6.8 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Öhringen und der Gemeinde Bretzfeld über die teilweise Erstattung der Kosten für Investitionen, den laufenden Betrieb und die Unterhaltung des Hochwasserschutzverbands "Neuenstadter Brettach" vom 6.12.1983/7.12.1983 Vorbemerkungen: (1.) Zur Beseitigung der Hochwassergefahr auf den Gemarkungen Bretzfeld, Langenbrettach und Neuenstadt a.K. im Brettachtal gründen die Gemeinden Bretzfeld, Öhringen und Pfedelbach aus dem Hohenlohekreis sowie die Gemeinden Langenbrettach, Neckarsulm, Neuenstadt a.K. und Obersulm aus dem Landkreis Heilbronn den Wasserverband "Neuenstadter Brettach". Der Verband hat sich folgende Aufgaben gestellt: a) b) Bau, Unterhaltung und Betrieb von Hochwasserrückhaltebecken Ausbau der Brettach in dem erforderlichen Umfang, zur Erreichung des Verbandszieles (Wasserverbandverordnung §§ 2,17). (2) Die Stadt Öhringen beabsichtigte dem Zweckverband unter den Voraussetzungen eines Kostenbeteiligungsschlüssels von 1,95 % an den Investitionskosten abzüglich 20 % Kostenbeteiligung des Landkreises, Nettoschlüssel also 1,56 % und 1,95 % an den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten beizutreten (siehe GR-Beschluß vom 12.05.1983). Die Kosten sollten zu 70 % nach den hochwassergefährdeten Flächen der Brettachtalgemeinden und zu 30 % auf die beeinflussenden Flächen der "Oberliegergemeinden" verteilt werden. Die Gemeinden Mainhardt und Wüstenrot sollten deshalb als "Oberlieger" dem Verband gleichfalls beitreten, was sie jedoch ablehnen. Der Verteilerschlüssel soll nunmehr in der Weise geändert werden, daß für die hochwassergefährdeten Flächen 45 % und auf die beeinflussenden Flächen 55 % der Kosten entfallen. (3) Die Änderung des neuen Beitragsschlüssels hat für die Stadt Öhringen folgende finanzielle Auswirkungen: Geschätzte Gesamtinvestitionskosten Zuschuß des Landes 80 % Restaufwand der Mitgliedsgemeinden und Landkreise 42.500.000,00 DM 34.000.000,00 DM 8.500.000,00 DM % Beitrag DM a) Ursprünglicher Beitragsschlüssel der Stadt Öhringen Anteil des Landkreises 20 % Nettoaufwand der Stadt Öhringen 1,95 0,39 1,56 165.750 33.150 132.600 b) Neuer Beitragsschlüssel der Stadt Öhringen Anteil des Landkreises 20 % Nettoaufwand der Stadt Öhringen 4,68 0,94 3,74 397.800 79.900 317.900 1 6.8 c) (4) Die Stadt Öhringen hat also höhere Investitionen von 185.300,00 DM zu tragen. Da die Stadt Öhringen bei Anwendung des neuen Beitragsschlüssels dem Zweckverband nicht beizutreten beabsichtigt, hat sich die Gemeinde Bretzfeld mit Schreiben vom 18.11.1983 erboten, der Stadt die über den ursprünglichen Kostenschlüssel hinausgehenden Kosten zu ersetzen, wenn die Stadt dem Zweckverband "Neuenstadter Brettach" beitritt. Der Gemeinderat der Stadt Öhringen hat am 22.11.1983 beschlossen, das Angebot der Gemeinde Bretzfeld anzunehmen und dem Zweckverband beizutreten. Zur Regelung der gegenseitigen finanziellen Verhältnisse wird deshalb folgender öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen: §1 Teilweise Erstattung der Investitionskosten Die Gemeinde Bretzfeld erstattet der Stadt Öhringen den Unterschiedsbetrag der Investitionskosten an dem Bau der geplanten Hochwasserrückhaltebecken und an dem Ausbau der Brettach, wie sie im erforderlichen Umfang zur Erreichung des Verbandszieles notwendig sind, soweit sie den ursprünglich geplanten auf die Stadt Öhringen entfallenden Beitragsschlüssel von 1,95 % abzüglich des Zuschusses des Landkreises von 20 %, netto also 1,56 %, übersteigen. Die Kostenerstattung der Gemeinde Bretzfeld an die Stadt Öhringen erfolgt jeweils zu dem Terminziel, zu dem die Investitionskostenanteile von der Stadt Öhringen an die Verbandskasse zu entrichten sind. §2 Teilweise Erstattung der Erstattung der Unterhaltungs- und Betriebskosten Die Gemeinde Bretzfeld erstattet der Stadt Öhringen den Unterschiedsbetrag an den Unterhaltungs- und Betriebskosten, die sich aus ihrer Mitgliedschaft beim Wasserverband "Neuenstadter Brettach" ergeben, soweit sie den ursprünglich auf die Stadt Öhringen entfallenden Beitragsschlüssel von 1,95 % übersteigen. Die Kostenerstattung der Gemeinde Bretzfeld an die Stadt Öhringen erfolgt jeweils zu dem Termin zu dem die Umlage für die Unterhaltungs- und Betriebskosten von der Stadt Öhringen an die Verbandskasse zu entrichten ist. §3 Dauer des Vertrages Dieser Vertrag gilt für die Dauer der Mitgliedschaft der Stadt Öhringen beim Wasserverband "Neuenstadter Brettach". Eine einseitige Kündigung seitens der Gemeinde Bretzfeld ist nicht möglich. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc