Präsentation Infotag, gekürzte Ausgabe - Laurentius

Besonderheiten der
Laurentius-Fachoberschule
nur Sozialwesen
derzeit eine 11. und eine 12. Klasse
Religionsunterricht nur ev. und kath. möglich
Teilnahme am Wahlunterricht des
Schulzentrums möglich
Unterricht durch Lehrkräfte des Gymnasiums
moderne Bibliothek
Besonderheiten unserer Schule
Psychologische Beratungsstelle
Schulleistungsprobleme
Gesundheitliche, familiäre Probleme
kostenlos
neue Mensa
Klassenfahrt
Schulgeld
Intensivierung Mathematik
Ausbildungsrichtung Sozialwesen
Jahrgangsstufe
11
12
Religionslehre
Deutsch
Englisch
Mathematik
Geschichte
Sozialkunde
Chemie
Biologie
Rechtslehre
Wirtschaftslehre
Pädagogik/Psychologie
Musik/Kunsterziehung
Sport
2
2
2
2
2
2
3
1
-
2
4
4
4
3
3
2
2
4
2
2
Summe
16
32
Fachpraktische Ausbildung
19-20
-
einschließlich fachpraktischer Anleitung
Fachpraktische Ausbildung?
Was heißt das?
allgemein:
speziell:
Einblicke in die Arbeitswelt gewinnen
soziale Berufe in der Praxis kennenlernen
Lernen in der Praxis:
Sie arbeiten unter Anleitung und Hilfe von Fachpersonal selbst aktiv
in einem Team mit.
Berufsorientierung:
Sie erhalten einen Überblick über typische soziale Berufsfelder und
soziale Berufe.
Berufseignung / Berufsfindung:
Das Praktikum hilft Ihnen,
- herauszufinden, welche Berufsbereiche Ihnen zusagen - und
welche nicht.
- festzustellen, für welche Berufe Sie sich eignen – und für welche
nicht.
Fachpraktische Ausbildung?
Was heißt das?
Sie
erwerben Kontaktfähigkeit,
erlernen den „professionellen“ Umgang mit Menschen,
übernehmen selbst Verantwortung für sie.
Sie
testen die eigene körperliche und psychische Belastbarkeit,
lernen, richtig mit Lob und Kritik umzugehen.
ZIEL:
Sich selbst besser einschätzen lernen
und neue Kompetenzen erwerben.
Die fachpraktische Ausbildung (fpA)
an der FOS
fpA = verpflichtender Bestandteil der Ausbildung an der FOS
Erfolgreicher Abschluss der fpA ist Voraussetzung für das Bestehen der
Probezeit bzw. das Vorrücken in Klasse 12
Organisation des Praktikums:
Das Praktikum umfasst 50% der Unterrichtszeit in der 11. Klasse
2,5 Tage Unterricht + 2,5 Tage Praktikum pro Woche
(mindestens 18 Arbeitsstunden / Woche)
Sie suchen sich Ihre Praktikumsstelle(n) selbst aus und sind damit für Ihre
Wahl auch selbst verantwortlich.
Zugelassene Praktikumsstellen: Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher
Trägerschaft mit Anleitung durch ausgebildetes Fachpersonal
Tätigkeitsbereiche
1. Halbjahr
Pädagogisches Praktikum, d. h. soziale Arbeit mit Kindern /
Jugendlichen im erzieherischen Bereich
Kindergärten, Kindertagesstätten, Krippen, Horte, Kinderheime
Heilpädagogische Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen , Entwicklungsverzögerungen, Lernstörungen etc.
Schulen zur individuellen Lernförderung (Förderschulen)
Ganztagsbetreuung an Schulen (päd. Schwerpunkt)
Jugendarbeit: Jugendbildungsstätten und Jugendzentren,
Streetwork (geeignet nur für ältere Schüler)
Tätigkeitsbereiche
2. Halbjahr
Soziale Arbeit im pflegerischen oder heilpädagogischpflegerischen Bereich oder in der Sozialverwaltung:
Krankenhäuser / Fachkliniken / Therapieeinrichtungen (z. B. Physio-, Ergo- u. Logopädie)
Alten- und Pflegeheime
Sozialstationen / ambulante Pflegedienste
Heime / Pflegeeinrichtungen für Menschen mit
Behinderungen
Werkstätten/Förderstätten für Menschen mit
Behinderungen
Tätigkeitsbereiche
2. Halbjahr
Sozialverwaltungen, auch Kombination aus
Pflege/Betreuung/Sozialarbeit und Verwaltung:
Betreutes Wohnen (Wohnpark der Diakonie)
Krankenhausverwaltung, Schulverwaltung etc.
Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt etc.
gesetzliche Krankenkassen
soziale Arbeit mit Erwachsenen (Angebote für
spezielle Gruppen wie Arbeitslose, Ausländer,
Frauen …)
Leistungsbeurteilung in der fpA
Die Leistungsbeurteilung erfolgt am Ende jedes Halbjahres.
Grundlagen:
Beurteilungen durch die Praktikumsstellen (Bewertungsbogen)
Besuche im Praktikum durch die Betreuungslehrerin;
Gespräche mit den AnleiterInnen in den Einrichtungen
Beurteilung der im Verlauf des Schuljahres anzufertigenden
Berichte und der Führung des Nachweisheftes
Aktivitäten im Unterricht (1 fpA-Unterrichtsstunde / Woche)
Leistungsbeurteilung in der fpA
Beurteilungsstufen für das Praktikum:
mit sehr gutem Erfolg
mit gutem Erfolg
mit Erfolg
ohne Erfolg
Die Gesamtbeurteilung des Praktikums erfolgt
durch die Schule, nicht durch die
Praktikumsstelle!
Wichtige Hinweise
Der Nachweis der Praktikumsstelle für das 1. Halbjahr ist am ersten
Schultag vorzulegen.
Schülerstatus im Praktikum: Entschuldigungspflichten im Praktikum
Fehltage müssen morgens vor Einsatzbeginn sowohl in der Schule
als auch in der Praktikumseinrichtung gemeldet werden.
In den Ferien und an unterrichtsfreien Tagen entfällt die Teilnahme
am Praktikum.
Wir empfehlen, rechtzeitig vor Beginn des Praktikums im
eigenen Interesse sämtliche Impfungen aufzufrischen !
( Bestimmungen der Biostoffverordnung)
Juli 2015: gesonderte Informationsveranstaltung zum Praktikum –
Einladung folgt!
Möglichkeiten nach Abschluss der FOS
Allgemeine
Fachhochschulreife
Lehrberuf mit verbesserten Einstellungschancen und
verkürzter Lehrzeit.
FOS 13
Fachgebundenes
Studium
an
Hochschulen/Universitäten
Berufsausbildung,
bei der die FH-Reife
vorausgesetzt wird
oder ein MindestAlter von 18 Jahren
Bedingung ist.
Studium an
Fachhochschulen
mit beliebiger
Fachrichtung
FOS 13
+ 2. Fremdsprache
Studium an
Hochschulen/Universitäten
mit beliebiger
Fachrichtung
Möglichkeiten nach Abschluss der FOS12
A
Anlagenbetriebstechnik, Architektur
Augenoptik, Außenwirtschaft, Automatisierungstechnik
G
Gartenbau, Gestaltung/Design, Glastechnik
P
Papiertechnik, Pflegedienst, Pflegewissenschaft, Physikalische Technik
Produktionstechnik
B
Bauingenieurwesen, Bekleidungstechnik,
Betriebswirtschaft, Bibliothekswesen,
Biotechnik
H
Haushalts- und Ernährungstechnik, Holzwirtschaft, Holztechnik , Heilpädagogik
R
Religionspädagogik, Restaurierung
C
Chemie, Technische Chemie
I
Informatik/Informationstechnik,
Innenarchitektur
S
Soziale Arbeit, Sozialpädagogik,
D
Dokumentation, Druckereitechnik, Verlagswesen
K
Keramik, Kerntechnik, Kunststofftechnik
Kunsttherapie/Kunstpädagogik
T
Technische/Ingenieurinformatik, Technisches Gesundheitswesen, Textiltechnik,
Ton- und Bildtechnik, Touristik
E
Elektronik, Elektrotechnik (Energietechnik),
Fernsehtechnik, Nachrichten-/
Informationstechnik
L
Landschaftsarchitektur, Landkartentechnik, Landmaschinenbau, Agrarwirtschaft
U
Übersetzungswesen, Umweltschutz
Umwelttechnik
F
Fahrzeugtechnik, Feinwerktechnik,
Fernsehtechnik, Forstwirtschaft, Fotografie, Fotoingenieurwesen
M
Maschinenbau, Mathematik, Medien,
Medizintechnik, Metallkunde, Mikrosystemtechnik, Museumskunde, Musiktherapie
V
Verfahrenstechnik, Vermessungswesen,
Versicherungswesen,
W
Wasserbau/Wasserwirtschaft, Werkstofftechnik, Wirtschaftsinformatik
Mindestvoraussetzung für die FOS13-Zulassung:
Notendurchschnitt 2,8
FOS13-Schulen mit Ausbildungsrichtung Sozialwesen in Mittelfranken:
Ansbach
Fürth
Nürnberg -> Wilhelm-Löhe-Schule
Weißenburg
Möglichkeiten nach Abschluss der FOS13
(ohne zweite Fremdsprache)
Biochemie, Biologie, Biomedizin, Molekulare Medizin, Molecular Science
Medienpädagogik, Pädagogik, Schulpädagogik, Sonderpädagogik,
Sozialpädagogik
Psychologie, Sozialwissenschaft, Soziologie
Lehramt an beruflichen Schulen in einer Fächerverbindung mit
Gesundheits- und Pflegewissenschaft oder Sozialpädagogik
Lehramt an Grundschulen/Hauptschulen/Sonderschulen
Lehramt an Realschulen und Lehramt an Gymnasien jeweils in den Fächern
Biologie/Chemie
Zulassung zur FOS
Eignung für den Bildungsgang der FOS
(§ 27 Abs. 3 FOBOSO)
(1)
Die Eignung für den Bildungsgang der
Fachoberschule ist gegeben bei Vorliegen der
Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11
des Gymnasiums oder
(2)
bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
weitere Rahmenbedingungen
Unterkunft:
Der Schule sind Wohnheime
angegliedert.
Versicherung:
Die Schüler sind bei Unfällen in der
Schule, auf dem Schulweg und während
des Praktikums versichert.
Finanzielles:
Neben einem geringen sozial
ausgewogenen Eigenanteil (je nach
Einkommen maximal
46,- € monatlich)
wird das Schulgeld vom Staat
übernommen.
Eine Unterstützung nach dem BAföG
ist im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen möglich.
Schulgeld an der Laurentius-Fachoberschule
(Schuljahr 2015/2016)
Anteil der Eltern:
Schulgeld pro
Monat für das
1. Kind
Schuldgeld pro
Schulgeld pro
Monat für das 2. Kind Monat für jedes
an unseren Schulen
weitere Kind an
€ 920,--
kein Schulgeld
kein Schulgeld
kein Schulgeld
€ 2.000,--
€ 18,--
€ 11,--
kein Schulgeld
€ 2.800,--
€ 32,--
€ 18,--
kein Schulgeld
ab € 2.800,--
€ 46,--
€ 25,--
kein Schulgeld
Monatliches
Nettoeinkommen
bis zu:
unseren Schulen
Selbsteinstufung durch die Eltern
steuerlich absetzbar
Befreiung auf Antrag möglich
kein Materialgeld
Fälligkeit 12 x im Jahr
weitere Rahmenbedingungen
Anmeldung:
Ab sofort möglich!
Vorsicht:
Für die endgültige Aufnahme ist das Jahreszeugnis
des mittleren Schulabschlusses Grundlage