AMTS BLATT - Weimarer Land

AMTS
BLATT
KREIS
WEIMARER LAND
Ausgabe
Nächste 2015
07. 02.
20. Jahrgang
20. Dezember 2014
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Nummer 09/14
Seite 2
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
SPLITTER
Kreisschau der Rassegeflügelzüchter
des Weimarer Landes verbunden mit
der 10. Klaefterschau
Die Rassegeflügelzüchter des RGZV Utenbach
e. V. führen am 3. und 4. Januar 2015 die Kreisschau verbunden mit der 10. Klaefterschau des
Vereins in der Vereinshalle, Untere Siedlung,
im Apoldaer Ortsteil Utenbach durch. Zur
Schau stehen Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner und Tauben.
Geöffnet am 03.01.15 von 9.00 Uhr bis 18.00
Uhr und am 04.01.15 von 9.00 Uhr bis 15.00
Uhr
Für das leibliche Wohl wird gesorgt.
Die Utenbacher Rassegeflügelzüchter würden
sich über Ihren Besuch sehr freuen.
Lutz Stolle
Ausstellungsleiter
Termine
28.01.2015
Bau- und Vergabeausschuss
Änderungen vorbehalten
Informationen der Kreiswerke Weimarer Land zu Änderungen
der Abfuhrtermine „Gelber Sack“ ab 2015
Für die nachfolgend aufgeführten Ortschaften (nur diese) gelten ab 2015 geänderte Abfuhrtermine!
Gemeinde/Ortsteil
Apolda/Heusdorf
Apolda OT Naundorf
Apolda OT Oberroßla
Apolda OT Schöten
Apolda Wohngebiet
„Am Schötener Bache“
Apolda, Stadtgebiet
– diverse Straßen
Entsorgungstag 2014
ungerade Woche Dienstag
ungerade Woche Dienstag
gerade Woche Freitag
gerade Woche Donnerstag
Neu!!! Entsorgungstag 2015
ungerade Woche Donnerstag
ungerade Woche Freitag
gerade Woche Montag
gerade Woche Freitag
ungerade Woche Mittwoch
ungerade Woche Montag
siehe Abfallkalender
siehe Abfallkalender
Eine Übersicht aller Abfuhrtermine finden Sie in Ihrem Abfallkalender 2015 oder im Internet unter
www.weimarerland.de.
Neuer Sammelplatz für Sperrmüll und Elektronikschrott
Der Sammelplatz für Sperrmüll und Elektronikschrott befindet sich ab 01.01.2015 nicht mehr auf
der Deponie Küchelgrube, sondern auf dem Betriebshof der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH. Der Betriebshof befindet sich in 99510 Apolda, Am Kalkteich 8 (ehemals Tönsmeier).
Öffnungszeiten: täglich von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Rückfragen unter:
Landratsamt Weimarer Land, Kreiswerke
Telefon: 03644/540680
Sparkassenstiftung übergab den Bürgerpreis für
ehrenamtliches Engagement „für mich. für uns. für alle.“
Kreiswerke Weimarer Land
Terminverschiebungen zu
den Feiertagen!
Weihnachten & Neujahr
– Hausmüll & Pappe/Papier –
Montag 22.12. wird vorgezogen
• Entsorgung am Samstag, 20.12.
Dienstag 23.12. wird vorgezogen
• Entsorgung am Montag, 22.12.
Mittwoch 24.12. wird vorgezogen
• Entsorgung am Dienstag, 23.12.
Donnerstag 25.12. wird vorgezogen
• Entsorgung am Mittwoch, 24.12.
Freitag 26.12. wird nachgeholt
• Entsorgung am Samstag, 27.12.
Donnerstag 01.01. wird nachgeholt
• Entsorgung am Freitag, 02.01.
Weihnachten & Neujahr
– Gelber Sack –
Altkreis Weimar und Erfurt
Donnerstag 25.12. wird nachgeholt
• Entsorgung am Samstag, 27.12.
Freitag 26.12. wird nachgeholt
• Entsorgung am Samstag, 27.12.
Donnerstag 01.01. wird nachgeholt
• Entsorgung am Freitag, 02.01.
Altkreis Apolda
Donnerstag 25.12. wird nachgeholt
• Entsorgung am Samstag, 27.12.
Freitag 26.12. wird nachgeholt
• Entsorgung am Montag, 29.12.
Donnerstag 01.01. wird nachgeholt
• Entsorgung am Freitag, 02.01.
Bereits zum 16. Mal ehrte die Sparkassenstiftung Weimar - Weimarer Land das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Gesucht wurden Personen, Gruppen, Vereine oder
Initiativen, die sich in besonderer Weise bürgerschaftlich engagieren. Für den Bürgerpreis 2014
gingen 29 Vorschläge ein, aus denen eine Jury – bestehend aus Bundestagsabgeordneten, regionalen Medienvertretern und den Kuratoriumsmitgliedern der Sparkassenstiftung – fünf Preisträger ermittelte, die mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 5.000 Euro ausgezeichnet wurden. Am 5. Dezember 2014, dem Internationalen Tag des Ehrenamtes, wurden die Preisträger
im Rahmen einer Feierstunde im Weimarer Jugendtheater Stellwerk bekannt gegeben und mit
dem Bürgerpreis geehrt.
Einen Bürgerpreis in der Kategorie „Alltagshelden“ erhielt Denis Sander aus Rittersdorf für
sein vielfältiges und beständiges Engagement
für die Feuerwehr im Kreis Weimarer Land und
darüber hinaus.
Denis Sander ist mit Leib und Seele Feuerwehrmann. Schon mit 10 Jahren begann er seine
Feuerwehrlaufbahn bei den „Jungen Brandschutzhelfern“. Seitdem hat sich sein Engagement in der Feuerwehr nicht verringert. Es zieht
sich wie ein roter Faden durch sein Leben.
Er war u. a. stellvertretender Landesjugendwart
bei der Thüringer Jugendfeuerwehr und Führungskraft im Katastrophenschutz. Heute ist er
Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes
Weimarer Land e.V., Ortsbrandmeister einer
jungen, dynamischen und gut ausgebildeten
Truppe in seiner Gemeinde, Kreisbrandmeister
des Weimarer Landes und Ausbilder.
Denis Sander ist einer, der sich selbst keine
Ruhe gibt, der ständig auf der Suche nach
neuen Herausforderungen ist. Er versteht es
aber auch, andere in seinen Bann zu ziehen
und für eine Sache zu begeistern. Wenn Feuerwehren seine Hilfe benötigen, steht er stets mit
Rat und Tat zur Seite.
In seiner Laudatio betonte Landrat Hans-Helmut Münchberg „Wenn das Gemeinwesen eine
oder einen ehrt, dann gibt die Gemeinschaft
etwas zurück an diejenige oder denjenigen von
der sie etwas erhält. Eine Ehrung ist etwas sehr
Persönliches. Sie meint einen Menschen.“
Sichtlich erfreut nahm Denis Sander – auch
stellvertretend für seine engen und treuen Mitstreiter und Weggefährten – den Preis aus den
Händen des Landrates und des Sparkassen direktors Michael Haun entgegen.
Herzlichen Glückwunsch
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
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AMTLICHER TEIL
Beschlüsse
Beschlüsse der III. Sitzung des
Kreistages vom 27.11. 2014
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.
Beschluss-Nummer: 42-III/2014
Der Kreistag beschließt
die Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Weimarer Land (Anlage).
***
Beschluss-Nummer: 46-III/2014
Der Kreistag beschließt
die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des
Kreises Weimarer Land für die Jahre 2014 bis
2018 (Anlage).
***
Beschluss-Nummer: 47-III/2014
Der Kreistag beschließt:
1. Herr Dr. Frank Augsten wirkt im Ausschuss
für Umwelt und Landwirtschaft mit Redeund Antragsrecht mit.
2. Herr Dr. Eberhard Lüdde wirkt im Finanzausschuss mit Rede- und Antragsrecht mit.
3. Herr Lutz Gundlach wirkt im Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss mit Rede- und Antragsrecht mit.
Den besagten Kreistagsmitgliedern werden zur
Vorbereitung der Sitzungen alle Unterlagen
einschließlich der Tagesordnung fristgerecht
zugestellt.
Die Teilnahme an den Ausschüssen wird gemäß geltender Regelungen entschädigt.
***
Beschluss-Nummer: 48-III/2014
Der Kreistag beschließt:
1. Die Verpflichtung des § 11 KrWG zur
Getrenntsammlung von Bioabfällen soll im
Kreis Weimarer Land durch ein flächendeckendes Bringsystem mit 14 Containerstandplätzen umgesetzt werden.
2. Die Kreiswerke sollen beauftragt werden,
für die Verwertung des Bioabfalls eine Ausschreibung durchzuführen und den wirtschaftlichsten Bieter zu ermitteln. Die Vergabeempfehlung ist dem Werksausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
3. Die Kreiswerke werden beauftragt, der EGW
auf Grundlage ihrer Kostenschätzung vom
24.10.2014 (beigefügt als Anlage zu diesem
Beschlussantrag) einen Auftrag über Einrichtung und Betrieb des unter Punkt 1 genannten Sammelsystems zu erteilen. Hierzu soll
der bestehende Entsorgungsvertrag um
diese Leistung erweitert und dem Werksausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
4. Die Kreiswerke werden beauftragt, die erforderlichen Anpassungen der Abfallsatzung
und der Gebührensatzung zu erarbeiten
und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
5. Alle Verträge werden zunächst für drei Jahre
geschlossen.
In dieser Zeit erfolgt eine Evaluierung der
Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen,
die vor allem folgende Fragen beantworten
soll:
– Wie haben sich die Annahmen, die diesem
Beschluss zu Grunde liegen, in der Praxis
dargestellt, hier insbesondere bei den Kosten und der Entwicklung der Abfallmengen?
– Welche Erfahrungen wurden in vergleichbaren Landkreisen bzw. Entsorgungsgebieten
gesammelt, die für eine Weiterentwicklung
des Entsorgungssystems im Kreis Weimarer
Land von Bedeutung sein könnten?
– Welche Akzeptanz finden die unterschiedlichen Entsorgungsmöglichkeiten bei der
Bevölkerung im Kreis Weimarer Land und
sind diese in dem vorliegenden Beschluss
ausreichend berücksichtigt?
***
Beschluss-Nummer: 49-III/2014
Der Kreistag beschließt
die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Kreiswerke Weimarer Land zum 01.01.2012 (Anlage 1).
***
Beschluss-Nummer: 50-III/2014
Der Kreistag beschließt folgende überplanmäßigen Ausgaben:
1. in Höhe von 217.260 € in der Haushaltsstelle 88000.50000 (Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen) sowie
2. in Höhe von 54.400 € in der Haushaltsstelle 88000.52000 (Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände).
Zur Deckung wird die Mehreinnahme in der
Haushaltsstelle 88000.16104 (Zuweisungen
und Zuschüsse vom Land für neu geschaffene
Unterbringungsplätze) in Höhe von 272.160 €
verwendet.
***
Beschluss-Nummer: 51-III/2014
Der Kreistag beschließt
die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
84.000 € in der Haushaltsstelle 88000.50000
(Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen).
Zur Deckung wird die Mehreinnahme in der
Haushaltsstelle 88000.15008 (sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen/ Betriebskostenvorauszahlungen) in Höhe von 84.000 € verwendet.
***
Beschluss-Nummer: 52-III/2014
Der Kreistag beschließt
die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
415.000 € in der HH-Stelle 41168.74210.
***
Beschluss-Nummer: 53-III/2014
Der Kreistag beschließt:
Der Landrat wird beauftragt, die Zusammenlegung der Wohngeldstelle des Landkreises und
der Wohngeldstelle der Stadt Apolda im Landratsamt zu vollziehen. Der Widerspruch seitens
des Landratsamtes ist zurückzuziehen.
***
Beschluss-Nummer: 54-III/2014
Der Kreistag beschließt:
1. Der Landrat wird gebeten, sich für eine Fortschreibung des Wirtschaftsentwicklungskonzeptes (Masterplan) Weimar/Weimarer Land
einzusetzen. Die Zusammenarbeit mit der
Stadt Weimar sollte dementsprechend fortgeführt werden.
2. Der Landrat wird gebeten, Gespräche mit
dem Burgenlandkreis für die Erarbeitung
eines gemeinsamen Masterplanes der beiden Landkreise oder zur Erweiterung des
bestehenden Wirtschaftsentwicklungskonzeptes (Masterplan) um den Burgenlandkreis aufzunehmen.
Münchberg
Landrat
KS
Die Anlagen können während der üblichen
Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag,
eingesehen werden.
Bekanntmachungen der Apoldaer Wasser GmbH und des Abwasserzweckverbandes Apolda
In der 51. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom
17. 11. 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
In der 51. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda
vom 17. 11. 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
9/2014
Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit,
Zustimmung zur Tagesordnung
10/2014
Zustimmung zum Protokoll der 50. Gesellschafterversammlung
vom 08. 09. 2014
11/2014
Wirtschaftsplan 2015 – Apoldaer Wasser GmbH
12/2014
Bestellung Wirtschaftsprüfung 2014
XII/2014
Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit,
Zustimmung zur Tagesordnung
XIII/2014
Zustimmung zum Protokoll der 50. Verbandsversammlung
vom 08. 09. 2014
XIV/2014
Wirtschaftsplan, Haushaltssatzung 2015, Abwasserzweckverband
Apolda
XV/2014
Finanzplan 2014 – 2018
Fortsetzung auf Seite 4
Seite 4
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Fortsetzung von Seite 3
XVI/2014
Förderantrag – Finanzierung Fördervorhaben 2015 – Anschluss Zottelstedt an die Kläranlage Apolda, 2. BA
XVII/2014
Förderantrag – Finanzierung Fördervorhaben 2015 – Anschluss Zottelstedt an die Kläranlage Apolda, 3. BA – Ortssammler
XVIII/2014
Förderantrag – Finanzierung Fördervorhaben 2015 – Anschluss Kapellendorf an die Kläranlage Apolda, 2. BA
XIX/2014
Bestellung Wirtschaftsprüfung 2014
Für 2015 sind keine Preiserhöhungen bei Wasser und Abwasser geplant.
Die Preise sind 2015 für Trinkwasser im 20. Jahr unverändert. Für Abwasser erfolgten letztmalig 2008 und 1996 Preisanpassungen.
Die nächsten Verbandsversammlungen des Abwasserzweckverbandes
Apolda finden am Montag, dem 31.08.2015, 16.30 Uhr und am Montag,
dem 16.11.2015, 16.30 Uhr jeweils im Versammlungsraum der Apoldaer
Wasser GmbH, Königstraße 10 – 14, 99510 Apolda, statt.
Die Tagesordnungen liegen jeweils zwei Wochen vor Veranstaltung bei
der Apoldaer Wasser GmbH in Apolda, Königstraße 10 – 14, Zimmer 3.3.,
aus.
Der Wirtschaftsplan (einschließlich Haushaltssatzung) für das Jahr 2015
liegt vom 05.01.2015 bis 30.01.2015 während der Geschäftszeiten bei
der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10 – 14 im Zimmer 3.3., aus.
Die Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda für das Jahr
2015 liegt gemäß § 57, Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung bis zur
Entlastung der Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80, Abs. 3, Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur
Einsichtnahme ebenfalls während der allgemeinen Geschäftszeiten wie
o. g. in Apolda, Königstraße 10 – 14, Zimmer 3.3., aus.
Apoldaer Wasser GmbH
Abwasserzweckverband Apolda
Bekanntmachungen des Werkausschusses der Kreiswerke Weimarer Land
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich
der Genehmigung der Niederschriften durch den Werkausschuss.
ten am Betriebshof bis zu einem Betrag von 50.000,00 € über dem
Haushaltsansatz von 85.000,00 €.
Mit Beschluss Nr. 59-XIX KWL/2014, 60-XIX KWL/2014, 64-XX
KWL/2014, 65-XX KWL/2014, 67-XXI KWL/2014, 68-XXI KWL/2014
genehmigte der Werkausschuss die Niederschriften der öffentlichen und
nichtöffentlichen Sitzungen des Werkausschusses vom 01.01.2014 bis
30.11.2014
Beschluss-Nr.: 69-XXI KWL/2014
Der Werkausschuss erkennt die Jahresendabrechnung 2013 der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH an.
Beschluss-Nr.: 61-XIX KWL/2014
Der Werkausschuss beschließt, dem Kreistag die erste Änderung der
Betriebsatzung des Kreises Weimarer Land für den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land zu empfehlen.
Beschluss-Nr.: 62-XX KWL/2014
Die Mitglieder des Werkausschusses wählen Herrn Thomas Gottweiss
zum Vorsitzenden des Werkausschusses der Kreiswerke Weimarer Land.
Beschluss-Nr.: 63-XX KWL/2014
Die Mitglieder des Werkausschusses wählen Herrn Daniel Gross zum
stellvertretenden Vorsitzenden des Werkausschusses der Kreiswerke Weimarer Land.
Beschluss-Nr.: 66-XX KWL/2014
Der Werkausschuss beschließt die Mehrausgaben für Renovierungsarbei-
Beschluss-Nr. 70-XXI KWL/2014
Der Werkausschuss beschließt, dem Kreistag die Beschlussfassung des
Konzeptes zur Einführung der Bio-Abfallsammlung zu empfehlen.
Beschluss-Nr.: 71-XXII KWL/2014
Der Werkausschuss beschließt, dem Kreistag die Beschlussfassung der
Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Kreiswerke Weimarer Land zum
01.01.2012 zu empfehlen.
Beschluss-Nr.: 72-XXII KWL/2014
Der Werkausschuss beschließt, die Verwertung des Sperrmülls des Landkreises für das Jahr 2015 an die Firma MDL Mitteldeutsche Logistik
GmbH zu vergeben.
Beschluss-Nr.: 73-XXII KWL/2014
Der Werkausschuss beschließt, dem Kreistag die Beschlussfassung des
Wirtschaftsplans 2015 zu empfehlen.
Satzungen
Die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda
vom 17.11.2014 beschlossene Haushaltssatzung für 2015 wurde in der
nachstehend veröffentlichten Fassung mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 25.11.2014 genehmigt und wird hiermit bekanntgegeben.
Haushaltssatzung
des Abwasserzweckverbandes Apolda
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 36, Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KKG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232) i. V.m. §§ 3 ff. der
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S.
501) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
vom 15. Juli 1993 in der Fassung vom 28. Juli 2006 (GVBl. S. 432) erlässt
der Abwasserzweckverband Apolda folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit
festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit
4.881.770 EURO
in den Aufwendungen mit
4.881.770 EURO
und im Vermögensplan
in den Einnahmen mit
3.321.900 EURO
in den Ausgaben mit
3.321.900 EURO ab.
§2
Kredite werden nicht aufgenommen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
§4
Umlagen gemäß § 14 der Verbandssatzung werden nicht erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000 EURO festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Apolda, den 03.12.2014
gez. Eisenbrand
Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Apolda
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Seite 5
Satzungen
Gebührensatzung
für den Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThüKAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 19. September 2000
(GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das
Gestez vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) und
des § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013
(GVBl. S. 194, 201), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule in ihrer
Sitzung am 15. Oktober 2014 folgende Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar beschlossen:
§1
Gebührenpflichtige Leistungen
Für die Anmeldung und die Teilnahme an
Unterrichten der Musikschule, die Entleihe von
Instrumenten und Zubehör sowie die Nutzung
von Räumlichkeiten, die nicht im Zusammenhang mit dem Unterricht und Veranstaltungen
der Schule stehen, werden Gebühren erhoben.
Die Gebührensätze ergeben sich aus den in
der Anlage 1 und 2 beigefügten Unterrichtsund Nutzungsgebührenordnungen, die Be standteil dieser Satzung sind.
§2
Gebührenmaßstab
(1) Bemessungsgrundlage für die Unterrichtsgebühren sind die Gesamtkosten (Sach- und
Personalaufwendungen) der Musikschule nach
dem beschlossenen und genehmigten Wirtschaftsplan unter Berücksichtigung der Art,
Form, Dauer und Anzahl der Unterrichtsstunden pro Schuljahr.
(2) Der vergünstigte Tarif für Kinder und Jugendliche als Hauptnutzer der Musikschule gilt
als Basissatz für die Gebührenkalkulation im
Rahmen der Gesamtkostendeckung. Auf den
Basissatz haben sonstige Nutzer einen Zu schlag zu entrichten. Soziale Gesichtspunkte
und die Kapazitätsgrenzen der Schule sind
hierbei zu berücksichtigen.
(3) Bemessungsgrundlage für die Entleihgebühren bei Instrumenten und Zubehör ist der
aktuelle Wiederbeschaffungswert eines Instruments. Eine soziale Verträglichkeit ist dabei
berücksichtigt worden.
(4) Bemessungsgrundlage für die Nutzungsgebühren bei der Überlassung von Räumlichkeiten sind die Gebühren/Mieten für die Überlassung vergleichbarer kommunaler Einrichtungen im Einzugsbereich der Musikschule unter
Berücksichtigung der Art der Veranstaltung, der
Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten
sowie der Notwendigkeit der Gesamtkostendeckung.
§3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer gebührenpflichtige
Leistungen in Anspruch nimmt oder für die
Inanspruchnahme der Leistungen durch Dritte
leistungspflichtig ist.
Bei nicht oder nicht voll Geschäftsfähigen sind
Gebührenschuldner stets die gesetzlichen Vertreter.
§4
Schuljahr
Das Schuljahr in der Musikschule ist das Kalenderjahr.
§5
Festsetzung, Erhebung und Fälligkeit der
Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld für den Unterricht
(Unterrichtsgebühr) entsteht mit dem Ersten des
Monats der Aufnahme in die Musikschule. Die
Unterrichtsgebühr wird für ein Jahr im Voraus
festgesetzt und durch Leistungsbescheid erhoben. Ist der Tag der Aufnahme nicht der Beginn
des Schuljahres, wird die Unterrichtsgebühr für
das laufende Schuljahr mit 1/12 der Jahresgebühr anteilig bis zum Schuljahresende festgesetzt und für diesen Zeitraum im Voraus
erhoben.
Die Unterrichtsgebühren werden grundsätzlich
mit der Erhebung fällig. Soweit beantragt und
im Leistungsbescheid ausgewiesen, können sie
in drei gleichen Raten zum 01.03., 01.06. und
01.11. eines Schuljahres geleistet werden.
Kommt der Gebührenschuldner mit einer Rate
um mehr als zwei Monate in Verzug, wird der
festgesetzte Gesamtbetrag zur Leistung fällig.
(2) Der Unterricht in Ergänzungs- und Ensemblefächern ist für Schüler, die bereits ein Hauptfach im Einzel- oder Gruppenunterricht belegt
haben, kostenfrei.
(3) Die Gebührenschuld für die Entleihung
von Instrumenten und Zubehör (Entleihgebühr)
entsteht mit dem Ersten des Monats der Entleihung. Die Entleihgebühr wird für ein Jahr im
Voraus festgesetzt und durch Leistungsbescheid erhoben. Ist der Tag der Entleihe nicht
der Beginn des jeweiligen Schuljahrs, wird die
Entleihgebühr für das laufende Schuljahr mit
1/12 der Jahresgebühr anteilig bis zum Schuljahresende festgesetzt und für diesen Zeitraum
im Voraus erhoben.
Die Entleihgebühr wird mit ihrer Erhebung fällig. Soweit beantragt und im Leistungsbescheid
ausgewiesen, können andere Raten vereinbart
werden. Kommt der Gebührenschuldner mit
einer Rate um mehr als zwei Monate in Verzug,
ist das Instrument und/oder Zubehör sofort
zurückzugeben.
(4) Die Gebührenschuld für die Nutzung von
Räumlichkeiten der Musikschule (Nutzungsgebühr) entsteht mit dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung. Sie ist in der in der Nutzungsvereinbarung festgesetzten Höhe sofort
fällig, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
(5) Unterrichts- und Entleihgebühren sind
auch in den Ferienmonaten zu entrichten.
(6) Ist beim Einzug der Gebührenschuld
(Unterrichts-, Entleihgebühr) durch Lastschrift
das Bankkonto des Gebührenschuldners nicht
gedeckt oder wird durch andere Gründe, die
nicht vom Zweckverband verursacht sind,
durch die Bank eine Rücklastschrift veranlasst,
so trägt der Gebührenschuldner die dadurch
entstandenen Kosten.
§6
Beendigung des Leistungsverhältnisses,
Entfallen der Gebührenschuld
(1) Mit der Aufnahme des Unterrichts kann
das Unterrichtsverhältnis erstmalig nach einem
halben Jahr beendet werden (Probezeit). Die
Beendigung ist dem anderen Teil spätestens
zwei Wochen vor Ablauf des Halbjahres mitzuteilen.
(2) Nach der Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis zum Ende eines Schuljahres (31.12.)
oder zum 31. Juli durch den Gebührenschuldner oder die Schulleitung beendet werden. Das
Unterrichtsverhältnis im Instrumentalen Klassenunterricht für Streicher, Zupfer und Bläser
ist nur zum 31. Juli eines Jahres kündbar. Die
Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung
gegenüber dem anderen Teil, die mindestens
einen Monat vor Beendigung des Schuljahres
zugegangen sein muss.
(3) Das Unterrichtsverhältnis kann während
des Schuljahres aus wichtigem Grund, insbesondere wegen längerer Krankheit (ab der 5.
Woche) und bei Umzug beendet werden. In
diesem Fall endet die Gebührenpflicht mit
Ablauf des Austrittsmonats. Überzahlungen
werden dem Gebührenschuldner unverzüglich
erstattet. Ausstehende Gebühren werden sofort
fällig.
(4) Für die Entleihung von Instrumenten und
Zubehör gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
(5) Bei Nutzungsüberlassungen endet das Leistungsverhältnis mit dem in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Datum. Eine vorzeitige
Beendigung aus wichtigem Grund ist möglich.
§7
Zuschläge und Ermäßigungen
(1) Geschwisterermäßigung
Beim Unterricht für mehrere Geschwister wird
für das jeweils ältere Kind die Unterrichtsgebühr zu 100 %, für das nächste Kind zu 90 %
und für jedes weitere Kind zu 85 % fällig.
(2) Mehrfächerermäßigung
Erhält ein Kind Unterricht in mehr als einem
Fach, wird für das zweite und jedes weitere
Fach die Unterrichtsgebühr ebenfalls auf 90 %
festgesetzt.
(3) Sozialermäßigung
Gebührenschuldner, die Empfänger des Ar beitslosengeldes II sind, zahlen 60 % der Unterrichtsgebühr.
Gebührenschuldner, die Empfänger des Ar beitslosengeldes I sind, zahlen 80 % der Unterrichtsgebühr.
Die Entscheidung gilt jeweils vom Tag der
Antragstellung für das laufende Schuljahr. Die
Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit oder der
Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für
Arbeitssuchende in den Job-Centern (ARGE)
nachzuweisen. Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind der Verwaltung der
Musikschule umgehend mitzuteilen.
Über Ausnahmefälle entscheidet der Leiter der
Musikschule. Dies betrifft auch Zahlungsmodalitäten.
(4) Begabtenermäßigung
Die Gebühren können auch aus Gründen einer
speziellen Begabtenförderung ermäßigt werden. Eine Entscheidung darüber trifft der Leiter
der Musikschule auf Vorschlag der Fachgruppe.
(5) Förderung der Kulturpflege
Der Direktor der Musikschule kann im Ausnahmefall von der Erhebung der Nutzungsgebühr
ganz oder teilweise absehen, wenn dies zur
Förderung der Kulturpflege im besonderen
Fortsetzung auf Seite 6
Seite 6
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Satzungen
Fortsetzung von Seite 5
Interesse der Musikschule oder ihrer Verbandsmitglieder ist.
(6) Zuschläge für sonstige Nutzer
Der Zuschlag für sonstige Nutzer im Sinne § 2
(2) Satz 2 errechnet sich gemäß Ziffer IV der
Unterrichtsgebührenordnung.
§8
Sonstiges
Schulversäumnisse begründen keinen An spruch auf Rückzahlung der Unterrichtsgebühren. Bei Erkrankung des Schülers auf Dauer
von drei und mehr zusammenhängenden
Unterrichtswochen, wird die Gebühr für darüber hinaus ausgefallenen Unterricht auf schriftlichen Antrag erstattet bzw. für das nächste
Schuljahr gutgeschrieben.
Ein ärztliches Attest ist vorzulegen.
Unterrichtsstunden, die durch die Erkrankung
oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu drei zusam menhängenden Unterrichtsstunden ge bührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden
am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag erstattet bzw. für das nächste Schuljahr
gutgeschrieben. Die Schulleitung sorgt nach
Möglichkeit für Vertretungsunterricht.
§9
Bekanntmachung und Inkrafttreten
Die Gebührensatzung wird im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht (§ 13 der Satzung
des Zweckverbandes). Sie tritt am 01.01.2015
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung
für den Zweckverband Musikschule „Ottmar
Gerster“ Weimar vom 20.06.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.12.2013
außer Kraft.
Weimar, 15.10.2014
gez. Dirk Möller
Vorsitzender des Zweckverbandes
Unterrichtsgebührenordnung
des Zweckverbandes Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar
I.
Klassenunterricht
Musikgarten
Musikalische Früherziehung
Bewegungsunterricht – Musik und Tanz –
60 Min.
60 Min.
60 Min.
Instrumentaler Klassenunterricht
für Streicher, Zupfer und Bläser ab 10 Teilnehmer
(nur extern an allgemeinbildenden Schulen möglich)
Instrumentenkarussell
Kleingruppen ab 5 Teilnehmer
Kleingruppen 3 bis 4 Teilnehmer
II.
45 Min.
45 Min.
Instrumental- und Vokalunterricht
Einzelunterricht
30 Min.
Einzelunterricht
45 Min.*
Einzelunterricht
60 Min.*
Gruppenunterricht
30 Min. 2 Schüler
Gruppenunterricht
30 Min. 3 und mehr Schüler
Gruppenunterricht
45 Min. 2 Schüler
Gruppenunterricht
45 Min. 3 und mehr Schüler
Suzuki-Violinunterricht
Sonderkurzstunde 20 Min.
Ergänzender Gruppenunterricht
30–45 Min.
Schnupperkurs (nach Angebot)
45 Min.
Teilnahmeverpflichtung gilt für die
gesamte Kurslänge (August bis Juli
des Folgejahres)
Flexibler Gruppenunterricht 3 Schüler
60 Min.
Flexibler Gruppenunterricht 4 Schüler
60 Min.
Chorische Stimmbildung ab 3 Teiln.
30 Min.
Chorische Stimmbildung ab 3 Teiln.
45 Min.
Jahresbetrag
–€–
Monatsbetrag
–€–
300,00
300,00
300,00
25,00
25,00
25,00
300,00
25,00
240,00
300,00
20,00
25,00
540,00
720,00
900,00
312,00
264,00
444,00
360,00
45,00
60,00
75,00
26,00
22,00
37,00
30,00
420,00
192,00
300,00
35,00
16,00
25,00
420,00
360,00
300,00
360,00
35,00
30,00
25,00
30,00
* Der Einzelunterricht wird nur nach erfolgreichem Vorspiel vor der Fachgruppe erteilt.
III.
IV.
V.
Ergänzungs- und Ensembleunterricht
Orchester, Big-Band, Musizierkreis, Chor,
Theorie, Rhythmik
Schulfremde Teilnehmer
45 Min.
90 Min.
144,00
288,00
Erwachsenenunterricht
Zuschlag 20 % vom Grundpreis je Unterrichtsgebühr
Studenten, Azubis
12,00
24,00
Kein Zuschlag
Zuschläge
In den Fächern Klavier, Cembalo, Schlagzeug wird ein Zuschlag von 5 % auf die Unterrichtsgebühr erhoben.
Im Fach Schnupperkurs wird ein Zuschlag von 2,50 € pro Monat auf die Unterrichtsgebühr erhoben.
Bei auswärtigen Schülern wird ein Zuschlag von 20 % auf die Unterrichtsgebühr erhoben.
VI.
VII.
Leihinstrumente
bis
410,00 €
bis
1.020,00 €
über
1.020,00 €
Bogen separat bis 125,00 €
bis 250,00 €
über 250,00 €
Verwaltungsgebühr
einmalig, bei Aufnahme
84,00
132,00
192,00
18,00
24,00
30,00
15,00
7,00
11,00
16,00
1,50
2,00
2,50
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Seite 7
Satzungen
Nutzungsgebührenordnung
des Zweckverbandes Musikschule „Ottmar Gerster” Weimar
(1) Die Nutzungsgebühr für die Nutzung der Räumlichkeiten der Musikschule wird als Nutzungspauschale (Nr. 2) unter Berücksichtigung von
Sonderleistungen (Nr. 3) erhoben.
(2) Nutzungspauschale
A
Unterrichtsräume
bis 30 qm
Unterrichtsräume
bis 50 qm
Unterrichtsräume
über 50 qm
Coudray-Saal (Aula) *
B
C
25,00 €
35,00 €
45,00 €
30,00 €
45,00 €
60,00 €
35,00 €
55,00 €
75,00 €
200,00 €
300,00 € 600,00 €
A Veranstaltungen von
– als gemeinnützig anerkannten juristischen Personen;
– Institutionen und Einrichtungen der Stadt Weimar und des
Kreises Weimarer Land;
– Institutionen, Einrichtungen oder Gesellschaften, die einen
unmittelbaren Bezug zur Aufgabenstellung der Musikschule haben;
B Veranstaltungen nach Punkt A mit Erhebung von Eintrittsgeldern
C Sonstige Veranstaltungen, ohne Rücksicht auf Erhebung von Eintrittsgeldern
* Die Musikschulleitung kann auf Antrag in begründeten Fällen einen
Nachlass gewähren.
(3) Sonderleistungen
Für zusätzliche Leistungen, wie die Bereitstellung von Musikinstrumenten, Beschallungstechnik und parlamentarische Bestuhlung, werden
gesonderte Gebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt Weimarer Land
– Kommunalaufsicht –
Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer
Land vom 28.10.2014 wurde gemäß § 13 Abs.
2 Satz 1 2. Halbsatz des Thüringer Gesetzes
über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
(ThürKGG) die einvernehmliche Aufhebung
der „Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Aufgabe‚ Bereitstellung der erforderlichen
Plätze in Kindertageseinrichtungen' auf die
Verwaltungsgemeinschaft Grammetal“ (siehe
die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Kreis Weimarer Land 04/13 am
29.06.2013) zwischen der Gemeinde Bechstedtstraß, der Gemeinde Daasdorf a.B., der
Gemeinde Isseroda, der Gemeinde Hopfgarten, der Gemeinde Niederzimmern, der
Gemeinde Ottstedt a.B., der Gemeinde Troistedt und der Verwaltungsgemeinschaft Gram-
Landratsamt Weimarer Land
Umweltamt – Untere Wasserbehörde
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Durchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einer
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Apoldaer Wasser GmbH nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom
20.12.1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit Abschnitt 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für nachfolgend
aufgeführte Flurstücke in den Gemarkungen Oberroßla und Stobra
Art der Anlage
Flur
Trinkwasserleitung/ 2
inkl. Schutzstreifen
Flurstück
246/5
Gemarkung
Oberroßla
Grundbuchblatt
35
Die Apoldaer Wasser GmbH hat einen Antrag auf Erteilung der Bescheinigung der Dienstbarkeit für die aufgeführten Flurstücke, auf denen sich
Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung einschließlich Schutzstreifen befinden, bei der für dieses Verfahren zuständigen Unteren Wasserbehörde gestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgelegten Rechte sind
im § 4 der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung geregelt.
Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen nachträglich per Gesetz verschiedene Rechte eingeräumt (Betretungsrecht, von
Bebauung freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte werden in das
Grundbuch eingetragen.
Landratsamt Weimarer Land
Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde –
Bekanntmachung
Die Van Asten Tierzucht Neumark GmbH & Co. KG, Am langen Raine 1
in 99439 Neumark betreibt am Standort in 99439 Neumark, Gemarkung
Neumark, Flur 6, Flurstücke 492/1, 492/2, 493, 494, 495, 724, 725,
496/2, 497/2, 497/5 und 488/1 eine Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Schweinen i. V. m. einer Anlage zur biologischen Behandlung
von Gülle zur Verwertung durch anaerobe Vergärung zur Erzeugung von
Biogas, einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen in
metal zum 31.12.2014 genehmigt. Diese
Genehmigung wird hiermit gemäß §§ 13 Abs.
1, 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt ge macht.
Apolda, den 28. 10. 2014
Totzauer
Amtsleiterin
Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können zu den amtlichen Sprechzeiten oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510
Apolda, Telefon 03644/540644, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingesehen werden.
Eventuelle Widersprüche der betroffenen Grundstückseigentümer sind
schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Weimarer
Land, Umweltamt – Untere Wasserbehörde, Bahnhofsstraße 28, 99510
Apolda, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Gemäß
§ 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlich genutzten Anlagen und Leitungen entstanden. Da die
Dienstbarkeit für diese Anlagen bereits durch Gesetz entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis
mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, falsche Angaben in Bezug auf die
Lage der Anlagen zu korrigieren. Gesetzliche Grundlage für das Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen sind, wie oben angeführt, das
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und die Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV).
Apolda, den 16.10.2014
Im Auftrag
Exner
Amtsleiter Umweltamt
Behältern dient (brennbare Gase, hier Biogas), einer Anlage zur Lagerung
von Gülle und Gärresten und einer Anlage zur Erzeugung von Strom und
Warmwasser in einer Verbrennungsmotoranlage durch den Einsatz von
gasförmigen Stoffen (hier Biogas). Die damit verbundenen Tätigkeiten
sind genehmigungsbedürftig nach § 4 BImSchG i. V. m. den Nr. 7.1.8.1
i. V. m. Nr. 8.6.3.1, Nr. 1.2.2.2, Nr. 9.1.1.2 und Nr. 8.13 des Anhanges
zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung
über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV).
Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Intensivhaltung oder – Aufzucht von Schweinen mit mehr als 750 Plätze für Säue i. V. m. einer AnlaFortsetzung auf Seite 8
Seite 8
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Amtliche Bekanntmachungen
Fortsetzung von Seite 7
ge zur Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität
von mehr als 75 t pro Tag – biologische Behandlung – ist im Anhang 1
zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) unter der Ziffer 6.6. c)
i. V. m. Ziffer 5.3.b) i) genannt. Auf Grund Artikel 23 o. g. Richtlinie sind
in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die
zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am
02.09.2014 eine Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter VorOrt-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit
Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52a Abs. 5 Satz 3 BImSchG ist der Bericht der ÖffentLandratsamt Weimarer Land
Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde –
Bekanntmachung
Die Firma Laborchemie Apolda GmbH, Utenbacher Straße 72 – 74,
99510 Apolda, betreibt am Standort 99510 Apolda, Gemarkung Apolda,
Flur 11, Flurstücke 1806/5 und 1807/1, eine Anlage zur Herstellung von
Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang, Anlagen nach Ziffern 4.1.1 i. V. m. 4.1.2, 4.1.3, 4.1.4,
4.1.6, 4.1.7, 4.1.14 und 4.1.19 des Anhanges zur 4. Verordnung zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV).
Die in der betriebenen Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Herstellung
von organischen und anorganischen Chemikalien sowie Arzneimitteln
einschließlich Zwischenerzeugnissen ist im Anhang 1 zur Richtlinie
2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung) unter den Ziffern Nr. 4.1 a),
b), c), d), f) und g), 4.2 c) und 4.5 genannt. Auf Grund Artikel 23 genannter Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am 24. September 2014 besagte Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß
Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52a Abs. 5 des Bun-
lichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen
zugänglich zu machen.
Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10 Abs.
2 Ziffer 4 Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.
S. 82, 94) zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23 Abs.
6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52a Abs. 5 BImSchG wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer
Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28,
99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist.
Apolda, den 05.12.2014
Exner
Amtsleiter Umweltamt
des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach §
6 Abs. 1 Nr. 1 und der Nebenbestimmungen nach § 12 des BImSchG
sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind,
zu erstellen. Auf Grund § 52a Abs. 5 Satz 3 des BImSchG ist der Bericht
der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten
Fristen zugänglich zu machen.
Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen (§ 10 Abs. 2
Ziffer 4) des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513),
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl.
S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23
Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52a Abs. 5 wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer
Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28,
99510 Apolda, Raum 14, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist.
Apolda, den 25. November 2014
Exner
Leiter Umweltamt
Allgemeinverfügung
Landratsamt Weimarer Land
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bekämpfung der Geflügelpest
Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1
Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz
Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Kreises Weimarer Land folgende
Allgemeinverfügung
1. Es wird allen Geflügelhalterinnen und -haltern des Weimarer Landes
die Aufstallung zur Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder
unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen
Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen
von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, für die
folgenden Gebiete dauerhaft und bis auf Weiteres angeordnet:
a. Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße – Ortschaft Oßmannstedt mit OT
Ulrichshalben, Ortschaft Niederroßla, Ortschaft Mattstedt;
b. Stadt Apolda – Stadtgebiet Apolda westlich der K 101 (Apoldaer
Straße, Herressener Straße, Alexanderstraße), westlich der L 1060 (Alexanderstraße, Heidenberg) bis zum Viadukt, westlich der K 111 (Buttstädter Straße) [siehe hierzu Übersichtsskizze der Anlage 1], Stadtgebiet
Heusdorf, OT Oberroßla, OT Zottelstedt, OT Nauendorf;
c. Landgemeinde Stadt Bad Sulza – Stadtgebiet Bad Sulza mit Ortschaft
Sonnendorf, Ortschaft Wickerstedt, Ortschaft Flurstedt;
d. Erfüllende Gemeinde Bad Sulza – Gemeinde Obertrebra, Gemeinde
Niedertrebra mit OT Darnstedt, Gemeinde Eberstedt, Gemeinde Großheringen.
2. Alle Geflügelhalter im Landkreis Weimarer Land, die ihrer Pflicht zur
Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen
sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Weimarer Land anzuzeigen.
3. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1. und 2. des Tenors
getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
4. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.
5. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 des TierGesG dar.
Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 € geahndet
werden.
Begründung:
I.
Am 5. November 2014 wurde in Mecklenburg-Vorpommern der Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp
H5N8, HPAI H5N8) amtlich festgestellt. Damit wurde dieser Virustyp
erstmals in Europa nachgewiesen. Mit Stand 22. November 2014 sind
Fortsetzung auf Seite 9
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Fortsetzung von Seite 8
europaweit drei weitere Ausbrüche HPAI H5N8 in den Niederlanden
sowie ein Nachweis im Vereinigten Königreich Großbritannien gemeldet
worden. Die Gefährdungslage für Geflügelhaltungen in Deutschland hat
sich mit dem am 21. November vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitgeteilten Nachweis des Erregers bei einem
erlegten Wildvogel auf Rügen deutlich erhöht. Mit dem Nachweis von
HPAI H5N8 in einer Wildente auf Rügen, und damit dem erstmaligen
Auftreten dieses Virustyps in einem Wildvogel in Europa, hat sich der
Verdacht bestätigt, dass Wildvögel an dem erneuten Auftreten der Geflügelpest in Europa beteiligt sind. Eine weitere Ausbreitung des gefährlichen HPAI H5N8 über Wildvögel über weite Strecken in alle Regionen
Deutschlands ist zu befürchten. Damit ist die Gefahr der Einschleppung
der Infektion in Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln
deutlich gestiegen. Aus diesem Grund ist als Schutzmaßnahme für Hausgeflügelbestände eine Aufstallung zur Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden,
nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer
gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung
besteht, zwingend geboten.
II.
Gemäß § 1 Absatz 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz – ThürTierGesG) i. V. m. § 3 Abs.
1 Nr. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Weimarer
Land zuständige Behörde für den Erlass dieser Allgemeinverfügung.
Die Anordnung der Aufstallung unter Ziffer 1. des Tenors erfolgt gemäß
§ 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit § 38 Abs. 11
und § 6 Abs. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung
von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz, TierGesG). Die Aufstallung ist
auf der Grundlage einer nach § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung
erfolgten Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich. In dieser Risikobewertung sind die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe
zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, rasten oder brüten sowie weitere Tatsachen zu berücksichtigen,
soweit diese für eine hinreichende Abschätzung der Gefährdungslage
erforderlich sind. Die Festlegung von Risikogebieten erfolgt auf der
Grundlage dieser Risikobewertung.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Erkrankung der Hühner und anderer Geflügelarten (z. B. Enten, Gänse, Puten,
Wachteln, Tauben, Wildvögel), die neben schweren klinischen Erkrankungen und Todesfällen auch hohe wirtschaftliche Verluste beim betroffenen Tierhalter verursacht. Darüber hinaus sind auch massive Einschränkungen beim Handel mit Geflügel und deren Erzeugnissen die
Folge eines Geflügelpest-Ausbruchs. Der nahezu zeitgleiche Ausbruch
der Geflügelpest in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien
und der zusätzliche Nachweis bei dem erlegten Wildvogel in Deutschland unterstreicht die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen zum
Schutz der Tierhaltungen.
Die spezifische Eintragsquelle für das H5N8-Virus bei den Geflügelpestausbrüchen in den Puten, Legehennen- sowie Entenhaltungsbetrieben in
Deutschland, Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien konnte nach Mitteilung des Friedrich-Loeffler-Institutes, Bundesinstitut für Tiergesundheit, bisher nicht identifiziert werden.
Seite 9
Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahme ist geeignet
dem Zweck, hier die Verhinderung einer Infektion von Hausgeflügel zu
erreichen. Die Aufstallung ist erforderlich, da kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht, welches gleichermaßen geeignet wäre. Die
Anordnung ist auch angemessen, da die vorrangig wirtschaftlichen
Nachteile, die der einzelne betroffene Tierhalter durch die Aufstallung
hinzunehmen hat, im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden,
der durch einen einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Thüringer Geflügel- und Lebensmittelwirtschaft entstehen würde, unerheblich
sind. Insoweit überwiegt das öffentliche Interesse die privaten Interessen.
Gemäß § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) i. V. m.
§ 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung hat jeder der u. a. Hühner, Enten,
Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln
oder Laufvögel hält, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der
im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart
und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. Die
Anordnung der Maßnahme in Ziffer 2. des Tenors, dass eine noch nicht
erfolgte Meldung unverzüglich nachzuholen ist, beruht auf § 65 der
Geflügelpest-Verordnung i. V. m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a
Tiergesundheitsgesetz. Danach hat die zuständige Behörde die Befugnis,
bei Feststellung der Geflügelpest weitergehende Maßnahmen anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind. Eine
Kenntnis aller Tierhalter ist für alle amtlichen Belange im Rahmen der
Bekämpfung hochansteckender Erkrankungen zwingend notwendig.
Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Ziffern 1. und 2. des
Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche handelt, die bei Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abgewartet werden, bis die
Rechtmäßigkeit der amtlichen Feststellung der Seuche gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen
Vollziehung ein entgegenstehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs.
Entsprechend § 41 Absatz 4 Sätze 3 und 4 ThürVwVfG gilt die Allgemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als
bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag,
bestimmt werden. Von dieser Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht, da
die tierseuchenrechtliche Anordnung keinen Aufschub duldet.
Diese Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 Satz 2
ThürVwVfG öffentlich bekannt gegeben. Dabei war zu berücksichtigen,
dass der Adressatenkreis so groß ist, dass er, bezogen auf Zeit und Zweck
der Regelung, vernünftigerweise nicht in Form einer Einzelbekanntgabe
angesprochen werden kann.
Von einer Anhörung wurde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 ThürVwVfG abgesehen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war zu berücksichtigen,
dass bei der vorliegenden Sachlage die Anhörung der Betroffenen nicht
zu einer anderen Beurteilung der Dinge geführt hätte.
Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 Nr. 1 ThürTierGesG.
Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch
direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit durch Kot
usw. viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften,
Schuhwerk, Schutzkleidung und dergleichen. Unter der Vielzahl von in
Betracht kommenden Faktoren sind auch Wildvögel als Eintragsquelle zu
berücksichtigen. Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln können
jederzeit, z. B. Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu, bei im
Auslauf gehaltenem Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflügel
pathogen sind, kontaminieren.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wiederspruch ist
schriftlich an das Landratsamt Weimarer Land, PF 1354, 99510 Apolda,
zu richten oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Kreises Weimarer Land Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Bahnhofstraße
28, 99510 Apolda, einzulegen.
Im Auftrag
Wildvögel stellen ein Reservoir für aviäre Influenzaviren dar, umso mehr,
als dass diese auch infiziert sein können, ohne deutliche klinische Symptome zu zeigen, aber trotzdem die Erreger ausscheiden. Auch die aktuell in Europa auftretende H5N8-Variante des aviären Influenzavirus
wurde bereits in Wildvögeln in Südostasien nachgewiesen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es daher unbedingt erforderlich, Kontakte zu
Wildvögeln direkter und mittelbarer Art zu minimieren. Geflügel in Freilandhaltungen hat natürlicherweise weitaus größere Kontaktmöglichkeiten mit diversen Umweltfaktoren im Vergleich zu ausschließlich im Stall
gehaltenen Tieren.
Die Anordnung der Aufstallung in räumlicher Nähe zu Wasservogelrastplätzen in Feuchtgebieten wurde auf Grundlage ornithologischer
Erkenntnisse im Zusammenwirken mit den für Natur- und Artenschutz
zuständigen Behörden vorgenommen. Diese Entscheidung erfolgte nach
Dr. Stefan Kleinhans
Amtsleiter
Hinweise:
Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4
VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Anordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein Rechtsbehelf eingelegt
wird.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 des TierGesG dar.
Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 € geahndet werden.
Seite 10
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Verordnung
über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND
vom 27. 11. 2014
Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. 11. 2006 (GVBl. 2006 S. 541) – in der gültigen Fassung , wird für den Kreis
Weimarer Land verordnet:
§1
In den nachstehend aufgeführten Orten/Verwaltungsbereichen dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
Ort/
Verwaltungsbereich
Verkaufszeitraum
Beschränkungen
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Apolda.
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Apolda.
23. Weinfest
So., den
16. 08. 2015
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für den Bereich der Stadt,
der Landgemeinde und der
Erfüllenden Gemeinde, incl.
der Gemeinde Saaleplatte.
Federweißenfest
So., den
27. 09. 2015
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für den Bereich der Stadt,
der Landgemeinde und der
Erfüllenden Gemeinde, incl.
der Gemeinde Saaleplatte.
Tag des Thüringer
Porzellans
Tag des offenen
Denkmals
2. Advent/
Weihnachtsmarkt
So., den
12. 04. 2015
So., den
13. 09. 2015
So., den
06.12. 2015
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Blankenhain.
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Blankenhain.
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für die gesamte
Stadt Blankenhain.
Frühlingsauftakt
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Mönchenholzhausen.
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Mönchenholzhausen.
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Mönchenholzhausen.
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Nohra.
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Nohra.
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Nohra.
1. Advent/
Weihnachtsmarkt
So., den
15. 03. 2015
So., den
13. 09. 2015
So., den
25.10. 2015
So., den
12. 04. 2015
So., den
26. 04. 2015
So., den
03. 05. 2015
So., den
29.11. 2015
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Gilt nur für die Gemeinde
Nohra.
Gemeinde IlmtalWeinstraße/Erfüllende
Gemeinde
Tag des offenen
Denkmals
So., den
13. 09. 2015
11.00 Uhr – 17.00 Uhr
Gilt für den Bereich der
Gemeinde und der
Erfüllenden Gemeinde.
Kreisgebiet
1. Advent/
Weihnachtsmarkt
So., den
29. 11. 2015
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
Gilt für das nicht abweichend
geregelte Kreisgebiet.
Stadt
Apolda
Anlass
Datum
Tag nach der
17. Modenacht
So., den
05. 07. 2015
So., den
27. 09. 2015
Zwiebelmarkt
Stadt Bad Sulza/
Landgemeinde/
Erfüllende Gemeinde
Stadt
Blankenhain
Verwaltungsgemeinschaft
Grammetal
Weinfest
Herbstfest
Frühlingsanfang
Frühlingsfest
Maifest
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Ladenöffnungsgesetz.
§3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 31.12. 2015 außer Kraft.
Apolda, den 27. 11. 2014
Münchberg
LANDRAT
– Siegel –
Hinweise:
§ 12 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
(1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden.
(2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt.
Wer als Geschäftsinhaber von dieser Rechtsverordnung Gebrauch macht, hat zusätzlich die unbeschadet geltenden Bestimmungen des Thüringer Feiertagsgesetzes
(ThürFtG) vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind entsprechend § 7 Abs. 3 Nr. 3 ThürFtG bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.
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Öffentlicher Teil
Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Maßnahmen gegen die Einschleppung
der Geflügelpest
Auf Grund der aktuellen Tierseuchenlage gilt in
Risikogebieten die Aufstallungspflicht für Geflügel. Dies wurde in der 48. KW per Allgemeinverfügung bekannt gemacht. Die Thüringer Risikogebiete sind auf der Homepage des TMSFG
(http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/veterinaerwesen/tierseuchenschutz/erlass/index.aspx)
einsehbar.
1. Auszüge aus der Allgemeinverfügung
des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes
Es wird allen Geflügelhalterinnen und -haltern
des Weimarer Landes die Aufstallung zur Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen
oder unter einer Vorrichtung, die aus einer
überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen
das Eindringen von Wildvögeln gesicherten
Seitenbegrenzung bestehen muss, für die folgenden Gebiete dauerhaft und bis auf weiteres
angeordnet:
a. Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße – Ortschaft Oßmannstedt mit OT Ulrichshalben,
Ortschaft Niederroßla, Ortschaft Mattstedt;
b. Stadt Apolda – Stadtgebiet Apolda westlich
der K 101 (Apoldaer Straße, Herressener
Straße, Alexanderstraße), westlich der L
1060 (Alexanderstraße, Heidenberg) bis
zum Viadukt, westlich der K 111 (Buttstädter
Straße), Stadtgebiet Heusdorf, OT Oberroßla, OT Zottelstedt, OT Nauendorf;
c. Landgemeinde Stadt Bad Sulza – Stadtgebiet
Bad Sulza mit Ortschaft Sonnendorf, Ortschaft Wickerstedt, Ortschaft Flurstedt;
d. Erfüllende Gemeinde Bad Sulza – Gemeinde Obertrebra, Gemeinde Niedertrebra mit
OT Darnstedt, Gemeinde Eberstedt, Gemeinde Großheringen.
Alle Geflügelhalter im Landkreis Weimarer
Land, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel
unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Weimarer Land anzuzeigen.
2. Gründe für die Aufstallungspflicht
Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln
können jederzeit z. B. Oberflächengewässer,
Futtermittel und Einstreu bei im Auslauf gehaltenem Geflügel mit Influenzaviren, die für das
Geflügel pathogen sind, kontaminieren.
Wildvögel stellen ein Reservoir für aviäre Influenzaviren dar, umso mehr, als dass diese auch
infiziert sein können, ohne deutliche klinische
Symptome zu zeigen, aber trotzdem die Erreger ausscheiden. Auch die aktuell in Europa
auftretende H5N8-Variante des aviären Influenzavirus wurde bereits in Wildvögeln in
Südostasien nachgewiesen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es daher unbedingt erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln direkter und mittelbarer Art zu minimieren. Geflügel in Freilandhaltungen hat natürlicherweise weitaus
größere Kontaktmöglichkeiten mit diversen
Umweltfaktoren im Vergleich zu ausschließlich
im Stall gehaltenen Tieren.
3. Weitere Pflichten des Tierhalters
I. Registerführung (Geflügelhalter haben alle
Zu- und Abgänge von Geflügel, Name und
Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers oder Erwerbers, Datum des
Zu- bzw. Abgangs sowie die Art des Geflügels
einzutragen). Weiterhin sind einzutragen,
wenn mehr als 100 Stück Geflügel
gehalten werden, die pro Werktag
verendeten Tiere,
wenn mehr als 1.000 Stück
Geflügel gehalten werden, je
Werktag zusätzlich die
Gesamtzahl der gelegten Eier.
II. Aufzeichnungspflicht für gewerbsmäßige
Geflügelfänger Jede Person, die gewerbsmäßig
im Rahmen der Ein- oder Ausstallung von
Geflügel tätig ist, hat den Namen und die
Anschrift des jeweiligen Betriebes, in dem sie
tätig geworden ist, die Art der Tätigkeit, den
Zeitpunkt der Tätigkeit und die Art des Geflügels, auf die sich die Tätigkeit bezogen hat, aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen fest
miteinander verbunden, chronologisch aufgebaut und mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein. Die Aufzeichnungen sind unverzüglich nach der Ausführung der aufzeichnungspflichtigen Tätigkeit in dauerhafter Weise vorzunehmen.
III. Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen Treten innerhalb von 24 Stunden in
einem Geflügelbestand Verluste von
a. mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder
b. mehr als zwei vom Hundert der Tiere des
Bestandes bei einer Bestandsgröße von
mehr als 100 Tieren
auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Besitzer unverzüglich durch
den Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen.
Dabei ist immer auch auf Influenza-A-Virus der
Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.
4. Für die Durchführung von Geflügelmärkten und -ausstellungen ist Folgendes
zu beachten:
a) In Risikogebieten dürfen keine Geflügelausstellungen, Geflügel-Veranstaltungen anderer Art durchgeführt werden.
b) Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, sind bis auf
Widerruf verboten.
c) Geflügelausstellungen und Veranstaltungen
anderer Art zu Schauzwecken werden erlaubt, soweit die teilnehmenden Tiere vor
und nach der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht werden.
d) Bei Ausstellung von Geflügel mit Herkunft
aus Risikogebieten sind die Tiere unmittelbar vor dem Verbringen zur Veranstaltung,
längstens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung, im Herkunftsbestand klinisch tierärztlich zu untersuchen. Der Nachweis über
diese tierärztliche Untersuchung im Be stand, dass keinerlei Krankheitsanzeichen
vorliegen, ist dem Veranstalter vorzulegen.
e) Enten und Gänse dürfen auf Geflügelausstellungen und Veranstaltungen
anderer Art zu Schauzwecken nur aufgestellt werden, soweit Nachweise über Ergebnisse zur virologischen Untersuchung auf
HPAI nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 Geflügelpest-Verordnung oder eine amtliche
Bestätigung nach § 7 Absatz 3 Satz 2 Geflügelpest-Verordnung (amtliche Bestätigung
der Sentineltier-Haltung) mitgeführt werden.
5. Verstärktes Wildvogelmonitoring mit
Unterstützung der Jäger
Alle Jäger werden aufgefordert, Proben von
erlegten, jagdbaren Wasservögeln (Enten und
Gänsen) zu entnehmen. Das VLÜA stellt hierzu
Material (Tupfer, Plastiktüte, Einweghandschuhe), Probenbegleitscheine sowie die Hinweise
zur Probenentnahme zur Verfügung.
Grundsätzlich, insbesondere beim passiven
Monitoring (verendet aufgefundene Vögel) gilt,
dass der ganze Wildvogel-Tierkörper zur Untersuchung an das TLV einzusenden ist. Beim
aktiven Monitoring (Beproben von erlegtem
Federwild) ist es jedoch auch möglich, lediglich einen Rachen-Tupfer zu entnehmen.
Das passive Monitoring ist insoweit zu verstärken, als dass in den Risikogebieten jeder verendete oder moribunde Wasservogel einzusenden ist. In den übrigen Gebieten Thüringens
sind verendete Wildvögel einzusammeln,
sobald vermehrte Todesfälle beobachtet werden und über das VLÜA zur Untersuchung einzusenden.
Dr. K. Sachs
Amtstierärztin
Ohrmarkenbestellung vom Land neu
geregelt
Für die Bestellung der Ohrmarken für Schafe,
Ziegen und Schweine ist das Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt ab 01.01.2015
nicht mehr zuständig.
Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben
vom 25.11.2014 alle ihm bekannten Halter
von Schafen, Ziegen und Schweinen zu den ab
2015 neu geltenden Bestimmungen im Hinblick auf Bestellung, Zuteilung, Ausgabe sowie
Kosten für Ohrmarken informiert:
Neu ist, dass die Halter von kleinen Klauentieren (Schafe, Ziege, Schwein) die Kosten zur
Kennzeichnung ihrer Tiere mit dem Jahreswechsel selbst bezahlen müssen. Im Gegenzug
reduzieren sich ab 2015 die Tierseuchenkassenbeiträge für die Tierarten Schaf und Ziege.
Halter von Rindern tragen die Kosten für deren
Ohrmarken seit geraumer Zeit selbst.
Die nach Viehverkehrsverordnung vorgeschriebene amtliche Aufgabe der Zuteilung ein schließlich Beschaffung und Ausgabe von
Kennzeichen für Schafe, Ziegen und Schweine
(Ohrmarken) wurde komplett auf den Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (TVL) übertragen.
Die Bestellung dort erfolgt nur auf schriftlichen
Antrag (E-Mail, Brief, Fax). Das Bestellformular
ist vorgegeben. Zu richten ist es an den:
Fortsetzung auf Seite 12
Seite 12
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Informationen
Fortsetzung von Seite 11
Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (TVL),
Stotternheimer Straße 19, 99087 Erfurt,
E-Mail: [email protected], Telefon:
0361/749770; Fax: 03641/622 315.
Die Ohrmarken werden den Tierhaltern unter
angemessener Berücksichtigung des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs zugeteilt.
Bestellformulare können seit 15. Dezember
2014 von der Homepage des TVL
www.tvlev.de unter dem Menüpunkt „Formula-
re“ heruntergeladen oder telefonisch bzw.
schriftlich beim TVL angefordert werden.
marken für Schafe, Ziegen und Schweine
bleibt die gleiche wie bisher. Dies gilt ebenso
für die Zangen bzw. Gerätschaften zum Einziehen der Ohrmarken.
Die Bestellung der Ohrmarken muss unbedingt
rechtzeitig erfolgen. Die Lieferzeiten vom Hersteller können bis zu fünf Wochen betragen.
Die Auslieferung der bestellten Ohrmarken
erfolgt ausschließlich über den TVL. Zur
Bezahlung der bestellten Ohrmarken erhält
jeder Tierhalter durch den TVL einen Verwaltungskostenfestsetzungsbescheid.
Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang
mit der Zuteilung und Auslieferung von Kennzeichen für Schafe, Ziegen und Schweine ab
2015 steht ab sofort gern der Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in
der Tierzucht e.V. zur Verfügung.
Die Produktpalette der bisher in Thüringen
verwendeten, von den VLÜA zugeteilten Ohr-
Dr. Stefan Kleinhans
Amtstierarzt
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Seite 13
Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege …
Die Branche Metall/Maschinenbau ist für die Region Weimar/Weimarer Land ein wichtiger Wirtschaftszweig
Am 23.10.2014 fand im Unternehmen RT-Filtertechnik in Kromsdorf das 5. Branchengespräch Metall/Maschinenbau statt. Unter anderem standen Themen, wie die aktuelle konjunkturelle Situation innerhalb der Branche,
die Vorstellung von Integrationsprogrammen
zur Fachkräftesicherung für ausländische Mitarbeiter durch die Kreisvolkshochschule Weimarer Land sowie das regionale Mobilitätsprogramm „meinjobmobil.de“ im Fokus. Ebenso
wurden zwei wichtige Veranstaltungen zur
Berufsinformation von den Mitgliedern des
Branchenverbundes gemeinsam nach- und vorbereitet. Dabei handelte es sich um den „Tag
der offenen Betriebe“ der Branchenverbunde
Kunststoff/Chemie und Metall/Maschinenbau
am 12.09. und 19.09.2014, der gemeinsam
von der Stadt Weimar und dem Kreis Weimarer
Land veranstaltet wurde und den „Abend der
Berufe 2014“ am 28.10.2014 im congress centrum neue weimarhalle.
Zur Arbeit des Branchenverbundes Metall/
Maschinenbau und zur Durchführung des
„Abends der Berufe 2014“ wurde das nachfolgende Interview mit Herrn Ekkehard Wenkel,
dem Standortleiter der Viega GmbH & Co. KG
in Großheringen und Vorsitzenden des Branchenverbundes durchgeführt. (Foto)
1. Seit dem 23. Mai 2012 existiert der Branchenverbund Metall/Maschinenbau. Welche
Beweggründe gab es für diesen regionalen
Zusammenschluss innerhalb der Branche?
Die Branche Metall/Maschinenbau ist für die
Region Weimar/Weimarer Land ein wichtiger
Wirtschaftszweig, der durch innovative Produkte, Wachstum und Beschäftigungssicherung
ausgezeichnet wird. Der Zusammenschluss als
Branchenverbund Metall/Maschinenbau er folgte, um die Potentiale der Mitglieds-Unternehmen aus der Stadt Weimar und dem Kreis
Weimarer Land zu bündeln und den Stellenwert dieser Branche weiter auszubauen.
2. Sie wurden einstimmig als dessen Vorsitzender bestimmt. Welche Aufgaben ergeben sich
daraus?
Ich sehe meine Rolle als Moderator zwischen
den Mitgliedsbetrieben und als Impulsgeber für
neue Anregungen. Mein Bestreben ist eine aus-
der „weimarhalle“ stattfand. Dort konnten
Schüler aus 18 Regelschulen und deren Eltern
mit den teilnehmenden Unternehmen Kontakt
aufnehmen und sich selbstständig über die
Ausbildungsmöglichkeiten in der Region informieren. Seit letztem Jahr beteiligen Sie sich
mit dem Gemeinschaftsstand des Branchenverbundes Metall/Maschinenbau an dieser
Veranstaltung. Was haben Sie von diesem
Abend erwartet?
Wir haben uns auf viele interessante Ge spräche mit Schülern und Eltern sowie einen
regen Informationsaustausch mit den Verantwortlichen der anderen Unternehmen des
Branchenverbundes Metall/Maschinenbau
gefreut.
gezeichnete Vernetzung innerhalb der Branche.
3. Welche Ziele verfolgen Sie im Branchenverbund in den nächsten Jahren?
Wir beabsichtigen, auch weiterhin die Aktivitäten im Rahmen der regionalen Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen. Außerdem möchten
wir die Kommunikation mit den Hochschulen
optimieren, bestehende Partnerschaften weiterentwickeln und neue Kontakte schließen.
4. Viele Unternehmen klagen über Fachkräftemangel, der sich aktuell auch in unserer Region bemerkbar macht. Mit welchen Strategien
wollen Sie diesem Problem als Branchenvorsitzender und Werkleiter entgegenwirken?
Das Unternehmen Viega GmbH & Co. KG hat
bereits seit einigen Jahren die Thematik „Auszubildenden- und Fachkräftegewinnung“ in
den Brennpunkt seines Personalmanagements
gerückt, in dem es beispielsweise frühzeitig mit
Regelschulen und Gymnasien zusammenarbeitet. Ich möchte unsere Erfahrungen an die Mitglieder des Branchenverbundes weitergeben.
Auch ein Austausch über Ausbildungsinhalte
und -praktiken erfolgt innerhalb des Verbundes.
5. Ein bewährtes Instrument der Auszubildenden-Akquise ist der „Abend der Berufe“, der
in diesem Jahr am 28.10.2014 zum 10. Mal in
6. Sie können jetzt auf zwei Jahre Erfahrung
bei der Teilnahme an dieser Veranstaltung
zurückblicken. Welches Resümee können Sie
ziehen? Sind alle Erwartungen bezüglich der
Auszubildendengewinnung eingetroffen?
Der „Abend der Berufe“, zum zweiten Mal mit
dem Gemeinschaftsstand beziehungsweise der
„Branchenstraße“ Metall/Maschinenbau, war
ein großer Erfolg. Insgesamt ist er für uns nicht
nur ein wichtiges Instrument zur Auszubildenden-Gewinnung, sondern eine der interessantesten Berufsinformationsveranstaltungen der
Region. Das Konzept der Veranstaltung ist sehr
zielgruppenorientiert. Der Zeitrahmen von
18:00 Uhr bis 20:00 Uhr garantiert das freiwillige Erscheinen von interessierten Schülern und
Eltern. Unsere Erwartungen wurden voll erfüllt.
Wir haben nicht nur einige Praktikumsanfragen, sondern auch konkrete Bewerbungen für
unsere Ausbildungsplatzangebote erhalten.
Wir bedanken uns bei den Veranstaltern für die
hervorragende Organisation.
7. Auf welche Unternehmen des Branchenverbundes konnten sich die Schüler und Eltern
freuen?
Wir präsentierten uns gemeinsam mit den
Unternehmen Tekpro Präzisionsdrehteile
GmbH, Jörg Schneider – Edelstahlverarbeitung
e.K., Härterei Reese Weimar GmbH & Co. KG,
DMF Werkzeugbau GmbH, Edelstahlbau Tannroda GmbH, Metecno Bausysteme GmbH und
der Gebr. Becker GmbH am Metall-Maschinenbau-Gemeinschaftsstand.
4. Unternehmerstammtisch im Gewerbegebiet U.N.O. in Nohra
Auf persönliche Einladung von Landrat HansHelmut Münchberg trafen sich zahlreiche Vertreter der Unternehmen aus dem Gewerbegebiet U.N.O. am 6. November 2014 zum 4.
Unternehmerstammtisch im ADAC Fahrsicherheitszentrum Thüringen in der Gemeinde
Nohra.
Grund der Zusammenkunft von Unternehmern
und Landrat Hans-Helmut Münchberg war ein
Gedankenaustausch zur aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie zur gegenwärtigen Standortzufriedenheit, zum Beispiel dem Ausbau der
Breitbandversorgung, im Gewerbegebiet. Das
U.N.O. bietet mit einer Bruttofläche von 184
Hektar über 40 angesiedelten Unternehmen
mit weit über 2.000 Beschäftigten durch seine
verkehrsgünstige Lage an B 7 und A 4 sowie
direkt zwischen der Landeshauptstadt Erfurt
und der Kulturstadt Weimar beste Vorausset-
zungen. Ebenfalls wurde in diesem Rahmen
mit der Planung des U.N.O.-Gewerbegebietsfestes im Jahr 2015 begonnen. Die Organisation dieser ganztägigen Veranstaltung ist ein
Gemeinschaftsprojekt der Stadt Weimar und
des Kreises Weimarer Land.
Zum großen Erfolg der vergangenen Gewerbegebietsfeste trug vor allem die Bereitschaft vieler ansässiger Firmen, sich Gästen sowie interessierten Schülerinnen und Schülern zu öffnen,
bei. Nach der Festlegung des Veranstaltungstermins am 12.09.2015 erklärten sich bereits sieben Unternehmen bereit, diesen Tag der offenen Betriebe mit Betriebsbesichtigungen, Möglichkeiten der Berufsorientierung sowie einem
vielfältigen Unterhaltungsprogramm zu bereichern.
Neben weiteren Inhalten zur wirtschaftlichen
Entwicklung des Kreises Weimarer Land wurde
auch ein themenbezogener Vortrag von Herrn
Schäfer vom Verein Bildung Beratung Beschäftigung e.V. aus Apolda in die Tagesordnung
integriert. Er ist der Projektkoordinator des
Internetportals www.meinjobmobil.de – einem
Mitfahrnetzwerk, das auf flinc basiert und mit
dessen Hilfe sich Fahrer und Mitfahrer für den
gemeinsamen Weg zur Arbeit zusammenfinden.
Für die Planung des anstehenden Gewerbegebietsfest wurde mit dieser Veranstaltung ein
solider Grundstein gelegt.
Der Landrat und die Mitarbeiter des Amtes für
Wirtschaftsförderung und Kulturpflege bedanken sich für die interessanten Gespräche und
für die Gastfreundschaft des ADAC Fahrsicherheitszentrums Thüringen!
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20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Informationen
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land berichtet über ...
Frauenwochenendseminar in
Marienthal
Vom 28. November 2014 bis 30. November
2014 beschäftigten sich 18 Frauen mit dem
Seminarthema: „Die Vielfalt der Frau als Persönlichkeit – ihr Ressourcenmanagement in
Beruf und Alltag“.
Mit der KOALA Methode (K = Kontakt, O =
Orientierung, A = Analyse, L = Lösung, A =
Abschied) wurde das Seminar strukturiert. Die
fachliche Betreuung lag wieder in den Händen
von Frau Dr. Schiecke.
Inhaltliche Schwerpunkte waren:
• Individuum und Persönlichkeit – Die Ab grenzungen der Begriffe voneinander, wann
bin ich wo, was?!
• Was mir Kraft gibt, was mir Kraft raubt –
Energiehaushalt, Energieressourcen, Was ich
verändern möchte und kann/nicht kann.
Weiterer Schwerpunkt war die Beschäftigung
mit dem Begriff der Psychografie, der als solches der differentiellen Psychologie entspringt
und von Gordon W. Allport in die Persönlichkeitspsychologie eingeführt wurde.
Richard Dawkins sagte hierzu: „Eine gute
Theorie benötigt nur wenige Voraussetzungen,
um damit viel zu erklären.“
Die Kompetenzen, welche die Psychographie
fördert, sind in den verschiedensten alltäg lichen und beruflichen Situationen interessant
und nützlich. Alle Menschen sind unverwechselbar und einzigartig. Und doch beobachten
wir ständig Gemeinsamkeiten. Ein unbekannter Autor sagte:
Jeder Mensch ist in gewisser Hinsicht:
• wie jeder andere,
• wie manch anderer,
• wie kein anderer.
Das Fazit des Seminars war:
Die vorgestellten methodischen Ansätze können für die Arbeit und die Familie zahlreiche
Freiräume und Lösungsmöglichkeiten für jede
Persönlichkeit eröffnen.
Unterschiedlich ist allerdings nur das „Wie“
des Vorgehens. Hierfür gilt es in einem Veränderungsprozess der Persönlichkeit diesem
offen gegenüber zu stehen und die erforderlichen Rahmenbedingungen und Interventionen
für sich zu schaffen.
Danke für die gute Seminar-Atmosphäre an das
Team um Frau Schreiber im Schloss Marienthal
und für den gestalteten Freitagabend durch
Frau Iris Langpeter und Frau Sigrid Schöbel.
Unterstützt wurde das Seminar durch Ninette
Janotte, die die Frauen psychologisch begleitete.
Ein großer Teil der Frauen hat sich schon für
das nächste Jahr zum Frauenseminar für eine
Auszeit für sich angemeldet.
„Madame Gramont“ zum
Frauenseminar in Marienthal
Was macht sie so einzigartig?
Sie ist außergewöhnlich, begeistert sich für
viele Dinge des Lebens, immer chic, denkt an
ihre Mitmenschen, hinterlässt immer einen
guten Eindruck, findet viele nette Worte, liebt
gesellige Runden, ist humorvoll, besucht die
Stadt Apolda zu allen Aktionen, kauft hier ein,
nutzt den Gesundheitsdienst in Apolda, ist mit
Menschen in Apolda sehr vertraut, hat einzigartige kreative Ideen, sagt Ja zum Leben, lebt
das Motto – „Lachen ist die beste Medizin“,
Notsituationen meistert sie mit ihrem Mann,
ordnungsliebend, in geselligen Runden fühlt
sie sich pudelwohl, quasselt gerne, ratlos ist sie
selten, ist sehr sensibel, tut Gutes und redet
darüber, ist umsichtig, vielseitig, willensstark
und hat noch viele Ziele.
Ihren zweiten Auftritt hatte sie zur Vernissage
am 01.12.2014 zur Präsentation der neuesten
Werke von Herrn Rüdiger Bahr-Liebeskind.
Besonders freut sie sich über ihren Preis, ein
Portrait gemalt bzw. gezeichnet zu bekommen
von Herrn Liebeskind.
Wir können nur sagen, Frau Eitner ist eine Frau,
die voll im Leben steht und die auch im Jahre
2015 und 2016 die Stadt Apolda, alias Gramont, bei weiteren Veranstaltungen noch
bereichern wird. Im Jahr 2017 soll dann die
neue „Madame Gramont“ gewählt werden.
Beate Wiedemann und Sylvia Wille
Die Gleichstellungsbeauftragten
Am 18.10.2014 wurde zur Apoldaer „Ladies
Night“ die „Madame Gramont“ gekürt.
Sie wird für zwei Jahre die Stadt Apolda bei
Veranstaltungen präsentieren. Alle waren
begeistert, dass Frau Astrid Eitner (60) aus Taubach diesen Titel bekam. Prämiert wurde sie
durch den Geschäftsführer der Apoldaer Wohnungsgesellschaft, Herrn Sören Rost, mit einer
Prämie von 500,00 € und einer Schärpe.
Wir haben uns sehr gefreut, dass sie an unserem Frauenseminar in Marienthal teilnahm.
1. Fachtag für Frühe Hilfen und Kinderschutz im Kreis Weimarer Land erfolgreich verlaufen
Am 28. Oktober 2014 fand in Apolda der 1.
Fachtag für Frühe Hilfen und Kinderschutz im
Kreis Weimarer Land statt.
Über 90 Teilnehmer aus verschiedenen Professionen waren der Einladung des Jugendamtes
Weimarer Land ins „Hotel am Schloß“ Apolda
gefolgt und verdeutlichten damit ein bestehendes Interesse für die Frühen Hilfen und den
Kinderschutz.
Dabei waren interessierte Zuhörer aus dem
Gesundheitsbereich (Gesundheitsamt, Gynäkologinnen, Hebammen), der Polizei, aus Schulen, Schulsozialarbeit, Kindergärten und Kindertagespflege, dem Bereich der Jugendhilfe
(Jugendamt, stationäre, teilstationäre und
ambulante Jugendhilfe, Kinderschutzdienst)
und dem Jobcenter vor Ort.
Die interdisziplinäre Vernetzung der unterschiedlichen Professionen ist ein gesetzlicher
Auftrag des Bundeskinderschutzgesetzes, der
Fachtag leistet einen Beitrag zur Umsetzung
dieses Auftrages.
Nach der Begrüßung der Teilnehmer und einem
Einblick in die Entwicklung der Frühen Hilfen
in Thüringen durch Birgit Höhlein vom Ministerium für Familie, Gesundheit und Soziales
folgte der erste Vortrag.
In diesem beschäftigte sich Professorin Kathinka
Beckmann von der Hochschule Koblenz kritisch
mit der Entwicklung des Bundeskinderschutzgesetzes und der Umsetzung in der Praxis.
Anschließend stellte Frau Raphaela Oetter
(Koordinatorin Kinderschutzambulanz Jena)
die Thüringer Kinderschutzambulanz in Jena
vor.
Herr Oberarzt Stefan Wolke befasste sich in
seinem Vortrag eindrücklich mit den körperlichen Anzeichen und Befunden beim Verdacht
auf eine Kindesmisshandlung aus ärztlicher
Sicht.
Neben den Fachvorträgen gab es im zweiten
Teil der Veranstaltung Raum für Kleingruppenarbeit und Zeit für den Austausch untereinander.
Es bestand die Möglichkeit, Workshops zu den
Themen Erkennen von Alarmsignalen im Kontext sexueller Gewalt, Crystalkonsum und
Schwangerschaft, Zusammenarbeit Jugend hilfe und Gesundheitswesen sowie Gesprächsführung in Zwangskontexten zu besuchen.
Die Organisatoren sowie Teilnehmer waren
sich einig, dass die Veranstaltung von Erfolg
gekrönt war. Deutlich wurde, wie wichtig das
Thema und wie groß das Interesse an der Netzwerkarbeit ist. Dies soll Anlass sein, auch in
den nächsten Jahren weitere Schritte gemeinsam zu gehen, um die Frühen Hilfen und den
Kinderschutz im Weimarer Land weiter voran
zu bringen.
Weitere Informationen zum Fachtag und den
Frühen Hilfen erhalten Sie bei Tina Rosenberger 03644/540542.
Tina Rosenberger
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Seite 15
Kreisvolkshochschule Weimarer Land
Ackerwand 13
99510 Apolda
Tel.: (03644) 55 48 41
Fax: (03644) 51 56 62
E-Mail: infokvhs-weimarerland.de
Gruppe ab 5 Personen: 11,50 €
Gruppe ab 8 Personen: 6,50 €
Gesundheit und Fitness
Pilates
Sanftes Training – starke Fitness
Pilates spricht sich rum und wird zum neuen Gesundheitstrend. Joseph
Pilates, der Begründer dieser Methode, kombinierte vor über 80 Jahren
östliche und westliche Übungssysteme miteinander, die geprägt sind von
Yoga, asiatischen Kampfkünsten und klassischen Turnübungen.
So entstand ein Übungssystem, das schonend und wirkungsvoll zur Harmonisierung von Körper und Geist beiträgt und unabhängig von Alter
und Kondition von Frauen und Männern erlernt werden kann. Das Ziel
der Pilates-Übungen: Kräftigung der Körpermitte und Streckung der Wirbelsäule.
Das Ergebnis ist ein gesunder, schlanker, starker und flexibler Körper und
ein ausgeglichener Geist.
Ab 05.01.2015, Montagnachmittag 16:30 Uhr–17:30 Uhr
15 Veranstaltungen, 20 Unterrichtseinheiten
Gruppe ab 5 Personen: 70,00 €
Gruppe ab 8 Personen: 60,00 €
Rechnen und gestalten mit Excel 2010, Haushaltsbuch, Stromkosten,
Finanzierungen und Co.
Excel im Alltag anwenden – jetzt noch einfacher!
Ob Adresslisten führen, Stromkosten berechnen oder ein Haushaltsbuch
führen, ab jetzt wird es noch einfacher, Tabellen für private Aufgaben
anzulegen. Der Kurs zeigt Ihnen nicht nur das „Wie“, sondern gibt auch
diverse Anregungen, für welche alltäglichen Aufgaben Excel noch eingesetzt werden kann. Lernen Sie z.B., wie man eine Autofinanzierung in
Excel übersichtlich darstellt oder mit Excel Daten gekonnt auswertet.
Inhalt: Tabellen gestalten, einfache Berechnungen ausführen, Daten auswerten und darstellen, mit mehreren Tabellen arbeiten, Zinsen und Kredite.
mittwochs, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr, KVHS PC-Raum, Termin auf Anfrage
10 Veranstaltungen, 20 UEs
Gruppe ab 5 Personen: 75,00 €
Gruppe ab 8 Personen: 65,00 €
Das digitale Fotoarchiv – Fotos verwalten, bearbeiten und präsentieren
Bilder schnell und einfach sortieren und bearbeiten!
Beruf
Erste Schritte am Computer/Notebook
Der Kurs vermittelt erwachsenen PC-Einsteigern grundlegende Kenntnisse im Umgang mit dem Computer.
Aus dem Inhalt: den Computer kennen lernen; mit Windows beginnen;
eine Einladung mit Word schreiben; Ordnung bei Dateien und Ordnern;
Windows anpassen und einrichten; Programme für den täglichen
Gebrauch; Probleme und kleine Fehler beheben; Grundlagen Internet
und Internetexplorer; Arbeiten mit E-Mail; Sicherheitsaspekte.
Vormittagskurs: dienstags und donnerstags, 09:30 Uhr–11:00 Uhr,
KVHS, PC-Raum, Termin auf Anfrage
Abendkurs: 18:00 Uhr – 19:30 Uhr, KVHS, PC-Raum, Termin auf Anfrage
15 Veranstaltungen, 30 UEs
Gruppe ab 5 Personen: 85,00 €
Gruppe ab 8 Personen: 75,00 €
Erste Schritte mit dem iPhone & iPad
Grundlagenkurs, Aufbaukurs I, Aufbaukurs II
Je 1 Veranstaltung mit 2 UEs, KVHS, PC-Raum, Termin auf Anfrage
Kurs für erwachsene PC-Einsteiger, die sich zum ersten Mal mit dem Programm Picasa beschäftigen. Noch nie war es so einfach, die Bilder zu
bearbeiten und zu archivieren!
Fotos zum Vorzeigen: Unschärfe oder rote Augen beseitigen oder die Farben aufbessern – Digitalfotos lassen sich heutzutage problemlos am PC
optimieren. Im Kurs lernen Sie, wie Sie Bilder bearbeiten, wie Sie Ihr
Fotoarchiv komfortabel organisieren und wie Sie Ihre Fotos eindrucksvoll
präsentieren können. Sie werden schon nach kurzer Zeit die Vorzüge
dieser kostenlosen Software zu schätzen wissen.
Aus dem Inhalt: Picasa herunterladen und installieren, Bilder in Alben
zusammenfassen, Personenerkennung und Geotags verwenden, eine
Diashow abspielen, Bilder ausrichten und zuschneiden, Farbe, Helligkeit
und Kontrast optimieren, Fotos in Webalben veröffentlichen, Papierbilder
digitalisieren;
dienstags, 18:00 Uhr–19:30 Uhr, Termin auf Anfrage
10 Veranstaltungen, 20 UEs,
Gruppe ab 5 Personen: 75,00 €
Gruppe ab 8 Personen: 65,00 €
Die Kreisvolkshochschule wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein bildungsreiches Jahr 2015!
Vereinigte Männerchöre Apolda 1828 e.V.
Liebe sangesfreudige Mitbürgerinnen und
Mitbürger,
Wenn Sie sich bis 15.02.2014 entschließen,
im Männerchor mitzusingen und ein Jahr lang
an 80 % der Proben und sonstigen Veranstaltungen teilgenommen haben und als Sänger
im Chor angekommen sind, besteht die Chance durch Los eine der Kurzreisen im Wert von
100 € zu gewinnen.
würden Sie gerne einen Teil Ihrer Freizeit in
Gesellschaft verbringen, einen Abend in der
Woche für zwei Stunden und mehr aufs Fernsehen verzichten oder wollen Sie sich einfach
nur in der Sängerfamilie wohlfühlen?
Nach jeder Probe wird natürlich auch die
bereits erwähnte Geselligkeit in reger Art und
Weise gepflegt. Von manch lustigen Episoden
und Begebenheiten wird in solchen Runden
erzählt.
Ohne Männer, die singen wollen, kann auch
unser Chor nicht existieren und es wäre jammerschade, wenn der Männerchor, ein traditionsreicher Chor, der übrigens seit mehr als
185 Jahren besteht, auf einmal nicht mehr
auftreten könnte.
Besuchen Sie doch einmal unsere Chorpro-
ben, denn „Singen macht Spaß“ und hält uns
gesund.
Haben Sie Interesse als Sänger oder Förderer
an der Gründung neuer Chöre in einer etwas
anderen Art mitzuwirken oder haben Sie
Interesse im Gospelchor mitzusingen?
Sprechen Sie uns an.
Wir haben für alles ein offenes Ohr!!!
Wenden Sie sich an:
Siegfried Eppler
Immischstraße 26
99510 Apolda
Telefon: 0171/7272051
E-Mail: [email protected]
oder
Diana Radeck
Rosa-Luxemburg-Straße 18
99510 Apolda
Telefon 03644 553453
[email protected]
und alle anderen Sängerinnen und Sänger.
Seite 16
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Weihnachtsgrüße
„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben,
als gelegentlich ihre Bewunderung“
(Jean-Jacques Rousseau)
Lassen Sie uns in diesem Sinne gemeinsam das Jahr 2015 mit
„Achtung vor dem Menschen“ und mit Engagement für
interessante Vorhaben beginnen und gestalten.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen des Landratsamtes,
allen Netzwerkpartnern sowie allen Bürgerinnen
und Bürgern des Kreises Weimarer Land
ein besinnliches Weihnachtsfest
und ein erfolgreiches Jahr 2015.
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Herzlich
Ihre Beate Wiedemann
Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land
j
„Die Botschaft von Weihnachten:
Es gibt keine größere Kraft als die Liebe.
Sie überwindet den Hass wie das Licht die Finsternis.“
(Martin Luther King)
Ein bewegtes Jahr geht zu Ende und wieder einmal naht die Weihnachtszeit.
Emsiges Treiben, Kerzenschein und Glühweinduft - wohin man auch blickt.
Ich wünsche Ihnen allen von Herzen, dass Ihnen das Glück beschieden sei,
in der Geborgenheit Ihrer Familien
ein Weihnachten voller Liebe, Zufriedenheit und Glück zu erleben.
Genießen Sie die gemeinsame Zeit ein Geschenk, das in der heutigen Zeit eines der wertvollsten ist.
Mögen Sie meine guten Wünsche für ein
gelungenes, erfolgreiches, aber vor allem gesundes 2015
überall erreichen - wo immer Sie sind und was immer Sie tun.
Ihre Silke Schmidt
Redakteurin des Amtsblattes
unter einem Dach
Bernhardstraße 43/45
99510 Apolda
Telefon: 0 36 44 / 50 33 - 0
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20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
Seite 17
Herzlichen Glückwunsch nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Edith und Manfred Schmidt
Ursula und Karlheinz Steiger
Anna und Martin Grentzer
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 23. Oktober 2014 gefeiert haben.
die sie am 30. Oktober 2014 gefeiert haben.
die sie am 30. Oktober 2014 gefeiert haben.
aus Niedertrebra zur
aus Apolda zur
aus Bad Berka/OT Tannroda zur
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Anita und Günther Mahn
Renate und Gerhard Becker
Lieselotte und Konrad Hartmann
aus Saaleplatte/OT Stobra zur
aus Mattstedt zur
aus Apolda zur
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
Eisernen Hochzeit,
die sie am 23. Oktober 2014 gefeiert haben.
die sie am 6. November 2014 gefeiert haben.
die sie am 19. November 2014 gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Marie und Heinz Spreer
Ruth und Harry Heyer
Leonore und Horst Hintze
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 24. Oktober 2014 gefeiert haben.
die sie am 6. November 2014 gefeiert haben.
die sie am 20. November 2014 gefeiert haben.
aus Bad Berka/OT Tannroda zur
aus Mellingen zur
aus Berlstedt zur
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Brigitte und Helmut Pfeifer
Inge und Bruno Kalbas
Christa und Horst Weithaas
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 30. Oktober 2014 gefeiert haben.
die sie am 7. November 2014 gefeiert haben.
die sie am 4. Dezember 2014 gefeiert haben.
aus Magdala zur
aus Blankenhain zur
aus Lehnstedt zur
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Wir gratulieren nachträglich
Christa und Dietmar Bräutigam
Ursula und Gerhard Türkis
Jutta und Horst Langhof
Diamantenen Hochzeit,
Eisernen Hochzeit,
Diamantenen Hochzeit,
die sie am 30. Oktober 2014 gefeiert haben.
die sie am 12. November 2014 gefeiert haben.
die sie am 4. Dezember 2014 gefeiert haben.
aus Apolda zur
aus Kranichfeld zur
aus Nohra/OT Obergrunstedt zur
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Hans-Peter Kuhl
Heilpraktiker, Diplom-Psychologe
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Seite 18
20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
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Wir wünschen unserer Kundschaft
frohe Weihnachten und ein
gesundes Jahr 2015
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Herzlichen Glückwunsch nachträglich
Elisabeth Dießner
zum 100. Geburtstag
Kranichfeld
Rolf Trübner
Charlotte Herbst
Rosa Pfister
Apolda
Apolda
Bad Sulza/
OT Wickerstedt
Kurt Lappius
Mattstedt
zum 95. Geburtstag
Ruth Schramm
Fritz Döhring
Klara Kirchner
Marianne Hüttenrauch
Marie Berger
Hildegard Thürmer
zum 94. Geburtstag
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Bad Berka
Bad Berka
Ursula Kittel
Apolda
Gerhard Ganßauge
Apolda
Waltraut Triebe
Apolda
Otto Büchner
Apolda
Gertrud Alexandrowicz
Buttelstedt
Wanda Röhr
Bad Berka
Rosa Nöthlich
Blankenhain
Meta Müller
Blankenhain
zum 93. Geburtstag
Albrecht Stiebritz
Apolda/
OT Herressen-Sulzbach
Herta Zeunert
Apolda
Apolda
Ruth Werthschützky
Liesbeth Beder
Apolda
Hans-Werner Rülke
Apolda
Ursula Luckas
Bad Sulza
Heinz Meißner
Bad Sulza
Hildegard Knoll
Kromsdorf
Edeltraud Köhler
Klettbach
Kurt Hofmann
Rittersdorf
Maria Gräfin von Luxburg
Bad Berka/
OT Tiefengruben
Helmut Hage
Ottstedt am Berge
zum 92. Geburtstag
Erich Dietsch
Eryk Braunke
Stephanie Träger
Elisabeth Wannicke
Ruth Ebeling
Rudolf Widera
Johanna Neumeyer
Ruth Unger
Dora Spieler
Ilse Heinecke
Anni Weyer
Edeltraud Schmidt
Ursula Senftleben
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Mellingen
Oettern
Bad Sulza
Bad Sulza
Buttelstedt
Buttelstedt
Hans May
Buttelstedt
Ruth Hellmich
Bad Berka/OT Kottendorf
Ruth Schmidt
Bad Berka
Nohra
Frieda Grenzel
Stefanie-Maria Fosticz
Blankenhain
Anni Lein
Blankenhain
zum 91. Geburtstag
Christa Schröder
Dorothea Renner
Heinz Stockmann
Jutta Schwikal
Walter Hartung
Irene Wirth
Ruth Dittmar
Else Tänzer
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Apolda
Kiliansroda
Ilmtal-Weinstrasse/
OT Oßmannstedt
Käthe Thomas
Ettersburg
Maria Geißler
Mönchenholzhausen/
OT Obernissa
Margarete Böttner
Blankenhain
Gertrud Müller
Blankenhain
Helene Jünger
Blankenhain
Hubert Geßner
Blankenhain/
OT Rottdorf
zum 90. Geburtstag
im November 2014
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Silke Schmidt
Anschrift:
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10
Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:
In der Regel siebenmal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land.
Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim
LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda,
bestellt werden.
Redaktionsschluss:
In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:
Druckerei Friedr. Kühn,
Bernhardstraße 43, 99510 Apolda,
Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99,
e-mail: [email protected]
Vertrieb:
Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH
Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt
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20. Dezember 2014 – Nummer 09/14
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Unseren Gästen und Geschäftspartnern
wünschen wir frohe Weihnachten
und ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr!
Ihr Team der Stadthalle Apolda
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(für Apolda – Tourist-Information im Rathaus und Reisebüro Holiday Land, Bahnhofstraße 18). Weitere Veranstaltungstipps
und nähere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website.
ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!
+LAUSEs!POLDAs4ELEFONs&AXsINFO STADTHALLEAPOLDADEsWWWSTADTHALLEAPOLDADE
VERANSTALTUNGS- UND TAGUNGSZENTRUM