Änderung der Mautordnung Version 44 im Vergleich zur

Änderung der Mautordnung Version 44 im
Vergleich zur Version 43
In diesem Informationsblatt stellen wir Ihnen die wesentlichen Änderungen der Mautordnung Version 44
zur Version 43 vor.
14-Fahrten-Monatskarte für die A 11
Die Karte gilt für 14 Fahrten durch den Karawankentunnel innerhalb von 30 Kalendertagen ab Ausstellung.
Nicht verbrauchte Fahrten verfallen nach Ablauf der 30 Kalendertage. Die Karte ist kennzeichengebunden.
Siehe auch Teil A II, Punkt 3.3.5 der Mautordnung.
Die 14-Fahrten-Monatskarte löst die Wertkarte für die A 11 Karawanken Autobahn ab. Bereits erworbene
Wertkarten können weiterhin verwendet werden. Alle Details finden Sie in Teil A II, Punkt 3.2.1 der
Mautordnung.
Nachweis der EURO-Emissionsklasse
Für die Übermittlung der erforderlichen Nachweise per E-Mail steht nun eine neue Adresse zur Verfügung:
[email protected].
Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde die Passage zum nicht fristgerechten Nachweis der EUROEmissionsklasse überarbeitet. Wird die deklarierte Emissionsklasse nicht fristgerecht nachgewiesen,
erlischt die vorläufige Zuordnung zur erklärten (günstigeren) Tarifklasse. Das Fahrzeug wird dann
rückwirkend jener Tarifgruppe zugeordnet, für die der höchste Tarif festgesetzt ist. Alle Details dazu finden
Sie in Teil B der Mautordnung unter Punkt 10.