Einladung zur 1. öffentlichen Sitzung des Steiermärkischen Monitoring-Ausschusses „Monitoring“ bedeutet überwachen. Ein „Ausschuss“ ist eine Gruppe von Menschen, die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen und gemeinsam daran arbeiten. Ein „Monitoring-Ausschuss“ ist also eine Gruppe von Menschen, die etwas überwachen. Der „Steiermärkische Monitoring-Ausschuss“ überwacht, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Steiermark eingehalten werden. Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss trifft sich oft und bespricht wichtige Themen. Bei dem nächsten Treffen stellt sich der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss vor und erklärt wie er arbeitet. Derzeit überwacht der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss zwei Stellen des Steiermärkischen Baugesetzes. Dabei sind dem Steiermärkischen Monitoring-Ausschuss zwei Fragen besonders wichtig: • Wann muss ein Lift eingebaut werden? • Wann und wie viele Wohnungen in einem Wohnhaus müssen „anpassbar“ gebaut werden? Wenn eine Wohnung „anpassbar“ gebaut wird, bedeutet das, dass man die Wohnung leichter in eine barrierefreie Wohnung umbauen kann. Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss lädt alle Menschen zu seinem nächsten Treffen ein. Damit können alle Menschen bei der Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderung mitmachen. Die Meinung aller Menschen ist dem Steiermärkischen Monitoring-Ausschuss wichtig, deshalb bitten wir Sie: Kommen Sie und reden Sie mit. Wann findet das nächste Treffen statt? Montag, den 28. November 2016 um 17:30 Uhr. Wo findet das nächste Treffen statt? Im Wartingersaal im Gebäude des Landesarchivs. Die Adresse ist: Karmeliterplatz 3, 1. Stock, 8010 Graz Bitte melden Sie sich bis Montag, den 21. November 2016 an. Entweder unter: http://www.steiermark.at/anmeldung/?art_id=12488549&termin=1 oder per E-Mail: [email protected] Das Treffen wird barrierefrei zugänglich sein. Es wird eine Übersetzung in Gebärdensprache geben. Bitte melden Sie uns wenn: Sie mit Assistenz kommen, da wir dann zwei Plätze reservieren werden Sie SchriftdolmetscherInnen benötigen Sie eine induktive Höranlage benötigen Sie eine andere Frage haben: Ansprechperson: Sandra Rainer, Assistentin des Steiermärkischen Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen Adresse: Rosenberggürtel 12, 8010 Graz Telefon: 0316 / 877-6212 oder 0676 / 86666212 E-Mail: [email protected], [email protected] Webseite: http://monitoringausschuss.steiermark.at Büroöffnungszeiten: Montag 07:00-12:00,13:00-16:00 Mittwoch 07:00-12:00, 13:00-16:00 Wenn Sie jemanden kennen, der sich für dieses Thema interessiert, dann schicken Sie diese Einladung bitte weiter. Es ist wichtig, dass viele Menschen Informationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekommen. Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss würde sich sehr freuen, wenn viele Menschen zu diesem Treffen kommen und mitreden!
© Copyright 2024 ExpyDoc