Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at AUSSCHREIBUNG 1. BUNDESLIGA 2015/16 GROSSFELD HERREN Allgemein In erster Instanz gelten die speziellen Regelungen dieser Ausschreibung und die Richtlinien, welche bei der Ligasitzung zur Liga 2015/16 beschlossen werden. In weiterer Folge die allgemeinen ÖFBV Bestimmungen (Allgemeines Wettspielregelement (AWR), Schiedsrichterordnung). Fristgerecht eingebrachte Anträge, welche in der Entscheidungskompetenz der teilnehmenden Vereine liegen werden an der Ligasitzung bearbeitet. Die Ligasitzung findet am 9.Mai in der Gegend rund um Salzburg statt. Genauer Ort und ein Zeitplan werden noch bekanntgegeben. Alle Informationen werden über E-Mail weitergeleitet. 1. Kategorien Herren Großfeld 1.Bundesliga 2. Termine Der Nennungsschluss ist der 29.4.2015 Es muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt das Anmeldeformular (auf der Homepage zum Download) per E-Mail an folgende Adresse [email protected] [email protected] eingelangt sein. In weiterer Folge muss bis 7.5.2015 die geforderte Teamnenngebühr von 300 € auf das Konto des ÖFBV (Kontonummer 484857; Bankleitzahl: 20815, Steiermärkische Sparkasse) überwiesen sein. 3. Spielmodus, Abstieg, Spielzeiten Bei 6 Nennungen Grunddurchgang: Hin- und Rückrunde Semifinali: 1. Grunddurchgang – 4.Grunddurchgang 2. Grunddurchgang – 3.Grunddurchgang Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten) Finale: Sieger der Semifinalserien Best of 5 (Spiel 1, Spiel 2 und eventuell Spiel 5 beim Besserplatzierten nach dem Grunddurchgang; Spiel 3 und eventuell Spiel 4 beim Schlechterplatzierten nach dem Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 1 Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at Grunddurchgang) Bei 7 Nennungen Grunddurchgang: Hin- und Rückrunde Play Off Runde 1: 3. Grunddurchgang – 6. Grunddurchgang; 4. Grunddurchgang – 5. Grunddurchgang Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten) Semifinali: 1. Grunddurchgang – Sieger aus 4.-5. der Play Off Runde 1 2. Grunddurchgang – Sieger aus 3.-6. der Play Off Runde 1 Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten) Finale: Sieger der Semifinalserien Best of 5 (Spiel 1, Spiel 2 und eventuell Spiel 5 beim Besserplatzierten nach dem Grunddurchgang; Spiel 3 und eventuell Spiel 4 beim Schlechterplatzierten nach dem Grunddurchgang) Bei 8 Nennungen Grunddurchgang: Hin- und Rückrunde Play Off Runde 1: 3. Grunddurchgang – 6. Grunddurchgang; 4. Grunddurchgang – 5. Grunddurchgang Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten) Semifinali: 1. Grunddurchgang – Sieger aus 4.-5. der Play Off Runde 1 2. Grunddurchgang – Sieger aus 3.-6. der Play Off Runde 1 Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten) Finale: Sieger der Semifinalserien Best of 5 (Spiel 1, Spiel 2 und eventuell Spiel 5 beim Besserplatzierten nach dem Grunddurchgang; Spiel 3 und eventuell Spiel 4 beim Schlechterplatzierten nach dem Grunddurchgang) Sollten weniger als 6 Nennungen vorliegen, wird an der Ligasitzung ein geeigneter Spielmodus beschlossen. Maximale Teilnehmeranzahl: 8 Teams Wertung: 3 Punkte für einen Sieg nach regulärer Spielzeit 2 Punkte für einen Sieg nach Verlängerung (maximal 5 min Overtime - Sudden death) bzw. Penaltyschießen (3 Penalties /Team; danach bei Gleichstand abwechselnd 1 Penalty/Team bis eine Entscheidung fällt.) 1 Punkt für den Verlierer nach Verlängerung bzw. Penaltyschießen 0 Punkte für den Verlierer nach regulärer Spielzeit Für die Platzierung der Teams gilt folgende Regelung: Wertung bei der Herren 1.Bundesliga bei Punktegleichheit von 2 oder mehreren Teams: 1. Punkte 2. direkte Begegnungen 3. Tordifferenz in den direkten Begegnungen Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 2 Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at 4. allgemeine Tordifferenz 5. allgemein geschossene Tore 6. Los Abstieg: Wenn die 1.Bundesliga mit 8 Teams ausgetragen wird gibt es einen Fixabsteiger in die 2.Bundesliga. In diesem Falle muss das achtplatzierte Team nach dem Grunddurchgang in die 2.Bundesliga absteigen. Sollte es kein aufstiegswilliges und aufstiegsberechtigtes Team aus der 2.Bundesliga geben, kann der Achtplatzierte in der 1.Bundesliga verbleiben. Wenn die 1.Bundesliga mit weniger Teams als 8 ausgetragen wird gibt es keinen Absteiger in die 2.Bundesliga. Zeitfenster: Spieltage sind der Samstag bzw. der Sonntag oder in Rücksprache arbeitsfreie Feiertage, wobei dem Ausrichter ein Terminfenster zur Verfügung steht: Samstags: 11:00-17:00, Sonntags: 11:00-15:00 (in der Vorrunde) Samstags: 13:00-19:00, Sonntags: 12:00-15:00 (im Play Off) Frühestes mögliches Spieldatum 19.9.2015 Spätestes Ende der Meisterschaft Mai 2016 4. Teilnehmer Teilnehmer sind Mannschaften von Vereinen die Mitglied beim ÖFBV (Österreichischer Floorball Verband) sind und die Teilnahmebedingungen des ÖFBV, welche in dieser Ausschreibung stehen sowie alle andern Reglemente und Richtlinien, akzeptieren. Der ÖFBV hält sich das Recht vor, Teams ohne Angabe von Gründen, die Teilnahme zu verwehren. 5. Teilnahmebedingungen Die Nennung muss folgende Punkte beinhalten. • Teamname • Maximal 2 Verantwortliche mit Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse. • Dressenfarben: Heimdress und 2.farblich deutlich unterschiedlicher Dressensatz, hinten und vorne entsprechend dem Reglement nummeriert. • Teamnenngebühr 300,- Euro – muss bis zum 7.5.2015 auf dem Konto des ÖFBV eingelangt sein. • Weiters müssen 11 Spielerlizenzen zu je 30,- Euro bis 1. September auf dem Konto des ÖFBV eingelangt sein. Gebühren werden dem genannten Team zurückerstattet, wenn die jeweilige Liga durch zuwenig Teilnehmer oder besondere Umstände nicht zu Stande kommt. 6. Spielerpässe, Lizenzierungsformular Ein offizielles Lizenzierungsformular, welches die Pflichten und Rechte des Spielers enthält, ist vor der ersten Meisterschaftsteilnahme vom Spieler zu unterfertigen. Die Pflichten der Spieler, die durch Unterschrift am Lizenzierungsformular bestätigt werden müssen, beinhalten die Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 3 Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at Kenntnisnahme der Anti-Doping Regelungen, das Vorhanden sein eines ärztlichen Attestes sowie die Kenntnisnahme des allgemeinen Wettspielreglements und die etwaigen Bestrafungen bei Fehlverhalten. Alle geforderten Daten, die ein Spieler abzugeben hat, müssen der Geschäftstelle gemeldet werden, um eine gültige Lizenz zu erhalten. Der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass der eingesetzte Spieler spielberechtigt ist. Das bedeutet, dass alle Transfers und Spielberechtigungen der Spieler geprüft sind. Ein Spieler kann für ein weiteres Team des Selben Vereins (im Falle einer Spielgemeinschaft auch für seinen persönlichen Heimverein der Teil der Spielgemeinschaft ist), wie in den folgenden 4 Absätzen beschrieben, in der 1. und 2.Bundesliga eingesetzt werden: Erwachsene Spieler, welche eine Lizenz in der 1.Bundesliga besitzen, können in der 2.Bundesliga eingesetzt werden. Allerdings muss fristgerecht die zusätzliche persönliche Spielerlizenz der 2.Bundesliga (25 Euro) eingezahlt werden. Erwachsene Spieler, die eine Lizenz in der 2.Bundesliga besitzen, können in der 1.Bundesliga eingesetzt werden. Allerdings muss fristgerecht die zusätzliche persönliche Spielerlizenz der 1.Bundesliga (30 Euro) eingezahlt werden. U 19 spielberechtigte Spieler, die die persönliche Gebühr der 1.Bundesliga bezahlt haben können in der 2.Bundesliga eingesetzt werden, ohne eine neuerliche persönliche Gebühr für die 2.Bundesliga entrichten zu müssen. U 19 spielberechtigte Spieler, die die persönliche Gebühr der 2.Bundesliga bezahlt haben können in der 1.Bundesliga eingesetzt werden. Vor einem Einsatz in der 1.Bundesliga muss allerdings der Differenzbetrag (5 Euro) der persönlichen Gebühren nachgezahlt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass 1.Bundesliga, 2. Bundesliga, Regionalligen und Nachwuchsbundesligen eigenständige Ligen sind und es zu terminlichen Überschneidungen kommen wird. Spieler erhalten eine gültige Lizenz, wenn bis Mittwoch 12:00 der vorangegangenen Kalenderwoche (entspricht ca. 10 Tage) vor dem ersten Einsatz am Samstag/Sonntag alle notwenigen Unterlagen und Daten des zu lizenzierenden Spielers an [email protected] gesendet werden. Genaue Informationen zur Lizenzierung, Formularen und dem Meldeprocedere erhaltet man unter [email protected] Neulizenzierungen dürfen während des gesamten Grunddurchganges durchgeführt werden. Nach der letzten Runde des Grunddurchganges (Nachtragspiele zählen nicht dazu) ist keine Neulizenzierung mehr möglich. Die Identität sowie die Spielberechtigung sind von den Schiedsrichtern vor jedem Spiel zu kontrollieren. Dazu müssen die gesammelten Ausweise/Ausweiskopien (Schrift und Bild muss gut erkennbar sein) aller am Spiel teilnehmenden Spieler beim Eintreffen der Mannschaft, spätestens aber eine halbe Stunde vor Spielbeginn beim Spielsekretariat hinterlegt werden. Erfolgt der Einsatz eines Spielers ohne gültige Lizenz, wird das Spiel, an dem dieser teilgenommen hat, 0 - 5 strafverifiziert. 7. Spielregeln Es wird nach dem Regelement des IFF (International Floorball Verband) gespielt. Auskünfte über die einzelnen Regelwerke können beim ÖFBV erhalten werden. 8. Schiedsrichter Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 4 Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at SR Kontingent für die Saison 2015/16: Mindestkontingent: Für jedes in der Damen oder Herren Bundesliga mitwirkende Team müssen die Vereine mindestens 2 Schiedsrichter der Leistungsstufe A3 nennen. Maximalkontingent: Das Mindestkontingent des Vereins darf höchstens um eine Person überschritten werden oder alternativ um beliebig viele fix definierte Paare. Die definierten Paarungen dürfen nur in Absprache mit der SK verändert werden. Für Herrenteams dürfen nur männliche Kandidaten genannt werden. Nominierungsfrist: Die Nennung des SR Kontingents muss gleichzeitig mit der Nennung der Teams für die Bundesliga erfolgen. SR Kurs: Für Schiedsrichter mit bestehender A1, A2, A3 entfällt der Schiedsrichterkurs. Stattdessen findet eine Online-Prüfung im Zeitraum vom 1.06.2015 bis 09.06.2015 statt. Die Lauftests können regional abgehalten werden, die Ergebnisse müssen bis 09.06.2015 an die SK kommuniziert werden. Im Falle eines Nichtbestehens der Online-Prüfung wird die Teilnahme am A3 Schiedsrichter-Kurs verpflichtend. Ort und Datum bitte bei der Schiedsrichterkommission erfragen. Dieser Kurs ist gleichzeitig für Neu-Einsteiger auf dem A3-Niveau. Die Lizenz für Leistungsstufe A3 wird dann verlängert/erteilt, wenn Das Ergebnis des Regeltests > 70% ist. Der Lauftest positiv absolviert wird, d.h. 1500m in 7:00 (Herren) bzw. 7:30 (Damen). Die Teilnahme am Kurs ist grundsätzlich für alle freiwilligen Interessenten offen. Für Nichtteilnahme muss ein berechtigter Grund vorliegen. Mit solcherart entschuldigten Kandidaten wird ein Ausweichtermin vereinbart. Schiedsrichter Verfügbarkeit: Nach Festlegen des SR Kontingents wird seitens der SR-Kommission eine Verfügbarkeitsliste ausgesandt, in welcher anzugeben ist, an welchen Spieltagen die genannten SR-Paare prinzipiell zur Verfügung stehen. Wird diese Liste nicht innerhalb von 2 Wochen retourniert, so wird prinzipielle Verfügbarkeit angenommen. Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 5 Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at Die Mindestanzahl an verfügbaren Spieltagen hängt von der Anzahl der mitwirkenden Teams innerhalb der Ligen ab. Ist nH die Anzahl der Herrenteams und nD die Anzahl der Damenteams in der jeweiligen Liga, dann sind für jedes Herrenteam nH+3 Tage, für jedes Damenteam nD Tage anzugeben. Aufgebot: Basierend auf den Verfügbarkeitslisten erhalten die Vereine Anfang September das Aufgebot (inklusive Backup Regelung) für den Grunddurchgang (also ohne Play-Offs). Abweichungen von diesem Aufgebot sind dann nur noch in Absprache mit der SR Kommission des ÖFBV möglich. Schiedsrichter Entgelt: Jeder einzelne SR der Leistungsstufe A3 hat Anspruch auf eine Prämie von 40 Euro / Spiel, die unmittelbar am Spielort vom Organisator ausbezahlt wird. Alle anderen Entgelte werden zentral vom Verband abgegolten: Die Fahrtkostenpauschale beträgt 0,15 Euro pro gefahrenem Kilometer (laut www.viamichelin.at) und Schiedsrichter. Schiedsrichter der höheren Leistungsstufen A2 und A1 erhalten vom Verband eine zusätzliche Bonuszahlung pro Spiel. Sanktionen: Die Sanktionen treffen grundsätzlich immer den Stammverein der Schiedsrichter. Bei vereinsunabhängigen Schiedsrichtern werden die Sanktionen ad personam erteilt. Nichterfüllen der Kontingentspflicht: 600 Euro pro fehlendem Schiedsrichter Nichterfüllen der Aufgebotspflicht am Spieltag (gilt auch, wenn nur ein SR fehlt): 300 Euro pro SR Paar. Der Einsatz eines nicht lizenzierten bzw. eines nicht ausreichend qualifizierten SR (mindestens Leistungsstufe A3) gilt ebenfalls als Verletzung der Aufgebotspflicht. Appendix: Stufe Voraussetzungen A1 Internationale Spielerfahrung, durch internationale Observer berechtigt für positive Observation Alle Spiele des ÖFBV Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 6 Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at A2 Vereinsunabhängig, mindestens 1 Jahr in A3, positive Observation durch nationale Observer Alle Spiele des ÖFBV A3 Positiver Abschluss des A3 SR-Kurs, davor mindestens ein Jahr in A4 Alle Spiele des ÖFBV A4 SR Ausbildung in Regionalkursen Regionalverantwortlichen der SK. Regionalligen A5 Regelkundekurs (durch einen von der SK approbierten Instruktor) durch Kleinfeld Regionalligen 9. Ausländerregel / Transferregel Transfers innerhalb der österreichischen Liga können im folgenden Zeitfenster vom 01.05.2015 bis zum 31.12.2015 vorgenommen werden. Der Transfer ist nur dann gültig, wenn das ordnungsgemäß ausgefüllte Transferformular termingerecht am letzten Werktag vor dem Spiel und die zu bezahlende Transfersumme von 30,- Euro termingerecht am letzten Werktag vor dem Spiel am Konto des ÖFBV eingelangt sind. Für internationale Transfers sind die internationalen Transferregelungen des IFF einzuhalten. Die teilnehmenden Teams tragen die Verantwortung, dass die Transferregelungen ordnungsgemäß eingehalten werden und keine nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt werden. Es soll eine freiwillige Selbstbeschränkung der teilnehmenden Teams auf 2 eingesetzte Spieler pro Spiel geben, die für die Saison 2015/16 einen internationalen Transfer brauchen und nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben. 10. Gebühren und Strafen Die Gebühren sind in der Gebührenordnung (GBO) des ÖFBV festgehalten. Auskünfte sind beim ÖFBV [email protected] einzuholen. Die Teamnenngebühr von 300,- Euro – muss bis zum 7.5.2015 auf dem Konto des ÖFBV eingelangt sein. 11 Spielerlizenzen zu je 30,- Euro – müssen bis 1. September 2015 am Konto des ÖFBV eingelangt sein. Gebühren für nachlizenzierte Spieler müssen am selben Tag, wie die Spielerdaten, auf dem Konto des ÖFBV eingelangt sein. Den Schiedsrichtern ist am Spieltag ein Honorar von 40 Euro pro Schiedsrichter vom Heimverein auszuzahlen. Zusätzlich wird pro Heimspiel eine pauschale Reisekostenentschädigung von 40 Euro für die Schiedsrichter fällig. Diese werden vom Verband eingehoben (Informationen dazu bekommt man unter [email protected]) BUNDESLIGA Teams, welche nicht erstmalig an der 1.Bundesliga teilnehmen und die keine Teilnahme einer Juniorenmannschaft in einer vom ÖFBV ausgeschriebenen, männlichen Bundesmeisterschaft stellen, haben eine Strafgebühr von 1000 € zu entrichten. Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 7 Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at Bei Spielgemeinschaften wird für die Strafbemessung folgender Schlüssel verwendet: 1/Anzahl der Vereine an der Spielgemeinschaft x Anzahl der Juniorenteams Beispiel: Eine Spielgemeinschaft besteht aus 2 Vereinen und nimmt insgesamt mit nur 1 Nachwuchsteam teil. d.h. 1 dividiert durch 2 multipliziert mit 1 ergibt 0,5; somit fallen 500 Euro Strafgebühr an. Matchstrafen, Versagen des Ordnerdienstes oder Ähnliches werden entsprechend dem AWR geahndet oder im Bedarfsfall von der Disziplinarkommission bearbeitet. Bei Nichtbezahlung der Lizenzgebühren, Teamgebühr oder Strafen in der vom ÖFBV vorgegebenen Zeit und weiterer Nichtbezahlung nach erfolgter Mahnung innerhalb von 14 Tagen tritt eine Sperre des Vereins für die weitere Teilnahme am Spielbetrieb und sonstigen ÖFBV Veranstaltungen in Kraft, bis die Rückstände bezahlt sind. 11. Spielplanbestätigung, Resultatmeldung, Spieltage, ausgebildeter Betreuer Die erste Hallenbestätigung hat bis 31. Mai zu erfolgen. Wenn dies in Einzelfällen nicht möglich ist, dann hat der Verein eine kurze schriftliche Stellungnahme abzugeben, warum die Hallen nicht fixiert werden konnten und bis wann das möglich ist. Die Bekanntgabe aller reservierten Heimspieltermine hat bis 15. Juli zu erfolgen (inkl. Beginnzeiten). Bis zwei Wochen vor dem tatsächlichen Ligastart können jedoch Spieltage des Grunddurchgangs verändert werden, sollte es bei der Hallenreservierung zu Problemen gekommen sein. Die Heimvereine sind verpflichtet den Matchreport am Papier und live während des Spieles online über www.floorballflash.at zu führen. Die Resultate der einzelnen Spiele sind sofort nach Spielende jedoch spätestens bis 22 Uhr desselben Tages vom Heimverein dem ÖFBV per SMS, Email oder per Telefax zu übermitteln. Grundsätzlich können Heimspiele überall in Österreich ausgetragen werden. Zusammen mit der ersten Hallenbestätigung (31.5.) muss der Verein einen obligatorischen Heimspielort (Stadt, Ort) bekanntgeben. Es ist gestattet, einzelne Spiele in anderen Städten oder Orten, zu veranstalten. Wenn der Verein ein Heimspiel in einem anderen Ort, als dem obligatorischen Heimspielort, veranstaltet, kann es zu einer Entschädigungszahlung an den Gastverein kommen. Diese Entschädigungszahlung wird verpflichtend, wenn sich die Anreise des Gastteams durch einen anders gewählten Ort um mehr als 70 Kilometer erhöht (die Entfernung wird jeweils von Stadt zu Stadt -ohne Adresse- gemessen; als Referenz wird die momentan schnellst mögliche Route im Routenplaner www.viamichelin.at herangezogen). Für jeden Kilometer über dieser Toleranzgrenze muss der Heimverein dem Gastverein eine pauschale Entschädigungszahlung von 2 Euro bezahlen. Die Zahlung an das Gastteam muss vor dem jeweiligen Spiel getätigt werden. Der offizielle endgültige Spielplan beinhaltet Spielort, Datum und Anspielzeit. Änderungen des Datums der Spiele sind nicht möglich (außer durch „Höhere Gewalt“ hervorgerufene Fälle). Änderungen von Spielort und Anspielzeit sind in begründeten, unvorhersehbaren Fällen, wenn diese objektiv nachvollziehbar sind, möglich. In solchen Fällen können bis 6 Wochen vor dem jeweiligen Spiel, Spielort und/oder Anspielzeit vom Heimverein abgeändert werden. Der Heimverein muss dem Ligaverantwortlichen ([email protected]) die Änderung (Ort, Zeit) und den Grund fristgerecht bekanntgeben. Offiziell bestätigt wird die Änderung erst durch die Aussendung des abgeänderten Spielplans durch den Ligaverantwortlichen. Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 8 Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at Unterhalb dieser Frist kann es in absoluten Härtefällen zu Änderungen des Ortes oder der Zeit kommen. Jedoch ist hierfür die schriftliche Einverständnis des Gastteams und der Schiedsrichter erforderlich. Diese Einverständniserklärung ist gemeinsam mit den geänderten Bedingungen an den Ligaverantwortlichen ([email protected]) zu senden. Offiziell bestätigt wird die Änderung erst durch die Aussendung des abgeänderten Spielplans durch den Ligaverantwortlichen. Ab einer Woche vor dem Spiel sind keine Änderungen mehr möglich. Alle Heimspiele müssen mit den Heimdressen absolviert werden. Die Dressenauswahl des Auswärtsteams richtet sich nach den Farben des Heimteams und muss klar von den Dressen des Heimteams zu unterscheiden sein. An den Spieltagen müssen die Kabinen den Mannschaften mindestens 1 Stunde vor Spielbeginn zur Verfügung stehen. Weiters muss den Teams mindestens 30 Minuten Einspielzeit (direkt vor Spielbeginn) auf dem Wettkampffeld ermöglicht werden. Werden 2 oder mehr Bundesligaspiele hintereinander ausgetragen so ist folgendes Zeitfenster zwischen den Anspielzeiten zu beachten: bei 1. Bundesligaspielen 3 Stunden; wenn ein 2 Bundesligaspiel als erstes ausgetragen wird 2,5 Stunden. Ein teilnehmender Verein muss zumindest einen ausgebildeten Betreuer namentlich bis zum Beginn der Saison nennen. Die Mindestqualifikation dafür ist die Instruktorausbildung oder eine adäquate Ausbildung welche im Ausland erlangt wurde. 12. Anti Doping Die Teams in der Bundesliga akzeptieren die aktuellen Bestimmungen des Anti-Doping Gesetzes . Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Erklärung zu unterschreiben, in der er seine Rechte und Pflichten akzeptiert. Bei Nichterfüllung etwaiger Pflichten werden dem Verein sämtliche anfallenden Kosten + eine 5 %ige Bearbeitungsgebühr in Rechung gestellt. Der Spieler verpflichtet sich, die Anti-Doping Bestimmungen der NADA und des ÖFBV anzuerkennen und entsprechend zu handeln. Etwaige Sperren bei Doping werden von der NADA und dem ÖFBV ausgesprochen. Ein offizielles Lizenzierungsformular, welches diese und weitere Pflichten und Rechte des Spielers enthält, ist vor der ersten Meisterschaftsteilnahme vom Spieler zu unterfertigen. 13. Ärztliches Attest - Sporttauglichkeitsuntersuchung Spieler der Bundesliga, die minderjährig sind, müssen jährlich ein Attest eines Arztes vorlegen, welches ihnen die Sporttauglichkeit bescheinigt. Spieler der Bundesliga, die über 18 Jahre sind, müssen mindest alle 5 Jahre ein Attest eines Arztes vorlegen, welches ihnen die Sporttauglichkeit bescheinigt. Mit seiner Unterschrift auf dem Lizenzformular bestätigt der Spieler bzw. seine Erziehungsberechtigten seine Sporttauglichkeit. Das Attest bleibt im Besitz des Spielers und kann bei Bedarf eingefordert werden. Bei minderjährigen Spielern ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten verpflichtend. Ein offizielles Lizenzierungsformular, welches diese und weitere Pflichten und Rechte des Spielers enthält, ist vor der ersten Meisterschaftsteilnahme vom Spieler zu unterfertigen und im Original per Post mindestens 14 Tage vor dem ersten Einsatz an den ÖFBV zu senden. 14. Haftung, Presse Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 9 Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV) Austrian Floorball Association - AFA Member of IFF - International Floorball Federation Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria Tel.: ..43-676-9272234, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439 Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der ÖFBV und der veranstaltende Verein haften nicht für Unfälle, Verletzungen und Sachbeschädigungen jeglicher Art, in weiterer Folge auch nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld und Bekleidungsstücken. Die Spieler (bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte), Betreuer und Funktionäre sind damit einverstanden, dass sie bei der Teilnahme an einer österreichischen Meisterschaft fotografiert und/oder gefilmt werden können und stimmen einer Veröffentlichung in Printmedien, Internetmedien und sozialen Netzwerken zu. 15. Kontakt ÖFBV Peter Tunner Straße 19 8700 Leoben Tel.: 0676 9272234, 03842 90969, Fax/Tel.: 03842 45194 Zuständigkeiten: Organisation: Michael Schachner [email protected] Lizenzwesen, Rechnungen: Heidemarie Leb [email protected] Schiedsrichter: Andreas Gassner [email protected] Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815 Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857 1
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