53. Jahrgang/Nummer 12 Samstag, den 21. März 2015 Die Kinder- und Jugendchöre des LK Hüttlingen zeigen am 22. März 2015 das Kindermusical „Ratzeputz”. Die Veranstaltung beginnt um 14.30 Uhr, bereits ab 13 Uhr bieten wir die Möglichkeit für Kaffee und selbst gebackenen Kuchen. Unterstützen wird uns die „Musicalgruppe” des KiGa St. Martin. Über die Internetseite vrbank-aalen.viele-schaffen-mehr.de/lkkindermusical oder auch über unsere Seite www.lk-huettlingen.de kann sich jeder mit einem kleinen Spendenbetrag (10/20/30 ... EUR) beteiligen. Jeder Spender erhält ein ideelles Dankeschön... (Freigetränk, Freikarte, ... , ab 120 EUR singt der Kinderchor gerne auch auf einer Firmen- oder Vereinsfeier oder auch auf einer privaten Feier). Vorverkaufsstelle: VR Bank Aalen eG – Geschäftsstelle Hüttlingen; Preis: 5,00 Euro/3,00 Euro Seite 2 - 12/2015 Amtsblatt Hüttlingen Samstag, den 21. März 2015 Lieber Einkä ufer, sind Sie n och schönen Ost auf der Suche nach eine m erg handel in Ihre eschenk? Der Einzelr Nähe biete Auswahl an besonderen t eine große Präsenten fü individuelle r Überraschun gen. Kaufen Sie vo r Ort – denn es ist uns ein - die Verödu Anliegen ng der Innens tädte zu stop - die Kaufkra pen ft im Ort zu be halten und so Wohle aller M mit zum itbürger die Steuereinnah Gemeinden zu men der erhöhen - kleine Einzel händler, die ih rer sozialen Ve nachkommen rantwortung – Steuern zahl en, Ausbildun Arbeitsplätze gs- und schaffen und erhalten – zu Helfen auch un terstützen Sie mit inde m Sie Ihre G Ihrem Einzel eschenke be händler vor i Ort kaufen! - Für einen le bendigen Ort skern - Unterstütze n auch Sie di e Gemeinsch - Nutzen Sie aft die Beratung Ihres Einzelhä - Freuen Sie ndlers sich auf nette Bege - Nur so kann der Einzelhand gnungen beim Einkauf el bestehen Wir wünsche n Ihnen schö ne Ostern. Logo-Eindruck www.ich-kauf e-offline.de ale ! e d i Das schenk e g r e t Os Samstag, den 21. März 2015 Amtsblatt Hüttlingen r e d i e l k t l A mmmlluunngg ssaam Seite 3 - 12/2015 Am Samstag, 21. März 2015 führt der TSV Hüttlingen eine Altkleidersammlung durch. Die Sammlung beginnt ab 9.00 Uhr. Bitte stellen Sie die Kleidung in geschlossenen Kartons/Tüten/Säcken bereit. Bitte beschriften Sie die Altkleider mit „Für TSV Hüttlingen“. Es besteht auch die Möglichkeit die Altkleider (verpackt) oben in der neuen TSV-Halle abzugeben. Die Zeiten für die Bringsammlung: Vormittags während der Öffnungszeiten der TSV-Geschäftsstelle: Mo., Di., Do., Fr. 9.00 bis 13.00 Uhr Haupteingang und abends Mo. – Fr. 18.00 bis 19.30 Uhr am Sportlereingang Gesammelt werden tragfähige Kleidungsstücke sowie Wolldecken, Anzüge, Woll- und Strickwaren, Bett- und Haushaltswäsche, Federbetten (auch Bettfedern), Hüte, Schuhe (bitte paarweise zusammengebunden), Unterwäsche für Erwachsene und Kinder. Wir bitten die Bevölkerung Hüttlingens um kräftige Unterstützung! Misereor-Sonntag s t ä t i r a d i l So essen am Sonntag, 22. März 2015 ab 11.00 Uhr im Gemeindehaus St. Maria „Neu denken! Veränderung wagen“ Im Zeichen der Solidarität bietet der Missionsausschuss am 22. März ab 11.00 Uhr im Gemeindehaus St. Maria ein einfaches Essen an. Es gibt schwäbische Kartoffelsuppe und Maultaschensuppe. Gleichzeitig können Sie auch Waren und Produkte aus dem fairen Handel (Kaffee, Tee, Honig) erwerben und probieren. Hierzu ergeht eine herzliche Einladung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Herausgeber Gemeinde Hüttlingen Der Missionsausschuss des KGR Gemeindeverwaltung Hüttlingen Telefon: 0 73 61/97 78-0, Telefax: 0 73 61/7 12 20 E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Hüttlingen ist Bürgermeister Günter Ensle oder dessen Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber. Öffnungszeiten: Montag Dienstag Druck und Verlag: Mittwoch Donnerstag Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden Telefon: 0 79 53/98 01-0, Telefax: 0 79 53/98 01-90 Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr 8.00 bis 12.00 Uhr Seite 4 - 12/2015 70 Jahre Frieden Amtsblatt Hüttlingen Samstag, den 21. März 2015 Frieden bewahren durch Erinnern Gedanken zum Frieden in Wort und Klang „Wer sich des Vergangenen nicht erinnert, ist verurteilt es noch einmal zu erleben“ Eine Meditation mit Musik, Gesang und Prosa in der überfüllten Begegnungsstätte (vo) – Am 1. September begann mit dem Überfall auf Polen an der Danziger Westerplatte der zweite Weltkrieg. Seit fast genau 70 Jahren darf die Bevölkerung der Bundesrepublik in Frieden leben, als am 8. Mai die tags zuvor im Hauptquartier der Alliierten in Reims unterzeichnete bedingungslose Kapitulation Nazideutschlands in Kraft trat. „Gedanken zum Frieden“ – so hatten Hedwig GlaserSchimmel (Gesang und Texte) und ihr Mann Matthias Schimmel (Klavier und Texte), zusammen mit Viktoria Pfitzer (Texte), Monika Salvasohn (Querflöte), Ludwig Wagner (Gitarre), Julius Bauer jun. (Gesang) und Martin Seibold (Klarinette) die Meditation im Saal der Begeg- Groß war der Andrang im Saal der Begegnungsstätte. Hedwig Glaser-Schimmel nungsstätte überschrieben. (stehend am Bistrotisch) hatte zusammen mit ihrem Mann und Freunden zu einer Nicht nur Besucher jenseits der 70, Leid- Meditationsstunde in Erinnerung an „70 Jahre Frieden“ eingeladen. tragende, Halb- und Vollwaisen, Vertriebene und Verfolgte waren zu „Texte und Töne für unseren Frieden“ erschienen, auch junge Leute sind dankbar, eine so lange Zeit des Friedens erleben und genießen zu dürfen. Betroffenheit trotzdem, wenn allein in Hüttlingen durch Angriffe 66 tote Bürger zu beklagen, waren, 239 Soldaten nicht mehr von der Front zurückkamen, 27 Millionen Soldaten und 20 Millionen Zivilisten ihr Leben ließen oder nach Kriegsende (bis Anfang 1948) 750 Vertriebene und Flüchtlinge eine neue Heimat fanden. Das „Kriegslied“ von Matthias Claudius kam ebenso zum Vortrag, wie Frontbriefe, „Lili Marleen“, Hannes Waders „Traum“, Texte von Gerhard Ledwina und Berthold Brechts „Friedenslied. Ein „Halleluja“Duett und das gemeinsam gesungene „Wir wollen Frieden“ beschlossen eine besinnlich-eindrucksvolle Meditationsstunde. Offline-Shopping für lebendige lebendige Innenstädte Innenstädte Machen Sie mit und unterstützen Sie so Ihre Region! LogoEindruck Mustertext ... Eine Initiative des BDS Musterhausen zur Unterstützung und Erhaltung der Ortszentren. www.ich-kaufe-offline.de Achtung! Achtung! REDAKTIONSSCHLUSS Für die Ausgabe des Mitteilungsblattes in der KW 14 (30. März bis 4. April 2014) wir der Redaktionsschluss wegen des Feiertags Karfreitag auf Dienstag, 31. März 2015, 12.00 Uhr, vorverlegt. Krieger-Verlag, Blaufelden Verbindliche Anmeldung zum Betreuungsangebot Hort an der Alemannenschule im Schuljahr 2015/2016 (Bitte Seite 1 und 2 vollständig ausfüllen!) Name, Vorname des Kindes: ________________________________________ Schulklasse: _____________(ab Sept./2015) 1. Kind am Hort Beginn Betreuung: _____________________ Moslem: Vegetarier: ja ja nein nein 2. Kind am Hort Allergien: __________________________________ 3. Kind am Hort Erziehungsberechtigte Mutter Name, Vorname: _________________________________________________ Alleinerziehend: Adresse: _________________________________________________________ Verheiratet: Telefonnummer: __________________________________________________ Berufstätig: Ja Nein Ja Nein Handynummer:___________________________________________________ Erziehungsberechtigter Vater Name, Vorname: _________________________________________________ Alleinerziehend: Adresse: _________________________________________________________ Verheiratet: Telefonnummer: __________________________________________________ Berufstätig: Handynummer:___________________________________________________ Anmeldung: Ich / Wir melde(n) meine/n(unsere/n) Tochter/Sohn verbindlich ab dem Schuljahr 2015/2016 für den Hort an der Alemannenschule Hüttlingen an. Falls ihr Kind auf die Warteliste gesetzt wird, weil die begrenzte Anzahl an Schülern ausgeschöpft ist, bekommen sie hierüber eine Mitteilung vom Rathaus. Ab- und Ummeldungen während der Schulhalbjahre sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung. Änderungswünsche für das 2. Schulhalbjahr sind mindestens 4 Wochen vor dem 31. Januar 2016 schriftlich an das Rektorat der Alemannenschule zu richten. Zu spät eingegangene Änderungen und Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Rückgabe der Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2015 im Rektorat/Sekretariat. Verbindliche Anmeldung: Betreuung: Mittagessen: Montag von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr Dienstag von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr Mittwoch von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr Donnerstag von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr Freitag von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen oder ohne Mittagessen von 12.00 Uhr bis _____ Uhr Mein/Unser Kind wird abgeholt: ja nein Berechnung: Ges. Betrag Hort: 1. Schulhalbjahr: 2. Schulhalbjahr: Betreuungstage/Woche x 20 € x 5 Monate =___________ Betreuungstage/Woche x 20 € x 6 Monate =___________ BZ: 5.0230. Gesamtsumme: _____________ Ges. Betrag Mittagessen 1. Schulhalbjahr: 2. Schulhalbjahr: Betreuungstage/Woche x 3,30 € x 4 Wochen x 5 Monate =________ Betreuungstage/Woche x 3,30 € x 4 Wochen x 6 Monate =________ BZ: 5.0232. Gesamtsumme: _____________ Zahlungsweise: Die beiden Beträge werden zum 1. eines Monats von Ihrem Konto abgebucht. monatlich im Voraus einmalig im Voraus Dem Einzug vom unten genannten Konto stimme/n ich/wir ausdrücklich zu. Bitte hierzu hierzu das SEPA-Lastschriftmandat Vordruck auf Seite 9 zuzuerteilen. Bitte SEPA-Lastschriftmandatmit mitdem beiliegendem Vordruck erteilen. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde berechtigt, Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben. Ort, Datum: ______________________________ Unterschrift: ______________________________________ Erziehungsberechtigte Mutter Ort, Datum: ______________________________ Unterschrift: ______________________________________ Erziehungsberechtigter Vater Benutzungsordnung für den Hort an der Alemannenschule 1. Allgemeines Der Schülerhort an der Alemannenschule bietet zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein umfassendes Betreuungsangebot für Grundschulkinder. Er steht unter der Trägerschaft der Gemeinde Hüttlingen. 2. Betreuungsinhalt Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler sowie an den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Die pädagogischen Inhalte sind in einer speziellen Konzeption des Horts festgelegt. Die Förderung und Betreuung der Kinder erfolgt in enger Abstimmung mit der Alemannenschule. Ein schulplanmäßiger Unterricht findet nicht statt. 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung (1) Derzeit bestehen zwei Hortgruppen. Die Gruppengröße liegt bei mindestens 10 und je nach pädagogischen Möglichkeiten bei maximal 25 Kindern. Sie kann im Einzelfall, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, unter- bzw. überschritten werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Gemeinde. Ob und inwieweit das Betreuungsangebot für das jeweilige neue Schuljahr fortgeführt bzw. erweitert wird, ist vom Bedarf abhängig. (2) Die Aufnahme der Kinder in den Hort erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages. Dieser wird durch den Aufnahmeantrag und die Aufnahmebestätigung begründet. (3) Es können nur Kinder aufgenommen werden, welche die 1. bis 4. Klasse der Alemannenschule besuchen. Eine Aufnahme erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von Alleinerziehenden und berufstätigen Eltern. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. (4) An- und Abmeldungen sind beim Rektorat/Sekretariat der Alemannenschule (Zi. 202) abzugeben. (5) Für den Monat des Schuljahresbeginns (z.Zt. September) kann in begründeten Fällen noch eine An- bzw. Ab- und Ummeldung zugelassen werden. Jedoch ist auch hier der volle monatliche Beitrag fällig. Änderungen sind im Sekretariat bzw. bei der Gemeindeverwaltung unverzüglich mitzuteilen. (6) Der Betreuungsvertrag kann aus wichtigem Grund von der Gemeinde Hüttlingen auch außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: - Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes über einen längeren Zeitraum als vier Wochen. - Bei Zahlungsrückständen des Betreuungsentgelts von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten nach erfolgloser Anmahnung des ausstehenden Beitrags. - Wenn Kinder sich nicht in die Ordnung der Betreuung einfügen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeit der pädagogischen Betreuung übersteigen und eine erhebliche Belästigung und Gefährdung anderer Kinder verursachen. - Bei wiederholter Nichtbeachtung der in diesen Benutzungsbedingungen für die Erziehungsberechtigten festgesetzten Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung. (7) Die Kündigung bedarf in allen Fällen der Schriftform. (8) Der Betreuungsvertrag gilt für ein Schuljahr an der Alemannenschule. Er kann mit Ausnahme der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund zum jeweiligen Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat mindestens 4 Wochen vor dem Schulhalbjahr zu erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Elternbeitrag auch noch für den nächsten Monat zu bezahlen. Ein Wechsel des Betreuungsumfangs (z.B. anstelle von 2 Tagen in der Woche auf 3 Tage in der Woche) ist nur zum Schuljahresbeginn bzw. zum Schulhalbjahr möglich. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn das Kind die Schule wechselt oder die Eltern aufgrund veränderter familiärer oder beruflicher Situation (z.B. Berufsaufgabe) die Betreuung selbst wieder übernehmen. Eine Kündigung zu den Ferienzeiten mit einer anschließenden erneuten Aufnahme scheidet aus. 4. Betreuungszeit Der Hort ist an den Unterrichtstagen direkt im Anschluss an den Schulunterricht, von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr, geöffnet. Zusätzlich gibt es über das Jahr verteilte einzelne Schließungstage aus besonderem pädagogischem Anlass. Die genauen Termine der Schließungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Während der Schulferien ist der Hort geschlossen. Die Abholzeit richtet sich pünktlich nach dem Ende der Öffnungszeit, es können jedoch auch besondere Absprachen getroffen werden. 5. Verpflegung An der Alemannenschule findet auf Wunsch direkt im Anschluss an den Schulunterricht ein gemeinsames Mittagessen für die Hortkinder zum Preis von derzeit 3,30 € (pro Essen) statt. Das Mittagessen wird zusätzlich zum Elternbeitrag berechnet. Bei Allergien oder sonstigen Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme ist das pädagogische Personal umgehend zu informieren. 6. Aufsicht, Haftung (1) Während der Betreuungszeiten ist das pädagogische Personal grundsätzlich für die Hortschüler verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Gemeinde beginnt mit der Übernahme der Schüler durch die Erzieherinnen im Hort. Im Rahmen des Besuchs des Horts gilt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung. Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind von den Erziehungsberechtigten sofort der Erzieherin bzw. der Schulleitung zu melden. Die Erzieherinnen des Horts können für den Weg keine Verantwortung übernehmen. Sie entlassen daher die Schüler unmittelbar nach Ende der Betreuung an der Türe des Horts. Schüler, welche nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Für Schüler, welche sich ohne Abmeldung aus der Betreuung entfernen, wird keine Verantwortung übernommen. (2) Die Eltern sind verpflichtet, alle Abweichungen von den am Schuljahresbeginn abgesprochenen Betreuungszeiten, verlässlich (persönlich, telefonisch oder schriftlich) den Betreuerinnen bzw. dem Sekretariat mitzuteilen. Bei Fehlen oder Fernbleiben des Schülers/der Schülerin haften die Eltern. (3) Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler, die in die Hort- Betreuung mitgebracht werden. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Schülers/der Schülerin zu kennzeichnen. Für Schäden, die von Hortkindern verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner. 7. Beiträge (1) Als Gegenleistung für den Besuch des Horts erhebt die Gemeinde von den Erziehungsberechtigten ein privatrechtliches Betreuungsentgelt in Form eines Elternbeitrages. Dieser richtet sich nach der jeweiligen, vom Gemeinderat festgesetzten Regelung und wird für 5 (September-Januar) bzw. 6 Monate (Februar-Juli) erhoben. Der Beitrag für den Hort beträgt somit pro Monat pro Kind einer Familie, das am Hort betreut wird: (unabhängig von der gewählten Betreuungsdauer bzw. der Teilnahme an AG’s der Schule) a) Bei Betreuung von 5 Tagen/Woche: Gesamtbeiträge für Hort: - für das 1. Kind 100,00 € (1. Schulhalbjahr 500 Euro; 2. Schulhalbjahr 600 Euro) - für das 2. Kind 50,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 250 Euro; 2. Schulhalbjahr 300 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. b) Bei Betreuung von 4 Tagen/Woche: - für das 1. Kind 80,00 € (1. Schulhalbjahr 400 Euro; 2. Schulhalbjahr 480 Euro) - für das 2. Kind 40,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 200 Euro; 2. Schulhalbjahr 240 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. c) Bei Betreuung von 3 Tagen/Woche: - für das 1. Kind 60,00 € (1. Schulhalbjahr 300 Euro; 2. Schulhalbjahr 360 Euro) - für das 2. Kind 30,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 150 Euro; 2. Schulhalbjahr 180 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. d) Bei Betreuung von 2 Tagen/Woche: - für das 1. Kind 40,00 € (1. Schulhalbjahr 200 Euro; 2. Schulhalbjahr 240 Euro) - für das 2. Kind 20,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 100 Euro; 2. Schulhalbjahr 120 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. e) Bei Betreuung von 1 Tag/Woche: - für das 1. Kind 20,00 € (1. Schulhalbjahr 100 Euro; 2. Schulhalbjahr 120 Euro) - für das 2. Kind 10,00 € (50% vom 1. Kind) (1. Schulhalbjahr 50 Euro; 2. Schulhalbjahr 60 Euro) - für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos. (2) Die monatlich zu entrichtenden Beiträge sind ohne Kürzung am 1. jedes Kalendermonats zur Zahlung fällig, sie werden nach Rechnungsstellung von ihrem Konto monatlich/einmalig abgebucht. Dies gilt auch bei Beginn oder Beendigung der Betreuung im Laufe eines Monats und bei Unterbrechung der Betreuung durch Schulferien, Krankheit oder das Fernbleiben eines Schülers Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt anhand der tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten nach Ende des Schuljahres. (3) Schuldner des Betreuungsentgeltes sind die Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin. Die Erziehungsberechtigten haften gesamtschuldnerisch. 8. Anerkennung Diese Benutzungsordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrags; dieser kommt durch Unterzeichnung der Anmeldung durch den/die Erziehungsberechtigten bzw. den Haushaltsvorstand und der abschließenden schriftlichen Bestätigung durch die Gemeinde Hüttlingen zustande. 9. Inkrafttreten/Vorbehalt Diese Benutzungsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Gemeinde Hüttlingen behält sich eine Änderung der in den Aufnahmebestimmungen genannten Rahmenbedingungen bzw. die Fortführung des Angebots im Hinblick auf künftige Bedarfsveränderungen bzw. die damit verbundene Finanzierung vor. Samstag, den 21. März 2015 Amtsblatt Hüttlingen Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises Seite 9 - 12/2015 Der EKO-Energieberater kommt zu Ihnen ins Rathaus Sie erhalten am Dienstag, 24. März 2015 von 15.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Hüttlingen eine kostenlose und unabhängige energetische Erstberatung zu den Themen Energieeinsparung, Gebäudeneubau und -sanierung, Modernisierung von Heizung und Lüftung, Förder- und Zuschussmöglichkeiten sowie zum Einsatz von erneuerbaren Energien. Hierfür steht Ihnen der Energieberater des EKO als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. rche Terminve Um telefonis ird gebeten einbarung w 5516 oder 18 unter: 07173/ 8. 07361/9778-1 Diese Beratung findet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg statt. • Veranstaltungen im März/April 2015 • Sa., 21.03.2015 Sa., 21.03.2015 So., 22.03.2015 So., 22.03.2015 So., 22.03.2015 Fr., 27.03.2015 Sa., 28.03.2015 Sa., 28.03.2015 Sa., 04.04.2015 Sa., 04.04.2015 Fr., 10.04.2015 Fr., 10.04.2015 So., 12.04.2015 So., 12.04.2015 Skiausfahrt, Schwäbischer Albverein Altkleidersammlung, TSV Fußball: TSV Hüttlingen – DJK SV Eigenzell, Sportgelände Bolzensteig, 15.00 Uhr, Reserve: 13.00 Uhr Kindermusical Liederkranz Eintracht, Bürgersaal Solidaritätsessen kath. Kirchengemeinde, Gemeindehaus Mitgliederversammlung TSV Hüttlingen, Gasthaus „Lamm“ 10. Frauentreffen „Frauen Sport & mehr“, Sportkreis Ostalb, Bürgersaal Lange Einkaufsnacht bis 24.00 Uhr, Gewerbeund Handelsverein e.V., Hüttlinger Fachgeschäfte Osterbörse Kleintierzuchtverein, Züchterheim Fußball: TSV Hüttlingen – Spfr. Dorfmerkingen II, Sportgelände Bolzensteig, 15.30 Uhr Kräuterwanderung, Schwäbischer Albverein Seniorenwanderung, Schwäbischer Albverein Erstkommunion, Heilig-Kreuz-Kirche Kleintierbörse, Züchterheim Fr. 17.04.2015 Sa., 18.04.2015 Sa., 18.04. bis So., 19.04.2015 So., 19.04.2015 So., 19.04.2015 So., 19.04.2015 Kleinkunstfrühling: Bruno Jonas, Bürgersaal Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“, Kath. Kirchengemeinde 2-Tages-Wanderung, Schwäbischer Albverein Fußball: TSV Hüttlingen – FV Viktoria Wasseralfingen, Sportgelände Bolzensteig, 15.00 Uhr, Reserve: 13.00 Uhr Frühjahrswanderung, Verein Heimatliebe Konzert Espresso-Chor, Heilig-Kreuz-Kirche Vom 30.03.2015 – 12.04.2015 sind Osterferien, das Kultur- und Sportzentrum Limeshalle bleibt für den Übungsbetrieb geöffnet. Das Heimatmuseum im Vogteigebäude Niederalfingen ist ab sofort wieder geöffnet. Öffnungszeiten: Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung mit Herrn Fürst, Tel. 76954. Amtliche Bekanntmachungen Verwüstungen in den kath. Kindergärten In den letzten beiden Wochen fanden in den Kindergärten St. Josef und St. Martin Verwüstungen an Gegenständen und an der Einrichtung statt. Im Garten St. Josef mussten die Eindringlinge über den neuen Gartenzaun steigen. Sie ließen Böller los und beschmierten Fenstersimse. Im Kindergarten St. Martin wurden von ausgesägten Figuren die Köpfe abgerissen. Wir bitten die Nachbarn unserer Kindergärten bei der Kenntnisnahme von Eindringlingen sich an uns zu wenden. Die Polizei wurde von uns informiert. Pfarrer Heller, Tel. 910 30 Kirchenpflegerin Christa Schmid, Tel. 910311 Brennholzversteigerung in Lauchheim-Röttingen Das Landratsamt Ostalbkreis - Forst-Außenstelle Bopfingen - versteigert am Mittwoch, 25. März 2015 um 19.00 Uhr im Gasthaus Sonne in Lauchheim-Röttingen gegen Barzahlung aus dem Revier Aufhausen 55 Laubholz-Flächenlose. Abtlg. Mittelstück (Gromberg)) Nr. 1 - 10 Abtlg. Eisenhalde (Eisenhaldeweg) Nr. 11 - 35 Abtlg. Brückle Nr. 36 - 39 Abtlg. Zigeunerstein Nr. 40 - 45 Abtlg. Zigeunerstein (Michelfelder Str.) Nr. 46 - 50 Abtlg. Walkhalde (Sachsenberg) Nr. 51 - 55 Die Lose können ab 18. März 2015 besichtigt werden. Sonntags besteht Fahrverbot. Lagepläne liegen bei der Forst-Außenstelle Bopfingen aus oder können unter www.wald.ostalbkreis.de unter der Rubrik „Brennholz“ abgerufen werden. Nähere Informationen: Forst-Außenstelle Bopfingen, Tel. 07362/956970 Revierleiter Peter Weber, Tel. 0151/140 439 42 (Forstrevier Aufhausen) Seite 10 - 12/2015 Amtsblatt Hüttlingen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 26. März 2015 Am Donnerstag, 26. März 2015 findet um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Zuvor trifft sich das Gremium um 17.00 Uhr zur Besichtigung der Baustellen „Forum“ und „Kreisel Ortsmitte“. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 17.00 Uhr – Treffpunkt: Baustelle – Forum 1. Besichtigungen a) Neubau eines Parkhauses mit Veranstaltungssaal b) Verkehrsplatz Ortsmitte (Umbau Knotenpunkt B19/K3320) 17.30 Uhr - Sitzungssaal 2. Forum Hüttlingen, Küchentechnische Einrichtung - Festlegung der Ausstattung mit Ausschreibungsbeschluss 3. Bauvorhaben a) Bekanntgabe der Erteilung des Einvernehmens für Baugesuche durch Bürgermeister Günter Ensle b) An- und Umbau am bestehenden Wohnhaus, Beethovenstr. 54 c) Abbruch der alten Garage, Neubau einer Garage und Neubau Balkon OG, Buxenbergerstr. 28 d) Anbau an das bestehende Werkstatt- und Lagergebäude, Teilabbruch des bestehenden Carports, Abtsgmünder Str. 9 4. Umbau Knotenpunkt B19 / K3320 zum Kreisverkehrsplatz - Vorstellung des Beleuchtungskonzeptes 5. Interkommunaler Kostenausgleich für auswärtige Kinder gemäß § 8a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) 6. Leaderaktionsgebiet Jagstregion 2014 bis 2020 – Beitritt zum neuen Verein 7. Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO 8. Grundstücksangelegenheiten 9. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO 10. Bekanntgaben und Verschiedenes Samstag, den 21. März 2015 Die Teilnehmer erhalten eine Bestätigung gemäß § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz, welche der Bisamfänger als Nachweis für die Sachkundigkeit benötigt. Bei Interesse melden Sie sich bitte umgehend schriftlich zu diesem Lehrgang an. Landesjagdschule Dornsberg, Oberer Dornsberg, 78253 Eigeltingen, Tel. 07774/920188, Fax 07774/920189, [email protected]. G EMEINDE HÜTTLINGEN HÜTTLINGEN / O STALBKREIS GEMEINDE OSTALBKREIS Ö Öffentliche ffentliche A Ausschreibung usschreibung nach nach V VOB OB Die Gemeinde Hüttlingen die Di eG emeinde H üttlingen schreibt schreibt di e folgenden folgen enden Gewerke Gewerke öffentlich öfffentlich aus. aus. Projekt Projekt N Neubau e bau Parkhaus eu Parkhaus mit mit Veranstaltungssaal Veranstal a tungssaal und und Ortsplatz Ortsplatz GRUNDLAGE: GRUNDLAGE: VOB VOB KVHB KVHB B Bodenbeläge odenbeläge äg | Raumausstattung Raumausstattung g Nach §§ 46 ff. Wassergesetz (WG) obliegt die Bekämpfung des Bisams und anderer Wühltiere, die die Standsicherheit von Dämmen und Uferbefestigungen gefährden, grundsätzlich dem Träger der Unterhaltungslast der Gewässer. Der Träger der Unterhaltungslast – i. d. R. sind dies Gemeinden – kann auch private Firmen mit der Bisambekämpfung beauftragen. Die Landesjagdschule möchte Sie hiermit auf die nächsten Lehrgänge für Bisamfänger im Jahr 2015 hinweisen. Herr Benno Diemer – langjähriger hauptamtlicher Bisamfänger in Baden-Württemberg – wird diese Schulung am Termin: Samstag, 5. September 2015, Beginn 9.30 Uhr. an der Landesjagdschule Dornsberg durchführen. Der Lehrgang ist eintägig. Für die Teilnahme wird eine Lehrgangsgebühr von 60 Euro erhoben. Kenntnisse und Fertigkeiten zu folgenden Themen werden vermittelt: Theoretische Kenntnisse • Rechtsvorschriften und Organisation der Bisambekämpfung • Biologie und Verhalten des Bisams • Grundsätze des sach- und tierschutzgerechten Bisamfanges • Vorsichtsmaßnahmen beim Bisamfang • Verwendung des Bisams in Küche und Kleidung Praktische Fertigkeiten • Erkennen von Merkmalen beim Bisambefall • Anwendung von verschiedenen Fallentypen • Vermeiden von Beifängen • Ausrüstung und Schutzkleidung für Bisamfang • Hinweise zur Vermeidung von Unfällen B auzeit: ab KW KW 32 ´15 Bauzeit: 32´15 Li noleum Bodenbeläge Bod denbeläge Linoleum Innenvorhäng ge Innenvorhänge cca. a. 320. 00 m² 320.00 ca. 150. 00 m² ca. 150.00 F Fliesen liesen B Bodenbeläge oden enbeläge F Fliesen liesen W Wandbeläge and dbeläge cca. a. 5 50.00 0.00 m² m² cca. a. 1 120.00 20.00 m² m² IInnentüren nnentüren Klappgarderoben Klappgarderoben o W C-Trennwände ä WC-Trennwände cca. a. 2 Stck. Stck. ca. ca. 7 Stck. Stck. ca. 30.00 30.00 m² m² ca. D eckenanstriche Deckenanstriche W andanstriche h Wandanstriche Stahl S tahl F30-Brandschutzanstrich F30-Brandschutzanstrich Innenstützen Innenstützen n ca. 310.00 310.00 m² m² ca. ca. 170.00 170.00 m² ca. ca. ca. 10.00 10.00 Stck. Stck. Fliesenbeläge F liesenbeläge g Bauzeit: 32`15 B auzeit: ab KW KW 32 `15 S Schreiner chreiner B Bauzeit: auzeit: ab KW KW 24`15 24`15 M Maler aler A Angebotsunterlagen: ngebotsunter e lagen: Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Lehrgang für Bisamfänger - VergabeVergabe- und und Vertragsordnung Vertragsordnung für fürr Bauleistungen Bauleistungen - Kommunales Kommunales Vergabehandbuch Ver e gabehandbuch Ba-Wü Ba-Wü A ngebotseröffffnung: Angebotseröffnung: B Bauzeit: auzeit: ab KW KW 34`15 34`15 ab ab Donnerstag, Donnerstag, den d n2 de 26.03.2015, 6.03.2015, 14 14:00 :00 Uhr Uhr nach nach vorheriger vorheriger schriftlicher schriftlicher Bewerbung Bewerbung unterr Beilage Beilage eines eine es Verrechnungsschecks Verrechnungsschecks unter abzuholen abzuholen bei bei Seyfried Seyfried & Psiuk Psiuk Architekten Architekten (s.u.) (s.u.) Schutzgebühr: Schutzgebühr: 30,00 30,00 €/ €/ LV LV zzgl.: zzgl.: 3, 3,00 00 € bei bei Versand Ver e sand am D onnerstag, d en 16.04.2015, 16.04.2015, ab ab 10:00 10:00 Uhr Uhr Donnerstag, den iim m Rathaus Ratthau h s der d r Gemeinde Gemeind de Hüttlingen Hüttlingen (s.u.) (s.u.)) B Bieter, ieter, bz bzw. w. B Bevollmächtigte evol o lmächtigte können können teilnehmen teilnehmen Z Zuschlagsuschlags- b bzw. zw. Bindefrist: Bindefrist: bis bis einschließlich: einsch c ließlich: 07.05.2015 07.05.2015 5 N achprüfsttelle L RA O stalbkreis - al Rechtsaufsichtsbehörrde Nachprüfstelle LRA Ostalbkreis alss Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 31 VOB/A: VOB/A: S tuttgarter S trassse 4 1, 7 3430 A alen gem. Stuttgarter Strasse 41, 73430 Aalen Auftraggeber: Auftraggeber: Gemeinde Gemeinde Hüttlingen Hüttlingen Schulstraße 10 Schulstraße 1 0 vertreten Herrn vertreten durch dur u ch H errn Bürgermeister Bür ü germeiister G. G. Ensle Ensle l Fon Fon 07361 07361 / 9778 9778 -0 -0 Planung P lanung und und Bauleitung: Bauleitung: SEYFRIED PSIUK SE YFRIED & P SIUK Architekten Architekten Kettelerstr. 75 K ettelerstr. 7 5 73527 7352 7 Schwäbisch Schwäbisch Gmünd Gmünd Fon 07171 996217 F on 07 171 / 9 96217 -0 -0 Fax Fax --5 5 Maill [email protected] Mai [email protected] S 2015 E D O S S A INK G ELD ES B E Z U G S ezieher des Mitteilungsblattes die Bekündigt, ieses e g n a d wie hen wir, er Termin 015 buc Konto ab. Da d buchung am 2 l ri p A . ie Ab Am 3 Ihrem llt, wird d ühr von zugsgeb inen Feiertag fä durchgeführt. Sie e g en,teilen Jahr auf enden Arbeitsta dert hab en zu vern ä lg e fo g f g u ng dun dara nkverbin ckbuchu h Ihre Ba end mit, um Rü Sollte sic h e itte umg es uns b meiden! n alle Hinweis a B Samstag, den 21. März 2015 Amtsblatt Hüttlingen Seite 11 - 12/2015 Bereitschaftsdienste Sozialstation Abtsgmünd Notfalldienste Rettungsdienst-Notfallrettung/ Notarzt für akut lebensbedrohliche Zustände ist rund um die Uhr zu erreichen über Krankentransporte Feuerwehr 1 12 1 92 22 1 12 Polizeiposten Wasseralfingen Ärztliche Notdienste Notfallpraxis Aalen am Ostalbklinikum Öffnungszeiten (keine Terminvereinbarung): Mittwoch 13 bis 22 Uhr, Freitag 16 bis 22 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag 8 bis 22 Uhr Notfallpraxis Ellwangen an der Virngrundklinik Öffnungszeiten (keine Terminvereinbarung): Samstag, Sonntag, Feiertag 8 bis 22 Uhr Mobiler Bereitschaftsdienst Aalen-Ellwangen-Härtsfeld-Ries („Altkreis Aalen“) Brauchen Sie Hilfe außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxen oder können aus medizinischen Gründen die Praxis nicht aufsuchen, wählen Sie bitte 01806/07361-4 (erreichbar Freitag 16 Uhr bis Montag 8 Uhr, Mittwoch 13 Uhr bis Donnerstag 8 Uhr, übrige Werktage 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages für 0,20 E/Anruf, auch aus Mobilfunknetzen) Augenärztlicher Notdienst Zahnärztlicher Notdienst zu erfragen unter Hallgarten 14, Tel. (0 73 66) 9 63 30 Sie erreichen die diensthabende Schwester unter Tel. 07366/ 9633-0. Montag bis Freitag ist unser Büro von 8.00 bis 13.00 Uhr besetzt. Die Mitarbeiter der Sozialstation Abtsgmünd beraten Sie gerne in allen Fragen zur Pflege zu Hause. Sprechen Sie mit uns! Kontakt 07366/9633-0, Fax 07366/9633-29, E-Mail: [email protected], www.sozialstation-abtsgmuend.de 01 80/50 11 20 98 07 11/7 87 77 88 DRK-Seniorenzentrum Hüttlingen Bachstr. 12, Tel. 07361/633010 Über diese Telefonnummer erreichen Sie unsere diensthabenden Mitarbeiter/-innen sowohl an den Wochentagen als auch am Wochenende. Das Sekretariat ist an folgenden Wochentagen besetzt: Montag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Pflegestützpunkt Ostalbkreis (Landratsamt Ostalbkreis) Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege Tel. 07361/503-1403, www.pflegestuetzpunkt.ostalbkreis.de Recycling Zum 1. April fällig: Erster Teil der Müllgebühren Die GOA erinnert daran, dass zum 1. April der erste Teil der Müllgebühren für das Jahr 2015 fällig wird. Die Zahlung der Müllgebühren ist auf zwei Termine festgesetzt. Zum ersten Fälligkeitstermin kann auch der Gesamtbetrag be- Tel. 97960 Hebammen Frau Elisabeth Merz, Hüttlingen, Seitsberg, Telefon 7 41 25 Frau Waltraud Hofmann, Stettiner Str. 7, Hüttlingen, Tel. 7 61 37 Frau Antje Stein, Buchwaldstr. 17, Hüttlingen, Tel. 4 90 81 15 Apothekennotdienstplan Apotheke im Ärztezentrum Ellwangen Karlstr. , Tel. 07961/9 33 20 10 Welland-Apotheke Unterrombach, Wellandstr. 73, Tel. 07361/4 20 68 So., 22.03.2015 Apotheke am Markt Hüttlingen, Abtsgmünder Str. 7, Tel. 07361/528 0581 Schloss-Apotheke Essingen, Tauchenweiler Str. 4, Tel. 07365/919100 Mo., 23.03.2015 Aeskulap-Apotheke Wasseralfingen Kolpingstr. 14, Tel. 07361/71898 Kapfenburg-Apotheke Westhausen, Deutschordenstr. 14, Tel. 07363 - 62 90 Di., 24.03.2015 Apotheke Abtsgmünd, Hauptstr. 33, Tel. 07366/6359 Kochertal-Apotheke Oberkochen, Heidenheimer Str. 16, Tel. 07364/76 66 Mi., 25.03.2015 Apotheke am Markt Ellwangen, Marktplatz 18, Tel. 07961/25 82 Hofherrn-Apotheke Aalen, Hofherrnstr. 2, Tel. 07361 - 4 40 41 Do. 26.03.2015 Apotheke im Facharztzentrum Aalen, Weidenfelder Str. 1, Tel. 07361/55 98 33 Fr., 27.03.2015 Stadt-Apotheke Lauchheim, Hauptstr. 49, Tel. 07363/51 47 Stifts-Apotheke Ellwangen, Priestergasse 9, Tel. 07961/9 04 00 Sa., 28.03.2015 Apotheke am Markt Westhausen, Dalkinger Str. 6, Tel. 07363/95 34 44 Rems-Apotheke Essingen, Bahnhofstr. 33, Tel. 07365/51 15 So., 29.03.2015 Adler-Apotheke Aalen, Beinstr. 6, Tel. 07361/61460 Sa., 21.03.2015 zahlt werden. Die Überweisungsformulare sind mit den Bescheiden Ende Februar verteilt worden. Der Gebühreneinzug wird von der GOA im Auftrag des Landkreises durchgeführt. Damit keine Zahlung verpasst wird und Mahngebühren verhindert werden, bietet die GOA einen kostenlosen elektronischen Gebühren-Erinnerungsservice an. Dieser kommt zweimal im Jahr per E-Mail, jeweils eine Woche vor den Fälligkeitsterminen für die Müllgebühren. Aktiviert werden kann dieser Service auf der GOA-Homepage www.goa-online.de über den Direkteinstieg „GOA Privat/Informationen/Gebühren-Erinnerungsservice“. Noch einfacher geht es mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Dabei werden die Müllgebühren automatisch an den zwei Fälligkeitsterminen eingezogen. Die Vorlage ist ebenfalls mit den Be- Seite 12 - 12/2015 Amtsblatt Hüttlingen scheiden Ende Februar verteilt worden und kann auch auf der GOAHomepage ausgedruckt werden unter „GOA Privat/Die GOA stellt sich vor/Downloads/SEPA-Lastschriftmandat Abfallgebühren“. Bei Fragen stehen die jeweils zuständigen Sachbearbeiter den Bürgerinnen und Bürgern gern zur Seite. Die Durchwahlnummern finden Sie auf jedem Gebührenbescheid. Samstag, den 21. März 2015 Unsere Jubilare 22.3. Josef Seibold, Hohenespe 4, 76 Jahre 27.3. Giovanna Costa, Bromberger Str. 16, 74 Jahre Den Jubilaren gelten unsere herzlichsten Glückwünsche. Mülltermine Hüttlingen Biomüll 27.3.2015 Niederalfingen Restmüll 23.3.2015 Biomüll 27.3.2015 Seitsberg Biomüll 27.3.2015 Sulzdorf Biomüll 27.3.2015 Wertstoffhöfe Wertstoffhof Hüttlingen, Gottlieb-Daimler-Straße 12 Montag 14.00 – 19.00 Uhr Dienstag 14.00 – 19.00 Uhr Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 19.00 Uhr Samstag 8.00 – 13.00 Uhr Wertstoffhof Abtsgmünd, Bauhof (Mühlstraße) Montag 14.00 – 19.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr Mittwoch 14.00 – 19.00 Uhr Freitag 14.00 – 19.00 Uhr Samstag 8.00 – 13:00 Uhr Wertstoffhof Ellwangen, Parkplatz Schießwasen Montag 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 14.00 – 19.00 Uhr Samstag 8.00 – 13.00 Uhr Wertstoffhof Aalen, Oesterleinstraße Montag 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 19.00 Uhr Freitag 9.00 – 18.00 Uhr Samstag 8.00 – 13.00 Uhr Jubilare Begegnungsstätte Seniorenzentrum Hüttlingen Osterbasar am 22. März 2015 von 11.00 bis 17.00 Uhr in der Begegnungsstätte Ostereier Dekoratives Frühlingskränze Holzsachen Kaffee und Kuchen gibt es auch. Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Hüttlingen Wir gratulieren www.feuerwehr-huettlingen.de e Fe u rw eh li ng en Rosalia Reich feierte ihren 90. Geburtstag Frau Neuberg Frau Schüler Bastelgruppe Niederalfingen Herr Meißner r Hütt Jugendfeuerwehr Freitag, 20.3.2015, 18.30 - 20.00 Uhr, Löschangriff Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen Am 16. März 2015 feierte Rosalia Reich ihren 90. Geburtstag. Stellvertr. Bürgermeisterin Heidi Borbély gratulierte der Jubilarin im Namen der Gemeinde sehr herzlich zum runden Geburtstag und überbrachte neben den Glückwünschen der Gemeinde auch Glückwünsche und eine Urkunde von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Sonntag, 22. März 2015 9.00 Uhr Gottesdienst (Klaeger, Flauti cantanti) Versöhnungskirche 10.00 Uhr Gottesdienst (Klaeger), Magdalenenkirche mit Verabschiedung bisheriger und Begrüßung neuer MitarbeiterInnen (Hausmeister, Sicherheitsbeauftragte) 10.00 Uhr Kinderkirche, Altes Pfarrhaus
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