„Bürger für Hohenlockstedt“ - Hohenlockstedt Gewerbe Tourismus

Bürger für Hohenlockstedt
- Fraktion in der Gemeindevertretung -
BfH
18. März 2015
Bürger - Info
4 / 2015
In
den
ersten
Märzwochen
haben
der
Bauausschuss
und
die
Schulverbandsversammlung getagt. Über einige Ergebnisse dieser Sitzungen
möchte ich Sie als Vorsitzender der Fraktion “Bürger für Hohenlockstedt“
[BfH] informieren. Zusätzlich kann ich eine aktuelle Information zum Haushalt
2015 weitergeben:
Haushalt 2015
Der Haushalt der Gemeinde für 2015 ist von der Kommunalaufsicht ohne
Abstriche genehmigt worden. Die Genehmigung für die Kreditaufnahme von fast
1,6 Mio. € wurde unter Zurückstellung erheblicher Bedenken erteilt. Die
Aufsichtsbehörde weist in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass mit der
Nichtanhebung der Steuersätze die Gemeinde nicht nur auf Einnahmen in Höhe
von über 400.000 € verzichtet, sondern auch auf die Möglichkeit, Fehlbetragsund Sonderbedarfszuweisungen zu erhalten.
Ausschuss für Verkehr, Bauwesen und Infrastruktur
Bauleitplanung Küstriner Straße
(Bericht: Birgit Payonk)
Die Ausschussmitglieder haben über einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung
des Bebauungsplans 4a „Küstriner Straße“ beraten. Es wurde festgestellt, dass
von drei möglichen Grundstücken wegen des Waldabstandes von 20 m nur ein
Grundstück für eine Bebauung in Frage käme. Herr Bujack (CDU) bezog sich auf
die Rechtsvorschriften des BauGB, und führte aus, dass die Interessen Einzelner
nicht vor die Interessen der Allgemeinheit gestellt werden dürfen und daher eine
Überarbeitung des Bebauungsplanes rechtlich bedenklich sei.
Herr Damerau verwies als Vertreter der BfH-Fraktion zudem auf den Bestand
einer ansässigen Sportschule und eines Gewerbebetriebes, die durch eine
Änderung von einem Mischgebiet (Gewerbe und Wohnen) in ein reines Wohngebiet in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden könnten. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes wurde daher einstimmig
abgelehnt.
~1~
Abwasserbeseitigung Gleiwitzer Straße
Die
Gemeindevertretung
hatte
im
September
2013
beschlossen,
die
Ausbaumaßnahme Gleiwitzer Straße in
zwei Bauabschnitte zu unterteilen. Die
Planung und Bauausführung des ersten
Bauabschnitts wurde fortgesetzt, während
die Entscheidung über die Durchführung
der Baumaßnahmen des zweiten Abschnitts erst dann getroffen werden sollte,
wenn das anhängige Verwaltungsgerichtsverfahren entschieden sei. Nachdem die eingereichte Klage eines Anliegers im
Dezember mangels Erfolgsaussichten zurückgezogen wurde, steht nun die
Entscheidung über die Durchführung des zweiten Bauabschnitts an.
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Hohenlockstedt und die
dazugehörige Satzung verlangen eindeutig eine zentrale Entwässerung der
Gleiwitzer Straße. Das Amt für Umweltschutz des Kreises Steinburg hat zudem
mitgeteilt, dass eine dezentrale Entwässerung dort nicht genehmigungsfähig ist.
Trotzdem verlangen die Fraktionen von CDU und IHB weiterhin die Beibehaltung
der dezentralen Entwässerung über Kleinkläranlagen und lehnen den weiteren
Ausbau der Kanalisation in der Gleiwitzer Straße ab.
Die BfH-Fraktion wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass für alle
Bürgerinnen und Bürger in Hohenlockstedt gleiches Recht gilt und niemand
bevorzugt oder benachteiligt wird.
Bauvorhaben in Springhoe
Ein Eigentümer beabsichtigt den Neubau eines
Zweifamilienhauses auf dem hinteren Teil
eines Grundstücks in Springhoe. Zur Entwicklung der Dorfschaften hat die Gemeinde
im Jahre 2000 eine Außenbereichssatzung für
den Ortsteil Springhoe erlassen. Danach
können
freie
Flächen
innerhalb
der
bestehenden Bebauung mit Wohnhäusern
bebaut werden. Die zu bauenden Wohnhäuser
haben sich der vorhandenen Umgebung anzupassen. Es ist eine offene
Bebauung mit Einzelhäusern mit einer bestimmten Maximalgröße festgelegt
worden.
Obwohl diese Festlegungen dem geplanten Bauvorhaben nicht widersprechen,
hat die Mehrheit von SPD, CDU und IHB die Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens abgelehnt. Nach Auffassung der BfH-Fraktion hätte dieses Bauvorhaben mit dem Bau von Ein- oder Zweifamilienhäusern für generations~2~
übergreifendes Wohnen eine positive Entwicklung für die Dorfschaft Springhoe
bedeutet. Dies hätte unserer Meinung nach durch die Gemeinde ausdrücklich
begrüßt werden sollen. Interessant war hierzu allerdings die Aussage des SPDFraktionsvorsitzenden Theodor Scheit, der „lieber Wohnbauflächen in Lohbarbek
als in Springhoe ausweisen“ möchte.
Zebrastreifen Schäferweg
Der Leiter des Bauhofs Hohenlockstedt hat berichtet,
dass die Mängel des im letzten Jahr erneuerten
Zebrastreifens im Schäferweg auf einen Materialfehler
zurückzuführen sind. Über Gewährleistung soll neues
Material beschafft werden, um den Zebrastreifen
wieder auszubessern.
Bauhof
Der Bauhof Hohenlockstedt wurde im Oktober
2013 von der Berufsgenossenschaft überprüft.
Dabei wurden Mängel der Sozial- und Sanitärräume festgestellt. Die Überprüfung der Statik
der Lagerhalle am Wasserturm („Salzhalle“)
hat ergeben, dass diese baufällig ist und bei
Sturm oder Schneefall nicht betreten werden
darf.
Die Verwaltung hat mehrere Varianten für einen Neubau der Lagerhalle für
Streusalz, Fahrzeuge und Geräte sowie die Schaffung neuer Sozial- und
Sanitärräume ausgearbeitet und dem Ausschuss vorgelegt:
1. Neubau einer Halle mit integrierten Sozialräumen am jetzigen Standort der
Salzhalle
2. Bau eines weiteren Salzsilos im Industriegebiet und Bau einer Lagerhalle mit
Sozialräumen auf dem Areal am Bauhof
3. Bau einer Halle für Streusalz am jetzigen Standort der Salzhalle und Bau
einer Lagerhalle mit Sozialräumen auf dem Areal am Bauhof
4. Neubau des kompletten Bauhofs im Industriegebiet
Neben diesen Varianten sind auch noch andere
Möglichkeiten denkbar. Die Fraktionen werden bis
zur nächsten Sitzung des Bauausschusses
beraten, welche Varianten favorisiert werden.
~3~
Schulverbandsversammlung
Sachstand Brandschutz Grundschule
Das Brandschutzkonzept für die
Grundschule ist erstellt worden
und wurde dem Kreisbauamt übergeben. Im Februar wurden in
einem Abstimmungsgespräch noch
Fragen aufgeworfen, deren Antworten in das Konzept eingearbeitet werden müssen. Sobald dies geschehen ist,
kann der Bauantrag für die erforderlichen Arbeiten im Bereich der Aula und der
Klassenräume gestellt werden. Die Aufträge sollen vor den Sommerferien
ausgeschrieben werden, damit die Bauarbeiten im August beginnen können und
bis Ende November abgeschlossen sind.
Die vom Kreis geforderten Brandschutzmaßnahmen für das Lehrschwimmbecken sind
hingegen ohne Baugenehmigung möglich und
können unabhängig von den anderen Maßnahmen umgesetzt werden. Die erforderlichen Bauarbeiten sollen im Mai beginnen und
bis Ende Juni abgeschlossen sein, so dass der
Schwimmbetrieb nach den Sommerferien
wieder aufgenommen werden kann.
Termine
Die nächste Fraktionssitzung mit Bürgersprechstunde der BfH-Fraktion
findet am 23. März 2015 um 19 Uhr im „Treffpunkt“, Kieler Straße 100, statt.
Carsten Fürst
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