Marktregeln - Herringhausen

F ö r d e r v e r e i n Herringhausen e.V
Norbert Mühlenschulte, Im Bocksfeld 23, 59556 Lippstadt-Herringhausen
02945/6329 o. 0170/8798089
Marktregeln f.d. Trödelmarkt 03.09.2016 am Bürgerhaus/Kemperstr.
Widrige Wetterbedingungen können den Veranstalter zwingend machen, trotz Zusage den Markt abzusagen
oder Teile des Marktes nicht mit Händlern zu beschicken. Für entstandene Kosten wird keine Haftung
übernommen.
Bedingungen zur Teilnahme an dem Flohmarkt
Mit der Teilnahme erkennt der Aussteller die Bedingungen der Platzordnung als verbindlich an.
Standzuteilung Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Den Ordnern ist Folge zu leisten.
Die Stände werden zugeteilt. Es besteht KEINE freie Platzwahl!
Standgröße: 4 Meter. Pkw dürfen nicht auf dem Bolzplatz fahren oder parken.
Abbau Der Abbau der Stände darf grundsätzlich nur nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung erfolgen. In
begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen. Sollte der Aussteller
vor Beendigung der allgemeinen Öffnungszeit mit dem Abbau seines Standes beginnen, so kann ohne weitere
Ankündigung ein künftiger Marktausschluss erfolgen.
Haftungsausschluss: Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während
des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände erleiden, übernimmt der Veranstalter
keine Haftung. Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder durch das dort verkehrende
Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden. Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer,
Blitzschlag, Sturm, Explosion, Regnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet. Ebenso wenig
können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters
Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden. Für die Bewachung
seines Standes und seiner Ausstellungsgüter während der Besuchszeiten des Marktes hat der Aussteller selbst
Sorge zu tragen. Wertvolle Ausstellungsgegenstände müssen unter Verschluss genommen werden. Der
Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Ausstellungsaufbau oder seine
Ausstellungsgüter entsteht.
Reinigung:
Der Aussteller hat nach Beendigung des Marktes seinen Platz zu säubern .und nicht verkaufte
Gegenstände sowie den Müll mitzunehmen. Ein Verstoß kann in Zukunft zum Marktausschluss führen.
Neuware dürfen nicht ausgestellt bzw. verkauft werden. Lebensmittelverkauf und Getränkeverkauf ist nicht
erlaubt.
Rettung/Notarzt
Die allgemeinen Wege dürfen nicht zugestellt werden. Rettungsfahrzeuge müssen jederzeit freie Fahrt haben.
Produktverzeichnis
Vom Angebot ausgeschlossen sind Waren und Bücher, die mit Zeichen oder
Symbolen der NS-Zeit versehen sind. Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition oder
Geschossen mit pyrotechnischer Wirkung sowie Hieb- und Stoßwaffen (Blankwaffen) auf Trödelmärkten ist
gemäß § 38 Abs. 1 des Waffengesetzes verboten.
Hausrecht : Auf dem Veranstaltungsgelände übt der Veranstalter das Hausrecht aus.
Mit der Zahlung der Standgebühr bestätige ich die Hinweise gelesen zu haben und sie einzuhalten.
Die Standgebühr überweise ich umgehend.
Standgebühr: 10 Euro z.G. Kto Mühlenschulte IBAN: DE48300209000511570809 Targobank Düsseldorf
Name: ………………………………….
Vorname: …………………………………..
Straße…………………………………….
Tel.Nr. …………………………………..
PLZ ……….. Ort …………………….
Ort …………………... Dtm. … ……….2016 ……………………………………………………….
(Unterschrift/en -gesetzlicher Vertreter)