CAREkonkret Nr. 46 // 16.11.2012 9 Heime TICKER Maritimer Bau für Senioren und Studenten Das alte Merkurgebäude in Geestemünde bei Bremerhaven wird abgerissen und durch einen Neubau mit maritimen Touch ersetzt. Kosten: Zwölf Millionen Euro. Leben werden in der Anlage Senioren und Studenten, wie die Nordsee-Zeitung berichtet. Erdacht hat das Projekt Gülsen Sariergin. Die 33-jährige Geschäftsfrau erweitert ihr Unternehmen Nordsee-Pflege damit. Baubeginn soll im Frühjar 2013 sein. Ins Erdgeschoss zieht die Nordsee-Tagespflege ein, und es wird Flächen für den Einzelhandel geben. Etwa 68 Wohnungen werden es sein, in denen die Senioren einziehen können. In die Etagen darüber werden Studentenwohnungen mit einer Größe von 20 bis 25 Quadratmetern gebaut. Seniorenheime sollen im Landkreis bleiben Die kreiseigenen Altenheime St. Josef in Reisbach und St. Antonius in Mengkofen, sollen in der Trägerschaft des Landkreises Dingolfing-Landau bleiben. Das hat Landrat Heinrich Trapp jetzt im Heimausschuss des Kreistages gefordert. Notwendig waren die deutlichen Worte geworden, weil es bereits Befürchtungen bei den Beschäftigten gegeben hat, die beiden Heime könnten geschlossen werden. Unbeabsichtigt ausgelöst hatte diese Debatte Vize-Kreiskämmerin Sylvia Weigl mit der Ankündigung, dass die Defizite 2012 der beiden Altenheime mit 138 000 Euro in Mengkofen und mit 90 000 Euro in Reisbach deutlich höher ausfallen würden als gedacht. Im Heimausschuss sagte Trapp: „Ich sehe keine Notwendigkeit, die Trägerschaft zu ändern und werde dafür kämpfen, dass die beiden Altenheime beim Landkreis bleiben.“ Auch das noch: Sauerei im Seniorenheim Meistens werden Schweine in der Altenhilfe als Therapietiere in der Demenzbehandlung eingesetzt. Dass es auch anders geht, zeigt eine Episode aus der Oberpfalz. In Breitenbrunn hat sich ein Wildschwein in ein Altenheim verirrt und dort Chaos ausgelöst. Auf seinem Weg durch den Flur beschädigte das Tier eine Glastür und warf diverse Blumentröge um. Zudem rannte die Sau eine Pflegekraft beinahe über den Haufen. Wenig später verließ das Wildschwein das Heim wieder – auf dem gleichen Weg, auf dem es gekommen war: durch die Eingangstür. Serie „Dienstplangestaltung“ – Teil 8: Wochenende und Feiertage Wer, wann und wie viele haben am Wochenende frei? Praxistipps Von Michael Wipp Für die Verlässlichkeit und Kontinuität in der Dienst- und Einsatzplanung genießt das regelmäßige freie Wochenende bei den Mitarbeitern einen hohen Stellenwert. Gleichwohl ist es nicht eine originäre Frage der Dienstplangestaltung, ob Mitarbeiter regelmäßig jedes zweite Wochenende frei haben, sondern hängt letztlich von verschiedenen Faktoren ab. Karslruhe. Die Frage nach der Dienstplanbesetzung an Wochenenden und Feiertagen wird immer wieder kontrovers diskutiert. Nicht selten gibt es heftige Debatten, ob an den Wochenenden und an Feiertagen mit der gleichen Anzahl von Mitarbeitern wie an den Werktagen gearbeitet werden muss. Letztlich hängt die Entscheidung von zwei Faktoren ab: einerseits von der Bewohnerstruktur, andererseits von der Mitarbeiterstruktur. Mitarbeiterstruktur und Planungsbedarf Ein erhöhter Anteil an verschiedenen Formen von Teilzeitverhältnissen steigert die Mitarbeiteranzahl. Das führt automatisch zu mehr freien Wochenenden (siehe auch Serienteil 7). Diese Theorie steht – zumindest in den Ballungsräumen mit ohnehin knappem Fachkräfteangebot, aber im Widerspruch zur Realität der Arbeitswelt in stationären Einrichtungen. Insbesondere allein lebende Pflegekräfte äußern aus finanziellen Gründen immer häufiger den Wunsch, Vollzeit arbeiten zu wollen. Allerdings führt ein erhöhter Anteil an Vollzeitmitarbeitern zwangsläufig zu den Fragen: •Wie kann die Wochenendbesetzung unter Bezugnahme der be- •Richtgröße Eine erhöhte Anzahl an Wochenenddiensten liegt nicht in den fehlenden Kenntnissen des Dienstplaners, sondern ist dem Verhältnis der Voll- und Teilzeitkräfte geschuldet. Foto: Thielemann schriebenen Kriterien abgesenkt werden? •Können an den Wochenenden „geteilte Dienste“ durchgeführt werden? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? •Muss häufiger als jedes zweite Wochenende gearbeitet werden? •Könnte das „dritte“ Wochenende zumindest ein versetztes Dienstwochenende sein Freitag und Samstag oder Sonntag und Montag? Zielsetzungen der Einrichtungen beachten Grundsätzlich falsch ist die Aussage, die oft mangels fachlichem Hintergrundwissen getätigt wird, dass eine erhöhte Anzahl an Wochenenddiensten die Mitarbeiter verschulden, die den Dienstplan erstellen. Diese also keine Kenntnisse der Dienstplanerstellung haben. Die Auswirkungen der Mitarbeiterstruktur (Anstellungsverhältnisse) macht sich als Konsequenz – im negativen wie im positiven Sinne – über den Dienstplan bemerkbar. Um den Mitarbeitern regelmäßig 14-tägig die Wochenenden frei zu ermöglichen, wird nicht selten die Wochenendbesetzung in vertretbarem Maße abgesenkt. Das vertretbare Maß kann nicht allgemein definiert werden, sondern hängt von dem einrichtungsinternen Leistungsangebot ab sowie aus dem sich aus der Bewohnerstruktur ergebenden pflegerischem Interventionsbedarf, Leistungen am Wochenende nicht erbringen zu müssen (siehe auch Serienteil 2). Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Wettbewerbssituation der Einrichtungen untereinander sollte beachtet werden, dass am Wochenende die meisten Besucher im Haus sind, und sich das Heim ausgerechnet dann mit einer knappen Besetzung präsentiert. Gleichwohl wird der Aspekt der Besetzungsreduzierung in Abhängigkeit von seinem quantitativen Umfang auch kritisch von den Heimaufsichtsbehörden und dem Medizinischen Dienst der Pflegekassen betrachtet. zum „idealen“ Verhältnis aus Vollzeitarbeitsverhältnissen zu verschiedenen Teilzeitformen ist die Faustregel: Wochenendbesetzung x 2 „Plus“ („Plus“ = Erhöhung der erforderlichen „Kopfzahl“ um den prozentualen Ausfallzeitenanteil). Dabei gilt es die Grenze beachten, wo Flexibilität in der Dienst- und Einsatzplanung zum Nachteil der Bewohner gereichen kann und somit die Kontinuität in der Bewohnerversorgung gefährdet. •Die genannte Faustregel bedeutet, die Mitarbeiteranzahl nach Köpfen durch eine Mischung aus Vollzeit- und Teilzeitanstellungsverhältnissen innerhalb des über den Pflegeschlüssel in Verbindung mit der Bewohnerstruktur nach Pflegestufen verfügbaren Pflegestellenkontingents derart zu erhöhen, dass letztlich (mindestens) die doppelte Wochenendbesetzung an Köpfen verfügbar ist. INFORMATION Die Serie wird betreut von Michael Wipp. Der Autor ist Geschäftsführer bei der „Haus Edelberg Dienstleistungs gesellschaft mbH“, Karlsruhe; www.michael-wipp.de, [email protected]. Buchtipp: Wipp/Sausen/ Lorscheider: „Regelkreis der Einsatzplanung. Dienstpläne sicher und effektiv erstellen“, Vincentz Network, Hannover, 2012. Eine Liste aller in CAREkonkret veröffentlichten Serienteile finden Sie als Download im Internet unter www.carekonkret.de. Eröffnung der DRK-Tages- und Nachtpflege-Einrichtung in Kroppen Assistenzpflegegesetz Lücke zur ambulanten Pflege geschlossen Ja im Bundestag Kroppen (ck). In Kroppen, Oberspreewald-Lausitz, wurde jetzt eine DRK-Tages- und Nachtpflegeeinrichtung eröffnet. Tagesgäste können von Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 16 Uhr, die Einrichtung nutzen. Voraussetzung ist eine gültige Pflegestufe. Der DRK-Kreisverband Senftenberg ist Mieter des Hauses und mit einem zwölfjährigen Mietvertrag langfristig mit dem Vermieter, der Gemeinde Kroppen, verbunden. Seitens des Vermieters wurden 393 000 Euro in das Bauvorhaben investiert, davon wurden 297 000 Berlin (ck). Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen beschlossen. Das Gesetz knüpft an das bereits bestehende Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus an. Die Maßnahmen dieses Gesetzes für den betroffenen leistungsberechtigten Personenkreis werden nunmehr auch auf die stationäre Behandlung in Vorsorge – und Rehabilitationseinrichtungen ausgeweitet. Euro als Fördermittel über die Maßnahme „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) abgewickelt. Neben dem Umbau zu einer barrierefreien Einrichtung wurde auch ein individuelles Farbkonzept, für einen entspannten Aufenthalt der Tagesgäste, umgesetzt. Gemeinsam mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Kroppen, Doris Bodack, begannen bereits im Jahr 2009 die ersten Planungen. Ein Anbau, an das ehemalige Kroppener Schulgebäude, komplettiert die DRK-Tages- und Nachtpflege-Einrichtung. „Mit unserer Einrichtung haben wir eine Lücke zur ambulanten Pflege geschlossen“, stellt Binaka Sebischka-Klaus fest. Die geschäftsführerin des DRK-Kreisverbandes Senftenberg hofft, dass insbesondere Familien aus den umliegenden Gemeinden das neue Angebot wahrnehmen. Auch der Amtsdirektor des Amtes Ortrand, Kersten Sickert, lobte: „Die Bürger haben jetzt eine wunderbare Alternative ihre zu pflegenden Angehörigen in eine kompetente Tagespflegeeinrichtung zu geben“, sagte der Amtsdirektor.
© Copyright 2025 ExpyDoc