ANMELDUNG FÜR DIE FAMILIENFREIZEIT vom 10.-12.7.2015 im Kreisjugendheim Ernsthofen Anmeldefrist: 12. April 2015 Hiermit melde/n ich/wir mich/uns und mein/e Kind/er verbindlich an für die Familienfreizeit vom 10. Juli 2015 (ca. 17:00 Uhr) bis 12. Juli 2015 (ca. 13:00 Uhr) im Kreisjugendheim Ernsthofen, Am Stutzenberg 1, 64397 Modautal. Namen des/der Erziehungsberechtigten 1 2 Namen und Alter der Kinder 1 Alter: 2 Alter: 3 Alter: 4 Alter: Anschrift (Straße und Hausnummer) (PLZ und Ort) 64390 Erzhausen Telefon (Festnetz / mobil) E-Mail Ich/Wir biete/n / suche/n Mitfahrgelegenheit für Erwachsene und Kinder Ich/Wir habe/n die (umseitigen) Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und erkenne/n sie mit meiner/unserer Unterschrift an. Erzhausen, den 2015 Unterschrift/en des/der Erziehungsberechtigten Teilnahmebedingungen 1. WIR@Erzhausen und die Gemeinde Erzhausen treten bei der Familienfreizeit lediglich als Vermittler auf. Die Teilnahme erfolgt daher auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht über die mitgebrachten Kinder obliegt alleine dem/den Erziehungsberechtigten. Die Hausordnung des Kreisjugendheims Ernsthofen ist für alle TeilnehmerInnen bindend, den Anordnungen der Heimleitung ist Folge zu leisten. 2. Die An- und Abreise erfolgt in Eigenregie und auf eigne Gefahr. WIR@Erzhausen ist jedoch bei der Bildung von Fahrgemeinschaften behilflich. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass mein/unser Name und meine/unsere Kontaktdaten zu diesem Zweck an potenzielle Fahrer oder Mitfahrer weitergegeben werden. 3. Für die Teilnahme an der Familienfreizeit sind pro Person 45,00 € im Voraus zu entrichten. Darin enthalten sind Übernachtung, Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen in der angegeben Zeit. Bettwäsche (Kissenbezug, Bettlaken und Deckenbezug - keine Schlafsäcke!) kann mitgebracht oder gegen eine Gebühr von 4,00 € pro Satz vom Kreisjugendheim ausgeliehen werden. 4. Kinder unter 3 Jahren sind frei. Kinderbetten und ggf. Kindernahrung sind von Eltern mitzubringen. 5. Auf Antrag ist in Härtefällen eine Ermäßigung bei den Teilnahmegebühren möglich. Über die Höhe der Ermäßigung wird im Einzelfall entschieden. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht nicht. 6. Den fälligen Teilnehmerbeitrag zahlen Sie bitte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung auf folgendes Konto: Verwendungszweck: 410108836/Ihr Teilnehmername (bitte unbedingt angegeben!) Kontoinhaber: GEMKA DA-DI IBAN: DE86508501500000548200 BLZ 508 501 50 (Sparkasse Darmstadt), Kto.-Nr. : 548200 7. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei einer Absage seitens der/des Teilnehmer/s nach dem Zugang der Teilnahmebestätigung ist nicht möglich. 8. Bei Ausfall der Maßnahme aus Gründen, die der Vermittler nicht zu vertreten hat, wird der eingezahlte Betrag in voller Höhe zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. 9. Alle TeilnehmerInnen gehören nicht zum versicherten Personenkreis in der gesetzlichen Unfallversicherung. Somit besteht kein Unfallversicherungsschutz für Teilnehmer im Rahmen der kommunalen Versicherung der Gemeinde Erzhausen. In allen Fällen greifen Ihre privaten Versicherungen. Die TeilnehmerInnen haften für alle von Ihnen verursachten Schäden an den ihnen und ihren Kindern überlassenen Gebäuden, Einrichtungen, Geräten und Außenanlagen. Für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. 10. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass Fotos, die im Rahmen der Familienfreizeit entstehen, durch WIR@Erzhausen oder die Gemeinde Erzhausen veröffentlicht werden.
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