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28.5.2015 PAN Germany Pestizid-Brief Nr. 3/2015 www.pan-germany.org
Lebensmittelkontrollberichte: Schutz vor Rückständen
oder Schutz vor unliebsamen Informationen?
Interessiert man sich als VerbraucherIn für Schadstoffe oder Rückstände von
Tierarzneimitteln in Lebensmitteln, könnte man sich zum Beispiel die Lebensmittelberichte
des Bundesamtes für Verbraucherschutzes und Lebensmittelsicherheit (BVL) ansehen.
Diese sind schön geschrieben und beinhalten eine nette Zusammenfassung der
Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung. Nur bei sehr genauem Hinsehen entdeckt man
die unangenehmen Informationen.
Liest man in diesen Berichten, bekommt man so beruhigende Sätze geboten, wie „2012
wurden 1.902 Milchproben auf Rückstände geprüft, (…). Gegenüber dem Vorjahr (0,05 %)
waren 2012 mit 3 Proben (0,16 %) etwas mehr Proben positiv.“ (1) Nur 3 von 1902 Proben
positiv – das klingt zunächst einmal sehr beruhigend.
Auch Eier scheinen laut BVL Bericht unproblematisch. Dazu heißt es im gleichen Bericht:
„709 Hühnereierproben wurden auf Rückstände geprüft, davon 148 auf verbotene Stoffe
mit anaboler Wirkung und andere verbotene bzw. nicht zugelassene Stoffe, 150 auf
antibakteriell wirksame Stoffe, 478 auf sonstige Tierarzneimittel und 181 auf
Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. in der Packstelle
entnommen. Insgesamt waren 5 (0,71 %) der untersuchten Proben positiv.“
Jeder normale Mensch würde jetzt daraus schließen – die Milch und die Eier sind fast
gänzlich frei von Schadstoffen. Reine Naturprodukte. Keine Tierarzneimittel darin, keine
Umweltkontaminanten wie Dioxine oder Schwermetalle? Leider ist das nicht so. Alle
Hühnereier, die 2012 auf Dioxine & PCB (Umweltkontaminanten) untersucht wurden,
enthielten auch Dioxine bzw. PCB. Das wird allerdings erst mit Blick auf die weiteren
Tabellen im Bericht deutlich. Auch Milch enthält weit häufiger PCBs als das BVL offenbart.
(2)
Der Irrtum, dem LeserInnen des Berichts unterliegen, liegt in der Definition von „positiver
Probe“. Während die meisten Menschen eine positive Probe als eine Probe mit einem
Schadstoffnachweis interpretieren würden, ist für das BVL eine Probe erst dann „positiv“,
wenn die darin gemessene Stoffmenge den gesetzlich erlaubten Höchstgehalt
überschreitet.
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Herausgeber: Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany), Nernstweg 32, D - 22765 Hamburg, E-Mail:
[email protected], Web: www.pan-germany.org, Spendenkonto: GLS Gemeinschaftsbank eG, IBAN:
DE91 4306 0967 2032 0968 00, BIC: GENODEM1GLS
PAN Germany Pestizid-Brief Nr. 3 vom 28.5.2015
Das steht auch im Bericht, allerdings muss man schon etwas genauer gucken, um die
Definition zu finden, denn erst eine Suche nach „positiver Rückstandsbefund“ erläutert, was
sich hinter dem in vielen Fällen nicht näher erläuterten Begriff „positiven Probe“ verbirgt.
„Als positiver Rückstandsbefund gilt bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und
Kontaminanten ein mit einer Bestätigungsmethode abgesicherter quantitativer Befund, bei
dem eine Überschreitung von festgelegten Höchstmengen vorliegt.“ In den Tabellen zum
Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) wird gänzlich auf eine Erläuterung verzichtet,
was sich unter einer „positiven Probe“ verbirgt.
Die Verwendung von „positiven Proben“ suggeriert eine bessere Lebensmittelqualität als
die tatsächliche, da sie nicht alle Proben beziffert, die Rückstände aufweisen, sondern nur
diejenigen, die über ein festgesetztes Maß hinaus belastet und damit nicht einmal mehr
verkehrsfähig sind. Belastungen zum Beispiel von Tierarzneimitteln unterhalb der
gesetzlich erlaubten Höchstgehalte werden somit nicht unter „positive Probe“ aufgeführt
und der Eindruck entsteht, dass es solche Belastungen gar nicht gäbe. Dass dies zu einer
nicht verantwortungsvollen Desinformation von VerbraucherInnen führt, zeigt sich
besonders deutlich an folgendem Beispiel: Gerade im Schadstoffbereich gibt es Stoffe
ohne Dosis-Wirkungsbeziehung, bei denen es also gar keine sicheren Höchstgehalte
geben kann. Besonders brisant: Für einige besonders giftige Stoffe wie Arsen, Thallium
oder für Blei in vielen Lebensmitteln gibt es gar keine Höchstgehalte. Egal wie hoch die
Belastung auch wäre, nach BVL Definition gäbe es keine „positive Proben“.
Einzig im Bund/Länder-Bericht zum Lebensmittelmonitoring (3) welcher Ergebnisse von
etwa einem Zehntel der jährlich untersuchten Proben der Lebensmittelüberwachung
enthält, kann man einige Details zu ausgewählten Schadstoffen in ausgewählten
Lebensmitteln finden. Hier wurden aber Rückstände von Tierarzneimitteln das letzte Mal
2008 (4) thematisiert.
Was bringen dann überhaupt die Berichte des BVL zum Rückstandskontrollplan (NRKP)
und die dazugehörigen Tabellen? Hier drängt sich die Vermutung auf, dass die Berichte nur
den einen Zweck haben: Die VerbraucherInnen vor beunruhigenden Informationen über die
tatsächliche Belastungssituation unserer Lebensmittel zu schützen. Das ist noch die
wohlwollende Interpretation. VerbraucherInnen, die sich aktiv informieren möchten, haben
es überaus schwer. Das BVL muss dringend seine Politik der Verbraucherinformation
ändern. Daten über die gesamte Belastung müssen verständlich veröffentlicht werden.
(Lars Neumeister)
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Anmerkungen
(1) BVL (2014): Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2012. Erscheinungsdatum. 20.08.2014. Nationale
Berichterstattung an die EU, NRKP, EÜP. Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL)
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/03_weitere_berichte/Bericht_2012_8
_7_NRKP_etc.html
(2) Auskunft des BVL auf Anfrage des Autors
(3) Webseite des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) „Monitoring“:
http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/04_
Monitoring/lm_monitoring_node.html
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(4) Berichte zur Lebensmittelsicherheit 2008 Lebensmittel-Monitoring
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/01_lm_mon_dokumente/01_Monitori
ng_Berichte/archiv/lmm_bericht_2008.pdf?__blob=publicationFile&v=5
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