Schriftliche Anfrage: Stellenbezuschussung Asylsozialarbeit

Bayerischer
Landtag
17. Wahlperiode
13.04.2015
17/5822
Schriftliche Anfrage
Antwort
der Abgeordneten Christine Kamm
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 10.02.2015
des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie
und Integration
vom 19.03.2015
Stellenbezuschussung Asylsozialarbeit
1. Wie viele Asylsozialarbeitsstellen (umgerechnet
in Vollzeitäquivalente) werden derzeit durch die
Staatsregierung bezuschusst?
233 (Stand 23.02.2015).
Wohlfahrtsverbänden fällt es zunehmend schwerer, den
Eigenanteil für eine ausreichende Asylsozialarbeit bereitzustellen.
2.
Aus diesem Anlass frage ich die Staatsregierung:
1. Wie viele Asylsozialarbeitsstellen (umgerechnet in
Vollzeitäquivalente) werden derzeit durch die Staatsregierung bezuschusst?
2. Wie verteilen sich die Asylsozialarbeitsstellen auf die
bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte?
3.
Wie viele Asylsuchende leben derzeit in Bayern (nach
Möglichkeit aufgeschlüsselt nach den Landkreisen)?
4.
Welche Personalkostenpauschale liegt der derzeitigen
Bezuschussung zugrunde?
a) Bei der Asylsozialarbeit.
b) Bei der Migrationsberatung durch den Freistaat.
c) Bei der Migrationsberatung durch den Bund.
5. Führen ergänzende Bezuschussungen der Asylsozialarbeit durch die Kommunen zu einer Kürzung der
staatlichen Zuschüsse?
6.
Inwiefern hält die Staatregierung eine Bezuschussung
der Sachkosten über eine Pauschale für wünschenswert?
Wie verteilen sich die Asylsozialarbeitsstellen auf
die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte?
RBZ
Landkreis/Kreisfreie Stadt (KS)
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
Altötting
Bad Tölz
Berchtesgadener Land
Dachau
Ebersberg
Eichstätt
Erding
Freising
Fürstenfeldbruck
Garmisch-Partenkirchen
Ingolstadt
Landsberg/Lech
Kreisverwaltungsbehörde Kaufering
Miesbach
Mühldorf
München Land
München KS
Neuburg-Schrobenhausen
Pfaffenhofen
OB
OB
OB
OB
OB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
OPf.
OPf.
OPf.
Rosenheim
KS Rosenheim
Starnberg
Traunstein
Weilheim-Schongau
Deggendorf
Dingolfing-Landau
Freyung-Grafenau
Kelheim
Landshut
Landshut KS
Passau
Passau KS
Regen
Rottal-Inn
Straubing KS
Straubing-Bogen
Amberg KS
Amberg-Sulzbach
Cham
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar.
Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Vollzeitstellen
2,41
1,82
2,44
3,41
0,00
3,29
0,00
2,04
8,78
3,10
4,00
3,04
2,51
1,38
4,27
22,45
2,41
5,73
4,44
1,36
1,92
2,56
2,12
3,91
2,01
1,50
1,00
2,53
3,37
2,30
1,00
1,50
1,01
1,00
2,00
1,00
1,15
0,75
Seite 2
Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode
RBZ
Landkreis/Kreisfreie Stadt (KS)
OPf.
OPf.
Opf.
OPf.
OPf.
OPf.
OPf.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Neumarkt
Neustadt a. d. Waldnaab
Regensburg
Regensburg KS
Schwandorf
Tirschenreuth
Weiden i. d. OPf. KS
Bamberg
Bamberg KS
Bayreuth
Bayreuth KS
Coburg
Coburg KS
Forchheim
Hof
Hof KS
Kronach
Kulmbach
Lichtenfels
Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Ansbach
Ansbach KS
Erlangen KS
Erlangen-Höchstadt
Fürth KS
Fürth
Neustadt-Aisch
Nürnberg KS
Nürnberger Land
Roth
Schwabach KS
Weißenburg-Gunzenhausen
Aschaffenburg
Aschaffenburg KS
Bad Kissingen
Haßberge
Kitzingen
Main-Spessart
Miltenberg
Rhön-Grabfeld
Schweinfurt
Schweinfurt KS
Würzburg
Würzburg KS
Aichach-Friedberg
Augsburg
Augsburg KS
Dillingen
Donau-Ries
Günzburg
Kaufbeuren KS
Kempten (Allgäu) KS
Lindau
Memmingen KS
Neu-Ulm
Oberallgäu
Ostallgäu
Unterallgäu
Vollzeitstellen
1,79
0,00
0,50
4,00
2,00
1,26
0,92
2,76
2,64
1,76
0,82
2,00
0,77
2,14
1,74
0,77
0,67
0,69
1,32
2,00
2,82
0,71
2,60
2,01
2,50
0,00
1,66
8,52
3,79
3,13
0,72
2,69
1,95
1,50
2,81
2,00
1,50
1,82
2,72
1,79
0,88
1,42
2,85
2,85
2,50
2,08
5,78
1,03
2,29
1,41
0,66
1,54
0,77
0,50
1,41
1,64
2,25
1,58
Summe
222,74
Drucksache 17/5822
Die in dieser Tabelle dargestellten Vollzeitstellen ergeben in
der Summe 222,74 Vollzeitstellen. Diese von den in Frage 1
genannten 233 Vollzeitstellen abgezogen ergeben 10,26
Vollzeitstellen, die zum aktuellen Zeitpunkt im Regierungsbezirk Mittelfranken nicht den einzelnen Landkreisen zugeordnet werden können. Hierbei handelt es sich um die im
Regierungsbezirk Mittelfranken eingesetzten Asylsozialberater, die in Aufnahmeeinrichtungen, Dependancen und
Notaufnahmeeinrichtungen eingesetzt sind, welche sich auf
verschiedene Landkreise innerhalb des Regierungsbezirks
Mittelfranken verteilen. Es wäre eine weitere Anfrage bei
den Wohlfahrtsverbänden nötig gewesen, die in der für die
Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortbar gewesen wäre.
3. Wie viele Asylsuchende leben derzeit in Bayern
(nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach den Landkreisen)?
49.898 (Stand 31.01.2015).
RBZ
Landkreis/Kreisfreie Stadt (KS)
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
OB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
NB
OPf.
Opf.
OPf.
OPf.
OPf.
OPf.
Altötting
Bad Tölz-Wolfratshausen
Berchtesgadener Land
Dachau
Ebersberg
Eichstätt
Erding
Freising
Fürstenfeldbruck
Garmisch-Partenkirchen
Ingolstadt KS
Landsberg a. Lech
Miesbach
Mühldorf a.Inn
München KS
München
Neuburg-Schrobenhausen
Pfaffenhofen a. d. Ilm
Rosenheim KS
Rosenheim
Starnberg
Traunstein
Weilheim-Schongau
Deggendorf
Dingolfing-Landau
Freyung-Grafenau
Kelheim
Landshut KS
Landshut
Passau KS
Passau
Regen
Rottal-Inn
Straubing KS
Straubing-Bogen
Amberg KS
Amberg-Sulzbach
Cham
Neumarkt i. d. OPf.
Neustadt a. d. Waldnaab
Regensburg KS
Personen
557
560
386
362
399
410
363
536
540
456
397
422
383
367
4.075
937
471
488
160
742
408
625
350
475
329
355
445
188
642
190
777
366
560
212
408
197
412
549
408
456
627
Drucksache 17/5822
RBZ
Landkreis/Kreisfreie Stadt (KS)
OPf.
OPf.
OPf.
OPf.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Ofr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Mfr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Ufr.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Schw.
Regensburg
Schwandorf
Tirschenreuth
Weiden i. d. OPf. KS
Bamberg KS
Bamberg
Bayreuth KS
Bayreuth
Coburg KS
Coburg
Forchheim
Hof KS
Hof
Kronach
Kulmbach
Lichtenfels
Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Ansbach KS
Ansbach
Erlangen KS
Erlangen-Höchstadt
Fürth KS
Fürth
Neustadt a. d. Aisch
Nürnberg KS
Nürnberger Land
Roth
Schwabach KS
Weißenburg-Gunzenhausen
Aschaffenburg KS
Aschaffenburg
Bad Kissingen
Haßberge
Kitzingen
Main-Spessart
Miltenberg
Rhön-Grabfeld
Schweinfurt KS
Schweinfurt
Würzburg KS
Würzburg
Aichach-Friedberg
Augsburg KS
Augsburg
Dillingen a. d. Donau
Donau-Ries
Günzburg
Kaufbeuren KS
Kempten (Allgäu) KS
Lindau (Bodensee)
Memmingen KS
Neu-Ulm
Oberallgäu
Ostallgäu
Unterallgäu
Summe
Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode
Personen
694
609
253
191
432
386
342
267
271
298
443
323
352
185
319
306
359
155
746
379
416
382
2.846
416
1.954
690
589
220
448
557
570
593
425
381
355
450
357
209
475
532
453
467
1.083
1.022
370
572
513
212
139
270
219
675
522
622
594
49.898
Seite 3
4.
Welche Personalkostenpauschale liegt der derzeitigen Bezuschussung zugrunde?
a) Bei der Asylsozialarbeit.
In Abstimmung mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege wird die Förderung der Asylsozialberatung auf Basis der
zum 31.12.2013 ausgelaufenen Asylsozialberatungsrichtlinie fortgeführt. Der Asylsozialberatung werden nach dieser Richtlinie die jährlich gültigen Personalkostenpauschalen nach der Durchführungsverordnung zum Bayerischen
Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) zugrunde
gelegt. Diese Kostenpauschalen werden auf der Grundlage
bestimmter Tarifverträge, insbesondere des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) festgesetzt.
b) Bei der Migrationsberatung durch den Freistaat.
Der landesgeförderten Migrationsberatung werden nach
der Integrationsrichtlinie (IntR) ebenfalls die jährlich gültigen
Personalkostenpauschalen nach der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz
(BaySchwBerV) zugrunde gelegt.
c) Bei der Migrationsberatung durch den Bund.
Die Kostenpauschalen werden in Zuständigkeit des Bundes
festgelegt.
Führen ergänzende Bezuschussungen der Asylsozialarbeit durch die Kommunen zu einer Kürzung
der staatlichen Zuschüsse?
Vom Träger müssen mindestens 10 % Eigenanteil erbracht
werden. Der Eigenanteil muss erbracht werden, da die Zuwendungen als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt werden. In der Verwaltungsvorschrift
(VV) Nr. 2.4 zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung ist bestimmt, dass bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Staatsmittel sowohl das Eigeninteresse und die Leistungskraft des Zuwendungsempfängers („angemessene Eigenmittel“) als auch
die Finanzierungsbeteiligungen Dritter angemessen zu berücksichtigen sind. Das Eigenmittelerfordernis ist eine generelle Folge des Subsidiaritätsprinzips, nach dem der Zuwendungsempfänger gehalten ist, grundsätzlich zuerst und vor
allem seine Eigenmittel (sowie alle verfügbaren Drittmittel)
einzusetzen, um den Zuwendungszweck zu erreichen. Dass
der Eigenanteil von Trägern eingehalten wird, ist zentraler
Prüfungsinhalt des Bayerischen Obersten Rechnungshofs.
Für die aktuelle Förderperiode werden nunmehr seitens
des Freistaats Bayern 80 % der förderfähigen Personalkosten (ehemals 70 %) übernommen. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften darf der Projektträger seine im
Projekt Beschäftigen nicht besserstellen als einen vergleichbaren öffentlich Bediensteten. Bemessungsgrundlage für
die Prüfung des sogenannten Besserstellungsverbotes sind
die pauschalierten Personalkosten nach dem Bayerischen
Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV).
Die Schwangerenpauschalen stellen für die Förderung
nach der Asylsozialberatungsrichtlinie also die Grundlage
dar, weshalb man hier gemeinhin von den förderfähigen
Kosten spricht. Nicht förderfähig sind Kosten, die über diese Basis hinausgehen. Das heißt wiederum, dass es dem
jeweiligen Verband überlassen ist, seine Beschäftigten auf
Basis der förderfähigen Kosten einzustellen oder diese auf
eigene Kosten teurer zu beschäftigen (sog. tatsächliche
Kosten).
5.
Seite 4
Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode
Bei einer Förderung von 80 % der förderfähigen Personalkosten und 10 % Eigenanteil, welche der Träger mindestens
zu leisten hat, bleiben lediglich 10 %, die durch Drittmittel
finanziert werden könnten (insgesamt 100 %). Viele Träger
gingen bei der Akquirierung von Mitteln bei den Kommunen
von den viel höheren tatsächlichen Kosten aus. Die 10 %,
die durch Dritte kofinanzierbar waren, wurden deshalb oft
überschritten. Da eine Gesamtfinanzierung von über 100 %
faktisch nicht möglich ist, musste sich die Zuwendungssumme seitens des Freistaates bislang entsprechend haushaltsrechtlichen Vorschriften zwingend reduzieren. Nr. 1.2
der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen
zur Projektförderung (ANBest-P) besagt, dass die Zuwendungssumme zu reduzieren ist, soweit sich Deckungsmittel nachträglich erhöhen oder neu hinzutreten. Kommunale
Drucksache 17/5822
Zuschüsse sind somit möglich, aber nur in oben beschriebenem Rahmen.
Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie
und Integration steht im Hinblick auf diese Drittmittelproblematik bereits im ständigen Austausch mit den Dachverbänden auf Landesebene.
Inwiefern hält die Staatregierung eine Bezuschussung der Sachkosten über eine Pauschale für wünschenswert?
Die Asylsozialberatung ist eine reine Personalkostenförderung. Die Übernahme von Sachkosten war deshalb bisher
nicht möglich und ist auch nicht für die künftige Förderung
geplant.
6.