Zugestellt durch Post.at Amtliche Mitteilung E S O N D E R A U S G A B GEMEINDERATSWAHL 2015 Machen Sie von Ihrem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch! Am Sonntag, den 22. März zugestellt wird, mit. Sie er2015 finden in 285 Gemeinleichtern damit die Arbeit der Wahlbehörden. den der Steiermark GemeinBitte verwechseln Sie diese deratswahlen statt. Wahlinformation nicht mit Wahlberechtigt sind alle einer Wahlkarte! Männer und Frauen, die am Letztere müssen Sie beanTag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (das tragen! sind bis zum 22. März 1999 Geborene), die österreichi Am Vorwahltag – sche Staatsbürgerschaft oder Fr, 13. März 2015 die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EuAm Freitag, den 13. März ropäischen Union besitzen, 2015 können Sie in der Zeit vom Wahlrecht nicht ausgevon 17:00 bis 20:00 Uhr beschlossen sind und in der Auch heuer gibt es wieder die Möglichkeit Vorzugsstimmen zu vergeben. reits Ihre Stimme abgeben. Gemeinde den HauptwohnWahllokal: Rathaus Fehring, 1. Stock – sitz haben (Stichtag für die Sitzungssaal, Grazerstraße 1, GR-Wahl: 05.01.2015). Hohenbrugg, Gemeindezentrum 8350 Fehring Machen Sie von Ihrem Recht auf von 08:00 bis 13:00 Uhr Nehmen Sie bitte auch an diesem Tag Mitbestimmung Gebrauch. Sie haben den gekennzeichneten Abschnitt der folgende Möglichkeiten, Ihre Stimme Weinberg, GH Bruchmann von 08:00 bis 13:00 Uhr amtlichen Wahlinformation mit. abzugeben: 2 1 Direkt am Wahltag – Sonntag, 22. März 2015 Wahllokale und Zeiten: Fehring, Rathaus von 07:30 bis 14:00 Uhr Höflach, GH Sukitsch von 07:30 bis 12:00 Uhr Petersdorf I, Dorfhaus von 08:00 bis 12:00 Uhr Petzelsdorf, GH Stössl von 07:30 bis 12:00 Uhr Schiefer, GH Unger von 07:30 bis 12:00 Uhr Johnsdorf-Brunn, Bürgerservicestelle von 07:30 bis 12:30 Uhr Pertlstein, GH Zach von 07:30 bis 13:00 Uhr Hatzendorf, Kultursaal Hatzendorf von 07:30 bis 13:00 Uhr Stang/Tiefenbach, Kultursaal Hatzendorf 07:30 bis 12:00 Uhr Nehmen Sie bitte zur Wahl den gekennzeichneten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation, die Ihnen per Post (bis spätestens 11. März 2015) – 3 Briefwahl mittels Wahlkarte Sollten Sie an beiden Wahltagen verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Mit der amtlichen Wahlinformation haben Sie gleichzeitig eine Anforderungskarte erhalten, die sie uns portofrei übermitteln können. Verfügen Sie über einen Internetzugang, so bitten wir Sie, dass Sie die Antragstellung über den Link www.wahlkartenantrag.at bzw. auf unserer Homepage unter www.fehring.at → Stadt / Infos A-Z / Gemeinderatswahl 2015 durchführen. Bitte umblättern! [ SEITE 2 ] Fristen für die Anträge um Ausstellung einer Wahlkarte: Schriftliche und Online-Anträge: bis spätestens Mittwoch, 18. März 2015 Persönlicher Antrag: Die Antragstellung ist bei jeder unserer Bürgerservicestellen möglich und zwar bis spätestens Freitag, 20. März 2015, 12:00 Uhr. Die Wahlkarten werden Ihnen mittels eingeschriebener Briefsendung übermittelt. Stellen Sie bitte so früh wie möglich Ihren Antrag! Bitte WWW.FEHRING.AT SONDERAUSGABE MÄRZ 2015 beachten Sie, dass Wahlkarten nicht per Telefon beantragt werden können! Nachdem Sie die Wahlkarte erhalten haben, ist der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, der ausgefüllte Stimmzettel ist in das Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte zu legen und die Wahlkarte ist zu verschließen. Die Wahlkarte ist so rechtzeitig an das Rathaus Fehring zu übermitteln, dass diese spätestens bis Schließen des letzten Wahlkokales am Wahltag – Sonntag, 22. März 2015 bis 14:00 Uhr – bei uns einlangt. Portokosten erwachsen Ihnen dadurch keine! Sie können die Wahlkarte auch persönlich, spätestens jedoch am Wahltag – Sonntag, 22. März 2015 bis 14:00 Uhr – im Rathaus Fehring persönlich abgeben oder in den Briefkasten am Eingang des Rathauses werfen. 4 „Fliegende Wahlkommission“ Gemeindebewohner und Gemeindebewohnerinnen, denen es nicht möglich ist, selbst zur Wahl zu kommen, können den Besuch der sogenannten „Fliegenden Wahlkommission“ beantragen, die am 22. März 2015 dann zu ihnen nach Hause kommt und in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr ihre Wahlkarte entgegennimmt (nur mit Wahlkarte möglich). Machen Sie von Ihrem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch – und nutzen Sie auch die Möglichkeit Vorzugsstimmen zu vergeben! Vorzugsstimmen Damit haben Sie unmittelbaren Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Kandidatenliste Bei dieser Gemeinderatswahl haben Sie auch die Möglichkeit eine Vorzugsstimme zu vergeben und damit die Reihung der Kandidaten zu beeinflussen. Dazu befindet sich auf Ihrem Stimmzettel ein Feld, wo der Name Ihres Kandidaten/Ihrer Kandidatin bzw. die Reihungsnummer eingetragen werden kann. Damit haben Sie unmittelbaren Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Kandidatenliste der ein- zelnen wahlwerbenden Parteien. BewerberInnen sind bei der Zuweisung der Mandate von den in der Parteiliste Erstgereihten zu berücksichtigen, wenn – deren Anzahl an Vorzugs- stimmen mindestens ein Drittel der auf die Parteiliste entfallenden Stimmen beträgt, oder – mindestens so viele Vorzugsstimmen erzielt haben, wie die dreifache Wahlzahl beträgt. Die Spitzenkandidaten für die Gemeinderatswahl 2015 Liste 1 Liste 2 Liste 3 Liste 4 Sozialdemokratische Partei Österreichs – SPÖ: Mag. Hans Winkelmaier – Österreichische Volkspartei – ÖVP: Freiheitliche Partei Österreichs – FPÖ: Die Grünen Fehring – GRÜNE: Günter Krois Richard Wilfling Hans Rudolf Rath Mag. Hans Winkelmaier [ SEITE 3 ] SONDERAUSGABE MÄRZ 2015 WWW.FEHRING.AT Kurzinfo zum Thema Asyl Das Land Steiermark, Abteilung 11 Soziales, informiert Sie über häufig gestellte Fragen Wie viele Menschen flüchten? Laut UNHCR, dem Flüchtlingshochkommissariat der UNO, sind derzeit über 51 Millionen Menschen auf der Flucht, das ist die höchste Zahl an Flüchtlingen, die es je gab. Die im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße meisten Flüchtlinge beherbergt der Libanon, durchschnittlich vier bis fünf LibanesInnen sorgen dort für einen Flüchtling. Die meisten Flüchtlinge beherbergen Pakistan, der Iran, der Libanon, Jordanien und die Türkei, vier von fünf Flüchtlingen leben in den ärmsten Ländern Afrikas und Asiens. Wie viele Menschen sind bei uns in Grundversorgung? Österreich hat vor 60 Jahren die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet und sich zur Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen verpflichtet. Rund 29.000 AsylwerberInnen waren im November 2014 in Österreich in Grundversorgung. Aufgrund der zahlreichen Kriegs- und sonstigen Krisengebiete ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Flüchtlinge weiter steigt. Während des Jugoslawien-Krieges waren auch schon über 50.000 Flüchtlinge in Österreich. Innerhalb Österreichs werden die AsylwerberInnen nach einem der Bevölkerungszahl entsprechenden Schlüssel auf die Bundesländer verteilt, auf die Steiermark entfallen demnach 14,38%. In der Steiermark sind derzeit ca. 4.000 Flüchtlinge untergebracht, es fehlen weitere Quartiere zur Versorgung der noch immer aus den Kriegsgebieten Flüchtenden und zur Erfüllung der vereinbarten Quote. Bei der Unterbringung in den steirischen Gemeinden wird auf Verhältnismäßigkeit zur Bevölkerungszahl, soziale Verträglichkeit und örtliche Gegebenheiten Bedacht genommen. Wie lange bleiben Flüchtlinge? AsylwerberInnen bleiben bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in den Quartieren. Wird er anerkannt, können sie in der EU bleiben, wird er abgelehnt, müssen sie binnen zwei Wochen ausreisen. Personen, deren individuelles Asylrecht nicht anerkannt wird, die aber in ihrem Heimatland der generellen Gefahr der Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind oder wegen eines laufenden Bürgerkrieges nicht heimreisen können, dürfen als sogenannte „subsidiär Schutzberechtigte“ bleiben. Wer hat Anspruch auf Grundversorgung? – AsylwerberInnen solange das Verfahren läuft – Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung – Personen die aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht abschiebbar sind, wenn sie den Lebensbedarf für sich und ihre mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und ihn auch nicht oder nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhalten. Was kostet die Grundversorgung? Vom Land Steiermark organisierte, geprüfte und gemietete Quartiere: – Vollversorgung: Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 19,- für Unterbringung und Verpflegung (drei Mahlzeiten am Tag). Die AsylwerberInnen erhalten € 40,-/Monat an Taschengeld. – Teil-Selbstversorgung: Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 19,-. Davon zahlen sie den AsylwerberInnen € 110,-/Monat für die Selbstverpflegung. Des Weiteren werden Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel zur Verfügung gestellt. Die AsylwerberInnen erhalten € 40,-/Monat an Taschengeld. – Selbstversorgung: Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von € 12,- für die Unterbringung. Die AsylwerberInnen verpflegen sich selbst und erhalten € 150,-/Monat an Verpflegsgeld. Von den Betroffenen selbst organisierter und gemieteter Wohnraum: – Privatwohnungen: Eine Einzelperson erhält 120,-, eine Familie € 240,für die Miete (pro Monat). Das Verpflegsgeld beträgt pro Person und Monat für Erwachsene € 200,-, für Minderjährige € 90,-. Weitere Leistungen unabhängig von der Unterbringungsart: – Krankenversicherung – Bekleidungshilfe max. € 150,-/Jahr – Schulbedarf max. € 200,-/Jahr – Fahrtkosten für den Schulbesuch Die Kosten für die Versorgung von AsylwerberInnen werden den Ländern zu 60 % vom Innenministerium refundiert (zu 100 %, wenn das Asylverfahren länger als 12 Monate dauert). Werden AsylwerberInnen betreut? Alle AsylwerberInnen werden von der Caritas betreut, die mit dem Land Steiermark einen entsprechenden Vertrag hat. Sie ist somit Ansprechpartnerin für AsylwerberInnen, QuartiergeberInnen, Gemeinden und BürgerInnen. In organisierten Quartieren werden Betreuungsaufgaben im Zusammenhang mit der Wohnung von den QuartiergeberInnen übernommen. Dürfen Flüchtlinge arbeiten? AsylwerberInnen haben während des Zulassungsverfahrens sowie in den drei Monaten nach Zulassung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, danach besteht ein eingeschränkter Zugang zu unselbstständiger Tätigkeit: – Im Rahmen festgesetzter Kontingente können AsylwerberInnen (auf maximal sechs Wochen beschränkt und nicht verlängerbar) nur Erntearbeit bzw. (auf sechs Monate befristete verlängerbare) Saisonarbeit ausüben. – Darüber hinaus können Gemeinden AsylwerberInnen für gemeinnützige Arbeit (sogenannte Remunerationstätigkeit) heranziehen. – Bei nachgewiesenem Lehrlingsmangel können AsylwerberInnen unter 25 Jahren eine Lehre absolvieren, wenn für die betreffende Lehrstelle keine andere Arbeitskraft vermittelt werden kann. Weitere Infos unter www.soziales.steiermark. at/asyl oder unter der Tel.Nr. 0316/877-3570 [ SEITE 4 ] WWW.FEHRING.AT SONDERAUSGABE MÄRZ 2015 FastensuppenAktion Die Fachschule Schloss Stein lädt zum „Benefiz-Suppenessen” ein Am Mittwoch, den 18.03. 2015 von 12:00 bis 14:00 Uhr laden SchülerInnen der Fachschule Schloss Stein alle BewohnerInnen der Großgemeinde Fehring herzlich zum FastensuppenEssen in den Speisesaal der Schule ein, um mit dem Reinerlös wieder einen wohltätigen Zweck in der Region zu unterstützen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Rathaus-Umbau Die Ausstellung wird von Privatpersonen (Damen aus Weinberg) organisiert und durchgeführt. Es wird hauptsächlich Selbstgebasteltes ausgestellt und verkauft. Neue Öffnungszeiten Postamt Fehring Seit 01.02.2015 hat die Postfiliale Fehring neue Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Mit Ende Februar sind die Umbauarbeiten im Erdgeschoss des Rathauses Fehring beendet und ab der ersten Märzwoche 2015 sind wir in den neuen Räumen für Sie da. Eigentumswohnung 54 m² in Fehring zu verkaufen! Fabrikstraße 3 Tel.Nr.: 0316/302610 Wohnungen in Hatzendorf zu vermieten! Wohnungsgrößen 50,85 m² und 48,41 m² Anfragen richten Sie bitte an die Bürgerservicestelle Hatzendorf Tel.Nr.: 03155/5153 Die Stadtgemeinde Fehring lädt Sie ein ... Gemeindeschitag Samstag, 14. März 2015 auf dem Kreischberg • Anmeldungen können ab sofort in jeder Bürgerservicestelle vorgenommen werden Anmeldeschluss: 27.02.2015 (Nach Anmeldeschluss bitte um Rückfragen wegen freier Plätze) • Die Kosten (Liftkarten und -einsatz) sind bei der Anmeldung bar zu bezahlen. (Die € 3,00 Karten einsatz bekommt jede/r TeilnehmerIn bei der Kartenrückgabe an der Liftkasse zurück) • Die Buskosten werden von der Stadtgemeinde getragen Erwachsene: € 37,00 Jugendliche (Jg. 1996 bis 1998) und Studenten: € 30,00 Kinder (Jahrgang 1999 bis 2008): € 22,00 Kinder unter 6 Jahren: frei Abfahrtszeiten: (Bitte pünktlich kommen) • Gemeinde Hatzendorf –Parkplatz Kultursaal um 05:30 Uhr • Kultursaal Brunn – Parkplatz um 05:45 Uhr • Weinberg Dorfplatz – um 05:50 Uhr • Fehring Neue Mittelschule – Parkplatz um 06:00 Uhr • Pertlstein Gemeindeamt – Parkplatz um 06:15 Uhr Die Stadtgemeinde übernimmt keinerlei Haftung Rasch anmelden! Die Teilnehmerzahl ist auf drei Autobusse begrenzt (max. 150 TeilnehmerInnen). Bitte melden Sie sich rasch für diesen Schitag an! Wir freuen uns auf einen schönen Schitag! für Unfälle und Verluste. Impressum: Medieninhaber, Verleger und Redaktion: Stadtgemeinde Fehring, Grazer Straße 1, 8350 Fehring, Tel: 03155/2303-0, Fax: DW 610, E-Mail: [email protected], Internet: www.fehring.at Für den Inhalt verantwortlich: Reg.kommissär Mag. Johann Winkelmaier Verlags- und Erscheinungspostamt: 8350 Fehring Jahrgang 24 / Sonderausgabe März 2015 Gestaltung: kirschrot – Büro für Grafik und Mediendesign, Druck: Scharmer Feldbach Auflage: 3.800 Stück – ergeht an alle Haushalte der Stadtgemeinde Fehring (Fehring, Hatzendorf, Hohenbrugg- Weinberg, Johndorf-Brunn und Pertlstein) Nächster Erscheinungstermin: Anfang April 2015 Redaktionsschluss: 6. März 2015 Hinweis: Später einlangende Beiträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden! Gedruckt nach der Richtlinie des Österreichischen Umweltzeichens „Druckerzeugnisse“, Druckhaus Scharmer, UW-Nr. 950
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