AMTS BLATT KREIS WEIMARER LAND Ausgabe Nächste 2015 07. 02. 20. Jahrgang 20. Dezember 2014 Entsorgu ng kalende sbeilieg r end ! Nummer 09/14 Seite 2 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 SPLITTER Kreisschau der Rassegeflügelzüchter des Weimarer Landes verbunden mit der 10. Klaefterschau Die Rassegeflügelzüchter des RGZV Utenbach e. V. führen am 3. und 4. Januar 2015 die Kreisschau verbunden mit der 10. Klaefterschau des Vereins in der Vereinshalle, Untere Siedlung, im Apoldaer Ortsteil Utenbach durch. Zur Schau stehen Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner und Tauben. Geöffnet am 03.01.15 von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am 04.01.15 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Die Utenbacher Rassegeflügelzüchter würden sich über Ihren Besuch sehr freuen. Lutz Stolle Ausstellungsleiter Termine 28.01.2015 Bau- und Vergabeausschuss Änderungen vorbehalten Informationen der Kreiswerke Weimarer Land zu Änderungen der Abfuhrtermine „Gelber Sack“ ab 2015 Für die nachfolgend aufgeführten Ortschaften (nur diese) gelten ab 2015 geänderte Abfuhrtermine! Gemeinde/Ortsteil Apolda/Heusdorf Apolda OT Naundorf Apolda OT Oberroßla Apolda OT Schöten Apolda Wohngebiet „Am Schötener Bache“ Apolda, Stadtgebiet – diverse Straßen Entsorgungstag 2014 ungerade Woche Dienstag ungerade Woche Dienstag gerade Woche Freitag gerade Woche Donnerstag Neu!!! Entsorgungstag 2015 ungerade Woche Donnerstag ungerade Woche Freitag gerade Woche Montag gerade Woche Freitag ungerade Woche Mittwoch ungerade Woche Montag siehe Abfallkalender siehe Abfallkalender Eine Übersicht aller Abfuhrtermine finden Sie in Ihrem Abfallkalender 2015 oder im Internet unter www.weimarerland.de. Neuer Sammelplatz für Sperrmüll und Elektronikschrott Der Sammelplatz für Sperrmüll und Elektronikschrott befindet sich ab 01.01.2015 nicht mehr auf der Deponie Küchelgrube, sondern auf dem Betriebshof der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH. Der Betriebshof befindet sich in 99510 Apolda, Am Kalkteich 8 (ehemals Tönsmeier). Öffnungszeiten: täglich von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Rückfragen unter: Landratsamt Weimarer Land, Kreiswerke Telefon: 03644/540680 Sparkassenstiftung übergab den Bürgerpreis für ehrenamtliches Engagement „für mich. für uns. für alle.“ Kreiswerke Weimarer Land Terminverschiebungen zu den Feiertagen! Weihnachten & Neujahr – Hausmüll & Pappe/Papier – Montag 22.12. wird vorgezogen • Entsorgung am Samstag, 20.12. Dienstag 23.12. wird vorgezogen • Entsorgung am Montag, 22.12. Mittwoch 24.12. wird vorgezogen • Entsorgung am Dienstag, 23.12. Donnerstag 25.12. wird vorgezogen • Entsorgung am Mittwoch, 24.12. Freitag 26.12. wird nachgeholt • Entsorgung am Samstag, 27.12. Donnerstag 01.01. wird nachgeholt • Entsorgung am Freitag, 02.01. Weihnachten & Neujahr – Gelber Sack – Altkreis Weimar und Erfurt Donnerstag 25.12. wird nachgeholt • Entsorgung am Samstag, 27.12. Freitag 26.12. wird nachgeholt • Entsorgung am Samstag, 27.12. Donnerstag 01.01. wird nachgeholt • Entsorgung am Freitag, 02.01. Altkreis Apolda Donnerstag 25.12. wird nachgeholt • Entsorgung am Samstag, 27.12. Freitag 26.12. wird nachgeholt • Entsorgung am Montag, 29.12. Donnerstag 01.01. wird nachgeholt • Entsorgung am Freitag, 02.01. Bereits zum 16. Mal ehrte die Sparkassenstiftung Weimar - Weimarer Land das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Gesucht wurden Personen, Gruppen, Vereine oder Initiativen, die sich in besonderer Weise bürgerschaftlich engagieren. Für den Bürgerpreis 2014 gingen 29 Vorschläge ein, aus denen eine Jury – bestehend aus Bundestagsabgeordneten, regionalen Medienvertretern und den Kuratoriumsmitgliedern der Sparkassenstiftung – fünf Preisträger ermittelte, die mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 5.000 Euro ausgezeichnet wurden. Am 5. Dezember 2014, dem Internationalen Tag des Ehrenamtes, wurden die Preisträger im Rahmen einer Feierstunde im Weimarer Jugendtheater Stellwerk bekannt gegeben und mit dem Bürgerpreis geehrt. Einen Bürgerpreis in der Kategorie „Alltagshelden“ erhielt Denis Sander aus Rittersdorf für sein vielfältiges und beständiges Engagement für die Feuerwehr im Kreis Weimarer Land und darüber hinaus. Denis Sander ist mit Leib und Seele Feuerwehrmann. Schon mit 10 Jahren begann er seine Feuerwehrlaufbahn bei den „Jungen Brandschutzhelfern“. Seitdem hat sich sein Engagement in der Feuerwehr nicht verringert. Es zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben. Er war u. a. stellvertretender Landesjugendwart bei der Thüringer Jugendfeuerwehr und Führungskraft im Katastrophenschutz. Heute ist er Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Weimarer Land e.V., Ortsbrandmeister einer jungen, dynamischen und gut ausgebildeten Truppe in seiner Gemeinde, Kreisbrandmeister des Weimarer Landes und Ausbilder. Denis Sander ist einer, der sich selbst keine Ruhe gibt, der ständig auf der Suche nach neuen Herausforderungen ist. Er versteht es aber auch, andere in seinen Bann zu ziehen und für eine Sache zu begeistern. Wenn Feuerwehren seine Hilfe benötigen, steht er stets mit Rat und Tat zur Seite. In seiner Laudatio betonte Landrat Hans-Helmut Münchberg „Wenn das Gemeinwesen eine oder einen ehrt, dann gibt die Gemeinschaft etwas zurück an diejenige oder denjenigen von der sie etwas erhält. Eine Ehrung ist etwas sehr Persönliches. Sie meint einen Menschen.“ Sichtlich erfreut nahm Denis Sander – auch stellvertretend für seine engen und treuen Mitstreiter und Weggefährten – den Preis aus den Händen des Landrates und des Sparkassen direktors Michael Haun entgegen. Herzlichen Glückwunsch 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Seite 3 AMTLICHER TEIL Beschlüsse Beschlüsse der III. Sitzung des Kreistages vom 27.11. 2014 Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag. Beschluss-Nummer: 42-III/2014 Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Weimarer Land (Anlage). *** Beschluss-Nummer: 46-III/2014 Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Weimarer Land für die Jahre 2014 bis 2018 (Anlage). *** Beschluss-Nummer: 47-III/2014 Der Kreistag beschließt: 1. Herr Dr. Frank Augsten wirkt im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft mit Redeund Antragsrecht mit. 2. Herr Dr. Eberhard Lüdde wirkt im Finanzausschuss mit Rede- und Antragsrecht mit. 3. Herr Lutz Gundlach wirkt im Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss mit Rede- und Antragsrecht mit. Den besagten Kreistagsmitgliedern werden zur Vorbereitung der Sitzungen alle Unterlagen einschließlich der Tagesordnung fristgerecht zugestellt. Die Teilnahme an den Ausschüssen wird gemäß geltender Regelungen entschädigt. *** Beschluss-Nummer: 48-III/2014 Der Kreistag beschließt: 1. Die Verpflichtung des § 11 KrWG zur Getrenntsammlung von Bioabfällen soll im Kreis Weimarer Land durch ein flächendeckendes Bringsystem mit 14 Containerstandplätzen umgesetzt werden. 2. Die Kreiswerke sollen beauftragt werden, für die Verwertung des Bioabfalls eine Ausschreibung durchzuführen und den wirtschaftlichsten Bieter zu ermitteln. Die Vergabeempfehlung ist dem Werksausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Die Kreiswerke werden beauftragt, der EGW auf Grundlage ihrer Kostenschätzung vom 24.10.2014 (beigefügt als Anlage zu diesem Beschlussantrag) einen Auftrag über Einrichtung und Betrieb des unter Punkt 1 genannten Sammelsystems zu erteilen. Hierzu soll der bestehende Entsorgungsvertrag um diese Leistung erweitert und dem Werksausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 4. Die Kreiswerke werden beauftragt, die erforderlichen Anpassungen der Abfallsatzung und der Gebührensatzung zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen. 5. Alle Verträge werden zunächst für drei Jahre geschlossen. In dieser Zeit erfolgt eine Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen, die vor allem folgende Fragen beantworten soll: – Wie haben sich die Annahmen, die diesem Beschluss zu Grunde liegen, in der Praxis dargestellt, hier insbesondere bei den Kosten und der Entwicklung der Abfallmengen? – Welche Erfahrungen wurden in vergleichbaren Landkreisen bzw. Entsorgungsgebieten gesammelt, die für eine Weiterentwicklung des Entsorgungssystems im Kreis Weimarer Land von Bedeutung sein könnten? – Welche Akzeptanz finden die unterschiedlichen Entsorgungsmöglichkeiten bei der Bevölkerung im Kreis Weimarer Land und sind diese in dem vorliegenden Beschluss ausreichend berücksichtigt? *** Beschluss-Nummer: 49-III/2014 Der Kreistag beschließt die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Kreiswerke Weimarer Land zum 01.01.2012 (Anlage 1). *** Beschluss-Nummer: 50-III/2014 Der Kreistag beschließt folgende überplanmäßigen Ausgaben: 1. in Höhe von 217.260 € in der Haushaltsstelle 88000.50000 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) sowie 2. in Höhe von 54.400 € in der Haushaltsstelle 88000.52000 (Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände). Zur Deckung wird die Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 88000.16104 (Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für neu geschaffene Unterbringungsplätze) in Höhe von 272.160 € verwendet. *** Beschluss-Nummer: 51-III/2014 Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 84.000 € in der Haushaltsstelle 88000.50000 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen). Zur Deckung wird die Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 88000.15008 (sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen/ Betriebskostenvorauszahlungen) in Höhe von 84.000 € verwendet. *** Beschluss-Nummer: 52-III/2014 Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 415.000 € in der HH-Stelle 41168.74210. *** Beschluss-Nummer: 53-III/2014 Der Kreistag beschließt: Der Landrat wird beauftragt, die Zusammenlegung der Wohngeldstelle des Landkreises und der Wohngeldstelle der Stadt Apolda im Landratsamt zu vollziehen. Der Widerspruch seitens des Landratsamtes ist zurückzuziehen. *** Beschluss-Nummer: 54-III/2014 Der Kreistag beschließt: 1. Der Landrat wird gebeten, sich für eine Fortschreibung des Wirtschaftsentwicklungskonzeptes (Masterplan) Weimar/Weimarer Land einzusetzen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Weimar sollte dementsprechend fortgeführt werden. 2. Der Landrat wird gebeten, Gespräche mit dem Burgenlandkreis für die Erarbeitung eines gemeinsamen Masterplanes der beiden Landkreise oder zur Erweiterung des bestehenden Wirtschaftsentwicklungskonzeptes (Masterplan) um den Burgenlandkreis aufzunehmen. Münchberg Landrat KS Die Anlagen können während der üblichen Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag, eingesehen werden. Bekanntmachungen der Apoldaer Wasser GmbH und des Abwasserzweckverbandes Apolda In der 51. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom 17. 11. 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: In der 51. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda vom 17. 11. 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 9/2014 Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit, Zustimmung zur Tagesordnung 10/2014 Zustimmung zum Protokoll der 50. Gesellschafterversammlung vom 08. 09. 2014 11/2014 Wirtschaftsplan 2015 – Apoldaer Wasser GmbH 12/2014 Bestellung Wirtschaftsprüfung 2014 XII/2014 Feststellung ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit, Zustimmung zur Tagesordnung XIII/2014 Zustimmung zum Protokoll der 50. Verbandsversammlung vom 08. 09. 2014 XIV/2014 Wirtschaftsplan, Haushaltssatzung 2015, Abwasserzweckverband Apolda XV/2014 Finanzplan 2014 – 2018 Fortsetzung auf Seite 4 Seite 4 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Fortsetzung von Seite 3 XVI/2014 Förderantrag – Finanzierung Fördervorhaben 2015 – Anschluss Zottelstedt an die Kläranlage Apolda, 2. BA XVII/2014 Förderantrag – Finanzierung Fördervorhaben 2015 – Anschluss Zottelstedt an die Kläranlage Apolda, 3. BA – Ortssammler XVIII/2014 Förderantrag – Finanzierung Fördervorhaben 2015 – Anschluss Kapellendorf an die Kläranlage Apolda, 2. BA XIX/2014 Bestellung Wirtschaftsprüfung 2014 Für 2015 sind keine Preiserhöhungen bei Wasser und Abwasser geplant. Die Preise sind 2015 für Trinkwasser im 20. Jahr unverändert. Für Abwasser erfolgten letztmalig 2008 und 1996 Preisanpassungen. Die nächsten Verbandsversammlungen des Abwasserzweckverbandes Apolda finden am Montag, dem 31.08.2015, 16.30 Uhr und am Montag, dem 16.11.2015, 16.30 Uhr jeweils im Versammlungsraum der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10 – 14, 99510 Apolda, statt. Die Tagesordnungen liegen jeweils zwei Wochen vor Veranstaltung bei der Apoldaer Wasser GmbH in Apolda, Königstraße 10 – 14, Zimmer 3.3., aus. Der Wirtschaftsplan (einschließlich Haushaltssatzung) für das Jahr 2015 liegt vom 05.01.2015 bis 30.01.2015 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10 – 14 im Zimmer 3.3., aus. Die Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda für das Jahr 2015 liegt gemäß § 57, Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung bis zur Entlastung der Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80, Abs. 3, Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme ebenfalls während der allgemeinen Geschäftszeiten wie o. g. in Apolda, Königstraße 10 – 14, Zimmer 3.3., aus. Apoldaer Wasser GmbH Abwasserzweckverband Apolda Bekanntmachungen des Werkausschusses der Kreiswerke Weimarer Land Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Werkausschuss. ten am Betriebshof bis zu einem Betrag von 50.000,00 € über dem Haushaltsansatz von 85.000,00 €. Mit Beschluss Nr. 59-XIX KWL/2014, 60-XIX KWL/2014, 64-XX KWL/2014, 65-XX KWL/2014, 67-XXI KWL/2014, 68-XXI KWL/2014 genehmigte der Werkausschuss die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen des Werkausschusses vom 01.01.2014 bis 30.11.2014 Beschluss-Nr.: 69-XXI KWL/2014 Der Werkausschuss erkennt die Jahresendabrechnung 2013 der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH an. Beschluss-Nr.: 61-XIX KWL/2014 Der Werkausschuss beschließt, dem Kreistag die erste Änderung der Betriebsatzung des Kreises Weimarer Land für den Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land zu empfehlen. Beschluss-Nr.: 62-XX KWL/2014 Die Mitglieder des Werkausschusses wählen Herrn Thomas Gottweiss zum Vorsitzenden des Werkausschusses der Kreiswerke Weimarer Land. Beschluss-Nr.: 63-XX KWL/2014 Die Mitglieder des Werkausschusses wählen Herrn Daniel Gross zum stellvertretenden Vorsitzenden des Werkausschusses der Kreiswerke Weimarer Land. Beschluss-Nr.: 66-XX KWL/2014 Der Werkausschuss beschließt die Mehrausgaben für Renovierungsarbei- Beschluss-Nr. 70-XXI KWL/2014 Der Werkausschuss beschließt, dem Kreistag die Beschlussfassung des Konzeptes zur Einführung der Bio-Abfallsammlung zu empfehlen. Beschluss-Nr.: 71-XXII KWL/2014 Der Werkausschuss beschließt, dem Kreistag die Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Kreiswerke Weimarer Land zum 01.01.2012 zu empfehlen. Beschluss-Nr.: 72-XXII KWL/2014 Der Werkausschuss beschließt, die Verwertung des Sperrmülls des Landkreises für das Jahr 2015 an die Firma MDL Mitteldeutsche Logistik GmbH zu vergeben. Beschluss-Nr.: 73-XXII KWL/2014 Der Werkausschuss beschließt, dem Kreistag die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2015 zu empfehlen. Satzungen Die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda vom 17.11.2014 beschlossene Haushaltssatzung für 2015 wurde in der nachstehend veröffentlichten Fassung mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 25.11.2014 genehmigt und wird hiermit bekanntgegeben. Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 36, Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KKG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232) i. V.m. §§ 3 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 in der Fassung vom 28. Juli 2006 (GVBl. S. 432) erlässt der Abwasserzweckverband Apolda folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 4.881.770 EURO in den Aufwendungen mit 4.881.770 EURO und im Vermögensplan in den Einnahmen mit 3.321.900 EURO in den Ausgaben mit 3.321.900 EURO ab. §2 Kredite werden nicht aufgenommen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. §4 Umlagen gemäß § 14 der Verbandssatzung werden nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000 EURO festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Apolda, den 03.12.2014 gez. Eisenbrand Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Apolda 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Seite 5 Satzungen Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar Aufgrund des § 2 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThüKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Gestez vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) und des § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule in ihrer Sitzung am 15. Oktober 2014 folgende Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar beschlossen: §1 Gebührenpflichtige Leistungen Für die Anmeldung und die Teilnahme an Unterrichten der Musikschule, die Entleihe von Instrumenten und Zubehör sowie die Nutzung von Räumlichkeiten, die nicht im Zusammenhang mit dem Unterricht und Veranstaltungen der Schule stehen, werden Gebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus den in der Anlage 1 und 2 beigefügten Unterrichtsund Nutzungsgebührenordnungen, die Be standteil dieser Satzung sind. §2 Gebührenmaßstab (1) Bemessungsgrundlage für die Unterrichtsgebühren sind die Gesamtkosten (Sach- und Personalaufwendungen) der Musikschule nach dem beschlossenen und genehmigten Wirtschaftsplan unter Berücksichtigung der Art, Form, Dauer und Anzahl der Unterrichtsstunden pro Schuljahr. (2) Der vergünstigte Tarif für Kinder und Jugendliche als Hauptnutzer der Musikschule gilt als Basissatz für die Gebührenkalkulation im Rahmen der Gesamtkostendeckung. Auf den Basissatz haben sonstige Nutzer einen Zu schlag zu entrichten. Soziale Gesichtspunkte und die Kapazitätsgrenzen der Schule sind hierbei zu berücksichtigen. (3) Bemessungsgrundlage für die Entleihgebühren bei Instrumenten und Zubehör ist der aktuelle Wiederbeschaffungswert eines Instruments. Eine soziale Verträglichkeit ist dabei berücksichtigt worden. (4) Bemessungsgrundlage für die Nutzungsgebühren bei der Überlassung von Räumlichkeiten sind die Gebühren/Mieten für die Überlassung vergleichbarer kommunaler Einrichtungen im Einzugsbereich der Musikschule unter Berücksichtigung der Art der Veranstaltung, der Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten sowie der Notwendigkeit der Gesamtkostendeckung. §3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist, wer gebührenpflichtige Leistungen in Anspruch nimmt oder für die Inanspruchnahme der Leistungen durch Dritte leistungspflichtig ist. Bei nicht oder nicht voll Geschäftsfähigen sind Gebührenschuldner stets die gesetzlichen Vertreter. §4 Schuljahr Das Schuljahr in der Musikschule ist das Kalenderjahr. §5 Festsetzung, Erhebung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld für den Unterricht (Unterrichtsgebühr) entsteht mit dem Ersten des Monats der Aufnahme in die Musikschule. Die Unterrichtsgebühr wird für ein Jahr im Voraus festgesetzt und durch Leistungsbescheid erhoben. Ist der Tag der Aufnahme nicht der Beginn des Schuljahres, wird die Unterrichtsgebühr für das laufende Schuljahr mit 1/12 der Jahresgebühr anteilig bis zum Schuljahresende festgesetzt und für diesen Zeitraum im Voraus erhoben. Die Unterrichtsgebühren werden grundsätzlich mit der Erhebung fällig. Soweit beantragt und im Leistungsbescheid ausgewiesen, können sie in drei gleichen Raten zum 01.03., 01.06. und 01.11. eines Schuljahres geleistet werden. Kommt der Gebührenschuldner mit einer Rate um mehr als zwei Monate in Verzug, wird der festgesetzte Gesamtbetrag zur Leistung fällig. (2) Der Unterricht in Ergänzungs- und Ensemblefächern ist für Schüler, die bereits ein Hauptfach im Einzel- oder Gruppenunterricht belegt haben, kostenfrei. (3) Die Gebührenschuld für die Entleihung von Instrumenten und Zubehör (Entleihgebühr) entsteht mit dem Ersten des Monats der Entleihung. Die Entleihgebühr wird für ein Jahr im Voraus festgesetzt und durch Leistungsbescheid erhoben. Ist der Tag der Entleihe nicht der Beginn des jeweiligen Schuljahrs, wird die Entleihgebühr für das laufende Schuljahr mit 1/12 der Jahresgebühr anteilig bis zum Schuljahresende festgesetzt und für diesen Zeitraum im Voraus erhoben. Die Entleihgebühr wird mit ihrer Erhebung fällig. Soweit beantragt und im Leistungsbescheid ausgewiesen, können andere Raten vereinbart werden. Kommt der Gebührenschuldner mit einer Rate um mehr als zwei Monate in Verzug, ist das Instrument und/oder Zubehör sofort zurückzugeben. (4) Die Gebührenschuld für die Nutzung von Räumlichkeiten der Musikschule (Nutzungsgebühr) entsteht mit dem Abschluss der Nutzungsvereinbarung. Sie ist in der in der Nutzungsvereinbarung festgesetzten Höhe sofort fällig, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. (5) Unterrichts- und Entleihgebühren sind auch in den Ferienmonaten zu entrichten. (6) Ist beim Einzug der Gebührenschuld (Unterrichts-, Entleihgebühr) durch Lastschrift das Bankkonto des Gebührenschuldners nicht gedeckt oder wird durch andere Gründe, die nicht vom Zweckverband verursacht sind, durch die Bank eine Rücklastschrift veranlasst, so trägt der Gebührenschuldner die dadurch entstandenen Kosten. §6 Beendigung des Leistungsverhältnisses, Entfallen der Gebührenschuld (1) Mit der Aufnahme des Unterrichts kann das Unterrichtsverhältnis erstmalig nach einem halben Jahr beendet werden (Probezeit). Die Beendigung ist dem anderen Teil spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Halbjahres mitzuteilen. (2) Nach der Probezeit kann das Unterrichtsverhältnis zum Ende eines Schuljahres (31.12.) oder zum 31. Juli durch den Gebührenschuldner oder die Schulleitung beendet werden. Das Unterrichtsverhältnis im Instrumentalen Klassenunterricht für Streicher, Zupfer und Bläser ist nur zum 31. Juli eines Jahres kündbar. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem anderen Teil, die mindestens einen Monat vor Beendigung des Schuljahres zugegangen sein muss. (3) Das Unterrichtsverhältnis kann während des Schuljahres aus wichtigem Grund, insbesondere wegen längerer Krankheit (ab der 5. Woche) und bei Umzug beendet werden. In diesem Fall endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Austrittsmonats. Überzahlungen werden dem Gebührenschuldner unverzüglich erstattet. Ausstehende Gebühren werden sofort fällig. (4) Für die Entleihung von Instrumenten und Zubehör gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. (5) Bei Nutzungsüberlassungen endet das Leistungsverhältnis mit dem in der Nutzungsvereinbarung festgelegten Datum. Eine vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund ist möglich. §7 Zuschläge und Ermäßigungen (1) Geschwisterermäßigung Beim Unterricht für mehrere Geschwister wird für das jeweils ältere Kind die Unterrichtsgebühr zu 100 %, für das nächste Kind zu 90 % und für jedes weitere Kind zu 85 % fällig. (2) Mehrfächerermäßigung Erhält ein Kind Unterricht in mehr als einem Fach, wird für das zweite und jedes weitere Fach die Unterrichtsgebühr ebenfalls auf 90 % festgesetzt. (3) Sozialermäßigung Gebührenschuldner, die Empfänger des Ar beitslosengeldes II sind, zahlen 60 % der Unterrichtsgebühr. Gebührenschuldner, die Empfänger des Ar beitslosengeldes I sind, zahlen 80 % der Unterrichtsgebühr. Die Entscheidung gilt jeweils vom Tag der Antragstellung für das laufende Schuljahr. Die Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende in den Job-Centern (ARGE) nachzuweisen. Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind der Verwaltung der Musikschule umgehend mitzuteilen. Über Ausnahmefälle entscheidet der Leiter der Musikschule. Dies betrifft auch Zahlungsmodalitäten. (4) Begabtenermäßigung Die Gebühren können auch aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung ermäßigt werden. Eine Entscheidung darüber trifft der Leiter der Musikschule auf Vorschlag der Fachgruppe. (5) Förderung der Kulturpflege Der Direktor der Musikschule kann im Ausnahmefall von der Erhebung der Nutzungsgebühr ganz oder teilweise absehen, wenn dies zur Förderung der Kulturpflege im besonderen Fortsetzung auf Seite 6 Seite 6 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Satzungen Fortsetzung von Seite 5 Interesse der Musikschule oder ihrer Verbandsmitglieder ist. (6) Zuschläge für sonstige Nutzer Der Zuschlag für sonstige Nutzer im Sinne § 2 (2) Satz 2 errechnet sich gemäß Ziffer IV der Unterrichtsgebührenordnung. §8 Sonstiges Schulversäumnisse begründen keinen An spruch auf Rückzahlung der Unterrichtsgebühren. Bei Erkrankung des Schülers auf Dauer von drei und mehr zusammenhängenden Unterrichtswochen, wird die Gebühr für darüber hinaus ausgefallenen Unterricht auf schriftlichen Antrag erstattet bzw. für das nächste Schuljahr gutgeschrieben. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen. Unterrichtsstunden, die durch die Erkrankung oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu drei zusam menhängenden Unterrichtsstunden ge bührenpflichtig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende des Schuljahres auf schriftlichen Antrag erstattet bzw. für das nächste Schuljahr gutgeschrieben. Die Schulleitung sorgt nach Möglichkeit für Vertretungsunterricht. §9 Bekanntmachung und Inkrafttreten Die Gebührensatzung wird im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht (§ 13 der Satzung des Zweckverbandes). Sie tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für den Zweckverband Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar vom 20.06.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.12.2013 außer Kraft. Weimar, 15.10.2014 gez. Dirk Möller Vorsitzender des Zweckverbandes Unterrichtsgebührenordnung des Zweckverbandes Musikschule „Ottmar Gerster“ Weimar I. Klassenunterricht Musikgarten Musikalische Früherziehung Bewegungsunterricht – Musik und Tanz – 60 Min. 60 Min. 60 Min. Instrumentaler Klassenunterricht für Streicher, Zupfer und Bläser ab 10 Teilnehmer (nur extern an allgemeinbildenden Schulen möglich) Instrumentenkarussell Kleingruppen ab 5 Teilnehmer Kleingruppen 3 bis 4 Teilnehmer II. 45 Min. 45 Min. Instrumental- und Vokalunterricht Einzelunterricht 30 Min. Einzelunterricht 45 Min.* Einzelunterricht 60 Min.* Gruppenunterricht 30 Min. 2 Schüler Gruppenunterricht 30 Min. 3 und mehr Schüler Gruppenunterricht 45 Min. 2 Schüler Gruppenunterricht 45 Min. 3 und mehr Schüler Suzuki-Violinunterricht Sonderkurzstunde 20 Min. Ergänzender Gruppenunterricht 30–45 Min. Schnupperkurs (nach Angebot) 45 Min. Teilnahmeverpflichtung gilt für die gesamte Kurslänge (August bis Juli des Folgejahres) Flexibler Gruppenunterricht 3 Schüler 60 Min. Flexibler Gruppenunterricht 4 Schüler 60 Min. Chorische Stimmbildung ab 3 Teiln. 30 Min. Chorische Stimmbildung ab 3 Teiln. 45 Min. Jahresbetrag –€– Monatsbetrag –€– 300,00 300,00 300,00 25,00 25,00 25,00 300,00 25,00 240,00 300,00 20,00 25,00 540,00 720,00 900,00 312,00 264,00 444,00 360,00 45,00 60,00 75,00 26,00 22,00 37,00 30,00 420,00 192,00 300,00 35,00 16,00 25,00 420,00 360,00 300,00 360,00 35,00 30,00 25,00 30,00 * Der Einzelunterricht wird nur nach erfolgreichem Vorspiel vor der Fachgruppe erteilt. III. IV. V. Ergänzungs- und Ensembleunterricht Orchester, Big-Band, Musizierkreis, Chor, Theorie, Rhythmik Schulfremde Teilnehmer 45 Min. 90 Min. 144,00 288,00 Erwachsenenunterricht Zuschlag 20 % vom Grundpreis je Unterrichtsgebühr Studenten, Azubis 12,00 24,00 Kein Zuschlag Zuschläge In den Fächern Klavier, Cembalo, Schlagzeug wird ein Zuschlag von 5 % auf die Unterrichtsgebühr erhoben. Im Fach Schnupperkurs wird ein Zuschlag von 2,50 € pro Monat auf die Unterrichtsgebühr erhoben. Bei auswärtigen Schülern wird ein Zuschlag von 20 % auf die Unterrichtsgebühr erhoben. VI. VII. Leihinstrumente bis 410,00 € bis 1.020,00 € über 1.020,00 € Bogen separat bis 125,00 € bis 250,00 € über 250,00 € Verwaltungsgebühr einmalig, bei Aufnahme 84,00 132,00 192,00 18,00 24,00 30,00 15,00 7,00 11,00 16,00 1,50 2,00 2,50 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Seite 7 Satzungen Nutzungsgebührenordnung des Zweckverbandes Musikschule „Ottmar Gerster” Weimar (1) Die Nutzungsgebühr für die Nutzung der Räumlichkeiten der Musikschule wird als Nutzungspauschale (Nr. 2) unter Berücksichtigung von Sonderleistungen (Nr. 3) erhoben. (2) Nutzungspauschale A Unterrichtsräume bis 30 qm Unterrichtsräume bis 50 qm Unterrichtsräume über 50 qm Coudray-Saal (Aula) * B C 25,00 € 35,00 € 45,00 € 30,00 € 45,00 € 60,00 € 35,00 € 55,00 € 75,00 € 200,00 € 300,00 € 600,00 € A Veranstaltungen von – als gemeinnützig anerkannten juristischen Personen; – Institutionen und Einrichtungen der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer Land; – Institutionen, Einrichtungen oder Gesellschaften, die einen unmittelbaren Bezug zur Aufgabenstellung der Musikschule haben; B Veranstaltungen nach Punkt A mit Erhebung von Eintrittsgeldern C Sonstige Veranstaltungen, ohne Rücksicht auf Erhebung von Eintrittsgeldern * Die Musikschulleitung kann auf Antrag in begründeten Fällen einen Nachlass gewähren. (3) Sonderleistungen Für zusätzliche Leistungen, wie die Bereitstellung von Musikinstrumenten, Beschallungstechnik und parlamentarische Bestuhlung, werden gesonderte Gebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Amtliche Bekanntmachungen Landratsamt Weimarer Land – Kommunalaufsicht – Mit Bescheid des Landratsamtes Weimarer Land vom 28.10.2014 wurde gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) die einvernehmliche Aufhebung der „Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe‚ Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen' auf die Verwaltungsgemeinschaft Grammetal“ (siehe die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Kreis Weimarer Land 04/13 am 29.06.2013) zwischen der Gemeinde Bechstedtstraß, der Gemeinde Daasdorf a.B., der Gemeinde Isseroda, der Gemeinde Hopfgarten, der Gemeinde Niederzimmern, der Gemeinde Ottstedt a.B., der Gemeinde Troistedt und der Verwaltungsgemeinschaft Gram- Landratsamt Weimarer Land Umweltamt – Untere Wasserbehörde ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Durchführung eines Verfahrens zur Bescheinigung des Bestehens einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Apoldaer Wasser GmbH nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit Abschnitt 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für nachfolgend aufgeführte Flurstücke in den Gemarkungen Oberroßla und Stobra Art der Anlage Flur Trinkwasserleitung/ 2 inkl. Schutzstreifen Flurstück 246/5 Gemarkung Oberroßla Grundbuchblatt 35 Die Apoldaer Wasser GmbH hat einen Antrag auf Erteilung der Bescheinigung der Dienstbarkeit für die aufgeführten Flurstücke, auf denen sich Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung einschließlich Schutzstreifen befinden, bei der für dieses Verfahren zuständigen Unteren Wasserbehörde gestellt. Die durch die Dienstbarkeit festgelegten Rechte sind im § 4 der Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung geregelt. Dem Antragsteller werden mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftlich genutzte Anlagen und Leitungen nachträglich per Gesetz verschiedene Rechte eingeräumt (Betretungsrecht, von Bebauung freizuhaltender Schutzstreifen). Diese Rechte werden in das Grundbuch eingetragen. Landratsamt Weimarer Land Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Bekanntmachung Die Van Asten Tierzucht Neumark GmbH & Co. KG, Am langen Raine 1 in 99439 Neumark betreibt am Standort in 99439 Neumark, Gemarkung Neumark, Flur 6, Flurstücke 492/1, 492/2, 493, 494, 495, 724, 725, 496/2, 497/2, 497/5 und 488/1 eine Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Schweinen i. V. m. einer Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle zur Verwertung durch anaerobe Vergärung zur Erzeugung von Biogas, einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen in metal zum 31.12.2014 genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 ThürKGG amtlich bekannt ge macht. Apolda, den 28. 10. 2014 Totzauer Amtsleiterin Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen können zu den amtlichen Sprechzeiten oder nach Vereinbarung bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon 03644/540644, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Eventuelle Widersprüche der betroffenen Grundstückseigentümer sind schriftlich bzw. mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt – Untere Wasserbehörde, Bahnhofsstraße 28, 99510 Apolda, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlich genutzten Anlagen und Leitungen entstanden. Da die Dienstbarkeit für diese Anlagen bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, falsche Angaben in Bezug auf die Lage der Anlagen zu korrigieren. Gesetzliche Grundlage für das Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen sind, wie oben angeführt, das Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und die Sachenrechts-Durchführungs-Verordnung (SachenR-DV). Apolda, den 16.10.2014 Im Auftrag Exner Amtsleiter Umweltamt Behältern dient (brennbare Gase, hier Biogas), einer Anlage zur Lagerung von Gülle und Gärresten und einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser in einer Verbrennungsmotoranlage durch den Einsatz von gasförmigen Stoffen (hier Biogas). Die damit verbundenen Tätigkeiten sind genehmigungsbedürftig nach § 4 BImSchG i. V. m. den Nr. 7.1.8.1 i. V. m. Nr. 8.6.3.1, Nr. 1.2.2.2, Nr. 9.1.1.2 und Nr. 8.13 des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Die in der Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Intensivhaltung oder – Aufzucht von Schweinen mit mehr als 750 Plätze für Säue i. V. m. einer AnlaFortsetzung auf Seite 8 Seite 8 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Amtliche Bekanntmachungen Fortsetzung von Seite 7 ge zur Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Kapazität von mehr als 75 t pro Tag – biologische Behandlung – ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) unter der Ziffer 6.6. c) i. V. m. Ziffer 5.3.b) i) genannt. Auf Grund Artikel 23 o. g. Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am 02.09.2014 eine Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter VorOrt-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52a Abs. 5 Satz 3 BImSchG ist der Bericht der ÖffentLandratsamt Weimarer Land Umweltamt – Untere Immissionsschutzbehörde – Bekanntmachung Die Firma Laborchemie Apolda GmbH, Utenbacher Straße 72 – 74, 99510 Apolda, betreibt am Standort 99510 Apolda, Gemarkung Apolda, Flur 11, Flurstücke 1806/5 und 1807/1, eine Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung in industriellem Umfang, Anlagen nach Ziffern 4.1.1 i. V. m. 4.1.2, 4.1.3, 4.1.4, 4.1.6, 4.1.7, 4.1.14 und 4.1.19 des Anhanges zur 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Die in der betriebenen Anlage durchgeführte Tätigkeit zur Herstellung von organischen und anorganischen Chemikalien sowie Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen ist im Anhang 1 zur Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) unter den Ziffern Nr. 4.1 a), b), c), d), f) und g), 4.2 c) und 4.5 genannt. Auf Grund Artikel 23 genannter Richtlinie sind in den aufgeführten Anlagen regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. In der o. g. Anlage erfolgte am 24. September 2014 besagte Vor-Ort-Kontrolle. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU i. V. m. § 52a Abs. 5 des Bun- lichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglich zu machen. Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 Ziffer 4 Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl. S. 82, 94) zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52a Abs. 5 BImSchG wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 19, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist. Apolda, den 05.12.2014 Exner Amtsleiter Umweltamt des-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist von der zuständigen Behörde nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und der Nebenbestimmungen nach § 12 des BImSchG sowie mit Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen. Auf Grund § 52a Abs. 5 Satz 3 des BImSchG ist der Bericht der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen nach der Vor-Ort-Besichtigung innerhalb der festgelegten Fristen zugänglich zu machen. Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen (§ 10 Abs. 2 Ziffer 4) des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2006 (GVBl. S. 513), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. März 2013 (GVBl. S. 82, 94), zugänglich zu machen. Gemäß ThürUIG i. V. m. Artikel 23 Abs. 6 der Richtlinie 2010/75/EU und § 52a Abs. 5 wird bekanntgegeben, dass der Bericht der Vor-Ort-Kontrolle im Landratsamt Weimarer Land, Umweltamt/Untere Immissionsschutzbehörde, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Raum 14, zu den bekannten Sprechzeiten einsehbar ist. Apolda, den 25. November 2014 Exner Leiter Umweltamt Allgemeinverfügung Landratsamt Weimarer Land Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Bekämpfung der Geflügelpest Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 13, 65 Geflügelpest-Verordnung i. V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Weimarer Land folgende Allgemeinverfügung 1. Es wird allen Geflügelhalterinnen und -haltern des Weimarer Landes die Aufstallung zur Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, für die folgenden Gebiete dauerhaft und bis auf Weiteres angeordnet: a. Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße – Ortschaft Oßmannstedt mit OT Ulrichshalben, Ortschaft Niederroßla, Ortschaft Mattstedt; b. Stadt Apolda – Stadtgebiet Apolda westlich der K 101 (Apoldaer Straße, Herressener Straße, Alexanderstraße), westlich der L 1060 (Alexanderstraße, Heidenberg) bis zum Viadukt, westlich der K 111 (Buttstädter Straße) [siehe hierzu Übersichtsskizze der Anlage 1], Stadtgebiet Heusdorf, OT Oberroßla, OT Zottelstedt, OT Nauendorf; c. Landgemeinde Stadt Bad Sulza – Stadtgebiet Bad Sulza mit Ortschaft Sonnendorf, Ortschaft Wickerstedt, Ortschaft Flurstedt; d. Erfüllende Gemeinde Bad Sulza – Gemeinde Obertrebra, Gemeinde Niedertrebra mit OT Darnstedt, Gemeinde Eberstedt, Gemeinde Großheringen. 2. Alle Geflügelhalter im Landkreis Weimarer Land, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Weimarer Land anzuzeigen. 3. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1. und 2. des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 4. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam. 5. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei. 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 des TierGesG dar. Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 € geahndet werden. Begründung: I. Am 5. November 2014 wurde in Mecklenburg-Vorpommern der Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N8, HPAI H5N8) amtlich festgestellt. Damit wurde dieser Virustyp erstmals in Europa nachgewiesen. Mit Stand 22. November 2014 sind Fortsetzung auf Seite 9 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Fortsetzung von Seite 8 europaweit drei weitere Ausbrüche HPAI H5N8 in den Niederlanden sowie ein Nachweis im Vereinigten Königreich Großbritannien gemeldet worden. Die Gefährdungslage für Geflügelhaltungen in Deutschland hat sich mit dem am 21. November vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mitgeteilten Nachweis des Erregers bei einem erlegten Wildvogel auf Rügen deutlich erhöht. Mit dem Nachweis von HPAI H5N8 in einer Wildente auf Rügen, und damit dem erstmaligen Auftreten dieses Virustyps in einem Wildvogel in Europa, hat sich der Verdacht bestätigt, dass Wildvögel an dem erneuten Auftreten der Geflügelpest in Europa beteiligt sind. Eine weitere Ausbreitung des gefährlichen HPAI H5N8 über Wildvögel über weite Strecken in alle Regionen Deutschlands ist zu befürchten. Damit ist die Gefahr der Einschleppung der Infektion in Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln deutlich gestiegen. Aus diesem Grund ist als Schutzmaßnahme für Hausgeflügelbestände eine Aufstallung zur Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, zwingend geboten. II. Gemäß § 1 Absatz 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz – ThürTierGesG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Weimarer Land zuständige Behörde für den Erlass dieser Allgemeinverfügung. Die Anordnung der Aufstallung unter Ziffer 1. des Tenors erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz, TierGesG). Die Aufstallung ist auf der Grundlage einer nach § 13 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung erfolgten Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich. In dieser Risikobewertung sind die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, rasten oder brüten sowie weitere Tatsachen zu berücksichtigen, soweit diese für eine hinreichende Abschätzung der Gefährdungslage erforderlich sind. Die Festlegung von Risikogebieten erfolgt auf der Grundlage dieser Risikobewertung. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende Erkrankung der Hühner und anderer Geflügelarten (z. B. Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Tauben, Wildvögel), die neben schweren klinischen Erkrankungen und Todesfällen auch hohe wirtschaftliche Verluste beim betroffenen Tierhalter verursacht. Darüber hinaus sind auch massive Einschränkungen beim Handel mit Geflügel und deren Erzeugnissen die Folge eines Geflügelpest-Ausbruchs. Der nahezu zeitgleiche Ausbruch der Geflügelpest in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und der zusätzliche Nachweis bei dem erlegten Wildvogel in Deutschland unterstreicht die Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Tierhaltungen. Die spezifische Eintragsquelle für das H5N8-Virus bei den Geflügelpestausbrüchen in den Puten, Legehennen- sowie Entenhaltungsbetrieben in Deutschland, Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien konnte nach Mitteilung des Friedrich-Loeffler-Institutes, Bundesinstitut für Tiergesundheit, bisher nicht identifiziert werden. Seite 9 Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahme ist geeignet dem Zweck, hier die Verhinderung einer Infektion von Hausgeflügel zu erreichen. Die Aufstallung ist erforderlich, da kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht, welches gleichermaßen geeignet wäre. Die Anordnung ist auch angemessen, da die vorrangig wirtschaftlichen Nachteile, die der einzelne betroffene Tierhalter durch die Aufstallung hinzunehmen hat, im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch einen einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Thüringer Geflügel- und Lebensmittelwirtschaft entstehen würde, unerheblich sind. Insoweit überwiegt das öffentliche Interesse die privaten Interessen. Gemäß § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) i. V. m. § 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung hat jeder der u. a. Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. Die Anordnung der Maßnahme in Ziffer 2. des Tenors, dass eine noch nicht erfolgte Meldung unverzüglich nachzuholen ist, beruht auf § 65 der Geflügelpest-Verordnung i. V. m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz. Danach hat die zuständige Behörde die Befugnis, bei Feststellung der Geflügelpest weitergehende Maßnahmen anzuordnen, soweit diese zur Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind. Eine Kenntnis aller Tierhalter ist für alle amtlichen Belange im Rahmen der Bekämpfung hochansteckender Erkrankungen zwingend notwendig. Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Ziffern 1. und 2. des Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche handelt, die bei Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abgewartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtlichen Feststellung der Seuche gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs. Entsprechend § 41 Absatz 4 Sätze 3 und 4 ThürVwVfG gilt die Allgemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt werden. Von dieser Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht, da die tierseuchenrechtliche Anordnung keinen Aufschub duldet. Diese Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 Satz 2 ThürVwVfG öffentlich bekannt gegeben. Dabei war zu berücksichtigen, dass der Adressatenkreis so groß ist, dass er, bezogen auf Zeit und Zweck der Regelung, vernünftigerweise nicht in Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden kann. Von einer Anhörung wurde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 ThürVwVfG abgesehen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war zu berücksichtigen, dass bei der vorliegenden Sachlage die Anhörung der Betroffenen nicht zu einer anderen Beurteilung der Dinge geführt hätte. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 Nr. 1 ThürTierGesG. Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit durch Kot usw. viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung und dergleichen. Unter der Vielzahl von in Betracht kommenden Faktoren sind auch Wildvögel als Eintragsquelle zu berücksichtigen. Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln können jederzeit, z. B. Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu, bei im Auslauf gehaltenem Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflügel pathogen sind, kontaminieren. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wiederspruch ist schriftlich an das Landratsamt Weimarer Land, PF 1354, 99510 Apolda, zu richten oder zur Niederschrift beim Landratsamt des Kreises Weimarer Land Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, einzulegen. Im Auftrag Wildvögel stellen ein Reservoir für aviäre Influenzaviren dar, umso mehr, als dass diese auch infiziert sein können, ohne deutliche klinische Symptome zu zeigen, aber trotzdem die Erreger ausscheiden. Auch die aktuell in Europa auftretende H5N8-Variante des aviären Influenzavirus wurde bereits in Wildvögeln in Südostasien nachgewiesen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es daher unbedingt erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln direkter und mittelbarer Art zu minimieren. Geflügel in Freilandhaltungen hat natürlicherweise weitaus größere Kontaktmöglichkeiten mit diversen Umweltfaktoren im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenen Tieren. Die Anordnung der Aufstallung in räumlicher Nähe zu Wasservogelrastplätzen in Feuchtgebieten wurde auf Grundlage ornithologischer Erkenntnisse im Zusammenwirken mit den für Natur- und Artenschutz zuständigen Behörden vorgenommen. Diese Entscheidung erfolgte nach Dr. Stefan Kleinhans Amtsleiter Hinweise: Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Anordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 des TierGesG dar. Diese können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 € geahndet werden. Seite 10 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass des Landkreises WEIMARER LAND vom 27. 11. 2014 Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. 11. 2006 (GVBl. 2006 S. 541) – in der gültigen Fassung , wird für den Kreis Weimarer Land verordnet: §1 In den nachstehend aufgeführten Orten/Verwaltungsbereichen dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein: Ort/ Verwaltungsbereich Verkaufszeitraum Beschränkungen 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt für die gesamte Stadt Apolda. 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt für die gesamte Stadt Apolda. 23. Weinfest So., den 16. 08. 2015 13.00 Uhr – 17.00 Uhr Gilt für den Bereich der Stadt, der Landgemeinde und der Erfüllenden Gemeinde, incl. der Gemeinde Saaleplatte. Federweißenfest So., den 27. 09. 2015 13.00 Uhr – 17.00 Uhr Gilt für den Bereich der Stadt, der Landgemeinde und der Erfüllenden Gemeinde, incl. der Gemeinde Saaleplatte. Tag des Thüringer Porzellans Tag des offenen Denkmals 2. Advent/ Weihnachtsmarkt So., den 12. 04. 2015 So., den 13. 09. 2015 So., den 06.12. 2015 13.00 Uhr – 17.00 Uhr Gilt für die gesamte Stadt Blankenhain. 13.00 Uhr – 17.00 Uhr Gilt für die gesamte Stadt Blankenhain. 13.00 Uhr – 17.00 Uhr Gilt für die gesamte Stadt Blankenhain. Frühlingsauftakt 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt nur für die Gemeinde Mönchenholzhausen. 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt nur für die Gemeinde Mönchenholzhausen. 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt nur für die Gemeinde Mönchenholzhausen. 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Gilt nur für die Gemeinde Nohra. 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Gilt nur für die Gemeinde Nohra. 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Gilt nur für die Gemeinde Nohra. 1. Advent/ Weihnachtsmarkt So., den 15. 03. 2015 So., den 13. 09. 2015 So., den 25.10. 2015 So., den 12. 04. 2015 So., den 26. 04. 2015 So., den 03. 05. 2015 So., den 29.11. 2015 10.00 Uhr – 16.00 Uhr Gilt nur für die Gemeinde Nohra. Gemeinde IlmtalWeinstraße/Erfüllende Gemeinde Tag des offenen Denkmals So., den 13. 09. 2015 11.00 Uhr – 17.00 Uhr Gilt für den Bereich der Gemeinde und der Erfüllenden Gemeinde. Kreisgebiet 1. Advent/ Weihnachtsmarkt So., den 29. 11. 2015 12.00 Uhr – 18.00 Uhr Gilt für das nicht abweichend geregelte Kreisgebiet. Stadt Apolda Anlass Datum Tag nach der 17. Modenacht So., den 05. 07. 2015 So., den 27. 09. 2015 Zwiebelmarkt Stadt Bad Sulza/ Landgemeinde/ Erfüllende Gemeinde Stadt Blankenhain Verwaltungsgemeinschaft Grammetal Weinfest Herbstfest Frühlingsanfang Frühlingsfest Maifest §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Ladenöffnungsgesetz. §3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und am 31.12. 2015 außer Kraft. Apolda, den 27. 11. 2014 Münchberg LANDRAT – Siegel – Hinweise: § 12 Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen (1) In Verkaufsstellen dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer 30 Minuten beschäftigt werden. (2) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen finden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitnehmers ist an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt. Wer als Geschäftsinhaber von dieser Rechtsverordnung Gebrauch macht, hat zusätzlich die unbeschadet geltenden Bestimmungen des Thüringer Feiertagsgesetzes (ThürFtG) vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind entsprechend § 7 Abs. 3 Nr. 3 ThürFtG bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen. 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Seite 11 Öffentlicher Teil Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Maßnahmen gegen die Einschleppung der Geflügelpest Auf Grund der aktuellen Tierseuchenlage gilt in Risikogebieten die Aufstallungspflicht für Geflügel. Dies wurde in der 48. KW per Allgemeinverfügung bekannt gemacht. Die Thüringer Risikogebiete sind auf der Homepage des TMSFG (http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/veterinaerwesen/tierseuchenschutz/erlass/index.aspx) einsehbar. 1. Auszüge aus der Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Es wird allen Geflügelhalterinnen und -haltern des Weimarer Landes die Aufstallung zur Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, für die folgenden Gebiete dauerhaft und bis auf weiteres angeordnet: a. Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße – Ortschaft Oßmannstedt mit OT Ulrichshalben, Ortschaft Niederroßla, Ortschaft Mattstedt; b. Stadt Apolda – Stadtgebiet Apolda westlich der K 101 (Apoldaer Straße, Herressener Straße, Alexanderstraße), westlich der L 1060 (Alexanderstraße, Heidenberg) bis zum Viadukt, westlich der K 111 (Buttstädter Straße), Stadtgebiet Heusdorf, OT Oberroßla, OT Zottelstedt, OT Nauendorf; c. Landgemeinde Stadt Bad Sulza – Stadtgebiet Bad Sulza mit Ortschaft Sonnendorf, Ortschaft Wickerstedt, Ortschaft Flurstedt; d. Erfüllende Gemeinde Bad Sulza – Gemeinde Obertrebra, Gemeinde Niedertrebra mit OT Darnstedt, Gemeinde Eberstedt, Gemeinde Großheringen. Alle Geflügelhalter im Landkreis Weimarer Land, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Weimarer Land anzuzeigen. 2. Gründe für die Aufstallungspflicht Virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln können jederzeit z. B. Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei im Auslauf gehaltenem Geflügel mit Influenzaviren, die für das Geflügel pathogen sind, kontaminieren. Wildvögel stellen ein Reservoir für aviäre Influenzaviren dar, umso mehr, als dass diese auch infiziert sein können, ohne deutliche klinische Symptome zu zeigen, aber trotzdem die Erreger ausscheiden. Auch die aktuell in Europa auftretende H5N8-Variante des aviären Influenzavirus wurde bereits in Wildvögeln in Südostasien nachgewiesen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es daher unbedingt erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln direkter und mittelbarer Art zu minimieren. Geflügel in Freilandhaltungen hat natürlicherweise weitaus größere Kontaktmöglichkeiten mit diversen Umweltfaktoren im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenen Tieren. 3. Weitere Pflichten des Tierhalters I. Registerführung (Geflügelhalter haben alle Zu- und Abgänge von Geflügel, Name und Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers oder Erwerbers, Datum des Zu- bzw. Abgangs sowie die Art des Geflügels einzutragen). Weiterhin sind einzutragen, wenn mehr als 100 Stück Geflügel gehalten werden, die pro Werktag verendeten Tiere, wenn mehr als 1.000 Stück Geflügel gehalten werden, je Werktag zusätzlich die Gesamtzahl der gelegten Eier. II. Aufzeichnungspflicht für gewerbsmäßige Geflügelfänger Jede Person, die gewerbsmäßig im Rahmen der Ein- oder Ausstallung von Geflügel tätig ist, hat den Namen und die Anschrift des jeweiligen Betriebes, in dem sie tätig geworden ist, die Art der Tätigkeit, den Zeitpunkt der Tätigkeit und die Art des Geflügels, auf die sich die Tätigkeit bezogen hat, aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen fest miteinander verbunden, chronologisch aufgebaut und mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen sein. Die Aufzeichnungen sind unverzüglich nach der Ausführung der aufzeichnungspflichtigen Tätigkeit in dauerhafter Weise vorzunehmen. III. Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von a. mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder b. mehr als zwei vom Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, so hat der Besitzer unverzüglich durch den Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen. 4. Für die Durchführung von Geflügelmärkten und -ausstellungen ist Folgendes zu beachten: a) In Risikogebieten dürfen keine Geflügelausstellungen, Geflügel-Veranstaltungen anderer Art durchgeführt werden. b) Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, sind bis auf Widerruf verboten. c) Geflügelausstellungen und Veranstaltungen anderer Art zu Schauzwecken werden erlaubt, soweit die teilnehmenden Tiere vor und nach der Veranstaltung klinisch tierärztlich untersucht werden. d) Bei Ausstellung von Geflügel mit Herkunft aus Risikogebieten sind die Tiere unmittelbar vor dem Verbringen zur Veranstaltung, längstens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung, im Herkunftsbestand klinisch tierärztlich zu untersuchen. Der Nachweis über diese tierärztliche Untersuchung im Be stand, dass keinerlei Krankheitsanzeichen vorliegen, ist dem Veranstalter vorzulegen. e) Enten und Gänse dürfen auf Geflügelausstellungen und Veranstaltungen anderer Art zu Schauzwecken nur aufgestellt werden, soweit Nachweise über Ergebnisse zur virologischen Untersuchung auf HPAI nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 Geflügelpest-Verordnung oder eine amtliche Bestätigung nach § 7 Absatz 3 Satz 2 Geflügelpest-Verordnung (amtliche Bestätigung der Sentineltier-Haltung) mitgeführt werden. 5. Verstärktes Wildvogelmonitoring mit Unterstützung der Jäger Alle Jäger werden aufgefordert, Proben von erlegten, jagdbaren Wasservögeln (Enten und Gänsen) zu entnehmen. Das VLÜA stellt hierzu Material (Tupfer, Plastiktüte, Einweghandschuhe), Probenbegleitscheine sowie die Hinweise zur Probenentnahme zur Verfügung. Grundsätzlich, insbesondere beim passiven Monitoring (verendet aufgefundene Vögel) gilt, dass der ganze Wildvogel-Tierkörper zur Untersuchung an das TLV einzusenden ist. Beim aktiven Monitoring (Beproben von erlegtem Federwild) ist es jedoch auch möglich, lediglich einen Rachen-Tupfer zu entnehmen. Das passive Monitoring ist insoweit zu verstärken, als dass in den Risikogebieten jeder verendete oder moribunde Wasservogel einzusenden ist. In den übrigen Gebieten Thüringens sind verendete Wildvögel einzusammeln, sobald vermehrte Todesfälle beobachtet werden und über das VLÜA zur Untersuchung einzusenden. Dr. K. Sachs Amtstierärztin Ohrmarkenbestellung vom Land neu geregelt Für die Bestellung der Ohrmarken für Schafe, Ziegen und Schweine ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ab 01.01.2015 nicht mehr zuständig. Das Gesundheitsministerium hat mit Schreiben vom 25.11.2014 alle ihm bekannten Halter von Schafen, Ziegen und Schweinen zu den ab 2015 neu geltenden Bestimmungen im Hinblick auf Bestellung, Zuteilung, Ausgabe sowie Kosten für Ohrmarken informiert: Neu ist, dass die Halter von kleinen Klauentieren (Schafe, Ziege, Schwein) die Kosten zur Kennzeichnung ihrer Tiere mit dem Jahreswechsel selbst bezahlen müssen. Im Gegenzug reduzieren sich ab 2015 die Tierseuchenkassenbeiträge für die Tierarten Schaf und Ziege. Halter von Rindern tragen die Kosten für deren Ohrmarken seit geraumer Zeit selbst. Die nach Viehverkehrsverordnung vorgeschriebene amtliche Aufgabe der Zuteilung ein schließlich Beschaffung und Ausgabe von Kennzeichen für Schafe, Ziegen und Schweine (Ohrmarken) wurde komplett auf den Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (TVL) übertragen. Die Bestellung dort erfolgt nur auf schriftlichen Antrag (E-Mail, Brief, Fax). Das Bestellformular ist vorgegeben. Zu richten ist es an den: Fortsetzung auf Seite 12 Seite 12 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Informationen Fortsetzung von Seite 11 Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (TVL), Stotternheimer Straße 19, 99087 Erfurt, E-Mail: [email protected], Telefon: 0361/749770; Fax: 03641/622 315. Die Ohrmarken werden den Tierhaltern unter angemessener Berücksichtigung des voraussichtlichen jährlichen Bedarfs zugeteilt. Bestellformulare können seit 15. Dezember 2014 von der Homepage des TVL www.tvlev.de unter dem Menüpunkt „Formula- re“ heruntergeladen oder telefonisch bzw. schriftlich beim TVL angefordert werden. marken für Schafe, Ziegen und Schweine bleibt die gleiche wie bisher. Dies gilt ebenso für die Zangen bzw. Gerätschaften zum Einziehen der Ohrmarken. Die Bestellung der Ohrmarken muss unbedingt rechtzeitig erfolgen. Die Lieferzeiten vom Hersteller können bis zu fünf Wochen betragen. Die Auslieferung der bestellten Ohrmarken erfolgt ausschließlich über den TVL. Zur Bezahlung der bestellten Ohrmarken erhält jeder Tierhalter durch den TVL einen Verwaltungskostenfestsetzungsbescheid. Für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Zuteilung und Auslieferung von Kennzeichen für Schafe, Ziegen und Schweine ab 2015 steht ab sofort gern der Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. zur Verfügung. Die Produktpalette der bisher in Thüringen verwendeten, von den VLÜA zugeteilten Ohr- Dr. Stefan Kleinhans Amtstierarzt 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Seite 13 Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege … Die Branche Metall/Maschinenbau ist für die Region Weimar/Weimarer Land ein wichtiger Wirtschaftszweig Am 23.10.2014 fand im Unternehmen RT-Filtertechnik in Kromsdorf das 5. Branchengespräch Metall/Maschinenbau statt. Unter anderem standen Themen, wie die aktuelle konjunkturelle Situation innerhalb der Branche, die Vorstellung von Integrationsprogrammen zur Fachkräftesicherung für ausländische Mitarbeiter durch die Kreisvolkshochschule Weimarer Land sowie das regionale Mobilitätsprogramm „meinjobmobil.de“ im Fokus. Ebenso wurden zwei wichtige Veranstaltungen zur Berufsinformation von den Mitgliedern des Branchenverbundes gemeinsam nach- und vorbereitet. Dabei handelte es sich um den „Tag der offenen Betriebe“ der Branchenverbunde Kunststoff/Chemie und Metall/Maschinenbau am 12.09. und 19.09.2014, der gemeinsam von der Stadt Weimar und dem Kreis Weimarer Land veranstaltet wurde und den „Abend der Berufe 2014“ am 28.10.2014 im congress centrum neue weimarhalle. Zur Arbeit des Branchenverbundes Metall/ Maschinenbau und zur Durchführung des „Abends der Berufe 2014“ wurde das nachfolgende Interview mit Herrn Ekkehard Wenkel, dem Standortleiter der Viega GmbH & Co. KG in Großheringen und Vorsitzenden des Branchenverbundes durchgeführt. (Foto) 1. Seit dem 23. Mai 2012 existiert der Branchenverbund Metall/Maschinenbau. Welche Beweggründe gab es für diesen regionalen Zusammenschluss innerhalb der Branche? Die Branche Metall/Maschinenbau ist für die Region Weimar/Weimarer Land ein wichtiger Wirtschaftszweig, der durch innovative Produkte, Wachstum und Beschäftigungssicherung ausgezeichnet wird. Der Zusammenschluss als Branchenverbund Metall/Maschinenbau er folgte, um die Potentiale der Mitglieds-Unternehmen aus der Stadt Weimar und dem Kreis Weimarer Land zu bündeln und den Stellenwert dieser Branche weiter auszubauen. 2. Sie wurden einstimmig als dessen Vorsitzender bestimmt. Welche Aufgaben ergeben sich daraus? Ich sehe meine Rolle als Moderator zwischen den Mitgliedsbetrieben und als Impulsgeber für neue Anregungen. Mein Bestreben ist eine aus- der „weimarhalle“ stattfand. Dort konnten Schüler aus 18 Regelschulen und deren Eltern mit den teilnehmenden Unternehmen Kontakt aufnehmen und sich selbstständig über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region informieren. Seit letztem Jahr beteiligen Sie sich mit dem Gemeinschaftsstand des Branchenverbundes Metall/Maschinenbau an dieser Veranstaltung. Was haben Sie von diesem Abend erwartet? Wir haben uns auf viele interessante Ge spräche mit Schülern und Eltern sowie einen regen Informationsaustausch mit den Verantwortlichen der anderen Unternehmen des Branchenverbundes Metall/Maschinenbau gefreut. gezeichnete Vernetzung innerhalb der Branche. 3. Welche Ziele verfolgen Sie im Branchenverbund in den nächsten Jahren? Wir beabsichtigen, auch weiterhin die Aktivitäten im Rahmen der regionalen Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen. Außerdem möchten wir die Kommunikation mit den Hochschulen optimieren, bestehende Partnerschaften weiterentwickeln und neue Kontakte schließen. 4. Viele Unternehmen klagen über Fachkräftemangel, der sich aktuell auch in unserer Region bemerkbar macht. Mit welchen Strategien wollen Sie diesem Problem als Branchenvorsitzender und Werkleiter entgegenwirken? Das Unternehmen Viega GmbH & Co. KG hat bereits seit einigen Jahren die Thematik „Auszubildenden- und Fachkräftegewinnung“ in den Brennpunkt seines Personalmanagements gerückt, in dem es beispielsweise frühzeitig mit Regelschulen und Gymnasien zusammenarbeitet. Ich möchte unsere Erfahrungen an die Mitglieder des Branchenverbundes weitergeben. Auch ein Austausch über Ausbildungsinhalte und -praktiken erfolgt innerhalb des Verbundes. 5. Ein bewährtes Instrument der Auszubildenden-Akquise ist der „Abend der Berufe“, der in diesem Jahr am 28.10.2014 zum 10. Mal in 6. Sie können jetzt auf zwei Jahre Erfahrung bei der Teilnahme an dieser Veranstaltung zurückblicken. Welches Resümee können Sie ziehen? Sind alle Erwartungen bezüglich der Auszubildendengewinnung eingetroffen? Der „Abend der Berufe“, zum zweiten Mal mit dem Gemeinschaftsstand beziehungsweise der „Branchenstraße“ Metall/Maschinenbau, war ein großer Erfolg. Insgesamt ist er für uns nicht nur ein wichtiges Instrument zur Auszubildenden-Gewinnung, sondern eine der interessantesten Berufsinformationsveranstaltungen der Region. Das Konzept der Veranstaltung ist sehr zielgruppenorientiert. Der Zeitrahmen von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr garantiert das freiwillige Erscheinen von interessierten Schülern und Eltern. Unsere Erwartungen wurden voll erfüllt. Wir haben nicht nur einige Praktikumsanfragen, sondern auch konkrete Bewerbungen für unsere Ausbildungsplatzangebote erhalten. Wir bedanken uns bei den Veranstaltern für die hervorragende Organisation. 7. Auf welche Unternehmen des Branchenverbundes konnten sich die Schüler und Eltern freuen? Wir präsentierten uns gemeinsam mit den Unternehmen Tekpro Präzisionsdrehteile GmbH, Jörg Schneider – Edelstahlverarbeitung e.K., Härterei Reese Weimar GmbH & Co. KG, DMF Werkzeugbau GmbH, Edelstahlbau Tannroda GmbH, Metecno Bausysteme GmbH und der Gebr. Becker GmbH am Metall-Maschinenbau-Gemeinschaftsstand. 4. Unternehmerstammtisch im Gewerbegebiet U.N.O. in Nohra Auf persönliche Einladung von Landrat HansHelmut Münchberg trafen sich zahlreiche Vertreter der Unternehmen aus dem Gewerbegebiet U.N.O. am 6. November 2014 zum 4. Unternehmerstammtisch im ADAC Fahrsicherheitszentrum Thüringen in der Gemeinde Nohra. Grund der Zusammenkunft von Unternehmern und Landrat Hans-Helmut Münchberg war ein Gedankenaustausch zur aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie zur gegenwärtigen Standortzufriedenheit, zum Beispiel dem Ausbau der Breitbandversorgung, im Gewerbegebiet. Das U.N.O. bietet mit einer Bruttofläche von 184 Hektar über 40 angesiedelten Unternehmen mit weit über 2.000 Beschäftigten durch seine verkehrsgünstige Lage an B 7 und A 4 sowie direkt zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und der Kulturstadt Weimar beste Vorausset- zungen. Ebenfalls wurde in diesem Rahmen mit der Planung des U.N.O.-Gewerbegebietsfestes im Jahr 2015 begonnen. Die Organisation dieser ganztägigen Veranstaltung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Weimar und des Kreises Weimarer Land. Zum großen Erfolg der vergangenen Gewerbegebietsfeste trug vor allem die Bereitschaft vieler ansässiger Firmen, sich Gästen sowie interessierten Schülerinnen und Schülern zu öffnen, bei. Nach der Festlegung des Veranstaltungstermins am 12.09.2015 erklärten sich bereits sieben Unternehmen bereit, diesen Tag der offenen Betriebe mit Betriebsbesichtigungen, Möglichkeiten der Berufsorientierung sowie einem vielfältigen Unterhaltungsprogramm zu bereichern. Neben weiteren Inhalten zur wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises Weimarer Land wurde auch ein themenbezogener Vortrag von Herrn Schäfer vom Verein Bildung Beratung Beschäftigung e.V. aus Apolda in die Tagesordnung integriert. Er ist der Projektkoordinator des Internetportals www.meinjobmobil.de – einem Mitfahrnetzwerk, das auf flinc basiert und mit dessen Hilfe sich Fahrer und Mitfahrer für den gemeinsamen Weg zur Arbeit zusammenfinden. Für die Planung des anstehenden Gewerbegebietsfest wurde mit dieser Veranstaltung ein solider Grundstein gelegt. Der Landrat und die Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege bedanken sich für die interessanten Gespräche und für die Gastfreundschaft des ADAC Fahrsicherheitszentrums Thüringen! Seite 14 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Informationen Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land berichtet über ... Frauenwochenendseminar in Marienthal Vom 28. November 2014 bis 30. November 2014 beschäftigten sich 18 Frauen mit dem Seminarthema: „Die Vielfalt der Frau als Persönlichkeit – ihr Ressourcenmanagement in Beruf und Alltag“. Mit der KOALA Methode (K = Kontakt, O = Orientierung, A = Analyse, L = Lösung, A = Abschied) wurde das Seminar strukturiert. Die fachliche Betreuung lag wieder in den Händen von Frau Dr. Schiecke. Inhaltliche Schwerpunkte waren: • Individuum und Persönlichkeit – Die Ab grenzungen der Begriffe voneinander, wann bin ich wo, was?! • Was mir Kraft gibt, was mir Kraft raubt – Energiehaushalt, Energieressourcen, Was ich verändern möchte und kann/nicht kann. Weiterer Schwerpunkt war die Beschäftigung mit dem Begriff der Psychografie, der als solches der differentiellen Psychologie entspringt und von Gordon W. Allport in die Persönlichkeitspsychologie eingeführt wurde. Richard Dawkins sagte hierzu: „Eine gute Theorie benötigt nur wenige Voraussetzungen, um damit viel zu erklären.“ Die Kompetenzen, welche die Psychographie fördert, sind in den verschiedensten alltäg lichen und beruflichen Situationen interessant und nützlich. Alle Menschen sind unverwechselbar und einzigartig. Und doch beobachten wir ständig Gemeinsamkeiten. Ein unbekannter Autor sagte: Jeder Mensch ist in gewisser Hinsicht: • wie jeder andere, • wie manch anderer, • wie kein anderer. Das Fazit des Seminars war: Die vorgestellten methodischen Ansätze können für die Arbeit und die Familie zahlreiche Freiräume und Lösungsmöglichkeiten für jede Persönlichkeit eröffnen. Unterschiedlich ist allerdings nur das „Wie“ des Vorgehens. Hierfür gilt es in einem Veränderungsprozess der Persönlichkeit diesem offen gegenüber zu stehen und die erforderlichen Rahmenbedingungen und Interventionen für sich zu schaffen. Danke für die gute Seminar-Atmosphäre an das Team um Frau Schreiber im Schloss Marienthal und für den gestalteten Freitagabend durch Frau Iris Langpeter und Frau Sigrid Schöbel. Unterstützt wurde das Seminar durch Ninette Janotte, die die Frauen psychologisch begleitete. Ein großer Teil der Frauen hat sich schon für das nächste Jahr zum Frauenseminar für eine Auszeit für sich angemeldet. „Madame Gramont“ zum Frauenseminar in Marienthal Was macht sie so einzigartig? Sie ist außergewöhnlich, begeistert sich für viele Dinge des Lebens, immer chic, denkt an ihre Mitmenschen, hinterlässt immer einen guten Eindruck, findet viele nette Worte, liebt gesellige Runden, ist humorvoll, besucht die Stadt Apolda zu allen Aktionen, kauft hier ein, nutzt den Gesundheitsdienst in Apolda, ist mit Menschen in Apolda sehr vertraut, hat einzigartige kreative Ideen, sagt Ja zum Leben, lebt das Motto – „Lachen ist die beste Medizin“, Notsituationen meistert sie mit ihrem Mann, ordnungsliebend, in geselligen Runden fühlt sie sich pudelwohl, quasselt gerne, ratlos ist sie selten, ist sehr sensibel, tut Gutes und redet darüber, ist umsichtig, vielseitig, willensstark und hat noch viele Ziele. Ihren zweiten Auftritt hatte sie zur Vernissage am 01.12.2014 zur Präsentation der neuesten Werke von Herrn Rüdiger Bahr-Liebeskind. Besonders freut sie sich über ihren Preis, ein Portrait gemalt bzw. gezeichnet zu bekommen von Herrn Liebeskind. Wir können nur sagen, Frau Eitner ist eine Frau, die voll im Leben steht und die auch im Jahre 2015 und 2016 die Stadt Apolda, alias Gramont, bei weiteren Veranstaltungen noch bereichern wird. Im Jahr 2017 soll dann die neue „Madame Gramont“ gewählt werden. Beate Wiedemann und Sylvia Wille Die Gleichstellungsbeauftragten Am 18.10.2014 wurde zur Apoldaer „Ladies Night“ die „Madame Gramont“ gekürt. Sie wird für zwei Jahre die Stadt Apolda bei Veranstaltungen präsentieren. Alle waren begeistert, dass Frau Astrid Eitner (60) aus Taubach diesen Titel bekam. Prämiert wurde sie durch den Geschäftsführer der Apoldaer Wohnungsgesellschaft, Herrn Sören Rost, mit einer Prämie von 500,00 € und einer Schärpe. Wir haben uns sehr gefreut, dass sie an unserem Frauenseminar in Marienthal teilnahm. 1. Fachtag für Frühe Hilfen und Kinderschutz im Kreis Weimarer Land erfolgreich verlaufen Am 28. Oktober 2014 fand in Apolda der 1. Fachtag für Frühe Hilfen und Kinderschutz im Kreis Weimarer Land statt. Über 90 Teilnehmer aus verschiedenen Professionen waren der Einladung des Jugendamtes Weimarer Land ins „Hotel am Schloß“ Apolda gefolgt und verdeutlichten damit ein bestehendes Interesse für die Frühen Hilfen und den Kinderschutz. Dabei waren interessierte Zuhörer aus dem Gesundheitsbereich (Gesundheitsamt, Gynäkologinnen, Hebammen), der Polizei, aus Schulen, Schulsozialarbeit, Kindergärten und Kindertagespflege, dem Bereich der Jugendhilfe (Jugendamt, stationäre, teilstationäre und ambulante Jugendhilfe, Kinderschutzdienst) und dem Jobcenter vor Ort. Die interdisziplinäre Vernetzung der unterschiedlichen Professionen ist ein gesetzlicher Auftrag des Bundeskinderschutzgesetzes, der Fachtag leistet einen Beitrag zur Umsetzung dieses Auftrages. Nach der Begrüßung der Teilnehmer und einem Einblick in die Entwicklung der Frühen Hilfen in Thüringen durch Birgit Höhlein vom Ministerium für Familie, Gesundheit und Soziales folgte der erste Vortrag. In diesem beschäftigte sich Professorin Kathinka Beckmann von der Hochschule Koblenz kritisch mit der Entwicklung des Bundeskinderschutzgesetzes und der Umsetzung in der Praxis. Anschließend stellte Frau Raphaela Oetter (Koordinatorin Kinderschutzambulanz Jena) die Thüringer Kinderschutzambulanz in Jena vor. Herr Oberarzt Stefan Wolke befasste sich in seinem Vortrag eindrücklich mit den körperlichen Anzeichen und Befunden beim Verdacht auf eine Kindesmisshandlung aus ärztlicher Sicht. Neben den Fachvorträgen gab es im zweiten Teil der Veranstaltung Raum für Kleingruppenarbeit und Zeit für den Austausch untereinander. Es bestand die Möglichkeit, Workshops zu den Themen Erkennen von Alarmsignalen im Kontext sexueller Gewalt, Crystalkonsum und Schwangerschaft, Zusammenarbeit Jugend hilfe und Gesundheitswesen sowie Gesprächsführung in Zwangskontexten zu besuchen. Die Organisatoren sowie Teilnehmer waren sich einig, dass die Veranstaltung von Erfolg gekrönt war. Deutlich wurde, wie wichtig das Thema und wie groß das Interesse an der Netzwerkarbeit ist. Dies soll Anlass sein, auch in den nächsten Jahren weitere Schritte gemeinsam zu gehen, um die Frühen Hilfen und den Kinderschutz im Weimarer Land weiter voran zu bringen. Weitere Informationen zum Fachtag und den Frühen Hilfen erhalten Sie bei Tina Rosenberger 03644/540542. Tina Rosenberger 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Seite 15 Kreisvolkshochschule Weimarer Land Ackerwand 13 99510 Apolda Tel.: (03644) 55 48 41 Fax: (03644) 51 56 62 E-Mail: infokvhs-weimarerland.de Gruppe ab 5 Personen: 11,50 € Gruppe ab 8 Personen: 6,50 € Gesundheit und Fitness Pilates Sanftes Training – starke Fitness Pilates spricht sich rum und wird zum neuen Gesundheitstrend. Joseph Pilates, der Begründer dieser Methode, kombinierte vor über 80 Jahren östliche und westliche Übungssysteme miteinander, die geprägt sind von Yoga, asiatischen Kampfkünsten und klassischen Turnübungen. So entstand ein Übungssystem, das schonend und wirkungsvoll zur Harmonisierung von Körper und Geist beiträgt und unabhängig von Alter und Kondition von Frauen und Männern erlernt werden kann. Das Ziel der Pilates-Übungen: Kräftigung der Körpermitte und Streckung der Wirbelsäule. Das Ergebnis ist ein gesunder, schlanker, starker und flexibler Körper und ein ausgeglichener Geist. Ab 05.01.2015, Montagnachmittag 16:30 Uhr–17:30 Uhr 15 Veranstaltungen, 20 Unterrichtseinheiten Gruppe ab 5 Personen: 70,00 € Gruppe ab 8 Personen: 60,00 € Rechnen und gestalten mit Excel 2010, Haushaltsbuch, Stromkosten, Finanzierungen und Co. Excel im Alltag anwenden – jetzt noch einfacher! Ob Adresslisten führen, Stromkosten berechnen oder ein Haushaltsbuch führen, ab jetzt wird es noch einfacher, Tabellen für private Aufgaben anzulegen. Der Kurs zeigt Ihnen nicht nur das „Wie“, sondern gibt auch diverse Anregungen, für welche alltäglichen Aufgaben Excel noch eingesetzt werden kann. Lernen Sie z.B., wie man eine Autofinanzierung in Excel übersichtlich darstellt oder mit Excel Daten gekonnt auswertet. Inhalt: Tabellen gestalten, einfache Berechnungen ausführen, Daten auswerten und darstellen, mit mehreren Tabellen arbeiten, Zinsen und Kredite. mittwochs, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr, KVHS PC-Raum, Termin auf Anfrage 10 Veranstaltungen, 20 UEs Gruppe ab 5 Personen: 75,00 € Gruppe ab 8 Personen: 65,00 € Das digitale Fotoarchiv – Fotos verwalten, bearbeiten und präsentieren Bilder schnell und einfach sortieren und bearbeiten! Beruf Erste Schritte am Computer/Notebook Der Kurs vermittelt erwachsenen PC-Einsteigern grundlegende Kenntnisse im Umgang mit dem Computer. Aus dem Inhalt: den Computer kennen lernen; mit Windows beginnen; eine Einladung mit Word schreiben; Ordnung bei Dateien und Ordnern; Windows anpassen und einrichten; Programme für den täglichen Gebrauch; Probleme und kleine Fehler beheben; Grundlagen Internet und Internetexplorer; Arbeiten mit E-Mail; Sicherheitsaspekte. Vormittagskurs: dienstags und donnerstags, 09:30 Uhr–11:00 Uhr, KVHS, PC-Raum, Termin auf Anfrage Abendkurs: 18:00 Uhr – 19:30 Uhr, KVHS, PC-Raum, Termin auf Anfrage 15 Veranstaltungen, 30 UEs Gruppe ab 5 Personen: 85,00 € Gruppe ab 8 Personen: 75,00 € Erste Schritte mit dem iPhone & iPad Grundlagenkurs, Aufbaukurs I, Aufbaukurs II Je 1 Veranstaltung mit 2 UEs, KVHS, PC-Raum, Termin auf Anfrage Kurs für erwachsene PC-Einsteiger, die sich zum ersten Mal mit dem Programm Picasa beschäftigen. Noch nie war es so einfach, die Bilder zu bearbeiten und zu archivieren! Fotos zum Vorzeigen: Unschärfe oder rote Augen beseitigen oder die Farben aufbessern – Digitalfotos lassen sich heutzutage problemlos am PC optimieren. Im Kurs lernen Sie, wie Sie Bilder bearbeiten, wie Sie Ihr Fotoarchiv komfortabel organisieren und wie Sie Ihre Fotos eindrucksvoll präsentieren können. Sie werden schon nach kurzer Zeit die Vorzüge dieser kostenlosen Software zu schätzen wissen. Aus dem Inhalt: Picasa herunterladen und installieren, Bilder in Alben zusammenfassen, Personenerkennung und Geotags verwenden, eine Diashow abspielen, Bilder ausrichten und zuschneiden, Farbe, Helligkeit und Kontrast optimieren, Fotos in Webalben veröffentlichen, Papierbilder digitalisieren; dienstags, 18:00 Uhr–19:30 Uhr, Termin auf Anfrage 10 Veranstaltungen, 20 UEs, Gruppe ab 5 Personen: 75,00 € Gruppe ab 8 Personen: 65,00 € Die Kreisvolkshochschule wünscht Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein bildungsreiches Jahr 2015! Vereinigte Männerchöre Apolda 1828 e.V. Liebe sangesfreudige Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wenn Sie sich bis 15.02.2014 entschließen, im Männerchor mitzusingen und ein Jahr lang an 80 % der Proben und sonstigen Veranstaltungen teilgenommen haben und als Sänger im Chor angekommen sind, besteht die Chance durch Los eine der Kurzreisen im Wert von 100 € zu gewinnen. würden Sie gerne einen Teil Ihrer Freizeit in Gesellschaft verbringen, einen Abend in der Woche für zwei Stunden und mehr aufs Fernsehen verzichten oder wollen Sie sich einfach nur in der Sängerfamilie wohlfühlen? Nach jeder Probe wird natürlich auch die bereits erwähnte Geselligkeit in reger Art und Weise gepflegt. Von manch lustigen Episoden und Begebenheiten wird in solchen Runden erzählt. Ohne Männer, die singen wollen, kann auch unser Chor nicht existieren und es wäre jammerschade, wenn der Männerchor, ein traditionsreicher Chor, der übrigens seit mehr als 185 Jahren besteht, auf einmal nicht mehr auftreten könnte. Besuchen Sie doch einmal unsere Chorpro- ben, denn „Singen macht Spaß“ und hält uns gesund. Haben Sie Interesse als Sänger oder Förderer an der Gründung neuer Chöre in einer etwas anderen Art mitzuwirken oder haben Sie Interesse im Gospelchor mitzusingen? Sprechen Sie uns an. Wir haben für alles ein offenes Ohr!!! Wenden Sie sich an: Siegfried Eppler Immischstraße 26 99510 Apolda Telefon: 0171/7272051 E-Mail: [email protected] oder Diana Radeck Rosa-Luxemburg-Straße 18 99510 Apolda Telefon 03644 553453 [email protected] und alle anderen Sängerinnen und Sänger. Seite 16 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Weihnachtsgrüße „Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung“ (Jean-Jacques Rousseau) Lassen Sie uns in diesem Sinne gemeinsam das Jahr 2015 mit „Achtung vor dem Menschen“ und mit Engagement für interessante Vorhaben beginnen und gestalten. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen des Landratsamtes, allen Netzwerkpartnern sowie allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Weimarer Land ein besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2015. u Herzlich Ihre Beate Wiedemann Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Weimarer Land j „Die Botschaft von Weihnachten: Es gibt keine größere Kraft als die Liebe. Sie überwindet den Hass wie das Licht die Finsternis.“ (Martin Luther King) Ein bewegtes Jahr geht zu Ende und wieder einmal naht die Weihnachtszeit. Emsiges Treiben, Kerzenschein und Glühweinduft - wohin man auch blickt. Ich wünsche Ihnen allen von Herzen, dass Ihnen das Glück beschieden sei, in der Geborgenheit Ihrer Familien ein Weihnachten voller Liebe, Zufriedenheit und Glück zu erleben. Genießen Sie die gemeinsame Zeit ein Geschenk, das in der heutigen Zeit eines der wertvollsten ist. Mögen Sie meine guten Wünsche für ein gelungenes, erfolgreiches, aber vor allem gesundes 2015 überall erreichen - wo immer Sie sind und was immer Sie tun. Ihre Silke Schmidt Redakteurin des Amtsblattes unter einem Dach Bernhardstraße 43/45 99510 Apolda Telefon: 0 36 44 / 50 33 - 0 015 lda 2 po er A lend a Bildk ier auf h Verk Offsetdruck Digitaldruck Schnelldruck e-mail: [email protected] Telefon: 0 36 44 / 50 33 - 24 für: Künstler Büro Bastler Handarbeiten Schule Mo –Fr 9–18 Uhr · Sa 9–13 Uhr 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Seite 17 Herzlichen Glückwunsch nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Edith und Manfred Schmidt Ursula und Karlheinz Steiger Anna und Martin Grentzer Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, die sie am 23. Oktober 2014 gefeiert haben. die sie am 30. Oktober 2014 gefeiert haben. die sie am 30. Oktober 2014 gefeiert haben. aus Niedertrebra zur aus Apolda zur aus Bad Berka/OT Tannroda zur Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Anita und Günther Mahn Renate und Gerhard Becker Lieselotte und Konrad Hartmann aus Saaleplatte/OT Stobra zur aus Mattstedt zur aus Apolda zur Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, die sie am 23. Oktober 2014 gefeiert haben. die sie am 6. November 2014 gefeiert haben. die sie am 19. November 2014 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Marie und Heinz Spreer Ruth und Harry Heyer Leonore und Horst Hintze Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, die sie am 24. Oktober 2014 gefeiert haben. die sie am 6. November 2014 gefeiert haben. die sie am 20. November 2014 gefeiert haben. aus Bad Berka/OT Tannroda zur aus Mellingen zur aus Berlstedt zur Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Brigitte und Helmut Pfeifer Inge und Bruno Kalbas Christa und Horst Weithaas Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, die sie am 30. Oktober 2014 gefeiert haben. die sie am 7. November 2014 gefeiert haben. die sie am 4. Dezember 2014 gefeiert haben. aus Magdala zur aus Blankenhain zur aus Lehnstedt zur Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Wir gratulieren nachträglich Christa und Dietmar Bräutigam Ursula und Gerhard Türkis Jutta und Horst Langhof Diamantenen Hochzeit, Eisernen Hochzeit, Diamantenen Hochzeit, die sie am 30. Oktober 2014 gefeiert haben. die sie am 12. November 2014 gefeiert haben. die sie am 4. Dezember 2014 gefeiert haben. aus Apolda zur aus Kranichfeld zur aus Nohra/OT Obergrunstedt zur schnell • kompetent • preiswert – NEU – KERN-GESUNDPraxis und Akademie Hans-Peter Kuhl Heilpraktiker, Diplom-Psychologe Dorfplatz 107 · 99518 Auerstedt www.kern-gesund-praxis.de Tel.: 0175 240 94 64 Hausgeräte-Kundendienst Reparatur aller Fabrikate Bernhard-Prager-Gasse 2-4 99510 Apolda Tel.: (0 36 44) 56 43 69 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Samstag 9.00–18.00 Uhr 9.00–13.00 Uhr Seite 18 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Anzeigen IHR BUCHHALTER Ulrike Basche selbstständige Buchhalterin 99423 Weimar Friedrich-Ebert-Straße 26 Tel. 0 36 43-77 24 30 Fax 0 36 43-77 25 18 Mobil 01 75-5 40 80 74 Mail: [email protected] Mo– Fr 8 – 16 Uhr Wir wünschen unserer Kundschaft frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2015 Metallbau Haas " $ ) #& ! #! ( " ! % ! ' ' ! * )! ! ! #! ## ! "# 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 Seite 19 Herzlichen Glückwunsch nachträglich Elisabeth Dießner zum 100. Geburtstag Kranichfeld Rolf Trübner Charlotte Herbst Rosa Pfister Apolda Apolda Bad Sulza/ OT Wickerstedt Kurt Lappius Mattstedt zum 95. Geburtstag Ruth Schramm Fritz Döhring Klara Kirchner Marianne Hüttenrauch Marie Berger Hildegard Thürmer zum 94. Geburtstag Apolda Apolda Apolda Apolda Bad Berka Bad Berka Ursula Kittel Apolda Gerhard Ganßauge Apolda Waltraut Triebe Apolda Otto Büchner Apolda Gertrud Alexandrowicz Buttelstedt Wanda Röhr Bad Berka Rosa Nöthlich Blankenhain Meta Müller Blankenhain zum 93. Geburtstag Albrecht Stiebritz Apolda/ OT Herressen-Sulzbach Herta Zeunert Apolda Apolda Ruth Werthschützky Liesbeth Beder Apolda Hans-Werner Rülke Apolda Ursula Luckas Bad Sulza Heinz Meißner Bad Sulza Hildegard Knoll Kromsdorf Edeltraud Köhler Klettbach Kurt Hofmann Rittersdorf Maria Gräfin von Luxburg Bad Berka/ OT Tiefengruben Helmut Hage Ottstedt am Berge zum 92. Geburtstag Erich Dietsch Eryk Braunke Stephanie Träger Elisabeth Wannicke Ruth Ebeling Rudolf Widera Johanna Neumeyer Ruth Unger Dora Spieler Ilse Heinecke Anni Weyer Edeltraud Schmidt Ursula Senftleben Apolda Apolda Apolda Apolda Apolda Apolda Apolda Mellingen Oettern Bad Sulza Bad Sulza Buttelstedt Buttelstedt Hans May Buttelstedt Ruth Hellmich Bad Berka/OT Kottendorf Ruth Schmidt Bad Berka Nohra Frieda Grenzel Stefanie-Maria Fosticz Blankenhain Anni Lein Blankenhain zum 91. Geburtstag Christa Schröder Dorothea Renner Heinz Stockmann Jutta Schwikal Walter Hartung Irene Wirth Ruth Dittmar Else Tänzer Apolda Apolda Apolda Apolda Apolda Apolda Kiliansroda Ilmtal-Weinstrasse/ OT Oßmannstedt Käthe Thomas Ettersburg Maria Geißler Mönchenholzhausen/ OT Obernissa Margarete Böttner Blankenhain Gertrud Müller Blankenhain Helene Jünger Blankenhain Hubert Geßner Blankenhain/ OT Rottdorf zum 90. Geburtstag im November 2014 Impressum: Herausgeber: Kreis Weimarer Land Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Kreises Weimarer Land Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Silke Schmidt Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10 Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Erscheinungsweise: In der Regel siebenmal im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, bestellt werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Druck: Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, 99510 Apolda, Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99, e-mail: [email protected] Vertrieb: Allgemeiner Anzeiger Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt Seite 20 20. Dezember 2014 – Nummer 09/14 STADTHALLE APOLDA Unseren Gästen und Geschäftspartnern wünschen wir frohe Weihnachten und ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr! Ihr Team der Stadthalle Apolda xNOCHKEIN7EIHNACHTSGESCHENK Vielleicht haben wir eine passende Veranstaltung für Sie und Ihre Lieben. $O 5HR #OUNTRY7EIHNACHTmit „The Countrynents“, Tino Bach und Bonanza Disco &R 5HR 7EIHNACHTSBLUESMITu2ESTPOSTENv nur Abendkasse -I 5HR SILVESTERBALL nur mit Tischreservierung 3O 5HR .%5*!(23&2Ä(3#(/00%. der Vereinigten Männerchöre Apolda e.V. & Gastchöre $O 5HR4!.:).3.%5%*!(2– für Junggebliebene 3A 5HR.%5*!(23+/.:%24Ausverkauft $I 5HR u+ASPERLEUNDDERKLEINE2ABE3OCKEv ein liebevolles Märchen für Kinder ab 2 Jahre mit dem Puppentheater Crimmitschau nur Tageskasse &R 5HR3PORTLERGALA 3A 5HR4OM#HÏRIEAusverkauft &R 5HR 4(%&)2%")2$3LIVEn2OCKN2OLL3HOW 3O 5HR 2/3%.'!,!ZUM&RAUENTAG mit Stargast Florian Fesl 3A 5HR !.!+/.$!n$AS"ESTEAUS*AHREN Kabarett 3A5HR $IE!CADEMIXER u/BERHALBDER'àRTELLINIEh– Kabarett *Tickets hier: TA, OTZ, TLZ Pressehäuser/Service-Center/Service-Partner, www.ticketshop-thueringen.de oder 0361 2275227: (für Apolda – Tourist-Information im Rathaus und Reisebüro Holiday Land, Bahnhofstraße 18). Weitere Veranstaltungstipps und nähere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf unserer Website. ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN! +LAUSEs!POLDAs4ELEFONs&AXsINFO STADTHALLEAPOLDADEsWWWSTADTHALLEAPOLDADE VERANSTALTUNGS- UND TAGUNGSZENTRUM
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