Ausgabe 6/2015 - Bürgermeister Zeitung

Herausgegeben von Gerd-Volker Weege
www.buergermeisterzeitung.at | de
68. Jahrgang
6/2015
Bürgermeister
Zeitung
Unabhängige Fachzeitung für Städte und Gemeinden
vereinigt mit:
KOMMUNAL KOMMUNAL
ÖSTERREICH
DEUTSCHLAND
P.b.b. Erscheinungsort Wien 02Z032488M
money trend Verlag, Linzer Straße 449A, 1140 Wien
Kommunalpolitik • Kommunalwirtschaft • Kommunalverwaltung • Kommunalbau
D ie N u m m e r 1
re s s e
d e r K o m m u n a lp
Crowdfunding:
Neues Gesetz für Gemeinden
Städtebund:
Verkehrsplanung muss Stadtgrenzen
überschreitend sein!
Partner der Gemeinden
AU S D E N B U N D ES L Ä N D E R N , STÄDTE N U N D G E M E I N D E N
R EC HT & G E M E I N D E | B LI C K I N D E N L Ä N D LI C H E N R AU M
2
INHALT
Impressum
AKTUELLES
STÄDTEBUND:
Bürgermeister
Zeitung
4
Verkehrsplanung muss Stadtgrenzen überschreitend sein!
AUS ÖSTERREICHISCHEN LÄNDERN
UND GEMEINDEN
BURGENLAND
Herausgeber und Chefredakteur:
Gerd-Volker Weege (verantwortlich)
eMail: [email protected]
Assistent des Chefredakteurs:
Stephan Hummel
eMail: [email protected]
KÄRNTEN
Redaktion und Lektorat:
Christina Regen
eMail: [email protected]
Redaktionelle Mitarbeiter:
Anna Maria Michenthaler
Prof. Dr. Gerhard Poschacher
STÄDTEBUND:
NIEDERÖSTERREICH
5
Wichtiges Bekenntnis zu Öffis in Stadtregionen
Anzeigenleitung:
Wolfgang Slaby
eMail: [email protected]
MIKL-LEITNER ZURÜCKHALTEND ZU VIDEOÜBERWACHUNG IN GEMEINDEN
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Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat zurückhaltend auf die Initiative von
Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) reagiert, Videoüberwachung in
Gemeinden einzusetzen.
Verwaltung und Finanzen:
Marie-Luise Weege (Leitung)
GEBIETSBESCHRÄNKUNG FÜR RAUCHFANGKEHRER VOR DEM EUGH
Redaktionsbüro u. Verlagsvertretung:
1180 Wien, Kutschkergasse 42,
Tel.: 01/476 86, Fax: 01/476 86-21
Sitz des Verlages:
1140 Wien, Linzer Straße 449A
9
Der EuGH hielt am 6. Mai in Luxemburg eine erste mündliche Anhörung im Fall von
Gebietsbeschränkungen für Rauchfangkehrer in Österreich ab.
ASTRAD & AUSTROKOMMUNAL
13-15
Die größte Kommunalmesse Österreichs wurde von 22. bis 23. April am Messegelände
Wels abgehalten.
EU-LANDWIRTSCHAFT ZWISCHEN INTENSIVIERUNG UND EXTENSIVIERUNG
16
Rund 12 Millionen Betriebe bewirtschaften in den EU-Mitgliedstaaten etwa 175 Millionen
Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen. Während Ökologen stets mehr Nachhaltigkeit in
der Agrarproduktion sowie Flächen für den Naturschutz und die verstärkte Förderung des
Biolandbaus fordern, warnen Ökonomen vor der weltweiten Nahrungsmittelknappheit.
Medieninhaber:
money trend Verlag GmbH.
Geschäftsführer
Gerd-Volker Weege
Erscheinungsweise: monatlich
Bezugspreis pro Jahr: € 154,–
(inklusive 10% MwSt.)
Wird nur im Abonnement verkauft. Das
Abonnement läuft stets für ein Jahr weiter, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich abbestellt wird.
Bei Behinderung ist der Verlag nicht verpflichtet, die Bezugskosten zu erstatten.
Entgeltliche Einschaltungen sind mit
E.E. gekennzeichnet.
Unseren Meldungen liegen teilweise
Berichte von APA und dpa zugrunde.
Druck und Belichtung:
agensketterl Druckerei GmbH,
3001 Mauerbach
GEMEINSAMER EUROPATAG VON DEUTSCHEN UND ÖSTERREICHISCHEN
KOMMUNALVERBÄNDEN
18
Bei einem gemeinsamen Europatag in Wien tauschten sich Vertreter der deutschen und
österreichischen Kommunalverbände über aktuelle Themen aus. Transparenzregister,
einheitliches Rechnungswesen und Probleme in der Handhabung der Umsatzsteuer
standen dabei auf der Agenda.
PARTNER DER GEMEINDEN
KOMMUNALE GRÜNFLÄCHEN
CROWDFUNDING: NEUES GESETZ FUR GEMEINDEN
20-22
23
26
Spätestens seit Heini Staudingers alternativem Finanzierungsmodell für seine Waldviertler Schuhe – er ließ sich 2012 mangels Kreditwürdigkeit bei seiner Hausbank stattdessen
Kleinkredite von Freunden und Bekannten geben, was ihm aufgrund seiner naturgemäß
fehlenden Bankkonzession diverse Probleme mit der Finanzmarktaufsicht brachte – ist
Crowdfunding auch in Österreich in Begriff.
KOMMENTARE
ÖBZ: PROF. DR. GERHARD POSCHACHER
POLITIK UND WIRTSCHAFT (6)
BLICK IN DEN LÄNDLICHEN RAUM
4
8
Mit nichts in der Tasche kann man keine großen Sprünge machen
3
Es zerreißt uns
Titelbild: Lech am Arlberg/Stubenbach
Foto: Böhringer
MAG. WOLFGANG LUSAK
RECHT & GEMEINDE
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24-25
von Dr. Martin Kind
FACHTHEMEN
Geprüfte Auflage
1. Halbjahr 2014 6.400
Die österreichische Kommunalzeitung mit den meisten
geprüften Abonnenten.
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Sozialer Wandel als Herausforderung
für Politik und (Kommunal-) Verwaltung
Von Dr. Manfred Miller
DAS LÄSST AUFHORCHEN
PERSONELLES
OBERÖSTERREICH
19
27
42-43
Am 4. März 1985 wurde Ternberg mit
Beschluss der OÖ Landesregierung in
Anerkennung der besonderen wirtschaftlichen, kulturellen und historischen Bedeutung zum Markt erhoben.
SALZBURG
44
Die Stadt Salzburg wird ein sektorales
Bettelverbot einführen. Der für ordnungspolitische Fragen zuständige Vbgm.
Harry Preuner (ÖVP) präsentierte am 4.
Mai einen entsprechenden Amtsbericht,
der noch im Mai vom Gemeinderat beschlossen werden dürfte. Eine Mehrheit
dafür scheint fix, seit die SPÖ unter Bürgermeister Heinz Schaden von ihrer anfangs ablehnenden Haltung abgekommen ist.
STEIERMARK
45
Am 9. Mai hat Landeshauptmann Franz
das neue Einsatzzentrum der Freiwilligen
Feuerwehr (FF) Aflenz Kurort eröffnet.
„Das Engagement unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte ist von unschätzbarem
Wert, wenn es um die Rettung von Leben
und den Schutz von Sachgütern geht.
46-47
Die im Konflikt rund um das neue Ärztearbeitszeitgesetz von den Trägern der Tiroler Bezirksspitäler präsentierte Übergangslösung stößt bei den Ärzten weiter
auf wenig Gegenliebe.
VORARLBERG
48-49
Die Einwohnerzahl Vorarlbergs ist erneut
deutlich gewachsen, wie der aktuelle Bevölkerungsbericht der Landesstelle für
Statistik aufzeigt. Ende März 2015 waren
in Vorarlberg 380.514 Personen mit
Hauptwohnsitz gemeldet, um 3.450 mehr
(+0.9 Prozent) als im Vorjahr. Damit war
es das höchste Bevölkerungswachstum
seit 1996 und deutlich höher als im März
des Vorjahres (+2.885 Personen). Viel
zum Wachstum trägt der starke Zuzug
aus den EU-Staaten bei.
WIEN
28-32
38-41
Umwelt-Landesrat Dr. Stephan Pernkopf
empfing am 8. Mai Niederösterreichs
frischgebackene Energie- und Umweltgemeinderäte im Landtagssaal in St. Pölten, um sie zum Absprung Richtung Energieziel „100 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie“ zu motivieren. Tipps
vom Profi kamen von Erfolgscoach Alexander Pointer.
TIROL
70 Jahre Zweite Republik
ÖBZ: GERD-VOLKER WEEGE
36-37
Das Tauziehen zwischen dem Land Kärnten und dem Finanzministerium um die
Konditionen für einen 343-Millionen-Euro-Kredit geht weiter. Bei der Verhandlungsrunde am 30. April auf Beamten ebene in Wien wurde kein Durchbruch
erzielt.
Bundeminister Alois Stöger, selbst Oberösterreicher, war am 6. Mai in Linz zu Gast beim
100. Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten des Österreichischen Städtebundes, das ist
das Treffen der städtischen VerkehrsplanerInnen und VerkehrspolitikerInnen aus ganz
Österreich.
Produktion:
Michael Tersch, Jan Weber
34-35
Eine fachlich fundierte und kompetente
Unterstützung für mehr Effizienz und
Kosteneinsparungen im Bereich der kommunalen Verwaltung – das ist der Inhalt
eines neuen Gemeindepaketes, das Landeshauptmann Hans Niessl gemeinsam
mit den Spitzen des Gemeindevertreterverbandes, des Städtebundes und mit
Experten geschnürt hat und das dazu
beitragen soll, dass die Arbeit in den
Kommunen erleichtert wird und die 171
burgenländischen Gemeinden fit für die
Zukunft sind.
50
Wien hat 2014 als Kongress-Stadt wieder
einen Platz gutgemacht. Im Ranking der
International Congress and Convention
Association (ICCA) überholte die Bundeshauptstadt mit 202 Kongressen Madrid und rückte auf den zweiten Rang vor.
AKTUELLES
VORWORT
Mit nichts in der Tasche kann man keine großen
Sprünge machen
Die Realität hat Neo-Finanzminister Schelling schneller eingeholt als
befürchtet. Bereits vor gut einer Woche (am Freitag, den 8.5.2015) erging ein milliardenschweres Urteil des Landgerichtes Bayern gegen die
Heta. Mehr als eine Milliarde Euro und mehr als eine Milliarde Schweizer Franken sind zu zahlen. Richterin Lutz sieht keinen Eigenkapitalersatz nach dem österreichischen Eigenkapitalersatzgesetz, da das österreichische Institut beweisen müsse, dass die Bayern von solchen unzulässigen Kapitallücken gewusst haben (das Eigenkapital hatte die Quote von acht Prozent unterschritten). Sollte nicht ein Wunder geschehen, wird auch das Oberlandesgericht München das
Urteil bestätigen.
Mit dieser Belastung kann und wird es die vorgesehene Finanzreform nicht geben, da
es hinten und vorn nicht reicht. Zudem besteht die Gefahr, dass Österreich im Ranking
herabgestuft wird, wenn nicht internationale Standards eingehalten werden. Und genau
das kann zu unglaublichen Mehrbelastungen bei Krediten führen.
Ich hoffe, dass sich Finanzminister Schelling einer soliden Finanzpolitik bedient und
die Finanzreform auf ihren Kern beschränkt. Es ist sicher weiterhin ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, dass gerade Kleinverdiener die kalte Progression nicht zu Eiszapfen
erstarren lässt. Es wird nur zu einer Korrektur für die kleinen Leute reichen.
Mein Vorschlag wäre:
• Von 0 bis 10.000 Euro/Jahr 0% Steuern
• Von 10.001 bis 20.000 Euro/Jahr 25% Steuern.
Von diesen Stufen profitieren ja zumindest alle, sodass es keine Verlierer gibt, nur Gewinner. Alle anderen Steuersätze bleiben unverändert – und stellen einen Solidaritätspakt gegenüber denen dar, denen es nicht gut geht.
Dafür wird es aber auch keine Mehrwertsteuererhöhung im Tourismus und der Gastronomie geben, da diese wichtige Branche keinesfalls wirtschaftlichen Problemen ausgesetzt werden darf. Es wird auch keine Erhöhung der KEST geben, da heute bereits
Rentner die Substanz ihres Ersparten angreifen müssen und nicht nur die Zinsen. Wir
haben bereits heute über die Nullzinsen die größte Enteignung seit dem zweiten Weltkrieg.
Unser Staat darf auch nicht zum Schnüffelstaat werden: Deshalb auch keine Registrierkassen angeschlossen an das Finanzamt oder Konteneinsicht ohne Anfangsverdacht.
Nur eine bessere Konjunktur mit mehr Steuereinnahmen ist eine Lösung. Niemanden
etwas wegnehmen, sondern mehr schaffen, ist die beste Lösung. Und eines hat Schelling ja auch erkannt: Wir haben kein Einnahmenproblem. Wir haben ein Ausgabenproblem. Unser Staat soll werthaltige Investitionen vornehmen, aber in Richtung zu viel des
Guten soll etwas gebremst werden.
Wichtig ist, dass die Gebietskörperschaften beim anstehenden Finanzausgleich den
alten Schlüssel behalten, um hier nicht in einen Kampf gegeneinander verwickelt zu
werden. Gegen die geschlossene Front der Landeshauptleute hat Schelling keine Chance. Sieht er das ein, kann er zum Vorteil Österreichs in kleinen Schritten Verbesserungen erzielen.
Wenn Gemeinden das Recht bekommen, die Grundsteuer maßvoll etwas höher anzusetzen und darüber allein verfügen können, würde das eine große Hilfe sein. Allerdings
nicht, um dafür mit einem kleineren Anteil am Finanzausgleich ein Risiko einzugehen.
Mit Ruhe im Rücken können dann der Finanzminister, die Länder und die Gemeinden
in den nächsten Jahren wirklich an einer größeren Reform arbeiten.
Nur beginnen muss man heute, aber in einem guten Klima und nicht mit Streit und
Ängsten.
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Bürgermeister Zeitung 6/2015
3
AKTUELLES
Städtebund:
Verkehrsplanung muss Stadtgrenzen überschreitend sein!
Bundeminister Alois Stöger,
selbst Oberösterreicher, war am
6. Mai in Linz zu Gast beim 100.
Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten des Österreichischen
Städtebundes, das ist das Treffen
der städtischen VerkehrsplanerInnen und VerkehrspolitikerInnen aus ganz Österreich.
„Wir freuen uns sehr, dass der
Herr Bundesminister den 100.
Verkehrsausschuss zum Anlass
genommen hat, sich persönlich
über die Anliegen der Städte im
Verkehrsbereich zu informieren.
Das ist ein sehr deutliches Zeichen, dass die Städte verstärkt
wahrgenommen werden,“ freut
sich die Linzer Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, die auch Vorsitzende des Fachausschusses ist.
„Wir sind wichtige Aufgabenträger im Öffentlichen Verkehr und
befördern in den 10 großen Österreichischen Stadtregionen 60 Prozent der Fahrgäste mit Öffis“, so
Karin Hörzing weiter.
„Die österreichischen Städte
zahlen, bestellen und betreiben
Öffentlichen Verkehr. Aus diesem
Grund ist eines unserer zentralen
Anliegen, bei Entscheidungen auf
gleicher Augenhöhe mit Ländern
und Bund zu verhandeln. Das
muss in den betreffenden Gesetzen endlich klar geregelt werden.
Derzeit planen Bund und Länder
leider zu oft an den Städten vorbei.“ sagt Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichi-
schen Städtebundes. Auch Vizebürgermeisterin Karin Hörzing
unterstreicht dies: „Gerade, wenn
es um ÖV-Planungen über die
Stadtgrenze hinaus geht, gehören
die Städte mit an den Tisch. Hier
ist es notwendig, dass schon in
den frühen Planungsphasen eine
Koordination erfolgt, um Projekte
,aus einem Guss‘ zu ermöglichen.“
„Von Bundesminister Stöger erhoffen wir uns, dass das Thema
Öffentlicher Verkehr in seiner Bedeutung entsprechend wahrgenommen und seine Bedeutung
auch gegenüber dem Finanzminis terium unterstrichen wird.
Schließlich befinden wir uns gerade am Beginn einer Periode zur
Verhandlung des nächsten Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Bestenfalls
gelingt es, dass BMVIT, Länder
und Städte gemeinsam mehr Geld
für den Öffentlichen Verkehr heraus verhandeln“ so Thomas Weninger weiter.
Nach einem Bericht des Rechnungshofes tragen die Städte über
ihre städtischen Verkehrsunternehmen schon jetzt ein Drittel zur
gesamten ÖV-Finanzierung z.B.
des Landes Salzburg bei. Der Nettofinanzbedarf der Gemeinden –
also jener Teil, den die Städte
selbst stemmen müssen – ist dabei in den Jahren 2006-2013 um
16 Prozent gestiegen und belief
sich 2013 bereits auf 180 Mio. Euro, wie aus einer Untersuchung
des KDZ von 14 der 18 Städte mit
mehr als 30.000 EW hervor geht.
Waren vor dem EU-Beitritt Quersubventionierungen aus den gewinnträchtigen städtischen Energieunternehmen möglich, so müssen die Städte den ÖV heutzutage direkt aus den Budgets bzw.
teilweise durch Fremdmittelaufnahmen finanzieren. Denn die
Ticketerlöse decken nur ca. 64
Prozent der tatsächlichen Kosten.
Somit finanzieren die Städte auch
die ÖV-Nutzung der BewohnerInnen des Stadtumlandes erheb-
Foto: Bärbel Wagner/Stadt Linz
4
lich mit – und die PendlerInnenströme sind auch weiterhin im
Steigen begriffen. Bis 2025 erwarten z.B. Wien und Linz eine Zunahme des Binnenverkehrs um 30
Prozent und bei den EinpendlerInnen einen Anstieg um 50 Prozent. Das stellt die Städte gerade
im Bereich des Ausbaus des Stadtgrenzen überschreitenden öffentlichen Verkehrs vor große Herausforderungen.
„Wir sind froh, dass Bund und
Länder das Thema „Stadtgrenzen
überschreitender ÖV“ endlich
aufgreifen,“ konstatiert Thomas
Weninger. „Denn es geht letztlich
immer um die Verbindung zwischen städtischem und ländlichen
Raum. Wenn die Pendler und
Pendlerinnen ein gutes Angebot
vorfinden, werden sie auch auf
den öffentlichen Verkehr umsteigen.“
Eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene (AG ÖV) wird in der
nächsten Zeit das Thema Stadtumlandverkehr hinsichtlich Planung, Standards und Struktur genauer unter die Lupe nehmen und
dazu Lösungsvorschläge unterbreiten. Das ist das Ergebnis einer
Städtebund-Intervention, die es
bis zu einen Beschluss im Rahmen der Landesverkehrsreferentenkonferenz am 30. April 2015
geschafft hat.
Der Verkehrsausschuss traf sich zum
100. Mal. In Linz waren u.a. Generalsekretär Thomas Weninger, Vizebürgermeisterin Karin Hörzing und Bürgermeister Klaus Luger (von links
nach rechts vorne)
POLITIK UND WIRTSCHAFT (6)
Naturschutz und Regionen
Das Gebietsnetzwerk NATURA 2000 ist der wichtigste Beitrag in der
Europäischen Union, um den Rückgang biologischer Vielfalt zu stoppen
und das Naturerbe in Gemeinden, Städten und Regionen für kommende Generationen zu erhalten. Österreich ist wasserreich, waldreich und
auch rinderreich. Die Forstwirtschaft trägt sehr viel für den Naturschutz
bei. Das NATURA 2000-Netzwerk, immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen zwischen Bauern, Grundbesitzern, Gemeinden und Umweltgruppen, besteht in Österreich bisher aus 218 Gebieten. 169 davon
wurden nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 1992 (FFH/GGB) abgegrenzt, 49 nach der Vogelschutzrichtlinie (SPA) 1979. Zahlreiche
Flächen betreffen beide rechtlichen Grundlagen, die in Österreich nach
dem EU-Beitritt 1995 anzuwenden waren, aber bis heute nicht ausreichend beachtet wurden. Im Mai 2013 leitete deshalb die EU – Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik ein. Die
Fläche der österreichischen NATURA 2000-Gebiete beträgt 15% des
Staatsareals und liegt unterhalb des EU-Durchschnitts. Derzeit bestehen die Naturschutzflächen zu 42% aus Wäldern. Die Ausweisung dieser Europa-Schutzgebiete erfolgt durch die zuständigen Bundesländer.
Die Vogelschutzrichtlinie und jene zur Erhaltung natürlicher LebensBürgermeister Zeitung 6/2015
räume sowie wild lebender Tiere haben zum Ziel, die biologische Vielfalt an Genenarten und Lebensräume zu erhalten und sind das Kernstück der Europäischen Naturschutz- und Biodiversitätspolitik. In Österreich fällt der Naturschutz in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder, was immer wieder zu Irritationen zwischen dem
Bund und den Gebietskörperschaften führt. Die Vorgaben des Naturschutzes werden nämlich nicht immer ausreichend in den entsprechenden Gesetzen (Jagd, Fischerei, Raumordnung) verankert. Die Forstwirtschaft ist hingegen Bundessache, der Naturschutz hat im Forstgesetz
Relevanz. Das Gebietsnetzwerk NATURA 2000 umfasst 2015 rund
27.300 Schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 1,039.000 km², das
sind 18% des Landareals und 4% der Meeresfläche in der EU. In Österreich sind noch 26 Gebiete nicht verordnet, die meisten NATURAFlächen liegen in der Steiermark. Die Auswahl der Gebiete basiert auf
wissenschaftlichen und europarechtlichen Kriterien, politische oder
wirtschaftliche Interessen dürfen keine Rolle spielen. Das ist immer
wieder Streitpunkt zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen.
Das Kuratorium Wald hat für alle Interessierten und insbesondere auch
für die Gemeinden das informative „Handbuch NATURA 2000 und
Wald“ heraus gegeben. Detaillierte Informationen sind unter kuratoriProf. Dr. Gerhard Poschacher
[email protected] zu erhalten.
AKTUELLES
Finanzierungslast tragen Städte
Städtebund:
Wichtiges Bekenntnis zu Öffis in Stadtregionen
„Es ist ein großer Erfolg, dass
sich die VerkehrspolitikerInnen
der Länder erstmals auf breiter
Basis zum öffentlichen Verkehr in
den wachsenden Stadtregionen
bekennen und sich selbst sogar
ein Arbeitspaket dazu verordnen“ sagte Thomas Weninger,
Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, anlässlich
der Verkehrsreferentenkonferenz
in Innsbruck Ende April. Der
Österreichische Städtebund nahm
erstmals bei dem Treffen der Ländervertreter aktiv teil und setzt
sich auch dort für den Öffentlichen Verkehr in Städten und
Stadtregionen ein.
Städtischer Binnen- und Pendlerverkehr wächst mit Bevölkerung
Eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene (AG ÖV) wird in der
nächsten Zeit das Thema Stadtumlandverkehre hinsichtlich Planung, Standards und Struktur genauer unter die Lupe nehmen und
Lösungsvorschläge unterbreiten.
Hintergrund: die Städte wachsen
stetig und mit ihnen das Verkehrsaufkommen. Bis 2025
wächst der Binnenverkehr in
großen Städten um ca. 30 Prozent. Im gleichen Zeitraum werden im PendlerInnenverkehr Zu-
nahmen von bis zu 50 Prozent erwartet. Das stellt die Städte gerade im Bereich des Ausbaus des
Stadtgrenzen überschreitenden
öffentlichen Verkehrs vor große
Herausforderungen.
Zumal die Siedlungsentwicklung im „Speckgürtel“ aufgrund
der dort erhöhten Grundstückspreise nicht ausschließlich entlang der Bahnachsen erfolgte,
sondern oftmals in den Räumen
zwischen den radialen Bahnachsen. Eine Erschließung dieser
Stadtrandbereiche kann daher
einfacher, flexibler und kostengünstiger durch städtische Busse
bzw. Erweiterungen des Straßenbahnnetzes erfolgen (als durch
neue Bahntrassen). Daher planen
und bauen derzeit Städte wie
Linz, Salzburg, Innsbruck Erweiterungen des städtischen ÖVNetzes in die Region und stoßen
dabei bundesweit auf ähnliche
Probleme: Konflikte betreffend
den Finanzierungsschlüssel,
Mangel an klar definierten Projektprozessen und das Fehlen
klarer Entscheidungsstrukturen.
Der Österreichische Städtebund hat sich daher für die Erarbeitung bundesweit ähnlicher
Standards für den öffentlichen
Verkehr in den Stadtregionen
stark gemacht.
Tausende Verletzte durch Alkoholunfälle im Straßenverkehr
2014 sind laut Statistik Austria rund 2.900 Personen bei Alkoholunfällen
im Straßenverkehr verletzt worden. 32 Menschen starben. Zum Thema
„Der Schluck zu viel – Alkohol im Straßenverkehr“ fand am 11. Mai in
Wien ein Symposium der Ärztlichen Kraftfahrvereinigung Österreichs
(AKVÖ) und des ÖAMTC statt. Zentrales Problem ist die Rückfallquote
von Alkolenker.
Otto-Michael Lesch, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie an der
MedUni Wien, wies darauf hin, dass Alkohol in unserer Gesellschaft sowohl integriert als auch akzeptiert
ist. Das gehe sogar soweit, dass abstinent lebende
Menschen unter Druck geraten, sich für ihren Verzicht
rechtfertigen zu müssen. Rund 340.000 Personen in
Österreich sind alkoholkrank, sagte der Mediziner Raimund Saam. 735.000 Österreicher konsumieren regelmäßig Alkohol.
„26.000 Personen wird jedes Jahr wegen Alkohol am
Steuer der Führerschein abgenommen“, sagte Klaus
Robatsch, Bereichsleiter Forschung und Wissensmanagement des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV).
Mehr als ein Viertel davon fährt auch ohne Führerschein weiter, rund 4.000 Personen sogar weiterhin alkoholisiert. „Das sind etwa 240 Alkofahrten ohne Führerschein pro Tag“, sagte Robatsch.
www.buergermeisterzeitung.at | de
Städte tragen über ihre städtischen Verkehrsunternehmen
schon jetzt ca. ein Drittel zur gesamten ÖV-Finanzierung bei wie
der Landesrechnungshof am Beispiel Salzburg vorrechnet. Die
Städte fordern daher eine gesetzliche Einbindung, ähnlich jener der Länder, damit der faktischen Aufgabenträgerschaft im
ÖV auch rechtlich entsprochen
wird. Derzeit können die Länder
ÖV an den Städten vorbei planen und Leistungen vergeben,
ohne die Vorgaben der Städte
z.B. die Ampelsteuerung im städtischen Gebiet – beachten zu
müssen.
„Es muss regelmäßig und verpflichtend miteinander geredet
werden –wenn es die Strukturen
dafür noch nicht gibt, dann muss
man sie eben schaffen. Der
Österreichische Städtebund ist
gerne zur Vermittlung bereit.“ –
so Thomas Weninger weiter.
Der Beschluss der Landesverkehrsreferentenkonferenz hat
bereits erste positive Auswirkungen: die BaudirektorInnen der
Länder OÖ, Szbg, Tirol und Steiermark haben zu einem Treffen
mit den entsprechenden BaudirektorInnen der Landeshauptstädte eingeladen, um die Eckpunkte des Arbeitspakets „stadtregionaler ÖV“ für die nächsten
Monate festzulegen.
Bezüglich der Finanzierung des
öffentlichen Verkehrs in den
wachsenden Stadtregionen stehen
die Städte vor großen Herausforderungen: Die Zuzahlungen zum
ÖV – also jener Teil, den die Städte weder durch Einnahmen, noch
durch Kompensationen von Bund
und Ländern ersetzt bekommen,
steigen dabei über die Jahre dramatisch an: zwischen 2007 und
2015 stieg die Nettobelastung von
14 der 18 Städte mit mehr als
30.000 EinwohnerInnen und ohne
Wien um rund 16 Prozent (von 151
Mio. Euro auf 181 Mio. Euro). Das
sind selbst für sorgengeplagte
Städte hohe Steigerungsraten.
Aus diesem Grund wird die Behandlung des Themas nicht ohne
eine Behandlung im Rahmen der
nächsten Verhandlungen zum Finanzausgleich auskommen. Wenn
es uns jetzt gelingt, im Schulterschluss mit BMVIT und den Ländern einen Themenblock „stadtregionaler ÖV“ in die FAG-Verhandlungen einzubringen, dann
ist ein erster wichtiger Schritt getan“ so Städtebund- Weninger.
Diesbezüglich ist Deutschland um
einen großen Schritt voraus: Dort
wurde nämlich Mitte April ein
kommunales Investitionspaket beschlossen, das von 2016 bis 2018
sieben Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen bereitstellt. Einer der Schwerpunkte bilden dabei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr.
Zur Eindämmung der Rückfälligkeit alkoholauffälliger Lenker wurde in
Österreich ein Pilotprojekt mit einer Alkohol-Wegfahrsperre (AWS)
durchgeführt. Eine Zündsperre verhindert Autofahrten unter Alkoholeinfluss. „Das gute ist, dass bei Alkolocks die Lebensgewohnheiten
geändert werden müssen“, erklärte Robatsch. „Man darf fahren, aber
nur unter Auflagen“, sagte Robatsch.
Die Rückfallquote bei Alkolenkern, denen lediglich der Führerschein
entzogen wurde, beträgt nach internationalen Studien 30 Prozent. Beim
Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren sinkt die Rate auf sechs Prozent,
sagte Robatsch. In sieben europäischen Ländern, darunter auch Frankreich und Großbritannien, sind die Alkolocks schon gesetzlich verankert. Auch die EU-Kommission drängt auf
die generelle Einführung dieser Sperren. Bereits am Freitag tritt eine Richtlinie in Kraft, die für Alkolocks einen
einheitlichen Zahlencode im Führerschein vorsieht. Damit
wird auch die technische Umsetzung der Einführung erleichtert, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministerium
zur APA. In Österreich wurde hierfür eine Arbeitsgruppe
gegründet, unter anderem mit Experten von Polizei, Verkehrsministerium und KFV. Sie sollen bis Ende des Jahres
die Vorarbeiten zur Einführung der Wegfahrsperren abgeschlossen haben. Im nächsten Schritt soll dann überlegt
werden, „wie man das in ein Gesetz gießen kann“, sagte
die Sprecherin.
Viele Alkolenker fahren auch ohne Führerschein weiter
Foto: APA
Bürgermeister Zeitung 6/2015
5
6
AKTUELLES
Gesetzespaket gegen Sozialbetrug in Begutachtung
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat am 6. Mai ein Gesetzespaket gegen Sozialbetrug
in Begutachtung geschickt. Mit
diesem ersten Gesetzesentwurf
im Zusammenhang mit der Gegenfinanzierung der geplanten
Steuerreform soll einerseits
Scheinfirmen und anderseits dem
Krankenstands- bzw. auch dem
E-Card-Missbrauch der Kampf
angesagt werden.
Die Einsparungen sollen laut
den im Gesetzesentwurf angegebenen finanziellen Auswirkungen
im Jahr 2016 knapp 225 Millionen
Euro betragen, wovon gut 90 Millionen auf den Bund entfallen und
mehr als 134 Mio. auf die Sozialversicherungsträger. Im Laufe der
Zeit sollen die Einsparungen weiter ansteigen – bis zum Jahr 2020
sollen 243 Mio. Euro anfallen und
bis zum Jahr 2045 676 Mio. Euro
oder 0,12 Prozent des BIP. Die Begutachtungsfrist beträgt vier Wochen, Mitte Juni soll das Paket im
Ministerrat, im Juli dann im Nationalrat beschlossen werden.
Mit diesem Sozialbetrugsbekämpfungspaket soll durch sogenanntes Mystery Shopping bei
Ärzten ein Missbrauch von Krankenständen unterbunden werden.
Dabei geben sich Kontrollore der
Krankenkassen als Patienten aus
und überprüfen die Ärzte. Außerdem sollen Sanktionen verstärkt
werden, wenn Kontrollen zur Unterbindung von E-Card Missbräuchen nicht ausreichend erfolgen.
Schwerpunkt des Paketes ist
aber der Kampf gegen Scheinfirmen. Hundstorfer erklärte dazu
in einer Aussendung, dass es mit
dem geplanten Maßnahmenmix
vor allem im Baubereich wesent-
Hundstorfer sagt dem Sozialbetrug den Kampf an
Foto: Apa
lich schwieriger werden soll, „betrügerische Praktiken auf dem
Rücken der Allgemeinheit zu begehen“. Als einen wesentlichen
Inhalt nennt der Sozialminister
das Aufdecken und Zurückdrängen von Scheinfirmen. Ein wichtiger Punkt dabei ist die verbesserte Zusammenarbeit der Behörden und der damit verbundene
rasche Datenaustausch. Die Verfahren sollen beschleunigt werden, wenn der Verdacht hinsichtlich eines Scheinunternehmens
vorliegt.
Nach Feststellung eines Scheinunternehmens erfolgt ein Anmeldestopp, sodass dieses Unternehmen keine Anmeldung mehr bei
den Gebietskrankenkassen vornehmen kann. Alle Arbeitnehmer
werden verständigt, dass sie bei
einem Scheinunternehmen beschäftigt sind und müssen innerhalb von sechs Wochen vor der
Gebietskrankenkasse erscheinen.
Kommen die Arbeitnehmer dieser
Verpflichtung nicht nach, erlischt
ihre Versicherung.
Landeshaftung mit Schönheitsfehler
Die Landeshaftung hängt wie ein Damoklesschwert über Kärnten. Doch diese Haftung hat einen Fehler.
Sie wurde durch ein Landesgesetz eingegangen. Zuständig wäre aber nach der Verfassung der Bund.
Heißt das, dass die Landeshaftung nichtig ist? Und wenn ja, was hätte das für Folgen.
Es wäre für uns Steuerpflichtigen zu schön um wahr zu sein. Stellen
Sie sich vor, Sie übernehmen bei klarem Verstand eine Ausfallsbürgschaft ohne Limit und dennoch können Gläubiger auf Sie als Bürge
im Fall der Uneinbringlichkeit der Hauptschuld nicht greifen. Zu
Recht fragen Sie, wie soll das möglich sein? Noch dazu, wenn Sie die
Bürgschaftserklärung – wie es das Gesetz verlangt – formgültig
schriftlich abgeben.
Richtig, die Vorstellung, dass Sie in einem solchen Fall nicht haften,
ist eine Illusion; es sei denn, Sie sind geschäftsunfähig. Ansonsten
gilt: Mitgefangen ist mitgehangen. Eine Bürgschaft ohne haftenden
Bürgen wäre ja nichts wert. Gläubiger wären getäuscht und betrogen, wenn Sie als Bürge sich denen gegenüber zunächst ausdrücklich verpflichten, für den Schuldner einzustehen, und danach – wenn
es haarig wird – abspringen.
Jetzt wechseln wir die Rollen. Nicht mehr Sie als „Normalsterblicher“, sondern das Bundesland Kärnten haftet als Ausfallsbürge. Sie
werden sagen, das ist nicht schwierig sich vorzustellen, denn das sei
Wirklichkeit. Bekanntlich steht seit 1991 im Landesgesetz: Das Land
Kärnten haftet als Ausfallsbürge im Fall der Zahlungsunfähigkeit der
Hypo für alle (bis 2007 eingegangene) Verbindlichkeiten.
Auch das ist richtig – allerdings mit einem Unterschied zwischen Ihnen
und dem Land. Das Land haftet nur dann, wenn die Zuständigkeitsvorschriften eingehalten wurden. Ansonsten ist die Bürgschaft des Landes
laut Gesetz (§ 867 ABGB) nichtig. Die Einhaltung dieser Vorschriften
geht dem Vertrauensschutz der Gläubiger voraus. Es lohnt sich daher
ein Blick in die Verfassung, weil dort die Zuständigkeiten festgelegt
sind.
Das Land Kärnten hat gesetzlich die Ausfallsbürgschaft für die Hypo
übernommen. Die Bürgschaft ist Zivilrecht; die Ausfallsbürgschaft zur
Kreditsicherheit ist allenfalls Bankrecht. Zivil- und Bankrecht sind
Aufgaben des Bundes, das heißt, nicht der Landes-, sondern der Bun-
Bürgermeister Zeitung 6/2015
desgesetzgeber ist dafür zuständig. Folglich verstößt das Gesetz über
die Übernahme der Bürgschaft durch Kärnten gegen die Zuständigkeitsvorschriften.
Die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von Rechtsgeschäften wegen
Verstoß gegen die Zuständigkeitsvorschriften ist streng. Der Oberste
Gerichtshof geht davon aus, dass Regelungen der Willensbildung in
Organisationsvorschriften das Innen- und das Außenverhältnis betreffen und damit die Vertretungsmacht des Organs einschränken. Bei
Überschreitung dieser Vertretungsmacht ist das Rechtsgeschäft unwirksam.
Ob die Landeshaftung tatsächlich nichtig ist, ist ungewiss. Gewissheit
darüber kann sich das Land nur über die Gerichte verschaffen.
Verlockend ist der Rechtsweg in der jetzigen Situation allemal. Denn
dadurch hätte die Politik die Ausfallsbürgschaft als „heiße Kartoffel“
zumindest vorläufig los. Die Richter wären dann zuständig. Im schlimmsten Fall würden sie irgendwann die Gültigkeit der Bürgschaft feststellen.
Umgekehrt wäre die Optik auf dem internationalen Finanzmarkt fatal, wenn die Gläubiger wegen Unwirksamkeit der gesetzlichen Ausfallsbürgschaft leer ausgingen. Die ohnehin schon in Mitleidenschaft
gezogene Glaubwürdigkeit des Landes wäre wohl endgültig dahin.
Vom möglichen Kollateralschaden für den Bund, die anderen Bundesländer und die Gemeinden ganz zu schweigen. Das Rating der
Republik wäre im Keller.
Was ist die Moral aus der Geschichte? Ginge es nur nach dem Recht,
bestünde vielleicht die Chance, die Landeshaftung für ungültig zu erklären. Hierbei braucht auf Optik und Folgen für den Standort Österreich keine Rücksicht genommen werden. Darum dürft es aber nicht
gehen. Die Regeln des Marktes fordern, dass die Landeshaftung in
Stein gemeißelt ist. Deshalb wird es kein Ringen zwischen Recht und
Dr. Martin Kind
Markt geben – schade.
AKTUELLES
Mikl-Leitner zurückhaltend zu Videoüberwachung in Gemeinden
Innenministerin Johanna MiklLeitner (ÖVP) hat zurückhaltend
auf die Initiative von Burgenlands Landeshauptmann Hans
Niessl (SPÖ) reagiert, Videoüberwachung in Gemeinden einzusetzen. Der Antrag betreffend
Kittsee werde „natürlich geprüft“, sagte die Ressortchefin
am 24. April in Eisenstadt vor
Journalisten. Sie sei aber der
Meinung: „Für mich hat das ein
wenig den Anschein von Wahlkampfgetöse“.
Sie sage immer: „Dort Instrumentarien einsetzen, wo sie notwendig sind und wo sie gebraucht
werden.“ Auch müsse der Einsatz
immer wieder „im Sinne der Verhältnismäßigkeit“ geprüft werden, erläuterte Mikl-Leitner. Die
Polizei setze Videoüberwachung
zum Beispiel am Flughafen WienSchwechat sowie in Wien am
Schwedenplatz und am Karlsplatz
ein – also „überall dort, wo viele
neuralgische Punkte sind, wo
Menschenmassen zusammenkommen und wo vor allem auch
starke Kriminalität passiert.“
Nun sei erst einmal seitens der
Bezirkshauptmannschaft (Neusiedl am See, Anm.) und dann
vom Innenministerium zu entscheiden. Dann prüfe ein Rechtsschutzbeauftragter, „ob hier Verhältnismäßigkeit vorliegt“, erklärte die Innenministerin. „Keiner will in diesem Staat, dass hinter jeder einzelnen Person ein Polizist steht oder eine Videokamera“, meinte Mikl-Leitner.
In Kittsee gebe es keine riesigen Menschenmassen: „Da müsste man hinter jeder Ecke eine
Kamera aufstellen, und ich glaube, das will wohl keiner. Da setzen wir weiterhin vor allem auf
verstärkte Präsenz der Polizei,
auf verstärkten Streifeneinsatz“,
sagte die Ministerin.
Was die von Landeshauptmann
Niessl genannte Zahl von 122
Einbruchsdelikten innerhalb eines Jahres in Kittsee betreffe, so
rede man von 20 Einbrüchen in
Wohnhäusern und zwei in Mehrparteienhäusern, so Mikl-Leitner.
Alles andere betreffe beispielsweise Diebstähle oder Vandalismus am Friedhof: „Da muss man
schon ein bisschen differenzieren
zwischen den Deliktsarten, um
hier auch nicht Panik zu verbreiten.“
Foto: Apa
Schelling will USt.-Betrügern mit Pilotprojekt an den
Kragen
Österreich will den grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug, Karussellbetrug genannt, bekämpfen. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat sich dazu am 4. Mai mit den Amtskollegen aus Tschechien, der Slowakei, Bulgarien und Ungarn in Wien getroffen. Laut
Schelling liegt der Schaden allein in Österreich bei „mehreren hundert Millionen Euro“. Österreich will sich als „Pilotland“ anbieten.
Tschechiens Finanzminister Andrej Babis schätzte in der gemeinsamen Pressekonferenz, dass den Staatskassen der EU-Länder jährlich
50 Mrd. Euro entgehen. „Hier liegt sehr viel Geld“, so Babis. Beim
Karussellbetrug wirken mehrere Firmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammen, wobei einer der Händler der Lieferkette die
von seinen Abnehmern bezahlte Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abführt. In Tschechien beträgt die Lebenszeit solcher Scheingesellschaften im Schnitt 23 Tage, der Rekord liegt bei acht Stunden,
sagte Babis.
Derzeit muss in der EU der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an den
Lieferanten zahlen, dieser zahlt die
geschuldete Umsatzsteuer an das Finanzamt und der Leistungsempfänger erhält den gleichen Betrag vom
Finanzamt als Vorsteuer gutgeschrieben. Schelling will mit den Amtskollegen nun die Steuerschuld umkehren. Beim sogenannten „Reverse
Charge Mechanismus“ schuldet nicht
der leistende Unternehmer die Steuer, sondern die Steuerschuld geht auf
www.buergermeisterzeitung.at | de
Innenministerin ortet „Wahlkampfgetöse“
Foto: APA
Das Burgenland sei „eine der
sichersten Regionen in ganz
Österreich, ja in Europa“, betonte
die Innenministerin. In den vergangenen zehn Jahren sei die
Kriminalität um 22,6 Prozent bzw.
die Anzahl der Delikte um knapp
2.800 gesunken. Personell sei das
Burgenland „bestens“ aufgestellt:
„Wir liegen hier um 256 Polizistinnen und Polizisten über dem
Soll-Stand“.
Die SPÖ Burgenland bekräftigte hingegen den Plan, Videoüberwachung in Gemeinden einzusetzen. Die Initiative von Lan-
deshauptmann Niessl sei „ein
wichtiger Beitrag für mehr Sicherheit“, sagte Sicherheitssprecher LAbg. Ewald Schnecker in
einer Aussendung. „An Hotspots
der Einbruchskriminalität im
Grenzraum kann eine punktuelle
Überwachung mit Videokameras
unter klar definierten Rahmenbedingungen entscheidend zur
Prävention beitragen“, argumentierte Schnecker. Wenn man –
wie vorgesehen – einen Datenschutz- und Rechtsschutzbeauftragen beiziehe, wenn sich der
Gemeinderat dafür ausspreche
und wenn die Auswertung des
Videomaterials nur nach einem
Delikt erfolge – „dann gibt es kein
sinnvolles Argument gegen diese
Maßnahme“, meinte Schnecker
in Richtung Mikl-Leitner.
Es sei „ein völlig falsches Signal, sinnvolle Vorschläge zur Kriminalitätsbekämpfung wie in
Kittsee als ‘Wahlkampfgetöse’
abzutun“. Beim Vorschlag von
Niessl für punktuelle Videoüberwachung seien es „letztlich die
Bürgerinnen und Bürger, die
selbst darüber entscheiden“, betonte Schnecker. „Völlig anders“
sei das bei der von der ÖVP nun
neuerlich forcierten Einführung
der Vorratsdatenspeicherung.
den Leistungsempfänger über. Steuerschuld und Vorsteuerabzugsberechtigung fallen dann in der Person des Leistungsempfängers zusammen und saldieren sich, sodass seine Steuerschuld null ist.
Österreich hatte schon 2005 und 2008 versucht, die Steuerschuld umzukehren, war aber jeweils am Widerstand der EU gescheitert. Die
EU-Kommission sei wegen Gefahren beim Endverbraucher noch
nicht davon überzeugt, dass Reverse Charge das richtige Instrument
ist, außerdem sei die Steuerumkehr aus Brüsseler Sicht weiter betrugsanfällig, so Schelling. Deshalb will sich der österreichische Finanzminister für ein Pilotprojekt zur Verfügung stellen, um Erfahrungen zu sammeln. Der Test könnte innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden.
Schelling braucht dafür aber die Zustimmung der EU-Kommission,
bei Mehrwertsteuer-Angelegenheiten hat derzeit nämlich die EU das
alleinige Sagen. Schelling fordert mit den Kollegen, dass die Kompetenz zum Teil an die Mitgliedsstaaten übergeht. Das beschlossene
Positionspapier soll in den nächsten Tagen in Brüssel eingehen. Bis
Juni will er eine Entscheidung von der
Kommission. Das Thema stehe immerhin
seit zehn Jahren zur Entscheidung an.
Laut Schelling wird die gemeinsame Initiative von Österreich und Tschechien
von rund zehn Ländern unterstützt, darunter sind auch die baltischen Staaten,
die Niederlande, Italien und Deutschland.
Unterschiedliche Ansichten gibt es noch
bei der Grenze, ab der das neue System
gelten soll. Bulgariens Finanzminister,
Vladislav Goranov, meinte, eine niedrigere Schwelle wäre besser. Die Rede war
von 5.000 oder 10.000 Euro.
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AKTUELLES
BLICK IN DEN LÄNDLICHEN RAUM
70 Jahre Zweite Republik
ach sieben Jahren NS-Diktachitekten des Wiederaufbaus – Leopld Figl, Julitur und einem vernichtenus Raab, Karl Renner und Adolf Schärf – begrünVon Prof. Dr. Gerhard Poschacher
dem Weltkrieg wird Österreich
deten mit ihrer Zusammenarbeit bedeutende soneu geboren – als befreites, aber
ziale Errungenschaften (Sozialversicherungsgenoch besetztes Land. Am 27. April 1945 bildete Karl Ren- setz, Kollektivverträge, Pensionsregelungen, Arbeits- und Familienrecht)
ner mit der Unabhängigkeitserklärung die „Provisorische und damit einen neuen Patriotismus. Die Sozialpartnerschaft (Arbeiter und
Staatsregierung“. Am 1. Mai wurde die Verfassung aus 1920 wieder in Angestellte, Bauern und Wirtschaft) trug zur Stabilität der RegierungsarKraft gesetzt und im Wappen der Republik, dem Adler, die zerrissene Ket- beit in den schwierigen Jahren der ökonomischen Aufbauarbeit wesentlich
te als Symbol für die Befreiung vom Nationalsozialismus hinzu gefügt. Der bei. Wirtschaftliche Entscheidungen wurden zu dieser Zeit weniger nach
Zweite Weltkrieg forderte von Österreich 270.000 Tote. Die Kriegsschäden marktwirtschaftlichen Gesetzen, sondern mehr nach Maßgabe einer höhewurden allein in Ostösterreich mit 15 Milliarden Schilling bewertet, ren Vernunft, die auf die Bewahrung des sozialen Friedens ausgerichtet
200.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche waren verwüstet.
war, getroffen.
Leopold Figl, 1902 in Rust/Tullnerfeld geboren, wurde der erste Bundeskanzler der Zweiten Republik, die zum Unterschied von der Ersten („Ein Weg nach Europa
Staat, den niemand wollte“) bei den Menschen großen Zuspruch fand. Das zweite große Projekt, das die beiden traditionellen Regierungsparteien
Dem niederösterreichischen Bauernsohn widmet das Landesmuseum in St. bewältigten, war der erfolgreiche Beitritt Österreichs zur Europäischen UniPölten eine informative Ausstellung, in der auch sein Bekenntnis „Glaubt on 1995. Die wirtschaftlichen Chancen des 500 Millionen Menschen uman dieses Österreich“ im Rahmen der berührenden Weihnachtsansprache fassenden Binnenmarktes wurden seither vorzüglich genützt. Die Exportam 24. 12. 1945 zu hören ist. In der Regierungserklärung am 21. Dezem- quote der Unternehmen wurde auf fast 58% gesteigert. Heute werden fünf
ber 1945 appellierte Leopold Figl, der 1965 nur 63 Jahre alt, gestorben von zehn Euro im EU-Binnenmarkt erwirtschaftet. Das Jubiläumsjahr 2015
ist, an alle Menschen, am Aufbauwerk tatkräftig und voller Zuversicht mit- – 70 Jahre Zweite Republik, 60 Jahre Staatsvertrag und 20 Jahre EU-Beizuwirken. Im Großraum Wien konnten kaum 300 Kalorien pro Tag und Be- tritt – wird allerdings durch die hohe Arbeitslosigkeit, ausufernde Staatsverwohner aufgebracht werden, 70 Jahre später landen in Österreich jährlich schuldung und die negativen Auswirkungen versäumter Reformvorhaben ge150.000 Tonnen essbare Lebensmittel, 300 Euro pro Haushalt, in den trübt. Politiker mit großen Visionen und Mut für notwendige EntscheidunMülltonnen. Über internationale Hilfsaktionen und vor allem im Rahmen gen fehlen. Der Unterschied zwischen Bruno Kreisky und Werner Faymann
des nach dem US-Außenminister benannten Marshallplans erhielt Öster- ist nicht messbar. Leopold Figl und Julius Raab, der 1964 ein Jahr vor seireich Hilfen im Ausmaß von etwa 41 Milliarden Schilling. Schon Mitte der nem politischen Lebensfreund und auch nur 73 Jahre alt gestorben ist, als
1950er Jahre wurde bei wichtigen Ernährungsgütern die Selbstversorgung Staatsvertragskanzler Geschichte schrieb, würden nicht glauben, wie viel erfolglose Parteiobmänner die ÖVP allein seit 1995 verbrauchte. Wem die
erreicht.
„Gnade der späten Geburt“ (Helmut Kohl) beschieden wurde und ein Kind
Gemeinsame Aufbauarbeit
der jubilierenden Republik ist, hat allen Grund, dankbar und optimistisch
Die Politik des Landes wurde von den einst verfeindeten und nach 1945 zu sein. Sieben Jahrzehnte Frieden, Freiheit und Wohlstand für die meisten
aus der dramatischen Geschichte zwischen 1918 und 1938 lernenden Menschen, sind keine Selbstverständlichkeit. Diese hohen Güter für ein
Parteien ÖVP (vormals Christlich soziale Partei) und SPÖ geprägt. Die sinnerfülltes Leben sind Frauen und Männern in Europa und Österreich zu
Volkspartei wurde 1945 im Prälatensaal des Wiener Schottenstiftes neu verdanken, die aus den unsäglichen politischen Entwicklungen nach dem
gegründet und hat sich vom politischen Klerikalismus der 1930er Jahre Zerfall der Monarchie 1918 und bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs
gelöst. In der Blütezeit der Koalition zwischen ÖVP und SPÖ (1945 bis 1939 die richtigen Schlüsse zogen. Heute gilt als Auftrag für die verant1964), die damals noch fast 90% der Stimmen auf sich vereinten und bis wortlichen Politiker mehr denn je, was Leopold Figl als Außenminister bei
heute zu Mittelparteien geschrumpft sind, stand das große politische Pro- der Unterzeichnung des Staatsvertrags („Österreich ist frei!“) am 15. Mai
jekt der Neutralität und Unabhängigkeit Österreichs im Vordergrund. Mit 1955 sagte: „Österreich wird nunmehr als freier, souveräner Staat seinen
dem Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 und der immer währenden Neutra- Platz in der großen Familie der Völker einnehmen und seinen Beitrag für
lität wurde eine neue Ära in der österreichischen Politik eingeleitet. Die Ar- die internationale Verständigung und den Frieden leisten.“
N
57.000 Besucher stürmten Österreich-Pavillon
bei der Expo
57.000 Menschen haben am ersten Wochenende nach der Eröffnung
Anfang Mai den Österreich-Pavillon bei der Expo in Mailand besucht.
Damit wurden die rosigsten Erwartungen der Organisatoren
übertroffen. Der österreichische
Pavillon, der mit zwölf Waldprototypen das Thema Luft in den
Vordergrund stellt, will Österreichs Kompetenz im Bereich Energie, Technologie und Umwelt
zeigen. Am Bau des ÖsterreichPavillons waren über 30 österreichische Unternehmen beteiligt.
Die Expo 2015 könne einen
wesentlichen Teil für das Image
österreichischer Produkte beitragen, insbesondere von LebensBürgermeister Zeitung 6/2015
mitteln, die während der Weltausstellung präsentiert werden, betonte
Michael Berger, österreichischer Wirtschaftsdelegierter in Mailand.
Österreich exportiert Nahrungsmittel im Wert von weit über einer Milliarde Euro nach Italien. Somit ist Italien auch in dieser Wirtschaftssparte der zweitwichtigste Handelspartner nach Deutschland.
Die EXPO wird auch den
italienischen Tourismus nach
Österreich durch eine positive und anregende Präsentation im Österreich-Pavillon
stimulieren“, betonte Michael Strasser von der Österreich-Werbung. Die Mehrheit der italienischen Touristen in Österreich kommt aus
der Lombardei und anderen
Regionen Norditaliens.
Aus dem Österreich-Pavillon
kommt frische Luft
Foto: APA (TEAM.BREATHE.AUSTRIA)
AKTUELLES
Österreichs Seilbahnenkaiser
Im Vorfeld der Seilbahntagung
2015 in Innsbruck wurden im
Fachmedium „Tourist Austria International“ (TAI) interessante
Fakten über die Multis und Lokalkaiser im Wintersport publiziert und im „Wirtschaftsblatt“
(13. April 2015) kommentiert.
Demnach geben bekannte Familien und verschiedene Zusammenschlüsse bzw. Kooperationen
in der Seilbahnenbranche den
Ton an. Der Präsident des Österreichischen Schiverbandes (ÖSV),
Peter Schröcksnadel, zählt auch
zu den größten Liftbetreibern. In
Österreich gibt es 253 Seilbahnund 550 Schleppliftunternehmen,
die rund 1,2 Milliarden Umsatz im
Jahre 2014 erwirtschafteten. Mit
540 Millionen Euro Investitionen
und 15.600 Mitarbeitern sind diese im Wintersport tätigen Unternehmen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Sehr oft sind Seilbahngesellschaften kompliziert
verschachtelt, wie das Beispiel
Bergbahn-Konglomerat Arlberg/
Klostertal zeigt. Dieses Unternehmen ist mit 86,6 Millionen Euro
Umsatz die Nummer 1 im Land.
Es ist auf eine Vielzahl von Betrieben aufgeteilt. Die Arlberger
Bergbahnen AG erwirtschaftet
fast 41 Millionen Euro Umsatz
und umfasst 130 Gesellschafter.
Die Silvretta Seilbahnen AG mit
Sitz in Ischgl ist mit etwa 65 Millionen Euro Umsatz das stärkste
Einzelunternehmen. Einschließlich der 53-Prozentbeteiligung an
der Bergbahn Samnaun AG sind
es sogar 92 Millionen Euro. Auf
Platz 3 im Österreichranking rangiert die Fisser Bergbahnen-Gesellschaft mit 59 Millionen Euro
Umsatz, gefolgt von SaalbachHinterglemm-Leogang mit rund
57,5 Millionen Euro und den Bergbahnen Sölden mit 52 Millionen
Euro Umsatz. Auf Platz 7 weist
das Fachmedium „Tourist Austria
International“ die Bergbahn AG
Kitzbühel mit 45,4 Millionen Euro
aus, dahinter rangieren die
Schultz-Gruppe (44,7 Millionen
Euro) und die Denk-Gesellschaft,
die 2014 etwa 41,2 Millionen Euro
Umsatz erwirtschaftete. Die Seilbahngruppe von ÖSV-Präsident
Peter Schröcksnadel, in die acht
Betriebe in Österreich inkludiert
sind, liegt auf Platz 12. In der weiteren Reihenfolge scheinen auch
noch die Liftgesellschaft in Obergurgl und das Schizentrum in Gerlos auf. Die Entschuldungsdauer
der Seilbahnen beträgt im Durch(GP)
schnitt 5 Jahre.
Masterlehrgang für
Agrartechnologie
Einmalig in Österreich bietet
die Zukunftsakademie Mostviertel ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten zu Technologie und management -orientierten Themen an. Diese sind im
Umfang flexibel und reichen vom
Einzelmodul bis zum Masterabschluss. Der neue, vier Semestrige akademische Lehrgang für
Agrar- und Technologiemanagement wird in Zusammenarbeit
zwischen der Fachhochschule St.
Pölten, dem Francisco-Josephinum in Wieselburg und der Zukunftsakademie Mostviertel, eine
Gebietsbeschränkung für Rauchfangkehrer
vor dem EuGH
Der EuGH hielt am 6. Mai in Luxemburg eine erste
mündliche Anhörung im Fall von Gebietsbeschränkungen für Rauchfangkehrer in Österreich ab. Konkret geht es um einen Kärntner Rauchfangkehrer,
der die Gebietsbeschränkung unter Hinweis auf die
Richtlinie zur Dienstleistungsfreiheit ablehnt. Der
OGH ersuchte den EuGH um eine Vorabentscheidung.
Der österreichische Nationalrat hatte Ende März
bereits eine Teilliberalisierung des Gebietsschutzes
für Rauchfangkehrer durchgeführt. Künftig können
sich auch Österreicher den Rauchfangkehrer aussuchen, der ihren Schornstein kehrt oder die Abgasmessung durchführt. Nur für sicherheitsrelevante
Tätigkeiten im öffentlichen Auftrag – etwa feuerpolizeiliche Überprüfungen – bleibt der Gebietsschutz
bestehen. Anlass für die Novelle der Gewerbeord-
www.buergermeisterzeitung.at | de
Initiative von Unternehmen und
Gemeinden, angeboten. Die Seminarorte sind Amstetten, Wieselburg und St.Pölten. Der Master-Lehrgang richtet sich an Personen in agrarisch ausgerichteten
Unternehmen, zu deren Aufgaben die strategische und finanzielle Planung, Prozessoptimierung
und Projektsteuerung zählen. Das
4-semestrige Studium ist berufsbegleitend und in geblockter
Form zu bewältigen. Die Studierenden werden auf den aktuellen
Wissensstand zu agrartechnischen Themen gebracht. Die einmalige Fächerkombination befähigt die Absolventinnen und
Absolventen, modernste Technologien im Agrarbereich zu implementieren. Die wissenschaftliche
Leitung obliegt Dipl. Ing. Dr.
Franz Fidler. Die Fachhochschule
St. Pölten vermittelt Studiengänge für digitale Technologien und
Informatik. Die Höhere Bundes
Lehr- und Forschungsanstalt
Francisco-Josephinum in Wieselburg bietet neben Allgemeinbildung vor allem Grundsatzwissen
in den Bereichen Landwirtschaft,
Landtechnik und Lebensmitteltechnologie mit Matura. Der Studienlehrgang wird am 28. August
2015 gestartet. Die Voraussetzungen dafür sind eine landwirtschaftliche oder technische
Grundausbildung auf Maturaniveau oder ein Studienabschluss
(zumindest Bachelor) und zweijährige Berufserfahrung oder eine fünfjährige berufliche Tätigkeit in leitender Position. Die Entscheidung zur Aufnahme obliegt
der wissenschaftlichen Leitung.
Die beruflichen Perspektiven für
diesen 4-semestrigen Studienlehrgang werden von der Zukunftsakademie Mostviertel vor
allem im Management landwirtschaftlicher Dienstleistungsunternehmen, in der Industrie und in
allen Bereichen der Landtechnik
gesehen. Die Teilnahmegebühr
beträgt pro Semester 3650 Euro
(plus 20% Mehrwertsteuer) und
320 Euro Prüfungsgebühr plus
Mehrwertsteuer. Die Termine für
die Infoabende sind unter www.
zukunftsakademie.or.at abrufbar.
Nähere Auskünfte sind zu erhalten: Zukunftsakademie Mostviertel, Franz-Kollmann- Straße 4,
3300 Amstetten, Tel: +43(0)7472
65510-3120, E: [email protected] Gerhard Poschacher
Gewerkschaft macht
Reduktion der Arbeitszeit
zum Thema
Angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit in Österreich
drängen Arbeitnehmervertreter
auf eine Reduktion der Arbeitszeit. Die Gewerkschaft GPA-djp
wird das Thema Arbeitszeit im
Juni zum Schwerpunkt einer Aktionswoche machen.
Gewerkschaftschef Wolfgang
Katzian ist für eine gesetzliche
Arbeitszeitverkürzung. Die letzte
war vor 40 Jahren. Noch immer
gibt es nicht überall die 38,5Stunden-Woche. Im Bereich
Dienstleistung und Gewerbe wird
häufig 40 Stunden pro Woche gearbeitet. „Wenn man Arbeitslosigkeit erfolgreich und nachhaltig
bekämpfen will, muss die vorhandene Arbeit gerechter verteilt
werden“, so Katzian.
nung war ein drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren. Der
Oberste Gerichtshof ist mit einem Rechtsstreit zwischen zwei Rauchfangkehrern aus Kärnten aus dem Jahr 2014 befasst, in dem der eine
von dem anderen verlangt, es zu unterlassen, in
seinem und damit für den anderen fremden Kerngebiet tätig zu sein. Der andere Rauchfangkehrer
wendet ein, dass die Gebietsbeschränkung gegen
die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt aus dem Jahr 2006 verstoße. Der OGH trat
daraufhin an den EuGH mit dem Ersuchen um eine Vorabentscheidung heran.
Vom Prozedere dauern Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zumindest einige Monate.
Zunächst gibt es in diesem Fall (C 293/14) die
Schlussanträge des Generalanwalts. Diese sind in
zwei bis drei Monaten zu erwarten. Ein Urteil wird
dann nach den Schlussanträgen weitere drei bis
sechs Monate dauern, sodass frühestens gegen
Jahresende eine Entscheidung fallen wird.
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
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AKTUELLES
Über 110.000 Privatkonkurse in Österreich seit 1995
Im April hat in Eisenstadt die 6.
Schuldenberatungstagung stattgefunden. Thema der Konferenz
war „20 Jahre Privatkonkurs“.
Seit diese Möglichkeit 1995 gesetzlich verankert wurde, seien
österreichweit mehr als 110.000
Personen in den Privatkonkurs
gegangen, zog Hans W. Grohs,
Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten
Schuldenberatungen (asb), Bilanz.
In der Schuldenberatung sei
sehr viel getan und sehr viel erreicht worden. Jedoch gebe es offene Punkte: Gerade „bei jenen,
die es am notwendigsten brauchen“ – Menschen, die nichts
mehr zurückzahlen könnten und
wo auch die Gläubiger keine
Chance mehr hätten, an Geld zu
kommen, müsse man auch gesetzliche Maßnahmen setzen, so
Grohs. Hier gebe es die Forderung der Schuldenberatung, dass
das Abschöpfungsverfahren erleichtert werde. Die Gerichte sollten mehr Chancen haben, Billigkeitsentscheidungen zu treffen.
Das Wissen „ich kann nicht
mehr ausgeben, als ich einnehme
und dass ich Kredite auch zurückzahlen muss“ müsse im Privathaushalt verankert sein. „Da
fehlt’s teilweise und daran arbeiten wir“, meinte Grohs. Auch
Prävention sei in diesem Zusammenhang sehr wichtig.
Österreichweit liege der Durchschnitt der Verschuldung bei Klienten etwa bei 70.000 Euro. Fast
zwei Drittel der Betroffenen hät-
EU-Kommission will 20.000
Flüchtlinge verteilen
1995 wurde die Möglichkeit des Privatkonkurses gesetzlich verankert
Foto: APA (Archiv/epa)
ten bis zu 30.000 Euro Schulden.
Wichtig wäre, eine Strategie aufzusetzen, wie man im gesamten
Land eine vernünftige Finanzund Wirtschaftsbildung initiieren
könne, meinte Grohs.
Die EU-Kommission hat am 12.
Mai ihren umstrittenen Flüchtlingsplan mit Quoten zur Verteilung von Schutzbedürftigen beschlossen. 20.000 Flüchtlinge sollen auf die EU-Staaten verteilt
werden, berücksichtigt werden
Kriterien wie die Wirtschaftsleistung oder Arbeitslosenquote eines Landes. Österreich soll 444
Flüchtlinge aufnehmen.
Das vorläufige Programm soll
bis Ende Mai stehen. Dazu will
die EU-Kommission 50 Millionen
Euro für 2015 und 2016 locker
machen. Ein Vorschlag für ein
permanentes EU-System zur Aufteilung von Schutzbedürftigen im
Notfall will die Kommission bis
Jahresende vorlegen.
KOMMENTAR
Es zerreißt uns
Der „Sozio-Kapitalismus“ zerstört unsere Lebensgrundlagen und die Demokratie
Von Mag. Wolfgang Lusak
(Lobby-Coach und Managementberater)
Das zerreißt unsere Umwelt: Aktuell werden die ersten wissenschaftlichen Beweise dafür abgeliefert, dass Fracking die Erdbebentätigkeit verstärkt. Dass Umweltsünden die Klimaprobleme vorantreiben wird nur mehr von Konzern-Lobbys abgestritten. Vor allem in
Asien und Afrika sterben mehr Menschen an den Folgen der von Menschen verursachten Umweltzerstörung denn je. Und auch in Mitteleuropa werden viel zu viele Grünflächen dem Wachstum geopfert.
Das zerreißt unser Verständnis: Wenn Fluggäste sterben müssen, weil
sie ein mörderischer Pilot in den selbst eingeleiteten Absturz zwingt.
Wenn in Afrika und Asien Menschen entführt, vergewaltigt und getötet werden, weil sie gegnerischen Gruppen zugeordnet werden oder
keine Propheten-Texte aufsagen können. Wenn wir zu jeder veröffentlichten Studie eine Gegen-Studie geliefert bekommen. Wenn in den
Fußballstadien der großen Klubs zehntausende Mindesteinkommensbezieher 22 Millionären beim Spielen, Jubeln und Weinen zusehen.
Das zerreißt unsere europäische Wirtschaft: Derzeit pumpt die EZB
Monat für Monat 60 Mrd. Euro künstliches Geld in „die Märkte“, ein
Geld das bisher bei den mittelständischen Betrieben nicht ankommt
und eher einer Aufbesserung der Performance der globalen Finanzindustrie dient. Zwischen viel zu wenig Steuern zahlenden Global-Konzernen und den zu vielen keine Steuern zahlenden sozial Schwachen
wird der Mittelstand zermalmt.
Das zerreißt Österreich: Das zerreißt die SPÖ: Wenn sie in Einklang
mit dem Global-Kapitalismus unverantwortlich hohe Schulden akzeptiert, um dafür Wählerstimmen zu kaufen. Wenn sie mit neuen
Bundeshymne-Texten und Binnen-I ihre Gender-Aktivitäten vorantreibt aber andererseits beim patriarchalischen Verhalten vieler der
zu ihren Stammwählern zählenden Neu-Österreicher einfach wegschaut, wenn z.B. schon kleine Mädchen auf ihre Rolle als dienende
Hausmütter eingestellt werden. Wenn sie in Wien GemeindeBedienstete mit 53 Jahren in Frühpension entlässt, während andere
Berufstätige bis 65 und 70 hart arbeitend zum Bruttosozialprodukt
beitragen. Ähnliches gilt für die Grünen.
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Das zerreißt die ÖVP: Wenn Sie sich kurz nach dem Wirtschaftskammer-Wahlkampf, in dem sie sich geschlossen auf
die Unterstützung des unternehmerischen Mittelstandes eingeschworen hat, bei der „Steuerreform“ nicht nur keine Verbesserung erreicht, sondern sogar eine Verschlechterung für
diesen mitträgt. Wenn einfach zu wenig für eine stärkere Besteuerung der Super-Reichen und der noch immer Gewinne
verschiebenden und in Steueroasen flüchtenden Konzerne
getan wird. Für beide Regierungsparteien gilt, dass sie diejenigen Reformen verschlafen haben, die Deutschland gerade in EU
und Welt an die Spitze der Wirtschafts- und Lebensqualität gebracht
hat. Dass sie zu viel Klientel-Politik betreiben und zu wenig Zukunft
gestalten.
Das zerreißt die FPÖ: Wenn sie sich nur mühsam von ihren rechtsextremen und inferioren Teilen befreit aber andererseits mit einer russischen Führung fraternisiert, welche aus dem sowjetischen Kommunismus entstanden ist und jetzt stark auf nationalistische Akzente
setzt. Wenn sie zwar auch die Leistungs- und Wirtschaftsinteressen
auf ihre Fahnen heftet, aber oft populistisch die SPÖ von links überholt.
Das zerreißt die Kammern: Trotz großer Verdienste um Sozialpartnerschaft und Mitgliederservice führt das lähmende Dominieren
der etablierten Bünde und Fraktionen zu einem permanenten
Rückgang der Kammerwahlbeteiligung. Bei der WKO verunmöglicht die permanente Grätsche zwischen Kleinst- und Konzern-Unternehmerinteressen eine für uns alle notwendige starke Mittelstandspolitik.
Es ist die weltweite unredliche Partnerschaft zwischen Sozialismus
und Kapitalismus, es ist der auf Machterhalt der Etablierten ausgerichtete „Sozio-Kapitalismus“ der die Welt und uns in Umweltzerstörung, Gewaltexzesse, Werte-Grätschen, Innovations-Verhinderung
und Ungerechtigkeiten hineintreibt. Fassungslos stehen die unverschämt abkassierten Leistungsträger der Verhinderung von sozial
verträglichem Fortschritt gegenüber. Manche flüchten vor dem
Schmerz des zerrissen Werdens in Nostalgie, Vergnügung und Drogen. Manche heulen mit den Wölfen und bekommen dennoch kaum
was vom Kuchen ab.
Ich lese jetzt das gerade von mir Geschriebene nochmals durch und
denke mit Entsetzen: Sowas ist mehr oder weniger gescheit schon
unzählige Male geschrieben worden und wird noch unzählige Male
geschrieben werden. Fruchtlos? Es zerreißt mich.
AKTUELLES
hollu – neuer Markenauftritt zum Jubiläum
In öffentlichen Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Schulen müssen höchste
Hygienestandards erfüllt sein. hollu garantiert hier professionelle Unterstützung in
allen Belangen der Reinigung und größtmögliche Sicherheit in der Anwendung.
Zum 110-jährigen Jubiläum erstrahlt die Marke hollu nun selbst in neuem Glanz.
hollu Inhaber Werner Holluschek
(links) und Geschäftsführer Simon
Meinschad freuen sich über die wertvolle Auszeichnung – eine Bestätigung für den eingeschlagenen Weg.
hollu belegte den 1. Platz bei der
Best2Trust-Studie der HGV Praxis im
Bereich Reinigung & Hygiene.
und pflegt dabei stets einen sauberen Umgang mit Mensch und Umwelt. Nicht ohne Grund durfte hollu 2014 den TRIGOS Tirol entgegennehmen. Ein Award, der Unternehmen für ihre soziale und
ökologische Verantwortung auszeichnet. Die regionale Produktion
garantiert zudem kurze Transportwege und eine Optimierung der
Abläufe in ökologischer Hinsicht.
„Wir achten in der gesamten Prozesskette auf einen bewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen und investieren kontinuierlich
in die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte und Anwendungen“, sagt Meinschad. Jüngstes
Beispiel: das einzigartige Flüssigwaschsystem holluQUID – von der
HGV Praxis als „Top-Innovation
2014“ ausgezeichnet. Dieser interne Anspruch der permanenten
Weiterentwicklung von hollu wird
nun auch über den neuen Markenauftritt nach außen transportiert.
Mehr zur Erfolgsgeschichte von hollu
auf www.hollu.com
die tägliche Reinigung zu erleichtern“, so Meinschad. Dass hollu
Kunden darauf vertrauen können,
zeigt das Ergebnis der Best2TrustStudie des Fachmagazins HGV
Praxis. Bei dieser Studie wurden
Entscheider aus Hotellerie & Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung zum Thema Markenvertrauen befragt: Mit einem im
Vergleich zu den anderen Branchen überdurchschnittlich hohen
Wert von 69,9% belegte hollu im
Bereich Reinigung und Hygiene
den 1. Platz.
Unser Markenzeichen:
Stetige Weiterentwicklung
für innovative Hygienelösungen.
Verantwortung für Mensch
& Umwelt
Am Tiroler Hauptstandort Zirl
treibt Österreichs führender Hygienespezialist die eigene Weiterentwicklung konsequent voran
Frisches Logo, selbstbewusster Claim: Zum 110-jährigen Jubiläum begeistert
hollu mit neuem Markenauftritt.
Fotos: © hollu
www.buergermeisterzeitung.at | de
www.diewildenkaiser.com
„Unsere Vision ist es, die Zukunft der Hygiene aktiv zu gestalten und ganz gezielt individuelle Lösungen für unsere Kunden
zu entwickeln“, betont hollu Geschäftsführer Simon Meinschad.
Mit ganzheitlichen Reinigungs systemen deckt das zukunftsorientierte Familienunternehmen alle Bereiche der Hygiene ab – angefangen bei leistungsstarken
Reinigungs- und Pflegeprodukten
über geeignete Reinigungshilfsmittel und -maschinen bis hin zu
umfassenden Serviceleistungen.
Damit hat sich hollu quer durch
alle Branchen als professioneller
Hygienepartner etabliert: „Größter Ansporn für unser Denken und
Handeln ist es, unseren Kunden
durch Fachwissen, schlüssige Hygienesysteme und optimale Anwendungsunterstützung vor Ort
hollu Systemhygiene GmbH | Tel. +43 5238 52800 | www.hollu.com
Ausgezeichnet
mit dem TRIGOS
Tirol 2014
Bürgermeister Zeitung 6/2015
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AKTUELLES
Steindl-Antrag beim Bundesparteitag:
Extreme Bevorzugung von Wien
beenden
Als eindrucksvolles Votum für die Stärkung
des Ländlichen Raumes im neuen Finanzausgleich (FAG) wertet Landeshauptmann-Stv.
Franz Steindl die 93-prozentige Zustimmung
des Bundesparteitages zu einem von der ÖVP
Burgenland eingebrachten Antrag. „Derzeit
werden Ballungszentren, und hier vor allem
Wien, ohne ersichtlichen Grund bei der Verteilung der Finanzmittel bevorzugt. Das geht
auf Kosten der Landgemeinden. Wir haben
daher in unserem Antrag gefordert, dass diese
ungerechte Verteilung der Einnahmen im
neuen FAG geändert wird. Die 93prozentige
Zustimmung der Delegierten zu meinem Antrag beweist, dass auch die anderen Bundesländer hinter unseren Forderungen stehen,“
freut sich Steindl.
Konkret wird im Antrag der ÖVP Burgenland gefordert, dass der abgestufte Bevölkerungsschlüssel abgeschafft wird, „weil jeder
Bürger gleich viel wert sein muss“, so Steindl.
Weiters soll der FAG in Zukunft auch aufgabenorientiert gestaltet werden, „weil auch
kleinere Gemeinde – z. b: bei Streusiedlungen – oft hohe Kosten für ihre Infrastruktur
haben.
Unterstützt wird der Antrag der ÖVP Burgenland auch von wissenschaftlicher Seite:
Der Linzer Univ.Prof. Friedrich Schneider hat
in einer aktuellen Studie erstmals ganz konkret nachgewiesen, dass es tatsächlich eine
Ungleichbehandlung zwischen Landgemeinden und großen Städten bzw. zwischen den
Bundesländern und Wien gibt.
Die Studie beweist, dass das Burgenland in
Sachen Steuerfluss zwischen Bund und Land
Nettozahler ist. Und die extreme Bevorzu-
gung von Wien zeigt sich daran, dass ein
Wiener bei der Aufteilung der Ertragsanteile
8.421 Euro wert ist, und ein Burgenländer nur
3.519 Euro.
Steuerbetrugsexperte Schneider:
„Reform geht zu weit“
Die geplante de facto Aufhebung des Bankgeheimnisses durch die Bundesregierung
geht dem Steuerbetrugsexperten Friedrich
Schneider von der Linzer Johannes Kepler
Universität „eigentlich zu weit“. Er fürchtet,
dass bei vielen Österreichern dadurch die
Steuermoral beeinträchtigt werden könnte,
„weil sie sich völlig zu Unrecht verdächtigt
fühlen“, sagte Schneider im Ö1-Morgenjournal vom 13. Mai.
Grundsätzlich sei er „sehr für Betrugsbekämpfung“ und dass Steuersünder und
Steuerhinterzieher zur Rechenschaft gezogen
werden, so Schneider, aber was ihn jetzt am
meisten störe, sei, dass weit über 90 Prozent
der Österreicher ehrlich ihre Steuern zahlten,
die geplanten Maßnahmen aber für alle gelten. Jetzt, nachdem auch alle, die ein entsprechendes Geschäft haben, Registrierkassen
kaufen müssten, frage sich der Bürger, „warum passiert das mit mir, wobei ich dem Staat
gegenüber ehrlich bin“.
Einige Menschen dürften jetzt erst recht
Steuern hinterziehen, weil sie sich unter Generalverdacht gestellt fühlten, viele aber
nicht, so Schneider weiter. Viele hätten aber
ein schlechtes Gefühl damit, und dies könnte
ihre Einstellung zum Staat beeinträchtigen.
Schneider glaubt auch nicht, dass mit der
Aufweichung des Bankgeheimnisses wie geplant 700 Mio. Euro hereinkommen werden.
„Wenn es 200 oder 300 Millionen werden,
läuft es schon sehr gut“, so Schneider. Was
anders und besser gemacht werden könnte,
wäre dem Bürger besser einsehbar zu machen, was mit seinen Steuern passiert und
ihm ein begrenztes Mitspracherecht dazu zu
geben. „Dann zahlt er auch viel lieber“, so
Schneider. Das wäre ein wichtiger Schritt.
Auch die Hotelleriebranche hat einmal
mehr gegen die Steuerreform mobil gemacht,
von der sie sich in übersteigertem Maß betroffen sieht. Mehrwertsteuererhöhung, Verlängerung der Abschreibungsdauer und Anpassung der Grunderwerbssteuer würden Arbeitsplätze und Wertschöpfung vernichten,
polterten die Präsidenten der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) bei einem
Pressegespräch am 13. Mai.
„Der Tourismus wird massiv geschädigt“,
sagte ÖHV-Präsident Gregor Hoch. Das ließen
sich die Hotellerievertreter durch ein in Auftrag gegebenes Gutachten der Beraterin
Agnes Streissler-Führer bestätigen. Demnach
verursache die Steuerreform, die ab 2016 in
Kraft treten soll, im Tourismus einen jährlichen Wertschöpfungsverlust von 216 Mio. Euro und über 3.000 Jobverluste, errechnete
Streissler-Führer.
Die Branche hofft nun auf Nachbesserungen
der Regierung, „denn alles, was verbessert
wird, wäre ein Erfolg“, so ÖHV-Präsidentin
Michaela Reitterer. Nach derzeitigem Modell
soll der Mehrwertsteuersatz für Beherbergung
von 10 auf 13 Prozent steigen. Von dieser
Maßnahme sehen sich die Hoteliers besonders
stark betroffen, da sie die Erhöhung nicht den
Touristen in Form von höheren Preisen umhängen könnten. Das wettbewerbsintensive
Umfeld lasse das nicht zu, wird argumentiert.
Gratis-Kindergartenjahr soll
verlängert werden
Foto: Mats Eriksson/flickr.com
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Das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr
für (im Allgemeinen) Fünfjährige wird demnächst neu verhandelt. Grund ist, dass die aktuelle 15a-Vereinbarung zwischen Bund und
Ländern mit diesem Schuljahr ausläuft. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) betonte am 5. Mai im Ministerrat, dass auch
künftig Geld dafür vorhanden sein werde.
Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP)
kündigte gegenüber dem ORF-Radio an, man
werde demnächst die Verhandlungen offiziell
starten. Sie sieht im verpflichtenden letzten
Kindergartenjahr, für das die Eltern keine Betreuungsgebühren zahlen, eine Erfolgsstory,
die es fortzusetzen gelte. Bisher ersetzte der
Bund den Ländern den Entfall der Elternbeiträge mit 70 Millionen Euro pro Jahr.
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Messerundgang – ASTRAD
ASTRAD & austroKOMMUNAL
D
ie größte Kommunalmesse Österreichs wurde von 22. bis 23. April
am Messegelände Wels abgehalten.
Die ASTRAD & austroKOMMUNAL ist eine Fachmesse speziell für
Gemeinden und Straßenmeistereien. Hier findet sich alles, was Gemeinden brauchen – angefangen von Gerätetechnik, über Straßenerhaltung bis hin zu Finanzierung und Dienstleistungen.
Im Rahmen der Fachmesse fand auch das ASTRAD-Symposium
„Straßenerhaltung, Ausrüstung und Winterdienst“ des Österreichischen Nationalkomitees des Welt-Straßenverbandes AIPCR/PIARC
statt. Dabei präsentierten hochkarätige Vortragende aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse und boten einen kompetenten Überblick über
den aktuellen Stand der Technik auf dem gesamten Ausrüstungs- und
Winterdienstsektor.
Bei der ASTRAD & AUSTROKOMMUNAL trafen über 3.800 Fachbesucher auf rund 180 Top-Unternehmen aus dem Kommunalbereich –
also eine ideale Veranstaltung zur Information über Neuerungen, aber
auch zum Informationsaustausch. Jährlich melden sich immer mehr
ausländische Firmen zur Kommunalmesse an.
Am Messestand von Forster gab es viel zu bestaunen. Unter anderem wurde ein
touristisches Leitsystem in stimmiger Kombination aus Holz und Alu ausgestellt. Doch nicht nur das ansprechende Äußere des Leitsystems, sondern auch
die vielfältigen Vorteile überzeugen. So ist das System durch ein ausgeklügeltes
Rastersystem beliebig erweiterbar, und die Rückseite ist für Werbung nutzbar!
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M-U-T zeigte Größe auf der heurigen ASTRAD in Wels – mit der 3-Achs-Kehrmaschine mit einem Fassungsvermögen von 12m³, 7.000 lit. Frischwassertanks, 30.000m³/h Hochleistungsgebläse und 400 bar Hochdruckanlage mit
Drehjethecksaugeanlage – v.li.: Ing. Herbert Utz, Günther Hanns, Ing. Christian
Radkowitsch
www.m-u-t.at
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Bürgermeister Zeitung 6/2015
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ASTRAD – Messerundgang
Für den Profi Winterdienst: Hochwertige Schneepflüge, Schneeschilder, Splittstreuer von Hauer.
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Die STANGL Kommunal-Sparte war wieder mit 400m² vertreten, Publikumsmagnet war der neue Hako Citymaster 1600 mit dem neuartigen 10-MinutenSchnellumrüstsystem.
www.kommunalmaschinen.at
V.l.: Reinhold Lackner, Produktmanagement, und REFORM Geschäftsführer Dr.
Clemens Malina-Altzinger.
www.reform.at
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Bei der heurigen ASTRAD Messe in Wels präsentierten GF Horst A. Kahlbacher
und sein Bruder Christian Kahlbacher die neuesten Innovationen ihrer Geräte. Die
Kahlbacher-Dücker Sommer-Roadshow ist in vollem Gange. Nächster Termin 27.
und 28. Mai in Kitzbühel.
Genaue Informationen unter www.kahlbacher.com!
www.rkm.co.at
Kraft, Wendigkeit und Vielseitigkeit spielen bei Husqvarna Aufsitzmähern eine
große Rolle. Neben den Großgeräten für die Grünflächenpflege präsentierte
HUSQVARNA auf seinem Stand auch die neuesten Innovationen in puncto Akku.
www.husqvarna.at
Messerundgang – ASTRAD
Im Freigelände präsentierte die Pappas Gruppe die Kommunalpalette von Mercedes-Benz Arocs, Unimog, Econic, bis zum Allrad-Modell von Fuso Canter.
Großes Interesse erweckten am Stand der Pappas Gruppe neben dem bewährten
Unimog in Euro 6 Modellen auch die neuen Kommunalfahrzeuge Multihog, McCormick, und die Kehrmaschinen von Bucher Municipal.
www.pappas.at
www.bauernfeind.co.at
www.esch-technik.at
Ein weiteres Messe-Highlight war der neue Unitrac 102S, der die strengen Vorschriften von EURO 6 erfüllt. Der vielseitige Geräteträger punktet mit 4-Rad-Lenkung sowie der Komfortkabine, die ohne Werkzeug seitlich um 50 Grad gekippt werden
kann. Der Unitrac verfügt außerdem über eine leistungsstarke 2-Kreis-Hydraulik.
Messebesucher konnten sich beim Lindner-Stand über den neuen stufenlosen
Lintrac und seine Stärken im Winterdienst informieren. Der Lintrac ist dank 4Rad-Lenkung besonders wendig. Die LDrive-Bedienung garantiert einfache Bedienung auch bei anspruchsvollen Einsätzen.
www.lindner-traktoren.at
www.buergermeisterzeitung.at | de
Bürgermeister Zeitung 6/2015
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AKTUELLES
EU-Landwirtschaft
zwischen Intensivierung
und Extensivierung
Rund 12 Millionen Betriebe bewirtschaften in den EU-Mitgliedstaaten etwa 175 Millionen Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen. Während Ökologen stets
mehr Nachhaltigkeit in der Agrarproduktion sowie Flächen für den
Naturschutz und die verstärkte
Förderung des Biolandbaus fordern, warnen Ökonomen vor der
weltweiten Nahrungsmittelknappheit. Um die Menschheit
zu ernähren, müsste gemäß Prognosen der FAO in den nächsten
35 Jahren die Erzeugung von
Ernährungsgütern verdoppelt
werden. Die Weltbevölkerung
nimmt jährlich durchschnittlich
um 80 Millionen Menschen zu.
Der Fleischkonsum steigt kontinuierlich und weltweit an. Für 1
kg Geflügelfleisch werden rund 3
kg Getreide, für Schweinefleisch
5 kg und für Rindfleisch bis zu 10
kg benötigt. Anderseits werden
in den Industriestaaten bis zu einem Viertel der gekauften Nahrungsmittel in den Müll geworfen. Auf dem Weltmarkt wird mit
Nahrungsmitteln spekuliert und
mit Derivaten (Ersatzprodukte)
gehandelt. Nur 12% der Erdoberfläche sind für eine Intensivierung der Landwirtschaft geeignet, 24% für die Weidewirtschaft,
31% sind Wald. Nach Angaben
der FAO sind 33% der Erdober-
fläche aus klimatischen Gründen
(zu kalt oder zu trocken) für eine
landwirtschaftliche Nutzung ungeeignet oder es sind überhaupt
keine Böden vorhanden. Auf diesen 12% der für die landwirtschaftliche Nutzung gut geeigneten Erdoberfläche leben 25% der
Weltbevölkerung. Große Flächen
in den Industriestaaten mit wertvollen Böden werden aber jährlich versiegelt, in Österreich täglich mehr als 20 Hektar und weltweit 400 km². Um diese Verluste
an agrarischen Produktionsflächen angesichts der steigenden Nachfrage von Ernährungsgütern auszugleichen, kaufen
Großunternehmen und Banken in
verschiedenen Kontinenten
Flächen, allein in Afrika 50 Millionen Hektar. Das sogenannte
„land grabbing“ wird von den
Vereinten Nationen massiv kritisiert.
Aus Anlass des „Internationalen Jahres des Bodens“ wurde
am Institut für Bodenforschung
an der Universität für Bodenkultur in Wien ein interessantes Projekt gestartet. Wie dem BOKUMagazin vom März 2015 zu entnehmen ist, hat der aus Deutschland stammende und in Wien lehrende Bodenforscher Prof. E. H.
Blum zusammen mit anderen Experten ein wissenschaftliches
Konzept für eine nachhaltige Intensivierung der Landwirtschaft
in der EU zusammen mit dem Europäischen Bodenbüro in Ispra
(Italien) sowie mit der EU-Kom-
Österreicher vertrauen Feuerwehrleuten und Piloten
Die Österreicher vertrauen Feuerwehrleuten, Krankenschwestern,
Apothekern und Piloten, aber nicht der aktuellen Regierung und generell Politikern. Dies geht aus einer Umfrage des Medien- und
Marktforschungsunternehmens Reader’s Digest hervor. Bei den Institutionen steht die Ehe an der Spitze der Vertrauensskala, Banken
und die EU rangieren im Schlussfeld.
Für die Studie „European Trus ted Brands 2015“ wurden mehr als
15.000 Konsumenten in Österreich sowie in der Schweiz, in Deutschland, Portugal, Finnland, Rumänien und
Russland befragt. Feuerwehrleute erreichten
in der Sparte Berufe nicht nur in Österreich
(89 Prozent der Befragten hierzulande haben
„großes Vertrauen“), sondern auch in den
sechs anderen Ländern den höchs ten Vertrauenswert.
Auf den Plätzen folgen Apotheker mit 92,
Krankenschwestern (Pflegefachkräfte) mit
90 und Piloten mit 89 Prozent „sehr
viel/ziemlich viel“ Vertrauen. Politiker erreichten hier nur zehn Prozent und halten
mit Immobilienmaklern (neun Prozent) die
rote Laterne. Zum Vergleich: In der Schweiz
Bürgermeister Zeitung 6/2015
mission entwickelt. Es wurden
Boden- und Landschaftsindikatoren definiert, um in jedem EUMitgliedsstaat feststellen zu können, wo Intensivierung möglich
ist und auf welchen Flächen extensiveres Wirtschaften notwendig ist, um ökologische Schäden
zu vermeiden. Die BOKU-Forscher haben bisher festgestellt,
dass in 25 EU-Ländern 41% der
Agrarflächen für intensivere Produktionsmethoden
möglich
wären. Etwa 43% der untersuchten Flächen sind ungeeignet.
Gerhard Poschacher
Haider:
Geplante Mehrwertsteuererhöhung zeigt jetzt
schon negative Auswirkungen
„Die Befürchtung, dass der
österreichische Tourismus im internationalen Wettbewerb durch
die verheerenden Maßnahmen
dieser Bundesregierung nach unten sackt, hat sich jetzt schon bewahrheitet“, so der Vorsitzende
des
Tourismusausschusses,
NAbg. Mag. Roman Haider in
Hinblick auf das veröffentlichte
Ranking im World Economic Forum (WEF). Vor einem Jahr sei
Österreich noch unter den Top 3
gewesen und hätten ganz vorne
mitgespielt. „Alleine die Ankündigung dieser Bundesregierung,
die Mehrwertsteuer von zehn auf
13 Prozent zu erhöhen, hat uns
um neun Plätze nach hinten rutschen lassen. Welches Ergebnis
wird erst auf uns zukommen,
wenn die Erhöhung tatsächlich
umgesetzt wird“, fragt sich Haider besorgt.
Im Vergleich dazu, sei es
Deutschland gelungen, durch eine Senkung der Mehrwertsteuer
wettbewerbsfähig zu bleiben und
dem gesamten Tourismus einen
Innovationsschub zu geben. „Ich
verstehe nicht, warum SPÖ und
ÖVP genau die gegenteiligen
Maßnahmen setzen, von denen
man schon weiß, dass sie der
Wirtschaft schaden. Der Tourismus ist eine sensible Branche und
man darf die Vorteile, die Österreich bisher hatte, nicht verspielen“, so Haider weiter.
„Ich werde es nicht leid werden, auf diese Fehlentscheidung,
die diese Regierung plant, hinzuweisen. Der Wirtschaftsminister
hat seinen Beruf verfehlt, wenn
er dem Tourismus in dieser Form
schadet. Er kann nicht ständig
Wirtschaft und Erfolg der Unternehmer verhindern und damit
Arbeitsplätze vernichten. Gerade
in einer Zeit, in der in Österreich
Rekordarbeitslosigkeit herrscht
und wir auch was die Arbeitslosen betrifft, innerhalb der EU immer weiter absinken, hätte er die
Wirtschaft zu beleben und nicht
zu behindern. Die geplante Mehrwertsteuererhöhung ist der komplette Unfug und hat schleunigst
unterbunden zu werden“, so Haider abschließend.
haben 18 Prozent „großes Vertrauen“ in Politiker, in Rumänien zwei
Prozent.
Auf die Frage, „Wem vertrauen sie wenig/überhaupt nicht“, führten
88 Prozent Politiker, 86 Prozent Immobilienmakler, 83 Prozent Callcenter-Mitarbeiter und 80 Prozent Autoverkäufer an. Fußballer gelten
in der Alpenrepublik nicht als Götter: 82 Prozent der Befragten vertrauen Kickern nicht. Großes Vertrauen genießen generell die Familie (94 Prozent), Freunde (90 Prozent) und Nachbarn (66 Prozent).
Erstellt wurde auch eine Liste der „Institutionen“: Hier steht die Ehe
(66 Prozent) im Ranking „großes Vertrauen“ in Österreich an der
Spitze, gefolgt vom Radio (64 Prozent), dem
Fernsehen (53 Prozent) und der Presse (44
Prozent). Detail am Rande: Bei den abgefragten Berufen meinten 66 Prozent, dass sie
Journalisten wenig bis gar nicht vertrauen.
Nur 17 Prozent schenken der aktuellen Regierung viel Vertrauen (im Länderdurchschnitt: 28 Prozent). Nur die Werbeindustrie
schnitt schlechter ab (14 Prozent). Der EU
und dem Internet schenken jeweils 30 Prozent großes Vertrauen, den Banken 31 und
der Kirche 37 Prozent.
Die Feuerwehr genießt das höchste Vertrauen
Foto: APA (Gindl)
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AKTUELLES
Burgenland:
Studie zum Thema Finanzausgleichszahlungen
Einwohner eine Gemeinde hat,
umso mehr Geld bekommt sie.
Darüber hinaus kommt der ´abgestufte Bevölkerungsschlüssel´
zum Tragen. Er wird gebildet, indem man die Einwohnerzahl einer Gemeinde mit einer bestimmten Größe vervielfältigt. Der Vervielfältiger ist für das Burgenland
1 ½ bzw. 2, je nach Höhe der Einwohnerzahl. Für Wien gilt die
Größe 2 1/3. Diese Regelung
stammt noch aus der Nachkriegszeit, als die größeren Städte deut-
bekommt, als das Burgenland“,
so Gemeindereferent LHStv.
Franz Steindl. Zu diesem Thema
hat Prof. Friedrich Schneider eine
interessante Studie erstellt, die
die Finanzausgleichszahlungen
in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Demnach ist das
Burgenland eigentlich Nettozahler für den Gesamtstaat.
lich größere Kriegsschäden zu
verkraften hatten und mehr Geld
für den Wiederaufbau benötigt
haben.
„Dieser Verteilungsschlüssel ist
aber längst nicht mehr gerechtfertigt. Auch Landgemeinden haben viele Aufgaben zu erfüllen.
Wenn z. B. eine Gemeinde mehrere Ortsteile hat, sind auch mehr
Straßen notwendig und auch die
Versorgungsleitungen von Wasser oder Kanal sind länger, aufwändiger und daher teurer. Diese
Bevorzugung von größeren Städten – vor allem von Wien – ist
nicht nachvollziehbar“, so
Steindl.
2014 erhielten die bgld. Gemeinden 239,4 Mio. Euro Ertragsanteile, inkl. Zweckzuschüsse
und Finanzzuweisungen (KatFonds, Personennahverkehr) sind
es 244,9 Mio. Euro. Laut einer
Berechnung des Grazer Universitätsprofessors Max Haller werden darüber hinaus 60 Prozent
aller Kulturmittel in Wien aufgewendet. Auch bei der Finanzzuweisung für Personennahverkehr
geht der Löwenanteil mit 48,6
Quelle: Johannes Keppler Universität Linz
„Die Gemeinden übernehmen
wichtige Aufgaben für die Gesellschaft und sind für das Funktionieren der Daseinsvorsorge
unverzichtbar. Die Kommunen
sind auch künftig bereit, Verantwortung und Aufgaben zu übernehmen, wenn diese fair abgegolten werden. Dazu ist vor allem
ein neuer, gerechter Finanzausgleich notwendig. Es ist nicht einzusehen, dass Wien aktuell vom
Bund für jeden Einwohner im
Verhältnis mehr Ertragsanteile
Finanzausgleich – eine komplexe
Materie
Der Finanzausgleich ist eine
komplexe Materie. Beim Finanzausgleich geht es um die Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Der Ländertopf wird wiederum auf die
neun Bundesländer verteilt und
die Gemeindeertragsanteile auf
die einzelnen Gemeinden.
Die Aufteilungskriterien sind
im Wesentlichen das örtliche Aufkommen, die Volkszahl und der
abgestufte Bevölkerungsschlüssel
(Verteilung der Ertragsanteile auf
die Gemeinden). Das bedeutet, je
mehr hauptwohnsitzgemeldete
www.buergermeisterzeitung.at | de
Mio. Euro an die Gemeinde Wien.
„Der Finanzausgleich muss in
Zukunft tatsächlich ein Ausgleich
zwischen den benachteiligten
und den bevorzugten Ländern
und Gemeinden sein. Das derzeitige System gleicht nicht aus, deshalb brauchen wir mehr Fairness
im Finanzausgleich“, so Steindl.
Viele kleine Gemeinden würden vor immer größeren Herausforderungen stehen: „Strukturwandel, eine rückläufige und alternde Bevölkerung und immer
mehr Aufgaben, stellen die Kommunalpolitik vor große Herausforderungen“, so Gemeindereferent Steindl. Es braucht daher eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs der sicherstellt,
dass jeder Landesbürger gleich
viel wert ist. Das Burgenland dürfe hier nicht weiter Schlusslicht
sein.
Die Aufteilung der Finanzmittel dürfe sich etwa nicht nur an
der Gemeindegröße orientieren,
sondern müsse sich auch danach
richten, wie viel Finanzmittel eine Gemeinde zur Besorgung ihrer Aufgaben brauche, sagt
Steindl. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen gehe es
auch um die Finanzierung der
Pflege, der Kinderbetreuung, der
Spitäler und um die Frage betreffend Wiedereinführung der
Zweckwidmung der Wohnbauförderung.
Burgenland ist eigentlich Nettozahler für den Gesamtstaat
Prof. Dr. Friedrich Schneider
von der Kepler Universität Linz
hat sich in einer Studie mit dem
Thema Finanzausgleichszahlungen intensiv beschäftigt. Er hat
dem örtlichen Steueraufkommen,
das vom Bundesrechenzentrum
erfasst wird, eine alternative Steuerberechnung der 8 wesentlichen
Steuern (Lohn, Einkommens-, Tabak-, Körperschaftssteuer etc.)
gegenüber gestellt, um die Problematik der Steuererfassung aufzuzeigen. Viele Steuern werden
nämlich nicht dort veranlagt, wo
sie eigentlich entstehen. So hebt
z. B. das Finanzamt für Gebühren,
Verkehrssteuern und Glückspiel
in Wien für das gesamte Bundesgebiet die Stempel- und Rechtsgebühren, Kapitalverkehrssteuern und die Grunderwerbssteuern ein.
Mit der alternativen Steuerberechnung wird gezeigt, wie viel
jedes Bundesland effektiv zu den
gesamten Steuereinnahmen
beiträgt und wie viel folglich auch
wieder in jedes Bundesland
zurückfließen sollte. Demnach
leistet das Burgenland deutlich
mehr am Gesamtstaat, als es aus
dem Finanzausgleichstopf zu rückbekommt. Das Burgenland
wäre demnach ein Nettozahler
für den Gesamtstaat.
Die ÖVP-Burgenland hat, um
der Forderung nach einem gerechten Finanzausgleich Nachdruck zu verleihen, auch einen
entsprechenden Antrag beim
Bundesparteitag am 12. und
13. Mai eingebracht, so
Steindl. Der nächste Finanzausgleich müsse nach dem
Prinzip Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in Stadt
und Land erfolgen, so Steindl
abschließend.
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Bürgermeister Zeitung 6/2015
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AKTUELLES
Gemeinsamer Europatag von deutschen und
österreichischen Kommunalverbänden
Bei einem gemeinsamen Europatag in Wien tauschten sich Vertreter der deutschen und österreichischen Kommunalverbände
über aktuelle Themen aus. Transparenzregister, einheitliches
Rechnungswesen und Probleme
in der Handhabung der Umsatzsteuer standen dabei auf der
Agenda. Insgesamt vertreten der
Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Österreichische
Gemeindebund gemeinsam rund
13.000 Kommunen.
Der Vorsitzende des Europaausschusses des Gemeindebundes, Bgm. Rupert Dworak (Ternitz), thematisierte dabei auch
den Umgang mit der Flüchtlingstragödie im Mittelmeer. „Jedes
Land der EU ist hier in Verantwortung zu nehmen“, so Dworak.
„Wir haben in NÖ einen Weg gefunden, der kleine Unterbringungseinheiten für Asylbewerber/innen vorsieht. Ich glaube,
dass das besser ist als große Massenlager.“ Österreich stehe zu
seinen humanitären Verpflichtungen. „Es kann aber dauerhaft
nicht sein, dass nur zehn europäische Länder diese Aufgabe stemmen und 90 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen, hier bedarf es
gemeinsamer Anstrengungen von
allen EU-Staaten.“
Auf Ebene der EU-Politik sendete die Kommission 2014 mit der
Einführung des Transparenzregisters ein fatales Signal für die kommunale Ebene aus: Kommunale
Interessensverbände sollten sich
wie Lobbyisten aus der Industrie
oder von NGOs registrieren lassen. Vertreter der Regionen brauchen das aber nicht tun. „Kommissions-Präsident Juncker hat gesagt, dass er die kommunale Ebene künftig besser in den Gesetzgebungsprozess einbinden und
nicht mehr an den eigentlichen
Ausführern vorbeiregieren möchte. Im Konkreten meint er damit
aber wohl eher die Städte, denn er
kann nicht erwarten, dass sich jede einzelne Gemeinde Europas
um die europäische Gesetzgebung
kümmert. Dafür braucht es aber
starke Interessenvertretungen, die
auch die kommunale Expertise
der kleineren Gemeinden einbringen können“, so Dworak.
Auch die deutschen Vertreter in
Brüssel haben die Vorgehensweise der Kommission, welche die
Gemeinden nicht als vollwertige
Partner wahrnimmt, aufs Schärfste kritisiert. „Die kommunalen
Verbände sind nicht wie Wirtschaftslobbyisten auf Gewinnmaximierung aus. Unsere Interessenvertretungen kann man nicht etwa mit Vertretern der Energieindustrie gleichsetzen“, kritisiert die
Vorsitzende des deutschen EUAusschusses Bgm. Angelika Kordfelder aus Rheine in NordrheinWestfalen. Ein weiteres schlechtes
Signal ist, dass die Kommission
den Ausschuss der Regionen –
dem wichtigsten Gremium für Regionen und Kommunen auf europäischer Ebene – nur mehr in
die wirklich großen Reformvorha-
Alexander Balthasar and Johannes
W. Pichler
Multilevel Governance – from local
communities to a true European
community
Die 3. Europäische Demokratiekonferenz
(EuDEM) setzte einen Schwerpunkt auf das
Konzept der Multi-Level-Governance (MLG –
Mehrschichtige Verwaltung) und die damit
verbundenen Herausforderungen. MLG beobachtet die Verteilung der Entscheidungsfindung auf die Kombination der verschiedenen Strukturen auf lokaler, regionaler, nationaler und supranationaler Ebene, vor allem
innerhalb der EU und die daraus folgende
Ausformung der wechselnden Beziehungen
zwischen den Akteuren sowohl aus dem öffentlichen, wie auch aus dem privaten Sek-
Bürgermeister Zeitung 6/2015
ben einbinden möchte. Das bedeutet in der Praxis, dass der Ausschuss der Regionen (AdR) nur
mehr zu einem Viertel der Vorschläge konsultiert werden soll.
Rechnungslegungsvorschriften:
Enorme Kosten müssen vermieden werden
In der Debatte um die Einführung eines neuen Haushaltsrechts sind die Deutschen schon
einen Schritt weiter. Hier haben
schon viele Bundesländer auf die
Doppik umgestellt. In anderen gibt
es die Wahlfreiheit für Kommunen. Je nach Bundesland machten
die Kommunen unterschiedliche
Erfahrungen: Während die deutsche Kommune Niederwerrn wegen des übergroßen Aufwands
wieder zur Kameralistik zurück
gegangen ist, berichten andere
wiederum von einer beherrschbaren Herausforderung.
Gemeindebund-Generalsekretär Walter Leiss wies auf die
nun gefundene österreichische
Lösung hin: „Wir liefern alle Daten, die es für einen transparenten Vergleich braucht, aber man
kann nicht erwarten, dass eine
kleine Gemeinde denselben Aufwand betreibt, wie eine große
Stadt mit dementsprechend spezialisierten Mitarbeitern. Außerdem müssen die Kosten überschaubar bleiben.“ Bei einer Umstellung aller Kommunen auf das
neue Haushaltsrecht rechnet der
Gemeindebund mit Kosten in
Höhe von 250 Millionen Euro.
Deswegen werden Gemeinden
über 10.000 Einwohnern auf das
System der Länder umgestellt
tor. Vor dem Hintergrund der anhaltenden
Krise der Legitimität der
Regierungen und dem konstatierten Demokratiedefizit in der Europäischen
Union sowie ihrer Mitgliedstaaten, könnte „Regieren
auf mehreren Ebenen“ eine effektive und praktikable Lösung darstellen.
Dieses Buch bietet eine
Vielfalt von Meinung von
hochrangigen Experten
(Wissenschaftler und Praktiker, vor allem aus dem
Europarat und der Europäischen Union) zu MLG in
Europa, die ihre unterschiedlichen Sichtweisen
darlegen.
und die restlichen Gemeinden
behalten die Kameralistik mit
leichten Adaptierungen. Damit
liefern alle Ebenen am Ende die
gewünschten Daten, die Umstellungskosten werden dann aber
nur einen Bruchteil der Gesamtumstellung ausmachen.
Schulterschluss bei Umsatzsteuer
Auch die deutschen Kommunen bekennen sich bei der EUMehrwertsteuerrichtlinie dazu,
dass Gemeindekooperationen bei
der Umsatzsteuer künftig wieder
auszunehmen sind. „Es soll sich
auch lohnen, wenn zum Beispiel
eine Gemeinde für eine andere
die Lohnverrechnung macht. Das
gilt auch für Verwaltungsgemeinschaften. Nicht alle Kooperationsgebiete lassen sich durch Verbände verwirklichen“, erklärt
Rupert Dworak. Bei diesem Thema, das auch in der JunckerKommission noch auf eine Lösung warten lässt, soll weiter
gekämpft werden. Weiteren Austausch gab es bei der Grundsteuer, der Asylpolitik und dem Europäischen Fonds für strategische
Investitionen.
Wie wichtig die ständige Koordination ist, zeigt sich erst, wenn
es um die für Kommunen wirklich einschneidenden Themen
geht. Beide Verbände sprechen
für mehr als 13.000 Kommunen.
Damit die Gemeinden in Europa
Gehör finden und endlich wirklich als gleichwertige Partner anerkannt werden, wird aber auch
Kooperation mit anderen kommunalen Interessenvertretern
nötig sein.
Beide Herausgeber beschäftigen sich seit
vielen Jahren mit der Demokratie in Europa und
den damit verbundenen
institutionellen Fragen sowohl in ihrer akademischen Forschung wie auch
durch die Organisation öffentlicher Veranstaltungen
oder als Mitglied oder eingeladene Experten in Institutionen auf europäischer Ebene.
Klein Publishing, Wien
2015, ISBN 978-3-90301502-9, 198 + VI Seiten, broschiert, € 38,–.
Bestellungen an: [email protected]
AKTUELLES
DAS LÄSST AUFHORCHEN
Bayrischer Ort ohne Bürger
hat neuen Bürgermeister
Im bayrischen Landkreis Würzburg wird jedes Jahr ein neuer
Bürgermeister gewählt – und
zwar für einen Ort, der gar keine
Bürger mehr hat. Die „Gemeinde“ Schönstheim ist nur ein 301
Hektar großes Waldstück. Dennoch wird seit mehr als 500 Jahren dort jedes Jahr am 2. Mai der
neue Bürgermeister bestimmt.
Diese kuriose Sitte hat ihren Ursprung im Mittelalter und wird
bis heute gepflegt.
Der neue Bürgermeister heißt
Reinhold Kreußer. „Rechtlich gesehen hat das keine Bedeutung.
Es ist keine politische Gemeinde
mit eigenem Steuerrecht“, sagte
der Bürgermeister von Röttingen.
Zu dieser Gemeinde gehört der
Wald ganz offiziell. Schönstheim
war einst ein kleines Dorf mit 16
Höfen, doch etwa um 1500 haben
die Bewohner ihr Dorf verlassen.
Heute sind die auch Hube genannten Höfe Waldkörperschaften und gehören rund 170 verschiedenen Grundstückseigen tümern. Diese wiederum haben
ihre Hubvorstände gewählt – 16
an der Zahl. Und an diese Männer, die zwischen 30 und 80 Jahre alt sind und in den umliegenden Dörfern wohnen, werden
Jahr für Jahr turnusmäßig das
Bürgermeisteramt und das seines
Stellvertreters vergeben.
Nur 5% werden in Europa
älter als 80
Knapp die Hälfte der 80- bis 85-Jährigen ist gebrechlich
Foto: APA (dpa)
Hochbetagte Menschen sind in
Österreich eine heterogene Gruppe. Knapp die Hälfte ist gebrechlich, etwa die Hälfte bezeichnet
ihren Gesundheitszustand als
„gut“ bis „sehr gut“. Mehr als 80
Prozent zeigen aber bereits kognitive Leistungsstörungen. Das
geht aus der ersten umfassenden
Erhebung zum Thema „Gesundheit, Lebensgestaltung und Betreuung“ in der Altersgruppe der
80- bis 85-Jährigen hervor.
Die Studie mit 410 Probanden
(260 aus Wien, 150 aus der Steiermark) wurde von der Österreichischen Plattform für Interdisziplinäre Alternsfragen (ÖPIA)
durchgeführt.
„Heute sind ca. fünf Prozent
der europäischen Gesamtbevölkerung 80 Jahre und älter; im
Jahre 2050 werden dies elf Prozent sein. Diese Veränderungen
werden nicht ohne Folgen für unsere Gesellschaft bleiben“, heißt
es in der Einleitung zur „Österreichischen Interdisziplinären
Hochaltrigenstudie (ÖIHS)“ mit
erfolgter Datenerhebung zwischen Anfang 2013 und Mitte
2014.
Was die Experten prinzipiell
gefunden haben: Es gibt eine
„auffällige Heterogenität (...) bei
der Betroffenheit durch altersbedingte Einschränkungen“ und eine zunehmende Differenzierung
im hohen Alter. Relativ groß ist
die Gruppe der Menschen mit
gutem Gesundheitszustand und
autonomer Lebensführung. Ein
Alter von „80plus“ bedeutet in
Österreich noch lange nicht, dass
das Leben von Defiziten in physischer, psychischer oder sozialer
Hinsicht dominiert wird. Immerhin sind 79,2 Prozent der Befragten mit ihrer Lebenssituation zufrieden.
In Sachen Gesundheit gibt es
relativ gutes Bild. 54,4 Prozent
der 80- bis 85-Jährigen weisen
einen guten Gesundheitszustand
(13,7 Prozent sehr gut, 40,7 Prozent gut) auf. Einen relativ labilen Allgemeinzustand mit funktionalen Einschränkungen haben
36,3 Prozent. Als gebrechlich mit
gravierenden gesundheitlichen
Einschränkungen sind 9,3 Prozent zu betrachten. Einen sehr
guten oder guten Gesundheitszustand haben in der Altersgruppe
noch 64,2 Prozent der Männer,
hingegen nur 47,2 Prozent der
Frauen.
Allerdings sind zwischen 80
und 85 Jahren bereits 92,4 Prozent der Menschen von zumindest einer chronischen Krankheit
betroffen. An der Spitze ist da der
Bluthochdruck mit 53,4 Prozent.
Dann kommen Harninkontinenz
(34,1 Prozent) und Herzkrankhei-
www.buergermeisterzeitung.at | de
ten (31,2 Prozent). 18,8 Prozent
der Probanden gaben an krebskrank zu sein oder es gewesen zu
sein. 18,3 Prozent sind Diabetiker, 29 Prozent leiden an Rheuma
oder Gicht.
In einem Jahresquartal gehen
74,6 Prozent der Betagten zumindest einmal zum Arzt. 11,2 Prozent suchen den Arzt gar fünf bis
zehn Mal auf (mehr als zehn Mal:
6,3 Prozent). Am häufigsten (31,5
Prozent) sind ein bis zwei Arztbesuche in drei Monaten. Mit mehr
als fünf einzunehmenden Medikamenten fallen 41,4 Prozent der
Probanden unter die Gruppe der
von Polypharmazie betroffenen
Personen. 12,4 Prozent haben
mehr als zehn Medikamente ärztlich verordnet bekommen (29 Prozent: sechs bis zehn; 31 Prozent:
drei bis fünf).
Warnung vor „ÜbergewichtsKrise“ in Europa
Besonders in Irland wird es laut Untersuchungen mehr adipöse Menschen geben
Quelle: APA (dpa)
In Europa werden im Jahr 2030
viel mehr Menschen als bisher
mit Fettleibigkeit kämpfen. Die
Weltgesundheitsorganisation
(WHO) für die Europäische Region in Kopenhagen warnte vor einer „Übergewichts-Krise enormer Ausmaße“. Besonders dramatisch könnte diese demnach
Irland treffen: Hier werden bis
2030 nach Annahmen der Gesundheitsexperten fast alle Erwachsenen übergewichtig sein.
In der Untersuchung verglichen die Forscher Daten zu Übergewicht (Body-Mass-Index ab
25) und Fettleibigkeit (BMI ab
30) von europäischen Männern
und Frauen von 2010 mit Projektionen für 2030. Die Zahlen aus
allen 53 Ländern der Europäischen Region präsentierte die
WHO anlässlich des Europäischen Kongresses zu Übergewicht in Prag.
Demnach sind 2030 fast alle
erwachsenen Iren nicht nur übergewichtig, sondern nahezu die
Hälfte der Männer (48 Prozent)
und mehr als die Hälfte der Frauen (57 Prozent) in dem Land wird
sogar fettleibig sein. In Großbritannien trifft dies auf ein Drittel
aller Frauen zu. In Österreich
sind derzeit zwölf Prozent der
Männer und Frauen übergewichtig, aber auch hier dürfte die Zahl
steigen.
Auch Griechenland, Spanien
oder Schweden müssen sich auf
viel mehr Übergewichtige einstellen. Im Jahr 2030 könnten
doppelt so viele Griechen adipös
sein wie noch 2010. Und während
2010 nur 14 Prozent aller schwedischen Männer fettleibig waren,
sollen es 2030 mehr als ein Viertel aller Schweden sein. Der
Trend zu mehr Kilos verschont
demnach kaum ein Land.
„Regierungen müssen mehr
tun, um das Marketing für ungesundes Essen zu begrenzen und
gesundes Essen erschwinglicher
zu machen“, forderte Laura Webber vom britischen Gesundheitsforum, das das Projekt gemeinsam mit der WHO in Europa
durchgeführt hatte.
Doch nicht nur gesundheitliche
Probleme belasten die Betroffenen. Gerade stark fettleibige
Menschen (BMI ab 35) sind zudem oft Vorurteilen und Diskriminierung ausgesetzt – etwa doppelt so häufig wie andere Übergewichtige, wie eine Untersuchung von Forschern der Universitätsklinik Leipzig zeigt. Dafür
werteten die Autoren mehr als
zwei Dutzend internationale Studien aus. „Die Ergebnisse beweisen, dass die Diskriminierung
wegen Fettleibigkeit und ihre
negativen Folgen höchst relevante Probleme in der Gesellschaft
sind“, erklärte Hauptautorin
Jenny Spahlholz.
In den Daten der WHO steckt
aber zumindest auch eine gute
Nachricht: In den Niederlanden
werden die Menschen den Annahmen zufolge schlanker. Weniger als die Hälfte der Männer
dort soll in 15 Jahren noch übergewichtig sein (2010: 54 Prozent),
nur acht Prozent adipös (2010: 10
Prozent). Statt 13 Prozent kämpfen 2030 demnach nur noch neun
Prozent der Niederländerinnen
mit Fettleibigkeit.
Bürgermeister Zeitung 6/2015
19
20 PARTNER DER GEMEINDEN
ABFALLWIRTSCHAFT
FAHRRADPARKEN
Nachhaltiges Wirtschaften
seit 120 Jahren
ZIEGLER ÖSTERREICH
Ihr lokaler Partner zur Gestaltung von Fahrradparkanlagen
Seit 1. Oktober 2014 firmiert die ehemalige AVEGruppe unter Energie AG Oberösterreich Umwelt
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österreichische Kommunen, sowie Gewerbe- und Industrieunternehmen.
Maximale Sicherheit bei der Entsorgung stellt eine
optimale Verwertung aller Reststoffmengen sicher.
Die Entsorgungsspezialisten sind auch weiterhin Ihr
starker Partner und entwickeln gemeinsam mit Ihnen
innovative, zielgerichtete Finanzierungs- und Investitionskonzepte.
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Leistungsspektrum die gesamte Palette der Abfallwirtschaft ab, von der Sammlung über die Aufbereitung und
Verwertung bis hin zur Entsorgung. Ausgehend von 25
EMAS validierten Standorten erbringt die Energie AG
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1.000 Kommunen und rund 16.000 Gewerbe- und Industriekunden. Enge Partnerschaften mit Kommunen
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Die Leistungen auf einen Blick
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Haus- und Sperrabfall, biogenen Abfällen,
Biotonne, Speisedrank, Klärschlamm
• Sammlung von Verpackungsabfällen
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• Entsorgung von Grün- und Strauchschnitt
• Errichtung/Betrieb von Altstoffsammelzentren
• Partner von Sammel- und Verwertungssystemen
• Thermische Verwertung
• Rohr- und Tankreinigung
• Reinigung von Straßen und öffentlichen Plätzen
• Erzeugung von Ersatzbrennstoffen
Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH
Flughafenstraße 8, 4063 Hörsching, Tel.: 050 283 0
Mail: [email protected]
Web: umweltservice.energieag.at
KOMMUNALGERÄTE
Ihr verlässlicher
Partner im Winter
Fahrradabstellplätze tragen im Alltag dazu bei, sein
Fahrrad sicher zu verwahren. Da das Fahrrad für viele
als Fortbewegungsmittel schon zum Alltag gehört, sind
Fahrradabstellplätze für die fahrradfreundlichen Gemeinden und Städte notwendig.
Bei ZIEGLER finden Sie eine große Vielfalt an unterschiedlichsten Fahrradabstellmöglichkeiten: Fahrradständer mit Werbefläche, Fahrradwandhalter, Bügelparker, Einzel- und Reihen-Anlehnbügel, Rollerparker,
Kinderfahrradständer und Lenkerhaltesysteme. In Verbindung mit einer Überdachung erhalten Sie eine optimale Fahrradabstellanlage. Dadurch können Fahrradständer sicher und geschützt vor Wind und Wetter abgestellt werden.
Unser kompetentes ZIEGLER Beratungsteam steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Von der Anfangsplanung, der Unterstützung welche verschiedenen
Kombinationen sich als Fahrradüberdachung für Ihre
Ansprüche am Besten im Stadtbild integrieren lassen,
bis hin zur Nachbereitung.
Förderoffensive „Sanierung Fahrradparken“
Mit der klima:aktiv Förderoffensive „Sanierung Fahrradparken“ soll die Infrastruktur für Fahrradfahrer in
Österreich verbessert werden. Durch den geförderten
Ausbau überdachter Fahrradparksysteme wird das
Fahrradfahren als solches wieder attraktiver. ZIEGLER bietet als offizieller Partner der Förderoffensive
ein breites Angebot an Fahrradparksystemen, die sich
optimal an den Bedürfnissen der Fahrradfahrer orientieren und in Qualität, Design und Funktionalität
überzeugen.
Nähere Informationen rund um die Fahrradoffensive
„Sanierung Fahrradparken“ und alle Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Website.
ZIEGLER Außenanlagen GmbH
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Fax +43 (0) 76 72 / 95 895 14
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Vario-Schneepflug
von Hauer
Flexibilität, Zuverlässigkeit und hochwertige Verarbeitung – sind nur einige der Eigenschaften, die der
Vario-Schneepflug von Hauer bietet. Das bevorzugte
Einsatzgebiet des „VS-L“ sind Straßen, die mehr
und variable Funktionen bei der Schneeräumung
benötigen. Da die Pflugscharen einzeln hydraulisch nach vorwärts oder rückwärts verstellbar sind,
kann der Schneepflug wie ein Seitenschneepflug, in
V-Stellung oder in Y-Stellung verwendet werden.
So können Einfahrten schneefrei gehalten werden
und auch Parkplätze optimal freigeräumt werden.
Eine zusätzliche Profisteuerung erlaubt auch die
synchrone Verstellung der Schilde von links nach
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2,4m bis 3,2m erhältlich, wahlweise als Kuppelplattenanbau oder in 3-Punkt-Ausführung zum Anbau
an ein Fronthubwerk. Mehr Informationen zu den
innovativen Produkten von Hauer finden Sie unter
www.hfl.co.at.
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tel.: +43(0)2786/7104-0
fax: +43(0)2786/7104-15
email: [email protected] | www.hfl.co.at
PARTNER DER GEMEINDEN
KOMMUNALMASCHINEN
KOMMUNALTRAKTOREN
ROHRE
Alleskönner
Kubota Diesel-Mähtraktoren
von 14 bis 140 PS
Österreichische Qualitätsrohre
Die neue MC 130 von Kärcher ist geeignet für den
Ganzjahreseinsatz in Städten, Gemeinden und der
Industrie.
Großes Kehrgutbehältervolumen – kompakte Abmessungen. Die Kehrmaschine in der 1-m³-Klasse.
Automatischer Kehrbetrieb mit einem Tastendruck
in der eco!efficiency-Stufe. Dadurch wird die beste
Kehrleistung bei optimaler Motordrehzahl und Hydraulikleistung erreicht. Optimierte Wirtschaftlichkeit durch Verhinderung von Fehlbedienung sowie
geringer Verschleiß.
Die robuste und wendige Maschine bleibt auch mit
maximaler Zuladung unter dem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Damit ist sie im Sinne des Paragrafen 35 StVZO gehwegtauglich und kann ohne
weitere Qualifikation mit dem üblichen Pkw-Führerschein gefahren werden. Die intuitive Bedienung
über das Multifunktionsdisplay in der Mitte des
Lenkrades erlaubt eine sichere Steuerung der Maschine. Alle notwendigen Einstellungen werden auf
einen Blick erfasst – ebenso die Bilder der Rückfahr-
Kubota bietet das weltweit größte Programm an
Profi Diesel-Mähtraktoren in der PS Klasse 14 bis
140 PS an. Im kommunalen Einsatz können nahezu
alle Anforderungen an professionelle Mähgeräte abgedeckt werden.
Von den kompakten und wendigen Aufsitztraktoren
der Kubota GR und G Serie mit 14 bis 26 PS Dieselmotor über die besonders starken Allrad-Frontmäher
mit bis zu 38 Diesel-PS, die extrem wendigen Diesel
Zero-Turn-Mäher, können bis zu den Kommunaltraktoren mit bis zu 140 PS alle Wünsche mit den japanischen Qualitätstraktoren erfüllt werden.
Alle Kubota Traktoren und deren einzelne Komponenten werden von Kubota in Japan entwickelt und
Als einziges österreichisches Unternehmen produziert die Firma Bauerfeind Doppelverbundwellrohre aus reinem Polypropylen von Durchmesser
100-1200 mm. Die dazu passenden Formstücke
werden auf der eigenen Spritzgussanlage produziert. Das ÖNORM EN 13476-3 zertifizierte
Rohr ist durch das geringe Gewicht sehr einfach
zu verlegen. Aufgrund des einheitlichen Muffensystems können selbst Rohre und Dränagen miteinander verbunden werden.
Die Rohre finden in unterschiedlichen Bereichen
Ihren Einsatz z. B. Regen- und Mischwasserkanäle, Haus- und Stallbau, Straßen und Autobahnbau…
Sonderanfertigungen
Großtanks für Oberflächenwasser, Schächte sowie
auch Spezialformstücke fertigen wir individuell
nach den Wünschen unserer Kunden. Dabei ist die
Position, Anzahl, Größe, Länge und Art der Zuund Abläufe frei wählbar.
PP-MEGA-Schacht mit verschiedenen Anschlüssen
und Saugmundkamera. Über zwei Joysticks an der
Armlehne wird die serienmäßige Einzelbesensteuerung bedient. Selbsterklärende Symbole erleichtern
die Anpassung der Parameter wie die Besendrehzahl.
Über eine Kurzwahltaste kann der Anwender auf gespeicherte Einstellungen zurückgreifen und unverzüglich mit der Arbeit beginnen.
Nähere Informationen erhalten Sie von:
Rudolf Eckl (W, NÖ, Nord-Bgld), 0664/1802570;
Christoph Lehner (OÖ, Sbg.), 0664/9229866
Hermann Ehrenhöfer (Stmk, Süd-Bgld, K, Osttirol),
0664/4304498; Otmar Preinfalk (T, Vbg),
0664/6271382
www.rkm.co.at
gebaut und stehen daher für unübertroffene Robustheit und Langlebigkeit.
Die Kubota Traktoren können für den Sommerdienst mit unterschiedlichsten Mähwerken und Grassammelsystemen sowie mit Kehrmaschine, Schlegelmäher, Vertikutierer, Boden- und Umkehrfräse,
Frontlader etc. ausgerüstet und für den Wintereinsatz
schnell und werkzeuglos umgerüstet werden. Zusätzlich stehen die Kubota Traktoren noch für kurze Zeit
zu besonders günstigen Frühjahrsaktionen zur Verfügung.
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des österreichischen Generalimporteurs Esch-Technik in St. Veit/Glan, Wien und Marchtrenk/Linz sowie die ca. 50 Vertriebspartner österreichweit.
Esch-Technik
Maschinenhandel GmbH
9300 St. Veit/Glan,
Tel.: 04212 2960-0
1230 Wien, Tel.: 01 6162300
4614 Marchtrenk/Linz,
Tel.: 07243 51500
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Einschichtiges Vollwandrohr
Unser PP-GLATT-Rohr und PP-GLATT-Drän ist
ein einschichtiges Vollwandrohr aus reinem Polypropylen. Es ist in DN/OD 110-630 mm erhältlich. Das ÖNORM EN 1852-1 zertifizierte Rohr
entspricht den „Richtlinien der Ausbildung und
Instandhaltung von Tunnelentwässerungen“ sowie den „österreichischen Güteanforderungen für
Erzeugnisse im Siedlungswasserbau“. Es hält
selbst sehr hohen Beanspruchungen wie z.B. im
Tunnel- und Bahnbau stand und ist das qualitativ
hochwertigste Rohr für den Kanalbau.
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geschulten Mitarbeitern unter 07277/2598.
21
22 PARTNER DER GEMEINDEN
SPIEL
UND
SPASS
WASSERVER-
UND
ENTSORGUNG
KONTINENTALE –
Ihr starker Partner
Die Firma Katz & Klumpp in Fürnitz bei
Villach legt bei der Entwicklung und Fertigung von Spielanlagen großen Wert auf
Qualität, Sicherheit und Langlebigkeit.
Dabei aber soll der Spaßfaktor nicht zu
kurz kommen.
Farbenfrohe Elemente, vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, wie Klettern, Springen, Rutschen, Erforschen, machen
Katz & Klumpp Spielgeräte zum einzigarten Spaßfaktor und lassen keine Langeweile aufkommen.
So werden Spielgeräte von Katz & Klumpp
unwillkürlich in jedem Park, Gastgarten
oder bei einer Wohnanlage zu einem Anziehungspunkt für Kinder und sorgen so
nicht nur für absoluten Spielspaß und für
Kurzweil der Kinder sondern zur Entlas tung der Eltern oder Großeltern.
Es konnte auch festgestellt werden, dass
aufgestellte Spielgeräte in Gastgärten zu
Umsatzsteigerungen führen, da Erwachsene mit Kindern so unbelastet und ohne
Sorge verweilen und konsumieren können.
TÜV geprüft und durch eine spezielle,
schonende Imprägnierung für lange Jahre
haltbar gemacht, sind Katz & Klumpp Spielgeräte im Vordergrund der Wirtschaftlichkeit und Spielfreude.
Für den kommunalen und gewerblichen Tiefbau
bieten wir ein umfangreiches und bedarfsorientiertes Produktsortiment sowohl für die Wasserverund -entsorgung als auch für die Gasversorgung in
Österreich.
Wir sind ein spezialisiertes Fachhandelsunternehmen für Armaturen- und Rohrleitungstechnik und
bieten Ihnen durch unser umfangreiches Produktsortiment die Möglichkeit für Ihr Projekt „Alles aus
einer Hand“ zu bestellen.
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Katz & Klumpp
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9586 Fürnitz bei Villach
Tel. 04257/21 31-0* Fax: 04257/21 31-75
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KOMMUNALE GRÜNFLÄCHEN
Die zuverlässige Wasserversorgung für öffentliche Grünflächen:
Bewässerungsanlagen von Pipelife Austria
Viele Gemeinden legen großen Wert auf eine schöne Gestaltung ihrer
öffentlichen Grünflächen. Ob Park, Kreisverkehr oder Begrünung entlang von Straßen – die oftmals aufwändig gestalteten Freiflächen sind
die Aushängeschilder einer Gemeinde. Damit sie auch im Sommer so
schön bleiben, ist eine regelmäßige Wasserversorgung unumgänglich.
Bewässerungsanlagen von Pipelife übernehmen diese Aufgabe zuverlässig.
Die Visitenkarten einer Gemeinde
Sorgsam gestaltete Parks, Kreisverkehre
oder Plätze sind oft die Aushängeschilder von
Städten und Gemeinden. Ohne Bewässerung
kann aber die schönste Anlage in kurzer Zeit
austrocknen. Denn der natürliche Niederschlag ist nicht so regelmäßig, wie es zur Sicherung eines gesunden Pflanzenwachstums
notwendig wäre. Deshalb vertrauen zahlreiche Stadtgartenämter und Gemeinden auf
fest installierte Bewässerungsanlagen von Pipelife. Ob Schlosspark Schönbrunn, Augarten, Belvedere, Heldenplatz, Volksgarten
Wien, Kurpark und Rosarium Baden, Burggarten-Orangerie Graz, Stadtpark Lienz, Bürgergarten Innsbruck oder die NÖ-Landesgartenschau in Tulln – sie alle haben eines gemeinsam: Eine Bewässerungsanlage System
„Rain Bird“ von Pipelife.
Profi-Qualität und Sicherheit für viele Jahre
Als Marktführer unter den österreichischen
Kunststoffrohrherstellern setzt Pipelife Austria
ausschließlich auf langlebige und qualitativ
hochwertige Systembestandteile. Von den
Zuleitungen und Verbindungsteilen über die
Steuergeräte und Elektromagnetventile bis zu
den verschiedenen Versenkregnern und –
sprühern entsprechen alle Teile den hohen
Qualitätsansprüchen und sorgen für eine sichere Beregnung der Grünanlage.
Speziell für die Bewässerung von Bäumen
und Büschen (z.B. in Fußgängerzonen) um fasst das Pipelife-Sortiment Wurzelbewässerungssysteme, die auch bei versiegelten Oberflächen oder verdichtetem Boden für eine
ausreichende Bewässerung sorgen.
Perfektes Grün vom Kreisverkehr bis zum
Sportplatz
Pipelife-Bewässerungsanlagen sind vielseitig einsetzbar. Von kleinen Grüninseln über
Kreisverkehre bis zu Kinderspielplätzen und
Liegewiesen von öffentlichen Schwimmbädern – für jede Bepflanzung und Größe beinhaltet das umfangreiche Programm die richtigen Bestandteile. Aber auch auf Fußball- und
Golfplätzen sorgt Pipelife für gepflegtes Grün.
Gerade auf Fußballplätzen hat die richtige
Beregnung eine sehr wichtige Funktion. Denn
ein weicher Rasen dämpft den Sturz des Spielers. Plätze mit ungleichmäßiger Beregnung
hingegen haben weiche und harte Stellen, die
keinen Halt bieten und Verletzungen verursachen können.
Ausführliche Beratung und Planungsservice
Pipelife Austria berät gerne vor Ort und erstellt einen für die jeweiligen Bedürfnisse
maßgeschneiderten Plan. Nähere Informationen erhalten Sie unter Telefon 02236/6702671 und im Internet unter www.pipelife.at/bw.
Zahlreiche Stadtgartenämter vertrauen bei der Bewässerung auf Pipelife, zum
Beispiel auch im Wiener Volksgarten.
www.buergermeisterzeitung.at | de
Wurzelbewässerungssystem für Bäume entlang der
Hauptstraße in Mödling
Kreisverkehre bringen oftmals Farbe in den Verkehrsalltag. Eine Bewässerungsanlage „System
RainBird“ sorgt zum Beispiel in Traiskirchen für gepflegtes Grün.
Auf Fußballplätzen hat die Beregnung eine wichtige Funktion, denn ein weicher
Rasen dämpft den Sturz des Spielers.
Bürgermeister Zeitung 6/2015
23
24 RECHT UND GEMEINDE
Pensionierter Richter ist
kein Organ des Bundes
mehr
Ein Richter handelt nach Versetzung in den Ruhestand nicht
mehr als Organ des Bundes. Er
kann wegen angeblich ehrenrühriger Äußerungen, die sich auf
seine Tätigkeit als aktiver Richter
beziehen, als Privatperson geklagt werden.
Sachverhalt:
Eine seit Jahren pensionierte
Richterin äußerte sich in einem
TV-Interview zu einem Strafverfahren, in dem sie Untersuchungsrichterin gewesen war. Die Klägerin hatte in diesem Verfahren
eine strafbare Handlung angezeigt und als Zeugin ausgesagt.
Die Klägerin sah sich durch die
Äußerungen im Interview in ihrer
Ehre verletzt und klagte die pensionierte Richterin auf Unterlassung und Widerruf. Diese berief
sich auf ihr Handeln als Organ im
Sinn des Amtshaftungsgesetzes,
weshalb sie nicht geklagt werden
könne.
Das Erstgericht wies die Klage
wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurück. Das Rekursgericht
änderte diese Entscheidung ab
und wies die Einrede der Beklagten ab. Ein pensionierter Richter
sei nicht mehr zu hoheitlichem
Handeln für den Staat befugt. Seine Organstellung ende mit der
Versetzung in den Ruhestand.
Aus der Begründung:
Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
kann eine Person, die in ihrem
Erwerb oder Fortkommen durch
Äußerungen eines Organs iSd § 1
AHG Schaden erleidet, die Haftung des Rechtsträgers – Rechtswidrigkeit unterstellt – nach diesem Gesetz in Anspruch nehmen.
Unterlassungs-, Widerrufs- und
Beseitigungsklage gegen das Organ sind dann unzulässig. Grundvoraussetzung ist somit, dass die
Äußerungen von einem Organ
iSd § 1 AHG stammen.
Entscheidend für die Zulässigkeit des Rechtswegs ist demnach,
ob die Beklagte, eine seit dem
Jahr 2000 im (nach der Rechtslage vor der Dienstrechtsnovelle
2012 noch dauernden) Ruhestand
befindliche Richterin, zum Zeitpunkt der Abgabe der inkriminierenden Äußerungen im Jahr 2010
als Organ des Bundes tätig war.
Nach § 1 Abs 2 AHG sind Organe im Sinne dieses Bundesgesetzes alle physischen Personen,
wenn sie in Vollziehung der Gesetze (Gerichtsbarkeit oder Verwaltung) handeln, gleichviel, ob
sie dauernd oder vorübergehend
oder für den einzelnen Fall bestellt sind, ob sie gewählte, ernannte oder sonst wie bestellte
Organe sind und ob ihr Verhältnis zum Rechtsträger nach öffentlichem oder privatem Recht zu
beurteilen ist.
Organstellung wird nicht durch
Ausübung einer bestimmten
Tätigkeit, die ihrem Inhalt nach
die Ausübung einer hoheitlichen
Funktion darstellen könnte, erlangt. Sie setzt einen bestimmten
formellen Akt des Rechtsträgers
voraus, der eine Person mit der
Erfüllung bestimmter hoheitlicher
Aufgaben betraut oder sie dazu
ermächtigt.
Ein Richter erhält nach § 25 Abs
1 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG), zuvor Richterdienstgesetz (RDG),
seine erste und jede spätere Planstelle durch Ernennung. Nach §
77 Abs 1 RStDG kann ein Richter
nur bei einem Gericht, für das er
ernannt ist, verwendet werden,
soweit in den Abs 2 bis 6 und 8
sowie in den §§ 65a, 78 und 78a
nichts anderes bestimmt ist.
Das Dienstverhältnis des Richters wird nach § 100 Abs 1 RStDG
unter anderem aufgelöst durch
Austritt (Z 1), Begründung eines
unbefristeten Dienstverhältnisses
zu einem Land (zur Gemeinde
Wien) als Mitglied eines unabhängigen Verwaltungssenats (Z
5) oder Eintritt der Unzulässigkeit
der Zurückziehung eines Antrags
auf Leistung eines besonderen
Erstattungsbetrags an das Versorgungssystem der Europäischen Union nach § 2 Abs 2 des
EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetzes (EUB-SVG) oder
an die Pensionsversicherung für
das Staatspersonal nach § 2 Abs 2
des Bundesgesetzes über die
Leis tung eines besonderen Erstattungsbetrages anlässlich der
Aufnahme in ein Dienstverhältnis
zum Fürstentum Liechtenstein als
Richter oder Staatsanwalt (Z 6).
Nach § 100 Abs 4 Satz 1 RStDG
sind diese Bestimmungen auch
auf Richter des Ruhestands anzuwenden. Ansonsten wird das
Dienstverhältnis als Richter des
Ruhestands nur durch die Rechtskraft der Disziplinarstrafe nach §
159 lit c oder durch Verurteilung
durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Hand-
lungen zu einer Freiheitsstrafe bei
Vorliegen bestimmter, nicht näher
zu erörternder Voraussetzungen
aufgelöst (Satz 2 leg cit).
Auch im Ruhestand bleiben einige der im sechsten Abschnitt
des ersten Teils des RStDG geregelten Pflichten des Richters aufrecht. So hat er nach § 57 Abs 4
RStDG das Standesansehen angemessen zu wahren und ist
nach § 58 Abs 4 leg cit weiterhin
zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Sonst sieht das Gesetz
weitere Aufgaben und Pflichten
nicht vor. Im Ruhestand befindliche Richter unterliegen nach §
158 RStDG wegen eines im aktiven Dienstverhältnis begangenen Dienstvergehens oder grober
Verletzung der ihnen nach diesem Bundesgesetz im Ruhestand
obliegenden Verpflichtungen
der disziplinären Verantwortlichkeit.
Dass die Versetzung in den
(dauernden) Ruhestand das
Dienstverhältnis von Richtern
nach den zitierten Bestimmungen des RStDG nicht auflöst und
diese auch danach gewissen
Pflichten sowie der disziplinären
Verantwortlichkeit unterliegen,
bedeutet aber nicht die Fortdauer ihrer mit der Ernennung erlangten Stellung als Organ, das
in Vollziehung der Gesetze hoheitlich handelt. Nach seiner
Versetzung in den Ruhestand ist
ein Richter nicht mehr befugt,
weiterhin in seiner bisher ausgeübten hoheitlichen Funktion
für die Justiz tätig zu werden.
Auch wenn das RStDG keine
Regel über den Verlust der Planstelle mit Beginn des Ruhestands
des Richters (als Gegenstück zu
§ 25 Abs 1 RStDG) enthält, liegt
ihm ebenso wie dem BDG (vgl
dessen § 207a Abs 3) das Konzept zugrunde, dass mit dem Ruhestand die Planstelle des Richters frei wird und damit dessen
Amtsstellung endet. Wird beispielsweise anstatt des pensionierten Richters ein anderer
Richter auf dessen frühere Planstelle ernannt, wäre es auch absurd anzunehmen, dass beide
Richter nebeneinander Recht
sprechen könnten. Erklärt ein
Richter seinen Austritt aus dem
Dienstverhältnis, kann er diese
Erklärung nach § 100 Abs 3 Satz
2 RStDG jedenfalls nicht mehr
widerrufen, wenn seine Planstelle bereits im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zur Besetzung ausgeschrieben worden ist. Damit
Dr. Martin Kind
bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass hoheitliche Funktionen des früheren und des künftigen Richters nicht gleichzeitig
bestehen können.. Es geht daher
im vorliegenden Fall nicht um
eine Überschreitung der Kompetenzen eines Organs oder einen
Missbrauch seiner Befugnisse,
die nach der ständigen Rechtsprechung als hoheitliches Handeln anzusehen sind, sondern
um die Beendigung der Organstellung iSd § 1 Abs 2 AHG durch
Versetzung in den Ruhestand.
Gibt demnach ein Richter nach
Versetzung oder Übertritt in den
Ruhestand (hier noch dazu ein
Jahrzehnt später) ein Interview,
das sich auf seine richterliche
Tätigkeit während des aktiven
Diensts bezieht, so äußert er sich
als Privatperson und nicht als
Organ, wie schon das Rekursgericht zutreffend erkannt hat. Als
solche kann er auf Unterlassung,
Widerruf und Veröffentlichung
des Widerrufs geklagt werden,
der Schutz des § 9 Abs 5 AHG
kommt ihm nicht zugute.
OGH 21.11.2013, 1 Ob 186/13d
§
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Auch Staplerfahrer
müssen beim Fahren in
ihre Fahrtrichtung blicken
Von jedem Fahrzeuglenker ist
zu erwarten, dass er beim Fahren
in seine Fahrtrichtung blickt.
Sachverhalt:
Zwischen den Streitteilen ereignete sich in einer Lagerhalle
ein Unfall, bei dem der Kläger einen Fersenbeinbruch erlitt. Der
Unfall kam dadurch zustande,
dass der Kläger mit einem Elektrodeichselgabelhubwagen ohne
nach hinten zu schauen rückwärts
fuhr und mit dem Beklagten, der
mit einem Elektrodreiradgabelstapler ohne nach vorne zu schauen vorwärts fuhr, kollidierte. Jeder der beiden Unfallbeteiligten
hätte die Kollision bereits sechs
Sekunden vor dem Zusammenstoß vermeiden können, wenn er
beim Fahren in seine Fahrtrichtung geblickt hätte.
Aus der Begründung:
Der Oberste Gerichtshof wies
die außerordentliche Revision des
Beklagten zurück. Durch die von
den Vorinstanzen vorgenommene Verschuldensaufteilung im
Verhältnis von 2:1 zu Lasten des
RECHT UND GEMEINDE
rückwärts fahrenden Klägers
kann sich der Beklagte nicht beschwert erachten. Da von jedem
Fahrzeuglenker zu erwarten ist,
dass er beim Fahren in seine
Fahrtrichtung blickt, der Beklagte dies sechs Sekunden lang unterlassen hat, ein aufmerksamer
Blick nach vorne aber ausgereicht
hätte, um den Unfall zu verhindern, trifft auch ihn ein Mitverschulden, das gegenüber jenem
des Klägers nicht vernachlässigt
werden kann.
OGH 26.11.2013, 9 ObA
113/13b
Klagebegehren ab. Der Oberste
Gerichtshof hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf.
Aus der Begründung:
Erschütterungen durch Bauarbeiten, soweit diese nicht aus einer unzulässigen Vertiefung resultieren, sind Immissionen iSd §
364 Abs 2 ABGB. Der Anspruch
nach § 364 ABGB kann sich gegen den dinglich Berechtigten,
den Bestandnehmer oder gegen
jeden, der den Grund sonst für
eigene Zwecke nützt, richten
Das Untersagungsrecht nach §
364 Abs 2 ABGB richtet sich daher nicht nur gegen den Grundeigentümer, sondern gegen jeden, der durch Vorkehrungen
auf dem Nachbargrundstück unzulässige Störungen hervorruft.
Für von einer Anlage iSd § 364a
ABGB ausgehende Immissionen
haftet nicht nur der Eigentümer
des Nachbargrundstücks, sondern jeder, der die Beeinträchtigung durch eine wenn auch
behördlich genehmigte Anlage
herbeiführt, der also das Grundstück für eigene Zwecke benützt
und dadurch Störungen hervorruft. Die Haftung des unmittelbaren Störers, der nicht Grundstücksnachbar ist, setzt voraus,
dass das Handeln des Störers zumindest in irgendeiner rechtlichen Beziehung zum Grundstückseigentümer steht. Der Störer wird ersatzpflichtig, dem die
Immission wegen seiner Beziehung zum emittierenden Grundstück zuzurechnen ist. Dies gilt
auch bei Befahren einer öffentlichen Straße in jenen Fällen, in
denen über den Gemeingebrauch der Straße hinausgehende Beziehungen zwischen dem
Straßenerhalter und dem Störer
vorliegen.
Der Grundsatz, dass in einem
geschlossenen Siedlungsgebiet,
in dem auch bei gleichbleibendem Charakter mit gelegentlichen baulichen Maßnahmen gerechnet werden muss, die von
solchen baulichen Maßnahmen
ausgehenden
Immissionen
grundsätzlich als ortsüblich anzusehen und daher von jedem
Nachbarn hinzunehmen sind
(„Baulärmprivileg“), betrifft lediglich Baulärm, nicht aber andere von einer Baustelle ausgehenden Immissionen, die Schäden an Gebäuden verursachen.
Solche schwerwiegenden Beeinträchtigungen sind nicht als
ortsüblich anzusehen.
OGH 16. 12. 2013, 6 Ob 216/13b
Öffentliches Ausschreibungsverfahren im Jahr 2007
durch die Stadt Wien zur Vergabe eines Rahmenvertrags für Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsarbeiten ist kartellrechtlich unbedenklich abgelaufen
§
Derjenige, zu dessen
Gunsten auf einer Straße
eine Baustelleneinfahrt
eingerichtet wurde,
haftet als Nachbar
Neben dem Eigentümer eines
Grundstücks haftet auch derjenige für von diesem ausgehende
Immissionen, der das Grundstück
aufgrund eines besonderen Nutzungsverhältnisses benutzt. Aus
diesem Grund kann der Bauherr
auch für von Baustellen-Lkw auf
öffentlichem Grund verursachte
Erschütterungen haften.
Sachverhalt:
Das Haus der Klägerin liegt an
der Westseite der Z-Gasse ca 150
m von der Baustelleneinfahrt
bzw vom Grundstück der beklagten Partei entfernt. Ab dem Jahr
2006 ließ die Beklagte auf den
ihr gehörenden Grundstücken
ein Bürohaus errichten. Zur Sicherung der reibungslosen Baustellenzufahrt wurde mit Bescheid die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen im Zeitraum Juni 2007 bis September
2008 bewilligt und die Errichtung von Halte- und Parkverbotsbereichen vorgesehen. Im
Zusammenhang mit der Errichtung des Bauteils 1 wurden erstmals Ende 2007/Anfang 2008
Haarrisse im Verputz an den
Wänden des Hauses der Klägerin sichtbar. Der Abtransport des
Erdaushubmaterials erfolgte mit
schweren mehrachsigen Lkws,
die beladen bis zu 40 Tonnen erreichten. Während der gesamten
Bautätigkeit auf der Baustelle erfolgte der Baustellenverkehr regelmäßig über die Z-Gasse..
Das Erstgericht wies das Unterlassungsbegehren der Klägerin ab, gab jedoch dem Zahlungsund Feststellungsbegehren statt.
Das Berufungsgericht wies das
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Der von der Bundeswettbewerbsbehörde angezeigte Verdacht wettbewerbswidriger Bieterabsprachen bleibt angesichts des geringen
Marktanteils der betroffenen Unternehmen ohne kartellrechtliche Konsequenzen.
Sachverhalt:
Die antragstellende Bundeswettbewerbsbehörde begehrte die Verhängung von Geldbußen gegen 49 Installationsunternehmen, die verdächtigt wurden, sich als Bieter eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens abgesprochen zu haben.
Das Kartellgericht hat den Bußgeldantrag abgewiesen, weil Marktstellung und Umsatz der beteiligten Unternehmen so gering seien,
dass die damals geltenden (und mittlerweile abgeänderten) Bagatellbestimmungen des Kartellgesetzes zur Anwendung kämen. Danach
bestand eine Ausnahme vom Kartellverbot für sämtliche Zuwiderhandlungen, an denen Unternehmen beteiligt sind, die gemeinsam am gesamten inländischen Markt einen Anteil von nicht mehr als 5 % und
einem allfälligen inländischen räumlichen Teilmarkt von nicht mehr
als 25 % haben (§ 2 Abs 2 Z 1 KartG in der damals geltenden Fassung).
Aus der Begründung:
Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht hat diese Entscheidung bestätigt und wesentliche Aussagen zur Marktabgrenzung getroffen. Danach sind in den relevanten Markt im Zusammenhang mit Bieterabsprachen bei Ausschreibungen alle Anbieter mit vergleichbarem
Know-how einzubeziehen, die aufgrund ihrer Angebotsumstellungsflexibilität in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen.
Ob sie sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen oder nicht, ist demgegenüber unerheblich. Auf den zeitlichen Aspekt kommt es bei der
Marktabgrenzung hingegen nur in Ausnahmefällen an; solche lagen
hier nicht vor.
OGH 2.12.2013, 16 Ok 6/12
Anmerkung:
Die Aufgabe der Marktabgrenzung bei der Beurteilung kartellrechtlicher Sachverhalte liegt darin, Wettbewerbsbeziehungen zu
identifizieren. Mit der Abgrenzung eines Marktes in sowohl seiner
sachlichen als auch seiner räumlichen Dimension soll ermittelt werden, welche konkurrierenden Unternehmen tatsächlich in der Lage
sind, dem Verhalten der beteiligten Unternehmen Schranken zu
setzen und sie daran zu hindern, sich einem wirksamen Wettbewerbsdruck zu entziehen.
Nach dem Bedarfsmarktkonzept ist die (funktionelle) Austauschbarkeit der Waren bzw Leistungen aus Sicht der Marktgegenseite
wesentlich. Demnach umfasst der sachlich relevante Markt alle Waren und Dienstleistungen, die von den Verbrauchern nach ihren Eigenschaften, Preisen und ihrem Verwendungszweck als austauschbar (substituierbar) erachtet werden. Für die Marktabgrenzung im
Zusammenhang mit Bieterabsprachen bei Ausschreibungen gilt im
Grundsatz nichts anderes:
Relevante Wettbewerbsbeziehungen bestehen jedenfalls zwischen all jenen Unternehmen, die – aus Sicht des Ausschreibenden – den gleichen Leistungskatalog oder die gleiche Produktpalette anbieten. Für die Feststellung der relevanten Wettbewerbsverhältnisse ist im Bereich der Auftragsleistungen aber nicht mehr die
Substituierbarkeit einzelner Güter, sondern vielmehr die Austauschbarkeit der Anbieter von entscheidender Bedeutung. Die durch die
Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung definierte Individualität der Leistung führt daher nicht automatisch dazu, dass mit jeder
einzelnen Ausschreibung ein eigener sachlich relevanter Markt nur
derjenigen gebildet wird, die auch tatsächlich an der Ausschreibung
teilnehmen. In den relevanten Markt sind vielmehr alle Anbieter
mit vergleichbarem know-how einzubeziehen, die aufgrund ihrer
Angebotsumstellungsflexibilität in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen. Ob sie sich am Ausschreibungsverfahren beteiligen oder nicht, ist demgegenüber unerheblich.
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AKTUELLES
Crowdfunding:
Neues Gesetz für Gemeinden
Spätestens seit Heini Staudingers alternativem Finanzierungsmodell für seine Waldviertler
Schuhe – er ließ sich 2012 mangels Kreditwürdigkeit bei seiner
Hausbank stattdessen Kleinkredite von Freunden und Bekannten geben, was ihm aufgrund seiner naturgemäß fehlenden Bankkonzession diverse Probleme mit
der Finanzmarktaufsicht brachte
– ist Crowdfunding auch in Österreich in Begriff. Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG)
öffnet die Regierung die gesetzlichen Schranken für Unternehmen, ebenso wie für Gemeinden.
Am 11. Mai 2015 endete die Begutachtung des Ministerialentwurfs von Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner, die Gemeindebund-Finanzexperte Konrad Gschwandtner genauer unter
die Lupe genommen hat.
Bereits vor zwei Jahren war
Crowdfunding Thema im Finanzausschuss des Nationalrates. Im
Rahmen eines Sechs-Parteien-Gesprächs im Juli 2013 hat sich auch
der Österreichische Gemeindebund für die Möglichkeit von
Crowdfunding-Projekten von Gemeinden eingesetzt. Der Bundesgesetzgeber beschränkte sich damals jedoch einmal darauf, das
Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AlFMG) u.a. zur
Regelung der Beschaffung von
Privat Equity Kapital von nicht
börsennotierten Unternehmen zu
erlassen und beließ es betreffend
Crowdfunding bei einem Ent schließungsantrag, wonach die
Bundesregierung einen nationalen wie auch europäischen Rechtsrahmen ausloten bzw. anstreben
sollte. Trotz Zustimmung und Vorschusslorbeeren von allen Seiten
sowie diverser Initiativen vor allem von den Grünen und später
auch den Neos sollte es bis zum
13. April 2015 dauern, bis der nun
vorliegende Gesetzesentwurf für
das AltFG in Begutachtung ging.
Wozu Crowdfunding?
Obwohl seit Mitte 2014 wieder
ein leichter Aufwärtstrend sowohl bei den Kreditanträgen als
auch beim Volumen der vergebenen Bankdarlehen zu verzeichnen ist, ist eines der Hauptargumente für Crowdfunding die seit
der Finanzkrise vorherrschende
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Kreditklemme besonders für
Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Weiters soll diese alternative Finanzierungsform (über Internet-Plattformen sollen die für ein Projekt
oder eine Unternehmensgründung notwendigen Mittel über
eine große Zahl an kleinen Investments lukriert werden) Impulse für Unternehmensgründungen und damit auch Arbeitsplätze, für kreative und umweltbezogene Projekte oder Projekte von
NGOs etc. setzen. Auf AnlegerSeite bietet sich durch Crowdfunding die Möglichkeit, Geld über
sogenannte Crowdfunding-Plattformen im Internet relativ unkompliziert und mit einer Verzinsung oberhalb der Inflationsrate
zu veranlagen. Und zwar mit Risikokapital als Nachranggläubiger. Betreffend Crowdfunding für
Gemeinden ist in den Erläuterungen zum Begutachtungsentwurf
etwa von Bürgerbeteiligungsmodellen die Rede, die in der Praxis
bisher häufig in Form von Photovoltaikanlagen auftreten. Durch
das geplante Alternativfinanzierungsgesetz werden sich aber
auch auf der kommunalen Ebene
neue Anwendungsbereiche für
Crowdfunding entwickeln. Wirtschaftsstaatssekretär Harald
Mahrer schätzte das heimische
Potenzial für Crowdfunding zuletzt auf 65 Millionen Euro pro
Jahr, weltweit sollen es bereits
drei bis vier Milliarden Euro –
Tendenz steigend – sein.
Zwischen Anlegerschutz und
Finanzierungschance
Gegenüber dem Kapitalmarktgesetz und seiner sowohl kostenals auch haftungsintensiven Prospektpflicht sowie dem angesprochenen Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz sollen
durch das Alternativfinanzierungsgesetz nun Erleichterungen
und auch Klarheit für Emittenten
wie auch Anleger von Crowdfunding-Projekten geschaffen werden, die vor 2012 kaum und zwischenzeitlich nur durch einzelne
Informationsschreiben der Finanzmarktaufsicht etwa zu Bürgerbeteiligungsmodellen gegeben war. Da nicht zuletzt aufgrund der Stellungnahmen u.a.
von Seiten des Finanzministeri-
ums, des Justizministeriums wie
auch der Finanzmarktaufsicht
noch umfangreiche Änderungen
und Präzisierungen in der Regierungsvorlage gegenüber dem
vorliegenden Ministerialentwurf
zu erwarten sind, nachstehend
nur die groben Eckpunkte des
geplanten Crowdfunding-Gesetzes:
Anwendbar ist das AltFG für
Finanzinstrumente (z.B. Nach rangdarlehen, Geschäftsanteile
an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Aktien, Anleihen
oder stille Beteiligungen), die zumindest einem Adressatenkreis
von 150 Personen angeboten werden. Mit Ausnahme von Anleihen
ist das AltFG nur auf Finanzierungsinstrumente ohne unbedingten Rückzahlungsanspruch
für den Anleger anzuwenden (Risikokapital). Der Entwurf trifft diverse Regelungen zum Betreiben
von Internetplattformen zur Vermittlung von Crowdfunding-Projekten, etwa dass der Betreiber
(Vermittler) nicht über eine Bankkonzession verfügen darf und zur
Vermeidung von Interessenskonflikten nur in beschränktem Maße
selbst als Emittent auf seiner eigenen Plattform auftreten darf sowie dass er gewissen Informations- und Sorgfaltspflichten unterliegt. Eine Verpflichtung für Emittenten, sich solcher Plattformen
zu bedienen ist im Entwurf jedoch nicht vorgesehen, womit etwa eine Gemeinde ihr Crowdfunding-Projekt wohl auch über ihre
Homepage öffentlich anbieten
könnte.
Der Entwurf umfasst weiters
umfangreiche Regelungen zum
Anlegerschutz. Zum einen eine
Anlagebeschränkung, womit je
Projekt von einem einzelnen Anleger innerhalb von zwölf Monaten höchsten 5.000 Euro veranlagt werden können. Dieser Maximalbetrag kann sich jedoch auf
das doppelte durchschnittliche
Monats-Nettoeinkommen erhöhen, so dieses dem Emittenten
vom Anleger nachgewiesen wird
oder ebenfalls über Nachweis auf
maximal zehn Prozent des
Finanzanlagevermögens des Anlegers. Zum anderen diverse Informationspflichten und auch das
Verbot von Nachschusspflichten
des Anlegers.
Der Entwurf sieht für Crowdfunding-Projekte erst ab 100.000
Euro die in der zugehörigen Verordnung enthaltenen, moderaten
Informationspflichten über den
Emittenten und dessen Finanzinstrument vor. Im Bereich von
Emissionen, deren Volumen zumindest 1,5 Millionen Euro jedoch weniger als fünf Millionen
Euro beträgt, sollen durch die
Einführung eines vereinfachten
Prospekts der Aufwand und die
Kosten im Zusammenhang mit
der Erstellung und Kontrolle bzw.
Billigung von Prospekten durch
die FMA reduziert werden. Bei
Ausgabe von Aktien oder Anleihen wird die Prospektpflicht insofern erleichtert, als im Bereich
von zumindest 250.000 Euro und
weniger als fünf Millionen Euro
ein vereinfachter Prospekt zu erstellen ist. Zum Schutz der Anleger und der Integrität des Kapitalmarktes unterliegt jedoch ein
vereinfachter Wertpapierprospekt
jedenfalls der Prospektbilligung
gemäß Kapitalmarktgesetz. Ganz
generell ist dem Anleger klar zu
kommunizieren, dass es sich bei
Crowdfunding um eine Hochrisikofinanzierung handelt und eine
Verletzung dieser Verpflichtung
geht beispielsweise mit besonderen Kündigungsfristen einer Verwaltungsstrafe von bis zu 30.000
Euro einher.
Länder sind am Zug
Wie und in welchem Umfang
dieses Rahmengesetz zum
Crowdfunding betreffend die Gemeinden in der legistischen Umsetzung der Länder konkretisiert
wird, lässt sich derzeit noch nicht
abschätzen. Bei einer Ende April
im Rahmen einer Sitzung erfolgten Rundfrage bei Vertretern der
Gemeindeaufsichtsbehörden hat
sich gezeigt, dass eine tiefergehende Auseinandersetzung der
Länder mit dem neuen Thema
Crowdfunding noch aussteht.
Gemeinden sollten Crowdfunding
gezielt einsetzen
Für Gemeinden bleiben daher
vorerst noch viele Fragen offen.
Aus Gemeindebund-Sicht sollte
dieses Instrument aber mit größter Verantwortung gegenüber
dem Bürger und zur besseren Bindung der Bevölkerung an Projekte wie einen Nahversorger oder
den Bau einer Photovoltaikanlage eingesetzt werden und nicht
als Ersatz für ein Bankdarlehen.
Autor: Konrad Gschwandtner, Bakk.
BA ist Fachreferent in der Abteilung
Recht und Internationales im Österreichischen Gemeindebund.
PERSONELLES
Landeshauptmann Markus Wallner ist
am 9. Mai in Rankweil (Bezirk Feldkirch)
mit 237 von 242 Delegierten-Stimmen
(97,93 Prozent) als Vorarlberger ÖVPLandesparteiobmann bestätigt worden.
Es war seine erste Wiederwahl, der 47Jährige hat den Vorsitz der Partei vor
drei Jahren als Nachfolger von Herbert
Sausgruber übernommen. Damals hatte
er eine Zustimmung von 99,37 Prozent
erhalten. Wallner ist erst der vierte Obmann der Ländle-ÖVP seit 1945. Sausgruber hatte die Geschicke der Vorarlberger ÖVP ab 1986 über 25 Jahre lang
verantwortet.
Landeshauptmann Wallner betonte auf
dem 41. Landesparteitag, der unter dem
Motto „Vordenken. Vorgehen. Vorarlberg.“ stand, die Stärken Vorarlbergs. Man
habe in vielen Bereichen beste Vorausset-
zungen, unterstrich Wallner einerseits die
Wirtschaftsstärke des Landes, aber auch
den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Der Bundespartei versprach Wallner
Loyalität und „lästig zu sein“. Ein modern
gelebter Föderalismus sei an der Zeit.
Von Bundesseite forderte der Landeshauptmann volles Engagement in Brüssel, „gesamtstaatliche Rahmenbedingungen, die Wachstum schaffen“ und weniger Zentralbürokratie. Ein fairer Finanzausgleich sei die Grundlage für ein gutes
Zusammenarbeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, einseitige Lastenverschiebungen würden keinesfalls akzeptiert. „Wir sind überzeugt davon,
dass vieles, was unsere Region betrifft,
hier in Vorarlberg besser und effizienter
gelöst werden kann als von Wien aus“,
stellte Wallner fest.
Neue Geschäftsführung im Biosphärenpark Wienerwald
Mit 8. April 2015 hat DI Andrea Moser
die Leitung des Biosphärenpark Wienerwald übernommen. Moser, Jahrgang
1971, studierte Landschaftsplanung an
der Universität für Bodenkultur Wien
und hat sich bereits intensiv mit den
Themen Naturschutz und nachhaltige
Entwicklung beschäftigt. Zuletzt war sie
als Leiterin der Stabstelle für Wirkungscontrolling, Kommunikation und Information in der Sektion Forst im BMLFUW
tätig. Sie koordinierte unter anderem die
Kampagne zum Internationalen Jahr des
Waldes 2011 und war Projektleiterin für
den Bereich Stadtökologie sowie nationaler und internationaler Forschungs-
projekte. Andrea Moser will mit ihrer Erfahrung diese bemerkenswerte Region
weiterentwickeln und noch stärker in
den Blickpunkt der Öffentlichkeit
rücken. „Die Leistungen des Biosphärenparks, seine Schönheit, Vielfalt und landschaftliche Besonderheit sollen nicht nur
heuer – anlässlich des 10-jährigen Bestehens – stärker sichtbar gemacht werden“, so die neue Leiterin des Biosphärenpark Wienerwald. „Diese bedeutende Lebensregion soll durch gezielte
Projekte und Kooperationen weiter entwickelt und das Bewusstsein der Menschen vor allem durch breitere Einbindung gestärkt werden.“
Die Umweltstadträtin der Stadt Wien, Mag.a Ulli Sima und Niederösterreichs Umweltlandesrat
Dr. Stephan Pernkopf bestellten DI Andrea Moser (Bildmitte) zur neuen Direktorin des Biosphärenpark Wienerwald.
Foto: PID/Bohmann
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LH Dr. Pühringer überreichte Landesauszeichnungen
Fotos: Denise Stinglmayr
Wallner als Vorarlberger ÖVP-Chef wiedergewählt
Landeshauptmann Dr. Josef
Pühringer überreichte am 5. Mai
2015 an verdiente Persönlichkeiten Landesauszeichnungen.
Das „Goldene
Ehrenzeichen
Landes
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer des
Oberösterreich“
und Wolfgang Großruck
erhielten Mag.
Kurt
Gaßner,
ehem. Abgeordneter zum Nationalrat
sowie
ehem. Bürgermeister
der
Marktgemeinde
Schwertberg und
W o l f g a n g
Großruck, ehem.
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer A b g e o r d n e t e r
und Mag. Kurt Gaßner
zum Nationalrat
sowie ehem. Bürgermeister der Stadtgemeinde Grieskirchen.
Der Festakt fand in feierlichem Rahmen in den Redoutensälen in Linz statt. Als Ehrengäste konnten Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Reinhold Entholzer,
Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner, die Zweite Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer und der Dritte
Landtagspräsident DI Dr. Adalbert Cramer begrüßt
werden.
Neue Mitarbeiterin im Waidhofner Rathaus
Bürgermeister
Robert Altschach
und Vizebürgermeister KO LAbg.
Gottfried Waldhäusl bei der Begrüßung der neuen
Rathausmitarbeiterin Frau Susanne
Haidl
Foto: z.Vfg.
Am Montag, den 4. Mai 2015 begrüßten die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya ihre
neue Kollegin, Frau Susanne Haidl. Frau Haidl ist ab
sofort im Bereich Direktion – Öffentlichkeitsarbeit halbtags tätig. Die Karenz von Frau Sandra Engel machte
diese befristete Aufnahme als Karenzvertretung notwendig.
Für die ausgeschriebene Stelle haben sich 37 Personen beworben. Nach einer Vorauswahl wurden acht
Kandidaten zu einem Hearing eingeladen wo Informationen über Ausbildung, Praxiserfahrung und arbeitsplatzspezifische Anforderungen sowie den Bezug zur
Stadtgemeinde erhoben wurden.
„Es freut mich, Frau Susanne Haidl im Rathaus-Team
begrüßen zu dürfen und ich wünsche ihr für ihren neuen beruflichen Weg alles Gute“, so Bürgermeister
Robert Altschach.
Bürgermeister Zeitung 6/2015
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FACHTHEMA
Sozialer Wandel als Herausforderung für Politik
und (Kommunal-) Verwaltung
1. Einführung
Noch 1958 hieß es in § 1356 BGB: “Sie [die Frau] ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie
vereinbar ist“. Nach einer Heirat wurde das gesamte Vermögen der
Frau „der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen“.
Und noch Ende der 60er Jahre durften Frauen ohne Zustimmung des
Ehemanns kein eigenes Konto eröffnen. Verheiratete Beamtinnen
konnten entlassen werden, wenn die „wirtschaftliche Versorgung nach
Höhe des Familieneinkommens dauernd gesichert“ erschien1. Bedenken gegen die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung auf
das bis heute gültige Umlagesystem („Generationenvertrag“) wischte
der damalige Bundeskanzler ADENAUER 1957 mit seinem berühmt
gewordenen Satz weg: „Kinder kriegen die Leute sowieso“2.
Seitdem hat sich in der Bundesrepublik zweifellos einiges getan. Zumindest die formale Gleichberechtigung der Frau ist weitgehend Realität. Die Rentenversicherung befindet sich allerdings in einer Krise, da die
Geburtenrate aus dem Jahr 1960 mit durchschnittlich 2,36 Kindern pro
Frau auf nunmehr 1,35 Kindern im Jahr 2009 um ziemlich genau ein
Kind abgesunken ist. Pro Frau also ein Steuerzahler weniger, ein Schüler
weniger, ein Konsument weniger. Der demografische Wandel ist in vollem Gange. Familien mit Kindern sind schon fast zur Randgruppe geworden, immer wichtiger werden die Bedürfnisse der vielen Alleinstehenden, Alleinerziehenden, Frührentner und Rentner. Spezielle Fernsehsendungen für die Nichterwerbstätigen bereits am frühen Morgen sowie ein
wachsendes Angebot an Freizeiteinrichtungen („Brot und Spiele“) sind
Anzeichen des „kollektiven Freizeitparks“ (HELMUT KOHL im Jahr
1996). Ganze Häuserblocks und ganze Siedlungen, aus denen am Morgen nur noch wenige Bewohner regelmäßig zur Arbeit gehen, sei es nun
auf Grund von Arbeitslosigkeit, Vorruhestand oder Ruhestand, stehen für
den tief greifenden Wandel, der das Land überrollt.
All dies kann für Politik und Verwaltung selbstverständlich nicht folgenlos bleiben. In der politischen Diskussion verschieben sich die Gewichte zu Lasten der Familien mit Kindern, die immer mehr zur
„Melkkuh der Nation“ werden, um die gestiegenen Bedürfnisse der
übrigen Bevölkerungsgruppen finanzieren zu können. Auch der Umgang des Staates mit seinen Bürgern ist nicht mehr so wie früher. Zwar
wird der Bürger zumindest auf dem Papier nicht mehr als Untertan gesehen. Faktisch ist aus dem „Vater Staat“ jedoch ein Polizeistaat geworden, der seine Kinder überwacht und gängelt, wo es nur geht. Dies
steht in krassem Widerspruch zur Behördenpraxis in vielen Rechtsbereichen, die früher obrigkeitlich geprägt waren. Das Recht wird in seinen Randbereichen disponibel, während der Staat in seinen Kernbereichen immer härter durchgreift – Überwachungskameras hier, Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen dort, Konto- und Telefonüberwachung, Bundestrojaner, Internetsperren usw. – alles zum Wohl des
Bürgers selbstverständlich. Auch der Staat hat sich gewandelt.
Für das politisch-administrative System ergibt sich eine Vielzahl von
Betroffenheits- oder sagen wir: Policyfeldern, die vom sozialen Wandel
berührt sind, angefangen bei der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, der
Infrastrukturpolitik, der Gesundheitspolitik, der Bildungspolitik, der
Kriminalprävention usw.; in den wenigsten Fällen ist allein die öffentliche Verwaltung berührt. Meist hat diese ja nur die Gesetze auszuführen, die von der Politik vorgegeben werden. Dass Handlungsbedarf
besteht, dürfte häufig unstrittig sein. Die Frage nach der Gestaltung
bzw. Begleitung des Wandels ist in der Regel schwerer zu beantworten. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Da der Staat selbst auch in vielfältiger Weise Arbeitgeber ist, werden sich insbesondere der demografische und soziale Wandel intern vor allem auf die Bereiche Personalgewinnung und Personalentwicklung auswirken. Qualifizierten Nachwuchs zu finden, wird künftig immer schwieriger werden. Will die öffentliche Hand den Wettbewerb um den Nachwuchs nicht verlieren,
wird sie sich künftig stärker als bisher um die eigene Attraktivität als
Arbeitgeber bemühen müssen. Dazu gehören nicht unbedingt verbesBürgermeister Zeitung 6/2015
Von Dr. Manfred Miller
serte materielle Anreize. Wie die neuere Führungsforschung zeigt,
spielen auch immaterielle Anreize wie die Ausgestaltung der Work-Life-Balance eine nicht zu unterschätzende Rolle. Statt Personalverwaltung ist Personalentwicklung angesagt.
Der soziale Wandel gehört zu den soziologischen Grundbegriffen
und umfasst3:
- die Veränderungen sozialer Strukturen vor allem im sozioökonomischen Bereich (Produktion und Arbeit, Distribution von Gütern),
- aber auch im Bereich von Macht und Herrschaft (Herrschaftsverhältnisse, Privilegien, Besetzung von Herrschaftspositionen),
- im Bereich der gesellschaftlichen Institutionen (ihrer Rolle und Stellung in der Gesamtgesellschaft),
- sowie im Bereich der Ideologie (Werte und Normen, die das soziale
Verhalten beeinflussen).
Diese Begriffsbestimmung ist im Gegensatz zu vielen anderen Definitionen einerseits relativ breit gefasst, weist aber anderseits die nötige
Trennschärfe für die weiteren Betrachtungen auf. Erfasst werden sowohl Änderungen makrosoziologischer als auch mikrosoziologischer
Art, die eine Wirkung auf die gesellschaftliche Situation haben. Der
Begriff des sozialen Wandels wurde zuerst von OGBURN (1922) als
„social change“ eingeführt und wird häufig synonym mit Begriffen wie
Zivilisierung, Modernisierung, Industrialisierung verwendet.
Nicht zu verwechseln, freilich eng verwandt, ist der Begriff des sozialen Wandels mit dem des demografischen Wandels, des ökonomischen, des medialen bzw. auch des religiösen Wandels. Auch Globalisierungs- und Modernisierungsprozesse gehen mit dem sozialen Wandel einher: Globalisierung bedeutet eine weltweite Vernetzung und
Verdichtung der sozialen Beziehungen (vgl. dazu ANTHONY GIDDENS 1979), Modernisierung bedeutet eine Weiterentwicklung der
Gesellschaft in Richtung Demokratisierung und Wohlstandserhöhung
(vgl. TALCOTT PARSONS 1961 und 1964).
2. Dimensionen des sozialen Wandels
Naturgemäß stößt man in der Literatur auf recht verschiedene Auffassungen über die Ursachen, Richtungen bzw. Wirkungen des sozialen Wandels, ebenso zu der Frage, ob bzw. wie Veränderungen geplant werden sollen oder können. Bei den Ursachen des sozialen Wandels können exogene und endogene Faktoren unterschieden werden4.
- exogene Faktoren: Änderungen in den Umweltbedingungen wie Erfindungen, Entdeckungen usw.
- endogene Faktoren, die in der Gesellschaft selbst liegen, etwa Konflikte, Veränderungen in der Machtstruktur, Umbesetzung der Eliten, Änderungen der Normen usw.
Weitere Dimensionen sozialen Wandels können sein5:
- sozialer Wandel kann durchgreifend sein und fast alle Lebensbereiche umfassen (Industrialisierung, Verstädterung) oder nur einige Bereiche betreffen (Veränderungen im Verbraucherverhalten),
- Wandel kann langsam vor sich gehen („Lebensstile“) oder aber
rasch („Moden“),
- Wandel kann kontinuierlich verlaufen (Diffusion von Neuerungen)
oder aber abrupt (Revolution, Machtveränderungen),
- Wandel kann geplant, kontrolliert oder unkontrolliert ablaufen (Krisen),
- Wandel kann für die Gesellschaft oder Teile davon systemerhaltend
(funktional) oder systemstörend (dysfunktional) sein.
1
2
3
4
5
6
BOGUMIL / JANN 2005: 190.
http://tinyurl.com/33s5ss5
Vgl. KLEINING 1989: 534 f.
Vgl. KLEINING 1989: 535.
Vgl. KLEINING 1989: 535.
KLEINING 1989: 535.
FACHTHEMA
Im Vergleich verschiedener Gesellschaften können weniger entwikkelte und entwickelte unterschieden werden (vorindustriell/industrialisiert, städtisch, agrarisch usw.); innerhalb derselben Gesellschaft traditionelle und neuere Bereiche wie etwa Stadt/Land, soziale Klassen, Alters- bzw. Berufsgruppen. Einzelne Lebensbereiche können dabei als
verschieden weit entwickelt betrachtet werden; das „Nachhinken“ der
Aufnahmebereitschaft für technologische Neuerungen wird dabei als
„cultural lag“ bezeichnet (OGBURN). Der Übergang von der traditionellen zur modernen Lebensweise wird als „soziale Mobilisierung“ beschrieben, die Übernahme von kulturellen Werten einer Gesellschaft
durch eine andere wird mit dem Begriff der „Akkulturation“ bezeichnet6.
Auf die verschiedenen Theorien und Modelle des sozialen Wandels,
auf die Indikatoren für soziale Veränderungen sowie auf sozialstrukturelle Aspekte kann aus Platzgründen an dieser Stelle leider nicht intensiver eingegangen werden.
3. Sozialstrukturelle Aspekte
In der deutschen Sozialstrukturforschung wird seit den 1980er Jahren kontrovers diskutiert, ob sich die Klassen und Schichten im Zuge
der Modernisierung der Gesellschaft auflösen oder bereits aufgelöst
haben. Anhänger der „Auflösungsthese“ - in der wissenschaftlichen
Literatur wird sie häufig „Entstrukturierungsthese“ genannt - sind u.
a. ULRICH BECK („Risikogesellschaft“, 1986) und GERHARD
SCHULZE („Erlebnisgesellschaft“, 1993). Zu ihren Kritikern gehören
zum Beispiel MICHAEL VESTER („Soziale Milieus im gesellschaftlichen Strukturwandel“ 2001, zuerst 1993) und RAINER GEISSLER
(„Die Sozialstruktur Deutschlands“ 2002, zuerst 1992).
Die „Auflösungstheoretiker“ heben insbesondere die folgenden sozialstrukturellen Entwicklungstendenzen hervor:
• Steigender Wohlstand und Massenkonsum lassen – begünstigt
durch staatliche Umverteilung – auch die unteren Schichten zunehmend an den Privilegien der mittleren und oberen Schichten teilhaben (an komfortablen Wohnungen, Autos, Farbfernsehern, Urlaubsreisen etc.). Frühere Statussymbole haben ihre unterscheidende Kraft verloren, weil sie heute allen zugänglich sind.
• Auch die neuen Risiken der „Risikogesellschaft“ – wie sie ULRICH
BECK nennt – kennen keine Schichtgrenzen, sie sind „demokratisiert“. Von Massenarbeitslosigkeit, Umweltgefährdungen oder atomarer Bedrohung sind alle Gruppen der Gesellschaft bedroht.
• Schichttypische Milieus mit entsprechenden schichttypischen Mentalitäten, Einstellungen und Verhaltensweisen haben sich nach und
nach aufgelöst. Dieser Entwicklung liegen zwei zentrale Ursachen
zugrunde: Zum einen werden die Lebensbedingungen, die Soziallagen immer differenzierter und vielfältiger (Differenzierung und
Diversifizierung der Sozialstruktur); zum anderen hat der ökonomische, soziale und kulturelle Wandel einen starken Individualisierungsschub ausgelöst, der die Menschen aus ihren bisherigen Bindungen löst und ihre Verhaltensspielräume erheblich erweitert.
Steigender Wohlstand lockert die materiellen Bindungen, der moderne Sozialstaat die traditionelle Solidarität, zunehmende Freizeit
lockert die zeitlichen Bindungen, zunehmende Mobilität die sozialen und räumlichen Bindungen und das höhere Bildungsniveau
schließlich die psycho-sozialen Bindungen, da es mehr Nachdenklichkeit und Selbstfindung ermöglicht und fordert.
• Die Schichten werden im Alltag immer weniger wahrgenommen
und bestimmen immer weniger die alltäglichen Handlungen und
Beziehungen. Menschen identifizieren sich nicht mehr mit bestimmten Schichten.
• Die zunehmende soziale Mobilität wirbelt die Lebenswege und Lebenslagen der Individuen durcheinander und verhindert die Herausbildung schichttypischer Milieus.
Auch die Gegner der „Auflösungsthese“ sehen den Anstieg des Lebensstandards, die zunehmende Vielfalt der Lebensbedingungen,
den Individualisierungsschub und die zunehmende Mobilität als
wichtige Entwicklungstendenzen in der modernen Sozialstruktur an.
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Aber sie werfen den „Auflösungstheoretikern“ vor, die entstrukturierenden Auswirkungen dieses Wandels auf das Schichtungssystem
stark zu überzeichnen. Die Schichtstruktur der modernen Gesellschaft – so ihre These – ist nicht verschwunden, sondern sie ist dynamischer, mobiler und pluraler geworden. Kennzeichen einer modernen Gesellschaft ist nicht die Auflösung der sozialen Schichtung, sondern ein dynamisches, pluralisiertes Schichtgefüge, das wegen seiner
Vielfalt auch unübersichtlicher und auf den ersten Blick schwerer erkennbar geworden ist. Die Schichtungstheoretiker führen die folgenden, empirisch belegten Argumente ins Feld:
• Wichtige Lebenschancen (wie Bildungs- und Aufstiegschancen,
Chancen auf eine hohe Erbschaft, auf politische Teilnahme, auf angenehme und qualifizierte Arbeit) und wichtige Lebensrisiken (wie
Arbeitslosigkeit, Armut, Krankheit, Kriminalisierung) sind auch
heute noch schichttypisch verteilt.
• Auch viele Wertorientierungen, Lebensstile und Verhaltensweisen – einige davon mit abgrenzendem (distinktiven) Charakter –
variieren weiterhin von Schicht zu Schicht. Dazu gehören unter anderem die Erziehungsziele, die Nutzung der Massenmedien und
des Internets, die sportlichen Aktivitäten oder die Partnerwahl. So
sind zum Beispiel nur 1,5 Prozent der Frauen mit Hauptschulabschluss mit einem Akademiker verheiratet, und von den Männern
mit Hauptschulabschluss hat nur jeder 300. eine Ehepartnerin mit
Universitätsabschluss. Wie bereits dargestellt, sind auch die zu sozialen Milieus zusammengefassten Lebensauffassungen und Lebensweisen im oberen Bereich des Schichtgefüges anders ausgeprägt als in der Mitte und dort wiederum anders als in den unteren
Ebenen.
• Die oft erwähnten Individualisierungs- und Pluralisierungsprozesse
erfassen nicht gleichmäßig alle gesellschaftlichen Gruppen, sondern vollziehen sich in höheren Schichten intensiver; denn mit hohem Wohlstand ist eine starke Freisetzung aus materiellen Zwängen und mit höherem Bildungsniveau ein höheres Maß an Selbstreflexion und eine weitgehendere Lösung aus traditionellen Bindungen verknüpft.
• Auch im Alltagsbewusstsein sind die Schichten weiterhin präsent.
Umfragen unter Studierenden und unter Arbeitern und Angestellten von Industriebetrieben belegen, dass fast alle von einer fortbestehenden Schichtstruktur (einige auch von einer fortbestehenden
Klassenstruktur) ausgehen. Die konkreten Vorstellungen über die
Konturen dieser vertikalen Struktur sind recht unterschiedlich und
zum Teil auch diffus. Bei einer Mehrheit zeichnet sich jedoch eine
grobe Dreiteilung in Oben-Mitte-Unten ab, häufig mit weiteren
Differenzierungen in unterschiedlichen Varianten.
• Schließlich spiegelt sich der traditionelle „Klassengegensatz“ zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auch heute noch in der
Wahrnehmung von Konflikten durch die Bevölkerung wider, die eine Repräsentativumfrage im Jahr 2000 zutage gefördert hat. Zusammen mit den Konflikten zwischen Deutschen und ethnischen
Minderheiten sowie dem neuen Ost-West-Gegensatz gehört er zu
den dominanten Konfliktlinien, während der „Generationenkonflikt“ zwischen Jung und Alt oder der „Geschlechterkampf“ lediglich als zweit- bzw. drittrangig eingestuft werden.
Die postkommunistischen Länder fallen zu Beginn der Transformationsperiode mit einer stärkeren Zustimmung zur Leistungsideologie
auf, die seit Mitte der 90er Jahre in allen Ländern erheblich zurückgeht. Auch hier ist ein Abkühlen der zu Beginn der Transformation
euphorisch begrüßten westlichen Leistungsideologie festzustellen.
Die Bevölkerung in postkommunistischen Ländern ist insgesamt auch
stärker etatistisch eingestellt als die in westlich-kapitalistischen Ländern. Mit deutlichem Abstand zum ohnehin unter den westlichen
Ländern bereits stark etatistischen Westdeutschland ist der Ruf nach
dem Staat in Ostdeutschland. Damit ist der ostdeutsche Landesteil
auch generell unter allen Ländern am stärksten etatistisch geprägt.
Möglicherweise kommt darin zum Ausdruck, dass aufgrund des speziellen Transformationsfalls, der vor allem durch die Vereinigung
zweier Staaten und einen umfassenden Institutionen- und Wohlstandstransfer aus dem Westen charakterisiert werden kann, der
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Blick auf eine eigenständige Bewältigung der neuen Herausforderungen in Ostdeutschland eher verstellt wurde. Vielmehr scheint trotz einer über die Zeit hinweg leicht rückläufigen Tendenz eine stark auf
den („westlichen“) Staat bauende Versorgungsmentalität in Ostdeutschland verbreitet zu sein, die im Staat den wesentlichen Garanten von Wohlstand und Sicherheit in wirtschaftlich und sozial unsicheren Zeiten sieht7.
Politische Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Erwerbstätiger12
4. Betroffenheit von Politik und Verwaltung
Die Staatstätigkeit bestimmt weite Teile des Alltags moderner Gesellschaften. Daher machen Politik und Verwaltung einen wesentlichen Forschungsbereich der Politikwissenschaft aus. Dabei stehen die
Politikinhalte (policies) in Bezug auf die Formulierung und Umsetzung
in engem Zusammenhang mit politischen Prozessen und Institutionen8.
Ihre Bedeutung lässt sich vor allem vergleichend ermitteln – sei es historisch, international oder länderübergreifend.
Der Wohlfahrtsstaat ist im Kontext der im Zuge der Moderne eintretenden Herausbildung dreier Formen von Staatlichkeit zu sehen:
- der Rechtsstaatlichkeit, mit der Durchsetzung, Achtung und Garantie bürgerlicher Freiheitsrechte (vor allem auch vor Eingriffen des
Staates),
- der demokratischen Staatlichkeit, welche die politischen Mitwirkungsrechte der Bürger gewährleistet, und
- der Sozialstaatlichkeit, bei der es um die Erfüllung sozialer Anspruchsrechte geht. Diese im Zuge der Moderne nach- und nebeneinander eintretenden konflikthaften politischen Bewegungen, die
zeitgeschichtlich vor allem mit der Französischen Revolution und der
zunehmenden Industrialisierung verbunden werden können, bestimmen alle modernen industrialisierten, marktwirtschaftlich und demokratisch geprägten Gesellschaften bis heute.
Der demografische Wandel hat nicht nur Konsequenzen für die Änderung der Alters- und Sozialstruktur, sondern auch für die räumliche
Ausdünnung auf der einen und die weitere Verdichtung auf der anderen Seite13.
- rückläufiger Bedarf an Kindertagesstätten und Schulen,
neue Wohn- und Betreuungsformen für alte Menschen,
- veränderte Nachfrage- und Angebotsstrukturen im Gesundheitswesen,
- Rückzug privater und öffentlicher Dienstleistungen aus der Fläche,
leerstehende Wohnungen und öffentliche Gebäude,
- Unterauslastung technischer Infrastrukturen,
- weniger Einnahmen für die öffentlichen Haushalte usw.
Handlungsfelder für Anpassungsstrategien14
Eine der größten aktuellen Herausforderungen nicht nur für Politik
und Verwaltung, sondern für die ganze Gesellschaft, stellt der demografische Wandel dar, der zugleich Ursache und Ausgangspunkt sozialen Wandels darstellt. Zu berücksichtigen sind sinkende Geburtenraten und der daraus resultierende Bevölkerungsrückgang, eine Steigerung der Lebensdauer und eine Veränderung der Altersstrukturen in
Deutschland und Europa. Für den öffentlichen Dienst wirft der demografische Wandel zwei zentrale Fragestellungen auf9:
- Welche Anpassungen in den öffentlichen Dienstleistungen müssen
auf Grund von veränderten gesellschaftlichen Anforderungen vorgenommen werden? (externe Sichtweise)
- Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Personalressourcen der
öffentlichen Verwaltung? (interne Sichtweise)
Die Bewältigung insbesondere des demografischen Wandels10 hängt
nicht zuletzt von der Leistungsstärke der öffentlichen Verwaltung ab.
Die Verwaltungen müssen nicht nur Antworten auf die internen Alterungsprozesse finden, sie müssen auch auf die veränderten Bedürfnisse einer alternden und langfristig schrumpfenden Gesellschaft reagieren. Durch das Altern der Bevölkerung steigt der Druck, die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen den veränderten Gegebenheiten anzupassen, was wiederum Auswirkungen auf das Personalmanagement
im öffentlichen Sektor hat.
4.1 Die externe Perspektive
Das massenhafte Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem öffentlichen Dienst schafft einerseits die Möglichkeit, den Bestand an Qualifikationen im staatlichen Sektor aufzufrischen, Personalzahlen und Personalkosten zu senken und die Personalverteilung auf die einzelnen
Bereiche zu verändern. Es ist andererseits aber auch eine Herausforderung, den damit einhergehenden Verlust an Kernkompetenzen aufzufangen11.
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19
Vgl. LIPPL 2003: 193.
Vgl. LUTHARDT / WASCHKUHN 1988.
vgl. BUCK 2007.
Vgl. dazu: FREVEL 2004.
vgl. BUCK 2007: 10.
Quelle: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Active Aging in Economy and Society,
Carl Bertelsmann Prize 2006, Verlag Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, S. 31,
zit. nach BUCK 2007: 36.
Vgl. BUCK 2007: 16.
Quelle: BUCK 2007: 17.
vgl. BUCK 2007: 14.
Quelle: BUCK 2007: 35.
Vgl. CAMENPHAUSEN et al. 1987.
Quelle: Landesentwicklungsplan Bayern 2003, zit. nach BUCK 2007: 31.
BIRG 2007: 6.
FACHTHEMA
4.2 Die interne Perspektive
In der europäischen Perspektive werden die folgenden acht Dimensionen als zentrale Bestandteile eines Altersmanagements angesehen15.
- Personalneugewinnung,
- Lernen, Aus- /Weiterbildung und lebenslanges Lernen,
- flexible Arbeitszeitregelungen,
- Personalentwicklung (Karriereplanung),
- Personalumsetzung,
- Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung, Arbeitsplatzgestaltung,
- Ausstieg aus dem Arbeitsleben und Übergang in den Ruhestand
bzw. die Altersrente,
- umfassende Ansätze, die diese Dimensionen einbeziehen.
Effektives Altersmanagement („good practice“) beinhaltet konkrete
Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersbarrieren und zur Förderung
der Altersvielfalt. Viele Unternehmen, vor allem die größeren, entscheiden sich für einen umfassenden Ansatz: beispielsweise für eine
Kombination aus flexiblen Arbeitszeiten und Gesundheitsmaßnahmen.
Eine integrierte Personalpolitik, die auch aktives Altersmanagement
umfasst, sind in der Praxis allerdings noch recht selten. Weitere Strategien sehen vor, ältere Bedienstete über eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Berufsleben zu halten.
Zweck die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe rechtfertigen
muss. Insbesondere bei der wirtschaftlichen Betätigung ist davon
auszugehen, dass im Gegensatz zu rein privaten Unternehmen, die
rein erwerbswirtschaftlichen Zielen folgen, bestimmte volkswirtschaftliche und / oder sozialpolitische Ziele vorhanden sein müssen,
im Ergebnis also das gemeinwirtschaftliche Prinzip zum Tragen
kommt.
5.1 Zentrale-Orte-System
Das Zentrale-Orte-System bietet die Möglichkeit der überörtlichen
Bereitstellung von Diensten. Dies ist eine wichtige Komponente für die
Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen. Merkmale von zentralen
Orten, vor allem von Oberzentren, sind eine hohe Bevölkerungsdichte
und ein gebündeltes Angebot an Arbeitsplätzen und Dienstleistungseinrichtungen. So sind die Grundschulen bereits heute von den Auswirkungen des demografischen Wandels betroffen. Sinkende Geburtenraten in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung haben bereits
zur Schließung von Grundschulen geführt. Im Zuge der Abwanderung
der städtischen Bevölkerung in das Umland (Suburbanisierung) kam
es dort zu Schulneugründungen in der Nähe großer Städte.
Standards der Daseinsvorsorge am Beispiel schulischer Einrichtungen18
Anforderungen an Organisationen und Arbeitgeber16
5.2 Daseinsvorsorge
5. Gestaltungsnotwendigkeit und Gestaltbarkeit des
sozialen Wandels?
Die Bedeutung des sozialen Wandels für die verschiedenen Institutionen scheint heute allgemein anerkannt zu sein, wie insbesondere
am Beispiel der beruflichen Bildung deutlich wird. Beim Umgang mit
gesellschaftlichen Institutionen wie Ehe und Familie sind allerdings
deren verfassungsrechtliche Garantien zu beachten 17 . Nicht alles
steht zur Disposition. Mit zunehmend arbeitsteiligem Wirtschaften
wuchs die Erkenntnis, dass die Ergebnisse der Wirtschaftsprozesse,
wenn sie ausschließlich den Marktkräften überlassen werden, nicht
zufrieden stellend sind. Staatliche Institutionen müssen also korrigierend eingreifen, bestimmte Aufgaben müssen öffentlich erledigt werden, sie wurden gar zur Staatsaufgabe. „Staat“ bzw. „staatlich“ dient
dabei als Oberbegriff für Bund, Länder, Gemeinden und die EU. Sollen konkretere Bewertungen vorgenommen werden, so muss eine öffentliche Aufgabe bzw. ein öffentlicher Zweck jedoch immer bezogen
auf eine bestimmte Institution bzw. eine organisatorische Einheit definiert werden, also z. B. kommunale Unternehmen bzw. auf die Kommune insgesamt.
Die Notwendigkeit einer staatlichen Regulierung sollte nicht zu einem leichtfertigen Umgang mit staatlichen Eingriffen führen. Dies
zeigt die aktuelle Diskussion über Art und Umfang öffentlicher Aufgaben. Teilweise ist auch gesetzlich verankert, dass ein öffentlicher
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Es besteht die Verpflichtung, eine angemessene Versorgung mit öffentlichen Diensten sicher zu stellen, vor allem in den Bereichen Gesundheit, Bildung und öffentlicher Verkehr. Ungeachtet ständig
schrumpfender finanzieller Handlungsspielräume bleibt das Ziel, dafür
zu sorgen, dass alle Teile der Bevölkerung gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu Versorgungsdiensten und anderen öffentlichen
Dienstleistungen haben. Im Hinblick auf die Umsetzung lassen sich
hier fünf Schwerpunkte definieren:
- Anpassung des Zentrale-Orte-Systems,
- Vermittlung von Anpassungsprozessen,
- Berücksichtigung der langfristigen Kosten für technische und soziale
Infrastrukturen,
- Daseinsvorsorge im fachübergreifenden Dialog,
- Unterstützung der Gemeinden durch bürgerschaftliches Engagement.
Die öffentliche Verwaltung als Träger einer besonderen Verantwortung für das Gemeinwohl sollten eine Vorbild- und Vorreiterrolle in
der Familienfreundlichkeit einnehmen. Das oberste Ziel des Staates
sollte vor diesem Hintergrund sein: Die Steigerung der Geburtenrate
bis auf ein bestandserhaltendes Niveau (im Bundesdurchschnitt 2,1
Kinder pro Frau). Das heißt, die Eltern sollten in der aktuellen Lage die
oberste Priorität genießen. So z.B. empfiehlt BIRG: „Das wirksamste
und sozial gerechteste Mittel einer demografischen Politik zur Erhöhung der Geburtenrate wäre ein gesetzlich vorgeschriebener Vorrang
für Eltern bei der Besetzung von Arbeitsplätzen bei gleicher Qualifikation der Bewerber“19.
Ein anderer Ansatzpunkt sind Bürgerforen. Sie sind ein effektives Instrument, um die Bürgerbelange zu erkennen und in den Dialog zu treten. „Unter dem Begriff Bürgerforen werden freiwillige, dialogisch oriBürgermeister Zeitung 6/2015
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entierte und auf kooperative Problemlösungen angelegte Verfahren
der Beteiligung von Bürgern und Verbänden an der Formulierung und
Umsetzung kommunaler Politik subsumiert“20 . Es wurde jedoch erkannt, dass die Bürgerforen insgesamt nur wenig zu einem höheren
Wertberücksichtigungspotenzial beitragen, sondern eher ein zusätzliches Sprachrohr für bereits engagierte und durchsetzungsfähige Akteure sind21. Die Bürgerforen können die Politikverdrossenheit der Bürger u. U. sogar steigern, weil nicht alles nach ihrem Sinne umgesetzt
werden kann.
Die öffentliche Verwaltung sollte gemeinsam mit anderen Akteuren
verstärkt in die Jugendarbeit investieren. Die Bildung der Jugend ist
eine dankbare Investition in die Zukunft. Den Jugendlichen sollen
mehr Partizipationsmöglichkeiten gegeben werden, wie z. B. durch
Durchführung von Kinder- und Jugendgipfeln. Die Jugend soll mehr
an der Politikgestaltung vor Ort partizipieren. Wertgefühl und Verantwortungsgefühl gehen Hand in Hand. Des Weiteren kann dadurch die
Ortsgebundenheit gestärkt werden. Es ist wichtig, dass die jungen
Menschen in der Gemeinde oder Stadt langfristig gebunden werden,
gerade angesichts des interkommunalen und interregionalen Wettbewerbs um junge Menschen. Eine ständige Aufgabe soll sein, gemeinsam mit den örtlichen Arbeitgebern die Kinderbetreuung zu verbessern. Auch das Engagement von Rentnerinnen und Rentner sollte
durch die Kommune gefördert und angemessen honoriert werden.
ULRICH BECK hatte 1996/1997 in einem Bericht der bayerisch-sächsischen Zukunftskommission von KURT BIEDENKOPF und MEINHARD MIEGEL das Konzept der Bürgerarbeit und des Gemeinwohlunternehmers für diejenigen vorgeschlagen, die keine Arbeit mehr finden. Er ging also in diesem Konzept davon aus, dass es wahrscheinlich
nicht mehr Arbeit für alle geben werde. Bürgerarbeit sollten diejenigen bei sogenannten „Gemeinwohlunternehmern“ ableisten, die keine
Erwerbsarbeit mehr finden können. BECK hielt also in der Bürgerarbeit an der Arbeitsethik – an Erwerbsarbeit als Normalität – fest, obwohl er zugleich Vollbeschäftigung als unwahrscheinlich anerkannte.
Kritiker haben BECK vorgeworfen, mit seiner Bürgerarbeit, die durch
staatliche Stellen als gemeinwohlbezogene anzuerkennen ist und mit
einer Lohnzahlung einhergehen sollte, eine gigantische Bürokratisierung und eine Kommerzialisierung des ehrenamtlichen Sektors zu propagieren. Manche warfen ihm sogar vor, die Bürgerarbeit sei das technokratische Horrorszenario eines modernen Arbeitshauses, da die Arbeitslosen behördlich unter Kuratel der Arbeitsethik gestellt würden,
indem ihnen ersatzweise eine staatlich kontrollierte Bürgerarbeit bereitgestellt werde, die sie gegebenenfalls zum Einkommenszuverdienst
anzunehmen gezwungen seien.
6. Schluss
In Zeiten von knappen Ressourcen nehmen Verteilungskonflikte zu.
So entsteht Wettbewerb zwischen den Kommunen und den Regionen
um neue Zuzügler und Wirtschaftsunternehmer, da sie durch Anteile
an der Einkommensteuer und Gewerbesteuer wichtige Einnahmequellen für die kommunalen Haushalte sind. Auch im Zuge der Umsetzung
der EU-Dienstleistungsrichtlinie wird ein Wettbewerbsdruck erzeugt.
An sich ist gegen mehr Wettbewerb nichts einzuwenden, da dadurch
Effizienz und Effektivität zwangsläufig gesteigert werden. Das Problem liegt jedoch in der Selektivität des Wettbewerbs, die gegen den
Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensräume in ganz Deutschland
spricht. Gerade dieser Grundsatz war doch für die ersten Dekaden der
Bundesrepublik Deutschland von großer Bedeutung22.
Problematisch sind ferner die Folgen des demografischen Wandels
auch in der Politik. Der ehemalige Bundespräsident ROMAN HERZOG
hat vor „einer Rentnerdemokratie“ gewarnt. Immer mehr Rentner führen zu einer Verschiebung der Altersstruktur der Wählerschaft. So soll
etwa bei der CDU/CSU bereits heute mehr als die Hälfte der Mitglieder Rentner sein. Durch die Zunahme der älteren Bevölkerung wächst
auch deren Einfluss in der Demokratie. Die Wählerschaft besteht zunehmend aus alten Menschen. Man kann annehmen, dass ältere Menschen ihre besonderen Interessen auch vertreten werden. Es könnte
dazu kommen, dass die Politik mehr seniorenbestimmt wird und die
Interessen der jüngeren Bevölkerung nicht mehr durchgesetzt werden
Bürgermeister Zeitung 6/2015
können. Der traditionelle Generationenvertrag „die Alten sorgen für
die Jungen, später sorgen die Jungen für die Alten“ funktioniert heute
nicht mehr. Die soziale Schere geht auseinander, auch bei den Rentnerinnen und Rentner sowie in der ganzen Gesellschaft. Es geht um die
finanzielle Sicherheit in allen Lebensphasen. Das Thema „Altersarmut“ wird zunehmend in den Medien präsent und flößt zusätzlich Unsicherheit und Angst in der älteren Bevölkerung ein.
7. Literatur
BECK, U. (1986): Risikogesellschaft. Frankfurt.
BIRG, HERWIG 2007: „Kopf hoch, Deutschland? – Anforderungen an
eine standortstärkende Bundes- und Kommunalpolitik“. Resümee des
Vortrags. 12. Landkreisversammlung des Deutschen Landkreistages,
Berlin, 22.1.2007.
BOGUMIL, JORG / JANN, WERNER (2005): Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft. Wiesbaden: VS Verlag.
BUCK, HARTMUT (2007): Demografischer Wandel und öffentlicher
Dienst, Dokumentation der Europäischen Expertenkonferenz 2. Mai
2007 Brühl/Deutschland, hrsg. vom Bundesminister des Innern.
CAMPENHAUSEN, AXEL FRHR. VON / STEIGER, HEINHARD
(1987): Verfassungsgarantie und sozialer Wandel. Das Beispiel von Ehe
und Familie, VVDStRL 45, Berlin und New York: De Gruyter.
FREVEL, BERNHARD (2004) (Hrsg.): Herausforderung demografischer Wandel, Hamburg: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
GEISSLER, RAINER, Facetten der modernen Sozialstruktur, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 269.
GIDDENS, A. (1979): Die Klassenstruktur fortgeschrittener Gesellschaften. Frankfurt.
HOLTKAMP, LARS (2006): Partizipative Verwaltung – hohe Erwartungen, ernüchternde Ergebnisse. In: Bogumil, Jörg / Jann, Werner /
Nullmeier, Frank (Hrsg.): Politik und Verwaltung. PVS Politische Vierteljahresschrift, Sonderheft 37. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 185-207.
KLEINING, GERHARD (1989): Sozialer Wandel, in: Wulf, Christoph
(Hrsg.): Wörterbuch der Erziehung, S. 534-538. München: Piper.
LIPPL, BODO (2003): Sozialer Wandel, wohlfahrtsstaatliche Arrangements und Gerechtigkeitsäußerungen im internationalen Vergleich.
Analysen in postkommunistischen und westlich-kapitalistischen Ländern, Diss. Humboldt-Universität - http://tinyurl.com/37kelr8
LUTHARDT, W. / WASCHKUHN, A. (Hrsg.), Politik und Repräsentation. Beiträge zur Theorie und zum Wandel politischer und sozialer Institutionen, Marburg 1988.
OGBURN, W. F. (1922): Social Change. Gloucester, Mass.
PARSONS, T. (1961): An Outline of the Social System. IV. The Problem of Structural Change. In: ders. (Hrsg.): Theories of Society. Bd.2.
New York, S. 70-79.
PARSONS, T. (1964): Evolutionary Universals in Society. In: American Sociological Review 29, S. 339-357.
20 HOLTKAMP 2006: 190.
21 HOLTKAMP 2006: 202.
22 BENZ 1999: 136.
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BURGENLAND | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Diabetes-Vorsorgetage
Mobile Diabetes-Früherkennung in Gemeinden
„Mobile“ Diabetes-Früherkennung bietet das im burgenländischen Marz ansässige Unternehmen MED TRUST im Rahmen von
Diabetes-Vorsorgetagen in burgenländischen Gemeinden an. Ein
speziell ausgestattetes Fahrzeug,
das „Wellion Diabetes Experten
Mobil“, ermöglicht der Bevölkerung vor Ort kostenlos Tests, die
Hinweis auf eine Diabeteserkrankung geben können. Bei rund
430.000 ÖsterreicherInnen wurde
Diabetes diagnostiziert, rund
800.000 dürften tatsächlich betroffen sein. Die Folgen des erhöhten
Blutzuckers, begleitet von erhöhtem Blutdruck und erhöhten Blutfetten, sind Arterienverkalkung bis
hin zu Schlaganfall, Herzinfarkt,
Amputation, Nierenversagen, Erblindung und eine massive Beeinträchtigung der Nervenfunktionen.
Seit Oktober 2014 bietet MED
TRUST Diabetes-Vorsorgetage
an. Großer Wert wird auf die Zusammenarbeit mit Gemeinden,
Apotheken, Ärzten und Unternehmen gelegt. Das „Wellion
Diabetes Experten Mobil“ fährt
auf Wunsch Gemeinden an und
bietet der Bevölkerung kostenlose Beratungsgespräche, wobei
Vorsorge und Aufklärung im Mittelpunkt stehen. Im „Wellion Mobil“ können sofort Blutzuckerwert, Blutfettwert und Blutdruck
festgestellt werden. Bei Abweichungen von den Normwerten,
die auf gesundheitliche Beeinträchtigung hinweisen können,
Sieben Parteien wollen
bei Burgenland-Wahl
antreten
Bei der Landtagswahl am 31.
Mai im Burgenland dürften voraussichtlich in sechs der sieben
Wahlkreise sieben Parteien am
Stimmzettel stehen. Neben den
Fixstartern SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und Bündnis Liste Burgenland
(LBL) haben die NEOS landesweit und die Christliche Partei
Österreichs (CPÖ) in sechs Wahlkreisen Wahlvorschläge eingebracht, teilte die Landeswahlbehörde auf APA-Anfrage mit.
LR Dr. Peter Rezar (4.v.l.) mit MED TRUST-GF Werner Trenker (5.v.l.), MED
TRUST-Vertriebschef DI Michael Dinhobl (5. v.r.) und MitarbeiterInnen vor dem
„Wellion Diabetes Experten Mobil“
Foto: Bgld. Landesmedienservice
Gemeindepaket:
Kompetente Unterstützung von Fachleuten für
Gemeinden
Eine fachlich fundierte und kompetente Unterstützung für mehr Effizienz und Kosteneinsparungen im Bereich der kommunalen Verwaltung – das ist der Inhalt eines neuen Gemeindepaketes, das Landeshauptmann Hans Niessl gemeinsam mit den Spitzen des
Gemeindevertreterverbandes, des Städtebundes und
mit Experten geschnürt hat
und das dazu beitragen
soll, dass die Arbeit in den
Kommunen erleichtert
wird und die 171 burgenländischen Gemeinden fit
für die Zukunft sind. „Dieses Gemeindepaket bedeutet, dass sich die Gemeinden in verschiedenen
Bereichen an Fachleute
und anerkannte Experten
aus dem Burgenland wenden können und eine kom-
Bürgermeister Zeitung 6/2015
wird eine Abklärung durch den
Arzt empfohlen.
Gut fünf Wochen vor der Burgenland-Wahl liegen laut einer
Umfrage im Auftrag der Tageszeitung „Österreich“ SPÖ und
ÖVP unter ihrem Ergebnis bei
der Landtagswahl 2010: Die SPÖ
käme demnach auf 44 Prozent
(Wahl 2010: 48,3 Prozent), die
ÖVP auf 31 Prozent (34,6 Prozent). Zulegen können hingegen
die FPÖ mit dreizehn Prozent
(neun Prozent) und die Grünen
mit sechs Prozent (4,2 Prozent).
Die Liste Burgenland (kandidiert diesmal als Bündnis Liste
Burgenland, Anm.) und die erstmals bei einer Landtagswahl im
östlichsten Bundesland antretenden NEOS mit jeweils drei Prozent müssten laut Umfrageergebnis um den Einzug in den Landtag bangen.
Eine rot-schwarze Koalition
würden sich derzeit 40 Prozent
der Befragten wünschen. Für RotBlau und Rot-Grün können sich
mit 13 Prozent weitaus weniger
Wähler begeistern. Schwarz-Blau
findet mit elf Prozent die geringste Zustimmung.
Würde der Landeshauptmann
direkt gewählt, würden sich 63
Prozent der Befragten für SPÖLandeshauptmann Hans Niessl
entscheiden. 30 Prozent würden
ÖVP-Landesparteiobmann Franz
Steindl ihre Stimme geben, sechs
Prozent würden FPÖ-Landeschef
Johann Tschürtz wählen.
petente Auskunft bekommen. Das ist ein umfassendes Serviceprojekt, das als Ergänzung, und nicht als Ersatz bestehender Strukturen
zu sehen ist“, betonte Landeshauptmann Hans Niessl in einer Pressekonferenz.
Themenbereiche betreffen die Rechtsberatung, die Finanzierung, das
Versicherungswesen, das Vergaberecht, die Raumplanung, die Sachverständigentätigkeit, die
Baubetreuung sowie die
Projektsteuerung.
V.l.n.r.: Mit einem Gemeindepaket unterstützen DI Martin
Schwartz, Architekt, Bgmin.
Ingrid Salamon, Vorsitzende
Österr. Städtebund, Mag.
Werner Dax, Rechtsanwalt,
KommR Siegfried
Fleischacker, Versicherungsmakler, Landeshauptmann
Hans Niessl, Günther Toth,
Steuerberater, Bgm. Erich
Trummer, Präsident Bgld.
GVV, und DI Dr. Richard Woschitz, Zivilingenieur, die
kommunale Ebene des Burgenlandes
Foto: Bgld. Landesmedienservice
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AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | BURGENLAND
„Männerwerkstatt“:
Starthilfe zur Rückkehr in
den Arbeitsmarkt für
Männer über 50
Rund 570 Frauen haben seit
Beginn der Tätigkeit des Vereins
Koryphäen vor fast 20 Jahren einen Transitarbeitsplatz – darunter versteht man Arbeitsplätze
bei „sozialökonomischen Betrieben“ und bei „gemeinnützigen
Beschäftigungsprojekten“ – gefunden. Neu ist, dass auch erwerbslose Männer über 50 im sozial-ökonomischen Betrieb mit ei-
nem eigenen Projekt, der Männerwerkstatt, unterstützt werden.
Aktuell werden zehn Männer für
den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt fit gemacht. Für Landeshauptmann Hans Niessl haben die Projekte der Koryphäen
Vorbildcharakter:
„Die
Koryphäen geben Betroffenen
die Chance am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Mit Eröffnung
der Männerwerkstatt finden hier
nun auch Männer, die älter als 50
Jahre sind und mehr als sechs
Monate keinen Job haben, Unterstützung, wieder ins Berufsleben einzusteigen.“
V.li.: Friedrich Ramian, Landeshauptmann Hans Niessl, Koryphäen-Geschäftsführerin Eva Steindl und Manfred Breithofer, stellvertretender Landesgeschäftsführer des AMS Burgenland, bei der offiziellen Eröffnung der Männerwerkstätte
in Neusiedl am See
Foto: Bgld. Landesmedienservice
Gemeinden erhalten mehr Geld für Dorfbusse
Das Land greift den Gemeinden bei der Realisierung sogenannter
Micro-ÖV-Systeme – darunter versteht man kleinräumige Verkehrskonzepte wie zum Beispiel Dorfbusse – künftig noch kräftiger unter
die Arme und stockt die Förderungen auf. Konkret wird die Abgangsförderung bis zu 50% je
nach Bedarfskategorie erhöht, kündigte Landesrätin
Verena Dunst bei einem
Pressegespräch in Kleinmürbisch an. Zusätzliche
Förderungen können sich
die Gemeinden über die
Dorferneuerung abholen.
Diese werden ebenfalls
aufgestockt. Die Förderung von Mobilitätskonzepten wird von 60% auf
85% bei gemeindeübergreifenden Projekten erhöht, wobei die Förderhöhe mit 10.000 Euro gedeckelt ist. Die Anschaffung von Bussen wird mit
50% oder maximal 15.000
Euro unterstützt (bisher
www.buergermeisterzeitung.at | de
GVV-Präsident Trummer
Jeder Bürger muss gleich
viel wert sein!
In den kommenden Wochen
werden Experten der Länder,
Gemeinden und des Bundes auf
Beamtenebene in die Finanzausgleichsverhandlungen einsteigen. Daher ist es wichtig, dass
sich die Kommunen schon im
Vorfeld richtig positionieren und
ihre Forderungen darlegen. Der
GVV Burgenland hat, gemeinsam mit den Verbänden aus
Kärnten, SPÖ-GVV Niederösterreich und der Steiermark, vor
mehr als einem Jahr eine Studie
zur Verteilungsgerechtigkeit im
FAG anfertigen lassen. Dabei
wurde festgestellt, dass nicht jede Bürgerin und jeder Bürger in
Österreich gleich viel wert ist.
Es profitieren vor allem Gemeinden in den westlichen Bundesländern. Außerdem muss es bessere Ausgleichsmaßnahmen für
strukturschwache Gemeinden
geben, eine Ausgaben- und Aufgabenreform sowie eine Modernisierung der Einheitsbewertung und eine Reform der
Grundsteuer. VP-Finanzminister
Schelling ist nun gefordert, dass
auch umzusetzen und dafür zu
sorgen, dass am Ende nicht weniger, sondern mehr Geld für die
Gemeinden zur Verfügung steht,
als bisher!
Diese Forderungen des GVV
Burgenland wurden auch im
Österreichischen Gemeindebund,
der ja offizieller Verhandlungspartner in den FAG Verhandlungen ist, eingebracht.
GVV-Präsident Trummer: „Leider konzentriert sich die SteindlÖVP und der Burgenländische
Gemeindebund hauptsächlich
darauf, den abgestuften Bevölkerungsschlüssel aufzuheben, um
damit Wien allen anderen Gemeinden anzugleichen. Auch wir
sind dafür, dass jeder gleich viel
wert ist, das muss aber dann auch
für die westlichen Bundesländer
gelten!“
Hintergrund: Ein Einwohner
einer Vorarlberger Gemeinden
ist ca. 700.- Euro „wert“, einer
aus Salzburg immerhin noch 678.Euro, während ein Einwohner
aus dem Burgenland „nur“ 570.Euro für die Hauptwohnsitzgemeinde einbringt. (Basis 2012)
Trummer: „Das ist doch antiquiert und ein unhaltbarer Zustand! In einem ersten Schritt
müssen alle Einwohner, egal, wo
in Österreich sie ihren Hauptwohnsitz haben, gleich viel wert
sein. In einem zweiten Schritt
muss man Parameter finden, die
für die Gemeinde mögliche zentralörtliche Aufgaben definieren,
ihre geographische Lage beurteilen sowie ihre Wichtigkeit für die
Region.
35%, maximal 12.000 Euro). Bereits im Jahr 2009 haben die Gemeinden Kleinmürbisch, Inzenhof, Tschanigraben und Großmürbisch im
Rahmen eines gemeindeübergreifenden Dorferneuerungsprozesses
das Projekt „Dorf-Bus“ ins Leben gerufen. Seit 2011 ist auch die Gemeinde Neustift bei Güssing eingebunden. „Gerade für das Südburgenland ist ein funktionierendes öffentliches Verkehrsnetz für Pendlerinnen und Pendler, für
die Lebensqualität in der
Region und für die Wirtschaft unabdingbar. Der
Dorfbus in Kleinmürbisch
ist ein Vorzeigeprojekt und
zeigt, wie man kleinräumig die Mobilität erhöhen
kann. Mit den nun besseren Fördermöglichkeiten
ist das Angebot für Gemeinden so gut wie nie zuvor“, betont Dunst.
V.l.n.r.: Bürgermeister Martin
Frühwirth, Verkehrskoordinator
Mag. Peter Zinggl, Landesrätin Verena Dunst und DI
Christian Gruber, PanMobile
Verkehrsplanung
Foto: Bgld. Landesmedienservice
Bürgermeister Zeitung 6/2015
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KÄRNTEN | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Kärntens Kulturschaffende befürchten Tod der
freien Szene
Kärntens Kulturschaffende befürchten, dass der rigorose Sparkurs des Landes angesichts des
Finanzlochs den Tod der freien
Szene nach sich ziehen könnte.
Am 5. Mai protestierten sie bei
einer Demonstration in der Klagenfurter Innenstadt gegen das
„Aushungern“, zumal immer
mehr Veranstalter bereits Termine verschieben oder absagen
müssen.
Mit Sprüchen wie „Es wird
(B)enger“, „Kärnten leih leih“
oder „Wollt Ihr den KulturGrexit“ versammelten sich zahlreiche Kulturschaffende in der
Fußgängerzone. Organisatorin
Angelika Hödl von der Interessensgemeinschaft der Kulturschaffenden in Kärnten (IG KIKK)
widersprach in ihrer Ansprache
Aussagen von Kulturlandesrat
Christian Benger (ÖVP). Dieser
hatte am Vormittag festgestellt,
dass der Zahlungsstopp kein
Streichen von Subventionen bedeute, sondern nur eine Verzögerung. Hödl: „Es haben bereits
genügend Kulturschaffende definitive Absagen erhalten, das sind
Streichungen.“
Und selbst wenn mit mehrmonatiger Verzögerung die Subventionen doch noch bezahlt werden, so stelle sich die Frage, wie
man bis dahin über die Runden
kommen soll. Nachdem bereits
am 4. Mai das „klagenfurter ensemble“ einen Produktionsstopp
verkündet hatte und vier Mitarbeiter kündigt, hat tags darauf
das Klagenfurter „stereo“ drastische Kürzungen vorgenommen.
„Wir haben mit sofortiger Wirkung die kompletten JubiläumsKulturveranstaltungen und Nachwuchsförderungs-Projekte für
das Jahr 2015 absagen müssen“,
so „stereo“-Betreiberin MarinaAnna Virgolini. Dazu habe man
zahlreiche Konzerte gestrichen.
Die IG Autoren hat eine Solidaritätskampagne für Kärnten
gestartet, es haben bereits mehr
als 100 Personen, die meisten
davon im Literaturbereich tätig,
unterschrieben, die Liste der Namen reicht von Peter Turrini,
Robert Schindel, Franzobel und
Vom Billigstbieter- zum Bestbieterprinzip
Das Land Kärnten, die Wirtschaftskammer, der technische Arbeitskreis des GBV (Dachverband der österreichischen gemeinnützigen
Bauvereinigungen) und die Wohnbauförderungsabteilung haben in
mehreren Arbeitssitzungen ein umsetzungsreifes „Bestbietermodell“
bei den Bauauftragsvergaben der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen erarbeitet, das als auftragsbezogene Zuschlagskriterien neben dem Preis auch qualitative Kriterien vorsieht. „Es sind vor allem
die regionalen und kleinen Unternehmer in der Baubranche, die bei
diesen Änderungen des Vergabeverfahrens bei öffentlichen Aufträgen verstärkt unterstützt werden“, so Finanzreferentin LHStv.in Gaby
Schaunig bei einer Pressekonferenz. „Für die Wirtschaftskammer ist
es sehr erfreulich, dass es uns in
zahlreichen gemeinsamen Sitzungen
gelungen ist, ein Ziel zu erreichen
und das ist unter anderem Fairness
am Bau“, betonte der Innungsmeister Bau in der Wirtschaftskammer,
Stefan Hasse. Durch die neuen Vergaberichtlinien würden Betriebe
verstärkt geschützt. „Der Schwächung der Klein- und Mittelbetriebe
muss entgegengewirkt werden“, so
Hasse.
Otmar Petschnig, Vizepräsident der
Industriellenvereinigung Österreich,
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Doron Rabinovici bis hin zu Olga
Flor, Karin Fleischanderl und
Doris Knecht.
Nun wird auch Restplattform der Wörtherseebühne abgerissen
Nach 16 Jahren ist die Wörtherseebühne nun endgültig Geschichte. Nachdem im Sommer
vergangenen Jahres ein Teil der
Bühne bereits abgerissen worden ist, wird nun auch die Restplattform in der Ostbucht des
Sees entfernt. Das gab Klagenfurts Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) am 5. Mai
in einer Aussendung bekannt.
Der Stadtsenat beschloss mit
den Stimmen der Koalitionsparteien SPÖ, ÖVP und Grüne das
Aus für die Restbühne. Sie war
im vergangenen Jahr noch von
der Stadt um 50.000 Euro gekauft worden, laut Mathiaschitz
würden die Betriebskosten mehr
als 40.000 Euro jährlich betragen, ab 2017 wären es sogar
70.000 Euro geworden. Die Umwandlung in eine Freizeitplattform, wie verschiedentlich angedacht, hätte laut Mathiaschitz
rund 80.000 Euro gekostet, dies
sei angesichts der maroden Finanzsituation weder leistbar
noch könne man eine solche
Entscheidung der Bevölkerung
zumuten.
Der Abbau werde für die Stadt
praktisch keine Kosten verursachen, erklärte die Bürgermeisterin, weil der Bestbieter einer
Ausschreibung seine Kosten mit
der Verwertung der Bauteile
decken würde. Derzeit werde im
Rahmen der Sorgfaltspflicht geprüft, ob die Stadt nicht vielleicht
doch noch irgendwelche zusätzlichen Erlöse erzielen könne, beispielsweise durch den Verkauf
von Stahlträgern. Der Abriss soll
so rasch und schonend wie möglich über die Bühne gehen.
60 Jahre Landarbeiterkammer Kärnten
Die Landarbeiterkammer Kärnten (LAK) feierte am 8. Mai im
Festsaal des Kärntner Landesarchivs in Klagenfurt ihr 60-JahrJubiläum. Seitens des Landes
Kärnten gratulierten Landeshauptmann Peter Kaiser und
Agrarlandesrat Christian Benger
der engagierten Interessensvertretung der unselbständig Erwerbstätigen in der Land- und
Forstwirtschaft. Sie konnten
außerdem an drei Mitglieder der
Landarbeiterkammer „Ehrenzeichen des Landes Kärnten“ verleihen.Als Bildungsreferent strich
LH Kaiser er die Bedeutung der
16 im land- und forstwirtschaftlichen Bereich angebotenen Lehrberufe hervor.
hob den heutigen Tag als besonders wichtig hervor: „Es ist etwas
Unösterreichisches geschehen. Seit 20 Jahren redet man davon, dass
nicht der Billigstbieter sondern der Bestbieter den Bauauftrag erhalten soll. Kärnten hat hier die Vorreiterrolle übernommen und ich
kann zu diesem Quantensprung nur gratulieren.“
Als Ziele gelten: faire Vergaben und hoher volkswirtschaftlicher Nutzen, Wertschöpfung in Kärnten anheben, Aufträge und Chancengleichheit für kleine und mittlere Betriebe in Kärnten sichern, Ausbildung von Lehrlingen und Beschäftigung von älteren Personen ermöglichen, Lohn- und Sozialdumping vermeiden, Sicherung von
Dauerarbeitsplätzen, umweltschonende Effekte, Unzulässigkeit von
Sub-Subvergaben und vertiefte Angebotsprüfung. Das Ausscheiden
spekulativer Angebote ist Standard in der Wohnbauförderung.
Weiters wird in den Ausschreibungsbedingungen ein Passus aufgenommen, wonach – bei sonstiger Pönalverpflichtung – die Anzahl an überlassenen Arbeitskräften nicht mehr
als ein Drittel der durchschnittlichen
projektspezifischen Teamstärke
(Mannschaft/Partie) betragen darf.
V.l.n.r.: Mag.a Angelika Fritzl, Dir.
Günther Kostan, Dr.in Gaby Schaunig,
Ing. Robert Rauter, Mag. Othmar Petschnig und KR Stefan Hasse
Foto: Büro LHStv.in Schaunig
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | KÄRNTEN
Verhandlungen zu
Kärntner Finanzloch ohne
Durchbruch
Das Tauziehen zwischen dem
Land Kärnten und dem Finanzministerium um die Konditionen
für einen 343-Millionen-EuroKredit geht weiter. Bei der Verhandlungsrunde am 30. April auf
Beamtenebene in Wien wurde
kein Durchbruch erzielt. Nach
wie vor geht es zum einen um Sicherheiten für das geliehene Geld
und zum anderen um das Ausmaß des Risikoaufschlags, den
das Finanzministerium von Kärnten verlangt.
Es habe „konstruktive Gespräche“ gegeben, sagte Finanzlandesrätin Gabriele Schaunig
(SPÖ) nach den Verhandlungen.
Man habe wieder einige Punkte
geklärt, ein Durchbruch sei jedoch noch nicht erfolgt.
Das Land Kärnten, das sich
nach der Verkündung des HetaMoratoriums durch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP)
mit 1. März nicht mehr am Finanzmarkt refinanzieren kann,
braucht das Geld von der Bundesfinanzierungsagentur zur Aufrechterhaltung der Liquidität.
Parallel zu den Gesprächen über
die Kreditkonditionen schwingt
aber stets auch die Frage mit, wie
Land bzw. Bund mit den 10,2 Mil-
Finanzlandesrätin Schaunig
Foto: APA
liarden Euro an Haftungen umgehen, die Kärnten für die ehemalige Hypo Alpe-Adria-Bank
eingegangen ist. Würde die Heta
in Konkurs geschickt, müsste
Kärnten einspringen, könnte diese Summe aber nie aufbringen.
Schelling schließt allerdings einen Konkurs des Landes Kärnten
„zu 100 Prozent“ aus. Dies wäre
die „schlechteste aller Lösungen“, sagte er am 30. April in der
„ZiB 2“. Und man habe alles unternommen, um einen Konkurs
zu verhindern – etwa das Moratorium für die Hypo Alpe AdriaNachfolgebank Heta verkündet.
Der Kärntner Landtag hat indes die Kreditaufnahme bei der
Bundesfinanzierungsagentur in
der Höhe von 77,5 Millionen Euro abgesegnet. Das Land muss
Im (Gemeinde) Zentrum steht der Mensch
Bei der Tagung „Demographischer Wandel im ländlichen Alpenraum: Wie lassen sich Mobilität und Nahversorgung sichern“, sprach
LHSTv.in Gaby Schaunig im April in St. Kanzian über die Standpunkte der Kärntner Landespolitik zur ländlichen Entwicklung und zum
demografischen Wandel.
„Der demografische Wandel und die Globalisierung machen vor keiner Region halt. Man müsse die Risiken realistisch betrachten, aber
auch die Chancen für Neuerungen nützen. Beispielsweise im Wohnbau würden sich die gesellschaftlichen Verhältnisse ändern. Starre
baulich-räumliche Strukturen, die für bestimmte Verhältnisse maßgeschneidert seien, könnten auf diese Dynamiken nicht reagieren. „Die
gesellschaftlichen Veränderungen erfordern neue Konzepte des Wohnens
sowie eine ökologisch schonende Bauweise“, so Schaunig.
„Gemeinden dürfen nicht länger mit
den Problemen der Abwanderung und
Strukturschwäche alleine gelassen
werden“, unterstrich die Gemeindereferentin. „Wir brauchen soziale Anknüpfungspunkte, um junge Menschen wieder zurück ins Land zu bekommen.“ Dies erfordere Neuerungen
sowohl in der vorschulischen Kinderbetreuung als auch bei Schulangebo-
www.buergermeisterzeitung.at | de
damit Verpflichtungen der Heta
bei der Pfandbriefstelle abdecken, die Landeshypos und die
anderen Bundesländer zahlen
ebenfalls mit. Dafür stimmte neben den Koalitionspartnern SPÖ,
ÖVP und Grüne auch das Team
Stronach, FPÖ und BZÖ waren
dagegen.
Die Summe macht ein Sechzehntel der Heta-Verpflichtungen bei der Pfandbriefstelle aus,
die Kreditaufnahme bei der Bundesfinanzierungsagentur ist vom
Finanzministerium bereits abgesegnet worden. Die Koalitionsparteien verteidigten im Plenum
die Entscheidung, zu der es keine
Alternative gegeben habe. FPÖKlubobmann Christian Leyroutz
beantragte die Rückverweisung
der Causa in den Ausschuss, ohne vorliegenden Vertrag könne
seine Fraktion keine Zustimmung
erteilen. Man sei nicht kategorisch gegen die Kreditaufnahme,
betonte Leyroutz. Das Nein der
blauen Abgeordneten im Ausschuss hatte ja für Verwunderung
gesorgt, hatte doch FPÖ-Obmann
Christian Ragger in der Regierung zugestimmt.
Insgesamt müssen die acht
Bundesländer mit Ausnahme von
Wien und die Landes-Hypos ja
1,2 Milliarden Euro an aushaftenden Heta-Emissionen auffangen,
die Summe wurde solidarisch aufgeteilt.
Bildung:
Neues Schulstandortekonzept
Ab dem kommenden Schuljahr
2015/16 wird in Kärnten schrittweise das neue Schulstandorteentwicklungskonzept eingeführt. Als Prämisse für das Konzept nannte LH
Kaiser, dass in jeder Kärntner Gemeinde eine Bildungseinrichtung
bestehen müsse. Im Kern sieht das
neue Konzept die Umsetzung von
Bildungszentren vor. „Möglichst
viele Bildungseinrichtungen von
Kindergarten über Volksschule,
Neue Mittelschule bis hin zur Musikschule sollen unter einem Dach
gebündelt werden. Damit wird nicht
nur intelligent gespart, weil sich die
Kosten für die Gemeinden als Schulerhalter durch eine Reduzierung
der Gebäude verringern. Es werden
auch die pädagogische Qualität und
die Schulautonomie sowie die soziale Gemeinschaft der Kinder und
letztlich die Chancengleichheit für
den Bildungszugang wesentlich erhöht“, zeigte sich Kaiser auch davon überzeugt, dass moderner Unterricht entsprechend neue und aktuelle Raumangebote braucht. Als
Beleg für intelligentes Sparen nannte er das Beispiel der Gemeinde Bad
Bleiberg. Dort wird die Volksschule
unter das Dach der Neuen Mittelschule integriert. Damit erspart sich
die Gemeinde rund 160.000 Euro
Erhaltungskosten jährlich.
ten und Nachmittagsbetreuung. „Neue Wege in der Raumordnung,
Belebung der Ortszentren, Vereinfachung der Bauvorschriften sowie
eine Entflechtung der Transferbeziehungen zwischen Land und Gemeinden seien nur einige der zahlreichen Aufgabenschwerpunkt des
Gemeindereferates“, so Schaunig. Die interkommunale Zusammenarbeit, bei der über den Weg der Mehrzweckverbände eine neue
Richtung einschlagen werde, solle in den kommenden Jahren intensiviert werden.
„Grund und Boden sind nicht vermehrbar, umso sensibler muss man
damit umgehen. Ein modernes Raumordnungsrecht, das flexibel ist
und auch den ökologischen Anforderungen Rechnung trägt, ist notwendig“, betonte Schaunig. Notwendig werde auch bei Planungen
eine neue Verantwortlichkeit gegenüber der älteren Generation sein.
Eine Mischung aus jungen und älteren Menschen sei für jede Landgemeinde bedeutend, gleichermaßen
wichtig seien die Beteiligung der Gemeindebewohnerinnen und -bewohner an Planungsprozessen und eine
effiziente interkommunale Zusammenarbeit zwischen Nachbargemeinden. Darum sei auch die Mobilität eine wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven ländlichen Raum.
LHStv.in Schaunig bei der Tagung in
St. Kanzian
Foto: Büro LHStv.in Schaunig
Bürgermeister Zeitung 6/2015
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NIEDERÖSTERREICH | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
NÖ Energie- und Umweltgemeinderäte:
Energieziel „100 Prozent
Strom aus erneuerbarer
Energie“
Umwelt-Landesrat Dr. Stephan
Pernkopf empfing am 8. Mai Niederösterreichs frischgebackene
Energie- und Umweltgemeinderäte im Landtagssaal in St. Pölten, um sie zum Absprung Richtung Energieziel „100 Prozent
Strom aus erneuerbarer Energie“
zu motivieren. Tipps vom Profi
kamen von Erfolgscoach Alexander Pointer.
Die niederösterreichischen Gemeinderatswahlen im Jänner haben 800 Energie- und Umweltgemeinderäte hervorgebracht. In
vielen Gemeinden weht seitdem
ein frischer Wind, wenn es um
Umweltbelange geht, denn zwei
Drittel sind neu im Amt.
Niederösterreich bewegt sich
mit hoher Geschwindigkeit auf
ein Etappenziel bei der Energiewende zu. Bis Jahresende soll
Strom zur Gänze aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Schon heute sind es über 95 Prozent. Um den Absprung und die
letzten Meter ins Ziel zu schaffen,
braucht das Land die Unterstützung der Gemeinden, Betriebe
und jedes einzelnen.
Um die Energie- und Umweltgemeinderäte bei ihrer Tätigkeit
in der Gemeinde zu unterstützten, überreichten Umwelt-Landesrat Pernkopf und der Geschäftsführer der Energie- und
Umweltagentur NÖ Dr. Herbert
Greisberger „Gemeinde.Rat.
Start-Boxen“. „In den Boxen ist
die neue eNu-Power-Card enthalten. Sie ermöglicht ihren Besitzerinnen und Besitzern, zu einem ermäßigten Preis am Weiterbildungsangebot der eNu teilzunehmen und kostenlos E-Carsharing-Mitglied bei uns zu werden“,
so Greisberger.
Ein Liveticker auf der Plattform http://www.energiebewegung.at/ macht die Energiewende in Niederösterreich sichtbar.
Jeder Niederösterreicher und jede Niederösterreicherin kann
nachsehen, wie viel Strom aus
Wasser, Wind, Sonne und Biomasse gerade in Niederösterreich erzeugt wird.
Museum „Erlauf erinnert“ eröffnet
„Das Museum wurde im Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 70 Jahren initiiert und vereint Zeitgeschichte, Erinnerungskultur und Gegenwartskunst. Die Friedengemeinde Erlauf ist
jener Ort, an dem am 8. Mai 1945 der sowjetische General Dmitri
Dritschkin mit dem US-amerikanischen General Stanley Reinhart zusammentraf. Dabei kam es zu einem symbolträchtigen und heute historischen Handschlag zwischen
den beiden Generälen.
An diesen „schicksalhaften
Handschlag“ erinnerte auch
Landeshauptmann Pröll in seiner Festrede bei der Eröffnung
am 11. Mai: „Dieser Handschlag
hat die Waffen zum Verstummen und für die Menschen große
Hoffnung gebracht“. 70 Jahre
nach Ende des Krieges komme
das Friedensmuseum in Erlauf
„zum richtigen Zeitpunkt am
richtigen Ort und mit dem richtigen Auftrag“, betonte Pröll: „Nur
wer sich seiner Geschichte erinnert, kann sie verstehen. Und
nur wer seine Geschichte versteht, kann auch aus ihr lernen.“
Bürgermeister Zeitung 6/2014
Mank:
Spektakuläres Maibaumsteigen
Am 5. Mai fand das Maibaumkraxeln am Manker Rathausplatz
statt. Im 2. Anlauf hatten die Organisatoren vom VDV Wetterglück
und viele Besucher kamen zum
Maibaumkraxeln auf den Rathausplatz. Bei den Kindern schaffte der
12-Jährige David Mahmoodzadeh
aus Mank die 20 Meter hohe Kletterstrecke in knapp 5 Minuten. 6
Erwachsene taten es ihm gleich
und bezwangen mit teils spekta-
kulärer Klettertechnik in Windeseile die Fichte, die von der Familie
Scheiblauer aus Simonsberg gespendet wurde. Nicht nur bei den
Kindern auch bei den Erwachsenen kam der Sieger aus Mank: mit
19,68 Sekunden war der NeoManker Roland Gram der Allerschnellste. Er verwies die
Pielachtaler Manuel und Patrick
Scharner auf die Plätze. VDV Obmann Roman Zimola freute sich
mit seinem Team über die tollen
Leistungen und die vielen Besucher, unter denen auch Bgm. Martin Leonhardsberger war.
Kinder vorne v.l.: Magdalena Freunberger, Sophie Neureiter, Flora Zotlöterer,
Niklas Hiesberger, David Mahmoodzadeh, Sophie Freunberger
Erwachsene v.l.: Johannes Mühlbachler, Michael Bachmann, Christoph Eder,
Erwin Pfeffer, Manuel und Patrick Scharner, Roman Zimola und Roland Gram.
Das Museum „Erlauf erinnert“ ist ein Kooperationsprojekt der Marktgemeinde Erlauf mit der Abteilung Kunst und Kultur des Landes Niederösterreich. In der Ausstellung ist ein Überblick über relevante ereignis- und alltagshistorische Vorgänge rund um die Themen Nationalsozialismus, Krieg und Kriegsende zu sehen. Hierfür konnten einige bisher unbekannte Quellen gefunden und aufgearbeitet werden.
Die Marktgemeinde Erlauf als Ort des historischen Handschlags der
Generäle ist geprägt durch eine besondere Form der Gedenk- und
Erinnerungskultur, die dort seit
den 1960er Jahren gelebt wird.
Kein anderer Ort vergleichbarer
Größe im deutschsprachigen
Raum hat sich derart bewusst
und über eine ähnlich lange Zeitspanne mit den Themen Frieden, Erinnerung und Kunst auseinandergesetzt. Bekannt sind
vor allem auch die 1995 von
Jenny Holzer und Oleg Komov
umgesetzten Friedensdenkmäler.
V.li.n.re.: Vizebürgermeister Franz
Freitag, Bürgermeister Franz Engelmaier, Landeshauptmann Dr. Erwin
Pröll und Botschafter Sergej Netschajew. Foto: NÖ Landespressedienst/Pfeiffer
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | NIEDERÖSTERREICH 39
Eröffnung mit
LH Erwin Pröll,
Bürgermeisterin
Christine Dünwald, Scheibbs
(rechts), Bürgermeisterin
Waltraud
Stöckl, St. Anton (links) und
Kurt Farasin,
Geschäftsführer
NÖ-Landesaustellung
Niederösterreichische
Landesaustellung 2015
eröffnet
Am 24. April 2015 eröffnete
Landeshauptmann Erwin Pröll
die Landesaustellung „ÖTSCHER:REICH – die Alpen und
wir“ in Scheibbs/Neubruck, Laubenbachmühle und Wienerbruck.
Rund 20 Millionen Euro wurden
in der Region investiert, 600 Personen haben sich in den letzten
Jahren engagiert, um diese Landesaustellung, die bis 1. November geöffnet ist, attraktiv und interessant zu gestalten. Der 1893
Meter hohe Ötscher, „Vaterberg“
von den Einheimischen genannt,
ist der Ausgangspunkt für eine
Entdeckungsreise mit 15 Erleb-
nisstationen. Dazu gehören die
Alm- und Weidewirtschaft auf
dem Hochbärneck in St. Anton/
Jeßnitz genauso wie das alte
Handwerk an der Eisenstraße in
Ybbsitz, der Wallfahrtsort Mariazell, die Holztrift im Mendlingtal
oder die Dirndlfrucht an der
Pielach. Landeshauptmann Erwin
Pröll betonte in seiner Eröffnungsansprache, die Ausstellung verleiht einer bedeutenden touristischen Region in Niederösterreich
bleibende wirtschaftliche Impulse. Es sollen Entwicklungsperspektiven auf dem Weg in die Zukunft eingeleitet werden.
bilden ein harmonisches Ensemble
im
Rahmen
von
ÖTSCHER:REICH. Im renovierten Töpperschloss in Scheibbs
/Neubruck begegnen die Besucher Pionieren und Visionären
Kapelle als Austellungsjuwel
Die neu renovierte Töpper-Kapelle mit
Schloss und historischen Trachten
Mehr als 170 Regionspartner,
83 Naturvermittler, 3 Ausstellungsstandorte, ein Naturparkzentrum und die Mariazellerbahn
Stift Klosterneuburg erhielt Zuschlag für Magdeburg
Kaserne
Das Stift Klosterneuburg hat laut Medienberichten vom 5. Mai den
Zuschlag für die Magdeburg-Kaserne erhalten. Auf dem 6,8 Hektar
großen Areal sollen von der Stadtgemeinde benötigte Schulen, Kindergärten und kommunale
Einrichtungen geschaffen
werden. Der Mindestkaufpreis betrug 9,15 Millionen
Euro.
Die mit der Abwicklung betraute SIVBEG hatte am 5.
Februar mitgeteilt, dass die
Kaserne, aktuell Winterquartier für Flüchtlinge, ausgeschrieben sei. Die Angebotsfrist endete am 24. April. Neben dem Stift trat zunächst
ein privater Unternehmer als
Bieter auf, der allerdings
zum fälligen Zeitpunkt keine Finanzierungsgarantie
geben habe können. Die entsprechenden Verträge mit
dem Stift seien zwar noch
nicht unterzeichnet, laut SI-
www.buergermeisterzeitung.at | de
Der Ötscher, Vaterberg der Einheimischen
des Alpenraums. Einer davon war
der größte Privatunternehmer
und Eisenverarbeiter in der Monarchie, Andreas Töpper (1786 bis
1872), der im Mittelpunkt der
Ausstellungsexponate steht. In
der Laubenbachmühle wird unter dem Titel „Bekehrung gescheitert“ auch über das Leben
der evangelischen Christen berichtet und die aufwändig als
Holzbau errichtete Remise für die
Mariazellerbahn „Himmelstreppe“ präsentiert. Die historische
Schmalspurbahn fährt in einer
dreiviertel Stunde von Laubenbachmühle nach Wienerbruck,
dritter Ausstellungsstandort. Dort
ist das Naturparkzentrum am Einstieg zu den berühmten Ötschergräben zu besichtigen.
Besonders stolz sind vor allem
die Scheibbser Bürger, dass engagierte Persönlichkeiten die Renovierung der um 1830 von An dreas Töpper erbauten Kapelle
als kleine „sakrale Schwester“
des Schlosses mit vielen freiwilligen Helfern und Spenden bewerkstelligen konnten. Die noch
erhaltene Orgel aus der Werkstatt des St. Pöltner Orgelbauers
Josef Gatto wurde am 10. Mai
2015 von Stadtpfarrer Karl Hasengst gesegnet und ihrer Bestimmung übergeben.
Nähere Informationen sind unter www.noe-landesaustellung.at
Gerhard Poschacher
zu erhalten.
VBEG handle es sich dabei aber nur mehr um eine „reine Formsache“, berichtete der ORF NÖ. Für die Flächenentwicklung des Areals
der Magdeburg Kaserne wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stift und Stadt Klosterneuburg unterzeichnet, teilte das Rathaus mit. Die Abwicklung des Verkaufes soll „umgehend erledigt
sein“, hieß es. Die Stadtgemeinde habe für das Gebiet, in dem die
Kaserne liegt, bereits einen
kooperativen Planungsprozess eingeleitet. Gemeinsames Ziel mit dem Stift sei die
Entwicklung einer tragfähigen Lösung für die zukünftige Nutzung des Areals.
Die Magdeburg Kaserne
wurde 1873 als Pionierzeugdepot errichtet und in den
Jahren 1883 bis 1899 sowie
1913 baulich erweitert. Ab
1956 war darin die Pioniertruppenschule untergebracht. Ende 2013 wurde die
Kaserne vom Bundesheer
aufgelassen.
Schulen und Kindergärten statt
Kaserne
Foto: APA
Bürgermeister Zeitung 6/2015
40 NIEDERÖSTERREICH | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Foto: Apa
Landeshauptmann für
Pröll auch 2020 noch
vorstellbar
Landeshauptmann Erwin Pröll
(ÖVP) ist nicht amtsmüde. Er
kann sich vorstellen, auch 2020
noch an der Spitze Niederösterreichs zu stehen. „Das ist absolut
eine Variante“, sagte Pröll im
„Bezirksblätter“-Interview. „Das
wäre für mich nach wie vor eine
faszinierende und reizvolle Aufgabe.“ Wo er das Bundesland in
fünf Jahren sehe, skizzierte Pröll
so: „Einerseits müssen wir im
Norden des Landes stärker mit
unseren Nachbarn zusammenwachsen. Ein anderer Fokus ist
eine der dynamischsten Regionen
Europas, nämlich der Raum zwischen Wien und Bratislava. Da
brauchen wir viel Feingefühl
beim Ausbau der Wirtschaft und
der Infrastruktur.“ Ein Eckpunkt
dabei sei eine „sehr strenge
Raumordnung“. Es werde wichtig sein, „genaue Regionen fürs
Wohnen zu definieren, gleichzeitig Räume für Wirtschaftsparks“,
aber auch „Natur- und Erholungsräume, die unberührt bleiben müssen“.
„Wir werden mit Sicherheit die
Ostautobahn so erweitert haben,
dass sie eine wesentlich sicherere
Pendlerstrecke geworden ist“,
sagte Pröll weiter. Andererseits
müsse es zu einer Attraktivierung
des Wasserweges kommen, „damit wir den Schwerverkehr von
der Straße bekommen. Drittens
sind wir bereits recht weit, die
Pressburger Bahn bis 2020 so weit
attraktiviert zu haben, dass es
Sinn macht, umzusteigen. Und
man muss die Nordautobahn dazuzählen“, betonte der Landeshauptmann. In den Ausbau der
Schnellbahn sollen in den kommenden fünf Jahren 2,5 Milliarden Euro fließen, in Straßenprojekte 1,8 Milliarden.
NÖ Viertelfestival 2015 im Industrieviertel eröffnet
„Durchbruch“ lautet das Motto des diesjährigen NÖ Viertelfestivals,
das bis zum 9. August im Industrieviertel mit 60 Kunstprojekten Kultur „vor die Haustür“ bringt. Zum
Auftakt wurde am 9. Mai in Bad
Fischau (Bezirk Wiener Neustadt) im
denkmalgeschützten Thermalbad die
Lasershow „Wasser – Durchbruch –
Laser“ gezeigt.
Die Projekte im Mai reichen von Performances im Schneebergland über
Figurentheater für Kinder, Konzerte
und Workshops bis zum „Wartehäuschen für die Zukunft“ des KünstlerDuos Machfeld. In der ehemaligen
Kammgarnfabrik in Bad Vöslau ist
„Geschichte willkommen!: Böhmzipf
– Jugozipf – Klein Istanbul“, eine Ausstellung zur Migrationsgeschichte, zu
sehen. Beim stillgelegten Bergbaustollen in Grünbach nimmt eine fiktive U-Bahn den Betrieb auf, um den
kulturellen Durchbruch zwischen den
Bezirken Wiener Neustadt und Neunkirchen zu schaffen. Eine Ausstellung
in Neunkirchen widmet sich unter
Bürgermeister Zeitung 6/2014
Erwin Pröll:
Präsidentschaftskandidatur „absolut kein Thema“
Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll ist am 6. Mai in
der „ZiB 2“ dem Gerücht entgegengetreten, er sei schon fix Präsidentschaftskandidat der ÖVP für
die Wahl in einem Jahr. Mit ihm
habe noch niemand aus der ÖVP
gesprochen, „daher ist das für mich
absolut kein Thema“, sagte er –
und wettete mit Moderator Armin
Wolf um eine Flasche Wein.
Wolf zeigte sich überzeugt, dass
Pröll Präsidentschaftskandidat
wird – und bot eine Wette an.
„Wenn Sie gerne verlieren, tun
Sie’s“, sagte Pröll noch vor laufender Kamera, um nachher, wie der
ORF-Moderator erzählte, eine
„gute Flasche Wein“ dagegen zu
setzen. In der Sendung hatte er
noch unterstrichen, dass er bis
2018 als Landeshauptmann gewählt sei und sich seine Lebensplanung „überhaupt nicht verändert“ habe.
Als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz – die am 6.
Mai getagt hatte – warnte Pröll
„sehr“ davor, Kärnten in den Konkurs gehen zu lassen. Das hätte
Auswirkungen auf die gesamte
Republik, meinte er – und wandte
sich auch dagegen, dieses Bundesland jetzt „an den Pranger zu
stellen“. Denn die Kärntner Fi-
nanzprobleme hätten „einen Namen und eine Adresse“, dafür könne nicht „ein ganzes Bundesland
bluten“. Steuerhoheit für die Bundesländer nach Schweizer Vorbild
würde Pröll begrüßen – aber darüber werde jetzt einmal verhandelt.
Nötig wäre dafür auch eine klarere Aufgabentrennung zwischen
Bund und Ländern. Und es könnte
sein, dass man das nicht alles im
Rahmen des Finanzausgleich vereinbart, sondern „in mehreren
Schritten zum Ziel findet“.
Neues Hilfeleistungsfahrzeug für FF Oberwölbling
LH Dr. Erwin Pröll übergab 3.
Mai das neue Hilfeleistungsfahrzeug (HLFA 3) an die Freiwillige
Feuerwehr Oberwölbling. Das
neue Feuerwehrfahrzeug hat ein
Gesamtgewicht von rund 15,5
Tonnen und wurde um rund
310.000 Euro angekauft, das Land
Niederösterreich stellte rund
80.000 Euro an Unterstützung zur
Verfügung.
Dieses neue Auto sei gekennzeichnet durch modernste Technik. Diese Technik könne nur
dann optimal eingesetzt werden,
„wenn Menschen am Werk sind,
die auch in der Lage sind, diese
Technik zu bedienen“, verwies
der Landeshauptmann auf die
umfassende Aus- und Weiterbildung bei den Feuerwehren.
dem Titel „Die Triester Straße. Ein Verkehrsweg mit Geschichte“ der
einst wichtigsten Verkehrsachse der Monarchie.
In Mödling setzt sich das Stegreiftheaterstück „Hinter der Mauer: Liegt
da der Horizont?“ mit den Geschäftspraktiken internationaler Konzerne auseinander (21. Mai), die Schau
„33 Objekte for the I-Viertel“ vermittelt Botschaften aus dem Industrieviertel für nachfolgende Generationen (ab
28. Mai). Anhand von Personen am
Rand der Gesellschaft geht es in
„Durchbruch.Pink. Die andere Seite
der Medaille“ in Traiskirchen um die
individuelle Bedeutung von Erfolg.
Am 30. Mai startet dann in Kirchberg
am Wechsel das „Natur-Schauspiel“,
eine
Theaterwanderung
des
SOG.Theaters. Am selben Tag präsentieren sechs Museen des Indus trieviertels im Aussichtsturm des
Keltendorfs Schwarzenbach in der
Buckligen Welt „Technische Durchbrüche“.
Im Rahmen des NÖ Viertelfestivals zeigt
eine Ausstellung in Neunkirchen die Geschichte der Triester Straße
Foto: Pressefoto Votava
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | NIEDERÖSTERREICH
Tulln setzt Trends:
Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 6. Mai
2015
Bei der Sitzung am 6. Mai wurden vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln zahlreiche zukunftsweisende Projekte beschlossen.
Virtuelles Museum:
Basis-Konzept in Auftrag gegeben
Der Großteil der Objekte des
Stadt- und Bezirksmuseums lagert seit dessen Schließung Ende
der 90er Jahre in den Museumsdepots. In einem virtuellen TullnMuseum sollen die Objekte in
Hinkunft zeitgemäß im Web präsentiert und gleichzeitig in jährlich wechselnden Sonderausstellungen auch real zugänglich gemacht werden. Parallel dazu wird
das Buch „Geschichte der Stadt
Tulln“ neu aufgearbeitet, um neben einer gedruckten Version,
die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse auch in die Onlinepräsentation einfließen lassen zu
können. Das virtuelle Museum
soll laut derzeitigem Plan im Jahr
2018 fertiggestellt sein.
Begegnungszone für die Innenstadt
Die Brüdergasse wurde bereits
im Vorjahr als verkehrsberuhigte
Begegnungszone gestaltet. Mit
dem getroffenen einstimmigen
Gemeinderatsbeschluss wird nun
die ganze Innenstadt nach diesem Modell geregelt: Die Verkehrswege werden dabei von allen Verkehrsteilnehmern gemeinsam genutzt und für motorisierten Verkehr gibt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung von
20 km/h. Fußgänger haben Vorrang, dürfen aber den Straßenraum nicht bewusst blockieren –
kurz gesagt: „Es geht hier um eine gemischte Nutzung mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Damit machen wir die Innenstadt
noch attraktiver und sicherer“, so
Vizebürgermeister Harald Schinnerl bei der Sitzung.
Die Zone umfasst den Hauptplatz mit den in Richtung Donau
abzweigenden Gassen, den Rathausplatz und die Rudolf- und
Wienerstraße (stadteinwärts ab
der Nibelungengasse). Die Zufahrt zum Hauptplatz kommend
von der Bahnhofstraße ist derzeit
bewusst von der Zone ausgenommen, um die Autofahrer nicht vor
der Zufahrt zur Hauptplatz-Tiefgarage neben der Bezirkshauptmannschaft abzuschrecken. Als
Grundlage für den Beschluss
dient ein Gutachten durch das
Kuratorium für Verkehrssicherheit vom September 2014 mit detaillierten Verkehrszählungen vor
Ort. Dabei wird die Begegnungszone als die beste Verbindung
von verkehrlichen Ansprüchen
und der Aufwertung des Straßenraums für Fußgänger und nichtverkehrliche Nutzung genannt.
Nach einem Jahr sollen die festgelegte Zone und die Umsetzung
evaluiert werden, um etwaige
Feinabstimmungen vornehmen
zu können.
bauprojekt benötigten Teilfläche
in der Wilhelmstraße um € 400,pro m² bzw. insgesamt € 158.000,. Das dort geplante Wohnbauprojekt sieht 43 Eigentumswohnungen vor, von denen der Bauträger
auf Wunsch der Stadtgemeinde
16 bevorzugt und um € 100,- pro
m² vergünstigt an Tullner BürgerInnen vergibt.
Sanierung Volksschule I:
Aufträge vergeben
Schon im Vorjahr wurde mit
der notwendigen Fassaden-Sanierung der Volksschule I begonnen, nun wurden vom Gemeinderat einstimmig weitere Aufträge für das Projekt vergeben. Insgesamt investiert die Stadtge-
Konzerttournee (ca. € 24.000,-)
mit € 7.000,- für Personen- und
Klaviertransport zu unterstützen.
Unterstützung für innovatives
Carsharing-Projekt
Im Sommer 2015 wird mit Unterstützung der Stadtgemeinde
Tulln ein innovatives CarsharingProjekt in der Gartenstadt gestartet: An vorerst zwei Standorten
innerhalb Tullns sollen ElektroAutos zur Verfügung stehen, die
gegen Online-Reservierung unkompliziert genutzt werden können. Die Stadtgemeinde Tulln
unterstützt das Projekt laut einstimmigem Gemeinderatsbeschluss finanziell mit € 4.000,- für
das erste Elektroauto inkl. „Tull-
Bebauungsplan:
Hintere Baufluchtlinie zum
Schutz des Ortsbildes
Ebenfalls in der Sitzung beschlossen wurde die Festlegung
hinterer Baufluchtlinien im Bebauungsplan (zusätzlich zu den
vorderen Baufluchtlinien). Dadurch wird genauer geregelt,
welcher Teil eines Grundstückes
verbaut bzw. nicht verbaut werden darf. Die Stadtgemeinde
Tulln schlägt damit mehrere Fliegen mit einer Klappe: Durchgängige, großvolumige Wohnbauten
werden somit in typischen Einund Zweifamilienhausgebieten
im Wohnbauland verhindert, das
Ortsbild kann sich geordnet entwickeln und die Gartenflächen
bilden zusammenhängende
Grünzonen, die zum Bodenschutz und zur Erhaltung der Lebensqualität beitragen. Bürgermeister Mag. Peter Eisenschenk:
„Es ist wichtig, unser typisches
Ortsbild zu erhalten. Mit diesem
Beschluss schaffen wir eine wichtige Grundlage dafür.“
Grundverkauf ermöglicht
Wohnraum exklusiv für Tullner
Aus dem Themenbereich Wohnen beschloss der Gemeinderat
außerdem den Grundverkauf für
ein Wohnbauprojekt in der Wilhelmstraße, bei dem erstmals ein
Anteil der Wohnungen exklusiv
Tullner BürgerInnen vorbehalten
sein wird – dieses Ziel wurde für
neue Wohnbauprojekte mit einem Gemeinderatsbeschluss bereits im Vorjahr definiert. Beschlossen wurde konkret der Verkauf einer für ein neues Wohn-
www.buergermeisterzeitung.at | de
Plenum des Tullner Gemeinderates.
Fotos: Stadtgemeinde Tulln
meinde Tulln rd. € 137.000,-. Die
Arbeiten wurden an die Bestbieter vergeben und werden im Juli/August 2015 durchgeführt.
nEnergie“-Beklebung, der Errichtung weiterer Stromtankstellen und der Unterstützung bei
der Bewerbung.
Projektförderung Jugendsymphonieorchester Tulln
Größte kommunale PhotovoltaikAnlage wächst weiter
Im Jugendsymphonieorchester
Tulln musizieren 62 SchülerInnen
und Lehrer der Musikschule Tulln
auf höchstem Niveau gemeinsam
– zuletzt beispielsweise bei einem
gemeinsamen Konzert mit einem
Japanischen Orchester im traditionsreichen Wiener Musikvereinssaal. Das JSO plant nun vom 5.
bis 12. Juli 2015 eine Konzerttournee in die Toskana, mit dessen Finanzierung sich der neu
gegründete Förderverein des JSO
Tulln befasst. Dieser hat bei der
Stadtgemeinde Tulln um Unterstützung für die Tournee angesucht. Der Gemeinderat beschloss
in der Sitzung am 6. Mai ein stimmig, die Gesamtkosten der
Die Stadtgemeinde Tulln baut
die größte gemeindeeigene Photovoltaik-Anlage Österreichs in
diesem Jahr weiter aus, sodass
danach pro Jahr 1.940.000 kWh
Strom in das Netz eingespeist
werden – mehr, als beispielsweise für den Betrieb der Straßenbeleuchtung notwendig ist. Dafür
wurden vom Gemeinderat einstimmig die Errichtung weiterer
Photovoltaik-Paneele auf den
Dächern der Messehallen 3 und 4
sowie der Bau einer Trafo-Station
beschlossen. Unter der Marke
„TullnEnergie“ werden alle Maßnahmen der Stadtgemeinde Tulln
gebündelt und in naher Zukunft
sogar Strom verkauft.
Bürgermeister Zeitung 6/2015
41
42 OBERÖSTERREICH | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Steyr:
Qualitäts-Offensive in
Pflichtschulen
Die für heuer geplante Qualitäts-Offensive in Steyrer Pflichtschulen läuft bereits. Folgende
Projekte haben bereits den Stadtsenat passiert und müssen noch
vom Gemeinderat genehmigt
werden:
• Sanierung des Turnsaales in der
Volksschule Plenklberg, Kosten
268.700 Euro.
• Sanierung der Klassenräume in
der Volksschule Wehrgraben,
erste Etappe, Kosten 80.600 Euro.
• Sanierung der Klassenräume in
der neuen Mittelschule (NMS)
Tabor, Kosten 37.500 Euro.
• Sanierung der Klassenräume
Neue Mittelschule und Neue
Musikmittelschule Promenade,
Kosten 95.700 Euro.
• Sanierung der Elektro-Installa-
tionen sowie Erneuerung der
Beleuchtungskörper in der neuen Mittelschule und neuen Musikmittelschule Promenade, dritte Etappe, Kosten 42.900 Euro.
• Adaptierung und Ausbau in der
Volksschule Tabor, dritte Etappe, Kosten 54.200 Euro.
Für die Qualitäts-Offensive in
Steyrer Pflichtschulen hat die
Stadt vier Jahre lang eine halbe
Million Euro pro Jahr zusätzlich
zum Normal-Budget vorgesehen.
Damit stehen bis 2018 insgesamt
knapp vier Millionen Euro zur
Verfügung. Mit dieser Summe
wird in den Schulen sowohl die
Raumsituation verbessert als auch
die EDV-Ausstattung modernisiert.
Grüne gegen Kaputtsparen im Bildungssystem
Die Grünen haben anlässlich
des Tags der Arbeit am 1. Mai
unter dem Motto „Jetzt redest
du“ mit 50 Schülern in Linz diskutiert. Bundessprecherin Eva
Glawischnig warnte, dass ein Kaputtsparen in der Bildung zur Arbeitslosigkeit von morgen führe.
Oberösterreich müsse ein Motor
für eine Reform der Baustelle Bildung werden, betonte Landesrat
Rudi Anschober.
Laut Statistiken seien vor allem
Ungelernte, Menschen mit nicht
mehr als einem Pflichtschulab-
30 Jahre Marktgemeinde Ternberg
Am 4. März 1985 wurde Ternberg mit Beschluss der OÖ Landesregierung in Anerkennung der besonderen wirtschaftlichen, kulturellen
und historischen Bedeutung zum Markt erhoben.
Aus Anlass des 30jährigen Jubiläums der Markterhebung wurde von
Kulturausschussobmann Karl-Heinz Wimmer, Eduard Essl, Bernhard
Renöckl
und
Norbert
Hochmuth unter dem Motto
„Ternberger An- und Einsichten“ eine Fotoausstellung mit zahlreichen Erinnerungsfotos und -stücken zusammengetragen.
Die Ausstellung am Gemeindeamt wurde offiziell am 24.
April 2015 mit einem Tag der
Offenen Tür eröffnet und
wird noch bis Ende Juni
während der Öffnungszeiten
am Gemeindeamt zu sehen
sein. Zahlreiche Ternbergerinnen und Ternberger nutzten die Gelegenheit, anhand
der Bilder ein wenig Rückschau auf die letzten 30 Jahre zu halten.
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Glawischnig diskutierte am 1. Mai
mit Schülern in Linz
Foto: APA
schluss oder einer Lehre von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffen. „Ein Kaputtsparen bei
der Bildung führt zur Arbeitslosigkeit von morgen. Ich appelliere daher an die Regierung, weitere Kürzungen im Bildungsbereich
zu unterlassen“, sagte Glawischnig. Rund 75.000 junge Menschen
hätten keinen Schulabschluss
und machten keine weitere Ausbildung. Daher hätten sie auch
kaum Chancen am Arbeitsmarkt.
Diese Mängel in der Ausbildung
seien nicht naturgegeben. 20 Prozent der Schüler könnten nicht
sinnerfassend lesen, in Finnland,
Polen oder Kanada seien es nur
je elf Prozent. „Es bedarf also einer Verbesserung des Bildungs-
systems“, so Glawischnig. Jugendliche seien stark von Arbeitslosigkeit betroffen. Daher treten
die Grünen für die Aktion „get
in“ ein. Im öffentlichen, kommunalen und gemeinnützigen Bereich sollen neu geschaffene Beschäftigungsverhältnisse – wie
Betreuung von Menschen, Umwelt, Kultur und Bildung – ein
Jahr lang zu zwei Dritteln subventioniert werden. Auf diese
Weise sollen 10.000 neue Jobs im
Jahr geschaffen und jungen Menschen eine Perspektive geboten
werden. „Dafür braucht es konkrete Maßnahmen – so rasch wie
möglich“, forderte die Grüne
Bundessprecherin.
Der jahrzehntelange Stillstand
in der Bildungspolitik wirke sich
negativ auf Oberösterreich aus.
Rudi Anschober, Grüner Spitzenkandidat für die OÖ-Landtagswahl, fordert daher „einen großen
Neubeginn, einen Neustart – wir
brauchen die Schule des 21. Jahrhunderts, in der die Stärken der
Jugendlichen im Mittelpunkt stehen“. In den nächsten zwölf Monaten komme es entweder zu einem budgetären Kahlschlag und
massiven Einsparungen oder man
schaffe einen Neubeginn. „In dieser Phase muss sich Oberösterreich viel stärker einbringen und
ein Motor für die Reform werden.
Dafür wollen wir sorgen“, so Anschober abschließend.
Am Abend fand schließlich aus Anlass des 30jährigen Jubiläums der
Markterhebung ein kleiner Festakt am Gemeindeamt statt. Bürgermeister Leopold Steindler konnte dazu zahlreiche Ehrengäste, darunter Ehrenbürger Altbürgermeister Ing. Manfred Weber und Dechant
Mag. Friedrich Lenhart, sowie Vertreter der Vereine und Körperschaften von Ternberg begrüßen. In seiner Festrede betonte er, dass
die Markterhebung vor allem auch eine Auszeichnung für den Fleiß
und das Engagement der
Ternbergerinnen und Ternberger war. Dieser Fleiß und
dieses Engagement, das auch
während der letzten 30 Jahre
unvermindert weiter gegangen ist, hat letztlich Ternberg zu dem angesehenen
Markt gemacht, der es heute
ist. Bürgermeister Steindler
dankte daher allen, die dazu
ihren Beitrag geleistet haben.
Im Anschluss klang der Festakt mit einem gemütlichen
Beisammensein aus, bei dem
auch die eine oder andere
Anekdote der letzten 30 Jahre eingehend diskutiert wurFoto: Walter Vogel
de.
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | OBERÖSTERREICH 43
Im April wurde die neue WILIA
Garage in Wilhering (Bezirk LinzLand) feierlich eröffnet.
Die Geschichte der WILIA Linienbusse reicht bis zum 15. April
1931 zurück, als erstmals die Betriebsbewilligung für den periodischen Personenverkehr an der
geplanten Linie Wilhering – Linz
– Alkoven (daher der Name
WILIA) vergeben wurde.
Bürgermeister Mario Mühlböck, Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer
Foto: Land Oberösterreich/Halak
Heute bedient das Busunternehmen der Marktgemeinde Wilhering sechs Linien und sorgt mit
einem attraktiven 30-MinutenTakt in den Hauptverkehrszeiten
für ein hohes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln in der Region.
„Das gute Angebot der WILIA
wird auch mit einer entsprechenden Nachfrage belohnt“, wie Bürgermeister Mario Mühlböck betont: „Im vergangenen Jahr konnte ein absoluter Fahrgastrekord
verzeichnet werden.
535.700 Fahrgästen haben uns im Vergleich zum
Jahr 2013 nochmals ein
Plus von 12,08 Prozent beschert. Die WILIA ist damit
eines der am stärksten
wachsenden Busunternehmen des Landes.“
Der Verkehrs-Referent
der Landesregierung, Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer hat den
Neubau der WILIA Garage
tatkräftig unterstützt: „Ich
selbst arbeite hart am Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Oberösterreich
und freue mich, dass die
Marktgemeinde Wilhering
die lange Tradition der
WILIA nicht nur am Leben
erhält, sondern mit gezielten Investitionsmaßnahmen auch fit für
die Zukunft macht.
Foto: Werner Dedl
Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung
In ihrer Sitzung vom 11. Mai 2015 hat die
Oö. Landesregierung unter anderem folgendes beschlossen:
Kultur im Pramtal und im HOF: Mit insgesamt rund 162.500 Euro werden zwei kulturelle Einrichtungen gefördert. Die Mittel
gehen an das Leader-Projekt „Qualitätsoffensive Pramtal Museumstrasse“ für Sachkosten und an das Kulturzentrum HOF in
Linz für den laufenden Aufwand und zur
Durchführung diverser Projekte im heurigen Jahr.
Öffentlicher Verkehr und Verkehrssicherheit: Die Stadtgemeinde Vöcklabruck errichtet eine Park&Ride-Anlage, in der
Marktgemeinde Luftenberg soll die Errichtung eines Gehweges (Statzing-Ost) zu
mehr Verkehrssicherheit beitragen. Für beide Projekte werden 170.000 Euro freigegeben.
Biogene Nahwärme: Die Füsslberger
GmbH hat in Wartberg an der Krems eine
Biogene Nahwärmeversorgung auf Hackgutbasis errichtet, mit der fünf öffentliche
Objekte und ein Gewerbebetrieb ver-
www.buergermeisterzeitung.at | de
Wels:
Garteln in der Stadt
Dem Trend des so genannten
städtischen Gärtnerns trägt nun
auch Wels Rechnung: An insgesamt sieben öffentlichen Orten
können die Bürgerinnen und
Bürger in Kürze selbst Obst und
Gemüse anpflanzen und ernten.
Das erste neue Hochbeet im
Ausmaß von drei mal einem mal
0,75 Metern steht bereits im
Burggarten. Weitere fünf folgen
in den kommenden Wochen
beim Welios (eines), am Traun ufer (zwei) und am Zwinger (dort
werden zwei neue Beete ein bereits bestehendes ergänzen). Als
Starthilfe pflanzt der für das Pro-
jekt „Essbare Stadt“ verantwortliche Verein Lebenswerte Welt
in die Beete unter anderem Salat, Tomaten, Paprika, Pfefferoni, Lauch, Sellerie, Erbsen, Erdbeeren und Küchenkräuter ein.
„Ein Teil bleibt aber bewusst für
die Bepflanzung durch die
Welserinnen und Welser frei“,
erläutern Innenstadtreferent Vizebürgermeister Dr. Andreas
Rabl und Umweltstadträtin Christa Raggl-Mühlberger, die sich
kürzlich im Burggarten selbst
ein Bild von der öffentlichen
Pflanzerei machten. Die sieben
Standorte werden übrigens
durch einen Lehrpfad verbunden, dessen Eröffnung für 20.
Juni geplant ist.
Foto: Stadt Wels
Neue WILIA Garage in
Wilhering eröffnet
sorgt werden können. Dieses Projekt wird mit 40.000 Euro aus
dem Umweltressort gefördert.
Notschlafstelle in Wels: Der Gemeinnützigen Welser Heimstätten GenmbH Wels wird
für die Errichtung eines Heimes mit 37 Plätzen in Wels, Eisenhowerstraße, eine Förderung in Form von Annuitätenzuschüssen
gemäß den Bestimmungen des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes für ein Hypothekardarlehen in Höhe von 760.150 Euro mit
einer Laufzeit von 30 Jahren bewilligt.
Investitionen im Agrarbildungszentrum Hagenberg: Im Nahbereich des Agrarbildungszentrums Hagenberg wird im Zuge des Neubaus auch eine Garagen- und Maschinenhalle zur Einstellung von wertvollen Maschinen und Geräten für den Praxisunterricht errichtet. Die Gesamtkosten in Höhe von
800.000 Euro übernimmt das Land OÖ.
Ausbildungslehrgang für Gebärdensprachdolmetscher/innen: Dem Landesverband
der Gehörlosenvereine in OÖ mit Sitz in
Linz wird zur Durchführung des 5. Lehrganges zur „Fachausbildung GebärdensprachdolmetscherInnen“ aus Mitteln des Sozialressorts im Verwaltungsjahr 2015 eine Beihilfe in Höhe von 72.418 Euro bewilligt.
Bürgermeister Zeitung 6/2015
44 SALZBURG | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Stadt Salzburg führt ein
sektorales Bettelverbot ein
Die Stadt Salzburg wird ein
sektorales Bettelverbot einführen.
Der für ordnungspolitische Fragen zuständige Vbgm. Harry
Preuner (ÖVP) präsentierte am 4.
Mai einen entsprechenden Amtsbericht, der noch im Mai vom Gemeinderat beschlossen werden
dürfte. Eine Mehrheit dafür
scheint fix, seit die SPÖ unter
Bürgermeister Heinz Schaden
von ihrer anfangs ablehnenden
Haltung abgekommen ist.
„Keiner will die Notreisenden
aus der Stadt verbannen, aber
wir wollen es wieder auf ein Maß
zurückführen, dass die Beschwerden und die Kritik aus der
Bevölkerung wieder weniger
werden“, sagte Preuner. In den
vergangenen Monaten hätten
diese nämlich massiv zugenommen. Die Ursache dürfte in der
gestiegenen Zahl an Bettlern in
der Mozartstadt liegen: Die Zunahme seit dem Vorjahr betrage
rund 50 Prozent, informierte
Preuner. Bei einer aktuellen Zählung wurden an zwei Tagen in
Summe 337 Armutsmigranten –
überwiegend aus Rumänien – registriert.
Formal stützt sich das sektorale
Bettelverbot auf eine Verordnung
des Landes, die es Kommunen
freistellt, das Betteln dort zu verbieten, wo die ungehinderte Nutzung des öffentlichen Raumes
nicht mehr möglich ist. Konkret
soll das Betteln von 8.00 bis 19.00
Uhr in der Linzergasse, am Platzl,
in der Getreidegasse samt Durchgängen, im Sterngäßchen, Badergäßchen, am Rathausplatz, in der
Judengasse, auf der Staatsbrücke,
auf dem Makartsteg und auf dem
Kommunalfriedhof verboten werden. Zudem wird es auf dem Wochenmarkt Schranne, auf dem
Grünmarkt und dem Lehener Wochenmarkt von 7.00 bis 14.00 Uhr
und am Rupertikirtag sowie am
Christkindlmarkt von 10.00 bis
Bürgermeister Zeitung 6/2015
19.00 Uhr untersagt. „Das ist also
mitnichten ein generelles Bettelverbot. In Summe ist es von der
Fläche her ausgewogen“, sagte
Preuner.
Preuner und die für Soziales
zuständige Vbgm. Anja Hagenauer (SPÖ) betonten, dass
ordnungspolitische Maßnahmen
nur im Paket mit sozialpolitischen
Schritten funktioniere. Die Sozial-Maßnahmen, die nach einem
Runden Tisch im Vorjahr empfohlen worden waren, seien inzwischen mehrheitlich umgesetzt,
sagte Hagenauer. So werde die
Stadt nun 30.000 Euro für einen
Sozialarbeiter zur Verfügung stellen, der zum einen auf die Armutsmigranten zugehe und diese
berät und zum anderen auch Ansprechpartner für die Bevölkerung sein soll. Mit der Suche nach
einem Notquartier für 50 Bettler
sei die Caritas beauftragt, hier
gibt es laut Hagenauer schon ein
sehr konkretes Objekt. Außerdem unterstütze die Stadt den
Virgilbus, in dem eine medizinische Grundversorgung angeboten wird, und mit 25.000 Euro im
Jahr auch ein Hilfsprojekt in
Rumänien.
Der Amtsbericht zum geplanten sektoralen Bettelverbot in der
Stadt Salzburg hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.
Für die Plattform für Menschenrechte erfüllt die Stadt Salzburg
damit ihre selbst auferlegten Verpflichtungen als Menschenrechtsstadt nicht mehr, sagte Josef
Mautner gegenüber der APA.
„Unseres Erachtens nach ist
das nicht mit den Bestimmungen
der Charta vereinbar“, sagte
Mautner. „Denn die Stadt verpflichtet sich damit, gerade besonders verletzliche Gruppen in
besonderem Maße zu schützen
und mit besonderen Sozialmaßnahmen zu unterstützen. Mit dem
Bettelverbot ist das sicher nicht
getan.“ Vielmehr habe die Stadt
Salzburg bisher noch keine der
im Vorjahr empfohlenen sozialpolitischen Maßnahmen vollinhaltlich umgesetzt.
Ein Bettelverbot „ist vor dem
Hintergrund des Grundsatzurteils
des österreichischen Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aus grundrechtlicher Perspektive unseres
Erachtens unzulässig. Denn ‘Stilles Betteln’ ist dort eindeutig als
Grundrecht anerkannt worden,
und Grundrechte gelten universal. Ohne gravierende Gründe
können sie nicht örtlich oder zeit-
lich aufgehoben werden, und solche Gründe (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Einschränkung der Grundrechte Anderer)
liegen unseres Erachtens hier
nicht vor“, schrieb die Plattform
für Menschenrechte heute in einer Aussendung.
Ins selbe Horn stieß die Bürgerliste (die Grünen in der Stadt):
„Heute ist ein schwarzer Tag für
Salzburg. SPÖ und ÖVP wollen
das Menschenrecht auf Stilles
Betteln verbieten und degradieren damit die Menschenrechtsstadt Salzburg zur Farce“, sagte
die Vorsitzende des Sozialausschusses des Gemeinderates, Ulrike Saghi. „Das Vorgehen von
SPÖ und ÖVP könnte zynischer
nicht sein: Der Runde Tisch Betteln hat soziale Maßnahmen beschlossen: ein dauerhaftes Notquartier und aufsuchende Sozialarbeit. Ein Jahr lang wurde nichts
Gemeinderats-Beschluss zum sektoralen Bettelverbot noch im Mai wahrscheinlich
Foto: Apa
davon ordentlich umgesetzt. Und
plötzlich kündigt die Vizebürgermeisterin nun Streetwork und ein
Bettelverbot an – im selben Atemzug.“
Auch Bürgermeister Heinz
Schaden (SPÖ), dessen Meinungsumschwung die Mehrheit
im Gemeinderat ermöglich hat,
kommt bei Saghi nicht ungeschoren davon: „Von Heinz Schaden
kommt nach wie vor kein Wort.
Stattdessen schickt er seine Vize,
Anja Hagenauer, vor, um das
menschenrechtswidrige Bettelverbot durchzusetzen.“
Und auch die FPÖ ist nicht
ganz zufrieden, denn ihr geht
das sektorale Verbot nicht weit
genug. „Die FPÖ hält auch weiter an ihrer Forderung nach einem Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns fest. Nur so wird es
gelingen, das Betteleiunwesen
aus unserer Stadt gänzlich zu
verbannen“, so Klubobmann
Andreas Reindl. „Es wurde auch
Zeit, dass der Bürgermeister
nach mehreren Jahren endlich
den Weg für die Erlassung einer
neuen Bettelverordnung freigemacht hat.“ Die FPÖ fordert ein
generelles Bettelverbot in der
Altstadt und ein „rigoroses Vorgehen der Polizei gegen das organisierte und aggressive Betteln in Salzburg“. Zusätzlich zum
Bettelverbot in der Innenstadt
wollen die Freiheitlichen auch
ein Bettelverbot im Bereich von
Schulen, Seniorenwohnhäusern,
Friedhöfen, Parkanlagen und
Kinderspielplätzen. „Zur Unterstützung der Polizei sehen die
Freiheitlichen die Einrichtung
einer Sicherheitswache für notwendig“, so Reindl.
Stärkung der Orts- und
Stadtkerne
Nach den grundsätzlichen
raumordnungspolitischen Entscheidungen und dem einhelligen Bekenntnis zur Stärkung der
Orts- und Stadtkerne hat die Salzburger Landesregierung am 7.
Mai einen weiteren Schritt gesetzt. Von Experten des Landes
wird nun ein Konzept mit praktischen Umsetzungsvorschlägen
erarbeitet, wie Orts- und Stadtkerne gestärkt werden können.
Bis Ende September soll eine Arbeitsgruppe, die unter anderem
aus Experten der Raumordnung,
der Wohnbauförderung, der Wirtschaft, des Salzburger Instituts
für Raumordnung und Wohnen
(SIR) und Vertretern von Gemeinden besteht, diese Vorschläge
vorlegen.
Gebrauchtes Müll-Fahrzeug für kroatische
Gemeinde
Zwölf Jahre war der IVECO
LKW im Einsatz für die städtische
Biomüll-Sammlung der Stadt
Salzburg. In Zukunft wird der
fahrtüchtige Dreiachser mit Drehtrommelaufbau und Schüttung
die kommunale Abfallentsorgung
in der kroatischen Gemeinde Velika Kopanica unterstützen. Dieser Tage war es soweit: Bürgermeister-Stellvertreter Dipl.-Ing.
Harry Preuner übergab den Wagen an Dipl.Jur. Ružica Vukovac,
Bürgermeisterin der 5.200 Seelen-Gemeinde im strukturschwachen Ostslawonien, die sich über
das Geschenk sehr freute und
herzlich bedankte.
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | STEIERMARK 45
Abenteuerwelt „Der wilde
Berg“ in Mautern eröffnet
Nachdem in den vergangenen
Monaten mit großem Engagement und Detailtreue an der Attraktivierung des Alpenwildparks
in Mautern gearbeitet wurde,
konnte das neugestaltete Ausflugsziel am 12. Mai von Tourismusreferent LandeshauptmannStv. Hermann Schützenhöfer feierlich eröffnet werden.
Nach der umfangreichen Neugestaltung bietet „Der wilde
Berg“ nun ein attraktives Angebot: Mit Erlebnisgastronomie, Alpenwildpark, Spielpark sowie einer Rodel- und Rollerbahn und
einer Mountain-Go-Kart-Strecke
wurde für dieses Ausflugsziel seit
der Übernahme durch das größte
steirische Freizeitunternehmen,
der Planai-Hochwurzen-Bahnen
GmbH, zahlreiche neue Highlights geschaffen.
Landeshauptmann-Stv. Her-
mann Schützenhöfer: „Die Umsetzung der Mitarbeiter aus Mautern und der neuen Kollegen aus
Schladming ist hervorragend gelungen. Besonders hervorheben
möchte ich den Fokus auf gelebte
steirische Regionalität von der
Inszenierung bis zur Gastronomie
sowie der Schwerpunkt auf die
heimische Tierwelt. Alles das
passt hervorragend in diese idyllische Landschaft. Ich freue mich
auf den ersten Sommer mit dem
Wilden Berg in Mautern und bin
zuversichtlich, dass viele Familien und Interessierte nach Mautern kommen werden.“
Der „Wilde Berg“ lockt mit 270
Wildtieren, Erlebnisgastronomie,
und Abenteuertalfahrten insbesondere Familien, Schul- und Kindergartengruppen von 14. Mai
bis 28. Juni 2015 jeweils von
Dienstag bis Samstag und von 29.
Juni bis 13. September täglich
von 9:00 bis 18:00 Uhr nach Mautern.
Eisenerz:
Fotos: Katharina Wassler
Spatenstich Nordisches
Zentrum
Andreas Spöcker, Dir. Georg Bliem, Bertl Bär, LH-Stv. Hermann Schützenhöfer
und Bgm. Andreas Kühberger bei der offiziellen Schlüsselübergabe (v.l.).
Neues Einsatzzentrum für Freiwillige Feuerwehr
Aflenz Kurort
Am 9. Mai hat Landeshauptmann Franz das neue Einsatzzentrum der
Freiwilligen Feuerwehr (FF) Aflenz Kurort eröffnet. „Das Engagement unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte ist von unschätzbarem
Wert, wenn es um die Rettung von Leben und den Schutz von Sachgütern geht. Daher freut es mich, dass der FF Aflenz Kurort für ihre
verantwortungsvolle Aufgabe mit dem neu errichteten Rüsthaus nunmehr wieder eine hochmoderne Infrastruktur zur Verfügung steht.
Die tausenden Mannstunden, die von den Freiwilligen selbst für den
Bau des neuen Rüsthauses erbracht wurden, sowie die Beteiligung
der Aflenzerinnen und Aflenzer an der Bausteinaktion zeigen nicht
nur die feste Verankerung
der Ehrenamtlichen in der
Gemeinschaft, sondern sind
darüber hinaus Ausdruck des
großartigen Zusammenhalts
der Menschen vor Ort“, so
LH Voves.
Das neue Rüsthaus besteht
im Wesentlichen aus zwei
Teilen: der Fahrzeughalle
und dem Mannschaftsbereich. Die Fahrzeughalle umfasst Stellplätze für die drei
Einsatzfahrzeuge, ein Lager
www.buergermeisterzeitung.at | de
Zum Spatenstich der Erneuerung des Nordischen Ausbildungszentrums Eisenerz (NAZ),
in die insgesamt acht Millionen
Euro investiert werden, konnte
Bürgermeisterin
Christine
Holzweber am 11. Mai neben
dem steirischen Sportreferenten
Landeshauptmann Franz Voves
auch Sportminister Gerald Klug
sowie ÖSV-Präsident Peter
Schröcksnadel, ÖSV-Generalsekretär Klaus Leistner sowie Skiverbands-Präsident Helmuth Lexer begrüßen.
Bürgermeisterin Christine
Holzweber betonte die große Bedeutung des NAZ Eisenerz nicht
nur für den nordischen Sport,
auch für Eisenerz und die regionale Entwicklung. „Die verbesserte Infrastruktur soll die neue
Visitenkarte für die Sportstadt
und das Bildungszentrum Eisenerz sein. Sie soll das sichtbar
machen, was über viele Jahre gewachsen und gereift ist – ein einzigartiges Zentrum für den nordischen Sport mit Berufsausbildung!“
Die neuen Sprungschanzen
sind zu 100 Prozent auf die Nachwuchsarbeit in Eisenerz abgestimmt: HS (Hillsize) 109, HS 70,
HS 35 und HS 15. Hinzu kommen
Umkleide- und Wachskabinen,
ein Kampfrichterturm, Parkplätze, ein Sozialraum, eine Aufstiegshilfe-Pendelbahn, eine Beschneiungsanlage samt Speicherteich und Kühlturm sowie ein in
die Sprunganlage integriertes
Langlaufstadion. In die Anlage,
die bereits im Winterbetrieb 15/16
genutzt werden soll, werden 8
Millionen Euro investiert.
für feuerwehrtechnische Ausrüstung, eine Atemschutzwerkstätte und
eine Werkstätte sowie ein Bekleidungslager. Der Mannschaftsbereich
besteht aus Kommando- und Funkraum, Besprechungsraum mit
Küche, Mannschafts-Schulungs-Jugendraum, einem für Damen und
Herren getrennten Umkleideraum, Sanitärräumen und einer Schmutzschleuse.
Die FF Aflenz Kurort hat derzeit 55 Mitglieder - 39 aktive und neun
Mitglieder außer Dienst sowie sieben Jungfeuerwehrmänner. Im Jahr
2014 haben die Freiwilligen insgesamt 10.924 Stunden in 402 Arbeitseinsätzen geleistet.
Neben der feierlichen Einweihung und der Rüsthaus-Segnung durch
Pfarrer Guido Martirani sowie der Ehrung einiger Feuerwehrkameraden sorgte die Trachtenmusikkapelle Aflenz Kurort für die musikalische Umrahmung der Feier.
Landesfeuerwehrrat Reinhard
Leichtfried, Landesrat Siegfried
Schrittwieser, Landeshauptmann
Franz Voves, Bürgermeister
Hubert Lenger, Hauptbrandinspektor Robert Holosch, Landesrat Johann Seitinger sowie Bezirkshauptfrau Gabriele Budimann (Mitte) bei der offiziellen
Einweihung des neuen Rüsthauses der FF Aflenz Kurort.
Foto: Klaus Morgenstern
Bürgermeister Zeitung 6/2015
46 TIROL | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Tiroler BKH-Mediziner
finden Angebot noch
ungenügend
Die im Konflikt rund um das
neue Ärztearbeitszeitgesetz von
den Trägern der Tiroler Bezirksspitäler präsentierte Übergangslösung stößt bei den Ärzten weiter auf wenig Gegenliebe. „Die
Mehrheit scheint der Meinung
zu sein, dass das Angebot des
Landes und der Gemeindeverbände noch ungenügend ist“,
sagte Ludwig Gruber, Kurienobmann der angestellten Mediziner in der Ärztekammer, der
APA Ende April.
Das Angebot sah für 2015 Einmalzahlungen für Fachärzte von
bis zu 7.000 Euro bzw. 5.000 Euro für Mediziner in Ausbildung
vor. Ab 2016 soll dann für Spitalsärzte in Tirol gleiches Gehalt
für gleiche Arbeit gelten.
Am 27. April fanden an allen
sechs Tiroler Bezirkskrankenhäusern Betriebsversammlungen statt. Dabei sei die mehrheitliche Unzufriedenheit mit
dem Vorschlag der Gemeindeverbände als Träger der Bezirksspitäler erneut zutage getreten,
meinte Gruber. Das Angebot
würde weniger als die Hälfte
dessen ausmachen, was das
Land den Landesärzten der Tilak an Gehaltssteigerungen in
einer Übergangslösung zahlt.
„Die Ärzte sind eher enttäuscht“,
fasste der Kurienobmann die
Stimmung an den Bezirkskrankenhäusern zusammen.
Abgestimmt wurde über das
Gehaltsangebot noch nicht, erklärte Gruber. In Lienz zum Beispiel habe es aber eine Abstimmung per Handzeichen gegeben. Dabei hätten sich rund 80
Prozent der Ärzte dagegen ausgesprochen. Auch in Zams und
Reutte würde der Vorschlag der
Spitalsträger auf Ablehnung
stoßen. In St. Johann, Schwaz
und Kufstein sei nicht abgestimmt worden.
Nun müsse entschieden werden, ob man sofort eine Urabstimmung via Email durchführen werde oder den Verhandlungspartnern zu verstehen gebe, dass man zunächst
wieder zurück an den Verhandlungstisch wolle.
Hochwasserschutz für 4.400 Gebäude im Unterinntal
Es geht etwas weiter beim Hochwasserschutz im Unterinntal. „Derzeit sind die Planungsarbeiten für die Schutzmaßnahmen im Unterinntal ausgeschrieben. Im Herbst wollen wir mit der Detailplanung
beginnen“, skizziert LHStv Josef Geisler den weiteren Fahrplan im
Vorfeld des zweiten Treffens der GemeindevertreterInnen von
Brixlegg, Kramsach, Rattenberg, Radfeld, Breitenbach, Kundl und
Wörgl im Malerwinkel in Rattenberg.
4.400 Häuser und Betriebe im Unterinntal sollen einen Hochwasserschutz erhalten, fast die Hälfte davon im Raum Brixlegg/Kramsach
bis Wörgl. Die Zeit bis zur Auftragsvergabe und bis zum Start der Detailplanung wolle man dazu nutzen, um in einem intensiven Dialog
mit den Gemeinden deren Vorstellungen
und Sorgen zu besprechen. Gespräche
werde man selbstverständlich auch mit
den betroffenen GrundeigentümerInnen
führen.
Gemeinsame Planung in der Region
Im Planungstreff werden offene Fragen
der betroffenen Gemeinden, von den
Grundlagen bis hin zu möglichen Planungsschritten, behandelt. Auf Basis des
Gefahrenzonenplans, der darstellt, wie
sich das Wasser bei einem 100-jährlichen
Hochwasserereignis ausbreitet, wurde das
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Tiroler Soziallandesrätin:
Sprachhürde für Zuwanderer senken
Tirols Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) will die Sprachhürde für Zuwanderer senken.
Denn das derzeit erforderliche
Deutschniveau könne in manchen Fällen ein Integrationshindernis darstellen. Baur plädierte
daher Anfang Mai in einer Aussendung für eine Änderung des
Staatsbürgerschaftsgesetzes und
einen leichteren Zugang für Menschen, die seit 15 Jahren legal in
Österreich leben.
Das Erlernen der deutschen
Sprache sei zwar der Schlüssel
für alle weiteren Integrationsschritte. Sie habe aber ein Problem damit, „wenn Menschen in
ihren Integrationsbemühungen
durch eine aussichtslos hohe
Sprachhürde beeinträchtigt werden“, argumentierte Baur: „Ich
habe keine Bedenken, jemandem
die Staatsbürgerschaft zu verleihen, der vielleicht noch nicht perfekt Deutsch spricht“.
Derzeit muss für die Verleihung
der Staatsbürgerschaft das Niveau „B1“ (fortgeschrittene
Sprachverwendung) des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ erfüllt sein, das dem Niveau nach
vier Jahren Fremdsprachenunterricht in der Schule entspreche.
„Dieses Niveau ist für einige Personen – insbesondere für solche
mit niedrigerem Bildungsniveau
– nur schwer zu schaffen“, meinte die Soziallandesrätin.
„Wer schon 15 Jahre rechtmäßig in Österreich lebt und
Deutschkenntnisse auf dem Niveau „A2“ (grundlegende
Kenntnisse, Anm.) nachweist,
soll die Staatsbürgerschaft beantragen dürfen“, so Baur. Schließlich habe bis zum Jahr 2011 die
Staatsbürgerschaft mit diesem
Sprachniveau erreicht werden
können.
Rechnungshof:
Vorbildliches Zeugnis für
Tirol
„Wir bedienen uns keiner Rechentricks und stellen unsere
Haftungen vollständig und transparent dar. Das bestätigt nunmehr auch der Rechnungshof“,
freut sich Tirols Finanzreferent
LH Günther Platter über den aktuellen Bericht des Rechnungshofes zu Haftungsgrenzen im Bereich der Länder und Gemeinden.
Das Land Tirol wurde vom
Rechnungshof in keinem einzigen Punkt beanstandet. Im Gegenteil, der Rechnungshof empfiehlt den Ländern sogar, sich am
Beispiel Tirols und Oberösterreichs zu orientieren.
Maßnahmenkonzept der Regionalstudie Unterinntal erstellt. Diese
sieht Schutzmaßnahmen für 4.400 Gebäude zwischen Rum und Kufstein vor. Wird in einer Gemeinde etwa ein Schutzdamm errichtet,
kann es zu einer Verschärfung der Hochwassersituation in den flussabwärts liegenden Gemeinden kommen. Deshalb braucht es für jede
Schutzmaßnahme einen Ausgleich in der Region. „Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen wird der Gefahrenzonenplan angepasst.
Hochwassergeschützte Gebiete werden dann nicht mehr als Rote
oder Gelbe Zonen ausgewiesen“, erklärt Geisler.
Erfolgsmodell Wasserverband
Ein Erfolgsbeispiel für funktionierende Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz ist der Wasserverband Ill-Walgau in Vorarlberg. Umgesetzt und finanziert werden können konkrete Schutzprojekte nur, wenn die Gemeinden gemeinsam in einem Wasserverband an Lösungen arbeiten. Denn die
Wasserverbände sind diejenigen, die
Schutzmaßnahmen beantragen und mit
maßgeblicher Unterstützung von Bund
und Land für die Errichtung, den Betrieb
und die Instandhaltung der Schutzbauten
verantwortlich sind.
Rund 2.100 Gebäude im Raum Brixlegg/Kramsach bis Wörgl sollen vor Hochwasser geschützt
werden.
Grafik: Land Tirol/Tiris
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | TIROL 47
Verband der Tiroler Tourismusverbände gegründet
„Wir wollen, dass unser Tourismus weiter an Schwung zulegt
und der Branche jener Stellenwert eingeräumt wird, den sie als
unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor braucht“, erklärte Tourismusreferent LH Günther Platter bei
der konstituierenden Sitzung des
Verbands der Tiroler Tourismusverbände (VTT). „Das ist der
Startschuss für eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Tourismus und Landespolitik.“
Engagierte Tourismuspolitik und
Verwaltung
„Bei allen Maßnahmen, die
Auswirkungen auf die touristische Unternehmerschaft und auf
die Tourismusverbände haben
sowie bei der Außenwirkung Tirols im harten Wettbewerb ist mir
eure Stimme wichtig. Ich strebe
eine enge Verschränkung des
VTT mit dem Tourismusreferenten und mit der Tourismusabteilung an, um eine förderliche und
praxisorientierte Tourismuspolitik
und Verwaltung sicherzustellen“,
betonte LH Platter weiters.
Ein aktuelles Beispiel, bei dem
diese enge Verschränkung nötig
sei, sei die Steuerreform und die
darin vorgesehenen Belastungen
für den Tourismus. „Ich setze
mich zusammen mit meinen
Amtskollegen aus Vorarlberg und
Salzburg massiv dafür ein, dass
die einseitigen Belastungen für
den Tourismus entschärft werden.“
Vorreiterrolle Tirols
Die Etablierung des neuen Verbands der Tourismusverbände sei
ein evolutionärer Schritt und ein
Ausdruck des Selbstbewusstseins
sowie der Qualität des Tiroler
Tourismus, sagte der Tourismusreferent. „Eine derartige Einrichtung existiert in dieser Form nirgendwo. Wir nehmen hier eine
absolute Vorreiterrolle ein.“
Tourismus-Forschungseinrichtung kommt
Die Einrichtung des VTT ergänzen weitere Maßnahmen wie
die Realisierung einer TourismusForschungseinrichtung mit der
Universität und dem MCI in Innsbruck. LH Platter: „Nur wer im
eigenen Land den Rücken frei
hat, kann auf den Märkten entsprechend erfolgreich agieren.
Wir möchten mehr denn je ‚Tourismus aus einem Guss‘ praktizieren.“
Die am 1. März 2015 in Kraft
getretene Novelle des Tiroler
Tourismusgesetzes 2006 sieht vor,
dass innerhalb von drei Monaten
der VTT als Körperschaft öffentlichen Rechts zu konstituieren ist.
Zur Sitzung im Rokoko-Saal des
Landhauses eingeladen worden
sind 34 Tourismusobleute.
90 neue Heimplätze in
Nußdorf-Debant
Die Grundsteinlegung für das
neue Wohn- und Pflegeheim ist
zugleich der Startschuss für einen neuen Dorfplatz für AltDebant. Denn vor dem geplanten Bau wird ein Vorplatz für
Veranstaltungen verschiedenster Art errichtet, welcher die
dörfliche Struktur stärken wird.
Auch Pflegelandesrat Bernhard
Tilg nahm an diesem Festakt
teil: „Das ist ein besonders
wichtiger Baustein des seit 2012
laufenden Pflegeplanes des
Landes. 90 in das Dorfzentrum
integrierte neue Heimplätze,
ausschließlich komfortable Einzelzimmer mit eigener Sanitäreinheit, werden mit der geplanten Inbetriebnahme Anfang 2017 angeboten. Der Planungsverband Lienz und Umgebung hat mit seiner Geschäftsführung hervorragende
Arbeit geleistet.“
Ab diesem Zeitpunkt stehen
insgesamt 425 Pflegeplätze in
Osttirol zur Verfügung. Davon
entfallen 206 auf das Heim in
Lienz, 88 auf Matrei und 41 auf
Sillian. Das 13,6-Millionen-Euro-Projekt in Nußdorf-Debant
wird vom Land Tirol mit fünf
Millionen Euro (StrukturplanPflege-Mittel sowie Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds) gefördert. Dazu kommt ein Wohnbauförderungsdarlehen von 7,4 Millionen Euro.
Nicht nur die stationäre Pflege, auch die mobile Pflege in
Osttirol hat deutlich zugelegt.
„Um ein Drittel ist die Anzahl
der 2010 geleisteten Stunden
von knapp unter 100.000 auf
über 130.000 Stunden im vergangenen Jahr angestiegen“,
informiert LR Tilg. Für die
Übergangspflege, die nach einem Krankenhausaufenthalt
die Rückkehr in die eigene
Wohnung ermöglicht, sowie für
die Schwerpunktpflege bei
ständig erhöhter ärztlicher Versorgungsnotwendigkeit sind
außerdem ab 2020 insgesamt
zwölf Plätze in Osttirol vorgesehen.
Für die Kurzzeitpflege wird
bis 2022 die Errichtung von
zehn Plätzen angepeilt: Diese
Maßnahmen unterstützt pflegende Angehörige, die durch
den vorübergehende stationären Aufenthalt des pflegebedürftigen Familienmitgliedes
entlastet werden.
Wohnen in Tirol
Stellplatzverordnung reduziert Bau- und Wohnkosten
Mit klaren Zahlen bestätigen die Tiroler Gemeinnützigen Bauvereinigungen den Kurs, den LR Johannes Tratter mit der Stellplatzverordnung einschlägt.
So mussten bei laufenden Objekten zur Errichtung von insgesamt
1.318 Wohnungen, die zwischen 2014 und Anfang 2016 übergeben
wurden bzw. werden, nach
der alten Regelung 2.352 Abstellplätze eingeplant werden. Mit der neuen Stellplatzverordnung wären nur
noch 1.935 Stellplätze erforderlich, also 417 weniger.
„Insgesamt ergibt sich damit
eine Baukosteneinsparung
von rund sieben Millionen
Euro! Mit dieser Summe hätten 47 zusätzliche Wohnungen gebaut bzw. bei den monatlichen Mieten rund vier
Prozent eingespart werden
können“, verweist LR Tratter auf die grundlegende
Zielsetzung dieser Verordnung: „Wohnen in Tirol soll
leistbarer werden!“
Neben einer leistungsstarken Wohnbauförderung führt auch eine Reduktion der Baukosten zum oben genannten Ziel, denn günstigeres
Bauen zieht günstigeres Wohnen nach sich, bekräftigt LR Tratter:
„Die Stellplatzverordnung ist ein praxistaugliches Instrument, denn
sie setzt eine Obergrenze fest und verhindert damit ein Überschießen
von Parkplätzen, das für
die Bauträger – und damit
auch für die künftigen
Wohnungsinhaber – mit
hohen Kosten verbunden
ist.“
Die Stellplatzverordnung
befindet sich aktuell zeitgleich mit der Novelle zur
Tiroler Bauordnung in Begutachtung.
www.buergermeisterzeitung.at | de
LR Johannes Tratter:
„Wohnen in Tirol soll leistbarer werden, die Stellplatzverordnung unterstützt dieses
Ziel.“
Bürgermeister Zeitung 6/2015
48 VORARLBERG | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Altstoff-Sammelstelle. Außerdem
möchte die Stadt damit auch das
Problem der immer wieder stark
verschmutzten Altstoff-Sammelstellen nachhaltig beseitigen.
LH Wallner:
„Eine positive gesellschaftliche Entwicklung
setzt starke Familien
voraus“
Neue Papiersammlung in
Dornbirn
Die „Neue Papiersammlung“
wird wie die Restabfall-, Bioabfallund Kunststoffverpackungssammlung (Gelber Sack) in Zukunft ab
Haus erfolgen. Ab Mitte Mai beginnt auch in Dornbirn die Umstellung der Papiersammlung – vorerst
in den Abfallsprengeln Mühlebach
und Hatlerdorf. Später werden
schrittweise auch die anderen Bezirke die neuen Papiercontainer zu
Hause aufstellen und zu den Abholterminen – ähnlich wie bei der
Kunststoff- und Restmüllabfuhr –
bereit stellen. Bei den Sammelinseln werden die Papiercontainer
schrittweise entfernt. Zahlreiche
andere Städte und Gemeinden haben bereits erfolgreich auf das neue
System umgestellt. Ziel ist es die
Papiersammlung bürgerfreundlicher zu gestalten – entfällt doch in
Zukunft die Entsorgungsfahrt zur
Den Familien in Vorarlberg wird
von der Landesregierung größte
Aufmerksamkeit geschenkt. Aus
gutem Grund, wie Landeshauptmann Markus Wallner anlässlich
des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai 2015 ausführte:
„Starke Familien sind eine grundlegende Voraussetzung für eine
positive gesellschaftliche Entwicklung“. Daher werden die Familien
von Landesseite in allen Lebensbereichen aktiv gefördert und engagiert unterstützt, so Wallner.
„Umso kinder- und familienfreundlicher eine Region ist, umso
höher ist auch die Lebens- und
Standortqualität vor Ort“, stellt
der Landeshauptmann klar. Familienfreundlichkeit werde ganz bewusst als wichtiger Standortfaktor
betrachtet, so Wallner. Die Familie unterliege aber auch starken
Veränderungen: eine zukunftsfähige Familienpolitik hat deshalb
verschiedene Bedürfnisse und Le-
Weitere Investitionen zum Schutz vor Naturgefahren
Um die Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor
Naturgefahren realisieren zu können, ziehen Land, Gemeinden und
Bund an einem Strang. Jüngste Beispiele sind entsprechende Projekte in den Gemeinden Lech, Mittelberg und Nenzing. „An den Gesamtkosten im Umfang von 1,55 Millionen Euro wird sich das Land
mit 320.000 Euro beteiligen“, berichten Landeshauptmann Markus
Wallner und Landesrat Erich Schwärzler.
„Im Vordergrund steht der Schutz für die Bevölkerung, für unsere
Siedlungsräume, die betriebliche Infrastruktur und unsere Verkehrswege“, erklärt Wallner. Mögliche Risiken und Gefahren gilt es bestmöglich zu minimieren, macht der Landeshauptmann deutlich. Die Ausgaben in den
Bereichen Wildbach- und Lawinenverbauungen sowie Hochwasserschutz sind für Landesrat Erich Schwärzler unverzichtbar. „Das
Land wird auch in Zukunft in diesen wichtigen Bereichen ein verlässlicher Partner der
Gemeinden bleiben“, verspricht Schwärzler.
Schutzprojekte in drei Kommunen
Das mit Abstand kostenaufwendigste Projekt
wird im Lecher Ortsteil Stubenbach realisiert.
Ein Gerinne, das teils offen und teils verrohrt
zwischen den Häusern in den Lech abgeführt
Bürgermeister Zeitung 6/2015
bensentscheidungen zu respektieren und dabei stets das Wohl des
Kindes im Auge zu behalten, betont der Landeshauptmann.
Ausgewogenes Maß an Geld- und
Sachleistungen
„Was die Familie nicht leistet,
kann die Gesellschaft nur schwer
ersetzen“, unterstreicht Wallner.
Entsprechend weit ist der Bogen
an Maßnahmen, den das Land für
die Familien spannt: vom Familienzuschuss, über die Kinder- und
Schülerbetreuung, den Familienpass bis hin zu den Elternbildungsmaßnahmen. Wichtig sei eine gute Balance zwischen Geldund Sachleistungen, betont der
Landeshauptmann: „Im Vordergrund steht auch, neben finanzieller Hilfe jene strukturelle Voraussetzungen sicherzustellen,
durch die ein kinder- und familienfreundliches Klima erzeugt
wird“. Neben der Erhöhung und
der Erweiterung des BezieherInnenkreises des Familienzuschusses, die mit Jahresbeginn in Kraft
getreten ist, habe das Land in den
vergangenen Jahren auch die
Ausgaben für die Etablierung einer qualitativ hochwertigen, verlässlichen, leistbaren, ganzjährigen und ganztätigen Kinderbetreuung konsequent erhöht. „Die
Vereinbarkeit von Familie und
Beruf ist in der heutigen Gesellschaft ein sehr wichtiges Thema.“
Betreutes Wohnen im
Vorderland wird weiter
ausgebaut
Mit dem „mitröthnerhus“ in
Röthis wird das betreute Wohnangebot in der Region Vorderland ausgebaut. „Wir halten sehr
viel von solchen Modellen des
betreuten Wohnens. Sie sind ein
wertvoller Beitrag, um die hohe
Qualität unseres Pflegesystems
auch in Zukunft zu wahren“, betont Wiesflecker.
Die Region Vorderland hat im
Jahr 2012 ihr Konzept zur Weiterentwicklung des betreuten
Wohnens präsentiert, ein Jahr
später konnte das „mitwyllarhus“ in Weiler in Betrieb genommen werden. Ziel ist es, in den
betreffenden Talgemeinden insgesamt etwas mehr als 20 baulich, inhaltlich und strukturell
gleiche Wohnungen zu schaffen
und dadurch das Pflegeheim
„vorderlandhus“ zu entlasten.
Das „mitröthnerhus“ hat fünf
Wohnungen. Darin können pflegebedürftige Menschen der Pflegestufen 2 und 3 untergebracht
werden, wenn im Rahmen des
Case Managements abgeklärt
ist, dass eine Betreuung zu Hause in gewohnter Umgebung
durch ambulante Dienste oder
Familienangehörige nicht möglich ist.
wird, löst immer wieder kleinere Rutschungen aus, die bis in den
Siedlungsraum reichen. Um die Gefahr vor Überflutungen und Vermurungen für den Ortsteil zu bannen, soll das vorhandene Hauptgerinne ausgebaut werden. Es werden in Summe 800.000 Euro in die
technische Verbauung investiert.
In der Marktgemeinde Nenzing werden am Rofelbach im Bereich
„Muggabill“ mehrere der kleineren rechtsufrigen Zubringerbäche
entschärft, von denen bei Starkregen immer wieder Gefahr ausgeht.
Das Projekt ist mit 550.000 Euro veranschlagt. In der Gemeinde Mittelberg werden ober- und unterhalb der Landesstraße L 201 Gräben
und Vorfluter erneuert und saniert. Insgesamt 200.000 Euro sind für
das Projekt vorgesehen, das im Zuge der Sanierung der Landesstraße
ab Herbst 2015 verwirklicht
wird.
Bei der Umsetzung von Projekten wirken größtenteils regionale Bau- und Transportfirmen
mit. Landeshauptmann Wallner: „Das schafft Wertschöpfung und Beschäftigung und im
Ernstfall kann rasch auf Ressourcen aus der Nähe zugegriffen werden.“
In Ortsteil Stubenbach in Lech wird
das Hauptgerinne ausgebaut
Foto: Böhringer
AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN | VORARLBERG 49
Weiterhin starke Zuwanderung aus den EUStaaten nach Vorarlberg
Die Einwohnerzahl Vorarlbergs
ist erneut deutlich gewachsen,
wie der aktuelle Bevölkerungsbericht der Landesstelle für Statistik aufzeigt. Ende März 2015 waren in Vorarlberg 380.514 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet, um 3.450 mehr (+0.9 Prozent)
als im Vorjahr. Damit war es das
höchste Bevölkerungswachstum
seit 1996 und deutlich höher als
im März des Vorjahres (+2.885
Personen). Viel zum Wachstum
trägt der starke Zuzug aus den
EU-Staaten bei.
Die Bevölkerungsentwicklung
wird von zwei Komponenten, der
Geburtenbilanz (Saldo aus Geburten minus Sterbefälle) und der
Wanderungsbilanz (Saldo aus
Zuzüge minus Wegzüge) beeinflusst. Das Bevölkerungswachstum in den letzten zwölf Monaten
ist zu einem Drittel auf eine positive Geburtenbilanz mit 1.310
Personen zurückzuführen. Die errechnete Wanderungsbilanz beträgt 2.140 Personen, wobei mehr
Österreicherinnen und Österreicher abgewandert sind (-1.096
Personen), während die Zuwanderung bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern (+3.236 Personen) stark zugenommen hat.
Größter Zuzug aus den EUStaaten
64 Prozent der ausländischen
zugewanderten Personen sind
aus dem EU-Raum, 22 Prozent
aus Asien. Die größten Gruppen
sind Deutsche (+528), Ungarn
(+439), Rumänen (+282), Kroaten
(+187), Slowaken (+149), Italiener
(+135), Polen (+102) und Bulgaren (+93) zu. Bei den Drittstaatsangehörigen stammen die meisten zugewanderten Personen aus
Syrien (+366), Serbien (+112), Kosovo (+84), Somalia (+84), Irak
(+48) und Russland (+47).
Zusätzlich zu den Personen mit
Hauptwohnsitz werden auch die
Personen mit weiteren Wohnsitzen in Vorarlberg gezählt. Mit
Stichtag 31. März 2015 waren
29.353 Personen mit einem weiteren Wohnsitz gemeldet, das sind
um 1.195 Personen mehr als vor
einem Jahr. Dies ist zugleich der
höchste Stand, der je im Frühjahr
erhoben wurde.
Die größten Gemeinden
Der Einwohnerzuwachs konzentriert sich weiterhin überwiegend auf die Region Rheintal. Etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung mit Hauptwohnsitz,
nämlich 196.194, lebt in den neun
bevölkerungsreichsten Gemeinden Vorarlbergs, die jeweils mehr
Vorarlberger Sommer bewegt
als 10.000 Einwohnerinnen und
Einwohner zählen. Die größte
Stadt, Dornbirn, hat (zum Stichtag) mit einer Bevölkerung von
47.497 Person, gefolgt von Feldkirch (32.231), Bregenz (28.825)
und Lustenau (21.970).
20 Jahre EU-Mitgliedschaft:
„Vorarlberg hat seine
Chancen genutzt“
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union im Jahr 1995
hat Vorarlberg viele Chancen
eröffnet, die das Land sehr erfolgreich nutzen konnte. Daran erinnert Landeshauptmann Markus
Wallner aus Anlass des bevorstehenden Europatages am 9. Mai,
der heuer ganz im Zeichen der
20-jährigen EU-Mitgliedschaft
Österreichs steht: „Der EU-Binnenmarkt und die gemeinsame
Währung haben sich als Turbo
für die stark exportorientierte
Vorarlberger Wirtschaft erwiesen. Vorarlberg konnte sich unter
die erfolgreichsten drei Regionen
in Europa vorarbeiten“.
Das jährliche Exportvolumen
der Vorarlberger Unternehmen
hat sich seit 1995 verdreifacht
und lag im Jahr 2013 bei rund 8,4
Milliarden Euro. 58 Prozent der
heimischen Exporte gingen in
dem Jahr in den EU-Binnenmarkt. Die positive wirtschaftliche Entwicklung schlug sich auch
in der Beschäftigungsentwicklung nieder. Mit knapp 154.000
unselbständig Beschäftigten wurde im letzten Jahr ein neuer Beschäftigungsrekord erreicht. Ein
Blick auf den Tourismus: Im Kalenderjahr 2014 wurden im Land
2,2 Millionen Gästeankünfte und
8,4 Millionen Nächtigungen gezählt. Das ist gegenüber 1995 bei
den Ankünften eine Steigerung
um 41 Prozent und bei den Nächtigungen eine Zunahme um 106
Prozent. Auch hier kommt der
größte Teil der Gäste aus dem
EU-Raum.
Als Erfolgsgeschichte bezeichnet der Landeshauptmann die
Förderprogramme der EU, die in
Vorarlberg für wichtige Impulse
sorgen. Über das EU-Programm
„Regionale Wettbewerbsfähigkeit Vorarlberg“ standen für Investitionen in den Wirtschaftsstandort Vorarlberg im Zeitraum
2007-2013 fast 35 Millionen Euro
(EU- und nationale Mittel) zur
Verfügung. Es wurden 159 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 187 Millionen Euro genehmigt.
Bürgermeister
Zeitung
Ihre ÖBZ, die österreichische
Kommunalzeitung mit den mit Abstand
meisten geprüften Abonnenten.
Seit 68 Jahren im Dienst der Gemeinden!
Nach einem Gästerekord im Sommer 2014 mit insgesamt 1,1 Millionen Gästeankünften (+2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr) und 3,68
Millionen Übernachtungen (+0,5 Prozent) sowie einer guten Winterbilanz mit 1,05 Millionen Gästeankünften (+1,8 Prozent) und 4,42
Millionen Nächtigungen (-0,3 Prozent) blicken Tourismuslandesrat
Karlheinz Rüdisser und Vorarlberg-Tourismus-Geschäftsführer Christian Schützinger optimistisch auf die diesjährige Saison.
nenlernen. Für Tourismusdirektor Christian Schützinger ist dies „ein
innovatives Beispiel, das nicht nur die spannende Grenzsituation
Vorarlbergs im Vierländereck, sondern auch die Faszination Hochgebirge begreifbar macht.“ Fahrradfahrer werden sich über die laufenden Optimierungen im Vorarlberger Radwegenetz und über die Verbesserung des Angebotes für E-Biker freuen.
Als spezieller Tipp sei in diesem Sommer die E-Bike-Tour vom Bodensee zum Piz Buin genannt – die App von Vorarlberg Tourismus
gibt es unter www.vorarlberg.travel/e-bike zum Download.
Urlaub in Vorarlberg soll unverwechselbar sein
Urlaubsland Vorarlberg zieht Gäste an
In diesem Sommer machen Angebote unter dem Motto „In Bewegung“
auf sich aufmerksam. Etwa die zwölf
neuen Rundwege, die unter dem
Namen „Umgang Bregenzerwald“
die regionalen Besonderheiten und
Eigenheiten vermitteln. Im Montafon feiert man das 150-Jahr-Jubiläum der Piz-Buin-Erstbesteigung
mit Ausstellungen, geführten interaktiven Wanderungen und vielem
mehr. Zusätzlich kann der Besucher
mit dem neuen Teil der Montafon
App die kulturhistorischen Hintergründe der Silvretta-Region ken-
www.buergermeisterzeitung.at | de
Ein Urlaub in Vorarlberg ist jeden Sommer rund 1,1 Millionen Menschen eine Reise wert.
Gut die Hälfte davon kommt
aus Deutschland, knapp 20
Prozent aus Österreich, 12,8
Prozent aus der Schweiz, gefolgt von den Niederlanden,
Frankreich, Italien, Belgien
und dem Vereinigten König reich.
Mit der E-Bike App vom Bodensee
bis zum Piz Buin
Foto: Peter Mathis
Bürgermeister Zeitung 6/2015
50
WIEN | AUS DEN BUNDESLÄNDERN, STÄDTEN UND GEMEINDEN
Entlastung für stark frequentierte
Linien, kürzere Reisezeiten und
raschere Verbindungen auch für
Pendlerinnen und Pendler“, so
Brauner, die betont, dass sie nun
so schnell wie möglich Verhandlungen über eine 5. Ausbaustufe
des Wiener U-Bahnnetzes aufnehmen will.
Neuer Schulstandort mit
515 Ausbildungsplätzen
U2/U5-Ausbau fixiert
Verkehrsminister Alois Stöger
und Öffi-Stadträtin Renate Brauner fixieren den Ausbau von U2
und U5 in der ersten Baustufe
endgültig. Die Veränderung der
Linienführung der U2 zum Matzleinsdorfer Platz, statt wie in der
4. Ausbaustufe ursprünglich vorgesehen in Richtung Arsenal, und
der U5 bis zum Alten AKH ist damit auch vertraglich fixiert. Noch
2018 wird mit der Verlängerung
der U2 ab dem Rathaus über Neubaugasse (U3) und Pilgramgasse
(U4), den Bacherplatz zur S-BahnStation Matzleinsdorfer Platz und
dem Bau des ersten Teilstücks
der U5 vom Rathaus zum Frankhplatz/Altes AKH begonnen. Bereits Ende 2023 sollen die beiden
Neubaustrecken eröffnet werden.
„Mit der Abänderung des
Übereinkommens von Bund und
Stadt Wien zur 4. U-Bahnausbaustufe reagieren wir auf die geänderten Rahmenbedingungen der
Stadtentwicklung und bauen die
nächste Verlängerung dort, wo
Wien sie in den kommenden Jahren am meisten braucht“, erklärt
Verkehrsminister Alois Stöger.
„Das Linienkreuz U2/U5 bringt
Drei Schulen für Gesundheitsberufe übersiedeln vom AKH in
den Floridotower an der Donau.
Die Schülerinnen und Schüler
der Allgemeinen Krankenpflegeschule, der Kinderkrankenpflegeschule und der Schule für Medizinische Assistenzberufe freuen
sich über neue helle Klassenräume, moderne Ausstattung, Simulationsräume mit Spitalsbetten
und Übungspuppen, ein Gipszimmer, einen Röntgenübungsraum, ein Schullabor sowie
gemütliche Pausen- und Aufenthaltsräume. Der neue Schulstandort in Floridsdorf bietet beste Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Ausbildung.
WGKK startet Ausschreibung zu Gratis-Zahnspange
Nach der Einigung mit der
Zahnärztekammer sucht die Wiener Gebietskrankenkasse jetzt die
Kieferorthopäden, die ab 1. Juli
die Gratis-Zahnspange für Kinder
mit schwerer Fehlstellung anbieten. 32 Posten, aufgeteilt auf neun
Wiener Regionen, sind bis 27. Mai
ausgeschrieben. Die WGKK rechnet mit „gut 200“ Bewerbern.
Wien rückte als Kongress-Stadt wieder
auf Rang zwei vor
Wien hat 2014 als Kongress-Stadt wieder einen
Platz gutgemacht. Im Ranking der International
Congress and Convention Association (ICCA)
überholte die Bundeshauptstadt mit 202 Kongressen Madrid und rückte auf den zweiten Rang vor.
Mehr Veranstaltungen wurden nur in Paris abgehalten. Die französische Hauptstadt kam im Vorjahr auf 214
Kongresse. Im Länder-Ranking
rangiert Österreich auf Platz elf.
Um im jährlichen ICCA-Ranking
berücksichtigt zu werden, müssen die Veranstaltungen auf einer regelmäßigen Basis stattfinden, zumindest 50 Delegierte umfassen und zwischen mindestens
Bürgermeister Zeitung 6/2015
Welche Kieferorthopäden dann
tatsächlich ab Juli die GratisZahnspange anbieten können,
soll „in Abstimmung zwischen
WGKK und Zahnärztekammer
ausgewählt“ werden, hieß es seitens der Krankenkasse. Mit einem straffen Zeitplan will WGKKObfrau Ingrid Reischl die Umsetzung ab Juli sicherstellen.
INSERENTENVERZEICHNIS
Höchststand an LehrerInnen in Wien:
Neuer Stellenplan für
Wien beschlossen
Im Rahmen der Sitzung des
Kollegiums des Stadtschulrats für
Wien wurde unter anderem der
vorläufige Stellenplan für Wiener
Pflichtschulen für das Schuljahr
2015/16 beschlossen. Bemerkenswert dabei: Mit 10.840 Planstellen und somit 157,9 Planstellen
mehr als im Jahr zuvor, bedeutet
dies einen absoluten Höchststand
an LehrerInnen in Wien im kommenden Schuljahr. Grund dieses
Zuwachses ist die deutliche Zunahme der SchülerInnenzahl von
99.397 auf 100.976.
Hintergrund: Jedes Frühjahr
wird auf Basis der vom Bund vorgegebenen Richtlinien ein vorläufiger Stellenplan erstellt. Dieser basiert auf einem durch den
Bund vorgegebenen Schlüssel
von „LehrerInnen pro SchülerIn“
und enthält die Zahl der nach Planungsstand benötigten LehrerInnen für das neue Schuljahr. Der
tatsächliche (zumeist noch höhere) Bedarf steht erst mit Schuljahresbeginn fest – der endgültige
Stellenplan wird dann im Herbst
vom Bund bewilligt.
drei Ländern rotieren. Im Länder-Ranking konnte
sich Österreich mit 287 Veranstaltungen von Platz
14 auf Platz 11 verbessern. Die meisten Kongresse
(831) wurden im Vorjahr in den USA abgehalten.
Mit Abstand folgt Deutschland (659) und Spanien
(578). Großbritannien (543) konnte sich auf den
vierten Platz verbessern. Der Anteil der durch
Kongresse generierten Nächtigungen betrug 11
Prozent, die Wertschöpfung erreichte rund 900
Mio. Euro und 17.000 Ganzjahresarbeitsplätze in Österreich
konnten dadurch gesichert
werden. Ein Kongresstourist
gab in Wien 474 Euro pro Kopf
und Nächtigung aus. Andere
Touristen gaben durchschnittlich rund 250 Euro aus.
Wien lockt Kongresse an
Foto: APA
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22
Atzwanger
51
AZ-Tech
51
Bauernfeind
21
Energie AG
20
Esch-Technik
21, 51
Forster
13
Fritz Friedrich Ges.m.b.H
51
Hauer Franz GmbH & Co. KG 14, 20, 51
Hinke
51
Hollu
11
Husqvarna
14
Kalbacher
14, 51
Katz & Klumpp Ges.m.b.H.
22, 51
Kontinentale
22
Lagerhaus Technik-Center
17
Lindner
15
Mauch
51
Meindl
51
M-U-T
13
Morgenroth
51
Pappas
15
Riess GmbH & Co. KG
51
Reform
14
RKM
21
Springer Kommunaltechnik
51
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51
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12, 51
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51
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Bürgermeister Zeitung 6/2015
51
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Datum: _____________ Unterschrift:__________________________________________________________