EinlAdung

Einladung
EU-Erbrechtsverordnung – Bedeutung für die Schweiz
Zürich Dienstag, 5. Mai 2015 | Laborbar, Zürich
EU-ErBrECHTSVErorDNUNg –
BEDEUTUNg FÜr DIE SCHwEIZ
Sehr geehrte damen und Herren
Am 17. August 2015 treten die wichtigsten Teile der Eu-Erbrechtsverordnung
(Eu ErbVo) in Kraft, welche in der Eu (ohne England, irland und dänemark)
die regeln des internationalen Erbrechts grundlegend verändern. Wer länderübergreifend seine nachfolge im privaten Bereich oder für seine unternehmung plant, muss sich überlegen, welche Auswirkungen diese neuen regeln
auf seine Planung haben und allenfalls schon errichtete letztwillige Verfügungen auf den neusten Stand bringen.
die Schweiz gehört zwar nicht zur Eu, ist ein sog. drittstaat, aber auch im
Verhältnis zu diesen Staaten sind die neuen regeln der Eu ErbVo direkt anwendbar und ersetzen die bisherigen regeln des internationalen Privatrechts
der einzelnen länder. Jedes Mitglied der Eu wird (früher oder später) ein
Einführungsgesetz erlassen, um die praktische umsetzung zu gewährleisten.
diese Veranstaltung richtet sich nicht nur an Juristen, sondern auch an
Steuerberater, Treuhänder, Bankberater und nicht zuletzt auch an Personen,
die selbst von der neuen regelung in ihrer eigenen Erbschaftsplanung
betroffen sind.
im Anschluss an das referat laden wir Sie herzlich zu einem Apéro riche ein.
Hier können Sie ihr persönliches netzwerk in einem ungezwungenen rahmen
pflegen und sich mit unseren rechts- und Steuer-Beratern sowie anderen
Teilnehmern austauschen. Wir freuen uns über ihre Anmeldung bis spätestens
29. April 2015.
freundlichen grüsse
KEndriS Ag
Prof. Dr. Hans Rainer Künzle
Partner
Christian Lyk
Partner
Leiter Standort Zürich
Programm
Die EU-Erbrechtsverordnung – Bedeutung für die Schweiz
17.45 Welcome Drink
18.00 Begrüssung | Einführung
Christian Lyk
EU-Erbrechtsverordnung – Bedeutung für die Schweiz
Prof. Dr. Hans Rainer Künzle
›Die wichtigsten Neuerungen
› Wie werden Doppelbürger behandelt?
› Zusammenwirken von Güter- und Erbrecht
›Gibt es weiterhin Zuständigkeitskonflikte?
› Schranken für die Wahl des anwendbaren Erbrechts
› Typische Konstellationen
› Künftige Bedeutung der Erbverträge
›Der Willensvollstrecker in der EU
›Umgang mit Erbscheinen
› Weiterhin ungeregelte Bereiche
› Schiedsgerichte in Erbsachen
Fragen | Diskussion
19.00 Apéro riche | Networking
~21.00 Ende der Veranstaltung
VERANSTALTUNGSORT
Zürich | Dienstag, 5. Mai 2015
Laborbar | GastroLab GmbH | Schiffbaustrasse 3, Zürich | www.laborbar.ch
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Antworttalon
EU-Erbrechtsverordnung – Bedeutung für die Schweiz
Ich nehme gerne teil.
Ich nehme nur an der Präsentation teil.
Name, Vorname
Ich kann leider nicht teilnehmen.
Firma
AbteilungFunktion
Strasse, Postfach
PLZ, Ort
TelefonE-Mail
Ich komme in Begleitung von
Name, Vorname
An meiner Stelle kommt
Firma
AbteilungFunktion
Strasse, Postfach
PLZ, Ort
TelefonE-Mail
Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis zum 29. April 2015 mittels dieser Antwortkarte,
per E-Mail [email protected] oder Fax +41 58 450 59 50.
Kendris AG
Anja Buttauer
Wengistrasse 1
8026 Zürich
Ihr Kontakt für Rückfragen: KENDRIS AG
Anja Buttauer
Wengistrasse 1
8026 Zürich
Telefon +41 (0)58 450 59 39
[email protected]
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