der Sicherheitshinweise Sonnenfinsternis

Partielle Sonnenfinsternis am 20.03.2015
Sicherheitshinweise für die Beobachtung
Am Freitag, 20.03.2015, wird sich auf der Nordhalbkugel eine totale Sonnenfinsternis
ereignen. Diese kann in Mitteleuropa und damit auch bei uns als partielle Sonnenfinsternis
beobachtet werden, sofern die Wetterverhältnisse dies zulassen. Die größte Bedeckung der
Sonne wird gegen 10.30 Uhr eintreten. Weiterführende Informationen u.a. zum Verlauf der
Sonnenfinsternis finden Sie im Internet unter http://www.sofi2015.de.
Während einer Sonnenfinsternis ist die Sonnenstrahlung für die Haut nicht gefährlicher als
sonst. Man muss sich also nicht zusätzlich schützen, wenn man sich im Freien aufhält.
Dringend sei jedoch auf den Schutz der Augen hingewiesen. So muss – auch bei einer „nur“
partiellen Sonnenfinsternis und bei leichter Bewölkung – unbedingt darauf geachtet
werden, dass die Sonnenfinsternis nicht mit ungeschütztem Auge betrachtet wird. Bei
unzureichendem Schutz der Augen kann die Netzhaut in kürzester Zeit derart geschädigt
werden, dass das Sehvermögen dauerhaft eingeschränkt wird oder möglicherweise gar
vollständig verloren geht.
Alle betroffenen Lehrkräfte werden gebeten, die Schülerinnen und Schüler über die
Gefahren zu informieren und ihnen Hinweise auf Schutzmöglichkeiten zu geben.
•
Die Beobachtung einer Sonnenfinsternis darf nur mit geeignetem Sonnensichtschutz
erfolgen. Normale Sonnenbrillen sind nicht geeignet; das Gleiche gilt für
selbstgebastelte „Schutzmittel“ (z.B. rußgeschwärzte Gläser, schwarze Filmstreifen
oder CDs).
•
Für den Augenschutz kommen nur spezielle, für die Sonnenbeobachtung geeignete
Schutzbrillen in Betracht, die gemäß den gültigen EU-Normen für den Blick in die
Sonne zertifiziert sind und die CE-Kennzeichnung tragen. Sie dürfen keine (Kratz)Schäden aufweisen.
Achtung: Auch der Einfall von seitlicher Streustrahlung muss verhindert werden.
•
Die direkte Beobachtung mit Fernrohren und Teleskopen ohne geeignete
Filteraufsätze oder Folien kann zu dauerhaft schweren Augenschädigungen
(Netzhautschäden) führen. Verwenden Sie für optische Geräte niemals Okularfilter.
Sicherheit bei der Sonnenbeobachtung bieten nur spezielle Objektivfilter.
•
Fernrohre und Teleskope dürfen daher nur mit geeigneten Filteraufsätzen benutzt
werden, die von einer sachkundigen Person vor der Optik des entsprechenden
Gerätes angebracht wurden. Gleiches gilt für Fotokameras.
Hinweis: Beim Einsatz eines Fernglases oder vergleichbarer Hilfsmittel garantieren
auch vormontierte Folienfilterbrillen keinen ausreichenden Schutz!
Findet die Beobachtung der partiellen Sonnenfinsternis während des Unterrichts statt, sind
die Lehrkräfte gefordert, streng darauf zu achten, dass alle Schülerinnen und Schüler die
erforderlichen Schutzvorkehrungen einhalten. Ggf. kann es empfehlenswert sein, einen
Projektionsschirm für die Beobachtung einzusetzen.
Auf die „Tipps für Sonnengucker“ des Bundesamtes für Strahlenschutz im Internet unter
www.bfs.de/de/uv/uv2/schutz_vor_uv/sonnenfinsternis.html wird hingewiesen.