32 Projekte & Positionen Ratgeber Betriebswirtschaft w Statistik: Stamm- und LeihKräfte Belegungsschwankungen führen zu einem Bedarf an flexibel einsetzbaren Mitarbeitern. Heime greifen daher kurzfristig auf Mitarbeiter von Leiharbeitsfirmen zurück. Sie kalkulieren fixe Personalkosten für einen festen Stamm von Mitarbeitern und variable Personalkosten für Leih-Mitarbeiter. So werden Auslastungsspitzen abgefangen, Ausfälle ausgeglichen und Personalüberhänge vermieden. Leihkräften wird die Abwesenheitszeit bezahlt Probleme treten bei einem solchen Personalmix auf, wenn die Vollkräftestatistik des Heimes erstellt wird. Die Statistik wird nicht nur für einen Personalabgleich nach § 80a Abs. 5 SGB XI benötigt, auch für die interne Steuerung werden die Summen der Soll- und Ist-VK (Vollkraft) zeitnah verglichen. Dabei tritt das Problem auf, Leihmitarbeiter unter der Messgröße „Vollkräfte“ zu zählen. Nachfolgendes Beispiel soll das Problem verdeutlichen: Heim B. hatte in den letzten Monaten starke Veränderungen der Belegungs- struktur. Daraus resultierte eine schwankende Höhe der Erlöse bei fixen Personalkosten für angestellte Pflegekräfte. Als der Arbeitsvertrag über eine halbe Stelle in der Pflege auslief, beschloss der Heimleiter, keinen neuen lung des monatlichen SollIst-Vergleichs: Der Heimleiter hatte von der Personalstelle die Anzahl der Ist-VK auf Basis der Lohnabrechnung erhalten. Von der Finanzbuchhaltung erhielt er Kopien der Leihfirmen. Einen Wert VK Anteile von Anwesenheitstagen w Arbeitstage Prozent Arbeitstage pro Jahr 261 100% davon Abwesenheitstage wegen: gesetzlicher Feiertage 10 3,8% Krankheit oder Kur 13,75 5,3% Urlaub und ganztägiger Arbeitsbefreiung 31,8 12,2% Abwesenheitstage gesamt Anwesenheitstage 56 21,3% 205,5 78,7% Die Tabelle lehnt sich an eine Berechnung der Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung an (Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft). Abwesenheitsquote: 21,3 Prozent. Vertrag abzuschließen und so die Anzahl seiner StammMitarbeiter zu reduzieren. Er setzte stattdessen Leihkräfte ein. Nun steht er vor der Frage: Zählen die von der Leiharbeitsfirma abgerechneten 19,25 Stunden pro Woche auch als 0,5 Vollkraft? Diese Frage entstand bei Erstel- enthielten diese Rechnungen nicht. Sie wiesen die geleisteten Stunden multipliziert mit dem Preis pro Stunde aus und den Netto-Rechnungsbetrag als Produkt. Zur Lösung des Problems macht der Heimleiter folgende Überlegungen: Die Soll-VK errechnet er aus den Grundlagen seiner Vergütungsvereinbarung. Dort bezieht sich der Wert VK auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit, hier 38,5 Wochenstunden. Die in den Rechnungen der Leiharbeitsfirma ausgewiesenen Stunden sind also nicht ohne Weiteres in die Anzahl von Ist-Vollkräften umzurechnen. Er hat Recht! Die arbeitsvertraglich vereinbarten Stunden der Stamm-Mitarbeiter beinhalten sowohl Anwesenheits- als auch Abwesenheitszeiten. Die abgerechneten Stunden der Leihmitarbeiter benennen reine Anwesenheitszeiten im Heim. Gleichwohl erhalten Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma bezahlte Abwesenheitszeiten. Die Kosten dafür sind im abgerechneten Stundensatz für geleistete Arbeit enthalten. Um eine Vergleichbarkeit der Anzahl der Vollkräfte für Stamm- und Leihmitarbeiter zu erreichen, ist es notwendig, die von der Leiharbeitsfirma abgerechneten Stunden um Abwesenheitszeiten zu bereinigen. Beträgt der Divisor zur Errechnung der Anzahl VK für StammMitarbeiter 38,5 Stunden, so Altenheim 4|2008 2008_04AH_PP.indd 32 19.03.2008 10:31:12 33 muss der Divident für Leihmitarbeiter um die Stundenzahl für Ausfallzeiten, die in diesen 38,5 Stunden enthalten sind, erhöht werden. Abwesenheitszeiten fallen an für gesetzliche Feiertage, Krankheit oder Kuren der Mitarbeiter, Urlaub usw. Ihre Höhe ist abhängig von vielen Faktoren, zum Beispiel von dem jeweiligen Tarifvertrag, dem Bundesland, dem Krankenstand. Die Frage des Heimleiters in unserem obigen Beispiel lässt sich also wie folgt beantworten: Bei Anwendung einer Quote von 21,3 Prozent für Abwesenheiten ergeben sich 78,7 Prozent für tatsächlich geleistete Stunden seiner Stamm-Mitarbeiter. Diesen entsprechen abgerechnete, geleistete Stunden der Leihmitarbeiter im Heim, in diesem Fall 19,25 Stunden. Erhöht um 5,21 Stunden, das sind 21,3 Prozent, ergeben sich 24,46 Stunden. Beachten Sie dabei, dass dies eine Vom-Hundert- (19,25 : 78,7 x100) und keine Im-HundertRechnung (also 19,25 x1,213) ist. Die so an die Stundenberechnung der Stamm-Mitarbeiter angepasste Stundenzahl wird dividiert durch die Wochenstunden für eine Vollkraft laut Tarifvertrag von 38,5. In seine Vollkräftestatistik kann der Heimleiter des Heimes B. demnach 0,64 VK (24,46 : 38,5) einsetzen. Für ein aussagekräftiges Personalkosten-Controlling ist diese Rechnung unverzichtbar. Kosten pro Stunden für Leih-Mitarbeiter ergeben so eine Größe, die mit den Kosten für die eigenen Mitarbeiter vergleichbar sind. Nicht zuletzt sind diese Berechnungen wichtig, da zur Berechnung des zukünftigen Bedarfs an Personal Erfahrungswerte herangezogen werden. ¬ Gertrud Maria Weber ist Dipl.Betriebswirtin und betreibt ein Beratungs- und Sachverständigenbüro in Münster. Altenheim 4|2008 2008_04AH_PP.indd 33 19.03.2008 10:31:15
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