Einladung EU-Erbrechtsverordnung – Bedeutung für die Schweiz Zürich Dienstag, 5. Mai 2015 | Laborbar, Zürich EU-ErBrECHTSVErorDNUNg – BEDEUTUNg FÜr DIE SCHwEIZ Sehr geehrte damen und Herren Am 17. August 2015 treten die wichtigsten Teile der Eu-Erbrechtsverordnung (Eu ErbVo) in Kraft, welche in der Eu (ohne England, irland und dänemark) die regeln des internationalen Erbrechts grundlegend verändern. Wer länderübergreifend seine nachfolge im privaten Bereich oder für seine unternehmung plant, muss sich überlegen, welche Auswirkungen diese neuen regeln auf seine Planung haben und allenfalls schon errichtete letztwillige Verfügungen auf den neusten Stand bringen. die Schweiz gehört zwar nicht zur Eu, ist ein sog. drittstaat, aber auch im Verhältnis zu diesen Staaten sind die neuen regeln der Eu ErbVo direkt anwendbar und ersetzen die bisherigen regeln des internationalen Privatrechts der einzelnen länder. Jedes Mitglied der Eu wird (früher oder später) ein Einführungsgesetz erlassen, um die praktische umsetzung zu gewährleisten. diese Veranstaltung richtet sich nicht nur an Juristen, sondern auch an Steuerberater, Treuhänder, Bankberater und nicht zuletzt auch an Personen, die selbst von der neuen regelung in ihrer eigenen Erbschaftsplanung betroffen sind. im Anschluss an das referat laden wir Sie herzlich zu einem Apéro riche ein. Hier können Sie ihr persönliches netzwerk in einem ungezwungenen rahmen pflegen und sich mit unseren rechts- und Steuer-Beratern sowie anderen Teilnehmern austauschen. Wir freuen uns über ihre Anmeldung bis spätestens 29. April 2015. freundlichen grüsse KEndriS Ag Prof. Dr. Hans Rainer Künzle Partner Christian Lyk Partner Leiter Standort Zürich Programm Die EU-Erbrechtsverordnung – Bedeutung für die Schweiz 17.45 Welcome Drink 18.00 Begrüssung | Einführung Christian Lyk EU-Erbrechtsverordnung – Bedeutung für die Schweiz Prof. Dr. Hans Rainer Künzle ›Die wichtigsten Neuerungen › Wie werden Doppelbürger behandelt? › Zusammenwirken von Güter- und Erbrecht ›Gibt es weiterhin Zuständigkeitskonflikte? › Schranken für die Wahl des anwendbaren Erbrechts › Typische Konstellationen › Künftige Bedeutung der Erbverträge ›Der Willensvollstrecker in der EU ›Umgang mit Erbscheinen › Weiterhin ungeregelte Bereiche › Schiedsgerichte in Erbsachen Fragen | Diskussion 19.00 Apéro riche | Networking ~21.00 Ende der Veranstaltung VERANSTALTUNGSORT Zürich | Dienstag, 5. Mai 2015 Laborbar | GastroLab GmbH | Schiffbaustrasse 3, Zürich | www.laborbar.ch Die Veranstaltung ist kostenlos. Antworttalon EU-Erbrechtsverordnung – Bedeutung für die Schweiz Ich nehme gerne teil. Ich nehme nur an der Präsentation teil. Name, Vorname Ich kann leider nicht teilnehmen. Firma AbteilungFunktion Strasse, Postfach PLZ, Ort TelefonE-Mail Ich komme in Begleitung von Name, Vorname An meiner Stelle kommt Firma AbteilungFunktion Strasse, Postfach PLZ, Ort TelefonE-Mail Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis zum 29. April 2015 mittels dieser Antwortkarte, per E-Mail [email protected] oder Fax +41 58 450 59 50. Kendris AG Anja Buttauer Wengistrasse 1 8026 Zürich Ihr Kontakt für Rückfragen: KENDRIS AG Anja Buttauer Wengistrasse 1 8026 Zürich Telefon +41 (0)58 450 59 39 [email protected] www.kendris.com
© Copyright 2024 ExpyDoc