BH Murtal - Aufsichtsjägerprüfung 2015

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MURTAL
ANLAGENREFERAT
Land- und Forstwirtschaft
Umwelt- und
Wirtschaftswesen
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Land- und Forstwirtschaft
Umwelt- und Wirtschaftswesen
Bearbeiter: Dr. Harald Schnedl
Tel.: 03572 83201 - 220
Fax: 03572 83201 - 550
E-Mail: [email protected]
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8.0-26/2012
Bezug --:
Judenburg, am 24.3.2015
Ggst. Prüfung für den Jagdschutzdienst,
:(Aufsichtsjägerprüfung 2015)
KUNDMACHUNG
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, hat mit Erlass vom 6.2.2015,
GZ: ABT10-1085/2015-25, bekannt gegeben:
Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung
für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu
bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen zugelassen,
die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
a)
b)
der Geburts(Tauf)schein des Bewerbers,
ein Nachweis, dass keiner der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 genannten
Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug),
Bezirkshauptmannschaft Murtal, Kapellenweg 11, 8750 Judenburg,
Wir sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung für Sie erreichbar
DVR 0080365 UID ATU 37001007
Landeshypothekenbank Steiermark
IBAN AT865600020141394453, BIC HYSTAT2G
Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser
elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at
GZ:
-2-
c)
ein amtsärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht älter als 3
Monate).
Die Gesuche und Beilagen sind bis 10. April 2015 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, einzubringen. Verspätet
eingelangte Gesuche können für die ab 18. Mai 2015 stattfindenden Prüfungen nicht berücksichtigt
werden.
Die Einladung zur Aufsichtsjägerprüfung ergeht mit gesonderter Verständigung. Dieser wird ein
Zahlschein in Höhe von € 131,10 (Prüfungsgebühr) beigelegt und ist der Nachweis über die
Einzahlung zur Prüfung mitzubringen.
Die Bezirkshauptfrau:
i.V.:
Dr. Harald SCHNEDL
Ergeht an:
1. alle Gemeinden des Bezirkes Murtal – per E-Mail – mit der Einladung diese Kundmachung
ortsüblich zu verlautbaren;
2. Herrn Bezirksjägermeister Jörg Regner, 8740 Zeltweg, Bundesstraße 66, per E-Mail;
3. Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft, 8750 Judenburg, Frauengasse 19, per E-Mail;
4. Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft, 8720 Knittelfeld, Marktgasse 7, per E-Mail;
5. den Steirischen Jagdschutzverein, Zweigstelle Knittelfeld, zH Herrn Siegfried Gföller,
8731 Gaal, Bischoffeld Nr. 31/6;
6. den Steirischen Jagdschutzverein, Zweigstelle Judenburg, zH Herrn Ing. Georg Hofbauer,
8741 Weißkirchen i.Stmk., Kleinfeistritz 45;
7. Öffentliche Bekanntmachung durch Verlautbarung an der Amtstafel.