ausschreibung 1.bundesliga 2015/16

Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV)
Austrian Floorball Association - AFA
Member of IFF - International Floorball Federation
Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation
Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria
Tel.: ..43-676-9272233, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439
Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at
AUSSCHREIBUNG
1.BUNDESLIGA 2015/16
GROSSFELD DAMEN
Allgemein
In erster Instanz gelten die speziellen Regelungen dieser Ausschreibung und die Richtlinien,
welche bei der Ligasitzung zur Liga 2015/16 beschlossen werden. In weiterer Folge die
allgemeinen ÖFBV Bestimmungen (Allgemeines Wettspielregelement (AWR),
Schiedsrichterordnung).
Fristgerecht eingebrachte Anträge, welche in der Entscheidungskompetenz der teilnehmenden
Vereine liegen werden an der Ligasitzung bearbeitet.
Die Ligasitzung findet am 9.Mai in der Gegend rund um Salzburg statt. Genauer Ort und ein
Zeitplan werden noch bekanntgegeben.
Alle Informationen werden über E-Mail weitergeleitet.
1. Kategorie
Damen, Großfeld 1.Bundesliga
2. Anmeldung
Anmeldeschluss ist der 29.4.2015
Es muss spätestens zu diesem Zeitpunkt die Teamnennung per E-Mail an folgende Adressen
[email protected]
[email protected]
erfolgt sein. In weiterer Folge muss bis spätestens 7.5.2015 die geforderte Teamnenngebühr von
200 € auf das Konto des ÖFBV (Kontonummer 484857 Bankleitzahl 20815 Steiermärkische
Sparkasse) überwiesen sein.
3. Spielmodus, Abstieg, Spielzeiten
Bei 3 Nennungen:
Grunddurchgang:
3 Runden (Hin-,Rück-,Hinrunde; jedes Team hat 3 Heim und 3 Auswärtsspiele; das Heimrecht der
ersten Hinrunde wird gelost)
Finale:
„Best of 3“ 1. gegen 2. der Vorrunde
Bei 4 Nennungen:
Grunddurchgang:
3 Runden jeder gegen jeden, das Team hat entweder 4 Heim- und 5 Auswärtsspiele oder 5 Heim
und 4 Auswärtsspiele (die Vereine, die ein weiters Heimspiel erhalten werden bei der Ligasitzung
gelost) ,
Finale
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857
Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV)
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„Best of 3“ 1. gegen 2. der Vorrunde
Bei 5 Nennungen:
Grunddurchgang:
Hin- und Rückrunde
Semifinale:
1.Grunddurchgang gegen 4.Grunddurchgang
2.Grunddurchgang gegen 3.Grunddurchgangs
Best of 3
Finale:
Gewinner der Semifinalserien
Best of 3
Bei 6 Nennungen:
Grunddurchgang:
Hin- und Rückrunde
Semifinale:
1.Grunddurchgang gegen 4.Grunddurchgang
2.Grunddurchgang gegen 3.Grunddurchgangs
Best of 3
Finale:
Gewinner der Semifinalserien
Best of 3
Bei 7 Nennungen
Grunddurchgang:
Hin- und Rückrunde
Play Off Runde 1:
3. Grunddurchgang – 6. Grunddurchgang; 4. Grunddurchgang – 5. Grunddurchgang
Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten)
Semifinali:
1. Grunddurchgang – Sieger aus 4.-5. der Play Off Runde 1
2. Grunddurchgang – Sieger aus 3.-6. der Play Off Runde 1
Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten)
Finale:
Sieger der Semifinalserien
Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten)
Bei 8 Nennungen
Grunddurchgang:
Hin- und Rückrunde
Play Off Runde 1:
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857
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3. Grunddurchgang – 6. Grunddurchgang; 4. Grunddurchgang – 5. Grunddurchgang
Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten)
Semifinali:
1. Grunddurchgang – Sieger aus 4.-5. der Play Off Runde 1
2. Grunddurchgang – Sieger aus 3.-6. der Play Off Runde 1
Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten)
Finale:
Sieger der Semifinalserien
Best of 3 (1.Spiel beim Schlechterplatzierten; Spiel 2 und eventuell Spiel 3 beim Besserplatzierten)
Maximale Teilnehmerzahl: 8 Teams
Wertung:
3 Punkte für einen Sieg nach regulärer Spielzeit
2 Punkte für einen Sieg nach Verlängerung (maximal 5 min Overtime - Sudden death) bzw.
Penaltyschießen (3 Penatlies /Team; danach bei Gleichstand abwechselnd 1 Penalty/Team bis
eine Entscheidung fällt.)
1 Punkt für den Verlierer nach Verlängerung bzw. Penaltyschießen
0 Punkte für den Verlierer nach regulärer Spielzeit
Für die Platzierung der Teams gilt folgende Regelung:
Wertung bei Punktegleichheit von 2 oder mehreren Teams:
1.
2.
3.
4.
5.
7.
Punkte
Punkte bei direkten Begegnungen
Tordifferenz in den direkten Begegnungen
allgemeine Tordifferenz
allgemein geschossene Tore
Los
Abstieg:
Wenn die 1.Bundesliga mit 8 Teams ausgetragen wird gibt es einen Fixabsteiger in die
2.Bundesliga. In diesem Falle muss das achtplatzierte Team nach dem Grunddurchgang in die
2.Bundesliga absteigen. Sollte es kein aufstiegswilliges und aufstiegsberechtigtes Team aus der
2.Bundesliga geben, kann der Achtplatzierte in der 1.Bundesliga verbleiben.
Wenn die 1.Bundesliga mit weniger Teams als 8 ausgetragen wird gibt es keinen Absteiger in die
2.Bundesliga.
Zeitfenster:
Spieltage sind der Samstag bzw. der Sonntag oder in Rücksprache arbeitsfreie Feiertage, wobei
dem Ausrichter ein Terminfenster zur Verfügung steht:
Samstags: 11:00-17:00, Sonntags: 11:00-15:00 (in der Vorrunde)
Samstags: 13:00-19:00, Sonntags: 12:00-15:00 (im Play Off)
Frühestenr möglicher Spieltermin: 19.9.2015
Spätestes Ende der Meisterschaft: Mai 2016
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857
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4. Teilnehmer
Teilnehmer sind Mannschaften von Vereinen, die Mitglied beim ÖFBV (Österreichischer Floorball
Verband) sind und die Teilnahmebedingungen des ÖFBV, welche in dieser Ausschreibung stehen,
sowie alle anderen Reglemente, akzeptieren. Der ÖFBV hält sich das Recht vor, Teams ohne
Angabe von Gründen, die Teilnahme zu verwehren.
5. Teilnahmebedingungen
Die Nennung muss folgende Punkte beinhalten.
•
Teamname
•
Maximal 2 Verantwortliche mit Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse.
•
Dressenfarben: Heimdress und 2.farblich deutlich unterschiedlicher Dressensatz, hinten
und vorne entsprechend dem Reglement nummeriert.
•
Teamnenngebühr 200,- Euro – muss bis zum 7.5.2015 auf dem Konto des ÖFBV
eingelangt sein.
•
Weiters müssen 11 Spielerinnenlizenzen zu je 25,- Euro bis 1. September auf dem Konto
des ÖFBV eingelangt sein.
Gebühren werden dem genannten Team zurückerstattet, wenn die jeweilige Liga durch zuwenig
Teilnehmer oder besondere Umstände nicht zu Stande kommt.
6. Spielerpässe, Lizenzierungsformular
Ein offizielles Lizenzierungsformular, welches die Pflichten und Rechte der Spielerin enthält, ist vor
der ersten Meisterschaftsteilnahme von der Spielerin zu unterfertigen. Die Pflichten der Spielerin,
die durch Unterschrift am Lizenzierungsformular bestätigt werden müssen, beinhalten die
Kenntnisnahme der Anti-Doping Regelungen, das Vorhanden sein eines ärztlichen Attestes sowie
die Kenntnisnahme des allgemeinen Wettspielreglements und die etwaigen Bestrafungen bei
Fehlverhalten. Alle geforderten Daten, die eine Spielerin abzugeben hat, müssen der
Geschäftstelle gemeldet werden, um eine gültige Lizenz zu erhalten.
Der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass die eingesetzte Spielerin spielberechtigt ist. Das
bedeutet, dass alle Transfers und Spielberechtigungen der Spielerin geprüft sind.
Eine Spielerin kann für ein weiteres Team des Selben Vereins (im Falle einer
Spielgemeinschaft auch für seinen persönlichen Heimverein der Teil der Spielgemeinschaft
ist), wie in den folgenden 4 Absätzen beschrieben, in der 1. und 2.Bundesliga eingesetzt
werden:
Erwachsene Spielerinnen, welche eine Lizenz in der 1.Bundesliga besitzen, können
in der 2.Bundesliga eingesetzt werden. Allerdings muss fristgerecht die zusätzliche
persönliche Spielerlizenz der 2.Bundesliga (25 Euro) eingezahlt werden.
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857
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Erwachsene Spielerinnen, die eine Lizenz in der 2.Bundesliga besitzen, können in
der 1.Bundesliga eingesetzt werden. Allerdings muss fristgerecht die zusätzliche
persönliche Spielerlizenz der 1.Bundesliga (25 Euro) eingezahlt werden.
U 19 spielberechtigte Spielerinnen, die die persönliche Gebühr der 1.Bundesliga
bezahlt haben können in der 2.Bundesliga eingesetzt werden, ohne eine neuerliche
persönliche Gebühr für die 2.Bundesliga entrichten zu müssen.
U 19 spielberechtigte Spielerinnen, die die persönliche Gebühr der 2.Bundesliga
bezahlt haben können in der 1. Bundesliga eingesetzt werden ohne eine neuerliche
persönliche Gebühr für die 1.Bundesiga entrichten zu müssen.
Es wird darauf hingewiesen, dass 1.Bundesliga, 2. Bundesliga, Regionalligen und
Nachwuchsbundesligen
eigenständige
Ligen
sind
und
es
zu
terminlichen
Überschneidungen kommen wird.
Spielerinnen erhalten eine gültige Lizenz, wenn bis Mittwoch 12:00 der vorangegangenen
Kalenderwoche (entspricht ca. 10 Tage) vor dem ersten Einsatz am Samstag/Sonntag alle
notwenigen Unterlagen und Daten der zu lizenzierenden Spielerin an [email protected] gesendet
werden.
Genaue Informationen zur Lizenzierung, Formularen und dem Meldeprocedere erhaltet man unter
[email protected]
Neulizenzierungen dürfen während des gesamten Grunddurchganges durchgeführt werden. Nach
der letzten Runde des Grunddurchganges (Nachtragspiele zählen nicht dazu) ist keine
Neulizenzierung mehr möglich.
Die Identität sowie die Spielberechtigung sind von den Schiedsrichtern vor jedem Spiel zu
kontrollieren. Dazu müssen die gesammelten Ausweise/Ausweiskopien (Schrift und Bild muss gut
erkennbar sein) aller am Spiel teilnehmenden Spieler beim Eintreffen der Mannschaft, spätestens
aber eine halbe Stunde vor Spielbeginn beim Spielsekretariat hinterlegt werden.
Erfolgt der Einsatz einer Spielerin ohne gültige Lizenz, wird das Spiel, an dem diese teilgenommen
hat, 0 - 5 strafverifiziert.
7. Spielregeln
Es wird nach dem Regelement des IFF (International Floorball Verband) gespielt. Auskünfte über
die einzelnen Regelwerke können beim ÖFBV erhalten werden.
8. Schiedsrichter/innen
SR Kontingent für die Saison 2015/16:
Mindestkontingent: Für jedes in der Damen oder Herren Bundesliga mitwirkende Team müssen die
Vereine mindestens 2 Schiedsrichter der Leistungsstufe A3 nennen.
Maximalkontingent: Das Mindestkontingent des Vereins darf höchstens um eine Person
überschritten werden oder alternativ um beliebig viele fix definierte Paare. Die definierten
Paarungen dürfen nur in Absprache mit der SK verändert werden.
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857
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Für Herrenteams dürfen nur männliche Kandidaten genannt werden.
Nominierungsfrist:
Die Nennung des SR Kontingents muss gleichzeitig mit der Nennung der Teams für die Bundesliga
erfolgen.
SR Kurs:
Für Schiedsrichter mit bestehender A1, A2, A3 entfällt der Schiedsrichterkurs. Stattdessen findet
eine Online-Prüfung im Zeitraum vom 1.06.2015 bis 09.06.2015 statt. Die Lauftests können
regional abgehalten werden, die Ergebnisse müssen bis 09.06.2015 an die SK kommuniziert
werden.
Im Falle eines Nichtbestehens der Online-Prüfung wird die Teilnahme am A3 Schiedsrichter-Kurs
verpflichtend. Ort und Datum bei der Schiedsrichterkommission erfragen. Dieser Kurs ist
gleichzeitig für Neu-Einsteiger auf dem A3-Niveau.
Die Lizenz für Leistungsstufe A3 wird dann verlängert/erteilt, wenn
Das Ergebnis des Regeltests > 70% ist.
Der Lauftest positiv absolviert wird, d.h. 1500m in 7:00 (Herren) bzw. 7:30 (Damen).
Die Teilnahme am Kurs ist grundsätzlich für alle freiwilligen Interessenten offen. Für Nichtteilnahme
muss ein berechtigter Grund vorliegen. Mit solcherart entschuldigten Kandidaten wird ein
Ausweichtermin vereinbart.
Schiedsrichter Verfügbarkeit:
Nach Festlegen des SR Kontingents wird seitens der SR-Kommission eine Verfügbarkeitsliste
ausgesandt, in welcher anzugeben ist, an welchen Spieltagen die genannten SR-Paare prinzipiell
zur Verfügung stehen. Wird diese Liste nicht innerhalb von 2 Wochen retourniert, so wird
prinzipielle Verfügbarkeit angenommen.
Die Mindestanzahl an verfügbaren Spieltagen hängt von der Anzahl der mitwirkenden Teams
innerhalb der Ligen ab. Ist nH die Anzahl der Herrenteams und nD die Anzahl der Damenteams in
der jeweiligen Liga, dann sind für jedes Herrenteam nH+3 Tage, für jedes Damenteam nD Tage
anzugeben.
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
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Aufgebot:
Basierend auf den Verfügbarkeitslisten erhalten die Vereine Anfang September das Aufgebot
(inklusive Backup Regelung) für den Grunddurchgang (also ohne Play-Offs). Abweichungen von
diesem Aufgebot sind dann nur noch in Absprache mit der SR Kommission des ÖFBV möglich.
Schiedsrichter Entgelt:
Jeder einzelne SR der Leistungsstufe A3 hat Anspruch auf eine Prämie von 40 Euro / Spiel, die
unmittelbar am Spielort vom Organisator ausbezahlt wird.
Alle anderen Entgelte werden zentral vom Verband abgegolten:
Die Fahrtkostenpauschale beträgt 0,15 Euro pro gefahrenem Kilometer (laut www.viamichelin.at)
und Schiedsrichter.
Schiedsrichter der höheren Leistungsstufen A2 und A1 erhalten vom Verband eine zusätzliche
Bonuszahlung pro Spiel.
Sanktionen:
Die Sanktionen treffen grundsätzlich immer den Stammverein der Schiedsrichter. Bei
vereinsunabhängigen Schiedsrichtern werden die Sanktionen ad personam erteilt.
Nichterfüllen der Kontingentspflicht: 600 Euro pro fehlendem Schiedsrichter
Nichterfüllen der Aufgebotspflicht am Spieltag (gilt auch, wenn nur ein SR fehlt): 300 Euro pro SR
Paar. Der Einsatz eines nicht lizenzierten bzw. eines nicht ausreichend qualifizierten SR
(mindestens Leistungsstufe A3) gilt ebenfalls als Verletzung der Aufgebotspflicht.
Appendix:
Stufe
Voraussetzungen
berechtigt für
A1
Internationale Spielerfahrung, positive Observation
durch internationale Observer
Alle Spiele des ÖFBV
A2
Vereinsunabhängig, mindestens 1 Jahr in A3, positive
Observation durch nationale Observer
Alle Spiele des ÖFBV
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
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A3
Positiver Abschluss des A3 SR-Kurs, davor mindestens
ein Jahr in A4
Alle Spiele des ÖFBV
A4
SR Ausbildung in Regionalkursen durch
Regionalverantwortlichen der SK.
Regionalligen
A5
Regelkundekurs (durch einen von der SK approbierten
Instruktor)
Kleinfeld Regionalligen
9. Ausländerregel / Transferregel
Transfers innerhalb der österreichischen Liga können im folgenden Zeitfenster vom 01.05.2015 bis
zum 31.12.2015 vorgenommen werden. Der Transfer ist nur dann gültig, wenn das
ordnungsgemäß ausgefüllte Transferformular termingerecht am letzten Werktag vor dem Spiel und
die zu bezahlende Transfersumme von 30,- Euro termingerecht am letzten Werktag vor dem Spiel
am Konto des ÖFBV eingelangt sind.
Für internationale Transfers sind die internationalen Transferregelungen des IFF einzuhalten. Die
teilnehmenden Teams tragen die Verantwortung, dass die Transferregelungen ordnungsgemäß
eingehalten werden und keine nicht spielberechtigten Spielerinnen eingesetzt werden.
10. Gebühren und Strafen
Die Gebühren sind in der Gebührenordnung (GBO) des ÖFBV festgehalten. Auskünfte sind beim
ÖFBV [email protected] einzuholen.
Die Teamnenngebühr von 200,- Euro – muss bis zum 7.5.2015 auf dem Konto des ÖFBV
eingelangt sein.
11 Spielerinnenlizenzen zu je 25,- Euro – müssen bis 1. September 2015 am Konto des ÖFBV
eingelangt sein. Die Gebühren für nachlizenzierte Spielerinnen müssen vor dem ersten Einsatz auf
dem Konto des ÖFBV eingelangt sein.
Den Schiedsrichtern ist am Spieltag ein Honorar von 40 Euro pro Schiedsrichter vom Heimverein
auszuzahlen.
Zusätzlich wird pro Heimspiel eine pauschale Reisekostenentschädigung von 40 Euro für die
Schiedsrichter fällig. . Diese werden vom Verband eingehoben (Informationen dazu bekommt man
unter [email protected])
1. Bundesliga Teams sind verpflichtet in einer vom ÖFBV ausgeschriebenen weiblichen
Bundesmeisterschaft teilzunehmen.
Ab der Saison 2016/17 kommt folgende Regelung inklusive Strafzahlung zum Einsatz:
1.BUNDESLIGA Teams, welche nicht erstmalig an der 1.Bundesliga teilnehmen und die
keine Teilnahme einer Juniorinnenmannschaft in einer vom ÖFBV ausgeschriebenen,
weiblichen Bundesmeisterschaft stellen, haben eine Strafgebühr von 1000 € zu entrichten.
Bei Spielgemeinschaften wird für die Strafbemessung folgender Schlüssel verwendet:
1/Anzahl der Vereine an der Spielgemeinschaft x Anzahl der Juniorenteams
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857
Österreichischer Floorball Verband (ÖFBV)
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Beispiel:
Eine Spielgemeinschaft besteht aus 2 Vereinen und nimmt insgesamt mit nur 1 Nachwuchsteam
teil. d.h. 1 dividiert durch 2 multipliziert mit 1 ergibt 0,5; somit fallen 500 Euro Strafgebühr an.
Matchstrafen, Versagen des Ordnerdienstes oder Ähnliches werden entsprechend dem AWR
geahndet oder im Bedarfsfall von der Disziplinarkommission bearbeitet.
Bei Nichtbezahlung der Lizenzgebühren, Teamgebühr oder Strafen in der vom ÖFBV
vorgegebenen Zeit und weiterer Nichtbezahlung nach erfolgter Mahnung innerhalb von 14 Tagen
tritt eine Sperre des Vereins für die weitere Teilnahme am Spielbetrieb und sonstigen ÖFBV
Veranstaltungen in Kraft, bis die Rückstände bezahlt sind.
11. Terminbekanntgabe, Resultatmeldung, Spieltage, ausgebildeter Betreuer
Die erste Hallenbestätigung hat bis 31. Mai zu erfolgen, Wenn dies in Einzelfällen nicht möglich ist,
dann hat der Verein eine kurze schriftliche Stellungnahme abzugeben, warum die Hallen nicht
fixiert werden konnten und bis wann das möglich ist.
Die Bekanntgabe aller reservierten Heimspieltermine hat bis 15. Juli zu erfolgen (inkl.
Beginnzeiten)
Bis zwei Wochen vor dem tatsächlichen Ligastart können jedoch Spieltage des Grunddurchgangs
verändert werden, sollte es bei der Hallenreservierung zu Problemen gekommen sein.
Die Heimvereine sind verpflichtet den Matchreport am Papier und live während des Spieles online
über www.floorballflash.at zu führen.
Die Resultate der einzelnen Spiele sind sofort nach Spielende jedoch spätestens bis 22 Uhr
desselben Tages vom Heimverein dem ÖFBV per SMS, Email oder per Telefax zu übermitteln.
Grundsätzlich können Heimspiele überall in Österreich ausgetragen werden.
Zusammen mit der ersten Hallenbestätigung (31.5.2014) muss der Verein einen obligatorischen
Heimspielort (Stadt, Ort) bekanntgeben.
Es ist gestattet, einzelne Spiele in anderen Städten oder Orten, zu veranstalten.
Wenn der Verein ein Heimspiel in einem anderen Ort, als dem obligatorischen Heimspielort,
veranstaltet, kann es zu einer Entschädigungszahlung an den Gastverein kommen.
Diese Entschädigungszahlung wird verpflichtend, wenn sich die Anreise des Gastteams durch
einen anders gewählten Ort um mehr als 70 Kilometer erhöht (die Entfernung wird jeweils von
Stadt zu Stadt -ohne Adresse- gemessen; als Referenz wird die momentan schnellst mögliche
Route im Routenplaner www.viamichelin.at herangezogen).
Für jeden Kilometer über dieser Toleranzgrenze muss der Heimverein dem Gastverein eine
pauschale Entschädigungszahlung von 2 Euro bezahlen.
Die Zahlung an das Gastteam muss vor dem jeweiligen Spiel getätigt werden.
Der offizielle endgültige Spielplan beinhaltet Spielort, Datum und Anspielzeit.
Änderungen des Datums der Spiele im Grunddurchgang sind nicht möglich (außer durch „Höhere
Gewalt“ hervorgerufene Fälle). Änderungen von Spielort und Anspielzeit sind in begründeten,
unvorhersehbaren Fällen, wenn diese objektiv nachvollziehbar sind, möglich.
In solchen Fällen können bis 6 Wochen vor dem jeweiligen Spiel, Spielort und/oder Anspielzeit
vom Heimverein abgeändert werden. Der Heimverein muss dem Ligaverantwortlichen
([email protected]) die Änderung (Ort, Zeit) und den Grund fristgerecht bekanntgeben. Offiziell
bestätigt wird die Änderung erst durch die Aussendung des abgeänderten Spielplans durch den
Ligaverantwortlichen.
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
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Unterhalb dieser Frist kann es in absoluten Härtefällen zu Änderungen des Ortes oder der Zeit
kommen. Jedoch ist hierfür die schriftliche Einverständnis des Gastteams und der Schiedsrichter
erforderlich. Diese Einverständniserklärung ist gemeinsam mit den geänderten Bedingungen an
den Ligaverantwortlichen ([email protected]) zu senden. Offiziell bestätigt wird die Änderung erst
durch die Aussendung des abgeänderten Spielplans durch den Ligaverantwortlichen.
Ab einer Woche vor dem Spiel sind keine Änderungen mehr möglich.
Alle Heimspiele müssen mit den Heimdressen absolviert werden. Die Dressenauswahl des
Auswärtsteams richtet sich nach den Farben des Heimteams und muss klar von den Dressen des
Heimteams zu unterscheiden sein.
An den Spieltagen müssen die Kabinen den Mannschaften mindestens 1 Stunde vor Spielbeginn
zur Verfügung stehen.
Weiters muss den Teams mindestens 30 Minuten Einspielzeit (direkt vor Spielbeginn) auf dem
Wettkampffeld ermöglicht werden.
Werden 2 oder mehr Bundesligaspiele hintereinander ausgetragen so ist folgendes Zeitfenster
zwischen den Anspielzeiten zu beachten: bei 1. Bundesligaspielen 3 Stunden; wenn ein 2
Bundesligaspiel als erstes ausgetragen wird 2,5 Stunden.
Ein teilnehmender Verein muss zumindest einen ausgebildeten Betreuer namentlich bis zum
Beginn der Saison nennen. Die Mindestqualifikation dafür ist die Instruktorausbildung oder eine
adäquate Ausbildung welche im Ausland erlangt wurde.
12. Anti Doping
Die Teams in der Bundesliga akzeptieren die aktuellen Bestimmungen des Anti-Doping Gesetzes.
Jede Spielerin ist verpflichtet, eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie ihre Rechte und
Pflichten akzeptiert. Bei Nichterfüllung etwaiger Pflichten werden dem Verein sämtliche anfallenden
Kosten + eine 5 %ige Bearbeitungsgebühr in Rechung gestellt.
Die Spielerin verpflichtet sich, die Anti-Doping Bestimmungen der NADA und des ÖFBV
anzuerkennen und entsprechend zu handeln. Etwaige Sperren bei Doping werden von der NADA
und dem ÖFBV ausgesprochen.
Ein offizielles Lizenzierungsformular, welches diese und weitere Pflichten und Rechte der Spielerin
enthält, ist vor der ersten Meisterschaftsteilnahme von der Spielerin zu unterfertigen.
13. Ärtzliches Attest - Sporttauglichkeitsuntersuchung
Spielerinnen der Bundesliga, die minderjährig sind, müssen jährlich ein Attest eines Arztes
vorlegen, welches ihnen die Sporttauglichkeit bescheinigt. Spielerinnen der Bundesliga, die über
18 Jahren sind, müssen mindestens alle 5 Jahre ein Attest eines Arztes vorlegen, welches ihnen
die Sporttauglichkeit bescheinigt.
Mit seiner Unterschrift auf dem entsprechenden Formblatt bestätigt die Spielerin ihre
Sporttauglichkeit. Das Attest bleibt im Besitz der Spielerin und kann bei Bedarf eingefordert
werden. Bei minderjährigen Spielerinnen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten
verpflichtend. Das Formblatt ist im Original an den ÖFBV zu übermitteln.
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857
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Member of IFF - International Floorball Federation
Ordentliches Mitglied der Bundes Sport Organisation
Adresse: Peter Tunnerstr. 19/Fach 15, A – 8700 Leoben, Austria
Tel.: ..43-676-9272233, Fax: ..43-3842-45 194, ZVR Zahl: 001875439
Email: [email protected], Homepage: http://www.floorball.at
14. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der ÖFBV und der veranstaltende Verein haften nicht für
Unfälle, Verletzungen und Sachbeschädigungen jeglicher Art, und auch nicht für den Verlust von
Wertgegenständen, Geld und Bekleidungsstücken.
Die Spielerinnen (bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte), Betreuer/innen und
Funktionäre sind damit einverstanden, dass sie bei der Teilnahme an einer österreichischen
Meisterschaft fotografiert und/oder gefilmt werden können und stimmen einer Veröffentlichung in
Printmedien, Internetmedien und sozialen Netzwerken zu.
15. Kontakt
ÖFBV
Peter Tunner Straße 19, 8700 Leoben
Tel.: 0676 9272234, 03842 90969, Fax/Tel.: 03842 45194
Zuständigkeiten:
Organisation:
Michael Schachner
[email protected]
Lizenzwesen, Rechnungen:
Heidemarie Leb
[email protected]
Schiedsrichter:
Andreas Gassner
[email protected]
Konto: Steiermärkische Sparkasse, Kontonr.: 484857, BLZ: 20815
Account: Swift Code: STSPAT2G, IBAN (International Bank Account Number): AT642081500000484857