Ausschreibung Filmforum und Filmfestival 2015

EURO-Filmfestival 2015
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Dieser Amateurfilm-Wettbewerb umfasst zwei Veranstaltungen:
• EURO-Filmforum / SIFA Festival (Qualifikationsebene)
• EURO-Filmfestival
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Folgende Regeln liegen ihnen zugrunde:
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1. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Amateurfilmer, die dem EAK angehören; Amateurfilmer
außerhalb des EAK können sich ihre Teilnahmeberechtigung durch die Entrichtung der für sie
festgelegten Startgebühren beschaffen.
2. Die Zulassungskriterien für eingereichte Filme/Videos sind wie folgt festgelegt:
• Jeder Autor / jede Autorengruppe kann grundsätzlich nur einen Film bzw. ein Video zum Wettbewerb einreichen. Bei sehr kurzen Filmen eines Autors können künftig pro Autor 2 Filme bis zu
einer Gesamtlänge von 5 Minuten (für beide Filme zusammen) eingereicht werden. Der Autor muss
dann aber auch für beide Filme eine Startgebühr bezahlen.
• Zugelassen sind nur Filme / Videos in 16 mm (mit eigener Ausrüstung), Mini DV, HDV, Datendatei
auf Stick (m2ts), Blue Ray, DVD sowie 16 mm-Filme, die auf eines der erwähnten Video-Formate
überspielt sind. Ausgeschlossen sind professionelle Formate, z. Bsp. 35 mm. Für 16 mm ist
Randspurvertonung vorgeschrieben. Für Videos ist Hifi-Spur- oder Längsspurvertonung
zugelassen.
• Die Vorführdauer eines Films / Videos soll 20 Min. nicht überschreiten. Bei längeren Filmen wird
von der Jury des Forums (Qualifikationsebenen) darüber befunden, ob eine Zulassung zum EUROFilmfestival erteilt wird oder nicht. Filme / Videos, die länger als 25 Min. sind, werden zum Wettbewerb prinzipiell nicht zugelassen.
• Eingereichte Filme / Videos sollen vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung an gerechnet nicht älter als
drei Jahre sein.
• Die Anmeldung eines Films / Videos zu diesem Amateurfilm-Wettbewerb ist nur einmal möglich.
Hat ein Autor es versäumt, seinen im EURO-Filmforum qualifizierten Film zum EURO-Filmfestival
desselben Jahres einzureichen, so ist ihm die Möglichkeit geboten, am EURO-Filmfestival des
kommenden Jahres teilzunehmen.
• Zugelassen zur Wettbewerbsteilnahme sind nur reine Amateurfilme. Auftragsfilme sind ausgeschlossen. Bild, Ton. Schnitt usw. müssen vom Autor selbst erstellt sein. Eventuelle Fremd- und
Profileistungen müssen im Filmmeldebogen angegeben werden.
• Auf jeder Filmdose oder Kassette müssen Angaben über Titel, Vertonungsart, Laufzeit,
Name und Anschrift des Autors ersichtlich sein. Auch im Titel (Vorspann, Abspann) müssen
Titel und Autor angegeben werden. Auf den Videokassetten darf außer dem Wettbewerbsfilm keine
andere Bild- und Toninformation vorhanden sein.
3. Wettbewerbsablauf; Randbedingungen hierfür:
• Amateurfilmer, die an diesem Wettbewerb teilnehmen wollen, müssen ihren Film / Video
zusammen mit dem zugehörigen Filmmeldebogen rechtzeitig zu dem angegebenen EURO-
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Filmforum-Termin und später zur EURO-Filmfestival-Jurierung einreichen. Der
Filmmeldebogen ist vollständig auszufüllen. Er ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen.
Dieser Amateurfilmwettbewerb umfasst zwei Veranstaltungen.
Beim EURO-Filmforum (Qualifikationsebene) werden die Filme ausgelesen, die zum EUROFilmfestival zugelassen werden. Hierfür ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl von 64
erforderlich; Überlängenfilme (20-25 min. Laufzeit) müssen mit mindestens 70 Punkten
bewertet sein. Beim EURO-Filmfestival wird die endgültige Platzierung der von allen Foren
eingereichten Filme / Videos festgelegt.
Filme / Videos, welche die Zulassungskriterien zur Teilnahme am EURO-Filmfestival erfüllen,
werden dort auch vorgeführt, höchstens jedoch die 85 besten Filme.
Bewertet werden die eingereichten Wettbewerbsfilme nach dem Bewertungssystem der
EUROFILMER. Eine Jury, bestehend aus mindestens fünf Juroren beim Forum und eine
international zusammengesetzte Jury, bestehend aus mindestens sieben Juroren beim EUROFilmfestival sorgen für eine fachkompetente Beurteilung. Die Entscheidungen der Jury sind
unanfechtbar.
Sowohl bei den Foren als auch beim EURO-Filmfestival werden neben Platzierungsurkunden,
Gold-, Silber-, und Bronzemedaillen sowie evtl. Sonderpreise vergeben. Dem Sieger des
EURO-Filmfestivals wird zusätzlich das „Goldene Filmband“ verliehen. Außerdem erhält jeder
Wettbewerbsteilnehmer am EURO-Filmforum und am EURO-Filmfestival für seinen Film ein
Juryblatt mit einer Grafik, aus der die Stärken und Schwächen seines Films hervorgehen und
ob eine Gold-, Silber- oder Bronzemedaille vergeben wurde.
Wettbewerbsteilnehmer müssen eine Startgebühr bezahlen. Hierfür gelten ab 2015 folgende
Festlegungen: Mitglieder des EAK zahlen eine Startgebühr von 15,00 EURO.
Nicht-Mitglieder des EAK, die bereits in der Vergangenheit an einem EUROFilmfestival teilgenommen haben, entrichten eine Startgebühr von 45.00 EURO.
Nicht-Mitglieder des EAK, die bisher noch nicht an einem EURO-Filmfestival
teilgenommen haben, jetzt aber mal bei den Eurofilmern „schnuppern“ wollen,
zahlen eine Startgebühr von 15.00 EURO. Hierdurch soll es Filminteressierten,
die noch nicht Mitglied des EAK sind, erleichtert werden, einen ersten Kontakt
zu dieser Amateurfilmvereinigung zu knüpfen. Diese Startmöglichkeit wird
diesen Autoren nur ein Mal gewährt. Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine
Startgebühr.
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Autoren, die am Forum / EURO-Filmfestival nicht persönlich anwesend sind, werden zur
zusätzlichen Zahlung von EURO 5,00 für Rückporto verpflichtet, andernfalls werden der Film
und erzielte Auszeichnungen nicht dem Autor zugeschickt. Die angegebenen Beträge sind bar
zu zahlen beim jeweiligen Organisator des EURO-Filmforums (entweder persönliche Übergabe
oder den Beitrag der Filmsendung beilegen).
Teilnehmer am SIFA-Festival werden per Rechnung zur Zahlung der Startgebühren und der
Rückportokosten gebeten.
Autoren, deren Film / Video zum EURO-Filmfestival weiter gemeldet wird, erklären sich bereit,
beim EURO-Filmfestival persönlich anwesend zu sein oder einen Vertreter zu benennen, der
eine eventuelle Auszeichnung in Empfang nimmt. Bei den EUROFILMERN ist die Teilnahme
der Autoren am Festival ein Teil des Verbandszieles.
Die Ausrichter von Foren und EURO-Filmfestivals verpflichten sich, die eingereichten Filme
und Videos schonend zu behandeln. Jede Haftung ist jedoch ausgeschlossen. Der EAK hat
das Recht, bei Bedarf eingereichte Filme / Videos für Schulungen bzw. Archivzwecke zu
kopieren. Die Einhaltung der Urheberrechte wird zugesichert.
28. März 2015
SIFA-Festival / Euro Forum Schweiz
Wald ZH, Filmvorführungen im Schwert-Saal
Meldeschluss: 15.01.2015; Film, Meldebogen an
Res Gnehm, Sanatoriumstrasse 32, 8636 Wald
25. April 2015
Forum West
Haus für alle, Am Nordpark – Neue Jülicher Str., 52353
Düren
Meldeschluss: 30.03.2015; Filmmeldebogen und Gebühr
sowie Porto an Roswitha Katharina Wirtz, Merianstr. 17,
52351 Düren, Tel. 0173 5693 294 oder 02421 4989762,
Mail: [email protected]
18. April 2015
Forum Österreich, Neue
Bundesländer/D-Süd
Gasthof Knott, Jacking 1, 94113 Tiefenbach bei Passau
Meldeschluss: 01.03.2015; Filmmeldebogen und Gebühr
sowie Porto an Manuela Waltl, Enzianstr. 6,
93346 Ihrlerstein
Weitere Auskünfte T.Wallner, Tel. 0172-9194760 oder
Mail: [email protected]
26. April 2015
Forum Nord
Am Gutshof 1 im „Pferdestall“, 22949 Ammersbek
Meldeschluss: 30.03.2015; Film, Meldebogen und
Gebühren an Dieter Schlemmermeier, Quadenstieg 7,
22453 Hamburg, Tel. 040 555 990 54,
Mail: eurofilmer_kasse@ schlemmermeier.de
EURO-FILMFESTIVAL 2015
vom 08. Oktober bis 10. Oktober 2015
in 91522 Ansbach
Kulturzentrum am Karlsplatz (Anglet-Saal)
Weitere Details siehe Homepage
www.eurofilmer.eu →Termine
Sie sind nicht Mitglied bei den EUROFILMERN; haben noch nie
an einem EURO-FILMFESTIVAL teilgenommen, wollen aber
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EURO-FILMFESTIVAL 2015