Einladung zur 1. öffentlichen Sitzung des Steiermärkischen

Einladung zur 1. öffentlichen Sitzung des
Steiermärkischen Monitoring-Ausschusses
„Monitoring“ bedeutet überwachen.
Ein „Ausschuss“ ist eine Gruppe von Menschen,
die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen
und gemeinsam daran arbeiten.
Ein „Monitoring-Ausschuss“
ist also eine Gruppe von Menschen,
die etwas überwachen.
Der „Steiermärkische Monitoring-Ausschuss“ überwacht,
dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in der Steiermark eingehalten werden.
Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss trifft sich oft
und bespricht wichtige Themen.
Bei dem nächsten Treffen
stellt sich der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss vor
und erklärt wie er arbeitet.
Derzeit überwacht der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss
zwei Stellen des Steiermärkischen Baugesetzes.
Dabei sind dem Steiermärkischen Monitoring-Ausschuss
zwei Fragen besonders wichtig:
•
Wann muss ein Lift eingebaut werden?
•
Wann und wie viele Wohnungen in einem Wohnhaus müssen
„anpassbar“ gebaut werden?
Wenn eine Wohnung „anpassbar“ gebaut wird, bedeutet das, dass man
die Wohnung leichter in eine barrierefreie Wohnung umbauen kann.
Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss lädt
alle Menschen zu seinem nächsten Treffen ein.
Damit können alle Menschen bei der Überwachung
der Rechte von Menschen mit Behinderung mitmachen.
Die Meinung aller Menschen
ist dem Steiermärkischen Monitoring-Ausschuss wichtig,
deshalb bitten wir Sie: Kommen Sie und reden Sie mit.
Wann findet das nächste Treffen statt?
Montag, den 28. November 2016 um 17:30 Uhr.
Wo findet das nächste Treffen statt?
Im Wartingersaal im Gebäude des Landesarchivs.
Die Adresse ist: Karmeliterplatz 3, 1. Stock, 8010 Graz
Bitte melden Sie sich bis Montag, den 21. November 2016 an.
Entweder unter:
http://www.steiermark.at/anmeldung/?art_id=12488549&termin=1
oder per E-Mail:
[email protected]
Das Treffen wird barrierefrei zugänglich sein.
Es wird eine Übersetzung in Gebärdensprache geben.
Bitte melden Sie uns wenn:
 Sie mit Assistenz kommen, da wir dann zwei Plätze reservieren werden
 Sie SchriftdolmetscherInnen benötigen
 Sie eine induktive Höranlage benötigen
 Sie eine andere Frage haben:
Ansprechperson: Sandra Rainer, Assistentin des Steiermärkischen
Monitoringausschusses für Menschen mit Behinderungen
Adresse: Rosenberggürtel 12, 8010 Graz
Telefon: 0316 / 877-6212 oder 0676 / 86666212
E-Mail: [email protected], [email protected]
Webseite: http://monitoringausschuss.steiermark.at
Büroöffnungszeiten: Montag 07:00-12:00,13:00-16:00
Mittwoch 07:00-12:00, 13:00-16:00
Wenn Sie jemanden kennen,
der sich für dieses Thema interessiert,
dann schicken Sie diese Einladung bitte weiter.
Es ist wichtig, dass viele Menschen Informationen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekommen.
Der Steiermärkische Monitoring-Ausschuss würde sich sehr freuen, wenn
viele Menschen zu diesem Treffen kommen und mitreden!