Reglement Version Februar 2015 1 6. Cornèrcard Cancellara Challenge | Samstag, 13. Juni 2015, in Risch-Rotkreuz Anlass/Veranstalter 1. Die Cornèrcard Cancellara Challenge ist ein Strassenrennen für jedermann, welches im Einzelzeitfahren auf der abgesperrten Originalprologstrecke der 79. Tour de Suisse durchgeführt wird. Das vorliegende Reglement wird bei der Cornèrcard Cancellara Challenge am 13. Juni 2015 in Risch-Rotkreuz angewendet. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der nachfolgenden Bestimmungen des Reglements vertraut zu machen. Veranstalter: InfrontRingier Sports & Entertainment Switzerland AG, Grafenauweg 2, Postfach 442, 6304 Zug, Tel. +41 (0)58 733 31 31. Teilnahmevoraussetzungen 2. Zur Teilnahme an der Cornèrcard Cancellara Challenge berechtigt sind lizenzierte und nicht lizenzierte Sportlerinnen und Sportler ab dem erreichten 16. Lebensjahr (der 16. Geburtstag muss vor 13. Juni 2015 liegen). Ausgeschlossen von der Wettbewerbsteilnahme sind Cornèrcard Mitarbeitende und deren Angehörige sowie Personen, welche dem Nationalkader U23, den Nationalkadern Elite und Elite Frauen angehören oder über eine diesen Einstufungen entsprechende, im Ausland ausgestellte Lizenz verfügen. Teilnahmebedingungen: Es gibt keinen Anspruch auf Teilnahme. Die Teilnehmenden werden, soweit mehr als 300 Anmeldungen eingehen (siehe Ziffer 6 hiernach), durch Losziehung ermittelt. Die ausgelosten bzw. zur Teilnahme an der Cornèrcard Cancellara Challenge zugelassenen Personen werden schriftlich benachrichtigt. Die Teilnahme am Wettbewerb sowie an der Cornèrcard Cancellara Challenge ist kostenlos. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Der Gewinn des Startplatzes ist persönlich und nicht übertragbar. Anmeldeschluss ist der 30. April 2015, 23.59 Uhr. 3. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. 4. Mit der Teilnahme an der Cornèrcard Cancellara Challenge verpflichtet sich jeder Teilnehmer, selbst und auf eigene Verantwortung zu prüfen, ob seine Gesundheit und Fitness eine Teilnahme an der Cornèrcard Cancellara Challenge zulassen, und gegebenenfalls auf die Teilnahme zu verzichten. 5. Alle Teilnehmer, die am Veranstaltungstag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen bei Abholung ihrer Startunterlagen eine schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift mindestens eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Nur gegen Vorlage einer solchen Erklärung ist die Aushändigung der Startunterlagen und die Teilnahme an der Cornèrcard Cancellara Challenge möglich. 6. Teilnehmerzahl: Total Startplätze: 350, wovon 50 Plätze für Gäste reserviert sind. Die Anzahl der verlosten Startplätze ist auf 300 beschränkt. Bei mehr als 300 Anmeldungen entscheidet im Sinne von Ziffer 2 hiervor das Los. Die ermittelten Teilnehmenden werden bis Mitte Mai 2015 schriftlich benachrichtigt. Fahrrad und Zubehör 7. Es gelten die Materialbestimmungen des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes (SVG). 8. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst und ausschliesslich verantwortlich, insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Beleuchtung ist nicht erforderlich. Teilnehmende, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. 9. Zugelassen sind alle technisch in einwandfreiem Zustand ausgestatteten zweirädrigen Fahrräder nach Rennordnung von Swiss Cycling. Bei Nichtbeachtung dieser Rennordnung kann der Veranstalter den betreffenden Teilnehmer ohne weiteres und nach eigenem Ermessen jederzeit disqualifizieren. 10. Aus Sicherheitsgründen sind namentlich die nachfolgenden Fahrradtypen und Zubehörelemente ausgeschlossen: a. Liegeräder, Sesselräder, Einräder, Handbikes, Tandems, E-Bikes aller Art b. Anhänger aller Art c. Anbauteile, die ein Sicherheitsrisiko darstellen d. Packtaschen und andere Zuladungen e. Rucksäcke f. Trinkflaschen aus Glas, Aluminium, Hartplastik oder anderen Materialien, die zerbrechlich oder nicht leicht verformbar sind 11. Eine Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht. Reglement Version Februar 2015 2 Helmpflicht, Bekleidung, Startnummer 12. Das Tragen eines Helms ist für alle Teilnehmenden auf der gesamten Strecke ausnahmslos obligatorisch. Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen (DIN-Norm 33954, Snell- und/oder ANSI-Norm) und den Bestimmungen der UCI und von Swiss Cycling entsprechen. 13. Trikots und Startnummern werden vom Veranstalter an die Teilnehmenden abgegeben und müssen während des Rennens getragen werden. Ohne dieses Trikot darf nicht gestartet werden. Versicherung 14. Der Versicherungsschutz ist ausschliesslich Angelegenheit der Teilnehmenden und wird nicht vom Veranstalter überprüft. 15. Unfall: Jeder Teilnehmer prüft seinen Versicherungsschutz. Die Teilnehmenden müssen rechtsgültig und genügend gegen allfällige Unfälle während des Radrennens versichert sein. 16. Privathaftpflichtversicherung: Jeder Teilnehmer prüft seinen Versicherungsschutz. Die Teilnehmenden müssen rechtsgültig und genügend gegen allfällige Schäden, die sie einer Drittperson zufügen, versichert sein. 17. Ablehnung der Verantwortlichkeit des Veranstalters: Der Veranstalter und dessen Hilfspersonal lehnen jede Verantwortung für direkt oder indirekt entstandene Schäden im Zusammenhang mit dem Radrennen ab. Akkreditierung/Abholung der Startunterlagen 18. Die genauen Orte und Öffnungszeiten der Akkreditierung werden rechtzeitig vor der Veranstaltung auf der Website des Veranstalters tourdesuisse.ch und zusätzlich per E-Mail an alle Teilnehmenden kommuniziert. 19. Bei der Akkreditierung werden gegen Vorlage der Originalteilnahmebestätigung oder der Identitätskarte/des Reisepasses alle erforderlichen Startunterlagen abgegeben. 20. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Akkreditierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Leistungen und Services 21. Folgende Leistungen sind enthalten: a. Fahrradtrikot b. Zeitmessung mit individuellem Transpondersystem c. Startnummern und Sicherheitsnadeln d. Broschüre/Startinformationen e. Starterbeutel mit Produkten und Give-aways f. Toiletten, Dusch- und Umkleidemöglichkeiten g. Rennverpflegung vor, während und nach dem Rennen h. technischer Notfallservice vor und während dem Rennen i. Sanitätsdienst j. Motorradbegleitstaffel k. Fundbüro l. Verpflegungsgutschein (Mahlzeit und Getränk in der Festwirtschaft) m. SMS-/E-Mail-Ergebnis-Service n. Online-Ergebnisdienst und PDF-Urkunden als Download Startzeit und sonstige Sonderbestimmungen 22. Beim Einzelzeitfahren wird die Startzeit ausgelost und im Vorfeld entsprechend auf der Website des Veranstalters tourdesuisse.ch veröffentlicht. Ausserdem wird jeder Teilnehmer, soweit die entsprechenden Daten bei der Anmeldung abgegeben wurden, per E-Mail oder SMS über seine individuelle Startzeit informiert. 23. Das Windschattenfahren ist beim Einzelzeitfahren nicht erlaubt und wird beim ersten Vergehen mit einer Zeitstrafe und bei Wiederholung mit Disqualifikation geahndet. Die individuellen Startzeiten sind für jeden Teilnehmer bindend. Bei Teilnehmenden, die nicht rechtzeitig an der Startrampe eintreffen, behält sich die Jury eine Zeitstrafe oder den Ausschluss aus dem Wettbewerb vor. Reglement Version Februar 2015 3 Wertung 24. Gesamtwertung: Bei der Gesamtwertung werden die Zeiten der Teilnehmenden mit der Zeit des Weltmeisters Fabian Cancellara verglichen. Es gewinnt, wer seinen Abstand auf die später von Fabian Cancellara im offiziellen Wettbewerb erzielte Zeit am besten einzuschätzen weiss. Damit sind die Chancen für alle gleich. 25. Maximalzeit: Es werden nur jene Teilnehmenden in die Wertung aufgenommen, welche die vorgegebene Maximalzeit von 30 Minuten nicht überschreiten. 26. Gesamteinzelwertung: Bei der Gesamteinzelwertung wird zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmenden unterschieden. Daraus ergibt sich: – Gesamtwertung männliche Teilnehmende – Gesamtwertung weibliche Teilnehmende – Gesamtwertung Gäste 27. Die Gesamtwertung entscheidet über den Sieger des Cornèrcard Cancellara Challenge Zeitfahrens. Die Gesamteinzelwertung gilt lediglich als Information für die Teilnehmenden. 28. Zudem wird seitens des Veranstalters jeder Teilnehmer entsprechend seines persönlichen Ergebnisses in einer Tageswertung für Frauen und Männer erfasst. Jeder Teilnehmer wird zusätzlich in einer entsprechenden Altersklasse gewertet. 29. Keine/ungültige Wertung für Fabian Cancellara: Falls Fabian Cancellara am Prolog der Tour de Suisse 2015 das Ziel nicht erreicht, sei es wegen eines technischen Defekts, Unfalls oder ähnlicher Umstände, tritt die Zeit des Prologsiegers als Referenz in Kraft. Siegerehrung 30. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Rennergebnisse zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen. 31. Der Ort und der Zeitpunkt der Siegerehrung sind den Startunterlagen zu entnehmen. 32. Erscheinen die zu ehrenden Teilnehmenden nicht oder verspätet zur Siegerehrung, so haben sie keinen Anspruch auf die Preise. 33. Die siegreichen Teilnehmenden verpflichten sich, bei der Siegerehrung das offizielle Cornèrcard Cancellara Challenge Renntrikot zu tragen. Zeitnahme 34. Die Zeitnahme erfolgt mittels eines Zeitmesstransponders durch den Timingpartner der Tour de Suisse Challenge. Der Transponder wird bei der Akkreditierung gemeinsam mit den Startunterlagen ausgegeben. Dieser ist in der Lenkernummer integriert. Die Zeiten werden am Start, an Kontrollpunkten auf der Strecke und an der Ziellinie erfasst. Beim Einzelzeitfahren wird die Nettozeit erfasst und gewertet. Allgemeine Fahrordnung 35. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keine anderen Teilnehmenden der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen oder Anschieben zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen sind verboten, soweit nicht ein Rechtfertigungsgrund eine solche Handlung ausnahmsweise zwingend notwendig macht, und führen nach Ermessen des Veranstalters zum Ausschluss. Fremde Begleitfahrzeuge/Hilfe 36. Es ist ausnahmslos untersagt, dass persönliche Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung fahren. 37. Ebenso dürfen keine persönlichen Helfer die Strecke betreten. Abbruch oder Unterbruch des Rennens 38. Ist ein Teilnehmer gezwungen, wegen Defekts, körperlicher Beschwerden usw. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, so hat er dies sofort durch Heben seines rechten Arms anzuzeigen und sich an den ihm näher liegenden Strassenrand zu begeben, um nachfolgende Fahrer nicht zu behindern. 39. Die ärztliche Notversorgung auf der Strecke ist für Teilnehmende gewährleistet. Zieldurchfahrt 40. Nach Zieldurchfahrt ist der Zielbereich zügig zu verlassen. Reglement Version Februar 2015 4 Urheberrecht/Bildrecht 41. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. 42. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten relevanten Daten durch Dritte für Zeitnahme, Platzierung, Ergebnisse und Fotosuche erfasst bzw. an diese zu diesem Zwecke weitergegeben werden. 43. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erfassten Daten nach vorstehender Ziffer 42 sowie sein Name und seine Startnummer auf der Veranstaltungswebsite, der Website des offiziellen Zeitnehmers sowie auf der Website des offiziellen Fotopartners veröffentlicht werden. 44. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung aufgenommenen Personalangaben für Marketingzwecke durch Cornèrcard und den Veranstalter verwendet, sowie gemachte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch publiziert und Partnern zur Nutzung überlassen werden können. 45. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten für veranstaltungsbezogene Mails genutzt werden dürfen. Schlussbestimmung 46. Jeder Teilnehmer bestätigt, das vorliegende Reglement bei der Anmeldung zur Cornèrcard Cancellara Challenge gelesen und verstanden zu haben und dessen Inhalt vollumfänglich zu akzeptieren. Die Teilnahme an der Cornèrcard Cancellara Challenge stellt eine weitere Bestätigung dafür dar, dass der Teilnehmer das Reglement vorbehaltlos akzeptiert hat. Gerichtsstand und anwendbares Recht 47. Es gilt das Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
© Copyright 2024 ExpyDoc