Nr. 159/2015 Magdeburg, den 27. März 2015 Presseund Informationsamt der Landesregierung Sachsen-Anhalt bringt Entschließungsantrag zur Otto-von-Bismarck-Stiftung ein Der Regierungssprecher Sachsen-Anhalt hat heute einen Entschließungsantrag zum Gesetz über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag sieht die Aufnahme des Bismarck-Museums Schönhausen in den Geltungsbereich des Stiftungsgesetzes der Otto-vonBismarck-Stiftung vor. Die Bundesregierung wird gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Im Plenum warb Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff für die Annahme des Antrages, der nun in den Ausschüssen beraten wird. Zur Begründung führte Ministerpräsident Haseloff unter anderem aus: „Wir möchten die bislang bestehende Kooperation zwischen der Ottovon-Bismarck-Stiftung und dem Standort Schönhausen auf eine festere institutionelle Grundlage stellen. Diese Erweiterung ermöglicht es der Stiftung, ihrem Stiftungszweck zukünftig auch bezüglich des BismarckMuseums in Schönhausen uneingeschränkt und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu entsprechen. Außerdem wäre damit erstmals ein Standort aus einem der neuen Länder Teil einer der fünf Politikergedenkstiftungen des Bundes.“ Hintergrund Otto von Bismarck wurde am 1. April 1815 in Schönhausen geboren. Bereits zu Lebzeiten Bismarcks wurde 1891 im Schönhauser Schloss II ein Museum eingerichtet, das 1948 aufgelöst wurde. Das heutige BismarckMuseum wurde 1998 im Gärtnerhaus und im verbliebenen Seitenflügel des Geburtshauses neu eröffnet. Es würdigt Bismarcks Leben, seine historischen Leistungen und seine Persönlichkeit. Auf etwa 100 m² Fläche werden originale Objekte aus dem Nachlass der Familie, Leihgaben des Landes beziehungsweise seiner Stiftung Dome und Schlösser gezeigt, darunter zahlreiche Exponate des früheren Museums. Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel.: 0391/ 567-6666 Fax : 0391/ 567-6667 [email protected] www.sachsen-anhalt.de
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