Gebührenübersicht Akaflieg Freiburg Gebühren Bemerkungen / Hinweise MwSt. Allgemeine Clubbeiträge: Aufnahmegebühr für Erwachsene Aufnahmegebühr für Jugendliche/ Doppelmitglied Monatsbeitrag Aktiv 300,00 € 150,00 € 20,00 € 0% Einmalig: Wird bei Kündigung nicht rückvergütet 0% Jugendlich: bis zum vollendetem 25. Lebensjahr 0% Jährlicher Einzug Jährlicher Einzug – Grundlage aktuelle Gebühren des BWLV – Monatsbeitrag BWLV ca.12,00€ 0% Mitgliedschaft BWLV ist bei Ausbildung und Werkstattnutzung notwendig Jahresbeitrag Aka passiv 44,00 € 0% Jährlicher Einzug (Januar oder Eintrittsmonat) Monatsbeitrag Doppelmitgliedschaft 10,00 € 0% Monatsbeitrag Ehrenmitglied 0,00 € 0% Verwaltungsstrafgebühr 25,00 € Jährlicher Einzug - Mitgliedschaft im primären Flugverein ist 1xjährlich vom Mitglied nachzuweisen (Doppelmitglieder dürfen die vorangegangen 2 Jahren kein Mitglied der Akaflieg Freiburg gewesen sein) Beinhaltet eine pro falsche und nicht getätigte Dokumentation Für nicht erbrachte Arbeitsstunden (30 Stunden pro Jahr sind Pflichtstunden) 20,00 € 0% bei Nutzung von Vereinsgerät (Bsp. Bordbuch, Startkladde, Überträge im Bordbuch, etc Hierbei gilt eine Frist von 14 Tagen. Wird nicht erhoben bei Nichtnutzung des Vereinsgerätes 0% Bei Vorstandsmitglieder und aktiven Fluglehrern gilt die Arbeitsleistung als erbracht Quartalsbeitrag aktiv: 0% Nutzung alle Flugzeuge der Akaflieg Freiburg Quartalsbeiträge aktiv / Monat Segelflugzeug / Stunde Landegebühren Katana DA 20 (Stunde nass) Motorsegler SF 25 (Stunde nass) Windenstart ASK 21-Mi D-KZAS (bitte beide Gebührenspalten beachten) 39,50 € 0,00 € variabel 60,00 € 39,00 € 7,00 € Janus D-KLAY Turbolaufzeit (1/100 Stunde) Gebühr für nicht angetretenen Flugplatzdienst (Windenfahrer, Flugleiter Fluglehrer) Kostenpauschale für Vereinssegelflugzeuge bei privater Urlaubsnutzung (Pauschale pro angefangene Woche und Sitzplatz) 1,20 € 7% 50,00 € 0% 1,50 € 7% Gebühr der Flugplatzbetreiber 7% (Exklusivnutzung: min. 2h / Tag) 7% (Exklusivnutzung: min. 2h / Tag) 7% Winde 7% Motorlaufzeit: 1 Stunde = 100 Einheiten Abrechnung nach Betriebsstundenzähler Nicht für Wettbewerbe. Nur in Verbindung mit Pauschale. Nur 100,00 € 7% möglich innerhalb des jeweiligen Vereins. In der Akaflieg gelten die internen Regelungen (Aushang 4 Wochen vorher) „Einzelfluggebühren“ (gilt nur für aktive Vereinsmitglieder, welche die Pauschalregelung nicht in Anspruch nehmen) !!! Pro Start wird mind. 1 Stunde berechnet Es fallen keine Arbeitsstunden an Landegebühren ASK 13 pro h K8 pro h LS 4b pro h Janus CT D-KLAY (bitte beide Gebührenspalten beachten) variabel 15,00 € 12,00 € 21,00 € 42,00 € 1,20 € 7% Gebühr der Flugplatzbetreiber 7% 7% 7% 7% pro Stunde Motorlaufzeit: 1 Stunde = 100 Einheiten Abrechnung nach 7% ASK 21-Mi D-KZAS (bitte beide Gebührenspalten beachten) 66,00€ 1,50 € 7% pro Stunde Motorlaufzeit: 1 Stunde = 100 Einheiten Abrechnung nach 7% Katana DA 20 pro h (nass) Motorsegler SF 25 pro h (nass) 140,00 € 78,00 € Betriebsstundenzähler Betriebsstundenzähler 7% 7% Erstattungen Treibstoff pro Liter variabel Sonstige Auslagen variabel Beim Tanken außerhalb der Vereinstankstelle werden Kosten von Mogas erstattet –(Preisgrundlage ist Tagesmogaspreis Freiburg) – Rechnungen auf den Namen des Vereins sind Voraussetzung Auslagen sind zuvor mit jeweiligen Fachreferenten abzusprechen - Rechnungen auf den Namen des Vereins sind Voraussetzung D-EICC: Siehe Regelungen Fördergruppe Werkstatt, Kantine, Sonstiges: Schnupperflug Motorsegler SF 25 /h 95,00 € Schnupperflug Katana /h 140,00 € Schnupperflug Segelflug (F-Schlepp)/ pro Flug 75,00€ Mietkosten für Halle und Gelände/ Monat variabel Werden bei Eintritt des Interessenten entsprechend der Gebührenordnung verrechnet Werden bei Eintritt des Interessenten entsprechend der 7% Gebührenordnung verrechnet 7% 10 min F-Schlepp inklusive Landegebühr + 20 min Segelflug Mietplätze werden i.d.R nur an aktive ordentliche Mitglieder vergeben; Mietpreise werden je nach Mietplatz mit dem Akafliegvorstand vereinbart 7% Private Werkstattnutzung nur in Absprache mit dem Vorstand Gebühren gültig ab 1.01.2015 Stand: 14/05/2015 Statusänderung (aktiv, passiv, Pauschalregelung, Einzelflugregelung) u. Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zum 1.12. des Jahres in schriftlicher Form möglich. Kündigung der BWLV Mitgliedschaft muss gesondert mitgeteilt werden, da diese nicht automatisch durch den Verein veranlasst wird!
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