Auswahlverfahren zum Projekt „Flüchtlinge im Quartier“

Quartiersmanagement Schöneberger Norden
Auswahlverfahren zum Projekt
„Flüchtlinge im Quartier“
Ausgangslage
Aufgrund der weltweiten politischen Spannungen und bewaffneten Auseinandersetzungen
ist die Anzahl der in der Bundesrepublik und in Berlin lebenden Flüchtlinge in den letzten
Jahren stark angestiegen. Auch für Berlin stellt die Zuflucht von vielen Menschen aus unterschiedlichen Regionen der Welt eine besondere Herausforderung dar. Es gibt Unterbringungsengpässe, mancherorts Akzeptanzprobleme oder Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen Flüchtlingsgruppen. Es entstehen aber auch Willkommensinitiativen in den Stadtteilen; der Senat von Berlin, die Bezirke und die Kirchen unterstützen
diese Initiativen u. a. über Stadtteilzentren.
Im QM Gebiet Schöneberger Norden erreichen das Team QM seit einiger Zeit kontinuierlich Meldungen von Institutionen und einzelnen Bewohner/innen, dass dieses Thema auch
unser Quartier erreicht hat. Im Quartier gibt es keine Gemeinschaftsunterkunft oder keine
Erstaufnahmeeinrichtung. Mit belastbaren Zahlen kann die Situation der Flüchtlinge im
Schöneberger Norden derzeit nicht quantifiziert werden. Gebietsakteure berichten jedoch,
dass Flüchtlingsfamilien, insbesondere aus Syrien, derzeit bei ihren Freunden oder Verwandten in unserem Gebiet wohnen, zumindest vorübergehend. Ferner werden Beratungsangebote oder soziale Infrastruktur im Quartier von den Flüchtlingen zunehmend in
Anspruch genommen. Gespräche lassen die Vermutung zu, dass Familien aus dem QM
Gebiet bereit sind, ihre Verwandten oder Bekannten aus den akuten Krisengebieten vorübergehend aufzunehmen.
Im Quartier Schöneberger Norden hat etwa 2/3 der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Die Meisten dieser Menschen sind entweder als Gastarbeiter oder als Flüchtlinge nach Berlin gekommen. Das heißt, viele haben Erfahrungen gemacht, die die aktuellen
Flüchtlinge heute machen.
Nach der Erörterung der Situation mit zahlreichen Akteuren hat das QM Schöneberger
Norden gemeinsam mit dem Quartiersrat beschlossen, ein zusätzliches, vernetzendes
Projekt für die Flüchtlinge und die betreuenden Institutionen durchzuführen.
Ziele
1. Kontaktaufnahme mit den Flüchtlingen, die in Zusammenhang mit unserem Gebiet
stehen; mögliche lokale Schwerpunkte im Quartier identifizieren
2. Das Einleben der Flüchtlinge in die hiesigen Lebensverhältnisse erleichtern
3. Die Institutionen im Quartier, die mit dem Thema befasst sind, unterstützen und in
ihren Bemühungen stärken
4. Eine Willkommensatmosphäre in der im Quartier ansässigen Bevölkerung schaffen,
fördern, aufrechterhalten, diese Atmosphäre für eine bessere Einleben der Flüchtlinge nutzen
5. Selbstbewusstsein der Flüchtlinge stärken, gemeinsam mit ehrenamtlichen Unterstützern einen Selbsthilfekreis aufbauen
Maßnahmebeschreibung
1. Aufbau eines lokalen, nachbarschaftlichen Willkommensbündnisses durch kleine
Aktionen im Stadtteil. Das Willkommensbündnis soll sowohl die eingewanderten
Flüchtlinge der früheren Generationen und die ehemaligen „Gastarbeiter“ als auch
die deutschen Bewohner/innen umfassen. In diesem Rahmen soll das Ehrenamt in
Form von Patenschaften im Quartier gestärkt werden.
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2. Niedrigschwellige, nachbarschaftliche Erstkontaktaufnahme mit den geflüchteten
und möglicherweise aufnehmenden bzw. aufnahmebereiten Familien bzw. Personen und Weitervermittlung an die zuständigen Institutionen. In diesem Zusammenhang sollen in einem verhältnismäßig geringen Umfang Mittel bereitgestellt werden,
um im dringenden Bedarfsfall Institutionen im Stadtteil in ihrer Arbeit mit den Flüchtlingen zu unterstützen.
3. Aufbau eines Selbsthilfekreises für die Flüchtlinge: Um einen Erfahrungsaustausch
zwischen den Flüchtlingen zu ermöglichen, ihre Potenziale zur Geltung zu verhelfen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und Solidarität zwischen den Gruppen zu ergründen, soll ein „Flüchtlingsstammtisch“ gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Unterstützerkreis eingerichtet und kultursensibel moderiert werden. Es soll ebenfalls
eine Konzeption entwickelt werden, die der Sprachsituation der Flüchtlinge mit ehrenamtlicher Unterstützung gerecht wird.
Das Projekt betritt Neuland im Quartier. Daher wird es prozesshaft angelegt. Sollten sich
insbesondere in der Anfangsphase neue Schwerpunkte herausstellen, kann in Abstimmung mit der erweiterten Steuerungsrunde umgesteuert werden.
Anforderungen
1. Konzeption und prozesshafte Umsetzung des Projekts anhand der Maßnahmenbeschreibung.
2. Vor-Ort-Kenntnisse sind erwünscht.
3. Erfahrungen in der Arbeit mit Flüchtlingen sind erwünscht, ebenso interkulturelle und
interreligiöse Kompetenz
4. Sicherstellen von Zwischen- bzw. Auswertungsgesprächen im QM Schöneberger Norden.
5. Abschlussbericht mit Empfehlungen
6. Die Antragstellung sowie die Abrechnung des Projektes hat der Projektträger über die
Förderdatenbank EurekaPlus 2.0 vorzunehmen.
Fördermittel
Für das Projekt stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt maximal 25.000 € (brutto) 2015: 5.000 €, 2016: 10.000 € und 2017: 10.000 €- aus dem Projektfonds des QM Schöneberger Norden zur Verfügung.
Projektzeitraum
Förderzeitraum: 01.07.2015 – 31.12.2017
Einzureichende Unterlagen
1. Detailliertes Konzept, Zeit- und Maßnahmenplan für die Gesamtmaßnahme (Formular
„Antragsskizze“ incl. Finanzplan, ggf. ergänzend eine Projektkonzeption und beschreibung)
2. Konzeptionelle Aussagen zur Erreichung der Projektziele
3. Verbindliche Benennung der Projektmitarbeiter/innen und Kooperationspartner
4. Selbstdarstellung, Nachweis der fachlichen Qualifikation und Referenzen im Bezug auf
die Ziele des Projektes und die Maßnahmenbeschreibung
5. Kosten- und Finanzierungsplan differenziert nach Jahren:
Kostenpositionen (Personalkosten, Honorare und Sachkosten) sind differenziert aufzuschlüsseln (Stundenkalkulation inkl. Stundensatz), Pauschalbeträge werden nicht
anerkannt; Beachtung des Gebots der finanziellen Besserstellung gem. Anlage 2 AV §
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44 Nr. 1.3 der LHO; Bruttoangaben der Kosten; konkrete Darstellung des Leistungsbildes; Berücksichtigung der Kontoführungsgebühren für ein gesondertes Projektkonto; die Darstellung eines Eigenanteils der Unternehmen von bis zu 10% der Gesamtfinanzierung ist erwünscht.
Bewerbungsfrist
16.03.2015 – 13.04.2015, 14 Uhr
Abgabe der Bewerbungsunterlagen in schriftlicher und digitaler Form bis spätestens
14 Uhr am Montag , dem 13.04 .2014 im
VorOrtBüro des QM Schöneberger Norden
Pallasstraße 5
10781 Berlin
E-Mail: [email protected]
Ansprechpersonen
Remzi Uyguner / Peter Pulm, QM Schöneberger Norden, Tel. 030/ 236 38 585
Vergabekriterien
Qualität des Angebots (Konzept, Maßnahme- und Zeitplan)
Kostenbewertung
Erfahrung bei der Durchführung von Projekten entsprechend der Leistungsbeschreibung
Referenzen/ Qualifikationen des Anbieters/ der Anbieterin
Erfahrungen in der Fördermittelabwicklung des Programms „Soziale Stadt“
Auswahl des Maßnahmeträgers
Die Auswahl des Maßnahmeträgers erfolgt durch ein Auswahlgremium, das sich aus bis
zu 3 Vertreter/innen der Steuerungsrunde des Quartiersmanagement Schöneberger Norden, bis zu 3 Vertreter/innen des Quartiersrates Schöneberger Norden und bis zu 3 Fachexpert/innen zusammensetzt.
Es ist vorgesehen, die Bewerber/innen zu einem Auswahlgespräch in der 19. KW, voraussichtlich am Donnerstag, dem 07.05.2015 zwischen 16.00 bis 20.00 Uhr einzuladen. Der
Bewerberin/ dem Bewerber, die/ der den Zuschlag bekommt, wird aufgegeben, dem Quartiersrat Schöneberger Norden die Konzeption anschließend vorzustellen.
Hinweise
Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren
gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen
oder Ansprüche auf Ausführung einer Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber/innen bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist
unverbindlich, Kosten werden den Bewerber/innen im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.
Die/der Auftragnehmer/in wird Projektträger und Fördernehmer einer Zuwendung aus dem
Programm Soziale Stadt.
Die Anbieter erklären sich mit der Abgabe ihres Angebotes damit einverstanden, dass Teile ihres Angebotes im Rahmen des Auswahlverfahrens dem Auswahlgremium vorgelegt
werden. Die Mitglieder des Auswahlgremiums sind verpflichtet, datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Sie dürfen die ihnen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur
Kenntnis gelangten Informationen nicht an Dritte weitergeben.