KW 15 Gruenstadt - Verbandsgemeinde Grünstadt-Land

A
mtsblatt
42. Jahrgang (123)
Donnerstag,
den 9. April 2015
Nr. 15/2015
der Verbandsgemeinde .
GRÜNSTADT-LAND
und der Ortsgemeinden
"ATTENBERGåså"ISSERSHEIMåså"OCKENHEIM7STRåså$IRMSTEINåså%BERTSHEIMåså'EROLSHEIM
å'RO”KARLBACHåså+INDENHEIMåså+IRCHHEIM7STRåså+LEINKARLBACHåså,AUMERSHEIM
-ERTESHEIMåså.EULEININGENåså/BERSßLZEN
/BRIGHEIMåså1UIRNHEIM
[email protected]
www.gruenstadt-land.de
Grünstadt-Land
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Ausgabe 15/2015
Beratungen sozialer Dienst
Aids-Beratung
Gesundheitsabteilung Kreisverwaltung Bad Dürkheim in Neustadt
Neumayerstr. 10; Tel. 06322 961-7303donnerstags 15.00 - 17.00
Uhr, freitags 08:30 - 11.00 Uhr
Lauterjungs und Mädels e. V.
schwul-lesbische Initiativec/o AIDS-Hilfe Kaiserslautern,
Tel. 0631 270226
Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen e.V.Treffpunkt Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55, Hebammen- zimmer - montags
09:30 – 11:00 Uhr, Tel. 06359 961511
LIGA „Café International“
Ausländerberatung u. a. , dienstags 18.00 - 20.00 Uhr im Haus der
Jugend Grünstadt, Kreuzerweg 6, Tel. 06359 83640
Behindertenbeauftragter der Verbandsgemeinde GrünstadtLandund der Stadt Grünstadt
Beratung, Hilfestellung und Hinweisgeber in Fragen zur BehinderungKlaus Raschke, Verbandsgemeindeverwaltung, Tel. 06359
8001-137, Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen, Bahnhofstr. 13, Grünstadt, Tel. 06359 84740, Sprechzeiten: Mo/Mi/Do
09.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Mieterschutzverein
- Geschäftsstelle Neustadt, Tel. 06321 84915
-Grünstadt, Weinstraßencenter, jeden letzten Dienstag im Monatvon 16:15 – 18:30 Uhr
Berufsbegleitender Dienst bei Problemen im Arbeitsleben
-Schwerbehinderter und psychisch kranker Menschen
Tel. 06322 980179
- Fachdienst für Hörgeschädigte, Frankenthal, Tel. 06233
34580
Rentensprechtag Deutsche Rentenversicherung
Stadtverwaltung Grünstadt, Weinstraßencenter, Turnstr. 7, Terminvereinbarung Tel. 06359 805-111
Caritas-ZentrumSozialberatung für Schuldner/Allgemeine Sozialberatung für Schwangere und Familie in Not, Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Str. 8, Tel. 06322 9109530 – Termine nach Vereinbarung
Diakonie Beratungsdienste
- Bad Dürkheim, Kirchgasse 9, Tel. 06322 94180
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Fachstelle
Sucht und Prävention
Selbsthilfegruppen für Drogenabhängige, Frauen mit Ess-Störungen sowie für Alkoholabhängige und Angehörige
- Grünstadt, Friedrich-Ebert-Str. 2, Tel. 06359 6262
Sozial-und Lebensberatungsstelle Schwangeren- und SchwangerschaftskonfliktberatungsstelleBeratungsstelle des Müttergenesungswerkes
Ev. und Kath. Telefonseelsorge für Menschen in seelischer Not
Tel. 0800 1110111 oder 0800 1110222 kostenfrei rund um die UhrInternet für Chat bzw. E-Mail-Beratung www.telefonseelsorge.de
Hospiz-Dienst
Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen,
Tel. 06359 84188
Krisentelefon für seelische Probleme im Landkreis Bad Dürkheim
Tel. 0800 2203300 (kostenlos)
Frauenhaus
Bad Dürkheim Tel.06322 8588
Gewalt gegen Frauen - Hilfetelefon
Tel. 08000 116016
Geistchristliche Kirche e. V.
Lebenshilfe, Sekretaritat Kindenheim, Tel. 06359 40022
Soziale Dienste/Kleiderkammer/Seelsorge und Sterbebetreuung
Geistchristliches Sozialwerk „Die Schwestern“
Häusliche Alten- und Krankenpflege Sozialstation Kindenheim,
Tel. 06359 947021
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Grünstadt und
- der VerbGemeinde Grünstadt-Land
Andrea Breßler, Stadtverwaltung Grünstadt, Tel. 06359 805105
- des Landkreises Bad Dürkheim
Gaby Haas, Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Tel. 06322 961-1009
Heilpädagogischer Kindergarten der Lebenshilfe GrünstadtEisenberg e.V.
Tel. 06359 6675
Heilpädagogisch-Therapeutisches Kinderzentrum
Göllheim, Tel. 06351 6400
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Ambulante Dienste und Fahrdienste, Tel. 06322 980901
oder 06233 3685-42
Kinderschutzbund Neustadt-Bad Dürkheim e. V.
Kinder- und Jugendtelefon Nr. 0800-1110333
(mo-fr 15.00 - 19.00 Uhr)
Ökumenische Sozialstation Grünstadt e. V.
Ambulante-Hife-Zentrum, Grünstadt, Friedrich-Ebert-Str. 2,
Tel. 06359 93590
Selbsthilfegruppen - Kontakte und Treffen
-Alzheimer
jeden letzten Donnerstag im Monat 14.00 - 16.00 Uhr Maximilianstift Maxdorf, Tel. 06233 61971
- Frauenhilfe nach Krebs
1. Montag im Monat 15.00 Uhr, Altenheim Leininger Unterhof,
Grünstadt
- Hypophysen- und Nebennieren
M. Pasedach, Tel. 06359 3714
- Insu-Line-Diabetiker
1. Mittwoch im Monat 19.00 Uhr, ASB Grünstadt, St.Peter-Str. 23
- Kontinenz
1. Mittwoch im Monat 14.00 Uhr St. Marienkrankenhaus Ludwigshafen (Personalwohnheim)
- Leben ohne Dich (verwaiste Eltern)
3. Dienstag im Monat 19:30 Uhr, Birgit Kröther, Tel. 06359929092, 0151 50575376, [email protected] -
Morbus-Bechterew
Barbara Laubscher, Tel. 06351-41144
- Multiple Sklerose
2. Mittwoch im Monat 18.00 - 21.00 Uhr im Bistro des Integrationsbetriebs der Lebenshilfe, In der Haarschnur, Grünstadt, Dr.
Müller, Tel. 06359 5154, K. van der Heijden, Tel. 06359 6887
- Parkinson
1. Mittwoch im Monat in Kaiserslautern, Tel. 0631 14079
- Prostatakrebs
jeden 2. Mittwoch im Monat, 17.00 Uhr (Dez/Jan/Feb), sonst
18.00 Uhr, Gaststätte Schwimmclub „Zum Willi im Poseidon“,
Worms
-Rheuma
Montag 18.00 Uhr Trockengymnastik/Freitag 17:30 Uhr Wassergymnastik, Tel. 06356 1238
- Seelische Krisen - Hoffnungsland e.V., mittwochs 15.00-18.00
Uhr, Am Grünborn 2 in Kirchheim, sowie nach tel. Vereinbarung
06359 81622, M. Süntzenich
SKFM-Betreuungsverein für den Landkreis Bad Dürkheim
Bad Dürkheim, Mannheimer Str. 20, Tel. 06322 68784Stammtisch
für gesetzl. BetreuerInnen – Treffen 3. Mittwoch im Monat um 19.00
Uhr im „Brauhaus“ Grünstadt, Turnstr. 7 Sozialpsychiatrischer
Dienst (SpDi) des GesundheitsamtesSprechstunden zu den Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes, Neustadt, Tel. 06322 9617201
Sozialverband VdK
- Geschäftsstelle Neustadt, Tel. 06321 399810
- Grünstadt, Vereinshaus Neugasse 4, jeden 1. 2. und 3. Montagim Monat 09:00 - 12:00 Uhr
Tagesstätte mit Kontaktstellenfunktion für psychisch behinderte Menschen
Bad Dürkheim, Tel. 06322 946787
Tagespflegebörse Kreis Bad Dürkheim für Tagesmütter- und
-väter sowie Eltern, die Betreuung suchen
Tel. 06322-9614620, Tafeladresse und Ladengeschäft: Grünstadt,
Schillerstr. 6, Tel. 06359 923879, mittwochs 11:30 - 13:00 Uhr und
freitags 13:15 – 16:00 Uhr
Weißer Ring e. V. Neustadt
Tel. 0151 55164651, Opfertelefon 116 006
Grünstadt-Land
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Ausgabe 15/2015
Pfalzweiter Wander-Auftakt
am 29.03.2015 in Bockenheim
Das Wetter war nicht gerade einladend beim diesjährigen pfalzweiten Wander-Auftakt am 29. März 2015 in
Bockenheim.
Trotzdem fanden sich zahlreiche Gäste und Politiker am Weinstand des Kultur-und Verkehrsvereins bei der
Klosterschaffnerei ein, um das Teilstück des Prädikatswanderwegs „Pfälzer Weinsteig“ von Bockenheim nach
Neuleiningen zu eröffnen. Begleitet wurde diese Eröffnung durch die Modern Sound Big Band.
Herr Bürgermeister Reinhold Niederhöfer dankte allen Mitwirkenden für ihren Einsatz für die Verbesserung der
touristischen Angebote im gesamten Leiningerland. Die 17 km lange Etappe ist ein wichtiger Mosaikstein für
den Prädikatswanderweg, der nun vom Beginn der Deutschen Weinstraße in Bockenheim nach Neuleiningen
und weiter bis Schweigen-Rechtenbach im Süden der Weinstraße führt. Herr Gerhard Laubersheimer, 1. Vorsitzender des Vereins „Leiningerland - Das Tor zur Pfalz e.V.“, die Weingräfin des Leiningerlandes, Sophie I und
Herr Detlev Janik, Geschäftsführer der Pfalz.Touristik e.V. lobten die zahlreichen hochwertigen Wanderwege
pfalzweit und betonten ebenfalls wie wichtig „die erste Etappe des Pfälzer Weinsteigs“ für die Gäste im Leiningerland ist. Zahlreiche Gastronomiebetriebe, Sehenswürdigkeiten und Ausssichtspunkte liegen an diesem
Wanderweg.
Gleichzeitig wurde das Buch „Pfälzer Pfade“ vorgestellt, das auf 224 Seiten Wandertipps gibt und in den Touristinformationen und im Buchhandel erhältlich ist.. Herausgegeben wurde das Buch vom Rheinpfalz-Freizeitmagazin LEO, Michael Dostal, in Zusammenarbeit mit der Pfalz.Touristik e.V.
Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim
Tel.: 06359/8001-820, Fax: 06359/8001-812,
E-mail: [email protected]
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Grünstadt-Land
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Verbandsgemeinde
Grünstadt-Land
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
2. Sitzung des
Schulträgerausschusses der VG
Sitzungstag Donnerstag, 16.04.2015, 18:00 Uhr
Sitzungsort Dorfgemeinschaftshaus 67229 Gerolsheim,
An der Weet 4 (Nebenzimmer)
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung eines Ausschussmitgliedes
2. Anfragen und Mitteilungen
nichtöffentliche Sitzung
Schulangelegenheiten
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Fundbüro
Gefunden wurde:
in Bissersheim im Januar ein Fahrrad (erst
jetzt von Polizei uns zugestellt)
in Kirchheim a.d.W., bei der Sitzung zum
Kreuzungsbahnhof, eine schwarze Winterjacke
In Dirmstein wurde
- ein Schlüssel
- eine Brille
- ein Rucksack
In Kirchheim a.d.Wstr. ein Ohring
Bürgerserivce Grünstadt-Land
Tel. 06359/8001160
Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz
Landesamt für Steuern
Anlage KAP - Erstattung von Kapitalertragsteuer
Steuerbescheide frühestens ab Ende April
Aufgrund erforderlicher Software-Programmierungen verzögert sich
bundesweit die maschinelle Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2014 mit Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen;
Anrechnung von Kapitalertragsteuer).
Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung kann daher frühestens
Ende April die ersten hiervon betroffenen Steuerbescheide versenden. Für Fälle einer Einkommensteuererklärung mit der Anlage KAP,
bei denen Verluste mit entsprechenden Kapitalerträgen verrechnet
werden, ist möglicherweise mit weiteren Verzögerungen zu rechnen.
Frankenthal wird Außenstelle des Finanzamts Ludwigshafen.
Neue Durchwahlen und neue Steuernummern
Das Finanzamt Frankenthal wird ab 1. Juli 2015 Außenstelle des
Finanzamts Ludwigshafen. Der Service für die Bürger bleibt vor Ort
erhalten, da weiterhin ein Service-Center in Frankenthal bestehen
bleibt. Künftig können Bürger aus beiden Regionen ihre steuerlichen
Angelegenheiten an beiden Standorten, sowohl im Service-Center
Frankenthal als auch Ludwigshafen, erledigen.
Neue Steuer- und Telefonnummern
Aufgrund dieser Fusion werden sämtliche Steuerfälle, die bislang im
Finanzamt Frankenthal bearbeitet wurden, mit einer neuen Steuernummer versehen. Die betroffenen Bürger werden Anfang Juli 2015
schriftlich über ihre neuen Nummern informiert.
Alle Arbeitsgebiete sind ab dem 1. Juli einheitlich unter der Ludwigshafener Rufnummer erreichbar: 0621/5614-0 bzw. - neue
Durchwahl. Eine Auflistung der geänderten Zuständigkeiten und
der entsprechenden Durchwahlen werden auf der Internetseite des
neuen Finanzamts Ludwigshafen veröffentlicht: www.finanzamtludwigshafen.de
Bedingt durch die Umstellung der EDV-Systeme kann es bereits ab
Ende April bis Mitte Juli 2015 zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit und Verzögerungen kommen. Die Service-Center sind an beiden
Standorten jedoch durchgehend zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Ausgabe 15/2015
Dienstleistungszentrum
Ländlicher Raum Rheinpfalz
Der Streuobsttag Rheinland-Pfalz ist in den Rahmen der Süddeutschen Streuobsttage eingebunden, die vom 24.04. bis 09.05.2015
stattfinden werden und den Themenschwerpunkt „Streuobst und
Bienen“ haben.
Der rheinland-pfälzische Beitrag hat in diesem Zusammenhang verschiedene Aspekte der Ökologie von Streuobstwiesen und Möglichkeiten der Kommunikation dieses Bereichs aufgegriffen.
In Fachbeiträgen werden Auswirkungen von Maßnahmen wie Mahdt
oder räumliche Vernetzung im Streuobst dargestellt. In Projektvorstellungen werden verschiedene Ansätze der Öffentlichkeitsarbeit,
durch die das Bewusstsein für Streuobst geschärft werden kann,
gezeigt.
Anmeldung kann online über unsere Termindatenbank aber auch
schriftlich oder per Mail erfolgen.
Homepage der Streuobsttage www.streuobsttage.de
E-Mail [email protected]
Auskunft 06761 9402-38
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz
Schloßplatz 10
55469 Simmern
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Pflanzenschutz: Mit den ersten
Behandlungen kommen auch erste Nachfragen
„Was spritzen die denn jetzt schon?“ Solche Fragen werden häufig
gestellt von interessierten Nicht-Fachleuten, wenn sie zu Beginn der
Pflanzenschutzsaison erste Behandlungsmaßnahmen z.B. in Weinbergen beobachten, bevor der Austrieb erfolgt und sich das neue
Grün zeigt.
Die durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen stützen sich auf
Behandlungsempfehlungen der staatlichen Beratungsstellen, die
in Rheinland-Pfalz hervorragende Arbeit leisten und gerne von den
Praktikern in Anspruch genommen werden. In diese Offizialempfehlungen fließen neueste wissenschaftliche Ergebnisse, aktuelle Wetterdaten und sowohl ökologische wie ökonomische Erkenntnisse
ein.
Für die gut ausgebildeten Winzer ist es kein Problem, die Behandlung gegen Knospenschädlinge, die zwischen dem Schwellen der
Knospen und dem sogenannten „Wollestadium“, also kurz vor dem
Austrieb der Reben, durchgeführt werden muss, bei entsprechenden Nachfragen den Spaziergängern zu erläutern.
Stellenausschreibung
Für die Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Gerolsheim suchen
wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
staatlich anerkannte/r Erzieher/in
oder eine Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss.
Wir bieten Ihnen:
- eine Teilzeitbeschäftigung von 19,5 Wochenstunden
- Bezahlung nach TVÖD
- einen befristeten Vertrag zunächst bis 07.06.2017. Eine
unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt.
- Erfahrung erweitern im Bereich der Dokumentation und
Beobachtung
Wir erwarten:
- eine interessierte freundliche Person
- professionelle und zuverlässige Verstärkung unseres Teams
- Belastbarkeit und Flexibilität
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen senden Sie bis
30.04.2015 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land,
Industriestraße 11, 67269 Grünstadt
Weitere Auskünfte erteilt die Kita-Leitung, Frau Kürbs, Tel.
06238 551 oder die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Tel.
06359/8001-516.
Grünstadt-Land
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Ausgabe 15/2015
Wichtiges auf einen Blick
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle
DÜW Kfz-Zulassung - Industriestr. 11, 67269 Grünstadt
Verbandsgemeindeverwaltung
Tel. 06359 8001-0............................................. Fax 06359 8001-811
E-Mail:......................................................... [email protected]
Internet....................................................... www.gruenstadt-land.de
Öffnungszeiten
Montag-Freitag....................................................... 08:30 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch.................................. 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag............................................................. 13:30 - 18:00 Uhr
Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet.
Kreisverwaltung Zulassungsstelle
im Rathaus der Verbandsgemeinde
Tel. 06359 8001-173.......................................... Fax 06359 8001-179
Öffnungszeiten
Montag.......................................07:30 - 13:30 und 14:00 -16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch................................................ 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag........................... 07:30-13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag.................................................................... 07:30 - 12:00 Uhr
Annahmeschluss jeweils 1⁄2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten
Bürgermeister/Beigeordnete
- Bürgermeister Reinhold Niederhöfer
- Erster Beigeordneter Jürgen Schraut (Sprechstunde montags 9
bis 12 Uhr, Tel. 06359 8001-306)
- Beigeordneter Jörg Jokisch
Terminvereinbarung im Sekretariat:
Frau Neufeld.......................................................Tel. 06359 8001-541
Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde
Pascal Stockè.....................................................Tel. 06359 8001-241
Mail:.............................................pascal.stocke@gruenstadt-land.de
Schiedsmann der Verbandsgemeinde
Horst Kern................................................................. Tel. 06359 4237
Migrations- und Integrationsbeauftragter der Verbandsgemeinde
Karlheinz Christ..................................................... Tel. 0162 2948115
E-Mail:..............................migration.integration@gruenstadt-land.de
Rufbereitschaft außerhalb
der üblichen Dienststunden
Wasserversorgung
Verbandsgemeindewerke...................................... Tel. 06359 919786
Abwasserbeseitigung
Verbandsgemeindewerke...................................... Tel. 06359 919787
Stromversorgung
Pfalzwerke Netz AG............................................Tel. 0800 7977777
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Ebertsheim-Rodenbach,
Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim
Stadtwerke Frankenthal.....................................Tel. 06233 602444
Dirmstein, Gerolsheim
Stadtwerke Grünstadt..................................................06359 85563
Neuleiningen
Firma Mielisch.........................................................Tel. 06359 6058
oder ...........................................................................0171 62370815
Obrigheim
Erdgasversorgung
Pfalzwerke Netz AG
Tel. 0800 1003448
Battenberg, Bissersheim, Bockenheim, Dirmstein, EbertsheimRodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim,
Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim
Stadtwerke Grünstadt...........................................Tel. 06359 85563
Neuleiningen, Obrigheim
Ruftaxi
Tel................................................06233 879930 oder 0173 6570999
Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Kirchheim, Laumersheim
Polizeiinspektion Grünstadt
Tel. 06359 93120
Die Polizei wird tätig, soweit die Abwehr einer Gefahr durch eine
andere Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Notfallrufe
Polizei/Notruf......................................................................... 110
Feuerwehr.............................................................................. 112
Notarzt / Krankenwagen......................................... 06359 19222
Kreiskrankenhaus Grünstadt.................................... 06359 8090
Vergiftungsfälle.................................. 06131 232466 oder 19240
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentraleam Kreiskrankenhaus
Grünstadt, Westring 55
........................... Tel. 06359 19292 oder 116117 (ohne Vorwahl)
Freitag ab 19 Uhr bis Montag 7 Uhr
Mittwoch ab 13 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr und an allen Feiertagen von 8 Uhr bis 7 Uhr am Folgetag
Zahnärztlicher Notdienst
...........................................................................Tel. 06359 1231
www.zahnnotfall-pfalz.de
Augenärztlicher Notdienst
...........................................................................Tel. 06232 1330
Tierärztlicher Notdienst
.....................................................................Tel. 0152 03740813
Apothekendienst
Samstag, 11.04. ab 12:00 Uhr bis Sonntag, 12.04., 08:30 Uhr
St.-Michael Apotheke, Marktstr. 2, Dirmstein
Sonntag, 12.04., 08:30 Uhr bis Montag, 13.04., 08:30 Uhr
Schwanen-Apotheke, Hauptstr. 16, Grünstadt
Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Herausgeber:
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Druck + Verlag:
Verlag + Druck Linus Wittich KG
Adresse:
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon:
0 65 02 - 91 47-0 oder -240
Fax:
0 65 02 - 91 47-250
Internet:www.wittich.de
E-Mail:
Postanschrift:
Ansprechpartnerin
für Anzeigen:
Telefon und Fax:
[email protected]
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Angelika Heintzmann
Tel. 0 63 22 / 98 98 03, Fax 0 63 22 / 98 98 04
E-Mail:
[email protected]
Adresse:
Schillerstraße 101, 67098 Bad Dürkheim
Verantwortlich:
amtlicher Teil:
Reinhold Niederhöfer, Bürgermeister
Nachrichten und
Hinweise:
Dietmar Kaupp, Verlagsleitung
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Erscheinungsweise:wöchentlich donnerstags, Einzelstücke zu beziehen bei:
Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land,
67269 Grünstadt
Reklamation
Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die
Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar.
Bei unverlangt eingesandten Manuskripten behält sich die Redaktion Kürzungen
vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per E-Mail
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gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion
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Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen
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Grünstadt-Land
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Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
Rheinhessen-Nahe-Hunsrück DLR R-N-HKeine Unkrautvernichtungsmittel
auf befestigten Flächen - sonst droht Bußgeld!
Das neue Pflanzenschutzgesetz stellt unmissverständlich fest: die
Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln ist nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzen Flächen
zulässig. Insbesondere auf befestigten Flächen ist der Einsatz
verboten. Dazu zählen Wege und Plätze, wie Bürgersteige, Parku. Friedhofswege, Garageneinfahrten, Hofflächen, Sportanlagen,
kommunale und gewerbliche Flächen aller Art. Grund ist die mögliche Abschwemmung der Wirkstoffe mit dem Regen in die Kanalisation und damit letztlich in die Oberflächengewässer. Dabei ist es
unerheblich, ob es sich um zugelassene Herbizide (auch nicht wenn
sie als biologisch abbaubar beworben werden) oder „Hausmittel“
wie Essig oder Streusalz handelt. Im Einzelfall kann bei der ADD
(Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden (add.rlp.de/Landwirtschaft,…/
Agraraufsicht… /Pflanzenschutzdienst/ Pflanzenschutzrechtliche
Genehmigungen_Antragsformular nach § 12/2:). Im Genehmigungsverfahren werden allerdings sehr strenge Maßstäbe angelegt. Bei
Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 €.
Dem Unkrautgeplagten bleiben daher nur die meist arbeitsaufwändigeren Verfahren:
vorbeugend:
Schon bei der Anlage von Flächen ist auf einen möglichst geringen
Fugenanteil zu achten und unkrauthemmendes Fugenmaterial zu
verwenden. Regelmäßiges Kehren wirkt spontanem Pflanzenwuchs
entgegen.
mechanisch:
Fugenkratzer und -bürste sind gegen einjährige Arten erfolgversprechend. Mehrjährige Arten, wie Löwenzahn oder Wegerich müssen
dagegen mit der Wurzel ausgezogen werden.
thermisch:
Arbeitsparend, aber energieaufwändig sind diverse Geräte, die mit
offener Flamme, Infrarotstrahlen, Heißluft oder -dampf gegen unerwünschten Pflanzenwuchs zum Einsatz kommen können.
alternativ:
Auch grüne Fugen können schön sein, dies gilt besonders im privaten Bereich, wenn keine Verkehrssicherungspflicht besteht. Hierzu
eignen sich verschiedene trittfeste Gräser und Stauden wie z. B.
rotes Straußengras und Thymian. Auf der anstehenden Landesgartenschau hat die Gartenakademie Rheinland-Pfalz entsprechende
Demonstrationsflächen angelegt.
Nähere Informationen zur Unkrautbekämpfung im Siedlungsbereich bekommen Sie auf einer der zahlreichen Sachkunde-Weiterbildungsveranstaltungen für Pflanzenschutzmittelanwender, die
teilweise speziell für kommunale Mitarbeiter gestaltet worden sind
(Termine im Sachkundeportal unter www.dlr.rlp.de) oder im Grünen
Blatt 1/2015 (Beilage in der Verbandszeitung des Gemeinde- und
Städtebundes Nr. 4/2015).
Untersuchungen zur
Einschulung in Kirchheim
zwischen 15. und 22. April 2015
Die Abteilung Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim
in Neustadt hat in der VG Grünstadt-Land mit den Untersuchungen
der Kinder, die im Landkreis im Sommer eingeschult werden sollen, begonnen. Die Ärztin Nathalie Beck mit ihrem Team wartet auf
den Besuch der Erstklässler und ihrer Erziehungsberechtigten, die
bereits Benachrichtigungen der Schule oder des Gesundheitsamtes
haben. Die genaue Terminvergabe erfolgt durch die Schule.
Die nächsten Termine
Grundschule Kirchheim:
am 15., 20., 21. und 22. April von 08:00 bis 11:30 Uhr
Stammtisch für Betreuer in Grünstadt
am 15. April 2015
In Grünstadt ist der Stammtisch im Jahr 2015 - außer August und
Dezember - an jedem dritten Mittwoch im Monat.
Der nächste Stammtisch für Betreuerinnen und Betreuer ist am Mittwoch, 15. April, um 19.00 Uhr im Brauhaus Grünstadt (Turnstraße 11).
Ausgabe 15/2015
Öffnungszeit Wertstoff am Karsamstag
Der Wertstoffhof Grünstadt ist, wie samstags üblich, geschlossen.
Luftdicht ist Pflicht
Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fragen des
Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der
Verbraucherzentrale RLP in einem kostenlosen Beratungsgespräch
nach telefonischer Voranmeldung 0800 60 75 600 (kostenfrei).
Die Energieberaterin hat in Bad Dürkheim am Donnerstag, den
28.05.15 von 14.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung, Philipp-Fauth-Straße 11. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 0 63 22/961-5009.
Volkshochschule Leininger Pforte-Eistal
und Burgenländchen
in der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim
Volkshochschule Burgenländchen und Leininger Pforte-Eistal in der
Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim
Leitung: Waßner, Kurt, Telefon: 06359/83111 (auch am Wochenende), 06359/8001141 (dienstlich), Fax: 06359/840646 privat. www.
vhs-gruenstadt-land.de/vhs.
Email: [email protected]
Gymnastik für die Wirbelsäule/Rückenhschule
ab Montag, 13.04.2015,08:30 Uhr bis 09:30 Uhr
14 x, 42 Euro,
Dozentin; Karin Meyer
Dorfgemeinschaftshaus Kleinkarlbach
Wirbelsäulengymnastik/Rückenhschule
ab Mittwoch, 15.04.2015, 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr
10 x, 30 Euro,
Dozentin; Ursula Kohl
Schulsporthalle Kleinkarlbach
Pilates für Fortgeschrittene
ab Dienstag, 14.04.2015, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr
10 x, 44 Euro
Dozentin: Nicole Aprile
Dorfgemeinschaftshaus Kleinkarlbach
Yoga Kurs
ab Montag, 20.04.2015,
12 x, 60 Euro
Dozentin: Miriam Haas-Schneider
Grundschule Bockenheim
Powerwirbelsäulengymnastik für Sie und Ihn
ab Dienstag, 114.04.2015, 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
15 x, 45 Euro
Dozentin: Inga Mahling
Dorfgemeinschaftshaus Neulingen
Body-Fit
ab Dienstag, 14.04.2015, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
15 x, 66 Euro
Dozentin: Inga Mahling
Dorfgemeinschaftshaus Neulingen
Gymnastik 50plus
ab Donnerstag, 16.04.2015, 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr
13 x, 39 Euro
Dozentin: Inga Mahling
Dorfgemeinschaftshaus Neulingen
Englisch für Fortgeschrittene
ab Montag, 20.04.2015, 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
12 x, 53 Euro
Dozentin: Nadia Hochstetter
Bürgerhaus Obrigheim
In eigener Sache
Wenn Sie kein Amtsblatt bekommen haben ...
Reklamationen wegen Nichtzustellung des Mitteilungsblattes
nimmt der Verlag unter folgenden Nummern entgegen:
06502/9147-335, -336 oder -713.
Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:
[email protected]
Grünstadt-Land
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Nichtamtlicher Teil
Der Seniorenbeirat
Grünstadt-Land e.V.
bietet im Rahmen seiner Infoveranstaltungen am
Mittwoch, 15. April 2015, in Bissersheim,
Gemeindezentrum „Eulennest“
Beginn: 14:30 Uhr
eine Informationsveranstaltung mit einer Referentin
der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Thema
„IGeL-Leistungen“ - Welche brauchen Patienten wirklich? (individuelle Gesundheitsleistungen, die der Patient mehr und mehr
selbst bezahlen muss) Die Veranstaltung ist für uns alle mehr als
aufschlussreich, da es hier an unseren Geldbeutel und um Sinn oder
Geldmacherei von neuesten Praktiken auf dem medizinischen Sektor geht. Wir laden deshalb nicht nur die Seniorinnen und Senioren,
sondern alle an diesem Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde recht herzlich ein.
Die Vorstandschaft des Seniorenbeirates
Eintritt Frei
Ausgabe 15/2015
Beschlussfassung über die Annahme von Spenden im 2. Halbjahr 2014 für die Ortsgemeinde Battenberg
Gem. § 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geldspenden i.H.v.
2.004,61 € gem. Aufstellung über die Spender zugunsten des jeweiligen Zweckes angenommen werden.
Infobrief an die Battenberger Bürger in Sachen Reiterhof
Der Ortsgemeinderat Battenberg stimmt dem Inhalt des Infobriefes
über den Reiterhof zu.
An die Mitbürgerinnen
und Mitbürger Battenbergs
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich die Einwohner an der
Umgestaltung des gemeindeeigenen Grundstücks in der Hauptstraße 26 („Hochhaus“) mit Vorschlägen und Ideen beteiligen. Bei
Bedarf kann die Größe des Anwesens bei mir erfragt werden.
Bitte geben Sie Ihre Skizzen, Zeichnungen oder Beschreibungen bei
einem der Ratsmitglieder oder bei mir ab.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement.
Peter Schmidt, Ortsbürgermeister
Nichtamtlicher Teil
Grünstadter Tafel
Kuchenverkauf in der FUZO
Am Samstag, den 18.04.2015 veranstaltet die Tafel Grünstadt ihren
traditionellen Kuchenverkauf.
Der Standort hat sich in diesem Jahr geändert. Sie finden uns in der
Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr in der Fußgängerzone vor Haus-Nr. 83
in Grünstadt. Für Kaffee und frische Waffeln ist auch gesorgt.
Informationsveranstaltung
im Kreiskrankenhaus Grünstadt
am 22. April 2015
Vorsorgevollmacht, Patiententestament, Betreuungsverfügung Wer braucht was und wozu?
Über die drei Arten von Vollmachten und Verfügungen berichtet Dr.
med. Hans Münke, Chefarzt der Abteilung für Innere Medizin des
Kreiskrankenhauses Grünstadt, in seinem Vortrag - Wer braucht
was und wozu?. Der Vortrag findet am Mittwoch, dem 22. April
2015 um 19.00 Uhr im Konferenzraum des Verwaltungsgebäudes
des Kreiskrankenhauses Grünstadt, Westring 55, statt.
Der Eintritt ist frei; Spenden für den Verein der Förderer und Freunde
des Kreiskrankenhauses Grünstadt sind willkommen. Eine Platzreservierung ist wegen der begrenzten Raumkapazität unbedingt
erforderlich (Tel.: 06359 809-111).
Prot. Kirchengemeinde Battenberg
Sonntag Quasimodogeniti, 12.04.2015
10.00 Uhr
Gottesdienst in der prot. Kirche Kirchheim (Pfarrerin
Francesca Mailänder) näherer Hinweis siehe unter
Kirchheim
Dienstag, 14.04.2015
10.00 Uhr
Eltern-Kind-Gruppe im Sälchen in Kirchheim
Mittwoch, 15.04.2015
16.30 Uhr
Musicalprobe für den Familiengottesdienst an Christi
Himmelfahrt im Dorfgemeinschaftshaus Kleinkarlbach
Donnerstag, 16.04.2015
15.30 Uhr
Konfirmandenunterricht im Dorfgemeinschaftshaus
Kleinkarlbach
Bitte vormerken:
Samstag, 18.04.2015
Fahrt der Konfirmandengruppe zum Bibelhaus nach Neustadt.
Treffpunkt um 09.00 Uhr am Bahnhof in Kirchheim
Bissersheim
www.bissersheim.de
BUND Kreisgruppe Bad Dürkheim
Am Freitag, den 10.04.2015 findet das Monatstreffen um 19.30
Uhr in der Weinstube Eymann, 67161 Gönnheim, Ludwigstrasse 35,
statt. Folgende Themen sind geplant:
- Zustand von Radwegen im Landkreis Bad Dürkheim (M.Vonend)
- Sachstand Sanierung Deponie Bruchhübel (H.Schlapkohl)
- Bericht von der Barfusswanderung (H.Schlapkohl)
- Renaturierung der Gewässer im Einzugsbereich der Isenach
bzw. des Eckbaches (H.Schlapkohl)
- Sachstand Flurbereinigung Weisenheim 1 - Obst (H.Schlapkohl)
Bei Bedarf können noch weitere Themen besprochen werden.
Battenberg (Pfalz)
www.battenberg-weinstrasse.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Bericht über die 9. Sitzung des Gemeinderates
Battenberg am 10.02.2015
2. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes IV
(LEP IV); Stellungnahme
Der Stellungnahme der Verwaltung zur Entwurfsfassung für das
Anhörungs- und Beteiligungsverfahren der 2. Teilfortschreibung des
LEP IV wird zugestimmt.
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Grundschule „An der Pforte“
Ärztliche Untersuchung der Schulanfänger
Die Untersuchung der zur Schuleinschreibung angemeldeten Kinder erfolgt am Mittwoch, 15.04.15, Montag, 20.04.15, Dienstag,
21.04.15 und am Mittwoch, 22.04.15.
Genaue Uhrzeiten wurden den Eltern bereits mitgeteilt. Bitte bringen Sie die ausgefüllten Anschreiben und Impfausweise zur Untersuchung mit.
Sandra Hanauer, Rektorin
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Bissersheim
Sonntag Quasimodogeniti,, 12.04.2015
10.00 Uhr
Gottesdienst in der Prot. Kirche Kirchheim (Pfarrerin
Francesca Mailänder) näherer Hinweis siehe unter
Kirchheim
Dienstag, 14.04.2015
10.00 Uhr
Eltern-Kind-Gruppe im Sälchen in Kirchheim
Mittwoch, 15.04.2015
16.30 Uhr
Musicalprobe für den Familiengottesdienst an Christi
Himmelfahrt im Dorfgemeinschaftshaus Kleinkarlbach
Grünstadt-Land
- 8 -
Bockenheim
a. d. Weinstraße
www.bockenheim.de
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Jagdgenossenschaft Bockenheim a.d.Wstr.
Einladung
Am Mittwoch, den 29. April 2015 um 19.30 Uhr findet in Bockenheim a. d. W. in der Gaststätte „Sonnenhof „ eine Versammlung der
Jagdgenossenschaft Bockenheim a. d. W. statt, zu der hiermit alle
Jagdgenossen eingeladen werden.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bockenheim a. d. W.
Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ruht oder nicht
ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Wahl eines Beisitzers
4. Wahl der Kassenprüfer
5. Kassenbericht
6. Verwendung der Jagdpacht
7. Verlängerung des Jagdpachtvertrages
8. Verschiedenes
Jagdvorstand
8. Sitzung des Gemeinderates Bockenheim
Sitzungstag Montag, 13.04.2015 , 19:00 Uhr
Sitzungsort Rathaus Bockenheim
Tagesordnung:
öffentliche Sitzung
1. Widmung des Kellergässchens
Hier: Beanstandung und Anordnung der Kreisverwaltung Bad
Dürkheim, gem. Gemeindeordnung (GemO)
2. Anfragen und Mitteilungen
3.Einwohnerfragestunde
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Bericht über die 7. Sitzung
des Gemeinderates Bockenheim
am 16.03.2015
Widmung der Gemeindestraße Kellergässchen
Der Gemeinderat beschließt nicht, dass das „Kellergässchen“, in der
Ortslage Kleinbockenheim, Plan Nr. 255/5, als Gemeindestraße dem
öffentlichen Verkehr im Sinne der §§ 1 und 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrG-RP) gewidmet wird.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird nicht beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung der Widmung zu veranlassen.
Widmung der Gehwegflächen Weinstraße Nord
Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG)
werden die in beil. Lageplan aufgeführten Verkehrsflächen als Gehwege (§ 3 Nr. 3a LStrG) im Sinne der Funktionsbeschreibung des
Bebauungsplanes „Ortsdurchfahrt B 271 Bockenheim/Weinstraße“,
dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Gehwegflächen sind aus dem Lageplan ersichtlich. Die Verwaltung
wird beauftragt die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Förderkreis Mundart Bockenheim e. V.
Am Samstag, 26. April 2015 findet um 15:30 Uhr eine Mitgliederversammlung des Förderkreises Mundart Bockenheim e.V. im
Schlossgut Janson (Rittersaal) statt.
Begrüßung
Jahresrückblick Geschäftsführung
Kassenbericht/Jahresrechnung
Bericht der Rechnungsprüfer
Entlastung des Vorstandes
Neuwahlen Vorstandschaft, Beirat und Rechnungsprüfer
Satzungsänderungen, falls erforderlich
Planungen für 2015 bzw. 2016
Verschiedenes
Ausgabe 15/2015
Ärgernis Hundekot
In letzter Zeit häufen sich erneut Beschwerden von Bürgern über
die Verunreinigung durch Hundekot. Insbesondere im Bereich der Kindertagesstätte sowie der Grundschule liegen ständig „Tretmienen“ der
Vierbeiner, die von ihren Haltern nicht beseitigt wurden. Wir appellieren
daher nochmals an die Hundehalter, die durch ihre Tiere verursachten
Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen. Die Beseitigungspflicht
für Verunreinigungen durch Tiere ist in der Gefahrenabwehrverordnung
der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land festgelegt. Verstöße
gegen diese Vorschrift stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer
Geldbuße geahndet werden kann.
Ihr Ordnungsamt
Nichtamtlicher Teil
Förderkreis der Grundschule Bockenheim e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Mittwoch, den 29.04.2015 um 19.30 Uhr in der Grundschule
Bockenheim
Tagesordnung:
Bericht der Vorsitzenden
Kassenbericht
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Wünsche, Anträge, Termine
Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens drei
Tage vorher beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Prot. Kirchengemeinde Bockenheim
Sonntag, den 12. April 2015
10.00 Uhr Gottesdienst Martinskirche
Mittwoch, den 15. April 2015
14.30 Uhr Treffen Frauenkreis im Sälchen
20.00 Uhr Elternausschusssitzung in der Kindertagesstätte
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
Bockenheim
Samstag, 11.04.2015
10.00 Uhr Bockenheim - Pfarrheim
Firmvorbereitung
Weißer Sonntag, 12.04. 2015
09.15 Uhr Bockenheim - Pfarrheim
Segnung der Erstkommunionkinder und Abholung
09.30 Uhr Bockenheim - Kirche
Feierlicher Gottesdienst der Erstkommunionkinder
als Amt für Pfarrgemeinde mit Intention der Erstkommunionkinder
Montag, 13.04.2015
10.00 Uhr Bockenheim - Kirche
Dankgottesdienst der Erstkommunionkinder mit
Segnung der Andachtsgegenstände
Mittwoch, 15.04.2015
16.00 17.00 Uhr Bockenheim Krankenkommunion
18.00 Uhr Obrigheim Rosenkranzgebet
18.30 Uhr Obrigheim hl. Messe
Dirmstein
www.dirmstein.de
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
4. Sitzung des Ausschusses zur Verwaltung
der Katholischen Hospitalstiftung Dirmstein
Sitzungstag Mittwoch, 15.04.2015 , 19:30 Uhr
Sitzungsort Rathaus Dirmstein
Tagesordnung:
nichtöffentliche Sitzung
Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Auftragsvergabe
Grünstadt-Land
- 9 -
Ausgabe 15/2015
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Tennisclub Grün-Weiß Dirmstein
Bericht über die 6. Sitzung des
Gemeinderates Dirmstein am 04.02.2015
Arbeitseinsatz auf der Anlage
unter Leitung von Gaby Gürtler:
Ergänzungswahl für den Haupt- und Finanzausschuss
Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO
wird der nachfolgende Ausschuss neu besetzt:
Haupt- und Finanzausschuss
Herr Wolfram Bartz (CDU) wird stellvertretendes Ausschussmitglied
Ordentliches Ausschussmitglied bleibt Herr Klaus Schneider.
2. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes IV
(LEP IV); Stellungnahme
Der Stellungnahme der Verwaltung zur Entwurfsfassung für das
Anhörungs- und Beteiligungsverfahren der 2. Teilfortschreibung des
LEP IV wird zugestimmt.
Beschlussfassung über die Annahme von Spenden im 2. Halbjahr 2014 für die Ortsgemeinde Dirmstein
Gem. § 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geldspenden i.H.v.
2.659 € gem. Aufstellung über die Spender zugunsten des jeweiligen Zweckes angenommen werden.
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung für das Jahr 2013
Der Jahresabschluss 2013 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie
folgt festgestellt:
Ergebnisrechnung: -341.345,90 Euro
Finanzrechnung: -197.065,43 Euro
Bilanz: In Aktiva und Passiva 24.665.464,33 Euro
Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2013
zustimmend zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Dirmstein sowie dem Bürgermeister und
den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land wird gemäß
§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion; Umsetzung des
Beschlusses des Bauausschusses vom 14.11.2012 hinsichtlich
der Verkehrskonzeption
a) Das am 14.11.2012 beschlossene Verkehrskonzept in der angenommenen Fassung, insbesondere im Hinblick auf die Einzeichnung von gegenüberliegenden, versetzten Parkbuchten
im Bereich der Hauptstraße und des Obertores wird abgelehnt
und daher nicht umgesetzt.
b) Über den Sachverhalt des Antrages der SPD-Fraktion vom
27.01.2015 wird in der nächsten Bauausschusssitzung beraten
und abgestimmt.
Die Elektrizitätsgenossenschaft
Dirmstein stellt sich vor
Am Samstag, den 18. April 2015 von 11.00 - 15.00 Uhr veranstaltet die EG Dirmstein im Kundenservice-Center in der Caspar-LerchStr. 2 in Dirmstein einen „Tag der offenen Tür“.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand informiert über die Genossenschaft im Allgemeinen und beantwortet Fragen rund um das Dirmsteiner Netzgebiet.
Alle Mitglieder der Genossenschaft und alle Dirmsteiner Bürger, die
sich über das Konzept der Genossenschaft informieren möchten,
sind eingeladen.
Nichtamtlicher Teil
Kulturverein St. Michael Dirmstein
Einladung zur Mitgliederversammlung
am Freitag, den 24. April um 19.00 Uhr im Nebenraum des Gasthauses Bengel, Marktstraße.
Tagesordnung:
Begrüßung
Bericht der Vorsitzenden
Bericht der Kassenwartin und Rechnungslegung 2014
Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
Berichte der verschiedenen Arbeitsgruppen
Vorstellung der Vorhaben für das Jahr 2015/2016
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Anträge zur Tagesordnung müssen 1 Woche vor dem Sitzungstermin bei Anni Männchen oder Christel Schwarm schriftlich eingegangen sein.
Narrengilde „Leininger Land“ Dirmstein e. V.
Vorankündigung - Bitte vormerken!
Die Narrengilde Leiningerland eröffnet am 18.04.2015 die Grillsaison.
Näheres im nächsten Amtsblatt.
Donnerstag, den 16. April 2015 um 09.00 Uhr für die Mitglieder
Jugend: Mathias Kübler bleibt Vereinstrainer
geplanter Trainingsbeginn: Montag 20. April 2015
Sonntag, den 26. April 2015, 11.00 - 16.00 Uhr
Deutschland spielt Tennis/Aktion des Deutschen Tennisbundes
Eröffnung der Tennissaison durch den Vorstand, Jugendtennistag
mit Trainer Mathias Kübler sowie Lars Brennecke, Programm mit
Bewirtung, Schleifchenturnier ab 12.00 Uhr
Dienstag, den 28. April, 09.00 Uhr
Spiel der Dienstagsdamen mit anschl. Mannschaftsbesprechung
Damendoppel 55
TuS 1946 Dirmstein e. V.
Erneute Einladung zur Mitgliederversammlung
am Freitag, 17.04.2015, 19:30 Uhr in die Vereinsgaststätte des
TuS Dirmstein
Themen:
1) Begrüßung
2) Totenehrung
3) Bericht des 1. Vorsitzenden
4) Ehrungen
5) Bericht des Hauptkassierers
6) Bericht des Kassenprüfers
7) Entlastung des Vorstandes
8) Berichte aus den Abteilungen
9) Neuwahl des Vorstandes
9a Wahl des Wahlleiters
9b Wahl des 1. Vorsitzenden
9c Wahl des 2. Vorsitzenden
9d Wahl des Hauptkassierers
9e Wahl des Geschäftsführers
9f Wahl des Pressewartes
10)Anträge
11)Sonstiges
Anträge müssen in schriftlicher Form bis Freitag, den 10.04.2015
an den Vorstand z. Hd. Herrn Hans-Peter Fuhr Stahlbergstr. 13,
67246 Dirmstein eingereicht werden. Anträge die später eintreffen
können nicht berücksichtigt werden.
VdK Ortsverband Dirmstein
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Samstag, den 18. April 2015 um 14:30 Uhr im evangelischen
Gemeindehaus Laumersheimer Str. 2
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Protokoll 2014
6. Bericht des 1. Vorsitzenden
7. Kassenbericht
8. Kassenprüfungsbericht
9. Entlastung
10.Referat Apotheker Hr. Thomas Gauer
11.Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich bis 10. April 2015
beim 1. Vorsitzenden Hans Ziehner vorliegen.
Anschließend gemütliches Beisammensein.
Einladung erfolgt nur auf diesem Wege.
Prot. Kirchengemeinde Dirmstein
Gottesdienst:
12.04.2015
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Taufe, Pfr. Harry Albrecht
Kath. Kirchengemeinde
St. Laurentius Dirmstein
Freitag, 10.04.2015
Krankenkommunion
20:00 Uhr Generalversammlung der Kolpingfamilie im Pfarrheim
2. Sonntag der Osterzeit - Weißer Sonntag - Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit, 12.04.2015
10:15 Uhr Abholung der Kommunionkinder im Pfarrhof
10:30 Uhr Feier der Erstkommunion
- 10 -
Montag - hl. Martin I., 13.04.2015
10:00 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder; anschließend
Frühstück im Pfarrheim
Dienstag, 14.04.2015
08:00 Uhr Eucharistiefeier
Donnerstag, 16.04.2015
19:00 Uhr Eucharistiefeier
Ebertsheim
www.ebertsheim.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Sandsteinabbau in Ebertsheim
Historische Führung durch die
Ebertsheimer Sandsteinbrüche
Am Samstag, den 18. April, Treffpunkt um 14:00 Uhr am Haus der
Vereine (Hauptstraße 17/19), erfolgt im Rahmen der Veranstaltungsreihe zur 1250-Jahr-Feier die Begehung unserer alten Sandsteinbrüche im Grubengebiet. Herr Dr. Eberhard Krezdorn und Herr Eberhard
Ref haben sich in den letzten Monaten intensiv mit den historischen
Gegebenheiten des Sandsteinabbaues in Ebertsheim befasst und
Vorträge ausgearbeitet, die sie uns in der Dorfmitte und direkt vor
Ort im Grubengebiet erläutern werden. Unter anderem werden auch
alte Berufsstände im Sandsteinabbau und deren Beziehungen zu
Ebertsheimer Namen wie Steinmetz oder Steinbrecher, beleuchtet.
Auch sind noch über alten Türgewändern Steinhauerzeichen zu
erkennen, die auf den Berufsstand des Bewohners hindeuten.
Lassen Sie sich diese hochinteressante Führung nicht entgehen! Lernen Sie einen Teil der Geschichte Ebertsheims kennen, die unseren Ort
in den letzten beiden Jahrhunderten maßgeblich geprägt hat.
Die Führung ist kostenlos und dauert etwa zwei Stunden.
Ihr Bernd Findt, Ortsbürgermeister
Nichtamtlicher Teil
VdK Ortsverband Ebertsheim-RodenbachMertesheim-Quirnheim
Wir laden ein zur Ortsverbandsversammlung am Samstag, 11. April
2015 um 15:00 Uhr im Haus der Vereine in Ebertsheim. Die Tagesordnung wurde bereits im Amtsblatt vom 26.03.2015 veröffentlicht.
Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim
Sonntag, 12.04.2015 Quasimodogeneti
09.00 Uhr Gottesdienst
10.15 Uhr Gottesdienst in Kindenheim mit Taufe von Max Kramler
Mittwoch, 15.04.2015
14.30 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal, Thema: „Osterzeit“
19.30 Uhr Öffentliche Sitzung des Gesamtpresbyteriums der
Pfarrei Ebertsheim in der Bürgerhalle Quirnheim
Gerolsheim
www.gerolsheim.de
Ausgabe 15/2015
Einladung zur Seniorenfahrt 2015
Am Donnerstag den 23.04.2015 sind die Gerolsheimer Senioren
zur 1. Fahrt dieses Jahres herzlich eingeladen.
Wir werden um 12.45 Uhr vor unserem Festplatz, in der Straße „An der
Weet“ mit dem uns allen bekannten Reisebusunternehmen starten.
Unsere Fahrt führt uns ins „Dahner Felsenland“. Hier werden wir
im “Haus des Gastes“ im Kurpark des Luftkurortes Dahn zu Kaffee und Kuchen und später zum Abendessen von Alex Houstava
dem bekannten Felsenland-Wirt erwartet. Zwischenzeitlich können
Sie das Frühlingserwachen im Park genießen oder wer gut zu Fuß
ist etwas weitere Wanderungen unternehmen. Anmelden zu dieser
Fahrt können Sie sich mit dem unten anhängenden Abschnitt, den
Sie dann bitte in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Wenn Sie
sich telefonisch anmelden, können Sie das in der Amtsstunde unter
der Tel. Nr. 705 jeden Mittwoch von 17.30 bis 18.30 Uhr, wo Sie
auch persönlich willkommen sind. Natürlich können Sie sich auch
bei mir unter der Tel. Nr. 2907 sowie bei unseren beiden Beigeordneten Herrn Klaus May Tel. Nr. 926444 und Herrn Hermann Fried Tel.
Nr. 1304 anmelden. Es würde uns freuen wenn wieder viele unserer
Gerolsheimer Senioren an dieser Fahrt teilnehmen würden.
Euer Ortsbürgermeister Erich Weyer
✂
Anmeldung
Ich/Wir nehme/n an der Gerolsheimer Seniorenfahrt 2015 teil.
Name:__________________________________________________
________________________________________________________
✂
Grünstadt-Land
Nichtamtlicher Teil
Förderverein Kindergarten Naseweis
Gerolsheim e. V.
Wir möchten uns bei allen, die uns für unseren Frühjahrsflohmarkt
so tolle Kuchen gebacken haben recht herzlich bedanken.
Ein besonderer Dank geht an die fleißigen Helfer an diesem Tag.
Katholische Kirche St. Leodegar, Gerolsheim
Bis einschl. Freitag, 10. April 2015
Keine Gottesdienste.
Sonntag, 12. April 2015, Weißer Sonntag
09:00 Uhr
Amt
Freitag, 17. April 2015
09:00 Uhr
hl. Messe
Sonntag, 19. April 2015
10:30 Uhr
Wortgottesdienst
Erstkommunion am Sonntag, 12. April 2015
10:30 Uhr
der Gemeinden Hl. Kreuz, St. Nikolaus u. St. Peter, Beindersheim, St. Leodegar, Gerolsheim, St. Martin, Heßheim.
Folgende Kinder empfangen im Festgottesdienst in der
Kirche Hl. Kreuz, St. Nikolaus u. St. Peter ihre Heilige
Erstkommunion: Sarah Bader, David Becker, Maximilian
Deutsch, Hannes Erletz, Sinja Marleen Forster, Nick Gora,
Nele Klink, Laura Kowalczyk, Mia Kummermehr, Kathrin
Majda, Philip Memmer, Sandra Michelle Miler, Alina Orlik,
Helena Podolak, Julia Riemenschneider, Emily Roßky, Lina
Schindler, Xenia Stallmann, Beatrix Stallmann.
Großkarlbach
www.grosskarlbach.de
Amtlicher Teil
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Rathaus Senioren
Widmung für den öffentlichen Verkehr
Der am Montag, den 13. April bekanntgegebene Seniorentermin
wird auf Dienstag, den 14. April verschoben. Uhrzeit ist die gleiche.
Ich bitte um euer Verständnis.
Eich Weyer, Ortsbürgermeister
Die Ortsgemeinde Großkarlbach als Träger der Straßenbaulast
verfügt im Benehmen mit der Verbandsgemeindeverwaltung als
Straßenbaubehörde gem. § 1 und § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes (LStrG), die Widmung der folgenden Gemeindestraße für
den öffentlichen Verkehr:
Terminverschiebung
Grünstadt-Land
- 11 -
Akazienweg, Plan Nr. 1216/6
Die gewidmete Straßenfläche ist aus dem beigefügten Lageplan
ersichtlich. Der Lageplan ist Bestandteil der Allgemeinverfügung.
Die Widmung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Großkarlbach vom 16.03.2015. Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 3 Nr. 3a des LStrG als Gemeindestraße
der Ortsgemeinde Großkarlbach. Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2
LStrG sind gegeben. Für die gewidmete Straßenfläche ist die Ortsgemeinde Großkarlbach Träger der Straßenbaulast nach § 14 LStrG.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt
werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.
Bei Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.gruenstadt-land.de/signatur aufgeführt sind. Die Widerspruchsfrist ist auch
dann gewahrt, wenn der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreisrechtsausschuss, PhilippFauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim eingelegt wird.
Grünstadt, den 27.02.2015
Gez. Reinhold Niederhöfer
Bürgermeister
Ausgabe 15/2015
Nichtamtlicher Teil
Landfrauen Großkarlbach
Beim Jahresabschluss mit Neuwahlen am 31.03.2015 wurde Waltraud Hild als Vorsitzende wiedergewählt.
Ankündigung
Die Großkarlbacher Landfrauen wollen das Stück „Im weißen Rössel“ im Theater, Alte Werkstatt, am 23.04., um 20:00 Uhr, in Frankenthal besuchen. Wer interesse hat mitzugehen melde sich bitte
bei Frau Hild, Tel.: 06238/2583.
Förderverein Mühlenmuseum
Leiningerland e. V.
Der Förderverein Mühlenmuseum lädt am Dienstag, den 14. April
2015 um 19:30 Uhr zum Mühlenstammtisch in die Alte Dorfmühle
ein. Der Stammtisch findet wie immer im Besprechungsraum neben
dem Museum statt.
FWG Großkarlbach e. V.
Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der FWG
Großkarlbach am Dienstag, den 14.04.2015, um 19:30 Uhr im Restaurant „Winzergarten“ in Großkarlbach.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden
2. Bericht des Kassenwartes
3. Entlastung des Vorstandes
4. Veranstaltungen in 2015 Wingertsheiseltreff
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Prot. Kirchengemeinde Großkarlbach
Sonntag, 12.04.2015
10.00 Uhr Gottesdienst zum Sonntag Quasimodogeniti (Pfr.in E.Heck)
Dienstag, 14.04.2015
16.30 Uhr Präparandenstunde im Pfarrsälchen
Mittwoch, 15.04.2015
19.30 Uhr Wort-des-Lebens-Kreis im Kath. Pfarrhaus Großkarlbach, Lauergasse mit dem Wort: „Allen bin ich
alles geworden.“ 1. Korinther 9,22;
Weitere Nachrichten unter Obersülzen und Laumersheim.
Kath. Kirchengemeinde
St. Jakobus Großkarlbach
Freitag, 10.04.2015
Krankenkommunion
Sonntag, 12.04.2015 (2. Sonntag der Osterzeit - Weißer Sonntag
- Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit)
08:30 Uhr Sonntagsmesse in Laumersheim
10:15 Uhr Abholung der Kommunionkinder im Dirmsteiner Pfarrhof
10:30 Uhr Feier der Erstkommunion in Dirmstein
Montag - hl. Martin I., 13.04.2015
10:00 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder in Dirmstein;
anschließend Frühstück im Dirmsteiner Pfarrheim
Mittwoch, 15.04.2015
19:30 Uhr Wort-des-Lebens-Kreis im Pfarrhaus, Lauergasse
Kindenheim
www.kindenheim-info.de
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Straßenendausbau „In den Weiherwiesen“
in Großkarlbach
In der Ortsgemeinde Großkarlbach wird ab dem 13.04.2015 mit dem
Endausbau der Gemeindestraße „In den Weiherwiesen“ begonnen.
Im Zuge dieser Maßnahme wird die vorhandene Baustraße mit einer
ca. 8 cm starken Asphaltdeckschicht überzogen und somit der Endzustand hergestellt.
Des Weiteren wird auf der südlichen Seite der Fahrbahn ein Gehweg
hergestellt.
Während der Ausführung der Baumaßnahme muss mit Behinderungen gerechnet werden.
Die Bauzeit wird auf ca. 8 Wochen geschätzt.
Fachbereich 2
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Jagdgenossenschaft Kindenheim
Kurzmitteilung
Die Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 18.03.2015 liegt
ab dem 13.04.2015 für zwei Wochen, am Kirchrain 24 zur Einsichtnahme, offen. Auf den Auskehranspruch wird hingewiesen.
Die Rücklagen werden der Bauern- und Winzerschaft für strukturverbessernde Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
Jagdvorstand
Grünstadt-Land
- 12 -
Ausgabe 15/2015
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kindenheim für die Haushaltsjahre 2015/2016
vom 30.03.2015
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.
S. 153) und den hierzu ergangenen Änderungen folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung durch die
Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 18.03.2015 (2/20/Pl.) hiermit bekannt gemacht wird.
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf 2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 20152016
1.335.280 €
1.416.740 €
-81.460 €
1.384.060 €
1.414.450 €
-30.390 €
1.173.930 €
1.203.530 €
-29.600 €
0 €
0 €
0 €
30.100 €
106.500 €
-76.400 €
106.000 €
0 €
106.000 €
9.400 €
9.400 €
1.319.430 €
1.319.430 €
0 €
1.208.230 €
1.207.430 €
800 €
0€
0€
0€
54.700 €
50.500 €
4.200 €
0€
5.000 €
-5.000 €
8.200 €
8.200 €
1.271.130 €
1.271.130 €
0€
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
20152016
zinslose Kredite auf 0 €
0€
verzinste Kredite auf 0 €
0€
zusammen auf 0 €
0€
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde festgelegt.
§5
Steuerhebesätze
Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt:
20152016
- Grundsteuer A auf
300 v.H
300 v.H.
- Grundsteuer B auf
365 v.H.
365 v.H.
- Gewerbesteuer auf
370 v.H.
370 v.H.
Die Gemeinde hat eine gesonderte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) erlassen.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
20152016
- für den ersten Hund 48 €
48 €
- für den zweiten Hund 72 €
72 €
- für jeden weiteren Hund 96 €
96 €
- für den ersten gefährlichen Hund 360 €
360 €
- für den zweiten gefährlichen Hund 480 €
480 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 €
600 €
§6
Beiträge
Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15. Febr. 2011 (GVBI. S. 25) werden festgesetzt:
20152016
- Beitrag für den Weinbergschutz (Weinbergshut)
70 € / ha
70 € / ha
- Beitrag für die Unterhaltung der Feld- und Wirtschaftswege
(Wirtschaftswegeunterhaltung) 5 € / ha
5 € / ha
- Beitrag für den Ausbau von Wirtschaftswegen (Wirtschaftswegebau)
10 € / ha
10 € / ha
§7
Eigenkapital
Entwicklung des Eigenkapitals:
Jahresabschluss zum geplant zum geplant zum geplant zum 31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
2.668.437,02 €
2.625.027,02 €
2.543.567,02 €
2.513.177,02 €
Grünstadt-Land
- 13 -
Ausgabe 15/2015
§8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
3.500 € überschritten werden. Die Zuständigkeiten für die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder
Auszahlungen sind gem. Hauptsatzung wie folgt festgelegt:
a) bis zu
3.500 €
- Ortsbürgermeister
b) mehr als
3.500 €
- Ortsgemeinderat
§9
Altersteilzeit
Altersteilzeit wurde nicht bewilligt.
Kindenheim, den 30.03.2015
Ortsgemeindeverwaltung Kindenheim
gez. Wiegner, Ortsbürgermeister
Hinweise:
1. Die Aufsichtsbehörde hat gegen den Haushaltsplan 2015 und 2016 rechtliche Bedenken erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden
Satzung im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -81.460 € im Haushaltsjahr 2015 und -30.390 € im Haushaltsjahr 2016
ausgewiesen wird bzw. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1
Nr. 26 GemHVO im Haushaltsjahr 2015 einen Fehlbetrag in Höhe von - 29.600 € ausweist.
2. Gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt
ausgeglichen sind. Es liegt somit ein Verstoß gegen den Grundsatz des Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs. 4 GemO). Der Beschluss
des Ortsgemeinderates über die Festsetzung des Haushaltsjahres 2015 und 2016 wird daher gemäß § 118 Abs. 1 i. V. m. § 121 GemO
beanstandet. Der Haushaltsplan kann jedoch unter Berücksichtigung dieser Haushaltsverfügung ausgeführt werden.
Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich des Ergebnishaushaltes soll sicherstellen, dass das Eigenkapital der Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die Grundvoraussetzung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Jahresfehlbetrag
des Ergebnishaushalts führt zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der Ortsgemeinde.
Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur Verminderung
der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen; Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig zum Haushaltsausgleich
zu verwenden. Dies gilt umso mehr, als auch in den Folgejahren damit gerechnet wird, dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht
werden kann und die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht mehr gegeben ist.
Es wird um Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung bis zum 01.10.2015 bzw. 01.10.2016 gebeten, die weitere Einsparpotentiale
aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich zur Folge hat. Mit den Nachtragshaushaltssatzungen ist eine Übersicht mit den freiwilligen Leistungen vorzulegen. Die Kreisverwaltung behält sich vor, gegebenenfalls eine pauschale Kürzung der freiwilligen Leistungen
einzufordern.
Vor diesem Hintergrund wird gebeten, alle freiwilligen und disponiblen Aufwendungen/Auszahlungen nochmals auf den Prüfstand zu
stellen und auf ihre unbedingte Notwendigkeit zu überprüfen; nicht erforderliche Mittel sind einzusparen.
2. Gegen den Stellenplan / die Stellenübersicht bestehen keine Bedenken. Es wird unterstellt, dass entsprechende Bewertungen vorliegen bzw. die Änderungen im Einklang mit den tarifrechtlichen Voraussetzungen stehen.
Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag 31.12.2013 (letzter festgestellter Jahresabschluss) bei 2.688.437,02 €. Die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Stand 31.12.2014:
2.625.027,02 €
Stand 31.12.2015:
2.543.567,02 €
Stand 31.12.2016:
2.513.177,02 €
Stand 31.12.2017:
2.479.097,02 €
Stand 31.12.2018:
2.446.557,02 €
Nach dem derzeitigen Planungsbedarf müssen auch in den Folgejahren 2017 - 2018 Fehlbeträge ausgewiesen werden. Dadurch wird
ersichtlich, dass insbesondere auch die veranschlagten Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können, mithin also ein Werteverzehr stattfindet und damit das vorhandene Eigenkapital entsprechend reduziert bzw. abgebaut wird.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. April 2015 bis 22. April 2015 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer B 205 öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).
Grünstadt, den 30.03.2015
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
gez. Niederhöfer, Bürgermeister
SONSTIGE MITTEILUNGEN
„Kindenheim macht Geschichte“
Bei der Infoveranstaltung von Herrn Täffner, die Kindenheimer
Ortsgeschichte für jeden erlebbar zu machen, hat sich eine kleine
Arbeitsgruppe manifestiert. Die Arbeitsgruppe trifft sich am Montag, den 13.04.2015 um 19.00 Uhr zu ihrer ersten Arbeitssitzung
in der Sport und Freizeithalle. Als Thema steht dabei die Planung
der Vorgehensweise auf der Tagesordnung. Interessenten sind herzlich willkommen! Geplant ist, die Treffen immer am 2. Montag des
Monats durchzuführen.
Albrecht Wiegner, Ortsbürgermeister
Nichtamtlicher Teil
TV Kindenheim
JSG Nördliche Weinstraße
E1-Jugend:
JFV Leiningerland II - JSG Nördliche Weinstraße Torschütze: Simon Fritz
2:1
E2-Jugend:
Vorschau:
Mittwoch, 15.04.2015 (18:00 Uhr in Kindenheim)
JSG Nördliche Weinstraße - SG Eppstein-Flomersheim
D-Jugend:
Vorschau:
Mittwoch, 15.04.2015 (18:30 Uhr in Neuleiningen)
TuS Neuleiningen - JSG Nördliche Weinstraße
B-Jugend:
Vorschau:
Freitag, 10.04.2015 (18:30 Uhr in Ramsen)
JFV Leiningerland II - JSG Nördliche Weinstraße
Mittwoch, 15.04.2015 (19:00 Uhr in Oggersheim)
TuS Oggersheim - JSG Nördliche Weinstraße
A-Jugend:
Vorschau:
Mittwoch, 15.04.2015 (19:00 Uhr in Bockenheim)
JSG Nördliche Weinstraße - SC Alemania Maudach
Jugendfußballturnier: Am Samstag, 11.04.2015 Jugendfußballturnier des JSG Nördliche Weinstraße auf dem Sportplatz in Obrigheim für G-, F- und E- Jugenden. Das G- und F- Jugend Turnier
findet von 10:30 bis 13:30 Uhr und das E- Jugend Turnier von 14:00
bis 17:30 Uhr statt. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Grünstadt-Land
- 14 -
Prot. Kirchengemeinde Kindenheim
Sonntag, 12.04.2015 - Quasimodogeneti
09.00 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim
10.15 Uhr Gottesdienst mit Taufe von Max Kramler
Mittwoch, 15.04.2015
19.30 Uhr Öffentliche Sitzung des Gesamtpresbyteriums der
Pfarrei Ebertsheim in der Bürgerhalle Quirnheim
Kirchheim
a. d. Weinstraße
www.kirchheim-weinstrasse.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Ausgabe 15/2015
Kath. Kirchengemeinde St. Johannes
der Täufer
Donnerstag, 09.04.2015
18.30 Uhr
in Kirchheim: Amt
2. Sonntag der Osterzeit
Sonntag, 12.04.2015 - Feier der Erstkommunion
09.00 Uhr in Grünstadt: Festgottesdienst
mit Nova Cantica
11.00 Uhr
in Grünstadt: Festgottesdienst für die Pfarreiengemeinschaft mit Nova Cantica
18.00 Uhr
in Grünstadt: Dankandacht der Kommunionkinder
Montag, 13.04.2015
09.00 Uhr
in Kirchheim: Anbetung
Donnerstag, 16.04.2015
18.30 Uhr in Kirchheim: Amt
20.00 Uhr in Grünstadt: Bibelabend
Weitere Informationen - siehe unter kath Nachrichten Neuleiningen
und kath. Nachrichten Mertesheim.
Grundschule „An der Pforte“
Kleinkarlbach
Ärztliche Untersuchung der Schulanfänger
www.kleinkarlbach.de
Die Untersuchung der zur Schuleinschreibung angemeldeten Kinder erfolgt am Mittwoch, 15.04.15, Montag, 20.04.15, Dienstag,
21.04.15 und am Mittwoch, 22.04.15.
Genaue Uhrzeiten wurden den Eltern bereits mitgeteilt. Bitte bringen Sie die ausgefüllten Anschreiben und Impfausweise zur Untersuchung mit.
Sandra Hanauer, Rektorin
Nichtamtlicher Teil
Landfrauen Kirchheim
Aufgrund fehlender Anmeldungen für die Tagesfahrt am 23.04.2015
zu den ADLER-Werken müssen wir die Fahrt leider absagen.
Aufgrund der Absage der Fahrt findet wie gewohnt die Plauderstunde
am 23.04.2015 um 14:00 Uhr im Friederich-Diffiné-Haus statt.
Wir bieten am 14. April 2015 um 18.00 Uhr im Friederich-DiffinéHaus einen Kreativkurs „Schmuck selbst gemacht“ an. Zu diesem
Kurs ist keine Anmeldung erforderlich. Wir würden uns über Jugendliche zu diesem Kurs freuen. Die Kosten werden pro Schmuckstück
und Person berechnet.
SV Kirchheim
Abteilung Tischtennis
1. Herrenmannschaft
SV Kirchheim I - TTC Dreisen I 8:8
Punkte: Robin Pazmandy (2), Heinz Laubscher (2), Roland Werner
Doppel: R. Werner/M. Ploch
3. Herrenmannschaft
SV Kirchheim III - TV Frankenthal II 3:8
Punkte: Andrija Coric (2),
Doppelk: A. Coric/A. Christmann
Prot. Kirchengemeinde Kirchheim
Sonntag, Quasimodogeniti, 12.04.2015
10.00 Uhr
Gottesdienst (Pfarrerin Francesca Mailänder)
Pfarrerin Francesca Mailänder ist ab sofort dem
Kirchenbezirk Grünstadt zur Dienstleistung zugeordnet. Sie wird verstärkt in den Pfarreien Carlsberg-Hertlingshausen und Kirchheim-Kleinkarlbach
arbeiten und die Pfarrer/innen vor Ort unterstützen.
Der prot. Kirchengemeinde Kirchheim stellt sie sich
mit dem Gottesdienst am kommenden Sonntag vor.
Dienstag, 14.04.2015
10.00 Uhr
Eltern-Kind-Gruppe im Sälchen
Mittwoch, 15.04.2015
16.30 Uhr
Musicalprobe für den Familiengottesdienst an
Christi Himmelfahrt im Dorfgemeinschaftshaus
Kleinkarlbach
Donnerstag, 16.04.2015
17.00 Uhr
Konfirmandenunterricht im Sälchen
Bitte vormerken:
Samstag, 18.04.2015
Fahrt der Konfirmandengruppe zum Bibelhaus nach Neustadt.
Treffpunkt um 09.00 Uhr am Bahnhof in Kirchheim.
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Kleinkarlbach
Sonntag Quasimodogeniti, 12.04.2015
10.00 Uhr
Gottesdienst in der Prot. Kirche Kirchheim (Pfarrerin
Francesca Mailänder) näherer Hinweis siehe unter
Kirchheim
Dienstag, 14.04.2015
10.00 Uhr
Eltern-Kind-Gruppe im Sälchen in Kirchheim
Mittwoch, 15.04.2015
16.30 Uhr
Musicalprobe für den Familiengottesdienst an
Christi Himmelfahrt im Dorfgemeinschaftshaus
Donnerstag, 16.04.2015
15.30 Uhr
Konfirmandenunterricht im Dorfgemeinschaftshaus
Bitte vormerken:
Freitag, 17.04.2015
14.00 16.00 Uhr
Arbeitseinsatz im Kirchgarten rund um die prot.
Kirche
Gesucht werden weitere freiwillige Helfer/innen, die
an diesem Tag für zwei Stunden bei der Gartenpflege mitanpacken können. (Bei starkem Regen wird
der Arbeitseinsatz verschoben.)
Samstag, 18.04.2015
Fahrt der Konfirmandengruppe zum Bibelhaus nach Neustadt.
Treffpunkt um 09.00 Uhr am Bahnhof in Kirchheim.
Laumersheim
www.laumersheim.de
Amtlicher Teil
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Seniorennachmittag
Der nächste Seniorennachmittag der Ortsgemeinde findet am
Dienstag, den 14. April 2015 um 15.00 Uhr im Bürgeraus statt.
Der SPD Ortsverein bietet für die Senioren einen Vortrag der Verbraucherzentrale zum Thema „Abzocke“. Um rege Teilnahme wird
gebeten. Wird Fahrdienst benötigt, bitte melden unter der Telefonnummer 06238 /1281.
Thomas Diehl
Ortsbürgermeister
Grünstadt-Land
- 15 -
Bauern- und Winzerschaft Laumersheim
Am Montag, dem 20. April um 19.00 Uhr findet in der Gaststätte
„Zum weißen Lamm“ eine Mitgliederversammlung der Bauern- und
Winzerschaft statt.
Tagesordnung:
Begrüßung
Kassenbericht
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung der Vorstandschaft
Ausbau von Wirtschaftswegen
Verschiedenes
Nichtamtlicher Teil
Gesangverein Concordia 1848 Laumersheim
Der Gesangverein veranstaltet am Samstag, 09.05.2015 um 20:00
Uhr einen Liederabend mit einigen Gastchören im Bürgerhaus.
Unsere Chorproben finden dienstags von 20:15 Uhr bis 22:00 Uhr
statt. Wer Lust am Singen hat, ist eingeladen vorbeizuschauen.
Landfrauen
Am 15.04.2015, 18.00 Uhr ist unsere Jahreshauptversammlung im
Dorfgemeinschaftshaus. Anschließend gibt es einen kleinen Imbiss.
Prot. Kirchengemeinde Laumersheim
Sonntag, 12.04.2015
Gottesdienst zum Sonntag Quasimodogeniti (Pfr.in E.Heck)
09.00 Uhr
Dienstag, 14.04.2015
16.30 Uhr
Präparandenstunde im Pfarrsälchen Großkarlbach
Mittwoch, 15.04.2015
19.30 Uhr
Wort-des-Lebens-Kreis im Kath. Pfarrhaus Großkarlbach, Lauergasse mit dem Wort: „Allen bin ich
alles geworden.“ 1. Korinther 9,22;
Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Obersülzen.
Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus
Laumersheim
Freitag, 10.04.15, Krankenkommunion
18:00 Uhr
Eucharistiefeier für Hiltrud Deibert
Sonntag, 12.04.15 (2. Sonntag der Osterzeit - Weißer Sonntag Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit)
08:30 Uhr Sonntagsmesse für die Pfarreien
Abholung der Kommunionkinder im Dirmsteiner Pfarrhof
10:15 Uhr 10:30 Uhr Feier der Erstkommunion in Dirmstein
Montag, 13.04.15 - hl. Martin I.
Dankgottesdienst der Kommunionkinder in Dirmstein;
10:00 Uhr
anschließend Frühstück im Dirmsteiner Pfarrheim
Ausgabe 15/2015
Prot. Kirchengemeinde Mertesheim
Sonntag, 12.04.2015, Quasimodogeneti
09.00 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim
10.15 Uhr Gottesdienst in Kindenheim mit Taufe von Max
Kramler
Kath. Kirchengemeinde
St. Valentin Mertesheim
2. Sonntag der Osterzeit
Samstag, 11.04.2015
18.00 Uhr
in Mertesheim: Vorabendmesse
Sonntag, 12.04.2015 - Feier der Erstkommunion
09.00 Uhr
in Grünstadt: Festgottesdienst mit Nova Cantica
11.00 Uhr
in Grünstadt: Festgottesdienst für die Pfarreiengemeinschaft mit Nova Cantica
18.00 Uhr
in Grünstadt: Dankandacht der Kommunionkinder
Mittwoch, 15.04.2015
19.00 Uhr
in Mertesheim: Andacht
Donnerstag, 16.04.2016
20.00 Uhr
in Grünstadt: Bibelabend
Weitere Informationen der Pfarreiengemeinschaft - siehe unter kath
Nachrichten Neuleiningen und Kirchheim
Neuleiningen
www.neuleiningen.de
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Jagdgenossenschaft
Neuleiningen
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Einladung an alle Eigentümer von Grundstücken in der Gemarkung
Neuleiningen.
Am Donnerstag, dem 23.04.2015, um 19:30 Uhr, findet im HotelRestaurant „Haus Sonnenberg“ in Neuleiningen, die diesjährige
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Neuleiningen
statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Totenehrung
2. Geschäftsbericht des Jagdvorstehers
3.Kassenbericht
4. Bericht der Rechnungsprüfer mit Entlastungsantrag
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wahl eines Schriftführers
7. Beschlussfassung über Auskehranspruch
8. Verwendung der Jagdpachtsumme
9. Abstimmung über Sitzungsgeld/Verzehrbon
10.Bericht der Jagdpächter
11.Verschiedenes
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl
beschlussfähig.
gez.: Franz Adam, Jagdvorsteher
2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Mertesheim
SONSTIGE MITTEILUNGEN
Mertesheim
Amtlicher Teil
Donnerstag, 16.04.2015, 17:00 Uhr
Besprechungszimmer B 304, 3. OG, im Rathaus
der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Tagesordnung:
nichtöffentliche Sitzung
Fortsetzung der Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Sitzungstag
Sitzungsort
Nichtamtlicher Teil
VdK Ortsverband Ebertsheim-RodenbachMertesheim-Quirnheim
Ortsverbandsversammlung am 11. April 2015.
Näheres siehe unter Ebertsheim
L 453 - Rad- und Gehweg zwischen
Neuleiningen und Sausenheim
Der Landesbetrieb Mobilität teilt mit, dass ab Montag, 13. April, mit
den Arbeiten am Radweg zwischen Neuleiningen und Sausenheim
begonnen wird.
In dem ersten Bauabschnitt werden der südliche Geh- und Radweg
in Neuleingen sowie der Fahrbahnrand und die Entwässerungseinrichtung erneuert. Der Gehweg wird dann für die weiteren Bauabschnitte als Zufahrtsmöglichkeit für die Anwohner an der alten
Malzfabrik dienen.
Der gesamte Verkehr wird während der ersten Bauphase mit einer
Lichtsignalanlage an der Baustelle vorbei geführt.
Die Arbeiten werden voraussichtlich, je nach Witterung, bis Anfang
/ Mitte Mai andauern.
Grünstadt-Land
- 16 -
In dem kommenden Bauabschnitt wird dann die Fahrbahn der Landesstraße 453 erneuert.
Über die weiteren Bauabschnitte wird der Landesbetrieb im Einzelnen informieren. Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet alle
Ausgabe 15/2015
Verkehrsteilnehmer und Anlieger während der Sperrungen um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbehinderungen.
Landesbetrieb Mobilität Speyer
Straßenbau / Bauhaushalt
L 453 Rad- und Gehweg Neuleiningen Sausenheim
Landesbetrieb Mobilität Speyer
Nichtamtlicher Teil
Ökumenischer Gemeindenachmittag
Am Mittwoch, 15. April 2015, findet der nächste ökumenische
Gemeindenachmittag im Pfarrheim in Neuleiningen statt.
Ein Referent des ADAC wird Tips für das Verhalten im Straßenverkehr
geben und besonders auf Probleme älterer Menschen eingehen.
Prot. Kreuzkirche Neuleiningen
Sonntag, den 12. April
10.00 Uhr
ökumenischer Kindergottesdienst
Seite 2
Dienstag, 14.04.2015
18.30 Uhr
in Neuleiningen: Amt
Donnerstag, 16.04.2015
20.00 Uhr
in Grünstadt: Bibelabend
Freitag, 17.04.2015
17.00 Uhr
in Sausenheim: Andacht
Weitere Informationen der Pfarreiengemeinschaft - siehe unter kath
Nachrichten Mertesheim und Kirchheim.
Obersülzen
www.obersuelzen.de
Prot. St. Peters Kirche Sausenheim
Sonntag, den 12. April
10.15 Uhr
Gottesdienst
Am Mittwoch, den 8. April trifft sich das Presbyterium der Kirchengemeinde Sausenheim-Neuleiningen um 19.30 Uhr im Sausenheimer Gemeindehaus zu einer Sitzung.
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus
Freitag, 10.04.2015
09.00 Uhr
in Sausenheim: heilige Messe
2. Sonntag der Osterzeit
Sonntag, 12.04.2015 - Feier der Erstkommunion
09.00 Uhr
in Grünstadt: Festgottesdienst mit Nova Cantica
10.00 Uhr
in Neuleiningen: Ökumenischer Kindergottesdienst
in der Kreuzkirche
11.00 Uhr
in Grünstadt: Festgottesdienst für die Pfarreiengemeinschaft mit Nova Cantica
18.00 Uhr
in Grünstadt: Dankandacht der Kommunionkinder
Amtlicher Teil
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Obersülzen für die Haushaltsjahre 2015/2016
vom 30.03.2015
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung
(GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
(GVBl. S. 153) und den hierzu ergangenen Änderungen folgende
Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage und Genehmigung
durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom
18.03.2015 (2/20/Pl.) hiermit bekannt gemacht wird.
Grünstadt-Land
- 17 -
Ausgabe 15/2015
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
der Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf
2. Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen
die Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf
20152016
967.790 €
934.370 €
925.300 €
807.680 €
42.490 €
126.690 €
626.540 €
795.240 €
-168.700 €
0 €
0 €
0 €
1.018.700 €
2.208.700 €
-1.190.000 €
1.358.700 €
0 €
1.358.700 €
4.300 €
4.300 €
3.008.240 €
3.008.240 €
0 €
650.740 €
677.740 €
-27.000 €
0€
0€
0€
1.138.000 €
50.000 €
1.088.000 €
0€
1.061.000 €
-1.061.000 €
4.300 €
4.300 €
1.793.040 €
1.793.040 €
0€
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
20152016
zinslose Kredite auf
0 €
0€
verzinste Kredite auf
963.000 €
0€
zusammen auf
963.000 €
0€
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde festgelegt.
§5
Steuerhebesätze
Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt:
2015 2016
Grundsteuer A auf 300 v. H. 300 v. H.
Grundsteuer B auf 365 v. H. 365 v. H.
Gewerbesteuer auf 380 v. H. 380 v. H.
Die Gemeinde hat eine gesonderte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) erlassen.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
2015 2016
für den ersten Hund 48 € 48 €
für den zweiten Hund 72 € 72 €
für jeden weiteren Hund 96 € 96 €
für den ersten gefährlichen Hund 360 € 360 €
für den zweiten gefährlichen Hund 480 € 480 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 € 600 €
§6
Beiträge
Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15. Febr. 2011 (GVBI. S. 25) werden festgesetzt:
20152016
- Beitrag für den Weinbergschutz (Weinbergshut)
65 € / ha
65 € / ha
- Beitrag für die Unterhaltung der Feld- und Wirtschaftswege
(Wirtschaftswegeunterhaltung)
5 € / ha
5 € / ha
§7
Eigenkapital
Entwicklung des Eigenkapitals:
Jahresabschluss zum
geplant zum
geplant zum
geplant zum
31.12.2013
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2016
2.376.966,33 €
2.217.756,33 €
2.260.246,33 €
2.386.936,33 €
§8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall
2.500 € überschritten werden. Die Zuständigkeiten für die vorherige Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder
Auszahlungen sind gem. Hauptsatzung wie folgt festgelegt:
a) bis zu 2.500 € - Ortsbürgermeister
b) mehr als 2.500 € - Ortsgemeinderat
Grünstadt-Land
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§9
Altersteilzeit
Altersteilzeit wurde nicht bewilligt.
Obersülzen, den 30.03.2015
Ortsgemeindeverwaltung Obersülzen
gez. (Lehmann) Ortsbürgermeister
Hinweise:
1.Die vom Ortsgemeinderat Obersülzen am 03.03.2015 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015/2016
wird hinsichtlich des Gesamtbetrages der Kredite in Höhe von
963.000 € (Haushaltsjahr 2015) und 0 € (Haushaltsjahr 2016),
deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt erforderlich ist,
gem. § 95 Abs. 4 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO sowie der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 103 GemO genehmigt.
Die Genehmigung erfolgt mit der Auflage, dass die Grundstücke
nach Erschließung des Baugebietes schnellstmöglich wieder
veräußert werden und die Erträge bzw. Einzahlungen zweckgebunden für die Tilgung der damit verbundenen Verbindlichkeiten
verwendet werden. Bei der Kreditaufnahme sind die Verträge so
zu gestalten, dass eine Tilgung jederzeit möglich ist.
2. Die Aufsichtsbehörde hat gegen den Haushaltsplan 2015 und
2016 rechtliche Bedenken erhoben, nachdem in § 1 der vorliegenden Satzung im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs.
1 Nr. 26 GemHVO (- 168.700 € für 2015 und - 27.000 € für 2016)
nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung
der Investitionskredite zu decken.
Gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung
ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt ausgeglichen sind. Es liegt somit ein Verstoß gegen den
Grundsatz des Haushaltsausgleichs vor (§ 93 Abs. 4 GemO).
Der Beschluss des Ortsgemeinderates über die Festsetzung des
Haushaltsjahres 2015 und 2016 wird daher gemäß § 118 Abs.
1 i. V. m. § 121 GemO beanstandet. Der Haushaltsplan kann
jedoch unter Berücksichtigung dieser Haushaltsverfügung ausgeführt werden.
Gerade der in § 18 Abs. 1 GemHVO geforderte Ausgleich des
Ergebnishaushaltes soll sicherstellen, dass das Eigenkapital der
Kommune nicht aufgezehrt wird und bildet die Grundvoraussetzung für den Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushalts führt zu einer Reduzierung
des Eigenkapitals der Ortsgemeinde.
Es sind daher im Vollzug des Haushaltsplanes alle Möglichkeiten
zur Erhöhung der Erträge und Einzahlungen bzw. zur Verminderung der Aufwendungen und Auszahlungen auszuschöpfen;
Mehreinzahlungen und Einsparungen sind vorrangig zum Haushaltsausgleich zu verwenden. Dies gilt umso mehr, als auch in
den Folgejahren damit gerechnet wird, dass der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann und die dauernde finanzielle
Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde nicht mehr gegeben ist.
Es wird um Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung bis zum
01.10.2015 bzw. 01.10.2016 gebeten, die weitere Einsparpotentiale aufzeigt und möglichst den Haushaltsausgleich zur Folge
hat. Mit den Nachtragshaushaltssatzungen ist eine Übersicht
mit den freiwilligen Leistungen vorzulegen. Die Kreisverwaltung
behält sich vor, gegebenenfalls eine pauschale Kürzung der freiwilligen Leistungen einzufordern.
Vor diesem Hintergrund wird gebeten, alle freiwilligen und disponiblen Aufwendungen/Auszahlungen nochmals auf den Prüfstand zu stellen und auf ihre unbedingte Notwendigkeit zu überprüfen; nicht erforderliche Mittel sind einzusparen.
3. Gegen den Stellenplan / die Stellenübersicht bestehen keine Bedenken. Es wird unterstellt, dass entsprechende Bewertungen
vorliegen bzw. die Änderungen im Einklang mit den tarifrechtlichen Voraussetzungen stehen.
4. Das Eigenkapital lag zum Bilanzstichtag 31.12.2013 (letzter festgestellter Jahresabschluss) bei 2.376.966,33 €. Die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:
Stand 31.12.2014:
2.217.756,33 €
Stand 31.12.2015:
2.260.246,33 €
Stand 31.12.2016:
2.386.936,33 €
Stand 31.12.2017:
2.442.526,33 €
Stand 31.12.2018:
2.404.546,33 €
Nach dem derzeitigen Planungsstand müssen auch im Haushaltsjahr 2018 ein Fehlbetrag ausgewiesen werden. Es ist darauf
hinzuwirken, dass insbesondere die veranschlagten Abschreibung erwirtschaftet werden sollten, um so einen Werteverzehr
vorzubeugen und damit das vorhanene Eigenkapital entsprechend nicht reduziert bzw. abgebaut wird.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13. April 2015
bis 22. April 2015 zu den üblichen Dienststunden bei der Ver-
Ausgabe 15/2015
bandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Industriestraße 11,
67269 Grünstadt, Zimmer B 205 öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die
Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).
Grünstadt, den 30.03.2015
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
gez. (Niederhöfer) Bürgermeister
Nichtamtlicher Teil
Prot. Kirchengemeinde Obersülzen
Dienstag, 14.04.2015
16.30 Uhr Präparandenstunde im Pfarrsälchen
Mittwoch, 15.04.2015
19.30 Uhr Wort-des-Lebens-Kreis im Kath. Pfarrhaus Großkarlbach, Lauergasse mit dem Wort: „Allen bin ich
alles geworden.“ 1. Korinther 9,22;
Weitere Nachrichten siehe unter Großkarlbach und Laumersheim.
Obrigheim (Pfalz)
www.obrigheim-pfalz.de
Nichtamtlicher Teil
Förderverein der „Freiwilligen Feuerwehr
Obrigheim e. V.“
Einladung zur Mitgliederversammlung
am Mittwoch, den 22.04.2015 um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus, Mühlheimer Hauptstraße 69 ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Kassenbericht
4. Entlastung des Vorstandes und der Kasse
5. Neuwahlen
6. Kommende Aktivitäten / Beschaffungen
Landfrauen Obrigheim
Unser Kochkurs „Kochen mit Dieter“ findet am Donnerstag, den 9.
April, 19.00 Uhr, im Landfrauenraum statt.
Lasst euch überraschen und bitte ein Gedeck mitbringen.
Am Samstag, den 18. April, 15.00 Uhr, findet unsere diesjährige
Mitgliederversammlung statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Tätigkeitsbericht
- Kassenbericht
- Entlastung Vorstand
- Sonstiges
Obrigheimer Seniorenclub 1998 e. V.
Termine für den Monat April 2015
09.04.2015
14:30 Uhr 23.04.2015
14:30 Uhr Seniorentreff im Bürgerhaus
Seniorentreff im Bürgerhaus
SG Unteres Eistal TuS Obrigheim/TuRa
Albsheim-Mühlheim e. V.
Fußball
Aktive Mannschaften
1. Mannschaft
Vorschau:
Sonntag, 12.04.2015
SG Unteres Eistal - ASV Mörsch II um 15:00 Uhr
Grünstadt-Land
- 19 -
Tischtennis
Herren 1
TuS Ramsen 2 - SG Unteres Eistal 9:2
Sieger: Doppel Schmitt/Wagner und das Einzel Schmitt.
Herren 2
SG Unteres Eistal 2 - TSG Grünstadt 4 8:6
Sieger: Doppel Debus/Hauch und die Einzel Lötsch (2), Debus, Groß
Herren 3
SG Unteres Eistal 3 - TSG Zellertal 3 0:8
Prot. Kirchengemeinde
Asselheim-Albsheim-Mühlheim
Sonntag, 12. April 2015 - Schlosskirche Mühlheim
10.10 Uhr Gottesdienst - Pfr. Jürgen Schwarz
Präparandenstunden im Monat April
(im Evang. Gemeindehaus Asselheim):
Dienstag, 14. April / 21. April / 28. April 2015
15.20 Uhr Präparanden
Prot. Kirchengemeinde
Obrigheim-Colgenstein
Sonntag, 12.04.2015
09:30 Uhr Gottesdienst in Obrigheim
Quirnheim
Nichtamtlicher Teil
VdK Ortsverband Ebertsheim-RodenbachMertesheim-Quirnheim
Ortsverbandsversammlung am 11. April 2015
Näheres siehe unter Ebertsheim.
Prot. Kirchengemeinde Quirnheim
Sonntag, 12.04.2015 Quasimodogeneti
09.00 Uhr Gottesdienst in Ebertsheim
10.15 Uhr Gottesdienst in Kindenheim mit Taufe von Max
Kramler
Mittwoch, 15.04.2015
19.30 Uhr Öffentliche Sitzung des Gesamtpresbyteriums der
Pfarrei Ebertsheim in der Bürgerhalle Quirnheim
Kath. Kirchengemeinde
St. Oswald Boßweiler
Samstag, 11.04.2015
09.00 Uhr Boßweiler - Kirche
Kirchenreinigung
18.30 Uhr
Boßweiler
Dankamt der Eheleute Luise und Gerold Kleiner
Bus Rodenbach
Dienstag, 14.04.2015
18.30 Uhr Rodenbach hl. Messe
Donnerstag, 16.04.2015
09.30 und
10.00 Uhr in Ebertsheim Krankenkommunion
10.30 Uhr in Quirnheim Krankenkommunion
15.00 Uhr Boßweiler - Pflegeheim hl. Messe
Ausgabe 15/2015
Grünstadt-Land
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