Die Säulen der Ausbildung bis 18 - Bundesministerium für Familien

AusBildung bis 18
2. Forum Jugendstrategie
BMFJ
07. Mai 2015
Mag. Tanja Sommer
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
AusBildung bis 18
Hintergrund
•
Österreich schneidet bei der Jugendarbeitslosigkeit im EU-Vergleich sehr gut ab (2.
Platz (10,5%) hinter D: 7,2 % EU 28: gegenüber 20,9% ).
Allerdings besteht durchaus Handlungsbedarf:
• Pro Jahrgang verlassen rd. 5.000 junge Menschen das Bildungs- oder
Ausbildungssystem ohne über Pflichtschule hinausgehenden Abschluss.
• 13 % der 15-24-Jährigen befinden sich nicht in Ausbildung und verfügen über keinen
Abschluss über die Pflichtschule hinaus
Ihre Entwicklungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt:
• Doppelt so hohes AL-Risiko
• Vierfaches Risiko von Hilfsarbeit
• Siebenfaches Risiko von erwerbsfernen Positionen
• ein Fünftel dieser Personen ist armutsgefährdet
Mag. Tanja Sommer
Sozialministerium, Abteilungsförderung
sozialministerium.at
AusBildung bis 18
im Regierungsprogramm
„Alle unter 18-jährigen sollen nach Möglichkeit
eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende
Ausbildung abschließen“
•
Ausreichend niederschwellige Ausbildungsangebote auch in Zusammenhang mit der
dualen Berufsausbildung
•
Einschränkung der jugendlichen Hilfsarbeit bzw. Schaffung von Anreizmodellen zur
Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen
•
Verwaltungsstrafe analog zur Verletzung der Schulpflicht (Wirksamkeit ab dem
Ausbildungsjahr 2016/17)
(Regierungsprogramm 2013 bis 2018)
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
Wen wird die AusBildung bis 18 betreffen?
•
Grundsätzlich jeden Jugendlichen nach Beendigung der Schulpflicht bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres.
•
Kernzielgruppe der Ausbildung bis 18:
15.919 unter 15-17Jährige bzw. 5.306 pro Jahrgang.
•
Ein Großteil der jungen Menschen besucht aber schon heute eine, über den
Pflichtschulbesuch hinausführende, (Aus-)Bildung.
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
Definition der AusBildung bis 18
Die AusBildung bis 18 kann jedenfalls erfüllt werden durch,
•
•
•
•
den Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden mittleren oder höheren
Schule,
das Absolvieren einer dualen Ausbildung,
den Besuch einer für die/den Jugendlichen geeigneten, qualitativ hochwertigen und
anerkannten arbeitsmarkt- oder bildungspolitischen Maßnahme, die auf eine
Reintegration in weiterführende Ausbildungs- und Bildungsangebote vorbereitet
die Teilnahme an einer Maßnahme für Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf
(…)
Die Ausbildung bis 18 kann ruhen oder man kann von dieser beurlaubt werden.
Offen: Zulässigkeit von Hilfsarbeit
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
Die Säulen der Ausbildung bis 18
Aufbauend auf bestehenden Angeboten;
Ausbau, Optimierung, Ergänzung, besseres Ineinandergreifen
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
Säule 1: Beratung und niederschwellige Projekte
Jugendcoaching
•
Early Intervention in Kooperation mit den Schulen, Gatekeeping für Nachfolgeangebote,
Perspektivenplanung
Zielgruppe: SchülerInnen des 9. Schulbesuchsjahres, behinderte Jugendliche bis 24 Jahren
sowie systemferne Jugendliche unter 19 Jahren, die Unterstützung bei der Lehrstellensuche
bzw. beim direkten Berufseintritt brauchen und/oder Drop out-gefährdet sind.
Ziel: nahtstellenübergreifende Beratung, Betreuung und Begleitung beginnend vor dem Ende
der Pflichtschulzeit bis zur nachhaltigen Integration in ein weiterführendes (Aus)Bildungssystem
2015 wird davon ausgegangen, dass rund 30.000 Jugendliche durch das Jugendcoaching
beraten werden können bei einem Mittelaufwand von rund € 25 Mio.
Hohe Erfolgsquote: „nur“ 15 % nach JU ohne klares Entwicklungsziel, 98 % glauben, eine
Arbeitsstelle zu finden, die zu ihnen passt und ihnen gefällt.
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
Säule 2: Vorqualifizierung
Produktionsschulen
Aktuell: Zusammenführung AusbildungsFit und Produktionsschulen (Konzept
Ausbildungsfit, Begriff: Produktionsschule, Federführung: Sozialministeriumservice)
Flächendeckendes, niederschwelliges und standardisiertes Angebot für benachteiligte
Jugendliche, das konsequent darauf abzielt, den Jugendlichen durch individuelle
Förderung in eine Berufsausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zielgruppe: Jugendliche ab 15 ohne abgeschlossene Erstausbildung; Jugendliche mit
Vermittlungshemmnissen, Entwicklungsbedarf im Bereich der sozialen Kompetenzen und
Kulturtechniken
•
Zugang über eine Empfehlung des Jugendcoachings.
2015 erfolgt die Zusammenführung der Produktionsschulen des AMS und des
Sozialministeriumservice mit rund 3.000 Plätzen
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
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Säule 3: Ausbildung
Ausbildungsgarantie –
Überbetriebliche Lehrausbildung
Die Ausbildungsgarantie, die jedem Jugendlichen, der eine Lehre beginnen will, einen
betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungsplatz garantiert, gilt auch nach 2016.
Zielgruppe: nicht direkt vermittelbare Lehrstellensuchende mit abgeschlossener
Schulpflicht und LehrabbrecherInnen
Kernstück: Lehrgänge zum Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten eines Lehrberufs
inkl. Berufsschulpflicht, wenn notwendig bis zur Absolvierung des Lehrabschlusses
Zusätzlich: ausbildungsbegleitende Unterstützung (Lernunterstützung,
Praktikumsbegleitung, Soft Skills und sozialpädagogische Betreuung)
Für das Ausbildungsjahr 2014/2015 wurden Plätze für ca. 11.300 TeilnehmerInnen geplant
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
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Säule 3: Ausbildung
Drop Out Prävention
im Bereich der betrieblichen Lehre
Problem:
•
Relativ hohe Drop out-Quote von 16 %
•
11 % aller LehrzeitabsolventInnen treten zur LAP nicht an oder fallen durch
•
Große regionale und sektorale Unterschiede
•
Schätzung: 10-15 % aller Lehrlinge haben Unterstützungsbedarf
Interventionsstrategie:
•
Beratungs- und Coachingsangebot für Lehrlinge und Lehrbetriebe
•
Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen und Unterstützung des positiven
Ablegens der Lehrabschlussprüfung
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
Säule 3: Ausbildung
Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching
Lehrlingscoaching:
Erstgespräch, Aufzeigen von beruflichen oder persönlichen Perspektiven, längerfristiges
Case Management inkl. der Einbeziehung von außerbetrieblichen Problemfeldern (Schule,
Familie, etc.), Betreuung bei der Auswahl von Nach- bzw. Höherqualifizierungen oder
Weiterbildung sowie Hilfestellung bei der Vorbereitung auf die LAP inkl. Nachbetreuung
Lehrbetriebscoaching:
Unterstützung bei den Herausforderungen im Ausbildungsalltag, wie Kommunikation mit
Lehrlingen, Umgang mit Jugendlichen, Entwicklungspotential aufzeigen oder
Schlüsselkompetenzen fördern
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
So wird an der AusBildung bis 18 gearbeitet
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
Stufenplan und Netzwerk der Unterstützung
•
Unterstützung statt Sanktionierung im Mittelpunkt – trotzdem Ziel der Erhöhung der
Verbindlichkeit
•
Verantwortung der Eltern und Verantwortung der Institutionen (Schule,
Lehrlingsstellen, AMS, SMS, Stellen der Länder – auch Meldepflicht bei Abbrüchen)
•
Etablierung eines Netzwerks der Unterstützung unter Beteiligung relevanter
regionaler Akteure (Aufbau auf Bestehendem)
•
Zentrale Rolle von Koordinationsstellen in den Bundesländern
•
Erarbeitung eines Mehrstufenplans der Intervention und Unterstützung (Schreiben
an die Jugendlichen, Schreiben an die Erziehungsberechtigten, aufsuchende
Betreuung, Fallkonferenz mit Beteiligung des Jugendlichen)
Mag. Tanja Sommer,
Sozialministerium, Abteilung Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at
Der weitere Weg zur AusBildung bis 18
•
Konkrete Definition der AusBildung bis 18
•
Möglichkeiten des Monitorings der AusBildung bis 18
•
Erhebung hinsichtlich des Bedarfs an Zusatzangeboten oder
Kapazitätserweiterungen von Programmen und Projekten
•
Folgen (Sanktionierung) einer Verletzung der AusBildung bis 18
•
Einschränkung jugendlicher Hilfsarbeit
•
Optimierung der ÜBA
•
Qualitätssteigerung der betrieblichen Lehrausbildung, Unterstützungs- und
Vorbereitungsangebote
•
Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungs- und Ausbildungssystemen
•
Verbesserung der Abstimmung der Angebote aufeinander
•
Evaluierungen von Einzelmaßnahmen zwecks Weiterentwicklung
Mag. Tanja Sommer
Sozialministerium, Abteilung für Arbeitsmarktförderung
sozialministerium.at