Antrag 8: Beiträge für Fördermitglieder

}-Diözesankonferenz 2015
Antrag 8: Beiträge für Fördermitglieder
Antragsteller: Diözesanleitung
Die Diözesankonferenz möge beschließen:
Gemeinde, Pfarr- bzw. Regionalverbände führen für ihre Fördermitglieder einen Beitrag von
10 Euro im Jahr an den Diözesanverband ab. Sie können einen eigenen Betrag (im Regelfall
29 Euro) als jährlichen Förderbeitrag festlegen. Die Differenz verbleibt bei der jeweiligen
verbandlichen Gliederung.
Fördermitglieder auf Diözesanebene zahlen einen jährlichen Förderbeitrag von 29 Euro.
Begründung:
Die Einführung einer Fördermitgliedschaft (S-Antrag 1) erfordert die Festlegung eines Förderbeitrags.
Für Fördermitglieder werden keine Beiträge an Bundesverband, BDKJ und Versicherung abgeführt.
Der Diözesanverband verwendet seinen Anteil u.a. dafür, die Fördermitglieder über die Aktivitäten
des Verbandes zu informieren. Fördermitglieder erhalten die Mitgliederzeitschrift „hohlspiegel“.
Der überwiegende Anteil des Förderbeitrags kommt der entsprechenden Untergliederung zugute, der
das Fördermitglied angehört. Dabei kann das höchste beschlussfassende Organ der Untergliederung
einen eigenen Betrag festlegen.
Als Serviceleistung bietet die Diözesanverband an, die Förderbeiträge der Untergliederungen per
Lastschrift vom Fördermitglied einzuziehen. Der Differenzbetrag wird dann in der jährlichen
Mitgliederabrechnung verrechnet bzw. ausgezahlt.
Beschluss: einstimmig angenommen.
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