Infobrief PDF

Ausgabe 04-06/2015
INFOBRIEF
BBF-Fachberater sind Multiplikatoren im Bundesprojekt
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Wir waren im ersten Halbjahr 2015 bisher sehr fleißig und haben zwei große, umfassende Revisionen in unserem OnlineBeratungsbereich Quapen® durchgeführt. Vielen Dank an dieser
Stelle nochmals unseren Testeinrichtungen, die mit uns die Praxistauglichkeit der Verfahrensanweisung Hygiene und der Verfahrensanweisung Umgang mit Expertenstandards getestet
haben. Des Weiteren haben sich alle Fachberater des BBFForums als Multiplikatoren für das Bundesprojekt schulen lassen.
In diesem Infobrief behandeln wir Teil II zum Thema „Mein Wochenende gehört mir“ mit anschaulichen Beispielen, berichten
dann zu dem „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“ und den
„Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“, Teil 2 und schließen mit einem Hinweis zu den Neuregelungen bei der Ausbildung Erste Hilfe.
Wir wünschen Ihnen einen baldigen Sommerbeginn.
Herzliche Grüße
Das Programm Ein-Step (Einführung des
Strukturmodells zur Entbürokratisierung
der Pflegedokumentation) nimmt Fahrt
auf. Vier unserer Fachberater sind jetzt
als Multiplikatoren geschult und bieten
über die Verbände Fortbildungen an.
Wenn Sie ebenfalls daran interessiert
sind, melden Sie sich über die Internetseite https://www.ein-step.de/ an. Sie
sollten aber vorab klären, dass Sie in und
mit Ihrer Einrichtung wirklich den Weg
der Verschlankung gehen wollen. Das
Strukturmodell umzusetzen bedeutet
mehr, als nur ein Formular auszutauschen. Es geht tief in die Dokumentationslogik, in Zuständigkeiten und Abläufe
hinein bis in das Qualitätsmanagement.
Ein Prozess, der sich lohnt, aber gezielt
in Angriff genommen werden sollte.
Wir stehen sowohl im Rahmen des Projektes und darüber hinaus auch unabhängig als Fachberater und Prozessbegleiter den Einrichtungen zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis !!!
Neuer Termin für
Pflichtfortbildung § 87b SGB 11
Nachdem die Nachfrage für die erste
Pflichtfortbildung §87b SGB 11 so groß
war, haben wir nun einen weiteren
Termin festgesetzt für den 05. – 06. Oktober 2015. Anmeldungen hierfür nehmen wir gerne ab sofort entgegen unter
[email protected].
Ihr BBF-Team!
1
Verfahrensanweisung
pertenstandards
Ex-
Unsere Quapen®-Kunden wurden
informiert. Der Strategiewechsel ist
erfolgt. Nicht mehr zu jedem neuen
oder aktualisierten Expertenstandard eine neue Verfahrensanweisung. Vielmehr haben wir uns der
Frage gewidmet, wie Verantwortung
und Ablauf zu regeln sind, um angemessen auf Neuerungen zu reagieren. Dazu gibt es eine Arbeitsanweisung zu den einzelnen Themen
der Expertenstandards. Alle weiterführenden Informationen sind in
den innerbetrieblichen Fortbildungen zu klären, für die wir in Quapen®
Materialien zur Verfügung stellen.
Mein Wochenende gehört
mir! Teil 2
Die Wochenendplanungen stellen
eine der größten Herausforderungen
für die Dienstplanverantwortliche1
dar. In der Regel wünschen sich die
Mitarbeiterinnen alle 14 Tage ein
freies Wochenende. Aber wie kann
dies verwirklicht werden? Viele
Stunden werden vor dem Dienstplan
verbracht und nach Lösungen gesucht. Ob dies überhaupt möglich
ist, lässt sich mit einer einfachen
Formel berechnen.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen, die
pro Tag in einem Wohnbereich eingesetzt sind, wird als erstes ermittelt. Dieses Ergebnis wird mit 2 multipliziert. Zu dieser Summe werden
20 Prozent (Ausfallquote) hinzugezählt und dies ergibt die Anzahl der
Mitarbeiterköpfe, die benötigt werden, damit alle Kräfte alle 14 Tage
das Wochenende frei haben.
Beispielsrechnung (nur Tagdienst):
5 Pflegekräfte im Frühdienst
4 Pflegekräfte im Spätdienst
Gesamt 9 Pflegekräfte im Tagdienst
9 Pflegekräfte x 2 = 18 Pflegekräfte
18 Pflegekräfte + 20% = 18 + 4 (3,6
gerundet) = 22 Pflegekräfte
Wenn pro Tag 9 Mitarbeiterinnen
eingesetzt werden, dann werden
insgesamt 22 Personen benötigt, um
alle 14 Tage ein freies Wochenende
zu gewähren.
Hinter den 20 Prozent verbirgt sich
die sogenannte Ausfallquote. In
dieser Ausfallquote sind die Urlaubstage, die Krankheitstage usw. enthalten. Nur, wenn die Ausfallquote
bei der Wochenendplanung einbezogen wird, ist es möglich, allen
Mitarbeiterinnen jedes zweite Wochenende frei zu geben.
Für eine gelungene Wochenendbesetzung ist eine korrekte Urlaubsplanung wichtig (siehe BBF-Infobrief
Nr. 07-09/2014).
Bei der Umsetzung des Urlaubsplans
sollte genau geprüft werden, ob es
den Mitarbeiterinnen ermöglicht
wird, das Wochenende vor und nach
einer Urlaubswoche frei zu haben.
Die Mitarbeiterinnen würden dies
sicherlich begrüßen und im Sinne
einer Mitarbeiterbindung scheint es
sehr verlockend.
Für das Team hat es jedoch zur Folge, dass weniger Wochenenddienste
zur Verfügung stehen. Hier ist eine
Gesamtbetrachtung auf jeden Fall
notwendig, bevor eine Entscheidung
getroffen wird.
Beispielsrechnung Anzahl der freien
Wochenenden pro Team:
Entsprechend dem o.g. Beispiel stehen 22 Mitarbeiter zur Verfügung,
die alle 14 Tage das Wochenende
frei haben. Somit ergibt sich für die
Besetzung der Wochenenden folgende Rechnung:
52 Wochen/Jahr ÷ 2 = 26 Wochen im
Jahr Dienst und 26 Wochen frei.
22 Mitarbeiter x 26 Wochenenddienste = 572 Wochenenddienste
stehen zur Verfügung. Allerdings
muss auch hier die Ausfallquote von
20 % abgezogen werden.
572 Wochenenddienste – 20 % =
458 Wochenenddienste (gerundet).
In der Beispielsrechnung werden 9
Mitarbeiter pro Tag am Wochenende gebraucht:
9 MA x 52 Wochenenddienste = 468
Wochenenddienste/Jahr.
Es ergibt sich somit ein „Überschuss“
von 10 Wochenenden im Jahr und
die Ausfallquote ist berücksichtigt.
Ein unüberlegter Umgang mit der
Verteilung der freien Wochenenden
in der Urlaubsplanung kann zu einer
schwierigen Gesamtsituation führen.
Angenommen, jede Mitarbeiterin
hat im Jahr jeweils einmal 1 Woche,
einmal 2 Wochen und einmal 3 Wochen Urlaub.
Urlaubsplanung Beispiel 1)
Wenn jede Mitarbeiterin nur das
eine Wochenende am Ende der
Urlaubswoche frei hat, dann ergibt
sich folgendes Bild:
 Eine Woche Urlaub -> ein
freies Wochenende

Zwei Wochen Urlaub -> zwei
freie Wochenenden

Drei Wochen Urlaub -> drei
freie Wochenenden
Im Zusammenhang mit dem Urlaub
ergeben sich 6 freie Wochenenden.
Urlaubsplanung Beispiel 2)
Wenn jede Mitarbeiterin vor und
nach dem Urlaub das Wochenende
frei hat, dann bedeutet dies:
 Eine Woche Urlaub -> zwei
freie Wochenenden

Zwei Wochen Urlaub -> drei
freie Wochenenden

Drei Wochen Urlaub -> vier
freie Wochenenden
Im Zusammenhang mit dem Urlaub
ergeben sich 9 freie Wochenenden.
Die Differenz zwischen der Urlaubsplanung Beispiel 1 und Beispiel 2
beträgt 3 freie Wochenenden, d.h. 3
Wochenenddienste stehen für die
Dienstplanung nicht zur Verfügung.
In unserem Beispiel mit 22 Mitarbeiterinnen im Team sind dies insgesamt 66 Wochenenddienste.
Während die Wochenenden aus
dem Beispiel 1 schon in der Ausfallquote berücksichtigt wurden, muss
die im Beispiel 2 errechnete Differenz von 66 Wochenenden noch
abgezogen werden. Da sich in dem
Rechenbeispiel ein Überschuss von
10 Wochenenden ergibt, fehlen mir
insgesamt 56 Wochenenddienste.
Aus Mitarbeitersicht ist das Bedürfnis nach einem freien Wochenende
vor der Urlaubswoche nur allzu verständlich. Viele Reiseveranstalter
bieten Ihre Reisen, Ferienwohnungen, etc. von Samstag bis Samstag
an. Nur so einfach lässt sich dieser
Wunsch nicht erfüllen.
2
Rechtlich ist es so, dass die Urlaubswoche am Montag beginnt
und am Sonntag endet. In vielen
anderen Berufen, in denen nur von
Montag bis Freitag gearbeitet wird,
ist das Wochenende vor der Urlaubswoche frei. Daher kommt
möglicherweise dieser Wunsch.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten
gibt es?
1. Die Mitarbeiterinnen können die Wochenenddienste
mit anderen Kolleginnen
tauschen. Manchen ist es
nicht so wichtig, am Wochenende frei zu haben,
sondern ihnen sind freie
Tage in der Woche lieber.
Oder man braucht ein bestimmtes Dienstwochenende frei und tauscht dann
mit der Kollegin, die das
Wochenende vor dem Urlaub frei haben möchte.
2. Die Mitarbeiterinnen können die Wochenenden
nacharbeiten. Dies geht
aber nur, wenn niemand
auf den festen Rhythmus,
alle 14 Tage ein freies Wochenende zu haben, besteht. Hier ist es allerdings
wichtig, darauf zu achten,
dass bei drei Dienstwochenenden hintereinander
genügend freie Tage in der
Woche geplant sind, sonst
entstehen schnell Überlastungssituationen.
3. Eine weitere Variante wäre, die Mitarbeiterinnen
wählen zu lassen, ob sie
das Wochenende vor oder
nach dem Urlaub arbeiten
möchten. In der Umsetzung bedeutet dies, dass
die Mitarbeiterin ihren Urlaub am Freitag antreten
kann und dann am „Urlaubswochenende“ wieder
Dienst hat oder am Montag
den Urlaub beginnt und
dann auch wieder am Montag nach dem Urlaub den
Dienst antritt.
4. Eine andere Möglichkeit
wäre, den Urlaub an einem
Wochentag zu beginnen
und dann den Urlaub wie-
der ein, zwei oder drei Wochen später an dem entsprechenden Wochentag zu beginnen. So ist der erste Urlaubstag z.B. ein Donnerstag und
der Urlaub endet am Mittwoch. Dies kann für die eigene
Urlaubsgestaltung Vorteile bedeuten. Die Straßen sind dann
nicht so voll wie an den Ferienwochenenden. Die Arbeitswoche vor und nach dem Urlaub ist nicht so lang. Für manche Mitarbeiterinnen kann
dies eine interessante Alternative sein.
Fazit:
Wochenenddienste sind knapp und
wertvoll. Aus diesem Grunde ist es
nicht einfach, die Wochenenddienste
zu besetzen. Ein zu großzügiger und
wenig durchdachter Umgang mit freien
Wochenenden kann die Situation noch
weiter erschweren.
Wichtig bei der Dienstplangestaltung
ist, mit den Kolleginnen im Gespräch
zu bleiben und Möglichkeiten und
Grenzen transparent zu machen. Dann
kann es auch gelingen, die Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne aller zu
nutzen.
1
Ich verwende die weibliche Form. Die Männer
sind hier ausdrücklich mit einbezogen.
Am Horizont 2017: Neuer
Pflegebedürftigkeitsbegriff
und Neues Begutachtungsassessment; Teil 2: Module
Im ersten Teil wurde die Entstehungsgeschichte beleuchtet. Im zweiten Teil
geht es jetzt um die eigentlichen Inhalte. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist in acht Modulen aufgebaut (vgl. Spitzenverband, 2011, S. 45).
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative
Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung (Körperpflege,
An- und Auskleiden, Ernährung,
Ausscheiden)
5. Umgang
mit
krankheits/therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens
und soziale Kontakte
7. Außerhäusliche Aktivitäten
8. Haushaltsführung
Jedes Modul ist wieder in Merkmalen unterteilt, die mittels einer Skala
bewertet werden. Am Beispiel der
Mobilität ist es eine vierstufige Skala, mit der insgesamt fünf Merkmale
der Mobilität eingeschätzt werden.
(Siehe Abbildung 1 am Ende des
Artikels.)
Hinzu kommen Fragen, wie sich die
Mobilität in den letzten Wochen/Monaten veränderte und ob
es Möglichkeiten der Verbesserung
gibt.
In anderen Modulen, wie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, wird z.B. ermittelt, wie
häufig ein Merkmal auftritt. (Siehe
Abbildung 2 am Ende des Artikels.)
Jedes Merkmal ist beschrieben. So
ist z. B. „Sozial inadäquate Handlungen“ erläutert als: “Nesteln an der
Kleidung, ständiges Wiederholen der
gleichen Handlung (Stereotypen),
planlose Aktivitäten, Verstecken
oder Horten von Gegenständen,
Kotschmieren, Urinieren in der
Wohnung“. (GKV-Spitzenverband,
2011, S. 246). Diese Merkmale dienen den Gutachtern als Anhaltspunkt. Ob sie als Erläuterungen ausreichen, wird sich im Praxistest zeigen.
Im Begutachtungsformular sind zusätzlich zu den acht Modulen Fragen
zu den Rahmenbedingungen wie z.
B. Wohnumfeld vorgesehen. Alle
Fragen/Bewertungen führen zu einer der fünf Pflegestufen (anstelle
3
der bisherigen drei):
„-Stufe P1 = geringe Beeinträchtigung
der Selbständigkeit
- Stufe P2 = erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Stufe P3 = schwere Beeinträchtigung
der Selbständigkeit
- Stufe P4 = schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Stufe P5 = besondere Bedarfskonstellation“
(GKV-Spitzenverband, 2011, S. 115)
Für Erwachsene und Kinder wird es
unterschiedliche
Erhebungsbögen
geben. Spezielle Fragebögen für den
Behindertenbereich sind in der Erprobung.
Abbildung 1
Tabelle 1: vierstufige Skala am Beispiel Mobilität (vgl. Spitzenverband, 2011, S. 230 f)
Abbildung 2
Dass die Pflegeeinstufung und der
Pflegebedürftigkeitsbegriff auf die
Weise reformiert werden, ist mittlerweile weitgehend unstrittig. Die Tests
werden voraussichtlich an der einen
oder anderen Stelle Nachbesserungsbedarf ergeben, aber keine grundsätzlichen Änderungen. Von daher
wird 2017 das NBA wirksam.
Wir werden Ihnen mit unserem Fortbildungsprogramm 2016 die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig auf die
Änderungen vorzubereiten.
Quelle: GKV-Spitzenverband (Hg.): Das neue
Begutachtungsinstrument zur Feststellung der
Pflegebedürftigkeit. Schriftenreihe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Band
2, Berlin, 2011. S. 51
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Quellenhinweis: Bilder von fotolia.de
Tabelle 2: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (vgl. Spitzenverband, 2011, S. 210ff)
Achtung: Neuregelung der Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland
Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat mit Wirkung vom 01.04.2015 die
Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe neu geregelt. Danach werden die Grundausbildungen in Erster Hilfe nicht mehr in 16 Unterrichtseinheiten sondern in 9 Unterrichtseinheiten durchgeführt. Die turnusmäßigen Fortbildungen in Erster Hilfe (bisher EH.-Training) werden um eine Unterrichtseinheit auf 9 Stunden aufgewertet. Mit
diesen Neuregelungen gleicht Deutschland sich der Schulungssituation auf EU-Ebene
an.
Die Verkürzung der Ausbildungen hat ebenfalls zur Folge, dass die Lehrgänge von
theoretischer Last befreit werden und künftig konsequent praxisorientiert ausgerichtet sind.
Einrichtungen des Gesundheitswesens nehmen – wie bekannt – hier nach wie vor
eine Sonderrolle ein und können die geforderten Schulungen in eigener Regie und
nach ihren Bedarfen ausgerichtet durchführen. Lassen Sie jedoch die Schulungen
durch einen Ausbilder einer Hilfsorganisation durchführen, stellen Sie auf jeden Fall
sicher, dass auf Ihre speziellen Belange (z.B. Anfallsleiden) eingegangen wird. Hierzu
empfehlen wir, die geplanten Schulungen im Vorfeld mit dem Ausbilder gemeinsam
inhaltlich zu besprechen und ggf. eine geeignete Fachkraft Ihrer Einrichtung an der
Schulung zu beteiligen.
Nachstehend haben wir Links zur weiteren Information aufgeführt:
DGUV Information 204-006
Information: Anleitung zur Ersten Hilfe (bisher
BGI/GUV-I 503)
DGUV Information 204-022
Information: Erste Hilfe im Betrieb (bisher
BGI/GUV-I 509)
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