MITTEILUNGEN des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e.V. , Kreisgruppe Nürnberg im Landesjagdverband Bayern – Bayerischer Jagdverband e.V. Geschäftsstelle: Angelika Zier, Am Römer 18, 91623 Sachsen 09827/830 Fax 09827/927412. E-Mail [email protected] / www.jagd-nuernberg.de Nr. 2 April – Juni 2015 65. Jahrgang Der Vorstand des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e.V. von 2015-2017 1.Vorsitzende: 2.Vorsitzende: Schriftführer: Stv. Schriftführer: Schatzmeister: Stv. Schatzmeister Öffentlichkeitsarbeit Angelika Zier Am Römer 18 Margit Reiß Am Kugelfang 5 Ulrich Pollety Erlengrundstraße 7 Markus Kürzdörfer Hohensteiner Str. 25 Dr. Marc Mitzel Badener Straße 3a Gerhard Wurm Brückenstraße 25 Dr. Klaus Zier Am Römer 18 09827/830 91623 Sachsen 09153/97485 91220 Schnaittach 0177/3259623 90571 Schwaig 0911/5404544 90482 Nürnberg 0911/919721 90559 Burgthann 0911/919721 91233 Neunkirchen 09827/830 91623 Sachsen Beiräte und Referenten für die Sachgebiete: Ausbildungsleiter Jagdgebrauchshunde: Jagdhornbläser: Treffpunkt-Natur Naturschutz: Rechtliche Vorschriften: Schießwesen: Angelika Zier Am Römer 18 Adolf Wagner Jauerstraße 14 Dr. Günter Hirsch Schubertstraße 10 Margit Reiß Am Kugelfang 5 Otmar Scheidl Altenfurter Str. 72 Gerhard Wurm Brückenstraße 25 Oliver Hautmann Würzburger Str. 62 09827/830 91623 Sachsen 0911/806589 90473 Nürnberg 0911/591122 90491 Nürnberg 09153/97485 91220 Schnaittach 0911/837888 90475 Nürnberg 09153/97192 91233 Neunkirchen 0911/731790 90766 Fürth Der Vorstand bittet um besondere Beachtung der Inserate in unserem Mitteilungsblatt und um deren Berücksichtigung bei Einkehr und Einkauf. Mit Ihren Inseraten helfen diese Mitglieder bzw. Freunde des Vereins die Vereinsmitteilungen herstellen und verteilen zu können ! -2- Mitteilungen aus der Geschäftsstelle Der Ort der Geschäftsleitung des NJJV ist 90491 Nürnberg, Oedenberger Straße 159. Wir bitten aber sämtlichen Schriftverkehr an die 1. Vorsitzende, Frau Angelika Zier, Am Römer 18, 91623 Sachsen, zu richten. Tel: 09827 / 830, Fax: 09827 / 927412, E-mail: [email protected], mobil: 0171 6818572. Wenn Sie die Telefonnummer unseres Vereins in Nürnberg: 0911 / 9197234 wählen, werden sie direkt mit der 1. Vorsitzenden verbunden. Die 2.Vorsitzende, Frau Margit Reiß, erreichen Sie unter der Telefonnummer: 09153 / 97485. Unser Vereinslokal ist das „Erdinger Weißbräu“, Jägerstraße 1, 90451 Nürnberg, Tel.:0911 / 4088600. Das Gasthaus hat einen eigenen Parkplatz und eine Bushaltestelle vor der Tür. Sie finden es, wenn sie von Nürnberg kommend vor dem Steiner Schloss links abbiegen. Vereinsabende: jeweils der 2. Dienstag im Monat um 19.30 Uhr. NJJV-Jagdhornbläsergruppe Auf Wunsch sind unsere Jagdhornbläser gerne bereit, zu besonderen Anlässen, insbesondere Ehrungen, Geburtstagen, Trauerfällen gegen einen geringen Kostenbeitrag anzutreten. Bitte rufen Sie uns rechtzeitig an: Dr. Günther Hirsch 0911 / 59 11 22. In dringenden Fällen können Sie sich an alle Mitglieder des Vorstandes oder an die Beiräte wenden. Unser Mitteilungsblatt entsteht in Feierabendstunden, häufig unter Termindruck, und wird von den Mitgliedern gestaltet. Beiträge und Berichte, für die wir immer dankbar sind, bitten wir ca. 4 Wochen vor dem Erscheinungstermin einzureichen. Beitragsordnung Erstmitglieder Zweitmitglieder Familienmitglieder (Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder unter 27 Jahren) Altersmitglieder (ab 70 Jahre auf Antrag) Mahngebühr Euro 77.Euro 39.Euro 62.Euro 62.Euro 5.- -3- Bankkonto: Sparkasse Nürnberg (BLZ 760 501 01) Kto.- Nr. 1 088 021 IBAN : DE25760501010001088021 BIC: SSKNDE77XXX Herausgeber: Dr. Klaus Zier, 1. Vorsitzender des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e.V., Am Römer 18, 91623 Sachsen. Erscheinungsweise: 1x pro Quartal. Erscheinungsort: Nürnberg Die Mitteilungen des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e.V. sind eine Verlagszeitschrift. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bestellungen bei der Post sind nicht möglich. Druck und Verlag: De Luca & Partner GbR, Marientorgraben 7, 90402 Nürnberg, 0911 / 46 56 56, Fax: 0911 47 25 38, E-mail: [email protected] Ansprechpartner: Raffaele Cataldo -4- FREUD UND LEID Geburtstage im 2. Quartal 2015 Wir gratulieren und wünschen allen Jubilaren Glück und beste Gesundheit ! Besonders möchten wir namentlich benennen: Zum Zum 65. Geburtstag: 25.04. Reiß, Margit Zum 82. Geburtstag: 10.04. Lehnert, Hermann Zum 76 Geburtstag: 18.04. Knopf, Dieter 30.04. Lutsch, Theo Zum 83. Geburtstag: 09.05. Rabitsch, Walter Zum 77. Geburtstag: 22.05. Perge, Anneliese 23.05. Herold, Konrad 06.06. Obernosterer, Gerhard 14.06. Mösel, Georg Zum 78. Geburtstag: 16.04. Pölloth, Karl 10.06. Hubert, Helmut 19.06. Schlee, Peter Zum 84. Geburtstag: 21.04. Stapfer, Hans 28.04. Heumüller, Georg 31.05. Lechner, Walter Zum 85. Geburtstag: 30.04. Wagner, Adolf 14.05. Starck, Günther Zum 87. Geburtstag: 05.04. Gemeinhard, Werner Zum 79. Geburtstag: 07.06. Krämer, Hans Zum 88. Geburtstag: 03.06. Dr. Schneider, Oskar Zum 81. Geburtstag: 21.04. Walter, Georg 03.05. Helfert, Richard 20.05. Stamm, Anne 13.06. Gugel, Helmut Zum 91. Geburtstag: 26.06. Dr. Hofmann, Hans Zum 92. Geburtstag: 19.05. Lutz, Fritz Wir trauern um unseren verstorbenen Waidkameraden Jan Fischer -5- Veranstaltungsvorschau Bitte tragen Sie diese Termine gleich in Ihren Terminkalender ein ! Dienstag, 14.04.2015 „Hundeernährung“ Referentin der Fa. Bewital-petfood Leitung: Herr Udo Wenzel Samstag, 25.04.2015 Himmelfahrtschießen 2015 von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Schießkino „Wildsport“ Juvenellstraße 27 90419 Nürnberg (siehe auch unter Schießwesen !) Dienstag, 12.05.2015 „Die Jagd in Bayern im Jahr 2015“ Ausblick auf zu erwartende Neuerungen Referent: Moritz Fürst zu Öttingen Wallerstein Vizepräsident des BJV Dienstag, 09.06.2015 „Rehwildernährung“ Referent: Dr. Josef Bauer Vorsitzender des Ausschusses „Wildkrankheiten und Wildernährung“ im BJV Im Hinblick auf die Themenauswahl, die Referentenauswahl und die Vorbereitungsarbeit durch den Vorstand freuen wir uns immer über eine Teilnahme möglichst vieler Mitglieder, Freunde und Bekannter an unseren Veranstaltungen. Diese Ankündigungen gelten auch als Einladung an alle Mitglieder befreundeter Jagdvereine zu unseren Veranstaltungen. -6- Aktuell Landesjägertag 2015 Der Landesjägertag 2015 findet von Freitag, dem 10.04 2015 bis zum Sonntag, dem 12.04. 2015 in Weiden/Opf statt. Das Programm entnehmen Sie bitte der neusten Jagd in Bayern. Über eine rege Teilnahme unserer Mitglieder würden wir uns sehr freuen. 2. Internationale Jagd- und Fischereitage in Ellingen Nachdem die Jagd- und Fischereitage im Jahr 2014 ein voller Erfolg waren, Aussteller und Besucher waren gleichermaßen begeistert, finden die 2. Tage im Jahr 2015 vom 11. Bis 13. September wieder in der Residenz Ellingen statt. Die Organisatoren teilen mit, dass 70 % der Aussteller aus 2014 sich bereits jetzt wieder beworben haben und viele neue Firmen aus allen Bereichen der Jagd 2015 mit dabei sein wollen. Merken Sie sich diesen Termin vor! Käufer sucht Jagdtrophäen In einer aktuellen Werbezeitung in Mittelfranken fanden wir folgende für Jäger, die ihre Trophäen oder Teile davon verkaufen wollen, interessante Anzeige: Kaufe alte Jagd – Trophäen. Telefon: 09851 / 7757 Jagdscheinerwerb an der Fakultät Wald und Forstwirtschaft der Hochschule Weihenstephan - Triesdorf Da wir mehrfach nach dem Ablauf des Jagdscheinerwerbs an der Hochschule in Triesdorf besteht, berichten wir hier über die dortige Ausbildung. Die Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Jägerprüfung erfolgt im Rahmen des Bachelorstudiums „Forstingenieurwesen,“ die jagdpraktischen Stunden werden üblicher-weise im Rahmen des Praktikums absolviert. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt nur zum Teil an der Fakultät: Der Kurs für die Praktische Waffenhandhabung wird von den Ausbildern der Hochschule durchgeführt. Jedoch bietet die Hochschule keine jagdliche Schießausbildung an. Dieser Teilbereich muss extern bei Ausbildungsträgern für die Jägerprüfung absolviert werden. Die Studierenden müssen die Teilnahme an Kursen für die jagdliche Schießausbildung -7- selbst organisieren. Regelmäßig werden sich also Forststudierende an die Kreisgruppen, die Jägerausbildung betreiben, mit der Bitte wenden, an deren Schießkursen teilnehmen zu dürfen. Alle Prüfungsteile der Jägerprüfung, inklusive der Prüfung im Büchsenschießen, werden an der Fakultät durchgeführt. Schwarzwildstrecken 2013 / 2014 in Bayern In Bayern wurden im Jagdjahr 2913/14 waren 2 961 mehr als im Jahr davor. 68.679 Stück Schwarzwild erlegt. Dies Davon kamen im Regierungsbezirk Oberbayern Niederbayern in Oberfranken in Mittelfranken in Unterfranken und in Schwaben 7 492 11 545 10 003 5 138 22 377 6 434 Stücke zur Strecke. In Mittelfranken sahen die Abschusszahlen wie folgt aus: Ansbach Privatreviere und Staatswald Erlangen Fürth Neustadt Aisch Nürnberg Land Roth Weißenburg 1 137 685 67 746 1 147 684 672 Gesamt: 5 138 Veranstaltungen der Jägergesellschaft „Hubertus“Nürnberg e.V. Die Jägergesellschaft „Hubertus“ hat alle Freunde zu folgenden Veranstaltungen eingeladen: Pfingstmontag, 25.05.2015, 9.30 Uhr Feldgottesdienst in Arzlohe unter Mitwirkung der Bläsergruppe „Hubertus“ Nürnberg. -8- Montag, 29.06.2015, 18.00 Uhr Andacht mit musikalischer Gestaltung durch die Bläsergruppe „Hubertus“ in Bühl/Simmelsdorf. Obfrau des Bayerischen Jägerinnenforums für Mittelfranken Der Vorsitzende der Regierungsbezirksgruppe für Mittelfranken, Jürgen Weißmann, hat Frau Ingrid Kallenberg zur Vertreterin und Obfrau für Mittelfranken berufen. Sie bittet alle Jägerinnen und Jäger um Mithilfe, Ideen und die Bereitschaft für ein Miteinander. Kontakt über: E-Mail: [email protected] „Den ersten Abschuss vergisst man nicht“ Unter diesem Titel veröffentlichte die Nürnberger Zeitung ein Interview mit Evi Grun, unserer Beauftragten für die Jungen Jäger, am Dienstag, dem 3. März 2015. Evi Grun mit ihrem Drahthaar „Quax“ Vorab hatte sich die Reporterin von Dr. Jürgen Vocke, dem Präsidenten des BJV, Unterlagen zur Jagd in Bayern besorgt. -9- Nachwuchssorgen? Fehlanzeige! Bayerns Jäger sind zufrieden mit der positiven Entwicklung der Mitgliederzahlen. Knapp 370 000 Deutsche waren im vergangenen Jahr im Besitz eines Jagdscheines, pro Jahr kommen in Bayern zur Zeit rund 1 700 neue Jäger hinzu. „Wir legen großen Wert auf den Nachwuchs,“ so Dr. Vocke, „denn ohne junge Leute hat die Jagd keine Zukunft.“ Dabei werden auch immer mehr Frauen Jägerinnen, ihr Anteil wuchs von einem auf zehn Prozent. Evi Grun erzählte, dass zu ihrem zwölfköpfigen Ausbildungsjahrgang vier Frauen gehört hätten. Eine gute Zahl findet sie, über mehr weibliche Verstärkung würde sie sich dennoch freuen. „Ich fände es toll, mehr Mädels um mich zu haben,“ sagt die Jungjägerin vom Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband. Nichtsdestotrotz komme sie aber auch mit den Jägern gut zurecht. Evi Grun spricht in dem Interview ohne Scheu alle Themen an, insbesondere auch ihre Reaktion auf die Kritik von Jagdgegnern am Schießen auf das Wild. „Wenn sich jemand mit der Jagd auseinandergesetzt hat und dann damit nichts anfangen kann, ist das in Ordnung. Darüber muss man dann auch nicht diskutieren; aber nur dagegen zu sein, ohne wirklich zu wissen, worum es geht,“ so Evi Grun, „ist engstirnig.“ Sie falle nur ungern mit der Türe ins Haus und erwähne bei einem Gespräch nicht gleich beim zweiten Satz, dass sie Jägerin sei. „Wenn man sich ein paar Minuten unterhalten hat und ein wenig Gespür für den Gesprächspartner entwickelt hat, ist es allerdings kein Problem. Groß verstecken tue ich mich nicht!“ Sie berichtet vom Umgang mit ihren Freunden, die Nichtjäger sind, denen sie immer erklärt, dass bei der Jagd nicht das Erlegen von Wild, sondern das ganze Drumherum wichtig sei. Sie erzählt von der Ruhe bei der Jagd, ihrem Umgang mit den drei Jagdhunden und den Prinzipien der Jagd. Um den behördlichen Abschussplan zu erfüllen würden an erster Stelle alte und kranke oder verletzte Tiere ausfindig gemacht, doch auch besonders stattliche Exemplare würden bejagt. Jeder Jäger entscheide selbst. Sie schildert die erforderlichen Revierarbeiten und berichtet von ihrem ersten Abschuss, mit 17 Jahren in Begleitung ihres Vaters. Sie erinnere sich noch gut an jedes Detail. Sie erwähnt den „letzten Bissen“, mit dem der Jäger dem erlegten Wild die letzte Ehre erteile, eine Tradition, die ein fester Bestandteil der Jagd sei, und ein Stück weit jagdlichen Kulturgutes. Diese Gelegenheit benutze sie übrigens immer, sich Gedanken darüber zu machen, was da gerade passiert sei. Das Tier sei schließlich ein Lebewesen und kein Gegenstand. Für sie sei dieses Ritual eine Selbstverständlichkeit, die sie nicht missen wolle. Gut verzichten könnte sie hingegen auf die Kälte, manchmal müsse sie sich wirklich überwinden, gibt sie lachend zu. „Ich packe mich ganz warm ein und stecke mir Heizsohlen in die Schuhe, aber ab und zu denke sie dann doch – heute nicht!“ Danke Evi, für das sympathische und offene Interview, über das sich nicht nur alle Jäger gefreut haben werden, sondern auch alle Leser, denen Du mit diesem Interview die Jagd näher gebracht hast. -10- -11- Die Landwirtschaft wird bunter und vielfältiger Unter dieser Überschrift fasste das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach die Neuerungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft zusammen. Gerade wir Jäger sind sehr interessiert, was sich heuer auf diesem Sektor ergibt. Daher hier ein Überblick. Durch die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik im Jahr 2014 wurden die Direktzahlungen an Landwirte an Umweltmaßnahmen geknüpft. Die Landwirtschaft wird dadurch ökologischer und nachhaltiger. Rund 30% der Direktzahlungen werden als sogenannte Greeningprämie ausbezahlt. Kernpunkt sind dabei die „Anbaudiversifizierung“, die Bereitstellung „ökologischer Vorrangflächen“ auf 5 Prozent der Ackerflächen und das „Gebot zum Grünlanderhalt“. „Anbaudiversifizierung“ bedeutet, dass im Rahmen der Fruchtfolge Betriebe mit 10 bis 30 Hektar Ackerland mindestens zwei Kulturen anbauen müssen, wobei der Flächenanteil der Hauptkultur 75 % nicht überschreiten darf. Betriebe mit über 30 Hektar Ackerland müssen mindestens drei Kulturen anbauen, wobei der Flächenanteil der Hauptkultur nicht mehr als 75% und der Flächenanteil der ersten beiden Kulturen zusammen nicht mehr als 95 % betragen darf. -12- „Ökologische Vorrangflächen“: Landwirtschaftliche Betriebe ab 15 Hektar müssen ab 2015 fünf Prozent ihrer Ackerflächen als „ökologische Vorrangflächen“ bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden. Nur unter bestimmten Bedingungen ist eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Dazu gehört der Anbau stickstoffbindender Pflanzen – Leguminosen – oder der Anbau von Zwischenfrüchten. Bei den „ökologischen Vorrangflächen“ wird den Landwirten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Elemente eingeräumt. Die unterschiedliche ökologische Wertigkeit der verschiedenen Arten von ökologischen Vorrangflächen wird über einen Gewichtungsfaktor berücksichtigt. So beträgt der Gewichtungsfaktor zum Beispiel für Zwischenfrüchte 0,3, für Leguminosen 0,7, für Stilllegung 1,0, für Pufferstreifen 1,5 und für Hecken und Baumreihen 2,0. Beim Anbau von Zwischenfrüchten muss ein Gemenge aus mindestens zwei verschiedenen Arten ausgesät werden (wie Phacelia, Buchweizen, Senf, Sonnenblumen, Alexandrinerklee etc.). Im Antragsjahr dürfen dazu keine Pflanzenschutzmittel, kein mineralische Stickstoffdünger und kein Klärschlamm eingesetzt werden. Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Gärreste sind zu den Zwischenfrüchten erlaubt. Die Zwischenfrüchte werden im Sommer nach der Getreideernte ausgesät und sind nach den EU-Vorgaben bis Mitte Februar des Folgejahres auf der Fläche zu belassen. Im Herbst dienen die blühenden Arten als Nahrungsquelle für Insekten und als Äsungsflächen für unser Wild. Gebot des „Grünlanderhalts:“ Die Gemeinsame Agrarpolitik erkennt die positiven Umweltwirkungen von Dauergrünland an und fördert den Erhalt und die Neuansaat von Grünland. Insgesamt darf der Anteil in Bayern nicht weiter sinken, deshalb bedarf der Umbruch von Grünland der Genehmigung. Einen weiteren wichtigen Beitrag zu einer abwechslungsreichen und umweltschonenden Bewirtschaftung bieten das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und das neue Kulturlandschaftsprogramm (KULAP). Diese Maßnahmen richten sich gezielt auf Boden-, Gewässer- und Klimaschutz, auf Biodiversität und auf den Erhalt der Lebensräume von speziellen Tier- und Pflanzenarten. Aus einer Vielzahl von geeigneten Maßnahmen, die sich auf den ganzen Betrieb, einen Betriebszweig oder nur einzelne Feldstücke beziehen, können Landwirte auf freiwilliger Basis die besten für ihren Betrieb auswählen. Über Prämien erhalten die Landwirte Anreize zur Teilnahme. Im Bereich Klimaschutz werden beispielsweise eine emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung sowie die Umwandlung von Ackerland in Grünland angeboten. Im Bereich Boden- und Gewässerschutz sind die Maßnahmen extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern, Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Winterbegrünung und Mulchsaatverfahren besonders hervorzuheben. Zur Erhöhung der Artenvielfalt tragen die Maßnahmen wie etwa „Erhalt artenreicher Grünlandbestände, später Schnittzeitpunkt von Wiesen, extensive Weidenutzung, vielfältige Fruchtfolge sowie jährlich wechselnde oder mehrjährige Blühflächen in der -13- Feldflur“ bei. Sommerweidehaltung und die Förderung von Streuobstbeständen runden das Programm zum Erhalt der Kulturlandschaft ab. Erster Spatenstich für die Bayerische Akademie für Jagd und Natur Der Spatenstich für den Bau des Akademieforums der neu gegründeten Akademie für Jagd uns Natur in Wunsiedel erfolgte am 10. März 2015. In einer Presseerklärung sagte Präsident Dr. Jürgen Vocke, Wissenschaftler und Forschungsinstitute aus aller Welt gehörten zum Netzwerk. Man erhoffe sich von der Akademie praxisgerechte und fundierte Forschungsergebnisse. Mit einem eigenen Forschungsnetzwerk könne der Verband bei aktuellen Fragen schneller reagieren. Es gehe darum, verfügbares Wissen aus verschiedenen Ländern zu bündeln. Forschungsfelder sollen vor allem aktuelle Themen sein, wie die Fragen, welche technischen Hilfsmittel Jäger benötigen, ob Notzeitfütterung sinnvoll ist, wie wirkt sich der Klimawandel auf die Wildtiere aus oder wie gehen Wildtiere mit der zunehmenden Besiedelung der Landschaft um. Finanziert wird die Akademie aus der Jagdabgabe, aus Mitteln der Deutschen Forschungs-gesellschaft (DFG) und aus weiteren öffentlichen Fördertöpfen. -14- Diskussion über Nachtzielgeräte Die Diskussion über das Verbot oder die Zulassung von Nachtzielgeräten hat viel Unruhe und viele Diskussionen der Jägerschaft im Internet hervorgerufen. Das war nicht gut für den Bayerischen Jagdverband. Dieser hat inzwischen seine Position zu der Frage der Nachtzielgeräte mit Hilfe vieler eingeholter Stellungnahmen gegen einen Einsatz von NZG verstärkt, auch ein Gutachten des Herrn Professor Dr. Johannes Dietlein von der Heinrich - Heine Universität Düsseldorf wurde erstellt und publiziert. Wiederholt wurde auf die bekannte derzeitige rechtliche Lage hingewiesen und auch darauf, dass die Benutzung eines Nachtzielgerätes zur Zeit gegen mehrere Gesetze verstößt und eine hohe Geldstrafe, den Entzug des Jagdscheines, der Waffenbesitzkarten und gegebenenfalls des eigenen Jagdreviers zur Folge hat. Diese Aufklärungsarbeit des BJV finden wir gut. Und auch richtig die Aussage des Präsidiums, dass der Schutz und die rechtlich korrekte Information der Mitglieder des BJV vor allen populistischen Äußerungen steht. Jetzt ist es aber genug! Wenn das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beschlossen hat, selbst Maßnahmen zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes zu ergreifen, von der Schonzeitaufhebung für Bachen und Keiler bis hin zur Ausnahmeregelung für Nachtzielgeräte, und diese Regelungen im April/Mai von Staatsminister Brunner bekanntgegeben werden soll, dann sollten wir Jäger mit Ruhe auf diese Entscheidungen warten. Der Minister wird eine Entscheidung treffen müssen, will er nicht sein Gesicht verlieren. Bei der „Rehbockregelung“ vor zwei Jahren haben wir ja erlebt, dass Staatsminister Brunner von seiner einmal gefassten Meinung nicht mehr abgeht. Daher sind wir gespannt auf seine „gesetzeskonforme“ Regelung zum Einsatz von Nachtzielgeräten bei der Saujagd! Ortega - Preis für Jagdkultur 2015 Die „Deutsche Gesellschaft José Ortega y Gasset“ hat mit dem Ortega - Preis für Jagdkultur 2015 am Mittwoch, 11. März 2015, bei einem Festakt im Deutschen Jagdund Fischereimuseum in München den Bayerischen Jagdverband, vertreten durch dessen Präsidenten, Herrn Professor Dr. Jürgen Vocke, und den Arzt, Autor und Jagdmaler Dr. med. Jörg Mangold, Vorsitzender des Fachausschusses Jagdkultur und des Ethikrats im Bayerischen Jagdverband, ausgezeichnet. Die Preisträger hatten sich, so die Würdigung, um Jagdkultur im Allgemeinen und um die Jagdkultur in Bayern in besonderer Weise verdient gemacht. Ihre herausragenden jagdkulturellen, näher hin die künstlerischen, jagdpolitischen, Jagd und Naturschutz umgreifenden eurostrategischen, soziopsychologischen und auf Jagd bezogenen ethischen Leistungen wurden mit dem Preis gewürdigt. -15- Die Festrede des Herrn Staatsministers a.D. Dr. Peter Gauweiler, MdB, mit dem Thema „Europa ist nicht dasselbe wie Europa als Staat, die europäische Kultur ist ein immer fortdauernde Schöpfung“ umfasste im Wesentlichen eine kritisch kommentierte Wiederholung des Europavortrags von José Ortega y Gasset in München im Jahr 1953 unter dem Titel „Gibt es ein europäisches Kulturbewusstsein?“ Das musikalische Geleit gaben die Oberpfälzer Parforcehornbläser unter Leitung von Hornmeister Hubert Bäuml. Bild oben: (v.l.n.r.) Ministerpräsident a D. Dr. Peter Harry Carstensen als Laudator für den BJV, vertreten durch Dr.Jürgen Vocke, Präsident Dr. Vocke,Staatsminister a.D. Dr. Peter Gauweiler MdB, Festredner, Dr. med. Jörg Mangold, Dr. Karl-Heinz Betz, Preisträger 2008 und Laudator für Dr. med. Jörg Mangold. Bild unten: Präsident Dr. Jürgen Vocke mit der Verleihungsurkunde und Festredner Dr. Peter Gauweiler, MdB. -16- -17Veranstaltungen Messer schärfen – aber richtig Der Vereinsabend am Dienstag, dem 13. Januar 2015, diente unserem meistgebrauchten Jagdutensil, dem Jagdmesser. Ein stumpfes Jagdmesser, jeder von uns kennt dieses Problem. Die Klinge dann wieder scharf zu bekommen, ohne die sie zu verunstalten, ist dann das nächste Problem. Daher baten wir einen Experten, den Büchsenmacher Richard Trumpp von „Wildsport“, uns in das Geheimnis des Messerschärfens einzuführen. Nach einer kurzen Einführung und dem Aufzählen mehrerer im Handel erhältlichen Messerschärfer und der Information über verschiedene Stahlsorten und die optimale Schneidengeometrie eines Messers, zeigte Herr Trumpp uns, wie die Klinge mit dem Lansky-System geschärft wird. Referent und Büchsenmacher Richard Trumpp bei der Demonstration -18- Dieses Lansky - System, ein Fabrikat aus den USA, sei wohl das Beste, das auf dem Markt ist. Es besteht eigentlich nur aus einem Holzpflock, in dem zwei Keramik- oder diamantbeschichtete Stäbe schräg eingesteckt sind. Nun zum Schärfvorgang: Zunächst einmal sind alle Keramikstäbe zu wässern oder zu ölen. Dann kommt das Wichtigste, der Schleifwinkel, der zwischen 17 und 21 Grad betragen sollte. Um den richtigen Schleifwinkel einzuhalten müsse man das Handgelenk stets ausgestreckt halten und dann mit der Schneide zwei bis dreimal an den Stäben entlangstreichen, so der Referent. Etliche Mitglieder hatten ihre stumpfen Jagdmesser mitgebracht und erfuhren von Herrn Trumpp, wie sie die Schneide wieder auf Vordermann bringen konnten. Es war ein lehrreicher Abend, der hervorragend besucht war. Da der Referent zugunsten der Jungjägerausbildung des NJJV auf sein Honorar verzichtet hatte, überreichte der 1. Vorsitzende Dr. Klaus Zier Herrn Trumpp zum Dank drei gute Bocksbeutel. Halali oder Der Schuss in das Brötchen Der Vereinsabend am 10. März 2015 wurde zum Filmabend. Zur Aufführung kam der 1994 geschaffene und im ZDF ausgestrahlte Film „Halali oder Der Schuss in das Brötchen“. In dieser Satire, in der namhafte Schauspieler mitwirkten wie Constanze Engelbrecht, Karl Schönböck, Walter Giller, Jürgen Wutke oder Gert Haucke wurden die Jagd und die Jäger persifliert und auf die Schippe genommen. Es geht schon los mit einem Jäger, einem typischen Kolleriker, der auf einen harmlosen Spaziergänger losgeht, weil dieser sein Zamperl frei neben sich laufen lässt. Eine Hassliebe entsteht, die sich durch den ganzen Film in tollsten Szenen entwickelt. Natürlich sprechen die Jäger vor und auf der Jagd ordentlich dem Alkohol zu. Hervorragend spielt Karl Schönbeck den jagdlichen Grand Segnieur, dessen Hörgerät zwar laut piepst aber selten funktioniert. Auf einer Saujagd, bei der ein Jäger nach dem Anblasen auf dem Stand ein Brötchen auspackt, dann kräftig hineinbeißt und mit diesem im Mund in den Lauf seines geladenen Drillings schaut, der bereits entsichert war. Dabei löst sich ein Schuss, der den Waidmann durch das Brötchen in den Kopf trifft und tötet. Herrlich sind dann die Dialoge seiner fünf Jagdgenossen und der trauernden Witwe beim „Tottrinken“ des Gestorbenen. Einer der Jagdfreunde hat ein tolles Hobby, er sammelt keine Trophäen, sondern die Losung von Wildtieren, die er in vielen Kühlschränken, akribisch beschriftet, stolz aufbewahrt. Wunderbar dargestellt ist ein „Jungjäger“ mit seinem Hirschfieber vor, bei und nach dem Schuss. Natürlich dürfen Jagdgegner nicht fehlen, die Hochsitze -19- ansägen oder mit Farbe beschmieren, übrigens ein ganz brav aussehendes älteres Ehepaar! Dekadent der schwerhörige Jagdschriftsteller, von Schönböck dargestellt, der statt eines Bockes einen Zweig abschießt, dann aber von seiner Tochter und seinen Jagdkollegen verlangt, in seinem Revier, das rotwildfrei ist, einen kapitalen Hirsch – mindestens im 10ten Kopf – zu schießen. Inzwischen, von einem Schlaganfall betroffen, sitzt er im Rollstuhl. Tochter und Jagdfreunde bekommen keinen Hirsch und entschließen sich, nachdem der „Waidmann“ sich weigert statt auf einen Hirsch auf ein Wildschwein zu schießen, ihm einen „Hirschabschuss“ zu präsentieren, in Form eines Ponys, geschmückt mit einem Hirschgeweih. Der inzwischen auch noch schlecht sehende Jagdschriftsteller wird rührend von Tochter und Jagdfreunden umsorgt mit einem Krankenwagen ins Revier gefahren, und soll aus der geöffneten Sanka-Türe schießen. Als seine Tochter ihn auffordert, jetzt den “Hirsch“ zu schießen, und er bereits, ohne etwas zu sehen den Finger an den Abzug legt, fällt ein Schuss, von dem Jungjäger, der sich an das Pony angeschlichen hatte. Schönbeck merkt den Schwindel, ihn trifft vor Empörung der Schlag. Natürlich durfte in dem Film auch eine Szene nicht fehlen, in der zwei der Jagdfreunde stockbetrunken auf einen neben einer jungen Frau mit Kinderwagen laufende Hund schießen, zwar den Hund nicht treffen, dafür aber ein Marmeladeglas im Kinderwagen, dessen Insasse, ein Kind, von Glassplittern getroffen wird. Toll die dann gegenüber der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Lügen. Zum Schluss wird noch das Gericht auf den Arm genommen, das einen Spaziergänger, dessen kleiner Hund eine Hirschstange im Wald gefunden hat und stolz umherträgt, obwohl es in der ganzen Gegend kein Rotwild gibt, wegen Jagdwilderei verurteilt. Eine tolle Satire, hervorragend von den Schauspielern dargestellt. Und die Reaktion 1994 von den Jägern: wütende Proteste von den einen Jägern, andere freuten sich über Film und Filminhalt. Ich als Leiter einer Kreisgruppe wurde vom damaligen Vorsitzenden der Regierungsbezirkgruppe aufgeregt aufgefordert, gegen das ZDF vorzugehen. Im Gegensatz zu vielen fand ich aber die Persiflage wunderbar. Mein Freund Dr. Jürgen Vocke, schon damals Präsident des BJV, äußerte sich mir gegenüber, er frage sich, warum der BJV gegen diesen köstlichen Film vorgehen solle, „es würden doch nur Szenen gezeigt, die wir alltäglich erleben.“ Übrigens hat sich erst Anfang März ein Jäger mit seinem Drilling aus Unachtsamkeit selbst in den Kopf geschossen, von einem Brötchen stand allerdings nichts in der Presse. Dr. Klaus Zier -20- Mitgliederversammlung 2015 am 10.03.2015 Nach dem Signal „Begrüßung“ durch unser Bläsercorps unter Leitung von Hornmeister Eugen Endlich und den 1. Vorsitzenden Dr. Klaus Zier begann die Mitgliederversammlung im „Erdinger Weißbräu“ um 19.45 Uhr Dr. Zier stellte fest, dass zu der Versammlung mit dem Mitteilungsblatt 1 / 2015, Januar – März 2015, rechtzeitig geladen worden war. Es folgte die Totenehrung. Gedacht wurde der seit der Hubertusfeier im November 2014 verstorbenen Mitglieder Hans Stief und Jan Fischer. Den Jahresbericht begann der 1. Vorsitzende mit der Ausbildung . Von 14 Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern des Ausbildungsjahrgangs 2013 hätten 13 die Jägerprüfung bestanden. Eine Teilnehmerin sei leider gescheitert. Am Ausbildungslehrgang 2014 nähmen 3 Damen und 7 Herren teil, die im Mai in die schriftliche Prüfung gehen. Der Unterricht finde weiter in einem Raum im Pfarrheim St. Willibald statt, der wieder für einen günstigen Preis habe angemietet werden können. Die Flintenausbildung finde in Pölling auf dem Stand der Kreisgruppe Neumarkt statt, unter Leitung von Wolfgang Islinger, dem Nachfolger von Walter Strauch, der diese Aufgabe wegen beruflicher Veränderung nicht mehr fortführen konnte. Im Namen des Vorstands bedankte Dr. Zier sich bei Walter Strauch für die gute Schießausbildung mit der Flinte und bei Wolfgang Islinger für die Übernahme dieser wichtigen Aufgabe während der laufenden Ausbildung. Bei dieser Gelegenheit sprach der 1. Vorsitzende allen Ausbildern für die theoretische und praktische Ausbildung seinen Dank für ihre Tätigkeit aus, bei Margit Reiß und ihren Helfern bedankte er sich für ihre Arbeit mit Kindern bei ihren Exkursionen für „Natur erleben und begreifen“, und bei Angelika Zier für ihre Tätigkeit als Ausbildungsleiterin Mit Roger Ingenthron, der die Ausbildungsleiterin weiterhin tatkräftig unterstützt, hätte der NJJV inzwischen wieder einen kompetenten Prüfer in der Prüfungskommission für die mündlichen Jägerprüfungen in Bayern. Tobias Werner sei dankenswerterweise in der Ausbildung voll engagiert, in der theoretischen Ausbildung als Ersatz für den wegen Berufswechsels zurückgetretenen Oliver Hautmann und in der praktischen Schießausbildung. Der Besuch unserer Monatsveranstaltungen sei, wie beim vorweihnachtlichen Abschlussabend im Dezember bereits erwähnt im abgelaufenen Jahr gleichbleibend gut gewesen, was den höchst interessanten Themen und ausgezeichneten Referenten zu verdanken sei. -21- In unserem neuen Vereinslokal, dem „Erdinger Weißbräu“, hätten wir uns blendend eingelebt, der Dank dafür gebühre Familie Dominko, der wir vom Heidekrug hierher gefolgt seien. Die Geburtstage unserer Mitglieder habe der Vorstand auch im abgelaufenen Jahr nicht vergessen. Geburtstagsglückwünsche seien wieder an alle 60jährigen, 65jährigen, 7ojährigen, 75jährigen und älteren Mitglieder versandt worden. Bei runden und halbrunden Geburtstagen ab 70 habe der Vorstand wie bisher bei einem persönlichen Besuch gratuliert und ein Weinpräsent überreicht. Das Mitteilungsblatt sei von ihm wie immer kostenlos erstellt, mit Bildern versehen und rechtzeitig durch die Firma „De Luca und Partner“ gedruckt und versandt worden. Leider habe das Herbstschießen wegen des vorübergehenden Endes der Fa. Wildsport ersatzlos ausfallen müssen, die Insolvenz sei aber durch einige Büchsenmacher aufgehoben worden, der Betrieb würde von diesen fortgeführt. Daher fände unser Himmelfahrts-Jagdschießen wieder bei der Fa. Wildsport in der Juvenellstraße statt und zwar am Samstag, 25. April 2015, von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Ein ganz wichtiger Punkt stehe nun am Ende seines Vortrags, so Dr. Zier. Wie bereits erstmals bei der Mitgliederversammlung 2013 angekündigt, trete er aus Altersgründen mit dem heutigen Tag vom Amt des 1. Vorsitzenden zurück. -22- 5 Jahre Vorsitz bei der Kreisgruppe Ansbach und Umgebung und 15 Jahre als Vorsitzender des NJJV, dazu 8 Jahre als Hegegemeinschaftsleiter der Hegegemeinschaft Heilsbronn hätten ihm viel Freude bereitet, aber auch Arbeit und viel Zeit gekostet. Mit Hilfe seiner Vorstandskolleginnen und Vorstandskollegen sei es in den Jahren seit 2001 gelungen, den Verein vor dem Untergang zu retten. Dies sei sicher keine leichte Aufgabe gewesen, bei hohen Beitragsrückständen und kaum mehr einer Beteiligung von Mitgliedern an Veranstaltungen. Die Mitgliederzahl sei in den Jahren davor durch Austritte erheblich reduziert gewesen. Heute könnten wir wieder stolz auf unseren NJJV blicken, einen lebendigen und aktiven Verein, der auch in Bayern wieder Rang und Namen habe. Der NJJV habe, wie kaum eine weitere Kreisgruppe in Bayern, im 65. Jahr ein Mitteilungsblatt, das alle unsere Mitglieder, auch wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am aktiven Vereinsleben teilnehmen könnten, über das Leben des Vereins und seine Aktivitäten, gepaart über alle Neuerungen im Jagdund Waffenrecht informiert und auf dem Laufenden hält. Das Mitteilungsblatt werde er zunächst weiterführen, bis ein jüngeres Mitglied, gegebenenfalls Frau Eva Grun, diese Tätigkeit übernehme. Bei dieser Gelegenheit wolle er sich bei allen Mitgliedern bedanken, die in den Jahren unserer Vereinsführung wieder zum Verein zurückgekehrt seien und bei allen, die dem Vorstand und dem Verein die Treue gehalten hätten. Er bedanke sich bei allen Vorstandsmitgliedern und allen, die den Verein in den vergangenen 15 Jahren tatkräftig unterstützt hatten. Durch inzwischen einige junge Mitglieder, die sich aktiv im Vereinsleben engagieren und mit guten Taten und Gedanken den Verein unterstützten, werde der Verein weiteren Aufschwung nehmen. Ganz herzlich sagte er allen Vorstandsmitgliedern Dank, die zugesagt hätten, während der weiteren Wahlperiode, also bis zum Jahr 2017, ihre Ämter fortzuführen. Mit seinem innigsten Wunsch auf ein weiteres vivat, crescat, floriat Nürnberger Jagdschutz und Jägerverband e.V., bendete Dr. Zier seinen Vortrag. Der Schatzmeister Dr. Marc Mitzel gab den Kassenbericht und nahm dabei auf die an die Mitglieder verteilten Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2014, die Vermögensaufstellung 2014 und den Wirtschaftsplan 2015 Bezug. Nicht darin enthalten sei eine Spende in Höhe von 500.- € an das Sauübungsgatter in Aufseß als Startkapital, die der Vorstand heute beschlossen hatte. Danach wurde der Bericht der Kassenprüfer aufgerufen. Die Prüfung war durch die bestellten Tobias Werner und Roger Ingentron vorgenommen worden. In seinem Bericht führte Herr Werner aus, die Kassenführung durch Herrn Dr. Mitzel sei in Zuschnitt und Ausgestaltung wieder absolut perfekt und professionell und sehr in Ordnung gewesen. Er stellte daher den Antrag, den Schatzmeister und den gesamten Vorstand die Entlastung zu erteilen. -23- Die Entlastung erfolgte einstimmig durch die Mitgliederversammlung bei Enthaltung der Vorstandschaft. Dr. Zier fuhr fort, die Amtsdauer des Vorstands betrage nach § 7 der Satzung des NJJV beträgt vier Jahre. Die letzte Vorstandswahl habe im Jahr 2013 stattgefunden, daher sei der Vorstand bis zum Jahr 2017 gewählt. Durch seinen vorzeitigen Rücktritt am heutigen Tag müsse nun ein neuer 1. Vorsitzender gewählt werden. Die Mitgliedsversammlung bestellte einstimmig Herrn Frank Wagner zum Wahlleiter, zu Beisitzern wurden Frau Judith Weber und Herr Ulrich Pollety berufen. Der Wahlleiter stellte fest, dass sich alle anwesende Mitglieder in die Anwesenheitsliste eingeschrieben hatten, es ergaben sich somit 52 stimmberechtigte Mitglieder. Dr. Zier wies darauf hin, dass die Mitgliederversammlung nach der Satzung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder fasst, wobei die Wahl des 1. Vorsitzenden schriftlich und geheim zu erfolgen habe, die übrigen Mitglieder des Vorstandes könnten durch Akklamation gewählt werden. Auf Frage des Wahlleiters wurde Frau Angelika Zier als Vorschlag des Vorstands benannt. Die stellvertretende Vorsitzende, Frau Margit Reiß, begründete diesen Wahlvorschlag. Weitere Kandidaten meldeten sich nicht, die Wahl des 1. Vorsitzenden wurde durchgeführt. Es ergab sich folgendes Wahlergebnis: abgegebene Stimmen: 52, Ja Stimmen: 46, Nein Stimmen: 4, ungültige Stimmen: 2 Damit war Frau Angelika Zier zur 1. Vorsitzenden des NJJV gewählt. Sie nahm die Wahl an. Durch die Wahl von Angelika Zier zur 1. Vorsitzenden wurde der Bereich des Schriftführers, den sie bisher inne hatte, vakant. Daher musste auch ein neuer Schriftführer gewählt werden. Nach Abstimmung entschied sich die Mitgliederversammlung, diesen per Akklamation zu wählen. Der Vorstand schlug Herrn Ulrich Pollety vor. Herr Pollety war mit seiner Wahl einverstanden, Weitere Bewerber waren nicht vorhanden. Herr Ulrich Pollety wurde einstimmig gewählt, er nahm die Wahl an. Die neugewählte 1. Vorsitzende dankte dem Wahlleiter und den Beisitzern für die zügig durchgeführte Wahl. Angelika Zier übernahm den Vorsitz der Versammlung. Sie bedankte sich bei allen weiteren Vorstandsmitgliedern sowie den Beiräten und Referenten, die weiter im Amt verblieben und wünschte sich für die nächsten Jahre weiterhin eine gute Zusammenarbeit. Nachdem ihr durch Margit Reiß ein schöner Blumenstrauß überreicht wurde, gab Angelika Zier ein Statement über ihre künftige Amtsführung ab. -24- 1. Vorsitzende Angelika Zier bei ihrem Statement Als Dank der Vorstandschaft für seine langjährige Tätigkeit als 1. Vorsitzender erhielt Dr. Klaus Zier aus der Hand der neuen 1. Vorsitzenden eine schöne Flasche Cognac. Anschließend stellte Kurt Altmann im Auftrag der anwesenden Mitglieder den Antrag, Dr. Klaus Zier auf Grund seiner großen Verdienste um den Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband zum Ehrenvorsitzenden zu ernennen. Die Ernennung erfolgte durch die Mitgliederversammlung mit viel Beifall einstimmig. -25- Dr. Marc Mitzel. Angelika Zier mit Blumen, Dr. Klaus Zier mit seinem Abschiedsgeschenk, Margit Reiß und Ulrich Poletty Antragsteller Kurt Altmann gratulierte als Erster dem Ehrenvorsitzenden Dr. Klaus Zier -26- Nach dem herzlichen Dank an alle anwesenden Mitglieder für die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e.V. durch Dr. Klaus Zier schloss die 1. Vorsitzende den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung um 21.30 Uhr. Der Vorstand des NJJV von 2015 bis 2017, ohne den stellvertretenden Schriftführer Markus Kürzdörfer, der an diesem Abend verhindert war. V.l.n.r.: Schatzmeister Dr. Marc Mitzel, 1. Vorsitzende Angelika Zier, stellvertretender Schatzmeister und Justiziar Gerhard Wurm, 2. Vorsitzende Margit Reiß und Schriftführer Ulrich Poletty. -27- - 28Ausbildung Jägerprüfungstermine 2016 Da der Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband e. V. wohl auch in diesem Jahr einen neuen Kurs zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung 2 / 2016 durchführen wird, hier die genauen Termine für die neuen Kursteilnehmer: 25. April 2016 letzter Termin zur Anmeldung zur Prüfung 24. Mai 2016 schriftlicher Teil der Prüfung 8. Juni und 15. Juni 2016 Mündliche Prüfung KW 26 und 27 2016 praktischer Teil Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut teilt auf mehrfache Anfragen mit, dass Ausbilder von Ausbildungskursen der Kreisgruppen nicht nur Zutritt zu den mündlichen und praktischen Prüfungen haben, wenn Bewerber ihrer Ausbildungseinrichtung geprüft werden. Ausbilder können grundsätzlich bei jedem Termin zuhören, solange der Prüfungsbetrieb nicht gestört wird. -29Schießwesen VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG zur waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers Unter dem Aktenzeichen 1 K 2227-13 hat das Verwaltungsgericht Freiburg eine bahnbrechende Entscheidung zum Erwerb eines Schalldämpfers durch einen Jäger gefällt. Über das Urteil wurde in einigen Jagdzeitschriften berichtet. Wir halten aber die Gründe des Gerichts für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers für so interessant und m.E. bahnbrechend, dass wir dieses Urteil nochmals teilweise abdrucken. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 12. November die zuständige Untere Jagdbehörde verpflichtet, dem klagenden Jäger die waffenrechtliche Erlaubnis Kaliber .308 Winchester, die ausschließlich jagdlich eingesetzt wird, zu erteilen. Es gründet seine Entscheidung unter anderem auf Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz, der das Interesse (des Klägers) an der Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit schützt. Die Bescheide der Beklagten und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg wurden aufgehoben. Der Kläger begehrte die Erteilung einer waffenrechtliehen Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers für eine Langwaffe. Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er für das Jagdwesen zuständig und beruflich zur Ausübung der Jagd verpflichtet. Das Verwaltungsgericht führt aus: Die als Verpflichtungsklage statthafte und auch im Übrigen zulässige Klage ist begründet. Der Bescheid der Beklagten vom 19.08.2013 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten, denn er hat Anspruch auf die Erteilung der beantragten waffenrechtlichen Erlaubnisse (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO). Der Kläger begehrt eine Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und zum Führen eines Schalldämpfers; er begehrt daher die Erteilung einer Waffenbesitzkarte (§ 10 Abs. 1 WaffG) und eines Waffenscheins (§ 10 Abs. 4 WaffG). Erwerb, Besitz und Benutzung (= Führen) eines Schalldämpfers sind gemäß § 2 Abs. 2 WaffG grundsätzlich nach diesen Bestimmungen waffenrechtlich erlaubnispflichtig. § 2 Abs. 2 WaffG verweist auf Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, in welchem wiederum auf Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nrn. 1 bis 4 verwiesen wird. Dort (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3) werden Schalldämpfer den Schusswaffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind. -30- -31- Der Schalldämpfer ist hier auch nicht gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG vom Erfordernis einer Waffenbesitzkarte freigestellt; nach dieser Bestimmung bedürfen Inhaber eines Jahresjagdscheins keiner Erlaubnis zum Erwerb einer Langwaffe. Der Kläger ist zwar im Besitz eines Jahresjagdscheins gemäß § 15 Abs. 2 1. Alt. BJagdG. § 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG privilegiert nur den Erwerb, nicht aber den weiteren Besitz einer Jagdwaffe. Schalldämpfer werden von dieser Privilegierung aber nicht erfasst. Schalldämpfer sind nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten, sie sind aber keine Schusswaffen. Nach dem Wortsinn erfasst man unter Schusswaffen nur die zur Abgabe des Schusses bestimmten Geräte selbst und nicht anschraubbare Teile. Die Gesetzessystematik des Waffengesetzes unterscheidet zwischen Schusswaffen einerseits und Schalldämpfern andererseits. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist sowohl für die Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG als auch für den Waffenschein nach § 10 Abs. 4 WaffG, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt, ferner die erforderliche Sachkunde hat (§ 7 WaffG) sowie ein Bedürfnis und eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen hat. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen und der - hier nicht einschlägige -fakultative Versagungsgrund des § 4 Abs. 2 WaffG (gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens fünf Jahren im Ausland) nicht greift, besteht ein Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis (BVerwG, Urt. v. 30.09.2009 - 6 C 29.08. Hier ist nur das in § 8 WaffG näher bestimmte waffenrechtliche Bedürfnis streitig. Bedenken hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen sind - insbesondere im Hinblick darauf, dass der Kläger als Inhaber eines Jahresjagdscheins im Besitz weiterer waffenrechtlicher Erlaubnisse ist - nicht ersichtlich. Die Prüfung des waffenrechtliehen Bedürfnisses ist hier nicht gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG entbehrlich. Nach dieser Bestimmung erfolgt bei Jägern mit einem Jahresjagdschein gem. § 15 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 BJagdG keine Prüfung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG für den Erwerb von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des§ 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG vorliegen, d.h. die zu erwerbende Schusswaffe oder Munition nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist. In diesen Fällen findet keine Bedürfnisprüfung statt. Diese Bestimmung ist hier jedoch nicht einschlägig. Der Kläger ist zwar, da er von Berufs wegen jagen muss, im Besitz eines Jahresjagdscheins und es besteht kein sachliches Verbot gemäß § 19 Abs. 1 BJagdG, bei der Jagd Schalldämpfer zu benutzen. Aber die Privilegierung durch § 13 BJagdG greift nicht für Schalldämpfer, obgleich nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 Schalldämpfer, soweit im Waffengesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleichgestellt sind, für die sie bestimmt sind. Da hier ausdrücklich von "Langwaffen und zwei Kurzwaffen" die Rede ist, ist davon auszugehen, dass im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 etwas -32- anderes bestimmt ist. Zudem spricht auch der Zweck der Bestimmung dafür, Schalldämpfer auszunehmen. Es geht darum, für die "Grundausstattung" für Jäger von einem Bedürfnis auszugehen. Zu einer solchen Grundausstattung gehören Schalldämpfer jedoch nicht. Zu prüfen ist somit, ob ein Bedürfnis i. S. d. §§ 4 Abs. 1 Nr. 4, 8 WaffG besteht. Gemäß § 8 Abs. 1 WaffG ist der Nachweis des Bedürfnisses erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennende Interessen (1) und die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe für den beantragten Zweck (2) glaubhaft gemacht sind. Bei der Prüfung, ob ein „besonders anzuerkennendes Interesse“ vorliegt, hat eine Abwägung zu erfolgen. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, „so wenig Waffen wie möglich ins Volk gelangen zu lassen“(BVerwG, Beschl. v. 26.03.2008 -6 B 11.08. vgl. auch BT-Drucksache 14/7758, 57). Der Zweck des Gesetzes wird in § 1 Abs. 1 WaffG mit dem Merkmal zum Ausdruck gebracht, dass es den Umgang mit Waffen oder Munition "unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" regelt. -33- Demgemäß muss zur Erbringung des Nachweises eines Bedürfnisses für eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WaffG ein gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennendes Interesse bestehen (BVerwG, Beschl. v. 26.03.2008 -6 B 11.08-Juris). Als besonders anzuerkennendes Interesse wird in § 8 Nr.1 WaffG unter anderem das Interesse als Jäger genannt. § 8 Nr. 1 WaffG ist jedoch nicht abschließend. Hier kommt insbesondere das Interesse am Schutz der Gesundheit (Gehör) des Klägers in Betracht. Nach den Ausführungen des Waffensachverständigen des Landeskriminalamts in der mündlichen Verhandlung hat eine Jagdwaffe wie die, für die der Kläger einen Schalldämpfer nutzen möchte, (ungedämpft) einen Schallleistungspegel von ca. 160 dB(A). Im Vergleich dazu beträgt der von einem Verkehrsflugzeug in 7 m Abstand erzeugte Schalldruck 120 dB(A) und der Lärm eines Düsenjägers in 7 m Abstand 130 dB(A). Bei einem Schalldruck von 130 dB(A) liegt auch die Schmerzgrenze (Sparwasser/Enge/Noßkuhle, Umweltrecht, 5. Aufl., § 10 Rnr. 37). Lärmeinwirkungen von ca. 150 bis 160 dB (A) am Ohr des Jägers liegen daher jenseits der Schmerzgrenze (vgl. Presseinformation des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 30.10.2013, GAS 73). Zudem kann auch ein nur kurzfristiges Einwirken eines sehr lauten Geräusches (akustisches Trauma) zu einer Schädigung des Gehörorgans besonders an den Haarzellen (lnnenohrschwerhörigkeit) und/oder zu einem Tinnitus führen (Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 261. Auf!. 2007: Stichworte: Lärmschwerhörigkeit I akustisches Trauma); dabei können irreparable Gehörschäden entstehen (Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen, BT-Drucksache 14/2300, Tz 389, S. 160). Hier ist zusätzlich noch zu berücksichtigen, dass der Kläger bereits unter einem Tinnitus leidet, was auch von der Beklagten nicht bestritten wird. Daher sollte nach dem nachvollziehbaren und überzeugenden Attest seines behandelnden Arztes eine weitere Schädigung durch Lärmeinflüsse vermieden werden. Dieses durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interesse des Klägers an der Vermeidung einer weiteren Beeinträchtigung seiner körperlichen Unversehrtheit ist sehr gewichtig. Demgegenüber sind die öffentlichen Interessen, die gegen die Erteilung von Erlaubnissen für den Erwerb/Besitz und das Führen eines Schalldämpfers sprechen, von geringerem Gewicht. Entgegenstehendes öffentliches Interesse ist zunächst das grundsätzlich immer bestehende Interesse, die Zahl der Waffen insgesamt gering zu halten. Hierbei sind aber Gewichtungen im Einzelfall möglich; dabei ist auf die konkrete Art der Waffe und deren Gefährlichkeit abzustellen (so: Gade / Stoppa, a.a.O. Rnr. 11). Während bei Schusswaffen -gleichgültig, ob Kurz-oder Langwaffe -ein hohes Gefährdungspotential naheliegt, ist das bei einem Schalldämpfer nicht in gleicher -34- Weise gegeben. Nach der Auskunft des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vom 09.10.2014 betrug bundesweit die Zahl der Fälle, bei denen Schalldämpfer in Zusammenhang mit Straftaten auftauchten, in einem Zeitraum von zehn Jahren lediglich ca. 800. Davon beschränkten sich 703 Fälle auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz (d.h. illegaler Besitz etc.). In nur 53 Fällen in den vergangenen zehn Jahren wurden bundesweit Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (Bedrohung, Raub, Tötungsdelikte etc.) unter Einsatz von Schalldämpfern begangen, davon wurden nur in 17 Fällen Langwaffen mit Schalldämpfern benutzt. Lediglich in acht Fällen traten in diesem Zeitraum Jäger in Zusammenhang mit Schalldämpfern in Erscheinung, jeweils nur mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Auch eine - ungewollte - Gefährdung von nicht an der Jagd beteiligten Personen wie Wanderern durch ein „lautloses Jagen" droht bei der Benutzung eines Schalldämpfers für eine Jagdwaffe vom Kaliber .308 nicht, da ein Schuss einer großkalibrigen Langwaffe auch mit einem Schalldämpfer laut und deutlich vernommen werden kann. Nach den Ausführungen des Waffensachverständigen führt ein Schalldämpfer - je nach seiner Qualität - zu einer Reduzierung des Schalldrucks von bis zu ca. 30 dB(A). Das bedeutet, dass der Knall der Büchse (ungedämpft ca. 160 dB(A)) auch mit einem Schallämpfer noch mehr als 100 dB (A) hat. 100 dB{A) ist der Lärmpegel, den eine Kreissäge erreicht bzw. den Lärmspitzen in einem Fußballstadion haben (Sparwasser/Engel/Noßkuhle, Umweltrecht, 5. Aufl. a.a.O.). Dass jagdliche Interessen einer Verwendung von Schalldämpfern entgegenstehen, ist nicht ersichtlich. Zwar haben sich die Jagdverbände traditionell gegen die Verwendung von Schalldämpfern ausgesprochen (vgl. Zitate in HessVGH, Urt.v. 9.12.2003, a.a.O.). Geltend gemacht wurden die Gefahr des unerkannten Wilderns sowie die Gefährdung von anderen Besuchern des Waldes, die durch den Schussknall nicht gewarnt würden. Beides ist - wie oben dargelegt - nicht relevant. Abgesehen davon spricht es eher für eine Förderung jagdlicher Interessen, dass der Rückstoß der Waffe bei Verwendung eines Schalldämpfers vermindert wird, was die Treffgenauigkeit der Langwaffe wohl fördert. Die begehrte Verwendung eines Schalldämpfers ist des Weiteren geeignet und erforderlich, um den angestrebten Zweck zu erfüllen. Geeignet ist der Schalldämpfer zur Erreichung des anzuerkennenden Interesses, hier der Wahrung der körperlichen Unversehrtheit des Klägers - bereits dann, wenn er ein „Schritt in die richtige Richtung", d.h. in Richtung des Ziels des Gesundheitsschutzes durch Lärmschutz, ist (Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, E Rnr. 167). Das ist hier der Fall, da der Schalldämpfer - wie oben ausgeführt - die Lärmbelastung des Schützen um bis zu 30 dB(A) mindert. Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, dass der Kläger auch an Gesellschaftsjagden teilnehmen muss, bei denen die übrigen Jäger keine Schalldämpfer benutzen, so dass er dem ungedämpften Schussknall seiner Jagdpartner -35- ausgesetzt sei. Dieser Einwand wird dadurch entkräftet, dass bei solchen Gesellschaftsjagden die einzelnen Jäger in einer größeren Entfernung (über 100m) voneinander positioniert sind, so dass der Mündungsknall der Waffe eines anderen Jägers für den Kläger kein Problem darstellt. Im Falle des Klägers, der ein auf beiden Ohren vorgeschädigtes Gehör hat und zudem beruflich zur Jagdausübung verpflichtet ist, was bei ihm insbesondere auch die Nachsuche beinhaltet, ist die Verwendung eines Schalldämpfers auch erforderlich, d.h. es gibt kein gleich geeignetes milderes Mittel, das nicht waffenrechtlich erlaubnispflichtig ist. Ein Ausweichen auf kleinere und damit nach den Ausführungen des Waffenexperten des Landeskriminalamts auch leisere Kaliber ist aus jagdrechtliehen Gründen (vgl. § 19 BJagdG) untersagt. Größere Kaliber sind leistungsfähiger, wie der Waffenexperte in der mündlichen Verhandlung ausführte, weshalb sie das Wild schneller töten und so ein unnötig langes Leiden vermeiden. Der Kläger kann auch nicht auf die Verwendung elektronischen Gehörsschutzes verwiesen werden. Dieser verstärkt die Umgebungsgeräusche und verschließt sich im Augenblick des Schussknalls. Er ist somit zwar in vielen Situationen geeignet, den Jäger vor dem Schussknall zu schützen. Der Kläger hat jedoch nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass ein solcher Gehörsschutz nicht lediglich die Jagd weniger „komfortabel" macht, sondern in bestimmten Situationen nicht eingesetzt werden kann ,wie z.B. bei Nachsuchen, bei denen Wild, das nicht sogleich an der Stelle zusammenbricht, wo es getroffen wurde, aufgespürt und erlegt werden muss. Diese Tätigkeit, die auch deshalb unverzüglich erfolgen muss, damit das Wild nicht unnötig lange leidet, kann nicht mit einem Gehörsschutz durchgeführt werden. Der jagdkundige Mitarbeiter des Regierungspräsidium Freiburg hat in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass ein elektronischer Schalldämpfer das Richtungshören beeinträchtigt. Das sei insbesondere in Situationen gefährlich, in denen verwundetes Schwarzwild zum Gegenangriff übergehe. Des weiteren hat er den nachvollziehbaren Vortrag des Klägers bestätigt, dass sich angeschossenes Wild typischerweise im Dickicht versteckt. Es ist überzeugend, dass der - in Augenscheingenommene - recht massive Gehörsschutz beim Eindringen in ein solches Dickicht vom Kopf gestreift wird. Der Kläger hat auch glaubhaft dargelegt, dass er auch den Fangschuss bei der Nachsuche mit der Langwaffe abgibt, so dass er auch hierfür die Jagdwaffe nutzen wird, die mit dem Schalldämpfer versehen ist. Da es bereits zu einem irreparablen Schaden führen kann, wenn man einmalig dem starken Lärm durch einen Schuss ausgesetzt wird, ist es ohne Belang, dass es andere Jagdsituationen gibt, bei denen das Tragen elektronischen Gehörsschutzes zumutbar sein mag. Zudem schließen sich die Benutzung eines elektronischen Gehörsschutzes und die Verwendung eines Schalldämpfers nicht gegenseitig aus, sondern können gegebenenfalls zum Schutz des bereits vorgeschädigten Gehörs des Klägers kombiniert werden. -36- Ergänzend kann auf die Wertung in der Lärm-und Vibrationsschutzverordnung vom 06.03.2007, die der Umsetzung der Richtlinie 2003/10/EG vom 06.02.2003 dient, verwiesen werden. Diese Bestimmung betrifft zwar nach der Auffassung der Kammer unmittelbar nur Verpflichtungen des Arbeitgebers. Hier aber begehrt der Kläger eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Beklagten, die nicht seine Arbeitgeberin ist. Art. 5 und 6 der Richtlinie und § 7 Abs. 1 Lärm-und Vibrationsschutzverordnung ist jedoch die Wertung zu entnehmen, dass persönlicher Lärmschutz gegenüber der Bekämpfung des Lärms am Entstehungsort nachrangig ist und ein Gehörsschutz daher nicht als gleich geeignet angesehen werden kann wie eine Lärmminderung durch einen Schalldämpfer. Die Berufung wurde zugelassen, weil die Frage der Gewichtung des besonders anzuerkennenden Interesses bei Erteilung von waffenrechtliehen Erlaubnissen für Schall dämpfer für Jagdwaffen grundsätzliche Bedeutung hat (§§ 124a Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), so das Gericht. Pfingstschießen 2015 Unser Pfingstschießen 2015 werden wir wieder im Nürnberger Laser-Kino „Wildsport“ durchführen. Das Übungsschießen auf virtuelle Ziele mit der eigenen Waffe hat sich als mit die beste Übung zur Beherrschung seiner Langwaffen erwiesen. Geschossen werden kann nicht nur auf Rotwild, Schwarzwild, Reh oder Fuchs, sondern auch mit der Flinte auf Hase oder Flugwild. Das Schießen findet am Samstag, dem 25. April 2015 von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Laser Schießkino Wildsport, Juvenellstraße 27, 90419 Nürnberg statt. Bringen Sie Ihre eigene Waffe mit, oder benutzen Sie eine Waffe der Firma Wildsport. Munition ist nicht erforderlich, da es sich um ein Laser Schieß-Kino handelt. Im Hinblick auf die Einführung von Pflichtübungsschießen durch die zu erwartende Änderung des Bundesjagdgesetzes erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Über eine rege Beteiligung am Schießen würde ich mich freuen! Dr. Klaus Zier -37Naturschutz Tiere und Pflanzen des Jahres 2015 Fortsetzung aus Mitteilungsblatt 1 / 2015 Der Feldhase Lepus europaeus, Fam. Leporidae Tier des Jahres 2015 Vorkommen Weltweit verbreitet. In Australien und Neuseeland wurde der Feldhase durch Einwanderer ausgesetzt. Der Feldhase liebt Wärme und bevorzugt offene bis halboffene Landschaften, lichte Wälder und Agrarlandschaften mit Hecken und Büschen. Ausgesprochene Waldhasen verlassen meist am Abend zum Äsen den Wald und rücken am Morgen wieder ins Feld ein. Im Gebirge liegt das Hasenvorkommen bei etwa 2.500m über Meereshöhe. In den Hochlagen wie in den Alpen kommt der Schneehase vor „Lepus timidus varronis“ - eine kleinere Hasenart. Das Sommerfell ist braun, im Winter weiß. Kennzeichen Beim Feldhasen ist die Kopf-Rumpflänge 420 bis 680 mm und zählt zu den größten Hasenartigen Europas. Der Hase besitzt 28 Zähne. Das Fell, die Deckhaare sind lang, die Wollhaare haben eine weiße Basis. Der Rücken ist variabel gelblich grau, ockerbraun oder braunrot mit gelben Schattierungen. Die Ohren sind blassgrau und zeigen der Spitze einen schwarzen dreieckigen Fleck. Der Schwanz ist auf der Oberseite schwarz, unterseits weiß. Ausgewachsene Tiere können ein Gewicht von 2.5 bis 6 Kilo erreichen. Lebensweise Die Tiere sind außerhalb der Paarungszeit Einzelgänger, überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Tagsüber halten sich die Tiere meist in der Sasse, einer flachen Erdmulde, auf. Bei Gefahr drückt sich der Hase bewegungslos an den Boden und ergreift erst im letzten Moment die Flucht. Auf kurze Distanz kann der Hase eine Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h erreichen. Er kann, wenn er schnell abgeht Haken schlagen. Der Feldhase kann auch gut schwimmen. -38- Hasen ernähren sich ausschließlich pflanzlich, aber auch von Knollen, Wurzeln und im Winter äsen sie gerne die Rinde junger Obstbäume. Fortpflanzung und Alter Weltweit zählen Hasen zu den Beutetieren der Prädatoren und Fleischfresser wie Fuchs, Marder, Wiesel, Katzen, Greifvögeln und Raben, die besonders den Großteil der Junghasen erbeuten. Die Hasenbestände sind europaweit stark abnehmend bedingt durch die Intensivierung der Landwirtschaft, den immer schneller werdenden Straßen-verkehr und das Fehlen von Brachflächen, die für den Hasen eine Apotheke darstellen. In Deutschland wird daher der Hasenbestand in der Roten Liste als gefährdet geführt. Der Hasenweltbestand gilt laut JUCN als ungefährdet. Der Hasenbestand Deutschlands ist sehr schwankend und vom Wetterverlauf abhängig. Im Jahr 2011 lebten in Deutschland durchschnittlich 12 Hasen pro Quadratkilometer, wobei regional starke Unterschiede vorlagen. Die niedrigsten Bestände finden sich in den neuen Bundesländern mit durchschnittlich 5 Tieren pro Quadratkilometer. In den letzten beiden Jahren hat der Hasenbesatz in Bayern stark abgenommen. Die Tragzeit beim Hasen dauert 6 Wochen. Jägersprache Im Verlauf von Jahrhunderten hat sich eine eigene Ausdrucksweise als „Jägerlatein“ entwickelt, die besonders Aussehen und Verhalten des zum Niederwild zählenden Meister Lampe betreffen. -39- Die Ohren heißen Löffel. Die Augen heißen Seher, die Beine heißen Läufe, der Schwanz heißt Blume, der After ist das Weidloch. Kulturgeschichte Albrecht Dürer schuf das Aquarell 1502 „Der Feldhase“, das in Wien in der Alberina ausgestellt ist. Zahlreiche Märchen und Redewendungen, wie „Der Hase und der Igel“ oder der „Angsthase“ und „Hasenpanier“. Er ist auch zum Symbol des Osterfestes geworden. 751 bezeichnete Papst Zacharis in einem Brief an Bonifatius den Feldhasen als unrein und verbot seinen Verzehr. Grund: Am Vormittag scheiden die Hasen eine weiche Vitamin B1-Losung aus. Hierbei wird ein Teil dieser Losung direkt vom Weidloch aufgenommen und ohne Kauvorgang geschluckt. Der Huchen Hucho hucho, Fam. Salmoniden Der Fisch des Jahres 2015 Der Deutsche Angelfischereiverband und das Bundesamt für Naturschutz erklärten den Huchen zum Fisch des Jahres 2015. Vorkommen Die natürliche Verbreitung in Deutschland ist im Donaugebiet mit seinen Nebenflüssen. Voraussetzung sind schnellfließende, sauerstoffreiche Gewässer mit kiesigem Untergrund. In Seen ist er nur selten, und dann nur in der Nähe der einmündenden Flüsse anzutreffen. Der Huchen ist ein typischer Sandfisch und wandert nur zur Laichzeit. Im Unterlauf der Donau fehlt er. Er ist unser größter Süßwasser-Lachs, wird auch Donaulachs genannt. Kennzeichen Langgestreckter fast drehrunder Körper, Rücken bräunlich oder grüngrau, seitlich mit rötlichem Kupferglanz, Bauch weißlich. Das Pflugscharbein trägt am Hinterrand 4-8 in einer Querreihe stehende Zähne. Der Stiel ist zahnlos. -40- Maximale Länge bis 150 cm, im Alter von ca. 15 Jahren kann er bis zu 50 kg Gewicht erreichen, je nach Biotop. Nahrung Überwiegend Nasen, Barben, Elritzen, Äschen, Groppen, Frösche und auch Mäuse und junge Enten. Häufig hält er sich in der Tiefe starker Stromschnellen, unter überhängenden Uferpartien und Brücken oder hinter Wehren auf. Er ist ein Vertreter der Äschen- und Barbenregion. Laichzeit Im März-April suchen die Huchen seichtere Stellen mit Kiesgrund auf. Das Weibchen schlägt eine flache Laichgrube in den Kies, in die die Eier abgelegt und mit Kies zugedeckt werden. Ca. 1.000 Stück pro kg-Körpergewicht. Eidurchmesser ca. 5mm. Dauer der Entwicklung je nach Wassertemperatur bei 8-10 Grad C ungefähr 35 Tage. Nach etwa 19 Tagen wird das Augenpunktstadium erreicht. Die Larven leben gewöhnlich während der ersten Zeit von den Nahrungsreserven des Dottersackes und halten sich versteckt zwischen den Steinen des Laichplatzes auf. Später erfolgt die Jagd auf kleine Bodentiere. Die Jungfische sind sehr schnellwüchsig, am Ende des 1. Lebensjahres sind sie bereits 20 cm lang. Die Geschlechtsreife tritt nach dem 3. - 4. Lebensjahr ein. Bedrohte Lebensräume Im Zuge von Gewässerausbau und Gewässernutzung verschwand der Huchen vielerorts. In vielen seiner ursprünglichen Lebensräume konnte er nur durch Besatz-Aktivitäten der Fischerei erhalten oder wieder angesiedelt werden. In den -41- meisten Gewässern seines ursprünglichen Verbreitungsgebiets ist der Huchen heute leider immer noch zwingend auf Besatz angewiesen. Trotz des Einbaus zahlreicher Fischtreppen, die den Aufstieg aller Fischarten ermöglichen, werden viele beim Abwandern nach unten durch die Turbinen getötet. Der Abbau des Vogeldrucks z. B. durch den Kormoran auf Junghuchen wäre für den Bestand zwingend notwendig. Der Huchen ist in seinen Beständen bedroht und in der Roten Liste gefährdeter Arten als stark gefährdet aufgeführt. Die Sumpfschildkröte Emys orbicularis, Fam. Emydidae Reptil des Jahres 2015 Vorkommen Die Familie Emydidae ist die umfangreichste Familie der Schildkröten. Sie reichen vom westlichen Asien über Mittel- und Südeuropa bis Nordafrika. Das nördlichste Vorkommen gibt es in Litauen. Die wenigen Populationen, die es noch in Deutschland gibt, finden sich überwiegend in Ostdeutschland. Die Intensivierung der Landschaft durch Trockenlegung und Flussbegradigung hat der Art geschadet. Beschreibung Die Europäische Sumpfschildkröte erreicht je nach Unterart und Geschlecht eine Rückenpanzerlänge von bis zu 25 cm, wobei die Weibchen größer werden als die Männchen. Auch das Gewicht variiert von 700 bis 1500 Gramm. Der meist dunkle Rückenpanzer kann variable Muster mit Linien und Punkten aufweisen. Der Bauchpanzer kann einheitlich gelb, wolkig, gefleckt oder gesprenkelt sein. Die Gliedmaßen und der Hals sind dunkelbraun bis schwarz mit ebenfalls gelben Zeichnungen. Der Panzer der Europäischen Schildkröte ist oval und eher flach, Weibchen sind stärker gewölbt als das Männchen. Bauch- und Rückenpanzer sind im Bereich der sogenannten Brücke durch eine flexible Knorpelschalen und elastische Gewebe miteinander verbunden. Die mittlere Naht des Bauchpanzers entwickelt sich bei älteren Tieren zu einem Scharnier, das dem vorderen Plastron-Lappen eine gewisse Beweglichkeit ermöglicht. Gliedmaßen und Schwanz sind von großen Schuppen bedeckt, die Haut vom Kopf und Hals ist glatt. Hinter dem Kopf, der breiter als der Hals ist, befindet sich eine Hautfalte die beim Einziehen eine taschenartige Hülle bildet. Die -42- Kiefer tragen unbezahnte scharfe Hornschneiden. Die seitlich im Kopf sitzenden Augen haben eine runde Pupille. Augenfarbe je nach Geschlecht unterschiedlich. Bei Männchen herrscht meist die rötliche Iris vor, bei den Weibchen meist eine gelbliche. Zwischen den fünf Zehen der Vorderbeine und den vier der Hinterbeine spannen sich Schwimmhäute. Alle Zehen sind mit einer Kralle versehen, wobei besonders die Vorderkrallen bei den Männchen deutlich stärker gekrümmt sind. Die Europäische Sumpfschildkröte gehört zu den langschwänzigen Schildkrötenarten. Besonders ausgeprägt ist das bei Schlupflingen, aber auch bei ausgewachsenen Tieren erreicht der Schwanz noch die Länge des halben Panzers. Bei männlichen Tieren ist die Schwanzwurzel verdickt, die Kloacke liegt deutlich hinter dem Rückenpanzerrand. Lebensraum Die Europäische Sumpfschildkröte bevorzugt stille, langsam fließende Gewässer, wie Uferbereiche von Binnenseen, in Teichen, Gräben, Altarmen von Flüssen. Im Mittelmeerraum drängt sie in Flüsse bis ins Brackwasser vor. Angeschwemmtes Altholz z.B., wie von Bibern gefällte Bäume und anderes Totholz, werden zum Sonnenbad benötigt. Fortpflanzung Je nach geographischer Lage tritt die Geschlechtsreife beim Männchen schon mit 4 Jahren ein. Beim Weibchen tritt die Geschlechtsreife im Alter von 8-10 Jahren ein. -43- Die Paarungsaktivitäten beginnen im zeitigen Frühjahr, oft schon im Februar oder März nach Beendigung der Winterstarre. Die Überwinterung erfolgt bis zum Paarungszeitraum im Schlamm durch Darmatmung statt. Zur Eiablage wählt das Weibchen im Juni trockene und sonnenwarme Plätze aus. Die Eiablage findet in den Nachmittags- und Abendstunden statt. Das Weibchen gräbt mit den Hinterbeinen eine ca. 10 cm tiefe Nesthöhle. Das Gelege umfasst ca. 10 Eier, die vom Weibchen mit dem Aushub der Nesthöhle wieder sorgfältig verschlossen wird. Länge der Eier ca. 20-25mm und 6-10 Gramm schwer. Die Jungtiere schlüpfen nach 80-120 Tagen, mit einer Panzerlänge von 2-3 cm und einem Gewicht von 4-6 Gramm. Der Schlupfvorgang dauert mehrere Stunden, danach verlassen sie das Nest und suchen das nächstgelegene Gewässer, sie suchen Schutz in der Unterwasservegetation. Werden ihre Eier im Inkubator bei Temperaturen unter 20 Grad Celsius bebrütet, so schlüpfen männliche Tiere. Bei Bruttemperaturen oberhalb von 29,5 Grad Celsius sind die Schlüpflinge überwiegend weiblich. Die Europäische Sumpfschildkröte ernährt sich vor allem von Schnecken, Krebstieren, Insektenlarven und anderen wirbellosen Tieren. Selbst Kaulquappen, tote Fische oder Aas werden gern angenommen. -44- Größere Brocken packt sie mit dem hornigen Kiefer und reißt sie mit den Klauen der Vorderbeine in Stücke, die sie ganz verschlingt. Zusätzlich werden auch Wasserpflanzen wie Wasserpest, Algen und Wasserlinsen aufgenommen. Nahrung die auf dem Land erbeutet wird, kann sie nur im Wasser verschlucken. Gefährdung Die vor beschriebene Sumpfschildkröte „Emys orbicularis“ einschließlich aller Unterarten sind durch Fressfeinde gefährdet. Die Schlüpflinge und Jungtiere haben zahlreiche Feinde, wie Wildschweine, Dachs, Fuchs und andere. Sie graben die Gelege aus. Raben, Krähen, Elstern, Reiher und andere große Vögel verfolgen die Schlüpflinge. Hunde und Katzen verschleppen sie. Sogar ein Milan wurde schon mit einer Schildkröte in den Fängen beobachtet. Sobald die Jungtiere im Wasser sind, warten Hecht, Zander und Wels auf die Beute. Ausgewachsene Tiere haben dagegen kaum noch tierische Feinde. Während ausgewachsene Emys nur im geringen Maße gefährdet sind, sind sie vor allem durch die Folgen menschlicher Eingriffe im Lebensraum bedroht. Trockenlegung von Sümpfen und Feuchtgebieten, Zersiedelung der Landschaft, Zerstörung der Eiablageplätze setzen den Schildkröten stark zu. Während Emys früher in großen Mengen als Fastenspeise gefangen und verzehrt wurde, ist der Straßenverkehr wohl der schlimmste Feind. Auch die Fischerei hat dort wo sie mit Reusen betrieben wurde sicher viele Opfer gefordert, denn die Schildkröten ertrinken in den Fischreusen unweigerlich. In Deutschland gelten sie als vom Aussterben bedroht. Schutzmaßnahmen Die Europäische Sumpfschildkröte ist in der Europäischen Gemeinschaft durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anhang IV geschützt. In Deutschland unterliegt sie damit gemäß § 42, Abs. 2, Nr. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einem Besitz und Vermarktungsverbot. Tiere die nachweislich aus legaler Zucht stammen sind von diesen Verboten ausgenommen. Für sie besteht aber eine Meldepflicht bei der zuständigen Artenschutzbehörde. Darüber hinaus ist es verboten, wildlebende Sumpfschildkröten zu fangen, verletzen oder zu töten und sie in ihrer Fortpflanzung zu stören. Die Gefleckte Heidelibelle Sympetrum flaveolum, Fam. Libellulidae Die Libelle des Jahres 2015 -45- Vorkommen: Weltweit gibt es über 3.500 Arten der räuberischen und sonnenliebenden Insekten. Kommt in Vorder- und Nordasien sowie in Teilen Europas vor. Hauptverbreitungsgebiet von Japan bis Kamtschatka über Sibirien, Skandinavien bis nach Mitteleuropa. Habitat Der Lebensraum kann vielfältig gestaltet sein, von kleinen Stillgewässern, z.T. mit geringem Anteil von Wasser- und Seggen. Verlandete Uferbereiche, Pioniergewässer und Feuchtwiesen sind beliebt, vor allem wenn sie sonnenexponiert sind. Die Heidelibelle stört nicht, wenn die Wasserflächen starken Schwankungen ausgesetzt sind. Sie jagt bevorzugt auf landwirtschaftlichen Flächen, wie Wiesen und Äckern, in der Nähe von Gewässern. Die Larven leben meist im flachen Uferbereich in wenigen Zentimetern Tiefe, vertikale Pflanzenteile nützen sie nur, wenn sie das Wasser zur Verwandlung in das fertige Insekt „Imago“ verlassen. Die Larven kommen mit einem geringen Sauerstoffanteil im Wasser sowie einem pH-Wert von 4,5 bis 9,3 zurecht. Die männlichen Insekten haben eine intensivere Färbung als die Weibchen. Lebensweise Die Paarung wird am Gewässer eingeleitet und danach in der benachbarten Vegetation fortgesetzt. Nach der Paarung, ca. 15-20 Minuten wird das Paarungsrad aufgelöst und in typischen Paarungstandem fortgesetzt. Die Eier werden im Tandemflug an geeigneten Pflanzenteilen abgeworfen. Nach Wasserberührung schlüpfen die Larven aus den Eiern noch im selben Jahr. Der Larvenschlupf kann bei optimalen Bedingungen in wenigen Wochen, jedoch bei extremer Trockenheit Jahre dauern. Während der Entwicklung kommt es zu acht bis elf Häutungen. Nach Abschluss der Entwicklung verlassen die Larven im Juni bis August das Gewässer, klettern an Halmen hoch, zur Emergenz. Bei den Fertiginsekten beginnt nun der neue Kreislauf. Aufgrund der extremen Flugkünste wird die Libelle im Volksmund häufig mit der Flugkunst der Hubschrauber verglichen. Libellen können nicht stechen, das ist nur ein Volksglaube. Gefährdung und Schutz Durch die Vernichtung ihrer Biotope sind sie selten anzutreffen. Wie alle Libellenarten stehen sie unter strengem Naturschutz. Wegen ihrer zunehmenden Gefährdung wurde die gefleckte Heidelibelle 2015 von der Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen und dem Bund in Deutschland zur Libelle des Jahres gekürt. -46- -47- Das echte Johanniskraut Hypericum perforatum, Fam. Hypericacae Giftpflanze des Jahres 2015 Das Johanniskraut wurde von Studienkreis „Entwicklungsgeschichte“ als Giftpflanze des Jahres 2015 ausgewählt. Vorkommen Überwiegend auf der nördlichen Halbkugel verbreitet. Es gibt ca. 200 Arten weltweit, meist sommergrüne Stauden oder immergrüne Halbsträucher bis zu einem Meter Höhe. Volkstümlich wird das Hypericum perforatum auch als „Herrgottsblut“ oder „Hartheu“ bezeichnet. Auch in Australien ist es eingeführt worden. Schon die Germanen verehrten das Johanniskraut als Lichtbringer und Symbol für die Sonne. Geerntet wurde es zur Sommersonnenwende am 21. Juni. Pflanzenbeschreibung Der Blütenstand ist eine Trugdolde. Die Blüten sind homogene „PollenScheibenblumen“ in zusammengesetzten Dichasien mit zur Fruchtzeit gut erkennbaren Schräubeln. Die fünf Kelchblätter sind bis 5mm lang, länger als der Fruchtknoten, ei-lanzettlich, fein grannenartig zugespitzt, mit hellen und schwarzen Drüsen. Die fünf goldgelben Kronblätter sind bis 13mm lang, nur auf einer Seite gezähnt und am Rande schwarz punktiert. Sie enthalten in Gewebslücken das blutrote Hyperion, das beim Zerreiben, (am besten mehrere Blütenknospen nehmen) auf den Fingern eine Rotfärbung hinterlässt. Die Kronblätter sind etwas asymmetrisch, so dass die ganze Blüte im offenen Zustand einem Windrad ähnlich sieht. Die 50-60, manchmal bis 100 Staubblätter umgeben in drei Büscheln angeordnet den oberständigen ovalen Fruchtknoten. Aus drei Staubblattanlagen entstehen drei Cluster mit insgesamt bis zu 80 einzelnen Staubblättern. Der oberständige Fruchtknoten ist in drei Fächer unterteilt, die kürzer sind als die Kelchblätter. Statt Nektar ist ein anbohrbares Gewebe von unsicherer ökologischer Bedeutung vorhanden. Die Frucht ist eine schmaleiförmige, bis 10mm lange, geriefte dreifächerige Spaltkapsel. Die Samen sind länglich, gebogen und fein netzförmig mit einer Länge von ca. einem Millimeter. Die Blütezeit ist Juni bis August. Bodenansprüche Das Echte Johanniskraut ist eine ausdauernde Staude, wächst in Gebüschsäumen, Waldrändern, Wegen, in Magerwiesen und auf Brachen. Bevorzugt magere, sonnige, humose Böden. -48- Bei feldmäßigem Anbau für industrielle Verwertung sind wasserdurchlässige Böden mit einem pH-Wert von 6-8 optimal geeignet. Schieferverwitterungsböden sind ungeeignet! Krankheiten und Schädlinge Bei industriellem Anbau bleiben Krankheiten wie Pilze und Schädlinge aller Art nicht aus. Anwendung von Spritzmitteln, wie Fungi- und Insektizide nur nach Rücksprache mit dem Auftraggebern. Nebenwirkungen Johanniskraut-Arzneimittel sind im Allgemeinen gut verträglich, Nebenwirkungen sind selten . Hypericin verursacht phototoxische Reaktionen der Haut wie Sonnenbrandneigung und fördert die UV-Lichtempfindlichkeit. Selten kann es zu allergischen Hautreaktionen kommen. Bei sehr hohen Dosierungen kann es leicht zu Formen eines Serotonin-Syndroms kommen. Deshalb wurde das zuvor frei erhältliche Johanniskraut 2003 der Apothekenpflicht unterstellt. Johanniskraut kann die Wirkung der Anti-Baby-Pille und anderer hormoneller Verhütungsmittel beeinträchtigen. Verwendung in der Volksmedizin Bei Schwangerschaft und Stillzeit ist Verzicht geboten. Johanniskraut wurde in der Volksmedizin als Abtreibungsmittel genutzt. Volksmedizinisch wird Johanniskraut als Tee und Tinktur bei Menstruationsbeschwerden und pubertätsbedingten Verstimmungen verwendet. Das Johanniskraut „Oleum Hyperici“ wird als Einreibemittel bei Hexenschuss Gicht, Rheuma zur Schmerzlinderung und Wundheilung nach Verrenkungen und Verstauchungen, bei Blutergüssen und Gürtelrose verwendet. Auch werden Sonnenbrand und Verbrennungen gelindert. Mit einem Ansatzschnaps aus Blüten und Kraut werden Einschlafstörungen und innere Unruhe behandelt. Johanniskraut-Zubereitungen sind auch vereinzelt in Nahrungsergänzungsmitteln zu finden. Dort als Johanniskrautöl „Rotöl“ bezeichnet, dem allerdings die innerlichen arzneilichen Wirkungen nicht zugeschrieben werden dürfen. Otmar Scheidl Referent für den Naturschutz
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