Sachsen-Anhalt bringt Entschließungsantrag zur Ot- to

Nr. 159/2015
Magdeburg, den 27. März 2015
Presseund Informationsamt
der Landesregierung
Sachsen-Anhalt bringt Entschließungsantrag zur Otto-von-Bismarck-Stiftung ein
Der
Regierungssprecher
Sachsen-Anhalt hat heute einen Entschließungsantrag zum Gesetz über
die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag sieht die Aufnahme des Bismarck-Museums Schönhausen in den Geltungsbereich des Stiftungsgesetzes der Otto-vonBismarck-Stiftung vor. Die Bundesregierung wird gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Im Plenum warb Ministerpräsident
Dr. Reiner Haseloff für die Annahme des Antrages, der nun in den Ausschüssen beraten wird.
Zur Begründung führte Ministerpräsident Haseloff unter anderem aus:
„Wir möchten die bislang bestehende Kooperation zwischen der Ottovon-Bismarck-Stiftung und dem Standort Schönhausen auf eine festere
institutionelle Grundlage stellen. Diese Erweiterung ermöglicht es der
Stiftung, ihrem Stiftungszweck zukünftig auch bezüglich des BismarckMuseums in Schönhausen uneingeschränkt und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu entsprechen. Außerdem wäre damit
erstmals ein Standort aus einem der neuen Länder Teil einer der fünf
Politikergedenkstiftungen des Bundes.“
Hintergrund
Otto von Bismarck wurde am 1. April 1815 in Schönhausen geboren. Bereits zu Lebzeiten Bismarcks wurde 1891 im Schönhauser Schloss II ein
Museum eingerichtet, das 1948 aufgelöst wurde. Das heutige BismarckMuseum wurde 1998 im Gärtnerhaus und im verbliebenen Seitenflügel
des Geburtshauses neu eröffnet. Es würdigt Bismarcks Leben, seine historischen Leistungen und seine Persönlichkeit. Auf etwa 100 m² Fläche
werden originale Objekte aus dem Nachlass der Familie, Leihgaben des
Landes beziehungsweise seiner Stiftung Dome und Schlösser gezeigt,
darunter zahlreiche Exponate des früheren Museums.
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