Gemeindebote Sondera - Gemeinde Kriebstein

Kriebsteiner
Gemeindebote
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung Kriebstein für die Ortsteile
Ehrenberg v Erlebach v Grünlichtenberg mit Höckendorf v Höfchen mit Kriebstein
Kriebethal v Reichenbach
Nr. 06/15
Sonderausgabe 23. Mai 2015
Druck: Druckerei Billig, Rochlitzer Straße 60, 09648 Mittweida
Herausgeber - Verlag: Gemeinde Kriebstein, OT Kriebethal, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Christoph Merker
Grafik und Design: Barbara Taubmann
03 43 27 / 606-0
03 43 27 / 9 06 51
[email protected]
http// www.kriebstein.de
Das Blatt erscheint in monatlichen Abständen kostenlos an alle Haushaltungen der Gemeinde Kriebstein.
Fax
Öffentliche Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 7. Juni 2015, finden gleichzeitig die Wahlen zum Landrat im Landkreis Mittelsachsen und
die Wahl zum
Bürgermeister
in der Gemeinde Kriebstein
statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlganges des Landrates/Bürgermeisters ist Sonntag, der 21. Juni 2015.
Der zweite Wahlgang dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2.
Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Abgrenzung des Wahlbezirks
Bezeichnung des Wahlraums
101
Kriebethal
Turnhalle, Turnerstraße 12, OT Kriebethal
102
Ehrenberg
“Bürgerhaus”, Dorfstraße 51, OT Ehrenberg
103
Höfchen
Kulturhaus, Mühlfeldstraße 13, OT Höfchen
104
Erlebach / Höckendorf
“Bauernstube”, Hauptstraße 8a, OT Erlebach
105
Reichenbach
“Vereinshaus”, Spielstraße 2, OT Reichenbach
106
Grünlichtenberg
“Vereinshaus”, Mittlere Dorfstraße 7, OT Grünlichtenberg
barrierefrei
ja
ja
ja
nein
nein
ja
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 zugestellt worden sind, sind
der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 17.00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
in der
Gemeindeverwaltung Kriebstein, Zimmer 6, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein
zusammen.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel ist für die Wahl des
Landrates von
hellgelber
Farbe; bei der Neuwahl:
weißer
Farbe;
hellblauer Farbe; bei der Neuwahl:
hellgrüner Farbe.
Bürgermeisters von
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.
4. Jeder Wähler hat bei der Landrats-/Bürgermeisterwahl eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält für die Landratswahl / Bürgermeisterwahl die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift der
Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme
in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere
eindeutige Weise kennzeichnet.
5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis
er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis - ausländische Unionsbürger ihren
gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem
etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Die Stimmzettel müssen vom Wahlberechtigten in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und einzeln gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.
7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen
Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzetteln (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem
unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann
auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Der Antrag kann für die Wahl (erster Wahlgang) oder gemeinsam für den etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben
oder lesen kann oder der durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer
anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von
der Wahl eines anderen erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch (StGB)).
9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind
öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
10. Während der Wahlzeit sind im und am Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von
weniger als zwanzig Meter von dem Gebäudeeingang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede
Unterschriftensammlung verboten. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den
Inhalt der Wahlentscheidungen ist vor Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr unzulässig.
Kriebstein, den 22.05.2015
Merker
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der zugelassenen Wahlvorschläge für die
Wahl zum Bürgermeister in der Gemeinde Kriebstein
am Sonntag, dem 7. Juni 2015
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.05.2015 die eingereichten Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl
geprüft und folgende Wahlvorschläge in dieser Reihenfolge zugelassen:
Bezeichnung des
Wahlvorschlages
(Name der
Partei/Wählervereinigung,
Kurzbezeichnung/Kennwort)
Bewerber
Beruf oder Stand
Geburtsjahr
(Familienname, Vorname)
Anschrift
(Hauptwohnung)
Christlich Demokratische
Union Deutschlands
CDU
Viertel, Manuel
Handelskaufmann
1968
OT Reichenbach
Spielstraße 5
09648 Kriebstein
Freie Wählervereinigung
Kriebstein
FWK
Lausch, Maria
Magister der Berufs- und
Wirtschaftspädagogik
1982
OT Grünlichtenberg
Obere Dorfstraße 6
09648 Kriebstein
Weise
Weise, André
Einrichter
1970
OT Reichenbach
Waldheimer Straße 19
09648 Kriebstein
Kriebstein, den 18.05.2015
Merker
Bürgermeister
Kriebsteiner Gemeindebote Nr. 06/15
Seite 2
Ausgabe vom 23.05.2015
Mitteilungen des Bauamtes
Hinweis auf die Vollsperrung der Falkenhainer Straße im Bereich der Kreuzung Lochmühle
Erlebach bis 1. Einfahrt Wochenendsiedlung Weilbergsiedlung/Nordhäuser Weg Erlebach
Wegen notwendiger Baumaßnahmen im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung an den Straßendurchlässen der Falkenhainer
Straße, Ortsausgang Erlebach in Richtung Falkenhain, wird im Bereich ab der Kreuzung Lochmühle Erlebach bis 1. Einfahrt
Wochenendsiedlung Weilbergsiedlung/Nordhäuser Weg Erlebach die Straße voraussichtlich ab Anfang Juni bis ca. Mitte Juli 2015
voll gesperrt.
Eine Umleitung ist über Hermsdorf und Falkenhain möglich.
GEMEINDE KRIEBSTEIN
EHRENBERG ERLEBACH GRÜNLICHTENBERG HÖCKENDORF
HÖFCHEN KRIEBSTEIN KRIEBETHAL REICHENBACH
Gemeindeverwaltung w An der Zschopau 3 w 09648 Kriebstein
Kriebstein, den 27.04.2015
Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der
Gemeindestraßen
(Gemeindeverbindungs-, Ortsstraßen)
öffentlichen Feld- und Waldwege
Genaue Bezeichnung der Straße:
Gemeinde:
Kriebstein
x
beschränkt - öffentliche Wege und Plätze
Eigentümerwege
Fußgängerbrücke am ehem. Gasthof Grünlichtenberg
Landkreis:
Mittelsachsen
I. Anlass
Erstmalige Anlegung des Bestandsverzeichnisses (§ 54 Abs. 2, § 3 Abs. 1 SächsStrG)
X
(Rechtsgrundlage für die Eintragung der Straße bzw. des Weges ist § 53 SächsStrG)
Widmung (§ 6 SächsStrG)
Umstufung (§ 7 SächsStrG)
Verfügung vom
II. Inhalt der Eintragung:
Neuanlegung: Anfangspunkt:
Endpunkt:
Flurstücke:
Gemarkung:
Einziehung (§ 8 SächsStrG)
(Abdruck bei den Verzeichnisakten)
Vorplatz ehem. Gasthof
Obere Dorfstraße
157, 96, 156
Grünlichtenberg
III. An Verzeichnisführer zur Vollziehung der Eintragung
IV. Nach Eintragung Abdruck der Verfügung und des Wortlautes der Eintragung an:
a)
b)
(Gemeinde)
-
Hinweis: Das Bestandsverzeichnis für die oben bezeichnete Straßenklasse liegt
in der Zeit vom
in der
01.06.2015
bis einschließlich
30.11.2015
Gemeindeverwaltung Kriebstein, Bauamt, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein
während der Dienststunden zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Eintragungsverfügung kann bis zum Ablauf eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Gemeindeverwaltung Kriebstein,
An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein.
Merker
Bürgermeister
Kriebsteiner Gemeindebote Nr. 06/15
Seite 3
Ausgabe vom 23.05.2015
Anlage 1 zur Eintragungsverfügung Fußgängerbrücke am ehem. Gasthof Grünlichtenberg
In eigener Sache
25-jährige Partnerschaftsbeziehung Weisenbach - Kriebstein
Liebe Einwohner der Gemeinde Kriebstein,
im Oktober diesen Jahres begehen wir mit unserer Partnergemeinde Weisenbach im Schwarzwald unsere 25-jährige Partnerschaftsbeziehung.
Aus diesem Anlass fährt eine Kriebsteiner Delegation von Donnerstag, dem 8. Oktober, bis Sonntag, dem 11. Oktober 2015, in das schöne
Murgtal. Untergebracht werden wir im „Hotel Stadt Gernsbach“.
- Übernachtung mit Frühstück im Doppelzimmer für 3 Nächte = 228,00 €
- Übernachtung mit Frühstück pro Person für 3 Nächte = 114,00 €
Einzelne Programmpunkte werden sein: - Besichtigung des Mercedes-Benz-Werkes in Rastatt
- Heimatabend mit Musik und Tanz und kleinem Festakt zum 25-jährigen Bestehen unserer
Partnerschaft
- Besichtigung des Weinberges mit Verköstigung und
- weiteren Überraschungen.
Wer Interesse hat und neugierig geworden ist, kann sich bis zum 30 Mai 2015 in der Gemeindeverwaltung Kriebstein, Sekretariat Frau
Kauthe, An der Zschopau 3, 09648 Kriebstein (Tel.: 034327/6060) melden. Die Fahrtkosten für einen modernen Reisebus übernimmt die
Gemeinde Kriebstein. Die Weisenbacher freuen sich bereits jetzt auf unseren Besuch.
Ines Hofmann
Verkehrsteilnehmerschulung in Kriebethal
Als Ersatz für die ausgefallene Schulung am 21.04.2015 in Kriebethal findet
am Dienstag, dem 26.05.2015, 19.00 Uhr, im Vereinsraum, Turnerstraße 12,
die nächste Schulung statt. Die Teilnahme ist kostenlos und wird bestätigt.
Kriebsteiner Gemeindebote Nr. 06/15
Seite 4
Ausgabe vom 23.05.2015