Aktuelle EU-Förderprogramme_April 2015.p[...]

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N° 07 - Juli 2015
EU-Förderprogramme
Aktuelle Ausschreibungen auf einen Blick
Ein Service der EIC Trier GmbH
Die EIC Trier - IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH
ist eine gemeinsame Einrichtung der Industrie- und Handelskammer Trier und der Handwerkskammer Trier. Sie ist eingebunden in
das europaweite „Enterprise Europe Network“, das von der EUKommission zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen
im Europäischen Binnenmarkt eingerichtet wurde. Als offizielle EUBeratungsstelle steht das EIC Trier allen Unternehmen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
Weitere Beratungsangebote zu EU-Förderprogrammen
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Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben in ein europäisches Förderprogramm passt
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung
Wir helfen bei der Suche nach Projektpartnern
Wir begleiten Ihren Antrag auch nach der Antragstellung
Wir stehen Ihnen bei der Projektabwicklung und beim Projektmanagement zur Seite
Ihr Zugang zu Europäischen Förderprogrammen
Bei vielen EU-Förderprogrammen kann eine Antragstellung nur
erfolgen, wenn vorab eine entsprechende Ausschreibung zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht wurde. Diese Ausschreibungen sind in der Regel für mehrere Monate geöffnet und
enden mit einer verbindlichen Einreichungsfrist („Deadline“), zu der
ein Antrag (zumeist auf elektronischem Weg!) eingereicht werden
muss. Bei weiteren EU-Programmen ist eine Antragstellung während der gesamten Programmlaufzeit (bzw. während eines längeren Zeitraums innerhalb dieser Laufzeit) jederzeit möglich. Hierzu
werden konkrete Bewertungstermine für alle bis zum jeweiligen
Stichtag eingegangenen Projektanträge bekannt gegeben.
Die Ampelfarben rot und grün markieren den monatlichen Status,
ob Anträge zum jeweiligen Programm eingereicht werden können
oder nicht.
2
Inhalt
Seite
Außenbeziehungen und internationale Zusammenarbeit ........................................... 2
Biowissenschaften ...................................................................................................... 4
Energie ....................................................................................................................... 5
Umwelt........................................................................................................................ 7
Bildung........................................................................................................................ 8
Kultur und Medien ...................................................................................................... 9
Kleine und mittlere Unternehmen ........................................................................... .10
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung......................................................... 11
Forschungs-/ Entwicklungs-/ Innovationsförderung……………………………………. 13
Verkehr …………………………………………………………………………………….. 21
Außenbeziehungen und internationale Zusammenarbeit
Challenge Towards World Class
Manufacturing (WCM)
Inhalt
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Die Seminarteilnehmer erhalten einen vertieften Einblick in fortgeschrittene
japanische Produktionsmethoden sowie in die japanische Gesellschaft, ihre
Traditionen und Unternehmenskultur. Zu den Kursen gehören auch Besuche
japanischer Produktionsstätten. Die Teilnehmer sollen u.a. ein besseres Verständnis in folgenden Bereichen erhalten: TQC (Total Quality Control), TQM
(Total Quality Management), TPM (Total Productive Maintenance), JIT (Just
in Time), TIE (Total Industrial Engineering), KAIZEN (ständiger Verbesserungsprozess). Die Kurse bestehen aus zwei Studienblöcken:
• Studienblock I: Vorlesungen, Seminare, Podiumsdiskussionen. Verantwortlich dafür sind Experten der japanischen Industrie,
• Studienblock II: Unternehmensbesichtigungen inklusive Vor- und
Nachbereitung (die Unternehmen decken u.a. folgende Bereiche ab:
Chemie und Kunststoffe, Maschinenbau, Metallindustrie, Automobilindustrie).
Die Seminare richten sich an Fach- und Führungskräfte mit einem Grundwissen über WCM und einer ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung.
Keine Angaben zu ermitteln.
Siehe Zeile „Förderfähige Kosten“
•
•
kostenfrei für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
2.000 Euro für Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen der
KMU-Definition der EU erfüllen
5- bis 8-tägige Veranstaltung
EIC Trier- IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH / Herzogenbuscher Straße 14 /
54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected], Web: http://www.eic-trier.de
3
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefristen
Projektstart
Weblink
Finanziert wird das Trainingsseminar. Kosten für Reise und Unterkunft müssen von den Unternehmen übernommen werden. Teilnehmer aus KMU können einen Zuschuss in Höhe von 600 Euro zu den Lebenshaltungskosten
beantragen.
Der Bewerber muss Bürger eines EU-Mitgliedsstaats sein.
Einzelbewerbung (Antragsunterlagen als Download siehe Weblink)
10.09.2015
(besondere Ausschreibung “HIGH LEVEL World Class Manufacturing Mission” - Antragsunterlagen unter:
http://www.eu-japan.eu/detail-business-programmes/HIGH-LEVEL-WorldClass-Manufacturing-Mission
16.11.2015 - 20.11.2015
http://www.eu-japan.eu/detail-business-programmes/WCM
Human Resources Training Programme Japan Industry Insight
Ziel
Inhalt
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefrist
Projektstart
Weblink
Kennlernen wirtschaftlicher und kultureller Faktoren, die Japans Geschäftsleben prägen und den Hintergrund für die technologischen Errungenschaften
des Landes bilden.
Vierwöchiger Trainingskurs in Japan für europäische Industriemanager: Information über die aktuelle wirtschaftliche Situation in Japan einschließlich
Sprache, Geschichte und Politik des Landes. Vorlesung, Seminarbausteine
und praktische Geschäftserfahrungen durch Unternehmensbesuche werden
kombiniert angeboten. Individuelle Unternehmensbesuche können optional in
der 5. Woche durchgeführt werden.
Manager von kleinen, mittleren und auch großen Unternehmen (5-10 Jahre
Industrieerfahrung sollten vorhanden sein). Auswahlkriterien:
• Bildungshintergrund und professionelle Erfahrung des Bewerbers
• Strategie im Japangeschäft des entsendenden Unternehmens
Keine Angaben zu ermitteln.
Siehe „Förderfähige Kosten“
100% plus Eigenanteile
4 Wochen (5. Woche optional)
Kosten für Unterricht, Reisekosten, Übersetzungskosten etc. werden übernommen (nicht eingeschlossen ist die freiwillige 5. Woche).
Bewerber kleiner und mittlerer Unternehmen können sich für ein Stipendium
von 3.000 Euro zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten bewerben.
Der Bewerber muss Bürger eines EU-Mitgliedsstaats sein.
Einzelbewerbung
25.02.2016
09.05.2016 - 03.06.2016 (bzw. 10.06.2016; 5. Woche is optional)
http://www.eu-japan.eu/detail-business-programmes/HRTP
EIC Trier- IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH / Herzogenbuscher Straße 14 /
54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected], Web: http://www.eic-trier.de
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Biowissenschaften
EuroTransBio (ETB)
Ziel
Inhalt
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefristen
Projektstart
Gefördert werden länderübergreifende Kooperationen zwischen KMU für
Forschung, Entwicklung und Innovation auf allen innovativen Gebieten der
Biotechnologie (eventuell Einschränkung durch nationale Förderschwerpunkte):
• Errichtung grenzüberschreitender Partnerschaften zwischen KMU
• Verbesserung und Beschleunigung des Technologietransfers
• Stärkung der europäischen Kapazitäten im Hinblick auf eine nachhaltige industrielle Entwicklung auf dem Gebiet der Biotechnologie
ETB organisiert jährliche Aufrufe zur Einreichung innovativer marktnaher Forschungs-/Entwicklungs-/Innovationsprojekte vor dem Hintergrund einer Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Forschungsförderorganisationen bzw. Programmagenturen (z. B. DFG). Einige ETB-Partner stellen
komplementäre Förderinstrumente wie Innovations-Vouchers oder Machbarkeitsstudien zur Verfügung.
Zur Teilnahme berechtigt sind:
• KMU (Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
andere Unternehmen mit Einschränkungen, wenn ein KMU aus dem
jeweiligen Land das Projekt koordiniert)
• Verbundprojekte mit mindestens zwei KMU aus zwei der o.g. Mitgliedsstaaten
• Zusätzliche Partner aus Nicht-Mitgliedsstaaten, wenn ihre Finanzierung anderweitig gesichert ist
Für die Projektpartner gelten die jeweiligen nationalen Förderrichtlinien. Es ist
daher ratsam, sich vorab mit der zuständigen Einrichtung in Verbindung zu
setzen, um abzustimmen, ob das geplante Vorhaben förderfähig ist oder
nicht. In Deutschland gelten die entsprechenden Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Das Gesamtbudget für den aktuellen 10. Call beträgt 16 Mio. €.
Das Gesamtbudget je Projekt beläuft sich im 9. Call auf ca. 1,3 Mio. €.
50% für KMU und bis 100% für Forschungseinrichtungen
Die Finanzierung ergibt sich aus den nationalen Förderprogrammen der jeweiligen, in den Call eingebunden, Länder; in Deutschland gelten die Richtlinien des BMBF
Die empfohlene Projektdauer beträgt 2 – 3 Jahre.
Personalkosten plus Gemeinkostenpauschale, Verbrauchsmaterial, Investitionskosten, Reisekosten, Unteraufträge entsprechend der BMBH-Richtlinie
Österreich, Belgien (repräsentiert durch die Regionen Flandern und Wallonien), Finnland, Frankreich (repräsentiert durch die Region Elsaß), Deutschland, Italien, Russland, Spanien (repräsentiert durch die Region Andalusien
und das Baskenland).
Für ein Projekt wird ein Konsortium von mindestens zwei unabhängigen juristischen Personen aus zwei verschiedenen der teilnahmeberechtigten Länder
benötigt. Eines der KMU fungiert als Projektkoordinator, als weitere Partner
können Forschungseinrichtungen hinzukommen.
Derzeit keine Abgabefrist; nächster Aufruf voraussichtlich Oktober 2015!
Die Zeit zwischen Antragstellung und Förderentscheidung beträgt erfah-
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5
Weblink
rungsgemäß ca. 5 Monate.
EuroTransBio
http://www.eurotransbio.eu/index.php?index=212
Bundesministerium für Bildung und Forschung
http://www.bmbf.de/de/14077.php
Energie
Forschung, Entwicklung, Demonstration,
Technologieumsetzung und Markteinführung
Ziel
Inhalt
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Marktverbreitung (Promotion, Best Practice Maßnahmen) und Durchsetzung
von bereits marktfähigen und erprobten Techniken, denen zur Marktakzeptanz und Marktdurchdringung noch wesentliche (nichttechnische) Barrieren
im Weg stehen.
Neben der Förderung energierelevanter Forschungs- und Demonstrationsprojekte führt die innovationsorientierte Ausrichtung von Horizont 2020 dazu,
dass auch Projekte zu Maßnahmen der Technologieumsetzung und verbreitung im Markt, wie sie bisher z. B. im Programm Intelligente Energie –
Europa (IEE) II finanziert wurden, gefördert werden. Das Thema „Sichere,
saubere und effiziente Energieversorgung“ ist im dritten Förderschwerpunkt
(„3. Säule“) „Gesellschaftliche Herausforderungen“ angesiedelt und hat folgende Forschungs- und Innovationsschwerpunkte:
• Reduzierung des Energieverbrauchs durch nachhaltige und intelligente Nutzung bei Konsumenten und Produzenten
• Weiterentwicklung der Stromversorgung durch erneuerbare Energien
inklusive Heizen/Kühlen
• Flexibilisierung des Energiesystems durch verbesserte Speichertechnologien
• Alternative Brennstoffe
• Dekarbonisierung bei der Nutzung fossiler Brennstoffe
• Ein modernes pan-europäisches Elektrizitätsnetz
• Energie-, Verkehrs- und Kommunikationslösungen für intelligente
Städte und Kommunen
Alle Rechtspersonen eines EU-Mitgliedstaats, eines assoziierten Staats oder
eines Drittlands. Bei den Rechtspersonen kann es sich um natürliche Personen oder juristische Personen (d. h. privatrechtlich oder öffentlich-rechtliche
Einrichtungen) handeln.
657 Mio. Euro (2015)
Die Calls geben zumeist einen Orientierungsrahmen vor (“The Commission
considers that proposals requesting a contribution from the EU of between
EUR X and Y million would allow this specific challenge to be addressed appropriately.”).
vgl. Angaben zu Horizont 2020
Direkt abhängig von der geförderten Maßnahme (von wenigen Monaten bis
zu mehreren Jahren).
• direkte Kosten wie Personalkosten, Reisekosten, Sachkosten, Management etc.
• indirekte Kosten wie Verwaltungskosten etc.
EIC Trier- IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH / Herzogenbuscher Straße 14 /
54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected], Web: http://www.eic-trier.de
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Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefrist
Projektstart
Weblink
(Eine Gesamtübersicht ist den „Financial Guidelines“ zu entnehmen).
Teilnehmer aus EU-Mitgliedsländern, Beitrittsländern und am Rahmenprogramm assoziierten Ländern.
Bewerber aus sogenannten „Drittstaaten“ erhalten eine Förderung,
- wenn im entsprechenden Arbeitsprogramm/ in Ausschreibung vorgesehen
- wenn eine Beteiligung am Projekt von wesentlicher Bedeutung ist
- wenn eine Förderung in einem bilateralen Abkommen geregelt ist
Grundsätzlich mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus
drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Ländern gefordert (Achtung: Zumeist geht die Anzahl der Projektpartner in erfolgreichen
Projektanträgen über diese Mindestanforderungen hinaus – allgemeine Empfehlungen gibt es jedoch nicht). Daneben sind für bestimmte Förderlinien
auch Einzelanträge möglich.
Das Arbeitsprogramm für die Jahre 2014 und 2015 wurden am 11. Dezember
2013 veröffentlicht und listet folgende Aufrufe auf, die auch Angaben zu den
jeweils geltenden Abgabefristen enthalten:
- Call „Energy Efficiency“
Buildings and consumers
Heating and cooling
Industry and products
Finance for sustainable energy
- Call “Competitive low-carbon energy”
Renewable electricity and heating/cooling
Modernising the European electricity grid
Providing the energy system with flexibility through enhanced energy
storage technologies
Sustainable biofuels and alternative fuels for the European transport
fuel mix
Enabling the decarbonisation of the use of fossil fuels during the transition to a low-carbon economy
Supporting the development of a European research area in the field
of energy
Social, environmental and economic aspects of the energy system
Cross-cutting issues
- Call “Smart cities and communities”
Enhancing the roll-out of Smart Cities and Communities solutions by
stimulating the market demand
- Call “SMEs and fast track to innovation for energy”
- Other actions
Die Angaben zu 2015 (Themen, Daten, Budgets) sind vorläufig und können
im Verlauf des Jahres 2014 angepasst/ geändert werden. Die Nationale Kontaktstelle Energie hält unter folgendem Weblink eine Übersicht über die noch
offenen und bereits geschlossenen Aufrufe bereit:
https://www.nks-energie.de/aktuelle-aufrufe-horizont-2020
Zeit bis zur Finanzhilfegewährung („time to grant“) in der Regel maximal 8
Monate (Abweichungen nach unten oder oben sind möglich, beispielsweise
bei komplexen Maßnahmen oder zeitnaher Förderung innovativer Projekte
möglich).
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/doc/call/h2020/common/1587
801-10._energy_wp_2014-2015_en.pdf (Arbeitsprogramm)
https://www.nks-energie.de/HORIZON2020 (Nationale Kontaktstelle Energie)
EIC Trier- IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH / Herzogenbuscher Straße 14 /
54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected], Web: http://www.eic-trier.de
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Umwelt
LIFE
Ziel
Inhalt
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Förderung der Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und der Umweltvorschriften sowie einer nachhaltigen Entwicklung.
Im Einzelnen:
• Unterstützung des Natura 2000-Netzwerkes
• Förderung der Einbindung und Anwendung umwelt- und klimapolitischer Ziele in den Mitgliedsstaaten
• Unterstützung einer besseren umweltpolitischen Verwaltungspraxis,
einschließlich einer verbesserten Einbindung von Zivilgesellschaft,
NGOs und lokalen Akteuren.
• Unterstützung der Implementierung der europäischen UmweltAktionsprogramme (besonderer Bezug zu EU-Prioritäten: Ressourceneffizienz, Erhaltung der Biodiversität, Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel)
Das Teilprogramm „Umwelt“ umfasst die Schwerpunktbereiche Umwelt und
Ressourceneffizienz, Natur und Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und
Information im Umweltbereich. Unter jeden Schwerpunktbereich fallen verschiedene thematische Prioritäten, die in Anhang III der LIFE-Verordnung
niedergelegt sind. Das vorliegende mehrjährige Arbeitsprogramm 2014-2017
(siehe Weblinks) legt darüber hinaus Projektbereiche fest, die die thematischen Prioritäten umsetzen.
Das Teilprogramm „Klimapolitik“ unterstützt die Umsetzung der Klimapolitik
der EU einschließlich einer besseren Verwaltungspraxis im Klimabereich auf
allen Ebenen unterstützen, einschließlich einer stärkeren Einbeziehung der
Zivilgesellschaft, von nichtstaatlichen Organisationen und örtlichen Akteuren.
Der Förderschwerpunkt Umwelt gliedert sich in drei prioritäre Teilbereiche:
• Umwelt und Ressourceneffizienz
• Natur und Biodiversität
• Umweltpolitik und gute Verwaltungspraxis
Die Klimaschutzmaßnahmen umfassen
• Verringerung der Klimaveränderung
• Anpassung an Klimaveränderung
• „Governance“ und Information
Es können regionale, nationale und grenzüberschreitende Projekte von europäischem Interesse gefördert werden. Eine neue Maßnahme im LIFEProgramm sind die sog. Integrierten Projekte. Diese basieren auf der Umsetzung von Plänen, Programmen oder Strategien, die in enger Zusammenarbeit
zwischen nationalen, regionalen oder lokalen Behörden sowie nichtstaatlichen Akteuren entwickelt werden.
Öffentliche und private Institutionen mit Rechtstatus beteiligen (u.a. Verwaltungsbehörden, profit- und nicht profit-orientierte Institutionen einschließlich
NGOs, Unternehmen bis hin zu Hauseigentümerverbänden bzgl. Finanzierungsinstrumenten). Potentielle Antragsteller sollten frühzeitig Verbindung mit
der Nationalen Kontaktstelle für Deutschland aufnehmen:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Herr Frank Klingenstein
Tel: +49 228/305-2626
E-Mail: [email protected]
EIC Trier- IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH / Herzogenbuscher Straße 14 /
54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected], Web: http://www.eic-trier.de
8
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefrist
Projektstart
Weblink
Gemäß Artikel 4 der LIFE-Verordnung wird die gesamte Finanzausstattung
für das LIFE-Programm für den Zeitraum von 2014 bis 2020 auf 3,45 Mrd.
EUR festgesetzt, 75 % davon sind dem Teilprogramm „Umwelt“ zugewiesen
und 25 % dem Teilprogramm „Klimapolitik“.
Individuell pro Projekt und Fördermaßnahme.
Es können regionale, nationale und grenzüberschreitende Projekte von europäischem Interesse gefördert werden. Der EU-Finanzierungsanteil beträgt bei
Projektförderung in der Regel maximal 60 %. Für Natura 2000 Projekte (Unterprogramm „Umwelt“ – Schwerpunktbereich Natur und Biodiversität) können
bis zu 75 % der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Individuell pro Projekt und Fördermaßnahme.
Gefördert werden neben Pilot-, Best-Practice und Demonstrationsprojekten
auch Projekte zur Information, Sensibilisierung und Verbreitung sowie in
Form von Betriebskostenzuschüssen (Operating Grants). Ein Großteil des
Programmbudgets (81 %) fließt in die projektbezogenen Maßnahmen (Actions Grants). Bereits geförderte Projekte können über die LIFEProjektdatenbank recherchiert werden.
Alle 28 EU Länder
Projektträger haben keine Verpflichtung, europäische Partnerinstitutionen
einzubinden. Jedoch möchte die EU explizit zu gemeinsamen europäischen
„LIFE“-Projekten ermutigen und vergibt aus diesem Grund zusätzliche Bewertungspunkte für transnationale Partnerkonsortien.
Derzeit keine Abgabefrist
Keine generellen Vorgaben.
http://ec.europa.eu/environment/life/about/index.htm#life2014 (Übersicht)
Im Arbeitsprogramm enthalten sind Informationen zur finanziellen Verteilung
der Mittel in den Unterprogrammen, den thematischen Prioritäten und Kriterien, nach denen die Projektvorschläge ausgewählt werden:
http://ec.europa.eu/environment/life/about/documents/mawp_annex.pdf
Bereits geförderte Projekte können über die LIFE-Projektdatenbank recherchiert werden:
http://ec.europa.eu/environment/life/project/Projects/index.cfm
Bildung
ERASMUS+
Inhalt
Abgabefrist
Projektstart
LEONARDO ist das Einzelprogramm für den Bereich der Berufsbildung und
wird seit 2014 unter der neuen Dachmarke ERASMUS+ fortgeführt. Erasmus+ löst das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie
die internationalen EU-Hochschulprogramme ab. Das Programm verfügt über
ein Budget von 14,7 Milliarden Euro.
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/documents/erasmus-plusprogramme-guide_en.pdf
(Programm Guide zu ERASMUS +)
https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus_en / Abschnitt „How to apply?”
(alle aktuellen Aufrufe einschließlich der Einreichungsfristen)
Unterschiedlich je nach Förderbereich
EIC Trier- IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH / Herzogenbuscher Straße 14 /
54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected], Web: http://www.eic-trier.de
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Weblink
http://www.lebenslanges-lernen.eu
http://www.na-bibb.de
Kultur und Medien
Kreatives Europa
Ziel
Inhalt
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
•
Erhaltung, Entwicklung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas sowie seines kulturellen Erbes
• Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und
Kreativbranche, im Hinblick auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (angelehnt an die Europa 2020 Strategie)
KREATIVES EUROPA unterstützt der Kultur- und Kreativbranche und vereint
zwei bisher voneinander separate EU-Förderprogramme unter einem Dach:
KULTUR und MEDIA (einschließlich MEDIA Mundus). Diese Teilprogramme
sollen die europäische Kultur- und Kreativindustrie sowie speziell (durch MEDIA) den audiovisuellen Bereich unterstützen und fördern.
Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen im Kulturbereich
1,46 Mrd. Euro für die Gesamtlaufzeit 2014-2020
Aufteilung des Gesamtbudgets:
• Teilprogramm Kultur: ca. 31%
• Teilprogramm MEDIA und MEDIA Mundus: ca. 56%
• Der sektorübergreifende Aktionsbereich erhält 13%
So unterschiedlich wie die Vielfalt der unter den Teilprogrammen geförderten
Maßnahmen. Detaillierte Angaben finden sich in den Programmleitfäden (als
Downloads unter den in der letzten Zeile genannten Weblinks verfügbar).
Diese sind momentan nur in englischer Sprache verfügbar und zu finden unter dem Begriff "Guide for Applicants" mit dem Zusatz des jeweiligen Förderbereichs.
Das Teilprogramm KULTUR fördert:
- Europäische Kooperationsprojekte
• Kategorie 1: Kleine Kooperationsprojekte
• Kategorie 2: Große Kooperationsprojekte
- Europäische Plattformen von Kultur- und Kreativorganisationen
- Europäische Netzwerke
- Literaturübersetzungsprojekte
Das Teilprogramm MEDIA fördert:
- Produzentenförderung (Verleih & Vertrieb Für Kinoverleiher, Weltvertriebe
und Video-On-Demand-Dienste)
- Promotion (für europäische Festivals und Veranstaltungen, die den europäischen Film promoten)
- Aus- und Fortbildung Aus- und Fortbildung für Film- und Medienschaffende
sowie für Studenten in Europa)
- Media Mundus (Förderung der Zusammenarbeit zwischen europäischen
Filmschaffenden und denen aus allen anderen Teilen der Welt)
- Weitere Förderungen (Pilotprojekte u.a.)
In der Regel max. 50% der Projektkosten
EIC Trier- IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH / Herzogenbuscher Straße 14 /
54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected], Web: http://www.eic-trier.de
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Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefrist
Projektstart
Weblink
Siehe Angaben in Zeile Fördervolumen pro Projekt
Kosten, die dem Empfänger oder (gegebenenfalls) dem Mitorganisator tatsächlich entstanden sind und die Kriterien des Programmleitfadens erfüllen.
28 Mitgliedstaaten und – soweit sie spezifische Bedingungen erfüllen – folgende Staaten: Länder der Europäischen Freihandelszone (Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz), Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländern für den Beitritt zur EU (Montenegro, Serbien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo) und Nachbarschaftsländer (Armenien, Aserbaidschan, Belarus,
Georgien, Moldau, Ukraine, Algerien, Ägypten, Marokko, Tunesien, Jordanien, Libanon, Libyen, Palästina, Syrien und Israel). Nicht der EU angehörende
Länder müssen eine „Eintrittskarte“ zur Teilnahme am Programm lösen, deren „Preis“ sich nach der Höhe ihres BIP (Bruttoinlandsprodukt) im Verhältnis
zum Programmbudget richtet.
Grundsätzlich grenzüberschreitende Projekte. Unterschiedlich je nach Förderbereich (z.B. mind. 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern bei den Kooperationsmaßnahmen)
http://ec.europa.eu/culture/creative-europe/calls/index_en.htm
(alle aktuellen Aufrufe einschließlich der Einreichungsfristen)
Unterschiedlich je nach Förderbereich
http://www.ccp-deutschland.de (Teilprogramm Kultur)
http://www.mediadesk.de (Teilprogramm Media)
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-1009_en.htm (häufig gestellte
Fragen zu „Kreatives Europa“)
Kleine und mittlere Unternehmen
Erasmus für junge Unternehmer
Ziel
Inhalt
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Stärkung der unternehmerischen Initiative, der Internationalisierung und
Wettbewerbsfähigkeit potentieller neuer Unternehmensgründer sowie neuer
Kleinst-, Klein- und mittlerer Unternehmer aus der EU.
Seit 2009 können Existenzgründer und junge Unternehmer (Unternehmensgründung vor max. drei Jahren) am europäischen Programm „Erasmus“ teilnehmen. Es ermöglicht Jungunternehmern, für maximal 6 Monate in einem
anderen EU-Staat mit einem erfahrenen Unternehmer zusammenzuarbeiten
und von dessen Erfahrung zu profitieren. Ähnlich wie beim bekannten Erasmus-Programm für Studierende sollen junge Unternehmer die Möglichkeit
erhalten, frühzeitig internationale Kompetenzen zu erwerben. Das Programm
„Erasmus for young entrepreneurs“ ermöglicht neben dem Wissensaustausch
zwischen neuen und erfahrenen Unternehmern auch stärkere Vernetzung
von Geschäftsleuten und von kleinen und mittleren Unternehmen auf europäischer Ebene.
Der neue bzw. angehende und der erfahrene Unternehmer müssen aus verschiedenen EU-Staaten kommen.
Neue Unternehmer
• Als solche gelten Personen, die fest vorhaben, auf der Basis eines
brauchbaren Geschäftsplans ein eigenes Unternehmen zu gründen,
EIC Trier- IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH / Herzogenbuscher Straße 14 /
54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected], Web: http://www.eic-trier.de
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Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefrist
Projektstart
Weblink
oder die innerhalb der letzten 3 Jahre ein Unternehmen gegründet
haben.
• Sie müssen nachweislich einen soliden Bildungs- und Berufsbildungshintergrund und eine umsetzbare Geschäftsidee vorweisen
können.
Erfahrene Unternehmer
• Sie müssen in der EU ein - idealerweise Kleinst-, kleines oder mittleres - Unternehmen besitzen oder leiten.
• Erwartet wird ein erfolgreiches unternehmerisches Wirken von mindestens 3 Jahren.
• Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, dem Gast unternehmerische Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln.
In Deutschland gibt es derzeit 7 Vermittlungsstellen, die jeweils über ein entsprechendes Budget verfügen.
Finanzielle Unterstützung erhalten lediglich die neuen Unternehmer.
Empfohlener Betrag pro Monat während des Aufenthalts im jeweiligen Land:
ca. 560 – 1.100 Euro je nach Land.
Keine Quotierung; der maximale Zuschuss entspricht 6 Monatssätzen des
entsprechenden Gastlandes
Maximal 6 Monate.
Mit der finanziellen Unterstützung für die neuen Unternehmer in Form eines
Zuschusses soll ein Beitrag zu den Reisekosten in das Aufenthaltsland und
wieder zurück in das Herkunftsland sowie zu den Unterhaltskosten während
des Besuchs geleistet werden.
Alle EU-Mitgliedsstaaten, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro, Türkei, Albanien, Serbien
und Israel.
Mindestens ein Gast-Unternehmer und ein Gastgeber-Unternehmer.
Die Abgabefrist ist individuell mit den Vermittlungsstellen abzustimmen.
Der Projektstart ist individuell mit den Vermittlungsstellen abzustimmen.
http://www.erasmus-entrepreneurs.eu/
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
INTERREG Nordwesteuropa
Ziel
Inhalt
•
Identifizieren und Entwickeln von transnationalen Lösungen zur Verbesserung regionaler Entwicklungsstrategien und zur Stärkung einer
nachhaltigen Regionalentwicklung
• Unterstützung der modellhafte Umsetzung neuer Ideen, Prozesse,
Konzepte und Dienstleistungen, Test neuer Instrumente und Produkte, Lernen von Anderen
• Ausrichtung auf die Strategie Europa 2020
Inhaltliche Ausrichtung des Programms auf drei Themenfelder begrenzt:
Innovation
• Regionen innovativer machen
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54292 Trier / Tel. 0651-975 67-0, E-Mail: [email protected], Web: http://www.eic-trier.de
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Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefristen
Projektstart
Weblink
• Unternehmen wettbewerbsfähiger machen
• Soziale Innovationen
Reduzierung des CO2-Ausstoßes
• Strategien zu CO2-Reduzierung, Energieeffizienz und Klimaschutz
• Technologien, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zur CO2Reduzierung
• CO2-armer Verkehr
Ressourceneffizienz und (Wieder-)Verwertung von Rohstoffen
Das Programm richtet sich an öffentliche und private Akteure.
• Öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen)
• (Öffentliche) Dienstleister
• Forschungseinrichtungen und Hochschulen
• Kammern, Vereine und Verbände
• Organisationen der Wirtschaftsförderung
• Unternehmen
• Nichtregierungsorganisationen
Nordwesteuropa (2014 - 2020): 648,6 Mio. Euro
Davon Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE):
396 Mio. Euro
Durchschnitt pro Projekt (Erfahrungswert): 2 - 5 Mio. Euro
Kofinanzierungsrate der EU für deutsche Partner: 60%
Die Projekte dauern im Durchschnitt dreieinhalb Jahre.
Personal-, Veranstaltungs- und Reisekosten, externe Expertise, Infrastruktur
und Material (begrenzt).
Beteiligte deutsche Regionen: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern (Regierungsbezirke Ober-, Mittel-,
Unterfranken und Schwaben)
Partnerregionen: Großbritannien, Irland, Belgien, Luxemburg, die Schweiz
sowie Teile von Frankreich, den Niederlanden und Deutschland (Karte siehe
Weblink!)
Mindestens drei Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten (davon zwei
Partner mit Sitz im Programmraum) in einem Projekt zusammen. Ein "Lead
Partner" übernimmt dabei jeweils die Federführung.
Derzeit keine für Stufe 1
https://www.nweurope.eu
http://www.interreg.de/INTERREG2014/DE/Interreg/SechsProgrammraeume/
Nordwesteuropa/nordwesteuropa-node.html
Forschungs-/ Entwicklungs-/ Innovationsförderung
Horizont 2020
Ziel
Inhalt
Aufbau einer nachhaltigen Wissens- und Innovationsgestützten Gesellschaft
und einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft in Europa.
Horizont 2020 bündelt alle forschungs- und innovationsrelevanten Förder-
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maßnahmen der EU-Kommission und bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten mit Schwerpunkt auf Länderübergreifenden Verbünden und Kooperationspartnerschaften. Die Verwaltung des Programms erfolgt zentral in Brüssel. Das Programm ist in drei Schwerpunkte („Säulen“)
• Wissenschaftsexzellenz (“wissenschaftsgetriebener” Schwerpunkt)
• Führende Rolle der Industrie („industriegetriebener“ Schwerpunkt)
• Gesellschaftliche Herausforderungen („politikgetriebener“ Schwerpunkt)
und vier Zusatzbereiche
1. Abbau von Ungleichheiten in der Forschungs- und Innovationslandschaft der EU-Mitgliedstaaten
2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Gesellschaft
3. Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research
Centre, JRC) außerhalb des Nuklearbereichs
4. Integration des Wissensdreiecks (Akademische Bildung, Forschung
und Innovation) durch Aktivitäten des Europäische Innovations- und
Technologieinstituts
untergliedert.
Die drei Schwerpunkte umfassen folgende Themen, die in jeweils für zwei
Jahre geltenden Arbeitsprogrammen (ERC im Schwerpunkt Wissenschaftsexzellenz mit einem einjährigen Arbeitsprogramm) detaillierter dargestellt
sind:
1. Wissenschaftsexzellenz
• Europäischer Forschungsrat (ERC): Stipendien für an exzellente
Nachwuchs- und etablierte Wissenschaftler
• Künftige und neu entstehende Technologien (FET): Mittel für
Forschungsverbünde zur Erforschung neuartiger Ideen
• Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen: Fördert die Mobilität von
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern
• Forschungsinfrastrukturen: Vernetzung vorhandener Forschungsinfrastrukturen und Bau von Forschungseinrichtungen und anlagen von gesamteuropäischem Interesse
2. Führende Rolle der Industrie
• Fördergelder für Forschung und Innovation in Bereichen, die für
die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie besonders relevant sind
(Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Nanotechnologien, Fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung, Raumfahrt)
• Zugang zur Risikofinanzierung: Kreditfazilitäten und Beteiligungskapital, um Gelder für riskante Forschungs- und Innovationsvorhaben zu generieren
• Innovation in KMU: Gezielte Förderung von Kleinen und Mittleren
Unternehmen (KMU) entlang der gesamten Innovationskette (vgl.
Box „KMU-Instrument“)
3. Gesellschaftliche Herausforderungen durch interdisziplinäre Lösungen für übergreifende Probleme, die Einzelstaaten alleine nicht lösen
können:
• Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen
• Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und
Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung
und Biowirtschaft
• Sichere, saubere und effiziente Energie
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•
•
•
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr
Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
Europa in einer sich verändernden Welt: integrative, innovative
und reflektierende Gesellschaften;
• Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger
Weitere bereichsübergreifende Aspekte und Unterstützungsmaßnahmen
ergänzen die genannten Themen.
Alle Rechtspersonen eines EU-Mitgliedstaats, eines assoziierten Staats oder
eines Drittlands. Bei den Rechtspersonen kann es sich um natürliche Personen oder juristische Personen (d. h. privatrechtlich oder öffentlich-rechtliche
Einrichtungen) handeln. Dazu zählen u.a. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, internationalen Interessenorganisationen und andere
Rechtspersonen. Diese sind Vertragspartner der Europäischen Kommission.
Die Teilnahmebedingungen sind in den sogenannten Beteiligungsregeln
(„rules for participation“) festgeschrieben.
Rund 80 Mrd. Euro (Inflationsbereinigt),
davon 77 Mrd. Euro für Horizont 2020 (Laufzeit 2014 – 2020) und 1,6 Mrd.
Euro für das ergänzende Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) (Laufzeit 2014 – 2018).
Die Projektbudgets hängen stark von den Inhalten des Projektes ab. Die finanziellen Rahmenbedingungen werden über die einzelnen Ausschreibungen
festgelegt.
Die jeweils geltende Förderquote wird in der Ausschreibung mit angegeben
und beträgt in der Regel zwischen 70% und 100% der gesamten förderfähigen Kosten (100% bei gemeinnützigen bzw. nicht Gewinnorientierten
Rechtspersonen). In allen Projekttypen wird für die indirekten Kosten (Overheads) eine Pauschale von 25% der direkten Kosten gewährt.
Die Laufzeiten hängen stark von den Inhalten der Projekte ab. Während für
Verbundprojekte mit vielen Partnern 3-5 Jahre zu veranschlagen sind, kommen gezielte Einzelmaßnahmen wie Machbarkeitsstudien auf 6 Monate.
Personal, Sach- und Reisekosten, Projektmanagement u.a.
Neu im Vergleich zum 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) ist die Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass diese laut
nationalem Steuerrecht nicht erstattet wird.
Teilnehmer aus EU-Mitgliedsländern, Beitrittsländern und am Rahmenprogramm assoziierten Ländern.
Bewerber aus sogenannten „Drittstaaten“ erhalten eine Förderung,
- wenn im entsprechenden Arbeitsprogramm/ in Ausschreibung vorgesehen
- wenn eine Beteiligung am Projekt von wesentlicher Bedeutung ist
- wenn eine Förderung in einem bilateralen Abkommen geregelt ist
Grundsätzlich mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus
drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Ländern gefordert (Achtung: Zumeist geht die Anzahl der Projektpartner in erfolgreichen
Projektanträgen über diese Mindestanforderungen hinaus – allgemeine Empfehlungen gibt es jedoch nicht).
Daneben besteht in verschiedenen Programmbereichen und für unterschiedliche Projekttypen die Möglichkeit, als Einzelpartner einen Antrag auf Förderung zu stellen, u.a. bei Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen (Forschungsaus- und -weiterbildung, der Mobilität u.a.), Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Standardisierung, Verbreitung und Kommunikation von
Projektinhalten und -ergebnissen, Netzwerk- und Koordinierungsaktivitäten
der Teilnehmenden) oder KMU-Instrumente (siehe Box unter „Unternehmertum“). Unabhängig von der Zahl der Projektpartner muss jeder Antrag den
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konkreten europäischen Mehrwert des Projekts nachweisen.
Abgabefrist
Projektstart
Weblink
Eine Antragstellung kann nur erfolgen, wenn eine offene Ausschreibung veröffentlicht wurde. Eine Übersicht über aktuelle Ausschreibung enthält der
Weblink des Teilnehmerportals. Diese Ausschreibungen sind in der Regel 3-5
Monate geöffnet und enden mit einer verbindlichen Einreichungsfrist, zu der
ein Antrag auf elektronischem Weg eingereicht werden muss.
Zeit bis zur Finanzhilfegewährung („time to grant“) in der Regel maximal 8
Monate (Ausnahmen z.B. bei komplexen Maßnahmen oder zeitnaher Förderung innovativer Projekte möglich).
http://www.horizont2020.de
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/home.html (Teilnehmerportal)
Horizont 2020: KMU - Instrument
Ziel
Inhalt
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) entlang der gesamten
Innovationskette von Machbarkeitsstudien über Förderung von Forschung
und Demonstration bis zur Unterstützung in der Markteinführungsphase.
Horizont 2020 schlägt mit „Innovation in KMU“ eine Brücke von den umfangreichen Fördermöglichkeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten (den Kernelementen von Horizont 2020) zu speziellen Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Wachstum in kleinen und mittleren
Unternehmen. Eine dieser Maßnahmen ist das „KMU-Instrument“.
Die KMU-Förderung ist im Wesentlichen Bestandteil der beiden Förderschwerpunkte "Führende Rolle der Industrie" und "Gesellschaftliche Herausforderungen" in Horizont 2020 und orientiert sich inhaltlich an den dort angesiedelten Themenschwerpunkten. Die Förderinhalte werden in den Aufrufen
zur Einreichung von Projektvorschlägen weiter präzisiert.
Entsprechend der neuen Förderlogik steht nicht mehr die reine Forschungstätigkeit im Vordergrund, sondern die Definition von „Business Cases“, an denen sich die Förderung im Einklang mit den speziellen Bedürfnissen und Anforderungen von KMU ausrichten soll. Das heißt wissenschaftliche Unterstützung und internationale Kooperationspartner sind möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben. (Achtung: Kleinen und mittleren Unternehmen steht
nicht nur das KMU-Instrument zur Verfügung, sondern sie können an Maßnahmen wie beispielsweise internationaler Verbundforschung in der Tradition
der vorhergehenden Rahmenprogramme teilnehmen).
Das KMU-Instrument besteht aus drei Phasen einschließlich eines Betreuungs- und Beratungsanteils. Eine Bewerbung ist für Phase 1 mit Ausblick auf
eine spätere Bewerbung für Phase 2, aber auch direkt für Phase 3 möglich.
Phase 1 - Machbarkeitsstudie
Eine Machbarkeitsstudie soll die technologische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit des innovativen Vorhabens herausarbeiten (neue Produkte, Prozesse,
konstruktive Maßnahmen, Services, Technologien, neue Anwendung bereits
existierender Technologien u.a.).
Mögliche Aktivitäten: Gefahrenanalysen oder Risikoeinschätzungen, Marktstudien, Einbindungsstrategien von Kunden, Umgang mit Fragen geistigen
Eigentums, Entwicklung von Innovationsstrategien, Kooperationspartnersuche u.a. – immer ausgerichtet auf die Unternehmensstrategie und einen „europäischen Mehrwert“.
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Ein „initial businessplan“ ist Bestandteil des einzureichenden Projektvorschlags.
Ergebnis der Phase 1 soll neben der ausgearbeiteten Machbarkeitsstudie ein
detaillierter Geschäftsplan zum Einstieg in Phase 2 sein.
Phase 2: Entwicklung- und Demonstration
In Abhängigkeit von den in der jeweiligen Ausschreibung genannten Themenschwerpunkten sollen die Projektvorschläge neben dem F&E-Anteil das
in Aussicht stehende hohe Wettbewerbspotential, die Wachstumsaussichten
für das Unternehmen und Erfolgskriterien in Form eines strategischen Business Plans beinhalten (der z.B. während Phase 1 entwickelt worden sein
kann).
Mögliche Aktivitäten (bezogen auf Produkte, Prozesse, Dienstleistungen etc.):
Demonstrations- und Testmaßnahmen, Prototyping, Übertragung vom Labor
auf die Großanlage (“scaling-up”), Miniaturisierung, Design, Pilot- und Marktumsetzungsprojekte u.a. Entwicklungsniveau für Technologievorhaben soll
mindestens Stufe 6 (Referenzdokument ist Teil G der “General Annexes” zu
den Arbeitsprogrammen).
Ein „first commercialisation plan“ ist Bestandteil des einzureichenden Projektvorschlags.
Phase 3: Unterstützung bei der Markteinführung
z.B. EU-Qualitätslabel, Zugang zu Finanzierungsinstrumenten („Access to
Risk Finance“), innovative öffentliche Beschaffung.
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Erfolgreiche Bewerber können zusätzlich in allen drei Phasen Unterstützung
erhalten:
Phase 1: bis zu 3 Beratungstage durch einen Unternehmensberater
Phase 2: bis zu 12 Beratungstage durch einen Unternehmensberater
Phase 3: Vermittlung an weitere regionale/ nationale Beratungseinrichtungen
Ausschließlich KMU sind antragsberechtigt. Bei Bedarf können Unteraufträge
an Hochschulen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen vergeben
werden. Verbände können teilnehmen, wenn deren Funktion (z.B. Nutzung
und Verbreitung der Ergebnisse) für das Projekt verdeutlicht wird. Die Möglichkeiten einer Teilnahme sind in den Beteiligungsregeln detailliert geregelt.
2014: 251,02 Mio. Euro
2015: 264,57 Mio. Euro *
*(vorbehaltlich eines gesonderten Finanzierungsentscheids für 2015)
Phase 1:
50.000 Euro (ca. 70% v. max. 71.249 Euro förderfähige Kosten)
Phase 2:
zwischen 0,5 und 2,5 Mio. Euro (als Orientierungsrahmen)
Phase 3:
keine finanzielle Förderung
Phase 1:
finanzielle Pauschale
Phase 2:
70 % der gesamten erstattungsfähigen Kosten
Phase 3:
Vermittlung adäquater Dienstleistungen (z.B. Finanzierung)
Phase 1:
6 Monate
Phase 2:
12-24 Monate
Personal, Sach- und Reisekosten, Projektmanagement etc.
Neu im Vergleich zum 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) ist die Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass diese laut
nationalem Steuerrecht nicht erstattet wird.
Teilnehmer aus den EU-Mitgliedsländern, den Beitrittsländern und den am
Programm assoziierten Ländern.
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Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Einzelanträge sind möglich. Bei Bedarf können Unteraufträge an sogenannte
Forschungsdienstleister wie Hochschulen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen vergeben werden.
Abgabefrist
Jederzeit; Bewertungsranglisten werden nach folgenden Stichtagen erstellt:
2015*
Phase 1: 17.09.15, 16.12.15
Phase 2: 17.09.15, 16.12.15
* Termine vorbehaltlich eines gesonderten Finanzierungsentscheids für 2015; die Einreichung für
2015 wird ab dem 01. Januar 2015 möglich sein.
Projektstart
Weblink
Zeit bis zur Finanzhilfegewährung („time to grant“) < 8 Monate
Anhaltswert für die Unterzeichnung des Finanzhilfeabkommens:
Phase 1: 3 Monate nach Ablauf des jeweiligen Bewertungsstichtags
Phase 2: 6 Monate nach Ablauf des jeweiligen Bewertungsstichtags
http://ec.europa.eu/research/sme-techweb/index_en.cfm (Factsheets, Arbeitsprogramm etc.)
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h202
0/index.html
(Teilnehmerportal)
http://www.nks-kmu.de/foerderung-kmu-instrument.php (EU-Büro des BMBF)
http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/funding/sme_parti
cipation.html (KMU-Instrument im Teilnehmerportal zu Horizont 2020)
Collective Research NETworking (CORNET)
Inhalt
Ziel
CORNET steht für „Collective Research Networking“ und nimmt eine Zwischenstellung zwischen der nationalen und der EU-Forschungsförderung für
KMU ein.
CORNET ermöglicht die Zusammenarbeit von KMU-Verbänden und Forschungseinrichtungen aus Europa zum Zweck der vorwettbewerblichen Gemeinschaftsforschung zugunsten von KMU. Grundlage für deutsche Teilnehmer ist das Programm zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) des BMWi, siehe:
http://www.aif.de/innovationsfoerderung/industriellegemeinschaftsforschung.html
Achtung: Ergänzend zur vorwettbewerblichen Ausrichtung von CORNET
können Unternehmen im Hinblick auf anwendungsorientierte Forschungsund Entwicklungsvorhaben über das deutsche Programm „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ („ZIM“) Kooperationen mit Partnern aus aller Welt
als „nicht-antragstellende“ Partner (nicht aus ZIM finanziert!) auf den Weg
bringen. Unterstützung bei der Beantragung bietet das Netzwerk EraSME,
Antragstellung und Projektförderung beruht im Wesentlichen auf den beteiligten nationalen Förderprogrammen. Nähere Informationen über:
http://www.ira-sme.net/calls/current-call/
Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Programmen für Gemeinschaftsforschung zu vertiefen. Ergebnisse aus der Industriellen Gemeinschaftsforschung sind für alle interessierten Unternehmen
zugänglich. Unternehmen in der Vorbereitungsphase einer Antragstellung
aktiv mitwirken, indem sie den Kontakt zu einer der Forschungsvereinigungen
auf Ihrem Fachgebiet suchen (siehe nächste Zeile). So können die Unternehmen die Forschungsrichtung mitbestimmen und für die Praxisrelevanz der
Ergebnisse sorgen.
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Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Antragsberechtigt sind Unternehmensverbände, Cluster und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen aus Ländern und Regionen, welche sich an
der Ausschreibung beteiligen. In Deutschland sind ausschließlich AiFForschungsvereinigungen antragsberechtigt. Diese sind unter folgendem
Weblink gelistet: http://www.aif.de/aif/mitglieder/mitglieder-steckbriefe.html
No Budget Limitation - IGF: de_aif_igf.pdf - Submission of German national
applicatioin form only via electronic submission system ELANO!
durchschnittlich 0,7 bis 1 Mio. Euro pro CORNET-Gesamtprojekt
Jeder Partner in einem Projekt wird auf Basis des für ihn geltenden nationalen bzw. regionalen Förderprogramms gefördert. In Deutschland gelten die
Regeln des Programms zur Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF), welches vom AiF e.V. in Köln betreut wird.
Maximal 2 Jahre
Personal- und Gemeinkosten, Materialkosten, Reisekosten, Leistungen Dritter, Kosten für Vergabe von Unteraufträgen. Weitere Sachleistungen (wie Nutzung von Gebäuden, Testeinrichtungen, Dienstleistungen etc.) sind in einigen der
teilnehmenden Ländern/Regionen in begrenztem Ausmaß möglich – in anderen Ländern/Regionen können sie auch verpflichtend sein.
Teilnahmeberechtigte Länder
Belgien (Regionen Flandern und Wallonien), Deutschland, Niederlande*,
Österreich, Tschechien**, Polen
* Teilnahme aus Unternehmensverbände beschränkt, die im IPC-Programm bereits für
eine Förderung vorgesehen wurden
** derzeit kein Programm, neues Programm für 19. Call in Vorbereitung
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefrist
Projektstart
Weblink
•
Konsortien, bestehend aus Unternehmensverbänden aus mindestens
2 teilnehmenden Ländern/Regionen Europas
• Projektbegleitender Ausschuss mit Beteiligung von mind. 5 KMU pro
Land/Region
Zusätzliche Förderbedingung ist eine europaweite Verbreitung der Forschungsergebnisse.
30.09.2015
ca. 6-8 Monate nach Ausschreibungsfrist
www.cornet-era.net
COST
Ziel
Inhalt
Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und
technischen Forschung durch Bündelung nationaler Forschungsprojekte in
konzertierten Aktionen, um dadurch europaweit vorhandene Kapazitäten an
Wissen, technischer Ausstattung und finanziellen Ressourcen effektiv zu
nutzen und dauerhafte Forschungsnetzwerke zu schaffen. Dazu werden Zuschüsse für finanzielle und wissenschaftliche Verwaltungs- und Koordinationstätigkeiten gewährt.
Das Ziel von COST ist die internationale Koordination und Vernetzung nationaler Forschungsaktivitäten, sei es in der Grundlagenforschung, der Forschung auf vorwettbewerblicher Ebene und in Forschungsbereichen von öffentlichem Interesse. D. h. COST-Aktionen können als „Wegbereiter“ für die
sich anschließenden eigentlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten,
beispielsweise im Rahmen von Verbundforschungsprojekten in HORIZONT2020, dienen. Eine Beteiligung an bereits laufenden Projekten ist ebenfalls möglich. Das Programm ist thematisch grundsätzlich offen. Übersicht
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Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
über COST-Aktionen: http://www.cost.eu/domains_actions/all_actions
Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen, d.h. eine COSTAktion kann jede Hochschule, jede Forschungseinrichtung und jedes forschende Unternehmen vorschlagen. Bevor beispielsweise der betreffende
Wissenschaftler seinen Vorschlag einreicht, sollte er Kontakt mit ihm bekannten Wissenschaftlern aus anderen COST-Mitgliedstaaten aufnehmen. Damit
vergewissert er sich, dass seine Aktion den notwendigen Rückhalt in den
anderen Staaten findet und die für den Start einer Aktion notwendige Teilnahme von fünf Staaten gewährleistet ist.
k. A.
Als durchschnittlicher Wert können 130.000 Euro pro COST Aktion und Jahr
bei einer typischen Beteiligung von 22 Mitgliedstaaten zugrunde gelegt werden.
ca. 8 % geförderte COST Aktionen im Vergleich zu eingereichten Antragsskizzen (Zahl bezieht sich auf die vergangene Förderperiode 2007-2013).
4 Jahre
COST finanziert keine Forschungsvorhaben, sondern die Unterstützung besteht in der Finanzierung von Konzertierungskosten, d.h. Kosten, die mit der
Organisation und Durchführung einer Aktion (siehe Inhalte und Ziele) zusammenhängen (also finanzielle und wissenschaftliche Verwaltungs- und
Koordinationsmaßnahmen):
• Reisekosten für nationale Delegierte aus EU-Ländern und EU-assoziierten
•
Teilnahmeberechtigte Länder
Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefrist
Projektstart
Weblink
Ländern sowie für geladene Experten zu den Sitzungen der Fachbereichsausschüsse (Domain Committees), der Verwaltungsausschüsse (Management Committees) (einschl. Arbeitsgruppen)
Betreuung durch das COST Office (wissenschaftliches Sekretariat) und das
COST Sekretariat des Europäischen Rates (administrativ)
Workshops, Versammlungen, Seminare, Summer Schools
Publikationen
Austausch von (jungen) Wissenschaftlern
•
•
•
36 Staaten (darunter auch Israel, das als kooperierendes Land eingestuft
wird). Daneben weitere 18 benachbarte Staaten („Near Neighbour Countries,
NNC) und 27 internationale Partnerstaaten („International Partner Countries,
IPC).
Teilnahme von Partnern aus mindestens 5 COST-Mitgliedsstaaten.
Vorschläge für COST Projekte können jederzeit eingereicht werden (über das
neue „e-COST Online Submission Tool“). Das neue Antragsverfahren ist einstufig, ein 15-seitiger Antrag ist einzureichen. Es werden Stichtage der bis zu
diesem Zeitpunkt eingegangenen Vorschläge festgelegt. Der nächste Sammlungsstichtag wird im September 2015 stattfinden. Der genaue Termin wird in
Kürze bekanntgegeben, siehe: http://www.cost.eu/participate/open_call
Keine näheren Angaben
http://www.cost.dlr.de/
http://www.cost.eu
http://w3.cost.eu/index.php?id=1528 (Zeitplan)
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Eurostars 2
Ziel
Inhalt
Zielgruppe / potentielle Antragsteller
Gesamtbudget
Fördervolumen pro
Projekt
Förderquote
Projektlaufzeit
Förderfähige
Kosten
Teilnahmeberechtigte Länder
Europäische Zusammenarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), um
im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in
anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte
durchzuführen.
Förderung internationaler gemeinschaftlicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte, abgestimmt auf die Bedürfnisse von KMU (insbesondere Entwicklung von neuen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen). EurostarsProjekte sind technologieoffen und haben die Entwicklung eines innovativen
Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung zum Ziel. Die Projektinhalte
werden von den teilnehmenden Partnern definiert.
Der Koordinator eines Eurostars-Projekts muss ein forschungstreibendes
KMU sein, definiert als ein Unternehmen, das mind. 10% seines Umsatzes in
Forschung und Entwicklung investiert oder in dem mind. 10% der VollzeitBeschäftigten im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind. Daneben
können sich auch folgende Partner an Eurostars beteiligen:
• KMU, die nicht forschungstreibend sind
• Forschungsinstitutionen
• Große Unternehmen
Dabei sind nationale Besonderheiten in Bezug auf die Förderung zu beachten.
1,14 Mrd. Euro (861 Mio. Euro nationale- und 287 Mio. Euro EU-Förderung).
Die Förderung für die deutschen Teilnehmer in einem Eurostars-Projekt ist
zusammen auf max. 1 Mio. Euro pro Projekt begrenzt.
Bei der Förderung in Deutschland handelt es sich um eine Zuwendung (nicht
zurückzuzahlende Förderung). Die Förderquote bzgl. der projektbezogenen
Kosten: Für KMU bis zu 50%; für sonstige Unternehmen bis zu 25%
für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100% (Sofern ein KMU in Deutschland im Verbundprojekt beteiligt ist. Das KMU in Deutschland muss einen eigenständigen
und wesentlichen Beitrag zum Projektziel erbringen. Andernfalls beträgt die
Förderquote maximal 70%. In diesem Falle müssen die Forschungspartner
unmittelbar nach Einreichungsfrist darlegen, wie sie 30% Eigenanteil aufbringen werden).
Nicht länger als 36 Monate
Generell zuwendungsfähig sind forschungs- und entwicklungsbezogene Kosten bis zur Herstellung eines Prototyps. Darüber hinaus anfallende Kosten,
z.B. die Entwicklung bis zur Serienreife, die Entwicklung von Marketingstrategien, Businessplänen, Aktionen zur Vermarktung wie Messepräsentationen,
Internetauftritte, etc. sind nicht förderfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere:
• Klinische Studien
• Anträge, die ausschließlich oder primär auf die Beschaffung von Geräten und Anlagen abzielen
• Reisen zu Kongressen, Messen oder Konferenzen
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz,
Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern. Die Teilnahme weiterer Staaten ist
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Konsortium /
Mindestanzahl der
Partner
Abgabefrist
Projektstart
Weblink
möglich.
Die Kooperationspartner
Mitgliedsländern.
stammen
aus
mindestens
zwei
Eurostars-
17.09.2015 (Cut-Off 4)
Ca. 4 Monate nach der zentralen Begutachtung durch internationale Experten
erfolgen nach positiver Bewertung die Vertragsverhandlungen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
www.eurostars-eureka.eu
http://eurostars.dlr.de
Verkehr
Connecting Europe Facility (CEF)
Ziel
Inhalt
Die Connecting Europe Facility (CEF) ist ein Finanzierungsinstrument der
Europäischen Union für die Finanzperiode 2014 bis 2020. Die CEF unterstützt neben Verkehrsinfrastruktur auch Transportdienstleistungen und
damit Unternehmen direkt. Damit wird die Förderung nach dem 2013 beendeten Marco Polo-Programm mit der Infrastrukturförderung zusammengelegt.
Die CEF unterstützt neben Verkehrsinfrastruktur u.a. auch Transportdienstleistungen, innovative Maßnahmen vor allem im Bereich Versorgungsnetzwerke für alternative Kraftstoffe und Maßnahmen zu Lärmminderung im Schienenverkehr. Damit wird die Förderung nach dem 2013
beendeten Marco Polo-Programm mit der Infrastrukturförderung zusammengelegt. Unternehmen können sich direkt bewerben – insbesondere im
Hinblick auf die Schwerpunkte „Freight transport services“ und „Innovation
Rail freight noise“.
Die Förderung von Verkehrsdienstleistungen wird deutlich von der Förderpraxis unter Marco Polo abweichen. Während bei Marco Polo Betriebskostenzuschüsse als Startbeihilfe gewährt wurden, wird die neue
Förderung vor allem Investitionskostenzuschüsse umfassen.
Gegenüber dem Marco Polo-Programm gibt es einige Änderungen. So ist
z.B. der Spielraum bei der Themenwahl größer. Die Formalitäten weichen
von denen bei Marco Polo ab. So wird es ein elektronisches System geben, über welches Anträge über das Internet eingegeben werden müssen.
Ferner müssen Anträge zwingend die Zustimmung betroffener Mitgliedsländer erhalten, bevor diese abgegeben werden können. Leider sind in
mehrerer Hinsicht noch Fragen offen, auf die auch die EU-Agentur INEA
derzeit noch keine Antworten geben kann.
Ein Leitfaden für die Antragstellung ist seitens INEA ebenfalls vorgesehen, liegt bisher aber auch noch nicht vor (Stand 18.09.14). Es ist zu vermuten, dass es für die einzelnen Prioritäten, z.B. Transportdienstleistungen, keine oder nur kaum gesonderte Hinweise geben wird.
Quelle: Dr. Bernd Seidel, Verkehr & Logistik
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Abgabefrist
Weblink
Derzeit keine Abgabefrist
http://inea.ec.europa.eu/en/cef/cef_transport/apply_for_funding/cef_transp
ort_call_for_proposals_2014.htm
Für Fragen rund um das Thema EU-Förderprogramme
stehen wir Ihnen Rede und Antwort!
KONTAKT:
EIC Trier - IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH
Enterprise Europe Network
Tel.: 0651-97567-0
E-Mail: info@eic-trier
Haftungsausschluss:
Die Redaktion ist bemüht, Informationen stets aktuell und inhaltlich richtig zu präsentieren. Dennoch
ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der gemachten Angaben.
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