Die Kinder- und Jugendchöre des LK Hüttlingen zeigen am 22. März

53. Jahrgang/Nummer 12
Samstag, den 21. März 2015
Die Kinder- und
Jugendchöre des
LK Hüttlingen zeigen
am 22. März 2015
das Kindermusical „Ratzeputz”.
Die Veranstaltung beginnt
um 14.30 Uhr,
bereits ab 13 Uhr bieten wir
die Möglichkeit für Kaffee und
selbst gebackenen
Kuchen.
Unterstützen wird uns
die „Musicalgruppe”
des KiGa St. Martin.
Über die Internetseite vrbank-aalen.viele-schaffen-mehr.de/lkkindermusical oder auch über unsere Seite www.lk-huettlingen.de kann sich jeder mit einem kleinen Spendenbetrag
(10/20/30 ... EUR) beteiligen.
Jeder Spender erhält ein ideelles Dankeschön... (Freigetränk,
Freikarte, ... , ab 120 EUR singt der
Kinderchor gerne auch auf
einer Firmen- oder Vereinsfeier oder
auch auf einer privaten Feier).
Vorverkaufsstelle: VR Bank Aalen eG – Geschäftsstelle Hüttlingen; Preis: 5,00 Euro/3,00 Euro
Seite 2 - 12/2015
Amtsblatt Hüttlingen
Samstag, den 21. März 2015
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Samstag, den 21. März 2015
Amtsblatt Hüttlingen
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Seite 3 - 12/2015
Am Samstag, 21. März 2015
führt der TSV Hüttlingen
eine Altkleidersammlung durch.
Die Sammlung beginnt ab 9.00 Uhr. Bitte stellen Sie die
Kleidung in geschlossenen Kartons/Tüten/Säcken bereit.
Bitte beschriften Sie die Altkleider mit „Für TSV Hüttlingen“.
Es besteht auch die Möglichkeit die Altkleider (verpackt) oben in der neuen TSV-Halle
abzugeben.
Die Zeiten für die Bringsammlung: Vormittags während der Öffnungszeiten der TSV-Geschäftsstelle: Mo., Di., Do., Fr. 9.00 bis 13.00 Uhr Haupteingang und abends Mo. – Fr.
18.00 bis 19.30 Uhr am Sportlereingang
Gesammelt werden tragfähige Kleidungsstücke sowie Wolldecken, Anzüge, Woll- und
Strickwaren, Bett- und Haushaltswäsche, Federbetten (auch Bettfedern), Hüte, Schuhe (bitte paarweise zusammengebunden), Unterwäsche für Erwachsene und Kinder.
Wir bitten die Bevölkerung Hüttlingens um kräftige Unterstützung!
Misereor-Sonntag
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So essen
am Sonntag, 22. März 2015
ab 11.00 Uhr
im Gemeindehaus St. Maria
„Neu denken!
Veränderung wagen“
Im Zeichen der Solidarität bietet der Missionsausschuss am 22. März ab 11.00 Uhr
im Gemeindehaus St. Maria ein einfaches
Essen an.
Es gibt schwäbische Kartoffelsuppe und Maultaschensuppe.
Gleichzeitig können Sie auch Waren und Produkte aus dem fairen Handel (Kaffee, Tee, Honig) erwerben und probieren.
Hierzu ergeht eine herzliche Einladung.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Herausgeber
Gemeinde Hüttlingen
Der Missionsausschuss des KGR
Gemeindeverwaltung Hüttlingen
Telefon: 0 73 61/97 78-0, Telefax: 0 73 61/7 12 20
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der
Gemeindeverwaltung Hüttlingen ist Bürgermeister Günter Ensle oder dessen Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber.
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
Druck und Verlag:
Mittwoch
Donnerstag
Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden
Telefon: 0 79 53/98 01-0, Telefax: 0 79 53/98 01-90
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 18.30 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr
8.00 bis 12.00 Uhr
Seite 4 - 12/2015
70 Jahre Frieden
Amtsblatt Hüttlingen
Samstag, den 21. März 2015
Frieden bewahren durch Erinnern
Gedanken zum Frieden in Wort und Klang
„Wer sich des Vergangenen nicht erinnert, ist verurteilt es noch einmal zu erleben“
Eine Meditation mit Musik, Gesang und Prosa in der überfüllten Begegnungsstätte
(vo) – Am 1. September begann mit dem
Überfall auf Polen an der Danziger Westerplatte der zweite Weltkrieg. Seit fast
genau 70 Jahren darf die Bevölkerung
der Bundesrepublik in Frieden leben, als
am 8. Mai die tags zuvor im Hauptquartier der Alliierten in Reims unterzeichnete bedingungslose Kapitulation Nazideutschlands in Kraft trat. „Gedanken
zum Frieden“ – so hatten Hedwig GlaserSchimmel (Gesang und Texte) und ihr
Mann Matthias Schimmel (Klavier und
Texte), zusammen mit Viktoria Pfitzer
(Texte), Monika Salvasohn (Querflöte),
Ludwig Wagner (Gitarre), Julius Bauer
jun. (Gesang) und Martin Seibold (Klarinette) die Meditation im Saal der Begeg- Groß war der Andrang im Saal der Begegnungsstätte. Hedwig Glaser-Schimmel
nungsstätte überschrieben.
(stehend am Bistrotisch) hatte zusammen mit ihrem Mann und Freunden zu einer
Nicht nur Besucher jenseits der 70, Leid- Meditationsstunde in Erinnerung an „70 Jahre Frieden“ eingeladen.
tragende, Halb- und Vollwaisen, Vertriebene und Verfolgte waren zu „Texte und
Töne für unseren Frieden“ erschienen, auch junge
Leute sind dankbar, eine so lange Zeit des Friedens
erleben und genießen zu dürfen. Betroffenheit trotzdem, wenn allein in Hüttlingen durch Angriffe 66 tote Bürger zu beklagen, waren, 239 Soldaten nicht
mehr von der Front zurückkamen, 27 Millionen Soldaten und 20 Millionen Zivilisten ihr Leben ließen
oder nach Kriegsende (bis Anfang 1948) 750 Vertriebene und Flüchtlinge eine neue Heimat fanden.
Das „Kriegslied“ von Matthias Claudius kam ebenso
zum Vortrag, wie Frontbriefe, „Lili Marleen“, Hannes Waders „Traum“, Texte von Gerhard Ledwina
und Berthold Brechts „Friedenslied. Ein „Halleluja“Duett und das gemeinsam gesungene „Wir wollen
Frieden“ beschlossen eine besinnlich-eindrucksvolle Meditationsstunde.
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REDAKTIONSSCHLUSS
Für die Ausgabe des Mitteilungsblattes in der KW 14
(30. März bis 4. April 2014) wir der Redaktionsschluss wegen des Feiertags Karfreitag auf
Dienstag, 31. März 2015, 12.00 Uhr,
vorverlegt.
Krieger-Verlag, Blaufelden
Verbindliche Anmeldung zum Betreuungsangebot
Hort an der Alemannenschule im Schuljahr 2015/2016
(Bitte Seite 1 und 2 vollständig ausfüllen!)
Name, Vorname des Kindes: ________________________________________
Schulklasse: _____________(ab Sept./2015)
1. Kind am Hort
Beginn Betreuung: _____________________
Moslem:
Vegetarier:
ja
ja
nein
nein
2. Kind am Hort
Allergien:
__________________________________
3. Kind am Hort
Erziehungsberechtigte Mutter
Name, Vorname: _________________________________________________
Alleinerziehend:
Adresse: _________________________________________________________
Verheiratet:
Telefonnummer: __________________________________________________
Berufstätig:
Ja
Nein
Ja
Nein
Handynummer:___________________________________________________
Erziehungsberechtigter Vater
Name, Vorname: _________________________________________________
Alleinerziehend:
Adresse: _________________________________________________________
Verheiratet:
Telefonnummer: __________________________________________________
Berufstätig:
Handynummer:___________________________________________________
Anmeldung:
Ich / Wir melde(n) meine/n(unsere/n) Tochter/Sohn verbindlich ab dem Schuljahr 2015/2016 für den Hort an
der Alemannenschule Hüttlingen an.
Falls ihr Kind auf die Warteliste gesetzt wird, weil die begrenzte Anzahl an Schülern ausgeschöpft ist,
bekommen sie hierüber eine Mitteilung vom Rathaus.
Ab- und Ummeldungen während der Schulhalbjahre sind nur in besonders begründeten
Ausnahmefällen möglich. Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung.
Änderungswünsche für das 2. Schulhalbjahr sind mindestens 4 Wochen vor dem 31. Januar 2016
schriftlich an das Rektorat der Alemannenschule zu richten.
Zu spät eingegangene Änderungen und Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Bitte haben
Sie hierfür Verständnis.
Rückgabe der Anmeldung bis spätestens
15. Juni 2015 im Rektorat/Sekretariat.
Verbindliche Anmeldung:
Betreuung:
Mittagessen:
Montag
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
Dienstag
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
Mittwoch
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
Donnerstag
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
Freitag
von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
mit Mittagessen
oder
ohne Mittagessen
von 12.00 Uhr bis _____ Uhr
Mein/Unser Kind wird abgeholt:
ja
nein
Berechnung:
Ges. Betrag Hort:
1. Schulhalbjahr:
2. Schulhalbjahr:
Betreuungstage/Woche x 20 € x 5 Monate =___________
Betreuungstage/Woche x 20 € x 6 Monate =___________
BZ: 5.0230. Gesamtsumme: _____________
Ges. Betrag
Mittagessen
1. Schulhalbjahr:
2. Schulhalbjahr:
Betreuungstage/Woche x 3,30 € x 4 Wochen x 5 Monate =________
Betreuungstage/Woche x 3,30 € x 4 Wochen x 6 Monate =________
BZ: 5.0232. Gesamtsumme: _____________
Zahlungsweise:
Die beiden Beträge werden zum 1. eines Monats von Ihrem Konto abgebucht.
monatlich im Voraus
einmalig im Voraus
Dem Einzug vom unten genannten Konto stimme/n ich/wir ausdrücklich zu.
Bitte hierzu
hierzu das SEPA-Lastschriftmandat
Vordruck auf
Seite 9 zuzuerteilen.
Bitte
SEPA-Lastschriftmandatmit
mitdem
beiliegendem
Vordruck
erteilen.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde berechtigt, Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der
Abgabenordnung zu erheben.
Ort, Datum: ______________________________
Unterschrift: ______________________________________
Erziehungsberechtigte Mutter
Ort, Datum: ______________________________
Unterschrift: ______________________________________
Erziehungsberechtigter Vater
Benutzungsordnung für den Hort an der Alemannenschule
1.
Allgemeines
Der Schülerhort an der Alemannenschule bietet zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein umfassendes
Betreuungsangebot für Grundschulkinder. Er steht unter der Trägerschaft der Gemeinde Hüttlingen.
2.
Betreuungsinhalt
Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Schüler sowie an den örtlichen und situationsbedingten
Gegebenheiten. Die pädagogischen Inhalte sind in einer speziellen Konzeption des Horts festgelegt. Die Förderung und
Betreuung der Kinder erfolgt in enger Abstimmung mit der Alemannenschule. Ein schulplanmäßiger Unterricht findet nicht
statt.
3.
Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung
(1) Derzeit bestehen zwei Hortgruppen. Die Gruppengröße liegt bei mindestens 10 und je nach pädagogischen
Möglichkeiten bei maximal 25 Kindern. Sie kann im Einzelfall, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, unter- bzw.
überschritten werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Gemeinde. Ob und inwieweit das Betreuungsangebot für das
jeweilige neue Schuljahr fortgeführt bzw. erweitert wird, ist vom Bedarf abhängig.
(2) Die Aufnahme der Kinder in den Hort erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages. Dieser wird
durch den Aufnahmeantrag und die Aufnahmebestätigung begründet.
(3) Es können nur Kinder aufgenommen werden, welche die 1. bis 4. Klasse der Alemannenschule besuchen. Eine
Aufnahme erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von Alleinerziehenden und
berufstätigen Eltern. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
(4) An- und Abmeldungen sind beim Rektorat/Sekretariat der Alemannenschule (Zi. 202) abzugeben.
(5) Für den Monat des Schuljahresbeginns (z.Zt. September) kann in begründeten Fällen noch eine An- bzw. Ab- und
Ummeldung zugelassen werden. Jedoch ist auch hier der volle monatliche Beitrag fällig. Änderungen sind im Sekretariat
bzw. bei der Gemeindeverwaltung unverzüglich mitzuteilen.
(6) Der Betreuungsvertrag kann aus wichtigem Grund von der Gemeinde Hüttlingen auch außerordentlich ohne Einhaltung
einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes über einen längeren Zeitraum als vier Wochen.
- Bei Zahlungsrückständen des Betreuungsentgelts von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monaten nach erfolgloser
Anmahnung des ausstehenden Beitrags.
- Wenn Kinder sich nicht in die Ordnung der Betreuung einfügen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die den
Rahmen und die Möglichkeit der pädagogischen Betreuung übersteigen und eine erhebliche Belästigung und Gefährdung
anderer Kinder verursachen.
- Bei wiederholter Nichtbeachtung der in diesen Benutzungsbedingungen für die Erziehungsberechtigten festgesetzten
Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung.
(7) Die Kündigung bedarf in allen Fällen der Schriftform.
(8) Der Betreuungsvertrag gilt für ein Schuljahr an der Alemannenschule. Er kann mit Ausnahme der Möglichkeit einer
Kündigung aus wichtigem Grund zum jeweiligen Ende des Schulhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat
mindestens 4 Wochen vor dem Schulhalbjahr zu erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Elternbeitrag auch
noch für den nächsten Monat zu bezahlen. Ein Wechsel des Betreuungsumfangs (z.B. anstelle von 2 Tagen in der Woche
auf 3 Tage in der Woche) ist nur zum Schuljahresbeginn bzw. zum Schulhalbjahr möglich. Als wichtiger Grund ist
insbesondere anzusehen, wenn das Kind die Schule wechselt oder die Eltern aufgrund veränderter familiärer oder
beruflicher Situation (z.B. Berufsaufgabe) die Betreuung selbst wieder übernehmen. Eine Kündigung zu den Ferienzeiten
mit einer anschließenden erneuten Aufnahme scheidet aus.
4.
Betreuungszeit
Der Hort ist an den Unterrichtstagen direkt im Anschluss an den Schulunterricht, von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr, geöffnet.
Zusätzlich gibt es über das Jahr verteilte einzelne Schließungstage aus besonderem pädagogischem Anlass. Die genauen
Termine der Schließungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Während der Schulferien ist der Hort geschlossen. Die Abholzeit richtet sich pünktlich nach dem Ende der Öffnungszeit, es
können jedoch auch besondere Absprachen getroffen werden.
5.
Verpflegung
An der Alemannenschule findet auf Wunsch direkt im Anschluss an den Schulunterricht ein gemeinsames Mittagessen für
die Hortkinder zum Preis von derzeit 3,30 € (pro Essen) statt. Das Mittagessen wird zusätzlich zum Elternbeitrag
berechnet.
Bei Allergien oder sonstigen Besonderheiten bei der Nahrungsaufnahme ist das pädagogische Personal umgehend zu
informieren.
6.
Aufsicht, Haftung
(1) Während der Betreuungszeiten ist das pädagogische Personal grundsätzlich für die Hortschüler verantwortlich. Die
Aufsichtspflicht der Gemeinde beginnt mit der Übernahme der Schüler durch die Erzieherinnen im Hort. Im Rahmen des
Besuchs des Horts gilt die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung.
Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind von den Erziehungsberechtigten sofort der Erzieherin bzw.
der Schulleitung zu melden.
Die Erzieherinnen des Horts können für den Weg keine Verantwortung übernehmen. Sie entlassen daher die Schüler
unmittelbar nach Ende der Betreuung an der Türe des Horts. Schüler, welche nicht abgeholt werden, werden zu den
festgelegten Zeiten entlassen.
Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht. Für Schüler, welche sich ohne Abmeldung aus der
Betreuung entfernen, wird keine Verantwortung übernommen.
(2) Die Eltern sind verpflichtet, alle Abweichungen von den am Schuljahresbeginn abgesprochenen Betreuungszeiten,
verlässlich (persönlich, telefonisch oder schriftlich) den Betreuerinnen bzw. dem Sekretariat mitzuteilen. Bei Fehlen oder
Fernbleiben des Schülers/der Schülerin haften die Eltern.
(3) Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer
persönlicher Gegenstände der Schüler, die in die Hort- Betreuung mitgebracht werden. Es wird empfohlen, diese
Gegenstände mit dem Namen des Schülers/der Schülerin zu kennzeichnen. Für Schäden, die von Hortkindern verursacht
werden, haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner.
7. Beiträge
(1) Als Gegenleistung für den Besuch des Horts erhebt die Gemeinde von den Erziehungsberechtigten ein
privatrechtliches Betreuungsentgelt in Form eines Elternbeitrages.
Dieser richtet sich nach der jeweiligen, vom Gemeinderat festgesetzten Regelung und wird für 5 (September-Januar) bzw.
6 Monate (Februar-Juli) erhoben.
Der Beitrag für den Hort beträgt somit pro Monat pro Kind einer Familie, das am Hort betreut wird:
(unabhängig von der gewählten Betreuungsdauer bzw. der Teilnahme an AG’s der Schule)
a) Bei Betreuung von 5 Tagen/Woche:
Gesamtbeiträge für Hort:
- für das 1. Kind 100,00 €
(1. Schulhalbjahr 500 Euro; 2. Schulhalbjahr 600 Euro)
- für das 2. Kind 50,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 250 Euro; 2. Schulhalbjahr 300 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
b) Bei Betreuung von 4 Tagen/Woche:
- für das 1. Kind 80,00 €
(1. Schulhalbjahr 400 Euro; 2. Schulhalbjahr 480 Euro)
- für das 2. Kind 40,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 200 Euro; 2. Schulhalbjahr 240 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
c) Bei Betreuung von 3 Tagen/Woche:
- für das 1. Kind 60,00 €
(1. Schulhalbjahr 300 Euro; 2. Schulhalbjahr 360 Euro)
- für das 2. Kind 30,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 150 Euro; 2. Schulhalbjahr 180 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
d) Bei Betreuung von 2 Tagen/Woche:
- für das 1. Kind 40,00 €
(1. Schulhalbjahr 200 Euro; 2. Schulhalbjahr 240 Euro)
- für das 2. Kind 20,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 100 Euro; 2. Schulhalbjahr 120 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
e) Bei Betreuung von 1 Tag/Woche:
- für das 1. Kind 20,00 €
(1. Schulhalbjahr 100 Euro; 2. Schulhalbjahr 120 Euro)
- für das 2. Kind 10,00 € (50% vom 1. Kind)
(1. Schulhalbjahr 50 Euro; 2. Schulhalbjahr 60 Euro)
- für das 3. und jedes weitere Kind ist die Betreuung kostenlos.
(2) Die monatlich zu entrichtenden Beiträge sind ohne Kürzung am 1. jedes Kalendermonats zur Zahlung fällig, sie
werden nach Rechnungsstellung von ihrem Konto monatlich/einmalig abgebucht. Dies gilt auch bei Beginn oder
Beendigung der Betreuung im Laufe eines Monats und bei Unterbrechung der Betreuung durch Schulferien, Krankheit
oder das Fernbleiben eines Schülers Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt anhand der tatsächlich eingenommenen
Mahlzeiten nach Ende des Schuljahres.
(3) Schuldner des Betreuungsentgeltes sind die Erziehungsberechtigten des Schülers/der Schülerin. Die
Erziehungsberechtigten haften gesamtschuldnerisch.
8. Anerkennung
Diese Benutzungsordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrags; dieser kommt durch Unterzeichnung der Anmeldung
durch den/die Erziehungsberechtigten bzw. den Haushaltsvorstand und der abschließenden schriftlichen Bestätigung
durch die Gemeinde Hüttlingen zustande.
9.
Inkrafttreten/Vorbehalt
Diese Benutzungsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Gemeinde Hüttlingen behält sich eine Änderung
der in den Aufnahmebestimmungen genannten Rahmenbedingungen bzw. die Fortführung des Angebots im Hinblick auf
künftige Bedarfsveränderungen bzw. die damit verbundene Finanzierung vor.
Samstag, den 21. März 2015
Amtsblatt Hüttlingen
Energie- und
Klimaschutzberatung des
Ostalbkreises
Seite 9 - 12/2015
Der EKO-Energieberater
kommt zu Ihnen ins Rathaus
Sie erhalten am Dienstag, 24. März 2015 von 15.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus der
Gemeinde Hüttlingen eine kostenlose und unabhängige energetische Erstberatung
zu den Themen Energieeinsparung, Gebäudeneubau und -sanierung, Modernisierung von Heizung und Lüftung, Förder- und Zuschussmöglichkeiten sowie zum Einsatz von erneuerbaren Energien.
Hierfür steht Ihnen der Energieberater des EKO als kompetenter Ansprechpartner
zur Verfügung.
rche Terminve
Um telefonis ird gebeten
einbarung w 5516 oder
18
unter: 07173/
8.
07361/9778-1
Diese Beratung findet in Kooperation
mit der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg statt.
• Veranstaltungen im März/April 2015 •
Sa., 21.03.2015
Sa., 21.03.2015
So., 22.03.2015
So., 22.03.2015
So., 22.03.2015
Fr., 27.03.2015
Sa., 28.03.2015
Sa., 28.03.2015
Sa., 04.04.2015
Sa., 04.04.2015
Fr., 10.04.2015
Fr., 10.04.2015
So., 12.04.2015
So., 12.04.2015
Skiausfahrt, Schwäbischer Albverein
Altkleidersammlung, TSV
Fußball: TSV Hüttlingen – DJK SV Eigenzell, Sportgelände Bolzensteig, 15.00 Uhr, Reserve: 13.00 Uhr
Kindermusical Liederkranz Eintracht, Bürgersaal
Solidaritätsessen kath. Kirchengemeinde,
Gemeindehaus
Mitgliederversammlung TSV Hüttlingen, Gasthaus „Lamm“
10. Frauentreffen „Frauen Sport & mehr“, Sportkreis Ostalb, Bürgersaal
Lange Einkaufsnacht bis 24.00 Uhr, Gewerbeund Handelsverein e.V., Hüttlinger Fachgeschäfte
Osterbörse Kleintierzuchtverein, Züchterheim
Fußball: TSV Hüttlingen – Spfr. Dorfmerkingen II,
Sportgelände Bolzensteig, 15.30 Uhr
Kräuterwanderung, Schwäbischer Albverein
Seniorenwanderung, Schwäbischer Albverein
Erstkommunion, Heilig-Kreuz-Kirche
Kleintierbörse, Züchterheim
Fr. 17.04.2015
Sa., 18.04.2015
Sa., 18.04. bis
So., 19.04.2015
So., 19.04.2015
So., 19.04.2015
So., 19.04.2015
Kleinkunstfrühling: Bruno Jonas, Bürgersaal
Altkleidersammlung „Aktion Hoffnung“, Kath. Kirchengemeinde
2-Tages-Wanderung, Schwäbischer Albverein
Fußball: TSV Hüttlingen – FV Viktoria Wasseralfingen, Sportgelände Bolzensteig, 15.00 Uhr, Reserve: 13.00 Uhr
Frühjahrswanderung, Verein Heimatliebe
Konzert Espresso-Chor, Heilig-Kreuz-Kirche
Vom 30.03.2015 – 12.04.2015 sind Osterferien, das Kultur- und
Sportzentrum Limeshalle bleibt für den Übungsbetrieb geöffnet.
Das Heimatmuseum im Vogteigebäude
Niederalfingen ist ab sofort wieder geöffnet.
Öffnungszeiten:
Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr
und von 14.00 – 17.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung mit
Herrn Fürst, Tel. 76954.
Amtliche Bekanntmachungen
Verwüstungen
in den kath. Kindergärten
In den letzten beiden Wochen fanden in den Kindergärten St. Josef und St. Martin Verwüstungen an
Gegenständen und an der Einrichtung statt.
Im Garten St. Josef mussten die Eindringlinge über
den neuen Gartenzaun steigen. Sie ließen Böller
los und beschmierten Fenstersimse.
Im Kindergarten St. Martin wurden von ausgesägten Figuren die Köpfe abgerissen.
Wir bitten die Nachbarn unserer Kindergärten bei
der Kenntnisnahme von Eindringlingen sich an uns
zu wenden. Die Polizei wurde von uns informiert.
Pfarrer Heller, Tel. 910 30
Kirchenpflegerin Christa Schmid, Tel. 910311
Brennholzversteigerung
in Lauchheim-Röttingen
Das Landratsamt Ostalbkreis - Forst-Außenstelle Bopfingen - versteigert am Mittwoch, 25. März 2015 um 19.00 Uhr im Gasthaus
Sonne in Lauchheim-Röttingen gegen Barzahlung aus dem Revier Aufhausen 55 Laubholz-Flächenlose.
Abtlg. Mittelstück (Gromberg))
Nr. 1 - 10
Abtlg. Eisenhalde (Eisenhaldeweg)
Nr. 11 - 35
Abtlg. Brückle
Nr. 36 - 39
Abtlg. Zigeunerstein
Nr. 40 - 45
Abtlg. Zigeunerstein (Michelfelder Str.)
Nr. 46 - 50
Abtlg. Walkhalde (Sachsenberg)
Nr. 51 - 55
Die Lose können ab 18. März 2015 besichtigt werden. Sonntags
besteht Fahrverbot. Lagepläne liegen bei der Forst-Außenstelle
Bopfingen aus oder können unter www.wald.ostalbkreis.de unter der Rubrik „Brennholz“ abgerufen werden.
Nähere Informationen:
Forst-Außenstelle Bopfingen, Tel. 07362/956970
Revierleiter Peter Weber, Tel. 0151/140 439 42 (Forstrevier Aufhausen)
Seite 10 - 12/2015
Amtsblatt Hüttlingen
Gemeinderatssitzung
am Donnerstag, 26. März 2015
Am Donnerstag, 26. März 2015 findet um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Zuvor trifft sich das Gremium um 17.00 Uhr zur Besichtigung
der Baustellen „Forum“ und „Kreisel Ortsmitte“.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
17.00 Uhr – Treffpunkt: Baustelle – Forum
1. Besichtigungen
a) Neubau eines Parkhauses mit Veranstaltungssaal
b) Verkehrsplatz Ortsmitte (Umbau Knotenpunkt B19/K3320)
17.30 Uhr - Sitzungssaal
2. Forum Hüttlingen, Küchentechnische Einrichtung
- Festlegung der Ausstattung mit Ausschreibungsbeschluss
3. Bauvorhaben
a) Bekanntgabe der Erteilung des Einvernehmens für Baugesuche durch Bürgermeister Günter Ensle
b) An- und Umbau am bestehenden Wohnhaus, Beethovenstr. 54
c) Abbruch der alten Garage, Neubau einer Garage und Neubau Balkon OG, Buxenbergerstr. 28
d) Anbau an das bestehende Werkstatt- und Lagergebäude,
Teilabbruch des bestehenden Carports, Abtsgmünder Str. 9
4. Umbau Knotenpunkt B19 / K3320 zum Kreisverkehrsplatz
- Vorstellung des Beleuchtungskonzeptes
5. Interkommunaler Kostenausgleich für auswärtige Kinder gemäß § 8a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
6. Leaderaktionsgebiet Jagstregion 2014 bis 2020 – Beitritt
zum neuen Verein
7. Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO
8. Grundstücksangelegenheiten
9. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35
Abs. 1 GemO
10. Bekanntgaben und Verschiedenes
Samstag, den 21. März 2015
Die Teilnehmer erhalten eine Bestätigung gemäß § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz, welche der Bisamfänger als Nachweis für die Sachkundigkeit benötigt.
Bei Interesse melden Sie sich bitte umgehend schriftlich zu diesem Lehrgang an.
Landesjagdschule Dornsberg, Oberer Dornsberg, 78253 Eigeltingen, Tel. 07774/920188, Fax 07774/920189, [email protected].
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Bodenbeläge
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Nach §§ 46 ff. Wassergesetz (WG) obliegt die Bekämpfung des
Bisams und anderer Wühltiere, die die Standsicherheit von Dämmen und Uferbefestigungen gefährden, grundsätzlich dem Träger der Unterhaltungslast der Gewässer. Der Träger der Unterhaltungslast – i. d. R. sind dies Gemeinden – kann auch private
Firmen mit der Bisambekämpfung beauftragen.
Die Landesjagdschule möchte Sie hiermit auf die nächsten Lehrgänge für Bisamfänger im Jahr 2015 hinweisen. Herr Benno Diemer – langjähriger hauptamtlicher Bisamfänger in Baden-Württemberg – wird diese Schulung am
Termin: Samstag, 5. September 2015, Beginn 9.30 Uhr.
an der Landesjagdschule Dornsberg
durchführen. Der Lehrgang ist eintägig. Für die Teilnahme wird
eine Lehrgangsgebühr von 60 Euro erhoben.
Kenntnisse und Fertigkeiten zu folgenden Themen werden vermittelt:
Theoretische Kenntnisse
• Rechtsvorschriften und Organisation der Bisambekämpfung
• Biologie und Verhalten des Bisams
• Grundsätze des sach- und tierschutzgerechten Bisamfanges
• Vorsichtsmaßnahmen beim Bisamfang
• Verwendung des Bisams in Küche und Kleidung
Praktische Fertigkeiten
• Erkennen von Merkmalen beim Bisambefall
• Anwendung von verschiedenen Fallentypen
• Vermeiden von Beifängen
• Ausrüstung und Schutzkleidung für Bisamfang
• Hinweise zur Vermeidung von Unfällen
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Bauzeit:
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10.00 Stck.
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Fliesenbeläge
F
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Bauzeit:
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Schreiner
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B
Bauzeit:
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KW 24`15
24`15
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Maler
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A
Angebotsunterlagen:
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Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Lehrgang für Bisamfänger
- VergabeVergabe- und
und Vertragsordnung
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Bauleistungen
- Kommunales
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vorheriger schriftlicher
schriftlicher Bewerbung
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abzuholen
abzuholen bei
bei Seyfried
Seyfried & Psiuk
Psiuk Architekten
Architekten (s.u.)
(s.u.)
Schutzgebühr:
Schutzgebühr: 30,00
30,00 €/
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zzgl.: 3,
3,00
00 € bei
bei Versand
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ab 10:00
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Samstag, den 21. März 2015
Amtsblatt Hüttlingen
Seite 11 - 12/2015
Bereitschaftsdienste
Sozialstation Abtsgmünd
Notfalldienste
Rettungsdienst-Notfallrettung/
Notarzt für akut lebensbedrohliche
Zustände ist rund um die Uhr
zu erreichen über
Krankentransporte
Feuerwehr
1 12
1 92 22
1 12
Polizeiposten Wasseralfingen
Ärztliche Notdienste
Notfallpraxis Aalen am Ostalbklinikum
Öffnungszeiten (keine Terminvereinbarung):
Mittwoch 13 bis 22 Uhr, Freitag 16 bis 22 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag 8 bis 22 Uhr
Notfallpraxis Ellwangen an der Virngrundklinik
Öffnungszeiten (keine Terminvereinbarung):
Samstag, Sonntag, Feiertag 8 bis 22 Uhr
Mobiler Bereitschaftsdienst
Aalen-Ellwangen-Härtsfeld-Ries („Altkreis Aalen“)
Brauchen Sie Hilfe außerhalb der
Öffnungszeiten der Notfallpraxen oder
können aus medizinischen Gründen die
Praxis nicht aufsuchen, wählen Sie bitte 01806/07361-4
(erreichbar Freitag 16 Uhr bis Montag 8 Uhr, Mittwoch 13 Uhr bis
Donnerstag 8 Uhr, übrige Werktage 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages für 0,20 E/Anruf, auch aus Mobilfunknetzen)
Augenärztlicher Notdienst
Zahnärztlicher Notdienst
zu erfragen unter
Hallgarten 14, Tel. (0 73 66) 9 63 30
Sie erreichen die diensthabende Schwester unter Tel. 07366/
9633-0. Montag bis Freitag ist unser Büro von 8.00 bis 13.00
Uhr besetzt. Die Mitarbeiter der Sozialstation Abtsgmünd beraten Sie gerne in allen Fragen zur Pflege zu Hause.
Sprechen Sie mit uns! Kontakt 07366/9633-0,
Fax 07366/9633-29, E-Mail: [email protected],
www.sozialstation-abtsgmuend.de
01 80/50 11 20 98
07 11/7 87 77 88
DRK-Seniorenzentrum Hüttlingen
Bachstr. 12, Tel. 07361/633010
Über diese Telefonnummer erreichen Sie unsere diensthabenden Mitarbeiter/-innen sowohl an den Wochentagen als auch am Wochenende.
Das Sekretariat ist an folgenden Wochentagen besetzt:
Montag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Pflegestützpunkt Ostalbkreis (Landratsamt Ostalbkreis)
Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege
Tel. 07361/503-1403, www.pflegestuetzpunkt.ostalbkreis.de
Recycling
Zum 1. April fällig: Erster Teil der Müllgebühren
Die GOA erinnert daran, dass zum 1. April der
erste Teil der Müllgebühren für das Jahr 2015
fällig wird. Die Zahlung der Müllgebühren ist
auf zwei Termine festgesetzt. Zum ersten Fälligkeitstermin kann auch der Gesamtbetrag be-
Tel. 97960
Hebammen
Frau Elisabeth Merz, Hüttlingen, Seitsberg, Telefon 7 41 25
Frau Waltraud Hofmann, Stettiner Str. 7, Hüttlingen, Tel. 7 61 37
Frau Antje Stein, Buchwaldstr. 17, Hüttlingen, Tel. 4 90 81 15
Apothekennotdienstplan
Apotheke im Ärztezentrum Ellwangen Karlstr. , Tel. 07961/9 33 20 10
Welland-Apotheke Unterrombach,
Wellandstr. 73, Tel. 07361/4 20 68
So., 22.03.2015
Apotheke am Markt Hüttlingen,
Abtsgmünder Str. 7, Tel. 07361/528 0581
Schloss-Apotheke Essingen, Tauchenweiler Str. 4, Tel. 07365/919100
Mo., 23.03.2015 Aeskulap-Apotheke Wasseralfingen Kolpingstr.
14, Tel. 07361/71898
Kapfenburg-Apotheke Westhausen, Deutschordenstr. 14, Tel. 07363 - 62 90
Di., 24.03.2015
Apotheke Abtsgmünd, Hauptstr. 33, Tel. 07366/6359
Kochertal-Apotheke Oberkochen, Heidenheimer Str. 16, Tel. 07364/76 66
Mi., 25.03.2015
Apotheke am Markt Ellwangen, Marktplatz 18,
Tel. 07961/25 82
Hofherrn-Apotheke Aalen, Hofherrnstr. 2,
Tel. 07361 - 4 40 41
Do. 26.03.2015
Apotheke im Facharztzentrum Aalen, Weidenfelder Str. 1, Tel. 07361/55 98 33
Fr., 27.03.2015
Stadt-Apotheke Lauchheim, Hauptstr. 49,
Tel. 07363/51 47
Stifts-Apotheke Ellwangen, Priestergasse 9,
Tel. 07961/9 04 00
Sa., 28.03.2015
Apotheke am Markt Westhausen, Dalkinger Str. 6,
Tel. 07363/95 34 44
Rems-Apotheke Essingen, Bahnhofstr. 33,
Tel. 07365/51 15
So., 29.03.2015
Adler-Apotheke Aalen, Beinstr. 6, Tel. 07361/61460
Sa., 21.03.2015
zahlt werden. Die Überweisungsformulare sind mit den Bescheiden Ende Februar verteilt worden.
Der Gebühreneinzug wird von der GOA im Auftrag des Landkreises durchgeführt. Damit keine Zahlung verpasst wird und Mahngebühren verhindert werden, bietet die GOA einen kostenlosen
elektronischen Gebühren-Erinnerungsservice an. Dieser kommt
zweimal im Jahr per E-Mail, jeweils eine Woche vor den Fälligkeitsterminen für die Müllgebühren. Aktiviert werden kann dieser Service auf der GOA-Homepage www.goa-online.de über den
Direkteinstieg „GOA Privat/Informationen/Gebühren-Erinnerungsservice“.
Noch einfacher geht es mit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Dabei werden die Müllgebühren automatisch an den zwei
Fälligkeitsterminen eingezogen. Die Vorlage ist ebenfalls mit den Be-
Seite 12 - 12/2015
Amtsblatt Hüttlingen
scheiden Ende Februar verteilt worden und kann auch auf der GOAHomepage ausgedruckt werden unter „GOA Privat/Die GOA stellt
sich vor/Downloads/SEPA-Lastschriftmandat Abfallgebühren“.
Bei Fragen stehen die jeweils zuständigen Sachbearbeiter den
Bürgerinnen und Bürgern gern zur Seite. Die Durchwahlnummern finden Sie auf jedem Gebührenbescheid.
Samstag, den 21. März 2015
Unsere Jubilare
22.3. Josef Seibold, Hohenespe 4, 76 Jahre
27.3. Giovanna Costa, Bromberger Str. 16, 74 Jahre
Den Jubilaren gelten unsere herzlichsten Glückwünsche.
Mülltermine
Hüttlingen
Biomüll
27.3.2015
Niederalfingen
Restmüll
23.3.2015
Biomüll
27.3.2015
Seitsberg
Biomüll
27.3.2015
Sulzdorf
Biomüll
27.3.2015
Wertstoffhöfe
Wertstoffhof Hüttlingen, Gottlieb-Daimler-Straße 12
Montag
14.00 – 19.00 Uhr
Dienstag
14.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch
9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 – 19.00 Uhr
Samstag
8.00 – 13.00 Uhr
Wertstoffhof Abtsgmünd, Bauhof (Mühlstraße)
Montag
14.00 – 19.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch
14.00 – 19.00 Uhr
Freitag
14.00 – 19.00 Uhr
Samstag
8.00 – 13:00 Uhr
Wertstoffhof Ellwangen, Parkplatz Schießwasen
Montag
14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 – 18.00 Uhr
Freitag
14.00 – 19.00 Uhr
Samstag
8.00 – 13.00 Uhr
Wertstoffhof Aalen, Oesterleinstraße
Montag
14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
9.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
9.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 – 19.00 Uhr
Freitag
9.00 – 18.00 Uhr
Samstag
8.00 – 13.00 Uhr
Jubilare
Begegnungsstätte Seniorenzentrum Hüttlingen
Osterbasar
am 22. März 2015
von 11.00 bis 17.00 Uhr
in der Begegnungsstätte
Ostereier
Dekoratives
Frühlingskränze
Holzsachen
Kaffee und Kuchen gibt es auch.
Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Hüttlingen
Wir gratulieren
www.feuerwehr-huettlingen.de
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Rosalia Reich feierte ihren 90. Geburtstag
Frau Neuberg
Frau Schüler
Bastelgruppe Niederalfingen
Herr Meißner
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Jugendfeuerwehr
Freitag, 20.3.2015, 18.30 - 20.00 Uhr, Löschangriff
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Kirchengemeinde
Wasseralfingen-Hüttlingen
Am 16. März 2015 feierte Rosalia Reich ihren 90. Geburtstag.
Stellvertr. Bürgermeisterin Heidi Borbély gratulierte der Jubilarin
im Namen der Gemeinde sehr herzlich zum runden Geburtstag
und überbrachte neben den Glückwünschen der Gemeinde auch
Glückwünsche und eine Urkunde von Ministerpräsident Winfried
Kretschmann.
Sonntag, 22. März 2015
9.00 Uhr Gottesdienst (Klaeger, Flauti cantanti)
Versöhnungskirche
10.00 Uhr Gottesdienst (Klaeger), Magdalenenkirche mit Verabschiedung bisheriger und Begrüßung
neuer MitarbeiterInnen (Hausmeister, Sicherheitsbeauftragte)
10.00 Uhr Kinderkirche, Altes Pfarrhaus