Aus dem Gemeinderat / Sitzung vom 24. März 2015

Gemeindevorstehung
Landstrasse 4
LI-9497 Triesenberg
Aus dem Gemeinderat / Sitzung vom 24. März 2015
Leitbild Steg
Die besondere Siedlungsform und die Kulturlandschaft im Steg sind einzigartig. Ein Leitbild
und Richtpläne sollen dafür sorgen, dass die Weiterentwicklung des Maiensässes Steg in
geordneten Bahnen verläuft und Nutzungskonflikte soweit möglich vermieden werden.
Das von der Bau- und Raumplanungskommission in enger Zusammenarbeit mit den beiden
Steger Alpgenossenschaften erarbeitete Leitbild beschreibt Ausgangslage und Zielsetzungen
zu den drei wichtigen Themenbereichen Siedlung, Erholungsnutzung sowie Landschaft. Das
Leitbild ist nicht rechtsverbindlich, stellt aber ein wichtiges Führungsinstrument für die Gemeinde dar.
Der Gemeinderat genehmigt das Leitbild Steg. Er beauftragt die Bau- und Raumplanungskommission, aufbauend auf dem Leitbild Richtpläne zu erarbeiten, die für die verschiedenen
Sachbereiche konkrete Ziele sowie Planungsmassnahmen festlegen und für die Behörden
verbindlich sind.
Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein
10 Gemeinden des Landes – darunter auch Triesenberg – haben beschlossen, sich in der
Jugendarbeit zusammen zu schliessen und haben die "Stiftung Offene Jugendarbeit Liechtenstein" gegründet. Diese verfolgt den Zweck, die Offene Jugendarbeit in den Gemeinden
zu organisieren und durchzuführen. Am 1. Juli 2015 wird die Stiftung offiziell ihre Arbeit
aufnehmen.
Der Jugendtreff Pipoltr wird in der bisherigen Form bestehen bleiben. Er wird weiterhin mit
160 Stellenprozenten besetzt sein. Die Jugendtreffmitarbeiter Lorena Beck und Viktor Sele
werden ab 1. Juli Angestellte der Stiftung sein.
In einer Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Stiftung sind die von der
Stiftung und der Gemeinde zu erbringenden Leistungen festgelegt worden. Die Gemeinde
hat der Stiftung die Personalkosten der Jugendarbeiter zu bezahlen sowie einen Kostenanteil an die Geschäftsstelle zu leisten. Im Weiteren stellt die Gemeinde die Räumlichkeiten
für den Jugendtreff zur Verfügung und finanziert das Betriebsbudget.
Die Leistungen der Stiftung wurden in konkrete Zahlen gefasst und den einzelnen Bereichen der Jugendarbeit zugeteilt:
-
Trefföffnungszeiten
Lokale und regionale Projekte
Mobile Angebote der Jugendarbeit
Regelmässige aufsuchende Jugendarbeit
Feste und Ausflüge
Vernetzung, Teamarbeit, Weiterbildung
Der Gemeinderat genehmigt die Leistungsvereinbarung und stimmt der einvernehmlichen
Auflösung der Dienstverhältnisse mit den Jugendarbeitern Lorena Beck und Viktor Sele per
30. Juni zu.
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Gemeindeparzelle Nr. 1840, Rüteltistrasse
In den Sechziger Jahren wurde auf dem Rütelti in Zusammenhang mit dem Projekt "Rüteltiüberbauung" der Gemeindeboden parzelliert und später parzellenweise an Bauinteressenten verkauft. Auf der talseitig der Rüteltistrasse liegenden Parzelle Nr. 1841 erbaute
Guido Nigg ein Wohnhaus. Nördlich davon befinden sich vier noch nicht bebaute Gemeindeparzellen.
Zwischen dem Strassenrand und dem Anwesen Nigg sowie den vier Gemeindeparzellen
liegt ein ca. 4.50 m breiter Streifen Gemeindeboden. Für die Erstellung einer Garage in diesem Bereich wurde Guido Nigg ein Baurecht eingeräumt. Der heutige Besitzer des Hauses,
Thomas Nigg, ist interessiert, den Untergrund der Garage und den Garagenvorplatz von der
Gemeinde zu kaufen.
Die Gemeinde verkauft eine Teilfläche von ca. 96.75 m2 (26.9 Klafter) der Gemeindeparzelle Nr. 1840 zum Preis von total CHF 45 730.– an Thomas Nigg. Zudem wird beschlossen,
die Gemeindeparzellen Nr. 1842, 1843, 1844 und 1845 zu einer Parzelle zu vereinen und
den dortigen Streifen entlang der Rüteltistrasse mit einer Fläche von 229.5 m2 bzw.
63.82 Klafter ebenfalls der neuen Gemeindeparzelle zuzuschlagen.
Erschliessung des Baugebietes in der Litzi
In der Litzi, zwischen der Litzistrasse und Bühelstrasse im Westen und der Haldastrasse im
Osten, liegen 10 Parzellen, die der Wohnzone zugeteilt sind. Teilweise sind die Parzellen
von unten her über eine Privatstrasse mit entsprechenden Überfahrtsrechten erschlossen.
Die komplette Erschliessung mit Wasser- und Abwasserleitungen bedingt die Einräumung
gegenseitiger Durchleitungsrechte.
Die Eigentümer der 10 Parzellen ersuchen die Gemeinde, die Privatstrasse auszulösen und
über eine Länge von 34 m eine öffentliche Strasse mit Werkleitungen zu bauen, was das
Erschliessungsproblem des gesamten Gebietes vereinfachen würde.
Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich die Auslösung der Privatstrasse und Erstellung
der 34 m langen öffentlichen Strasse mit den Werkleitungen. Voraussetzung ist, dass sich
die Parzelleneigentümer an den Kosten beteiligen. Es sind weitere Abklärungen zu treffen
und dem Gemeinderat Vorschläge für einen Kosten-Verteilschlüssel vorzulegen.
Gemeindewappen
Die vor kurzem gegründete Alpgenossenschaft Triesenberg ist Pächterin der Gemeindealpen
Sücka, Turna und Sareis und bestösst während der Alpzeit die Maiensässe Gross- und
Kleinsteg. Zweck der Genossenschaft ist unter anderem die Verarbeitung der gewonnenen
Milch zu hochwertigen Alpprodukten sowie deren Vermarktung. Die Vermarktung soll unter
einem neuen Auftritt erfolgen, wobei durch die Verwendung des Gemeindewappens und der
Farben gelb und blau auch der Bezug zu Triesenberg hergestellt werden soll.
Der Gemeinderat erteilt der Alpgenossenschaft Triesenberg die Bewilligung, das Triesenberger Gemeindewappen für die Vermarktung der Alpprodukte zu verwenden.
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Bewilligung für Kanalisationsanschluss für Ferienhaus in der Färcha
Das Ingenieurbüro Hoch & Gassner AG ersucht im Auftrag von Andre Bloch um die Bewilligung, dessen Ferienhaus in der Färcha an die Gemeindekanalisation in der Silumerstrasse
anzuschliessen. Da es sich bei diesem privaten Werkleitungsbau um ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone handelt, ist gemäss Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft ein
Eingriffsverfahren notwendig.
Der Gemeinderat bewilligt den Kanalisationsanschluss und stimmt dem Eingriff in Natur und
Landschaft, vorbehältlich der Auflagen der Regierung, zu. Die Linienführung ist nach Möglichkeit so zu wählen, dass andere Gebäude – mit entsprechender Kostenbeteiligung ebenfalls angeschlossen werden könnten.
Weiterführung des Projekts Mittagstisch für Senioren
Unter der Schirmherrschaft der Kommission Familie, Alter und Gesundheit organisiert die
Arbeitsgruppe Mittagstisch, die zur Gänze aus freiwilligen Helfern besteht, wöchentlich einmal den Mittagstisch für Senioren. Im Mai dieses Jahres wird die einjährige Versuchsphase
nun ablaufen. Es hat sich gezeigt, dass dieses Angebot bei den Senioren sehr gut ankommt.
Das Projekt Mittagstisch wird als fester Anlass der Seniorenarbeit in Triesenberg mit einem
jährlichen Budget von CHF 4 000.– genehmigt. Die Schirmherrschaft wird auch weiterhin
von der Kommission Familie, Alter und Gesundheit übernommen.
Vernehmlassungsbericht zur AHV-Revision
Die Regierung hat den Gemeinden diesen Vernehmlassungsbericht zur Stellungnahme
übermittelt.
Der Gemeinderat befürwortet einen Grossteil der vorgeschlagenen Massnahmen. Einzelne
Punkte finden keine Zustimmung bzw. es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen.
Aktuelles Baugesuch
Der Gemeinderat nimmt folgendes Baugesuch zur Kenntnis:
Fitnesscenter Silberhorn AG, Triesenberg
Umbau / Umnutzung Fitnesscenter Silberhorn in Malbun in Personalzimmer