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wird stündlich geleert
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Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER DR. KOMMA GBR
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, in denen die Josie Reuter und Roger Stöcker
GbR – Dr. Komma, mit Geschäftssitz in der Warschauer Straße 9,
39104 Magdeburg (nachfolgend Dr. Komma genannt) Erstellungsund Lektoratsleistungen erbringt.
Einzelheiten der zu erbringenden Leistung, wie Projektinhalt, dauer oder -vergütung werden in einem gesondert abzuschließenden schriftlichen Vertrag geregelt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dr. Komma gelten,
wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang
widerspricht.
Einer Einbeziehung von AGB des Auftraggebers in Aufträge wird
vorsorglich widersprochen.
1. ANGEBOTE UND AUFTRAG
Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens
gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum. Der Auftrag gilt als
erteilt, wenn Dr. Komma eine schriftliche Bestätigung durch den
Auftraggeber erhält. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor der Fertigstellung der Bearbeitung ohne Zusatzkosten
schriftlich kündigen. Dr. Komma ist in diesem Fall berechtigt, dem
Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
Der Auftraggeber erwirbt mit der Zahlung des Honorars ein Nutzungsrecht zur Verwertung. Nutzungsrechte werden, sofern nicht
anders vereinbart, nur in einem territorial, zeitlich oder inhaltlich
begrenzten Umfang übertragen. Der Nutzungsumfang wird für
jedes Projekt im Rahmen einer Auftragsbestätigung schriftlich
definiert.
Anderweitige, weitergehende Nutzungen, Wiederholungsnutzungen und Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen
der Einwilligung von Dr. Komma.
Dr. Komma ist berechtigt, auf den Vervielfältigungsstücken
und/oder im Onlineimpressum als Urheber genannt zu werden
und Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
begründen grundsätzlich kein Miturheberrecht.
4. VERGÜTUNG
Die Vergütung ist sofort und ohne jeden Abzug fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird allen Preisangaben hinzugerechnet und in
den Rechnungen gesondert ausgewiesen.
2. TERMINE
Unsere Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
geschuldeten Forderungen unser uneingeschränktes Eigentum.
Bis zur vollständigen Bezahlung wird ein Nutzungs- und/oder
Verwertungsrecht an unseren Leistungen daher nicht eingeräumt.
Die Vertragsparteien nennen jeweils einen Ansprechpartner, der
während des Projekts verantwortlich ist. Diese werden möglichst
schriftlich in dem Vertrag festgelegt.
Bis zur vollständigen Bezahlung steht Dr. Komma darüber hinaus
gemäß § 273 BGB ein Zurückhaltungsrecht an allen vom Auftraggeber gelieferten Materialien zu.
Projektbezogene Termine werden ebenfalls möglichst schriftlich
festgehalten. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
(z. B. Streik, Störung der Telekommunikationsmedien) und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Zuarbeiten, nachträgliche Änderungswünsche) hat Dr. Komma nicht zu vertreten und berechtigen Dr.
Komma, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer
der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5. SONDER- UND REISEKOSTEN, FREMDKOSTEN
3. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
Die von Dr. Komma erstellten Konzeptionen, Texte und Designs
sind Werke im Sinne des Urheberrechts. Die Nutzungsrechte
verbleiben beim Verfasser, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann,
wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist.
Sofern nicht abweichend vereinbart, enthält das vereinbarte Honorar zwei Korrekturphasen nach Abgabe des ersten Entwurfs.
Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers
werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für Autorenkorrekturen, also Änderungen, die nach bereits erfolgter Textfreigabe
anfallen.
Kosten für Material, Porto, Kuriere, Recherche etc. werden gesondert ausgewiesen und ohne Aufschlag weiterberechnet. Die Veranschlagung einer Kostenpauschale ist ebenfalls möglich.
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem
Auftrag zu unternehmen sind, werden vom Auftraggeber übernommen.
Zur Projektdurchführung nötige Fremdleistungen (bspw. Druck)
dürfen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst
werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dr. Komma eine
entsprechende Vollmacht zu erteilen.
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6. WERKABNAHME UND BELEGMUSTER
Vor der Vervielfältigung, Produktion oder Online-Veröffentlichung
eines Werkes ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse nach der Übergabe unverzüglich
auf Mängel und Fehler zu überprüfen.
Die Frist, binnen derer offensichtliche Mängel gerügt werden
können, beträgt 5 Werktage ab Übergabe, es sei denn, es wurden
andere Vereinbarungen getroffen. Während dieser Frist festgestellte Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse
hat der Auftraggeber genau zu bezeichnen und schriftlich an Dr.
Komma zu übermitteln.
Mit Erteilung der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte und Form.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Dr.
Komma 3 einwandfreie Belegexemplare zur Archivierung und
Eigenwerbung. Dr. Komma ist ferner berechtigt, den Namen des
Auftraggebers als Referenz zu benennen.
7. LEKTORAT
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Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens Dr. Komma zur Art
und Weise des sprachlichen Ausdrucks (Stilistik) ablehnt, so ist
dies kein Grund für Reklamationen.
Dr. Komma haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust,
egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hard- und Software, höhere Gewalt, den Postweg,
Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist Dr. Komma berechtigt, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Dr. Komma haftet auch nicht für rechtswidrige Inhalte der zu
bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der
Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden solche Inhalte erst nach
Abschluss eines Vertrags bekannt, hat Dr. Komma das Recht,
sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber in vollem Umfang.
Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten
Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von
Arbeits- oder Verlagsverträgen), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
Die Bearbeitung eines Auftrags erfolgt gemäß den zuvor getroffenen Vereinbarungen und wird schnellstmöglich vorgenommen.
8. HAFTUNG
Grundlage der Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Rechtschreibdudens. Wünscht der Auftraggeber eine Korrektur nach
alter Rechtschreibung, muss er dies Dr. Komma bei Auftragserteilung mitteilen. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer
bestimmten Terminologie wünscht, muss er Dr. Komma darüber
informieren und gleichzeitig die dafür erforderlichen Unterlagen
(bspw. Glossar) zur Verfügung stellen. Das gilt ebenso für Sprachvarianten und besondere Schreibweisen, die vom aktuellen Rechtschreibduden abweichen und nicht korrigiert werden sollen.
Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Dr. Komma nur, falls eine
dementsprechende Überprüfung Bestandteil des Auftrags war.
Ist ein zugesicherter Liefertermin absehbar nicht einzuhalten,
verpflichtet sich Dr. Komma, den Auftraggeber unverzüglich
darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den vorgeschlagenen Termin
abzulehnen und vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall erlöschen alle Vergütungsansprüche seitens Dr. Komma.
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung per E-Mail. Dr.
Komma haftet nicht für den Versand, die Datenübertragung und
eventuell hieraus resultierende Fehler. Der Auftraggeber ist für die
Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von
5 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und müssen
an den entsprechenden Stellen gekennzeichnet und spezifiziert
sein.
Beanstandet der Auftraggeber nichts innerhalb der vorgegebenen
Frist, gilt der Auftrag als abgenommen. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
sind ausgeschlossen.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem
Auftraggeber. Für die einmal vom Auftraggeber freigegebenen
Inhalte und Darstellungen entfällt jede Haftung durch Dr. Komma.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Dr.
Komma übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen
dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er
Dr. Komma von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Dr. Komma haftet nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse
beauftragter Fremdleistungserbringer.
Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer
Gesamtheit oder in Teilen an Dr. Komma, stellt er uns von der
Haftung frei.
Dr. Komma haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein
über den Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn
o. Ä. ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Dr. Komma verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig
auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Dr. Komma
nicht für seine Erfüllungsgehilfen.
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9. GESTALTUNGSFREIHEIT
Im Rahmen des Auftrags besteht für Dr. Komma Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind
ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach
der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
10. VERBLEIB VON ORIGINALEN
Bei allen uns zur Verfügung gestellten Daten muss es sich um
Sicherungskopien handeln – wir haften nicht für den Verlust von
Originaldaten.
Dr. Komma ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am
Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten,
ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Gefahren und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien
und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
11. VERSCHWIEGENHEIT
Dr. Komma verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im
Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch nach Abschluss des
Projekts.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Dr. Komma. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Dr. Komma und Auftraggeber gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Magdeburg.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen
Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine
rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel
rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand 2015
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