Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 13.04.2015 17/5822 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.02.2015 des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.03.2015 Stellenbezuschussung Asylsozialarbeit 1. Wie viele Asylsozialarbeitsstellen (umgerechnet in Vollzeitäquivalente) werden derzeit durch die Staatsregierung bezuschusst? 233 (Stand 23.02.2015). Wohlfahrtsverbänden fällt es zunehmend schwerer, den Eigenanteil für eine ausreichende Asylsozialarbeit bereitzustellen. 2. Aus diesem Anlass frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Asylsozialarbeitsstellen (umgerechnet in Vollzeitäquivalente) werden derzeit durch die Staatsregierung bezuschusst? 2. Wie verteilen sich die Asylsozialarbeitsstellen auf die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte? 3. Wie viele Asylsuchende leben derzeit in Bayern (nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach den Landkreisen)? 4. Welche Personalkostenpauschale liegt der derzeitigen Bezuschussung zugrunde? a) Bei der Asylsozialarbeit. b) Bei der Migrationsberatung durch den Freistaat. c) Bei der Migrationsberatung durch den Bund. 5. Führen ergänzende Bezuschussungen der Asylsozialarbeit durch die Kommunen zu einer Kürzung der staatlichen Zuschüsse? 6. Inwiefern hält die Staatregierung eine Bezuschussung der Sachkosten über eine Pauschale für wünschenswert? Wie verteilen sich die Asylsozialarbeitsstellen auf die bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte? RBZ Landkreis/Kreisfreie Stadt (KS) OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB Altötting Bad Tölz Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Ingolstadt Landsberg/Lech Kreisverwaltungsbehörde Kaufering Miesbach Mühldorf München Land München KS Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen OB OB OB OB OB NB NB NB NB NB NB NB NB NB NB NB NB OPf. OPf. OPf. Rosenheim KS Rosenheim Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Deggendorf Dingolfing-Landau Freyung-Grafenau Kelheim Landshut Landshut KS Passau Passau KS Regen Rottal-Inn Straubing KS Straubing-Bogen Amberg KS Amberg-Sulzbach Cham Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Vollzeitstellen 2,41 1,82 2,44 3,41 0,00 3,29 0,00 2,04 8,78 3,10 4,00 3,04 2,51 1,38 4,27 22,45 2,41 5,73 4,44 1,36 1,92 2,56 2,12 3,91 2,01 1,50 1,00 2,53 3,37 2,30 1,00 1,50 1,01 1,00 2,00 1,00 1,15 0,75 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode RBZ Landkreis/Kreisfreie Stadt (KS) OPf. OPf. Opf. OPf. OPf. OPf. OPf. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Neumarkt Neustadt a. d. Waldnaab Regensburg Regensburg KS Schwandorf Tirschenreuth Weiden i. d. OPf. KS Bamberg Bamberg KS Bayreuth Bayreuth KS Coburg Coburg KS Forchheim Hof Hof KS Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i. Fichtelgebirge Ansbach Ansbach KS Erlangen KS Erlangen-Höchstadt Fürth KS Fürth Neustadt-Aisch Nürnberg KS Nürnberger Land Roth Schwabach KS Weißenburg-Gunzenhausen Aschaffenburg Aschaffenburg KS Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Rhön-Grabfeld Schweinfurt Schweinfurt KS Würzburg Würzburg KS Aichach-Friedberg Augsburg Augsburg KS Dillingen Donau-Ries Günzburg Kaufbeuren KS Kempten (Allgäu) KS Lindau Memmingen KS Neu-Ulm Oberallgäu Ostallgäu Unterallgäu Vollzeitstellen 1,79 0,00 0,50 4,00 2,00 1,26 0,92 2,76 2,64 1,76 0,82 2,00 0,77 2,14 1,74 0,77 0,67 0,69 1,32 2,00 2,82 0,71 2,60 2,01 2,50 0,00 1,66 8,52 3,79 3,13 0,72 2,69 1,95 1,50 2,81 2,00 1,50 1,82 2,72 1,79 0,88 1,42 2,85 2,85 2,50 2,08 5,78 1,03 2,29 1,41 0,66 1,54 0,77 0,50 1,41 1,64 2,25 1,58 Summe 222,74 Drucksache 17/5822 Die in dieser Tabelle dargestellten Vollzeitstellen ergeben in der Summe 222,74 Vollzeitstellen. Diese von den in Frage 1 genannten 233 Vollzeitstellen abgezogen ergeben 10,26 Vollzeitstellen, die zum aktuellen Zeitpunkt im Regierungsbezirk Mittelfranken nicht den einzelnen Landkreisen zugeordnet werden können. Hierbei handelt es sich um die im Regierungsbezirk Mittelfranken eingesetzten Asylsozialberater, die in Aufnahmeeinrichtungen, Dependancen und Notaufnahmeeinrichtungen eingesetzt sind, welche sich auf verschiedene Landkreise innerhalb des Regierungsbezirks Mittelfranken verteilen. Es wäre eine weitere Anfrage bei den Wohlfahrtsverbänden nötig gewesen, die in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortbar gewesen wäre. 3. Wie viele Asylsuchende leben derzeit in Bayern (nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach den Landkreisen)? 49.898 (Stand 31.01.2015). RBZ Landkreis/Kreisfreie Stadt (KS) OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB OB NB NB NB NB NB NB NB NB NB NB NB NB OPf. Opf. OPf. OPf. OPf. OPf. Altötting Bad Tölz-Wolfratshausen Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Ingolstadt KS Landsberg a. Lech Miesbach Mühldorf a.Inn München KS München Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a. d. Ilm Rosenheim KS Rosenheim Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Deggendorf Dingolfing-Landau Freyung-Grafenau Kelheim Landshut KS Landshut Passau KS Passau Regen Rottal-Inn Straubing KS Straubing-Bogen Amberg KS Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i. d. OPf. Neustadt a. d. Waldnaab Regensburg KS Personen 557 560 386 362 399 410 363 536 540 456 397 422 383 367 4.075 937 471 488 160 742 408 625 350 475 329 355 445 188 642 190 777 366 560 212 408 197 412 549 408 456 627 Drucksache 17/5822 RBZ Landkreis/Kreisfreie Stadt (KS) OPf. OPf. OPf. OPf. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Ofr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Mfr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Ufr. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Schw. Regensburg Schwandorf Tirschenreuth Weiden i. d. OPf. KS Bamberg KS Bamberg Bayreuth KS Bayreuth Coburg KS Coburg Forchheim Hof KS Hof Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i. Fichtelgebirge Ansbach KS Ansbach Erlangen KS Erlangen-Höchstadt Fürth KS Fürth Neustadt a. d. Aisch Nürnberg KS Nürnberger Land Roth Schwabach KS Weißenburg-Gunzenhausen Aschaffenburg KS Aschaffenburg Bad Kissingen Haßberge Kitzingen Main-Spessart Miltenberg Rhön-Grabfeld Schweinfurt KS Schweinfurt Würzburg KS Würzburg Aichach-Friedberg Augsburg KS Augsburg Dillingen a. d. Donau Donau-Ries Günzburg Kaufbeuren KS Kempten (Allgäu) KS Lindau (Bodensee) Memmingen KS Neu-Ulm Oberallgäu Ostallgäu Unterallgäu Summe Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Personen 694 609 253 191 432 386 342 267 271 298 443 323 352 185 319 306 359 155 746 379 416 382 2.846 416 1.954 690 589 220 448 557 570 593 425 381 355 450 357 209 475 532 453 467 1.083 1.022 370 572 513 212 139 270 219 675 522 622 594 49.898 Seite 3 4. Welche Personalkostenpauschale liegt der derzeitigen Bezuschussung zugrunde? a) Bei der Asylsozialarbeit. In Abstimmung mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege wird die Förderung der Asylsozialberatung auf Basis der zum 31.12.2013 ausgelaufenen Asylsozialberatungsrichtlinie fortgeführt. Der Asylsozialberatung werden nach dieser Richtlinie die jährlich gültigen Personalkostenpauschalen nach der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) zugrunde gelegt. Diese Kostenpauschalen werden auf der Grundlage bestimmter Tarifverträge, insbesondere des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) festgesetzt. b) Bei der Migrationsberatung durch den Freistaat. Der landesgeförderten Migrationsberatung werden nach der Integrationsrichtlinie (IntR) ebenfalls die jährlich gültigen Personalkostenpauschalen nach der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV) zugrunde gelegt. c) Bei der Migrationsberatung durch den Bund. Die Kostenpauschalen werden in Zuständigkeit des Bundes festgelegt. Führen ergänzende Bezuschussungen der Asylsozialarbeit durch die Kommunen zu einer Kürzung der staatlichen Zuschüsse? Vom Träger müssen mindestens 10 % Eigenanteil erbracht werden. Der Eigenanteil muss erbracht werden, da die Zuwendungen als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt werden. In der Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 2.4 zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung ist bestimmt, dass bei der Bemessung der Höhe der Zuwendung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Staatsmittel sowohl das Eigeninteresse und die Leistungskraft des Zuwendungsempfängers („angemessene Eigenmittel“) als auch die Finanzierungsbeteiligungen Dritter angemessen zu berücksichtigen sind. Das Eigenmittelerfordernis ist eine generelle Folge des Subsidiaritätsprinzips, nach dem der Zuwendungsempfänger gehalten ist, grundsätzlich zuerst und vor allem seine Eigenmittel (sowie alle verfügbaren Drittmittel) einzusetzen, um den Zuwendungszweck zu erreichen. Dass der Eigenanteil von Trägern eingehalten wird, ist zentraler Prüfungsinhalt des Bayerischen Obersten Rechnungshofs. Für die aktuelle Förderperiode werden nunmehr seitens des Freistaats Bayern 80 % der förderfähigen Personalkosten (ehemals 70 %) übernommen. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften darf der Projektträger seine im Projekt Beschäftigen nicht besserstellen als einen vergleichbaren öffentlich Bediensteten. Bemessungsgrundlage für die Prüfung des sogenannten Besserstellungsverbotes sind die pauschalierten Personalkosten nach dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (BaySchwBerV). Die Schwangerenpauschalen stellen für die Förderung nach der Asylsozialberatungsrichtlinie also die Grundlage dar, weshalb man hier gemeinhin von den förderfähigen Kosten spricht. Nicht förderfähig sind Kosten, die über diese Basis hinausgehen. Das heißt wiederum, dass es dem jeweiligen Verband überlassen ist, seine Beschäftigten auf Basis der förderfähigen Kosten einzustellen oder diese auf eigene Kosten teurer zu beschäftigen (sog. tatsächliche Kosten). 5. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Bei einer Förderung von 80 % der förderfähigen Personalkosten und 10 % Eigenanteil, welche der Träger mindestens zu leisten hat, bleiben lediglich 10 %, die durch Drittmittel finanziert werden könnten (insgesamt 100 %). Viele Träger gingen bei der Akquirierung von Mitteln bei den Kommunen von den viel höheren tatsächlichen Kosten aus. Die 10 %, die durch Dritte kofinanzierbar waren, wurden deshalb oft überschritten. Da eine Gesamtfinanzierung von über 100 % faktisch nicht möglich ist, musste sich die Zuwendungssumme seitens des Freistaates bislang entsprechend haushaltsrechtlichen Vorschriften zwingend reduzieren. Nr. 1.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) besagt, dass die Zuwendungssumme zu reduzieren ist, soweit sich Deckungsmittel nachträglich erhöhen oder neu hinzutreten. Kommunale Drucksache 17/5822 Zuschüsse sind somit möglich, aber nur in oben beschriebenem Rahmen. Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration steht im Hinblick auf diese Drittmittelproblematik bereits im ständigen Austausch mit den Dachverbänden auf Landesebene. Inwiefern hält die Staatregierung eine Bezuschussung der Sachkosten über eine Pauschale für wünschenswert? Die Asylsozialberatung ist eine reine Personalkostenförderung. Die Übernahme von Sachkosten war deshalb bisher nicht möglich und ist auch nicht für die künftige Förderung geplant. 6.
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