Ausgabe 04-06/2015 INFOBRIEF BBF-Fachberater sind Multiplikatoren im Bundesprojekt Liebe Leserinnen, liebe Leser! Wir waren im ersten Halbjahr 2015 bisher sehr fleißig und haben zwei große, umfassende Revisionen in unserem OnlineBeratungsbereich Quapen® durchgeführt. Vielen Dank an dieser Stelle nochmals unseren Testeinrichtungen, die mit uns die Praxistauglichkeit der Verfahrensanweisung Hygiene und der Verfahrensanweisung Umgang mit Expertenstandards getestet haben. Des Weiteren haben sich alle Fachberater des BBFForums als Multiplikatoren für das Bundesprojekt schulen lassen. In diesem Infobrief behandeln wir Teil II zum Thema „Mein Wochenende gehört mir“ mit anschaulichen Beispielen, berichten dann zu dem „Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“ und den „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“, Teil 2 und schließen mit einem Hinweis zu den Neuregelungen bei der Ausbildung Erste Hilfe. Wir wünschen Ihnen einen baldigen Sommerbeginn. Herzliche Grüße Das Programm Ein-Step (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation) nimmt Fahrt auf. Vier unserer Fachberater sind jetzt als Multiplikatoren geschult und bieten über die Verbände Fortbildungen an. Wenn Sie ebenfalls daran interessiert sind, melden Sie sich über die Internetseite https://www.ein-step.de/ an. Sie sollten aber vorab klären, dass Sie in und mit Ihrer Einrichtung wirklich den Weg der Verschlankung gehen wollen. Das Strukturmodell umzusetzen bedeutet mehr, als nur ein Formular auszutauschen. Es geht tief in die Dokumentationslogik, in Zuständigkeiten und Abläufe hinein bis in das Qualitätsmanagement. Ein Prozess, der sich lohnt, aber gezielt in Angriff genommen werden sollte. Wir stehen sowohl im Rahmen des Projektes und darüber hinaus auch unabhängig als Fachberater und Prozessbegleiter den Einrichtungen zur Verfügung. Wichtiger Hinweis !!! Neuer Termin für Pflichtfortbildung § 87b SGB 11 Nachdem die Nachfrage für die erste Pflichtfortbildung §87b SGB 11 so groß war, haben wir nun einen weiteren Termin festgesetzt für den 05. – 06. Oktober 2015. Anmeldungen hierfür nehmen wir gerne ab sofort entgegen unter [email protected]. Ihr BBF-Team! 1 Verfahrensanweisung pertenstandards Ex- Unsere Quapen®-Kunden wurden informiert. Der Strategiewechsel ist erfolgt. Nicht mehr zu jedem neuen oder aktualisierten Expertenstandard eine neue Verfahrensanweisung. Vielmehr haben wir uns der Frage gewidmet, wie Verantwortung und Ablauf zu regeln sind, um angemessen auf Neuerungen zu reagieren. Dazu gibt es eine Arbeitsanweisung zu den einzelnen Themen der Expertenstandards. Alle weiterführenden Informationen sind in den innerbetrieblichen Fortbildungen zu klären, für die wir in Quapen® Materialien zur Verfügung stellen. Mein Wochenende gehört mir! Teil 2 Die Wochenendplanungen stellen eine der größten Herausforderungen für die Dienstplanverantwortliche1 dar. In der Regel wünschen sich die Mitarbeiterinnen alle 14 Tage ein freies Wochenende. Aber wie kann dies verwirklicht werden? Viele Stunden werden vor dem Dienstplan verbracht und nach Lösungen gesucht. Ob dies überhaupt möglich ist, lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen, die pro Tag in einem Wohnbereich eingesetzt sind, wird als erstes ermittelt. Dieses Ergebnis wird mit 2 multipliziert. Zu dieser Summe werden 20 Prozent (Ausfallquote) hinzugezählt und dies ergibt die Anzahl der Mitarbeiterköpfe, die benötigt werden, damit alle Kräfte alle 14 Tage das Wochenende frei haben. Beispielsrechnung (nur Tagdienst): 5 Pflegekräfte im Frühdienst 4 Pflegekräfte im Spätdienst Gesamt 9 Pflegekräfte im Tagdienst 9 Pflegekräfte x 2 = 18 Pflegekräfte 18 Pflegekräfte + 20% = 18 + 4 (3,6 gerundet) = 22 Pflegekräfte Wenn pro Tag 9 Mitarbeiterinnen eingesetzt werden, dann werden insgesamt 22 Personen benötigt, um alle 14 Tage ein freies Wochenende zu gewähren. Hinter den 20 Prozent verbirgt sich die sogenannte Ausfallquote. In dieser Ausfallquote sind die Urlaubstage, die Krankheitstage usw. enthalten. Nur, wenn die Ausfallquote bei der Wochenendplanung einbezogen wird, ist es möglich, allen Mitarbeiterinnen jedes zweite Wochenende frei zu geben. Für eine gelungene Wochenendbesetzung ist eine korrekte Urlaubsplanung wichtig (siehe BBF-Infobrief Nr. 07-09/2014). Bei der Umsetzung des Urlaubsplans sollte genau geprüft werden, ob es den Mitarbeiterinnen ermöglicht wird, das Wochenende vor und nach einer Urlaubswoche frei zu haben. Die Mitarbeiterinnen würden dies sicherlich begrüßen und im Sinne einer Mitarbeiterbindung scheint es sehr verlockend. Für das Team hat es jedoch zur Folge, dass weniger Wochenenddienste zur Verfügung stehen. Hier ist eine Gesamtbetrachtung auf jeden Fall notwendig, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Beispielsrechnung Anzahl der freien Wochenenden pro Team: Entsprechend dem o.g. Beispiel stehen 22 Mitarbeiter zur Verfügung, die alle 14 Tage das Wochenende frei haben. Somit ergibt sich für die Besetzung der Wochenenden folgende Rechnung: 52 Wochen/Jahr ÷ 2 = 26 Wochen im Jahr Dienst und 26 Wochen frei. 22 Mitarbeiter x 26 Wochenenddienste = 572 Wochenenddienste stehen zur Verfügung. Allerdings muss auch hier die Ausfallquote von 20 % abgezogen werden. 572 Wochenenddienste – 20 % = 458 Wochenenddienste (gerundet). In der Beispielsrechnung werden 9 Mitarbeiter pro Tag am Wochenende gebraucht: 9 MA x 52 Wochenenddienste = 468 Wochenenddienste/Jahr. Es ergibt sich somit ein „Überschuss“ von 10 Wochenenden im Jahr und die Ausfallquote ist berücksichtigt. Ein unüberlegter Umgang mit der Verteilung der freien Wochenenden in der Urlaubsplanung kann zu einer schwierigen Gesamtsituation führen. Angenommen, jede Mitarbeiterin hat im Jahr jeweils einmal 1 Woche, einmal 2 Wochen und einmal 3 Wochen Urlaub. Urlaubsplanung Beispiel 1) Wenn jede Mitarbeiterin nur das eine Wochenende am Ende der Urlaubswoche frei hat, dann ergibt sich folgendes Bild: Eine Woche Urlaub -> ein freies Wochenende Zwei Wochen Urlaub -> zwei freie Wochenenden Drei Wochen Urlaub -> drei freie Wochenenden Im Zusammenhang mit dem Urlaub ergeben sich 6 freie Wochenenden. Urlaubsplanung Beispiel 2) Wenn jede Mitarbeiterin vor und nach dem Urlaub das Wochenende frei hat, dann bedeutet dies: Eine Woche Urlaub -> zwei freie Wochenenden Zwei Wochen Urlaub -> drei freie Wochenenden Drei Wochen Urlaub -> vier freie Wochenenden Im Zusammenhang mit dem Urlaub ergeben sich 9 freie Wochenenden. Die Differenz zwischen der Urlaubsplanung Beispiel 1 und Beispiel 2 beträgt 3 freie Wochenenden, d.h. 3 Wochenenddienste stehen für die Dienstplanung nicht zur Verfügung. In unserem Beispiel mit 22 Mitarbeiterinnen im Team sind dies insgesamt 66 Wochenenddienste. Während die Wochenenden aus dem Beispiel 1 schon in der Ausfallquote berücksichtigt wurden, muss die im Beispiel 2 errechnete Differenz von 66 Wochenenden noch abgezogen werden. Da sich in dem Rechenbeispiel ein Überschuss von 10 Wochenenden ergibt, fehlen mir insgesamt 56 Wochenenddienste. Aus Mitarbeitersicht ist das Bedürfnis nach einem freien Wochenende vor der Urlaubswoche nur allzu verständlich. Viele Reiseveranstalter bieten Ihre Reisen, Ferienwohnungen, etc. von Samstag bis Samstag an. Nur so einfach lässt sich dieser Wunsch nicht erfüllen. 2 Rechtlich ist es so, dass die Urlaubswoche am Montag beginnt und am Sonntag endet. In vielen anderen Berufen, in denen nur von Montag bis Freitag gearbeitet wird, ist das Wochenende vor der Urlaubswoche frei. Daher kommt möglicherweise dieser Wunsch. Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? 1. Die Mitarbeiterinnen können die Wochenenddienste mit anderen Kolleginnen tauschen. Manchen ist es nicht so wichtig, am Wochenende frei zu haben, sondern ihnen sind freie Tage in der Woche lieber. Oder man braucht ein bestimmtes Dienstwochenende frei und tauscht dann mit der Kollegin, die das Wochenende vor dem Urlaub frei haben möchte. 2. Die Mitarbeiterinnen können die Wochenenden nacharbeiten. Dies geht aber nur, wenn niemand auf den festen Rhythmus, alle 14 Tage ein freies Wochenende zu haben, besteht. Hier ist es allerdings wichtig, darauf zu achten, dass bei drei Dienstwochenenden hintereinander genügend freie Tage in der Woche geplant sind, sonst entstehen schnell Überlastungssituationen. 3. Eine weitere Variante wäre, die Mitarbeiterinnen wählen zu lassen, ob sie das Wochenende vor oder nach dem Urlaub arbeiten möchten. In der Umsetzung bedeutet dies, dass die Mitarbeiterin ihren Urlaub am Freitag antreten kann und dann am „Urlaubswochenende“ wieder Dienst hat oder am Montag den Urlaub beginnt und dann auch wieder am Montag nach dem Urlaub den Dienst antritt. 4. Eine andere Möglichkeit wäre, den Urlaub an einem Wochentag zu beginnen und dann den Urlaub wie- der ein, zwei oder drei Wochen später an dem entsprechenden Wochentag zu beginnen. So ist der erste Urlaubstag z.B. ein Donnerstag und der Urlaub endet am Mittwoch. Dies kann für die eigene Urlaubsgestaltung Vorteile bedeuten. Die Straßen sind dann nicht so voll wie an den Ferienwochenenden. Die Arbeitswoche vor und nach dem Urlaub ist nicht so lang. Für manche Mitarbeiterinnen kann dies eine interessante Alternative sein. Fazit: Wochenenddienste sind knapp und wertvoll. Aus diesem Grunde ist es nicht einfach, die Wochenenddienste zu besetzen. Ein zu großzügiger und wenig durchdachter Umgang mit freien Wochenenden kann die Situation noch weiter erschweren. Wichtig bei der Dienstplangestaltung ist, mit den Kolleginnen im Gespräch zu bleiben und Möglichkeiten und Grenzen transparent zu machen. Dann kann es auch gelingen, die Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne aller zu nutzen. 1 Ich verwende die weibliche Form. Die Männer sind hier ausdrücklich mit einbezogen. Am Horizont 2017: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Neues Begutachtungsassessment; Teil 2: Module Im ersten Teil wurde die Entstehungsgeschichte beleuchtet. Im zweiten Teil geht es jetzt um die eigentlichen Inhalte. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist in acht Modulen aufgebaut (vgl. Spitzenverband, 2011, S. 45). 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung (Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung, Ausscheiden) 5. Umgang mit krankheits/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung Jedes Modul ist wieder in Merkmalen unterteilt, die mittels einer Skala bewertet werden. Am Beispiel der Mobilität ist es eine vierstufige Skala, mit der insgesamt fünf Merkmale der Mobilität eingeschätzt werden. (Siehe Abbildung 1 am Ende des Artikels.) Hinzu kommen Fragen, wie sich die Mobilität in den letzten Wochen/Monaten veränderte und ob es Möglichkeiten der Verbesserung gibt. In anderen Modulen, wie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“, wird z.B. ermittelt, wie häufig ein Merkmal auftritt. (Siehe Abbildung 2 am Ende des Artikels.) Jedes Merkmal ist beschrieben. So ist z. B. „Sozial inadäquate Handlungen“ erläutert als: “Nesteln an der Kleidung, ständiges Wiederholen der gleichen Handlung (Stereotypen), planlose Aktivitäten, Verstecken oder Horten von Gegenständen, Kotschmieren, Urinieren in der Wohnung“. (GKV-Spitzenverband, 2011, S. 246). Diese Merkmale dienen den Gutachtern als Anhaltspunkt. Ob sie als Erläuterungen ausreichen, wird sich im Praxistest zeigen. Im Begutachtungsformular sind zusätzlich zu den acht Modulen Fragen zu den Rahmenbedingungen wie z. B. Wohnumfeld vorgesehen. Alle Fragen/Bewertungen führen zu einer der fünf Pflegestufen (anstelle 3 der bisherigen drei): „-Stufe P1 = geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit - Stufe P2 = erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit - Stufe P3 = schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit - Stufe P4 = schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit - Stufe P5 = besondere Bedarfskonstellation“ (GKV-Spitzenverband, 2011, S. 115) Für Erwachsene und Kinder wird es unterschiedliche Erhebungsbögen geben. Spezielle Fragebögen für den Behindertenbereich sind in der Erprobung. Abbildung 1 Tabelle 1: vierstufige Skala am Beispiel Mobilität (vgl. Spitzenverband, 2011, S. 230 f) Abbildung 2 Dass die Pflegeeinstufung und der Pflegebedürftigkeitsbegriff auf die Weise reformiert werden, ist mittlerweile weitgehend unstrittig. Die Tests werden voraussichtlich an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungsbedarf ergeben, aber keine grundsätzlichen Änderungen. Von daher wird 2017 das NBA wirksam. Wir werden Ihnen mit unserem Fortbildungsprogramm 2016 die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig auf die Änderungen vorzubereiten. Quelle: GKV-Spitzenverband (Hg.): Das neue Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Schriftenreihe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Band 2, Berlin, 2011. S. 51 Impressum BBF-Forum GmbH Lollfuß 65 24837 Schleswig T.: 04621 – 9773071 F.: 04621 – 9773072 [email protected] www.bbf-forum.de / www.quapen.de Quellenhinweis: Bilder von fotolia.de Tabelle 2: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (vgl. Spitzenverband, 2011, S. 210ff) Achtung: Neuregelung der Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat mit Wirkung vom 01.04.2015 die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe neu geregelt. Danach werden die Grundausbildungen in Erster Hilfe nicht mehr in 16 Unterrichtseinheiten sondern in 9 Unterrichtseinheiten durchgeführt. Die turnusmäßigen Fortbildungen in Erster Hilfe (bisher EH.-Training) werden um eine Unterrichtseinheit auf 9 Stunden aufgewertet. Mit diesen Neuregelungen gleicht Deutschland sich der Schulungssituation auf EU-Ebene an. Die Verkürzung der Ausbildungen hat ebenfalls zur Folge, dass die Lehrgänge von theoretischer Last befreit werden und künftig konsequent praxisorientiert ausgerichtet sind. Einrichtungen des Gesundheitswesens nehmen – wie bekannt – hier nach wie vor eine Sonderrolle ein und können die geforderten Schulungen in eigener Regie und nach ihren Bedarfen ausgerichtet durchführen. Lassen Sie jedoch die Schulungen durch einen Ausbilder einer Hilfsorganisation durchführen, stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass auf Ihre speziellen Belange (z.B. Anfallsleiden) eingegangen wird. Hierzu empfehlen wir, die geplanten Schulungen im Vorfeld mit dem Ausbilder gemeinsam inhaltlich zu besprechen und ggf. eine geeignete Fachkraft Ihrer Einrichtung an der Schulung zu beteiligen. Nachstehend haben wir Links zur weiteren Information aufgeführt: DGUV Information 204-006 Information: Anleitung zur Ersten Hilfe (bisher BGI/GUV-I 503) DGUV Information 204-022 Information: Erste Hilfe im Betrieb (bisher BGI/GUV-I 509) 4 i
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