Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige bzw. Amtlicher

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine
Amtliche(n) Landwirtschaftliche(n) Sachverständige(n)
im Finanzamt Wismar ein.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen in die Entgeltgruppe E 11
TV-L/ -Forst. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für zwei Jahre.
Das Aufgabengebiet umfasst:
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Durchführung der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz
Durchführung der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach dem
Bewertungsgesetz
Abgrenzungsfragen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen, gutachterliche Mitwirkung
Durchführung der Bedarfsbewertung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Führung der Kaufpreisstatistik der Land- und Forstwirtschaft
Persönliche Voraussetzungen:
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Hoch- oder Fachschulabschluss auf dem Gebiet der Landwirtschaft
Erfahrungen in der Landwirtschaft- und Forstwirtschaft
selbständiges und gewissenhaftes Arbeiten
Fähigkeit zur klaren mündlichen und schriftlichen Darstellung
körperliche Fähigkeit zur Durchführung der Bodenschätzung im Gelände
Fähigkeit zur Führung eines Schätzungsausschusses
PKW Führerschein, ggf. Bereitschaft zur Nutzung eines privaten PKW für dienstliche Zwecke
Sichere Anwendung von MS-Office-Programmen sowie möglichst Kenntnisse in grafischen
Geoinformationssystemen
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungen für den o.a. Dienstposten sind bis zum
07.09.2016
zu richten an das
Finanzministerium M-V
Personalreferat – IV 102 –
Schloßstr. 9-11
19053 Schwerin