Thema: Die Nationalsozialistische Diktatur (Seite 17-26) 1. Das Führerprinzip spiegelte sich im NS-Staat in den Staats- und Parteiämtern wider. Wie lässt sich dies im Einzelnen nachweisen? Adolf Hitler war Reichskanzler und zugleich Staatsoberhaupt, also Reichspräsident. Damit nahm er das mächtigste Amt der Weimarer Reichsverfassung ein. Er war der Oberbefehlshaber über die Wehrmacht. Als oberster Gerichtsherr und Führer der herrschenden NSDAP besaß er weitere Herrschaftspositionen. 2. Das Führerprinzip des NS-Staates drückte sich auch in einem Führerkult aus. Wie wurde dies deutlich? Das Führerprinzip wurde in die Alltagssprache transportiert, u. a. als deutscher Gruß. Parteisymbole und –rituale, Parteitage, Uniformen und die Hakenkreuzfahne unterstützten den Führerkult. 3. „Das Führerprinzip des NS-Staates erlaubte keine echte Gewaltenteilung.“ Belegen Sie diese Aussage, indem Sie die Idee der Gewaltenteilung auf den NSStaat anwenden! Die Nationalsozialisten entmachteten das Parlament, den Reichstag. Seine Gesetzgebungskompetenz wurde von der Reichsregierung übernommen. An ihrer Spitze stand als Reichskanzler Adolf Hitler. Die Trennung der Staatsgewalt zwischen Legislative und Exekutive war damit nicht mehr vorhanden. Als oberster Gerichtsherr beherrschte Adolf Hitler auch die Justiz. Unabhängige Richter und Gerichte waren nicht mehr vorhanden. Die Kontrolle der Judikative war somit aufgehoben. 4. Welches Ereignis im Jahre 1933 bot den Nationalsozialisten die Gelegenheit erstmals eine autoritäre Herrschaft auszuüben? Es handelte sich um den Brand des Reichstages Anfang März 1933. 5. Welche Parteien waren die ersten Opfer der autoritären Herrschaft der NSDiktatur? Die KPD und die SPD litten als erste Parteien unter der NS-Diktatur. 6. Der Reichstag war während der NS-Zeit ein reines Scheinparlament. Inwieweit wird dadurch die Ablehnung demokratischer Prinzipien durch die Nazis erkenntlich? Da sich eine funktionierende Demokratie insbesondere in einem durch freie Wahlen entstandenen Parlament ausdrückt, lag dies beim Reichstag in der NSDiktatur nicht vor. Es wurde nicht mehr frei gewählt, trat nur selten zusammen und übte sein Gesetzgebungsrecht kaum noch aus. © Alle Rechte bei Verlag Europa-Lehrmittel, Düsselberger Straße 23, 42781 Haan-Gruiten Urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Nachdruck nur erlaubt bei Einführung des Schülerbuches . LF1 A2
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