Lebensmittel- / Tierschutzstrafrecht

KURS
Lebensmittel- / Tierschutzstrafrecht
Krankes Schlachtvieh – Strafrechtliche Verantwortung
MITTWOCH, 9. SEPTEMBER 2015
UNIVERSITÄT LUZERN, FROHBURGSTRASSE 3
Krankes Schlachtvieh – Strafrechtliche Verantwortung
Die gesetzlichen Anforderungen an die Schlachttierhaltung, den Transport und die
Schlachtung der Tiere sind zu Recht hoch, geht es doch darum, die Lebensmittelsicherheit auf allen Stufen des Prozesses zu wahren, letztlich um die Volksgesundheit und das
Vertrauen der Bevölkerung in die Qualität der tiergerechten einheimischen Fleischproduktion. Die Umsetzung der Normen, die genau das garantieren sollen, ist anspruchsvoll, zumal es in wesentlichen Bereichen an einschlägiger Judikatur fehlt.
Themen
– Tierschutz- und Lebensmittelgesetz: Verkehr von Schlachtvieh
–Für Transporteure und Viehhandel erkennbare Körperschäden an lebendem
Schlachtvieh
–Schlachtviehverkehr; gesetzliche Grundlagen gemäss Lebensmittel- und Tierschutzrecht; Begriffsdefinitionen
– Produktionssicherheit in Schlachtbetrieben
– Delikte gegen das Tierschutz- und Lebensmittelgesetz
– Begleitdokumente und Urkundendelikte nach StGB
Ziele der Ausbildung
– Sensibilisierung für Delikte gegen das Tierschutz- und Lebensmittlerecht rund um
den Transport und die Ablieferung von Schlachtvieh im Schlachthof
– Vertiefte Kenntnisse der einschlägigen Tierschutz- und Lebensmittelnormen
– Erkennen von möglichen Urkundendelikten im Zusammenhang mit
Begleitdokumenten
Zulassung
Der Kurs richtet sich an:
– Strafbehörden (Staatsanwaltschaften, Übertretungsstrafbehörden, Polizei,
Gerichte)
– kantonale Vollzugsbehörden (Veterinärämter, Fleischkontrollen, Amtstierärzte)
–Viehhandelsorganisationen
– fleischverarbeitende Betriebe
Anmeldeschluss: Mittwoch, 12. August 2015
Datum und Ort
Mittwoch, 9. September 2015
Universität Luzern, Staatsanwaltsakademie, Frohburgstr. 3, 6002 Luzern; Hörsaal 5
T +41 41 229 53 20; [email protected]
Kosten
CHF 380.–
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung gestellt.
Programm
09:15 – 09:30
09.30 – 10.15
10.15 – 11.00
11.00 – 11.15
11.15 – 12.15
12:15 – 13.45
13.45 – 14.30
14.30 – 15.15
15.15 – 15.30
15.30 – 16.15
16:15 – 16.30
Begrüssung und Einleitung
Produktionssicherheit in Schlachtbetrieben
Häufige Körperschäden am Schlachtvieh aus tiermed. Sicht
Pause
Schlachtviehverkehr; gesetzliche Grundlagen
Mittagspause
Delikte gegen das Tierschutzgesetz
Begleitdokumente und Urkundenfälschung
Pause
Delikte gegen das Lebensmittelgesetz
Zusammenfassung und Rückblick
Leitung
Jörg Gross
Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft St. Gallen
Leitung
Prof. Dr. Andreas Eicker
Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Kriminologie, Uni Luzern
Dr. med. vet. Marco Jäggi
Veterinärdienst / Lebensmittelsicherheit Schlachtbetrieb der Bell Schweiz AG, Oensingen
Dr. med. vet. Giochen Bearth Stellvertretender Kantonstierarzt, Chur
Fürsprecher Adrian Kunz
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Abteilung Recht, Bern
Dr. med. vet. Alexandra Briner Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV; Vollzugsunterstützung Lebensmittelsicherheit, Bern
MLaw Christoph Reut
Gerichtsschreiber, Kantonsgericht St. Gallen
1
Information
Universität Luzern
Staatsanwaltsakademie
Heidi Falkner
Frohburgstrasse 3
Postfach 4466
6002 Luzern
T +41 41 229 53 20
[email protected]
1 Veranstaltungsort
Universität Luzern
Hörsaal 5
Frohburgstrasse 3
6002 Luzern