3. Übungsfall

Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht
SS 2015
Dr. Elisabeth Lovrek
3. Übungseinheit
Fall 1:
Der in Linz wohnhafte Albert Müller ist zu zwei Drittelanteilen Miteigentümer einer
Liegenschaft in 1030 Wien; er führt auch die Verwaltung; Peter Berger, wohnhaft in
München, ist zu einem Drittel Miteigentümer. Müller hat mit Arno Mayer einen
mündlichen Mietvertrag über eine Wohnung in dem auf der Liegenschaft errichteten Haus
zu einem vereinbarten Mietzins von 700 EUR monatlich geschlossen. Müller – der
inzwischen erfahren hat, dass er die Wohnung viel teurerer vermieten kann -, leugnet nun,
dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Er verweigert die Übergabe der Wohnung.
Außerdem bietet er die Wohnung im Internet um einen monatlichen Mietzins von 900
EUR an. Mayer hat in der Zwischenzeit seinen alten Mietvertrag im Vertrauen auf den mit
Müller geschlossenen Mietvertrag gekündigt. Da er keine andere Wohnmöglichkeit hat,
zieht er in ein Hotel, das ihm einen Pauschalpreis von 1500 EUR monatlich verrechnet.
Mayer beauftragt Rechtsanwalt Schlau, seine Ansprüche durchzusetzen. Was soll Schlau
tun?
Variante: Während des von Schlau eingeleiteten Verfahrens vermieten Müller und Berger
zunächst die Wohnung an einen Dritten und verkaufen dann ihre Liegenschaftsanteile an
die Immo GmbH, die nun grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft ist.
Fall 2:
Die Gierig GmbH betreibt einen Internetversandhandel. Erna Wirr bestellte dort ein
Zimmerfahrrad zu einem Kaufpreis von 1500 EUR. Nachdem sie nicht zahlt, bringt die
Gierig GmbH eine Mahnklage beim zuständigen Bezirksgericht ein. Gegen den
Zahlungsbefehl erhebt Erna Wirr rechtzeitig Einspruch. Zu der vom Gericht anberaumten
Tagsatzung erscheinen der Klagevertreter und die Tochter der Erna Wirr, die eine
Vollmacht ihrer Mutter vorweist. Sie bringt vor, dass das gelieferte Zimmerfahrrad
schwere Mängel aufweist. Zur nächsten Verhandlung kommt auch Erna Wirr. Sie macht
auf den zuständigen Richter einen sehr wirren Eindruck und scheint nicht zu verstehen,
worum es geht.
Wie soll sich der Richter verhalten?
Variante: Erna Wirr ist zur nächsten Verhandlung nicht erschienen. Gegen sie ergeht ein
klagestattgebendes Urteil über 1500 EUR. Sie kommt innerhalb der Berufungsfrist zum
Amtstag und sagt dem Richter, sie wolle Berufung erheben, sie habe aber kein Geld. Ihre
Tochter sei von ihr nie bevollmächtigt worden.
Zur Vorbereitung informieren Sie sich bitte über die Parteien und ihre Vertreter, die
Klagearten sowie die Verfahrenshilfe (Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht² Rz 292 – 367, Rz
497 – 535 sowie Rz 468 -477).
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