Referenten Holger Baumgart Steuerberater und Partner im Steuerbereich, EY Mannheim. Elmar Schwickerath Steuerberater und Partner im Steuerbereich, EY Luxemburg Anfahrtsskizze E I N L A D U N G P r a k t i k e r - S e m i n a r Verrechnungspreisdokumentation Daniela Hockelmann-Steffgen Senior Manager im Steuerbereich, EY Luxemburg Dauer der Veranstaltung 09.15 09.30 11.00 13.00 15.15 17.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Einlass Beginn Kaffeepause Mittagsimbiss Kaffeepause Ende Mittwoch I 16. September 2015 | 9.30 - ca. 17:00 Uhr IHK Trier | Raum 307 Weitere Informationen zur Veranstaltung Ansprechpartner: Christina Grewe Tel.: 0651/97567-11 Email: [email protected] Internet: www.eic-trier.de Ort der Veranstaltung IHK Trier Raum 307 Herzogenbuscher Str. 12 54292 Trier ©iQoncept-fotolia.com Einladung Programm Seit über 10 Jahren müssen Unternehmen nunmehr dokumentieren, wie die Preise zur Verrechnung von Leistungen innerhalb eines Unternehmens zustande gekommen sind. Mit der Verabschiedung des AmtshilfeRLUmsG wurde rückwirkend zum 1. Januar 2013 die Betriebsstättengewinnabgrenzung im Außensteuergesetz neu geregelt. Maßgeblich ist nun der „Authorised OECD-Approach“ (AOA), der eine Selbständigkeitsfiktion von Betriebsstätten vorsieht. Zudem müssen international aktive Unternehmen auch die Entwicklungen des OECD-Aktionsplans gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (BEPS) im Auge zu behalten, der u. a. eine weitere Auslegung des Betriebsstättenbegriffs sowie auch Anpassungen im Bereich der Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen vorsieht. Gesetzliche Grundlagen in Deutschland für die Bestimmung und Dokumentation von Verrechnungspreisen Fremdvergleichsgrundsatz Verdeckte Gewinnausschüttung (verdeckte) Einlage (verdeckte) Entnahme § 1 AStG Dokumentationspflicht Strafzuschläge Die ordnungsgemäße Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen steht heute regelmäßig im Fokus von Betriebsprüfungen, sowohl in Deutschland als auch in anderen EU-Ländern. Dies betrifft insbesondere international agierende Unternehmen. Denn über Verrechnungspreise können Gewinne ins Ausland - vorzugsweise in Niedrigsteuerländer - verlagert werden. Ziel der Politik ist es, dass Unternehmen dort Steuern zahlen, wo die Wertschöpfung entsteht. Dies soll insbesondere auch durch den OECD-Aktionsplan (BEPS) erreicht werden. Können bei Betriebsprüfungen keine oder nur lückenhafte Dokumentationen von Verrechnungspreisen vorgewiesen werden, droht neben einer Strafzahlung auch die Schätzung der angemessenen Verrechnungspreise durch den Fiskus oftmals zuungunsten des Unternehmens. Die Veranstaltung gibt einen praxisnahen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Entwicklungen im Bereich der Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen und geht auf die länderspezifischen Besonderheiten im grenznahen Luxemburg ein. Darüber hinaus werden praxiserprobte Verfahren zur Verrechnungspreisdokumentation aufgezeigt. Informationen zum Umgang mit Betriebsprüfungen sowie der Vermeidung von Doppelbesteuerungen im Zuge von Verständigungs- und Schiedsverfahren runden das Programm ab. Entwicklungen in der Verrechnungspreisdokumentation auf OECD- Ebene: Authorised OECD Approach (AOA) OECD-Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (BEPS) Anmeldung Verrechnungspreisdokumentation 16. September 2015 - IHK Trier 9.30 Uhr - ca. 17.00 Uhr Firma: Branche: Teilnehmer: Weitere Teilnehmer: Anschrift: Betroffene Transaktionen Telefon/Fax: Methoden zur Bestimmung von angemessenen Verrechnungspreisen & Methodenwahl Preisvergleichsmethode Wiederverkaufspreismethode Kostenaufschlagmethode Profit Split Methode Methodenauswahl Mischung von Methoden Aufzeichnungs– und Nachweispflichten In der Praxis erprobte Verfahren zur Verrechnungspreisdokumentation Luxemburg: länderspezifische Entwicklungen im Bereich der Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen E-Mail: Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis zum 11.09.2015 an die EIC Trier GmbH. Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 235 € zzgl. MwSt., zahlbar nach Erhalt der Rechnung. Ich möchte künftig über Veranstaltungen der EIC Trier GmbH per E-Mail informiert werden. Der/die Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung mittels EDV gespeichert werden. Abmeldungen müssen spätestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei der EIC Trier GmbH eingegangen sein. Bei einem späteren Rücktritt bzw. Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten. Überblick über typische Betriebsprüfungsthemen und Vorbereitung auf Betriebsprüfungen ________________________________________________ Effektiver Schutz vor Doppelbesteuerungen durch Verständigungs– und Schiedsverfahren Per Fax an 0651/97567-33 oder Per E-Mail an [email protected] Zusammenfassung und Diskussion EIC Trier IHK/HWK-Europa– und Innovationscentre GmbH Herzogenbuscher Str. 14 | 54292 Trier Ort, Datum Unterschrift
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