Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht SS 2015 Dr. Elisabeth Lovrek 3. Übungseinheit Fall 1: Der in Linz wohnhafte Albert Müller ist zu zwei Drittelanteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in 1030 Wien; er führt auch die Verwaltung; Peter Berger, wohnhaft in München, ist zu einem Drittel Miteigentümer. Müller hat mit Arno Mayer einen mündlichen Mietvertrag über eine Wohnung in dem auf der Liegenschaft errichteten Haus zu einem vereinbarten Mietzins von 700 EUR monatlich geschlossen. Müller – der inzwischen erfahren hat, dass er die Wohnung viel teurerer vermieten kann -, leugnet nun, dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Er verweigert die Übergabe der Wohnung. Außerdem bietet er die Wohnung im Internet um einen monatlichen Mietzins von 900 EUR an. Mayer hat in der Zwischenzeit seinen alten Mietvertrag im Vertrauen auf den mit Müller geschlossenen Mietvertrag gekündigt. Da er keine andere Wohnmöglichkeit hat, zieht er in ein Hotel, das ihm einen Pauschalpreis von 1500 EUR monatlich verrechnet. Mayer beauftragt Rechtsanwalt Schlau, seine Ansprüche durchzusetzen. Was soll Schlau tun? Variante: Während des von Schlau eingeleiteten Verfahrens vermieten Müller und Berger zunächst die Wohnung an einen Dritten und verkaufen dann ihre Liegenschaftsanteile an die Immo GmbH, die nun grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft ist. Fall 2: Die Gierig GmbH betreibt einen Internetversandhandel. Erna Wirr bestellte dort ein Zimmerfahrrad zu einem Kaufpreis von 1500 EUR. Nachdem sie nicht zahlt, bringt die Gierig GmbH eine Mahnklage beim zuständigen Bezirksgericht ein. Gegen den Zahlungsbefehl erhebt Erna Wirr rechtzeitig Einspruch. Zu der vom Gericht anberaumten Tagsatzung erscheinen der Klagevertreter und die Tochter der Erna Wirr, die eine Vollmacht ihrer Mutter vorweist. Sie bringt vor, dass das gelieferte Zimmerfahrrad schwere Mängel aufweist. Zur nächsten Verhandlung kommt auch Erna Wirr. Sie macht auf den zuständigen Richter einen sehr wirren Eindruck und scheint nicht zu verstehen, worum es geht. Wie soll sich der Richter verhalten? Variante: Erna Wirr ist zur nächsten Verhandlung nicht erschienen. Gegen sie ergeht ein klagestattgebendes Urteil über 1500 EUR. Sie kommt innerhalb der Berufungsfrist zum Amtstag und sagt dem Richter, sie wolle Berufung erheben, sie habe aber kein Geld. Ihre Tochter sei von ihr nie bevollmächtigt worden. Zur Vorbereitung informieren Sie sich bitte über die Parteien und ihre Vertreter, die Klagearten sowie die Verfahrenshilfe (Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht² Rz 292 – 367, Rz 497 – 535 sowie Rz 468 -477). .
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