Gemeindeamt Berg bei Rohrbach 4150 Berg bei Rohrbach, Bahnhofstraße 29, Bezirk Rohrbach, Oberösterreich 07289/4355, FAX: DW 5, [email protected]; www.berg-rohrbach.at DVR : 0080284 SN:GR/007/2014 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Berg bei Rohrbach Sitzungstermin: Freitag, den 12.12.2014 Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 21:50 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Gemeindeamtes Anwesend sind: 1. Bgm. Dir. Josef Pernsteiner 2. Vzbgm. Franz Hötzendorfer 3. GVM Bettina Stallinger 4. GVM ÖKR Friedrich Grims 5. GVM Martin Eisschiel 6. GVM Mag. Leopold Preining MBA, MAS 7. GVM Alois Schürz 8. GRM Josef Baumann 9. GRM Gabriele Bertlwieser 10. GRM OSR Hermann Eckerstorfer 11. GRM Matthias Hintringer 12. GRM Christine Leitner Entschuldigt fehlen: GRM Heinz Berger GRM Daniel Jell GRM Sabine Leibetseder-Kirschner GRM Franz Moser GRM Heinrich Öppinger GRM Maria Puffer GRM Roland Straußberger GRM Sylvia Zach GREM Franz Magauer 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. GRM Hildegard Müllner GRM Friedrich Ornezeder GRM Josef Pichler GRM LAbg. Ulrike Schwarz GRM Klara Sonnleitner GREM Hermann Stallinger GREM Ing. Erich Wimberger GREM Rudolf Bertlwieser GREM Franz Hofer GREM GREM GREM GREM GREM GREM Unentschuldigt: GREM Stefan Hofer GREM Werner Hurnaus Leiter des Gemeindeamtes: Amtsleiter Heinz Berger Die Schriftführerin: Heidelinde Wögerbauer Seite 1 von 22 Stefan Haudum Siegfried Reischl Edwin Holinka Manfred Steidl Bernhard Richtfeld Ing. Harald Grininger Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen worden ist; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 04. Dezember 2014 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06. November 2014 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Bürgermeister einen von ihm eingebrachten Dringlichkeitsantrag „Angebot ABA Berg BA 13 Voitenhof“ bekannt und lässt über dessen Zulassung abstimmen. Er begründet dies wie folgt. Im Sinne des § 46, Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990 i.d.F. der Gemeindeordnungsnovelle 202, LGBl.Nr. 152/2001, stelle ich hiemit den Antrag, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 12. Dezember 2014 das Anbot des ABA Berg BA 13 Voitenhof behandeln möge. Da die Arbeiten bereits laufen und die Firma Eitler & Partner, Herr DI Mostler das Anbot für den ABA Berg BA 13 Voitenhof per 11. Dezember 2014 vorgelegt hat soll die Angelegenheit dringlich behandelt werden. Die Behandlung dieses Antrages beschließt der Gemeinderat einstimmig am Ende der vorliegenden Tagesordnung unter TOP Allfälliges. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses über die Gebarungsprüfung am 05. November 2014 Subventionsansuchen des Schäferhundevereines Rohrbach-Berg für 2015 Änderung der Gemeindegrenze zur Gemeinde Oepping entlang der B 38 Böhmerwaldstraße - neuerlicher Beschluss Durchführung einer Neuvermessung der Ortsdurchfahrt Fürling Beschlussfassung über Straßenbauprogramm 2014 Festsetzung der Steuer- und Gebührentarife für das Jahr 2015 Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages 2015 Beschlussfassung des mittelfristigen Finanzplanes 2016 - 2019 Beratung und Beschlussfassung über Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED im Gemeindegebiet von Berg Beschlussfassung über weiteres Vorgehen befristete Amtsleiterbestellung Allfälliges Protokoll: Gemeinderat 12.12.2014 Seite 2 von 22 1. Bericht des örtlichen Prüfungsausschusses über die Gebarungsprüfung am 05. November 2014: Sachverhalt: Auf der Tagesordnung der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 05.11.2014 standen die Überprüfung der Portokosten des Gemeindeamtes sowie die Kostenabrechnung des neuen Berger Gemeindebuches. Der darüber erstellte Bericht ist dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Wortprotokoll: Der Bürgermeister bittet den Gemeindebuchhalter Herrn Haudum um Berichterstattung über die vom Örtlichen Prüfungsausschuss am 05. November 2014 durchgeführte Gebarungsprüfung. Herr Haudum berichtet, dass in dieser Sitzung zwei Tagesordnungspunkte 1) Überprüfung der Portokosten des Gemeindeamtes und 2) Kostenabrechnung des neuen Berger Gemeindebuches behandelt wurden. Der beiliegende Bericht wird dem Gemeinderat durch Verlesung zur Kenntnis gebracht. Bürgermeister Dir. Pernsteiner bedankt sich für die Verlesung des Prüfungsberichtes. Vizebürgermeister Hötzendorfer informiert sich wie viele Bücher der Gemeinde Berg bei Rohrbach schon verkauft wurden und macht gleichzeitig darauf aufmerksam in der nächsten Gemeindeinformation darauf hinzuweisen, dass dieses Gemeindebuch ein ideales Weihnachtsgeschenk wäre. Herrn Haudum ist die Anzahl der verkauften Bücher nicht bekannt, aber es konnten bereits ca. 7.000 Euro an Einnahmen verbucht werden. Daher wurden ca. 240 Bücher verkauft. Für die Gemeindeinformation ist sowieso ein Artikel geplant. Sie wird kommende Woche an die Bürgerinnen und Bürger ergehen. GRM LAbg. Schwarz erwähnt dazu, dass dieses Buch auch bei der Raiffeisenbank Rohrbach erhältlich ist. 2. Subventionsansuchen des Schäferhundevereines Rohrbach-Berg für 2015: Sachverhalt: Der Obmann des Schäferhundevereines Rohrbach-Berg, Herr Rudolf Klein, hat am 26. November 2014 ein Subventionsansuchen für 2015 an die Gemeinde Berg gerichtet. Er stellt darin fest, dass der Verein derzeit zirka 100 Mitglieder umfasst und berichtet über die Ziele und Aufgaben des Vereins. Die Aktivitäten reichen von sportlicher Betätigung für Jung und Alt, Vorführungen in Schulen und Kindergärten, Abrichtekurse, Schulungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis bis zur Ausrichtung von nationalen und internationalen Wettbewerben. Wegen der ständig steigenden Ausgaben und Kreditrückzahlungen für das Vereinshaus wird um einen Überstützungsbeitrag der Gemeinde Berg ersucht. Wortprotokoll: Bürgermeister Dir. Pernsteiner berichtet, dass vom Obmann des Schäferhundevereines Herrn Klein ein Subventionsansuchen an die Gemeinde gestellt wurde. Er bringt dieses Schreiben dem Gemeinderat durch Verlesung zur Kenntnis. Dieser Verein ist sehr bemüht um die Mitglieder. Es gibt viele nationale und internationale Veranstaltungen, wofür Rohrbach/Berg schon bekannt ist. In der Region gibt es keine Schwierigkeiten, weil mit den Anrainern immer ein entsprechendes Einvernehmen hergestellt wird. Vizebürgermeister Hötzendorfer spricht für den Schäferhundeverein Rohrbach/Berg ein großes Lob aus, denn es wird eifrig und zufriedenstellend gearbeitet. Es gibt auch mit den Grundanrainern bei Begehungen und Fährtensuche keine Probleme. Für den Ausbau wurde ein Kredit in Höhe von 130.000 Euro aufgenommen. Es können Einnahmen durch Beiträge für die Hundeabrichtung verbucht werden. Auch in der Kantine wird bei Veranstaltungen für das Buffet fleißig Kuchen gebacken und verkauft. Bisher wurden dem Schäferhundeverein immer 300 Euro gewährt. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 3 von 22 Beschluss: Vizebürgermeister Hötzendorfer stellt den Antrag dem Schäferhundeverein wiederum eine Unterstützung von 300 Euro zu gewähren. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung per Handerheben einstimmig angenommen. 3. Änderung der Gemeindegrenze zur Gemeinde Oepping entlang der B 38 Böhmerwaldstraße - neuerlicher Beschluss: Sachverhalt: Diese Änderung der Gemeindegrenze wurde bereits am 15.12.2011 im Gemeinderat beschlossen. Aufgrund einer Auskunft des Vermessungsamtes Rohrbach wurde allerdings damals davon ausgegangen, dass die Umsetzung aufgrund einer Verordnung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen erfolgt. Nun hat allerdings das Amt der Oö. Landesregierung mitgeteilt, dass dazu auch eine Verordnung der Landesregierung auf Basis übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse notwendig ist. An die Gemeindeämter Oepping und Berg wurden am 13. November 2014 Textvorlagen für diese Beschlüsse übermittelt. Wortprotokoll: Bürgermeister Dir. Pernsteiner berichtet, dass die Änderung der Gemeindegrenze bereits im Jahr 2011 beschlossen wurde. Im Bereich der Bundesstraßen-Umfahrung B 38 wechselt die Gemeindegrenze in einigen Abschnitten zwischen der Gemeinde Berg bei Rohrbach und Oepping. Damit die Gemeindegrenze begradigt werden kann, sollen aus der Gemeinde Oepping insgesamt 3.217 m² der Gemeinde Berg bei Rohrbach eingemeindet werden. Nach damaliger Auskunft des Vermessungsamtes Rohrbach sollte die Umsetzung des Beschlusses nach einer Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen veranlasst werden. Es stellte sich allerdings heraus, dass für die Gemeindegrenzänderung die Erlassung einer Verordnung durch die Oö. Landesregierung notwendig ist. Zur endgültigen Umsetzung ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss notwendig, der folgenden Inhalt haben soll: Das Grundstück Nr. 6167/2, Katastralgemeinde Oepping, und die Grundstücke Nr. 2670/2 und 2672/2, Katastralgemeinde Obergahleiten, alle Gemeinde Oepping, im Gesamtausmaß von 3.217 m² werden der Gemeinde Berg bei Rohrbach eingemeindet. Beschluss: GVM ÖkR Grims stellt den Antrag, dass das Grundstück Nr. 6167/2, Katastralgemeinde Oepping, und die Grundstücke Nr. 2670/2 und 2672/2, Katastralgemeinde Obergahleiten, alle Gemeinde Oepping, im Gesamtausmaß von 3.217 m² der Gemeinde Berg bei Rohrbach eingemeindet werden sollen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung per Handerheben einstimmig angenommen. 4. Durchführung einer Neuvermessung der Ortsdurchfahrt Fürling: Sachverhalt: Diese Angelegenheit stand bereits bei der letzten Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung, wurde allerdings zur Führung weiterer Gespräche mit dem betroffenen Grundbesitzer vertagt. Im Zuge der Generalsanierung der Ortsdurchfahrt Fürling wurden vom Anrainer Martin Pichler, Fürling 3, auf seine Kosten am Fahrbahnrand Leistensteine angebracht. Die Zustimmung zur Vermessung und der damit verbundenen Übernahme von Teilflächen in das öffentliche Gut macht Gemeinderat 12.12.2014 Seite 4 von 22 er davon abhängig, dass er als Entschädigung für diese von ihm bezahlte Maßnahme einen Pauschalbetrag von 600 Euro erhält. Zur grundbücherlichen Durchführung der Neuvermessung ist vom Gemeinderat eine dementsprechende Verordnung zu erlassen. Wortprotokoll: Bürgermeister Dir. Pernsteiner berichtet dazu, dass dieser Tagesordnungspunkt bei der letzten Sitzung vertagt wurde, weil mit Herrn Pichler nochmals über diese Angelegenheit gesprochen werden sollte. Der Bürgermeister erläutert dazu kurz, dass nach der Vermessung ein Lokalaugenschein mit dem Amtsleiter und dem Grundbesitzer durchgeführt wurde. Vom Grundbesitzer Herrn Pichler Martin wurden die Leistensteine finanziert und selbst versetzt. Bei der damaligen Begehung wurde vereinbart, dass seitens der Gemeinde keine Leistensteine versetzt werden, weil es in diesem Bereich nicht notwendig war. Wenn jedoch die Leistensteine von ihm selbst finanziert würden, können diese versetzt werden. Nachdem aber zu jeder Straße auch ein Straßenbankett dazugehört, wurde diese Straße dementsprechend vermessen. Herr Pichler möchte aber, dass die Grenzpunkte in den Fahrbahnrand gesetzt werden und die Leistensteine in sein Eigentum übergehen. Er teilte ihm mit, dass dies nicht möglich sei, denn zur Straße gehört das Bankett, in diesem Fall sind es die Leistensteine. Vom Zivilgeometer DI Öhlinger und DI Brandtner wurden die Grundgrenze direkt am Rand der Leistensteine vermessen. Weil Herr Pichler Martin mit dieser Vermessung nicht einverstanden war, wurden mit ihm vom Vizebürgermeister nochmals Gespräche in dieser Angelegenheit geführt. Es wurde vereinbart, dass die Kosten der Leistensteine von der Gemeinde übernommen werden, aber die Grenzpunkte am Rand der Leistensteine verlaufen sollen. Nach mehreren Gesprächen hat sich Herr Pichler Martin bereit erklärt, die ursprüngliche Vermessung der Ortsdurchfahrt Fürling des Zivilgeometers DI Öhlinger und DI Brandtner (es sollen aber die Grenzpunkte vom Zivilgeometerbüro noch festgestellt werden) durchzuführen. Der Bürgermeister wird mit dem Zivilgeometerbüro Kontakt aufnehmen, damit diese Grenzpunkte noch vermessen werden, wenn dies nicht zu hohe Kosten verursacht. Es gibt hier einen Pauschalpreis je nachdem wie viele Punkte vermessen werden. Grundsätzlich wurde mit dem Vizebürgermeister vereinbart, dass Herrn Pichler von der Gemeinde für die Arbeit und Versetzung der Leistensteine 600,-- Euro vergütet werden sollen. Damit diese Neuvermessung durchgeführt werden kann und in dieser Angelegenheit Frieden einkehrt, soll auf Wunsch des Herrn Pichler dieser Betrag vergütet und die entsprechenden Verordnungen erlassen werden. GRM Pichler ist davon überzeugt, dass der Fehler dort passierte, als seinem Sohn mitgeteilt wurde, dass er die Leistensteine auf seine Kosten errichten könne. Daher war er der Annahme, dass diese dann in sein Eigentum übergehen würden. Seine Befürchtungen sind, wenn die Leistensteine in das Eigentum der Gemeinde übertragen werden, diese Leistensteine auf kurz oder lang nicht mehr vorhanden sein könnten. Wenn die Leistensteine durch den Schneepflug beschädigt werden, stehen hier wieder Sanierungsarbeiten an. Er nennt ein Beispiel beim Güterweg Arbesberg, wo die Leistensteine versetzt wurden, dort wurde schon zwei Mal darüber asphaltiert und auch vom Schneepflug beschädigt. Diese Beschädigungen wurden nicht mehr gerichtet. Er ist daher der Meinung, dass diese Vorgehensweise, nachdem es die Gemeinde nicht für notwendig hielt, in diesem Bereich einen Leistensteinsaum zu errichten, genauso verfahren wird wie bei den Güterwegen. Er fordert daher, dass ihm zugesichert werden könnte, wenn diese Leistensteine beschädigt würden, auch wieder Instand gesetzt werden. Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass bei einer Straßensanierung die Leistensteine herausgenommen und höher gesetzt wurden. Er könne sich die letzten Jahre nicht erinnern, dass einfach darüber asphaltiert wurde. Er nimmt an, dass die nächsten 25 Jahre keine Sanierungsmaßnahmen notwendig sein werden und bei weiteren Sanierungen die genannte Vorgangsweise so gehandhabt wird. GRM Pichler teilt dazu mit, dass im letzten GR-Protokoll festgehalten wurde, dass bei Sanierungs- Gemeinderat 12.12.2014 Seite 5 von 22 maßnahmen die Leistensteine höher gesetzt werden, daher liegt dies auch schriftlich vor. Der Bürgermeister erläutert dazu, dass bei zukünftigen Sanierungen z.B. wenn genügend Unterbau vorhanden ist, der Belag abgefräst wird, dann müssen die Leistensteine nicht höher gesetzt werden. Bei einer Generalsanierung werden die Leistensteine jedoch höher gesetzt. Dies wurde auch jetzt schon immer so gehandhabt. GRM Pichler verweist darauf, wenn Leistensteine vom Schneepflug beschädigt wurden, wurden diese Schäden nicht gerichtet. Er beharrt daher darauf, wenn Schäden bei den Leistensteinen auftreten, seitens der Gemeinde wieder gerichtet werden. Vizebürgermeister Hötzendorfer hält dazu fest, dass über dieses Thema gesprochen wurde. Es kann hier kein zusätzliches Schriftstück verfasst werden, dass der Leistenstein wieder gerichtet wird wenn dieser beschädigt wurde. Im Gemeindegebiet von Berg gibt es zig Kilometer Leistensteine, daher kann dies nicht funktionieren. Er habe das Einvernehmen mit Herrn Martin Pichler hergestellt. Sein Wunsch wäre noch, dass die Grenzpunkte hergestellt werden, aber ansonsten sei er mit dieser Neuvermessung einverstanden. Bürgermeister Dir. Pernsteiner bedankt sich bei Herrn Vizebürgermeister Hötzendorfer, dass er diese Gespräche mit Herrn Martin Pichler geführt habe. Er betont weiters, dass Herr Pichler Martin einen großen Anteil einer Fläche beim Anwesen Fürling 3 vom öffentlichen Gut erhalten habe und auch die Leistensteine vergütet werden. Er ist daher der Meinung, dass hier keine Benachteiligung seitens des Grundeigentümers besteht. Beschluss: GVM ÖkR Grims berichtet, dass er bei der Begehung der Ortsdurchfahrt Fürling dabei war und stellt den Antrag die Neuvermessung, nachdem das Einvernehmen mit dem Grundbesitzer hergestellt wurde, mittels der nachstehenden Verordnungen zu beschließen. 1) Neuvermessung Ortsdurchfahrt Fürling VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Berg bei Rohrbach vom 12. Dezember 2014 betreffend die Widmung von Straßen für den Gemeingebrauch und deren Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraße“. Aufgrund der Bestimmungen des § 8 Abs. 2 lit 1 und 2 und des § 11 Abs. 3 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991 i.d.g.F. in Verbindung mit den § 40 Abs. 2, Ziffer 4 und 43 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 137/2007, wird verordnet: §1 Dieser Verordnung liegt der Plan des Geometerbüros DI Öhlinger & DI Brandtner, 4150 Rohrbach, Linzer Straße 5/2, GZ 10854/2013 vom 04.09.2014 im Maßstab 1:250 zugrunde. Der Plan liegt bei der Gemeinde Berg bei Rohrbach auf und kann während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden. Die im Plan rot einbegrenzten Teilflächen Nr. 1 im Ausmaß von 12 m2 (aus Parzelle 1272, KG Berg) Nr. 3 im Ausmaß von 3 m2 (aus Parzelle 1271, KG Berg) Nr. 5 im Ausmaß von 19 m2 (aus Parzelle 1271, KG Berg) Nr. 7 im Ausmaß von 6 m2 (aus Parzelle 1269, KG Berg) Gemeinderat 12.12.2014 Seite 6 von 22 werden als öffentliche Straße gewidmet, in die Straßengattung „Gemeindestraße“ eingereiht und der Parzelle 2654/3, KG Berg – „Gemeindestraße Ortsdurchfahrt Fürling“ zugeordnet. §3 Diese Verordnung wird gemäß § 94 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.F. der Gemeindeordnungsnovelle 2007 durch 2 Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt unter Heranziehung der Bestimmungen des § 15 LTG. 2) Auflassung einer öffentlichen Verkehrsfläche VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Berg bei Rohrbach vom 12. Dezember 2014 betreffend die Auflassung einer öffentlichen Verkehrsfläche der Gemeindestraße Ortsdurchfahrt Fürling. Aufgrund der Bestimmungen des § 8 Abs. 2 lit 1 und 2 und des § 11 Abs. 3 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991 i.d.g.F. in Verbindung mit den § 40 Abs. 2, Ziffer 4 und 43 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990, zuletzt geändert durch das LGBl. Nr. 137/2007, wird verordnet: §1 Dieser Verordnung liegt der Plan des Geometerbüros DI Öhlinger & DI Brandtner, 4150 Rohrbach, Linzer Straße 5/2, GZ 10854/2013 vom 04.09.2014 im Maßstab 1:250 zugrunde. Der Plan liegt bei der Gemeinde Berg bei Rohrbach auf und kann während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden. Die im Plan näher bezeichneten Teilflächen der öffentlichen Verkehrsfläche Gemeindestraße Ortsdurchfahrt Fürling 2654/3, KG Berg Nr. 2 im Ausmaß von 104 m2 Nr. 4 im Ausmaß von 2 m2 Nr. 6 im Ausmaß von 2 m2 werden als öffentliche Verkehrsfläche aufgelassen, weil sie wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden sind. §3 Diese Verordnung wird gemäß § 94 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.F. der Gemeindeordnungsnovelle 2007 durch 2 Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt unter Heranziehung der Bestimmungen des § 15 LTG. Die aufgrund des § 2 der Verordnung aufgelassenen Teilflächen werden in das Eigentum des Herrn Martin Pichler, Fürling 3, 4150 Berg bei Rohrbach (Parzelle 1271, KG Berg) übertragen. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 7 von 22 GRM Pichler erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt als Befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung, mit Ausnahme von Herrn Pichler (Befangenheit) per Handerheben einstimmig angenommen. 5. Beschlussfassung über Straßenbauprogramm 2014: Sachverhalt: Vom Amt der Oö. Landesregierung wurde der Gemeinde mit Schreiben vom 21. November 2014, GZ.: IKD-2013-329409/9-Ke, mitgeteilt, dass die für das Projekt Gemeindestraßenbauprogramm 2013 und 2014 in Aussicht gestellten BZ-Mittel in Höhe von 40.000 Euro mit Regierungsbeschluss vom 15. Dezember 2014 gewährt werden. Gleichzeitig wird um die Vorlage eines Protokollauszuges mit dem Gemeinderatsbeschluss des Schreibens vom 12. November 2013, GZ.: IKD(Gem)-2013329309/3-Ws ersucht. Wortprotokoll: Der Bürgermeister berichtet, dass dem Land OÖ. das Straßenbauprogramm 2014 mit einem Beschluss des Gemeinderates vorzulegen ist. Das Straßenbauprogramm 2014 wurde in den jeweiligen Gremien (Gemeindevorstand, Bauausschuss, Gemeinderat) vorgestellt, jedoch kein Beschluss gefasst, daher wurde mit dem Land OÖ. vereinbart, den genannten Beschluss zu fassen und nachzureichen. Er präsentiert dem Gemeinderat nachfolgendes Straßenbauprogramm in seinen Einzelheiten. Straßenbauprogramm 2014: Projekt Maßnahmen Leitnerweg, Sexling Unterbau Teilstück Teichwiese Unterbau Alte Bundesstraße B 127 Sanierungsmaßnahmen Dorf Sexling Klingreith, Sexling Fraundorf Dorf Nößlbach Schwarzdecke Länge ca. Kosten 150 € 19.445,38 1.000 € 37.434,67 420 GS € 56.100,00 160 GW € 35.000,00 teilweise Unterbau 280 GS Schwarzdecke, Hausanschl. Pachl, Feldler nach Kanalbau 150 GW € 31.100,00 teilweise Unterbau, Schwarzdecke nach Kanalbau teilweise Unterbau, Schwarzdecke nach Kanalbau Unterbau, € 11.700,00 GS GW € 10.500,00 € 58.000,00 Teilstück Kollonödt Sanierungsmaßnahmen 100 GS € 10.500,00 Teilstück Steineck Unterbau, Schwarzdecke 150 GW € 36.200,00 € 306.000,00 Der Bürgermeister fasst abschließend zusammen, dass heuer über 300.000 Euro in das Straßenbauprogramm investiert wurden. Bei dieser Summe ist der Unterbau des Leitnerweges nicht mitgerechnet. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 8 von 22 Beschluss: GVM Stallinger stellt den Antrag das Straßenbauprogramm 2014 in der vorgetragenen Weise zu beschließen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung per Handerheben einstimmig angenommen. 6. Festsetzung der Steuer- und Gebührentarife für das Jahr 2015: Sachverhalt: Vom Gemeindeamt wurde eine Aufstellung über die im Jahr 2014 geltenden Tarifsätze mit einem den Vorgaben des Landes bzw. des Abfallverbandes entsprechenden Vorschlag für das Jahr 2015 erstellt. Wortprotokoll: Bürgermeister Dir. Pernsteiner teilt dem Gemeinderat mit, dass die Gebühren bereits mit der Stadtgemeinde Rohrbach abgestimmt wurden, damit die Gebühren vereinheitlicht werden können. Vorigen Mittwoch wurde generell über die Gebühren gesprochen. Die Wasser- und Kanalgebührenordnung soll in nächster Zeit vom gemeinsamen Ausschuss bearbeitet werden. Er bittet den Gemeindebuchhalter Herrn Haudum, dem Gemeinderat die Steuer- und Gebührentarife für das Jahr 2015 näher zu erläutern. Herr Haudum geht anhand der auf eine Leinwand übertragenen Gebührenliste die einzelnen Veränderungen durch (siehe Anlage zu diesem Protokoll). Beschluss: GRM Leitner stellt den Antrag, den vorliegenden Entwurf der Steuer- und Gebührensätze für das Jahr 2015 zu beschließen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung per Handerheben einstimmig angenommen. 7. Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages 2015: Sachverhalt: Der Entwurf des Voranschlages 2015 wurde entsprechend der Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung kundgemacht und dagegen während der zweiwöchigen Frist keine Erinnerungen eingebracht. Der ordentliche Haushalt ist bei Einnahmen und Ausgaben von je 4.364.600 ausgeglichen. Der außerordentliche Haushalt umfasst 22 Vorhaben und ist mit Einnahmen von insgesamt 1.678.800 und Ausgaben in gleicher Höhe ebenfalls ausgeglichen. Vom Gemeindebuchhalter wurde wieder ein ausführlicher schriftlicher Bericht erstellt, der den Gemeinderatsmitglieder zu Beginn der Sitzung übergeben wurde. Wortprotokoll: Bürgermeister Dir. Pernsteiner bittet den Gemeindebuchhalter den Bericht des Voranschlages Näher zu erläutern. Herr Haudum verliest den nachstehenden Bericht zum Voranschlag. Bericht zum Voranschlag für das Finanzjahr 2015 Ordentlicher Haushalt Dank der guten Entwicklung der Ertragsanteile, der Konsolidierungsbemühungen im Bereich Krankenanstalten sowie der fallenden Beiträge zum Sozialhilfeverband und der derzeit außergewöhnlich niedrigen Darlehenszinsen konnte der Haushalts-Voranschlag für 2015 ausgeglichen dargestellt Gemeinderat 12.12.2014 Seite 9 von 22 werden. Auch der vom Gemeinderat am 6. November 2014 gefällte Beschluss, die Gemeinden Berg bei Rohrbach und Rohrbach fusionieren zu wollen, wirkte sich auf diesen Voranschlag aus. Gruppe 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Vertretungskörper und allg. Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit Unterricht, Erziehung, Sport u.Wissenschaft Kunst, Kultur und Kultus Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung Gesundheit Straßen- und Wasserbau, Verkehr Wirtschaftsförderung Dienstleistungen Finanzwirtschaft Summe Überschuss/Fehlbetrag Einnahmen GVA 2014 Ausgaben VA 2015 GVA 2014 VA 2015 294.900 295.000 724.300 672.300 6.000 100 37.800 22.200 23.700 21.500 413.900 436.900 16.800 5.100 36.400 21.800 0 0 548.800 544.600 49.400 44.200 511.100 512.800 270.100 264.300 420.100 431.800 0 947.800 2.670.000 4.278.700 0 0 1.039.500 2.694.900 4.364.600 0 35.200 893.100 658.000 4.278.700 24.600 1.062.200 635.400 4.364.600 Die größten Abweichungen zum Voranschlag 2014 im Einzelnen: Einnahmen: Einnahmenrückgänge in der Höhe von knapp 99.000 Euro werden an Interessentenbeiträgen für Wasser- und Kanalanschlüssen sowie Verkehrsflächenbeiträgen entsprechend laufender Kanalbauprojekte erwartet. Für den Verkauf des Heimatbuches sind um 10.000 Euro weniger veranschlagt. Weitere 2014 nicht mehr in der Höhe des Vorjahres erwartbare Einnahmen betreffen die Auflösung der FW Frindorf und die Gutschrift auf die Krankenanstaltenbeiträge des Vorvorjahres. Die Gebührenangleichung an die neue Gemeinde Rohrbach-Berg bringt voraussichtlich um 10.600 Euro geringere Wassergebühren aber auch um 10.300 höhere Kanalgebühren. Mehreinnahmen in der Höhe von 91.400 an Bundeszuschüssen sind für die Rückzahlung von Kanalbaudarlehen zugesichert und 30.500 Euro beträgt die Steigerung bei den Ertragsanteilen des Bundes. Um insgesamt 98.500 Euro steigen die Einnahmen aus der Verrechnung der Verwaltungskosten und der Bauhofleistungen sowie die Maastricht-Ergebnis verbessenden Zuschüsse aus der Gruppe Finanzwirtschaft an die ausgegliederten Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Ausgaben: Auf Grund des vergangenen Ausnahmewinters belaufen sich die Mehrausgaben für den Winterdienst auf 73.800 Euro, Zinsen und Tilgungen erhöhen sich um 68.300 Euro. Löhne und Ge-hälter steigen wegen Jubiläumszuwendungen um etwa 33.000 Euro und für einen Grundankauf zum Kindergarten sind 30.000 Euro vorgesehen. Um 16.500 Euro steigen die Beiträge zum Reinhalteverband Mühltal und an Nachbargemeinden für mitgenutzte Kanalanlagen, für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf neue Technologie sind 15.400 Euro Mehrkosten und für die Behebung von Katastrophenschäden aus 2013 9.000 Euro mehr vorgesehen. Die Einsparungen entstammen mit dem Betrag von 113.600 Euro aus Zuführungen an den ao. Haushalt, wovon knapp 70.000 Euro auf Pflichtzuführungen entfallen. Durch die Auflösung des Gemeinderates mit Ende April fallen 61.000 Euro an Entschädigung und Nebenkosten für Mandatare weg. Insgesamt 48.100 Euro stammen aus 2015 nicht mehr anfallende Kosten wie Abbruch Zeughaus Frindorf, Erstellung eines Heimatbuches, PC-Neuausrüstung am Gemeindeamt und Grundankauf zur AWZ-Erweiterung in Rohrbach. Um 13.200 Euro wird sich unser Anteil an den Ausgaben für den Betrieb der Sportanlage Rohrbach und um 8.300 die Gewerbeförderung wegen der letzten Teilzahlung an die Firma Kirchberger verringern. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 10 von 22 Beilagen zum Voranschlag: Die Personalkosten steigen um 35.100 auf 726.800 Euro, das sind 16,65 % der Ausgaben. Die Ausgaben für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter fallen um 9.600 auf 90.400 Euro. Der Verwaltungs- und Betriebsaufwand verringert sich um 5.600 auf 265.800 Euro. An Rücklagen stehen unverändert 39.900 Euro für Kanalprojekte zu Buche. Der Schuldenstand verändert sich durch Neuaufnahmen von 891.800 und Tilgungen von 218.000 auf 7.459.500 Euro oder 2.955,43 Euro je Einwohner. An Schuldendienst fallen 330.800 Euro an wozu Zuschüsse von 213.600 Euro erwartet werden, der Nettoaufwand beträgt somit 117.200 Euro. Die Haftungen verringern sich um 58.200 auf 847.300 Euro (335,70 Euro pro Kopf). Die Ausgaben für Investitionen erhöhen sich um 23.000 auf 51.100 Euro. Die größten Positionen sind der Grundankauf zum Kindergarten und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung. Außerordentlicher Haushalt Einnahmen Vorhaben/Projekt GVA 2014 VA 2015 Ausgaben GVA 2014 VA 2015 Gemeinden-Beratungsgespräch 28.000 3.000 28.000 3.000 Feuerwehrhausbau FF Frindorf 18.700 0 18.700 Fahrzeugankauf FF Perwolfing 0 101.600 0 101.600 Zeughausumbau Perwolfing 73.900 31.500 73.900 31.500 Sportzentrum Rohrbach 29.000 15.000 29.000 15.000 RK-Bezirksstelle (BZ-Durchrechnung) 27.700 0 27.700 Gemeindestraßenbau 2015-2019 0 276.700 0 276.700 Brückensanierungen 1.400 0 1.400 0 Gemeindestraßenbau 2010 – 2014 266.800 0 237.000 0 Güterwegsanierung 0 58.000 58.000 58.000 Ankauf von Kommunalfahrzeugen 103.400 57.000 103.400 57.000 Wasserleitungsneubau 11.600 4.500 11.600 4.500 Schuldenerlass Investitionsdarlehen 20.600 0 20.600 0 WL Kanalbau BA15 0 30.000 0 30.000 Kanalnetzerweiterungen 17.100 12.800 17.100 12.800 Kanalbau BA06+09 Neundling, 34.700 0 34.700 0 Hörleinsb. AWZ Kanalbau BA05 Teichwiese 7.100 3.300 3.800 3.300 Kanalbau BA07 Gollner 600 0 600 0 Kanalbau BA08 Arbesberg-Hehenberg, 162.700 0 162.700 0 Magerl Kanalbau BA10-12 Sexling, Frindorf900.400 85.400 900.400 85.400 Hauzenb Kanalbau BA14 Märzing, Perwolfing 30.000 1.000.000 30.000 1.000.000 Schuldenerlass Investitionsdarlehen 102.500 0 102.500 0 Kanal Summe 1.836.200 1.678.800 1.861.100 1.678.800 Überschuss/Fehlbetrag -24.900 0 Gemeinden-Beratungsgespräch: Die Auslagen für die Moderation der Fusion sollen mit BZ-Mitteln bedeckt werden können. Fahrzeugankauf und Zeughauszubau/-sanierung FF Perwolfing: Die Kosten sollen mit BZ-Mitteln und Anteilsbeträgen finanziert werden. Sportzentrum Rohrbach: Durchrechnung der BZ-Mittel an die Union. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 11 von 22 Gemeindestraßenbauprogramm 2015-2019: Das umfangreiche Bauprogramm soll mit Anteilsbeträgen, 80.000 Euro Landeszuschuss und 60.000 Euro BZ-Mittel, sowie dem Sollüberschuss aus 2014 (29.800 Euro) finanziert werden. Güterwegsanierung: Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Nößlbach wurde von der Gemeinde vorfinanziert und wird 2015 vom WEV erstattet. Ankauf von Kommunalfahrzeugen: Für die Ausfinanzierung des neuen Traktors sind BZ-Mittel zugesagt, ein neuer Anhänger soll den im Einsatz befindlichen Tandemanhänger ersetzen und mit Zuführungen beglichen werden. Wasserleitung Neubau und Erweiterung Kanalnetz: Erweiterungen der bestehenden Netze können mit Interessentenleistungen abgedeckt werden. Kanal BA05 Teichwiese: Mit dem Soll-Überschuss aus 2014 wird der Ankauf von Kanaldeckeln finanziert. Kanal BA10 bis BA12: Diese Bauabschnitte sind derzeit im Endstadium und sollen mit Investitionsdarlehen des Landes und Förderungsdarlehen abgedeckt werden können. Kanal BA14 und BA15: Beim BA14 (Märzing, Perwolfing) sollen die Bauarbeiten großteils abgeschlossen werden können, der BA 15 soll noch baureif geplant werden. Die Finanzierung soll mit Anschlussgebühren, Investitionsdarlehen des Landes und Förderungs- bzw. Eigenmittel-Ersatzdarlehen erfolgen. Mit 1.653.900 Euro Ausgaben und 24.900 Euro Abwicklung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ist der außerordentliche Haushalt 2015 ausgeglichen. Insgesamt sind 1.705.000 Euro an Investitionen vorgesehen, die Investitionsquote beträgt 28,21 % des Gesamthaushaltes. GRM Pichler stellt die Anfrage bezüglich Winterdienst, von wo die Einnahmen herkommen, wenn es normalerweiser nur Ausgaben gibt. Herr Haudum teilt dazu mit, dass die Einnahmen durch die Räumung der Gehsteige, die im Ortsgebiet vorgenommen werden, entstehen. Hier werden etwa 5.000 Euro eingenommen. Es werden auch Räumungen beim Lagerhaus und bei der Firma Eder durchgeführt. Vizebürgermeister Hötzendorfer informiert sich über die Einsparungen von den Mandataren wenn die beiden Gemeinden über keinen Bürgermeister verfügen, ob dann der sogenannte Kommissär von der Gemeinde zu bezahlen ist. Der Gemeindebuchhalter teilt dazu mit, dass diese Kosten von Herrn Lindorfer der Stadtgemeinde Rohrbach berechnet wurden. GRM LAbg. Schwarz erscheint es sinnvoll, dass hier noch ein gemeinsamer Nachtrag zum a.o. Voranschlag erstellt wird, denn es wurde einige Projekte nicht hineingenommen. Die Gebühren wurden bereits abgeglichen. Herr Haudum bejaht dies, allerdings die Gebührenordnungen müssen erst aufeinander abgestimmt werden. Bürgermeister Dir. Pernsteiner stellt klar, dass diese Angleichung in den ersten 3 Monaten zu erfolgen hat. Diese Angelegenheit soll im Ausschuss behandelt werden, da ja fast alle Vorstandsmitglieder vertreten sind, da ihm dies am sinnvollsten erscheint. Bürgermeister Dir. Pernsteiner bedankt sich beim Gemeindebuchhalter für die Erläuterung des a.o. Haushaltes. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 12 von 22 GVM Mag. Preining informiert sich wie diese Investitionsquote berechnet wurde, denn es stecken bei der Summe von 1.000.000,-- auch Darlehen drinnen. Werden hier Darlehen aufgenommen und gleichzeitig als Investitionsquote gerechnet. Herr Haudum antwortet darauf, dass diese Investition getätigt wurde. GVM Mag. Preining stellt fest, dass diese Darlehensrückzahlungen dann in den ordentlichen Haushalt aufgenommen werden. Vizebürgermeister Hötzendorfer ist erfreut, dass der Voranschlag wiederum positiv ausfallen wird. Im Bereich Gesundheit und Soziales fällt auf, dass es in diesem Bereich früher immer Steigerungen um 7 bis 8 Prozent gab. Nun ist auch beim Sozialhilfeverband und bei den Krankenanstaltenbeiträgen eine leichte Reduzierung durch die Gesundheitsreform zu spüren. Er ist aber trotzdem davon überzeugt, dass die Bevölkerung mit der medizinischen Versorgung zufrieden ist. Zugleich wird sich aber auch die Ertragsanteilesteigerung positiv auswirken. Es wird ein spannendes Jahr für beide Gemeinden, man weiß noch nicht was alles auf die Gemeinden zukommt. Vor allem wird im Herbst dann der Nachtragsvoranschlag interessant, dort wird es einige Veränderungen geben. Nichts desto trotz wird dies sicherlich funktionieren. GRM LAbg. Schwarz teilt dazu mit, dass der Zuwachs der Ertragsanteile nicht so weiter gehen wird. Die Entwicklungen stellen sich dramatisch dar, darum wird dies für die Gemeinden in den nächsten Jahren eine Riesenherausforderung. Die Gesundheitskosten werden durch die Spitalsreform weiterhin sinken. Die weiteren Einsparungen werden sich mit der notwendigen Veränderung sowohl bei den Ärztegehältern und vor allem in der Pflege auswirken. Die Pflege ist im Krankenhaussystem sehr wichtig, wird aber sicherlich nicht bergab gehen. Beim Sozialhilfeverband konnten die Kosten zum Glück verringert werden, aber zukünftig werden die Kosten immer höher. Vor allem die Betreuung der älteren Personen wird immer kostenintensiver, aber auch was den Behindertenbereich anbelangt. Dieser Bereich soll nicht nur von den Kosten betrachtet werden sondern es soll die Qualität der Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden. Sie ist der Ansicht, dass dies eine gute Ausgangssituation ist. Sie bedankt sich, trotz aller Veränderungen im kommenden Jahr, für die Vorbereitung des Voranschlages. Bürgermeister Dir. Pernsteiner gibt zum Zeughausbau Perwolfing eine kurze Erläuterung. Beim Kostenvoranschlag bzw. Finanzierungsplan gab es eine Veränderung. Es kam zu Verteuerungen und es waren noch einige Investitionen aufgrund der Sicherheit und Isolierwerte notwendig, als vorher angenommen wurde. Diese Erhöhung beläuft sich auf 46.000 Euro. Von Herrn Landesrat Hiegelsberger wurde zugesagt, dass von diesen 46.000 Euro 20.000 Euro übernommen werden. Der Rest von 26.000 Euro wird von der Gemeinde zu leisten sein. Bei der nächsten Sitzung im Jänner soll ein neuer Finanzierungsplan erstellt werden. Für den Gemeindebauhof soll ein neuer Anhänger angekauft bzw. umgetauscht werden, da ein entsprechend leistungsfähiger Traktor vorhanden ist. Im Budget wurde dieser Anhänger schon vorgesehen, es wurde allerdings noch kein Beschluss darüber gefasst. Die Straßenbeleuchtung soll auf LED umgestellt werden. Vor einigen Jahren war die Technologie noch nicht so ausgereift und die Energieeinsparung auch noch nicht gegeben, darum wurde dieses Projekt immer wieder verschoben. Würde dieses Projekt im kommenden Jahr in Angriff genommen wäre diese Finanzierung in 10 Jahren mit einer Rate von 15.000 Euro pro Jahr zu leisten. Dieses Projekt wurde bereits im Budget berücksichtigt. Beschluss: Vizebürgermeister Hötzendorfer stellt den Antrag den vorliegenden Entwurf des Voranschlages 2015 mit dem ordentlichen und außerordentlichen Haushalt zu beschließen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung per Handerheben einstimmig angenommen. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 13 von 22 8. Beschlussfassung des mittelfristigen Finanzplanes 2016 – 2019: Sachverhalt: Bei der mittelfristigen Finanzplanung des ordentlichen Haushaltes ist ein geringfügiger Einnahmenrückgang bis 2017 erkennbar, 2018 und 2019 allerdings wieder eine spürbare Steigerung. Sinkende Ausgaben sollten im Jahr 2016 einen Überschuss von 127.200 Euro ergeben, der danach aber stetig zurückgeht. Für 2019 wird wieder ein geringfügiger Abgang von 19.400 Euro erwartet. Die außerordentlichen Vorhaben sollten über die Jahre bis 2019 insgesamt ausgeglichen abgewickelt werden. Bei Berücksichtigung der geplanten Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt ist (inkl. 2015) eine Gesamtsumme von 3.553.400 vorgesehen. Wortprotokoll: Der Bürgermeister berichtet, auch wenn der mittelfristige Finanzplan im Zuge einer Zusammenführung ganz anders aussehen wird, ist diese Erstellung notwendig. Er bittet den Gemeindebuchhalter um dessen Erläuterung. GRM LAbg. Schwarz weist für die Sanierung auf diese Klimafonds Förderung, die es auch weiterhin noch gibt, hin. Es gibt hier schon einige Unterlagen. Sie erwähnt auch noch die Kostenüberschreitung des Kunstrasens, die ein Wahnsinn ist. Es wird aber auch noch für andere Projekte Geld benötigt. Sie versteht es, dass die Straßensanierungen notwendig sind, aber es gibt auch noch andere Herausforderungen als nur Straßen zu bauen. Es sollen auch für den sozialen Bereich, in den Umbau des Kindergartens usw. Investitionen hineingesteckt werden, denn diese Einrichtungen sind auch wichtige Infrastrukturmaßnahmen und nicht nur die Straßen. Bürgermeister Dir. Pernsteiner bestätigt diese Aussage, aber man darf nicht vergessen, dass in diesem Bereich sehr viel nachgearbeitet wurde, damit dann für die Zukunft andere Maßnahmen in Angriff genommen werden können. Die Kanalsanierung muss dringend durchgeführt werden, die nicht mehr aufgeschoben werden kann. Im Gemeindestraßenbereich wurden die wichtigsten Maßnahmen gemacht. Vizebürgermeister Hötzendorfer kommt auf den Kunstrasen zu sprechen, dass diese massive Kostenüberschreitung durch die Errichtung einer Stützmauer und den Abtransport des Abbruchmaterials zustande gekommen ist. Er ist der Ansicht, dass sich der Kunstrasen auf jeden Fall bewährt hat. Er denkt dabei immer wieder an die Anlage des dritten Spielfeldes, welche Kosten hier entstanden wären. Der Finanzierungsplan hätte nicht in der Art und Weise erstellt werden können. Heuer im Sommer und Herbst wurde dieser Kunstrasenplatz von 3 bzw. 4 Mannschaften bzw. Auswärtigen benützt. Er hofft, dass dieser Platz auch im Winter genutzt wird, dies wird die Bewährungsprobe sein. Er betont noch einmal, dass dieser Kunstrasen eine wichtige und tolle Einrichtung ist und welche Kosten wären für das dritte Spielfeld entstanden. In jeder kleinen Gemeinde sind zwei Spielfelder vorhanden. Zum Umbau des Amtshauses teilt er weiters mit, dass die Erweiterung des Kindergartens klarer Weise in Angriff genommen werden soll. Bei der thermischen Sanierung habe er persönlich ein Problem, wenn hier mit Landes- oder Bundesgeldern 280.000 Euro investiert werden, damit im Jahr 1500 Euro an Energie eingespart werden kann und dies bei einem Gebäude, welches 22 Jahre alt ist. Er gibt hier zu bedenken, dass man überlegen sollte, wie würde ich im Privatbereich wirtschaften. Er ist der Ansicht, dass es in der Gemeinde wichtigere Projekte gibt. Beschluss: Vizebürgermeister Hötzendorfer stellt den Antrag, den mittelfristigen Finanzplan in der vorliegenden Form zu beschließen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung per Handerheben einstimmig angenommen. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 14 von 22 9. Beratung und Beschlussfassung über Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED im Gemeindegebiet von Berg: Sachverhalt: Von der Firma ELIN wurden im Sommer 2014 einige Beleuchtungskörper an der Straße Teichwiese probeweise mit unterschiedlichen Leuchten und LED-Lampen ausgestattet. Das Urteil der Anrainer ist unterschiedlich ausgefallen. Von der Firma ELIN wurde eine Feinanalyse für die gesamte Straßenbeleuchtung erstellt. Das Ergebnis ist eine dringende Sanierungsbedürftigkeit der gesamten Anlage mit geschätzten Gesamtkosten von 140.000 Euro inkl. Umrüstung auf LED. Als Finanzierungmöglichkeiten bieten sich die Aufnahme eines Darlehens bzw. alternativ ein Contracting an. Wortprotokoll: Der Bürgermeister berichtet, dass die Energie AG vor drei Jahren einmal eine Grob- und Feinanalyse durchgeführt hat. Damals wurde festgestellt, dass die Energieeinsparungen nicht allzu groß sind bzw. die Technologie LED auch noch nicht so ausgereift war. Aus diesem Grund wurde diese Maßnahme 3 bis 4 Jahre verschoben. Heuer im Sommer wurde von der Firma Elin eine Feinanalyse durchgeführt. Die Unterlagen wurden von der Firma Elin zur Verfügung gestellt und daraus werden vom Bürgermeister die wichtigsten Ergebnisse anhand einer Power-Point-Präsentation vorgetragen. Ergebnis der Bestandsaufnahmen : Die Beleuchtung wird von sieben Schaltstellen versorgt. Es befinden sich 121 Lichtpunkte im Gemeindegebiet. 5 vorbereitete Fundamente in der Teichwiese – Es sind nur noch die Masten samt dem Beleuchtungskörper zu versetzen, das Kabel ist vorhanden. Die meisten Leuchten sind mit Leuchtstoffröhren bestückt. Einige Leuchten mit Natriumdampflampen bzw. Quecksilberdampflampen. Die Beleuchtung wird teilweise in Halbnachtschaltung bzw. Ganznachtschaltung gesteuert. Die Schaltstellen müssen noch teilweise auf Schutzmaßnahmen Null Uhr umgebaut werden. Die Endverkabelung ist teilweise nicht in Ordnung, schlechte Isolierung und veraltete Kennzeichnung. Die Verkabelung in der Bahnhofstraße ist über 50 Jahre alt und liegt in der Erde ohne Verrohrung. 5 Verteiler müssen erneuert werden. (3 Abbildungen liegen bei) Ein Großteil der Beleuchtungsmaste ist mit Mastsicherungskästen ausgestattet. Bürgermeister Dir. Pernsteiner erläutert den Schaltkasten der Bahnhofstraße. In diesem Schaltkasten sind zwei Kreise vorhanden. Beim zweiten Kreis ist ein schlechter Isolierwert gegeben. Die Kabelinstallation teilweise unter Grenzwerte; Schaltkasten total veraltet – neuen Schaltkasten errichten. Anlagebuch und Anlageprüfprotokoll ist bei keinem Schaltkasten vorhanden. Schaltkasten Berggasse: Der Schaltkasten in der Berggasse wurde mit Vorsicht Lebensgefahr gekennzeichnet. Hier liegen in etwa die gleichen Mängel wie vorhin vorgetragen vor. Dringend empfohlene notwendige Maßnahmen: Fünf von sieben Schaltkästen sind auszutauschen, die 2 Schaltkästen können auf den heutigen Stand der Technik umgebaut werden. Die Ersatzanlagebücher sind zu führen bzw. eine außerordentliche Anlagenüberprüfung durchzuführen. Nomalerweise wäre alle 5 Jahre diese Überprüfung zu machen. Fehlerhafte Adern sind zu kennzeichnen und korrigieren. Die Schätzung für die Sanierung der Schaltkästen liegt bei ca. 20.000 Euro. Der Austausch der Verkabelung wird nach Aufwand verrechnet. Zustand der Beleuchtung – Tragwerke: Betonmasten mit Ausleger – Zustand schlecht; die Ausleger sind teilweise kaputt und können jederzeit brechen; Lebensgefahr; 1 Mast Standort Berg – Zustand kritisch (lt. Abbildung) Gemeinderat 12.12.2014 Seite 15 von 22 Bei den Stahlmasten ist der Zustand durchaus gut, aber zum Großteil schief und gehören wieder eingerichtet. Diese Tätigkeit kann durchaus vom Bauhof erledigt werden. Dringend empfohlene Maßnahmen: Bei den 22 Stück Betonmasten soll dringend eine Mastüberprüfung erfolgen um eventuelle Risken auszuschließen. Bei der Überprüfung kann über eine Weiterverwendung entschieden werden. Empfohlen wird, dass diese Maste auf Aluminiummaste ausgetauscht werden. Der Kostenpunkt wird bei ca. 22.000 Euro liegen. Zusammenstellung der Investitionskosten bei Umstellung auf LED Beleuchtung: Sanierung der 5 neuen Verteiler bzw. 2 Sanierungen Austausch der Betonmaste Masthöhenoptimierung - Verlängerung der bestehenden Stahlmaste um ca. 1 und 1,5 Meter Wenn diese Maßnahme für die 121 Lichtpunkte gemacht würden, wären ca. 140.000 Euro zu investieren. Die Energieeinsparung an Energiekosten wurde für 10 Jahre berechnet. Hier könnten bei den Wartungskosten in Höhe von 53.000 Euro in 10 Jahren 32.000 Euro eingespart werden. Diese Kosten fielen derzeit nicht an, andererseits aber alle Schaltkästen veraltet sind und der Bürgermeister der Gemeinde Berg ein hohes Risiko trägt, wenn etwas passiert. Kostenangaben ohne Sanierung des Kabelnetzes und Masten Geraderichten. Die Masten gerade richten kann vom Bauhof gemacht werden. Die Kabelverlegung muss ausgeschrieben werden. Kostenangaben zum Austausch der Leuchten mit Mastverlängerung: 95.000 Euro Die Wartungskosten belaufen sich auf 53.000 Euro und die Kosteneinsparung beträgt in 10 Jahren 32.000 Euro. Die Investition würde sich knapp auf 10 Jahre rechnen. Die weiteren Investitionen mit den Verteilern und den Betonmasten kommt entsprechend teurer und kann sich mit der Wartung und Energieeinsparung nicht rechnen. Der Bürgermeister weist aber darauf hin, dass die Schaltkästen umgehend erneuert werden müssen. Es war ihm gar nicht bewusst, dass diese Schaltkästen schon so desolat sind. Von der Firma Krinzinger wurden die Schaltkästen betreut, daher konnten die Wartungskosten eingespart werden. Die Empfehlung der Firma Elin wäre, diese Maßnahmen durchzuführen und mit Contracting zu finanzieren. Im Budget wurde die jährliche Rate mit 15.000 Euro berücksichtigt. Der Umsetzungszeitraum wäre im Laufe des Jänner geplant. Mit Ende Mai Anfang Juni könnten diese Maßnahmen umgesetzt werden. Beim Bürgermeister hat sich ein Planer gemeldet, der die Planung, Ausschreibung, Überwachung und Bauabrechnung für dieses Projekt übernehmen würde. Für diese Dienstleistung würden Kosten von ca. 7.500 Euro anfallen. Es wurden auch schon die umliegenden Gemeinden Aigen, Pfarrkirchen, Julbach, Freistadt von ihm betreut. Für dieses Projekt würden sechs bis 10 Firmen angeschrieben und es hat dann eine Vergabe zu erfolgen. Es würden hier Firmen wie Elin, Linz AG, Energie AG, E-Werk Wels und für die Umsetzung des Projektes wird dann eine einheimische Firma beauftragt. Die Firma E-Werk hat die Firma E-TECH für die Umsetzung dieser Maßnahmen für die Stadtgemeinde Rohrbach durchgeführt. Der Bürgermeister hat bereits mit der Stadtgemeinde Rohrbach Gespräche darüber geführt. Dort wurde nachgefragt, ob dieser Planer wirklich gebraucht wird, denn es entstehen dadurch Kosten in Höhe von 7.500 Euro. In Rohrbach wurde dieses Projekt dem E-Werk Wels vergeben und die erforderlichen Maßnahmen ausgeführt. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es hier dann kein weiteres Angebot gibt. GVM Mag. Preining stellt dazu fest, dass diese Vorgehensweise vergaberechtlich nicht in Ordnung ist. Der Bürgermeister legt klar, dass heute nur ein grundsätzlicher Beschluss über die Umstellung auf LED Beleuchtung gefasst werden soll. Ob hier für dieses Projekt ein Planer genommen wird, bleibt noch offen. Es muss aber auch klar sein, dass eine Ausschreibung, Vergabe, Überwachung, die Ab- Gemeinderat 12.12.2014 Seite 16 von 22 rechnung gemacht und ein Förderansuchen gestellt werden. Daher wird von den meisten Gemeinde zu dieser Hilfe gegriffen, damit der Ablauf möglichst reibungsfrei und möglichst ohne Belastung für die Gemeinde abläuft, aber es entstehen dadurch natürlich auch Kosten. GVM Eisschiel ist der Meinung, dass durch die Ausschreibungen des Planers, wenn bis zu 10 Firmen angeschrieben werden einiges von diesen Kosten abgedeckt werden kann. Bürgermeister Dir. Pernsteiner bemerkt dazu, dass sich die neue Gemeinde wünschen würde, diesen Auftrag auch an die Firma E-Werke Wels zu vergeben, damit nicht 2 verschiedene Firmen für diesen Bereich zuständig sind. Er ist der Meinung, dass auch bei einer Ausschreibung mit dieser Firma Nachverhandlungen geführt werden können. GRM LAbg. Schwarz vertritt den Standpunkt, dass bei der Vergabe auch darauf Bedacht genommen werden sollte, dass hier ein regionaler Anbieter ausgewählt wird, damit die Wartung von einer Person durchgeführt werden kann. Die Rohrbacher haben diesen Vertrag verlängert, da vorher schon mit dieser Firma zusammen gearbeitet wurde. Es ist schon in Ordnung wenn ein Projekt ausgeschrieben wird, wenn in einem Jahr nur ein Teil gemacht wird und im nächsten Jahr die weiteren Ausführungen getätigt werden. Es wird deswegen auch noch nachvollziehbar sein, wenn schon bei der Ausschreibung eine Klausel aufgenommen wird „mit dem Ziel als regionale Wartung“. GVM Mag. Preining weist darauf hin, dass bei einer Ausschreibung das Bestbieterprinzip und daher wird der Bestbieter ausgewählt. Vizebürgermeister Hötzendorfer entgegnet, dass bei der Ausschreibung des BAV für den Zubau mit einer Summe von 730.000 Euro, 5 Anbieter zur Anbotlegung eingeladen wurden. Bei der Ausschreibung wurde die Vereinbarung getroffen, dass es mit den 3 Bestbietern Nachverhandlungen geben wird. Somit wurde dieses Projekt um 120.000 billiger. Darum kommt es darauf an, wie ein Projekt ausgeschrieben wird. Bürgermeister Dir. Pernsteiner ist der Ansicht, wenn dieses Projekt über Contracting gemacht werden soll, sollen die Maßnahmen ganz klar definiert werden. Mit einer Summe von 140.000 Euro wird das Auslangen nicht gefunden werden, denn die Verkabelung in der Bahnhofstraße muss gemacht werden. In diesem Zuge werden dann an Ort und Stelle noch Bereiche zu erschießen sein, die mitgemacht werden. GREM Ing. Wimberger erläutert aus elektrotechnischer Sicht, dass man mit diesen Kosten nicht auskommen wird, weil hier sicherlich einiges an Kabeln zu verlegen sein wird. Diese Anlage wurde noch nicht überprüft, daher wird hier noch ein relativ großer Brocken an Kosten dazu kommen, die mit Vorsicht zu genießen sind. GRM Ornezeder glaubt auch, dass die Zusatzkosten mit einem Stundensatz und Laufmeter /Kabel definiert werden. Hier kann das Meiste eingespart werden. GREM Ing. Wimberger hält es für sehr wichtig, dass diese Maßnahmen unbedingt vorgenommen werden müssen, denn in diesem Zustand besteht ein relativ hohes Risiko. Es gibt nämlich seit einigen Jahren die neuen Vorschriften. Nachdem aber diese Anlage überprüft sein sollte und dies aber nicht der Fall ist, geht die Gemeinde ein ziemlich hohes Risiko ein. Der Bürgermeister schließt sich seiner Meinung an, denn dieser Zustand kann niemanden mehr zugemutet werden und es muss rasch gehandelt werden. Beschluss: Bürgermeister Dir. Pernsteiner fasst zusammen, dass der Grundsatzbeschluss über die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED und die erhobenen Maßnahmen gefasst werden sollen. Allerdings sollen die genauen Maßnahmen und Kosten noch tiefgreifender erhoben werden. Dieses Projekt soll positiv angegangen werden. Auch seitens der Stadtgemeinde Rohrbach wurde mitgeteilt, dass diese ausgearbeiteten Maßnahmen auf einmal durchgezogen werden sollen. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 17 von 22 Der Bürgermeister stellt daraufhin den Antrag, dass die Umstellung der Straßenbeleuchtung von Berg auf das LED-System mit den notwendigen Investitionen in Angriff genommen wird. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung per Handerheben einstimmig angenommen. 10. Beschlussfassung über weiteres Vorgehen befristete Amtsleiterbestellung: Sachverhalt: Diese Angelegenheit wurde ebenfalls bereits im Gemeinderat behandelt, allerdings aufgrund einer an den Bürgermeister ergangenen Auskunft des Amtes der Oö. Landesregierung wieder zurückgestellt. Wortprotokoll: Bürgermeister Dir. Pernsteiner berichtet, dass diese Angelegenheit bereits im Jänner d.J. behandelt, weil er der Meinung war, dass die Befristung im März 2015 ausläuft. Es stellte sich allerdings in einem Gespräch mit der IKD des Landes OÖ. heraus, dass dies nicht März 2015 sondern der 31. Dezember 2015 ist, daher wurde dieser Punkt bzw. Definitivstellung im September 2014 von der Tagesordnung abgesetzt. Die 4 Jahre waren damals noch nicht abgelaufen und ist daher ein Jahr vor Ablauf dieser Frist zu behandeln. Der Gemeinderat hat nun die Möglichkeit, dass die Weiterbestellung um weitere 5 Jahre verlängert wird oder diese Angelegenheit dem Personalbeirat zugewiesen wird. Es sollte in diese Richtung tentiert werden. Im Frühjahr wurde in 3 Sitzungen ein Gutachten des Personalbeirates erstellt. Dieses Gutachten wird zum Abändern sein, aber es sollte kein Problem darstellen, dass dieses neue Gutachten bis zur nächsten Gemeinderatssitzung fertig erstellt werden kann. Somit kann dieser Punkt in der nächsten Gemeinderatssitzung Ende Jänner wiederum in die Tagesordnung aufgenommen werden. Der Personalbeirat hat eine Empfehlung an den Gemeinderat abzugeben: Funktion des Amtsleiters um weitere 5 Jahre verlängert wird Funktion des Amtsleiters nicht verlängert wird oder eine Abberufung von dieser Funktion erfolgen soll Der Bürgermeister verweist darauf, dass der Personalbeirat eine von diesen 3 Empfehlung an den Gemeinderat abgeben kann, wobei die Empfehlung des Personalbeirates für den Gemeinderat nicht bindend ist. Dem Amtsleiter ist schriftlich mitzuteilen, dass die Weiterbestellung dem Personalbeirat zugewiesen wurde. Beschluss: GVM Stallinger schließt sich der Meinung des Bürgermeisters an, dass sich der Personalbeirat wiederum mit diesem Thema befassen sollte. Sie stellt den Antrag, dass die Weiterbestellung des Amtsleiters dem Personalbeirat zugewiesen werden soll. Dieser Antrag wird in offener Abstimmung per Handerheben mit den Stimmen von Bgm. Dir. Josef Pernsteiner, Vzbgm. Franz Hötzendorfer, GVM Bettina Stallinger, GRM ÖkR Friedrich Grims, GVM Martin Eisschiel, GVM Mag. Leopold Preining, MBA, MAS, GRM Josef Baumann GRM Gabriele Bertlwieser, GRM OSR Hermann Eckerstorfer, GRM Matthias Hintringer, GRM Christine Leitner, GRM Hildegard Müllner, GRM Friedrich Ornezeder, GRM Josef Pichler, GRM LAbg. Ulrike Schwarz, GRM Klara Sonnleitner, GREM Hermann Stallinger, GREM Ing. Erich Wimberger, GREM Rudolf Bertlwieser und GREM Franz Hofer angenommen, wogegen sich GVM Alois Schürz der Stimme enthält. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 18 von 22 11. Allfälliges: Wortprotokoll: Eingangs dieses Tagesordnungspunktes bringt der Bürgermeister seinen Dringlichkeitsantrag Abwasserbeseitigungsanlage Berg BA 13 Voitenhof:zur Behandlung und begründet dies wie folgt. Die Angelegenheit soll dringlich behandelt werden, weil die Arbeiten bereits laufen und die Firma Eitler & Partner, Herr DI Mostler das Anbot für den ABA Berg BA 13 Voitenhof per 11. Dezember 2014 vorgelegt hat. Der Besitzer des Voitenhofes ist Herr Franz Anzinger. Im Zuge der Kanalbauarbeiten in Steineck wird ein Strang zum Voitenhof verlegt. Der Name Steineck wird dorft seinem Namen gerecht, weil hier Sprengungen durchgeführt werden müssen um den Kanalstrang zu verlegen. Für den sogenannten „Häuselvoit“ wird auch gleich ein Abzweiger gesetzt, fallls dieses Gebäude einmal bewohnt wird, ist der Anschluss leicht herzustellen. Die Kosten betragen ca. 14.193,-- inkl. MWSt. Diese Kosten sind schon um einiges höher als die Anschlussgebühren. Für diesen Bauabschnitt wurde bereits ein Ansuchen gestellt. Vom Amt der Oö. Landesregierung, Herrn Brendli wurde vorgeschrieben hier einen eigenen Bauabschnitt mit der Zahl BA 13 einzureichen. Beschluss: Bürgermeister Dir. Pernsteiner stellt den Antrag die Abwasserbeseitigungsanlage Berg BA 13 Voitenhof zu beschließen. Dieser Antrag wird vom Gemeinderat in offener Abstimmung per Handerheben einstimmig angenommen. Der Bürgermeister berichtet zu nachfolgenden Themen: Kanalbauarbeiten: Der Bautrupp hat die Bauarbeiten in Keppling beendet und den Bereich Steineck Voitenhof in Angriff genommen. Auch in Frindorf bei Herrn Schütz ist noch ein Anschluss herzustellen. In Arbesberg muss die Straße aufgegraben werden, weil ein Wasseraustritt vorherrscht. Der Bürgermeister hofft die Schadensstelle schnell zu finden, damit nicht ein zu großer Bereich der neuen Straße wieder aufgegraben werden muss. GRM Sonnleitner teilt dazu mit, dass hier zwei bis drei Kubikmeter Wasser verloren gehen. Bürgermeister Dir. Pernsteiner gibt bekannt, dass dieser Schaden kommende Woche behoben werden soll, damit dies noch erledigt werden kann. Danach wird der Bautrupp in die Winterpause gehen. Feuerwehr Perwolfing: Für das Feuerwehrzeughaus in Perwolfing wird ein neuer Finanzierungsplan zu erstellen sein. Lindner Traktor: Der Lindner Traktor steht beim Lagerhaus und wird um 25.500 Euro angeboten. Wenn sich dieser Traktor zu diesem Preis nicht verkaufen lässt, wurden der Gemeinde vom Lagerhaus mindestens 20.000 Euro zugesichert. Neuplanungsgebiet Mitterweg: Am Mitterweg gibt es wieder einen Interessenten. Dieser Wohnbaufirma sollen die Richtlinien des Neuplanungsgebietes übermittelt werden. Teichwiese: Am Areal von Herrn Stallinger waren ursprünglich 6 Eigenheime angedacht. Es wird an einem Vorschlag gearbeitet 3 Mehrparteienwohnungen zu errichten, weil es nach solchen Wohnungen eine größere Nachfrage gibt. Die Real-Treuhand hätte 10 Adressen, die an solchen Wohnungen interessiert wären. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 19 von 22 Wegeerhaltungsverband: Beim Wegeerhaltungsverband fand die Verbandsversammlung statt. Es wurde mitgeteilt, dass das Budget ab 2015 um 15 Prozent und im Jahr 2018 um weitere 15 Prozent erhöht wird. Somit erhöht sich dann auch der Gemeindeanteil für die entsprechenden Kilometer. Fernwasserverband: Bei der Hauptversammlung des Fernwasserverbandes wurde Herr Andreas Lindorfer als Nachfolger von Herrn Josef Hauer gewählt. Beim Wasserpreis gibt es für das Jahr 2015 keine Erhöhung. Größere Baumaßnahmen gibt es in den Quellgebieten von Aigen. Adventkonzert Walce: Zum Adventkonzert fuhren insgesamt 23 Personen mit dem Busunternehmen der Firma Eder nach Walce. Auch von der Sängerrunde nahmen 8 Personen teil. Das Konzert ist wieder sehr gelungen. Im Budget haben sich die Fahrtkosten aufgrund der hohen Kilometeranzahl dementsprechend niedergeschlagen. Wartehütte Sexling: Es wurde für die Wartehütte in Sexling um einen Zuschuss angesucht. Dieses Ansuchen wurde abgewiesen, da dort der Linienverkehr aufgehoben wurde. Mühlkreisbahnmuseum: Herr Mitterlehner Karl hat dem Bürgermeister bekannt gegeben, dass er das Friedenslicht heuer am Heiligen Abend noch verteilen wird, aber künftig werde er dies nicht mehr machen. Er kann aus gesundheitlichen Gründen die Betreuung und die Führungen im Mühlkreisbahnmuseum nicht mehr wahr nehmen, daher soll ein neuer Betreuer gesucht werden. Es wurden schon Personen wie Herr Blaschek Josef, Schütz Franz oder Rotter Franz für diese Aufgabe vorgeschlagen. Er bittet die Mitglieder des Gemeinderates nachzudenken, wer Bezug zu dieser Materie hat und ihm Vorschläge zu machen und diesen Aufgabenbereich von Herrn Mitterlehner übernehmen könnte. Vizebürgermeister Hötzendorfer teilt mit, dass dem Künstler Herrn Josef Keinberger der Titel Konsulent durch den Landeshauptmann Herrn Dr. Josef Pühringer im Landhaus verliehen wurde. Er weist darauf hin, diese Verleihung auch im Gemeindeinformationsblatt mit einem Foto zu veröffentlichen. Vizebürgermeister Hötzendorfer dankt dem Bürgermeister Dir. Pernsteiner für seine Arbeit in der Gemeinde Berg. Es war auch für die Gemeinde ein sehr spannendes Jahr, denn es haben auch sehr viele Emotionen in der Sache des Fusionsprozesses mitgespielt. Hier war der Bürgermeister auch seitens der Bevölkerung sehr gefordert. Nachdem sich der Amtsleiter schon mehr als 14 Tage im Krankenstand befindet sind diverse Arbeiten vom Bürgermeister und Gemeindebuchhalter zu übernehmen. Er wünscht ihm frohe Weihnachten und alles Gute im kommenden Jahr. Auch der Bürgermeister bedankt sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr. Dieses Jahr wird sicherlich allen in Erinnerung bleiben und er hofft, dass in einigen Jahren gesagt werden kann, dass die richtige Entscheidung getroffen wurde. Es wurde zukunftsorientiert gedacht. Es waren im vergangenen Jahr nicht nur die Sitzungstermine sondern auch die Termine der diversen Ausschüsse bzw. des gemeindeübergreifenden Ausschusses wahrzunehmen. Hiefür spricht er seinen ausdrücklichen Dank aus. Weil sich der Amtsleiter noch im Krankenstand befindet, bedankt er sich auch bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wo natürlich zusätzliche Arbeiten anfallen, im speziellen beim Gemeindebuchhalter Herrn Haudum. Nächste Woche am Donnerstag findet die Weihnachtsfeier für die Gemeindebediensteten statt, dort kann er seinen Dank persönlich aussprechen. Abschließend wünscht er den Gemeinderatsmitgliedern frohe Feiertage und eine etwas ruhigere Zeit, die im Kreise der Familie und Bekannten verbracht werden kann. In diesem Sinne wünscht er allen einen guten Rutsch ins neue Jahr. Das neue Jahr wird für alle herausfordernd sein. Es stehen viele Änderungen bevor und so manches ist noch gar nicht klar. Auf Nachfrage bei den Landespolitikern wie die Vorgehensweise mit dem Einsatz eines Regierungskom- Gemeinderat 12.12.2014 Seite 20 von 22 missärs aussehe, konnte ihm noch keine Antwort gegeben werden. Auch für das Land Oberösterreich ist diese Situation Neuland. Diese Herausforderungen hat man zu meistern. Als Weihnachtsgeschenk gibt es heuer für jeden ein Buch der Gemeinde Berg bei Rohrbach. Er bedankt sich bei Klara Sonnleitner und Christine Leitner für die süßen Köstlichkeiten während der Sitzung. Zum Abschluss lädt er alle Gemeinderatsmitglieder ins Gasthaus Bertlwieser´s ein. GRM LAbg. Schwarz bedankt sich für das Buch der Gemeinde Berg. Sie bedankt sich auch für die gute Zusammenarbeit, auch in einer schwierigen Zeit und über die Parteigrenzen hinaus. Wenn auch Unstimmigkeiten aufgekommen sind, gehört dies bei so einem Veränderungsprozess dazu. Es war ein spannender Prozess und wird noch spannend weiter gehen. Sie freut sich schon auf das kommende Jahr, wenn der Wahlkampf bevorsteht. Sie wünscht allen Gemeinderatsmitgliedern einen guten Rutsch ins neue Jahr. Gleichzeitig spricht sie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren Dank aus. GVM Mag. Leopold Preining bedankt sich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit. Er bezieht sich noch auf die Aussage von Frau LAbg. Schwarz des Wahlkampfes. Es soll seiner Meinung kein Wahlkampf sondern Wahlwerbung gemacht werden. Zum Abschluss der Sitzung trägt Frau GRM Christine Leitner ein Gedicht über das vergangene Jahr bzw. Weihnachten vor, welches sie selbst gedichtet hat und Frau GRM Klara Sonnleitner teilt dazu Lebkuchenherzen aus. Der Bürgermeister bedankt sich für dieses Gedicht und findet es sehr passend für die letzte Gemeinderatssitzung in diesem Jahr. Gemeinderat 12.12.2014 Seite 21 von 22 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06. November 2014 werden keine Einwendungen erhoben: ---- Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:50 Uhr. (Der Vorsitzende) (Schriftführerin) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 30. Jänner 2015 keine Einwendungen bzw. über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54(5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt. Berg b.R., am 30. Jänner 2015 (Der Vorsitzende) (Für die SPÖ-Fraktion) (Für die FPÖ-Fraktion) (Für die Grünen) Gemeinderat 12.12.2014 Seite 22 von 22
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