- Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Direkt
Aktuelles vom Deutschen Baugewerbe.
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Umsatzplus von 2 Prozent erwartet
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Aufzeichnungspflicht Mindestlohn
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Auf der BAU 2015
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1/2015
Liebe Leserinnen und Leser,
lebhaft startete das Jahr 2015. Den Auftakt machte unsere gemeinsame
Pressekonferenz mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zur
Baukonjunktur 2015. Wir erwarten, dass wir die 100-Milliarden-Euro Umsatz-Marke - erstmals seit dem Jahr 2000 - wieder überschreiten.
Auf der BAU 2015 im München konnten wir das politische Berlin, an der
Spitze die Bundesbauministerin und den Bundesverkehrsmininster, auf
unserem Stand mit dem Trainingscamp des Nationalteams des Deutschen
Baugewerbes begrüßen. Ich danke den Teammitgliedern für ihren regen
Einsatz. Ein besonderer Dank gebührt auch der Messe München, die uns bei
unserem zweiten BAU-Auftritt wieder hervorragend unterstützt hat.
RA Felix Pakleppa
Deutlich weniger Freude macht, was in den vergangenen Wochen aus
dem Bundesarbeitsministerium gekommen ist. Das erste Bürokratiemonster namens
Mindestlohn-Dokumentationspflichten-Verordnung kam noch zwischen Weihnachten
und Neujahr. Es geht überhaupt nicht darum, das Mindestlohngesetz oder die tariflichen
Branchenmindestlöhne zu umgehen oder die Mindestlohnkontrolle ins Leere laufen zu
lassen. Aber es ist geradezu absurd eine Verdienstgrenze von 2.958 Euro anzusetzen.
Selbst wenn man von einer regelmäßigen 60 Stunden-Woche ausgeht – das wäre bereits
nur ausnahmsweise möglich, kommt man nur auf einen Monatslohn von etwas über
2.200 Euro. Dieses Gehalt hätte als Obergrenze ausgereicht. In Wahrheit ist die Regelung
ein Überstundenzuschlagsdurchsetzungsgesetz. Das hätte man aber korrekterweise auch
so sagen müssen, dass hier ein weiteres Thema der Koalition von hinten auf die Abarbeitungsliste kam. Hier werden wir dran bleiben; Gespräche mit der Bundesarbeitsministerin
sind für Ende März terminiert.
Mit der Arbeitsstättenverordnung lieferte Arbeitsministerin Nahles dann das nächste Beispiel eines praxisfernen Gesetzgebers. Die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung
offenbart ein tiefes Misstrauen der politisch Verantwortlichen gegenüber der Wirtschaft
insgesamt sowie der Vielzahl mittelständischer und kleiner Unternehmen. Hier konnten
wir mit vielen Gesprächen und in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden von Industrie und Handwerk die Verabschiedung im Kabinett bisher verhindern. Aber die Gespräche
laufen weiter.
Die Reformkommission Bau von Großprojekten hat erneut getagt. Ein erstes konkretes
Ergebnis ist die Gründung der "planen-bauen 4.0 – Gesellschaft zur Digitalisierung des
Planens, Bauens und Betreibens mbH". Die gemeinsame Initiative der Verbände, die von
Staat und Wirtschaft unterstützt wird, wird darauf hinarbeiten, dass allen am Bau Beteiligten die Effizienzpotenziale des digitalen Bauens zugänglich gemacht werden.
Grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen haben wir zu den Plänen des Bundesverkehrsministeriums zur Infrastrukturfinanzierung. Wir brauchen keine weiteren ÖPP-Projekte im Straßenverkehr (sog. A-Modelle). Wir verfügen in Deutschland über hervorragende mittelständische Bauunternehmen, Ingenieure und Architekten, die mit ihren hoch
qualifizierten Mitarbeitern in der Lage sind, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen
durchzuführen.Trotz der allseitigen Erkenntnis, dass jährlich rund 14 Mrd. Euro allein
für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes notwendig wären, stehen auch in 2015 nur
10,7 Mrd. zur Verfügung. Dieses wenige Geld muss wirtschaftlich eingesetzt werden und
darf nicht mit eingeschränktem Wettbewerb in teuren ÖPP-Projekten vergeudet werden.
Zu guter Letzt möchte ich Sie noch zu unserem BauForum Mittelstand einladen. Herausgehoben aus dem Unternehmensalltag finden Sie in einer Mischung aus Politik, fachlichen Vorträgen und Austausch mit Kollegen neue Impulse für die Unternehmenspraxis.
Ihr
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Deutsche Bauwirtschaft erwartet 2015 ein nominales Umsatzplus von 2,0 %
Gemeinsame Pressekonferenz von HDB und ZDB
Trotz der Unsicherheiten in
der Gesamtwirtschaft ist die
deutsche Bauwirtschaft für das
Baujahr 2015 zuversichtlich
gestimmt. Die Präsidenten des
Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer, und des Zentralverbandes des
Deutschen Baugewerbes, Dr.Ing. Hans-Hartwig Loewenstein,
erwarten für das laufende Jahr
ein nominales Wachstum der
baugewerblichen Umsätze im
deutschen Bauhauptgewerbe
von 2 Prozent auf 101 Milliarden
Euro. „Damit wird die 100-Milliarden-Marke erstmalig seit
2000 wieder überschritten. Der
Wachstumstrend bleibt intakt,
wenngleich das Tempo nachgibt“, hieß es auf der gemeinsamen Jahrsauftaktpressekonferenz in Berlin.
Wohnungsbau bleibt Treiber
der Entwicklung
„Im Wohnungsbau gehen wir
für das neue Jahr nicht von
großen Änderungen aus. Eine
anhaltend hohe Zuwanderung
nach Deutschland, ein stabiler
Arbeitsmarkt verbunden mit
steigenden Realeinkommen
der privaten Haushalte, ein
historisch niedriges Hypothekenniveau und Minimalrenditen
auf alternative, sichere Kapitalanlagen schaffen weiter ein
äußerst günstiges Umfeld für
Wohnungsbauinvestitionen“,
erklärte Loewenstein. Trotz des
deutlichen Aufwärtstrends werde bei den Fertigstellungen das
bedarfsdeckende Niveau von
250.000 Wohneinheiten gerade
einmal erreicht. Die Defizite aus
den Vorjahren seien damit noch
nicht aufgeholt. Der Umsatz des
Bauhauptgewerbes in dieser
Sparte werde im laufenden Jahr
um 3,0 Prozent auf 36,8 Milliarden Euro steigen.
„Für die Entwicklung im Wirtschaftsbau wird es entscheidend
darauf ankommen, wie sich die
Gesamtwirtschaft entwickelt.
Kommt es – vor allem durch anhaltend niedrige Ölpreise – tatsächlich zu einem kleinen Konjunkturschub für Deutschland
und legen die Wachstumsraten
des Bruttoinlandsprodukts im
Jahresverlauf 2015 zu, könnte
die Entwicklung im Wirtschaftsbau dynamischer verlaufen,
als es sich derzeit abzeichnet.
Investoren reagieren – im Guten
wie im Schlechten – zunehmend
kurzfristiger auf Marktsignale“,
erläuterte Bauer. Aus heutiger
Sicht erscheine 2015 im Wirtschaftsbau allerdings nur ein
nominales Umsatzplus von 1,5
Prozent auf 36,3 Milliarden realistisch.
Für den Öffentlichen Bau befürchten die Verbände, dass die
Konsolidierung der öffentlichen
Haushalte erneut zu Lasten von
Investitionen geht. „Betrachtet
man nun die Einnahmeseite,
könnte man 2015 auf einen
deutlichen Investitionsschub
hoffen. Nach der Schätzung vom
November sollen im laufenden
Jahr die Steuereinnahmen von
Bund, Ländern und Gemeinden
abermals einen neuen Rekordwert erreichen und das Vorjah-
resergebnis um immerhin 18,7
Milliarden Euro bzw. 3,1 Prozent
übertreffen. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt leider, dass
wir uns darauf nicht verlassen
dürfen“, warnten Bauer und
Loewenstein. Seit dem Vorkrisenjahr 2008 seien die Steuereinnahmen bis 2014 um 16,7
Prozent angestiegen, während
das Umsatzplus im Öffentlichen
Bau lediglich bei 7,4 Prozent
gelegen habe. Schon jetzt sei
absehbar, dass die Ausgaben
des Bundes für Baumaßnahmen
um 140 Millionen Euro bzw. 2,0
Prozent unter dem Vorjahresergebnis liegen. Auch bei den
Bundesländern sei im laufenden
Jahr nur mit stagnierenden Bauausgaben zu rechnen. Lediglich
die Gemeinden, auf die aktuell
etwa 55 Prozent der öffentlichen
Bauausgaben entfielen, würden
im laufenden Jahr laut Deutschem Städtetag ihre Bauausgaben um 2,0 Prozent erhöhen.
„Aus heutiger Sicht müssen wir
daher für den Öffentlichen Bau
im Bauhauptgewerbe von einem
mageren Umsatzplus von lediglich 1,0 Prozent ausgehen, der
Umsatz liegt damit bei 28 Milliarden Euro, ergänzten Bauer und
Loewenstein.
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Bürokratiemonster aus dem Arbeitsministerium
Arbeitstättenverordnung und Aufzeichnungspflichten Mindestlohngesetz
Laut Mindestlohngesetz sind
Arbeitgeber bestimmter
Branchen, darunter auch die
Bauwirtschaft, verpflichtet für
ihre Angestellten, schriftliche
Aufzeichnungen über deren genauen Arbeitszeiten zu führen
und über zwei Jahre vorzuhalten, um nachweisen zu können,
dass die Angestellten den gesetzlichen Mindestlohn auch
tatsächlich erhalten haben. Um
die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohnes überprüfen zu
und für die der Arbeitgeber die
über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit nach § 16
Abs. 2 ArbZG aufzeichnet. Nur
wenn beide Voraussetzungen
vorliegen, sind die Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 17 Abs.
1 MiLoG entbehrlich. Nach Auffassung des ZDB wäre eine monatliche Verdienstgrenze auch
unter Einbeziehung von Überstunden von 2.200 Euro mehr
als ausreichend. Im Vorfeld des
Im Gespräch mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier (M.) zeigten HDB-Präsident Prof.
Bauer (l.) und ZDB-Präsident Dr. Loewenstein (r.) die Schwierigkeiten mit den Verordnungen zur Aufzeichnungspflicht für den Mindestlohn und zu den Arbeitsstätten auf.
können, sieht § 17 Abs. 1 MiLoG
umfangreiche Aufzeichnungspflichten der Arbeitgeber vor.
Diese entsprechen den Aufzeichnungspflichten, die bereits für
die tariflichen Mindestlöhne der
gewerblichen Arbeitnehmer auf
der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bestehen. Sie gelten nunmehr auch
für die kaufmännischen und
technischen Angestellten des
Baugewerbes (Voll- oder Teilzeit,
geringfügig Beschäftigte) sowie
für diejenigen gewerblichen Arbeitnehmer, die vom tariflichen
Mindestlohn ausgenommen
sind. Die Aufzeichnungspflichten sind für Angestellte durch
Rechtsverordnung dahingehend
eingeschränkt worden, dass
diese für solche Angestellten
entfallen, deren verstetigtes regelmäßiges monatliches Bruttogehalt 2.958 Euro überschreitet
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Verordnungsvorhabens fanden viele Gespräche mit der Politik
statt. Leider konnte die
Verdienstgrenze nicht
weiter gesenkt werden. Im ursprüngliche
Entwurf standen sogar 4.500 Euro. Daher
wird die angekündigte
Initiative des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU-/
CSU-Bundestagsfraktion, die Mindestlohn-Dokumentationspflichten-Verordnung
rückwirkend zum 1.
Januar 2015 zu ändern, als zielführender
Beitrag zum Bürokra
tieabbau in allen Betrieben des Bau- und
Ausbaugewerbes ausdrücklich begrüßt.
Mit der Arbeitsstättenverordnung lieferte Arbeitsministerin
Nahles dann das nächste Bürokratiemonster. "Die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung offenbart ein tiefes
Misstrauen der politisch Verantwortlichen gegenüber der
Wirtschaft insgesamt sowie der
Vielzahl mittelständischer und
kleiner Unternehmen.“ erklärte
der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes, Felix Pakleppa,
zur geplanten Verordnung. Die
in der Arbeitsstättenverordnung verwendete Definition
der „Arbeitsplätze“ ist so weit
gefasst, dass praktisch jeder
Quadratzentimeter Baustelle ein
Arbeitsplatz ist. Daher ist die Arbeitsstättenverordnung für die
Bauunternehmen nicht umsetzbar. In vielen Punkten geht das
Arbeitsministerium weit über
die Vorgaben der EU-Richtlinie
hinaus. Wie man unter diesen
Voraussetzungen Arbeitsplätze
schaffen und erhalten soll, weiß
wohl nur Frau Nahles.“ So Pakleppa. Die Verordnung wurde
noch nicht beschlossen, die politischen Gespräche dauern an.
Dr. Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zuständig für Wirtschaft.
Hubertus Heil, stellvertretender Vorsitzender der SPDBundestagsfraktion (M.) für den Bereich Wirtschaft.
Das Deutsche Baugewerbe auf der BAU 2015
Trainingslager für das Nationalteam
Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks im Gespräch mit den Maurern
des Nationalteams. V.l. Marko Bauschke, Florian Voigt, Sebastian Wichern,
Kai Holtschmidt, Barbara Hendricks, Felix Pakleppa.
ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein (l.) und der Weltmeister der Stuckateure Andreas Schenk (M.) begrüßen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (r.) auf dem ZDB-Messestand.
Eröffnung der BAU 2015, ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa im Einsatz.
Staatssekretär Gunther Adler bei seinem Grußwort am Baugewerbe-Treff.
Das Nationalteam des Deutschen Baugewerbes mit Staatssekretär Rainer
Bomba auf dem Messestand des ZDB.
Staatssekretär Florian Pronold (M.) drückt Zimmerer-Europameister Simon Rehm (r.) die Daumen für die WorldSkills 2015 in Brasilien.
Die BAU 2015, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, fand dieses Jahr vom 19. bis 24. Januar
in München statt. Das Nationalteam des Deutschen Baugewerbes will bei der Weltmeisterschaft der Berufe, der
„WorldSkills 2015“ im August in Sao Paulo, an die Erfolge
der deutschen Fußball-Nationalmannschaft anknüpfen.
Berufsdisziplin kämpfen. Um sich darauf vorzubereiten,
trainierte das Nationalteam öffentlich auf der BAU. Daneben bot das Deutsche Baugewerbe unter anderem mit
dem Handwerker-Architekten-Stammtisch, den Handwerker-Rundgängen und dem Workshop "Profis am Bau"
interessante Programmpunkte. Auch viele prominente
Besucher fanden den Weg zum ZDB-Stand.
Ein Maurer, ein Fliesenleger, ein Stuckateur und ein Zimmerer werden sich in Brasilien mit Berufskollegen aus
aller Welt messen und um den Weltmeistertitel in ihrer
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Aus dem Trainingscamp
Konzentrierte Vorbereitung auf Brasilien
Das Trainingscamp des Nationalteams des
Deutschen Baugewerbes auf der BAU wurde
unterstützt von der BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, CWS-boco, Messgeräte-Spezialist Stabila, Schwenk Putztechnik,
den VHV Versicherungen und der Zertifizierung Bau GmbH. Weitere Unterstützer waren
die Leistungspartner von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im
ZDB, zehn Partnerunternehmen des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im ZDB und
der Bundesverband Kalksandstein.
Fliesenleger Volker Rosenberg (21) aus Berumbur, Niedersachsen, (M.) hatte bei der Euro-Skills 2014 im Oktober
2014 im französischen Lille die Silbermedaille geholt.
Im Zweikampf mit dem Drittplatzierten der Deutschen
Meisterschaft 2014, Tim Welberg (19, r.) aus Ahaus in
Nordrhein-Westfalen, entscheidet sich, wer nach Brasilien
fahren wird. Trainiert werden die Fliesenleger von Fliesenlegermeister Günther Kropf (l.) aus dem bayerischen
Burghaslach.
Für die WordSkills 2015 fest nominiert ist
Zimmerereuropameister Simon Rehm, hier im
Interview mit dem Messe-TV. Der 21jährige
Zimmerergeselle stammt aus Weinsfeld bei
Hilpoltstein in Bayern. Die Berufsweltmeisterschaft „WorldSkills 2015“ findet vom 10.
bis 16. August in Sao Paulo statt. Über 1.000
Teilnehmer aus rund 50 Ländern weltweit
werden erwartet, die in 45 verschiedenen
Wettbewerbskategorien gegeneinander antreten.
Noch ist das Rennen offen, wer im Maurerberuf in Brasilien antritt. Auf der BAU sammelten der Deutsche Meister
2014 Markus Voigt (r.) aus Langwedel in Niedersachsen
und Marco Bauschke (M.), Silbermedaillengewinner bei
den Deutschen Meisterschaften 2014 aus Dreisdorf
(Schleswig-Holstein) schon einmal Erfahrung im Messetrubel. Trainiert werden die beiden von Sebastian
Wichern (l.), WorldSkillsteilnehmer 2013 und Gewinner
einer Medaillon of Excellence. Die Trainingsaufgabe, der
gemauerte Fahrmischer, stammt aus der Feder von Erwin
Lottermoser.
Der 20jährige Stuckateur Lukas Prell aus
Aldenhoven in Nordrhein-Westfalen wird
Deutschlands Stuckateure bei der Berufsweltmeisterschaft „WorldSkills 2015“ im August
in Sao Paulo vertreten. Als Ersatzkandidat
für Brasilien konnte sich der 21jährige Tizian
Tüchert (r.) aus Kleines Wiesental-Sallneck in
Baden-Württemberg qualifizieren.
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Aktionen und Aktivitäten auf der BAU 2015
Handwerker-Treff, Talenttag, Diskussionen
Auf dem Kongress des Bundesministeriums für Umwelt und Bauen
unter dem Motto "Sparst du noch oder baust du schon?" sparte ZDBPräsident Dr.-Ing. Hans-Hartieg Loewenstein nicht mit klaren Worten.
Direkt am Messeeingang Ost erwartete die Besucher der
BAU 2015 der ZDB-Stand mit dem Traininingslager des Nationalteams.
Wir danken unseren
Sponsoren:
Bei den Expertengesprächen zu den Handwerker-Architekten-Gesprächen organisiert vom Konradin-Verlag wurde lebhaft diskutiert.
Auf dem Talenttag informierten Kai Holtschmidt (l.) von der Bauinnung
München und Dr. Cornelia Vater vom ZDB (r.) über die verschiedenen
Karrierewege auf dem Bau.
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Reformkommission Großprojekte
ZDB fordert Verzicht auf weitere A-Modelle im Straßenbau
Anlässlich der am Rande
der BAU 2015 in München
stattfindenden Sitzung der
Reformkommission „Bau von
Großprojekten“ forderte der
Präsident des Zentralverbandes
Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing.
Hans-Hartwig Loewenstein, den
Bundesverkehrsminister auf, auf
die weitere Ausschreibung von
großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten.
Loewenstein wörtlich: „Wir
verfügen in Deutschland über
hervorragende mittelständische
Bauunternehmen, Ingenieure
und Architekten, die mit ihren
hoch qualifizierten Mitarbeitern
in der Lage sind, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen
durchzuführen. Mit der VOB
steht darüber hinaus das bewährte Instrumentarium und
der rechtliche Rahmen zur Realisierung der Straßenbaumaßnahmen auf allen staatlichen
Ebenen zur Verfügung.
Trotz der allseitigen Erkenntnis,
dass jährlich rund 14 Mrd. Euro
allein für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (Bundesfernstraßen, Schiene und Wasserwege)
notwendig wären, stehen auch
in 2015 nur 10,7 Mrd. zur Verfügung. Dieses wenige Geld
muss wirtschaftlich eingesetzt
werden und darf nicht mit eingeschränktem Wettbewerb in
teuren ÖPP-Projekten vergeudet werden. A-Modelle können
aufgrund ihrer schieren Größe
nur von wenigen ausländischen
Konzernen und nicht von der
heimischen Bauwirtschaft umgesetzt werden.
Weiterhin fordern wir, Vertragsmodelle und wirtschaftliche
Vergleichsrechnungen der verfügbaren Organisationsformen
offenzulegen und zur Diskussion zu stellen. Nur so können
Großprojekte erfolgreich vorbereitet und durchgeführt werden.
Ohne diese Klärung lehnen
wir A-Modelle im Straßenbau
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Die Reformkommission Großprojekte tagte auf der BAU in München. ZDB-Präsident
Dr. Loewenstein (r.) forderte zum Verzicht auf weitere A-Modelle im Straßenbau auf!
im Interesse der öffentlichen
Bauherren und Eigner sowie
der Bürger ab. Das Grundübel
der Rückstände liegt nicht nur
in unzureichenden Mitteln im
Bundeshaushalt, sondern auch
an der verloren gegangenen
Kompetenz der öffentlichen
Bauverwaltungen. Diese gilt es
im Interesse wirtschaftlichen
Vorgehens wieder aufzubauen.
Die öffentliche Hand muss in der
Lage sein, auch komplexe Bauprojekte erfolgreich zu steuern
und zu überwachen, wenn sie
ihren gesetzlichen Aufträgen
nachkommen will.“
Schwerpunkte der Sitzung waren weiter das Vergaberecht, das
Bauvertragsrecht und die partnerschaftliche Zusammenarbeit
am Bau. Dazu führte Bundesverkehrsminister Dobrindt aus:
"Wir brauchen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit
zwischen Bauherren, Planern
und ausführenden Unternehmen. Dazu wollen wir auch die
Vergabepraxis ändern. Bauprojekte sollen künftig an den qualitativ Besten vergeben werden und nicht an den vermeintlich
Billigsten. Der Preis allein darf
kein Ausschlusskriterium sein."
Ein Ziel der Reformkommission
ist, dass die Qualität der An-
gebote und der Umgang mit
Risiken bei der Vergabe besser
berücksichtigt werden. Zugleich
sollen ein stetiger Informationsaustausch, klare Entscheidungswege, eine partnerschaftliche Projektcharta und gute
Streitschlichtungsmechanismen
die Bauprozesse beschleunigen. Experten prüfen darüber
hinaus, wie sogenannte "Bonus-Malus-Regelungen" eingesetzt werden können. So sollen
finanzielle Anreize geschaffen
werden, um mit einer Baustelle
früher fertig zu werden oder
die geplanten Kosten zu unterschreiten.
Plattform Digitales
Bauen gegründet
Die Verbände der Planungs- und
Bauwirtschaft haben an diesem
Tag auch die "Plattform Digitales
Bauen" gegründet. Kernstück ist
die Einrichtung einer professionellen "planen-bauen 4.0 – Gesellschaft zur Digitalisierung des
Planens, Bauens und Betreibens
mbH". Sie soll die Standardisierung von Prozess- und Bauteilbeschreibungen vorantreiben,
Leitfäden für digitale Planungsmethoden (Building Information
Modeling, BIM) entwickeln und
Musterverträge bereitstellen.
An dieser ist die Bundesvereinigung Bauwirtschaft beteiligt.
Gesetzliche Renten und betriebliche
Altersversorgung im Kontext der Bauwirtschaft
betrieblichen Altersversorgung (bAV) gewesen sei.
Zusätzliche Bedeutung erhielte die bAV heute als
mögliches Mittel gegen den Fachkräftemangel, da
sie die Attraktivität eines Arbeitgebers erhöht.
Ende Januar fand in Berlin zum sechsten Mal das von SOKA-BAU
organisierte Symposium der Tarifvertragsparteien statt. In diesem
Jahr drehte es sich um das Thema „Gesetzliche Renten und betriebliche Altersversorgung im Kontext der Bauwirtschaft“. ZDB-Vizepräsident Frank Dupré (2.v.r.) war mit auf dem Podium.
Mehr als 100 Experten aus Politik, Wirtschaft und
der Rechtswissenschaft diskutierten auf dem Symposium der Tarifvertragsparteien neueste Entwicklungen in der Altersvorsorge.
Wolfgang Koberski, Vorstandsmitglied von SOKA-BAU, wies in seiner Eröffnungsrede darauf hin,
dass die Bauwirtschaft mit
der Einführung
der arbeitgeberfinanzierten
Rentenbeihilfe
vor fast 60 Jahren
bereits eine Versorgungslücke
der Beschäftigten geschlossen
habe und damit
Vorreiter bei der
Entwicklung der
Bundesministerin Andrea Nahles.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea
Nahles stellte in ihrer Begrüßung heraus, dass sich
die Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft als
solidarisches System zur Absicherung individueller
Risiken bewährt haben. In der übrigen Wirtschaft
müsste die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge allerdings noch gestärkt werden – insbesondere bei kleineren Betrieben. Hans-Ludwig Flecken,
Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit
und Soziales, stellte daran anknüpfend die aktuellen
Reformvorhaben in der Rentenpolitik vor. Auf der
Grundlage des geplanten neuen Paragrafen 17b des
Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) könnten die Tarifpartner tarifvertraglich gemeinsame Einrichtungen
gründen, ohne Einstandspflicht des Arbeitgebers
(„Pay and Forget“), wenn der Pensionsfonds bzw. die
Pensionskasse Mitglied im Pensionssicherungsfonds
wird. Darüber hinaus wird im Fall der Schaffung
einer gemeinsamen Einrichtung mit der reinen Beitragszusage eine neue Form der Versorgungszusage
ermöglicht. Um die Verbreitung der bAV in kleinen
Unternehmen zu steigern, besteht zusätzlich die
Option der Allgemeinverbindlicherklärung.
In der abschließenden Podiumsdiskussion sprach
sich Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, zur Erhöhung des
Verbreitungsgrades der betrieblichen Altersversorgung für eine deutliche Anhebung des Dotierungsrahmens für steuer- und sozialversicherungsfreie
Beitragszahlungen, und zwar auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, aus, und machte deutlich, dass
das österreichische Modell eines Überbrückungsgeldes Fehlanreize schaffe; auch für ältere Arbeitnehmer müsse sich Arbeiten mehr lohnen als Nichtarbeit.
ZDB-Vorstand bei Signal Iduna Versicherungen
Mit der Signal Iduna Gruppe
verbindet das Baugewerbe eine
seit Jahrzehnten gewachsene
Partnerschaft. Der ZDB-Vorstand
nutzte bei einem Besuch in der
Dortmunder Hauptverwaltung
anlässlich seiner Klausurtagung
die Gelegenheit, diese Zusammenarbeit in einem intensiven
Meinungsaustausch zu vertiefen
und weitere Kooperationsmöglichkeiten auszuloten.
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Bauwirtschaft schreibt Erfolgsgeschichte fort
Über 90 Prozent aller mineralischen Bauabfälle umweltverträglich verwertet
die aktuellen Verwertungserfolge. „Das ist vorbildlicher Ressourcen- und Umweltschutz.“
„Dabei können wir aus unserer
langjährigen Erfahrung feststellen, dass güteüberwachte
RC-Baustoffe und Böden nirgendwo zu einer schädlichen
Veränderung der Boden- oder
Grundwasserqualität geführt
haben“, ergänzt Wolfgang
Türlings, Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe.
Die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau hat am 12. Februar 2015 den aktuellen MonitoringBericht 2012 an das Bundesbauministerium übergeben.
„Die Bauvorhaben zur Umsetzung der Energiewende, die
Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, der Ressourcenschutz
und die Kreislaufwirtschaft sind
zentrale Aufgaben der Bundesregierung, die ohne eine leistungsfähige Baustoff-, Bau- und
Entsorgungswirtschaft nicht zu
bewältigen sind. Die Initiative
hat ihre Erfolgsgeschichte fortgeschrieben und die ab 2020
geltenden ehrgeizigen europäischen Verwertungsziele bereits
heute weit übertroffen. Damit
leistet sie einen bedeutenden
Beitrag zur Ressourcenschonung“, sagte Gunther Adler,
Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit, heute bei der Entgegennahme des
Monitoring-Berichts „Mineralische Bauabfälle“ in Berlin.
Seit 1996 veröffentlicht die
Initiative Kreislaufwirtschaft
Bau im Zweijahresturnus Monitoring-Berichte mit den Daten
zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle.
Der aktuelle Bericht basiert auf
den amtlichen Daten des Jahres
2012.
„Mineralische Bauabfälle werden heute nahezu vollständig
wiederverwertet und im Stoffkreislauf gehalten. Dadurch
werden Deponien entlastet und
Primärrohstoffe geschont. 12
Prozent des Bedarfs an Gesteinskörnungen werden inzwischen
durch Recycling-Baustoffe
gedeckt“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine
und Erden, Michael Basten.
„Von den 192 Mio. Tonnen mineralischen Bauabfällen, die in
2012 anfielen, wurden 175 Mio.
Tonnen bzw. 91 Prozent einer
umweltverträglichen Verwertung zugeführt. Mit einer Verwertungsquote von 95,5 Prozent
bei den körnigen Fraktionen, für
die die EU-Abfallrahmenrichtlinie zukünftig eine mindestens
70-prozentige Verwertung fordert, erfüllt die Initiative bereits
heute deutlich ambitioniertere
Ziele.“
„Insbesondere im Straßenbau,
wo das Aufbruchmaterial als
wertvolle Ressource zu fast 99%
unmittelbar wieder verwendet
wird, haben die Unternehmen
mit Erfolg in innovative Gewinnungs- und Recyclingtechnologien investiert“ begründet
Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie,
Besorgt zeigt sich die Bauwirtschaft daher beim Thema
Mantelverordnung, mit der
die Verwertung mineralischer
Abfälle bundeseinheitlich
neu geregelt werden soll.
„Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und der Erhalt
wertvollen Deponieraums sind
das Ziel der Rückführung von
mineralischen Bauabfällen in
den Stoffkreislauf. Natürlich ist
dabei ein ausreichender Schutz
des Bodens und des Grundwassers zu gewährleisten. Die
erforderliche Balance ist mit den
bisher geplanten Vorgaben der
Mantelverordnung aber noch
nicht gelungen“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes.
Staatssekretär Adler erklärte:
„Die geplanten rechtlichen Regelungen müssen sich an dem
derzeitigen effizienten und gut
austarierten Regelungssystem
messen lassen. Mit der Initiative
haben Baustoff-, Bau- und Entsorgungswirtschaft beachtliche
Erfolge vorzuweisen. Unsere
zukünftigen Regelungen müssen daran anknüpfen und sollen
zudem dazu beitragen, die Akzeptanz von Sekundärrohstoffen
zu steigern.
Die Monitoring-Berichte „Mineralische Bauabfälle“ stehen kostenlos im Internet unter www.
kreislaufwirtschaft-bau.de zur
Verfügung.
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BIM - eine Methode für alle?
Chancen und Potenziale von BIM für die Bauwirtschaft und das Handwerk
12
Ist BIM tatsächlich die Zukunft
des Bauens?
Johannes Trienekens: BIM wird
kommen, es ist nur die Frage,
wann es sich in Deutschland flächendeckend durchsetzt. BIM ermöglicht schnelles, besseres und
nachhaltiges Bauen. Das zeigt
der Blick auf den internationalen
Markt deutlich. Hier wird BIM
schon seit vielen Jahren sehr
erfolgreich eingesetzt. International sind zahlreiche Bestrebungen im Gange, die Weichen so zu
stellen, dass BIM Standard wird.
Davor wird sich die deutsche
Bauwirtschaft nicht verschließen können. Zumal hierzulande
eine breite Basis aus BIM-Pionieren, Verbänden, Unternehmen
und Politik daran arbeiten, die
Methode auch in Deutschland
zu etablieren, namentlich sind
das die Reformkommission des
Ministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur und die
Gesellschaft Digitales Bauen
GmbH, deren Gründungsmitglied auch der ZDB ist. Unternehmen setzen schon heute
außerordentlich erfolgreich BIM
ein und immer mehr deutsche
Baubetriebe fangen an, sich mit
BIM zu beschäftigen. Letztlich
werden es die Auftraggeber sein,
die zunehmend BIM einfordern.
Deswegen ist BIM auch ein
Thema für alle Akteure der Bauwirtschaft.
Ist Building Information Modeling (BIM) nur ein Hype oder eine echte Chance? Johannes
Trienekens, Leiter Schulungen und Seminare des Organisations- und Bauinformatikhauses BRZ, erklärt, warum bauausführende Unternehmen und auch Meisterbetriebe
sich bereits heute mit der Methode BIM vertraut machen sollten.
Was sind die größten Erfolgsfaktoren der Methode BIM?
JT: Mit BIM wird zuerst virtuell
und dann in der Realität gebaut.
Alle Details des späteren Bauwerks werden im intelligenten
3D-Modell sichtbar und lassen
sich über alle Gewerke hin prüfen. Intelligent bedeutet, dass
das Modell bereits mit realistischen Informationen zu Qualitäten, Zeiten und Kosten angereichert ist. Dadurch entsteht
Transparenz und Sicherheit,
vor allem wenn alle Projektbeteiligten die Daten sehen. Es
bleibt kein Spielraum mehr für
Interpretation und Streit. Zudem
Wie kann in einem Meisterbetrieb oder in einem mittelständischen Unternehmen die
Einführung von BIM gelingen?
JT: Zunächst braucht es ein
Umdenken sowie einen schrittweisen Know-how-Aufbau.
Es empfiehlt sich, mit einem
Pilotprojekt zu starten. Bei der
Auswahl des Technologie-Anbieters empfiehlt es sich, besonders
darauf zu achten, wie hoch Grad
und Qualität der Organisationsberatung sind. Denn mit der
Software alleine kommt man
nicht weit. Man braucht einen
starken Partner an der Hand,
der praxisgerecht berät, die ers-
erhält man in einer sehr frühen
Phase schon Kostensicherheit.
Das sind sicherlich die größten
Vorteile.
Wie stark lassen sich die
Kosten durch die reine Visualisierung eines Bauwerkes
reduzieren?
JT: Bedenkt man, wie all die Planungsänderungen, die teilweise
erst spät im Bauprozess vorkommen, die Kosten beeinflussen,
dann gibt es durchaus viele Projekte, in denen sich die Kosten
um 10 bis teilweise sogar 20
Prozent reduzieren.
ten Schritte begleitet und bei
Fragen schnell und kompetent
weiterhilft. Das Gute bei der Einführung dieser Methode ist, dass
man erst einmal nur Teile des
Bauprozesses mit BIM bestreiten
kann und trotzdem schon Erfolge erzielt.
Als erste Information, wie man
BIM im eigenen Betrieb umsetzen kann, bieten wir Mittelstandsseminare und Impulstage
extra für BIM im Hochbau und
für BIM im Tiefbau an. Hier wird
mit praxiserfahrenen Referenten
diskutiert, wie man ganz konkret
mit BIM anfangen kann, ohne
den eigenen Betrieb zu überfordern.
Vielen Dank für das Gespräch.
Wie die Einführung von
BIM gelingt, erklären die
BRZ-Mittelstandsseminare &
Impulstage.
Termine & Anmeldung:
www.brz.eu/bim-seminare
www.brz.eu/bim-impulstage
Fragen?
Schreiben Sie an [email protected]
Erbschaft- und Schenkungssteuer
Bundesverfassungsgericht: Der Gesetzgeber muss eine Neuregelung treffen.
Das Bundesverfassungsgericht
hat am 17.12.2014 §§ 13 a
und 13 b und § 19 Abs. 1 des
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für
verfassungswidrig erklärt. Die
Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar. Der Gesetzgeber
muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen.
Der Bundesfinanzhof (BFH)
hatte dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 ErbStG (Tarifvorschrift) mit §§ 13 a und 13 b
ErbStG wegen Verstoßes gegen
den allgemeinen Gleichheitssatz
verfassungswidrig ist.
Hintergrund
Die §§ 13 a und 13 b ErbStG
sehen für den Übergang von
Betriebsvermögen, von qualifizierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von land- und
forstwirtschaftlichem Vermögen
eine Steuerbefreiung in Höhe
von 85% (Regelverschonung)
bzw. 100% (Optionsverschonung) vor, wenn bestimmte
Voraussetzungen hinsichtlich
der Zusammensetzung dieses
Vermögens (sog. Verwaltungsvermögen), seines Erhalts in
der Hand des Erwerbers (sog.
Behaltensfrist) und der mit dem
Vermögen verbundenen Arbeitsplätze (sog. Lohnsummenregelung) erfüllt werden.
Das Bundesverfassungsgericht führt aus: Zwar liegt es
im Entscheidungsspielraum
des Gesetzgebers, kleine und
mittlere Unternehmen, die in
personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung
der Arbeitsplätze steuerlich zu
begünstigen. Die Privilegierung
betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit
sie über den Bereich kleiner und
mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen.
Ebenfalls unverhältnismäßig
sind die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer
Mindestlohnsumme und die
Verschonung betrieblichen
Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu
50 %.
§§ 13 a und 13 b ErbStG sind
auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen
führen.
Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die
vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind.
Der ZDB wird sich dafür einsetzen, dass die Änderungen aus
der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit so geringen Belastungen wie möglich kommen.
(ros)
Normen im Trockenbau / Ausbau
Verbändeübergreifende Brancheninitiative gegründet
„Eine anerkannte, weit verbreitete Bauweise wie der moderne
Innenausbau mit Trockenleichtbausystemen benötigt in
Deutschland auch zeitgemäße
DIN-Standards.“ Dies erklärten
heute Dipl.-Ing Felizitas Skala,
Vorsitzende der Bundesfachabteilung Trockenbau und Ausbau
im Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie, und Dipl.-Ing. Ralf
Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes
Ausbau und Fassade, anlässlich
der Gründung der verbändeübergreifenden Brancheninitiative „Normen im Trockenbau/
Ausbau“ in München.
Ziel der Normungsinitiative sei
es, der Unsicherheit von Planern
und Bauausführenden bezüglich
der Verwendbarkeit allgemeiner
bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse
(abP) im Bereich brandschutzrelevanter Bauarten etwas entgegenzusetzen und gleichzeitig
den Markt für Standardsysteme
zu stärken.
Die Federführung liegt bei der
Bundesfachabteilung Ausbau
und Trockenbau des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie. Unterstützt wird
die Normungsinitiative vom
Bundesverband Ausbau und
Fassade im ZDB und dem Bundesverband in den Gewerken
Ausbau und Trockenbau. Förderer sind namhafte Unternehmen
des Fachhandels und der Hersteller. Fachliche Projektarbeit
leistet die FH Rosenheim.
„Eine mehrjährige Hängepartie
ohne Alternativen zu allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen kann sich niemand
leisten. Das wäre der Tod der
brandschutzrelevanten Leichtbauarten“, betonte Dipl.-Ing.
Helmut Bramann, Geschäftsführer Technik, Technik- und Spartenpolitik beim Hauptverband
der Deutschen Bauindustrie, bei
der Vorstellung der Initiative im
Rahmen der BAU 2015 in München.
Alle Marktteilnehmer seien gefordert mitzuwirken, eine breite
Basis für wirtschaftlich und
technisch tragfähige „systemoffene“ Realisierungsmöglichkeiten zu schaffen.
13
Globale Herausforderungen
Lösungen aus Deutschland
Der diesjährige Außenwirtschaftstag wurde mit einer Rede von Staatssekretär Stephan Steinlein eröffnet. Er stellte eingangs die derzeitige Situation zum
außen- und sicherheitspolitischen Umfeld dar und
betonte, dass es den meisten Unternehmen klar sei,
wie stark Deutschland von der Globalisierung profitiere. Keine Volkswirtschaft sei derart mit der Welt
vernetzt wie Deutschland. Dies sei jedoch sowohl
eine Stärke als auch eine Schwäche, da damit jede
geopolitische Veränderung die deutsche Wirtschaft
berühre.
Holger Ziegeler, Auswärtiges Amt, Prof. Dr. Lamia Messari-Becker,
Universität Siegen, Frank Kehlenbach, Geschäftsführer Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Gernot Reker, Präsident der
Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Dr. Thomas Welter, Bundesgeschäftsführer Bund Deutscher Architekten, Katrin Kandaouroff,
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ,Staatssekretär
Stephan Steinlein, Constantin von Mirbach, Bundesgeschäftsführer Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA, Dr. Thomas Krause,
Vorsitzender des Lenkungskreises Internationales Bauen im HDB,
Christian Berger, Auswärtiges Amt, Dr. Volker Cornelius, Präsident
Verband Beratender Ingenieure.
Zum vierten Mal in Folge fand am 28. Januar 2015
der Außenwirtschaftstag in den Räumen des Auswärtigen Amtes in Berlin statt. An der Veranstaltung, die dieses Jahr unter dem Motto „Globale
Herausforderungen – Lösungen aus Deutschland“
stand, nahmen ca. 300 Teilnehmer aus ganz
Deutschland teil. Neben Vorträgen, Workshops und
einer Diskussionsrunde mit hochrangigen Vertretern aus Politik und Wirtschaft hatten die Teilnehmer hinreichend Gelegenheit, sich auszutauschen
und neue Kontakte zu knüpfen.
Staatssekretär Steinlein machte in seiner Rede zudem auf die großen Chancen aufmerksam, die der
afrikanische Kontinent für die deutsche Wirtschaft
biete. In immer mehr Ländern des Kontinents bilden
Wirtschaftswachstum und stabile politische Bedingungen die Grundlage für Handel und ausländische
Investitionen. Das Problem für deutsche Betriebe sei
es in der Vergangenheit jedoch gewesen, dass die
bisherige deutsche Hermes-Deckungspolitik noch
Hürden aufgewiesen habe. Dies sei auf dem Außenwirtschaftstag 2013 ausführlich diskutiert worden.
In der Folge habe sich das Auswärtige Amt in enger
Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, Deckungsmöglichkeiten für
Länder der Subsahara-Region zu erweitern. Dadurch
konnten neue Regelungen eingeführt werden, wodurch grundsätzlich Lieferungen und Leistungen
an öffentliche Besteller durch staatliche Exportkreditgarantien künftig abgesichert werden können.
Damit seien Hermesdeckungen für den öffentlichen
Sektor in Ländern wie beispielsweise Ghana oder
Äthiopien seit kurzem möglich. (ka)
Neuer Partner Codex
Der Vorsitzende des Fachverbandes Fliesen und Naturstein Fliesenlegermeister Karl-Hans Körner (r.) besuchte auf der BAU den Stand
des neuen FFN-Partners Codex.
14
Codex ist seit Dezember 2014 neuer Partner des
Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB (FFN).
Die Marke Codex steht mit hochwertigen Produktsystemen für das professionelle Verlegen von
Fliesen und Naturstein und wendet sich gezielt an
ausgebildete, qualifizierte Top-Fliesenleger. Daneben unterstützt die Marke das traditionelle Fliesenlegerhandwerk mit Know-how, umfassenden Service-Leistungen und einem eigenen Schulungs- und
Weiterbildungsangebot im Rahmen des Qualifizierungsprogramms „Zert-Fliese“. „Uns ist es ein Anliegen, auch in Zukunft mit ausgebildeten Fliesenlegern erstklassige Arbeit abzuliefern. Deshalb haben
der Fachverband und die Marke Codex zusammengefunden“, so Mario Meuler, Leiter Geschäftseinheit
Codex, zur neuen Partnerschaft mit dem FFN.
Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer
Ab 2. März 2015 gilt der 100 km-Radius
Das EU-Parlament hatte im Januar 2014 die Änderungen der
europäischen Tachographenverordnung verabschiedet. Darin
wurde der Radius der Handwerkerausnahme von 50 auf 100 km
verdoppelt. Die Verbesserung
der Handwerkerausnahme, die
in Artikel 45 der neuen EU-Verordnung 165/2014 enthalten
ist, tritt ab 2. März 2015 in Kraft.
Ein Umsetzungsakt durch den
deutschen Gesetzgeber ist nicht
notwendig.
Ausübung seines Berufes benötigt, ab dem 2. März 2015 bis zu
einer Entfernung von 100 Kilometer vom Unternehmenssitz
(statt bisher 50 Kilometer) zulässig, ohne dass die Pflicht zur
Nutzung und zum Einbau eines
Tachographen entsteht. Bedingung für die Ausnahme ist weiterhin, dass das Fahrzeug über
keine zulässige Gesamtmasse
von mehr als 7,5 Tonnen verfügt
und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.
Neue Ausnahmeregelung
Somit ist der Transport von
Material, Ausrüstungen und
Maschinen, die der Fahrer zur
Hintergrund
Der ZDB hatte sich auf EU-Ebene
bei der Handwerkerausnahme
nicht nur für die Ausweitung des
Umkreises eingesetzt, sondern
auch die Ausdehnung auf Fahrzeuge über 7,5 t und eine Ausnahme des Baustellenverkehrs
von der Tachographenpflicht
gefordert. Das EU-Parlament
hatte diese Verbesserungen
auch beschlossen. Im anschließenden Trilog-Verfahren setzten sich aber Ministerrat und
EU-Kommission durch, die dies
ablehnten. Es ist zu begrüßen,
dass die Erweiterungen des
Umkreises auf 100 km durchgesetzt werden konnte, die vielen
Unternehmen der Bauwirtschaft
erhebliche Erleichterungen verschaffen wird. (ros)
Deutsche Bauwirtschaft fordert Stop
EU-Richtlinie über GmbHs mit nur einem Gesellschafter
„Der Richtlinienentwurf über
Gesellschaften mit beschränkter
Haftung mit einem einzigen
Gesellschafter vom 9. April 2014
muss zurückgezogen und grundlegend überarbeitet werden.
Denn in der jetzigen Fassung eröffnet sich ein weiteres Einfallstor für Scheinselbstständige.“
So die Forderung der Hauptgeschäftsführer der beiden
deutschen Bauspitzenverbände,
nämlich des Zentralverbandes
des Deutschen Baugewerbes,
RA Felix Pakleppa, und des
Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, RA Michael Knipper.
Ziel der Richtlinie ist es, die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit kleiner und mittlerer
Unternehmen zu verbessern. Zu
diesem Zweck soll eine Gesellschaft in Form der „Societas Unius Personae“ (SUP) eingeführt
werden, welche unter erleichterten Voraussetzungen auch Tochtergesellschaften im Ausland
gründen kann.
Die Förderung grenzüberschreitender Tätigkeiten wird von
den beiden Verbänden zwar
grundsätzlich begrüßt, jedoch
muss gewährleistet sein, dass
hierdurch nationale Vorschriften
nicht unterlaufen sowie keine
neuen Manipulations- und Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen werden. Und genau dieses
ist bei dem vorgelegten Richtlinienentwurf der Fall.
Denn nach Vorstellung der
Kommission soll das gesamte
Eintragungsverfahren für die
neu gegründete SUP auf elektronischem Wege abgewickelt werden, ohne dass der Gründungsgesellschafter vor einer Behörde
im Eintragungsmitgliedstaat erscheinen muss (Art. 14 SUP-RL).
Hierfür sollen die Mitgliedstaaten nur abschließend aufgelistete Dokumente verlangen dürfen.
Außerdem dürfen keine über die
Artikel 13 und 14 des Richtlinienvorschlages hinausgehenden
Nachweise zu diesen Informationen gefordert werden. Die Eintragungsbescheinigung ist dann
spätestens drei Arbeitstage nach
Eingang aller erforderlichen
Unterlagen bei der zuständigen
Behörde auszustellen.
Damit ist eine sorgfältige Überprüfung des Gründers nicht
möglich und der weiteren
Ausbreitung von Scheinselbstständigkeit wird Tür und Tor
geöffnet. Zudem besteht die Gefahr, dass – weil die Identität des
Gründers nicht zweifelsfrei festgestellt werden – in Deutschland verhängte Bußgelder nicht
vollstreckt werden könnten.
Und ohne Sanktionierung haben
Kontrollen keinerlei abschreckende Wirkung.
„Daher fordern wir die Kommission auf, diese Richtlinie
zurückzuziehen und komplett
zu überarbeiten. Ansonsten
werden wir alles daran setzen,
dass die Bundesregierung nicht
zustimmt.“ So die beiden Hauptgeschäftsführer abschließend.
15
Keine zusätzlichen Impulse zu erwarten
Eckpunktepapier zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung
bedarfes wird für das Beheizen,
die Warmwasserversorgung und
die Beleuchtung von Gebäuden
benötigt.
Rainer König, Vorsitzender des Bundesverband Ausbau und Fassasde im ZDB.
„Das unlängst bekannt gewordene Eckpunktepapier zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung
wird keine Sanierungsimpulse
setzen können. Dazu sind die
vorgeschlagenen Maßnahmen
zu halbherzig. Entweder man
macht es richtig, oder man
macht es gar nicht.“ So das Fazit
von Rainer König, Vorsitzender
des Bundesverbandes Ausbau
und Fassade im Zentralverband Deutsches Baugewerbe
und ZDB-Vorstandsmitglied
anlässlich der Jahresauftaktveranstaltung seines Verbandes in
Stuttgart.
Gerade der Gebäudesektor spielt
eine entscheidende Rolle bei
der Erreichung der nationalen
Klimaschutzziele, denn rund 40
Prozent des gesamten Energie-
Aber die jährliche Sanierungsquote liegt bei knapp einem
Prozent und damit deutlich
unter der Zielvorgabe von zwei
Prozent, so dass nur richtige
Anreize, die sich hier bietenden
Energieeinsparpotenziale, z. B.
durch eine Fassadendämmung,
aktivieren.
Die steuerliche Förderung der
energetischen Gebäudesanierung war in der vergangenen
Legislaturperiode im Vermittlungsausschuss von Bundestag
und Bundesrat gescheitert. Mit
dem nationalen Energieplan von
Vizekanzler Gabriel tauchte sie
erneut in der politischen Diskussion auf.
„Bei 10.000 Euro Investition,
z.B. in die Fassadendämmung,
soll der Investor 1.000 Euro als
Steuerabzug ersetzt bekommen, dieses allerdings nicht
auf einmal, sondern über zehn
Jahre gestreckt, also 100 Euro
Steuerersparnis pro Jahr. Das
ist ein Witz – und kein ernst zu
nehmender Vorschlag. Denn
wenn der private Hausbesitzer
die Zuschussvariante der KfW
wählt, bekommt er dieselben
1.000 Euro, allerdings auf einmal
und direkt ausgezahlt. Wer soll
sich vor diesem Hintergrund
für eine steuerliche Förderung
entscheiden?“ so König weiter.
„Ich kann mich des Eindrucks
nicht erwehren, dass hier etwas
gemacht wird, dessen Scheitern
vorprogrammiert ist.“
Das in den letzten Jahren rückläufige Auftragsvolumen bei
Fassadendämmungen wird vor
diesem Hintergrund keine zusätzlichen Impulse erfahren, um
die Modernisierungsquote zu
beschleunigen. Der mit der steuerlichen Förderung verknüpfte
Abbau des Handwerkerbonus
zur Gegenfinanzierung, der auch
schwarzarbeitsdämpfend wirkt,
wurde von König scharf kritisiert
und führt nach vbw-Berechnungen sogar zu zusätzlichen
Steuereinnahmen des Staates.
König forderte eine Erhöhung
der jährlichen Abschreibung
auf mindestens 25 Prozent, um
einen tatsächlichen Anreiz zur
energetischen Sanierung von
Gebäuden zu schaffen sowie die
Entkopplung vom Handwerkerbonus, um energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
signifikant zu steigern.
Baustein: Energieeffizient modernisieren
ZDB BAUSTEIN
Ausgabe 13 / Januar / 2015
Energieeffizient modernisieren!
ZDB-Positionen zur energieeffizienten Modernisierung
Wie sinnvoll energetische Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand sind, wird z. T. in Frage gestellt.
Dass sich der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser durch Verbesserung der Energieeffizienz einsparen
lässt, ist unumstritten. Strittig ist jedoch, wann sich die Aufwendungen durch verminderte Energiekosten amortisieren. Zur Verunsicherung tragen vereinzelte Berichte über mögliche Brandgefahr, Schimmelbildung in Räumen oder Algenbildung auf Fassaden bei.
Energieverbrauch wird durch energetische
Modernisierung gesenkt
Bei der Diskussion um die Wirtschaftlichkeit von energiesparenden Maßnahmen wird nicht ausreichend
zwischen Energieverbrauch und Modernisierungskosten differenziert. Häufig besteht die Auffassung,
dass sich die Modernisierungskosten allein durch die
erzielte Energieeinsparung refinanzieren müssten.
Dabei wird vergessen, dass es neben energiesparenden
Maßnahmen andere Impulse für die Modernisierung
gibt, wie z. B. ein neues Bad oder Wertsicherungs-, Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten, die den
Wohnkomfort und den Wohnwert steigern sollen.
Die Kosten für die Verbesserung der Energieeffizienz,
z. B. des baulichen Wärmeschutzes, rechnen sich vor
allem bei älteren Gebäuden mit geringer Energieeffizienz, bei denen ohnehin Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind. Für die energetische
Verbesserung entstehen dann lediglich Zusatzkosten
für die Wärmedämmung, denn das Gerüst für Putzund Anstricharbeiten ist ohnehin erforderlich. Die
Einsparung von Energie (Öl, Gas, Brennstoffmenge,
etc.) für Heizung und Warmwasser nach einer energetischen Modernisierung ist durch Nutzererfahrungen sowie Studien und Modellvorhaben bewiesen.
Aufgrund der stark schwankenden Energiepreise ist
selbst bei deutlich verringertem Energieverbrauch die
Einsparung der Heizkosten nicht im gleichen Maße
vorzufinden. Das Nutzerverhalten hat hier einen wesentlichen Einfluss.
Beratung und Ausführung
Für eine sachgerechte energetische Modernisierung ist
eine fachgerechte Beratung, z.B. durch einen Gebäudeenergieberater des Handwerks, unerlässlich. Dabei
ist das Gesamtgebäude (Gebäudehülle und Anlagentechnik) zu betrachten, um die möglichen Maßnahmen
bewerten zu können. Das Ergebnis ist ein Modernisierungskonzept (Sanierungsfahrplan) für das individuelle Gebäude, auf dessen Grundlage der Eigentümer
seine Investitionsentscheidung treffen kann. Unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel
und der weiteren Nutzung sowie der Wertsteigerung
und Vermietbarkeit des Gebäudes ergibt sich, welche
Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind - z. B.
Investitionen in die langlebigere bauliche Maßnahme
(Wärmedämmung) oder in die kurzlebigere Anlagentechnik oder eine Mischung von beidem. Grundsätzlich
geht es darum, den Energiebedarf durch eine optimale
Wärmedämmung zu reduzieren und den restlichen
Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung
durch eine zeitgemäße Anlagentechnik zu decken.
Auch ein Ersatzneubau an gleicher Stelle kann eine Alternative zur Verwirklichung der Ansprüche an heutige
Wohnkonzepte sein, wie z. B. im Hinblick auf Grundriss, Schallschutz und Barrierefreiheit.
Weniger Schimmelpilzbildung durch Wärme-
dämmung
Zu finden auf www.zdb.de
16
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Kronenstraße 55 - 58 | 10117 Berlin
Tel. 030 20314-0 | Fax 030 20314-419
E-Mail: [email protected] | www.zdb.de
Schimmelpilzbildung entsteht nicht durch Wärmedämmung. Ursache für Schimmelpilzbildung sind kalte
Innenoberflächen in Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere die außenseitige Wärmedämmung wirkt der Schimmelpilzbildung entgegen, weil
V.i.S.d.P. Dr. Ilona K. Klein
Wie sinnvoll energetische Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand sind, wird z. T. in Frage gestellt. Dass sich der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser durch Verbesserung der Energieeffizienz einsparen lässt, ist unumstritten. Zum Energieverbrauch
wird im ZDB Baustein darauf hingewiesen, dass es verschiedene
Impulse für eine Modernisierung gibt, wie z. B. die Wertsteigerung,
Instandhaltung und Verschönerung. Ferner hat das Nutzerverhalten
einen wesentlichen Einfluss. Die Refinanzierung kann sich dagegen
allein auf energiesparende Maßnahmen beziehen. Ferner wird die
fachgerechte Energieberatung, z. B. durch einen Gebäudeenergieberater des Handwerks, angesprochen. Weitere angesprochene Themen
sind Schimmelpilz- oder Algenbildung sowie der Brandschutz, die
Innendämmung, die Herstellenergie (graue Energie) sowie Recycling
und Entsorgung. Der ZDB Baustein ist auf der Internetseite des ZDB
verfügbar (Bereich Presse / Rubrik Publikationen / Bausteine).
EINLADUNG
Programm
Gesamtmoderation
Henning Krumrey,
Wirtschaftswoche,
Leiter Hauptstadtbüro
Mittwoch, 18. März 2015
17.00 Uhr
Einlass und Registrierung
17.30 Uhr
Eröffnungsveranstaltung
Begrüßung
Dr. Veit J. Walthelm,
Vorsitzender des
HDB-Mittelstandsausschusses
Reden
Enak Ferlemann, MdB,
Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
für Verkehr und digitale Infrastruktur
BauForum Mittelstand
Digitalisierung am Bau voranbringen
Fachkräfte gewinnen und sichern
Kerstin Andreae, MdB,
stellv. Vorsitzende der Bundestagsfraktion
Bündnis 90 / Die Grünen
Dr. Ingrid Hengster,
Mitglied des Vorstands, KfW Bankengruppe
18. / 19. März 2015
Großer Konferenzsaal
KfW
Niederlassung Berlin
Veranstaltungsort
Charlottenstraße
33a
Großer Konferenzsaal
10117
Berlin-Mitte
KfW Niederlassung Berlin
Charlottenstraße 33a
10117 Berlin-Mitte
Online-Anmeldung
bis 11. März 2015 unter
https://bauforum-mittelstand.eventbrite.de
19.00 Uhr
Empfang
21.30 Uhr
Gelegenheit zum Get-together
Ort: Augustiner am Gendarmenmarkt
Charlottenstraße 55
10117 Berlin
Donnerstag, 19. März 2015
8.30 Uhr
Einlass und Registrierung
9.00 Uhr
Begrüßung und Einleitung
Dr. Hans-Hartwig Loewenstein,
Präsident des ZDB
Reden
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks, MdB,
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Kontakt
Werner Genter, KfW Bankengruppe
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin
Kaffeepause
Tel.: 030 21286 – 131
Fax: 030 21286 – 240
11.00 Uhr
BIM – Ein Überblick
Prof. Dr.-Ing. Manfred Breit,
Fachhochschule Nordwestschweiz
E-Mail: [email protected]
www.bauindustrie.de
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
Kronenstraße 55 – 58
10117 Berlin
Forum Building Information Modeling (BIM)
BIM in der Praxis
Steffen Schönfeld, Wolff & Müller
Partnering Services GmbH & Co. KG
12.00 Uhr
Forum Fachkräfte
Fachkräftegewinnung und
Fachkräftesicherung
Prof. Dr. Armin Trost,
HFU Business School, Furtwangen
Tel.: 030 20314 –410
Fax: 030 20314 – 420
E-Mail: [email protected]
www.zdb.de
Möglichkeiten betrieblicher Personalpolitik
Alexander Weiss, Leonhard Weiss
Bauunternehmung
Johanna Gruber,
Gruber Innenausbau-Holzbau GmbH
Max Klameth, 22Connect AG
13.00 Uhr
Schlusswort des Moderators
Ende der Veranstaltung, Mittagsimbiss
17
Baukultur Aufruf
Stadt & Land
Veranstaltungen
17. - 18. April in Wedel bei Hamburg
Deutsche Brunnenbauertage
Die diesjährigen 66. Deutschen Brunnenbauertage finden am 17. und
18. April 2015 in Wedel bei Hamburg statt. Die von der Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik im ZDB veranstaltete Fachtagung richtet sich an die Leitungsebene der Fachunternehmen aus dem Brunnenbauerhandwerk und der Bohrtechnik.
Die Teilnehmer der Vortragsveranstaltung erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis gemäß DVGW W 120. Das
Programm und die Anmeldemodalitäten sind abrufbar unter
www.brunnenbauertage.de.
7. und 8. Mai 2015 in Rotterdam
Europäischer Baustoff-Recycling-Kongress
Mit über einer Milliarde Tonnen stellen die mineralischen Bau- und
Abbruchabfälle den größten Abfallstrom in Europa dar. Während in
einigen EU-Mitgliedstaaten die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle im Sinne des Urban Mining durch Baustoff-Recycling im
Kreislauf gehalten werden, weisen andere EU-Mitgliedstaaten nur
marginale Recycling-Quoten auf. „Dies stellt eine Verschwendung
von Ressourcen dar“, so Manfred Wierichs, Präsident der EQAR. Das
Baustoff-Recycling sei auch im Sinne der Abfallvermeidung sowie
des Schutzes unserer europäischen Landschaftsräume unverzichtbar.
Auf dem Recycling-Kongress der EQAR sollen deshalb die derzeitigen
Tendenzen im europäischen Baustoff-Recycling mit Vertretern aus
dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission, der Wissenschaft
und der Recycling-Branche diskutiert und nach Lösungswegen für
eine Kreislaufwirtschaft Bau in Europa gesucht werden. Ferner werden die Aktivitäten der Branche in den einzelnen Mitgliedsstaaten
und innovative Lösungen für die Kreislaufwirtschaft Bau vorgestellt. Die öffentliche Veranstaltung findet am 8. Mai 2015 auf dem
Werksgelände der Firma REKO B.V. in Rotterdam statt. Im Zuge des
Recycling-Kongresses kann Europas größte Hochtemperatur-Verbrennungsanlage für PAK-haltige Bauabfälle besichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.eqar.info.
ZDB Service
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Werbemittel im verbandseigenen Extranet direkt über
den ZDB-Webshop zu bestellen.
Der bisherige Shop der Firma
Gänsler wurde geschlossen,
statt dessen ist nun unser hauseigener ZDB-Webshop online.In
unserem Shop führen wir neben
den traditionellen Druckerzeugnissen wie Broschüren und
Plakaten zu den Bauberufen
auch spezielle Werbemittel wie
Beanies, Schlüsselbänder, Feuerzeuge, Zollstöcke, Kugelschreiber
und die Tasche ‚Profis am Bau‘.
ZDB-Verbandsservice / Öffentlichkeitsarbeit / Webshop
18
Das Bild Deutschlands ist
geprägt durch Klein- und
Mittelstädte sowie ländliche
Räume. Zwei Drittel der Fläche
Deutschlands wird offiziell als
ländliche Räume kategorisiert.
Welche Funktionen übernehmen Klein und Mittelstädte im
Zusammenspiel von Stadt und
Land? Welche Rolle können
baukulturelle, also planerische
und gestalterische Belange für
übertragbare Lösungsansätze
bieten? Was kann die Baukultur
zur Aufwertung der Lebensqualität vor Ort beitragen? Die
Bundesstiftung Baukultur sucht
Projekte für die Baukulturwerkstätten 2015 (gebaute Projekte
und Initiativen) aus Deutschland
sowie dem europäischen Ausland, die Modellcharakter haben.
Sie tragen mit Ihren Projekten
als Best-Practice-Beispiele aktiv
zu einem Mehr an Baukultur in
Deutschland bei! http://www.
bundesstiftung-baukultur.de/
Projektaufruf.html
Folgende Werkstätten mit den
Themen sind geplant:
„Vitale Gemeinden“,
Kassel am 24./25.April 2015
„Infrastruktur und Landschaft“,
Regensburg am 09./10. Juli 2015
„Planungskultur und Prozessqualität“, Frankfurt am Main am
10./11.Sept 2015
Die Baukulturwerkstätten bieten mit Impulsvorträgen und
Best-Practice-Beispielen eine
Plattform, auf der übertragbare
Lösungsansätze vermittelt und
diskutiert werden.
Messe
20. - 25. April 2015
INTERMAT Paris
Fachmesse für Baumaschinen
und Bautechnik in Frankreich.
www.intermatconstruction.com
Aktuelle Daten für das Bauhauptgewerbe
Stand Februar 2015
Die Daten je Bundesland können unsere Mitgliedsunternehmen der ZDB-Infoline
entnehmen (Wirtschaft/Bauwirtschaft und Konjunktur/Baumarkt).
Geleistete Arbeitsstunden
nach Bauart, in Millionen
Wohnungsbau
Wirtschaftsbau
Öffentlicher Bau insgesamt
Hochbau
Straßenbau
Sonstiger Tiefbau
Insgesamt
davon Betriebe mit 20 und
mehr Beschäftigten
Beschäftigte
(in Tausend)
Dezember
2014
Jan. - Dez.
Veränderung 2014/2013 in %
Dezember
Jan. - Dez.
26,0
19,4
15,8
3,3
6,8
5,8
61,3
393,9
289,9
246,4
50,0
108,3
88,1
930,1
3,4
2,0
2,7
-3,0
4,1
4,5
2,8
5,0
3,1
4,3
-0,2
6,1
4,8
4,2
33,4
498,0
1,8
4,6
Dezember
2014
Jan. - Dez.
Veränderung 2014/2013 in %
Dezember
Jan. - Dez.
Insgesamt
750,1
762,1
-0,2
0,1
davon Betriebe mit 20 und
mehr Beschäftigten
411,3
409,8
-0,2
1,1
Baugewerblicher Umsatz
nach Bauart, in Millionen Euro
Wohnungsbau
Wirtschaftsbau
Öffentlicher Bau insgesamt
Hochbau
Straßenbau
Sonstiger Tiefbau
Insgesamt
davon Betriebe mit 20 und
mehr Beschäftigten
Auftragseingang
nach Bauart, in Millionen Euro
Veränderung 2014/2013 in %
2014
Dezember
Jan. - Dez.
Dez.
Jan. - Dez.
3.366,7
3.450,2
2.585,9
579,2
1.080,1
926,6
9.402,8
35.823,2
35.733,4
27.872,5
5.764,6
12.528,3
9.579,6
99.429,0
-0,1
-2,5
-1,7
-1,2
1,2
-5,3
-1,5
6,3
3,6
2,1
-3,0
3,9
3,0
4,1
6.280,1
65.084,8
-1,6
4,4
2014
Dezember
Veränderung 2014/2013 in %
Jan. - Dez.
Dezember
Jan. - Dez.
14,9
-3,6
-16,1
-4,8
-13,1
-24,6
-4,0
4,3
-0,2
-3,5
-3,5
-2,2
-5,2
-0,5
Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten
Wohnungsbau
Wirtschaftsbau
Öffentlicher Bau insgesamt
Hochbau
Straßenbau
Sonstiger Tiefbau
Insgesamt / nominal
1.008,2
1.829,5
1.187,2
263,4
497,1
426,7
4.024,9
11.517,9
24.343,9
20.367,7
3.620,2
9.778,9
6.968,7
56.229,6
19
Termine 2015
16. März
Gesprächskreis Bauunternehmerinnen im ZDB
Berlin
17. März
Fachversammlung Holzbau
Deutschland
Berlin
18. März
Frühjahrstagung Hoch- und
Massivbau im ZDB
Berlin
18. März
Ausschuss Wirtschafts- und
Rechtspolitik
Berlin
18. - 19. März
BauForum Mittelstand
Berlin
18. - 19. März
Kongress Deutscher Holz- und
Bautenschutzverband
Wiesbaden
15. - 18. April
Frühjahrstagung Feuerfest- und Nürnberg
Schornsteinbau
16. April
Ausschuss Umwelt, Technik und
Unternehmensentwicklung
Berlin
17. - 18. April
Deutsche Brunnenbauertage
Wedel
17. - 18. April
Bildungskongress der Stuckateure
Krefeld
19. - 21. April
Sitzung Baumaschinen- und
Geräteausschuss
Paris
21. - 22. April
Frühjahrstagung Bundesverband Ausbau und Fassade
Ulm
5. - 6. Mai
Arbeitskreis Recht
Berlin
7. - 8. Mai
Europäischer Baustoff-Recycling-Kongress
Rotterdam
8. - 9. Mai
Gemeinschaftstagung
Estrich-Parkett-Belag
Dresden
8. - 10. Mai
Baumaschinentag
Feuchtwangen
11. - 16. August
WorldSkills 2015
Sao Paulo /
Brasilien
10. - 11. Nov.
Deutscher Bauwirtschaftstag
Deutscher Obermeistertag
Berlin
Personen und Verbände
Bauwirtschaft Baden-Würtemberg, Holzbau Baden,
Fachverband Ausbau und Fassade Baden
Ende Januar 2015 ist Rechtsanwalt Michael Hafner aus dem aktiven
Dienst bei Bauwirtschaft Baden-Württemberg ausgeschieden. Die
Bauwirtschaft Baden-Württemberg hat künftig mit Rechtsanwalt
Dieter Diener nur noch einen Hauptgeschäftsführer. Auch bei Holzbau Baden und dem Fachverband Ausbau und Fassade Baden ist Herr
Hafner ausgeschieden. Beide Verbände werden ab sofort von Rechtsanwältin Cornelia Rupp-Hafner als Hauptgeschäftsführerin geleitet.
20
Geburtstage
Sein 70. Lebensjahr vollendete
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Paul,
Träger des Ehrenrings des Deutschen Baugewerbes, am 30.
Januar.
Am 5. Februar feierte Rechtsanwalt Lutz Pollmann, Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände in
Nordrhein-Westfalen, seinen
60. Geburtstag.
Seinen 65. Geburtstag hat
Stuckateurmeister Dipl.-Math.
Jürgen G. Hilger, Träger des Ehrenrings des Deutschen Baugewerbes, am 10. März.
Impressum:
V.i.S.d.P.: Dr. Ilona K. Klein
Redaktion: Carin Hollube
Unter Mitarbeit von:
Kathrin Kandaouroff, Barbara Rosset.
Titelfoto: ZDB/Küttner
Fotos: Auswärtiges Amt, Bundesregierung/Eckel, BRZ, SIGNAL IDUNA, SOKA-BAU/Detlef Gottwald, ZDB/Kütter,
ZDB, ZDB/Zensen.
Zentralverband des
Deutschen Baugewerbes
Kronenstraße 55 - 58
10117 Berlin
Telefon 030 20314-408
Telefax 030 20314-420
E-Mail [email protected]
ISSN 1865-0775