GEMEINDERATSWAHL 2015 - Hohenbrugg

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Amtliche Mitteilung
E
S O N D E R A U S G A B
GEMEINDERATSWAHL 2015
Machen Sie von Ihrem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch!
Am Sonntag, den 22. März
zugestellt wird, mit. Sie er2015 finden in 285 Gemeinleichtern damit die Arbeit
der Wahlbehörden.
den der Steiermark GemeinBitte verwechseln Sie diese
deratswahlen statt.
Wahlinformation nicht mit
Wahlberechtigt sind alle
einer Wahlkarte!
Männer und Frauen, die am
Letztere müssen Sie beanTag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (das
tragen!
sind bis zum 22. März 1999
Geborene), die österreichi
Am Vorwahltag –
sche Staatsbürgerschaft oder
Fr, 13. März 2015
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EuAm Freitag, den 13. März
ropäischen Union besitzen,
2015 können Sie in der Zeit
vom Wahlrecht nicht ausgevon 17:00 bis 20:00 Uhr beschlossen sind und in der Auch heuer gibt es wieder die Möglichkeit Vorzugsstimmen zu vergeben. reits Ihre Stimme abgeben.
Gemeinde den HauptwohnWahllokal:
Rathaus Fehring, 1. Stock –
sitz haben (Stichtag für die
Sitzungssaal, Grazerstraße 1, GR-Wahl: 05.01.2015).
Hohenbrugg, Gemeindezentrum
8350 Fehring
Machen Sie von Ihrem Recht auf von 08:00 bis 13:00 Uhr
Nehmen Sie bitte auch an diesem Tag
Mitbestimmung Gebrauch. Sie haben
den gekennzeichneten Abschnitt der
folgende Möglichkeiten, Ihre Stimme Weinberg, GH Bruchmann
von 08:00 bis 13:00 Uhr
amtlichen Wahlinformation mit.
abzugeben:
2
1
Direkt am Wahltag –
Sonntag, 22. März 2015
Wahllokale und Zeiten:
Fehring, Rathaus
von 07:30 bis 14:00 Uhr
Höflach, GH Sukitsch
von 07:30 bis 12:00 Uhr
Petersdorf I, Dorfhaus
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Petzelsdorf, GH Stössl
von 07:30 bis 12:00 Uhr
Schiefer, GH Unger
von 07:30 bis 12:00 Uhr
Johnsdorf-Brunn,
Bürgerservicestelle
von 07:30 bis 12:30 Uhr
Pertlstein, GH Zach
von 07:30 bis 13:00 Uhr
Hatzendorf,
Kultursaal Hatzendorf
von 07:30 bis 13:00 Uhr
Stang/Tiefenbach,
Kultursaal Hatzendorf
07:30 bis 12:00 Uhr
Nehmen Sie bitte zur Wahl den gekennzeichneten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation, die Ihnen per
Post (bis spätestens 11. März 2015)
–
3 Briefwahl
mittels Wahlkarte
Sollten Sie an beiden Wahltagen verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.
Mit der amtlichen Wahlinformation
haben Sie gleichzeitig eine Anforderungskarte erhalten, die sie uns portofrei übermitteln können.
Verfügen Sie über einen Internetzugang, so bitten wir Sie, dass Sie die
Antragstellung über den Link www.wahlkartenantrag.at bzw. auf unserer
Homepage unter www.fehring.at →
Stadt / Infos A-Z / Gemeinderatswahl
2015 durchführen. Bitte umblättern!
[ SEITE 2 ]
Fristen für die Anträge
um Ausstellung einer
Wahlkarte:
Schriftliche und
Online-Anträge:
bis spätestens Mittwoch,
18. März 2015
Persönlicher Antrag:
Die Antragstellung ist bei
jeder unserer Bürgerservicestellen möglich und zwar
bis spätestens Freitag, 20.
März 2015, 12:00 Uhr.
Die Wahlkarten werden Ihnen mittels eingeschriebener
Briefsendung übermittelt.
Stellen Sie bitte so früh wie
möglich Ihren Antrag! Bitte
WWW.FEHRING.AT SONDERAUSGABE MÄRZ 2015
beachten Sie, dass Wahlkarten nicht per Telefon beantragt werden können!
Nachdem Sie die Wahlkarte
erhalten haben, ist der amtliche Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, der
ausgefüllte Stimmzettel ist
in das Wahlkuvert und dieses in die Wahlkarte zu legen und die Wahlkarte ist
zu verschließen.
Die Wahlkarte ist so rechtzeitig an das Rathaus Fehring
zu übermitteln, dass diese
spätestens bis Schließen des
letzten Wahlkokales am Wahltag – Sonntag, 22. März
2015 bis 14:00 Uhr – bei uns
einlangt. Portokosten erwachsen Ihnen dadurch keine!
Sie können die Wahlkarte
auch persönlich, spätestens
jedoch am Wahltag – Sonntag, 22. März 2015 bis 14:00
Uhr – im Rathaus Fehring
persönlich abgeben oder in
den Briefkasten am Eingang
des Rathauses werfen.
4
„Fliegende
Wahlkommission“
Gemeindebewohner und
Gemeindebewohnerinnen,
denen es nicht möglich ist,
selbst zur Wahl zu kommen,
können den Besuch der sogenannten „Fliegenden Wahlkommission“ beantragen,
die am 22. März 2015 dann
zu ihnen nach Hause kommt
und in der Zeit von 09:00
bis 12:00 Uhr ihre Wahlkarte entgegennimmt (nur
mit Wahlkarte möglich).
Machen Sie von Ihrem
Recht auf Mitbestimmung
Gebrauch – und nutzen
Sie auch die Möglichkeit
Vorzugsstimmen zu
vergeben!
Vorzugsstimmen
Damit haben Sie unmittelbaren Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Kandidatenliste
Bei dieser Gemeinderatswahl haben Sie auch die
Möglichkeit eine Vorzugsstimme zu vergeben und damit die Reihung der Kandidaten zu beeinflussen.
Dazu befindet sich auf Ihrem Stimmzettel ein Feld,
wo der Name Ihres Kandidaten/Ihrer Kandidatin bzw.
die Reihungsnummer eingetragen werden kann.
Damit haben Sie unmittelbaren Einfluss auf die personelle Zusammensetzung
der Kandidatenliste der ein-
zelnen wahlwerbenden Parteien.
BewerberInnen sind bei der
Zuweisung der Mandate von
den in der Parteiliste Erstgereihten zu berücksichtigen, wenn
– deren Anzahl an Vorzugs-
stimmen mindestens ein
Drittel der auf die Parteiliste entfallenden Stimmen
beträgt, oder
– mindestens so viele Vorzugsstimmen erzielt haben,
wie die dreifache Wahlzahl beträgt.
Die Spitzenkandidaten für die Gemeinderatswahl 2015
Liste 1
Liste 2
Liste 3
Liste 4
Sozialdemokratische
Partei Österreichs – SPÖ:
Mag. Hans Winkelmaier –
Österreichische Volkspartei – ÖVP:
Freiheitliche Partei Österreichs –
FPÖ:
Die Grünen Fehring –
GRÜNE:
Günter Krois
Richard Wilfling
Hans Rudolf Rath
Mag. Hans
Winkelmaier
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SONDERAUSGABE MÄRZ 2015 WWW.FEHRING.AT
Kurzinfo zum Thema Asyl
Das Land Steiermark, Abteilung 11 Soziales, informiert Sie über häufig gestellte Fragen
Wie viele Menschen flüchten?
Laut UNHCR, dem Flüchtlingshochkommissariat der UNO, sind derzeit
über 51 Millionen Menschen auf der
Flucht, das ist die höchste Zahl an
Flüchtlingen, die es je gab.
Die im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße meisten Flüchtlinge beherbergt
der Libanon, durchschnittlich vier bis
fünf LibanesInnen sorgen dort für einen Flüchtling.
Die meisten Flüchtlinge beherbergen
Pakistan, der Iran, der Libanon, Jordanien und die Türkei, vier von fünf
Flüchtlingen leben in den ärmsten
Ländern Afrikas und Asiens.
Wie viele Menschen sind bei uns
in Grundversorgung?
Österreich hat vor 60 Jahren die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet und sich zur Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen verpflichtet.
Rund 29.000 AsylwerberInnen waren
im November 2014 in Österreich in
Grundversorgung. Aufgrund der zahlreichen Kriegs- und sonstigen Krisengebiete ist damit zu rechnen, dass die
Zahl der Flüchtlinge weiter steigt. Während des Jugoslawien-Krieges waren
auch schon über 50.000 Flüchtlinge in
Österreich.
Innerhalb Österreichs werden die AsylwerberInnen nach einem der Bevölkerungszahl entsprechenden Schlüssel
auf die Bundesländer verteilt, auf die
Steiermark entfallen demnach 14,38%.
In der Steiermark sind derzeit ca. 4.000
Flüchtlinge untergebracht, es fehlen
weitere Quartiere zur Versorgung der
noch immer aus den Kriegsgebieten
Flüchtenden und zur Erfüllung der vereinbarten Quote.
Bei der Unterbringung in den steirischen Gemeinden wird auf Verhältnismäßigkeit zur Bevölkerungszahl, soziale Verträglichkeit und örtliche Gegebenheiten Bedacht genommen.
Wie lange bleiben Flüchtlinge?
AsylwerberInnen bleiben bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in den
Quartieren. Wird er anerkannt, können
sie in der EU bleiben, wird er abgelehnt,
müssen sie binnen zwei Wochen ausreisen.
Personen, deren individuelles Asylrecht
nicht anerkannt wird, die aber in ihrem Heimatland der generellen Gefahr der Folter oder unmenschlicher
Behandlung ausgesetzt sind oder wegen eines laufenden Bürgerkrieges
nicht heimreisen können, dürfen als
sogenannte „subsidiär Schutzberechtigte“ bleiben.
Wer hat Anspruch
auf Grundversorgung?
– AsylwerberInnen solange das Verfahren läuft
– Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung
– Personen die aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht abschiebbar sind,
wenn sie den Lebensbedarf für sich und
ihre mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten
Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und ihn auch
nicht oder nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen
erhalten.
Was kostet die Grundversorgung?
Vom Land Steiermark organisierte,
geprüfte und gemietete Quartiere:
– Vollversorgung: Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von
€ 19,- für Unterbringung und Verpflegung (drei Mahlzeiten am Tag). Die
AsylwerberInnen erhalten € 40,-/Monat an Taschengeld.
– Teil-Selbstversorgung: Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz
von € 19,-. Davon zahlen sie den AsylwerberInnen € 110,-/Monat für die
Selbstverpflegung. Des Weiteren werden Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel zur Verfügung gestellt. Die
AsylwerberInnen erhalten € 40,-/Monat an Taschengeld.
– Selbstversorgung: Die QuartiergeberInnen erhalten einen Tagsatz von
€ 12,- für die Unterbringung. Die AsylwerberInnen verpflegen sich selbst und
erhalten € 150,-/Monat an Verpflegsgeld.
Von den Betroffenen selbst organisierter und gemieteter Wohnraum:
– Privatwohnungen: Eine Einzelperson erhält 120,-, eine Familie € 240,für die Miete (pro Monat). Das Verpflegsgeld beträgt pro Person und Monat für Erwachsene € 200,-, für Minderjährige € 90,-.
Weitere Leistungen unabhängig
von der Unterbringungsart:
– Krankenversicherung
– Bekleidungshilfe max. € 150,-/Jahr
– Schulbedarf max. € 200,-/Jahr
– Fahrtkosten für den Schulbesuch
Die Kosten für die Versorgung von
AsylwerberInnen werden den Ländern
zu 60 % vom Innenministerium refundiert (zu 100 %, wenn das Asylverfahren länger als 12 Monate dauert).
Werden AsylwerberInnen betreut?
Alle AsylwerberInnen werden von der
Caritas betreut, die mit dem Land Steiermark einen entsprechenden Vertrag
hat. Sie ist somit Ansprechpartnerin für
AsylwerberInnen, QuartiergeberInnen,
Gemeinden und BürgerInnen. In organisierten Quartieren werden Betreuungsaufgaben im Zusammenhang mit
der Wohnung von den QuartiergeberInnen übernommen.
Dürfen Flüchtlinge arbeiten?
AsylwerberInnen haben während des
Zulassungsverfahrens sowie in den drei
Monaten nach Zulassung keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, danach besteht ein eingeschränkter Zugang zu
unselbstständiger Tätigkeit:
– Im Rahmen festgesetzter Kontingente können AsylwerberInnen (auf
maximal sechs Wochen beschränkt und
nicht verlängerbar) nur Erntearbeit bzw.
(auf sechs Monate befristete verlängerbare) Saisonarbeit ausüben.
– Darüber hinaus können Gemeinden
AsylwerberInnen für gemeinnützige
Arbeit (sogenannte Remunerationstätigkeit) heranziehen.
– Bei nachgewiesenem Lehrlingsmangel können AsylwerberInnen unter 25
Jahren eine Lehre absolvieren, wenn für
die betreffende Lehrstelle keine andere
Arbeitskraft vermittelt werden kann.
Weitere Infos unter www.soziales.steiermark.
at/asyl oder unter der Tel.Nr. 0316/877-3570
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WWW.FEHRING.AT SONDERAUSGABE MÄRZ 2015
FastensuppenAktion
Die Fachschule Schloss Stein lädt
zum „Benefiz-Suppenessen” ein
Am Mittwoch, den 18.03.
2015 von 12:00 bis 14:00
Uhr laden SchülerInnen der
Fachschule Schloss Stein
alle BewohnerInnen der
Großgemeinde Fehring herzlich zum FastensuppenEssen in den Speisesaal der
Schule ein, um mit dem
Reinerlös wieder einen
wohltätigen Zweck in der
Region zu unterstützen.
Wir freuen uns auf Ihr
Kommen!
Rathaus-Umbau
Die Ausstellung wird von Privatpersonen (Damen aus Weinberg)
organisiert und durchgeführt. Es wird hauptsächlich Selbstgebasteltes
ausgestellt und verkauft.
Neue Öffnungszeiten Postamt Fehring
Seit 01.02.2015 hat die
Postfiliale Fehring neue
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von
08:00 bis 12:00 Uhr und
von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Mit Ende Februar sind die
Umbauarbeiten im Erdgeschoss des Rathauses Fehring beendet und ab der
ersten Märzwoche 2015 sind
wir in den neuen Räumen
für Sie da.
Eigentumswohnung
54 m²
in Fehring
zu verkaufen!
Fabrikstraße 3
Tel.Nr.: 0316/302610
Wohnungen
in Hatzendorf
zu vermieten!
Wohnungsgrößen
50,85 m²
und 48,41 m²
Anfragen richten Sie bitte
an die Bürgerservicestelle
Hatzendorf
Tel.Nr.: 03155/5153
Die Stadtgemeinde Fehring lädt Sie ein ...
Gemeindeschitag
Samstag, 14. März 2015
auf dem Kreischberg
• Anmeldungen können ab sofort in jeder Bürgerservicestelle vorgenommen werden
Anmeldeschluss: 27.02.2015 (Nach Anmeldeschluss bitte um Rückfragen wegen freier Plätze)
• Die Kosten (Liftkarten und -einsatz) sind bei der Anmeldung bar zu bezahlen. (Die € 3,00 Karten einsatz bekommt jede/r TeilnehmerIn bei der Kartenrückgabe an der Liftkasse zurück)
• Die Buskosten werden von der Stadtgemeinde getragen
Erwachsene: € 37,00
Jugendliche (Jg. 1996 bis 1998) und Studenten: € 30,00
Kinder (Jahrgang 1999 bis 2008): € 22,00
Kinder unter 6 Jahren: frei
Abfahrtszeiten: (Bitte pünktlich kommen)
• Gemeinde Hatzendorf –Parkplatz Kultursaal um 05:30 Uhr
• Kultursaal Brunn – Parkplatz um 05:45 Uhr
• Weinberg Dorfplatz – um 05:50 Uhr
• Fehring Neue Mittelschule – Parkplatz um 06:00 Uhr
• Pertlstein Gemeindeamt – Parkplatz um 06:15 Uhr
Die
Stadtgemeinde
übernimmt
keinerlei
Haftung
Rasch
anmelden!
Die Teilnehmerzahl ist auf drei
Autobusse begrenzt (max. 150
TeilnehmerInnen). Bitte melden
Sie sich rasch für diesen Schitag
an! Wir freuen uns auf einen
schönen Schitag!
für Unfälle
und Verluste.
Impressum:
Medieninhaber, Verleger und Redaktion:
Stadtgemeinde Fehring, Grazer Straße 1, 8350
Fehring, Tel: 03155/2303-0,
Fax: DW 610, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fehring.at
Für den Inhalt verantwortlich:
Reg.kommissär Mag. Johann Winkelmaier
Verlags- und Erscheinungspostamt:
8350 Fehring
Jahrgang 24 / Sonderausgabe März 2015
Gestaltung: kirschrot – Büro für Grafik und
Mediendesign, Druck: Scharmer Feldbach
Auflage: 3.800 Stück – ergeht an alle
Haushalte der Stadtgemeinde Fehring (Fehring,
Hatzendorf, Hohenbrugg- Weinberg, Johndorf-Brunn
und Pertlstein)
Nächster Erscheinungstermin:
Anfang April 2015
Redaktionsschluss:
6. März 2015
Hinweis: Später einlangende Beiträge
können unter Umständen nicht mehr
berücksichtigt werden!
Gedruckt nach der Richtlinie des
Österreichischen Umweltzeichens
„Druckerzeugnisse“,
Druckhaus Scharmer, UW-Nr. 950