Nr. 2 April - Juni - Nürnberger Jagdschutz

MITTEILUNGEN
des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e.V. , Kreisgruppe Nürnberg
im Landesjagdverband Bayern – Bayerischer Jagdverband e.V.
Geschäftsstelle: Angelika Zier, Am Römer 18, 91623 Sachsen 09827/830
Fax 09827/927412. E-Mail [email protected] / www.jagd-nuernberg.de
Nr. 2
April – Juni 2015
65. Jahrgang
Der Vorstand des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e.V. von 2015-2017
1.Vorsitzende:
2.Vorsitzende:
Schriftführer:
Stv. Schriftführer:
Schatzmeister:
Stv. Schatzmeister
Öffentlichkeitsarbeit
Angelika Zier
Am Römer 18
Margit Reiß
Am Kugelfang 5
Ulrich Pollety
Erlengrundstraße 7
Markus Kürzdörfer
Hohensteiner Str. 25
Dr. Marc Mitzel
Badener Straße 3a
Gerhard Wurm
Brückenstraße 25
Dr. Klaus Zier
Am Römer 18
09827/830
91623 Sachsen
09153/97485
91220 Schnaittach
0177/3259623
90571 Schwaig
0911/5404544
90482 Nürnberg
0911/919721
90559 Burgthann
0911/919721
91233 Neunkirchen
09827/830
91623 Sachsen
Beiräte und Referenten für die Sachgebiete:
Ausbildungsleiter
Jagdgebrauchshunde:
Jagdhornbläser:
Treffpunkt-Natur
Naturschutz:
Rechtliche Vorschriften:
Schießwesen:
Angelika Zier
Am Römer 18
Adolf Wagner
Jauerstraße 14
Dr. Günter Hirsch
Schubertstraße 10
Margit Reiß
Am Kugelfang 5
Otmar Scheidl
Altenfurter Str. 72
Gerhard Wurm
Brückenstraße 25
Oliver Hautmann
Würzburger Str. 62
09827/830
91623 Sachsen
0911/806589
90473 Nürnberg
0911/591122
90491 Nürnberg
09153/97485
91220 Schnaittach
0911/837888
90475 Nürnberg
09153/97192
91233 Neunkirchen
0911/731790
90766 Fürth
Der Vorstand bittet um besondere Beachtung der Inserate in unserem
Mitteilungsblatt und um deren Berücksichtigung bei Einkehr und Einkauf.
Mit Ihren Inseraten helfen diese Mitglieder bzw. Freunde des Vereins
die Vereinsmitteilungen herstellen und verteilen zu können !
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Mitteilungen aus der Geschäftsstelle
Der Ort der Geschäftsleitung des NJJV ist 90491 Nürnberg, Oedenberger Straße 159.
Wir bitten aber sämtlichen Schriftverkehr an die 1. Vorsitzende, Frau Angelika Zier,
Am Römer 18, 91623 Sachsen, zu richten. Tel: 09827 / 830, Fax: 09827 / 927412,
E-mail: [email protected], mobil: 0171 6818572.
Wenn Sie die Telefonnummer unseres Vereins in Nürnberg: 0911 / 9197234 wählen,
werden sie direkt mit der 1. Vorsitzenden verbunden. Die 2.Vorsitzende, Frau Margit
Reiß, erreichen Sie unter der Telefonnummer: 09153 / 97485.
Unser Vereinslokal ist das „Erdinger Weißbräu“, Jägerstraße 1, 90451 Nürnberg,
Tel.:0911 / 4088600.
Das Gasthaus hat einen eigenen Parkplatz und eine Bushaltestelle vor der Tür.
Sie finden es, wenn sie von Nürnberg kommend vor dem Steiner Schloss links
abbiegen.
Vereinsabende:
jeweils der 2. Dienstag im Monat um 19.30 Uhr.
NJJV-Jagdhornbläsergruppe
Auf Wunsch sind unsere Jagdhornbläser gerne bereit, zu besonderen Anlässen,
insbesondere Ehrungen, Geburtstagen, Trauerfällen gegen einen geringen Kostenbeitrag
anzutreten.
Bitte rufen Sie uns rechtzeitig an:
Dr. Günther Hirsch 0911 / 59 11 22. In dringenden Fällen können Sie sich an alle
Mitglieder des Vorstandes oder an die Beiräte wenden.
Unser Mitteilungsblatt entsteht in Feierabendstunden, häufig unter Termindruck, und
wird von den Mitgliedern gestaltet. Beiträge und Berichte, für die wir immer dankbar sind,
bitten wir ca. 4 Wochen vor dem Erscheinungstermin einzureichen.
Beitragsordnung
Erstmitglieder
Zweitmitglieder
Familienmitglieder
(Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder unter 27 Jahren)
Altersmitglieder (ab 70 Jahre auf Antrag)
Mahngebühr
Euro 77.Euro 39.Euro 62.Euro 62.Euro 5.-
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Bankkonto:
Sparkasse Nürnberg
(BLZ 760 501 01)
Kto.- Nr. 1 088 021
IBAN : DE25760501010001088021
BIC: SSKNDE77XXX
Herausgeber: Dr. Klaus Zier, 1. Vorsitzender des Nürnberger Jagdschutz- und
Jägerverbandes e.V., Am Römer 18, 91623 Sachsen.
Erscheinungsweise: 1x pro Quartal. Erscheinungsort: Nürnberg
Die Mitteilungen des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e.V. sind eine
Verlagszeitschrift.
Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bestellungen bei der Post sind
nicht möglich.
Druck und Verlag:
De Luca & Partner GbR, Marientorgraben 7, 90402 Nürnberg,
0911 / 46 56 56, Fax: 0911 47 25 38, E-mail: [email protected]
Ansprechpartner: Raffaele Cataldo
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FREUD UND LEID
Geburtstage im 2. Quartal 2015
Wir gratulieren und wünschen allen Jubilaren
Glück und beste Gesundheit !
Besonders möchten wir namentlich benennen:
Zum
Zum 65. Geburtstag:
25.04. Reiß, Margit
Zum 82. Geburtstag:
10.04. Lehnert, Hermann
Zum 76 Geburtstag:
18.04. Knopf, Dieter
30.04. Lutsch, Theo
Zum 83. Geburtstag:
09.05. Rabitsch, Walter
Zum 77. Geburtstag:
22.05. Perge, Anneliese
23.05. Herold, Konrad
06.06. Obernosterer, Gerhard
14.06. Mösel, Georg
Zum 78. Geburtstag:
16.04. Pölloth, Karl
10.06. Hubert, Helmut
19.06. Schlee, Peter
Zum 84. Geburtstag:
21.04. Stapfer, Hans
28.04. Heumüller, Georg
31.05. Lechner, Walter
Zum 85. Geburtstag:
30.04. Wagner, Adolf
14.05. Starck, Günther
Zum 87. Geburtstag:
05.04. Gemeinhard, Werner
Zum 79. Geburtstag:
07.06. Krämer, Hans
Zum 88. Geburtstag:
03.06. Dr. Schneider, Oskar
Zum 81. Geburtstag:
21.04. Walter, Georg
03.05. Helfert, Richard
20.05. Stamm, Anne
13.06. Gugel, Helmut
Zum 91. Geburtstag:
26.06. Dr. Hofmann, Hans
Zum 92. Geburtstag:
19.05. Lutz, Fritz
Wir trauern um unseren verstorbenen Waidkameraden
Jan Fischer
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Veranstaltungsvorschau
Bitte tragen Sie diese Termine gleich in Ihren Terminkalender ein !
Dienstag, 14.04.2015
„Hundeernährung“
Referentin der Fa. Bewital-petfood
Leitung: Herr Udo Wenzel
Samstag, 25.04.2015
Himmelfahrtschießen 2015
von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
im Schießkino „Wildsport“
Juvenellstraße 27
90419 Nürnberg
(siehe auch unter Schießwesen !)
Dienstag, 12.05.2015
„Die Jagd in Bayern im Jahr 2015“
Ausblick auf zu erwartende Neuerungen
Referent: Moritz Fürst zu Öttingen Wallerstein
Vizepräsident des BJV
Dienstag, 09.06.2015
„Rehwildernährung“
Referent: Dr. Josef Bauer
Vorsitzender des Ausschusses „Wildkrankheiten
und Wildernährung“ im BJV
Im Hinblick auf die Themenauswahl, die Referentenauswahl und die Vorbereitungsarbeit durch
den Vorstand freuen wir uns immer über eine Teilnahme möglichst vieler Mitglieder, Freunde
und Bekannter an unseren Veranstaltungen.
Diese Ankündigungen gelten auch als Einladung an alle Mitglieder befreundeter
Jagdvereine zu unseren Veranstaltungen.
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Aktuell
Landesjägertag 2015
Der Landesjägertag 2015 findet von Freitag, dem 10.04 2015 bis zum Sonntag, dem
12.04. 2015 in Weiden/Opf statt. Das Programm entnehmen Sie bitte der neusten Jagd
in Bayern.
Über eine rege Teilnahme unserer Mitglieder würden wir uns sehr freuen.
2. Internationale Jagd- und Fischereitage in Ellingen
Nachdem die Jagd- und Fischereitage im Jahr 2014 ein voller Erfolg waren, Aussteller
und Besucher waren gleichermaßen begeistert, finden die 2. Tage im Jahr 2015
vom 11. Bis 13. September wieder in der Residenz Ellingen
statt.
Die Organisatoren teilen mit, dass 70 % der Aussteller aus 2014 sich bereits jetzt wieder
beworben haben und viele neue Firmen aus allen Bereichen der Jagd 2015 mit dabei
sein wollen.
Merken Sie sich diesen Termin vor!
Käufer sucht Jagdtrophäen
In einer aktuellen Werbezeitung in Mittelfranken fanden wir folgende für Jäger, die ihre
Trophäen oder Teile davon verkaufen wollen, interessante Anzeige:
Kaufe alte Jagd – Trophäen. Telefon: 09851 / 7757
Jagdscheinerwerb an der Fakultät Wald und Forstwirtschaft
der Hochschule Weihenstephan - Triesdorf
Da wir mehrfach nach dem Ablauf des Jagdscheinerwerbs an der Hochschule in
Triesdorf besteht, berichten wir hier über die dortige Ausbildung.
Die Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Jägerprüfung erfolgt im Rahmen
des Bachelorstudiums „Forstingenieurwesen,“ die jagdpraktischen Stunden werden
üblicher-weise im Rahmen des Praktikums absolviert.
Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt nur zum Teil an der Fakultät: Der
Kurs für die Praktische Waffenhandhabung wird von den Ausbildern der Hochschule
durchgeführt. Jedoch bietet die Hochschule keine jagdliche Schießausbildung an. Dieser
Teilbereich muss extern bei Ausbildungsträgern für die Jägerprüfung absolviert werden.
Die Studierenden müssen die Teilnahme an Kursen für die jagdliche Schießausbildung
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selbst organisieren. Regelmäßig werden sich also Forststudierende an die Kreisgruppen,
die Jägerausbildung betreiben, mit der Bitte wenden, an deren Schießkursen teilnehmen
zu dürfen.
Alle Prüfungsteile der Jägerprüfung, inklusive der Prüfung im Büchsenschießen,
werden an der Fakultät durchgeführt.
Schwarzwildstrecken 2013 / 2014 in Bayern
In Bayern wurden im Jagdjahr 2913/14
waren
2 961 mehr als im Jahr davor.
68.679 Stück Schwarzwild erlegt. Dies
Davon kamen im Regierungsbezirk
Oberbayern
Niederbayern
in Oberfranken
in Mittelfranken
in Unterfranken
und in Schwaben
7 492
11 545
10 003
5 138
22 377
6 434
Stücke zur Strecke.
In Mittelfranken sahen die Abschusszahlen wie folgt aus:
Ansbach Privatreviere und Staatswald
Erlangen
Fürth
Neustadt Aisch
Nürnberg Land
Roth
Weißenburg
1 137
685
67
746
1 147
684
672
Gesamt:
5 138
Veranstaltungen der Jägergesellschaft „Hubertus“Nürnberg e.V.
Die Jägergesellschaft „Hubertus“ hat alle Freunde zu folgenden Veranstaltungen
eingeladen:
Pfingstmontag, 25.05.2015, 9.30 Uhr
Feldgottesdienst in Arzlohe unter Mitwirkung der Bläsergruppe „Hubertus“ Nürnberg.
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Montag, 29.06.2015, 18.00 Uhr
Andacht mit musikalischer Gestaltung durch die Bläsergruppe „Hubertus“
in Bühl/Simmelsdorf.
Obfrau des Bayerischen Jägerinnenforums für Mittelfranken
Der Vorsitzende der Regierungsbezirksgruppe für Mittelfranken, Jürgen Weißmann, hat
Frau Ingrid Kallenberg zur Vertreterin und Obfrau für Mittelfranken berufen.
Sie bittet alle Jägerinnen und Jäger um Mithilfe, Ideen und die Bereitschaft für ein
Miteinander.
Kontakt über: E-Mail: [email protected]
„Den ersten Abschuss vergisst man nicht“
Unter diesem Titel veröffentlichte die Nürnberger Zeitung ein Interview mit Evi Grun,
unserer Beauftragten für die Jungen Jäger, am Dienstag, dem 3. März 2015.
Evi Grun mit ihrem
Drahthaar „Quax“
Vorab hatte sich die Reporterin von Dr. Jürgen Vocke, dem Präsidenten des BJV,
Unterlagen zur Jagd in Bayern besorgt.
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Nachwuchssorgen? Fehlanzeige! Bayerns Jäger sind zufrieden mit der positiven
Entwicklung der Mitgliederzahlen. Knapp 370 000 Deutsche waren im vergangenen
Jahr im Besitz eines Jagdscheines, pro Jahr kommen in Bayern zur Zeit rund 1 700 neue
Jäger hinzu. „Wir legen großen Wert auf den Nachwuchs,“ so Dr. Vocke, „denn ohne
junge Leute hat die Jagd keine Zukunft.“ Dabei werden auch immer mehr Frauen
Jägerinnen, ihr Anteil wuchs von einem auf zehn Prozent.
Evi Grun erzählte, dass zu ihrem zwölfköpfigen Ausbildungsjahrgang vier Frauen
gehört hätten. Eine gute Zahl findet sie, über mehr weibliche Verstärkung würde sie
sich dennoch freuen. „Ich fände es toll, mehr Mädels um mich zu haben,“ sagt die
Jungjägerin vom Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband. Nichtsdestotrotz komme
sie aber auch mit den Jägern gut zurecht.
Evi Grun spricht in dem Interview ohne Scheu alle Themen an, insbesondere auch ihre
Reaktion auf die Kritik von Jagdgegnern am Schießen auf das Wild. „Wenn sich
jemand mit der Jagd auseinandergesetzt hat und dann damit nichts anfangen kann, ist
das in Ordnung. Darüber muss man dann auch nicht diskutieren; aber nur dagegen zu
sein, ohne wirklich zu wissen, worum es geht,“ so Evi Grun, „ist engstirnig.“
Sie falle nur ungern mit der Türe ins Haus und erwähne bei einem Gespräch nicht gleich
beim zweiten Satz, dass sie Jägerin sei. „Wenn man sich ein paar Minuten unterhalten
hat und ein wenig Gespür für den Gesprächspartner entwickelt hat, ist es allerdings kein
Problem. Groß verstecken tue ich mich nicht!“
Sie berichtet vom Umgang mit ihren Freunden, die Nichtjäger sind, denen sie immer
erklärt, dass bei der Jagd nicht das Erlegen von Wild, sondern das ganze Drumherum
wichtig sei.
Sie erzählt von der Ruhe bei der Jagd, ihrem Umgang mit den drei Jagdhunden und den
Prinzipien der Jagd. Um den behördlichen Abschussplan zu erfüllen würden an erster
Stelle alte und kranke oder verletzte Tiere ausfindig gemacht, doch auch besonders
stattliche Exemplare würden bejagt. Jeder Jäger entscheide selbst.
Sie schildert die erforderlichen Revierarbeiten und berichtet von ihrem ersten Abschuss,
mit 17 Jahren in Begleitung ihres Vaters. Sie erinnere sich noch gut an jedes Detail. Sie
erwähnt den „letzten Bissen“, mit dem der Jäger dem erlegten Wild die letzte Ehre
erteile, eine Tradition, die ein fester Bestandteil der Jagd sei, und ein Stück weit
jagdlichen Kulturgutes. Diese Gelegenheit benutze sie übrigens immer, sich Gedanken
darüber zu machen, was da gerade passiert sei. Das Tier sei schließlich ein Lebewesen
und kein Gegenstand.
Für sie sei dieses Ritual eine Selbstverständlichkeit, die sie nicht missen wolle. Gut
verzichten könnte sie hingegen auf die Kälte, manchmal müsse sie sich wirklich
überwinden, gibt sie lachend zu. „Ich packe mich ganz warm ein und stecke mir
Heizsohlen in die Schuhe, aber ab und zu denke sie dann doch – heute nicht!“
Danke Evi, für das sympathische und offene Interview, über das sich nicht nur alle
Jäger gefreut haben werden, sondern auch alle Leser, denen Du mit diesem Interview
die Jagd näher gebracht hast.
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Die Landwirtschaft wird bunter und vielfältiger
Unter dieser Überschrift fasste das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ansbach die Neuerungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft zusammen. Gerade wir
Jäger sind sehr interessiert, was sich heuer auf diesem Sektor ergibt. Daher hier ein
Überblick.
Durch die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik im Jahr 2014 wurden
die Direktzahlungen an Landwirte an Umweltmaßnahmen geknüpft. Die Landwirtschaft
wird dadurch ökologischer und nachhaltiger.
Rund 30% der Direktzahlungen werden als sogenannte Greeningprämie ausbezahlt.
Kernpunkt sind dabei die „Anbaudiversifizierung“, die Bereitstellung „ökologischer
Vorrangflächen“ auf 5 Prozent der Ackerflächen und das „Gebot zum Grünlanderhalt“.
„Anbaudiversifizierung“ bedeutet, dass im Rahmen der Fruchtfolge Betriebe mit 10 bis
30 Hektar Ackerland mindestens zwei Kulturen anbauen müssen, wobei der
Flächenanteil der Hauptkultur 75 % nicht überschreiten darf.
Betriebe mit über 30 Hektar Ackerland müssen mindestens drei Kulturen anbauen,
wobei der Flächenanteil der Hauptkultur nicht mehr als 75% und der Flächenanteil der
ersten beiden Kulturen zusammen nicht mehr als 95 % betragen darf.
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„Ökologische Vorrangflächen“: Landwirtschaftliche Betriebe ab 15 Hektar müssen ab
2015 fünf Prozent ihrer Ackerflächen als „ökologische Vorrangflächen“ bereitstellen.
Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden. Nur unter bestimmten
Bedingungen ist eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Dazu gehört der Anbau
stickstoffbindender Pflanzen – Leguminosen – oder der Anbau von Zwischenfrüchten.
Bei den „ökologischen Vorrangflächen“ wird den Landwirten ein hohes Maß an
Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Elemente eingeräumt. Die unterschiedliche
ökologische Wertigkeit der verschiedenen Arten von ökologischen Vorrangflächen wird
über einen Gewichtungsfaktor berücksichtigt. So beträgt der Gewichtungsfaktor zum
Beispiel für Zwischenfrüchte 0,3, für Leguminosen 0,7, für Stilllegung 1,0, für
Pufferstreifen 1,5 und für Hecken und Baumreihen 2,0. Beim Anbau von
Zwischenfrüchten muss ein Gemenge aus mindestens zwei verschiedenen Arten
ausgesät werden (wie Phacelia, Buchweizen, Senf, Sonnenblumen, Alexandrinerklee
etc.).
Im Antragsjahr dürfen dazu keine Pflanzenschutzmittel, kein mineralische
Stickstoffdünger und kein Klärschlamm eingesetzt werden. Wirtschaftsdünger wie
Gülle oder Gärreste sind zu den Zwischenfrüchten erlaubt.
Die Zwischenfrüchte werden im Sommer nach der Getreideernte ausgesät und sind nach
den EU-Vorgaben bis Mitte Februar des Folgejahres auf der Fläche zu belassen. Im
Herbst dienen die blühenden Arten als Nahrungsquelle für Insekten und als
Äsungsflächen für unser Wild.
Gebot des „Grünlanderhalts:“ Die Gemeinsame Agrarpolitik erkennt die positiven
Umweltwirkungen von Dauergrünland an und fördert den Erhalt und die Neuansaat von
Grünland. Insgesamt darf der Anteil in Bayern nicht weiter sinken, deshalb bedarf der
Umbruch von Grünland der Genehmigung.
Einen weiteren wichtigen Beitrag zu einer abwechslungsreichen und umweltschonenden
Bewirtschaftung bieten das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und das neue
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP).
Diese Maßnahmen richten sich gezielt auf Boden-, Gewässer- und Klimaschutz, auf
Biodiversität und auf den Erhalt der Lebensräume von speziellen Tier- und
Pflanzenarten.
Aus einer Vielzahl von geeigneten Maßnahmen, die sich auf den ganzen Betrieb, einen
Betriebszweig oder nur einzelne Feldstücke beziehen, können Landwirte auf freiwilliger
Basis die besten für ihren Betrieb auswählen. Über Prämien erhalten die Landwirte
Anreize zur Teilnahme.
Im Bereich Klimaschutz werden beispielsweise eine emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung sowie die Umwandlung von Ackerland in Grünland angeboten. Im
Bereich Boden- und Gewässerschutz sind die Maßnahmen extensive Grünlandnutzung
entlang von Gewässern, Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Winterbegrünung und
Mulchsaatverfahren besonders hervorzuheben.
Zur Erhöhung der Artenvielfalt tragen die Maßnahmen wie etwa „Erhalt artenreicher
Grünlandbestände, später Schnittzeitpunkt von Wiesen, extensive Weidenutzung,
vielfältige Fruchtfolge sowie jährlich wechselnde oder mehrjährige Blühflächen in der
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Feldflur“ bei. Sommerweidehaltung und die Förderung von Streuobstbeständen runden
das Programm zum Erhalt der Kulturlandschaft ab.
Erster Spatenstich für die Bayerische Akademie für
Jagd und Natur
Der Spatenstich für den Bau des Akademieforums der neu gegründeten Akademie für
Jagd uns Natur in Wunsiedel erfolgte am 10. März 2015.
In einer Presseerklärung sagte Präsident Dr. Jürgen Vocke, Wissenschaftler und
Forschungsinstitute aus aller Welt gehörten zum Netzwerk. Man erhoffe sich von der
Akademie praxisgerechte und fundierte Forschungsergebnisse. Mit einem eigenen
Forschungsnetzwerk könne der Verband bei aktuellen Fragen schneller reagieren. Es
gehe darum, verfügbares Wissen aus verschiedenen Ländern zu bündeln.
Forschungsfelder sollen vor allem aktuelle Themen sein, wie die Fragen, welche technischen Hilfsmittel Jäger benötigen, ob Notzeitfütterung sinnvoll ist, wie wirkt sich der
Klimawandel auf die Wildtiere aus oder wie gehen Wildtiere mit der zunehmenden
Besiedelung der Landschaft um.
Finanziert wird die Akademie aus der Jagdabgabe, aus Mitteln der Deutschen
Forschungs-gesellschaft (DFG) und aus weiteren öffentlichen Fördertöpfen.
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Diskussion über Nachtzielgeräte
Die Diskussion über das Verbot oder die Zulassung von Nachtzielgeräten hat viel
Unruhe und viele Diskussionen der Jägerschaft im Internet hervorgerufen. Das war
nicht gut für den Bayerischen Jagdverband. Dieser hat inzwischen seine Position zu der
Frage der Nachtzielgeräte mit Hilfe vieler eingeholter Stellungnahmen gegen einen
Einsatz von NZG verstärkt, auch ein Gutachten des Herrn Professor Dr. Johannes
Dietlein von der Heinrich - Heine Universität Düsseldorf wurde erstellt und publiziert.
Wiederholt wurde auf die bekannte derzeitige rechtliche Lage hingewiesen und auch
darauf, dass die Benutzung eines Nachtzielgerätes zur Zeit gegen mehrere Gesetze verstößt und eine hohe Geldstrafe, den Entzug des Jagdscheines, der Waffenbesitzkarten
und gegebenenfalls des eigenen Jagdreviers zur Folge hat.
Diese Aufklärungsarbeit des BJV finden wir gut. Und auch richtig die Aussage des
Präsidiums, dass der Schutz und die rechtlich korrekte Information der Mitglieder des
BJV vor allen populistischen Äußerungen steht.
Jetzt ist es aber genug! Wenn das Bayerische Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten beschlossen hat, selbst Maßnahmen zur Reduzierung des
Schwarzwildbestandes zu ergreifen, von der Schonzeitaufhebung für Bachen und Keiler
bis hin zur Ausnahmeregelung für Nachtzielgeräte, und diese Regelungen im April/Mai
von Staatsminister Brunner bekanntgegeben werden soll, dann sollten wir Jäger mit
Ruhe auf diese Entscheidungen warten. Der Minister wird eine Entscheidung treffen
müssen, will er nicht sein Gesicht verlieren.
Bei der „Rehbockregelung“ vor zwei Jahren haben wir ja erlebt, dass Staatsminister
Brunner von seiner einmal gefassten Meinung nicht mehr abgeht. Daher sind wir
gespannt auf seine „gesetzeskonforme“ Regelung zum Einsatz von Nachtzielgeräten bei
der Saujagd!
Ortega - Preis für Jagdkultur 2015
Die „Deutsche Gesellschaft José Ortega y Gasset“ hat mit dem Ortega - Preis für
Jagdkultur 2015 am Mittwoch, 11. März 2015, bei einem Festakt im Deutschen Jagdund Fischereimuseum in München
den Bayerischen Jagdverband, vertreten durch dessen Präsidenten, Herrn Professor
Dr. Jürgen Vocke, und
den Arzt, Autor und Jagdmaler Dr. med. Jörg Mangold, Vorsitzender des Fachausschusses Jagdkultur und des Ethikrats im Bayerischen Jagdverband, ausgezeichnet.
Die Preisträger hatten sich, so die Würdigung, um Jagdkultur im Allgemeinen und um
die Jagdkultur in Bayern in besonderer Weise verdient gemacht.
Ihre herausragenden jagdkulturellen, näher hin die künstlerischen, jagdpolitischen, Jagd
und Naturschutz umgreifenden eurostrategischen, soziopsychologischen und auf Jagd
bezogenen ethischen Leistungen wurden mit dem Preis gewürdigt.
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Die Festrede des Herrn Staatsministers a.D. Dr. Peter Gauweiler, MdB, mit dem Thema
„Europa ist nicht dasselbe wie Europa als Staat, die europäische Kultur ist ein immer
fortdauernde Schöpfung“ umfasste im Wesentlichen eine kritisch kommentierte
Wiederholung des Europavortrags von José Ortega y Gasset in München im Jahr 1953
unter dem Titel „Gibt es ein europäisches Kulturbewusstsein?“
Das musikalische Geleit gaben die Oberpfälzer Parforcehornbläser unter Leitung von
Hornmeister Hubert Bäuml.
Bild oben: (v.l.n.r.) Ministerpräsident a D.
Dr. Peter Harry Carstensen als Laudator für den BJV, vertreten durch Dr.Jürgen
Vocke, Präsident Dr. Vocke,Staatsminister a.D. Dr. Peter Gauweiler MdB, Festredner, Dr. med. Jörg Mangold,
Dr. Karl-Heinz Betz, Preisträger 2008
und Laudator für Dr. med. Jörg Mangold.
Bild unten: Präsident Dr. Jürgen Vocke
mit der Verleihungsurkunde und Festredner Dr. Peter Gauweiler, MdB.
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-17Veranstaltungen
Messer schärfen – aber richtig
Der Vereinsabend am Dienstag, dem 13. Januar 2015, diente unserem meistgebrauchten Jagdutensil, dem Jagdmesser.
Ein stumpfes Jagdmesser, jeder von uns kennt dieses Problem. Die Klinge dann
wieder scharf zu bekommen, ohne die sie zu verunstalten, ist dann das nächste
Problem. Daher baten wir einen Experten, den Büchsenmacher Richard Trumpp
von „Wildsport“, uns in das Geheimnis des Messerschärfens einzuführen.
Nach einer kurzen Einführung und dem Aufzählen mehrerer im Handel
erhältlichen Messerschärfer und der Information über verschiedene Stahlsorten
und die optimale Schneidengeometrie eines Messers, zeigte Herr Trumpp uns,
wie die Klinge mit dem Lansky-System geschärft wird.
Referent und Büchsenmacher
Richard Trumpp
bei der Demonstration
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Dieses Lansky - System, ein Fabrikat aus den USA, sei wohl das Beste, das auf
dem Markt ist. Es besteht eigentlich nur aus einem Holzpflock, in dem zwei
Keramik- oder diamantbeschichtete Stäbe schräg eingesteckt sind.
Nun zum Schärfvorgang:
Zunächst einmal sind alle Keramikstäbe zu wässern oder zu ölen. Dann kommt
das Wichtigste, der Schleifwinkel, der zwischen 17 und 21 Grad betragen sollte.
Um den richtigen Schleifwinkel einzuhalten müsse man das Handgelenk stets
ausgestreckt halten und dann mit der Schneide zwei bis dreimal an den Stäben
entlangstreichen, so der Referent.
Etliche Mitglieder hatten ihre stumpfen Jagdmesser mitgebracht und erfuhren
von Herrn Trumpp, wie sie die Schneide wieder auf Vordermann bringen
konnten.
Es war ein lehrreicher Abend, der hervorragend besucht war. Da der Referent
zugunsten der Jungjägerausbildung des NJJV auf sein Honorar verzichtet hatte,
überreichte der 1. Vorsitzende Dr. Klaus Zier Herrn Trumpp zum Dank drei gute
Bocksbeutel.
Halali oder Der Schuss in das Brötchen
Der Vereinsabend am 10. März 2015 wurde zum Filmabend. Zur Aufführung
kam der 1994 geschaffene und im ZDF ausgestrahlte Film „Halali oder Der
Schuss in das Brötchen“. In dieser Satire, in der namhafte Schauspieler
mitwirkten wie Constanze Engelbrecht, Karl Schönböck, Walter Giller, Jürgen
Wutke oder Gert Haucke wurden die Jagd und die Jäger persifliert und auf die
Schippe genommen.
Es geht schon los mit einem Jäger, einem typischen Kolleriker, der auf einen
harmlosen Spaziergänger losgeht, weil dieser sein Zamperl frei neben sich
laufen lässt. Eine Hassliebe entsteht, die sich durch den ganzen Film in tollsten
Szenen entwickelt. Natürlich sprechen die Jäger vor und auf der Jagd ordentlich
dem Alkohol zu. Hervorragend spielt Karl Schönbeck den jagdlichen Grand
Segnieur, dessen Hörgerät zwar laut piepst aber selten funktioniert. Auf einer
Saujagd, bei der ein Jäger nach dem Anblasen auf dem Stand ein Brötchen
auspackt, dann kräftig hineinbeißt und mit diesem im Mund in den Lauf seines
geladenen Drillings schaut, der bereits entsichert war. Dabei löst sich ein
Schuss, der den Waidmann durch das Brötchen in den Kopf trifft und tötet.
Herrlich sind dann die Dialoge seiner fünf Jagdgenossen und der trauernden
Witwe beim „Tottrinken“ des Gestorbenen.
Einer der Jagdfreunde hat ein tolles Hobby, er sammelt keine Trophäen, sondern
die Losung von Wildtieren, die er in vielen Kühlschränken, akribisch beschriftet, stolz aufbewahrt.
Wunderbar dargestellt ist ein „Jungjäger“ mit seinem Hirschfieber vor, bei und
nach dem Schuss. Natürlich dürfen Jagdgegner nicht fehlen, die Hochsitze
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ansägen oder mit Farbe beschmieren, übrigens ein ganz brav aussehendes älteres
Ehepaar!
Dekadent der schwerhörige Jagdschriftsteller, von Schönböck dargestellt, der
statt eines Bockes einen Zweig abschießt, dann aber von seiner Tochter und
seinen Jagdkollegen verlangt, in seinem Revier, das rotwildfrei ist, einen
kapitalen Hirsch – mindestens im 10ten Kopf – zu schießen. Inzwischen, von
einem Schlaganfall betroffen, sitzt er im Rollstuhl.
Tochter und Jagdfreunde bekommen keinen Hirsch und entschließen sich,
nachdem der „Waidmann“ sich weigert statt auf einen Hirsch auf ein
Wildschwein zu schießen, ihm einen „Hirschabschuss“ zu präsentieren, in Form
eines Ponys, geschmückt mit einem Hirschgeweih.
Der inzwischen auch noch schlecht sehende Jagdschriftsteller wird rührend von
Tochter und Jagdfreunden umsorgt mit einem Krankenwagen ins Revier
gefahren, und soll aus der geöffneten Sanka-Türe schießen. Als seine Tochter
ihn auffordert, jetzt den “Hirsch“ zu schießen, und er bereits, ohne etwas zu
sehen den Finger an den Abzug legt, fällt ein Schuss, von dem Jungjäger, der
sich an das Pony angeschlichen hatte. Schönbeck merkt den Schwindel, ihn trifft
vor Empörung der Schlag.
Natürlich durfte in dem Film auch eine Szene nicht fehlen, in der zwei der
Jagdfreunde stockbetrunken auf einen neben einer jungen Frau mit Kinderwagen
laufende Hund schießen, zwar den Hund nicht treffen, dafür aber ein
Marmeladeglas im Kinderwagen, dessen Insasse, ein Kind, von Glassplittern
getroffen wird. Toll die dann gegenüber der Staatsanwaltschaft vorgebrachten
Lügen.
Zum Schluss wird noch das Gericht auf den Arm genommen, das einen
Spaziergänger, dessen kleiner Hund eine Hirschstange im Wald gefunden hat
und stolz umherträgt, obwohl es in der ganzen Gegend kein Rotwild gibt, wegen
Jagdwilderei verurteilt.
Eine tolle Satire, hervorragend von den Schauspielern dargestellt. Und die
Reaktion 1994 von den Jägern: wütende Proteste von den einen Jägern, andere
freuten sich über Film und Filminhalt. Ich als Leiter einer Kreisgruppe wurde
vom damaligen Vorsitzenden der Regierungsbezirkgruppe aufgeregt
aufgefordert, gegen das ZDF vorzugehen. Im Gegensatz zu vielen fand ich aber
die Persiflage wunderbar. Mein Freund Dr. Jürgen Vocke, schon damals
Präsident des BJV, äußerte sich mir gegenüber, er frage sich, warum der BJV
gegen diesen köstlichen Film vorgehen solle, „es würden doch nur Szenen
gezeigt, die wir alltäglich erleben.“
Übrigens hat sich erst Anfang März ein Jäger mit seinem Drilling aus
Unachtsamkeit selbst in den Kopf geschossen, von einem Brötchen stand
allerdings nichts in der Presse.
Dr. Klaus Zier
-20-
Mitgliederversammlung 2015
am 10.03.2015
Nach dem Signal „Begrüßung“ durch unser Bläsercorps unter Leitung von
Hornmeister Eugen Endlich und den 1. Vorsitzenden Dr. Klaus Zier begann die
Mitgliederversammlung im „Erdinger Weißbräu“ um 19.45 Uhr
Dr. Zier stellte fest, dass zu der Versammlung mit dem Mitteilungsblatt 1 / 2015,
Januar – März 2015, rechtzeitig geladen worden war.
Es folgte die Totenehrung. Gedacht wurde der seit der Hubertusfeier im November 2014 verstorbenen Mitglieder Hans Stief und Jan Fischer.
Den Jahresbericht begann der 1. Vorsitzende mit der Ausbildung .
Von 14 Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern des Ausbildungsjahrgangs 2013 hätten 13 die Jägerprüfung bestanden. Eine Teilnehmerin
sei leider gescheitert. Am Ausbildungslehrgang 2014 nähmen 3 Damen und 7
Herren teil, die im Mai in die schriftliche Prüfung gehen. Der Unterricht finde
weiter in einem Raum im Pfarrheim St. Willibald statt, der wieder für einen
günstigen Preis habe angemietet werden können.
Die Flintenausbildung finde in Pölling auf dem Stand der Kreisgruppe Neumarkt statt, unter Leitung von Wolfgang Islinger, dem Nachfolger von Walter
Strauch, der diese Aufgabe wegen beruflicher Veränderung nicht mehr fortführen konnte. Im Namen des Vorstands bedankte Dr. Zier sich bei Walter
Strauch für die gute Schießausbildung mit der Flinte und bei Wolfgang Islinger
für die Übernahme dieser wichtigen Aufgabe während der laufenden
Ausbildung.
Bei dieser Gelegenheit sprach der 1. Vorsitzende allen Ausbildern für die
theoretische und praktische Ausbildung seinen Dank für ihre Tätigkeit aus, bei
Margit Reiß und ihren Helfern bedankte er sich für ihre Arbeit mit Kindern bei
ihren Exkursionen für „Natur erleben und begreifen“, und bei Angelika Zier für
ihre Tätigkeit als Ausbildungsleiterin
Mit Roger Ingenthron, der die Ausbildungsleiterin weiterhin tatkräftig
unterstützt, hätte der NJJV inzwischen wieder einen kompetenten Prüfer in der
Prüfungskommission für die mündlichen Jägerprüfungen in Bayern.
Tobias Werner sei dankenswerterweise in der Ausbildung voll engagiert, in der
theoretischen Ausbildung
als Ersatz für den wegen Berufswechsels
zurückgetretenen Oliver Hautmann und in der praktischen Schießausbildung.
Der Besuch unserer Monatsveranstaltungen sei, wie beim vorweihnachtlichen
Abschlussabend im Dezember bereits erwähnt
im abgelaufenen Jahr
gleichbleibend gut gewesen, was den höchst interessanten Themen und
ausgezeichneten Referenten zu verdanken sei.
-21-
In unserem neuen Vereinslokal, dem „Erdinger Weißbräu“, hätten wir uns
blendend eingelebt, der Dank dafür gebühre Familie Dominko, der wir vom
Heidekrug hierher gefolgt seien.
Die Geburtstage unserer Mitglieder habe der Vorstand auch im abgelaufenen
Jahr nicht vergessen. Geburtstagsglückwünsche seien wieder an alle 60jährigen,
65jährigen, 7ojährigen, 75jährigen und älteren Mitglieder versandt worden.
Bei runden und halbrunden Geburtstagen ab 70 habe der Vorstand wie bisher bei
einem persönlichen Besuch gratuliert und ein Weinpräsent überreicht.
Das Mitteilungsblatt sei von ihm wie immer kostenlos erstellt, mit Bildern
versehen und rechtzeitig durch die Firma „De Luca und Partner“ gedruckt und
versandt worden.
Leider habe das Herbstschießen wegen des vorübergehenden Endes der Fa.
Wildsport ersatzlos ausfallen müssen, die Insolvenz sei aber durch einige Büchsenmacher aufgehoben worden, der Betrieb würde von diesen fortgeführt. Daher
fände unser Himmelfahrts-Jagdschießen wieder bei der Fa. Wildsport in der
Juvenellstraße statt und zwar am Samstag, 25. April 2015, von 9.00 Uhr bis
11.30 Uhr.
Ein ganz wichtiger Punkt stehe nun am Ende seines Vortrags, so Dr. Zier.
Wie bereits erstmals bei der Mitgliederversammlung 2013 angekündigt, trete er
aus Altersgründen mit dem heutigen Tag vom Amt des 1. Vorsitzenden zurück.
-22-
5 Jahre Vorsitz bei der Kreisgruppe Ansbach und Umgebung und 15 Jahre als
Vorsitzender des NJJV, dazu 8 Jahre als Hegegemeinschaftsleiter der Hegegemeinschaft Heilsbronn hätten ihm viel Freude bereitet, aber auch Arbeit und viel
Zeit gekostet.
Mit Hilfe seiner Vorstandskolleginnen und Vorstandskollegen sei es in den Jahren seit 2001 gelungen, den Verein vor dem Untergang zu retten. Dies sei sicher
keine leichte Aufgabe gewesen, bei hohen Beitragsrückständen und kaum mehr
einer Beteiligung von Mitgliedern an Veranstaltungen. Die Mitgliederzahl sei in
den Jahren davor durch Austritte erheblich reduziert gewesen.
Heute könnten wir wieder stolz auf unseren NJJV blicken, einen lebendigen und
aktiven Verein, der auch in Bayern wieder Rang und Namen habe.
Der NJJV habe, wie kaum eine weitere Kreisgruppe in Bayern, im 65. Jahr ein
Mitteilungsblatt, das alle unsere Mitglieder, auch wenn sie aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr am aktiven Vereinsleben teilnehmen könnten, über das
Leben des Vereins und seine Aktivitäten, gepaart über alle Neuerungen im Jagdund Waffenrecht informiert und auf dem Laufenden hält. Das Mitteilungsblatt
werde er zunächst weiterführen, bis ein jüngeres Mitglied, gegebenenfalls Frau
Eva Grun, diese Tätigkeit übernehme.
Bei dieser Gelegenheit wolle er sich bei allen Mitgliedern bedanken, die in den
Jahren unserer Vereinsführung wieder zum Verein zurückgekehrt seien und bei
allen, die dem Vorstand und dem Verein die Treue gehalten hätten. Er bedanke
sich bei allen Vorstandsmitgliedern und allen, die den Verein in den vergangenen 15 Jahren tatkräftig unterstützt hatten.
Durch inzwischen einige junge Mitglieder, die sich aktiv im Vereinsleben
engagieren und mit guten Taten und Gedanken den Verein unterstützten, werde
der Verein weiteren Aufschwung nehmen.
Ganz herzlich sagte er allen Vorstandsmitgliedern Dank, die zugesagt hätten,
während der weiteren Wahlperiode, also bis zum Jahr 2017, ihre Ämter fortzuführen.
Mit seinem innigsten Wunsch auf ein weiteres vivat, crescat, floriat Nürnberger
Jagdschutz und Jägerverband e.V., bendete Dr. Zier seinen Vortrag.
Der Schatzmeister Dr. Marc Mitzel gab den Kassenbericht und nahm dabei auf
die an die Mitglieder verteilten Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2014, die
Vermögensaufstellung 2014 und den Wirtschaftsplan 2015 Bezug. Nicht darin
enthalten sei eine Spende in Höhe von 500.- € an das Sauübungsgatter in Aufseß
als Startkapital, die der Vorstand heute beschlossen hatte.
Danach wurde der Bericht der Kassenprüfer aufgerufen. Die Prüfung war
durch die bestellten Tobias Werner und Roger Ingentron vorgenommen
worden. In seinem Bericht führte Herr Werner aus, die Kassenführung durch
Herrn Dr. Mitzel sei in Zuschnitt und Ausgestaltung wieder absolut perfekt und
professionell und sehr in Ordnung gewesen. Er stellte daher den Antrag, den
Schatzmeister und den gesamten Vorstand die Entlastung zu erteilen.
-23-
Die Entlastung erfolgte einstimmig durch die Mitgliederversammlung bei
Enthaltung der Vorstandschaft.
Dr. Zier fuhr fort, die Amtsdauer des Vorstands betrage nach § 7 der Satzung
des NJJV beträgt vier Jahre. Die letzte Vorstandswahl habe im Jahr 2013
stattgefunden, daher sei der Vorstand bis zum Jahr 2017 gewählt. Durch seinen
vorzeitigen Rücktritt am heutigen Tag müsse nun ein neuer 1. Vorsitzender
gewählt werden.
Die Mitgliedsversammlung bestellte einstimmig Herrn Frank Wagner zum
Wahlleiter, zu Beisitzern wurden Frau Judith Weber und Herr Ulrich Pollety
berufen.
Der Wahlleiter stellte fest, dass sich alle anwesende Mitglieder in die
Anwesenheitsliste eingeschrieben hatten, es ergaben sich somit 52 stimmberechtigte Mitglieder.
Dr. Zier wies darauf hin, dass die Mitgliederversammlung nach der Satzung ihre
Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder fasst, wobei die
Wahl des 1. Vorsitzenden schriftlich und geheim zu erfolgen habe, die übrigen
Mitglieder des Vorstandes könnten durch Akklamation gewählt werden.
Auf Frage des Wahlleiters wurde Frau Angelika Zier als Vorschlag des
Vorstands benannt. Die stellvertretende Vorsitzende, Frau Margit Reiß,
begründete diesen Wahlvorschlag.
Weitere Kandidaten meldeten sich nicht, die Wahl des 1. Vorsitzenden wurde
durchgeführt.
Es ergab sich folgendes Wahlergebnis:
abgegebene Stimmen: 52,
Ja Stimmen: 46, Nein Stimmen: 4, ungültige
Stimmen: 2
Damit war Frau Angelika Zier zur 1. Vorsitzenden des NJJV gewählt.
Sie nahm die Wahl an.
Durch die Wahl von Angelika Zier zur 1. Vorsitzenden wurde der Bereich des
Schriftführers, den sie bisher inne hatte, vakant. Daher musste auch ein neuer
Schriftführer gewählt werden. Nach Abstimmung entschied sich die
Mitgliederversammlung, diesen per Akklamation zu wählen.
Der Vorstand schlug Herrn Ulrich Pollety vor. Herr Pollety war mit seiner
Wahl einverstanden, Weitere Bewerber waren nicht vorhanden.
Herr Ulrich Pollety wurde einstimmig gewählt, er nahm die Wahl an.
Die neugewählte 1. Vorsitzende dankte dem Wahlleiter und den Beisitzern für
die zügig durchgeführte Wahl. Angelika Zier übernahm den Vorsitz der
Versammlung. Sie bedankte sich bei allen weiteren Vorstandsmitgliedern sowie
den Beiräten und Referenten, die weiter im Amt verblieben und wünschte sich
für die nächsten Jahre weiterhin eine gute Zusammenarbeit.
Nachdem ihr durch Margit Reiß ein schöner Blumenstrauß überreicht wurde,
gab Angelika Zier ein Statement über ihre künftige Amtsführung ab.
-24-
1. Vorsitzende Angelika Zier bei ihrem Statement
Als Dank der Vorstandschaft für seine langjährige Tätigkeit als 1. Vorsitzender
erhielt Dr. Klaus Zier aus der Hand der neuen 1. Vorsitzenden eine schöne
Flasche Cognac.
Anschließend stellte Kurt Altmann im Auftrag der anwesenden Mitglieder den
Antrag, Dr. Klaus Zier auf Grund seiner großen Verdienste um den Nürnberger
Jagdschutz- und Jägerverband zum Ehrenvorsitzenden zu ernennen.
Die Ernennung erfolgte durch die Mitgliederversammlung mit viel Beifall
einstimmig.
-25-
Dr. Marc Mitzel. Angelika Zier mit Blumen, Dr. Klaus Zier mit
seinem Abschiedsgeschenk, Margit Reiß und Ulrich Poletty
Antragsteller Kurt Altmann gratulierte als Erster dem Ehrenvorsitzenden
Dr. Klaus Zier
-26-
Nach dem herzlichen Dank an alle anwesenden Mitglieder für die Ernennung
zum Ehrenvorsitzenden des Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverbandes e.V.
durch Dr. Klaus Zier schloss die 1. Vorsitzende den offiziellen Teil der
Mitgliederversammlung um 21.30 Uhr.
Der Vorstand des NJJV von 2015 bis 2017, ohne den stellvertretenden Schriftführer Markus
Kürzdörfer, der an diesem Abend verhindert war.
V.l.n.r.: Schatzmeister Dr. Marc Mitzel, 1. Vorsitzende Angelika Zier, stellvertretender
Schatzmeister und Justiziar Gerhard Wurm, 2. Vorsitzende Margit Reiß und Schriftführer
Ulrich Poletty.
-27-
- 28Ausbildung
Jägerprüfungstermine 2016
Da der Nürnberger Jagdschutz- und Jägerverband e. V. wohl auch in diesem Jahr einen
neuen Kurs zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung 2 / 2016 durchführen wird, hier die genauen Termine für die neuen Kursteilnehmer:
25. April 2016
letzter Termin zur Anmeldung zur Prüfung
24. Mai 2016
schriftlicher Teil der Prüfung
8. Juni und 15. Juni 2016
Mündliche Prüfung
KW 26 und 27 2016
praktischer Teil
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut teilt auf mehrfache Anfragen mit, dass Ausbilder von Ausbildungskursen der Kreisgruppen nicht nur Zutritt zu den
mündlichen und praktischen Prüfungen haben, wenn Bewerber ihrer Ausbildungseinrichtung geprüft werden. Ausbilder können grundsätzlich bei jedem Termin zuhören, solange
der Prüfungsbetrieb nicht gestört wird.
-29Schießwesen
VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG
zur waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers
Unter dem Aktenzeichen 1 K 2227-13 hat das Verwaltungsgericht Freiburg eine
bahnbrechende Entscheidung zum Erwerb eines Schalldämpfers durch einen Jäger
gefällt.
Über das Urteil wurde in einigen Jagdzeitschriften berichtet. Wir halten aber die
Gründe des Gerichts für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines
Schalldämpfers für so interessant und m.E. bahnbrechend, dass wir dieses Urteil
nochmals teilweise abdrucken.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 12. November die zuständige
Untere Jagdbehörde verpflichtet, dem klagenden Jäger die waffenrechtliche Erlaubnis
Kaliber .308 Winchester, die ausschließlich jagdlich eingesetzt wird, zu erteilen. Es
gründet seine Entscheidung unter anderem auf Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz, der
das Interesse (des Klägers) an der Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit schützt.
Die Bescheide der Beklagten und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg wurden aufgehoben.
Der Kläger begehrte die Erteilung einer waffenrechtliehen Erlaubnis zum Erwerb,
Besitz und Führen eines Schalldämpfers für eine Langwaffe. Im Rahmen seiner
Tätigkeit ist er für das Jagdwesen zuständig und beruflich zur Ausübung der Jagd
verpflichtet.
Das Verwaltungsgericht führt aus: Die als Verpflichtungsklage statthafte und auch
im Übrigen zulässige Klage ist begründet.
Der Bescheid der Beklagten vom 19.08.2013 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen
Rechten, denn er hat Anspruch auf die Erteilung der beantragten waffenrechtlichen
Erlaubnisse (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
Der Kläger begehrt eine Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und zum Führen eines Schalldämpfers; er begehrt daher die Erteilung einer Waffenbesitzkarte (§ 10 Abs. 1
WaffG) und eines Waffenscheins (§ 10 Abs. 4 WaffG). Erwerb, Besitz und
Benutzung (= Führen) eines Schalldämpfers sind gemäß § 2 Abs. 2 WaffG
grundsätzlich nach diesen Bestimmungen waffenrechtlich erlaubnispflichtig.
§ 2 Abs. 2 WaffG verweist auf Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1, in welchem
wiederum auf Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nrn. 1 bis 4 verwiesen wird.
Dort (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3) werden Schalldämpfer den
Schusswaffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind.
-30-
-31-
Der Schalldämpfer ist hier auch nicht gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG vom
Erfordernis einer Waffenbesitzkarte freigestellt; nach dieser Bestimmung bedürfen
Inhaber eines Jahresjagdscheins keiner Erlaubnis zum Erwerb einer Langwaffe.
Der Kläger ist zwar im Besitz eines Jahresjagdscheins gemäß § 15 Abs. 2 1. Alt.
BJagdG. § 13 Abs. 3 Satz 1 WaffG privilegiert nur den Erwerb, nicht aber den
weiteren Besitz einer Jagdwaffe. Schalldämpfer werden von dieser Privilegierung
aber nicht erfasst.
Schalldämpfer sind nach dem Bundesjagdgesetz nicht verboten, sie sind aber keine
Schusswaffen. Nach dem Wortsinn erfasst man unter Schusswaffen nur die zur
Abgabe des Schusses bestimmten Geräte selbst und nicht anschraubbare Teile.
Die Gesetzessystematik des Waffengesetzes unterscheidet zwischen Schusswaffen
einerseits und Schalldämpfern andererseits.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist sowohl für die Waffenbesitzkarte
nach § 10 Abs. 1 WaffG als auch für den Waffenschein nach § 10 Abs. 4 WaffG,
dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche
Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt, ferner die
erforderliche Sachkunde hat (§ 7 WaffG) sowie ein Bedürfnis und eine
Haftpflichtversicherung nachgewiesen hat.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen und der - hier nicht einschlägige -fakultative
Versagungsgrund des § 4 Abs. 2 WaffG (gewöhnlicher Aufenthalt seit mindestens
fünf Jahren im Ausland) nicht greift, besteht ein Anspruch auf die Erteilung der
Erlaubnis (BVerwG, Urt. v. 30.09.2009 - 6 C 29.08. Hier ist nur das in § 8 WaffG
näher bestimmte waffenrechtliche Bedürfnis streitig.
Bedenken hinsichtlich der übrigen Voraussetzungen sind - insbesondere im Hinblick
darauf, dass der Kläger als Inhaber eines Jahresjagdscheins im Besitz weiterer
waffenrechtlicher Erlaubnisse ist - nicht ersichtlich.
Die Prüfung des waffenrechtliehen Bedürfnisses ist hier nicht gemäß § 13 Abs. 2 Satz
2 WaffG entbehrlich. Nach dieser Bestimmung erfolgt bei Jägern mit einem
Jahresjagdschein gem. § 15 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 BJagdG keine Prüfung der
Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG für den Erwerb von Langwaffen und
zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des§ 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG vorliegen,
d.h. die zu erwerbende Schusswaffe oder Munition nicht nach dem Bundesjagdgesetz
verboten ist. In diesen Fällen findet keine Bedürfnisprüfung statt.
Diese Bestimmung ist hier jedoch nicht einschlägig. Der Kläger ist zwar, da er von
Berufs wegen jagen muss, im Besitz eines Jahresjagdscheins und es besteht kein
sachliches Verbot gemäß § 19 Abs. 1 BJagdG, bei der Jagd Schalldämpfer zu
benutzen.
Aber die Privilegierung durch § 13 BJagdG greift nicht für Schalldämpfer, obgleich
nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 Schalldämpfer, soweit im
Waffengesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleichgestellt sind, für
die sie bestimmt sind.
Da hier ausdrücklich von "Langwaffen und zwei Kurzwaffen" die Rede ist, ist davon
auszugehen, dass im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 etwas
-32-
anderes bestimmt ist. Zudem spricht auch der Zweck der Bestimmung dafür, Schalldämpfer auszunehmen. Es geht darum, für die "Grundausstattung" für Jäger von
einem Bedürfnis auszugehen. Zu einer solchen Grundausstattung gehören Schalldämpfer jedoch nicht. Zu prüfen ist somit, ob ein Bedürfnis i. S. d. §§ 4 Abs. 1 Nr. 4,
8 WaffG besteht.
Gemäß § 8 Abs. 1 WaffG ist der Nachweis des Bedürfnisses erbracht, wenn
gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders
anzuerkennende Interessen (1) und die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe
für den beantragten Zweck (2) glaubhaft gemacht sind.
Bei der Prüfung, ob ein „besonders anzuerkennendes Interesse“ vorliegt, hat eine Abwägung zu erfolgen. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, „so wenig Waffen wie
möglich ins Volk gelangen zu lassen“(BVerwG, Beschl. v. 26.03.2008 -6 B 11.08.
vgl. auch BT-Drucksache 14/7758, 57).
Der Zweck des Gesetzes wird in § 1 Abs. 1 WaffG mit dem Merkmal zum Ausdruck
gebracht, dass es den Umgang mit Waffen oder Munition "unter Berücksichtigung
der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" regelt.
-33-
Demgemäß muss zur Erbringung des Nachweises eines Bedürfnisses für eine
waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WaffG ein gegenüber den Belangen der
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennendes Interesse bestehen
(BVerwG, Beschl. v. 26.03.2008 -6 B 11.08-Juris).
Als besonders anzuerkennendes Interesse wird in § 8 Nr.1 WaffG unter anderem das
Interesse als Jäger genannt. § 8 Nr. 1 WaffG ist jedoch nicht abschließend.
Hier kommt insbesondere das Interesse am Schutz der Gesundheit (Gehör) des
Klägers in Betracht.
Nach den Ausführungen des Waffensachverständigen des Landeskriminalamts in der
mündlichen Verhandlung hat eine Jagdwaffe wie die, für die der Kläger einen Schalldämpfer nutzen möchte, (ungedämpft) einen Schallleistungspegel von ca. 160 dB(A).
Im Vergleich dazu beträgt der von einem Verkehrsflugzeug in 7 m Abstand erzeugte
Schalldruck 120 dB(A) und der Lärm eines Düsenjägers in 7 m Abstand 130 dB(A).
Bei einem Schalldruck von 130 dB(A) liegt auch die Schmerzgrenze
(Sparwasser/Enge/Noßkuhle, Umweltrecht, 5. Aufl., § 10 Rnr. 37).
Lärmeinwirkungen von ca. 150 bis 160 dB (A) am Ohr des Jägers liegen daher jenseits der Schmerzgrenze (vgl. Presseinformation des hessischen Ministeriums für
Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 30.10.2013, GAS 73).
Zudem kann auch ein nur kurzfristiges Einwirken eines sehr lauten Geräusches
(akustisches Trauma) zu einer Schädigung des Gehörorgans besonders an den
Haarzellen (lnnenohrschwerhörigkeit) und/oder zu einem Tinnitus führen
(Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 261. Auf!. 2007: Stichworte: Lärmschwerhörigkeit I akustisches Trauma); dabei können irreparable Gehörschäden entstehen
(Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen, BT-Drucksache
14/2300, Tz 389, S. 160).
Hier ist zusätzlich noch zu berücksichtigen, dass der Kläger bereits unter einem
Tinnitus leidet, was auch von der Beklagten nicht bestritten wird. Daher sollte nach
dem nachvollziehbaren und überzeugenden Attest seines behandelnden Arztes eine
weitere Schädigung durch Lärmeinflüsse vermieden werden.
Dieses durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interesse des Klägers an der Vermeidung
einer weiteren Beeinträchtigung seiner körperlichen Unversehrtheit ist sehr gewichtig.
Demgegenüber sind die öffentlichen Interessen, die gegen die Erteilung von Erlaubnissen für den Erwerb/Besitz und das Führen eines Schalldämpfers sprechen,
von geringerem Gewicht.
Entgegenstehendes öffentliches Interesse ist zunächst das grundsätzlich immer
bestehende Interesse, die Zahl der Waffen insgesamt gering zu halten. Hierbei sind
aber Gewichtungen im Einzelfall möglich; dabei ist auf die konkrete Art der Waffe
und deren Gefährlichkeit abzustellen (so: Gade / Stoppa, a.a.O. Rnr. 11).
Während bei Schusswaffen -gleichgültig, ob Kurz-oder Langwaffe -ein hohes
Gefährdungspotential naheliegt, ist das bei einem Schalldämpfer nicht in gleicher
-34-
Weise gegeben.
Nach der Auskunft des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vom 09.10.2014
betrug bundesweit die Zahl der Fälle, bei denen Schalldämpfer in Zusammenhang mit
Straftaten auftauchten, in einem Zeitraum von zehn Jahren lediglich ca. 800. Davon
beschränkten sich 703 Fälle auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz (d.h. illegaler
Besitz etc.). In nur 53 Fällen in den vergangenen zehn Jahren wurden bundesweit
Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (Bedrohung, Raub, Tötungsdelikte etc.) unter
Einsatz von Schalldämpfern begangen, davon wurden nur in 17 Fällen Langwaffen
mit Schalldämpfern benutzt. Lediglich in acht Fällen traten in diesem Zeitraum Jäger
in Zusammenhang mit Schalldämpfern in Erscheinung, jeweils nur mit einem
Verstoß gegen das Waffengesetz.
Auch eine - ungewollte - Gefährdung von nicht an der Jagd beteiligten Personen wie
Wanderern durch ein „lautloses Jagen" droht bei der Benutzung eines Schalldämpfers
für eine Jagdwaffe vom Kaliber .308 nicht, da ein Schuss einer großkalibrigen Langwaffe auch mit einem Schalldämpfer laut und deutlich vernommen werden kann.
Nach den Ausführungen des Waffensachverständigen führt ein Schalldämpfer - je
nach seiner Qualität - zu einer Reduzierung des Schalldrucks von bis zu ca. 30
dB(A). Das bedeutet, dass der Knall der Büchse (ungedämpft ca. 160 dB(A)) auch
mit einem Schallämpfer noch mehr als 100 dB (A) hat.
100 dB{A) ist der Lärmpegel, den eine Kreissäge erreicht bzw. den Lärmspitzen in
einem Fußballstadion haben (Sparwasser/Engel/Noßkuhle, Umweltrecht, 5. Aufl.
a.a.O.).
Dass jagdliche Interessen einer Verwendung von Schalldämpfern entgegenstehen, ist
nicht ersichtlich.
Zwar haben sich die Jagdverbände traditionell gegen die Verwendung von Schalldämpfern ausgesprochen (vgl. Zitate in HessVGH, Urt.v. 9.12.2003, a.a.O.). Geltend
gemacht wurden die Gefahr des unerkannten Wilderns sowie die Gefährdung von
anderen Besuchern des Waldes, die durch den Schussknall nicht gewarnt würden.
Beides ist - wie oben dargelegt - nicht relevant. Abgesehen davon spricht es eher für
eine Förderung jagdlicher Interessen, dass der Rückstoß der Waffe bei Verwendung
eines Schalldämpfers vermindert wird, was die Treffgenauigkeit der Langwaffe wohl
fördert.
Die begehrte Verwendung eines Schalldämpfers ist des Weiteren geeignet und erforderlich, um den angestrebten Zweck zu erfüllen.
Geeignet ist der Schalldämpfer zur Erreichung des anzuerkennenden Interesses, hier
der Wahrung der körperlichen Unversehrtheit des Klägers - bereits dann, wenn er ein
„Schritt in die richtige Richtung", d.h. in Richtung des Ziels des Gesundheitsschutzes
durch Lärmschutz, ist (Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012,
E Rnr. 167).
Das ist hier der Fall, da der Schalldämpfer - wie oben ausgeführt - die Lärmbelastung
des Schützen um bis zu 30 dB(A) mindert.
Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, dass der Kläger auch an
Gesellschaftsjagden teilnehmen muss, bei denen die übrigen Jäger keine Schalldämpfer benutzen, so dass er dem ungedämpften Schussknall seiner Jagdpartner
-35-
ausgesetzt sei. Dieser Einwand wird dadurch entkräftet, dass bei solchen Gesellschaftsjagden die einzelnen Jäger in einer größeren Entfernung (über 100m)
voneinander positioniert sind, so dass der Mündungsknall der Waffe eines anderen
Jägers für den Kläger kein Problem darstellt.
Im Falle des Klägers, der ein auf beiden Ohren vorgeschädigtes Gehör hat und zudem
beruflich zur Jagdausübung verpflichtet ist, was bei ihm insbesondere auch die Nachsuche beinhaltet, ist die Verwendung eines Schalldämpfers auch erforderlich, d.h. es
gibt kein gleich geeignetes milderes Mittel, das nicht waffenrechtlich
erlaubnispflichtig ist.
Ein Ausweichen auf kleinere und damit nach den Ausführungen des Waffenexperten
des Landeskriminalamts auch leisere Kaliber ist aus jagdrechtliehen Gründen (vgl.
§ 19 BJagdG) untersagt. Größere Kaliber sind leistungsfähiger, wie der Waffenexperte in der mündlichen Verhandlung ausführte, weshalb sie das Wild schneller töten
und so ein unnötig langes Leiden vermeiden.
Der Kläger kann auch nicht auf die Verwendung elektronischen Gehörsschutzes verwiesen werden. Dieser verstärkt die Umgebungsgeräusche und verschließt sich im
Augenblick des Schussknalls. Er ist somit zwar in vielen Situationen geeignet, den
Jäger vor dem Schussknall zu schützen. Der Kläger hat jedoch nachvollziehbar und
überzeugend dargelegt, dass ein solcher Gehörsschutz nicht lediglich die Jagd weniger „komfortabel" macht, sondern in bestimmten Situationen nicht eingesetzt werden
kann ,wie z.B. bei Nachsuchen, bei denen Wild, das nicht sogleich an der Stelle zusammenbricht, wo es getroffen wurde, aufgespürt und erlegt werden muss.
Diese Tätigkeit, die auch deshalb unverzüglich erfolgen muss, damit das Wild nicht
unnötig lange leidet, kann nicht mit einem Gehörsschutz durchgeführt werden.
Der jagdkundige Mitarbeiter des Regierungspräsidium Freiburg hat in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass ein elektronischer Schalldämpfer das Richtungshören
beeinträchtigt. Das sei insbesondere in Situationen gefährlich, in denen verwundetes
Schwarzwild zum Gegenangriff übergehe.
Des weiteren hat er den nachvollziehbaren Vortrag des Klägers bestätigt, dass sich
angeschossenes Wild typischerweise im Dickicht versteckt. Es ist überzeugend, dass
der - in Augenscheingenommene - recht massive Gehörsschutz beim Eindringen in
ein solches Dickicht vom Kopf gestreift wird. Der Kläger hat auch glaubhaft dargelegt, dass er auch den Fangschuss bei der Nachsuche mit der Langwaffe abgibt, so
dass er auch hierfür die Jagdwaffe nutzen wird, die mit dem Schalldämpfer versehen
ist.
Da es bereits zu einem irreparablen Schaden führen kann, wenn man einmalig dem
starken Lärm durch einen Schuss ausgesetzt wird, ist es ohne Belang, dass es andere
Jagdsituationen gibt, bei denen das Tragen elektronischen Gehörsschutzes zumutbar
sein mag.
Zudem schließen sich die Benutzung eines elektronischen Gehörsschutzes und die
Verwendung eines Schalldämpfers nicht gegenseitig aus, sondern können
gegebenenfalls zum Schutz des bereits vorgeschädigten Gehörs des Klägers
kombiniert werden.
-36-
Ergänzend kann auf die Wertung in der Lärm-und Vibrationsschutzverordnung vom
06.03.2007, die der Umsetzung der Richtlinie 2003/10/EG vom 06.02.2003 dient,
verwiesen werden. Diese Bestimmung betrifft zwar nach der Auffassung der Kammer
unmittelbar nur Verpflichtungen des Arbeitgebers.
Hier aber begehrt der Kläger eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Beklagten, die
nicht seine Arbeitgeberin ist.
Art. 5 und 6 der Richtlinie und § 7 Abs. 1 Lärm-und Vibrationsschutzverordnung ist
jedoch die Wertung zu entnehmen, dass persönlicher Lärmschutz gegenüber der
Bekämpfung des Lärms am Entstehungsort nachrangig ist und ein Gehörsschutz
daher nicht als gleich geeignet angesehen werden kann wie eine Lärmminderung
durch einen Schalldämpfer.
Die Berufung wurde zugelassen, weil die Frage der Gewichtung des besonders anzuerkennenden Interesses bei Erteilung von waffenrechtliehen Erlaubnissen für Schall
dämpfer für Jagdwaffen grundsätzliche Bedeutung hat (§§ 124a Abs. 1, 124 Abs. 2
Nr. 3 VwGO), so das Gericht.
Pfingstschießen 2015
Unser Pfingstschießen 2015 werden wir wieder im Nürnberger Laser-Kino
„Wildsport“ durchführen.
Das Übungsschießen auf virtuelle Ziele mit der eigenen Waffe hat sich als mit die
beste Übung zur Beherrschung seiner Langwaffen erwiesen.
Geschossen werden kann nicht nur auf Rotwild, Schwarzwild, Reh oder Fuchs,
sondern auch mit der Flinte auf Hase oder Flugwild.
Das Schießen findet
am Samstag, dem 25. April 2015
von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
im Laser Schießkino Wildsport,
Juvenellstraße 27,
90419 Nürnberg
statt.
Bringen Sie Ihre eigene Waffe mit, oder benutzen Sie eine Waffe der Firma
Wildsport. Munition ist nicht erforderlich, da es sich um ein Laser Schieß-Kino
handelt.
Im Hinblick auf die Einführung von Pflichtübungsschießen durch die zu erwartende
Änderung des Bundesjagdgesetzes erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche
Teilnahmebestätigung.
Über eine rege Beteiligung am Schießen würde ich mich freuen!
Dr. Klaus Zier
-37Naturschutz
Tiere und Pflanzen des Jahres 2015
Fortsetzung aus Mitteilungsblatt 1 / 2015
Der Feldhase
Lepus europaeus, Fam. Leporidae
Tier des Jahres 2015
Vorkommen
Weltweit verbreitet. In Australien und Neuseeland wurde der Feldhase durch
Einwanderer ausgesetzt. Der Feldhase liebt Wärme und bevorzugt offene bis
halboffene Landschaften, lichte Wälder und Agrarlandschaften mit Hecken und
Büschen. Ausgesprochene Waldhasen verlassen meist am Abend zum Äsen den
Wald und rücken am Morgen wieder ins Feld ein. Im Gebirge liegt das
Hasenvorkommen bei etwa 2.500m über Meereshöhe.
In den Hochlagen wie in den Alpen kommt der Schneehase vor „Lepus timidus
varronis“ - eine kleinere Hasenart. Das Sommerfell ist braun, im Winter weiß.
Kennzeichen
Beim Feldhasen ist die Kopf-Rumpflänge 420 bis 680 mm und zählt zu den
größten Hasenartigen Europas.
Der Hase besitzt 28 Zähne.
Das Fell, die Deckhaare sind lang, die Wollhaare haben eine weiße Basis. Der
Rücken ist variabel gelblich grau, ockerbraun oder braunrot mit gelben
Schattierungen. Die Ohren sind blassgrau und zeigen der Spitze einen
schwarzen dreieckigen Fleck. Der Schwanz ist auf der Oberseite schwarz,
unterseits weiß.
Ausgewachsene Tiere können ein Gewicht von 2.5 bis 6 Kilo erreichen.
Lebensweise
Die Tiere sind außerhalb der Paarungszeit Einzelgänger, überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Tagsüber halten sich die Tiere meist in der Sasse, einer
flachen Erdmulde, auf.
Bei Gefahr drückt sich der Hase bewegungslos an den Boden und ergreift erst
im letzten Moment die Flucht. Auf kurze Distanz kann der Hase eine Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h erreichen. Er kann, wenn er schnell abgeht
Haken schlagen.
Der Feldhase kann auch gut schwimmen.
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Hasen ernähren sich ausschließlich pflanzlich, aber auch von Knollen, Wurzeln
und im Winter äsen sie gerne die Rinde junger Obstbäume.
Fortpflanzung und Alter
Weltweit zählen Hasen zu den Beutetieren der Prädatoren und Fleischfresser wie
Fuchs, Marder, Wiesel, Katzen, Greifvögeln und Raben, die besonders den
Großteil der Junghasen erbeuten.
Die Hasenbestände sind europaweit stark abnehmend bedingt durch die Intensivierung der Landwirtschaft, den immer schneller werdenden Straßen-verkehr
und das Fehlen von Brachflächen, die für den Hasen eine Apotheke darstellen.
In Deutschland wird daher der Hasenbestand in der Roten Liste als gefährdet
geführt. Der Hasenweltbestand gilt laut JUCN als ungefährdet.
Der Hasenbestand Deutschlands ist sehr schwankend und vom Wetterverlauf
abhängig.
Im Jahr 2011 lebten in Deutschland durchschnittlich 12 Hasen pro Quadratkilometer, wobei regional starke Unterschiede vorlagen. Die niedrigsten
Bestände finden sich in den neuen Bundesländern mit durchschnittlich 5 Tieren
pro Quadratkilometer. In den letzten beiden Jahren hat der Hasenbesatz in
Bayern stark abgenommen.
Die Tragzeit beim Hasen dauert 6 Wochen.
Jägersprache
Im Verlauf von Jahrhunderten hat sich eine eigene Ausdrucksweise als
„Jägerlatein“ entwickelt, die besonders Aussehen und Verhalten des zum
Niederwild zählenden Meister Lampe betreffen.
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Die Ohren heißen Löffel.
Die Augen heißen Seher,
die Beine heißen Läufe,
der Schwanz heißt Blume,
der After ist das Weidloch.
Kulturgeschichte
Albrecht Dürer schuf das Aquarell 1502 „Der Feldhase“, das in Wien in der
Alberina ausgestellt ist.
Zahlreiche Märchen und Redewendungen, wie „Der Hase und der Igel“ oder der
„Angsthase“ und „Hasenpanier“. Er ist auch zum Symbol des Osterfestes
geworden.
751 bezeichnete Papst Zacharis in einem Brief an Bonifatius den Feldhasen als
unrein und verbot seinen Verzehr. Grund: Am Vormittag scheiden die Hasen
eine weiche Vitamin B1-Losung aus. Hierbei wird ein Teil dieser Losung direkt
vom Weidloch aufgenommen und ohne Kauvorgang geschluckt.
Der Huchen
Hucho hucho, Fam. Salmoniden
Der Fisch des Jahres 2015
Der Deutsche Angelfischereiverband und das Bundesamt für Naturschutz
erklärten den Huchen zum Fisch des Jahres 2015.
Vorkommen
Die natürliche Verbreitung in Deutschland ist im Donaugebiet mit seinen Nebenflüssen. Voraussetzung sind schnellfließende, sauerstoffreiche Gewässer mit
kiesigem Untergrund. In Seen ist er nur selten, und dann nur in der Nähe der
einmündenden Flüsse anzutreffen. Der Huchen ist ein typischer Sandfisch und
wandert nur zur Laichzeit.
Im Unterlauf der Donau fehlt er.
Er ist unser größter Süßwasser-Lachs, wird auch Donaulachs genannt.
Kennzeichen
Langgestreckter fast drehrunder Körper, Rücken bräunlich oder grüngrau,
seitlich mit rötlichem Kupferglanz, Bauch weißlich. Das Pflugscharbein trägt
am Hinterrand 4-8 in einer Querreihe stehende Zähne. Der Stiel ist zahnlos.
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Maximale Länge bis 150 cm, im Alter von ca. 15 Jahren kann er bis zu 50 kg
Gewicht erreichen, je nach Biotop.
Nahrung
Überwiegend Nasen, Barben, Elritzen, Äschen, Groppen, Frösche und auch
Mäuse und junge Enten. Häufig hält er sich in der Tiefe starker Stromschnellen,
unter überhängenden Uferpartien und Brücken oder hinter Wehren auf.
Er ist ein Vertreter der Äschen- und Barbenregion.
Laichzeit
Im März-April suchen die Huchen seichtere Stellen mit Kiesgrund auf. Das
Weibchen schlägt eine flache Laichgrube in den Kies, in die die Eier abgelegt
und mit Kies zugedeckt werden. Ca. 1.000 Stück pro kg-Körpergewicht.
Eidurchmesser ca. 5mm. Dauer der Entwicklung je nach Wassertemperatur bei
8-10 Grad C ungefähr 35 Tage. Nach etwa 19 Tagen wird das Augenpunktstadium erreicht. Die Larven leben gewöhnlich während der ersten Zeit
von den Nahrungsreserven des Dottersackes und halten sich versteckt zwischen
den Steinen des Laichplatzes auf. Später erfolgt die Jagd auf kleine Bodentiere.
Die Jungfische sind sehr schnellwüchsig, am Ende des 1. Lebensjahres sind sie
bereits 20 cm lang. Die Geschlechtsreife tritt nach dem 3. - 4. Lebensjahr ein.
Bedrohte Lebensräume
Im Zuge von Gewässerausbau und Gewässernutzung verschwand der Huchen
vielerorts. In vielen seiner ursprünglichen Lebensräume konnte er nur durch
Besatz-Aktivitäten der Fischerei erhalten oder wieder angesiedelt werden. In den
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meisten Gewässern seines ursprünglichen Verbreitungsgebiets ist der Huchen
heute leider immer noch zwingend auf Besatz angewiesen.
Trotz des Einbaus zahlreicher Fischtreppen, die den Aufstieg aller Fischarten
ermöglichen, werden viele beim Abwandern nach unten durch die Turbinen
getötet.
Der Abbau des Vogeldrucks z. B. durch den Kormoran auf Junghuchen wäre für
den Bestand zwingend notwendig.
Der Huchen ist in seinen Beständen bedroht und in der Roten Liste gefährdeter
Arten als stark gefährdet aufgeführt.
Die Sumpfschildkröte
Emys orbicularis, Fam. Emydidae
Reptil des Jahres 2015
Vorkommen
Die Familie Emydidae ist die umfangreichste Familie der Schildkröten. Sie
reichen vom westlichen Asien über Mittel- und Südeuropa bis Nordafrika. Das
nördlichste Vorkommen gibt es in Litauen. Die wenigen Populationen, die es
noch in Deutschland gibt, finden sich überwiegend in Ostdeutschland. Die
Intensivierung der Landschaft durch Trockenlegung und Flussbegradigung hat
der Art geschadet.
Beschreibung
Die Europäische Sumpfschildkröte erreicht je nach Unterart und Geschlecht eine
Rückenpanzerlänge von bis zu 25 cm, wobei die Weibchen größer werden als
die Männchen. Auch das Gewicht variiert von 700 bis 1500 Gramm. Der meist
dunkle Rückenpanzer kann variable Muster mit Linien und Punkten aufweisen.
Der Bauchpanzer kann einheitlich gelb, wolkig, gefleckt oder gesprenkelt sein.
Die Gliedmaßen und der Hals sind dunkelbraun bis schwarz mit ebenfalls gelben Zeichnungen.
Der Panzer der Europäischen Schildkröte ist oval und eher flach, Weibchen sind
stärker gewölbt als das Männchen. Bauch- und Rückenpanzer sind im Bereich
der sogenannten Brücke durch eine flexible Knorpelschalen und elastische
Gewebe miteinander verbunden. Die mittlere Naht des Bauchpanzers entwickelt
sich bei älteren Tieren zu einem Scharnier, das dem vorderen Plastron-Lappen
eine gewisse Beweglichkeit ermöglicht.
Gliedmaßen und Schwanz sind von großen Schuppen bedeckt, die Haut vom
Kopf und Hals ist glatt. Hinter dem Kopf, der breiter als der Hals ist, befindet
sich eine Hautfalte die beim Einziehen eine taschenartige Hülle bildet. Die
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Kiefer tragen unbezahnte scharfe Hornschneiden. Die seitlich im Kopf sitzenden
Augen haben eine runde Pupille. Augenfarbe je nach Geschlecht unterschiedlich. Bei Männchen herrscht meist die rötliche Iris vor, bei den Weibchen
meist eine gelbliche.
Zwischen den fünf Zehen der Vorderbeine und den vier der Hinterbeine spannen
sich Schwimmhäute. Alle Zehen sind mit einer Kralle versehen, wobei
besonders die Vorderkrallen bei den Männchen deutlich stärker gekrümmt sind.
Die Europäische Sumpfschildkröte gehört zu den langschwänzigen Schildkrötenarten. Besonders ausgeprägt ist das bei Schlupflingen, aber auch bei
ausgewachsenen Tieren erreicht der Schwanz noch die Länge des halben
Panzers. Bei männlichen Tieren ist die Schwanzwurzel verdickt, die Kloacke
liegt deutlich hinter dem Rückenpanzerrand.
Lebensraum
Die Europäische Sumpfschildkröte bevorzugt stille, langsam fließende Gewässer, wie Uferbereiche von Binnenseen, in Teichen, Gräben, Altarmen von
Flüssen.
Im Mittelmeerraum drängt sie in Flüsse bis ins Brackwasser vor.
Angeschwemmtes Altholz z.B., wie von Bibern gefällte Bäume und anderes
Totholz, werden zum Sonnenbad benötigt.
Fortpflanzung
Je nach geographischer Lage tritt die Geschlechtsreife beim Männchen schon
mit 4 Jahren ein. Beim Weibchen tritt die Geschlechtsreife im Alter von 8-10
Jahren ein.
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Die Paarungsaktivitäten beginnen im zeitigen Frühjahr, oft schon im Februar
oder März nach Beendigung der Winterstarre. Die Überwinterung erfolgt bis
zum Paarungszeitraum im Schlamm durch Darmatmung statt.
Zur Eiablage wählt das Weibchen im Juni trockene und sonnenwarme Plätze
aus. Die Eiablage findet in den Nachmittags- und Abendstunden statt. Das
Weibchen gräbt mit den Hinterbeinen eine ca. 10 cm tiefe Nesthöhle.
Das Gelege umfasst ca. 10 Eier, die vom Weibchen mit dem Aushub der
Nesthöhle wieder sorgfältig verschlossen wird. Länge der Eier ca. 20-25mm und
6-10 Gramm schwer.
Die Jungtiere schlüpfen nach 80-120 Tagen, mit einer Panzerlänge von 2-3 cm
und einem Gewicht von 4-6 Gramm. Der Schlupfvorgang dauert mehrere
Stunden, danach verlassen sie das Nest und suchen das nächstgelegene Gewässer, sie suchen Schutz in der Unterwasservegetation.
Werden ihre Eier im Inkubator bei Temperaturen unter 20 Grad Celsius
bebrütet, so schlüpfen männliche Tiere. Bei Bruttemperaturen oberhalb von 29,5
Grad Celsius sind die Schlüpflinge überwiegend weiblich.
Die Europäische Sumpfschildkröte ernährt sich vor allem von Schnecken,
Krebstieren, Insektenlarven und anderen wirbellosen Tieren. Selbst
Kaulquappen, tote Fische oder Aas werden gern angenommen.
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Größere Brocken packt sie mit dem hornigen Kiefer und reißt sie mit den
Klauen der Vorderbeine in Stücke, die sie ganz verschlingt. Zusätzlich werden
auch Wasserpflanzen wie Wasserpest, Algen und Wasserlinsen aufgenommen.
Nahrung die auf dem Land erbeutet wird, kann sie nur im Wasser verschlucken.
Gefährdung
Die vor beschriebene Sumpfschildkröte „Emys orbicularis“ einschließlich aller
Unterarten sind durch Fressfeinde gefährdet.
Die Schlüpflinge und Jungtiere haben zahlreiche Feinde, wie Wildschweine,
Dachs, Fuchs und andere. Sie graben die Gelege aus. Raben, Krähen, Elstern,
Reiher und andere große Vögel verfolgen die Schlüpflinge. Hunde und Katzen
verschleppen sie. Sogar ein Milan wurde schon mit einer Schildkröte in den
Fängen beobachtet.
Sobald die Jungtiere im Wasser sind, warten Hecht, Zander und Wels auf die
Beute. Ausgewachsene Tiere haben dagegen kaum noch tierische Feinde.
Während ausgewachsene Emys nur im geringen Maße gefährdet sind, sind sie
vor allem durch die Folgen menschlicher Eingriffe im Lebensraum bedroht.
Trockenlegung von Sümpfen und Feuchtgebieten, Zersiedelung der Landschaft,
Zerstörung der Eiablageplätze setzen den Schildkröten stark zu.
Während Emys früher in großen Mengen als Fastenspeise gefangen und verzehrt
wurde, ist der Straßenverkehr wohl der schlimmste Feind.
Auch die Fischerei hat dort wo sie mit Reusen betrieben wurde sicher viele
Opfer gefordert, denn die Schildkröten ertrinken in den Fischreusen
unweigerlich. In Deutschland gelten sie als vom Aussterben bedroht.
Schutzmaßnahmen
Die Europäische Sumpfschildkröte ist in der Europäischen Gemeinschaft durch
die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Anhang IV geschützt. In Deutschland
unterliegt sie damit gemäß § 42, Abs. 2, Nr. 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einem Besitz und Vermarktungsverbot.
Tiere die nachweislich aus legaler Zucht stammen sind von diesen Verboten
ausgenommen. Für sie besteht aber eine Meldepflicht bei der zuständigen
Artenschutzbehörde.
Darüber hinaus ist es verboten, wildlebende Sumpfschildkröten zu fangen,
verletzen oder zu töten und sie in ihrer Fortpflanzung zu stören.
Die Gefleckte Heidelibelle
Sympetrum flaveolum, Fam. Libellulidae
Die Libelle des Jahres 2015
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Vorkommen:
Weltweit gibt es über 3.500 Arten der räuberischen und sonnenliebenden
Insekten. Kommt in Vorder- und Nordasien sowie in Teilen Europas vor.
Hauptverbreitungsgebiet von Japan bis Kamtschatka über Sibirien, Skandinavien bis nach Mitteleuropa.
Habitat
Der Lebensraum kann vielfältig gestaltet sein, von kleinen Stillgewässern, z.T.
mit geringem Anteil von Wasser- und Seggen. Verlandete Uferbereiche, Pioniergewässer und Feuchtwiesen sind beliebt, vor allem wenn sie sonnenexponiert sind.
Die Heidelibelle stört nicht, wenn die Wasserflächen starken Schwankungen
ausgesetzt sind. Sie jagt bevorzugt auf landwirtschaftlichen Flächen, wie Wiesen
und Äckern, in der Nähe von Gewässern.
Die Larven leben meist im flachen Uferbereich in wenigen Zentimetern Tiefe,
vertikale Pflanzenteile nützen sie nur, wenn sie das Wasser zur Verwandlung in
das fertige Insekt „Imago“ verlassen. Die Larven kommen mit einem geringen
Sauerstoffanteil im Wasser sowie einem pH-Wert von 4,5 bis 9,3 zurecht. Die
männlichen Insekten haben eine intensivere Färbung als die Weibchen.
Lebensweise
Die Paarung wird am Gewässer eingeleitet und danach in der benachbarten
Vegetation fortgesetzt. Nach der Paarung, ca. 15-20 Minuten wird das Paarungsrad aufgelöst und in typischen Paarungstandem fortgesetzt.
Die Eier werden im Tandemflug an geeigneten Pflanzenteilen abgeworfen.
Nach Wasserberührung schlüpfen die Larven aus den Eiern noch im selben Jahr.
Der Larvenschlupf kann bei optimalen Bedingungen in wenigen Wochen, jedoch bei extremer Trockenheit Jahre dauern.
Während der Entwicklung kommt es zu acht bis elf Häutungen.
Nach Abschluss der Entwicklung verlassen die Larven im Juni bis August das
Gewässer, klettern an Halmen hoch, zur Emergenz. Bei den Fertiginsekten
beginnt nun der neue Kreislauf.
Aufgrund der extremen Flugkünste wird die Libelle im Volksmund häufig mit
der Flugkunst der Hubschrauber verglichen.
Libellen können nicht stechen, das ist nur ein Volksglaube.
Gefährdung und Schutz
Durch die Vernichtung ihrer Biotope sind sie selten anzutreffen.
Wie alle Libellenarten stehen sie unter strengem Naturschutz.
Wegen ihrer zunehmenden Gefährdung wurde die gefleckte Heidelibelle 2015
von der Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen und dem Bund in
Deutschland zur Libelle des Jahres gekürt.
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Das echte Johanniskraut
Hypericum perforatum, Fam. Hypericacae
Giftpflanze des Jahres 2015
Das Johanniskraut wurde von Studienkreis „Entwicklungsgeschichte“ als
Giftpflanze des Jahres 2015 ausgewählt.
Vorkommen
Überwiegend auf der nördlichen Halbkugel verbreitet. Es gibt ca. 200 Arten
weltweit, meist sommergrüne Stauden oder immergrüne Halbsträucher bis zu
einem Meter Höhe. Volkstümlich wird das Hypericum perforatum auch als
„Herrgottsblut“ oder „Hartheu“ bezeichnet.
Auch in Australien ist es eingeführt worden. Schon die Germanen verehrten das
Johanniskraut als Lichtbringer und Symbol für die Sonne. Geerntet wurde es zur
Sommersonnenwende am 21. Juni.
Pflanzenbeschreibung
Der Blütenstand ist eine Trugdolde. Die Blüten sind homogene „PollenScheibenblumen“ in zusammengesetzten Dichasien mit zur Fruchtzeit gut
erkennbaren Schräubeln. Die fünf Kelchblätter sind bis 5mm lang, länger als der
Fruchtknoten, ei-lanzettlich, fein grannenartig zugespitzt, mit hellen und
schwarzen Drüsen. Die fünf goldgelben Kronblätter sind bis 13mm lang, nur auf
einer Seite gezähnt und am Rande schwarz punktiert. Sie enthalten in
Gewebslücken das blutrote Hyperion, das beim Zerreiben, (am besten mehrere
Blütenknospen nehmen) auf den Fingern eine Rotfärbung hinterlässt. Die
Kronblätter sind etwas asymmetrisch, so dass die ganze Blüte im offenen
Zustand einem Windrad ähnlich sieht.
Die 50-60, manchmal bis 100 Staubblätter umgeben in drei Büscheln angeordnet
den oberständigen ovalen Fruchtknoten. Aus drei Staubblattanlagen entstehen
drei Cluster mit insgesamt bis zu 80 einzelnen Staubblättern.
Der oberständige Fruchtknoten ist in drei Fächer unterteilt, die kürzer sind als
die Kelchblätter. Statt Nektar ist ein anbohrbares Gewebe von unsicherer ökologischer Bedeutung vorhanden. Die Frucht ist eine schmaleiförmige, bis 10mm
lange, geriefte dreifächerige Spaltkapsel.
Die Samen sind länglich, gebogen und fein netzförmig mit einer Länge von ca.
einem Millimeter. Die Blütezeit ist Juni bis August.
Bodenansprüche
Das Echte Johanniskraut ist eine ausdauernde Staude, wächst in Gebüschsäumen, Waldrändern, Wegen, in Magerwiesen und auf Brachen. Bevorzugt
magere, sonnige, humose Böden.
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Bei feldmäßigem Anbau für industrielle Verwertung sind wasserdurchlässige
Böden
mit
einem
pH-Wert
von
6-8
optimal
geeignet.
Schieferverwitterungsböden sind ungeeignet!
Krankheiten und Schädlinge
Bei industriellem Anbau bleiben Krankheiten wie Pilze und Schädlinge aller Art
nicht aus. Anwendung von Spritzmitteln, wie Fungi- und Insektizide nur nach
Rücksprache mit dem Auftraggebern.
Nebenwirkungen
Johanniskraut-Arzneimittel
sind
im
Allgemeinen
gut
verträglich,
Nebenwirkungen sind selten . Hypericin verursacht phototoxische Reaktionen
der Haut wie Sonnenbrandneigung und fördert die UV-Lichtempfindlichkeit.
Selten kann es zu allergischen Hautreaktionen kommen.
Bei sehr hohen Dosierungen kann es leicht zu Formen eines Serotonin-Syndroms kommen. Deshalb wurde das zuvor frei erhältliche Johanniskraut 2003
der Apothekenpflicht unterstellt.
Johanniskraut kann die Wirkung der Anti-Baby-Pille und anderer hormoneller
Verhütungsmittel beeinträchtigen.
Verwendung in der Volksmedizin
Bei Schwangerschaft und Stillzeit ist Verzicht geboten. Johanniskraut wurde in
der Volksmedizin als Abtreibungsmittel genutzt. Volksmedizinisch wird
Johanniskraut als Tee und Tinktur bei Menstruationsbeschwerden und
pubertätsbedingten Verstimmungen verwendet.
Das Johanniskraut „Oleum Hyperici“ wird als Einreibemittel bei Hexenschuss
Gicht, Rheuma zur Schmerzlinderung und Wundheilung nach Verrenkungen
und Verstauchungen, bei Blutergüssen und Gürtelrose verwendet. Auch werden
Sonnenbrand und Verbrennungen gelindert.
Mit einem Ansatzschnaps aus Blüten und Kraut werden Einschlafstörungen und
innere Unruhe behandelt.
Johanniskraut-Zubereitungen sind auch vereinzelt in Nahrungsergänzungsmitteln zu finden. Dort als Johanniskrautöl „Rotöl“ bezeichnet, dem allerdings
die innerlichen arzneilichen Wirkungen nicht zugeschrieben werden dürfen.
Otmar Scheidl
Referent für den Naturschutz