Kriebsteiner Gemeindebote Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung Kriebstein für die Ortsteile Ehrenberg v Erlebach v Grünlichtenberg mit Höckendorf v Höfchen mit Kriebstein Kriebethal v Reichenbach Nr. 06/15 Sonderausgabe 23. Mai 2015 Druck: Druckerei Billig, Rochlitzer Straße 60, 09648 Mittweida Herausgeber - Verlag: Gemeinde Kriebstein, OT Kriebethal, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Christoph Merker Grafik und Design: Barbara Taubmann 03 43 27 / 606-0 03 43 27 / 9 06 51 [email protected] http// www.kriebstein.de Das Blatt erscheint in monatlichen Abständen kostenlos an alle Haushaltungen der Gemeinde Kriebstein. Fax Öffentliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015, finden gleichzeitig die Wahlen zum Landrat im Landkreis Mittelsachsen und die Wahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Kriebstein statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges des Landrates/Bürgermeisters ist Sonntag, der 21. Juni 2015. Der zweite Wahlgang dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks Bezeichnung des Wahlraums 101 Kriebethal Turnhalle, Turnerstraße 12, OT Kriebethal 102 Ehrenberg “Bürgerhaus”, Dorfstraße 51, OT Ehrenberg 103 Höfchen Kulturhaus, Mühlfeldstraße 13, OT Höfchen 104 Erlebach / Höckendorf “Bauernstube”, Hauptstraße 8a, OT Erlebach 105 Reichenbach “Vereinshaus”, Spielstraße 2, OT Reichenbach 106 Grünlichtenberg “Vereinshaus”, Mittlere Dorfstraße 7, OT Grünlichtenberg barrierefrei ja ja ja nein nein ja In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 17.00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses in der Gemeindeverwaltung Kriebstein, Zimmer 6, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein zusammen. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des Landrates von hellgelber Farbe; bei der Neuwahl: weißer Farbe; hellblauer Farbe; bei der Neuwahl: hellgrüner Farbe. Bürgermeisters von Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat bei der Landrats-/Bürgermeisterwahl eine Stimme. Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl / Bürgermeisterwahl die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis - ausländische Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Die Stimmzettel müssen vom Wahlberechtigten in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und einzeln gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen. 7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl (erster Wahlgang) oder gemeinsam für den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch (StGB)). 9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 10. Während der Wahlzeit sind im und am Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als zwanzig Meter von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr unzulässig. Kriebstein, den 22.05.2015 Merker Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Kriebstein am Sonntag, dem 7. Juni 2015 Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.05.2015 die eingereichten Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl geprüft und folgende Wahlvorschläge in dieser Reihenfolge zugelassen: Bezeichnung des Wahlvorschlages (Name der Partei/Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort) Bewerber Beruf oder Stand Geburtsjahr (Familienname, Vorname) Anschrift (Hauptwohnung) Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Viertel, Manuel Handelskaufmann 1968 OT Reichenbach Spielstraße 5 09648 Kriebstein Freie Wählervereinigung Kriebstein FWK Lausch, Maria Magister der Berufs- und Wirtschaftspädagogik 1982 OT Grünlichtenberg Obere Dorfstraße 6 09648 Kriebstein Weise Weise, André Einrichter 1970 OT Reichenbach Waldheimer Straße 19 09648 Kriebstein Kriebstein, den 18.05.2015 Merker Bürgermeister Kriebsteiner Gemeindebote Nr. 06/15 Seite 2 Ausgabe vom 23.05.2015 Mitteilungen des Bauamtes Hinweis auf die Vollsperrung der Falkenhainer Straße im Bereich der Kreuzung Lochmühle Erlebach bis 1. Einfahrt Wochenendsiedlung Weilbergsiedlung/Nordhäuser Weg Erlebach Wegen notwendiger Baumaßnahmen im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung an den Straßendurchlässen der Falkenhainer Straße, Ortsausgang Erlebach in Richtung Falkenhain, wird im Bereich ab der Kreuzung Lochmühle Erlebach bis 1. Einfahrt Wochenendsiedlung Weilbergsiedlung/Nordhäuser Weg Erlebach die Straße voraussichtlich ab Anfang Juni bis ca. Mitte Juli 2015 voll gesperrt. Eine Umleitung ist über Hermsdorf und Falkenhain möglich. GEMEINDE KRIEBSTEIN EHRENBERG ERLEBACH GRÜNLICHTENBERG HÖCKENDORF HÖFCHEN KRIEBSTEIN KRIEBETHAL REICHENBACH Gemeindeverwaltung w An der Zschopau 3 w 09648 Kriebstein Kriebstein, den 27.04.2015 Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen (Gemeindeverbindungs-, Ortsstraßen) öffentlichen Feld- und Waldwege Genaue Bezeichnung der Straße: Gemeinde: Kriebstein x beschränkt - öffentliche Wege und Plätze Eigentümerwege Fußgängerbrücke am ehem. Gasthof Grünlichtenberg Landkreis: Mittelsachsen I. Anlass Erstmalige Anlegung des Bestandsverzeichnisses (§ 54 Abs. 2, § 3 Abs. 1 SächsStrG) X (Rechtsgrundlage für die Eintragung der Straße bzw. des Weges ist § 53 SächsStrG) Widmung (§ 6 SächsStrG) Umstufung (§ 7 SächsStrG) Verfügung vom II. Inhalt der Eintragung: Neuanlegung: Anfangspunkt: Endpunkt: Flurstücke: Gemarkung: Einziehung (§ 8 SächsStrG) (Abdruck bei den Verzeichnisakten) Vorplatz ehem. Gasthof Obere Dorfstraße 157, 96, 156 Grünlichtenberg III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung IV. Nach Eintragung Abdruck der Verfügung und des Wortlautes der Eintragung an: a) b) (Gemeinde) - Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse liegt in der Zeit vom in der 01.06.2015 bis einschließlich 30.11.2015 Gemeindeverwaltung Kriebstein, Bauamt, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein während der Dienststunden zur Einsicht aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Eintragungsverfügung kann bis zum Ablauf eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Gemeindeverwaltung Kriebstein, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein. Merker Bürgermeister Kriebsteiner Gemeindebote Nr. 06/15 Seite 3 Ausgabe vom 23.05.2015 Anlage 1 zur Eintragungsverfügung Fußgängerbrücke am ehem. Gasthof Grünlichtenberg In eigener Sache 25-jährige Partnerschaftsbeziehung Weisenbach - Kriebstein Liebe Einwohner der Gemeinde Kriebstein, im Oktober diesen Jahres begehen wir mit unserer Partnergemeinde Weisenbach im Schwarzwald unsere 25-jährige Partnerschaftsbeziehung. Aus diesem Anlass fährt eine Kriebsteiner Delegation von Donnerstag, dem 8. Oktober, bis Sonntag, dem 11. Oktober 2015, in das schöne Murgtal. Untergebracht werden wir im „Hotel Stadt Gernsbach“. - Übernachtung mit Frühstück im Doppelzimmer für 3 Nächte = 228,00 € - Übernachtung mit Frühstück pro Person für 3 Nächte = 114,00 € Einzelne Programmpunkte werden sein: - Besichtigung des Mercedes-Benz-Werkes in Rastatt - Heimatabend mit Musik und Tanz und kleinem Festakt zum 25-jährigen Bestehen unserer Partnerschaft - Besichtigung des Weinberges mit Verköstigung und - weiteren Überraschungen. Wer Interesse hat und neugierig geworden ist, kann sich bis zum 30 Mai 2015 in der Gemeindeverwaltung Kriebstein, Sekretariat Frau Kauthe, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein (Tel.: 034327/6060) melden. Die Fahrtkosten für einen modernen Reisebus übernimmt die Gemeinde Kriebstein. Die Weisenbacher freuen sich bereits jetzt auf unseren Besuch. Ines Hofmann Verkehrsteilnehmerschulung in Kriebethal Als Ersatz für die ausgefallene Schulung am 21.04.2015 in Kriebethal findet am Dienstag, dem 26.05.2015, 19.00 Uhr, im Vereinsraum, Turnerstraße 12, die nächste Schulung statt. Die Teilnahme ist kostenlos und wird bestätigt. Kriebsteiner Gemeindebote Nr. 06/15 Seite 4 Ausgabe vom 23.05.2015
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