Orientierungsleitfaden - Richard-Müller

Richard-Müller-Schule
Kaufmännische Schulen
der Stadt Fulda
Orientierungsleitfaden für die
Schülerinnen und Schüler der
Richard-Müller-Schule
Herzlich Willkommen:
22.04.2015
Richard-Müller-Schule
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Herzlich Willkommen:
Liebe Schülerinnen und Schüler unserer Schule,
wir begrüßen Sie recht herzlich an der Richard-MüllerSchule und wünschen Ihnen einen guten Einstieg.
Dieser Orientierungsleitfaden soll Ihnen eine Hilfestellung für
den Einstieg an unserer Schule sein. Dieser verfügt über alle
wichtigen Informationen, die Sie für Ihren Schulalltag
benötigen.
Ihre Schulleitung
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Kollegium:
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Richard-Müller-Schule
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Adressdaten:
Richard-Müller-Schule
Pappelweg 8
36037 Fulda
Telefon:
0661 9687-0
Homepage: http://www.richard-mueller-schule.de
E-Mail:
22.04.2015
[email protected]
Richard-Müller-Schule
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Woher kommt der Name?
Die Richard-Müller-Schule ist nach dem
Fuldaer Kaufmann Richard Müller benannt.
Richard Müller ist nicht nur als Kaufmann
bekannt geworden. Er war darüber hinaus
ein brillanter Geisteswissenschaftler und
erfolgreich auf finanzpolitischer Ebene tätig.
Er war Mitglied der Zentrumspartei und
bekam 1894 die Abordnung in den
Reichstag.
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Zielsetzung:
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Schulleitung:
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Unterstützungsteam:
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Unterstützungsteam:
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Unterstützungsteam:
Email: [email protected]
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Schülercoaches:
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Studien- und Berufsorientierung:
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Studien- und Berufsorientierung:
Studien- und Berufsorientierung an der Richard-Müller-Schule
Karriereprotal auf der Homepage
www.richard-mueller-schule.de
Informationswand in dem Durchgang zwischen A- und B-Trakt
Unterstützung bei Fragen
zur Laufbahn  Herr Jestädt
zur Bewerbung  Frau Hauer / Frau Krimmel
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Unterstützungsteam:
Unser Unterstützungsteam finden Sie im Beratungsraum C 201.
Neben dem Unterstützungsteam treffen Sie dort
Ausbildungsbegleiterin Uta Dörr
Zielgruppe: Auszubildende mit Problemen in der
Berufsausbildung oder beim Übergang Schule  Beruf
Angebot:
Sie bietet individuelle Beratung bei Konflikten während der Ausbildung an,
Krisenprävention und Krisenintervention mit dem Ziel, einen erfolgreichen
Ausbildungsabschluss oder eine realisierbare Anschlussperspektive zu erreichen.
Sie ist erste Ansprechpartnerin für das Unterstützungssystem und leitet die
Ratsuchenden an die Experten des Unterstützungsteams.
Sprechzeiten:
Zeit:
Termin nach Vereinbarung
Ort:
Beratungsraum C 201
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Kontakt:
Handy: 0151-56989962
E-Mail: [email protected]
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Beratungsgrundsätze:
Die Richard-Müller-Schule versteht sich als eine Schule, die jedem
Entwicklungsraum lässt und zugesteht. In unserer Schule soll jeder
Schülerin / jedem Schüler ein Ausschöpfen ihrer/ seiner persönlichen
Potenziale ermöglicht werden.
Wir wissen, dass es Hindernisse gibt, die das Erreichen gesteckter Ziele
erschweren. Alle Mitglieder der Schulgemeinde können in
Lebenssituationen geraten, in denen sie eine Unterstützung von Dritten
wünschen oder brauchen. Für diese – individuell unterschiedlichen –
Lebenssituationen bieten wir Beratungen an, die einen konstruktiven und
lösungsorientierten Umgang mit persönlichen Schwierigkeiten eröffnen.
Das Selbstverständnis des Beratungsteams orientiert sich an der
Erkenntnis, dass eine Lösung für Probleme immer im Ratsuchenden
selbst zu finden ist. Das Beratungsverständnis richtet sich an den
folgenden Qualitätsmerkmalen aus:
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Beratungsgrundsätze:
 Die Beratenden bringen den Ratsuchenden Respekt und Wertschätzung entgegen und
erwarten von diesen ebenfalls eine respektvolle Haltung.
 Die Beratung erfolgt selbstverständlich vertraulich und unterliegt dem Datenschutz.
 Die Beratenden sehen und respektieren die individuelle Thematik der Ratsuchenden
und erarbeiten gemeinsam mit ihnen persönliche Lösungsprozesse.
 Die Ratsuchenden sind in alle Entscheidungen während des Beratungsverlaufs
eingebunden.
 Die Beratenden reflektieren und bewerten relevante Informationen gemeinsam mit den
Ratsuchenden im Hinblick auf deren Anliegen, Situationen und
Umsetzungsmöglichkeiten.
 Die Beratenden empfehlen den Ratsuchenden externe Beratungsstellen aufzusuchen,
wenn es der Lösungsfindung zuträglich ist.
 Die Beratenden arbeiten zusammen, reflektieren ihr beratendes Handeln und bilden
sich regelmäßig weiter.
Die Beratenden setzen im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Ratsuchenden die
oben genannten Qualitätsmerkmale um und gewährleisten so eine professionelle
Beratung an der Richard-Müller-Schule.
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Beratung:
Wir beraten und unterstützen Sie!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
E-Mail: [email protected]
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Bildungsgänge:
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Unterrichts- und Pausenzeiten:
Tagesunterricht:
Unterrichtsbeginn: 8:00 Uhr
1. Stunde
8:00 - 8:45 Uhr
2. Stunde
8:45 - 9:30 Uhr
Pause
09:30 - 9:50 Uhr
3. Stunde
9:50 - 10:35 Uhr
4. Stunde 10:35 - 11:20 Uhr
Pause
11:20 - 11:35 Uhr
5. Stunde 11:35 - 12:20 Uhr
6. Stunde 12:20 - 13:00 Uhr *)
Pause
13:00 - 13:15 Uhr
7. Stunde 13:15 - 14:00 Uhr
8. Stunde 14:00 - 14:45 Uhr *)
Pause
14:45 - 15:00 Uhr
9. Stunde 15:00 - 15:45 Uhr
10. Stunde 15:45 - 16:30 Uhr
Pause
16:30 - 17:15 Uhr
Abendunterricht Teilzeitformen:
FHR - BS und FfB: Di. und Do.
Unterrichtszeiten: werden i. d. R.
durch Absprache mit den Teil
nehmern festgelegt.
(Grundmuster Abendunterricht)
11. Stunde 17:15 - 18:00 Uhr*)
12. Stunde 18:00 - 18:45 Uhr
13. Stunde 18:45 - 19:30 Uhr
Pause
19:30 - 19:45 Uhr
14. Stunde 19:45 - 20:30 Uhr
15. Stunde 20:30 - 21:15 Uhr
*) Beginn FfB i.d.R. 17:30 Uhr
*) Nach einer einstündigen Pause in der 5. und 7. Unterrichtstunde können die beiden folgenden Unterrichtsstunden im Block unterrichtet werden, wenn es sich um die letzten Stunden des Unterrichtstages handelt.
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Hausordnung:
Wo Menschen miteinander arbeiten und lernen, können sie ihr Zusammenleben
erleichtern, wenn sie sich an Regeln halten. Diese Schul- und Hausordnung soll
unsere Schule zu einem Ort machen, an dem wir alle
– die Schülerschaft, die Verwaltung, das Kollegium und die Schulleitung –
hilfsbereit und in gegenseitigem Vertrauen als Gemeinschaft zusammenwirken können
und an dem ein ungestörtes und effizientes Lernen und Arbeiten sowie ein
angenehmer Aufenthalt für uns möglich wird. Dies verlangt von uns allen einen
höflichen, respektvollen und freundlichen Umgang miteinander, der durch gegenseitige
Hilfestellung, Rücksichtnahme und Toleranz geprägt sein muss.
Wir alle sind verantwortlich für die Umsetzung dieser Hausordnung und tragen mit
unserem Verhalten nicht zuletzt dazu bei, dass unsere Schule ihren guten Ruf in der
Öffentlichkeit behalten wird.
Um unsere Ziele zu erreichen, wollen wir uns als Schulgemeinde die folgenden
Grundregeln geben:
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Hausordnung:
Um einen reibungslosen Unterrichtsablauf zu gewährleisten, beachten wir
Verhaltensregeln:
•
•
•
•
•
•
•
•
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der angegebenen Unterrichtszeiten und zur
regelmäßigen Teilnahme am Unterricht.
Auf dem Schulgelände ist das Parken für Schüler verboten.
Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule umgehend mitzuteilen.
Freistellungen vom Unterricht sind frühzeitig zu beantragen und Fehlzeiten
innerhalb von drei Unterrichtstagen schriftlich zu entschuldigen.
Die Verwendung von Mobiltelefonen, anderen kommunikationstechnischen
Hilfsmitteln, Unterhaltungsmedien usw. erfolgt während der gesamten
Unterrichtszeit nur auf Anweisung durch den Lehrer/die Lehrerin.
Kopfbedeckungen, die nicht religiös begründet sind, werden während des
Unterrichts abgelegt.
Jeder achtet auf sein Eigentum. Sachbeschädigungen und Diebstähle werden
polizeilich geahndet.
Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
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Gesundheit und Sicherheit:
•
•
Wir sind dafür verantwortlich, dass die Gesundheit Aller gefördert
und die Sicherheit gewährleistet wird.
Alle verpflichten sich auf verbale und nonverbale Gewalt (insbesondere
sexuelle Belästigung, rassistische und andere grobe Beschimpfungen) zu
verzichten und ihre Konflikte friedlich auszutragen.
Es ist untersagt, Internetseiten mit pornografischen, sexistischen, Menschen
erniedrigenden, Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden, zu Gewalt
aufrufenden, rechtsradikalen, menschenfeindlichen, rassendiskriminierenden
und ähnlichen Inhalten aufzusuchen und zu verwenden.
Das Rauchen sowie das Mitführen und der Genuss von Alkohol und Drogen
sind auf dem ausgewiesenen Schulgelände verboten.
Es ist untersagt, Waffen oder Gegenstände, die die Sicherheit und
Gesundheit anderer gefährden könnten, mit in die Schule zu bringen.
Die Pausen werden genutzt, um sich zu erholen und zu stärken.
•
Während des Unterrichts ist das Essen verboten.
•
•
•
•
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Umwelt und Sauberkeit:
•
•
•
•
•
•
Wir alle haben dafür Sorge zu tragen, dass die schulische
Einrichtung und die Umwelt geschont wird.
Der Abfall wird sowohl innerhalb des Schulgebäudes und auf dem
Schulgelände in die aufgestellten Behälter im Sinne der Mülltrennung (Gelber
Sack, Restmüll) entsorgt.
Räume und Inventar werden schonend behandelt. Insbesondere mit den
Schulbüchern ist pfleglich umzugehen.
Die Unterrichtsräume und Toiletten werden sauber und ordentlich verlassen,
damit eine Nutzung für die Folgenden ansprechend und hygienisch bleibt.
Nach Beendigung des Unterrichtes werden die Stühle in den Klassenräumen
auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen und der Raum besenrein
verlassen.
Zur Einsparung von Energie gehen wir mit Heizung, Licht und Wasser
ökonomisch um.
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Ansprechpartner:
•
•
•
Bei Problemen, Sachschäden und Notfällen wenden sich die
Schülerinnen und Schüler bitte an das Sekretariat und/oder die
Lehrkräfte.
Bei schulspezifischen Problemen sind die in der Klasse unterrichtenden
Lehrkräfte, die SV und die Vertrauenslehrer die richtigen
Ansprechpartner.
Die Einhaltung der Hausordnung ist uns eine Selbstverständlichkeit. Wer
sich nicht an ihre Regeln hält, muss mit Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Diese Hausordnung wurde von der Schülerschaft, der Verwaltung, dem
Kollegium und der Schulleitung erarbeitet und in der Gesamtkonferenz
verabschiedet.
Schulsprecher/-in
22.04.2015
Claudia Hümmler-Hille, OStDin
Schulleiterin
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Parken:
Das Parken an der Richard-Müller-Schule ist für Autos
schwierig.
Bitte parken Sie nicht auf dem Lehrerparkplatz!
KFZ-Zweiräder können auf dem Lehrerparkplatz rechts
und Fahrräder auf dem Hof vor dem Hochhaus
abgestellt werden.
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Rauchen:
An der Richard-Müller-Schule ist wie an allen Schulen Hessens das
Rauchen verboten.
Dennoch finden Sie eine
Raucherzone hinter dem
Hochhaus-Ausgang vom A-Trakt.
Bitte rauchen Sie nur hier.
Bei Verstoß gegen das Verbot greift für Schülerinnen und Schüler ein
Ordnungsmaßnahmenkatalog.
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Ordnungsmaßnahmenkatalog:
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Ordnungsmaßnahmenkatalog:
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Sauberkeit außen:
Ordnungsdienst:
Wir achten auf unsere Umgebung und übernehmen
Verantwortung für unser Tun.
Für unsere Sauberkeit im Außengelände
sorgt ein Ordnungsdienst.
Ihre Klassenlehrerin / Ihr Klassenlehrer
wird Sie über die notwendigen Schritte
informieren.
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Sauberkeit innen:
Liebe Schüler/innen und Lehrer/innen,
wir alle schätzen eine angenehme Atmosphäre zum Lernen und Verweilen. Dazu gehört, dass wir die
Räume auch entsprechend pflegen.
Um das allen zu ermöglichen, verpflichten sich Schüler/innen und Lehrer/innen:
 den Raum nach jeder Stunde besenrein und mit gereinigter Tafel zu hinterlassen.
 das Mobiliar und das technische Equipment pfleglich zu behandeln.
 den Raum regelmäßig zu lüften.
 die Unterrichtsmaterialien an den Wänden zu respektieren. Sie sind in der Regel Schüler/innen- oder
Lehrer/inneneigentum.
Um den definierten Standard zu gewährlisten
 richtet die Klasse einen Ordnungsdienst ein.
 kontrolliert die Lehrkraft den ordnungsgemäßen Zustand des Raumes vor dem Verlassen. Sollte der
Raum nicht in dem gewünschten Zustand sein, reinigt die Klasse den Raum, die ihn zuletzt benutzt hat.
 schließt die Lehrkraft technischen Geräte (z. B. Tastaturen und Computermaus) ein.
Für die Reinigung von verschmutzten Klassenräumen nach Leerstand ist die nachfolgende Klasse
verantwortlich. Wenn wir diese einfachen Regeln beachten, können wir uns in anregender Lernumgebung
dem Lernen widmen.
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Respekt und Wertschätzung:
Wir legen
– getreu unserem Leitbild –
Wert auf gegenseitigen Respekt und
Wertschätzung.
Wir haben uns als Schulgemeinde
deshalb auf die nachfolgende
Vereinbarung geeinigt:
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Anti-Mobbing-Vereinbarung:
Wir verstehen uns als eine Schulgemeinde, deren Mitglieder – Lehrerinnen und
Lehrer, Schülerinnen und Schüler, nicht-pädagogisches Personal – wertschätzend
und fair miteinander umgehen. Aus diesem Grundverständnis ergeben sich für uns
folgende Regeln:
 Wir reden grundsätzlich miteinander und nicht übereinander.
 Wir beteiligen uns nicht an der Entstehung und Verbreitung von Gerüchten.
 Wir benutzen im Umgang miteinander keine Schimpfworte, Bezeichnungen, Gesten oder
zeigen Verhaltensweisen, die andere demütigen.
 Wir verbreiten keine fragwürdigen, einseitigen und entwürdigenden Dinge über andere –
weder in Wort, Schrift oder Bild noch im Gespräch, per Handy oder im Internet.
 Wir achten einander und respektieren die Eigenheiten des anderen.
 Wir schikanieren niemanden und werten niemanden ab, sei es auf Grund seines
Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Nationalität, seiner Hautfarbe, seines Glaubens oder
seiner Überzeugungen.
 Wir machen uns nicht über das Aussehen, das Verhalten und/oder die Fehler anderer lustig.
 Wir laden jeden ein, seine Meinung, seine Kritik und seine Wünsche zu äußern und
respektieren diese, auch wenn wir sie nicht teilen können.
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Anti-Mobbing-Vereinbarung:
 Wir halten als Schul- und Klassengemeinschaft zusammen.
 Wir respektieren und wertschätzen den Einzelnen und sehen in ihm einen Teil des Ganzen.
 Wir ignorieren niemanden und grenzen niemanden aus unserer Gemeinschaft aus.
 Wir dulden kein Mobbing.
 Wir verpflichten uns, gegen Mobbing vorzugehen, wo wir dies beobachten.
 Wir werden aktiv, wenn andere Rückhalt und Hilfe brauchen.
 Wir ermutigen Mobbing-Betroffene – auch die, die per Handy oder Internet terrorisiert
werden – die Demütigungen zu melden und ggf. anzuzeigen und unterstützen die
Betroffenen dabei.
Fulda,
Für die Schulgemeinde
Schulleitung
Schülervertretung
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Personalrat
Elternvertreter
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Medienscouts
Werden Sie gemobbt oder kennen Sie jemanden, der gemobbt wird?
Dann wenden Sie sich an die Medienscouts.
Wer sind die Medienscouts?
Medienscouts sind Schüler und Schülerinnen, die mittels einer Präsentation andere
Schüler/-innen über einen sicheren Umgang mit dem Internet informieren und über
Mobbing aufklären. Sie können Mobbingsituationen erkennen und bewerten und Lösungen
anbieten, wenn nötig auch durch das Hinzuziehen des Beratungsteams.
Betreut werden die Medienscouts von Tanja Steinbach und Sabrina Heidinger.
Wie erreichen Sie die Medienscouts?
•
•
[email protected]
Facebookgruppe:
Medienscouts der Richard-Müller-Schule
Raumorganisation:
• Die Richard-Müller-Schule ist in vier Sektoren gegliedert:
Gebäude A, B, C und D.
• Gebäude A = Hochhaustrakt
• Gebäude B = Zwischen Hochhaustrakt
und Sekretariat
• Gebäude C = Rechts im Anschluss an
B
die Lehrerzimmer
• Gebäude D = Neubau (Sekretariat,
Mensa)
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Sekretariat:
Das Team vom Schulsekretariat hilft Ihnen gerne weiter!
v.l.n.r.: Verena Wiegand, Anja Schmidt, Jasmin Goldbach (es fehlt: Stefanie Schmitt)
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Sekretariat:
Schulsekretariat:
Anja Schmidt
 0661 968711
[email protected]
Hauptzuständigkeit:
Abteilung II: Frau Knittel
Personalangelegenheiten
Jasmin Goldbach /
Stefanie Schmitt
 0661 968741
[email protected]
[email protected]
Abteilung IV: Frau Kling
Abteilung V: Herr Krah
Verena Wiegand
 0661 968710
[email protected]
Abteilung I: Frau Herbert
Abteilung III: Herr Demuth
Fahrtkostenerstattung BS
Schülerunfälle, Bafög-Anträge
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Sekretariat:
•
•
•
•
Das Sekretariat befindet sich in der ersten Etage des D-Trakts.
Die Klassenbücher der Vollzeitklassen werden hier aufbewahrt und können
von den Schülerinnen und Schülern vor Unterrichtsbeginn abgeholt werden.
Abwesenheitsmeldung von Lehrer/-in durch den /die Klassensprecher/in 10
Minuten nach Unterrichtsbeginn
Außerdem erhält man im Sekretariat:
 eine Stundenplanauskunft
 Meldung bei Schülerunfällen
 u.v.m.
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag:
07:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 14:30 Uhr
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Freitag:
07:30 – 12:00 Uhr
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Emails zu Lehrern:
Alle Lehrerinnen und Lehrer haben Emailadressen.
Diese Emailadressen setzen sich folgendermaßen
zusammen:
[email protected]
Beispiel: [email protected]
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Schulsanitätsdienst:
Was tun bei einem medizinischen Notfall?
Rufen Sie den Schulsanitätsdienst:
 0171-9800587
 0151-25562813
 0160-95028480
oder wenden Sie sich an das Schulsekretariat
unter der Tel.: 0661/96870
Neu: unser Defibrillator
in der Pausenhalle neben dem
Treppenaufgang zum Gebäudeteil B
selbsterklärend und mit Sprachausgabe
für den Einsatz durch jedermann zur
Beseitigung eines akuten
Kammerflimmerns am Herzen
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Schulsanitätsdienst:
Wir brauchen engagierte Leute!
Interesse an der Mitarbeit im Schulsanitätsdienst?
Ob mit Fachkenntnissen oder ohne – wir schulen Sie!
Ausbildung durch die
Kontakt:
[email protected]
…und alle unsere Schulsanis.
Monatliches Treffen:
1. Mittwoch im Monat
Treffpunkt:
Raum C105 um 13:05 Uhr
Betreuerin: Ute Wieters
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Fahrstuhlnutzung:
Schülerinnen und Schüler der Richard-Müller-Schule dürfen,
sofern sie aus gesundheitlichen Gründen nicht
Treppensteigen können, die Fahrstühle in den Bauteilen
nutzen.
Hierfür fällt ein Fahrstuhlschlüsselpfand in Höhe von 30,00 €
an. Die Beantragung des Fahrstuhlschlüssels erfolgt im
Sekretariat.
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Richard-Müller-Schule
Kaufmännische Schulen der Stadt Fulda
Unsere Schule Ihre Chance!
Unsere Mensa „Richatoni“!
Schulprojekt „JuCa“:
Die Juniorenfirma Cafeteria (JuCa) ist ein Schulprojekt, das seit 1998
Schülerinnen und Schüler eine Praktikumsmöglichkeit in einer
Fachoberschulklasse an der Schule bietet.
Über viele Jahre hat sie die Schulgemeinde mit Snacks, Brötchen etc.
versorgt und die Firma unter Anleitung der zuständigen Lehrerinnen und
Lehrer geführt.
In diesem kaufmännischen Praktikum sind die Schülerinnen und Schüler u.a.
zuständig für den Einkauf, den Verkauf, das Marketing und das
Rechnungswesen. Diese Aufgaben nehmen sie jetzt auch für die Leitung der
Mensa „Richatoni“ wahr.
Ferner sind sie für die Selbstbedienungsautomaten für Kalt- und
Warmgetränke, Süßigkeiten sowie den Schülerkopierer verantwortlich.
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JuCa-Team:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Schüler/-innen der Klasse FOS AI - 5 (Raum B 011; Büro B 012)
Herr Beer:
 Einkauf
Herr Hahn:
 Einrichtung und Betreuung der elektronischen
Kassen
Frau Maul:
 Marketing
Herr Pfau:
 Rechnungswesen
Herr Hahn:
 Verkauf
Herr Walk:
 Reinigung/Hygiene
Frau Hauer:
 Umsatzerfassung / Personalwesen
Frau Boonyaprasop:  Umsatzerfassung / Personalwesen
Frau Wolf:
 Rechnungswesen
 Bestellungen an die JuCa können ausschließlich von Kolleginnen
und Kollegen an Frau Maul oder Herrn Walk gerichtet werden.
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Wissenswertes über „Richatoni“:
Die Mensa ist nicht einfach eine Mensa, sondern ein innovatives soziales Modell. Betrieben
wird die Mensa von einer gemeinnützigen Betreiberfirma (die keinen Gewinn machen darf!),
die zu gleichen Teilen besteht aus der schuleigenen Juniorenfirma (JuCa e. V.), und dem
Antoniusheim, das die Schule mit (warmen) Speisen versorgt. Deshalb heißt sie auch
Richa (für Richard) und – toni (für Antonius).
Sie beschäftigt Mitarbeiter vor Ort, die kleine Speisen, Snacks und frische Salate etc.
zubereiten sowie zwei Mitarbeiter mit Handicap.
Beim Verkauf sowie bei der Geschäftsführung wird das Team von den Praktikantinnen und
Praktikanten der JuCa-Klasse sowie einem betreuenden Lehrer/innenteam unterstützt. Die
Produkte stammen überwiegend (soweit möglich) aus dem eigenen ökologischen Anbau
des Antoniusheims. Hier arbeiten noch viele andere Menschen mit Handicap.
Das Projekt ist also in hohem Maße sozial und leistet einen entscheidenden Beitrag zur
Integration.
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Mensa „Richatoni“:
Quelle: http://www.osthessen-news.de/beitrag_G.php?id=1206830 und www.fulda.de
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Mensaordnung:
Herzlich willkommen in unserer Mensa,
die Mensa ist ein Ort der Begegnung, ein Ort, der zum Bleiben einlädt und ein Ort, wo wir gemeinsam
essen können. Wir gehen selbstverständlich höflich mit dem Mensa - Team und pfleglich mit dem
Inventar (Tische, Stühle, Tabletts) um.
Das Mensateam ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen, die die Mensa betreffen.
Damit wir uns alle wohlfühlen, gilt es ein paar einfache Regeln zu beachten und zu befolgen:
•
Wer essen will, braucht und bekommt einen Sitzplatz.
•
Die Tabletts stellen Sie bitte in die dafür zur Verfügung stehenden Wagen (rechts neben den
Kaffeeautomaten) mit Besteck, Geschirr und Abfall.
•
Gebrauchte Kaffee- und Wasserbecher werfen Sie bitte in die aufgestellten Abfallbehälter.
•
Speisen und Getränke von externen Lieferanten (z. B. Pizzadiensten etc.) dürfen aus hygienischen
Gründen nicht in der Mensa verzehrt werden.
In der Zeit zwischen 15:30 und 16:45 Uhr ist unsere Mensa wegen Reinigungsarbeiten geschlossen.
Guten Appetit und einen angenehmen Aufenthalt wünschen Ihnen
die Schulleitung
und
das Mensateam
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Mensa „Richatoni“:
In unserer Mensa „Richatoni“
bekommen Sie täglich eine Auswahl
von warmen Mahlzeiten sowie Snacks
für zwischendurch. Den aktuellen
Speiseplan erhalten Sie
• an diversen Infotafeln in der
Schule.
• auf unserer Internetseite
www.richard-mueller-schule.de
• bei Facebook in der Gruppe der
Richard-Müller-Schule Fulda
Bezahlen können Sie mit einem Chip
oder mit Bargeld (gegen Aufpreis).
Öffnungszeiten:
07:00 – 09:30 Uhr Aufenthaltsraum
09:30 – 15:30 Uhr Mensabetrieb
15:30 – 16:45 Uhr Mensareinigung
16:45 – 21:45 Uhr Aufenthaltsraum
für Abendbetrieb
Quelle: www.fulda.de
n
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Mensa „Richatoni“:
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Mensa „Richatoni“:
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Mensa „Richatoni“:
Mit diesem Chip können Sie in
der Mensa bezahlen.
Aufzuladen ist er ebenfalls in
der Mensa rechts neben den
Kaffeeautomaten. Sie erhalten
den Chip mit dem Einschulungspaket (5 € Pfand).
Der Getränkeautomat (siehe Foto oben)
befindet sich im EG des C-Trakts ganz in der
Nähe der Pausenhalle.
Wasser- und Kaffeeautomaten (siehe Foto
rechts) stehen im Eingangsbereich der Mensa
/Cafeteria. Alle Automaten können nur mit dem
Chip bedient werden!
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Richard-Müller-Schule
Kaufmännische Schulen der Stadt Fulda
Unsere Schule Ihre Chance!
Unser Selbstlernzentrum!
Selbstlernzentrum:
Im Selbstlernzentrum gibt es:
• 10 PC-Arbeitsplätze,
• Arbeitsbereiche mit Hot Spots,
• Materialien, um Präsentationen vorzubereiten,
• eine umfangreiche Lernbibliothek,
• einen Lesebereich.
Im Selbstlernzentrum bieten wir Ihnen:
• eine ruhige Atmosphäre,
• aktuelle Fachliteratur,
• Abiturhilfen,
• Unterlagen zur Vorbereitung auf Prüfungen für alle Ausbildungsberufe,
• Unterstützung im Lernprozess,
• Ausleihe von Büchern, Filmen, Hörbüchern und Lernsoftware.
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Selbstlernzentrum:
Hier unsere Öffnungszeiten:
• Montag:
08:00 – 14:00 Uhr
• Dienstag:
08:00 – 15:00 Uhr
• Mittwoch:
08:30 – 15:30 Uhr
• Donnerstag:
08:00 – 14:00 Uhr
• Freitag:
08:00 – 14:30 Uhr
Hier finden Sie uns:
• Erdgeschoss B 019,
• vom Haupteingang links –Treppe hoch
• linker Gang – letzte Tür links
Im Selbstlernzentrum gibt es:
• 10 PC-Arbeitsplätze,
• Arbeitsbereiche mit Hot-spots,
• Materialien, um Präsentationen vorzubereiten,
• eine umfangreiche Lernbibliothek,
• einen Lesebereich.
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Selbstlernzentrum:
Das Team vom Selbstlernzentrum freut sich auf Ihren
Besuch!
Kerstin Uhrig
22.04.2015
Verena Bettermann
Krimhild Bug
Richard-Müller-Schule
Katharina Reisinger
Gabriele Ruppel
57
Selbstlernzentrum:
22.04.2015
Richard-Müller-Schule
58
Selbstlernzentrum:
Was wir bieten:
Entspannte Lernatmosphäre in einer ansprechenden Umgebung unterstützt durch
kompetente Lernexperten.
Einen Zugang zu unterschiedlichen Medien, wie Bücher, Fachzeitschriften und
Internetzugang. Es besteht auch die Möglichkeit , mit eigenen Geräten wie Laptop,
Smartphone oder Tablet über W-LAN in das Internet zu gelangen.
Angenehme Freizeitgestaltung durch unser Angebot an Romanen und Hörbüchern.
Gerne können Sie diese Bücher über ihren Schülerausweis ausleihen.
Zeitungsangebot: Sie können bei uns täglich die „Fuldaer Zeitung“ sowie „Die Zeit“
lesen.
Noch Fragen oder Wünsche?
So erreicht Ihr uns: [email protected]
Wir freuen uns auf Sie!
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Richard-Müller-Schule
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Richard-Müller-Schule
Kaufmännische Schulen der Stadt Fulda
Unsere Schule Ihre Chance!
Wenn Sie Schülerinnen und Schüler haben, die
Anspruch auf das Teilhabepaket haben, sind
nachstehende Informationen nützlich!
Amt für Arbeit und Soziales:
Das Amt für Arbeit und Soziales und die Richard-Müller-Schule informieren über Leistungen aus dem
Bildungspaket.
Folgende Leistungen sind auch für unsere Schüler/-innen möglich:
•
Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler
•
Schulbedarf
•
Schülerbeförderungskosten
•
Lernförderung
•
Zuschüsse zur Mittagsverpflegung in Schulen und für Kinder in Kindertageseinrichtungen
(Nähere Informationen erteilt Herr Pfau)
•
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres, z. B. Übernahme von Beiträgen zu Sport- und Musikvereinen.
Das Budget ist auf 10,00 € pro Kind und Monat begrenzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der www.richard-mueller-schule.de unter Aktuelles
 Flyer zum Bildungspaket
Weitere Informationen und Formulare finden sie hier:
Website des Amtes für Arbeit und Soziales des Landkreises Fulda
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Lehrmittelbücherei:
Unsere Lehrmittelbibliothek befindet sich im Untergeschoss
des C-Trakts, die Schülerbibliothek im Raum B 114.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
1. Stunde
2. Stunde
3. Stunde
4. Stunde
ab 10:35 Uhr
Hr. Leister
5. Stunde
6. Stunde
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ab 12:30 Uhr
Hr. Brandner
ab 9:00 Uhr
(nur nach
Vereinbarung)
Hr. Leister
ab 10:00 Uhr
Hr. Brandner
ab 12:30 Uhr
Hr. Steube
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Team der Lehrmittelbücherei:
Herr Brandner
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Herr Steube
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Herr Leister
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Haustechniker:
Michael Vosswinkel
Harald Hopp
Email: [email protected]
Email: [email protected]
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Schließfächer und Kopierer:
Ist Ihre Tasche wieder mal zu schwer? Sie wissen nicht wohin
mit Ihren Sachen? An der Richard-Müller-Schule haben Sie die Möglichkeit ein
Schließfach zu mieten.
Dieses können Sie auf der Internetseite der
AstraDirekt Leasing& Service GmbH beantragen.
https://www.astradirekt.de/index.html
Kopierer für Schülerinnen und Schüler
Im Hause befindet sich im Eingangsbereich des
A-Trakts ein Kopierer für Schülerinnen und Schüler.
Hier können Sie für 10 Cent pro Kopie kopieren.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die JuCa.
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Jahresschrift:
Die Jahresschrift dokumentiert alle wichtigen Geschehnisse und
Neuerungen, die im jeweils vergangenen Jahr an der Richard-Müller-Schule
zu verzeichnen waren.
Hierzu zählen nicht nur die Begebenheiten, die
originäre Schularbeit betreffen, sondern ebenso
die kulturellen Events, Neuerungen im Schulprogramm und viele weitere erwähnenswerte Fakten.
Die Jahresschrift hat nicht nur den Charakter
einer Dokumentation. Sie ist gleichwohl eine
Bereicherung im Sinne der Schulentwicklung.
Die jeweils aktuelle Fassung, für deren
Realisierung Mitglieder der Kollegenschaft
verantwortlich zeichnen, ist im Sekretariat
zum Preis von 2,50 € erhältlich.
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Schulprogramm:
Das Schulprogramm beinhaltet sämtliche für die Richard-MüllerSchule relevanten Aspekte. Analog eines Unternehmensleitbildes
werden alle für das Selbstverständnis der Schule wichtigen
Richtlinien und Maßnahmen in dieses Programm aufgenommen.
Die Richard-Müller-Schule setzt den §127b „Pädagogische
Eigenverantwortung und Schulprogramm“ des Hessischen
Schulgesetzes demzufolge konsequent um.
Seit der Implementierung des Schulprogramms wird es beständig
vom Kollegium aktualisiert und gepflegt, sodass von einer
nachhaltigen Institution im Rahmen der Schulentwicklung
gesprochen werden kann.
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Richard-Müller-Schule
Kaufmännische Schulen der Stadt Fulda
Unsere Schule Ihre Chance!
Schülervertretung
Schülervertretung:
Kontakt:
[email protected]
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Schülervertretung:
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Schülervertretung:
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Schülervertretung:
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Aufgaben und Rechte:
Was ist die SV?
Die SV vertritt die Rechte der Schülerinnen und Schüler an der
Richard-Müller-Schule. Die Schülervertretung ist ein gewähltes
Gremium von Schülerinnen und Schülern einer Schule, sie verwaltet
und organisiert sich autonom und ist dabei den Gesetzen des
jeweiligen Bundeslandes unterworfen. Die meisten Ämter werden für
ein Jahr vergeben.
Häufig wählen dabei die Klassen oder Stufen ihre Klassensprecher
oder Schulstufenvertreter, die dann an der Schülerversammlung,
auch Schülerrat genannt, teilnehmen und bei dieser den Vorstand der
SV wählen (beispielsweise Schülersprecher/-in, Kassenwart und
Schriftführer/-in). Alternativ wird der/die Schülersprecher/-in direkt von
allen Schülerinnen und Schülern gewählt.
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Aufgaben der SV-Organe:
Aufgaben des Schulsprechers
• Einberufung und Organisation von SV-Sitzungen
• Ansprechpartner der Schulleitung, der Lehrerschaft, des
Schulelternbeirates, der Schulaufsichtsbehörde und der
Öffentlichkeit
• gibt Impulse für die SV-Arbeit (z. B. Gestaltung der SV-Stunden,
Aktionen, Feste)
• Teilnahme an schulinternen und außerschulischen Konferenzen
• kann andere SV-Mitglieder zur Unterstützung heranziehen
Aufgaben des stellvertretenden Schulsprecher
• Vertretung des Schulsprechers bei Abwesenheit
• Unterstützung des Schulsprechers bei dessen Aufgaben
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Aufgaben der SV-Organe:
Aufgaben der Beisitzer in der Schülervertretung
Übernahme bestimmter Aufgabenbereiche innerhalb der SV, wie z. B.:
• Schriftführung
• Veranstaltungen
• SV-Recht
• Umwelt
Aufgaben
•
•
•
•
der SSR-Delegierten
Bindeglied zwischen Schul- und Stadtebene der SV
Teilnahme an SSR-Sitzungen
haben dort Stimmrecht
Information der schuleigenen SV über dortige Beschlüsse
Aufgaben der Mitglieder der Schulkonferenz
 Vertretung der Interessen der Schülerinnen und Schüler in der
Schulkonferenz = oberstes Gremium der Schule
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Aufgaben der SV-Organe:
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Verbindungslehrer:
Herr OStR Michael Steube
Kontakt: [email protected]
Angebot/Funktion:
• Bindeglied zwischen Schülerschaft,
Kollegium und Schulleitung
• Beratung und Unterstützung der SV
• Vermittlung bei Konflikten zwischen Schülern, Klassen und
Lehrerinnen und Lehrern oder der Schülervertretung und der
Schulleitung („Verbindungslehrer")
• Ansprechpartner und Berater bei schulischen Konflikten und
Schwierigkeiten für alle Schülerinnen und Schüler („Vertrauenslehrer")
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Kaufmännische Schulen der Stadt Fulda
Unsere Schule Ihre Chance!
Unsere Zusatzangebote
Theaterwerkstatt:
Leiter:
Torsten Schuhmacher
Teilnehmer:
Schülerinnen und Schüler des
Grundkurses WG „Darstellendes Spiel“
Die Theaterwerkstatt der Richard-Müller-Schule
Fulda bietet den Schülerinnen und Schülern des
Wirtschaftsgymnasiums im Rahmen der
Qualifikationsphase des Abiturs die Möglichkeit,
sich im Rahmen des Grundkurses "Darstellendes
Spiel" in der 12. Klasse ein ganzes Schuljahr lang
wöchentlich zwei Stunden intensiv mit Theater zu
beschäftigen. Dabei wird von den Kursteilnehmern
ein festes Kursprogramm durchlaufen, das im
Endziel darauf angelegt ist, am Schuljahresende
eine größere Schultheater-Produktion aufzuführen
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Englisch-Qualifikation IHK:
In Kooperation mit der IHK Fulda bietet die Richard-Müller-Schule für alle Auszubildenden in
kaufmännischen Ausbildungsberufen die Möglichkeit, parallel zur Kaufmannsgehilfenprüfung ein
Zertifikat zu erwerben, das qualifizierte Kenntnisse im berufsbezogenen Englisch bescheinigt.
Die Teilnahme am Unterricht (zwei Unterrichtsstunden pro Woche) und an der Prüfung ist freiwillig, d. h.
es kann auch nur der Unterricht besucht werden ohne Zwang zur Prüfungsteilnahme. Die Teilnahme am
Unterricht wird mit einem Eintrag unter „Bemerkungen“ im Zeugnis bestätigt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist, dass die Auszubildenden in der Unter- bzw.
Mittelstufe der Berufsschule erfolgreich am regulären berufsbezogenen Englischunterricht (mind. eine
Wochenstunde) und an den zwei Wochenstunden prüfungsvorbereitenden Unterricht über ein ganzes
Schuljahr teilgenommen haben. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die Prüfungsgebühren betragen 75,00 Euro, zusätzlich muss ein Lehrbuch (ca. 25,00 Euro) angeschafft
werden. Viele Ausbildungsbetriebe haben in den letzten Jahren diese Kosten übernommen bzw. haben
sich anteilig daran beteiligt.
Kosten für den Unterricht an der Richard-Müller-Schule selbst entstehen nicht.
Ansprechpartner:
Thomas Braunwarth  [email protected]
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KMK Zertifikat Englisch:
Seit 2006 gibt es die Möglichkeit, ein KMK-Fremdsprachenzertifikat des Hessischen
Kultusministeriums zu erwerben. Dieses Zertifikat dokumentiert unabhängig von der
Zeugnisnote die berufsbezogenen Fremdsprachen-kompetenzen.
An der Richard-Müller-Schule Fulda werden immer im Februar die Prüfungen für
kaufmännische Assistenzberufe (Bürowirtschaft, Fremdsprachensekretariat) und
Rechtsberufe (Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte) in den Niveaustufen
Threshold (KMK Stufe II – B1) und Vantage (KMK Stufe III – B2) angeboten.
Die Teilnahme an diesen Prüfungen ist freiwillig und muss mit einem Kostenanteil für
die Stufe Threshold von 45 Euro bzw. Vantage von 60 Euro von den Teilnehmern
selbst finanziert werden.
Weitere Informationen zu diesen Angeboten können bei den unterrichtenden
Fachkollegen eingeholt werden.
Ansprechpartner:
Thomas Braunwarth  [email protected]
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DELF – Staatl. Sprachdiplom:
DELF: staatliches Sprachdiplom, das vom französischen Bildungsministerium
vergeben wird. Es erlaubt einen schul- und notenunabhängigen Nachweis für erlernte
Sprachkompetenzen. Es fördert ganz allgemein die Motivation, Französisch
weiterzulernen und ermöglicht u. a. ein Studium an einer französischen Hochschule
und mehr Mobilität auf internationaler Ebene. Es wird weltweit anerkannt.
Das DELF-Diplom kann auf 6verschiedenen Niveaus erworben werden (A1, A2, B1,
B2, C1, C2) und entspricht den Anforderungen des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens. Bei der Prüfung werden 4 Kompetenzen unabhängig voneinander
geprüft: Hörverstehen, Leseverstehen, (produktives) Schreiben und (monologisches
und dialogisches) Sprechen.
Defizite in einem dieser Bereiche können durch überdurchschnittliche Leistungen in
einem anderen Bereich bis zu einem gewissen Grad ausgeglichen werden.
Die Prüfungsgebühr je nach Niveau ab 39.- €.
Ansprechpartner: N.N.
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Cambridge English Certificates:
Cambridge English Certificates – Qualifikationen, die Türen öffnen
Seit Beginn des Schuljahrs 2013/14 bietet die Richard-Müller-Schule
Vorbereitungskurse auf die Prüfungen zum Cambridge Certificate an.
Was ist das Cambridge Certificate?
Die Cambridge Certificates sind weltweit anerkannte und als Nachweis
qualifizierter Englischkenntnisse international hoch geschätzte Zeugnisse.
Warum sollte ich ein Cambridge Certificate erwerben?
Nahezu alle britischen Hochschulen und tausende von Hochschulen auf der
ganzen Welt erkennen das Cambridge Certificate als Sprachnachweis, der eine
Voraussetzung für ein Studium an diesen Einrichtungen ist, an. Aber auch in
Deutschland kann ein solcher Abschluss die Berufschancen deutlich erhöhen.
International agierende Firmen schätzen den Nachweis, da er durch seine
Standardisierung eindeutiger über die Fähigkeiten eines Bewerbers Auskunft
gibt, als Schulnoten.
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Cambridge English Certificates:
Was bietet die Richard-Müller-Schule an?
Die Richard-Müller-Schule bietet kompetente und umfassende Vorbereitung auf die Prüfung zum
First Certificate in English und zum Cambridge English Business Preliminary, ein
berufsbezogenes Examen. Von September bis zum Juni werden in einem zweistündigen
Zusatzkurs alle relevanten Bestandteile der Prüfung erarbeitet und trainiert. Die Lehrkräfte geben,
nach Auswertung verschiedener Testprüfungen, Orientierungshilfe, für welche Prüfung sich der
Schüler anmelden sollte. Der Kurs und das gesamte Material ist kostenlos.
Welche Leistungen muss ich erbringen?
Gute Vorkenntnisse in Englisch, regelmäßige Teilnahme am Unterricht und Freude an der
Beschäftigung mit Englisch sind Voraussetzung. Der Schüler muss sich selbstständig für die
Prüfung anmelden, wird aber dabei von der Lehrkraft unterstützt. Die Prüfungsgebühr, die je nach
Art des angestrebten Certificates zwischen 130,- und 210,- € liegt, ist vom Schüler zu entrichten.
Wann und wo findet die Prüfung statt?
Die Prüfung, die aus einem schriftlichen (Lesen, Hören, Schreiben) und einem mündlichen Teil
besteht, findet im Juni 2015 statt und wird - bei genügend Teilnehmern - direkt hier in der Schule
von externen Cambridge Prüfern abgenommen.
Wann finden Kurse statt und wo kann ich mich melden?
Die Kurse zum Cambridge English Business Preliminary finden am Dienstag und Donnerstag
jeweils in der 9. und 10. Stunde statt. Der Kurs zum First Certificate wird ebenfalls am
Donnerstag in der 9. und 10. Stunde angeboten. Den Kontakt könnt ihr über eure/n Englischlehrer/in herstellen. Er / Sie wird euch auch beraten, welcher Kurs für euch in Frage kommt.
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Europäisches Sprachzertifikat Türkisch:
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Europäisches Sprachzertifikat:
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Europäisches Sprachzertifikat Russisch:
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Europäisches Sprachzertifikat Russisch:
In den vergangenen Jahren haben mehrere hundert Schülerinnen
und Schüler ein Sprachzertifikat erworben, um ihre beruflichen
Chancen bei Bewerbungen zu verbessern. Dieses Sprachzertifikat
wird in ganz Europa anerkannt.
Wir bieten erstmals einen solchen Vorbereitungskurs für die
Sprachzertifikatsprüfung in Russisch an der Richard-Müller-Schule
in Fulda an.
Interessierte möchten sich bitte im Sekretariat melden!
Der Kurs ist kostenfrei, für die Prüfung fällt eine Gebühr von
XXX an, für Arbeitsmaterial ca. 7,50 €.
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Schulradio:
Wir suchen Schulreporter!
Die Idee
Schülerinnen und Schüler erstellen Audiobeiträge zum Schulgeschehen der RichardMüller-Schule in Form einer Radiosendung (mp3-Podcast).
Was machen Schulreporter/-innen?
• bringen eigene Ideen ein
• planen und schreiben Beiträge
• führen Experteninterviews
• führen Umfragen durch
• sprechen Beitragstext über Mikrofone
• schneiden ihren Beitrag
• moderieren die Sendung
Interesse?
Einfach eine Email an: [email protected]
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Jugend debattiert:
Jugend debattiert ist ein von der Hertiestiftung initiierter und von ihr und anderen Stiftungen
unterstützter Debattierwettbewerb, bei der vier Debattantinnen und Debattanten das Pro und
Contra einer aktuellen Streitfrage diskutieren. Die Schülerinnen und Schüler werden darauf im
Klassenverband von speziell geschulten Lehrerinnen und Lehrern in einer Unterrichtseinheit
vorbereitet. Aufsteigend von der Klassenebene über Schul- und Schulverbundrunde können sich
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann bis in eine Debattenveranstaltung auf Bundesebene
„hochdebattieren“. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Wettbewerb stehen auf allen
Wettbewerbsebenen jeweils 2 Minuten für eine Eingangsrede, allen gemeinsam 20 Minuten für
die eigentliche Debatte und jeweils wieder 1 Minuten für ein Abschlussstatement zu. Die in der
Debatte einzunehmende Position wird zugelost. Die Debattenteilnehmerinnen und -teilnehmer
müssen sich dabei in den Kategorien Sachkenntnis, Ausdrucksfähigkeit, Gesprächsfähigkeit und
Überzeugungskraft von einer Jury messen lassen. Die Sieger gewinnen nicht nur den Einzug in
die nächste Runde, sondern vor allem den Besuch eines von den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern einstimmig als sehr lohnenswert bewertetes Rhetorikseminars.
Unsere Schule nimmt an diesem Wettbewerb seit über 10 Jahren teil, zunächst in Klassen der
Fachoberschule, seit geraumer Zeit ist die Teilnahme im Curriculum der Klasse WG11 verankert.
Dabei haben bereits einige Schülerinnen und Schüler unserer Schule im Schulverbundfinale
gesiegt und den Eingang ins Nordhessenfinale erreicht.
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Feedback:
An der Richard-Müller-Schule hat sich in den letzten Jahren
eine Feedbackkultur entwickelt.
Hierbei können die Schülerinnen und Schüler ein
Individualfeedback zum Unterricht abgeben.
Für Schülerinnen und Schüler ergibt
sich über das Feedback-Geben der
Gewinn, dass sie das Unterrichtsgeschehen reflektieren und mehr
Verantwortung am Lernprozess
übernehmen können.
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Trialog der Kulturen:
Projektinhalte des Schulwettbewerbs
„Trialog der Kulturen“ (Christentum, Judentum, Islam)
P1: Mensch, Kreatur, Natur…Heizen mit Weizen?
Konflikt zwischen der Verwendung von Nahrungsmitteln als Lebensmittel oder
Energieträger
P2: Ökologie: Schöpfung als gemeinsames Lebenshaus für Mensch, Tier und Natur
Verantwortung des Menschen für die Schöpfung
P3: Die Geschichte des Judentums
Verhältnis des Judentums zur Natur, zum Menschen und zur Schöpfung
P4: Kafkas Erzählung: „Die Verwandlung“ – eine theatrale Annäherung
Problematik von Vereinsamung, Isolation und Ausgestoßensein
P5: „Metamorphosen“
Themenkreise von „Mensch, Kreatur, Natur“
P6: „Die sieben ersten Tage der Schöpfung, die sieben letzten Tage der Schöpfung“
Biblische Schöpfungsgeschichte nach dem Buch Genesis
P7: Theaterprojekt „Metamorphosen – Grenzüberschreitungen“
Texte, Szenen und Theaterstücke aus Christentum, Judentum und Islam
P8: Bedeutung der menschlichen Arbeit im Judentum, Christentum und Islam
Stellenwert der Arbeit für den Menschen als Produktionsfaktor und Humankapital
P9: „Wie herrlich leuchtet mir die Natur! – Mensch, Kreatur, Natur im Trialog der Kulturen
Natur- und Menschenbild von Christentum und Islam
P10: „Der Zins im Spannungsfeld zwischen Ökonomie, Religionen und Natur“
Legitimation von Zinsen aus Sicht der drei monotheistischen Religionen
P11: „Faust-Projekt“
Naturbild und Fortschrittsstreben auf der Grundlage von Goethes Tragödie “ Faust“
P12: „Trialog der Kulturen - Orte der Begegnung schaffen“
Garten mit Pflanzen, Texten, Bildern und Skulpturen der drei Kulturkreise
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Wettbewerb „Trialog der Kulturen“:
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Karriereportal:
Auf der Homepage der Richard-Müller-Schule befindet sich das
Karriereportal  www.richard-mueller-schule.de
Dieses beinhaltet eine Ausbildungsplatzbörse und eine
Praktikumsplatzbörse. In diesem Portal bieten Unternehmen
Ausbildungsplätze und
Praktikumsplätze an.
Damit wird die Suche
nach einem
Ausbildungs- bzw.
Praktikumsplatz
erleichtert.
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Literaturkurs
Deutsch-Literatur
Leiterin: Helga Korodi
Der projektorientierte Workshop setzt sich kreativ mit wettbewerbsrelevanten Themen
auseinander und erweitert persönliche sowie literarische Kompetenzen. Einen
interkulturellen Zugewinn bringt seit 2009 die etwinning Schulpartnerschaft mit der
Lenauschule in Temeswar, Rumänien.
Anlässlich der Verleihung des nationalen Qualitätssiegels 2010 für das Textbuch und das
Hörspiel „Naturliebe, ökologisches Bewusstsein“ urteilte die Jury: „Das Projekt besticht
durch seinen Weitblick auf das Thema und seine erfolgreiche Aufbereitung mit digitalen
Medien. Der fächerübergreifende Ansatz und die Kombination mit kreativer Projektarbeit
sind sehr gelungen.“ (Pressemitteilung. In: Beispielhaftes Internetprojekt, Fuldaer Zeitung,
15.04.2011)
Die Inszenierung des Textbuchs „Der farendt Schüler im Schlafwagen“ wurde mit dem
nationalen und europäischen Qualitätssiegel 2011 ausgezeichnet: „Das Projekt zeigt
eindrucksvoll wie eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der europäischen Kultur
gelingen kann.“( Pressemitteilung. In: per Schlafwagen durch die Epochen“, Fuldaer
Zeitung, 26.01.2012)
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Wettbewerbe: eTwinning
eTwinning-Qualitätssiegel
eTwinning-Projektleiterin der Richard-Müller-Schule : Helga.Korodi
Was ist eTwinning?
Das eTwinning-Qualitätssiegel ist eine Auszeichnung Ihrer nationalen
Koordinierungsstelle und wird für die hervorragende internationale
Online-Zusammenarbeit in einem Projekt vergeben.
Warum? Weil eTwinning findet, dass tolle Leistungen Anerkennung
verdienen und eTwinning Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen möchte,
Europa in der Schule erfahrbar zu machen.
Kontakt: [email protected]
Die Twinning Label der Richard-Müller-Schule (nächste Folien):
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Wettbewerbe:
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Wettbewerbe:
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Schüleraustausch nach Poznan in Polen:
•
•
Mit der der Zespół Szkół Handlowych in
Poznan/Posen, einer Wirtschaftsschule
wie die Richard Müller-Schule besteht seit
2006 eine Schulpartnerschaft.
Es werden regelmäßig gegenseitige
Besuche von kleinen Schülergruppen
(ca. 10 Schülern) durchgeführt, die zu
Freundschaftsbildung und kultureller
Verständigung beitragen.
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Infowand:
In der Pausenhalle zwischen den Gebäudeteilen
A und B finden unsere Schülerinnen und Schüler
eine Informationswand mit Postern und Flyern.
Eine weitere Infowand befindet sich im Erdgeschoss
des Gebäudeteils C vor dem Automatenraum.
Hier gibt es u. a. interessante Informationen zum
Thema Berufsorientierung.
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WLAN in unserer Schule:
Unsere Schule verfügt über mehrere Access Points.
Dadurch können die Schülerinnen und Schüler der
Richard-Müller-Schule z. B. in den Freistunden im Internet
surfen.
Das WLAN-Signal kann in den Bauteilen A (Hochhaus) und C
empfangen werden.
Folgende Zugangsdaten sind notwendig:
Benutzer: rims
Passwort: richard
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Lernplattform Moodle:
Einige Lehrerinnen und Lehrer der Richard-Müller-Schule integrieren die
Lernplattform Moodle in ihren Unterricht. Auf dieser Plattform finden Sie im Sinne
des Selbstorganisierten
Lernens u.a. Begleitmaterial
zum Unterricht. Sie gelangen
über unsere Website auf die
Moodle-Plattform, indem Sie
folgenden Link anklicken:
oder https://rims-moodle.schulen-fulda.de/moodle/login/index.php
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Lernplattform Moodle:
So melden Sie sich bei Moodle an:
Benutzername: vorname.nachname.rims
Erstmaliges Passwort: changeme
Sobald Sie sich erstmalig in ihren Moodle-Account eingeloggt haben, ändern Sie
Ihr Passwort bitte.
(Tipp: Passwort aufschreiben)
Mit Moodle kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.
Bei Fragen hilft das Moodle-Team um
Michaela Wolfschlag (Leitung),
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Tobias Alt,,
Matthias Tillmann,
Markus Roth
Richard-Müller-Schule
sowie Jörg Reuter (Ferdinand-Braun-Schule)
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Förderverein:
Eine wichtige Unterstützung erfährt die Richard-MüllerSchule über ihren Förderverein.
Zuständig für den Förderverein:
Herr Zinn
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Herr Krah
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Förderverein:
Finanzielle Mittel wurden und werden bisher
verwendet für:
•
•
•
•
•
zusätzliche Pinnwände
die Schülerbücherei
die Arbeit der Theaterwerkstatt
die Unterstützung von Dichterlesungen
die Anschaffung einer Beschallungsanlage
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Sponsoren:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Gas- und Wasserversorgung Fulda
Steuerbüro Gärtner, Flügel & Partner
Steuerbüro Heil & Engel
Herber Niewelt Witzel
Hermann Hohmann GmbH
J. Knittel Söhne GmbH
John Spedition GmbH
Josef Trabert KG
Steuerbüro Knöll und Partner
Rechtsanwälte Priller und Partner
Raiffeisenbank Großenlüder eG
Steuerberater Peter Reinhard
Cross Media Consulting
Trigon Computer GmbH
VR Genossenschaftsbank Fulda eG
Verlag Parzeller
DaimlerChrysler AG Niederlassung Fulda
Hans-Dieter Steuerberater Alt
Wolfgang Fahr
tegut Gutberlet Stiftung & Co.Fulda
Wemag Adolf Ruland GmbH
Steuerberater Weitzel - Höhl - Schul – Stock
Rechtsanwälte Henkel & Leubecher Stefan Leubecher
Frieda Gass Omnibusbetrieb
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Richard-Müller-Schule
Kaufmännische Schulen der Stadt Fulda
Unsere Schule Ihre Chance!
Informationen zum Berufsschulbesuch
Infos zum Berufsschulbesuch:
Sehr geehrte Ausbilder/innen,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Auszubildende,
die Berufsschule vermittelt im dualen Ausbildungssystem die berufstheoretische Ausbildung und vertieft
die Allgemeinbildung unter besonderer Berücksichtigung der gesellschaftskundlichen Fächer. Diese Ziele
kann die Schule nur erreichen, wenn Ihre Bestrebungen von den Ausbildenden bzw. Arbeitgebern und
den Erziehungsberechtigten unterstützt werden.
Unsere Lehrer/innen stehen Ihnen gern für Besprechungen zur Verfügung, um die Zusammenarbeit
zwischen Ausbildenden (Arbeitgeber), Erziehungsberechtigten und der Schule zu gewährleisten.
Die Geschäftszeiten unseres Schulsekretariats (Telefon: 0661 – 96 87 – 0) sind montags bis
donnerstags von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis
13:00 Uhr.
Zudem erreichen Sie jede Lehrkraft unter der Email-Adresse [email protected].
Um zukünftigen Missverständnissen und Unklarheiten vorzubeugen, möchten wie Ihnen den
schulorganisatorischen und rechtlichen Rahmen, nach denen Schulbesuch, Fehlzeiten und
Beurlaubungen einheitlich bewertet werden, bekannt machen.
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Infos zum Berufsschulbesuch:
1. Schulpflicht
Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind
für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Der Auszubildende hat somit an
schulischen Veranstaltungen regelmäßig teilzunehmen. Die Berufsschulpflicht besteht auch dann, wenn
nach nichtbestandener Prüfung das Ausbildungsverhältnis fortgeführt wird.
2. Schulbesuch
a) Ausbildende, Arbeitgeber oder deren Bevollmächtigte sind verpflichtet, die Berufsschüler/innen
innerhalb einer Woche nach Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsbeginn oder Entlassung bei der
Schulleitung schriftlich an- oder abzumelden. Jeder Wechsel von Wohnung, Arbeitsplatz oder Beruf ist
der Schule unverzüglich mitzuteilen.
b) Erziehungsberechtigte, Ausbildende und Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass die
Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen
und sich der Schulordnung fügen. Sie müssen den Schulbesuch kontrollieren.
c) Die Unterrichtszeiten der einzelnen Klassen richten sich nach dem Stundenplan, der jeder Klasse
durch den Klassenlehrer/in mitgeteilt wird.
d) Der Unterricht beträgt grundsätzlich bis zu 12 Wochenstunden. Er wird wöchentlich an einem Tag
(Vor- und Nachmittag) oder wöchentlich an einem Tag und vierzehntägig an zwei Tagen (oder an zwei
Tagen wöchentlich), je nach Unterrichtsumfang, erteilt.
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Infos zum Berufsschulbesuch:
3. Anzeigepflicht
Sind Auszubildende durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse am Schulbesuch
gehindert, so informieren Sie am gleichen Tag das Schulsekretariat bis 10.30 Uhr
per Telefon
06 61 - 96 87 – 0
per Fax
06 61 - 96 87 – 81
per e-mail
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mit Angabe des Verhinderungsgrundes und der voraussichtlichen Abwesenheitsdauer.
4. Fehlzeiten von ein – drei Tagen
Dauert die Krankheit / Abwesenheit ein - drei Tage, so müssen die Auszubildenden spätestens am
dritten Unterrichtstag des Fernbleibens den Grund Ihres Fernbleibens schriftlich der / dem
Klassenlehrer/in mitteilen. Auf dem Schreiben sind festzuhalten: Fehlzeit, Fehlgrund, Klasse und
Klassenlehrer/in.
Um sicherzustellen, dass die Betriebe über die Wahrnehmung des Berufsschulunterrichts Ihrer/s
Auszubildenden informiert sind, werden nur Entschuldigungen akzeptiert, auf denen der
Ausbilder / die Ausbilderin mit Unterschrift und Stempel die Kenntnisnahme der Fehlzeit quittiert
hat. Die einfachste Möglichkeit der Entschuldigung ist eine Kopie der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem die Kenntnisnahme durch den Betrieb erfolgt.
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Infos zum Berufsschulbesuch:
5. Fehlzeiten von mehr als drei Tagen
Dauert die Krankheit / Arbeitsunfähigkeit länger als drei Unterrichtstage, so muss spätestens am vierten
Unterrichtstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren
voraussichtliche Dauer vorlegen. In begründeten Fällen kann ein ärztliches Zeugnis zur Bestätigung der
Erkrankung bereits ab dem 1. Krankheitstag verlangt werden. Die Kosten sind von dem zur Vorlage
Verpflichteten zu tragen.
6. Fehlzeiten bei Leistungskontrollen
Wird eine schriftliche Leistungskontrolle aus krankheitsbedingten Gründen versäumt, so muss dem
Fachlehrer spätestens in der nächsten Unterrichtsstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, so wird Ihre schriftliche Leistungskontrolle mit „ungenügend“
bewertet. Über einen Nachschreibetermin bei Vorlage der Bescheinigung entscheidet die jeweilige
Fachlehrerin oder der Fachlehrer. Es besteht weder ein Anrecht auf das Nachholen eines
Leistungsnachweises noch auf die Form des Nachholens. Versäumen Sie diese Regelungen und
Fristen, so gelten Ihre Fehlzeiten als unentschuldigt.
7. Erholungsurlaub
Ausbildende und Arbeitgeber sollten den Auszubildenden und berufsschulpflichtigen Arbeitnehmern den
Urlaub zusammenhängend in der Zeit der Berufsschulferien geben. Soweit er nicht in den
Berufsschulferien gegeben werden kann, ist für jeden Berufsschultag von mindestens 6 Zeitstunden, an
dem der Unterricht besucht worden ist, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.
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Infos zum Berufsschulbesuch:
Will ein Berufsschüler während seines Urlaubes außerhalb der Ferienzeit verreisen, so muss er
rechtzeitig einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Der Antrag ist 3 Wochen vor Urlaubsbeginn an den
Klassenlehrer zu richten und muss folgende Angaben enthalten: Klassenbezeichnung und Klassenlehrer,
Begründung des Urlaubsantrags, Angabe der Fehltage, Kenntnisvermerk des Ausbilders / der
Ausbilderin (Ausbildungsbetrieb).
Bleibt er während seines Urlaubes am Heimatort, so hat er die Berufsschule zu besuchen. Der Schultag
gilt als Arbeitstag und muss als Urlaubstag nachgewährt werden.
Ferienplan 2014/2015
Herbstferien
Weihnachtsferien
Osterferien
Sommerferien
Rosenmontag
Tag nach Christi Himmelfahrt
Tag nach Fronleichnam
20.10.2014 - 31.10.2014
22.12.2014 - 09.01.2015
30.03.2015 - 10.04.2015
27.07.2015 - 04.09.2015
Montag, 16. Februar 2015
Freitag, 15. Mai 2015
Freitag, 05. Juni 2015
Auch Behördenbesuche, Arztbesuche und dergleichen sind grundsätzlich außerhalb der
Unterrichtszeiten wahrzunehmen
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Infos zum Berufsschulbesuch:
8. Beurlaubungen
Aus besonderen Gründen können Auszubildende (zwingende berufliche und private Gründe) vom
Unterricht beurlaubt werden. Hierzu muss rechtzeitig (ca. zwei Wochen vorher) von dem
Ausbildungsbetrieb oder den volljährigen Schülerinnen oder Schülern selbst ein entsprechender Antrag
gestellt werden, der die Gründe für die Beurlaubung erläutert und die Klasse sowie den / die
Klassenlehrerin ausweist.
Sofern die Beurlaubung nicht länger als zwei Tage andauert, liegt die Entscheidung hierüber bei der
Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Bis zu fünf zusammenhängende Unterrichtstage können durch
die Schulleiterin beurlaubt werden. Bei größeren Zeiträumen oder Phasen ist das Staatliche Schulamt
zuständig.
Auszubildende können in ihrer Berufsschulzeit maximal sechs Schulwochen für überbetriebliche
Ausbildungsmaßnahmen befreit werden. Die Beurlaubung darf jedoch in einem Schuljahr höchstens vier
Wochen betragen.
Eine nachträgliche Beurlaubung ist nicht möglich und wird als unentschuldigte Fehlzeit eingetragen.
Der Besuch von Bildungsveranstaltungen kann nur dann als Beurlaubungsgrund berücksichtigt werden,
wenn deren Träger vom Hessischen Kultusministerium als geeignet anerkannt worden ist. Die Schule ist
rechtzeitig schriftlich zu benachrichtigen. Nach Abschluss des Lehrgangs ist der Schulleitung vom
Ausbildenden bzw. vom Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
Auch Lehrgänge bei der Handwerkskammer, zu welchen die Berufsschüler grundsätzlich vom Unterricht
freigestellt werden, sollen rechtzeitig bei uns angekündigt werden, um die Organisation des Unterrichts
an diese Phasen anpassen zu können.
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Infos zum Berufsschulbesuch:
Anträge auf Unterrichtsbefreiungen unmittelbar vor und nach den Schulferien können nur in begründeten
Ausnahmefällen vom Schulleiter genehmigt werden.
9. Vorsätzliches und fahrlässiges Fehlen
Fehlzeiten, die nicht ordnungsgemäß oder verspätet entschuldigt werden, erscheinen als
unentschuldigte Fehlstunden im Zeugnis des Auszubildenden und können bei häufiger Wiederholung in
einem Beurteilungszeitraum zu einer entsprechenden, ggf. auch negativen Bewertung der mündlichen
Leistung führen.
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit
- wenn ein Berufsschüler vorsätzlich oder fahrlässig nicht die zuständige Berufsschule besucht oder
- wenn der Ausbildungsbetrieb vorsätzlich oder fahrlässig die Pflicht verletzt, die Schulpflichtigen zur
regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an Unterrichtsveranstaltungen anzuhalten.
Diese Ordnungswidrigkeit wird von uns mit einer Geldbuße geahndet werden, welche von uns bei einem
mehrfachen Fehlverhalten (spätestens wenn im Verlauf von sechs zusammenhängenden
Unterrichtswochen sechs Unterrichtstage dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben wurde) über die
zuständige Schulaufsichtsbehörde bei dem Auszubildenden, seinen gesetzlichen Vertretern oder dem
Ausbildungsbetrieb eingefordert wird. Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig
wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, können auf Anordnung des Schulleiters der Schule
zwangsweise zugeführt werden.
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Sind Ihnen beim Lesen des Orientierungsleitfadens
unkorrekte oder veraltete Informationen aufgefallen,
so melden Sie sich bitte bei Herrn Roth.
Kontakt: [email protected]
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