Amtsblatt Kreis Nordfriesland 2015 Nr. 09

Ausgabe 9 vom 7. Mai 2015
Inhalt
Seite
Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde
Ortsentwässerung Mildstedt – Änderung der Abwassersatzung und der Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen, Aufhebung der bisherigen Rechtsnormen
Bekanntmachung der betriebsfertigen Herstellung der Oberflächenwasserkanäle
in der Gemeinde Mildstedt nach § 7 Abs. 3 der Abwassersatzung des
Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt für die
Ortsentwässerung Mildstedt (AWS OE Mildstedt)
Nachtragshaushaltssatzung 2015 des Wasser- und Bodenverbandes Süderlügum
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Nordbits AöR
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Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde vom 07.04.2015
Der Wasser- und Bodenverband Eckstockau, Westerende 41, 25884 Viöl, beantragt am 03.02.2014
die Strukturverbesserung der Haselunder Au, Station 0+000 bis 0+700. Das Vorhaben bedarf einer
Genehmigung nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz
-WHG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2585). Vor der
Entscheidung im wasserbehördlichen Verfahren ist nach § 3 c des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010
(BGBl. I S. 94) in zurzeit gültiger Fassung i.V.m. Nummer 13.18.2, Spalte 2 der Anlage 2 in einer
standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob das Vorhaben einer
Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.
Die Prüfung nach § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich
ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Feststellung ist nach §
3a UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes für das
Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89) beim Kreis
Nordfriesland, Der Landrat als der unteren Wasserbehörde, AZ. 665/3-11-01/14, Marktstr. 6, 25813
Husum, zugänglich gemacht werden.
gez.
Seif
Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde vom 13.04.2015
Die Gemeinde Reußenköge, Theodor-Strom-Straße 2, 25821 Bredstedt, beantragt am 04.12.2015 die
Verlegung, Verrohrung und Verfüllung von Wegeseitengräben zur Herstellung eines Radweges an der
K 7 und der L 11. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des
Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom
31.07.2009 (BGBl. I, S. 2585). Vor der Entscheidung im wasserbehördlichen Verfahren ist nach § 3 c
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in zurzeit gültiger Fassung i.V.m. Nummer 13.18.2, Spalte 2 der
Anlage 2 in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob das Vorhaben einer
Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.
Die Prüfung nach § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich
ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Feststellung ist nach §
3a UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes für das
Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89) beim Kreis
Nordfriesland, Der Landrat als der unteren Wasserbehörde, AZ. 665/4-7-55/14, Marktstr. 6, 25813
Husum, zugänglich gemacht werden.
gez.
Seif
Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt – Johannisstraße 34 – 25836 Garding
Ortsentwässerung Mildstedt – Änderung der Abwassersatzung und der Allgemeinen
Entsorgungsbedingungen, Aufhebung der bisherigen Rechtsnormen
Seitens des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt wurde mit Beschluss der Deichversammlung
vom 30.03.2015 die
Abwassersatzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt für die Ortsentwässerung
Mildstedt (AWS OE Mildstedt) sowie die
Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt zur
Oberflächenwasserbeseitigung in der Gemeinde Mildstedt (AEB OE Mildstedt)
neu beschlossen. Diese treten rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Diese ersetzen gemäß Beschluss der Deichversammlung vom 30.03.2015 die bisherige
Satzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt über den Anschluss und die
Benutzung der zentralen öffentlichen Oberflächenabwasserbeseitigungsanlagen in der
Gemeinde Mildstedt
Allgemeine Entsorgungsbedingungen des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt zur
Oberflächenwasserbeseitigung in der Gemeinde Mildstedt (AEB)
Diese treten rückwirkend mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft.
Die Bekanntmachung der neu beschlossenen Rechtsnormen erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 des Kreises
Nordfriesland vom 02.04.2015.
Die Rechtsnormen sind auch nachzulesen unter http://www.dhsv-eiderstedt.de/ortsentwässerungmildstedt/ .
Garding, den 31.03.2015
Im Auftrag
gez.
Jan Bonse
Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt
Ortsentwässerung Mildstedt
Johannisstraße 34
25836 Garding
Tel. 04862-10446-0
Fax: 04862 1044699
[email protected]
Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt – Johannisstraße 34 – 25836 Garding
Bekanntmachung der betriebsfertigen Herstellung der Oberflächenwasserkanäle in der
Gemeinde Mildstedt nach § 7 Abs. 3 der Abwassersatzung des Deich- und Hauptsielverbandes
Eiderstedt für die Ortsentwässerung Mildstedt (AWS OE Mildstedt)
Seitens des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt – Ortsentwässerung Mildstedt wird mitgeteilt,
dass im Gebiet der Ortsentwässerung Mildstedt zurzeit folgende Straßenzüge über einen
betriebsfertigen Oberflächenwasserkanal verfügen oder an angrenzende Regenwasserkanäle
angeschlossen werden können:
Nr.
Straße
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Achterum
Ahornweg
Allee
Alter Weg
Am Bahnhof
Am Dornbusch
Am Ehrenhain
Am Flaßhof
Am Lundberg
Am Mühlenteich
Am Spritzenhaus
An de Knick
Arthur-Kiehne-Str.
Bahnweg
Borgerweg
Böwerfeld
Consteff
Dahlacker
De Belln
Distelacker
Dithmarscher Weg
Eekenweg
Engelscher Weg
Eschenweg
Friesenweg
Gitzhörn
Hauptstr.
Hollebusch
Husumer Str.
Isengeeteriewech
Karlshagener Weg
Kirchenweg
Betriebsfertiger Kanal für die folgenden Hausnummern bzw.
Ausnahmen vom Anschlusszwang:
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Langsteeven
Luruper Weg
Marschblick
Matzweg
Mauweg
Mildstedter Landstr.
Mildstedthof
Mittelweg
Nedderlund
Neue Siedlung
Neuer Weg
Norderweg
Old Dörp
Ole Land
Ostenfelder Landstr.
Osterkerf
Osterreihe
Pastor-Schulz-Str.
Ponykoppel
Rödemisser
Chaussee
Rosendahler Weg
Rotdornweg
Rotkoppeln
Saarbeksweg
Schulweg
Sootkoppel
Stampmöhlenkamp
Stapele
Stieg
Straatweg
Süderweg
Towall
Waldweg
Westerreihe
Wittdornweg
Wonning
Wung
Zu den Tannen
alle
alle
alle
alle
alle, ausgenommen Nr. 17b und 17c
alle
alle, ausgenommen Nr. 52
alle, ausgenommen Nr. 16
alle
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alle
alle
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alle
alle
alle
alle
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alle
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alle
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Keine Anschlussmöglichkeit vorhanden!
alle, ausgenommen Nr. 32-36, 44-46 a-b
alle
alle
alle
alle
Mit dem Datum der Bekanntgabe der betriebsfertigen Herstellung des
Oberflächenwasserkanals in der Gemeinde Mildstedt wird der Anschlusszwang für die
betroffenen Grundstücke wirksam.
Eigentümer zur Zeit noch nicht angeschlossener Grundstücke haben binnen eines Monats nach
Bekanntgabe dieser Bekanntmachung, den Antrag auf Abnahme der privaten
Oberflächenwasserbeseitigungsanlage beim Verband einzureichen.
Mit Bekanntmachung dieser Bekanntmachung tritt wird Bekanntmachung vom 11.09.2014 ersetzt.
Garding, den 10.04.2015
gez. Jan Rabeler
Jan Rabeler
Oberdeichgraf
Bekannt gemacht am 7.5.2015
Husum, den 7.5.2015
- Siegel Der Landrat des Kreises Nordfriesland
als Aufsichtsbehörde der Wasser- und
Bodenverbände
Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel – Heie-Juuler-Wäi 1, – 25920 Risum-Lindholm
Bekanntmachung
Gemäß § 8 und § 9 des Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) kann für den folgenden Wasser- und
Bodenverband die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit den Nachtragshaushaltsplan 2015 von den
Mitgliedern beim Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel, Heie-Juuler-Wäi 1, 25920
Risum-Lindholm, bis zum 29. Mai 2015 während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Wasser- und Bodenverband Süderlügum
lt. Beschluss v. 31.03.2015
gez. Detlef Petersen
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Nordbits AöR
Der von der WIBERA geprüfte Jahresabschluss 2013 des Betriebes für informationstechnische
Services – Anstalt des öffentlichen Rechts- (NORDBITS) enthält folgenden Bestätigungsvermerk:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang
– unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Betrieb für informationstechnische
Services – Anstalt öffentlichen Rechts – (NORDBITS), Schleswig, für das Wirtschaftjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der
Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen
Verhältnisse der Anstalt i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt liegen
in der Verantwortung des Vorstands der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann,
ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes der
Anstalt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW
festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Vorstandes und der
wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Anstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu
wesentlichen Beanstandungen.“
Der Verwaltungsrat der Nordbits AöR hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2014 folgenden
Beschluss zum Jahresabschluss 2013 der Nordbits AöR gefasst:
Der Jahresabschluss wird mit einer
Bilanzsumme in Höhe von
Erträgen in Höhe von
Aufwendungen in Höhe von
und einem Jahresgewinn in Höhe von
festgestellt.
Der Jahresgewinn von 3 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
2.517.071 €
4.014.000 €
4.011.000 €
3.000 €
Gem. § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) wird der Jahresabschluss 2013
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schleswig, 29. April 2015
Vorsitzender des Verwaltungsrates
der Nordbits AöR
gez. Dr. Wolfgang Buschmann
Der Jahresabschluss 2013 und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 18.05.2015 bis zum
28.05.2015 beim Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig,
Zimmer 340, während der Dienststunden öffentlich aus.