AKA Gebührenübersicht 2015

Gebührenübersicht
Akaflieg Freiburg
Gebühren
Bemerkungen / Hinweise
MwSt.
Allgemeine Clubbeiträge:
Aufnahmegebühr für Erwachsene
Aufnahmegebühr für Jugendliche/ Doppelmitglied
Monatsbeitrag Aktiv
300,00 €
150,00 €
20,00 €
0% Einmalig: Wird bei Kündigung nicht rückvergütet
0% Jugendlich: bis zum vollendetem 25. Lebensjahr
0% Jährlicher Einzug
Jährlicher Einzug – Grundlage aktuelle Gebühren des BWLV –
Monatsbeitrag BWLV ca.12,00€
0% Mitgliedschaft BWLV ist bei Ausbildung und Werkstattnutzung
notwendig
Jahresbeitrag Aka passiv
44,00 €
0% Jährlicher Einzug (Januar oder Eintrittsmonat)
Monatsbeitrag Doppelmitgliedschaft
10,00 €
0%
Monatsbeitrag Ehrenmitglied
0,00 €
0%
Verwaltungsstrafgebühr
25,00 €
Jährlicher Einzug - Mitgliedschaft im primären Flugverein ist
1xjährlich vom Mitglied nachzuweisen (Doppelmitglieder dürfen
die vorangegangen 2 Jahren kein Mitglied der Akaflieg Freiburg
gewesen sein)
Beinhaltet eine pro falsche und nicht getätigte Dokumentation
Für nicht erbrachte Arbeitsstunden
(30 Stunden pro Jahr sind Pflichtstunden)
20,00 €
0% bei Nutzung von Vereinsgerät (Bsp. Bordbuch, Startkladde,
Überträge im Bordbuch, etc Hierbei gilt eine Frist von 14 Tagen.
Wird nicht erhoben bei Nichtnutzung des Vereinsgerätes
0% Bei Vorstandsmitglieder und aktiven Fluglehrern gilt die
Arbeitsleistung als erbracht
Quartalsbeitrag aktiv:
0% Nutzung alle Flugzeuge der Akaflieg Freiburg
Quartalsbeiträge aktiv / Monat
Segelflugzeug / Stunde
Landegebühren
Katana DA 20 (Stunde nass)
Motorsegler SF 25 (Stunde nass)
Windenstart
ASK 21-Mi D-KZAS
(bitte beide Gebührenspalten beachten)
39,50 €
0,00 €
variabel
60,00 €
39,00 €
7,00 €
Janus D-KLAY Turbolaufzeit (1/100 Stunde)
Gebühr für nicht angetretenen Flugplatzdienst
(Windenfahrer, Flugleiter Fluglehrer)
Kostenpauschale für Vereinssegelflugzeuge bei
privater Urlaubsnutzung (Pauschale pro
angefangene Woche und Sitzplatz)
1,20 €
7%
50,00 €
0%
1,50 €
7% Gebühr der Flugplatzbetreiber
7% (Exklusivnutzung: min. 2h / Tag)
7% (Exklusivnutzung: min. 2h / Tag)
7% Winde
7%
Motorlaufzeit: 1 Stunde = 100 Einheiten Abrechnung nach
Betriebsstundenzähler
Nicht für Wettbewerbe. Nur in Verbindung mit Pauschale. Nur
100,00 €
7% möglich innerhalb des jeweiligen Vereins. In der Akaflieg gelten
die internen Regelungen (Aushang 4 Wochen vorher)
„Einzelfluggebühren“
(gilt nur für aktive Vereinsmitglieder, welche die Pauschalregelung nicht in Anspruch nehmen) !!!
Pro Start wird mind. 1 Stunde berechnet
Es fallen keine Arbeitsstunden an
Landegebühren
ASK 13 pro h
K8 pro h
LS 4b pro h
Janus CT D-KLAY
(bitte beide Gebührenspalten beachten)
variabel
15,00 €
12,00 €
21,00 €
42,00 €
1,20 €
7% Gebühr der Flugplatzbetreiber
7%
7%
7%
7% pro Stunde
Motorlaufzeit: 1 Stunde = 100 Einheiten Abrechnung nach
7%
ASK 21-Mi D-KZAS
(bitte beide Gebührenspalten beachten)
66,00€
1,50 €
7% pro Stunde
Motorlaufzeit: 1 Stunde = 100 Einheiten Abrechnung nach
7%
Katana DA 20 pro h (nass)
Motorsegler SF 25 pro h (nass)
140,00 €
78,00 €
Betriebsstundenzähler
Betriebsstundenzähler
7%
7%
Erstattungen
Treibstoff pro Liter
variabel
Sonstige Auslagen
variabel
Beim Tanken außerhalb der Vereinstankstelle werden Kosten
von Mogas erstattet –(Preisgrundlage ist Tagesmogaspreis
Freiburg) – Rechnungen auf den Namen des Vereins sind
Voraussetzung
Auslagen sind zuvor mit jeweiligen Fachreferenten
abzusprechen - Rechnungen auf den Namen des Vereins sind
Voraussetzung
D-EICC:
Siehe Regelungen Fördergruppe
Werkstatt, Kantine, Sonstiges:
Schnupperflug Motorsegler SF 25 /h
95,00 €
Schnupperflug Katana /h
140,00 €
Schnupperflug Segelflug (F-Schlepp)/ pro Flug
75,00€
Mietkosten für Halle und Gelände/ Monat
variabel
Werden bei Eintritt des Interessenten entsprechend der
Gebührenordnung verrechnet
Werden bei Eintritt des Interessenten entsprechend der
7%
Gebührenordnung verrechnet
7% 10 min F-Schlepp inklusive Landegebühr + 20 min Segelflug
Mietplätze werden i.d.R nur an aktive ordentliche Mitglieder
vergeben; Mietpreise werden je nach Mietplatz mit dem
Akafliegvorstand vereinbart
7%
Private Werkstattnutzung nur in Absprache mit dem Vorstand
Gebühren gültig ab 1.01.2015
Stand: 14/05/2015
Statusänderung (aktiv, passiv, Pauschalregelung, Einzelflugregelung) u.
Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zum 1.12. des Jahres in schriftlicher
Form möglich. Kündigung der BWLV Mitgliedschaft muss gesondert
mitgeteilt werden, da diese nicht automatisch durch den Verein veranlasst
wird!