Ausgabe 9 vom 7. Mai 2015 Inhalt Seite Bekanntmachungen der unteren Wasserbehörde Ortsentwässerung Mildstedt – Änderung der Abwassersatzung und der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen, Aufhebung der bisherigen Rechtsnormen Bekanntmachung der betriebsfertigen Herstellung der Oberflächenwasserkanäle in der Gemeinde Mildstedt nach § 7 Abs. 3 der Abwassersatzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt für die Ortsentwässerung Mildstedt (AWS OE Mildstedt) Nachtragshaushaltssatzung 2015 des Wasser- und Bodenverbandes Süderlügum Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Nordbits AöR 2 4 5 8 9 Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde vom 07.04.2015 Der Wasser- und Bodenverband Eckstockau, Westerende 41, 25884 Viöl, beantragt am 03.02.2014 die Strukturverbesserung der Haselunder Au, Station 0+000 bis 0+700. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2585). Vor der Entscheidung im wasserbehördlichen Verfahren ist nach § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in zurzeit gültiger Fassung i.V.m. Nummer 13.18.2, Spalte 2 der Anlage 2 in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist. Die Prüfung nach § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89) beim Kreis Nordfriesland, Der Landrat als der unteren Wasserbehörde, AZ. 665/3-11-01/14, Marktstr. 6, 25813 Husum, zugänglich gemacht werden. gez. Seif Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde vom 13.04.2015 Die Gemeinde Reußenköge, Theodor-Strom-Straße 2, 25821 Bredstedt, beantragt am 04.12.2015 die Verlegung, Verrohrung und Verfüllung von Wegeseitengräben zur Herstellung eines Radweges an der K 7 und der L 11. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2585). Vor der Entscheidung im wasserbehördlichen Verfahren ist nach § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) in zurzeit gültiger Fassung i.V.m. Nummer 13.18.2, Spalte 2 der Anlage 2 in einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist. Die Prüfung nach § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Feststellung ist nach § 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89) beim Kreis Nordfriesland, Der Landrat als der unteren Wasserbehörde, AZ. 665/4-7-55/14, Marktstr. 6, 25813 Husum, zugänglich gemacht werden. gez. Seif Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt – Johannisstraße 34 – 25836 Garding Ortsentwässerung Mildstedt – Änderung der Abwassersatzung und der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen, Aufhebung der bisherigen Rechtsnormen Seitens des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt wurde mit Beschluss der Deichversammlung vom 30.03.2015 die Abwassersatzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt für die Ortsentwässerung Mildstedt (AWS OE Mildstedt) sowie die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt zur Oberflächenwasserbeseitigung in der Gemeinde Mildstedt (AEB OE Mildstedt) neu beschlossen. Diese treten rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Diese ersetzen gemäß Beschluss der Deichversammlung vom 30.03.2015 die bisherige Satzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt über den Anschluss und die Benutzung der zentralen öffentlichen Oberflächenabwasserbeseitigungsanlagen in der Gemeinde Mildstedt Allgemeine Entsorgungsbedingungen des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt zur Oberflächenwasserbeseitigung in der Gemeinde Mildstedt (AEB) Diese treten rückwirkend mit Ablauf des 31.12.2014 außer Kraft. Die Bekanntmachung der neu beschlossenen Rechtsnormen erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 des Kreises Nordfriesland vom 02.04.2015. Die Rechtsnormen sind auch nachzulesen unter http://www.dhsv-eiderstedt.de/ortsentwässerungmildstedt/ . Garding, den 31.03.2015 Im Auftrag gez. Jan Bonse Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt Ortsentwässerung Mildstedt Johannisstraße 34 25836 Garding Tel. 04862-10446-0 Fax: 04862 1044699 [email protected] Deich- und Hauptsielverband Eiderstedt – Johannisstraße 34 – 25836 Garding Bekanntmachung der betriebsfertigen Herstellung der Oberflächenwasserkanäle in der Gemeinde Mildstedt nach § 7 Abs. 3 der Abwassersatzung des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt für die Ortsentwässerung Mildstedt (AWS OE Mildstedt) Seitens des Deich- und Hauptsielverbandes Eiderstedt – Ortsentwässerung Mildstedt wird mitgeteilt, dass im Gebiet der Ortsentwässerung Mildstedt zurzeit folgende Straßenzüge über einen betriebsfertigen Oberflächenwasserkanal verfügen oder an angrenzende Regenwasserkanäle angeschlossen werden können: Nr. Straße 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Achterum Ahornweg Allee Alter Weg Am Bahnhof Am Dornbusch Am Ehrenhain Am Flaßhof Am Lundberg Am Mühlenteich Am Spritzenhaus An de Knick Arthur-Kiehne-Str. Bahnweg Borgerweg Böwerfeld Consteff Dahlacker De Belln Distelacker Dithmarscher Weg Eekenweg Engelscher Weg Eschenweg Friesenweg Gitzhörn Hauptstr. Hollebusch Husumer Str. Isengeeteriewech Karlshagener Weg Kirchenweg Betriebsfertiger Kanal für die folgenden Hausnummern bzw. Ausnahmen vom Anschlusszwang: alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 Langsteeven Luruper Weg Marschblick Matzweg Mauweg Mildstedter Landstr. Mildstedthof Mittelweg Nedderlund Neue Siedlung Neuer Weg Norderweg Old Dörp Ole Land Ostenfelder Landstr. Osterkerf Osterreihe Pastor-Schulz-Str. Ponykoppel Rödemisser Chaussee Rosendahler Weg Rotdornweg Rotkoppeln Saarbeksweg Schulweg Sootkoppel Stampmöhlenkamp Stapele Stieg Straatweg Süderweg Towall Waldweg Westerreihe Wittdornweg Wonning Wung Zu den Tannen alle alle alle alle alle, ausgenommen Nr. 17b und 17c alle alle, ausgenommen Nr. 52 alle, ausgenommen Nr. 16 alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle alle Keine Anschlussmöglichkeit vorhanden! alle, ausgenommen Nr. 32-36, 44-46 a-b alle alle alle alle Mit dem Datum der Bekanntgabe der betriebsfertigen Herstellung des Oberflächenwasserkanals in der Gemeinde Mildstedt wird der Anschlusszwang für die betroffenen Grundstücke wirksam. Eigentümer zur Zeit noch nicht angeschlossener Grundstücke haben binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Bekanntmachung, den Antrag auf Abnahme der privaten Oberflächenwasserbeseitigungsanlage beim Verband einzureichen. Mit Bekanntmachung dieser Bekanntmachung tritt wird Bekanntmachung vom 11.09.2014 ersetzt. Garding, den 10.04.2015 gez. Jan Rabeler Jan Rabeler Oberdeichgraf Bekannt gemacht am 7.5.2015 Husum, den 7.5.2015 - Siegel Der Landrat des Kreises Nordfriesland als Aufsichtsbehörde der Wasser- und Bodenverbände Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel – Heie-Juuler-Wäi 1, – 25920 Risum-Lindholm Bekanntmachung Gemäß § 8 und § 9 des Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) kann für den folgenden Wasser- und Bodenverband die Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit den Nachtragshaushaltsplan 2015 von den Mitgliedern beim Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel, Heie-Juuler-Wäi 1, 25920 Risum-Lindholm, bis zum 29. Mai 2015 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Wasser- und Bodenverband Süderlügum lt. Beschluss v. 31.03.2015 gez. Detlef Petersen Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Nordbits AöR Der von der WIBERA geprüfte Jahresabschluss 2013 des Betriebes für informationstechnische Services – Anstalt des öffentlichen Rechts- (NORDBITS) enthält folgenden Bestätigungsvermerk: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Betrieb für informationstechnische Services – Anstalt öffentlichen Rechts – (NORDBITS), Schleswig, für das Wirtschaftjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt liegen in der Verantwortung des Vorstands der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes der Anstalt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Vorstandes und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“ Der Verwaltungsrat der Nordbits AöR hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2014 folgenden Beschluss zum Jahresabschluss 2013 der Nordbits AöR gefasst: Der Jahresabschluss wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von Erträgen in Höhe von Aufwendungen in Höhe von und einem Jahresgewinn in Höhe von festgestellt. Der Jahresgewinn von 3 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2.517.071 € 4.014.000 € 4.011.000 € 3.000 € Gem. § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) wird der Jahresabschluss 2013 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Schleswig, 29. April 2015 Vorsitzender des Verwaltungsrates der Nordbits AöR gez. Dr. Wolfgang Buschmann Der Jahresabschluss 2013 und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 18.05.2015 bis zum 28.05.2015 beim Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig, Zimmer 340, während der Dienststunden öffentlich aus.
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