Besonderheiten der Laurentius-Fachoberschule nur Sozialwesen derzeit eine 11. und eine 12. Klasse Religionsunterricht nur ev. und kath. möglich Teilnahme am Wahlunterricht des Schulzentrums möglich Unterricht durch Lehrkräfte des Gymnasiums moderne Bibliothek Besonderheiten unserer Schule Psychologische Beratungsstelle Schulleistungsprobleme Gesundheitliche, familiäre Probleme kostenlos neue Mensa Klassenfahrt Schulgeld Intensivierung Mathematik Ausbildungsrichtung Sozialwesen Jahrgangsstufe 11 12 Religionslehre Deutsch Englisch Mathematik Geschichte Sozialkunde Chemie Biologie Rechtslehre Wirtschaftslehre Pädagogik/Psychologie Musik/Kunsterziehung Sport 2 2 2 2 2 2 3 1 - 2 4 4 4 3 3 2 2 4 2 2 Summe 16 32 Fachpraktische Ausbildung 19-20 - einschließlich fachpraktischer Anleitung Fachpraktische Ausbildung? Was heißt das? allgemein: speziell: Einblicke in die Arbeitswelt gewinnen soziale Berufe in der Praxis kennenlernen Lernen in der Praxis: Sie arbeiten unter Anleitung und Hilfe von Fachpersonal selbst aktiv in einem Team mit. Berufsorientierung: Sie erhalten einen Überblick über typische soziale Berufsfelder und soziale Berufe. Berufseignung / Berufsfindung: Das Praktikum hilft Ihnen, - herauszufinden, welche Berufsbereiche Ihnen zusagen - und welche nicht. - festzustellen, für welche Berufe Sie sich eignen – und für welche nicht. Fachpraktische Ausbildung? Was heißt das? Sie erwerben Kontaktfähigkeit, erlernen den „professionellen“ Umgang mit Menschen, übernehmen selbst Verantwortung für sie. Sie testen die eigene körperliche und psychische Belastbarkeit, lernen, richtig mit Lob und Kritik umzugehen. ZIEL: Sich selbst besser einschätzen lernen und neue Kompetenzen erwerben. Die fachpraktische Ausbildung (fpA) an der FOS fpA = verpflichtender Bestandteil der Ausbildung an der FOS Erfolgreicher Abschluss der fpA ist Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit bzw. das Vorrücken in Klasse 12 Organisation des Praktikums: Das Praktikum umfasst 50% der Unterrichtszeit in der 11. Klasse 2,5 Tage Unterricht + 2,5 Tage Praktikum pro Woche (mindestens 18 Arbeitsstunden / Woche) Sie suchen sich Ihre Praktikumsstelle(n) selbst aus und sind damit für Ihre Wahl auch selbst verantwortlich. Zugelassene Praktikumsstellen: Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Anleitung durch ausgebildetes Fachpersonal Tätigkeitsbereiche 1. Halbjahr Pädagogisches Praktikum, d. h. soziale Arbeit mit Kindern / Jugendlichen im erzieherischen Bereich Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen, Horte, Kinderheime Heilpädagogische Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen , Entwicklungsverzögerungen, Lernstörungen etc. Schulen zur individuellen Lernförderung (Förderschulen) Ganztagsbetreuung an Schulen (päd. Schwerpunkt) Jugendarbeit: Jugendbildungsstätten und Jugendzentren, Streetwork (geeignet nur für ältere Schüler) Tätigkeitsbereiche 2. Halbjahr Soziale Arbeit im pflegerischen oder heilpädagogischpflegerischen Bereich oder in der Sozialverwaltung: Krankenhäuser / Fachkliniken / Therapieeinrichtungen (z. B. Physio-, Ergo- u. Logopädie) Alten- und Pflegeheime Sozialstationen / ambulante Pflegedienste Heime / Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen Werkstätten/Förderstätten für Menschen mit Behinderungen Tätigkeitsbereiche 2. Halbjahr Sozialverwaltungen, auch Kombination aus Pflege/Betreuung/Sozialarbeit und Verwaltung: Betreutes Wohnen (Wohnpark der Diakonie) Krankenhausverwaltung, Schulverwaltung etc. Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt etc. gesetzliche Krankenkassen soziale Arbeit mit Erwachsenen (Angebote für spezielle Gruppen wie Arbeitslose, Ausländer, Frauen …) Leistungsbeurteilung in der fpA Die Leistungsbeurteilung erfolgt am Ende jedes Halbjahres. Grundlagen: Beurteilungen durch die Praktikumsstellen (Bewertungsbogen) Besuche im Praktikum durch die Betreuungslehrerin; Gespräche mit den AnleiterInnen in den Einrichtungen Beurteilung der im Verlauf des Schuljahres anzufertigenden Berichte und der Führung des Nachweisheftes Aktivitäten im Unterricht (1 fpA-Unterrichtsstunde / Woche) Leistungsbeurteilung in der fpA Beurteilungsstufen für das Praktikum: mit sehr gutem Erfolg mit gutem Erfolg mit Erfolg ohne Erfolg Die Gesamtbeurteilung des Praktikums erfolgt durch die Schule, nicht durch die Praktikumsstelle! Wichtige Hinweise Der Nachweis der Praktikumsstelle für das 1. Halbjahr ist am ersten Schultag vorzulegen. Schülerstatus im Praktikum: Entschuldigungspflichten im Praktikum Fehltage müssen morgens vor Einsatzbeginn sowohl in der Schule als auch in der Praktikumseinrichtung gemeldet werden. In den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen entfällt die Teilnahme am Praktikum. Wir empfehlen, rechtzeitig vor Beginn des Praktikums im eigenen Interesse sämtliche Impfungen aufzufrischen ! ( Bestimmungen der Biostoffverordnung) Juli 2015: gesonderte Informationsveranstaltung zum Praktikum – Einladung folgt! Möglichkeiten nach Abschluss der FOS Allgemeine Fachhochschulreife Lehrberuf mit verbesserten Einstellungschancen und verkürzter Lehrzeit. FOS 13 Fachgebundenes Studium an Hochschulen/Universitäten Berufsausbildung, bei der die FH-Reife vorausgesetzt wird oder ein MindestAlter von 18 Jahren Bedingung ist. Studium an Fachhochschulen mit beliebiger Fachrichtung FOS 13 + 2. Fremdsprache Studium an Hochschulen/Universitäten mit beliebiger Fachrichtung Möglichkeiten nach Abschluss der FOS12 A Anlagenbetriebstechnik, Architektur Augenoptik, Außenwirtschaft, Automatisierungstechnik G Gartenbau, Gestaltung/Design, Glastechnik P Papiertechnik, Pflegedienst, Pflegewissenschaft, Physikalische Technik Produktionstechnik B Bauingenieurwesen, Bekleidungstechnik, Betriebswirtschaft, Bibliothekswesen, Biotechnik H Haushalts- und Ernährungstechnik, Holzwirtschaft, Holztechnik , Heilpädagogik R Religionspädagogik, Restaurierung C Chemie, Technische Chemie I Informatik/Informationstechnik, Innenarchitektur S Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, D Dokumentation, Druckereitechnik, Verlagswesen K Keramik, Kerntechnik, Kunststofftechnik Kunsttherapie/Kunstpädagogik T Technische/Ingenieurinformatik, Technisches Gesundheitswesen, Textiltechnik, Ton- und Bildtechnik, Touristik E Elektronik, Elektrotechnik (Energietechnik), Fernsehtechnik, Nachrichten-/ Informationstechnik L Landschaftsarchitektur, Landkartentechnik, Landmaschinenbau, Agrarwirtschaft U Übersetzungswesen, Umweltschutz Umwelttechnik F Fahrzeugtechnik, Feinwerktechnik, Fernsehtechnik, Forstwirtschaft, Fotografie, Fotoingenieurwesen M Maschinenbau, Mathematik, Medien, Medizintechnik, Metallkunde, Mikrosystemtechnik, Museumskunde, Musiktherapie V Verfahrenstechnik, Vermessungswesen, Versicherungswesen, W Wasserbau/Wasserwirtschaft, Werkstofftechnik, Wirtschaftsinformatik Mindestvoraussetzung für die FOS13-Zulassung: Notendurchschnitt 2,8 FOS13-Schulen mit Ausbildungsrichtung Sozialwesen in Mittelfranken: Ansbach Fürth Nürnberg -> Wilhelm-Löhe-Schule Weißenburg Möglichkeiten nach Abschluss der FOS13 (ohne zweite Fremdsprache) Biochemie, Biologie, Biomedizin, Molekulare Medizin, Molecular Science Medienpädagogik, Pädagogik, Schulpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik Psychologie, Sozialwissenschaft, Soziologie Lehramt an beruflichen Schulen in einer Fächerverbindung mit Gesundheits- und Pflegewissenschaft oder Sozialpädagogik Lehramt an Grundschulen/Hauptschulen/Sonderschulen Lehramt an Realschulen und Lehramt an Gymnasien jeweils in den Fächern Biologie/Chemie Zulassung zur FOS Eignung für den Bildungsgang der FOS (§ 27 Abs. 3 FOBOSO) (1) Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule ist gegeben bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder (2) bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss. weitere Rahmenbedingungen Unterkunft: Der Schule sind Wohnheime angegliedert. Versicherung: Die Schüler sind bei Unfällen in der Schule, auf dem Schulweg und während des Praktikums versichert. Finanzielles: Neben einem geringen sozial ausgewogenen Eigenanteil (je nach Einkommen maximal 46,- € monatlich) wird das Schulgeld vom Staat übernommen. Eine Unterstützung nach dem BAföG ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Schulgeld an der Laurentius-Fachoberschule (Schuljahr 2015/2016) Anteil der Eltern: Schulgeld pro Monat für das 1. Kind Schuldgeld pro Schulgeld pro Monat für das 2. Kind Monat für jedes an unseren Schulen weitere Kind an € 920,-- kein Schulgeld kein Schulgeld kein Schulgeld € 2.000,-- € 18,-- € 11,-- kein Schulgeld € 2.800,-- € 32,-- € 18,-- kein Schulgeld ab € 2.800,-- € 46,-- € 25,-- kein Schulgeld Monatliches Nettoeinkommen bis zu: unseren Schulen Selbsteinstufung durch die Eltern steuerlich absetzbar Befreiung auf Antrag möglich kein Materialgeld Fälligkeit 12 x im Jahr weitere Rahmenbedingungen Anmeldung: Ab sofort möglich! Vorsicht: Für die endgültige Aufnahme ist das Jahreszeugnis des mittleren Schulabschlusses Grundlage
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