Teilnahmebedingungen zum Innovationswettbewerb „Vending Star 2015“ anlässlich der internationalen Vending Messe Eu’Vend/coffeena 2015 in Köln Auslobung 1. Auslober des Wettbewerbs Auslober des Wettbewerbs „Vending Star“ sind die Koelnmesse Messeplatz 1, 50679 Köln, Deutschland sowie der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV), Universitätsstraße 5, 50937 Köln, Deutschland – nachstehend auch“der Veranstalter“, „die Veranstalter“ oder jeweils „Koelnmesse“ bzw. „BDV“ genannt. Die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens und der Versand der Unterlagen erfolgt durch: Koelnmesse GmbH Ansprechpartner: Sonja Blümel Tel. 0221 821 2645, E-Mail: [email protected] 2. Anlass und Zweck des Wettbewerbs Der Wettbewerb dient der Absicht der Veranstalter, die internationale Vending-Messe „Eu-Vend/coffeena“ durch Vorstellung von innovativen Vending-Lösungen um eine Attraktivität zu bereichern. Zielrichtung des Wettbewerbs ist es, • die automatengestützte Dienstleistung (Vending) zu optimieren und hierdurch allen Marktteilnehmern der Vending-Branche entsprechende Impulse zu geben. • die Anwendungsmöglichkeiten und –bereiche für den Einsatz von Verkaufsautomaten zu erweitern. 3. Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise. Eine Teilnahme am Wettbewerb setzt voraus, dass die teilnehmende Person das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mit der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen versichert der Teilnehmer, dass er sein 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Deutschland hat. 4. Wettbewerbsleistung Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge • dürfen nicht bereits vor Oktober 2013 existiert haben • müssen fertig entwickelt sein (keine Prototypen) • müssen in deutscher Sprache verfasst werden. Produkt und Konzeptbeschreibungen sind auf maximal 3 DIN A4 Seiten vorzulegen. Bei ausländischen Bewerbungen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Es sind Wettbewerbsleistungen aus den nachfolgenden vier Gruppen zugelassen: a) Technisches Gerät Ein Gerät kann sein: • ein Automat; hierzu gehören klassische Vending-Automaten, • vollautomatische Kaffeemaschinen • Dispenser • sonstige Geräte zur Ausgabe von vorverpackten oder im Gerät verwendungsfähig hergestellten Waren aller Art. Das Gerät muss vom Teilnehmer in funktionsfähigem Zustand auf der Messe vorgestellt werden. b) Hilfsmittel für den Betrieb von Vending-Automaten Hierzu gehören z.B.: • Ein für einen Automaten bestimmtes Zahlungssystem. • Ein sonstiges Peripheriegerät zur Unterstützung der Automaten-oder Zahlungsfunktion. • Daten-Auslesegeräte • Transportmittel • IT-Lösungen • Werbemittel • Automaten-Umhausungen • Mittel zum Schutz von Automaten • Mittel zur Optimierung des Befüll- oder Reinigungsvorgangs bei Automaten • Trinkgefäße (z.B. Becher) Das Hilfsmittel muss in funktionsfähigem Zustand auf der Messe vorgestellt werden. c) Konzept Als Konzept gilt eine neuartige vending-bezogene Geschäftsidee im weitesten Sinne. Hierzu gehören z.B.: • Neuartiges Vermarktungskonzept für den Einsatz von Vending-Automaten • Neuartiges Konzept zur Optimierung der Betreuung (Befüllung, Reinigung, Wartung) von Vending-Automaten einschließlich deren Logistik • Neuartiges Konzept zur Optimierung einschließlich der Sicherung – der Bargeldlogistik in Bezug auf die Automateneinnahmen. • Das Konzept muss bereits realisiert sein und in der Praxis Anwendung finden. d) Innovatives Automatenprodukt Als innovatives Automatenprodukt gelten sämtliche Produkte, die zur Abgabe aus Automaten bzw. zur Zubereitung und Abgabe aus Automaten geeignet sind. 5. Verfahren Die Bewerbungen sind bis spätestens 22. Mai 2015 – Eingang bei Koelnmesse – einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Beendigung des Wettbewerbs gelöscht. In der Kategorie d) Innovatives Automatenprodukt sollte zur besseren Beurteilbarkeit für die Jurysitzung ein Geschmacksmuster zur Verfügung werden. Eine Aufbewahrungs- und Rückgabepflicht des Veranstalters bezüglich der für den Wettbewerb überlassenen Produkte oder sonstigen Gegenstände des Teilnehmers besteht nicht, sofern dies nicht im Vorfeld mit dem Teilnehmer schriftlich vereinbart worden ist. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, im Falle einer Nominierung das Objekt bzw. die Konzeptdarstellung auf der „Innovationsfläche“ der Eu’Vend (24.- bis 26. September 2015 in Köln) auszustellen. Der Transport nach Köln und zurück sowie die Präsentation auf der Sonder-Ausstellungsfläche während der Eu’Vend 2015 erfolgen auf Kosten und Risiko des Teilnehmers. Eine Haftung der Koelnmesse sowie des Bundesverbandes der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen – siehe Ziffer 10. 6. Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten a) Preisgericht: Die Wettbewerbsarbeiten werden durch eine international besetzte, unabhängige Jury beurteilt. b) Beurteilungskriterien: Die Jury wird ihre Entscheidung gemäß der Qualität der nominierten Wettbewerbsarbeiten treffen und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Erfüllung der funktionalen Anforderungen Innovationsgrad gegenüber bestehenden technischen Geräten, Hilfsmitteln / Tools, Konzepten oder Produkten. 7. Preise und Anerkennungen Die Jury wählt aus den Bewerbungen aller vier Gruppen jeweils mindestens zwei Nominierte aus. Maximal vergibt die Jury drei Nominierungen pro Gruppe. Aus dem Kreis der Nominierten wird pro Gruppe eine Bewerbung zum „Vending Star 2015“ ausgewählt. Den vier Gruppengewinnern wird der „VendingStar 2015“ im Rahmen der Eu’Vend&coffeena Night feierlich verliehen. Alle Nominierten des Wettbewerbs erhalten eine kostenfreie Präsentationsmöglichkeit auf der SonderAusstellungsfläche während der Eu’Vend 2015 sowie eine kostenfreie Eintrittskarte für die Eu’Vend&coffeena Night (25.09.2015). Die Präsentation auf der Sonderschau dient ausschließlich zur Präsentation des Wettbewerbsbeitrages und darf nicht zu kommerziellen Zwecken, wie z.B. durch Auslage von Prospektmaterial oder Beratungsgesprächen genutzt werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das eingereichte Produkt im Falle einer Nominierung ab Juni 2015 bis zum Oktober 2015… im Internet und durch Pressemitteilungen bereits mit einer Kurzbeschreibung vorgestellt wird – siehe Ziffer 11. 8. Bekanntgabe der Gewinner und Nominierten Um sicher zu stellen, das die Preisträger bzw. Nominierten bei der Preisverleihung zugegen sind, werden alle Nominierten im Vorfeld benachrichtigt. Koelnmesse und BDV werden die Preisträger und Nominierten zudem in Presseverlautbarungen nach der Veranstaltung, bekannt geben. 9. Datenschutzhinweis Die Teilnahme an dem Wettbewerb „Vending Star 2015“ erfordert eine Registrierung, für die die Angabe personenbezogener Daten (Nutzername, E-Mail-Adresse) unerlässlich ist. Mit der Registrierung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter diese Daten für die Dauer des Wettbewerbs speichert und für die Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs verwendet. Der Teilnehmer willigt mit der Akzeptanz der vorliegenden Teilnahmebedingungen darin ein, dass der Veranstalter die erhobenen Daten im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbes „Vending Star 2015“ an Dritte übermitteln darf. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten nicht ohne die Einwilligung des Teilnehmers für Zwecke zu nutzen, die nicht mit dem Wettbewerb „Vending Star 2015“ in Verbindung stehen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, über die Webseite die Einwilligung in die Speicherung zu widerrufen und von der Teilnahme zurückzutreten. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet der Veranstalter die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG), und verarbeitet die persönlichen Daten des Teilnehmers ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziffer 9. 10. Haftung Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – für alle Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten von Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters verursacht werden, ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Für Schäden, die durch den Veranstalter seine gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haften die Veranstalter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt wurde. Wesentlich ist eine Verpflichtung, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Nutzer in besonderem Maße Vertrauen darf. In diesem Fall gilt die Haftungsbeschränkung bezüglich des zu ersetzenden Schadens entsprechend. Soweit nach den vorstehenden Absätzen die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter des Veranstalters oder Sponsoren bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Teilnehmer. Der Veranstalter haftet nicht für die Tätigkeit und die Entscheidungen der Jurymitglieder. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der überlassenen Produkte oder sonstiger Gegenstände des Teilnehmers oder der für ihn tätigen Personen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz. Koelnmesse ist bereit, die überlassenen Produkte und sonstigen Gegenstände des Teilnehmers unter der Bedingung der Mitteilung der jeweiligen Wiederbeschaffungswerte bis zum 18.09.2015- Eingang bei Koelnmesse GmbH – auf eigene Kosten gegen die üblichen Gefahren versichern zu lassen. 11. Schutzrechte Der gesamte Inhalt des Wettbewerbes unterliegt dem Schutz des Urheberrechts, dem gewerblichen Rechtschutz und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Der Teilnehmer versichert, dass er die uneingeschränkten Verwertungsrechte an den Objekten, insbesondere an allen Produktinformationen, Fotos, Bildteilen und sonstigen Daten besitzt. Der Teilnehmer steht dafür ein, dass die von ihm angemeldeten Objekte sowie alle damit im Zusammenhang überreichten Unterlagen und sonstigen Daten – z. B. Fotos, Pläne, Skizzen, Modelle etc. frei von Rechten Dritter sind. Objekte, die ein Schutzrecht – Marke, Gebrauchsmuster, Patent, Urheberrecht oder ähnliches verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat die Veranstalter mit der Anmeldung zu informieren, ob gegebenenfalls Gerichtsverfahren – wettbewerbsrechtliche, patentrechtliche, markenrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem angemeldeten Objekt stehen – im Hinblick auf das Objekt anhängig sind. Gleiches gilt in Bezug auf entsprechende außergerichtliche Auseinandersetzungen. Sollte der Veranstalter von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch den Teilnehmer verletzt werden, stellt der Teilnehmer den Veranstalter von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet der Teilnehmer und stellt den Veranstalter in gleichem Umfang frei. Diese Verpflichtung zur Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Elektronisch oder analog bearbeitete Fotos dürfen keine Elemente enthalten, die mit Rechten oder Ansprüchen Dritter belegt sind – z. B. Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. Auch hier liegt die Haftung ausschließlich beim Teilnehmer. Diese Verpflichtungen zur umfassenden Freistellung des Veranstalters bestehen auch dann fort, wenn die betroffenen Objekte, Produktinformationen, Fotos, Bildteile etc. bereits zurückgezogen worden sind. Besonderer Hinweis: Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Löschung der Daten im Cache der Webseiten anderer Anbieter, insbesondere von Suchmaschinenanbietern nach entsprechenden Verlinkungen zu bewirken. Sollte Koelnmesse von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch Daten des Teilnehmers im Cache der Webseiten anderer Anbieter, insbesondere von Suchmaschinenanbietern nach entsprechenden Verlinkungen verletzt werden, stellt der Teilnehmer Koelnmesse von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet der Teilnehmer und stellt Koelnmesse in gleichem Umfang frei. 12. Übertragung von Nutzungsrechten Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm angemeldeten Objekte sowie alle damit im Zusammenhang überreichten Unterlagen und sonstigen Daten – z. B. Fotos, Pläne, Skizzen, Modelle etc. von den Veranstaltern insbesondere zu Werbezwecken und im Rahmen von Publikationen veröffentlicht wird. Die Urheberrechte des Teilnehmers an dem Bildmaterial bleiben hiervon unberührt. Der Teilnehmer überträgt Koelnmesse und dem BDV demgemäß an den von dem Teilnehmer überlassenen Objekten sowie allen damit im Zusammenhang überreichten Unterlagen und sonstigen Daten – z. B. Fotos, Pläne, Skizzen, Modelle etc - nachfolgend „Arbeitsergebnisse“ genannt -sämtliche urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte. Das gilt insbesondere für die folgenden Nutzungsarten: - das Recht zur Nutzung in anderen Medien, z.B. in Werbefilmen, Videos oder Büchern und Broschüren und im Internet; das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d.h., das Recht, die Arbeitsergebnisse beliebig zu vervielfältigen und zu verbreiten; das Recht der Archivierung, d. h. das Recht, die Arbeitsergebnisse zu sammeln und gegebenenfalls auch als Sammlung mit anderen Werbemitteln herauszugeben; das Recht zur teilweisen und vollständigen Übertragung der Veranstalter eingeräumten Rechte auf Dritte; das Recht zur Bearbeitung oder sonstiger Änderung der Arbeitsergebnisse. Diese Nutzungsrechte werden zeitlich unbegrenzt übertragen. Eine örtliche Begrenzung findet nicht statt. Die Arbeitsergebnisse dürfen von Koelnmesse weltweit eingesetzt werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen Nutzungsrechte Dritter bestehen, die bei der Entwicklung und Fertigung der Werbemittel mitgewirkt haben, so z. B. die Rechte an Modellen, an Fotografien, und Grafiken, überträgt der Teilnehmer auch diese Rechte auf Koelnmesse und übernimmt eine selbständige Garantie dafür, dass diese Rechtsübertragungen für alle Nutzungsarten, die hier aufgezählt sind, wirksam sind. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für den wirksamen Rechtserwerb solcher Nutzungsrechte an Rechten Dritter. Soweit eine Rechtsübertragung nicht gelingt, steht der Teilnehmer garantiemäßig hierfür ein. Der Teilnehmer stellt die Koelnmesse frei von Nutzungshonoraren sowie von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund. 13.Vorzeitige Beendigung, Ausschluss • Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. • Der Veranstalter behält sich nach freiem Ermessen vor, einzelne Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich unredlicher Hilfsmittel oder fremder Leistungen bei der Teilnahme bedienen. 14. Allgemeine Hinweise zum Ablauf Die Hinweise zum Ablauf des Wettbewerbes „Vending Star 2015“ sind Bestandteil der vorliegenden Teilnahmebedingungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter des Veranstalters sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Veranstalter und der Teilnehmer verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und wirtschaftlich mit der unwirksamen Regelung Gewollten am nächsten kommt. Diese Bedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. 15. Anwendbares Recht Der Wettbewerb „Vending Star“ unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16. Terminübersicht a) Einsendeschluss der Wettbewerbsbeiträge: 22. Mai 2015 – Eingang bei Koelnmesse GmbH b) Preisverleihung: 25. September 2015 (Rheinterrassen)
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