Übereinstimmungserklärung (NW + OW)

Brandschutzvorschriften
2015
Informationsveranstaltung
für Planer und Baufachleute
Änderungen im Bauprozess
Thomas Häcki
Beat Meier
Leiter Technische Inspektorate - Obwalden
Leiter Prävention - Nidwaldner Sachversicherung
Grundlage: Richtlinie Qualitätssicherung
• Die Brandschutzbehörde
• überwacht die Einhaltung der Brandschutzvorschriften
• verlangt die zur Genehmigung einzureichenden Brandschutznachweise
• genehmigt Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise
• unterstützt die Eigentümer bei der Wahrnehmung ihrer
Eigenverantwortung
• fordert vor Bezug der Baute die Übereinstimmungserklärung
Brandschutz ein
Brandschutznachweis
• Definition: Der Brandschutznachweis ist eine vollständige, nachvollziehbare und
plausible Darlegung der geplanten Brandschutzmassnahmen
• Mit dem Brandschutznachweis dokumentiert der Planer, wie er den Brandschutz
am Projekt umsetzt
• Die Brandschutzbehörden unterstützen wo nötig bei der Erarbeitung
Brandschutznachweis als Hilfsmittel
• Der Brandschutznachweis ist eine wichtige Grundlage für die korrekte
Ausschreibung und Ausführung am Bau:
• Definition von Lage und Feuerwiderstand von Brandabschnitten
• Festlegung der Brandschutzabschlüsse (Türen, Fenster mit
Feuerwiderstand)
• Visualisierung der Rauch- und Wärmeabzugskonzepte
• Standorte der Feuerlöscheinrichtungen etc.
• Der Brandschutznachweis ist eine wichtige Grundlage für den Betrieb und
Unterhalt, für die Planung von Umbauten etc.
Brandschutznachweis
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Wie sieht ein Brandschutznachweis aus?
Gibt es Vorlagen dazu?
JA! www.brandschutznachweis.ch
Muster-Brandschutznachweise für EFH, MFH, Gewerbe, Parking
Brandschutznachweis
Brandschutznachweis
Brandschutznachweis
Einreichung der Brandschutznachweise
Einreichung der Brandschutznachweise
• Nidwalden + Obwalden: Einreichung des Brandschutznachweises zusammen
mit dem Baugesuch
• Schwyz + Uri: Grundsätzlich ändert sich nichts am Baubewilligungsverfahren
(Schwyz 4 Wochen vor Baubeginn)
• Luzern: Ab 1. April 2015 sind Brandschutznachweise zusammen mit dem
Baugesuch einzureichen
• Elektronisches Baugesuchsformular mit Hinweis auf BS-Nachweis:
Umsetzung Luzern + Nidwalden
Umsetzung Luzern + Nidwalden
Umsetzung Luzern + Nidwalden
Umsetzung Obwalden
www.brandschutznachweis.ch
Wann ist ein Nachweis erforderlich
•Einfamilienhaus:
NEIN
• Nebenbauten:
NEIN wenn kein Personenaufenthalt, keine Feuerungen
•Landwirtschaftliche Bauten:
i.d.R. NEIN. Ausnahmen: Gewerbliche Tätigkeiten wie Handwerk,
Verkaufsläden, Partyraum etc.
Ablauf bei einem Baugesuch
•
Einreichung elektronisch an Bauamt / Baukoordination mit der Baueingabe
•
Allfällige Korrekturen via Mailverkehr Brandschutzexperte-Planer
•
Brandschutznachweis wird verbindlicher Teil der Baubewilligung
•
Keine detaillierten Auflagen der Feuerpolizei mehr – «einfache»
Bewilligung
«einfache Bewilligung» Nidwalden
«einfache Bewilligung» Nidwalden
Anträge - Brandschutz
Die Übereinstimmungserklärung ist der Baubewilligungsbehörde vor Bezug der
Baute oder Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
Der Gesuchsteller hat das Bauprojekt gemäss Baubewilligung und den
genehmigten Brandschutzplänen zu erstellen. Die in den Brandschutzplänen
und im Brandschutznachweis vom 16. März 2015 dargestellten Brandschutzmassnahmen sind verbindlich.
Übereinstimmungserklärung
• Der Bauherr unterzeichnet rechtsgültig vor Bezug der Baute die
Übereinstimmungserklärung Brandschutz und bestätigt die vollständige
und mängelfreie Umsetzung aller erforderlichen Brandschutzmassnahmen
• Verfügt er nicht über das notwendige Fachwissen, stützt er sich auf die
Übereinstimmungserklärung des QS Verantwortlichen Brandschutz
Brandschutz + Prävention
Form ulare
V .1
Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Gemass Brandschutzrichtlinie Qualitätssicherung im Brandschutz hat die Bauherrschaft d ie Bauherrschaft die vollständige und mangelfreie Umsetzung der erfordertichen Brandschutzmassnahmen gemass der Baubewilligung in einer
Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen. Oie Übereinstimmungserklärung ist der Baubewilligungsbehörde vor
Bezug der Baute oder Inbetriebnahme der Anlage einzureichen.
Bauaesuchs-Nr.
2015-1510-0001
Gesamtleiiter rund E1igentümer bes,t ätigen der zuständigen Brandschrutzbehö rd e:
1.
Al le Brandschutzmassnahmen sind gemäss der Baube\i'llilligung sowie den IBrandschutzvorsch ifte n vollständig und
2.
mangelfrei umgesetzt worden. Die Brandschutz,e~nri chtungen wurden überp,nüft und fiunktionieren einwandfre3.
Vor Bezug der Baute oder vor Inbetriebnahme der Anlage ist die lnstrukUon der Nutzer bezügrlich Betrieb, Wartung
und Unterhalt der 8 ran d schutze~ n nichtu n gen erfo 1grt.
V 0 rb eha lte zu ZUfer 1 u nd 2:
1
o
Es haben sich Änderungen gegenüber dem genehmigten Brandschutznachweis ergelben1. Der BrandschutznachR
weis wird aktualisiert und als pdf-Datei der Baubewillig1ung1sbehörde zugestellt.
Es g1ilt die fo,lgeinde Aufüstung der P end enzen mit der Angabe, bis wann die Fertigstellung erfolgt
1
1
o
Unterschrift:
1
1
Unterschrift:
gebäude versicherung„ luzern
Sichere Sache.
1
wi r sichern und versichern
kantonschwyz l
Kanton
Obwalden
Übereinstimmungserklärung
• Vor Bezug des Gebäudes ist die Übereinstimmungserklärung der Behörde
einzureichen (per Mail, Post oder bei Bauabnahme)
• Eine Abnahme im Sinne von Stichproben findet i.d.R. trotzdem statt
(durch Gemeinde, Brandschutzexperte, Feuerschauer etc.)
Zusammenfassung
• Brandschutznachweis mit Baueingabe resp. vor Baubeginn
• Übereinstimmungserklärung vor Bezug des Gebäudes
Brandschutzvorschriften 2015
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Brandschutzvorschriften 2015
Teil 3: Fragen der Teilnehmer
Brandschutzvorschriften 2015
Teil 4: Apéro