15036_Serviceverträge für IT-Unternehmen[...]

Referenten
Holger Baumgart
Steuerberater und Partner im Steuerbereich,
EY Mannheim.
Elmar Schwickerath
Steuerberater und Partner im Steuerbereich,
EY Luxemburg
Anfahrtsskizze
E I N L A D U N G
P r a k t i k e r - S e m i n a r
Verrechnungspreisdokumentation
Daniela Hockelmann-Steffgen
Senior Manager im Steuerbereich,
EY Luxemburg
Dauer der Veranstaltung
09.15
09.30
11.00
13.00
15.15
17.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Einlass
Beginn
Kaffeepause
Mittagsimbiss
Kaffeepause
Ende
Mittwoch I 16. September 2015 | 9.30 - ca. 17:00 Uhr
IHK Trier | Raum 307
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Ansprechpartner: Christina Grewe
Tel.: 0651/97567-11
Email: [email protected]
Internet: www.eic-trier.de
Ort der Veranstaltung
IHK Trier
Raum 307
Herzogenbuscher Str. 12
54292 Trier
©iQoncept-fotolia.com
Einladung
Programm
Seit über 10 Jahren müssen Unternehmen nunmehr
dokumentieren, wie die Preise zur Verrechnung von
Leistungen innerhalb eines Unternehmens zustande
gekommen sind. Mit der Verabschiedung des AmtshilfeRLUmsG wurde rückwirkend zum 1. Januar 2013
die Betriebsstättengewinnabgrenzung im Außensteuergesetz neu geregelt. Maßgeblich ist nun der
„Authorised OECD-Approach“ (AOA), der eine Selbständigkeitsfiktion von Betriebsstätten vorsieht. Zudem müssen international aktive Unternehmen auch
die Entwicklungen des OECD-Aktionsplans gegen
Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (BEPS)
im Auge zu behalten, der u. a. eine weitere Auslegung
des Betriebsstättenbegriffs sowie auch Anpassungen
im Bereich der Ermittlung und Dokumentation von
Verrechnungspreisen vorsieht.
Gesetzliche Grundlagen in Deutschland für
die Bestimmung und Dokumentation von
Verrechnungspreisen
 Fremdvergleichsgrundsatz
 Verdeckte Gewinnausschüttung
 (verdeckte) Einlage
 (verdeckte) Entnahme
 § 1 AStG
 Dokumentationspflicht
 Strafzuschläge
Die ordnungsgemäße Ermittlung und Dokumentation
von Verrechnungspreisen steht heute regelmäßig im
Fokus von Betriebsprüfungen, sowohl in Deutschland
als auch in anderen EU-Ländern. Dies betrifft insbesondere international agierende Unternehmen. Denn
über Verrechnungspreise können Gewinne ins Ausland - vorzugsweise in Niedrigsteuerländer - verlagert
werden. Ziel der Politik ist es, dass Unternehmen dort
Steuern zahlen, wo die Wertschöpfung entsteht. Dies
soll insbesondere auch durch den OECD-Aktionsplan
(BEPS) erreicht werden. Können bei Betriebsprüfungen keine oder nur lückenhafte Dokumentationen von
Verrechnungspreisen vorgewiesen werden, droht neben einer Strafzahlung auch die Schätzung der angemessenen Verrechnungspreise durch den Fiskus oftmals zuungunsten des Unternehmens.
Die Veranstaltung gibt einen praxisnahen Überblick
über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und
Entwicklungen im Bereich der Ermittlung und Dokumentation von Verrechnungspreisen und geht auf die
länderspezifischen Besonderheiten im grenznahen
Luxemburg ein. Darüber hinaus werden praxiserprobte Verfahren zur Verrechnungspreisdokumentation
aufgezeigt. Informationen zum Umgang mit Betriebsprüfungen sowie der Vermeidung von Doppelbesteuerungen im Zuge von Verständigungs- und Schiedsverfahren runden das Programm ab.
Entwicklungen in der Verrechnungspreisdokumentation auf OECD- Ebene:
 Authorised OECD Approach (AOA)
 OECD-Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und
Gewinnverlagerungen (BEPS)
Anmeldung
Verrechnungspreisdokumentation
16. September 2015 - IHK Trier
9.30 Uhr - ca. 17.00 Uhr
Firma:
Branche:
Teilnehmer:
Weitere Teilnehmer:
Anschrift:
Betroffene Transaktionen
Telefon/Fax:
Methoden zur Bestimmung von angemessenen
Verrechnungspreisen & Methodenwahl
 Preisvergleichsmethode
 Wiederverkaufspreismethode
 Kostenaufschlagmethode
 Profit Split Methode
 Methodenauswahl
 Mischung von Methoden
Aufzeichnungs– und Nachweispflichten
In der Praxis erprobte Verfahren zur
Verrechnungspreisdokumentation
Luxemburg: länderspezifische Entwicklungen im
Bereich der Ermittlung und Dokumentation von
Verrechnungspreisen
E-Mail:
Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis zum 11.09.2015 an die
EIC Trier GmbH. Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt
235 € zzgl. MwSt., zahlbar nach Erhalt der Rechnung.
Ich möchte künftig über Veranstaltungen der EIC Trier
GmbH per E-Mail informiert werden.
Der/die Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass
seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung mittels EDV gespeichert werden.
Abmeldungen müssen spätestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei der EIC Trier GmbH eingegangen sein. Bei einem späteren Rücktritt bzw. Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten.
Überblick über typische Betriebsprüfungsthemen
und Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
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Effektiver Schutz vor Doppelbesteuerungen durch
Verständigungs– und Schiedsverfahren
Per Fax an 0651/97567-33 oder
Per E-Mail an [email protected]
Zusammenfassung und Diskussion
EIC Trier IHK/HWK-Europa– und Innovationscentre GmbH
Herzogenbuscher Str. 14 | 54292 Trier
Ort, Datum
Unterschrift