}-Diözesankonferenz 2015 Antrag 8: Beiträge für Fördermitglieder Antragsteller: Diözesanleitung Die Diözesankonferenz möge beschließen: Gemeinde, Pfarr- bzw. Regionalverbände führen für ihre Fördermitglieder einen Beitrag von 10 Euro im Jahr an den Diözesanverband ab. Sie können einen eigenen Betrag (im Regelfall 29 Euro) als jährlichen Förderbeitrag festlegen. Die Differenz verbleibt bei der jeweiligen verbandlichen Gliederung. Fördermitglieder auf Diözesanebene zahlen einen jährlichen Förderbeitrag von 29 Euro. Begründung: Die Einführung einer Fördermitgliedschaft (S-Antrag 1) erfordert die Festlegung eines Förderbeitrags. Für Fördermitglieder werden keine Beiträge an Bundesverband, BDKJ und Versicherung abgeführt. Der Diözesanverband verwendet seinen Anteil u.a. dafür, die Fördermitglieder über die Aktivitäten des Verbandes zu informieren. Fördermitglieder erhalten die Mitgliederzeitschrift „hohlspiegel“. Der überwiegende Anteil des Förderbeitrags kommt der entsprechenden Untergliederung zugute, der das Fördermitglied angehört. Dabei kann das höchste beschlussfassende Organ der Untergliederung einen eigenen Betrag festlegen. Als Serviceleistung bietet die Diözesanverband an, die Förderbeiträge der Untergliederungen per Lastschrift vom Fördermitglied einzuziehen. Der Differenzbetrag wird dann in der jährlichen Mitgliederabrechnung verrechnet bzw. ausgezahlt. Beschluss: einstimmig angenommen. {
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