Thüringer Sängerbund ________________________________________ 5. Daniel - Elster - Chorwettbewerb 2016 mit Verleihung von Leistungsdiplomen 1. Teilnahmebedingungen 1. Die Teilnahme ist für Mitgliedschöre des Thüringer Sängerbundes und andere Chöre in nachstehenden Kategorien möglich: - Kinder- und Jugendchöre (Eine detaillierte Einteilung nimmt die Chorjugend des TSB vor.) - Frauenchöre - Gemischte Chöre - Männerchöre - Chöre der Sonderkategorie (Ab 2. Durchgang) Die Sonderkategorie bilden Chöre, die zu einem größeren Teil (20% und mehr) aus professionellen Choristen bestehen oder deren Mitglieder eine musikalische oder musikpädagogische Ausbildung durchlaufen haben oder absolvieren sowie Gesangsformationen mit dem Charakter eines Vokalensembles. Anderen Chören ist es bei freiem Entschluss ebenfalls möglich, in der Sonderkategorie anzutreten. In Sonderfällen entscheidet der Musikausschuss auf Antrag. 2. Die Reisekosten zu den Austragungsorten gehen zu Lasten der teilnehmenden Chöre. 3. Die Entscheidungen des Musikausschusses über die Teilnahme sowie die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. 2. Durchführung des Wettbewerbes Der Wettbewerb mit der Vergabe von Leistungsdiplomen wird in 3 Durchgängen veranstaltet: 1. Kreiswettbewerbe Die Sängerkreise sind angehalten, Kreiswettbewerbe durchzuführen, wenn sich Chöre des Kreises für die Teilnahme bewerben. Um effektiv zu bleiben, können sich die Sängerkreise mit benachbarten Sängerkreisen zusammenschließen. In den Regionalwettbewerb werden alle Chöre ab 21,0 Punkten delegiert. Der Juryvorsitzende wird vom MA berufen, die Sängerkreise berufen zwei weitere Juroren. Termin: Herbst 2015 -22. Regionalwettbewerbe Die Regionalwettbewerbe finden in 2 Gruppierungen statt: - Nordost-Thüringen (Jena) - Südwest-Thüringen (Hildburghausen) Im Ergebnis der Regionalwettbewerbe werden die Leistungsdiplome des TSB vergeben. Diese erhalten alle Chöre mit einer erreichten Punktzahl ab 21,0. Termine: März bis Mai 2016 3. Landeswettbewerb Zum Landeswettbewerb werden alle 1. Preisträger der Regionalwettbewerbe zugelassen. Sollten in einer Kategorie weniger als drei 1. Preisträger ermittelt werden, können (müssen aber nicht) von der Jury weitere 2. Preisträger bis zur Stärke von 4 Chören je Kategorie zugelassen werden. Die Vortragsdauer (einschließlich Auf- und Abgänge) darf in den ersten beiden Wettbewerbsdurchgängen 15 Minuten und im Landeswettbewerb 20 Minuten nicht überschreiten. Bei Überziehung der zulässigen Vortragsdauer wird der Vortrag durch die Jury abgebrochen. Termin: 18./19.06.2016 3. Wettbewerbsprogramm Kreiswettbewerb: 1. ein Volkslied 2. eine Komposition des 20./21. Jahrhunderts 3. ein Titel nach freier Wahl Wenigstens ein Titel muss a cappella vorgetragen werden. Regionalwettbewerb: 1. Eine Volksliedbearbeitung von Max Reger. (100. Todestag) 2. eine Komposition oder Bearbeitung, die nach 1945 entstanden ist. (Ausgenommen sind Strophenlieder, wenn sie keine variierte Strophe aufweisen.) 3. ein Titel nach freier Wahl Wenigstens ein Titel muss a cappella vorgetragen werden. Landeswettbewerb: 1. ein Volkslied 2. eine Komposition oder Bearbeitung, die nach 1945 entstanden ist. (Ausgenommen sind Strophenlieder, wenn sie keine variierte Strophe aufweisen.) 3. Ein weiterer Titel nach freier Wahl. 4. Eine Volksliedbearbeitung von Max Reger. (100. Todestag) Wenigstens zwei Titel müssen a cappella vorgetragen werden. -34. Jury Kreiswettbewerbe: Die Jury besteht aus Chorleitern, deren Chöre nicht am Wettbewerb teilnehmen. Regionalwettbewerbe: Die Jury besteht aus Chorleitern, deren Chöre nicht am Wettbewerb teilnehmen. Landeswettbewerb: Die Jury besteht aus vier Chorleitern, deren Chöre nicht am Wettbewerb teilnehmen, den Vorsitzenden legt der MA fest. Wenigstens ein Jurymitglied soll aus einem anderen Bundesland kommen. Die Jurymitglieder der Kreiswettbewerbe sind von den Sängerkreisen zu honorieren. Die Honorierung der Regionalwettbewerbe und des Landeswettbewerbes übernimmt der Thüringer Sängerbund. In allen drei Durchgängen werden den Chören auf Wunsch Auswertungsgespräche mit der Jury angeboten. 5. Bewertung Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien: 1. Technische Ausführung: Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation 2. Künstlerische Ausführung: Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang, Feeling Die Jury bewertet die Leistungen der Chöre nach Punkten. Entsprechend der erreichten Punktzahl werden in allen 3 Durchgängen folgende Preise vergeben: 25,0 - 23,0 Punkte: 1. Preis 22,9 - 21,0 Punkte: 2. Preis 20,9 - 18,0 Punkte: 3. Preis Unter 18,0 Punkten wird die erfolgreiche Teilnahme beurkundet. Den Teilnehmerchören des Regionalwettbewerbes wird bei Erreichen von wenigstens 21,0 Punkten das „Leistungsdiplom“ des Thüringer Sängerbundes verliehen. Die 1. Preisträger des LW erhalten einen Auftritt in einem repräsentativen Rahmen. 6. Bewerbungsfrist 30. Juli 2015 Frist für Partiturabgabe: Vier Wochen vor dem jeweiligen Durchgang. Mühlhausen und Weimar, den 30. März 2015 gez. Klaus Kubelka, Präsident gez. Prof. André Schmidt, Bundeschorleiter
© Copyright 2024 ExpyDoc