EURO-Filmfestival 2015 • • Dieser Amateurfilm-Wettbewerb umfasst zwei Veranstaltungen: • EURO-Filmforum / SIFA Festival (Qualifikationsebene) • EURO-Filmfestival • Folgende Regeln liegen ihnen zugrunde: • 1. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Amateurfilmer, die dem EAK angehören; Amateurfilmer außerhalb des EAK können sich ihre Teilnahmeberechtigung durch die Entrichtung der für sie festgelegten Startgebühren beschaffen. 2. Die Zulassungskriterien für eingereichte Filme/Videos sind wie folgt festgelegt: • Jeder Autor / jede Autorengruppe kann grundsätzlich nur einen Film bzw. ein Video zum Wettbewerb einreichen. Bei sehr kurzen Filmen eines Autors können künftig pro Autor 2 Filme bis zu einer Gesamtlänge von 5 Minuten (für beide Filme zusammen) eingereicht werden. Der Autor muss dann aber auch für beide Filme eine Startgebühr bezahlen. • Zugelassen sind nur Filme / Videos in 16 mm (mit eigener Ausrüstung), Mini DV, HDV, Datendatei auf Stick (m2ts), Blue Ray, DVD sowie 16 mm-Filme, die auf eines der erwähnten Video-Formate überspielt sind. Ausgeschlossen sind professionelle Formate, z. Bsp. 35 mm. Für 16 mm ist Randspurvertonung vorgeschrieben. Für Videos ist Hifi-Spur- oder Längsspurvertonung zugelassen. • Die Vorführdauer eines Films / Videos soll 20 Min. nicht überschreiten. Bei längeren Filmen wird von der Jury des Forums (Qualifikationsebenen) darüber befunden, ob eine Zulassung zum EUROFilmfestival erteilt wird oder nicht. Filme / Videos, die länger als 25 Min. sind, werden zum Wettbewerb prinzipiell nicht zugelassen. • Eingereichte Filme / Videos sollen vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung an gerechnet nicht älter als drei Jahre sein. • Die Anmeldung eines Films / Videos zu diesem Amateurfilm-Wettbewerb ist nur einmal möglich. Hat ein Autor es versäumt, seinen im EURO-Filmforum qualifizierten Film zum EURO-Filmfestival desselben Jahres einzureichen, so ist ihm die Möglichkeit geboten, am EURO-Filmfestival des kommenden Jahres teilzunehmen. • Zugelassen zur Wettbewerbsteilnahme sind nur reine Amateurfilme. Auftragsfilme sind ausgeschlossen. Bild, Ton. Schnitt usw. müssen vom Autor selbst erstellt sein. Eventuelle Fremd- und Profileistungen müssen im Filmmeldebogen angegeben werden. • Auf jeder Filmdose oder Kassette müssen Angaben über Titel, Vertonungsart, Laufzeit, Name und Anschrift des Autors ersichtlich sein. Auch im Titel (Vorspann, Abspann) müssen Titel und Autor angegeben werden. Auf den Videokassetten darf außer dem Wettbewerbsfilm keine andere Bild- und Toninformation vorhanden sein. 3. Wettbewerbsablauf; Randbedingungen hierfür: • Amateurfilmer, die an diesem Wettbewerb teilnehmen wollen, müssen ihren Film / Video zusammen mit dem zugehörigen Filmmeldebogen rechtzeitig zu dem angegebenen EURO- • • Filmforum-Termin und später zur EURO-Filmfestival-Jurierung einreichen. Der Filmmeldebogen ist vollständig auszufüllen. Er ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Dieser Amateurfilmwettbewerb umfasst zwei Veranstaltungen. Beim EURO-Filmforum (Qualifikationsebene) werden die Filme ausgelesen, die zum EUROFilmfestival zugelassen werden. Hierfür ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl von 64 erforderlich; Überlängenfilme (20-25 min. Laufzeit) müssen mit mindestens 70 Punkten bewertet sein. Beim EURO-Filmfestival wird die endgültige Platzierung der von allen Foren eingereichten Filme / Videos festgelegt. Filme / Videos, welche die Zulassungskriterien zur Teilnahme am EURO-Filmfestival erfüllen, werden dort auch vorgeführt, höchstens jedoch die 85 besten Filme. Bewertet werden die eingereichten Wettbewerbsfilme nach dem Bewertungssystem der EUROFILMER. Eine Jury, bestehend aus mindestens fünf Juroren beim Forum und eine international zusammengesetzte Jury, bestehend aus mindestens sieben Juroren beim EUROFilmfestival sorgen für eine fachkompetente Beurteilung. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Sowohl bei den Foren als auch beim EURO-Filmfestival werden neben Platzierungsurkunden, Gold-, Silber-, und Bronzemedaillen sowie evtl. Sonderpreise vergeben. Dem Sieger des EURO-Filmfestivals wird zusätzlich das „Goldene Filmband“ verliehen. Außerdem erhält jeder Wettbewerbsteilnehmer am EURO-Filmforum und am EURO-Filmfestival für seinen Film ein Juryblatt mit einer Grafik, aus der die Stärken und Schwächen seines Films hervorgehen und ob eine Gold-, Silber- oder Bronzemedaille vergeben wurde. Wettbewerbsteilnehmer müssen eine Startgebühr bezahlen. Hierfür gelten ab 2015 folgende Festlegungen: Mitglieder des EAK zahlen eine Startgebühr von 15,00 EURO. Nicht-Mitglieder des EAK, die bereits in der Vergangenheit an einem EUROFilmfestival teilgenommen haben, entrichten eine Startgebühr von 45.00 EURO. Nicht-Mitglieder des EAK, die bisher noch nicht an einem EURO-Filmfestival teilgenommen haben, jetzt aber mal bei den Eurofilmern „schnuppern“ wollen, zahlen eine Startgebühr von 15.00 EURO. Hierdurch soll es Filminteressierten, die noch nicht Mitglied des EAK sind, erleichtert werden, einen ersten Kontakt zu dieser Amateurfilmvereinigung zu knüpfen. Diese Startmöglichkeit wird diesen Autoren nur ein Mal gewährt. Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Startgebühr. • • • Autoren, die am Forum / EURO-Filmfestival nicht persönlich anwesend sind, werden zur zusätzlichen Zahlung von EURO 5,00 für Rückporto verpflichtet, andernfalls werden der Film und erzielte Auszeichnungen nicht dem Autor zugeschickt. Die angegebenen Beträge sind bar zu zahlen beim jeweiligen Organisator des EURO-Filmforums (entweder persönliche Übergabe oder den Beitrag der Filmsendung beilegen). Teilnehmer am SIFA-Festival werden per Rechnung zur Zahlung der Startgebühren und der Rückportokosten gebeten. Autoren, deren Film / Video zum EURO-Filmfestival weiter gemeldet wird, erklären sich bereit, beim EURO-Filmfestival persönlich anwesend zu sein oder einen Vertreter zu benennen, der eine eventuelle Auszeichnung in Empfang nimmt. Bei den EUROFILMERN ist die Teilnahme der Autoren am Festival ein Teil des Verbandszieles. Die Ausrichter von Foren und EURO-Filmfestivals verpflichten sich, die eingereichten Filme und Videos schonend zu behandeln. Jede Haftung ist jedoch ausgeschlossen. Der EAK hat das Recht, bei Bedarf eingereichte Filme / Videos für Schulungen bzw. Archivzwecke zu kopieren. Die Einhaltung der Urheberrechte wird zugesichert. 28. März 2015 SIFA-Festival / Euro Forum Schweiz Wald ZH, Filmvorführungen im Schwert-Saal Meldeschluss: 15.01.2015; Film, Meldebogen an Res Gnehm, Sanatoriumstrasse 32, 8636 Wald 25. April 2015 Forum West Haus für alle, Am Nordpark – Neue Jülicher Str., 52353 Düren Meldeschluss: 30.03.2015; Filmmeldebogen und Gebühr sowie Porto an Roswitha Katharina Wirtz, Merianstr. 17, 52351 Düren, Tel. 0173 5693 294 oder 02421 4989762, Mail: [email protected] 18. April 2015 Forum Österreich, Neue Bundesländer/D-Süd Gasthof Knott, Jacking 1, 94113 Tiefenbach bei Passau Meldeschluss: 01.03.2015; Filmmeldebogen und Gebühr sowie Porto an Manuela Waltl, Enzianstr. 6, 93346 Ihrlerstein Weitere Auskünfte T.Wallner, Tel. 0172-9194760 oder Mail: [email protected] 26. April 2015 Forum Nord Am Gutshof 1 im „Pferdestall“, 22949 Ammersbek Meldeschluss: 30.03.2015; Film, Meldebogen und Gebühren an Dieter Schlemmermeier, Quadenstieg 7, 22453 Hamburg, Tel. 040 555 990 54, Mail: eurofilmer_kasse@ schlemmermeier.de EURO-FILMFESTIVAL 2015 vom 08. Oktober bis 10. Oktober 2015 in 91522 Ansbach Kulturzentrum am Karlsplatz (Anglet-Saal) Weitere Details siehe Homepage www.eurofilmer.eu →Termine Sie sind nicht Mitglied bei den EUROFILMERN; haben noch nie an einem EURO-FILMFESTIVAL teilgenommen, wollen aber gern einmal sehen, wie es bei uns zu- und hergeht ? Nutzen Sie diese Chance und schicken Sie Ihren Film zu unserem großen Wettbewerb ! Für eine geringe Startgebühr von 15 € machen wir Ihnen dies möglich ! EURO-FILMFESTIVAL 2015
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