Verkehrsunfallflucht (pdf der 2. VUFlucht ppt

Verkehrssicherheitsarbeit
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Verkehrsunfallflucht
Bernd Huppertz
1
Verkehrssicherheitsarbeit
Bernd Huppertz
2
Verkehrsunfall
Verkehrssicherheitsarbeit
Unfall
.. ist ein plötzliches,
Unfallbeteiligter
zumindest für einen Beteiligten ungewolltes Ereignis,
Unfallort
das im ursächlichen Zusammenhang
Fremdes
Feststellungs
interesse
mit dem öffentlichen Straßenverkehr
Sich
Entfernen
zu jedenfalls nicht gänzlich belanglosen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
und seinen typischen Gefahren
fremden
Sach- oder Körperschaden
führt.
BayObLG
NZV 1992, 326
Bernd Huppertz
3
Unfallbeteiligter
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
Verkehrssicherheitsarbeit
• ist jeder, dessen Verhalten nach den
Umständen zur Verursachung des
Unfalls beigetragen haben kann.
• Es muss ein Zusammenhang zwischen
Täterverhalten und Unfall bestehen.
• Das ist nach der ex ante gegebenen
Verdachtslage zu beurteilen.
• Der Verdacht bezieht sich nur auf die
Beteiligung. Der VU selbst muss
tatsächlich objektiv feststellbar sein.
§ 142 V StGB
Bernd Huppertz
4
Unfallort
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
Verkehrssicherheitsarbeit
• ist die Stelle, an der sich der
Schadensfall zugetragen hat, sowie
die unmittelbare Umgebung, wo die
Fahrzeuge zum Stehen gekommen
sind oder hätten halten können.
• ist der Bereich, in dem der Unfallbeteiligte von anderen Feststellungsberechtigten oder der Polizei vermutet
oder gesucht würde.
OLG Düsseldorf
ZfS 1985, 221
OLG Karlsruhe
NStZ 1988, 409
OLG Hamm Bernd Huppertz
5
VRS 54, 433
Fremdes Feststellungsinteresse
Verkehrssicherheitsarbeit
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
• … ist bei Unfallbeteiligten und Geschädigten grundsätzlich zu bejahen.
• Wird nur in besonderen Fällen
verneint:
• Alleinunfall
• Feststellungsverzicht
• nicht bei Minderjährigen
• Mutmaßlicher Verzicht
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
OLG Köln VRS 66, 128
OLG Düsseldorf
NZV 1991, 77 Bernd Huppertz6
Sich Entfernen
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
Verkehrssicherheitsarbeit
• Die eigentliche Tathandlung besteht
darin, dass sich der Unfallbeteiligte
vom Unfallort entfernt.
• Sich-Entfernen bedeutet Ortsveränderung
• Räumliche Trennung des
beteiligten vom Unfallort
Unfall-
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
OLG Hamm
DAR 1978, 140
Bernd Huppertz
7
Pflichten
Unfall
Unfallbeteiligter
Verkehrssicherheitsarbeit
Nach § 142 I Nr.1 StGB hat der
Unfallbeteiligte
Unfallort
• Vorstellungspflicht
Fremdes
Feststellungs
interesse
• Feststellungsduldungspflicht
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
Bernd Huppertz
8
Pflichten
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Verkehrssicherheitsarbeit
Vorstellungspflicht
• … sich aktiv als Unfallbeteiligter zu
erkennen zu geben
• nicht:
Angaben
zum
Unfallgeschehen machen
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
OLG Frankfurt
NJW 1977, 1833
Bernd Huppertz
BayObLG
9
NZV 1993, 35
Pflichten
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Verkehrssicherheitsarbeit
Feststellungsduldungspflicht
• … passiv Feststellungen ermöglichen
zur
• Person
• Fahrzeug
• Art der Beteiligung
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
BGHSt 16, 139
OLG Stuttgart
VRS 59, 416
OLG Nürnberg
Bernd Huppertz
NZV 2007, 535
10
Pflichten
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
Verkehrssicherheitsarbeit
Wartepflicht …
• besteht, wenn
• keine feststellungsbereiten Personen am Unfallort sind
• solche Personen zwar anwesend,
aber nicht
• im Stande sind (z.B.: Verletzte)
• fähig sind (z.B. Minderjährige)
• willens sind (z.B. Polizei wird
gerufen)
Bernd Huppertz
11
Pflichten
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
Verkehrssicherheitsarbeit
Wartepflicht …
• besteht (nur) für eine nach
Umständen angemessene Zeit
den
• Sie beträgt ja nach Unfallkategorie
mindestens
• 20 Minuten = Kat. 5
• 40 Minuten = Kat. 3 und 4
• 60 Minuten = Kat. 1 und 2
gemäß
Skript (2011), S. 148
Bernd Huppertz
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Der „Zettel“
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
Verkehrssicherheitsarbeit
• ersetzt nicht die angemessene Wartezeit
• Der Zettel kann allenfalls die Wartezeit verkürzen, wenn
• er wahrheitsgemäße Angaben zu
Fahrer und Fahrzeug enthält
• die Nachricht den Empfänger erreicht
• nachträgliche Feststellungen ermöglicht werden
OLG Köln
ZfS 1983, 29
DAR 1989, 352
OLG Hamm Bernd Huppertz
13
NJW 1971, 1469
Der „Zettel“
Verkehrssicherheitsarbeit
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
Bernd Huppertz
14
Der „Zettel“
Verkehrssicherheitsarbeit
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
Bernd Huppertz
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Prüfungsabfolge
Unfall
Unfallbeteiligter
Unfallort
Fremdes
Feststellungs
interesse
Sich
Entfernen
Anwesenheits
pflicht
Wartepflicht
Verkehrssicherheitsarbeit
• Öffentlicher Verkehrsraum
• Verkehrsunfall
• Bagatellschadensgrenze
• Unfallbeteiligter
• Unmittelbarer Unfallbeteiligter
• Mittelbarer Unfallbeteiligter
• OWi
• Unfallort
• Fremdes Feststellungsinteresse
• Alleinunfall
• Verzicht
• Nicht: Kinder, Verletzte
• Mutmaßlicher Verzicht
• Sich Entfernen
• „Live dabei“
• Später hinzugekommen
• Tatbestandsausschluss
• Prüfen: Vollendung
• Anwesenheits- oder Wartepflicht
• Vorsatz
gemäß
Skript (2011), S. 160
Bernd Huppertz
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