5 - Initiative Bayerischer Untermain

BÜNDNISPARTNER
9. Regionaler Familientag
2015
Ausstellerinformationen
Sonntag, 17.5.15
Bachgauhalle, Markt Großostheim
Eine Veranstaltung der INITIATIVE BAYERISCHER UNTERMAIN
mit freundlicher Unterstützung der
www.familienleben2015.de
Wir laden Sie ganz herzlich ein / Ausstellungsthemen
Am Bayerischen Untermain hat die Familie schon immer eine starke Bedeutung und
Familienpolitik ist eine wichtige Zukunftsaufgabe geworden, die ganz viele Lebensbereiche
betrifft. Dazu gehören natürlich angemessene Betreuungs- und Unterstützungsangebote, aber
genauso auch eine intakte Umwelt, ein gutes Angebot an Arbeitsplätzen oder vielfältige Spielund Freizeitmöglichkeiten. Familienfreundlichkeit ist ganz einfach wichtig für die Menschen
und für die Region, denn ohne Kinder ist eine lebendige und wachsende Region nicht denkbar.
In unserer Region gibt es bereits zahlreiche Spiel- und Freizeitmöglichkeiten. Und die
Betreuungsangebote in Krippen, Kindergärten oder Horteinrichtungen als ganz wichtiger Beitrag
zur Familienorientierung werden kontinuierlich ausgebaut. Zahlreiche Einrichtungen, soziale
Träger oder auch die Kommunen bieten umfangreiche Hilfs- und Beratungsangebote.
Landrat
Kreis Aschaffenburg
Dr. Ulrich Reuter
Ein wichtiger Aspekt ist es, die vorhandenen Angebote in der Öffentlichkeit vorzustellen und sie
einem breiten Publikum bekannt zu machen. Mit den Regionalen Familientagen haben wir in
unserer Region ein solches „Schaufenster“ geschaffen und wir freuen uns sehr, dass diese bisher
auf so große Resonanz gestoßen sind und die Veranstaltung familienleben bereits seit 2006 ein
fester Bestandteil im regionalen Veranstaltungskalender ist. Unser Ziel war und ist es, die
Bandbreite an familienorientierten Angeboten am Bayerischen Untermain darzustellen und
erlebbar zu machen.
Am Sonntag, den 17. Mai 2015 findet der Familientag nun zum neunten Mal statt.
Veranstaltungsort der „FamilienLeben2015“ ist diesmal der Markt Großostheim. Die
Marktgemeinde mit über 16.000 Einwohnern und in unmittelbarer Nachbarschaft zum
Oberzentrum Aschaffenburg bietet optimale Voraussetzungen für die Präsentation der
Familienregion Bayerischer Untermain.
Oberbürgermeister
Stadt Aschaffenburg
Klaus Herzog
Wir möchten Sie ganz herzlich einladen, die familienleben2015 erneut – oder auch erstmalig
– als Plattform zu nutzen, sich und Ihre kinder- und familienorientierten Angebote einem breiten
Publikum und einer starken Zielgruppe zu präsentieren. Zeigen Sie gemeinsam mit uns, dass der
Bayerische Untermain eine tolle Region mit Zukunft und Lebensqualität ist.
Landrat
Kreis Miltenberg
Jens Marco Scherf
Ausstellungsthemen u.a.:
Schwangerschaft
•Geburtsstationen und Hebammen
•Umstandsmoden
Baby und Kleinkind
•Babynahrung, Babyhygiene und -zubehör
•Babybekleidung, Baby- und Kleinkindmöbel
•Baby- und Kleinkindspielzeug
•Kinderwagen, Kindersitze etc.
Kind und Erziehung
•Kinderbetreuung: Krippen, Kindergärten, Schulen
•Förderung und Nachhilfe
•Kindermode, Kinder- und Jugendmöbel
•Spielsachen, Computer- und Brettspiele
•Sport und Freizeit, Kreatives und Basteln
Leben & Wohnen
•Familienurlaub, Auto und Mobilität
•Finanzielle Vorsorge, Versicherungen
•Bauen und Wohnen
•Gesunde Ernährung
•Medizinische Beratung, Wellness etc.
Sozial- und Beratungseinrichtungen
•Jugendämter, Schulämter, freie Träger, Vereine etc.
Die Ausstellungsthemen umfassen ein vielfältiges
Angebot für Familien mit Kindern bis etwa 14 Jahre.­
Ihr Nutzen als Aussteller:
• Sie erreichen die Zielgruppe »Familie« gezielt und direkt.
Dabei sprechen Sie sowohl Eltern und Kinder als auch
Fachleute und andere Mul­tiplikatoren an.
• Das umfangreiche Aktions- und Mitmachangebot bietet
ein sehr attraktives Rahmenprogramm und somit auch
einen hohen Freizeitwert für die Besucher.
• Professionelle Werbestrategie: Wir stellen u.a. allen Aus­
stel­lern Flyer und Plakate zur Verfü­gung. Darüber hinaus
werden diese gezielt über Einrichtungen und Geschäfte
verteilt, die von Fami­lien besonders stark frequentiert werden. Auch über Werbeanzeigen so­wie Großformatbanner
an den Straßen wird für die Veranstaltung geworben.
• Professionelle Pressearbeit: Durch unsere Medienpartner
bieten wir Ihnen hervorragende Pressearbeit über große
Medien und auch in speziellen Zielgruppenzeitschriften.
Dies beinhaltet u.a. Sonderseiten in Main-Echo, Top Shop
und der Familienzeitschrift »Mami, Papi & ich« sowie
Anzeigenschaltungen und Berichte in weiteren attraktiven
Medien der Region.
• Durch den großen Erfolg der vorangegangenen Fami­
lienmessen profitieren Sie von dem hervorragenden
Image einer gut eingeführten jährlichen Veranstaltung.
Gastronomie
EventBühne
Messeplan / Preise und Ausstattungen
e
Rathaus
P
A1
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A2
A3
A4
A6
A5
A
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Straße
Bachgau
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3,2m
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Kindergarten
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B3
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B7
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B6
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L
E6
C
C6
C5
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E2
2,5m
C2
G7
E5
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G5
G4
G
G3
E7
3,3m
3,1m
A-F
G2
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D2
D3
D4
D6
D5
Bachgauhalle
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L
I 21
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I 19
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I 17
I 16
I 15
I 12
I 11
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I 10
I9
I8
I7
I6
Die Skizze zeigt die Messestände in der Bachgauhalle (A-F) sowie die
Außenflächen in der Bachgaustraße (G+I) und inkl. Bühnen- und
Bewirtungsbereich (H); weitere Ausstellungs- und Aktionsflächen sind im
VfR
Schwimmbad
(K) und im Jugendzentrum (L) geplant. Interessenten
hierfür wenden sich bitte an das Organisationsteam.
Stand: 30.1.2015, Änderungen vorbehalten.
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EventBühne
Kindergarten
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I 19
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I 17
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A7
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EventBühne
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Gastronomie
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Welzbachhalle
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3,2m
G9
G8
G7
G9
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2,1m
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D5
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D7
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G5
G4
G6
G
G2
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3,3m
3,1m
D4
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G8
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B
B7
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I9
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I 13
A3
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Freibad
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Straße
Bachgau
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2
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Realschule
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Ortsmitte
Straße
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Ringheim / A`burg
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Gastronomie
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Bachgauhalle
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G7
A-F
I 14
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Gastronomie
EventBühne
I 16
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I 14
I 13
K
I 20
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G5
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G3
G
G2
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Bachgauhalle
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E 6
E 7
F 1
F 2
3 x 3
6 x 3
4 x 2
4 x 2
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8
8
33
34
35
36
Übersicht Standmaße
en 2015
Ständeliste Familienleben 2015
E 6
E 7
F 1
F 2
3 x 3
6 x 3
4 x 2
4 x 2
9
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8
8
55,00 €
55,00 €
55,00 €
55,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
lfnr
Stand Nr.:
m² Aussteller
lfnr
Stand Nr.: Abmaße €/m²
m² Aussteller
€/m²
Grundgebühr
Stand Nr.:
Abmaße Abmaße
m² Aussteller
€/m²
Grundgebühr
Grundgebühr
Aussen ‐ Bachgaustraße
Aussen ‐ Bachgaustraße
Innen ‐ Bachgauhalle 37A 1
G 1
6 x 5 9
30
4,5 x 2
55,00 €
38A 2
G 2
6 x 5 5
30
2,5 x 2
55,00 €
39A 3
G 3
6 x 5 5
30
2,5 x 2
55,00 €
40A 4
G 4
6 x 5 5
30
2,5 x 2
50,00 €
41A 5
G 5
6 x 5 5
30
2,5 x 2
50,00 €
42A 6
G 6
6 x 5 9
30
3 x 3
50,00 €
43A 7
G 7
6 x 5 9
30
3x3
50,00 €
44B 1
G 8
6 x 512 55,00 €
30
4 x 3
45B 2
G 9
6 x 5 9
30
3 x 3
55,00 €
46B 3
H 1
20 x 10
200
3 x 3
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55,00 €
47B 4
I 1
5 x 418 Main Echo
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6 x 3
55,00 €
48B 5
I 2
5 x 418 55,00 €
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6 x 3
49B 6
I 3
5 x 412 55,00 €
20
4 x 3
50B 7
I 4
5 x 4 9
20
3 x 3
55,00 €
51C 1
I 5
5 x 418 55,00 €
20
6 x 3
52C 2
I 6
5 x 412 55,00 €
20
4 x 3 53C 3
I 7
5 x 4 9
20
3 x 3
55,00 €
54C 4
I 8
5 x 4 9
20
3 x 3
55,00 €
55C 5
I 9
5 x 4 9
20
3 x 3 55,00 €
4 x 3
55,00 €
56C 6
I 10
5 x 4 9
20
4,5 x 2
50,00 €
57D 1
I 11
5 x 4 9
20
3 x 3
50,00 €
58D 2
I 12
5 x 4 9
20
3 x 3
50,00 €
59D 3
I 13
5 x 4 9
20
3 x 3
50,00 €
60D 4
I 14
5 x 4 9
20
3 x 3
50,00 €
61D 5
I 15
5 x 4 9
20
3 x 3 50,00 €
62D 6
I 16
5 x 4 9
20
3 x 3
50,00 €
63D 7
I 17
5 x 4 9
20
3 x 3
55,00 €
64E 1
I 18
5 x 4 9
20
4 x 3
65E 2
I 19
5 x 412 55,00 €
20
3 x 3
55,00 €
66E 3
I 20
5 x 4 9
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3 x 3
55,00 €
67E 4
I 21
5 x 4 9
20
3 x 3
55,00 €
68E 5
I 22
5 x 4 9
20
3 x 3
55,00 €
69E 6
I 23
5 x 4 9
20
6 x 3
70E 7
I 24
5 x 418 55,00 €
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4 x 2
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55,00 €
71F 1
K 1
1
4 x 2
8
55,00 €
72F 2
K 2
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73
K 3
1
74
K 4
1
Stand Nr.:
Abmaße
m² Aussteller
€/m²
75
L 1
1
Aussen ‐ Bachgaustraße
76G 1
L 2
1
Preise und
6 x 5Ausstattungen:
30 15,00 €
37
50,00 €
38
50,00 €
39
50,00 €
40
50,00 €
41
50,00 €
42
50,00 €
43
50,00 €
44
50,00 €
45
50,00 €
46
50,00 €
47
50,00 €
48
50,00 €
49
50,00 €
50
50,00 €
51
50,00 €
52
50,00 €
53
50,00 €
54
50,00 €
55
50,00 €
50,00 €
56
50,00 €
57
50,00 €
58
50,00 €
59
50,00 €
60
50,00 €
61
50,00 €
62
50,00 €
63
50,00 €
64
50,00 €
65
50,00 €
66
50,00 €
67
50,00 €
68
50,00 €
69
50,00 €
70
50,00 €
71
50,00 €
72
73
74
Grundgebühr
75
76
50,00 €
G 2
6 x 5
30 15,00 € 50,00 €
• Grundgebühr 50,00 € zzgl. MwSt.
G 3
6 x 5
30 15,00 € 50,00 €
• Halle / Kategorie A (blau) – inkl. Messerückwand
G 4
6 x 5 55,00 €/m²
30 zzgl.
MwSt.
15,00 € 50,00 €
Standgebühr
• Halle6 x 5
/ Kategorie B (gelb)
inkl.15,00 €
Rückwand
G 5
30 – 50,00 €
Standgebühr
G 6
6 x 5 50,00 €/m²
30 zzgl.
MwSt.
15,00 € 50,00 €
• Außenflächen – ohne Standausstattung
G 7
6 x 5
30 15,00 € 50,00 €
Standgebühr 15,00 €/m² zzgl. MwSt.
G 8
6 x 5
30 15,00 €
• Stromanschluss
und -verbrauch
pauschal 50,00 €
G 9
6 x 5
30
15,00 €
50,00 €
25,00 € zzgl. MwSt.
• Für Non-Profit-Organisationen
gelten gesonderte
H 1
20 x 10
200 10,00 €
50,00 €
Konditionen.
I 1
5 x 4
20 10,00 € 50,00 €
G 1
G 2
G 3
G 4
G 5
G 6
G 7
G 8
G 9
H 1
I 1
I 2
I 3
I 4
I 5
I 6
I 7
I 8
I 9
I 10
I 11
I 12
I 13
I 14
I 15
I 16
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I 18
I 19
I 20
I 21
I 22
I 23
I 24
K 1
K 2
K 3
K 4
L 1
L 2
6 x 5
6 x 5
6 x 5
6 x 5
6 x 5
6 x 5
6 x 5
6 x 5
6 x 5
20 x 10
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
5 x 4
30 15,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
30 15,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
30 15,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
30 15,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
30 15,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
30 15,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
30 15,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
15,00 €
30 50,00 €
55,00 €
50,00 €
30 15,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
200 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 50,00 €
10,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
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55,00 €
50,00 €
10,00 €
20 50,00 €
55,00 €
50,00 €
55,00 €
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50,00 €
50,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
50,00 €
50,00 €
10,00 €
20 50,00 €
50,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
20 10,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
1
350,00 €
50,00 €
55,00 €
50,00 €
1
350,00 €
50,00 €
1
350,00 € 50,00 €
1
Grundgebühr
350,00 € 50,00 €
€/m²
1
250,00 € 50,00 €
50,00 €
1
15,00 € 250,00 €
50,00 €
15,00 € 50,00 €
Sollten Sie zusätzliche Stand­ausstattungen (Trenn­wände,
15,00 € 50,00 €
Beleuch­tung, Multimedia­geräte etc.) benötigen, können Sie
Messe­
15,00 €
50,00 €
sich ger­ne an unseren
bauer wenden:
15,00 € 50,00 €
Hagedorn Messebau GmbH
15,00 € 50,00 €
Ansprechpartner: Dieter Hagedorn
15,00 € 50,00 €
An den Hirtenäckern 9
15,00 € 50,00 €
63791 Karlstein-Großwelzheim
15,00 € 50,00 €
Tel. 0 61 88 / 9 93 90
Fax 0 61 88 / 99 39 29
10,00 € 50,00 €
[email protected]
10,00 € 50,00 €
Messeinfos / Konzept im Überblick
Konzept und Zielsetzung:
Veranstaltungsort / Besichtigungstermin:
• Mit der familienleben2015 wird im Rah­men einer
Messe­veranstaltung das regionale Angebot für Fa­mi­lien
und die Familienfreundlichkeit der Region Bayeri­scher
Untermain dargestellt.
•Die familienleben2015 bietet eine umfassende Infor­ma­
tions­plattform für Familien, Fachleute, öffentliche Ein­
rich­tun­gen, Vereine, Institutionen und die regionale
Wirt­schaft.
• Ein großes Rahmenprogramm mit Ak­­tions­­ständen,
Bühnen­programm sowie zahlreichen Aktions- und
Mitmachan­ge­bo­ten macht die familienleben2015 be­son­
ders attrak­tiv. Der familienlebenPASS mit Verlosung bindet die Besucher besonders intensiv in das Geschehen
ein und führt die Familien an die Messe­stände heran: Es
gilt, die Aktions­angebote der teilnehmenden Aussteller
zu nutzen und dadurch Stempel zu sammeln.
• Ein Teil der Ausstellungsfläche steht familienorientierten
Non-Profit-Organisationen (Beratungseinrichtungen,
Vereine, Initiativen usw.) zur Verfügung. Bei den gewerblichen Ausstellern stehen regionale Wirtschaft und
Einzelhandel ausdrücklich im Mit­tel­punkt.
•Die familienleben ist eine jährlich stattfindende Veran­
staltung, die zwischen der Stadt Aschaffenburg und den
Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg wechselt.
•Die familienleben wird von den Jugendämtern der
Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg sowie der
Stadt Aschaffenburg aktiv unterstützt.
Bachgauhalle Großostheim
Bachgaustraße 3
63762 Großostheim
Programm (vorläufig):
www.bayerischer-untermain.de
www.familienbuendnis-untermain.de
10.00 Uhr
Beginn der familienleben2015
11.00 Uhr
Offizielle Begrüßung
10.00 – 18.00 Uhr
Buntes Aktionsprogramm auf
dem gesamten Messegelände,
Auftritte und Vorführungen
auf der Bühne
17.00 Uhr
Auslosung des familienlebenPASS
18.00 Uhr
Ende der familienleben2015
Das aktuelle Rahmenprogramm finden Sie ab Frühjahr
2015 im Internet unter www.familienleben2015.de oder
unter www.mami-papi-ich.de im Bereich »Events«.
Die familienleben2015 ist ein Projekt im Rahmen
des Regionalen Familienbündnisses am Bayerischen
Untermain.
regionales
familienbündnis
das bündnis
für familie
am
bayerischen
untermain
www.familienbuendnis-untermain.de
Für die Aussteller findet eine Hallen­besich­tigung statt,
der genaue Termin wird über die Webseite bekannt
gegeben.
Auf- und Abbauzeiten:
Aufbau
Abbau
Samstag, 16. Mai 2015 14.00 – 20.00 Uhr
Sonntag, 17. Mai 2015 7.00 – 9.00 Uhr
Sonntag, 17. Mai 2015 18.00 – 22.00 Uhr
Parkmöglichkeiten / Anlieferung:
An der Bachgauhalle befinden sich nur begrenzte
Parkmöglichkeiten.
Die Anlieferung bei Auf- und Abbau ist problemlos.
Parkmöglichkeiten werden ausgeschildert.
Veranstalter und Ansprechpartner:
Veranstalter:
ZENTEC GmbH, Geschäftsbereich
INITIATIVE BAYERISCHER UNTERMAIN
INITIATIVE BAYERISCHER
UNTERMAIN
Regionalmanager Markus Seibel
Industriering 7
63868 Großwallstadt
Tel. 0 60 22 / 26-21 80
Fax 0 60 22 / 26-11 11
[email protected]
Organisation/Projektbetreuung:
av.design GmbH & Co. KG
Projektmanager:
Dominik Strasser und Annette Jäger
Ruhlandstraße 43
63741 Aschaffenburg
Tel. 0 60 21/4 41 73 73
Fax: 0 60 21/4 41 49 42
[email protected]
Messeimpressionen 2006-2013
Messeimpressionen 2006-2013
Die Anmeldung
Einfach ausfüllen und per Fax an 0 60 21 / 4 41 49 42 oder per Post an:
av.design GmbH & Co. KG, Ruhlandstraße 43, 63741 Aschaffenburg
Unsere Daten:
Besonderes:
Für unseren Stand haben wir folgende besondere Anfor­de­
rungen (z.B. Stromanschluss, Internet, Raumhöhe etc.):
Firma
Ansprechpartner
Straße
PLZ / Ort
Mitaussteller:
Telefon
Als Mitaussteller sind vorgesehen (Rechnungsstellung
erfolgt an den Hauptaussteller):
Fax
E-Mail
Internet
Unser Stand:
Branche und Thema:
Unser Wunschstand:
Standnummer / Größe
Das wird ausgestellt / darüber informieren wir:
Preis
Wir haben Interesse...
•
•
•
...an der Präsentation von Angeboten
auf den Außenflächen
...an einer Darstellung/Präsentation
auf der Bühne (Theater, Sport etc.)
...an einer Beteiligung am
familienlebenPASS (Mitmachaktion)
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahmebedingungen der familienleben2015 sind
uns bekannt gemacht worden und wir stimmen ihnen zu.
Ort, Datum, Unterschrift
Die familienleben2015 wird in verschiedenen Medien beworben. Um dies zu unterstützen möchten wir gerne, Ihr Ein­ver­
ständnis vorausgesetzt, Ihre Kontaktdaten an unsere Medienpartner weitergeben. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein,
sagen Sie uns bitte kurz Bescheid.
Teilnahmebedingungen
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.2
2.3
3
3.1
3.2
3.3
3.4
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
5
5.1
5.2
5.3
6
6.1
6.2
Anmeldung / Anerkennung
Die Anmeldung kann nur erfolgen durch
Einsendung oder Telefax der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an av.design
GmbH & Co.KG (Organisator), womit der Anmelder
die ZENTEC GmbH, Geschäftsbereich INITIATIVE
BAYERISCHER UNTERMAIN (nachfolgend
Veranstalter bzw. INITIATIVE genannt) als seinen
Vertragspartner anerkennt.
Die Anmeldung ist erst mit Eingang bei av.design
GmbH & Co.KG vollzogen und bis zur Zulassung
oder endgültigen Nichtzulassung bindend.
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die
Teilnahmebedingungen der INITIATIVE und die
Hausordnung des Veranstaltungsplatzes an.
Wirtschaftlicher Träger und Organisator
Wirtschaftlicher Träger und damit Veranstalter ist die
ZENTEC GmbH, Geschäftsbereich Initiative
Bayerischer Untermain.
Für die Ausstellerakquise und -betreuung sowie die
Veranstaltungsorganisation und -koordination ist
av.design GmbH & Co.KG verantwortlicher
Ansprechpartner. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden einzelne Aufgaben im Auftrag der INITIATIVE
ausgeführt.
Die Organisation des Rahmenprogramms und anderer Teilbereiche der familienleben2015 wird ganz
oder teilweise von anderen Organisationen durchgeführt.
Zulassung
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung
(Zulassung) seitens der INITIATIVE zustande. Ein
Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig.
Ein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen während der Veranstaltung ist gestattet, sollte jedoch in
einem dem Informationscharakter der Veranstaltung
angemessenen Rahmen erfolgen.
Die INITIATIVE kann vom Ausstellungsvertrag einseitig zurücktreten, wenn die Angaben des
Ausstellers falsch waren oder
Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.
Standaufbau
Der Aussteller bucht mit der Anmeldung eine
Ausstellungsfläche bestimmter Art und Größe
(Reihen-, Eck-, Kopf-, Blockstand). Die exakte
Position im Ausstellungsgelände, sowie Strom und
Telekommunikationsanschlüsse, Standausstattung
etc., werden dann so schnell wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der familienleben2015, zwischen Aussteller und der INITIATIVE
abgestimmt und verbindlich, d.h. per Buchung per
Post, Telefax oder E-Mail, festgelegt. Kann über die
Position keine Einigung erzielt werden, ist die
Anmeldung nichtig und es kommt kein Vertrag zwischen Aussteller und der INITIATIVE zu Stande.
Aus technischen Gründen kann das tatsächlich
nutzbare Standmaß vom angegebenen Grundmaß
abweichen. Um Probleme z.B. bei Regalaufbauten
o.ä. zu vermeiden, ist der Aussteller angehalten,
sich rechtzeitig nach der tatsächlich nutzbaren
Standgröße zu erkundigen.
Aus organisatorischen Gründen können Stände vom
Veranstalter auf einen anderen Platz verlegt werden.
Dies muss in Abstimmung mit dem Aussteller erfolgen. Eine Anpassung der Standkosten ist nur für den
Fall zu verhandeln, dass dem Aussteller hierdurch
zusätzliche Kosten z.B. durch Umbau eines
Messestandes entstehen.
Der Aussteller muss den Aufbau seines Stands und
etwaiger Exponate spätestens bis zur Eröffnung der
Ausstellung fertiggestellt haben. Hält der Aussteller
dies nicht ein, hat der Veranstalter das Recht, vom
Aussteller die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe
der doppelten Standmiete zu verlangen.
Alle brennbaren Dekorationsstoffe und
Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom
Aussteller geführt werden.
Zahlungsbedingungen
Nach verbindlicher Vereinbarung der Standgröße,
-art und -position stellt die INITIATIVE 100 % der
Standmiete in Rechnung.
Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach
Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu
machen. Spätere Einwendungen können nicht anerkannt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, von
dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorstehenden
Zahlungsziele um mehr als 14 Tage überschritten
werden.
Für die als Non-Profit-Organisationen geführten
Aussteller gelten gesonderte Zahlungsbedingungen
bezüglich der Leistung von Kautionen bzw.
Pauschalpreisen.
Nichtteilnahme / Vorzeitiger Abbau
Nach Erteilung der Zulassung hat der Aussteller die
volle Miete auch dann zu zahlen, wenn er absagt
oder nicht teilnimmt.
Kann der Veranstalter den Stand anderweitig vergeben, wird er auf 50 % der Standmiete verzichten.
6.3
7
7.1
7.2
8
8.1
8.2
9
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
9.6
9.7
Auf diesen Verzicht besteht kein Rechtsanspruch
von Seiten des Ausstellers.
Der Aussteller darf seinen Stand und etwaige
Exponate nicht vor dem offiziellen Ende der
Ausstellung abbauen oder entfernen. Hält der
Aussteller dies nicht ein, hat der Veranstalter das
Recht, vom Aussteller die Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Standmiete zu
verlangen.
Mitaussteller und Gemeinschaftsstände
Möchte der Aussteller den Stand Dritten überlassen
oder sich den Stand mit einem oder mehreren
Mitausstellern teilen, muss er diese der INITIATIVE
bekannt geben und benötigt für die Überlassung
bzw. die Mitaussteller die Zustimmung des
Veranstalters.
Die Rechnungsstellung und Abstimmung des Stands
erfolgt von Seiten des Veranstalters und des
Organisators nur mit dem Hauptaussteller.
Versicherung und Haftung
Die folgenden Haftungsbegrenzungen bzw.
Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters beruhen.
Die Versicherung aller Ausstellungsgüter sowie aller
sonstigen Geräte und Einrichtungen, alle Risiken
des Transports vor, während und nach der
Fachveranstaltung, insbesondere gegen
Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des
Ausstellers bzw. dessen Beauftragten.
Der Aussteller bzw. dessen Beauftragter haftet für
alle Schäden, die durch deren Teilnahme gegenüber
Dritten verursacht werden, einschließlich der
Schäden, die an Gebäuden auf dem
Veranstaltungsgelände sowie an deren
Einrichtungen entstehen.
Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personenund Sachschäden.
Er haftet insbesondere auch dann nicht für
Beschädigungen von Geräten und Einrichtungen des
Ausstellers und dessen Beauftragten, wenn auch im
Einzelfall die Standmontage bzw. Standdekoration
vom Veranstalter übernommen wurde. Auch beim
Versagen der Leistungen bzw. Störungen in der
Zufuhr von Strom oder Wasser haftet der
Veranstalter nicht für die den Ausstellern entstehenden Schäden.
Der Aussteller stellt den Veranstalter darüber hinaus
mit seiner Anerkennung dieser
Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen
eventuellen eigenen Regressansprüchen und
Regressansprüchen Dritter frei.
Die Baurichtlinien des Veranstalters sind unbedingt
einzuhalten. Der Veranstalter kann von einem
Teilnehmer nicht haftbar gemacht werden, falls diesem durch diese Baurichtlinien und den damit verbundenen Vorschriften Nachteile entstehen.
Sollte die Veranstaltung in Folge höherer Gewalt
ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die
Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist
in diesem Falle zu keiner Entschädigung gegenüber
dem Aussteller verpflichtet. Die eingenommen
Gelder gelten als erworben.
Öffentlich-rechtliche Bestimmungen
Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau- und
gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw.
Anordnungen genauestens zu beachten.
11
11.1
Verjährung / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter
verjähren in vier Wochen nach Ende der
Veranstaltung soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind.
Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter
wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen
des Organisators beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aschaffenburg.
12
12.1
12.3
12.4
Bewachung
Die allgemeine Bewachung der Ausstellungsflächen
übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für
Verluste oder Beschädigungen.
Für die Beaufsichtigung und Bewachung des
Standes während der Messezeiten sowie beim Aufund Abbau ist der Aussteller verantwortlich.
10
11.2
12.2
Datenschutzhinweise
Zweckbestimmung:
Die INITIATIVE weist darauf hin, dass personenbezogene Daten der Aussteller / Anbieter,
Organisationen, Institutionen und Gruppen gemäß
den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und weitergegeben werden. Die vom Aussteller / Anbieter oder
12.5
12.6
12.7
13
13.1
13.2
den Organisationen, Institutionen und Gruppen an
die ZENTEC GmbH, Geschäftsbereich INITIATIVE
BAYERISCHER UNTERMAIN übermittelten Daten
werden zum Zwecke der Organisation,
Durchführung und Bewerbung der Veranstaltung
„FamilienLeben2015“ erhoben, verarbeitet, genutzt
und weitergegeben.
Datenkategorien:
Im Rahmen der Anmeldung werden von der
INITIATIVE folgende personenbezogene Daten
erhoben und gespeichert: Firma / Verband, Vor- und
Nachname, Ansprechpartner / -in, Telefon, vollständige Adresse, E-Mail und Telefax.
Wahrheitsgemäße Angaben:
Sämtliche personenbezogene Angaben bitten wir,
der Wahrheit entsprechend wiederzugeben. Falsche
Angaben können, nach deren Kenntnisnahme, zum
sofortigen Ausschluss führen.
Einverständnis zur Nutzung von Angaben, Logos
und Bildern:
Aussteller / Anbieter, Organisationen, Institutionen
und Gruppen erteilen ihr Einverständnis, dass die
im Rahmen der „FamilienLeben2015“ gemachten
Angaben sowie die zur Verfügung gestellten Logos
und Bilder in elektronischer und gedruckter Form
von der INITIATIVE und ihren beteiligten Partnern
im Kontext „FamilienLeben2015“ erhoben, verarbeitet, genutzt und weitergegeben werden können.
Die Einräumung der Rechte an den Logos und
Bildern erfolgt ohne Vergütung und umfasst zudem
das Recht zur Bearbeitung der Bilder, wenn aus
Gründen der besseren Sichtbarkeit beispielsweise
eine Änderung der Helligkeit, der Größe der
Abbildung oder ein anderer Hintergrund notwendig
ist. Anderweitige Bearbeitungen sind nicht vorgesehen.
Dass durch die Verwendung der von Aussteller /
Anbieter, Organisationen, Institutionen und
Gruppen eingereichten Logos und Bilder keine
Rechte Dritter verletzt werden, sichern die
Aussteller / Anbieter, Organisationen, Institutionen
und Gruppen hiermit zu. Darüber hinaus stellen sie
die INITIATIVE von sämtlichen Ansprüchen, die von
Dritten aufgrund der vereinbarungsgemäßen
Verwendung der Logos und Bilder gegenüber der
INITIATIVE geltend gemacht werden, frei.
Widerrufsrecht der Nutzung von Angaben, Logos
und Bildern:
Dem Aussteller / Anbieter, den Organisationen,
Institutionen und Gruppen steht es jederzeit frei, die
von ihm erteilte Einwilligung in die Verwendung
und Speicherung seiner personenbezogenen Daten,
der Logos sowie der Bilder zum vorgenannten
Zwecke ohne Angabe von Gründen per Email an
[email protected] oder im Wege der
Mitteilung in Textform (Fax, Brief) für die Zukunft zu
widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Der Widerruf sowie die erfolgte
Löschung der personenbezogenen Teilnehmerdaten
werden auf Wunsch per Email bestätigt. Aus der
Verweigerung der Einwilligung oder dem Widerruf
entstehen keine Nachteile. Vom Widerruf ausgeschlossen sind bereits publizierte Datensätze u.a. in
Katalogen, Broschüren oder Flyern.
Übertragung und Speicherung der Daten:
Es gilt zu beachten, dass die vom Anbieter übermittelten Daten bei der Datenübertragung per Internet /
E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte Daten von Dritten eingesehen werden können.
Die Daten der Aussteller / Anbieter, Organisationen,
Institutionen und Gruppen werden solange gespeichert, bis die unter der Zweckbindung aufgeführten
Punkte zur Erledigung gebracht wurden. Darüber
hinaus finden die allgemeinen und speziellen
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Anwendung.
Auskunftsrecht:
Gemäß § 34 BDSG haben Aussteller / Anbieter,
Organisationen, Institutionen und Gruppen ein
Auskunftsrecht hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten. Auf Verlangen wird ihnen jederzeit über
den gespeicherten Datenbestand, soweit er sie
betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft
erteilt. Hierzu genügt eine E-Mail an datenschutz@
zentec.de. Auf gleichem Wege können sie auch
eine Berichtigung Ihrer Daten veranlassen.
Sonstiges
Erklärungen im Rahmen des Vertrages unterliegen
der Schriftform. Diese wird auch durch Telefax oder
E-Mail gewahrt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Teilnahmebedingungen unwirksam oder nichtig
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Großwallstadt, Januar 2015
ZENTEC GmbH, Geschäftsbereich INITIATIVE
BAYERISCHER UNTERMAIN