Thema kompakt Evangelische Familienerholung

Thema kompakt
Evangelische
Familienerholung
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Berlin, im März 2015
Was bedeutet Evangelische Familienerholung?
Die Evangelische Familienerholung bietet Familien in 35 Familienferienstätten bundesweit preiswerte
Urlaubsangebote und Freizeitgestaltung. Die Unterkünfte reichen von Ferienhäusern und -wohnungen bis
hin zu Zimmern mit wahlweise Voll-, Teil- oder Selbstverpflegung. Generell fußen die Angebote auf einer
Kombination aus Erholung und Bildung: In Familienferienstätten können Kinder auf spielerische Weise ihr
Wissen erweitern und neue Erfahrungen machen. Die Familienferienstätten verstehen sich als Gemeinde
auf Zeit – Eltern erleben so über ihre Kinder oft einen ganz neuen Zugang zum Glauben. Zertifiziert sind
die Ferienstätten durch verschiedene Qualitätssiegel, die etwa die Familienfreundlichkeit auszeichnen.
Was ist die Stiftung Evangelische Familienerholung?
Viele Familien können sich trotz günstiger und von der Umsatzsteuer befreiter Preise keinen Urlaub in
einer Familienferienstätte leisten. Bei der Stiftung der Evangelischen Familienerholung können sie
finanzielle Unterstützung beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Gegründet wurde
die Stiftung im Jahre 1999 von etwa 30 evangelischen Trägern, unter anderem von Landeskirchlichen
Gemeinschaften, Freikirchen, dem Christlichen Verein Junger Menschen, der Berliner Stadtmission und
Landeskirchen. Zuvor hatten einige Bundesländer ihre finanziellen Hilfen für die Familienerholung
eingestellt oder verringert. Heute kann die Stiftung etwa 20 bis 25 Familien im Jahr unterstützen. Pro
Person beträgt der Zuschuss 10 Euro für jeden Tag.
Organisation und Finanzierung
Wie ist die Evangelische Familienerholung organisiert?
Die Evangelische Familienerholung ist ein Arbeitsbereich der Diakonie Deutschland. Sie bildet eine
Anlaufstelle für Interessierte und beantwortet Fragen zur Familienerholung im Allgemeinen und zum
Thema Zuschüsse. Außerdem koordiniert die Evangelische Familienerholung Fachtagungen und
Fortbildungen für die evangelischen Familienferienstätten.
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Wer kann die Angebote der Evangelischen Familienerholung nutzen?
Alle Familien sind in den Ferienstätten willkommen. Konfession und Familienkonstellation spielen keine
Rolle. Die Zielgruppen sind: Mutter-Vater-Kind(er)-Familien, allein erziehende Mütter und Väter, Familien
mit pflegebedürftigen Angehörigen und/oder Familienmitglieder mit Behinderung, kinderreiche Familien,
Patchwork-Familien und Großeltern mit Enkeln.
Was kostet der Urlaub in einer Evangelischen Ferienstätte?
Die Gäste Evangelischer Familienferienstätten können verschiedene Zuschüsse erhalten:
§
Individualzuschüsse:
8 Bundesländer – Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Sachsen – bezuschussen die Familien mit “Individualzuschüssen zum Urlaub“.
Einen Individualzuschuss müssen die Familien in dem Bundesland beantragen, in dem sie
wohnen. Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist von Land zu Land unterschiedlich. Vor Antritt der
Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt
werden. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden nur spezielle
Angebote mit Bildungscharakter unterstützt. Der Zuschuss ist eine Hilfe, aber keine
Vollfinanzierung des Urlaubs.
§
Gemeinnütziger Preis:
Unabhängig vom Jahreseinkommen ist unter bestimmten Kriterien finanzielle Entlastung (Erlass
der Mehrwertsteuer auf den Übernachtungspreis) für Familien möglich. Dazu zählen folgende
Personengruppen: Familien, die ein geringes Einkommen haben, Personen, die das 75.
Lebensjahr vollendet haben, die über eine ärztliche Bestätigung für die besondere
Erholungsbedürftigkeit (zum Beispiel bei einer Asthma-Erkrankung) verfügen oder eine
Schwerbehinderung haben.
§
Investitionszuschüsse für die Häuser:
5 Bundesländer unterstützen die Familienferienstätten mit Investitionszuschüssen über die
sogenannte Drittelfinanzierung: Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen der Einrichtungen tragen je
zu einem Drittel das Bundesfamilienministerium, das Bundesland und der jeweilige Träger der
Familienferienstätte.
§
Finanzierung einer pädagogischen Fachkraft:
Thüringen und Sachsen-Anhalt finanzieren anteilig je eine pädagogische Fachkraft in jeder
Einrichtung.
Wie läuft die Anmeldung ab und welche Leistungen erwarten die Teilnehmenden?
Die Anmeldung geht direkt über die Familienferienstätten oder Kontaktstellen beim Träger des Hauses. Die
Mitarbeitenden dort helfen im Vorfeld bei Fragen zur Beantragung von Zuschüssen und informieren
gegebenenfalls über allgemeine Angebote der Sozialberatung am Heimatort der Gäste.
Neben Beratung und Begleitung, Andachten und Gottesdiensten bieten die Familienferienstätten vor allem
familienfreundliche Preisgestaltung: Für Kinderbetreuung und alle weiteren Angebote fallen keine
Zusatzkosten an. Fast alle Häuser haben neben der qualifizierten Kinderbetreuung auch thematische
Angebote beispielsweise zu Fragen der Erziehung und des Miteinanders oder zu Herausforderungen des
Familienalltags. Auch praktische Fähigkeiten im Hinblick auf Haushalt, Gesundheit und Ernährung werden
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vermittelt. Aktivitäten in der Natur gehören ebenso zum Programm: zum Beispiel (Watt-) Wandern,
Geländespiele, Geocaching oder Sportturniere. Außerhalb der Schulferien gibt es zudem
Bildungsangebote für Schulklassen und Freizeiten für Seniorengruppen.
Das spezielle Angebot “Urlaub mit Pflegebett“ eröffnet eine gemeinsame Urlaubsperspektive für
pflegebedürftige Menschen und deren pflegende Angehörige: In einigen Familienferienstätten übernimmt
ein örtlicher Pflegedienst die Versorgung der pflegebedürftigen Angehörigen, was über die
Verhinderungspflege abgerechnet werden kann. So können sich die pflegenden Angehörigen erholen.
Historie und Ausblick
1956:
1961:
1955-1970:
1975-1998:
1982:
1986:
1991:
1995:
1996:
2002-2011:
2014
Der Bund fördert den Bau von gemeinnützigen Familienferienstätten – die Hauptzielgruppe
sind kinderreiche Familien
Familienerholung findet Eingang in das Jugendwohlfahrtsgesetz
Die Bundesländer der BRD beginnen, Individualzuschüsse für die Familienerholung
einzuführen
Der ADAC legt in Kooperation mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie- und
Gesundheit die Broschüre “Familienferien“ auf, die alle Familienferienstätten bundesweit
auflistet
Angesichts des demografischen Wandels werden die Zielgruppen erweitert:
neben kinderreichen Familien rücken auch Ein-Eltern-Familien und weitere
Familienkonstellationen in den Fokus
Durch den Abbau von Individualzuschüssen der Bundesländer haben immer mehr
Ferienstätten Probleme, ihre gesetzliche Auflage – Familien als Hauptzielgruppe und
Deckung von zwei Dritteln der Gesamtbelegung durch besonders belastete Familien – zu
erfüllen
Die Angebote der Familienfreizeit und Familienerholung sind als allgemeine Hilfen zur
Förderung der Familie jetzt Teil des Leistungskatalogs nach SGB VIII § 16 Abs. 2
zusammen mit Familienbildung und -beratung der Kinder- und Jugendhilfe
194 öffentlich geförderte Familienferienstätten – darunter 59 evangelische - gibt
es bundesweit – das ist bisher der Höchststand an Einrichtungen
Schrittweiser oder vollständiger Rückzug einiger Bundesländer aus der Förderung der
Familienerholung
Nach Hessen (bereits 1997) steigen auch Nordrhein-Westfalen (2002), BadenWürttemberg (2005), Hamburg und Schleswig-Holstein (2011) aus der Individualförderung
aus. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen fördern nur noch
Bildungsangebote für finanziell benachteiligte Zielgruppen
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und
Sachsen fördern weiterhin Familienerholung
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Hintergrund und Zahlen
2015 gibt es 101 öffentlich geförderte Familienferienstätten. Davon sind 35 in evangelischer Trägerschaft
mit insgesamt 3.800 Betten und rund 500.000 Übernachtungen im Jahr (2014). Heute überwiegen unter
den Gästen der Familienferienstätten Familien mit 2 bis 3 Kindern. Einige wenige Familienferienstätten,
wie der Zingsthof auf dem Darß, sind noch auf Familien mit mehr als 3 Kindern spezialisiert.
Bewertung der Diakonie Deutschland
Die Familienerholung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung und Unterstützung von Familien und
Kindern. Angebote mit präventivem Charakter, etwa mit Schwerpunkt Gesundheit und Ernährung, haben
großes Entwicklungspotential. Auf dem Gebiet ist ein Ausbau wünschenswert. Familien mit geringem
Einkommen müssen zudem mehr als bisher finanziell unterstützt werden. Auch die
Familienerholungsstätten selbst brauchen als Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Planungssicherheit, das heißt kontinuierliche öffentliche Förderung. Die Diakonie Deutschland hofft, dass
die Bundesländer, die sich aus der Finanzierung zurückgezogen haben, wieder zur Förderung
zurückkehren oder neue Wege finden, um die Familienferienstätten projektbezogen zu unterstützen.
Informationen im Netz
Informationen zu den Angeboten der Evangelischen Familienerholung: http://www.ev-familienerholung.de/
Die Förderbedingungen der Stiftung Evangelische Familienerholung: www.stiftung-familienerholung.de
Allgemeine Informationen zu sämtlichen Angeboten der Familienerholung bundesweit:
www.bag-familienerholung.de oder beim Anfrageportal der BAG Familienerholung: http://www.urlaub-mitder-familie.de
Warum nur wenige bedürftige Familien das Angebot der Evangelischen Familienerholung in Anspruch
nehmen, erläutert Dr. Karin Germer von der Evangelischen Familienerholung, im Interview:
http://www.diakonie.de/nachgefragt-wir-brauchen-verlaessliche-rahmenbedingungen-fuer-14043.html
Im Ratgeber-Interview erklärt Dieter Fuchs, Leiter der evangelischen Familienerholungsstätte Burg
Bodenstein in Thüringen, warum sich ein Urlaub in einer Familienferienstätte lohnt:
http://www.diakonie.de/ratgeber-wie-koennen-familien-kostenguenstig-urlaub-machen-11367.html
Text: Diakonie/Melanie Zurwonne, Ulrike Pape und Sarah Schneider
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