Bürger für Hohenlockstedt - Fraktion in der Gemeindevertretung - BfH 18. März 2015 Bürger - Info 4 / 2015 In den ersten Märzwochen haben der Bauausschuss und die Schulverbandsversammlung getagt. Über einige Ergebnisse dieser Sitzungen möchte ich Sie als Vorsitzender der Fraktion “Bürger für Hohenlockstedt“ [BfH] informieren. Zusätzlich kann ich eine aktuelle Information zum Haushalt 2015 weitergeben: Haushalt 2015 Der Haushalt der Gemeinde für 2015 ist von der Kommunalaufsicht ohne Abstriche genehmigt worden. Die Genehmigung für die Kreditaufnahme von fast 1,6 Mio. € wurde unter Zurückstellung erheblicher Bedenken erteilt. Die Aufsichtsbehörde weist in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass mit der Nichtanhebung der Steuersätze die Gemeinde nicht nur auf Einnahmen in Höhe von über 400.000 € verzichtet, sondern auch auf die Möglichkeit, Fehlbetragsund Sonderbedarfszuweisungen zu erhalten. Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur Bauleitplanung Küstriner Straße (Bericht: Birgit Payonk) Die Ausschussmitglieder haben über einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans 4a „Küstriner Straße“ beraten. Es wurde festgestellt, dass von drei möglichen Grundstücken wegen des Waldabstandes von 20 m nur ein Grundstück für eine Bebauung in Frage käme. Herr Bujack (CDU) bezog sich auf die Rechtsvorschriften des BauGB, und führte aus, dass die Interessen Einzelner nicht vor die Interessen der Allgemeinheit gestellt werden dürfen und daher eine Überarbeitung des Bebauungsplanes rechtlich bedenklich sei. Herr Damerau verwies als Vertreter der BfH-Fraktion zudem auf den Bestand einer ansässigen Sportschule und eines Gewerbebetriebes, die durch eine Änderung von einem Mischgebiet (Gewerbe und Wohnen) in ein reines Wohngebiet in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden könnten. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes wurde daher einstimmig abgelehnt. ~1~ Abwasserbeseitigung Gleiwitzer Straße Die Gemeindevertretung hatte im September 2013 beschlossen, die Ausbaumaßnahme Gleiwitzer Straße in zwei Bauabschnitte zu unterteilen. Die Planung und Bauausführung des ersten Bauabschnitts wurde fortgesetzt, während die Entscheidung über die Durchführung der Baumaßnahmen des zweiten Abschnitts erst dann getroffen werden sollte, wenn das anhängige Verwaltungsgerichtsverfahren entschieden sei. Nachdem die eingereichte Klage eines Anliegers im Dezember mangels Erfolgsaussichten zurückgezogen wurde, steht nun die Entscheidung über die Durchführung des zweiten Bauabschnitts an. Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hohenlockstedt und die dazugehörige Satzung verlangen eindeutig eine zentrale Entwässerung der Gleiwitzer Straße. Das Amt für Umweltschutz des Kreises Steinburg hat zudem mitgeteilt, dass eine dezentrale Entwässerung dort nicht genehmigungsfähig ist. Trotzdem verlangen die Fraktionen von CDU und IHB weiterhin die Beibehaltung der dezentralen Entwässerung über Kleinkläranlagen und lehnen den weiteren Ausbau der Kanalisation in der Gleiwitzer Straße ab. Die BfH-Fraktion wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass für alle Bürgerinnen und Bürger in Hohenlockstedt gleiches Recht gilt und niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Bauvorhaben in Springhoe Ein Eigentümer beabsichtigt den Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem hinteren Teil eines Grundstücks in Springhoe. Zur Entwicklung der Dorfschaften hat die Gemeinde im Jahre 2000 eine Außenbereichssatzung für den Ortsteil Springhoe erlassen. Danach können freie Flächen innerhalb der bestehenden Bebauung mit Wohnhäusern bebaut werden. Die zu bauenden Wohnhäuser haben sich der vorhandenen Umgebung anzupassen. Es ist eine offene Bebauung mit Einzelhäusern mit einer bestimmten Maximalgröße festgelegt worden. Obwohl diese Festlegungen dem geplanten Bauvorhaben nicht widersprechen, hat die Mehrheit von SPD, CDU und IHB die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens abgelehnt. Nach Auffassung der BfH-Fraktion hätte dieses Bauvorhaben mit dem Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern für generations~2~ übergreifendes Wohnen eine positive Entwicklung für die Dorfschaft Springhoe bedeutet. Dies hätte unserer Meinung nach durch die Gemeinde ausdrücklich begrüßt werden sollen. Interessant war hierzu allerdings die Aussage des SPDFraktionsvorsitzenden Theodor Scheit, der „lieber Wohnbauflächen in Lohbarbek als in Springhoe ausweisen“ möchte. Zebrastreifen Schäferweg Der Leiter des Bauhofs Hohenlockstedt hat berichtet, dass die Mängel des im letzten Jahr erneuerten Zebrastreifens im Schäferweg auf einen Materialfehler zurückzuführen sind. Über Gewährleistung soll neues Material beschafft werden, um den Zebrastreifen wieder auszubessern. Bauhof Der Bauhof Hohenlockstedt wurde im Oktober 2013 von der Berufsgenossenschaft überprüft. Dabei wurden Mängel der Sozial- und Sanitärräume festgestellt. Die Überprüfung der Statik der Lagerhalle am Wasserturm („Salzhalle“) hat ergeben, dass diese baufällig ist und bei Sturm oder Schneefall nicht betreten werden darf. Die Verwaltung hat mehrere Varianten für einen Neubau der Lagerhalle für Streusalz, Fahrzeuge und Geräte sowie die Schaffung neuer Sozial- und Sanitärräume ausgearbeitet und dem Ausschuss vorgelegt: 1. Neubau einer Halle mit integrierten Sozialräumen am jetzigen Standort der Salzhalle 2. Bau eines weiteren Salzsilos im Industriegebiet und Bau einer Lagerhalle mit Sozialräumen auf dem Areal am Bauhof 3. Bau einer Halle für Streusalz am jetzigen Standort der Salzhalle und Bau einer Lagerhalle mit Sozialräumen auf dem Areal am Bauhof 4. Neubau des kompletten Bauhofs im Industriegebiet Neben diesen Varianten sind auch noch andere Möglichkeiten denkbar. Die Fraktionen werden bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses beraten, welche Varianten favorisiert werden. ~3~ Schulverbandsversammlung Sachstand Brandschutz Grundschule Das Brandschutzkonzept für die Grundschule ist erstellt worden und wurde dem Kreisbauamt übergeben. Im Februar wurden in einem Abstimmungsgespräch noch Fragen aufgeworfen, deren Antworten in das Konzept eingearbeitet werden müssen. Sobald dies geschehen ist, kann der Bauantrag für die erforderlichen Arbeiten im Bereich der Aula und der Klassenräume gestellt werden. Die Aufträge sollen vor den Sommerferien ausgeschrieben werden, damit die Bauarbeiten im August beginnen können und bis Ende November abgeschlossen sind. Die vom Kreis geforderten Brandschutzmaßnahmen für das Lehrschwimmbecken sind hingegen ohne Baugenehmigung möglich und können unabhängig von den anderen Maßnahmen umgesetzt werden. Die erforderlichen Bauarbeiten sollen im Mai beginnen und bis Ende Juni abgeschlossen sein, so dass der Schwimmbetrieb nach den Sommerferien wieder aufgenommen werden kann. Termine Die nächste Fraktionssitzung mit Bürgersprechstunde der BfH-Fraktion findet am 23. März 2015 um 19 Uhr im „Treffpunkt“, Kieler Straße 100, statt. Carsten Fürst ~4~
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