Ausschreibung Landesbewerb Tirol

Ausschreibung
Veranstalter
Amt der Tiroler Landesregierung –
Gruppe Forst
in Kooperation mit
Stadtgemeinde Imst
Agrarzentrum West
Die Veranstalter danken nachfolgenden Institutionen und Firmen für
die großzügige Unterstützung der Veranstaltung:
Fa. Pichlmann Holzprofi Austria G.m.b.H., PROHOLZ, STIHL, Fa. Stubai
Fa. Witasek PflanzenSchutz GmbH, ÖBF AG, Waldpflegeverein Tirol,
Fa. Profiforst, Fa. Interforst, Lieco, Konrad Staggl/Landtechnik Oberland,
Fa. Thurner Bau GmbH., Restaurant I-Kuh, Tiroler Landesforstgärten,
Gebrüder Ladstätter KG/Forstunternehmen, Fa. Graßmair/Landtechnik,
Neuschmid Holz/Hopfgarten im Brixental u.v.a.
Samstag, 30. Mai 2015
Imst - Agrarzentrum West
6460 Imst, Brennbichl 53
Parkmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe des Wettkampfgeländes vorhanden.
Samstag, 30. Mai 2015
Landesbewerb für Forstarbeiter
und
Landesbewerb der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend
9.00 Uhr
9.00 – 10.00 Uhr
9.30 Uhr
10.00 Uhr
16.00 Uhr
20.00 Uhr
Schiedsrichterbesprechung
Anmeldung
Vorstellung des Bewerbes
Eröffnung und Beginn des Wettkampfes
Finalbewerb Entasten
Siegerehrung mit musikalischer Begleitung im Bewerbsgelände
Die Einführung in den Wettbewerb wird von Ing. Kaspar Schreder um 9.30 Uhr vorgenommen.
Die Startnummern werden, gereiht nach dem Zeitpunkt der erfolgten Anmeldung,
ausgegeben.
Tiroler Forst(fach)arbeiter
Schlägerungsunternehmer (auch Holzakkordanten)
Mitglieder der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend
Gäste
Jede Mannschaft kann einen Mannschaftsbetreuer und einen Beobachter entsenden.
Diese sind berechtigt, die Bewertungen zu beobachten.
Die Mannschaftsbetreuer sind berechtigt, die Bewerterurteile zu beeinspruchen.
Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt telefonisch oder per E-Mail ([email protected]) im
Büro der Landarbeiterkammer Tirol.
Meldungen vor Ort können am Samstag, dem 30.5.2015 bis 10.00 Uhr, sofern noch
Restplätze vorhanden sind, entgegengenommen werden.
Für Auskünfte steht die Landarbeiterkammer Tirol unter der Tel.Nr. 05 92 92 3000
oder per E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl!
Hinsichtlich der benötigten Unterkünfte verweisen die Veranstalter auf die Vermittlung beim Tourismusverband Imst, www.imst.at.
Jeder Teilnehmer hat ein Nenngeld von € 20,00 zu leisten.
Bei Nachmeldungen am Wettkampftag, so diese noch berücksichtigt werden können,
erhöht sich das Nenngeld auf € 25,00.
Die Verpflegungs-, Aufenthalts- und Reisekosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Sicherheitsregeln bei den Wettbewerben
streng einzuhalten. Jede Missachtung einer der Sicherheitsregeln ist dem Schiedsgericht zu melden.
Im Regelwerk auf Seite 2 finden die Teilnehmer eine Übersicht der Bewertungskriterien möglicher Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen.
Sicherheitsverstöße werden von den Bewertern nach Art und Anzahl im jeweiligen
Protokoll vermerkt.
1)
Beim Arbeiten mit oder an der Motorsäge sowie beim Tanken ist das Rauchen
und Hantieren mit offenem Feuer verboten.
2)
Der „fliegende“ Start ohne Fixieren der Motorsäge ist grundsätzlich verboten.
3)
Beim Starten der Motorsäge sowie beim Warmlaufen und beim Schneiden darf
sich im Umkreis von 2m um den Motorsägenführer keine weitere Person befinden.
4)
Zum Nachprüfen der Kettenspannung, zum Nachspannen, zum Kettenwechsel
und zur Beseitigung von Störungen sowie zum Auftanken muss der Motor abgestellt werden.
5)
Beim Schneiden mit der Motorsäge ist immer auf guten Stand zu achten und die
Motorsäge muss mit beiden Händen im geschlossenen Griff festgehalten werden.
6)
Beim Arbeiten mit der Axt ist diese immer mit beiden Händen zu führen.
7)
Bei den Motorsägenbewerben sind Schnittschutzeinlagen, Schutzhelme mit Gesichts- und Gehörschutz und Arbeitshandschuhe zusätzlich zur normalen Arbeitskleidung zu verwenden.
8)
Einhaltung der Absperrungen: Während des Wettkampfes dürfen sich bei den
Einzelbewerben innerhalb der Absperrungen nur die Schiedsrichter, Bewerter
und ein Mannschaftsbetreuer oder Beobachter aufhalten. Bei mehrmaliger Verletzung dieser Vorschrift kann eine Disqualifikation erfolgen.
9)
Nach § 176 Abs. 1 Z 5 ASVG besteht für berufliche Wettbewerbe, die von der
Dienstnehmerinteressenvertretung durchgeführt werden, Unfallversicherungsschutz.
10)
Beim Bewerb „Geschicklichkeitsschneiden“ ist der Teilnehmer verpflichtet, die
vom Veranstalter vorgegebene Schutzkleidung zu tragen.
Für die Teilnehmer am Wettbewerb ist folgende Kleidung und Ausrüstung vorgeschrieben und bei den einzelnen Disziplinen zu verwenden.
a) Motorsägenwettbewerbe
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Festes, über die Knöchel reichendes Schuhwerk mit griffiger Sohle
oder Forstarbeiterstiefel mit Zehenschutzkappe und griffiger Profilsohle,
Arbeitshose mit Schnittschutzeinlage und Arbeitsbluse,
Arbeitshandschuhe,
Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz,
Verbandspäckchen.
Es dürfen nur handelsübliche, serienmäßige Motorsägen-Modelle verwendet werden,
die dem jeweiligen Stand der Sicherheitstechnik (Handschutz mit Kettenbremse) entsprechen. Die Ausstattung der Motorsäge mit unüblichen Zusatzeinrichtungen ist
nicht gestattet. Alle Motorsägenbewerbe müssen mit derselben Säge absolviert werden. Die Schwertlänge kann für jede Übung beliebig gewählt werden.
Bei allen Motorsägenwettbewerben erfolgt der Start hinter der vorgesehenen
Startlinie, wobei die Motorsäge bereits mit laufendem Motor und ruhender Kette auf einem vom Wettkämpfer gewählten Startplatz steht. Der so genannte
„fliegende“ Start ist verboten!
Beim Schneiden ist die Motorsäge stets mit beiden Händen im geschlossenen Griff
zu halten.
Der Gehörschutz ist vor jedem Start in Funktion zu bringen, der Gesichtsschutz spätestens vor dem Schnitt ins Holz.
b) Axtwettbewerbe und Sappelbewerbe
Für das Durchhacken darf jede handelsübliche Axt verwendet werden.
Beim Blochrollen ist ein handelsüblicher Sappel zu verwenden.
Hinsichtlich der Arbeitskleidung gilt dasselbe wie bei den Motorsägenwettbewerben,
jedoch brauchen Arbeitshandschuhe, Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
und Schnittschutzhose nicht getragen werden.
Einsprüche gegen die Bewerterurteile sind ausnahmslos durch den jeweiligen Mannschaftsbetreuer und unmittelbar nach Beendigung der einzelnen Disziplin dem
Schiedsgericht vorzutragen.
Einsprüche gegen die Wettbewerbsergebnisse sind spätestens 15 Minuten nach
Aushang derselben beim Schiedsgericht vorzutragen.
Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind unanfechtbar.
Das Schiedsgericht besteht aus:
Bgm. ÖR Rudolf Köll, Obmann des Waldverbandes
Andreas Gleirscher, Präsident der Landarbeiterkammer Tirol,
Stefan Egerbacher, Landesobmann der Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend.
Die Leistung der Teilnehmer wird durch Punkte bewertet, die entweder als Leistungspunkte zuerkannt oder als Abzugspunkte abgezogen werden.
Leistungspunkte werden für Zeit, Genauigkeit und Qualität der ausgeführten Arbeit
vergeben.
Abzugspunkte werden für Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen und bei
Stammschäden erteilt und werden für jede einzelne Aufgabe von der Gesamtpunktezahl abgezogen.
Ist das Ergebnis dabei „0 Punkte“, werden keine weiteren Punkte abgezogen.
Organisationsleitung:
Wettbewerbsleitung
und Platzsprecher:
DI Klaus Viertler
Waldverband/Forstreferat der Landwirtschaftskammer Tirol
Dr. Wolfgang Schwaiger
Landarbeiterkammer Tirol
Bernadette Wildauer
Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend
Ing. Kaspar Schreder
Fachvorstand i.P. Forstliche Ausbildungsstätte Rotholz
Die Öffnungszeiten der Bewerbsstände werden durch die Wettbewerbsleitung bekannt gegeben und können auch auf Grund des gesamten Bewerbsfortschrittes verkürzt werden. Wettbewerbsstände, an denen alle Teilnehmer ihre Disziplin absolviert
haben, werden sofort geschlossen.
Sicherheitszonen sind zum Schutz der Wettbewerbsteilnehmer, Mannschaftsbetreuer, Beobachter und Gäste markiert.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen und persönlichen Gütern von Mannschaftsbetreuern, Beobachtern, Wettbewerbsteilnehmern
und Gästen, die während des Bewerbes im Veranstaltungsgelände anwesend sind.
Den Wettbewerbsteilnehmern sind die geltenden Unfallverhütungsmaßnahmen ausdrücklich zur Kenntnis zu bringen.
Die Teilnehmer haben vor dem Antreten zum Wettbewerb eine Erklärung über
den Haftungsausschluss zu unterzeichnen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, während der gesamten Veranstaltung als Werbeträger des Veranstalters aufzutreten. Die dem Organisator von Sponsoren zur Verfügung gestellten Werbeträger sind von den Wettbewerbsteilnehmern bei den mit den
Sponsoren vereinbarten Anlässen zu tragen bzw. zu verwenden.
Für jede einzelne Wettbewerbsdisziplin wird die Reihung der Teilnehmer nach ihrer
Leistung ermittelt.
Die Endplatzierung wird dann nach der erreichten Gesamtpunktezahl aller im Wettbewerb durchgeführten Aufgaben ermittelt.
Beim „Entasten“ sind die bis zu diesem Finalbewerb acht Bestplatzierten Teilnehmer je Wertungsgang startberechtigt.
Falls zwei Teilnehmer die gleiche Gesamtpunktezahl erreichen, gilt derjenige als
Gewinner, der die wenigsten Abzugspunkte erhalten hat. Wenn die Ergebnisse dann
noch immer identisch sind, gewinnt der Teilnehmer mit der höchsten Punktezahl bei
„Fallkerb- und Fällschnitt“.
a) Wertungsgruppen
1) Forstarbeiter:
 Gesamtwertung aller Bewerbe (Punktesieger = Landessieger)
 Einzelwertung pro Disziplin / auch für Sonderbewerb Kettenwechsel
 Mannschaftswertung
Wertung der gemeldeten Mannschaften (bestehend aus jeweils drei
Wettkämpfern)
2) Tiroler Jungbauernschaft/Landjugend:
 Gesamtwertung aller Bewerbe (Punktesieger = Landessieger)
 Einzelwertung pro Disziplin / auch im Sonderbewerb Kettenwechsel
 Mannschaftswertung
Wertung der gemeldeten Mannschaften (bestehend aus jeweils drei
Wettkämpfern)
)
3) Gästebewertung:
 Gesamtwertung aller Bewerbe
 Einzelwertung pro Disziplin / auch für Sonderbewerb Kettenwechsel
 Mannschaftswertung
Wertung der gemeldeten Mannschaften (bestehend aus jeweils drei
Wettkämpfern)
b) Siegerehrung
Die Siegerehrung findet im Anschluss an die Auswertung um 20.00 Uhr im Bewerbsgelände statt.
Je Wertungsgruppe erhalten die ersten drei Platzierten der Gesamtwertung aller Bewerbe, die Sieger der Einzeldisziplinen und die drei siegreichen Mannschaften je
eine Medaille.
Es winken auch schöne Pokale.
Jeder Teilnehmer erhält einen Sachpreis und eine Urkunde.
Folgende Wettkampfdisziplinen kommen zur Austragung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Fallkerb- und Fällschnitt
Kombinationsschnitt
Präzisionsschnitt
Blochrollen
Durchhacken
Geschicklichkeitsschneiden
Entasten (Finalbewerb)
Beim „Entasten“ sind die bis zu diesem Finalbewerb acht
Bestplatzierten Teilnehmer je Wertungsgang startberechtigt.
8. Kettenwechsel (Sonderbewerb – freiwillige Teilnahme mit Einzelwertung)
Es gilt das angefügte Regelwerk.
Dieser Bewerb zählt zum Husqvarna Cup