Direkt Aktuelles vom Deutschen Baugewerbe. u Umsatzplus von 2 Prozent erwartet u Aufzeichnungspflicht Mindestlohn u Auf der BAU 2015 Seite 3 Seite 4 Seite 5 - 7 1/2015 Liebe Leserinnen und Leser, lebhaft startete das Jahr 2015. Den Auftakt machte unsere gemeinsame Pressekonferenz mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zur Baukonjunktur 2015. Wir erwarten, dass wir die 100-Milliarden-Euro Umsatz-Marke - erstmals seit dem Jahr 2000 - wieder überschreiten. Auf der BAU 2015 im München konnten wir das politische Berlin, an der Spitze die Bundesbauministerin und den Bundesverkehrsmininster, auf unserem Stand mit dem Trainingscamp des Nationalteams des Deutschen Baugewerbes begrüßen. Ich danke den Teammitgliedern für ihren regen Einsatz. Ein besonderer Dank gebührt auch der Messe München, die uns bei unserem zweiten BAU-Auftritt wieder hervorragend unterstützt hat. RA Felix Pakleppa Deutlich weniger Freude macht, was in den vergangenen Wochen aus dem Bundesarbeitsministerium gekommen ist. Das erste Bürokratiemonster namens Mindestlohn-Dokumentationspflichten-Verordnung kam noch zwischen Weihnachten und Neujahr. Es geht überhaupt nicht darum, das Mindestlohngesetz oder die tariflichen Branchenmindestlöhne zu umgehen oder die Mindestlohnkontrolle ins Leere laufen zu lassen. Aber es ist geradezu absurd eine Verdienstgrenze von 2.958 Euro anzusetzen. Selbst wenn man von einer regelmäßigen 60 Stunden-Woche ausgeht – das wäre bereits nur ausnahmsweise möglich, kommt man nur auf einen Monatslohn von etwas über 2.200 Euro. Dieses Gehalt hätte als Obergrenze ausgereicht. In Wahrheit ist die Regelung ein Überstundenzuschlagsdurchsetzungsgesetz. Das hätte man aber korrekterweise auch so sagen müssen, dass hier ein weiteres Thema der Koalition von hinten auf die Abarbeitungsliste kam. Hier werden wir dran bleiben; Gespräche mit der Bundesarbeitsministerin sind für Ende März terminiert. Mit der Arbeitsstättenverordnung lieferte Arbeitsministerin Nahles dann das nächste Beispiel eines praxisfernen Gesetzgebers. Die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung offenbart ein tiefes Misstrauen der politisch Verantwortlichen gegenüber der Wirtschaft insgesamt sowie der Vielzahl mittelständischer und kleiner Unternehmen. Hier konnten wir mit vielen Gesprächen und in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden von Industrie und Handwerk die Verabschiedung im Kabinett bisher verhindern. Aber die Gespräche laufen weiter. Die Reformkommission Bau von Großprojekten hat erneut getagt. Ein erstes konkretes Ergebnis ist die Gründung der "planen-bauen 4.0 – Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbH". Die gemeinsame Initiative der Verbände, die von Staat und Wirtschaft unterstützt wird, wird darauf hinarbeiten, dass allen am Bau Beteiligten die Effizienzpotenziale des digitalen Bauens zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich unterschiedliche Vorstellungen haben wir zu den Plänen des Bundesverkehrsministeriums zur Infrastrukturfinanzierung. Wir brauchen keine weiteren ÖPP-Projekte im Straßenverkehr (sog. A-Modelle). Wir verfügen in Deutschland über hervorragende mittelständische Bauunternehmen, Ingenieure und Architekten, die mit ihren hoch qualifizierten Mitarbeitern in der Lage sind, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen.Trotz der allseitigen Erkenntnis, dass jährlich rund 14 Mrd. Euro allein für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes notwendig wären, stehen auch in 2015 nur 10,7 Mrd. zur Verfügung. Dieses wenige Geld muss wirtschaftlich eingesetzt werden und darf nicht mit eingeschränktem Wettbewerb in teuren ÖPP-Projekten vergeudet werden. Zu guter Letzt möchte ich Sie noch zu unserem BauForum Mittelstand einladen. Herausgehoben aus dem Unternehmensalltag finden Sie in einer Mischung aus Politik, fachlichen Vorträgen und Austausch mit Kollegen neue Impulse für die Unternehmenspraxis. Ihr 2 Deutsche Bauwirtschaft erwartet 2015 ein nominales Umsatzplus von 2,0 % Gemeinsame Pressekonferenz von HDB und ZDB Trotz der Unsicherheiten in der Gesamtwirtschaft ist die deutsche Bauwirtschaft für das Baujahr 2015 zuversichtlich gestimmt. Die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Thomas Bauer, und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, erwarten für das laufende Jahr ein nominales Wachstum der baugewerblichen Umsätze im deutschen Bauhauptgewerbe von 2 Prozent auf 101 Milliarden Euro. „Damit wird die 100-Milliarden-Marke erstmalig seit 2000 wieder überschritten. Der Wachstumstrend bleibt intakt, wenngleich das Tempo nachgibt“, hieß es auf der gemeinsamen Jahrsauftaktpressekonferenz in Berlin. Wohnungsbau bleibt Treiber der Entwicklung „Im Wohnungsbau gehen wir für das neue Jahr nicht von großen Änderungen aus. Eine anhaltend hohe Zuwanderung nach Deutschland, ein stabiler Arbeitsmarkt verbunden mit steigenden Realeinkommen der privaten Haushalte, ein historisch niedriges Hypothekenniveau und Minimalrenditen auf alternative, sichere Kapitalanlagen schaffen weiter ein äußerst günstiges Umfeld für Wohnungsbauinvestitionen“, erklärte Loewenstein. Trotz des deutlichen Aufwärtstrends werde bei den Fertigstellungen das bedarfsdeckende Niveau von 250.000 Wohneinheiten gerade einmal erreicht. Die Defizite aus den Vorjahren seien damit noch nicht aufgeholt. Der Umsatz des Bauhauptgewerbes in dieser Sparte werde im laufenden Jahr um 3,0 Prozent auf 36,8 Milliarden Euro steigen. „Für die Entwicklung im Wirtschaftsbau wird es entscheidend darauf ankommen, wie sich die Gesamtwirtschaft entwickelt. Kommt es – vor allem durch anhaltend niedrige Ölpreise – tatsächlich zu einem kleinen Konjunkturschub für Deutschland und legen die Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts im Jahresverlauf 2015 zu, könnte die Entwicklung im Wirtschaftsbau dynamischer verlaufen, als es sich derzeit abzeichnet. Investoren reagieren – im Guten wie im Schlechten – zunehmend kurzfristiger auf Marktsignale“, erläuterte Bauer. Aus heutiger Sicht erscheine 2015 im Wirtschaftsbau allerdings nur ein nominales Umsatzplus von 1,5 Prozent auf 36,3 Milliarden realistisch. Für den Öffentlichen Bau befürchten die Verbände, dass die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erneut zu Lasten von Investitionen geht. „Betrachtet man nun die Einnahmeseite, könnte man 2015 auf einen deutlichen Investitionsschub hoffen. Nach der Schätzung vom November sollen im laufenden Jahr die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden abermals einen neuen Rekordwert erreichen und das Vorjah- resergebnis um immerhin 18,7 Milliarden Euro bzw. 3,1 Prozent übertreffen. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt leider, dass wir uns darauf nicht verlassen dürfen“, warnten Bauer und Loewenstein. Seit dem Vorkrisenjahr 2008 seien die Steuereinnahmen bis 2014 um 16,7 Prozent angestiegen, während das Umsatzplus im Öffentlichen Bau lediglich bei 7,4 Prozent gelegen habe. Schon jetzt sei absehbar, dass die Ausgaben des Bundes für Baumaßnahmen um 140 Millionen Euro bzw. 2,0 Prozent unter dem Vorjahresergebnis liegen. Auch bei den Bundesländern sei im laufenden Jahr nur mit stagnierenden Bauausgaben zu rechnen. Lediglich die Gemeinden, auf die aktuell etwa 55 Prozent der öffentlichen Bauausgaben entfielen, würden im laufenden Jahr laut Deutschem Städtetag ihre Bauausgaben um 2,0 Prozent erhöhen. „Aus heutiger Sicht müssen wir daher für den Öffentlichen Bau im Bauhauptgewerbe von einem mageren Umsatzplus von lediglich 1,0 Prozent ausgehen, der Umsatz liegt damit bei 28 Milliarden Euro, ergänzten Bauer und Loewenstein. 3 Bürokratiemonster aus dem Arbeitsministerium Arbeitstättenverordnung und Aufzeichnungspflichten Mindestlohngesetz Laut Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber bestimmter Branchen, darunter auch die Bauwirtschaft, verpflichtet für ihre Angestellten, schriftliche Aufzeichnungen über deren genauen Arbeitszeiten zu führen und über zwei Jahre vorzuhalten, um nachweisen zu können, dass die Angestellten den gesetzlichen Mindestlohn auch tatsächlich erhalten haben. Um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes überprüfen zu und für die der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit nach § 16 Abs. 2 ArbZG aufzeichnet. Nur wenn beide Voraussetzungen vorliegen, sind die Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 17 Abs. 1 MiLoG entbehrlich. Nach Auffassung des ZDB wäre eine monatliche Verdienstgrenze auch unter Einbeziehung von Überstunden von 2.200 Euro mehr als ausreichend. Im Vorfeld des Im Gespräch mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier (M.) zeigten HDB-Präsident Prof. Bauer (l.) und ZDB-Präsident Dr. Loewenstein (r.) die Schwierigkeiten mit den Verordnungen zur Aufzeichnungspflicht für den Mindestlohn und zu den Arbeitsstätten auf. können, sieht § 17 Abs. 1 MiLoG umfangreiche Aufzeichnungspflichten der Arbeitgeber vor. Diese entsprechen den Aufzeichnungspflichten, die bereits für die tariflichen Mindestlöhne der gewerblichen Arbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bestehen. Sie gelten nunmehr auch für die kaufmännischen und technischen Angestellten des Baugewerbes (Voll- oder Teilzeit, geringfügig Beschäftigte) sowie für diejenigen gewerblichen Arbeitnehmer, die vom tariflichen Mindestlohn ausgenommen sind. Die Aufzeichnungspflichten sind für Angestellte durch Rechtsverordnung dahingehend eingeschränkt worden, dass diese für solche Angestellten entfallen, deren verstetigtes regelmäßiges monatliches Bruttogehalt 2.958 Euro überschreitet 4 Verordnungsvorhabens fanden viele Gespräche mit der Politik statt. Leider konnte die Verdienstgrenze nicht weiter gesenkt werden. Im ursprüngliche Entwurf standen sogar 4.500 Euro. Daher wird die angekündigte Initiative des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU-/ CSU-Bundestagsfraktion, die Mindestlohn-Dokumentationspflichten-Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2015 zu ändern, als zielführender Beitrag zum Bürokra tieabbau in allen Betrieben des Bau- und Ausbaugewerbes ausdrücklich begrüßt. Mit der Arbeitsstättenverordnung lieferte Arbeitsministerin Nahles dann das nächste Bürokratiemonster. "Die Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung offenbart ein tiefes Misstrauen der politisch Verantwortlichen gegenüber der Wirtschaft insgesamt sowie der Vielzahl mittelständischer und kleiner Unternehmen.“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, zur geplanten Verordnung. Die in der Arbeitsstättenverordnung verwendete Definition der „Arbeitsplätze“ ist so weit gefasst, dass praktisch jeder Quadratzentimeter Baustelle ein Arbeitsplatz ist. Daher ist die Arbeitsstättenverordnung für die Bauunternehmen nicht umsetzbar. In vielen Punkten geht das Arbeitsministerium weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Wie man unter diesen Voraussetzungen Arbeitsplätze schaffen und erhalten soll, weiß wohl nur Frau Nahles.“ So Pakleppa. Die Verordnung wurde noch nicht beschlossen, die politischen Gespräche dauern an. Dr. Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zuständig für Wirtschaft. Hubertus Heil, stellvertretender Vorsitzender der SPDBundestagsfraktion (M.) für den Bereich Wirtschaft. Das Deutsche Baugewerbe auf der BAU 2015 Trainingslager für das Nationalteam Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks im Gespräch mit den Maurern des Nationalteams. V.l. Marko Bauschke, Florian Voigt, Sebastian Wichern, Kai Holtschmidt, Barbara Hendricks, Felix Pakleppa. ZDB-Präsident Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein (l.) und der Weltmeister der Stuckateure Andreas Schenk (M.) begrüßen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (r.) auf dem ZDB-Messestand. Eröffnung der BAU 2015, ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa im Einsatz. Staatssekretär Gunther Adler bei seinem Grußwort am Baugewerbe-Treff. Das Nationalteam des Deutschen Baugewerbes mit Staatssekretär Rainer Bomba auf dem Messestand des ZDB. Staatssekretär Florian Pronold (M.) drückt Zimmerer-Europameister Simon Rehm (r.) die Daumen für die WorldSkills 2015 in Brasilien. Die BAU 2015, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, fand dieses Jahr vom 19. bis 24. Januar in München statt. Das Nationalteam des Deutschen Baugewerbes will bei der Weltmeisterschaft der Berufe, der „WorldSkills 2015“ im August in Sao Paulo, an die Erfolge der deutschen Fußball-Nationalmannschaft anknüpfen. Berufsdisziplin kämpfen. Um sich darauf vorzubereiten, trainierte das Nationalteam öffentlich auf der BAU. Daneben bot das Deutsche Baugewerbe unter anderem mit dem Handwerker-Architekten-Stammtisch, den Handwerker-Rundgängen und dem Workshop "Profis am Bau" interessante Programmpunkte. Auch viele prominente Besucher fanden den Weg zum ZDB-Stand. Ein Maurer, ein Fliesenleger, ein Stuckateur und ein Zimmerer werden sich in Brasilien mit Berufskollegen aus aller Welt messen und um den Weltmeistertitel in ihrer 5 Aus dem Trainingscamp Konzentrierte Vorbereitung auf Brasilien Das Trainingscamp des Nationalteams des Deutschen Baugewerbes auf der BAU wurde unterstützt von der BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, CWS-boco, Messgeräte-Spezialist Stabila, Schwenk Putztechnik, den VHV Versicherungen und der Zertifizierung Bau GmbH. Weitere Unterstützer waren die Leistungspartner von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB, zehn Partnerunternehmen des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im ZDB und der Bundesverband Kalksandstein. Fliesenleger Volker Rosenberg (21) aus Berumbur, Niedersachsen, (M.) hatte bei der Euro-Skills 2014 im Oktober 2014 im französischen Lille die Silbermedaille geholt. Im Zweikampf mit dem Drittplatzierten der Deutschen Meisterschaft 2014, Tim Welberg (19, r.) aus Ahaus in Nordrhein-Westfalen, entscheidet sich, wer nach Brasilien fahren wird. Trainiert werden die Fliesenleger von Fliesenlegermeister Günther Kropf (l.) aus dem bayerischen Burghaslach. Für die WordSkills 2015 fest nominiert ist Zimmerereuropameister Simon Rehm, hier im Interview mit dem Messe-TV. Der 21jährige Zimmerergeselle stammt aus Weinsfeld bei Hilpoltstein in Bayern. Die Berufsweltmeisterschaft „WorldSkills 2015“ findet vom 10. bis 16. August in Sao Paulo statt. Über 1.000 Teilnehmer aus rund 50 Ländern weltweit werden erwartet, die in 45 verschiedenen Wettbewerbskategorien gegeneinander antreten. Noch ist das Rennen offen, wer im Maurerberuf in Brasilien antritt. Auf der BAU sammelten der Deutsche Meister 2014 Markus Voigt (r.) aus Langwedel in Niedersachsen und Marco Bauschke (M.), Silbermedaillengewinner bei den Deutschen Meisterschaften 2014 aus Dreisdorf (Schleswig-Holstein) schon einmal Erfahrung im Messetrubel. Trainiert werden die beiden von Sebastian Wichern (l.), WorldSkillsteilnehmer 2013 und Gewinner einer Medaillon of Excellence. Die Trainingsaufgabe, der gemauerte Fahrmischer, stammt aus der Feder von Erwin Lottermoser. Der 20jährige Stuckateur Lukas Prell aus Aldenhoven in Nordrhein-Westfalen wird Deutschlands Stuckateure bei der Berufsweltmeisterschaft „WorldSkills 2015“ im August in Sao Paulo vertreten. Als Ersatzkandidat für Brasilien konnte sich der 21jährige Tizian Tüchert (r.) aus Kleines Wiesental-Sallneck in Baden-Württemberg qualifizieren. 6 Aktionen und Aktivitäten auf der BAU 2015 Handwerker-Treff, Talenttag, Diskussionen Auf dem Kongress des Bundesministeriums für Umwelt und Bauen unter dem Motto "Sparst du noch oder baust du schon?" sparte ZDBPräsident Dr.-Ing. Hans-Hartieg Loewenstein nicht mit klaren Worten. Direkt am Messeeingang Ost erwartete die Besucher der BAU 2015 der ZDB-Stand mit dem Traininingslager des Nationalteams. Wir danken unseren Sponsoren: Bei den Expertengesprächen zu den Handwerker-Architekten-Gesprächen organisiert vom Konradin-Verlag wurde lebhaft diskutiert. Auf dem Talenttag informierten Kai Holtschmidt (l.) von der Bauinnung München und Dr. Cornelia Vater vom ZDB (r.) über die verschiedenen Karrierewege auf dem Bau. 7 Reformkommission Großprojekte ZDB fordert Verzicht auf weitere A-Modelle im Straßenbau Anlässlich der am Rande der BAU 2015 in München stattfindenden Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ forderte der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, den Bundesverkehrsminister auf, auf die weitere Ausschreibung von großen ÖPP-Projekten im Straßenbau zu verzichten. Loewenstein wörtlich: „Wir verfügen in Deutschland über hervorragende mittelständische Bauunternehmen, Ingenieure und Architekten, die mit ihren hoch qualifizierten Mitarbeitern in der Lage sind, die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen. Mit der VOB steht darüber hinaus das bewährte Instrumentarium und der rechtliche Rahmen zur Realisierung der Straßenbaumaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen zur Verfügung. Trotz der allseitigen Erkenntnis, dass jährlich rund 14 Mrd. Euro allein für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (Bundesfernstraßen, Schiene und Wasserwege) notwendig wären, stehen auch in 2015 nur 10,7 Mrd. zur Verfügung. Dieses wenige Geld muss wirtschaftlich eingesetzt werden und darf nicht mit eingeschränktem Wettbewerb in teuren ÖPP-Projekten vergeudet werden. A-Modelle können aufgrund ihrer schieren Größe nur von wenigen ausländischen Konzernen und nicht von der heimischen Bauwirtschaft umgesetzt werden. Weiterhin fordern wir, Vertragsmodelle und wirtschaftliche Vergleichsrechnungen der verfügbaren Organisationsformen offenzulegen und zur Diskussion zu stellen. Nur so können Großprojekte erfolgreich vorbereitet und durchgeführt werden. Ohne diese Klärung lehnen wir A-Modelle im Straßenbau 8 Die Reformkommission Großprojekte tagte auf der BAU in München. ZDB-Präsident Dr. Loewenstein (r.) forderte zum Verzicht auf weitere A-Modelle im Straßenbau auf! im Interesse der öffentlichen Bauherren und Eigner sowie der Bürger ab. Das Grundübel der Rückstände liegt nicht nur in unzureichenden Mitteln im Bundeshaushalt, sondern auch an der verloren gegangenen Kompetenz der öffentlichen Bauverwaltungen. Diese gilt es im Interesse wirtschaftlichen Vorgehens wieder aufzubauen. Die öffentliche Hand muss in der Lage sein, auch komplexe Bauprojekte erfolgreich zu steuern und zu überwachen, wenn sie ihren gesetzlichen Aufträgen nachkommen will.“ Schwerpunkte der Sitzung waren weiter das Vergaberecht, das Bauvertragsrecht und die partnerschaftliche Zusammenarbeit am Bau. Dazu führte Bundesverkehrsminister Dobrindt aus: "Wir brauchen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bauherren, Planern und ausführenden Unternehmen. Dazu wollen wir auch die Vergabepraxis ändern. Bauprojekte sollen künftig an den qualitativ Besten vergeben werden und nicht an den vermeintlich Billigsten. Der Preis allein darf kein Ausschlusskriterium sein." Ein Ziel der Reformkommission ist, dass die Qualität der An- gebote und der Umgang mit Risiken bei der Vergabe besser berücksichtigt werden. Zugleich sollen ein stetiger Informationsaustausch, klare Entscheidungswege, eine partnerschaftliche Projektcharta und gute Streitschlichtungsmechanismen die Bauprozesse beschleunigen. Experten prüfen darüber hinaus, wie sogenannte "Bonus-Malus-Regelungen" eingesetzt werden können. So sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um mit einer Baustelle früher fertig zu werden oder die geplanten Kosten zu unterschreiten. Plattform Digitales Bauen gegründet Die Verbände der Planungs- und Bauwirtschaft haben an diesem Tag auch die "Plattform Digitales Bauen" gegründet. Kernstück ist die Einrichtung einer professionellen "planen-bauen 4.0 – Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbH". Sie soll die Standardisierung von Prozess- und Bauteilbeschreibungen vorantreiben, Leitfäden für digitale Planungsmethoden (Building Information Modeling, BIM) entwickeln und Musterverträge bereitstellen. An dieser ist die Bundesvereinigung Bauwirtschaft beteiligt. Gesetzliche Renten und betriebliche Altersversorgung im Kontext der Bauwirtschaft betrieblichen Altersversorgung (bAV) gewesen sei. Zusätzliche Bedeutung erhielte die bAV heute als mögliches Mittel gegen den Fachkräftemangel, da sie die Attraktivität eines Arbeitgebers erhöht. Ende Januar fand in Berlin zum sechsten Mal das von SOKA-BAU organisierte Symposium der Tarifvertragsparteien statt. In diesem Jahr drehte es sich um das Thema „Gesetzliche Renten und betriebliche Altersversorgung im Kontext der Bauwirtschaft“. ZDB-Vizepräsident Frank Dupré (2.v.r.) war mit auf dem Podium. Mehr als 100 Experten aus Politik, Wirtschaft und der Rechtswissenschaft diskutierten auf dem Symposium der Tarifvertragsparteien neueste Entwicklungen in der Altersvorsorge. Wolfgang Koberski, Vorstandsmitglied von SOKA-BAU, wies in seiner Eröffnungsrede darauf hin, dass die Bauwirtschaft mit der Einführung der arbeitgeberfinanzierten Rentenbeihilfe vor fast 60 Jahren bereits eine Versorgungslücke der Beschäftigten geschlossen habe und damit Vorreiter bei der Entwicklung der Bundesministerin Andrea Nahles. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles stellte in ihrer Begrüßung heraus, dass sich die Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft als solidarisches System zur Absicherung individueller Risiken bewährt haben. In der übrigen Wirtschaft müsste die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge allerdings noch gestärkt werden – insbesondere bei kleineren Betrieben. Hans-Ludwig Flecken, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, stellte daran anknüpfend die aktuellen Reformvorhaben in der Rentenpolitik vor. Auf der Grundlage des geplanten neuen Paragrafen 17b des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) könnten die Tarifpartner tarifvertraglich gemeinsame Einrichtungen gründen, ohne Einstandspflicht des Arbeitgebers („Pay and Forget“), wenn der Pensionsfonds bzw. die Pensionskasse Mitglied im Pensionssicherungsfonds wird. Darüber hinaus wird im Fall der Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung mit der reinen Beitragszusage eine neue Form der Versorgungszusage ermöglicht. Um die Verbreitung der bAV in kleinen Unternehmen zu steigern, besteht zusätzlich die Option der Allgemeinverbindlicherklärung. In der abschließenden Podiumsdiskussion sprach sich Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, zur Erhöhung des Verbreitungsgrades der betrieblichen Altersversorgung für eine deutliche Anhebung des Dotierungsrahmens für steuer- und sozialversicherungsfreie Beitragszahlungen, und zwar auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, aus, und machte deutlich, dass das österreichische Modell eines Überbrückungsgeldes Fehlanreize schaffe; auch für ältere Arbeitnehmer müsse sich Arbeiten mehr lohnen als Nichtarbeit. ZDB-Vorstand bei Signal Iduna Versicherungen Mit der Signal Iduna Gruppe verbindet das Baugewerbe eine seit Jahrzehnten gewachsene Partnerschaft. Der ZDB-Vorstand nutzte bei einem Besuch in der Dortmunder Hauptverwaltung anlässlich seiner Klausurtagung die Gelegenheit, diese Zusammenarbeit in einem intensiven Meinungsaustausch zu vertiefen und weitere Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. 10 Bauwirtschaft schreibt Erfolgsgeschichte fort Über 90 Prozent aller mineralischen Bauabfälle umweltverträglich verwertet die aktuellen Verwertungserfolge. „Das ist vorbildlicher Ressourcen- und Umweltschutz.“ „Dabei können wir aus unserer langjährigen Erfahrung feststellen, dass güteüberwachte RC-Baustoffe und Böden nirgendwo zu einer schädlichen Veränderung der Boden- oder Grundwasserqualität geführt haben“, ergänzt Wolfgang Türlings, Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe. Die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau hat am 12. Februar 2015 den aktuellen MonitoringBericht 2012 an das Bundesbauministerium übergeben. „Die Bauvorhaben zur Umsetzung der Energiewende, die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, der Ressourcenschutz und die Kreislaufwirtschaft sind zentrale Aufgaben der Bundesregierung, die ohne eine leistungsfähige Baustoff-, Bau- und Entsorgungswirtschaft nicht zu bewältigen sind. Die Initiative hat ihre Erfolgsgeschichte fortgeschrieben und die ab 2020 geltenden ehrgeizigen europäischen Verwertungsziele bereits heute weit übertroffen. Damit leistet sie einen bedeutenden Beitrag zur Ressourcenschonung“, sagte Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, heute bei der Entgegennahme des Monitoring-Berichts „Mineralische Bauabfälle“ in Berlin. Seit 1996 veröffentlicht die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau im Zweijahresturnus Monitoring-Berichte mit den Daten zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle. Der aktuelle Bericht basiert auf den amtlichen Daten des Jahres 2012. „Mineralische Bauabfälle werden heute nahezu vollständig wiederverwertet und im Stoffkreislauf gehalten. Dadurch werden Deponien entlastet und Primärrohstoffe geschont. 12 Prozent des Bedarfs an Gesteinskörnungen werden inzwischen durch Recycling-Baustoffe gedeckt“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden, Michael Basten. „Von den 192 Mio. Tonnen mineralischen Bauabfällen, die in 2012 anfielen, wurden 175 Mio. Tonnen bzw. 91 Prozent einer umweltverträglichen Verwertung zugeführt. Mit einer Verwertungsquote von 95,5 Prozent bei den körnigen Fraktionen, für die die EU-Abfallrahmenrichtlinie zukünftig eine mindestens 70-prozentige Verwertung fordert, erfüllt die Initiative bereits heute deutlich ambitioniertere Ziele.“ „Insbesondere im Straßenbau, wo das Aufbruchmaterial als wertvolle Ressource zu fast 99% unmittelbar wieder verwendet wird, haben die Unternehmen mit Erfolg in innovative Gewinnungs- und Recyclingtechnologien investiert“ begründet Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Besorgt zeigt sich die Bauwirtschaft daher beim Thema Mantelverordnung, mit der die Verwertung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich neu geregelt werden soll. „Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung und der Erhalt wertvollen Deponieraums sind das Ziel der Rückführung von mineralischen Bauabfällen in den Stoffkreislauf. Natürlich ist dabei ein ausreichender Schutz des Bodens und des Grundwassers zu gewährleisten. Die erforderliche Balance ist mit den bisher geplanten Vorgaben der Mantelverordnung aber noch nicht gelungen“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes. Staatssekretär Adler erklärte: „Die geplanten rechtlichen Regelungen müssen sich an dem derzeitigen effizienten und gut austarierten Regelungssystem messen lassen. Mit der Initiative haben Baustoff-, Bau- und Entsorgungswirtschaft beachtliche Erfolge vorzuweisen. Unsere zukünftigen Regelungen müssen daran anknüpfen und sollen zudem dazu beitragen, die Akzeptanz von Sekundärrohstoffen zu steigern. Die Monitoring-Berichte „Mineralische Bauabfälle“ stehen kostenlos im Internet unter www. kreislaufwirtschaft-bau.de zur Verfügung. 11 BIM - eine Methode für alle? Chancen und Potenziale von BIM für die Bauwirtschaft und das Handwerk 12 Ist BIM tatsächlich die Zukunft des Bauens? Johannes Trienekens: BIM wird kommen, es ist nur die Frage, wann es sich in Deutschland flächendeckend durchsetzt. BIM ermöglicht schnelles, besseres und nachhaltiges Bauen. Das zeigt der Blick auf den internationalen Markt deutlich. Hier wird BIM schon seit vielen Jahren sehr erfolgreich eingesetzt. International sind zahlreiche Bestrebungen im Gange, die Weichen so zu stellen, dass BIM Standard wird. Davor wird sich die deutsche Bauwirtschaft nicht verschließen können. Zumal hierzulande eine breite Basis aus BIM-Pionieren, Verbänden, Unternehmen und Politik daran arbeiten, die Methode auch in Deutschland zu etablieren, namentlich sind das die Reformkommission des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und die Gesellschaft Digitales Bauen GmbH, deren Gründungsmitglied auch der ZDB ist. Unternehmen setzen schon heute außerordentlich erfolgreich BIM ein und immer mehr deutsche Baubetriebe fangen an, sich mit BIM zu beschäftigen. Letztlich werden es die Auftraggeber sein, die zunehmend BIM einfordern. Deswegen ist BIM auch ein Thema für alle Akteure der Bauwirtschaft. Ist Building Information Modeling (BIM) nur ein Hype oder eine echte Chance? Johannes Trienekens, Leiter Schulungen und Seminare des Organisations- und Bauinformatikhauses BRZ, erklärt, warum bauausführende Unternehmen und auch Meisterbetriebe sich bereits heute mit der Methode BIM vertraut machen sollten. Was sind die größten Erfolgsfaktoren der Methode BIM? JT: Mit BIM wird zuerst virtuell und dann in der Realität gebaut. Alle Details des späteren Bauwerks werden im intelligenten 3D-Modell sichtbar und lassen sich über alle Gewerke hin prüfen. Intelligent bedeutet, dass das Modell bereits mit realistischen Informationen zu Qualitäten, Zeiten und Kosten angereichert ist. Dadurch entsteht Transparenz und Sicherheit, vor allem wenn alle Projektbeteiligten die Daten sehen. Es bleibt kein Spielraum mehr für Interpretation und Streit. Zudem Wie kann in einem Meisterbetrieb oder in einem mittelständischen Unternehmen die Einführung von BIM gelingen? JT: Zunächst braucht es ein Umdenken sowie einen schrittweisen Know-how-Aufbau. Es empfiehlt sich, mit einem Pilotprojekt zu starten. Bei der Auswahl des Technologie-Anbieters empfiehlt es sich, besonders darauf zu achten, wie hoch Grad und Qualität der Organisationsberatung sind. Denn mit der Software alleine kommt man nicht weit. Man braucht einen starken Partner an der Hand, der praxisgerecht berät, die ers- erhält man in einer sehr frühen Phase schon Kostensicherheit. Das sind sicherlich die größten Vorteile. Wie stark lassen sich die Kosten durch die reine Visualisierung eines Bauwerkes reduzieren? JT: Bedenkt man, wie all die Planungsänderungen, die teilweise erst spät im Bauprozess vorkommen, die Kosten beeinflussen, dann gibt es durchaus viele Projekte, in denen sich die Kosten um 10 bis teilweise sogar 20 Prozent reduzieren. ten Schritte begleitet und bei Fragen schnell und kompetent weiterhilft. Das Gute bei der Einführung dieser Methode ist, dass man erst einmal nur Teile des Bauprozesses mit BIM bestreiten kann und trotzdem schon Erfolge erzielt. Als erste Information, wie man BIM im eigenen Betrieb umsetzen kann, bieten wir Mittelstandsseminare und Impulstage extra für BIM im Hochbau und für BIM im Tiefbau an. Hier wird mit praxiserfahrenen Referenten diskutiert, wie man ganz konkret mit BIM anfangen kann, ohne den eigenen Betrieb zu überfordern. Vielen Dank für das Gespräch. Wie die Einführung von BIM gelingt, erklären die BRZ-Mittelstandsseminare & Impulstage. Termine & Anmeldung: www.brz.eu/bim-seminare www.brz.eu/bim-impulstage Fragen? Schreiben Sie an [email protected] Erbschaft- und Schenkungssteuer Bundesverfassungsgericht: Der Gesetzgeber muss eine Neuregelung treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 §§ 13 a und 13 b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar. Der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 ErbStG (Tarifvorschrift) mit §§ 13 a und 13 b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Hintergrund Die §§ 13 a und 13 b ErbStG sehen für den Übergang von Betriebsvermögen, von qualifizierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen eine Steuerbefreiung in Höhe von 85% (Regelverschonung) bzw. 100% (Optionsverschonung) vor, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Zusammensetzung dieses Vermögens (sog. Verwaltungsvermögen), seines Erhalts in der Hand des Erwerbers (sog. Behaltensfrist) und der mit dem Vermögen verbundenen Arbeitsplätze (sog. Lohnsummenregelung) erfüllt werden. Das Bundesverfassungsgericht führt aus: Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig sind die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13 a und 13 b ErbStG sind auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen. Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Der ZDB wird sich dafür einsetzen, dass die Änderungen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit so geringen Belastungen wie möglich kommen. (ros) Normen im Trockenbau / Ausbau Verbändeübergreifende Brancheninitiative gegründet „Eine anerkannte, weit verbreitete Bauweise wie der moderne Innenausbau mit Trockenleichtbausystemen benötigt in Deutschland auch zeitgemäße DIN-Standards.“ Dies erklärten heute Dipl.-Ing Felizitas Skala, Vorsitzende der Bundesfachabteilung Trockenbau und Ausbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, und Dipl.-Ing. Ralf Wagner, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Ausbau und Fassade, anlässlich der Gründung der verbändeübergreifenden Brancheninitiative „Normen im Trockenbau/ Ausbau“ in München. Ziel der Normungsinitiative sei es, der Unsicherheit von Planern und Bauausführenden bezüglich der Verwendbarkeit allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse (abP) im Bereich brandschutzrelevanter Bauarten etwas entgegenzusetzen und gleichzeitig den Markt für Standardsysteme zu stärken. Die Federführung liegt bei der Bundesfachabteilung Ausbau und Trockenbau des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Unterstützt wird die Normungsinitiative vom Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB und dem Bundesverband in den Gewerken Ausbau und Trockenbau. Förderer sind namhafte Unternehmen des Fachhandels und der Hersteller. Fachliche Projektarbeit leistet die FH Rosenheim. „Eine mehrjährige Hängepartie ohne Alternativen zu allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen kann sich niemand leisten. Das wäre der Tod der brandschutzrelevanten Leichtbauarten“, betonte Dipl.-Ing. Helmut Bramann, Geschäftsführer Technik, Technik- und Spartenpolitik beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, bei der Vorstellung der Initiative im Rahmen der BAU 2015 in München. Alle Marktteilnehmer seien gefordert mitzuwirken, eine breite Basis für wirtschaftlich und technisch tragfähige „systemoffene“ Realisierungsmöglichkeiten zu schaffen. 13 Globale Herausforderungen Lösungen aus Deutschland Der diesjährige Außenwirtschaftstag wurde mit einer Rede von Staatssekretär Stephan Steinlein eröffnet. Er stellte eingangs die derzeitige Situation zum außen- und sicherheitspolitischen Umfeld dar und betonte, dass es den meisten Unternehmen klar sei, wie stark Deutschland von der Globalisierung profitiere. Keine Volkswirtschaft sei derart mit der Welt vernetzt wie Deutschland. Dies sei jedoch sowohl eine Stärke als auch eine Schwäche, da damit jede geopolitische Veränderung die deutsche Wirtschaft berühre. Holger Ziegeler, Auswärtiges Amt, Prof. Dr. Lamia Messari-Becker, Universität Siegen, Frank Kehlenbach, Geschäftsführer Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Gernot Reker, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Dr. Thomas Welter, Bundesgeschäftsführer Bund Deutscher Architekten, Katrin Kandaouroff, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ,Staatssekretär Stephan Steinlein, Constantin von Mirbach, Bundesgeschäftsführer Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA, Dr. Thomas Krause, Vorsitzender des Lenkungskreises Internationales Bauen im HDB, Christian Berger, Auswärtiges Amt, Dr. Volker Cornelius, Präsident Verband Beratender Ingenieure. Zum vierten Mal in Folge fand am 28. Januar 2015 der Außenwirtschaftstag in den Räumen des Auswärtigen Amtes in Berlin statt. An der Veranstaltung, die dieses Jahr unter dem Motto „Globale Herausforderungen – Lösungen aus Deutschland“ stand, nahmen ca. 300 Teilnehmer aus ganz Deutschland teil. Neben Vorträgen, Workshops und einer Diskussionsrunde mit hochrangigen Vertretern aus Politik und Wirtschaft hatten die Teilnehmer hinreichend Gelegenheit, sich auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Staatssekretär Steinlein machte in seiner Rede zudem auf die großen Chancen aufmerksam, die der afrikanische Kontinent für die deutsche Wirtschaft biete. In immer mehr Ländern des Kontinents bilden Wirtschaftswachstum und stabile politische Bedingungen die Grundlage für Handel und ausländische Investitionen. Das Problem für deutsche Betriebe sei es in der Vergangenheit jedoch gewesen, dass die bisherige deutsche Hermes-Deckungspolitik noch Hürden aufgewiesen habe. Dies sei auf dem Außenwirtschaftstag 2013 ausführlich diskutiert worden. In der Folge habe sich das Auswärtige Amt in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, Deckungsmöglichkeiten für Länder der Subsahara-Region zu erweitern. Dadurch konnten neue Regelungen eingeführt werden, wodurch grundsätzlich Lieferungen und Leistungen an öffentliche Besteller durch staatliche Exportkreditgarantien künftig abgesichert werden können. Damit seien Hermesdeckungen für den öffentlichen Sektor in Ländern wie beispielsweise Ghana oder Äthiopien seit kurzem möglich. (ka) Neuer Partner Codex Der Vorsitzende des Fachverbandes Fliesen und Naturstein Fliesenlegermeister Karl-Hans Körner (r.) besuchte auf der BAU den Stand des neuen FFN-Partners Codex. 14 Codex ist seit Dezember 2014 neuer Partner des Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB (FFN). Die Marke Codex steht mit hochwertigen Produktsystemen für das professionelle Verlegen von Fliesen und Naturstein und wendet sich gezielt an ausgebildete, qualifizierte Top-Fliesenleger. Daneben unterstützt die Marke das traditionelle Fliesenlegerhandwerk mit Know-how, umfassenden Service-Leistungen und einem eigenen Schulungs- und Weiterbildungsangebot im Rahmen des Qualifizierungsprogramms „Zert-Fliese“. „Uns ist es ein Anliegen, auch in Zukunft mit ausgebildeten Fliesenlegern erstklassige Arbeit abzuliefern. Deshalb haben der Fachverband und die Marke Codex zusammengefunden“, so Mario Meuler, Leiter Geschäftseinheit Codex, zur neuen Partnerschaft mit dem FFN. Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer Ab 2. März 2015 gilt der 100 km-Radius Das EU-Parlament hatte im Januar 2014 die Änderungen der europäischen Tachographenverordnung verabschiedet. Darin wurde der Radius der Handwerkerausnahme von 50 auf 100 km verdoppelt. Die Verbesserung der Handwerkerausnahme, die in Artikel 45 der neuen EU-Verordnung 165/2014 enthalten ist, tritt ab 2. März 2015 in Kraft. Ein Umsetzungsakt durch den deutschen Gesetzgeber ist nicht notwendig. Ausübung seines Berufes benötigt, ab dem 2. März 2015 bis zu einer Entfernung von 100 Kilometer vom Unternehmenssitz (statt bisher 50 Kilometer) zulässig, ohne dass die Pflicht zur Nutzung und zum Einbau eines Tachographen entsteht. Bedingung für die Ausnahme ist weiterhin, dass das Fahrzeug über keine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen verfügt und das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist. Neue Ausnahmeregelung Somit ist der Transport von Material, Ausrüstungen und Maschinen, die der Fahrer zur Hintergrund Der ZDB hatte sich auf EU-Ebene bei der Handwerkerausnahme nicht nur für die Ausweitung des Umkreises eingesetzt, sondern auch die Ausdehnung auf Fahrzeuge über 7,5 t und eine Ausnahme des Baustellenverkehrs von der Tachographenpflicht gefordert. Das EU-Parlament hatte diese Verbesserungen auch beschlossen. Im anschließenden Trilog-Verfahren setzten sich aber Ministerrat und EU-Kommission durch, die dies ablehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Erweiterungen des Umkreises auf 100 km durchgesetzt werden konnte, die vielen Unternehmen der Bauwirtschaft erhebliche Erleichterungen verschaffen wird. (ros) Deutsche Bauwirtschaft fordert Stop EU-Richtlinie über GmbHs mit nur einem Gesellschafter „Der Richtlinienentwurf über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 9. April 2014 muss zurückgezogen und grundlegend überarbeitet werden. Denn in der jetzigen Fassung eröffnet sich ein weiteres Einfallstor für Scheinselbstständige.“ So die Forderung der Hauptgeschäftsführer der beiden deutschen Bauspitzenverbände, nämlich des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, RA Felix Pakleppa, und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper. Ziel der Richtlinie ist es, die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Zu diesem Zweck soll eine Gesellschaft in Form der „Societas Unius Personae“ (SUP) eingeführt werden, welche unter erleichterten Voraussetzungen auch Tochtergesellschaften im Ausland gründen kann. Die Förderung grenzüberschreitender Tätigkeiten wird von den beiden Verbänden zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch muss gewährleistet sein, dass hierdurch nationale Vorschriften nicht unterlaufen sowie keine neuen Manipulations- und Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen werden. Und genau dieses ist bei dem vorgelegten Richtlinienentwurf der Fall. Denn nach Vorstellung der Kommission soll das gesamte Eintragungsverfahren für die neu gegründete SUP auf elektronischem Wege abgewickelt werden, ohne dass der Gründungsgesellschafter vor einer Behörde im Eintragungsmitgliedstaat erscheinen muss (Art. 14 SUP-RL). Hierfür sollen die Mitgliedstaaten nur abschließend aufgelistete Dokumente verlangen dürfen. Außerdem dürfen keine über die Artikel 13 und 14 des Richtlinienvorschlages hinausgehenden Nachweise zu diesen Informationen gefordert werden. Die Eintragungsbescheinigung ist dann spätestens drei Arbeitstage nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde auszustellen. Damit ist eine sorgfältige Überprüfung des Gründers nicht möglich und der weiteren Ausbreitung von Scheinselbstständigkeit wird Tür und Tor geöffnet. Zudem besteht die Gefahr, dass – weil die Identität des Gründers nicht zweifelsfrei festgestellt werden – in Deutschland verhängte Bußgelder nicht vollstreckt werden könnten. Und ohne Sanktionierung haben Kontrollen keinerlei abschreckende Wirkung. „Daher fordern wir die Kommission auf, diese Richtlinie zurückzuziehen und komplett zu überarbeiten. Ansonsten werden wir alles daran setzen, dass die Bundesregierung nicht zustimmt.“ So die beiden Hauptgeschäftsführer abschließend. 15 Keine zusätzlichen Impulse zu erwarten Eckpunktepapier zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung bedarfes wird für das Beheizen, die Warmwasserversorgung und die Beleuchtung von Gebäuden benötigt. Rainer König, Vorsitzender des Bundesverband Ausbau und Fassasde im ZDB. „Das unlängst bekannt gewordene Eckpunktepapier zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird keine Sanierungsimpulse setzen können. Dazu sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zu halbherzig. Entweder man macht es richtig, oder man macht es gar nicht.“ So das Fazit von Rainer König, Vorsitzender des Bundesverbandes Ausbau und Fassade im Zentralverband Deutsches Baugewerbe und ZDB-Vorstandsmitglied anlässlich der Jahresauftaktveranstaltung seines Verbandes in Stuttgart. Gerade der Gebäudesektor spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, denn rund 40 Prozent des gesamten Energie- Aber die jährliche Sanierungsquote liegt bei knapp einem Prozent und damit deutlich unter der Zielvorgabe von zwei Prozent, so dass nur richtige Anreize, die sich hier bietenden Energieeinsparpotenziale, z. B. durch eine Fassadendämmung, aktivieren. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung war in der vergangenen Legislaturperiode im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gescheitert. Mit dem nationalen Energieplan von Vizekanzler Gabriel tauchte sie erneut in der politischen Diskussion auf. „Bei 10.000 Euro Investition, z.B. in die Fassadendämmung, soll der Investor 1.000 Euro als Steuerabzug ersetzt bekommen, dieses allerdings nicht auf einmal, sondern über zehn Jahre gestreckt, also 100 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Das ist ein Witz – und kein ernst zu nehmender Vorschlag. Denn wenn der private Hausbesitzer die Zuschussvariante der KfW wählt, bekommt er dieselben 1.000 Euro, allerdings auf einmal und direkt ausgezahlt. Wer soll sich vor diesem Hintergrund für eine steuerliche Förderung entscheiden?“ so König weiter. „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier etwas gemacht wird, dessen Scheitern vorprogrammiert ist.“ Das in den letzten Jahren rückläufige Auftragsvolumen bei Fassadendämmungen wird vor diesem Hintergrund keine zusätzlichen Impulse erfahren, um die Modernisierungsquote zu beschleunigen. Der mit der steuerlichen Förderung verknüpfte Abbau des Handwerkerbonus zur Gegenfinanzierung, der auch schwarzarbeitsdämpfend wirkt, wurde von König scharf kritisiert und führt nach vbw-Berechnungen sogar zu zusätzlichen Steuereinnahmen des Staates. König forderte eine Erhöhung der jährlichen Abschreibung auf mindestens 25 Prozent, um einen tatsächlichen Anreiz zur energetischen Sanierung von Gebäuden zu schaffen sowie die Entkopplung vom Handwerkerbonus, um energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden signifikant zu steigern. Baustein: Energieeffizient modernisieren ZDB BAUSTEIN Ausgabe 13 / Januar / 2015 Energieeffizient modernisieren! ZDB-Positionen zur energieeffizienten Modernisierung Wie sinnvoll energetische Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand sind, wird z. T. in Frage gestellt. Dass sich der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser durch Verbesserung der Energieeffizienz einsparen lässt, ist unumstritten. Strittig ist jedoch, wann sich die Aufwendungen durch verminderte Energiekosten amortisieren. Zur Verunsicherung tragen vereinzelte Berichte über mögliche Brandgefahr, Schimmelbildung in Räumen oder Algenbildung auf Fassaden bei. Energieverbrauch wird durch energetische Modernisierung gesenkt Bei der Diskussion um die Wirtschaftlichkeit von energiesparenden Maßnahmen wird nicht ausreichend zwischen Energieverbrauch und Modernisierungskosten differenziert. Häufig besteht die Auffassung, dass sich die Modernisierungskosten allein durch die erzielte Energieeinsparung refinanzieren müssten. Dabei wird vergessen, dass es neben energiesparenden Maßnahmen andere Impulse für die Modernisierung gibt, wie z. B. ein neues Bad oder Wertsicherungs-, Instandhaltungs- und Verschönerungsarbeiten, die den Wohnkomfort und den Wohnwert steigern sollen. Die Kosten für die Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. des baulichen Wärmeschutzes, rechnen sich vor allem bei älteren Gebäuden mit geringer Energieeffizienz, bei denen ohnehin Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind. Für die energetische Verbesserung entstehen dann lediglich Zusatzkosten für die Wärmedämmung, denn das Gerüst für Putzund Anstricharbeiten ist ohnehin erforderlich. Die Einsparung von Energie (Öl, Gas, Brennstoffmenge, etc.) für Heizung und Warmwasser nach einer energetischen Modernisierung ist durch Nutzererfahrungen sowie Studien und Modellvorhaben bewiesen. Aufgrund der stark schwankenden Energiepreise ist selbst bei deutlich verringertem Energieverbrauch die Einsparung der Heizkosten nicht im gleichen Maße vorzufinden. Das Nutzerverhalten hat hier einen wesentlichen Einfluss. Beratung und Ausführung Für eine sachgerechte energetische Modernisierung ist eine fachgerechte Beratung, z.B. durch einen Gebäudeenergieberater des Handwerks, unerlässlich. Dabei ist das Gesamtgebäude (Gebäudehülle und Anlagentechnik) zu betrachten, um die möglichen Maßnahmen bewerten zu können. Das Ergebnis ist ein Modernisierungskonzept (Sanierungsfahrplan) für das individuelle Gebäude, auf dessen Grundlage der Eigentümer seine Investitionsentscheidung treffen kann. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel und der weiteren Nutzung sowie der Wertsteigerung und Vermietbarkeit des Gebäudes ergibt sich, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind - z. B. Investitionen in die langlebigere bauliche Maßnahme (Wärmedämmung) oder in die kurzlebigere Anlagentechnik oder eine Mischung von beidem. Grundsätzlich geht es darum, den Energiebedarf durch eine optimale Wärmedämmung zu reduzieren und den restlichen Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung durch eine zeitgemäße Anlagentechnik zu decken. Auch ein Ersatzneubau an gleicher Stelle kann eine Alternative zur Verwirklichung der Ansprüche an heutige Wohnkonzepte sein, wie z. B. im Hinblick auf Grundriss, Schallschutz und Barrierefreiheit. Weniger Schimmelpilzbildung durch Wärme- dämmung Zu finden auf www.zdb.de 16 Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Kronenstraße 55 - 58 | 10117 Berlin Tel. 030 20314-0 | Fax 030 20314-419 E-Mail: [email protected] | www.zdb.de Schimmelpilzbildung entsteht nicht durch Wärmedämmung. Ursache für Schimmelpilzbildung sind kalte Innenoberflächen in Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere die außenseitige Wärmedämmung wirkt der Schimmelpilzbildung entgegen, weil V.i.S.d.P. Dr. Ilona K. Klein Wie sinnvoll energetische Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand sind, wird z. T. in Frage gestellt. Dass sich der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser durch Verbesserung der Energieeffizienz einsparen lässt, ist unumstritten. Zum Energieverbrauch wird im ZDB Baustein darauf hingewiesen, dass es verschiedene Impulse für eine Modernisierung gibt, wie z. B. die Wertsteigerung, Instandhaltung und Verschönerung. Ferner hat das Nutzerverhalten einen wesentlichen Einfluss. Die Refinanzierung kann sich dagegen allein auf energiesparende Maßnahmen beziehen. Ferner wird die fachgerechte Energieberatung, z. B. durch einen Gebäudeenergieberater des Handwerks, angesprochen. Weitere angesprochene Themen sind Schimmelpilz- oder Algenbildung sowie der Brandschutz, die Innendämmung, die Herstellenergie (graue Energie) sowie Recycling und Entsorgung. Der ZDB Baustein ist auf der Internetseite des ZDB verfügbar (Bereich Presse / Rubrik Publikationen / Bausteine). EINLADUNG Programm Gesamtmoderation Henning Krumrey, Wirtschaftswoche, Leiter Hauptstadtbüro Mittwoch, 18. März 2015 17.00 Uhr Einlass und Registrierung 17.30 Uhr Eröffnungsveranstaltung Begrüßung Dr. Veit J. Walthelm, Vorsitzender des HDB-Mittelstandsausschusses Reden Enak Ferlemann, MdB, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur BauForum Mittelstand Digitalisierung am Bau voranbringen Fachkräfte gewinnen und sichern Kerstin Andreae, MdB, stellv. Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Dr. Ingrid Hengster, Mitglied des Vorstands, KfW Bankengruppe 18. / 19. März 2015 Großer Konferenzsaal KfW Niederlassung Berlin Veranstaltungsort Charlottenstraße 33a Großer Konferenzsaal 10117 Berlin-Mitte KfW Niederlassung Berlin Charlottenstraße 33a 10117 Berlin-Mitte Online-Anmeldung bis 11. März 2015 unter https://bauforum-mittelstand.eventbrite.de 19.00 Uhr Empfang 21.30 Uhr Gelegenheit zum Get-together Ort: Augustiner am Gendarmenmarkt Charlottenstraße 55 10117 Berlin Donnerstag, 19. März 2015 8.30 Uhr Einlass und Registrierung 9.00 Uhr Begrüßung und Einleitung Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des ZDB Reden Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks, MdB, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Kontakt Werner Genter, KfW Bankengruppe Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Kurfürstenstraße 129 10785 Berlin Kaffeepause Tel.: 030 21286 – 131 Fax: 030 21286 – 240 11.00 Uhr BIM – Ein Überblick Prof. Dr.-Ing. Manfred Breit, Fachhochschule Nordwestschweiz E-Mail: [email protected] www.bauindustrie.de Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. Kronenstraße 55 – 58 10117 Berlin Forum Building Information Modeling (BIM) BIM in der Praxis Steffen Schönfeld, Wolff & Müller Partnering Services GmbH & Co. KG 12.00 Uhr Forum Fachkräfte Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung Prof. Dr. Armin Trost, HFU Business School, Furtwangen Tel.: 030 20314 –410 Fax: 030 20314 – 420 E-Mail: [email protected] www.zdb.de Möglichkeiten betrieblicher Personalpolitik Alexander Weiss, Leonhard Weiss Bauunternehmung Johanna Gruber, Gruber Innenausbau-Holzbau GmbH Max Klameth, 22Connect AG 13.00 Uhr Schlusswort des Moderators Ende der Veranstaltung, Mittagsimbiss 17 Baukultur Aufruf Stadt & Land Veranstaltungen 17. - 18. April in Wedel bei Hamburg Deutsche Brunnenbauertage Die diesjährigen 66. Deutschen Brunnenbauertage finden am 17. und 18. April 2015 in Wedel bei Hamburg statt. Die von der Bundesfachgruppe Brunnenbau, Spezialtiefbau und Geotechnik im ZDB veranstaltete Fachtagung richtet sich an die Leitungsebene der Fachunternehmen aus dem Brunnenbauerhandwerk und der Bohrtechnik. Die Teilnehmer der Vortragsveranstaltung erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis gemäß DVGW W 120. Das Programm und die Anmeldemodalitäten sind abrufbar unter www.brunnenbauertage.de. 7. und 8. Mai 2015 in Rotterdam Europäischer Baustoff-Recycling-Kongress Mit über einer Milliarde Tonnen stellen die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle den größten Abfallstrom in Europa dar. Während in einigen EU-Mitgliedstaaten die mineralischen Bau- und Abbruchabfälle im Sinne des Urban Mining durch Baustoff-Recycling im Kreislauf gehalten werden, weisen andere EU-Mitgliedstaaten nur marginale Recycling-Quoten auf. „Dies stellt eine Verschwendung von Ressourcen dar“, so Manfred Wierichs, Präsident der EQAR. Das Baustoff-Recycling sei auch im Sinne der Abfallvermeidung sowie des Schutzes unserer europäischen Landschaftsräume unverzichtbar. Auf dem Recycling-Kongress der EQAR sollen deshalb die derzeitigen Tendenzen im europäischen Baustoff-Recycling mit Vertretern aus dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission, der Wissenschaft und der Recycling-Branche diskutiert und nach Lösungswegen für eine Kreislaufwirtschaft Bau in Europa gesucht werden. Ferner werden die Aktivitäten der Branche in den einzelnen Mitgliedsstaaten und innovative Lösungen für die Kreislaufwirtschaft Bau vorgestellt. Die öffentliche Veranstaltung findet am 8. Mai 2015 auf dem Werksgelände der Firma REKO B.V. in Rotterdam statt. Im Zuge des Recycling-Kongresses kann Europas größte Hochtemperatur-Verbrennungsanlage für PAK-haltige Bauabfälle besichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.eqar.info. ZDB Service Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Werbemittel im verbandseigenen Extranet direkt über den ZDB-Webshop zu bestellen. Der bisherige Shop der Firma Gänsler wurde geschlossen, statt dessen ist nun unser hauseigener ZDB-Webshop online.In unserem Shop führen wir neben den traditionellen Druckerzeugnissen wie Broschüren und Plakaten zu den Bauberufen auch spezielle Werbemittel wie Beanies, Schlüsselbänder, Feuerzeuge, Zollstöcke, Kugelschreiber und die Tasche ‚Profis am Bau‘. ZDB-Verbandsservice / Öffentlichkeitsarbeit / Webshop 18 Das Bild Deutschlands ist geprägt durch Klein- und Mittelstädte sowie ländliche Räume. Zwei Drittel der Fläche Deutschlands wird offiziell als ländliche Räume kategorisiert. Welche Funktionen übernehmen Klein und Mittelstädte im Zusammenspiel von Stadt und Land? Welche Rolle können baukulturelle, also planerische und gestalterische Belange für übertragbare Lösungsansätze bieten? Was kann die Baukultur zur Aufwertung der Lebensqualität vor Ort beitragen? Die Bundesstiftung Baukultur sucht Projekte für die Baukulturwerkstätten 2015 (gebaute Projekte und Initiativen) aus Deutschland sowie dem europäischen Ausland, die Modellcharakter haben. Sie tragen mit Ihren Projekten als Best-Practice-Beispiele aktiv zu einem Mehr an Baukultur in Deutschland bei! http://www. bundesstiftung-baukultur.de/ Projektaufruf.html Folgende Werkstätten mit den Themen sind geplant: „Vitale Gemeinden“, Kassel am 24./25.April 2015 „Infrastruktur und Landschaft“, Regensburg am 09./10. Juli 2015 „Planungskultur und Prozessqualität“, Frankfurt am Main am 10./11.Sept 2015 Die Baukulturwerkstätten bieten mit Impulsvorträgen und Best-Practice-Beispielen eine Plattform, auf der übertragbare Lösungsansätze vermittelt und diskutiert werden. Messe 20. - 25. April 2015 INTERMAT Paris Fachmesse für Baumaschinen und Bautechnik in Frankreich. www.intermatconstruction.com Aktuelle Daten für das Bauhauptgewerbe Stand Februar 2015 Die Daten je Bundesland können unsere Mitgliedsunternehmen der ZDB-Infoline entnehmen (Wirtschaft/Bauwirtschaft und Konjunktur/Baumarkt). Geleistete Arbeitsstunden nach Bauart, in Millionen Wohnungsbau Wirtschaftsbau Öffentlicher Bau insgesamt Hochbau Straßenbau Sonstiger Tiefbau Insgesamt davon Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten Beschäftigte (in Tausend) Dezember 2014 Jan. - Dez. Veränderung 2014/2013 in % Dezember Jan. - Dez. 26,0 19,4 15,8 3,3 6,8 5,8 61,3 393,9 289,9 246,4 50,0 108,3 88,1 930,1 3,4 2,0 2,7 -3,0 4,1 4,5 2,8 5,0 3,1 4,3 -0,2 6,1 4,8 4,2 33,4 498,0 1,8 4,6 Dezember 2014 Jan. - Dez. Veränderung 2014/2013 in % Dezember Jan. - Dez. Insgesamt 750,1 762,1 -0,2 0,1 davon Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten 411,3 409,8 -0,2 1,1 Baugewerblicher Umsatz nach Bauart, in Millionen Euro Wohnungsbau Wirtschaftsbau Öffentlicher Bau insgesamt Hochbau Straßenbau Sonstiger Tiefbau Insgesamt davon Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten Auftragseingang nach Bauart, in Millionen Euro Veränderung 2014/2013 in % 2014 Dezember Jan. - Dez. Dez. Jan. - Dez. 3.366,7 3.450,2 2.585,9 579,2 1.080,1 926,6 9.402,8 35.823,2 35.733,4 27.872,5 5.764,6 12.528,3 9.579,6 99.429,0 -0,1 -2,5 -1,7 -1,2 1,2 -5,3 -1,5 6,3 3,6 2,1 -3,0 3,9 3,0 4,1 6.280,1 65.084,8 -1,6 4,4 2014 Dezember Veränderung 2014/2013 in % Jan. - Dez. Dezember Jan. - Dez. 14,9 -3,6 -16,1 -4,8 -13,1 -24,6 -4,0 4,3 -0,2 -3,5 -3,5 -2,2 -5,2 -0,5 Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten Wohnungsbau Wirtschaftsbau Öffentlicher Bau insgesamt Hochbau Straßenbau Sonstiger Tiefbau Insgesamt / nominal 1.008,2 1.829,5 1.187,2 263,4 497,1 426,7 4.024,9 11.517,9 24.343,9 20.367,7 3.620,2 9.778,9 6.968,7 56.229,6 19 Termine 2015 16. März Gesprächskreis Bauunternehmerinnen im ZDB Berlin 17. März Fachversammlung Holzbau Deutschland Berlin 18. März Frühjahrstagung Hoch- und Massivbau im ZDB Berlin 18. März Ausschuss Wirtschafts- und Rechtspolitik Berlin 18. - 19. März BauForum Mittelstand Berlin 18. - 19. März Kongress Deutscher Holz- und Bautenschutzverband Wiesbaden 15. - 18. April Frühjahrstagung Feuerfest- und Nürnberg Schornsteinbau 16. April Ausschuss Umwelt, Technik und Unternehmensentwicklung Berlin 17. - 18. April Deutsche Brunnenbauertage Wedel 17. - 18. April Bildungskongress der Stuckateure Krefeld 19. - 21. April Sitzung Baumaschinen- und Geräteausschuss Paris 21. - 22. April Frühjahrstagung Bundesverband Ausbau und Fassade Ulm 5. - 6. Mai Arbeitskreis Recht Berlin 7. - 8. Mai Europäischer Baustoff-Recycling-Kongress Rotterdam 8. - 9. Mai Gemeinschaftstagung Estrich-Parkett-Belag Dresden 8. - 10. Mai Baumaschinentag Feuchtwangen 11. - 16. August WorldSkills 2015 Sao Paulo / Brasilien 10. - 11. Nov. Deutscher Bauwirtschaftstag Deutscher Obermeistertag Berlin Personen und Verbände Bauwirtschaft Baden-Würtemberg, Holzbau Baden, Fachverband Ausbau und Fassade Baden Ende Januar 2015 ist Rechtsanwalt Michael Hafner aus dem aktiven Dienst bei Bauwirtschaft Baden-Württemberg ausgeschieden. Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg hat künftig mit Rechtsanwalt Dieter Diener nur noch einen Hauptgeschäftsführer. Auch bei Holzbau Baden und dem Fachverband Ausbau und Fassade Baden ist Herr Hafner ausgeschieden. Beide Verbände werden ab sofort von Rechtsanwältin Cornelia Rupp-Hafner als Hauptgeschäftsführerin geleitet. 20 Geburtstage Sein 70. Lebensjahr vollendete Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Paul, Träger des Ehrenrings des Deutschen Baugewerbes, am 30. Januar. Am 5. Februar feierte Rechtsanwalt Lutz Pollmann, Hauptgeschäftsführer der Baugewerblichen Verbände in Nordrhein-Westfalen, seinen 60. Geburtstag. Seinen 65. Geburtstag hat Stuckateurmeister Dipl.-Math. Jürgen G. Hilger, Träger des Ehrenrings des Deutschen Baugewerbes, am 10. März. Impressum: V.i.S.d.P.: Dr. Ilona K. Klein Redaktion: Carin Hollube Unter Mitarbeit von: Kathrin Kandaouroff, Barbara Rosset. Titelfoto: ZDB/Küttner Fotos: Auswärtiges Amt, Bundesregierung/Eckel, BRZ, SIGNAL IDUNA, SOKA-BAU/Detlef Gottwald, ZDB/Kütter, ZDB, ZDB/Zensen. Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Kronenstraße 55 - 58 10117 Berlin Telefon 030 20314-408 Telefax 030 20314-420 E-Mail [email protected] ISSN 1865-0775
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